1890 / 47 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Feb 1890 18:00:01 GMT) scan diff

aber ihrem eigentlichen Zweck, ihrer eigentlichen künstlerischen Auf⸗ gabe, der scenischen Darstellung sind sie heut zutage fat völlig eni . fremdet, obgleich sie, wie die gestrige Vorstellung aufs Neue t einer tiefen Wirkung auch von der Bühne herab noch immer äbig sind. Auf die Antigone des Sophokles haben sich wohl feit Jahrzehnten die Versuche beschränkt, Nuker der rragischen Kunst der Friechen den Gebildeten der Gegenwart darzubieten und fo ein Stück klassischen Altertbums in klassischer Form auferftehen zu laffen.

Das Berliner Theater, welcheg unermüdlich unter den literarischen Schätzen aller Völker und Zeiten sucht, um daraus leuchtende Perlen für die Gegenwart zu gewinnen, hat den großen Verfuch gewagt, zwei griechische Trauerspiele hinter einander an N einem Abend zur Bar⸗ stellung zu bringen. Der ältere Dichter, Aeschylos, Fatte mit seinem Prometheus‘ den Vortritt; nach der unübertreff ichen Donner fchen Uebersetzung ist die Tragödie von Hrn. Drach hüähnengerecht eingerichtet worden. Prometheus wird auf das Geheiß des Zeus vom widerstrebenden Vulkan an den öden Felfen k da er. bei feiner großen Menschenllebe und

cinem Trętz gegen den Göttervater, trotz der besänftigenden Reden der Okeaniden, des Okeanos und trotz der Drohungen des Hermes bebarrt, ja durch Jo, die unglückliche Tochter des Inachos, in seinem Zern gegen Zeus bestärkt wird zerschmettert ihn Der nach gesetzloser Willkür waltende Zeus Ben „Prometheus spielte Hr. Drach mit einfachen Mitteln und doch eroreifend in der sich cuf— bäumenden Machtlosigkeit und mit fester Gemnessenheit in feinem un. beugsamen . Die unglückliche, theils ihrer Sinne beraubte . Jo“ wurde von Fil. Hock bewegt und sehr wirkungsvoll dar—

estellt. Erfreulich war überhaupt die Klarheit und Deutlich eit, mit welcher die schwierigen Verse, die ungewohnten Redewendungen und Bilder gesprochen wurben. Jedes Wort, jede Silbe kam voll zur Geltung., Eine Ausnahme in diefer Beziehung machte nur Frl. Storm als „zweite Okeanide'; ihr Berständniß für die Relle schien hinzureichen, aber ihr Organ klang häufig matt und r k gch

Die Scenerie (der Fels an der rauhen Meeresküste) vereinigte Einfachheit und Größe, wie solche der Dichtung . Die Bühne wurde zu beiden Seiten von Felsen abgefchlossen, der Fels in der Mitte lag frei; die Meeresgöttinnen tauchten hinter dem ber⸗ gigen Gestein auf, liebliche Gruppen bildend, wenn sie neu, gierig theilnahmsvoll näher treten, sich lagern, bald ssich enger um den gefesselten Titanen schaaren, bald sich entfernen. Der Unwille des Zeus, wie er sich im Grollen und Tosen des Donners, in dem aufziehenden Gewitterdunkel, welches von zackigen Blitzen grell durchleuchtet wird, kund thut, wurde so maßvoll ausgeführt, daß die Worte der Sprechenden stets klar und vernebmlich blieben. Hermes, der Götterbote, tauchte aus dem Dunkel auf einer bervor⸗ ragenden i in magischer Beleuchtung guf. Die Tragödie des übermenschlichen Trotzes gegen die ungerechte Willkar des olympisch en Zeus fand stuͤrmischen Beifall.

Nicht minder wirkungsvoll erwies sich der Oedipus“ des Sophokles, obgleich die Spannkraft des Publikums durch den Prome—⸗ theus, schon sehr in Anspruch genommen worden war. Es geht der gleiche Grundgedanke durch beide Tragödien. Im Prometheus“ kämpft ein Gott gegen den anderen, im Oedipus“ streiten Menschen gegen Götter, um doch endlich der unerbittlichen, grausen Gewalt des Schicksals zu erliegen. Oedipus ladet schuldlos die schlimmsten. un⸗ geheuerlichsten Verbrechen auf sich; sein gerechtes Streben, den Willen der Götter zu vollführen und den Mord des Laioz zu rächen, ver— strickt ihn immer tiefer in die entsetzliche Erkenntniß feiner unfeligen Lage, welche er selbst an sich sühnt.

Sophokles hat die Handlung bedeutsamer und tiefer aus— gestaltet, als es noch Aeschylos vermochte. Wir erkennen mit Be—⸗ wunderung den kühnen Wahrheitsdrang, welchem Oedipus widerstands—⸗ los bei der hartnäckigen Forschung nach des Laios. Mörder folgt; seine entsetzlichen Ahnungen, dann seine befreiende Freude, als Jokaste in thörichter Verblendung uber das Orakel des Apollo und die Weis heit des blinden Teiresias spottet, dann wieder sein tiefer, grausiger

vermuthet hätte. Er gestaltete die wechselnden Empfindungen mit einfacher Größe und ergreifender Innigkeit; das erste Auf⸗ dämmern des entseßzlichen Gedankens, daß er selbst der Unselige sein könne, um dessentwillen die Götter Theben verderben, wirkte geradezu erschütternd; der Klage um die selbstgescha ffene Ver⸗ bannung aus Korinth: Was giebt es Süß reg, als der Eltern Auge schau'n 7 gab er rührende Töne. Den Gipfelpunkt seiner Leistung erreichte Hr. 3 in dem Ausdruck wahnsinnigen Entsetzens, welches sich seiner bemächtigt, als ihm die grausige Wabrbeit zur Grkenntniß kommt. Die wehmüthige Klage des vom Schicksal zu Boden geschleuderten Königs und Familienhauptes war weniger er. greifend. Einen nicht minder bedeutsamen Erfolg wie Hr. Kraußneck erzielte Hr. Drgsch als greiser Seher Teiresias. Frl. Baum gart war eine stattliche Jokaste in den wallenden griechischen Gewändern; der eiwas schwere, rollende Klang ihres Organg stimmte zu den Versen recht gut. Auch bei den übrigen Mitwirkenden, bei jedem einzelnen Darsteller muß die Einfachheit und Deutlichkeit des Vor trags gelobt werden. Die Chöre bewegten sich mit vornehmem An⸗ stande; sie drückten ihre Empfindungen in edlen Gesten aut, ergreifend und doch nicht unruhig. . ;

Die Darsteller verdienen für ihre aufopferungs vollen Mühen redlich den reichen Beifall, welcher sie umbrauste. Derselbe rief auch Hrn. Direktor Barnay auf die Bühne, um die wohl verdiente An erkennung und Theilnahme des Publikums entgegen zu nehmen.

Belle. Alliance: Theater.

Die Münchener bringen vor ihrem Abschied von Berlin doch noch eine Novität: „sEdelweiß⸗Liser!“, Volksstück mit Gesang in 5 Akten von Hans Neuert, iit der Titel des Stücks, dessen Pre— miere am Freitag statifindet. Morgen ist die letzte Aufführung des Herrgottschnitzer', bekanntlich eine Musterleistung des Münchener

Ensembles. Mannigfaltiges.

Mehrere ärztliche Gesellschaften Berlins sind bekanntlich zu— sammengetreten, um über die Influenza⸗Pandemie eine auf ganz Deutschland sich erstreckende Sammelforschung zu veranstalten. er Vorsitzende des für diese Forschung zingesetzten Comités, Ge— beime Sanitäts-Rath Professor Pr. Ley den, hat den Minifter des Innern ersucht, auch die bei den Straf⸗, Gefangen! und Erziehungs⸗ Änstalten seines Ressorts angestellten Aerzte an der Sammlung zu betheiligen. Diesem Wunsche ist entsprochen worden.

Dirschau, 18. Februar. (D. A. Ztg.) Der Weichsel strom scheint einen zweiten und vielleicht bedenklickeren Eisst il stand mit darauf folgendem Eisgange vorzubereiten. Inzwischen ist der Pegel beträchtlich gefallen, sodaß der Abfluß des dichten Schollengewirres sich später ziemlich schwierig, wenn nicht gefahrdrohend abwickeln dürfte.

Goslar a. H, 18. Februar. (Wes.⸗Zig. Die alte Ding⸗ stätte auf dem ‚Kaiserbeet“, im Angesicht des ehrwürdigen Kaiserhauses belegen, ist wie der au fgegraben worden. Die Mauerrefte stellen Halbbogen dar, welche man in der Msprünglichen Form erneuern will. Besagte Gerichtsstätte soll auch einen kanzel artigen Ausbau erhalten un zwar in Halbkreisform. Um nun einen Gesammteindruck vom einstigen Ganzen zu bekommen, ist von der Kaiserhaus⸗Baukommission eine Nachbildung dieses Ausbaues am Orte aufgestellt worden, die auch noch einige Tage hindurch zur Ansicht stehen bleiben wird; im Halbkreise sind die Wappen der sieben Kur⸗ fürsten des einstigen römisch deutschen Reichs angebracht Der kanzel⸗ artige Ausbau wird von drei steinernen Löwen in sitzender Stellung getragen. Die Dingstätte erhält, wie schon gemeldet, zum weiteren Schmuck in gleicher Entfernung zur rechten und linken Seite zwei bronzene LSwen, dem in Braunschweig vor dem Dome ähnlich. Der Unterbau für diese, in Sandstein gehalten, ist fertiggestellt, die Mauern sind noch nicht vollendet.

Abends auf der 65 des Feuers von Ameland den auf der Reise von London nach Hamburg mit Passagieren und Stückgütern be⸗ 6 englischen Dumpfer Penguin“, Willg, von der Gen.

team Nay. Comp., brennen d ar ger ef. Da der Wind steit aus SMW. wehte. außerdem aber die Ser hohl ging und eine starke. Dunkelheit herrschte, war eine Hülfeleistung fehr

efäbrlich. Kapitän Dittmer zögerte indeß keinen Augenblick, sich an das

ettungswerk zu machen und in pol des muthigen und ruhigen Benehmens der Besatzungen sowohl des deutschen wie des in Noth befindlichen englischen Dampfers und der Passagiere des letzteren gelang die Rettung sämmtlicher auf dem Penguin befindlichen Per⸗ sonen, 37 Mann in Allem, ohne jeden Unfall. Als das Rettungs⸗ werk kaum vollbracht war, stand der englische Dampfer von vorn bis hinten in hellen Flammen und stieg aus demselben eine ungeheure Feuergarbe empor. Die Passagiere des Penguin, welche nichts von ihren Effekten hatten mitnehmen können, da die größte Eile geboten war, drückten dem Kapttän Dittmer und dessen braver Besatzung in den wärmsten Worten. sowie in einem gemeinschaftlichen Schreiben ihren innigsten Dank für die muthige Rettung aus.

Reinfeld, 18. Februar. (Kiel. Zstg) Der Veteran Joh. Dohse beging am 15. Februar das seltene r des 107. Geburts⸗ tages. Dohse gilt als die älteste Person Norddeutschlands; er ist noch so rüstig, daß er den stundenlangen Weg von seinem Wohnort Rehhorst nach Reinfeld zu Fuß zurücklegen kann.

Ulm, 16. Februar. (Köln. Ztg.) Zur Feier des Ausbaues des Münsterthurms wird ein Festzug und ein Festspiel ab—⸗ gebalten werden. Auf das Ausschreiben der Festspielkommission sind bis zum 1. Februar zehn Stücke eingesandt worden, wovon gestern drei mit Preisen von 800, 600 und 300 M prämiirt wurden. Die Verfasser sind C. Oesterlen aus Stuttgart, Professor Kapff aus Kannstatt und Professor Seuffer von hier. Das mit dem ersten Preise ausgezeichnete Stück wird auch die Grundlage zum Festzug bilden. Im südlichen Schiffe des Münsters ist jetzt die Galerie aufgestellt, welche sofort bei Wiederaufnahme der Arbeiten in der Höhe von 144 m auf- gesetzt wird. Diese Galerie, von einer schönen Bruͤstung mit Eck⸗ 1ihürmchen flankirt, bildet den letzten Theil der durchbrochenen Arbeiten an der Poramide. Bis zu dieser Höhe ist der Thurm besteigbar. Von der Galerie baut sich dann noch 17 m hoch der massive Helm mit der Kreuzblume auf. Der Thurm wird bis zum Münsterfest am 30. Juli ausgebaut sein.

Prag, 12. Februar. (W. T. B) Die deutschen. Mitalieder der hiesigen Handelskammer haben sich bereit erklärt, an den Bestrebungen für das allgemeine Gelingen der Jubiläums Ausstellung Böhmens theilzunehmen. Die Kammer wählte hierauf 6 Deutsche und 10 Czechen in das Ausstellungs ⸗Comits.

Nevers, 19. Februar. (W. T. B) In dem Kohlen bergwerke bei Decize fand eine Explosion schlagender Wetter statt. Bis jetzt sollen 34 Leichen zu Tage gefördert worden sein.

Am ster dam, 20. Februar. (W. T. B.) Seit heute Morgen um 6 Uhr steht das hiesige Stadt⸗Theater in Flammen; das Innere scheint völlig verloren. Ein Unglücksfall von Menschen ist bis . nicht bekannt. Die Entstehung des Brandes ist noch nicht ermittelt.

NewYork. (Dtsch. Tagebl.) Laut Nachrichten aus den nord amerikanischen Indianer ⸗Dipartements ist die Grippe auf den Reservationen im Nerdwestgebiet ausgebrochen, und sind die Indianer darüber in höchster Aufregung. Die Seuche tritt besonders verheerend am Sarcee⸗Fluß, südlich von Calgarv, auf.

New-⸗JYPork, 18. Februar. (R. B.) In einem Mädchen

Fall bleiben herzbewegend für die Men Schicksals um so erschütternder.

Wetterbericht vom 20 Februar, Morgens 8 Uhr.

stus

X O pC. = 453.

Stationen. Wind. Wetter.

Temperatur

Bar. auf O Gr.

u. d. Meeressp

red. in Millim in o Cel

s

wolkig bedeckt wolkig Schnee 2 bedeckt ill halb bed. ) bedeckt bedeckt

Mullaghmore Aberdeen. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. Haparanda. St. Petersbrg. Moskau.. Gork, Queens⸗ ] town ... 3 halb bed. Cherbourg. 7.763 2 Regen Helder. ... 769 2 wolkig 1 3 halb bed. Hamburg.. 772 2 bedeckt?) Swinemünde 774 3 halb bed. ) Neufahrwasser 777 1 wolkig) Memel .. 779 1 wolkenlos

. ,,, 1 heiter 3 wolkenlos

ünster. .. 769

Karlsruhe.. 168 3 wolkenlos

Wiesbaden. I768 4 wolkenlos 5 Dunsts)

München.. 768 still Nebel

Chemnitz.. 773

Berlin.... 777 OSO 2 wolkenlos J .. still halb bed. 2 bedeckt

Breslau... 773 SO 2 bedeckt

Ile d Aix. . 765 S Nina .. .. 763 ONO A4wolkig

1 Nordlicht. Nebelig. ) Treibeis im Strom.

9 Treibeis auf See. 3) Hochnebel. Mebersicht der Witt erung. Die Wetterlage hat sich im Ganzen wenig ge⸗ ändert. Das Hochdruckgebiet schreitet langsam ost ˖ wärts fort, während Depressionen sich mehr dem nordwestlichen Europa nähern. In Central ⸗Europa dauert die schwache östliche Luftströmung bei theil⸗ weise heiterem, theils nebligem Frostwetter fort. Nennengwerthe Niederschläge werden nicht gemeldet. Veutsche Seewarte

mmm mmmmmmmmmmn Theater Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Freitag: Opern haus. 42. Vorstellung. Götterdämmerung in 3 Aufzügen und einem Vorspiel von R. Wagner. Dirigent: Kapellmeister Sucher. (Hagen: Hr. Wüte . Kopf, dom Stadt ˖ Theater in Leipzig, als Gast. ) An⸗

Ir 8 63 Uhr. J. chauspielhaus. 44. Vorstellung. Wilhelm

A 222222 S863 8 do & = B & S5 S

t schen aller Zeiten. Nach der aufdämmernden Hoffnung wirkt der tödtliche Schlag des blinden r. Hr. Kraußneck als Oedipus zeigte so große Kraft und Leidenschaft, wie man kaum in ihm

Abend von Viola“, Kapitän

Tell. Schauspiel in 5 Aufzügen von Schiller. In Scene gesetzt vom Direktor Pr. Otto Devrient. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. 43. Vorstellung Die Sugenotten. Große Oper in 5 Akten von Meyer beer. Text nach dem Französischen des Seribe, über- setzt von Castelli. Tanz von Emil Graeb. An⸗ fang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 45. Vorstellung. Die Räuber. r r wiel in 5 Aufzügen von Schiller. Anfang

r.

Beutsches Theater.

Heerfahrt. Sonnabend: Der Unterstaatssekretär. Sonntag: Faust's Tod.

Freitag: Nordische

Berliner Thenter. Freitag: 23. Abonnements.

Vorstellung. Der gefesselte Prometheus. König Oedipns. Sonnabend: Der Veilchenfresser.

Sonntag: Gräfin Lea.

Tessing Theater. Freitag: Der Fall Clömencean. Schauspiel in Akten von A. Dumas und A. d' Artois.

Sonnabend: Zum 50. Male: Die Ehre. Schauspiel in 4 Akten von Hermann Sudermann

Sonntag: Das Bild des Signorelli. Schau⸗ spiel in 4 Akten von Richard Jaffs.

Wallner · Theater. Freitag: Zum 112. Male: Der Hypochonder. Lustspiel in 4 Akten von G.

von Moser. Anfang 7 Uhr. Sonnabend und Sonntag: Der Hypochonder.

Victoria Theater. Freitag: Zum 187. M.: Stanley in Afrika. Jeitgemälde in 10 Bildern von 9 Mos zkowski und itzart NRathanson. Mußtk von C A. Raida. Ballet von G. Severini

37 Ubr. ,,. Dieselbe Vorstellung.

Iriedrich Wilhelmstãdtisches Theater. Freitag: Mit neuer Ausstattung: Zum 37. Male: Der arme Jonathan. Sperette in z Aften von Hugo Wittmann und Julius Bauer. Mußt von Carl Millöcker. In Sceeng gesetzt von ulius Fritzsche. Pill f ent: Hr. Kapellmeister edermann. Anfang 7 Uhr. Sonnabend: Der arme Jonathan.

Nesidenz · Theater. Direltlon Siegmund Lauten · burg. Freitag: Zum 14. Male: Margnise. Lufffpiel in 3 Akten von Vietorien Sardou. Deutsch

Wismar, 18. Februar. (M. Tagebl) Der am Sonntag

Hamburg in Antwerpen Pitt er, hat am 13. d. M.

eingetroffene Dampfer wunden davon.

gegen 95 Uhr

Seminar in San Marcos, Texas, brach Feuer aus. Das Gebäude wurde eingeäschert und drei der Insassen trugen Brand

Dreißig Mädchen erlitten Verletzungen durch Herab⸗

springen aus den Fenstern des brennenden Hauses.

von Robert Buchholz. In Scene gesetzt von Sieg mund Lautenhurg. Die neuen Dekorationen sind aus dem Atelier der Herren Hartwig, Hinze und Harder. Anfang 71 Uhr.

Sonnabend u. folgde. Tage: Marguise.

Belle Alliance Theater. Nur noch 8 Vor⸗ stellungen. Freitag: Gastspiel der Münchener“ unter Leitung des Kgl. bayer. Hofschauspielers Hrn. Max Hofpaur. Zum letzten Male: Der Herrgott⸗ schnitzer von Ammergau. Oberbayerisches Volks- stuͤck mit Gesang und Tanz in 5 Akten von Ludwig Ganghofer und Hans Neuert. Musik von F. M. Prestele. Anfang 75 Uhr.

Sonnabend: Zum 1. Male: 18 Edelweiß⸗ Liserl. Volksftück mit Gesang und Tanz in 5 Bil⸗ dern von Hans Neuert. Musik von Fr. Vrith.

Central Thealer. Direrttion: Emil Thomas. Freitag: fam 7. Male: Ein gemachter Mann. Posse mit Gesang in 3 Akten (5 Bil⸗ dern) von Eduard Jacobson. Musik von G. Mi⸗ chaelis und G. Steffens. Couplets von Alfred Bender. In Scene gesetzt vom Direktor Emil Thomas. Anfang 75 Übr.

Sonnabend: BDieselbe Vorstellung.

Adolph Ernst⸗ Theater. Dresdenerstraße 72. Freitag: Zum 14. Male: Der Gold fuchs. Gesangsposse in 4 Akten von Eduard Jacobson und Leopold Ely. Couplets theilweise von Gustav Görß. Musik von Franz Roth. Anfang 74 Uhr. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Urania, Invalidenstraße J / sv, geöffnet von

1 —11 Uhr. Freitag um 73 Uhr: Die Ge⸗ schichte der Urwelt. ; ö

Circus enz, Karlstrahe. Freitag, Abends

73 Uhr: Große Kemiker⸗⸗Vorstellung unter Mit⸗ wirkung von sammtlichen Clowns der Gefellschaft. Dieselbe eröffnet das großartige Tremplinspringen. Zum 30 Male: Deutsche Turner. Große natio. nale Original Pantomime. Ein hippol. Potpourri von 49 Freiheitspferden, dressirt und vorgeführt von zrn. Franz Renz. Auftreten der vorzügl. Reit ünstlerinnen und Reitkünstler Das Schulpferd Galgenstrick, geritten von Frl. Cliotisde Hager.

Sonnabend: Deutsche Turner.

Sonntag: 2 Vorstellungen.

Coneert⸗ Anzeigen. Sing Akademie. Freitag, 21. Febr. . Drittes

Abonnements · Concert. Blumner, Abraham. Frl.

Oberbeck, Frl. Schacht, Hr. Dierich, Hr. Betz. Anfang 7 Uhr. Concert Jaus, Leipzigerst? I8 frãher Bilse). Freitag, 21. Febr. Karl Meyder ⸗Coneert. V. Virtuosen⸗Abend.

H/ Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Lina Holländer mit Hrn. Karl Gidion (Köln⸗Ehrenfeld Köln). Frl. Anna Modes mit Hrn. Referendar Dr. jur. Otto Kunze (Mühle Stein Hartenstein). Frl. Anita Albers mit Hrn. Gymnastallehrer 6. Klingemann (Gremen Hildesheim). Frl. Johanna Olitzki mit Hrn. Kaufmann Ely Stroock (Berlin Boston).

l, Emma Schroeder mit Hrn. Kaufmann Kurt ünter (Ascherlebenf! Frl. Meta Hahn mit Hrn Ernst Räthel (Gohlis Leipzig).

Vgrehelicht: Hr. Adosph Zeidler mit Frl. Gertrud Berkholz (Leipzig Magdeburg) Hr. Wirth⸗ schafts · Inspektor Eduard Merfert mit Frl. Helene

lemming (Niedersteine) Hr. Zimmermeiste

chaeffer mit Frl. Anna Treimer (Glaß). Hr. Michael Disch mit Frl. Klara Heckhoff (Berge · Borbeck Duisburg).

Geboren; Ein Sohn: Hrn. Dr Schling (Senftenberg N.. ). Hrn. Fritz Gebert Magdeburg: Neustadt) Yrn, Paul Lemmel (Königsberg i. Pr) Hrn. Hugo Schütz (Berlin). Hrn. Ober Landesgerichts⸗Rath d. Düring (Rostock). = Hin. Gustav Alig (Aschersleben) Hrn. H. Wiegmann (Hangover) Hrn. Königl. Regier. Baumeister Bries (Wissen). Eine Tochter: Hrn. Dr. med. G. Severin (Bract- wede) . Hrn. Rechtsanwalt Oskar Schubert Waldenburg i. Schl.) Hrn. Amtgrichter Schaum urg (Jutroschin). Hrn. Emil Rudolph (Ceipzig⸗ (Anger. Hrn. Adolf Richter (Charlottenburg).

Gestorhen;:; Hr. Brauereibesitzer Ernst Petzold Gn t Hr. Julius v. Heiligenstädt Bartenstein). Hr. Kaufmann Albert Molfenter (Heilbronn). Hr. Oberfoörster a. D. Karl Beyer (Eberswalde). Hr. Kaufmann H. Th. Garvens 8er. Hr. Versicherunge Direktor 4. D. K. M. Eberhard (Dt. Krone). Frl. Luise Garbe n,. h . . , get

erner (Leipzig). Frau Amalie recht, geb. Meinkoth (Dommitsch b. Torgau). ;

Redacteur: Dr. H. Klee.

Verlag der Expedition (Scholy.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin:

. Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Käniglich Preußischen Staats⸗A1nzeiger.

M 42.

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Königreich Preußen.

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Garnisonbauten.

1) Gegenstand des Vertrages.

Den Gegenstand des Unternehmens bildet die im Vertrage be zeichnete Leistung. Im Einzelnen bestimmt sich Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Verpflichtungen nach den Verdingungs⸗ anschlägen, den zugehörigen Zeichnungen und sonstigen als zum Ver trage gehörig bezeichneten Ünterlagen. Die in den Verdingungs⸗ anschlägen angenommenen Vordersätze unterliegen jedoch denjenigen Aenderungen, welche ohne wesentliche Abweichung von den dem Vertrage zu Grunde gelegten Bauentwürfen bei der Ausführung der betreffenden Bauwerke sich ergeben.

Abänderungen der Bauentwürfe selbst anzuordnen, bleibt der Bau⸗ leitung vorbehalten. Leistungen, welche in den Bauentwürfen nicht vorgesehen sind, können dem Unternehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.

2) Berechnung der Vergütung.

Die dem Unternehmer zukommende Vergütung wird nach den!

wirklichen Leistungen unter Zugrundelegung der vertragsmäßigen Ein heitspreise berechnet.

Die Vergütung für Tagelohnarbeiten erfolgt nach den vertrags⸗ mäßig vereinbarten Lohnsãtzen.

3) Ausschluß einer besonderen Vergütung für Nebenleistungen,

Vorhalten von Werkzeug, Geräthen, Rüstungen. Inseweit in den Verdingungsanschlägen für Nebenleistungen sowie für das Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen u. s. w. nicht besondere Preisansätze vorgesehen sind, umfassen die vereinbarten Preise und Tagelohnsätze zugleich die Vergütung für die zur plan mäßigen Herstellung des Bauwerks gehörenden Nebenleistungen aller Art, insbesondere auch für die Heranschaffung der zu den Bauarbeiten erforderlichen Materialien aus den auf der Baustelle befindlichen Lager plätzen nach der Verwendungsstelle am Bau, sowie die Entschädigung für Vorhaltung von Werkzeug, Geräthen u. s. w.

Auch die Gestellung der zu den Absteckungen, Höhenmessungen und Abnahmevermessungen erforderlichen Arbeitskräfte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob, ohne daß demselben eine besondere Ent⸗ schädigung hierfür gewährt wird.

4) Mehrleistung gegen den Vertrag.

Ohne ausdrückliche schriftliche Anordnung oder Genehmigung des Garnison· Baubeamten darf der Unternehmer keinerlei vom Vertrage , oder im Verdingungsanschlage nicht vorgesehene Leistungen ausführen.

Diesem Verbot zuwider von dem Unternehmer bewirkte Leistungen ist die Bauleitung befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder be⸗ seitigen zu lassen; auch hat der Unternehmer nicht nur keinerlei Ver—⸗ gütung für derartige Leistungen zu beanspruchen, sondern muß auch für allen Schaden aufkommen, welcher etwa durch diese Abweichungen vom; Vertrage entstanden ist.

5) Minderleistung gegen den Vertrag.

Bleiben die ausgeführten Leistungen zufolge der von dem Garnison⸗ Baubeamten getroffenen Anordnungen unter einer im Vertrage fest⸗ verdungenen Menge zurück, so hat der Unternehmer Anspruch auf den 3 des ihm nachweislich hieraus entstandenen wirklichen Schadens.

öthigenfalls entscheidet hierüber das Schiedsgericht (25). 6) Beginn, Fortführung und Vollendung der Leistungen, ; Versqumnißstrafe.

Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und Lieferungen hat nach den in den besonderen Bedingungen festgesetzten Fristen zu erfolgen.

Ist über den Beginn der Leistung in den besonderen Bedingungen eine Vereinbarung nicht enthalten, so hat der Unternehmer späͤtestens 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung Seitens des bauleitenden Beamten zu beginnen.

Die Leistung muß im Verhältniß zu den bedungenen Vollendungs⸗ fristen fortgesetzt angemessen gefördert werden.

Die Zahl der zu verwendenden Arbeitskräfte und Geräthe, sowie die Vorräthe an Materialien müssen allezeit den übernommenen Leistungen entsprechen. ö

Eine im Vertrage bedungene Versäumnißstrafe gilt nicht für er⸗ lassen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweise ohne Vorbehalt angenommen worden ist.

Eine tageweise zu berechnende Versäumnißstrafe für verspätete Autführung von Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einer Ver⸗ zögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer Ansatz.

7) Hinderungen der Bauausführung.

Glaubt der Unternehmer sich in der ordnungsmäßigen Fort⸗ führung der übernommenen Leistungen durch Anordnungen des Garnison— Baubeamten oder des bauleitenden Beamten oder durch das nicht gehörige Fortschreiten der Leistungen anderer Unternehmer behindert, so hat er bei dem bauleitenden Beamten hiervon schriftliche Anzeige zu erstatten.

Andernfalls werden schon wegen der unterlassenen Anzeige keinerlei auf die betreffenden, angeblich bindernden Umstände begruͤndete An⸗ sprüche oder Einwendungen zugelassen. ;

Nach Beseitigung derartiger Hinderungen sind die Leistungen ohne weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmen. ;

Der Behörde, welche den Vertrag genehmigt hat, bleibt vor behalten, Falls die bezüglichen Beschwerden des Unternehmers für be gründet zu erachten sind, eine angemessene Verlängerung der im Ver⸗ trage sestgeseßten Vollendungsfristen längstens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung zu bewilligen.

Für die bei Eintritt einer Unterbrechung der Bauausführung be—⸗ reits ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmer die den vertrags⸗ mäßig bedungenen Preisen entsprechende Vergütung. für ver⸗ schiedenwerthige Leistungen ein nach dem Durchschnitt bemessener Einheitspreis vereinbart, so ist, unter Berücksichtigung des hoheren oder geringeren Werthes der ausgeführten Leistungen gegenüber den noch rückständigen, ein von dem verabredeten Durchschniitspreis ent⸗ sprechend abweichender neuer Einheitspreis für das Geleistete besonders zu ermitteln und danach die zu gewährende Vergütung zu berechnen.

Außerdem kann der Unternehmer im Fall einer Unterbrechung oder gänzlichen Abstandnahme von der Bauausführung den Ersatz des ihm nachweislich entstandenen wirklichen Schadens beanspruchen, wenn die eine Fortsetzung des Baues hindernden Umstände entweder von der Behörde, welche den Vertrag gerehmigt hat, und deren Organen ver schuldet sind, oder, insoweit zufällige, von dem Willen der Behörde unabhängige Umstände in Frage stehen, sich auf Seiten derselben zu⸗ getragen haben. .

ine Entschädigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falle beansprucht werden. ö

In gleicher Weise ist der Unternehmer zum Schadenersatz her⸗ pflichlet, wenn die betreffenden, die Fortführung des Baues hindernden Umstände von ihm verschuldet sind, oder auf seiner Seite sich zuge⸗ tragen haben.

Auf die gegen den Unternehmer geltend zu machenden Schaden⸗ ersatzforderungen kommen die etwa eingezogenen oder verwirkten Verfäumnißstrafen in Anrechnung. Ist die Schadenersatzforderung 3 als die Versäumnißstrafe, so kommt nur die letztere zur Ein⸗ ziehung.

Berlin, Donnerstag, den 20. Februar

In Ermangelung gütlicher Einigung entscheidet über die bezüg⸗ lichen Ansprüche das Schiedsgericht (20). ö

Dauert die Unterbrechung der Bauausführung länger als 6 Monate, so steht jeder der beiden Vertrageparteien der Rücktritt vom Vertrage frei. Die Rücktrittserklärung muß schriftlich und spätestens 14 Tage nach Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theil zugestellt werden; anderenfalls bleibt unbeschadet der inzwischen etwa erwachsenen Ansprüche auf Schadenersatz oder Versäumnißstrafe der Vertrag mit der Maßgabe in Kraft, daß die in demselben ausbedungene Vollendungsfrist um die Dauer der Bauunterbrechung verlängert wird.

8) Güte der Leistung.

Die Leistungen müssen den besten Regeln der Baukunst und den besonderen Bestimm ungen des Verdingungsanschlages und des Ver⸗ trages entsprechen .

Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte Arbeiter be⸗ schäftigt werden.

Leistungen, welche der Garnison⸗Baubeamte den gedachten Be⸗ dingungen nicht entsprechend findet, sind sofort zu beseitigen und durch untadelhafte zu ersetzen. Für hierbei entstehende Verluste an Materialien hat der Unternehmer die Baukasse schadlos zu halten.

Arbeiter, welche nach dem Urtheil der Bauleitung untüchtig sind, müssen auf Verlangen entlassen und durch tüchtige ersetzt werden. Personen, welche an gemeingefäbrlichen Bestrebungen in irgend einer Weise betheiligt sind, dürfen bei Garnisonbauten nicht be⸗ schäftigt werden.

Materialien, welche dem Anschlage bezw. den besonderen Be⸗ dingungen oder den dem Vertrage zu Grunde n Proben nicht entsprechen, sind auf Anordnung des Garnison ⸗Bäubeamten innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen.

Dem von dem Unternehmer als Bezugsquelle bezeichneten Fabri⸗ kanten wird von dem bauleitenden Beamten Mittheilung gemacht, wenn sich Anstände bezüglich der Ausführung der betreffenden Lieferungen ergeben.

Behufs Ueberwachung steht dem Garnison. , Baubeamten oder den von demselben zu beauftragenden Personen jederzeit während der Arbeits⸗ stunden der Zutritt zu den Arbeitsplätzen und Werkstätten frei, in welchen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten angefertigt werden.

9) Erfüllung der Verbindlichkeiten, welche dem Unternehmer Handwerkern und Arbeitern gegenüber obliegen.

Der Unternehmer hat dem bauleitenden Beamten über die mit Handwerkern und Arbeitern in Betreff der Ausführung der Arbeit geschlossenen Verträge jederzeit auf Erfordern Auskunft zu ertbeilen.

Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadurch in Frage gestellt werden, dan der Unternehmer Handwerkern oder Arbeitern gegenüber die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrage nicht oder nicht pünktlich erfüllt, so ist die Behörde, welche den Vertrag genehmigt hat, berechtigt, die von dem Unternehmer geschuldeten Beträge für dessen Rechnung unmittelbar an die Berechtigten zu zahlen. Der Unternehmer hat die hierzu erforderlichen Unterlagen, Lohnlisten u. s. w. dem bauleitenden Beamten zur Verfügung zu stellen“).

Der Unternehmer ist ferner verpflichtet, für die Errichtung einer Baukrankenkasse für die auf dem Bau beschäftigten Arbeiter Sorge zu tragen, resp. Letztere nach Maßgabe des Gesetzes vom 15. Juni 1883 Reichs⸗Gesetzblatt Nr. 9 pro 1883 betreffend die Kranken versicherung der Arbeiter, bei einer Orts⸗ oder Gemeinde⸗Krankenkasse zu versichern. Unternehmer haftet der Militärverwaltung für Aus führung dieser Bestimmung, sowie auch für alle Nachtheile, welche der Militärverwaltung etwa durch Unterlassung in Beziehung auf, die Krankenversicherung der Arbeiter entstehen, mit der von ihm deponirten Kaution, sowie mit seinem ganzen übrigen Vermögen. Eine besondere Entschädigung wird für die durch Vorstehendes übernommene Ver⸗ pflichtung Seitens der Militärverwaltung nicht gewährt.

10) Entziehung der Leistung.

Die Stelle, welche den Zuschlag ertheilt hat, ist berechtigt, den Vertrag aufzuheben, wenn sich nach Abschluß desselben herausstellt, daß der Unternehmer vorher mit Anderen Verabredungen Behufs Ent⸗ haltung von der ,,,, oder sonst zum Schaden der Baukasse . hatte; dieselbe Stelle ist befugt, dem Unternehmer die

rbeiten und Lieferungen ganz oder theilweise zu entziehen, sowie den noch nicht vollendeten Theil Lauf seine Kosten ausführen zu lassen oder selbst für seine Rechnung auszuführen, wenn

a seine Arbeiten untüchtig sind, oder

b. die Arbeiten nach Maßgabe der verlaufenen Zeit nicht genügend

gefördert sind, oder ö c. der Unternehmer den gemäß 9) getroffenen Anordnungen nicht nachkommt. .

Vor der Entziehung der Leistung ist der Unternehmer durch ein⸗ geschriebenen Brief unter Androhung der Entziehung zur Beseitigung der vorliegenden Mängel, bezw. zur Befolgung der getroffenen An⸗ ordnungen unter Bewilligung einer angemessenen ri aufzufordern.

Von der verfügten Entziehung wird dem Unternehmer durch ein⸗ geschriebenen Brief Eröffnung gemacht.

Auf die Berechnung der für die ausgeführten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Verpflichtung desselben zum Schadenersatz finden die Bestimmungen in 7) gleich⸗ mäßige Anwendung.

Nach beendeter Leistung wird dem Unternehmer eine Abrechnung über die für ihn sich ergebende Forderung und Schuld mitgetheilt.

Abschlagszahlungen können im Falle der Entziehung dem Unter⸗ nehmer nur innerhalb desjenigen Betrags gewährt werden, welcher als sicheres Guthaben desselben unter Berücksichtigung der entstandenen Gegenansprüche ermittelt ist.

Ueber die in Folge der Entziehung etwa zu erhebenden vermögens rechtlichen Ansprüche entscheidet in Ermangelung gütlicher Einigung das Schiedsgericht (26).

11) Ordnungsvorschriften.

Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß sich zufolge Auf⸗ forderung des bauleitenden Beamten auf der Baustelle einfinden, so oft nach dem Ermessen des Letzteren die zu treffenden baulichen An— ordnungen ein mündliches Benehmen auf der Baustelle erforderlich machen. Die sämmtlichen auf dem Bau ,, Bevollmächtigten, Gehülfen und Arbeiter des Unternehmers sind bezüglich der Bauaus⸗ führung und der Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Bauplatze den Anordnungen des bauleitenden Beamten bezw. dessen Stellver- treters unterworfen. Im Falle des Ungehorsams kann ihre sofortige Entfernung von der Baustelle verlangt werden. .

Der Unternehmer hat, wenn nicht ein Anderes ausdrücklich ver. einbart worden ist, für das Unterkommen seiner Arbeiter, insoweit dies von dem bauleitenden Beamten für erforderlich erachtet wird, selbst zu sorgen. Er muß für seine Arbeiter auf eigene Kosten an den ihm angewiesenen Orten die nöthigen Abtritte herstellen, sowie fur deren regelmäßige Reinigung, Dezinfektion und demnächstige Be⸗ seitigung 86. tragen. . ;

Für die Bewachung seiner Gerüste, Werkzeuge, Geräthe, sowie seiner auf der Bauftelle lagernden Materialen Sorge fu tragen, ist lediglich Sache des Unternehmers.

) Die Bestimmungen über die Krankenversicherung u. s. w. der Arbeifer sind den bestehenden Vorschriften entsprechend hier anzu⸗

schließen.

1890.

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12) Mitbenutzung von Rüstungen.

Die von dem Unternehmer hergestellten Rüstungen sind während ihres Bestehens auch anderen Bauhandwerkern mf . nutzung zu überlgssen. Aenderungen an den Rüstungen im Interesse der bequemeren Benutzung Seitens der übrigen Bauhandwerk vor⸗ zunehmen, ist der Unternebmer nicht verpflichtet.

13) Beobachtung m . Haftung des Unternehmers ür seine Angestellten.

Für die Befolgung der bei Bauausführungen zu b polizeilichen Vorschriften und der etwa nn . lichen Anordnungen ist der Unternehmer für den ganzen Umfang seiner vertragsmäßigen Verpflichtungen verantwortlich. Kosten, welche ihm dadurch erwachsen, sowie Kosten der Arbeiterversicherung können der ö 3. ö ,,

Der Unternehmer trägt insbesondere die Verantwortung für di gehörige Stärke und sonstige Tüchtigkeit der Rüstungen. l eli ger. antwortungen unbeschadet ist et aber auch verpflichtet, eine von d katzleitenden Beamten angeordnete Ergänzung und Berstaͤrkung der Rüstungen unverzüglich und auf eigene Kosten zu bewirken.

Für alle Ansprüche, die wegen einer ihm selbst oder seinen Be—⸗ vollmächtigten, Gehülfen oder Arbeitern zur Last fallenden Vernäch⸗ lässigung polireilicher Vorschriften an die Verwaltung erhoben werden, hat der Unternehmer in jeder Hinsicht aufzukommen

Ueberbaupt haftet er in Ausführung des Vertrages für alle Handlungen und Unterlassungen seiner Bevollmächtigten, Gehülfen und Arbeiter persönlich. Er hat insbesondere jeden Schaden an Person oder Eigenthum zu vertreten, welcher durch ihn oder seine Organe Dritten oder der Baukasse zugefügt wird.

14) Aufmessung während des Baues und Abnahme.

Der bauleitende Beamte ist berechtigt, zu verlangen, daß über alle später nicht mehr naczumesfenden Leiftungen von keiderfeils Be— auftragten während der Ausführung gegenfeitig anzuerkennende Auf⸗ zeichnungen gemacht werden, welche demnächst der Berechnung zu Grunde zu legen sind.

Von der Vollenduag der Leistungen hat der Unternehmer dem bauleitenden Beamten durch eingeschriebenen Brief Anzeige zu machen, worauf der Termin für die Abnahme mit thunlichster Beschleunigung anberaumt und dem Unternehmer schriftlich gegen Behändigungsschein oder mittelst eingeschriebenen Briefes bekannt gegeben wird.

Ueber die Abnahme wird in der Regel eine Verbandlung auf— genommen; auf Verlangen des Unternehmers muß dies geschehen. Dle Verhandlung ist von dem Unternehmer bezw. dem für denfelben etwa erschienenen Stellvertreter mit zu vollziehen.

Von der über die Abnahme aufgenommenen Verhandlung wird dem Unternehmer auf Verlangen beglauhigte Abschrift mitgetheilt.

Erscheint in dem zur Abnaome anberaumten Termine, gehöriger Benachrichtigung ungeachtet, weder der Unternehmer felbst, noch ein Bevollmächtigter desselben, so gelten die durch die Organe der bau⸗ leitenden Bebörde bewirkten Aufzeichnungen als anerkannt.

. Auf die Feststellung des von dem Unternehmer Geleisteten finden

. . der Entziehung (10) diese Bestimmungen gleichmäßige An⸗ indung. . .

. Müssen Theilleistungen sofort abgenommen werden, so bedarf es

einer besonderen Benachrichtigung des Unternehmers hiervon nicht, viel-;

mehr ist es Sache deeselben, fuͤr seine Anwesenheit oder Vertretung

bei der Abnahme Sorge zu tragen.

ö lö5) Rechnungsaufstellung. Bezüglich der formellen Aufstellung der Rechnung, welche in . Ausdrucksweise, Bezeichnung der Räume und Reihenfolge der nsätze genau nach dem Verdingungsanschlage einzurichten ist, hat der Unternehmer den von dem bauleitenden Beamten gestellten Anforde⸗ rungen zu entsprechen Etwaige Mehrarbeiten sind in besonderer Rechnung nachzuweisen,

unter deutlichem Hinweis auf die schriftlichen Vereinbarungen, welche 5

bezüglich derselben getroffen sind.

16) Tagelohnrechnungen.

Werden im Auftrage des bauleitenden Beamten Seitens des Unternehmers Arbeiten im Tagelohn ausgeführt, so ist die Liste der hierbei beschäftigten Arbeiter dem bauleitenden Beamten oder dessen Vertreter Behufs Prüfung ihrer Richtigkeit täglich vorzulegen. Etwaige Ausstellungen dagegen werden dem Unternehmer binnen längstens 8 Tagen mitgetheilt. 36

Die Tagelohnrechnungen sind längstens von 2 zu 2 Wochen dem ; .

bauleitenden Beamten einzureichen. 17) Zahlung. .

Die Schlußzahlung erfolgt auf die vom Unternehmer inn, reichende Kostenrechnung alsbald nach vollendeter Prüfung und Fest⸗

stellung derselben.

Äbschlagszahlungen werden dem Unternehmer in angemessenen *

Fristen auf Antrag, nach Maßgabe des jeweilig Geleisteten, bis zu der . dem Garnison⸗Baubeamten mit Sicherheit vertretbaren Höhe ewaͤhrt.

; Bleiben bei der Schlußabrechnung Meinungsverschiedenheiten be—⸗ stehen, so soll das dem Unternehmer unbestritten zustehende Guthaben demselben gleichwohl nicht vorenthalten werden.

18) Verzicht auf spätere Geltendmachung aller nicht ausdrücklich vorbehaltenen Ansprüche.

Vor Empfangnahme des als Restguthaben zur Auszahlung an— gebotenen Betrages muß der Unternehmer alle Ansprüche, welche er aus dem Vertragsverhältniß über die bebördlicherfeits anerkannten hinaus etwa noch zu haben vermeint, bestimmt bezeichnen und sich vorbehalten, widrigenfalls die Geltendmachung dieser Ansprüche später

ausgeschlossen ist. ale gabl ; 39 ö. 6 be e Zahlungen erfolgen an der in den besonderen Bedingungen bezeichneten Kasse der Behörde. 6. 2M Haftpflicht.

Die in den besonderen Bedingungen des Vertrags vorgesehene, in Ermangelung solcher nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften sich bestimmende Frist für die dem Unternehmer obliegende Haftpflicht für die Güte der Leistung beginnt mit dem Zeitpunkt der Äbnahme.

Der Einwand nicht rechtzeitiger Anjeige von Mängeln gelieferter Waaren (Art. 347 des Handelsgesetz buches) *) ist nicht ftatthaft.

) Art. 347 des Handelsgesetzbuches lautet: Ist die Waare von einem anderen Orte übersendet, so hat der Käufer ohne Verzug nach der Ablieferung, soweit dies nach dem ordnungsmähigen Gefchäfts—⸗ gange thunlich ist, die Waare zu untersuchen, und wenn sich diefelbe nicht als ,,,, oder gesetzmãßig Art. 3365) ergiebt, dem nern,, . e f. 4. 2 BPersäumt er dies, so gilt die are altz genehmigt, soweit es sich nicht um Mängel handelt, welche bei der so n n , ne. nach ordnungs mäßigem Geschäftsggnuge nicht erkennbar waren.

Ergeben sich Jpäter solche Mängel, so muß die Anzeige ohne Verzug nach der Entdeckung gemacht werden, widrigenfalls die Waare auch rücksichtlich dieser Mängel als genehmigt gilt.

Die vorstehende Bestimmung findet auch auf den Verkauf auf Besicht oder Prohe, oder nach Probe Anwendung, insoweit es fich un Maͤngel der uͤbersendeten Waare handelt, welche bei ordnungs mäßig Besicht oder ordnungs mäßiger Prüfung nicht erkennbar waren“.