1890 / 46 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Feb 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Lt. mil Pension, Rhein, Gen. Major und Commandeur der 44. Inf. Brigade, in Genehmigung seines Abschiedegcsuches, als Gen. Lt. mit Pension, Blecken v. Schmeling, General ⸗Major und Commandeur der 9. Feld. Art. Brig. in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, als Gen. Lt. mit Penston, zur Disposition gestelt. v. dem Knesebeck, Sec. Lt. dom 1. Garde Regt. 3. F. der Abschied bewilligt, v. Trotha, Pr. Tt. A Ia suite des J. Garde- Reagts. z. F., als balbinvalide mit Pen fion ausgeschieden und zu den Offizieren 2. Aufgebots des 1. Garde ⸗Landw. Rent. übergetreten. v. Barby, Hauptm. und Comp. Chef vom 3. Garde Gren. Regt. Königin Elisabetb, mit Pension der Abschied bewilligt. v. Stein berg, Ser Lt. vom 1. Garde Feld · Art. Regt. Brigl, Sec. Lt. vom Inf. Regt, Prinz Friedrich Carl von Preußen (8. Bran denburg.) Nr. 64, ausgeschieden und zu den Rei. Offizieren ihrer Regtr. über⸗ getreten. Scheffer, Major und Abtheil. Commandeur vom Feld Art. Regt. General-Feldzeugmesster (2. Brandenburg.) Nr. 18, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs, mit Pension und der Uniform des Feld Art. Regts, von Scharnhorst (1. Hannov) Nr. 16 zur Die. estelt. Bun ge, Hauptm m. De, zuletzt Comp Chef im 4. Ober- chles. Irf. Regt. Nr 653, mit seiner Pension der Abschied bewilligt. v. Mengershausen, Sec. Lt. à la snite des Mogdeburg. Huf. Regts. Nr. 10, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Regts. übergetreten. v. Witze ndorff, Pr. Lt. vom Kür. Regiment von Seydlitz (Magdeburg.) Nr. 7, mit Pension der Äbschied bewilligt. Frhr. v. Richthefen, Major und etatsmäß. Stabsoffi; des Thuring. . Regts. Nr. 12, mit Pension und der Ünsform des Has. Regts. önig Wilhelm . (1. Rbein.) Nr. 7 der Abschied bewilligt. Frhr. v. Hammer stein⸗Gesmold, See. Lt. vom Thüring. Ous. Regt. Nr. 12, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Regts. Üüber⸗ getreten. v. Elpons, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Graf Kleist von Nollendorf (J. Westpreuß) Nr.; 6, Plodowęski, Hauptm. und Comp. Cbef vom 3. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 50, mit Penfion und der Regiments Uniform, der Abschted bewilligt. Kühne, Second ⸗Lieutenant vom Schlesischen Füsilier⸗ Regiment Nr. 38, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Regts. übergetreten. p. Marquardt, Hauptm und Comp. Chef vom z3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62, in Genehmigung seines Abschiedsgefuchs, als Major mit Pensios und der Regts. Uniform zur Disp. geftellt. Graf v. Blankensee ⸗Pückler, Rittm. nnd Ezcadr. Chef vom Huf. Rent. von Schill (1. Schles) Nr. 4, mit Pension und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt, Frhr. v. Steng lin, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf Regt. Graf Bülow von Dennewitz (6. West⸗ faͤl) Nr. 55, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pension zur Diep gestellt. x Forell, Hauptm. und Comp. Chef v. Nieder⸗ rbein. Füs. Regt. Nr. 39, als Major mit Pension und der Regts. Uniform, Collet, Sec. Lt. vom 2. Westf. Feld Art. Regt. Nr. 22, Mun kel, Pr. Lt. vom Inf Regt. von Goeben (2. Rhein) Nr. 28, als Hauptm. mit Pension und der Armee ⸗Uniform, der Abschied be⸗ willigt. v Neergard, Pr. Lt. vom Großherzogl. Mecklenburg. Gren Regt Nr 85, unter Entbindung von dem Kommando als Ordonnanz-Offizier bei des Erbgroßherzogs von Mecklenburg⸗-Strelitz Königlicher Hoheit, als Halbinvalide mit Pension ausge— schieden und zu den Offizieren der Landwehr Infanterie 2 Aufgebots übergetreten. v. Hagen, Sec. Lt. vom 2 Hannov. Inf Regt. Nr. 7, Oesterreich, Hauptm. und Comp. Chef vom 1. Nassau. Inf. Regt. Nr. 87. als Major mit Pension und der Regts. Uniform, Rit sert, Hauptm. und Comp. Chef vom 2. Groß berzogl. Hess. Inf. Regt. (Großherzog) Nr. 116, mit Pension und der Regts,. Uniform, der Absckied bewilligt. v. Heyden, Major a. D. zuletzt im 2. Thüringischen Infanterie Regiment Nr. 32, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des gedachten Regiments zur Disposition ge— stellt. Leydhecker, Major und Abtheilungs ˖ Commandeur vom Nassau. Feld⸗Art. Regt. Nr. 27, als Oberst⸗Lt. mit Pension und seiner bisherigen Uniform, v. Köppen, Sec. Lt. vom 3 Schles. Drag Regt. Nr. 15, der Abschied bewilligt. Meier, Oberst-Lt. und Commandeur des Fuß -Art. Regts. von Dieskau (Schles.) Nr. tz, in Genebmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension und seiner bis— herigen Uniform zur Disp. gestellt. v. Schwerin, Sec Lt. vom Garde Train ⸗Bat., mit Pension, Graßhof, Ritim. und Comp. Cbef vom Hannov. Train: Bat. Rr. 10, mit Pensien und der Uniform des 3. . von Seydlitz (Magdeburg) Nr. 7, der Abschied be— willigt. Königlich Bayerische Armee.

Srnennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 1. Februar. Huber, Pr. Lt. A la suite des 1. Train⸗Bats., unter Enthebung von der Funktion als Adjut. bei der Train⸗Insp, in den etatsmäß. Stand des 1. Train Bats. ver setz. Ball, Rittm., bisher zweiter Train⸗Depotoffizier beim Train⸗ devot J. Armee- Corps, unter Stellung à la suite des 1. Train⸗Bats., zum Adjut. bei der Train⸗Insp.,, Mayr, Pr. Lt. vom 1. Train-Bat., zum zweiten Train-Depotoffizier beim Traindepot J. Armee ⸗Corps, ernannt.

2. Februar. Neureuther, Oberst a. D., unter Wieder⸗ anstellung im aktiven Militärdienste und mit der Erlaubniß des Tragens der Uniform des Generalstabes, zum Direktor des Topograrhischen Bureaus des Generalstabes, Vogel, Oberst und Commandeur des L.Sctweren Reiter ⸗Regts. Prinz Karl ven Bayern, mit Pension zur Dip. gestellt und gleichzeitig zum Vorstand der Ankaufskommission bei der Remonte⸗Inspektion ernannt. ö

4 Februar. Lobinger, Hauptm. und Comp. Chef im Eisenbahn ⸗Bat., unter Stellung à la suite des Ingen. Corps, zum Lehrer an der Kriegsschule, Gottgetreu, Hauptm. à la suite des Ingen. Corps, bisher Lehrer an der Kriegeschule, unter Versetzung in den etaatsmäß. Stand des Ingen. Corps, zum Comp, Chef im ECisenbahn⸗Bat, ernannt, beide mit der Wirksamkeit vom J. März d. J. Hauser Pr. Lt. im 1 Fuß ⸗‚Art. Regt. vakant Bothmer, Pöhl mann, Pr. Lt. im 2. Fuß ⸗Art. Regt, vom 1. März d. J. ab, unter Beurlaubung auf i, 9. . in das Verhältniß à la suite der genanrten Truppentheile versetzt.

19. Februar. Frhr. v. Schacky auf. Schönfeld. Oberst ⸗Lt. und Commandeyr des 1. Chev. Regts. Kaiser Alexander von Ruß⸗= land, in gleicher Eigenschaft zum 1. Schweren Reiter ⸗Regt. Prinz Karl von Bayern rersetzt. ;

12. Februar. Brug, Pr. Lt. vom 1. Pion. Bat., zum Generalsiab (Centralstelle) verseßt. .

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 2. Fe⸗ bruar. v. Orff, Gen. Diajor und Direktor des Topographischen Bureaus des Generalstabes, mit Pension der Abschied n,

4. Februar. Nitter er, Hauptm. und Comp. Chef, des J. Irf. Regts. König, unter Verleihung der Aussicht auf Anstellung im Civildienst. Morgenroth, k und Comp. Chef des 1I. Inf. Regts. von der Tann, chwaa be, Pr. Brigadier der Leibgarde der Hartschiere, diesem unter Verleihung des harakters als Rittmeister, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der

Uniform der Abschied bewilligt.

Im Beurlaubtenstande. 6. Februar. Richter, Pr. 3 n Landwehr Train 2. Aufgebots (Würzburg), der Abschied

ewilligt.

Im Sa nitäts corps. 6. Februar. Dr. Rauch (Hoh, Assist. Art 1. Kl. der Ref., der Äbschied bewilligt. Dr. Schulz (Hof), Assist. Arzt 1. Kl. der Res, in den Friedensstand des 14. Inf. Regts, Herzog Karl Theodor. Mor hart, Assist. Arzt 2. Kl, vom 2. Schweren Reiter ⸗Regimeut vocant Kronprinz Erzherzog Rudolf von Oesterreich, zum 2. Jäger ⸗Bat., versetzt.

XIII. stöniglich Württembergisches) Armee⸗Corpg. Im Sanitätscarps. 10, Februgr. Dr. Scheurlen, Assist. Arzt 1. Kl. im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm König von Preußen Nr. 120, kommandirt Jum Kaiserlichen Gesundheitzamt in Berlin, auf ein weiteres Jahr in diesem Kommandoverhaͤltniß belassen.

Parlamentarische Nachrichten.

In dem Hause der Abgeordneten ist die Denkschrift über die Ausführung des Gesetzes vom 25. Apxil 1886, betreffend die Beförderung deutscher Ansiede⸗ lungen in den Provinzen Westpreußen und Posen, für das Jahr 1889 vertheilt worden. In derselben heißt es:

Das Jahr 1889 ist für die Ansiedelungsprovinzen in landwirth⸗ schaftlicher Beziehung sehr ungünstig verlaufen. Wenn die großen Ueberschwemmungen des zeitigen Frühjahrs auch nur bei einem der Ansiedelungsgüter durch Ueberfluthung von Kulturflächen erheblichen Schaden verursacht haben, so litten doch alle in fiskalischem Besitz befindlichen oder bereits zur Vergebung gelangten Güter und Grund⸗ flücke unter der abnormen Dürre der Monate Mai und Juni außer⸗ ordentlich. Nicht minder wurden die Felderträge demnächst durch die übermäßigen bis in den Spätherbst hinein anhaltenden Niederschläge

eschãdigt.

. k den Cerealien ist in diesem Jahre bei Weizen und Som merfrüchten nur eine sehr geringe Menge, die vielfach bis zur völligen Fehlernte herabsank, gewonnen worden. Auch der Ertrag des Roggens blieb allgemein weit unter dem Durchschnitt. Der Mangel an ver⸗ kauflicher Frucht ist daher außerordentlich groß, und die Rückschläge werden durch den Umstand gesteigert, daß die geringe Strohernte kaum für die nöthigen Futterzwecke ausreichen wird. Wenn die Ernte der Knollengewächse, insbesondere der Kartoffeln, auf den von Ratur gesunden und nicht unter der Nässe leidenden Bodenarten da⸗ gegen ein günstiges Ergebniß lieferte, so konnte dies um deswillen doch nicht zu der vollen ausgleichenden Wirkung kommen, weil die Kartoffeln fast überall sofort nach der Ernte stark zu faulen begannen und bei ihrem geringen Preisstande nur ohne jeden Gewinn oder auch gar nicht verwerthet werden konnten. .

Daß derartige Verhältnisie auf die Thätigkeit der Ansiedelungs⸗ kommission in hohem Maße ungünstig einwirken mußten, ist natürlich. .

ban es trotzdjem gelungen ist, das Besiedelungsgeschäft in demselben Fortgang zu erhalten, wie dies im Vorjahr der Fall war, fo beweist das, daß die sozialpolitische Aufgabe der Kommission einem volkswirthschaftlich begründeten Bedürfniß rach Vermehrung der kleinbäuerlichen Betriebsformen begegnet, daß die Grundlagen, auf welchen sich die Thätigkeit der Ansiedelungskommission auferbaut hat, sich bewabren, und daß dieselben in den betheiligten Kreisen Ver⸗ trauen finden. ; . ;

Der Umfang der Ankäufe war geringer als in den Vorjahren. Dies hat seinen Grund in dem Umstande, daß naturgemäß die Zahl der zu einem angemessenen Preise käuflichen Güter abnebmen muß und die nunmehr gewonnenen Erfahrungen auf, die Auswabl der Guͤter beschränkend cinwirken. Qualitativ sind die Erwerbungen des Berichts jahres als besonders günstige zu bezeichnen. Angekauft wurden im Ganzen 8 große Güter mit einem Areal von 40 898 ha 54 a 21 4m zum Preise von 24251406, 20 und 4 selbständige Bauernwirth—⸗ schaften mit einem Areal von 1326 ha 60 a 72 am zum Preise von S95 184,80 M Im Ganzen wurden bis jum Ultimo 1889 an Liegen⸗ schaften erworben 42225 ha 14a 95 am jum Preise von 25 176 591 6 Im Berichtejahre wurden im Ganzen die Auftheilungsarbeiten für II Gutekomplexe mit einem Flächeninhalt von 7017, 14 ha ausgeführt.

Ausschließlich der zu öffentlichen Zwecken ausgewiesenen Flächen im Gesammtinhalt von 325,86 ha und der besonders zu verwendenden Flächen als Seen, ungetheilte Torfbrüche, Pachtreservate und Forst⸗= ländereien mit zusammen 1372,14 ha sind 5319, 14 ha Landes in 316 neuen Ansiedlerstellen zu Begebung ausgewiesen worden.

Unter Zurechnung der Auftheilungs arbeiten der Vorjahre sind demgemäß bis zum 1. Januar 1890 planmäßig bearbeitet im Ganzen rund 18431 ba, und ven diesen für Kirchen- und Pfarrgrundstücke 67,0 ba, für Schulgehöfte und Lehrerdienstland 1068,09 ha, für Gemeinde wecke, als Schulzendienstland, Lehmgrube, Sand— grube, Viehtränke, Kirchhofevlaz sowie zu Wegeanlagen 54,77 ha, als Dotatiorsländereien 763.64 ha, mithin über- haupt fur öffentliche Zwecke 1028,60 ha ausgewiesen. Ferner sind, als nicht direkt für Änsiedlerstellen zu verwenden, vorläufig aus- geschieden an Seen und dergleichen 2021,48 ha, das übrig bleibende Areal in Größe von 15 385,33 a, ist auf 851 Ansiedlerstellen in folgender We se vertheilt: als Restgüter, bezw., größere Bauerngüter, entstanden aus dem Bestreben, die Gutegebäude zu verwerthen: 34 Stellen größeren Umfangs, 98 desgleichen zu 2 ha und darüber, 320 desgleichen von 13 ba bis 25 ha, 538 desgleichen von 4 ha bis 13 ha, 71 desgleichen bis zu 4 ha. J .

Das Ansiedelungsgeschft hat sich im Berichtsjahre wesentlich nach den grundsätlichen Normen vollzogen, welche in den Vorjahren als maßzeblich bezeichnet wurden und sich im Allgemeinen wohl be— währt haben. An schriftlichen, aus eigener BVeranlassung hervor⸗ gegangenen Ansiedelungsanträgen sind im Jahre 1889 882 ein gegangen, von denen bei den darüber eingeleiteten Erhebungen 6064 aufrecht erhalten und in die Ansierlerlisten übernommen werden konnten. Gegenüber dem Vorjahre ergiebt dies eine kleine Steigerung der wirklich ernst gemeinten Anträge und des brauchbaren Ansiedlermaterials. Unter der Zahl von 604 Bewerbern befanden sich 567 Bewerber evangelischer Konfession mit einem Gesammtvermögen von 3413 165 é und einem Durchschnitte ver⸗= mögen von 6020 M 37 Bewerber katholischer Konfession mit einem Gesammtvermögen von 159 100 M und einem Turchschnittsvermögen von 4300 M Gegen die Vorjahre, in welchen das durchschnittliche Vermögen der evangelischen Ansiedelungsbewerber nur 3738 „06, das der katholischen 3016 M betrug, ist somit eine sehr wesentliche Er—⸗ höhung der Leistunasfähigkeit der Ansiedelungkanwärter zu ver— zeichnen. Dieser Umstand läßt erkennen, daß mehr und mehr das Verständniß für die Ansiedelungevortheile in die Kreise der. Bevölkerung, einzudringen beginnt, welche vorzugsweise zur Lieferung guten Ansiedlermaterials geeignet erscheinen. Für das Ansiedelungsgeschäft selltst hat dies den großen Vortheil, daß die Zahl der rein spekulativen Ansiedelungsbewerber sich ver ringert und damit die Gefahr des Zusammenbruchs von Ansiedelungen auf unsolider Grundlage abnimmt. Von der Gesammtzahl der Ansiedelungsanwärter des Berichtsjahres rücksichtigten auf Restgüter und größere Bauerstellen 85 Bewerber, auf Stellen kleinwirth⸗ schaftlichen Betriebes 407 Bewerber, auf Handwerkerstellen, Mühlen ꝛc. 117 Bewerber.

Was die bis zum Schluß des Jahres 1889 ausgelegten Stellen und die Zahl der davon begebenen Stellen betrifft, so wurden in den drei Jahren 1887 1889 die drei im Jahre 1886, in welchem die Thätigkeit der Kommission erst begann, begebenen Stellen sind dem Geschäftsjahre 1887 zugerechnet überhaupt zum Verkauf gestellt 754 Stellen mit einer Gesammifläche von 14 616,23, 20 ha und einem Gesammtwerth von 8 828 484 727 4 Davon sind begeben im Jahre

1887 132 Stellen mit einem Gesammtflächeninhalt von 2 819, 54, 73 ha und einem Gesammtwerth ron 1657 946,09 6; im Jahre 1888 203 Stellen mit einem Gesammiflächeninhalt von 3724.22.05 ha und einem Gesammtwerth ven 2549 002,98 ƽ; im Jahre 1889: 191 Stellen mit einem Gesammtflächeinhalt von 3 428, 88,80 ha und einem Gesammtwerth von 209 110,82 Unbegeben blieben am Schlusse des Jahres 1889: 228 Stellen mit einem Gesammtflächeninhalt von 4643,58, 12 ha und einem Gesammt⸗ werth von 2 547 496,13 6. Von den 228 als noch unbegeben be— zeichneten Stellen sind über 40 durch bindende Punktationen an An—= siedler begeben, die im nächsten Jahre hinziehen wollen, also erst in der nächstsährigen Nachweifung zur Zählung kommen werden.

Nach der Heimatheangehörigkeit befinden sich unter den Ansiedlern 264 Eingesessene der Ansiedelungsprovinzen und 251 aus anderen Landestheilen Deutschlands. Unter den ersteren ist jedoch ein erheb⸗ licher Prozentsatz von Leuten enthalten, die den Ansiedelungsprovinjen nicht durch Geburt entstammen, sondern aus den verschiedensten Er⸗ werbstüdsichten aus benachbarten Provinzen eingewandert waren ö die Gelegenheit benutzen, sich daselbst seßhaft zu machen.

Das Vergebungtgeschäft in den einzelnen Regierungsbezirken ge⸗ staltet sich folgendermaßen: Es wurden begeben von den auggelegten Stellen: 1) im Regierung bezirk PoDo.hn ... 73 Yo 23 ; Bromberg 70 Y 3) x Marienwerder S3 oo 4) * ' Danzig. A3 co Hierbei tritt die Erscheinung ju Tage, daß Angehörige anderer Provinzen kei ihrer Auswahl rorzugsweise die Verkehre lage, welche sich durch Nähe von Bahnen, 9 Städten, Zuckerfabriken ꝛc. darstellt, berücksichtigen, Güter in ungünstigeren Verkehrslagen aber fast nur in den Angehörigen der Ansiedelungsprovinzen Bewerber

finden.

Anlangend die Personen⸗ und Berufsverbältnisse der Ansiedler, so haben darüber auf 16 aufgetheilten Gütern Er- hebungen staitgefunden. .

Danach leben dort auf 356 Ansiedlerstellen 310 Familien aus⸗ schließlich von dem Betriebe der Landwirthschaft, 46 betreiben Neben⸗ gewerbe. oder sind aaf Tagearbeitverdienst angewie en. Der Per sonenstand dieser 356 Familien zählt mit Einschluß von 128 zugezogenen Hei—⸗ methsgenossen 2047 Köpfe, mithin im Durchschnitt auf die Haus⸗ haltung beinahe sechs Seelen; erwerbssähig von der obigen Zahl waren 1090 oder 53 oo, nicht erwerbsfähig 957 oder 470/00. An Hülfsarbeitskräften haben die 356 Ansiedlerhaushaltungen 140 Familien mit 616 Seelen und 297 einzelne Dienstboten herangezogen. Unter diesen befinden sich 383 Personen des deuischen und 410 des polnischen Sprachstammes. Die Gejammtzahl de: Personen in den 356 Ansiedler⸗ stellen beträgt 2855, wovon 2443 dem deutschen und 415 dem polni= schen Sprachstamme angehören. Wird angenommen, was zutceffend sein dürfte, daß diese Ergebnisse sich anf alle bizher angesetzten An⸗ siedlerstellen verallgemeinern lassen, s¶o würde sich in den 24 ver⸗ gebenen Stellen auf eine Gesammtbevölkerung von 4202 Seelen schließen lassen, von welchen etwa 3595 deutschen und 607 polnischen Sprachstammes sein würden. Der Umstand, daß sich in den 356 An -= siedlerfamilien 128 Personen befinden, welche nicht eigeniliche Familienangehörige sind, sondern aus anderen. Beweggründen sich dem Zuzug angeschlossen haben, sowie die Erscheinung, daß ein so erheblicher Prozentsaß, des erforderlichen Dienst⸗ personals dem deutschen Sprachstamm angehört und zum ganz Überwiegenden Theil ebenfalls aus der Heimath mitgekommen ist, beweist, daß die Bedeutung des Ansiedelungsvorganges nicht lediglich nach der Zahl der angesetzten Ansiedler beurtheilt werden darf. Jede Anfiedelung bildet den Kern jür einen mit dem eigentlichen Ansiede⸗ lunswerk nicht in unmittelbarer Beziehung ftehenden Zufluß von auswärtigen, dem deutschen Sprachstamm angehörenden Elementen. Die vorhant enen polnischen Inlieger sind jast ausnahmslos als Dienstperfonal auf den größeren Stellen in Arbeit und dem Arbeiter stand der früheren Gutsbetriebe entnommen. Das Verhältniß zu den deutschen Ansiedlern ist durchweg ein gutes, wie überhaupt letztere fast überall in durchaus freundlichen Beziehungen zu ihren deutschen und polnischen Nachbarn bäuerlichen Standes stehen. Die Thatsache, daß eine nperstärkte Heranziehung von Ansiedlern aus dem dicht bevölkerten Westen Deutschlands im Interesse des Ansiedelungswerkes dringend erwünscht erscheinen muß, indeß da⸗ durch wesentlich erschwert wird, daß die Höhe der Umzugskosten West⸗ deutsche und Süddeutsche von einem entsprechenden Vorhaben zurück- schreckt, hat Veranlassung zu der Erörterung der Frage gegeben, ob es nicht möglich sei, die Betheiligten von diesen Kosten einigermaßen zu entlasten. Da sich besondere Transportermäßigungen für die An⸗ siedler nicht erreichen ließen, so blieb nur übrigC, den Ansiedelungs⸗ fonds auch diesen Zwecken dienstbar zu machen. Die Kommission bat sich, von der Erwägung ausgehend, daß die durch aus⸗ nahmsweise Gewährung von mäßigen Beibülfen zur Bestreitung dieser Kosten erwachsenden Aufwendungen zu den Kosten der erstmaligen Einrichtung von Ansiedlerstellen zu rechnen sind und zu denjenigen Leistungen gehören, fuͤr welche die durch den Ansiedelungs⸗ plan fistgesetzte Schadloshaltung des Staates in jedem einzelnen Falle berechnet wird, daß insbesondere die Rente oder Pacht, welche der Ansiedler auf Grund des Ansiedelungkplanes und des mit ihm ge⸗ schlossenen Vertrages zu zahlen hat, die Schadlos haltung des Staates für alle demselben direkt durch Ueberweisung von Grund und Boden, Gebäuden oder durch Gewährung ron Besiedelungsvortheilen, wie Landdotation für öffentliche Zwecke, Meliorationen zur Beförderung der Landeskultur u. s w. bedeutet, dahin schlüssig gemacht, in der Form von Beihülfen zu den Trantportkosten den Ansiedlern die Ueber windung der bestehenden Hindernisse der Uebersiedelung zu er⸗ leichtern. Tementsprechend ist in Auesicht genommen, solchen Familien, die aus einer Entfernung von über 500 km anziehen, eine Umiugs2 kostenentschädigung zuzubilligen, welche sich aus dem Personenfahrgelde und den gr n ge eines Waggons Umzugsgut für diejenige Wege⸗ strecke zusammensetzt, welche über eine Zone von 390 km vom Orte der Ansiedelung hinausliegt. Es dürfte damit erreicht werden, daß der Vorgang einer solchen Ucbersiedelung nach weiter Ferne für die Ansiedelungslustigen von dem Charakter des Ungewöhnlichen einbüße, ohne daß Näherwohnende sich durch diese Form der Vergütigung be⸗ nachtheiligt oder zurückgeseßt glauben können.

Die Thätigkeit des Reichs⸗-Versicherungsamts im Jahre 1889.

Bei dem Reichs-Versicerungs amt wurden dem dem Bundesragh eingereichten Geschäftsberichte zufolge im Jahre 1889 2010 Rekursfachen anhängig gemacht, zu denen noch 599 aus den beiden vorhergehenden Jahren traten, sodaß im Ganzen 2609 za bearbeiten waren. Davon wurden durch Urtheil 1503, durch Beschluß 160, und auf andere Weise, durch Zurück— nahme, Vergleich u. s. w. 45, im Ganzen 1709 erledigt, sodaß am Jahresschlusse noch 900 Rekurssachen unerledigt blieben. An 137 Sitzungstagen fanden mündliche Verhand⸗ lungen statt, 77 Urtheile wurden obne vorgängige mündliche Ver—= handlung gefällt. An zwei Sitzungstagen wurden die ersten 21 Rekurse aus dem Gebiete der land. und soistwirthschaftlichen, an einem Sitzungstage die ersten 13 aus dem Gebiete der Seeunfallversicherung verhandelt. Bewährt hat sich, wie in früheren Jahren so auch in dem Berichtsjahre, die Theilnahme von Vertretern der Ärbeitgeber und der Arbeitnehmer an der rechtsprechenden und verwaltenden Thätigkeit bes Reichs-Versicherungsamts. An aueschließlich von der genannten Behörde ressortirenden Schiedsgerichten waren 1201 vorhanden, ron denen 427 auf Grund des Ünfallversicherungsgesetzes, 1922 auf Grund des Bau ⸗Unfallversicherungsgesetzes, 16 auf Grund des See Unfallversicherungsgesetzes und 606 auf Grund des. landwirthschaftlichen Unfallversicherungsgesetzes errichtet waren. Bei diesen Schiedegerichten wurden im Ganzen 11 225 Be—⸗ rufungen anhängig gemacht, denen 54 90 Bescheide gegenüberstanden, sodaß etwas mehr als ein Fünftel davon durch Berufung angefochten wurde. Von den ergangenen Enischeidungen waren nach den Berichten der Schiedsgerichts vorsitzenden 7533 durch Refurt anfechtbar. Da dies nur bei etwas mehr als ein Viertel, 2010 unter 75533, geschah, so hat sich das Verhältniß der Rekurse zu den Schiedsgerichtsurtheilen gegen das Vorjahr etwaß gebessert. Daß die Zahl der Berufungen im Allgemeinen im Berichtwjahre eint Steigerung erfahren hat, kat einerseits wohl, darin seinen Grund, daß in manchen Gegenden und Industrien eine erhöhte Zahl von Arbeitern Beschäͤftigung gesunden hat, andererseits dürfte es eine Folge der immer mehr zunehmenden Bescheide auf Grund des 5. 65 des Unfallversicherungsgesetzes sein, durch welche oft zum zweiten und dritten Male die Renten aus einem alteren Unfalle einer eineuten Feststellung unterzogen wurden. Die i der an neue Ur fälle sich anknüpfenden Berufungen dürste ihren

öhepunkt bereits überschritten haben, und nur soweit das Bau · Unfalls und dat landwirthschaftliche Versicherungsgesetz n Frage kommen, durfte eine wesentlich gesteigerte Inanspruchnahme der Schledegerichte noch zu er ˖ warten sein. Die in den Vorjahren . günstigen Erfahrungen betreffs der Zusammensetzung der Schiedsgerichte haben auch in dem Berichts jahre ihre volle Bestaͤtigung gefunden, namentlich gilt dies auch

auf dem Gebiete der land und forftwirthschaftlichen Unfallversicherung, we die Zusammensetzung der Schiedsgerichte aus fachkundigen Arbein⸗ gebern und Arbeitern des betreffenden Bezirkä, namentlich für die Beurtheilung der in den einzelnen Landstrichen so verschiedenen länd- lichen Arbeitg⸗ und Löhnunggsverbältnisse, ingbesondere im Hinblick auf die vielfach noch herrschende Naturallöhnung, sich durchaus bewährt hat.

Was den Umfang der Unfallversicherung betrifft, so bestanden in dem Berichtsjahre 64 gewerbliche Berufsgenossen⸗ schaften mit 350 697 Betrieben und 4320 663 versicherten

ersonen, und 48 land⸗ und forstwirtbschaftliche Berufsgenossen⸗ chaften mit 8 M8698 Personen, ferner 153 Reichs⸗ und Staats Ausführungsbebörden, darunter 50 für land und forst⸗ wirthschaftliche Verwaltung mit 476 153 versicherten Personen und 133 Provinzial⸗ und Kommunal-⸗-Ausführungébehörden mit 40 000 versicherten Personen. Hierzu kamen die bei den 13 Versicherungs anstalten der Baugewerse ⸗Berufsgenossenschaften und der Tiefbau Berufsgengssenschaft versicherten Personen, sodaß am Schluß des Berichtsjahres rund 13 Millionen Personen gegen Unfall verfichert waren. Die Tendenz der unteren Verwaltungsbehörden war unver⸗ ändert auf eine möglichst ausgebehnte Anwendung der Unfallversiche rungsgesetze gerichtet und ließen auch die Anträge aus Handwerker und Kleingewerbekreisen auf Erweiterung der Unfall versicherungs gesetzgebung keine Abnahme bemerken.

Die Zabl der im Berichtsjahre bei den Berufsgenossenschaften und den Reichs«, Staats-, Provinzial und Kommunal⸗Ausführungs⸗ behörden angemeldeten Unfälle betrug nach einer vorläufigen Er⸗ mittelung 1713 106, von denen 5166 den Tod, 3093 eine dauernde völlige, 15 689 eine dauernde theilweise Erwerbsunfähigkeit und 7571 eine vorübergehende Erwerbsunfähigkeit zur Folge batten. Die im Jahre 1889 verausgabten Entschädigungen, Renten u. J. w. beliefen sich auf 14 216422 6, gegen 9 681 447 6 in 1888, 5 932 930 ½ in 1887 und 1915366 ½ in 1886. Dies Steigen der Unfalllasten entspricht nicht den früher von Seiten der Regie⸗ rung veröffentlichten Vorausberechnungen. Nach diesen sollten bei einer Anzahl von 1615 253 versicherten Persenen an Ent⸗ schädigungsbeträgen gezahlt werden: im ersten Jahre 658 000 „, im zweiten 17085 006 , im dritten 2 7652000 46 Nimmt man nun als erstes Beitrags jahr die Zeit vom 1. Oktober 1885 bis 30. Sep⸗ tember 1885 an und reduzirt bei den damals bestehenden 57 älteren Berufsgenossenschaften die Zahl der versicherten Personen und dem entsprechend die Höhe der gezahlten Eantschädigungen auf die obige Veranschlagunge zahl von 1615p 253, so ergiebt sich eine Ent⸗ schädigungsfumme von 644 687 M im ersten, von 1921778 im zweiten und 3012 301 Mn im dritten Jahre. Das Weniger im ersten Jahre erklärt sich aus der durch das Renten -Festsetzungs⸗ verfahren eintretenden Verzögerung der Zahlungsleistung gegen über dem rechnerischen Zustande sofortiger Zahlung des in einem gewissen Zeitraum rechtlich zur Last fallenden Betrages, das etwa Soo betragende Mehr im Ganzen aber erklärt sich einerseits aus der vom; Reichstage beschlossenen Erhöhung der Renten, andererseits aus der ebenfalls vom Reichstage beschlossenen Ausdehnung der Unfall versicherung auf die gefährlichen Betriebe, welche bei den Vor- anschlägen der Regierung unberscksichtigt geblieben waren.

Die geschäftliche Thätigkeit des Reichs ⸗Versiche—⸗ rungsamts hat im Uebrigen eine wesentliche Steigerung er⸗ fahren An Genossenschaftsstatuten wurden 4 neue und 1 tevidirtes Statut, sowie 24 Statutnachträge genehmigt und 49 759 Eingaben, darunter 12 870 in Sachen der Rekurse gegen die Enticheidungen der Schiedsgerichte, bearbeitet. Die Zahl der abgehaltenen Plenar— sitzungen betrug 39, dozu kam eine mit den Vorständen der aus— schließlich vom Reichs ⸗Versicherungsamt ressortirenden landwirth⸗ schaftlichen Berufsgenossenschaften gemeinschaftlich abgehaltene Sitzung.

Die Pflichten des christlichen Soldaten.

Der katholische 5 Armee hat der Germania“ zufolge einen Fasten⸗Hirtenbrief erlassen, worin die Pflichten des christlichen Soldaten auseinandergesetzt werden. Es beißt darin:

Auf dem fiuchtbaren Gartenboden der Gottesfurcht gedeihen recht sehr alle dem christlichen Soldaten nothwendigen Tugenden, und unter diesen ganz besonders: Die Treue gegen den Landes fürsten, denn: „Wer Gott giebt, was Gottes ist, wird auch dem Kaiser geben, was des Kaisers ist?. (Matth 22, 21.) Doch höret, lieben Brüder! Unter denjenigen Verhältnissen des gegenwärtigen Lebens, welche wir zugleich als die Grund lage unserer gesammten zeitlichen Glöäckseligkeit, unseres leiblichen Wohles oder Ucbelergehens ansehen, steht unstreitig oben an: ‚Das wechselseitige Verhältniß der Fürsten zu ihren Unterthanen und der Unterthanen zu ihren Fürsten.« Oder wie könnte wohl von einer nennenswerthen Glückseligkeit dieses Lebens die Rede sein da, wo entweder ein Volk ohne Fürsten in beständiger Parteiwuth sich selbst aufreibt, oder wo der Fürst seinem Volke und das Volk seinem Fürsten gegenübersteht als eine feindliche Macht, vor welcher der Genuß des Rechts sowie die Sicherlkeit des Eigenthums und der Person in beständiger Gefahr schwebt? Alle weltliche Gewalt schließt sich im Oberhaupt des Staats, dem Kaiser, dem König, ab. Und könnte wohl auch die Wohlfahrt eines Volkes, eines Staats bestehen obne Oberhaupt? Was wäre doch ein Haushalt ohne die Oberleitung des Vaters oder der Mutter? Was würde doch aus einer Schule ohne Lehrer? Was wäre eine Heerde ohne Pirten? Was würde ein Haufen Arbeiter ohne Aufseher vollbringen? Was würden wohl Knechte treiben ohne den Herrn? Was ver möchte wohl ein Heer Soldaten obne Befehlshaber? Welches Bild der Verwirrung würde eine Gemeinde liefern ohne Vorstand? Ein Volk ohne Regierung? Könnten wohl Staaten bestehen ohne jene hochgestellten Männer, denen es obliegt, nicht nur Gesetze zu geben, sondern auch als Stellvertreter Gottes mit dem Schwerte der Gerechtigkeit zu wachen, daß das Gesetz von Allen heilig gehalten werde? Kann eine solche Wohlfahrt besteben, ohne daß Manner da sind, rie im Namen des Fürsten, des Königs und des Vaterlandes für das allgemeine Wohl sedes Einzelnen wachen? Nein! Und wenn der König, der Kaiser als Oberhaupt und höchste Ge— walt im Staate zum Heile seiner Unterthanen und zur Auf⸗ rechterbaltung der beglückenden Ordnung auf all' dieses sein Augen⸗ merk richtet und gemaͤß dem Worte der heil. Schrift (Prov. 8, 15. 16.): „Durch mich regieren die Könige und beschließen die Gesetzgeber das Recht; durch mich herrschen die Fürsten und sprechen die Gewaltigen Recht“ als Stellvertreter des himmlischen Königs und Herrn erscheint, werdet ikr alsdann, Geliebte, begreifen und befolgen, was Jesus von Euch fordert: „Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist?“ Mit blutigem Griffel hat die Weltgeschichte alle die Ausschweifungen, alle die Drangsale, die Gewaltthätigkeiten und Empörungen, alle die entsetzlichen Morde und Räubereien aufgezeichnet, welche jene Jahr⸗ hunderte herbeiführten, wo die Menschen vom Staats verband, vom Landesfürsten sich logerissen, seiner Gewalt den Gehorsam aufgekündigt, Throne niedergestürzt, und statt Recht und Ordnung Willkür, und statt der schützenden Macht der Kesetze das Recht des Stärkeren haben gelten lassen. Alle diese Greuel müssen nothwendiger weise hereinbrechen, wenn die Menschen nicht mehr das Gebot Jesu achten: Gebet dem Kaiier, was des Kaisers ist. Darum, geliebte Brüder, stehet in der feierlich gelobten Treue fest zum angestammten Herrscherkause, zum Kaiser, unserem von Gott gesetzien Landesfürsten, der wie ein milder, liebreicher Vater im Glücke seiner Unterthanen das Seirnige sieht; und der überall, wo Er kann,. Sein Sceyter nie anders, wie nur zum Heile und zur Wohlfahrt , . führt, die in Treue und Liebe in Ihm den Gesalbten ehren, Ver da kommt im Namen deg Herrn! O, lieben Brüder, lasset euch nicht verführen durch das Geschrei derer, die in Tageblättern und öffentlichen Reden mit frecher Stirn Aufruhr predigen, indem sie Kaiser und Obrigkeiten herabwürdigen und ver dächtigen und alle böhere AÄutoritãt ihre eigene ausge nommen anfeinden.

Höret und achtet nicht auf das Geschrei

jener elenden Kreaturen, die um dem Volke zu schmeicheln nicht nur Christum, sondern auch ibren eigenen gesunden Menschen⸗ verftand verleugnen; die um dem Volke zu schmeicheln ibm unaufhörlich, und fast bis zum Ekel, bald von der Freibeit des Fleisches bald von der Mündigkeit seines Geistes etwas vorschwatzen. Solche Volksschmeichler nun nennen sich auch Velksdiener; indem sie rorgeben, daß sie dem Volke wichtige Dienste leiften ja wohl auch Volksfreunde, indem sie die beuchlerische Maske der Uneigennnützigkeit und anderer Tugenden eines Freundes auf⸗ setzen und den Leuten Freibeit von Steuern und Abgaben. Brot ohne Arbeit versprechen. Hinweg mit solchn Volksbeglückern! Lasset euch, lieben Brüder, nicht verführen von solchen falschen Volks freunden, die im Schafspel; fürsorgender Sanftmuth unter die Leute gehen, indeß in deren Innern die Wolfsnatur heult! Za, stebet fest in der feierlichst gelobten Soldatentreue und werdet nicht wankend darin, wenn auch der Bersucher sich euch nahet! Erinnert euch stets des bei der Fahne, beim Geschütz von euch geleisteten Eides! Diese seien allzeit ein Heiligthum für euch. Wo sie stehen, dort ist die Erinnerung an eure Pflicht! Der brave christliche Soldat verläßt seine Fahne, sein Geschütz in keinem Falle. Er hat es ge⸗ schworen ju Gett, dem Allmächtigen, mit einem feierlichen Eide, sie mit seinem Blut und Leben zu bewachen. Er stirbt, um treu zu verbleiben; denn er stirbt tapfer! Der Tapfere ist ein Freier! Den Freien belohnt nur die Ehre! Und wäre der Preis des treulosen Einverständnisses mit dem Feinde seines Vaterlaades eine goldene Krone, er schlüge sie aus; denn mit verächtlichem Golde bezahlt man den Sklaven. Dieler ist feige. Nur der Feige ist treulos. Ihn straft die Schande. Die Treue eines braven christlichen Seldaten gleicht dem unerschütterlichen Felsen im Meere. Kein Sturm, teine tobente Welle, kein wüthender Orkan ist im Stande, diesen zu verrücken! Kein glänzendes Versprechen, keine reizende Verlockung, keine schreckende Drohung, keine qualvolle Marter ist im Stande, Jenen in der Treue wankend zu machen. Er fürchtet selbst den Tod nicht; denn er kennt in seinem heiligen Glauben die Verheißung: „Sei getreu bis in den Tod, so will ich dir geben die Krone des ewigen Lebens.“ Offenb. 2, 10.

Statistik und Volkswirthschaft.

Der internationale Arbeiterschutz.

Nachdem die Frage einer weiteren Ausdehnung des Arbeiterschutzes bezw. seiner internationalen Regelung durch die Allerhöchsten Erlasse vom 4. Februar er, in den Vorder⸗ grund der öffentlichen Diskussion gestellt worden, macht sich naturgemäß das Bedürfniß einer Orientirung über Zweck, Wesen, Umfang und Bedeutung dieser Frage geltend. Jede Arbeit berufener Männer auf diesem Gebiet muß daher gerade jetzt willkommen geheißen werden.

Die Literatur, welche sich mit dem J beschäf⸗ tigt, ist so umfangreich und bedeutend, daß es nahezu als unmöglich bezeichnet werden kann, sich durch sämmtliche Schriften hindurchzuarbeiten oder auch nur sie vollständig auf— zuzählen. Einen, wenn auch nicht erschöpfenden Ueberblick ge— währt Schönberg's Handbuch der Pelitischen Oekonomie in den von Lujo Brentano bearbeiteten Abschnitten über die ge⸗ werbliche Arbeiterftage, speziell über die Krisis der Arbeiterfrage und über die Gesetzgebung zum Schutz der Arbeiter. Die Träger der bedeuten dsten Namen, welche in der Wissenschaft der National⸗ ökonomie glänzen, Held, Schmoller, Roscher, A. Wagner, haben ihre Studien auch dieser Frage gewidmet, und ebenso liegen umfangreiche Arbeiten über den thatsächlichen Stand der Arbeiterschutzgesetzgebung vor, von denen besonders praktisch verwerthbar sind „Die Fabrikgesetzgebungen der Staaten des europäischen Kontinents“ von dem Geheimen Ober⸗-Regierungs⸗ Rath Lohmann im Reichs amt des Innern (Berlin, 1878) und „Die englischen Fabrik- und Werkstäͤttengesetze“ von dem gegen—⸗ wärtigen Präsidenten des Patentamts Victor von Bojanowski Berlin, 1876). Auch eine Reihe französischer und englischer Gelehrter hat sich über den Arbeiterschutz theoretisch geäußert, und daß auch Karl Mary in seinem Werk „Das Kapital“ diese Frage in seiner philosophisch⸗radikalen Weise behandelt, dürfte allgemeiner bekannt sein, da sich auf seine Ausführungen die heutige Richtung der Sozialdemokraten und Sozial— revolutionäre gründet.

Ist auch ein eingehendes Studium der auf diesem Gebiet bedeutendsten Erscheinungen der Literatur von hohem Interesse, so wird man doch auch dankbar die Frucht eines solchen Studiums, wie sie in der Arbeit eines Fachmanns vorliegt, begrüßen und verwerthen. Der schon durch eine Reihe volkswirthschaftlicher Schriften bekannte Do— zent der Nationalökonomie an der Uniyversität Frei— burg i. Br., Dr. Georg Adler, hat im Jahre 1888 in den „Annalen des Deutschen Reichs“ eine später auch selbst—⸗ ständig erschienene Abhandlung über „Die Frage des internationalen Arbeiterschu tze s“) veröffentlicht, welche gerade jetzt sehr wesentliche Dienste zur Orientirung auf diesem Gebiet leistet.

Adler begründet zunächst theoretisch aus der Natur der industriellen Entwickelung des 19. Jahrhunderts die Noth— wendigkeit eines gesetzlichen Schutzes der Arbeiter K Die Ausführungen, welche darin gipfeln, daß der Staat dem bei der freien Konkurrenz natürlichen Selbstinteresse der Arbeitnehmer in der Ausnutzung der Arbeitskraft Schranken auferlegen muß, sind schlüssig, knapp und klar gefaßt, und geben einen Ein— blick in das eigentliche Wesen der Ärbeiterschuͤtzfrage; sie ent⸗ halten Alles, was von berufener Seite hierüber gesagt worden ist und gesagt werden kann. Eine sachliche Erörterung praktischer Vorschläge hat der Verfasser nicht versucht, sondern nur die Ge— sichtspunkte angedeutet, welche bei der Regelung des Arbeiter⸗ schutzes in Frage kommen. Ebenso vermißt man eine Darlegung dessen, was die deutsche Gesetzgebung schon zum Schutz der Arbeiter gethan hat; dies ist aber wohl als bekannt voraus— gesetz Hier sei nur deshalb darauf hingewiesen, weil man jetzt vielfach der Meinung begegnet, als ob Deutschland in dieser Beziehung von den Versicherungsgesetzen abgesehen noch nichts gethan habe; die bezüglichen Bestimmungen sind in der Gewerbeordnung (68. 106 und ff) sowie in zwei Ver— ordnungen des Bundesraths vom 23. April und 20. Mai 1879 enthalten. Eine Darlegung des bestehenden Zustandes, welche die betreffenden. Verhaͤltnlfsse der hauptsächlichen Industrie= staaten unter einander vergleicht, findet fich in Schmoller's ahrbüchern vom Jahre 1885: uber „Frauenarbeit als Gegen⸗ kand der Fabrikgesetzgebung .. Eine gedrängte Uebersicht der einschlägigen Verhältnisse findet sich übrigens auch auf Seite 28 der Adler schen Schrift in der Anmerkung, sowie in Schönbergs Handbuch der politischen Oekonomie in der Abhandlung uber „Die ne, ,. Arbeiterfrage !. ler's Schrift erhält ihren Werth aber dadurch, daß sie nachweist, welche Schranken der ngtionglen Arbeiterschutz⸗ gesetzzebung gezogen sind, und daß sie die Nothwendigkeit einer

) München und Leipzig, G. Hirth's Verlag, 1888.

internatignalen Regelung darlegt. Die Ausführungen hierüber sind mn ee en, und a,,, J. zu empfehlen, welche ohne jede Rücksicht auf die schädlichen Folgen einer selbständigen und einseitigen Regelung die Forderungen, welche heute unter dem Begriff „Arbeiter⸗ schutz zusammengefaßt werden, aufgestellt und oft auch agita⸗ torisch verwerthet haben. Weitgehende Arbeiterschutzgefetzt ein es Staats können bei Unthätigkeit anderer re g in der fragli Beziehung den Ruin der Exportindustrien des arbeiter freunblichen Staats zur Folge haben. Dadurch aber würde in diesem für Jahrzehnte namenloses Elend entstehen.“ Mit Bezug auf die Frage, ob einseitiger nationaler Schutz nicht die ort⸗ fähigkeit der Industrie beeinträchtigen könne, verweist Adler mit Recht auf den Bericht der englischen Untersuchungs⸗ kommission über den Niedergang von Handel und Industrie vom Jahre 1885 37, welcher diese Frage bejaht. Die Literatur über den internationalen Arbeiterschu ist im Vergleich zu derjenigen über den Arbeiterschutz an . noch wenig umfangreich. Die vorliegende Schrift er⸗ wirbt sich das Verdienst, sowohl über die siterarischen Erscheinungen auf diesem Gebiet eine, wie uns scheint, ziemlich, vollständige Uebersicht zu geben, als auch die Geschichte der Idee des internationalen Arbeiterschutzes, die ja zum Theil auch in das politische Gebiet hinübergreift, darzulegen. Wir sehen daraus die bezüglichen Darlegungen finden sich auf Seite 656 92 daß eine vollständige Ueberein⸗ stimmung über diese Frage bislang noch nicht bestanden hat. Die Ides des internationalen. Arbeiterschuzes ist im ahre 1841 von einem elsassischen Fabrikanten Daniel egrand ausgegangen. Zu ihren Anhängern ehören bezw. gehörten von den Vertretern der issen⸗ schaft Bluntschli und Brater, Schönberg und Adolf Wagner, der Geheime Ober Regierungs⸗Rach Lohmann im Reichsamt des Innern und Professor Baron, ferner F. J. Neumann in Tubingen und Dr. Robert Friedberg, SVrenʒ von Stein, zum Theil auch Wilhelm Rofcher, W. Lexis, in gewissem Sinne auch Miguel (in seiner im Reichstage am 8. Juni 18387 gehaltenen Rede). Referirend hält sich der Basler Professor Karl Bücher in seiner „Geschichte der inter⸗ nationalen , Zu den Gegnern gehören der französische ationalökonom Wolowski, ferner Brentano und Gustav Cohn. Zugleich werden in der vorliegenden Schrift auch alle politischen Kundgebungen von sozialreformatorischer 1. . Seite zu Gunsten jener Idee re—⸗ gistrirt.

Der Verfasser, der lebhaft für die internationale Rege⸗ lung eine Lanze bricht, stand im Jahre 1888, wo er diese Schrift veröffentlichte, vor der Frage, was zur Verwirklichung derselben zu thun sei, und erkannte das bedeutendste Hinderniß darin, daß die öffentliche Meinung sich noch nicht genügend hierfür interessire. Deshalb macht er orschläge zur Weckung und Belebung dieses Inter⸗ esses. Dieses Hinderniß ist jetzt aber in Folge der Kaiserlichen Initigtive überwunden, und es bedarf kaum noch einer wirksameren Belebung des Interesses dafür. Die Schwierig⸗ keit liegt heutzutage nicht mehr in der Gleichgültigkeit, sondern in der praktischen Durchführung der Idee. Diese ist nuttmehr in die Wege geleitet. Wir schließen mit den treffen⸗ den Worten des Autors: „Ist erst einmal allseitig die öffent⸗ liche Meinung für jenes Postulat interessirt, ist erst einmal der gute Wille zur Realisirung des internationalen Arbeiter⸗ schutzes vorhanden, dann wird auch der Weg zu seiner Ver⸗ wirklichung trotz aller Behauptungen von seiner angeblichen Unmöglichkeit gefunden und beschritten werden, und auch hier wird sich das englische Sprichwort bewahrheiten, welches lautet: Where is a will, there is a way.“ ö

Zur Arbeiterbewegung.

Aus dem rheinisch-westfälischen Bergwerksbezirk liegen neue Kundgebungen vor, welche der Unzufriedenheit der Bergarbeiter mit der Leitung des Bergarbeiter verbandes Ausdruck geben. Die Zablstelle Sterkrade hat, wie die „Voss. Ztg.“ berichtet, folgende Resolution einstimmig angenommen: „Wir Bergleute haben uns von jeher unter der Führung des Central⸗ vorstandes in Bochum glücklich gefühlt und ihm auch das volle Vertrauen in Bejzug auf die bergmännischen Interessen voll und ganz geschenkt; jedoch nach der Erklärung des Hrn. Schröder zur Sozialdemokratie sehen wir den Vorstand des Verbandes auf demselben Wege wandeln und dadurch sehr viele Mitglieder folgen. Da wir aber so etwas nicht gewillt sind, beantragen wir, daß Seitens des Centtalvorstandes eine Erklärung abgegeben wird, in wie fern der Vorstand sich zur Sozialdemokratie stellt. Wir Berg⸗ leute von Sterkrade wollen keine Sozialdemokraten, sondern treue Reichs und Vaterlandsbürger sein und bleiben und verweisen auf den 5. 1 des Statuts, der da sagt:; Religion und Po litik sind total ausgeschlossen! Sollte eine ,, Erklãrun nicht erfolgen, so beantragen wir, eine Neuwahl des Central⸗ vorstandes noch vor der Reichstagswahl vorzunehmen, und, zwar bis spätestens den 17. d. M., mit dem Bemerken, daß wir alle Vorkehrungen treffen werden und unsere Kameraden auffordern, ein Gleiches zu thun, uns anschließend an die Worte Sr. Majestät des Deutschen Kaisers Wilhelm II., welcher zu der deutschen Berg⸗ arbeiterdeputation sagte; Vor meinen Augen ist ein Sozialdemokrat gleich einem Reichs- und Vaterlandsfeind. Eine in Re dling⸗ hausen, stattgehabte. Bergaxbeiterversammlung beschloß, der „Nat. Itg. zufsslge, die monatlichen Beiträge in die Verbandgkaffe nicht eher abzuführen, bis die Leitung des Verbandes aus den Händen der Sozialdemokraten genommen wird.

Diesen Meldungen gegenüber steht folgender Bericht der Nat. tg. über eine große Bergarbeiter ⸗ersammlung, welche am Sonntag in Gelsenkirchen stattfand. Der Bergmann Bockum⸗ Altenessen erklärte unter anderm: Wenn auch jetzt vor der Wahl die Bergleute uneinig seien, nach der Wahl würden sie wieder als eine einzige kompakte Masse. dastehen. Auf den jetzigen Verbandsvorstand will er nichts kommen lassen. ge gf. babe seine Pflicht gethan und die materielle La

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