1890 / 47 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Feb 1890 18:00:01 GMT) scan diff

21) Sicherheitsstellung, Bürge.

Bürgen baben nach dem Erm . schuldner in den Vertrag mit 8 Fm en enn

22) Sicherheits stellung Kaution).

Kautionen können in baarem Gelde, guten Werthpavieren, Spar= . oder nach dem Ermefsfen 6 er e n in sicheren gezogenen Wechseln bestell werden. J

Kautionsfähige Papiere sind folgende:

1 ö ee ,,, . vom Deutschen Reich oder on einem deutschen Bundesstaat ächti . ee . ee . ; mit gesetzlicher Ermãchtigung ie Schuldverschreibungen, deren Verzinsung vom Deutschen 6. oder von einem deutschen ö gesetzlich 5 3) die Rentenbriefe der zur Vermitte ös Renten in Preußen bestehenden girl rr ö 4 die Schuldverschreibungen, welche von deutschen kom mu⸗ nalen Korporationen (Provinzen, Gemein den, Kreifen ꝛc) oder von deren Kreditanstalten ausgestellt, und entweder Seitens der 1 sind, oder einer regelmäßigen Amortisation unte ; 5) die Sparkassenbücher von öffentliche igkeitli äti Le, ee. chen, obrigkeitlich bestätigten . ,, Herr ndr, ie Annahme von Wechseln erfolgt nur, i = . . ö gang , 6 Lehre . aar hinterlegte Kautionen werden nicht verzinst. Zi Werthpapieren sind die Anweisungen e feng . znr r n, soweit bezüglich der letzteren in, den besonderen Bedingungen nicht etwas Anderes bestimmt wird, beizufügen. Bie ginsscheinc werden so lange, als nicht eine, Veräußerung der Werthväpiere zur Deckung entstan dener. Perbindlichkeiten in Aussicht genommen werden muß, an den Fälligkeitstzrminen dem Unternehmer ausgehändigt. Für' den Umtausch der Anweisungen (Talons), die Einlöfung und den Ersaß ausgelooster Werthpapiere, sowie den Erfatz abgelaufener Wechsel bat

der irn nch 9 . ; ; .

Falls der Unternehmer in irgend einer Beziehu i = bindlichkeiten nicht nachkommt, kann die ch beer ö. hre ö baltung auf dem einfachsten, gesetzlich zuläfsigen Wege die hinterlegten Werthpapiere und Wechsel veräußern bezw. einkaffiren.

Die Rückgabe der Kaution, soweit dieselbe für Verbindlichkeiten des Unternebmers nicht in Anspruch zu nehmen ist, erfolgt, nachdem der Unternehmer die ihm obliegenden Verpflichtungen vollftändig er. füllt hat, und insoweit die Kaution zur Sicherung der Haftverpflich— tung dient, nachdem die Haftzeit, abgelaufen ist. In Erinangelung anderweiter Verabredung gilt als bedungen, daß die Kaution in ganzer Höhe zur Deckung der Haftverbindlichkeit einzubehalten ift.

23) Uebertragbarkeit des Vertrages.

Ohne Zustimmung der Behörde, welche den Vertrag genehmigt hat, darf der Unternehmer seine vertragsmäßigen ĩ ö ö , ö higen Verpflichtungen nicht

erfällt der Unternehmer vor Erfüllung des Vertrages i so ist diese Behörde berechtigt, den Vertrag mit . , ,, . gal

ezünlich der in diesem Falle zu gewäßrenden Vergüt wi der Gewährung von Abschlagszahlungen finden die , ö 10) lar ef ö ö ö

ür den Fall, daß der Unternehmer mit Tode ab . ö. 3 . 26 6 [, die Veh ehh! Ki. ob sie das Vertrags verhältniß mit den Erben de selbe t dasselbe als aufgelöst betrachten will. r gien

24) Gerichtsstand.

Für die aus dem Vertrage entspringenden Rechtsstreitigkeit der ,, , 3 in 23 . Ie ern ahr eine iedsgeri bei dem für den Oit der ü zuständigen Gerichte Recht zu nehmen. muß

26) Schiedsgericht.

Streitigkeiten über die durch den Vertrag begründeten Rechte und Pflichten, sowie über die Ausführung des Here, sind, wenn die Beilegung im Wege der Verhandlung nicht gelingen sollte, zunächft

) Hinsichtlich der Kautionsfähigkeit der Werthpapiere sind die hierfür erlassenen besonderen Bestimmungen in die . Be⸗ dingungen aufzunehmen.

der de. welche den Vertrag genehmigt hat, zur Entscheidung vorzulegen.

ni en. die Entscheidung dieser Behörde wird die Anrufung eines Schiedsqerichts zugelassen. Die Fortführung der Bauarbeiten, nach 1 der von der Behörde getroffenen Anordnungen, darf hier⸗ durch nicht aufgehalten werden.

Die Anrufung eines Schiedsgerichts ist ausgeschlossen, wenn Leistungen vom Garnison Baubeamten den Bedingungen nicht ent sprechend gefunden werden. Ziffer 8 Absatz 3.)

Für die Bildung des Schiedsgerichts und das Verfahren vor demselben kommen die Vorschriften der Deutschen Civilprozeßordnung vom 30. Januar 1877, §5§. 851-872, in Anwendung. Bezüglich der Ernennung der Schiedsrichter sind abweichende, in den besonderen Ver⸗ tragsbedingungen getroffene Bestimmungen in erster Reihe maßgebend. . die Schiedsrichter den Parteien anzeigen, daß sich unter ihnen

timmengleichheit ergeben habe, wird das Schiedsgericht durch einen Obmann ergänzt. Die Ernennung desselben erfolgt Mangels ander⸗ weiter Festsetzung in den besonderen Bedingungen durch den In⸗ tendanten eines benachbarten Corpsbezirks.

Ueber die Tragung der Kosten des schiedsrichterlichen Verfahrens entscheidet das Schiedsgericht nach billigem Ermessen.

26) Kosten und Stempel.

Briefe und Depeschen, welche den Abschluß und die Ausführung des Vertrages betreffen, werden beiderseits frankirt.

Die Portokosten für solche Geld⸗ und sonstige Sendungen, welche 3 ö Interesse des Unternehmers erfelgen, trägt der etztere ; Die Kosten des Vertragsstempels trägt der Unternehmer nach Maß gabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Die übrigen Kosten des Vertragsabschlusses, d. h. der baaren Auslagen, fallen jedem Theile zur Hälfte zur Last.

Bestimmungen für die Bewerbung um Leistungen für Garnisonbauten.

1) Persönliche Leistungsfähigkeit der Bewerber.

Bei der Vergebung von Leistungen für Garnisonbauten hat Nie⸗ mand Aussicht als Unternehmer angenommen zu werden, der nicht für die tüchtige, pünktliche und vollständige Ausführung derselben auch in technischer Hinsicht die erforderliche Sicherheit bietet.

2) Einsicht und Bezug der Verdingungsanschläge. Verdingungsanschläge, Zeichnungen, Bedingungen sind an den in der Ausschreibung bezeichneten Stellen einzusehen, Abschriften, Nach⸗ risse werden erforzerlichen Falls auf Ersuchen gegen Erstattung der Selbstkosten verabfolgt.

3) Form und Inhalt der Angebote.

Die Angebote sind unter Benutzung der etwa vorgeschriebenen Formulare, von den Bewerbern unterschrieben, mit der in der Aus⸗ schreibung geforderten Ueberschrift versehen, versiegelt und frankirt bis zu dem angegebenen Termine einzureichen.

Die Angebote müssen enthalten:

a. die ausdrückliche Erklärung, daß der Bewerber sich den Be⸗ dingungen, welche der Ausschreibung zu Grunde gelegt sind, unterwirft;

b. die Angabe der geforderten Preise nach Reichswährung, und zwar sowohl die Angabe der Preise für die Einheiten, als auch der Gesammtforderung; stimmt die Gesammtforderung mit den Einheitspreisen nicht überein, so sollen die letzteren maßgebend sein, wenn Angebote nach Prozenten der An—⸗ schlagssumme verlangt sind diese Angebote;

die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewerbers;

. Seitens gemeinschaftlich bietender Personen die Erklärung, daß sie sich für das Angebot solidgrisch verbindlich machen, und die Bezeichnung eines zur Geschäftsführung und zur Empfang nahme der Zahlungen Bevollmächtigten; letzteres Erforderniß gilt auch für die Gebote von Gesellschaften;

nähere Angaben über, die Bezeichnung der etwa mit ein— gereichten Proben. Die Proben selbst müssen ebenfalls vor dem Bietungstermine eingesandt und derartig bezeichnet sein, 26 sich ohne Weiteres eikennen läßt, zu welchem Angebot sie gehören;

f. die etwa vorgeschriebenen Angaben über die Bezugequellen.

Angebote, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, insbesondere solche, welche bis zu der festgesetzten Terminsstunde bei der Behörde

nicht eingegangen sind, welche bezüglich des Gegenstandeg von der Ausschreibung selbst abweichen, oder das Gebot an Sonderbedingungen knüpfen, haben keine Aussicht auf Berücksichtigung.

Es sollen indessen solche Angebote nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein, in welchen der Bewerber erklärt, sich nur während einer kürzeren, als der in der Ausschreibung angegebenen Zuschlagsfrift an sein An⸗ gebot gebunden halten zu wollen.

c Wirkung des Angebots.

Die Bewerber bleiben von dem Eintreffer des Angebots bei der ausschreibenden Behörde bis zum Ablauf der festgesetzten Zuschlags⸗ frist bejw. der von ihnen bezeichneten kürzeren Frist (Nr. 3 letzter . an ihre Angebote gebunden.

ie Bewerber unterwerfen sich mit Angabe des Angebots in Bejug auf alle für sie daraus entstehenden Verbindlichkeiten der Herichtsbarkeit des Orts, an welchem die ausschreibende Behörde ihren Sitz hat. 5) Zulassung zum Eröffnungstermin.

Den Bewerbern und deren Bevollmächtigten steht der Zutritt zu dem Eröffnungstermin frei. Eine Veröffentlichung der abgegebenen Gebote ist nicht gestattet.

6) Ertheilung des Zuschlaags.

Der Zuschlag wird von dem ausschreibenden Beamten, oder von der ausschreibenden Behörde, oder von einer diefer übergeordneten Behörde entweder im Eröffnungstermin, durch von dem gewählten Unternehmer mit zu vollziehende Verhandlung, oder durch besondere schriftliche Benachrichtigung ertheilt.

Letzterenfalls ist derselbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die Benachrichtigung innerhalb der Zuschlagsfrist als Depesche oder Brief dem Telegraphen oder Postamt zur Beförderung an die in dem An⸗ gebot bezeichnete Adresse übergeben worden ist,

Trifft die Benachrichtigung trotz rechtzeitiger Absendung erst nach demjenigen Zeitpunkt bei dem Empfänger ein, für welchen dieser bei ordnungsmäßiger Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abgesandten Briefes erwarten darf, so ist der Empfänger an sein Angebot nicht mehr gebunden, Falls er ohne Verzug nach dem verspäteten Eintreffen der Zuschlagserklärung von seinem Rücktritt Nachricht gegeben hat.

Nachricht an diejenigen Bewerber, welche den Zuschlag nicht erhalten, wird nur dann ertheilt, wenn dieselben hei Cinreichung des Angebots unter Beifügung des erforderlichen Briefgeldbetrages einen desfallsigen Wunsch zu erkennen gegeben haben. Proben werden nur dann zurückgegeben, wenn dies in dem Angebotsschreiben ausdrücklich verlangt wird. und erfolgt alsdann die Rücksendung auf Kosten des betreffenden Bewerbers. Eine Rückgabe findet im Falle der Annahme des Angebots nicht statt; ebenso kann im Falle der Ablehnung des selben die Rückgabe insoweit nicht verlangt werden, als die Proben bei den Prüfungen verbraucht sind. .

Eingereichte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgegeben.

Den Emvfang des Zuschlagschreibens hat der Unternehmer um⸗ gehend schriftlich zu bestätigen.

7) Vertragsabschluß.

Der Bewerber, welcher den Zuschlag erhält, ist verpflichtet, auf Erfordern über den durch die Ertheilung des Zuschlags zu Stande gekommenen Vertrag eine schriftliche Urkunde zu vollziehen.

Sofern die Unkterschrift des Bewerbers der Behörde nicht bekannt ist, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung derselben zu verlangen.

Die der Ausschreibung zu Grunde liegenden Verdingungsanschläge, Zeichnungen, welche bereits durch das Angebot anerkannt sind, hat der Bewerber bei Abschluß des Vertrags mit zu unterzeichnen.

8) Sicherheitsstellung (Kaution).

Wenn nichts Anderes durch die Ausschreibung bestimmt ist, hat der Unternehmer innerhalb 8 Tagen nach der Ertheilung des Zu— schlags die vorgeschriebene Kaution zu bestellen, widrigenfalls die Be⸗ hörde befugt ist, von dem Vertrage zurückzutreten und Schadenersatz zu beanspruchen.

9) Kosten der Ausschreibung.

Zu den durch die Ausschreibung selbst entstehenden Kosten hat

der Unternehmer mit beizutragen.

Vorstehende allgemeine Vertragsbedingungen ze, werden erneut zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Eine theilweise Abänderung haben die Ziffern 8 und 25 der Vertragsbedingungen erfahren.

Berlin, den 18. Februar 1890.

Intendantur des Garde⸗Corps.

1. Steckbriefe und Untersuchungs ˖ Sachen.

2. Zwangtvollstreckungen, 3 Vorladungen n. dergl. 3. Verläufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Berufs ⸗Genossenschaften.

Erwerbs und Wirthschafts⸗ Genossenschaften.

Wochen ⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

(65864 .

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des allhier in der Ritterstraße belegenen, dem Arbeiter Schlüͤnz hiefelbst gehörigen Wohnhaufes Rr. 30, hat das Großherzogliche Amtsgericht zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vei⸗ theilung Teimin auf Freitag, den 7. März 1890, Vormittags 11 Uhr, bestimmt. Der Theilungsplan werden vom 17. d. Mts, an zur Ginsicht der Bethei⸗ ju ligten auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt sein. a.

Sternberg (Meckl. ), den 14. Februar 1890.

C. Peters, Amtsger. Aktuar,

oer, , unn

Auf den Antrag des Partieuliers W. Büchert hierse lbst wird der Inhaber der angeblich am 5. No⸗ vember 1886 in der Vorhalle des Empfangsgebäudes der Ostpreußischen Südbahn hierselbft verloren ge⸗ gangenen Sypotheken⸗Antheilscheine Nr. 4465, 446 und 447 über je 1000 M, ausgefertigt von der in das enn g der Stadt Königsberg eingetra—

enen. Attien. Gesellschaft Aktien⸗Brauerei. Schön ˖

usch. für, die Aktien. Gefellschaft „Königsberger

Vereinsbank: zu Königeberg i. Pr. oder deren Ordre, versehen mit, dem Blanco-Indoffament der Königs— berger Vereinsbank hierdurch aufgefordert, feine ,, auf die Antheilscheine späteftens im Aufgebots⸗

den 26. Oktober 1891, Mittags 12 uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 62, anzu⸗ melden und dieselben vorzulegen, widrigenfalls ihre Kraftloserklärung erfolgen wird.

Königsberg, den 8. Februar 1887. Königliches Amtsgericht. VIII.

lb 868]

Kolberg

Johann haft in

widrigenfalls d wird

lo 395] Aufgebot.

Die Wittwe des am 18. September 1889 ver- gen Postboten Georg Feicht, Frau Theresia Feicht in Cham (Barern) Fat ka Aufgebot der von ibrem Ehemann mit der Frankffurter Lebe rere, rungegesellschaft abgeschlossenen Lebensversicherungs.˖ Volice Nr. 10 532 F. Nr. 22 zos de dato J. Mai 1880 über 1000 A, zahlbar be dem Äbleben des

lob 8Sb6]

Georg Feicht an den Inhaber, beantragt. haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. August 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zim⸗ mer 27, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Frankfurt a. M., den 14. Januar 1890. Königliches Amtsgericht. IV.

Aufgebot. und die Rechnung des Sequesters Die Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse

Nr. 34 457 über 145 M 90 8, ausgefertigt auf den Namen Heinrich Belter, Vorm Siederland, 34. Belter, jetzt verstorbenen Hausbesitzer Friedrich Romig zu Siederland abhanden ekommen ist,

b. Nr. 36725 über 949 M 65 . ausgefertigt auf den Namen Johann Heinrich Ferdinand Belter, welches dem Vormund des ꝛc(. Belter, jetzt verstorbenen Hausbesitzer Friedrich Romig zu Siederland abhanden gekommen ist,

sollen auf den Antrag des Inhabers, nämlich des einrich Ferdinand Belter, zur Zeit wohn⸗ ew York, vertreten durch den. Justizrath Mannkopf zu Köslin, als Generalbevollmächtigten, und dieser vertreten durch den Rechtsanwalt Grieser zu Kolberg, zum Zwecke der neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt werden.

Es werden daher die Inhaber der genannten Sparkassenbücher aufgefordert, spätestens im Auf gebotstermin den 18. September 1890, Vor⸗ mittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen,

1 Kraftloserklärung derselben erfolgen stolberg, den 8. Februar 1890. ö Königliches Amtegericht.

Der In⸗ und übergeben. sein.

und Zinsen lautete.

macht.

gekommen sein soll. Der Arbeiter Schmidt,

welches dem Vormund des

erklärt werden werden.

lõzobl] Aufgebot.

verstorbenen

vom 27. Mai 1885 storbenen Bruder

Aufgebot.

I. Am 26. März 1887 machte der Arbeiter Jo⸗ hann Schmidt zu Taschauerfelde bei der Kreisspar⸗ kasse Schwetz eine Einlage von 240 6 und erhlelt darüber das Spartkassenbuch Nr. 4505 ausgefertigt

u erklären. werden die derzeit ö hiemit aufg orb? E biergerichts auf Dienstag,

Dieses Sparkassenbuch soll entweder in der Stadt Schwetz oder auf seiner Reise von Schwetz nach Taschauerfelde verloren gegangen Auf jene 240 M hat Schmidt 20 zuruck gezahlt erhalten, so daß das Sparkassenbuch zur Zeit des angeblichen Verlustes noch über 220

II. Die Wirthschafterin Caroline Rahn in Za⸗ wadda hat gleichfalls bei der Kre ssparkasse zu . Schwetz am 23. Mai 1882 eine Einlage von 100 6

und am 26. Mai 1882 eine solche von 200 ge⸗ Sie erhielt darüber das Sparkassenbuch Nr. 2912 auggehändigt, welches zur Zeit des Ver⸗ lustes über 300 ½½ und Zinsen lautend, abhanden

vertreten Rechtsanwalt Dr. Eichbaum in Schwetz Wirthschafterin Rahn haben nun behufs Ausferti⸗ gung neuer Bücher das öffentliche Aufgebot der vor⸗ gedachten Sparkassenbücher beantragt.

Es werden daher die Inhaber der beiden Spar⸗ lassenbücher aufgefordert, spätestens im Termin, den 16. Oktober 1890, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht, Zimmer Nr, 2, ihre Rechte anzumelden und die Sparkassen⸗ bücher vorzulegen, widrigenfalls letztere für kraftlos

Schwetz, den 15. Februgr 1890 Königliches Amtsgericht.

Auf den Antrag der Näherin Ena Wagner von Thannhausen, Alleinerbin ihres am . . 1885 Bruder Michael Wagner, Schäfers von Thannhausen, lt. dießgerichtlichen Erbschaftszeugnisses i, , ihres ver⸗ nde, zu Verlust gegangene und nicht mehr auffindbare Ey l bich . Spar, Leih und Hilfekasse Neumarkt in der Ober⸗ pfalz vom 1. Novbr. 1871 H. B. IJ. 13 825 über 89 Fl. S 85,1. 6 und vom . März 1872 9. B. N. I1 24 über 100 Fl. 171.1 . für kraftlos en Inhaber dieser den gen sd n In Vorm. 9 Uhr, anberaumten Aufgebofßtermine ihre Rechte bei dem unterfertigten K Amtsgerichte an⸗ zumelden und die obengenannten Schuldurkunden

vorzulegen, widrigenfalls sie für kraftlos erklärt werden. Am 10. Dezember 1889. Kgl. Bayer. Amtsgericht Neumarkt, Oberpfalz. ; gez. Pfrang, K. A. R. Beglaubigt: (L. 8.5 K. Gerichtsschreiberei: Kastner.

. Aufgebot.

Die nachstehenden Grundstückseigenthümer haben behufs Löschung der untenbezeichneten angeblich ge= , rl deren Aufgebot beantragt, nämlich:

J. der Weber Johann Jacob Baumbach in Nieder⸗ dorlg, vertreten durch den Rechtsanwalt Engelhart zu Müblhausen i / Thr., das Aufgebot der im Grund⸗ buche von Niederdorla Band j Blatt 169 in ÄAb. theilung III. unter Nr. 4 und Band 7 Blatt za9 in Abtheilung III. unter Nr. 2 eingetragenen Post:

176 hlt 4 Sgr. 3 Pf. Erbgelderforderung nebst 5 /e Zinsen auf Grund des Erbrezesses de 66 7. Rn, e,

der Oekonom Christian Ludwig Höch zu Lenge⸗ feld, vertreten durch den Rechtkanwalt ehen zu Mühlhausen i / Thr, das Aufgebot der im Grund⸗ buche von Lengefeld Band 5 Blatt 57 und 73 in er uuns III. unter Nr. 1 und 8 eingetragenen

„10 Thlr. Darlehn nebst hoo Zinsen aus der Abligation vom 30. März 1836 f Fräulein von Wintzingerode hier auf Grundstück Rr. eingetragen kPufolge Verfügung vom 1. September 18365,

„l1d60 Thlr. Darlehn nebst 5 o Jinsen und Koslen aus der Obligation vom 27. März 1845 für den Justizrath Adolph Steinbach hier eingetragen auf Grundstück Nr. 41 gf. Verfügung vom 2. Juni 1845 und vererbt auf Marie Christine, geb. Siein⸗ bach, Ehefrau des Kaufmanng und Inspektors Spaäͤter in Breslau, und auf Grund ber Vollmacht vom 16. August 1550 von dem Obergerichts ⸗Assessor Später laut Urkunde . . ,, . ö. dem ,,.

enk hier cedirt, eingetragen zufo vom 10. November 1850. ,

UI. Die Wittwe Martha Reinhardt, geb. Pflug, und deren Kinder, der Oekonom Heinrich Albert Reinhardt und die Frau des Gastwirthes AÄugußt Fuchs, Ottilie, geb. Reinbardt, zu Windeberg, ver= treten durch den Rechtganwalt Gngelhart zu Mühl

ihm

durch den und die

lein der

bhausen i / Thr., das Aufgebot der im Grundbuche von Windeberg Band 98 Blatt 125 und Band 4 Blatt 57 in Abtheilung II. unter Nr. 4 eingetra⸗ genen Posten:

9 iblr. 23 Sgr. aus dem Mandate vom 4 Juli 6 für den Kaufmann J. G. Klöppel in Mäbl⸗ ausen“,

40 Thlr. Darlehn nebst 5 G Zinsen aus der Obligation vom 14. Februar 1852 für den Horn⸗ drechsler Johann Christian Hagenbruch und dessen Ehefrau Marie Susanne, geb. Kornrumpf“.

IV. a. ö. Wittwe Martha Elisabeth Haube, geb.

rbach, b. der Schutzmann Gottfried Haube, e. die Frau des Stellmachers Carl Zimmann, Marie, geb. Haube,

d. der Ackermann Gottfried Haube,

e. der Ackermann Gustav Schaefer, lu b. in Berlin, im ,, zu Lengefeld, vertreten durch den Rechtsanwalt Engelhart zu Mühlhausen i / Thr, das Aufgebot der im Grundbuche von Lenge⸗ feld Band 13 Blatt 565 in Abtheilung III. unter Nr. 3, Band 14 Blatt 72, jetzt Band 11 Blatt 187 in Abtheilung III. unter Nr. 6 und Band 138 Blatt 353 in Abtheilung III. unter Nr. 1 einge⸗ tragene Post:

250 Thlr., Rest von 675 Thlr., rückständige Kauf⸗ gelder nebst 40so Zinsen aus dem Kontrakte vom 5. März 1844 für den Bierbrauer Johann Gott⸗ fried Kersten hier, zufolge Verfügung vom 12. Fe⸗ bruar 1847 eingetragen.

Die ihrer Person und ihrem Aufenthalte nach unbekannten Inhaber der vorgedachten Hypotheken posten werden aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem Termine am 289. Mai 1890, Vormit⸗ tags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Zimmer Nr. 21) anzumelden, widrigenfalls die Aus⸗ ö 3 . 1 h die Löschung der

ypothekenposten erfolgen wird. da g ef, i./ Thr., den 31. Januar 1890.

Königliches . Abtheilung 1V. oehler.

IbbSh⁊] Aufgebot.

Das Grundstück Flur 32 Nr. 328/146 der Ge⸗ meinde Tengern „Auf'm Esch, 23 a 18 4m groß-, ist im Grundbuch von Tengern Band 19 Seite 331 auf den Namen des Christian Friedrich Holtmann vulgo Leibzüchter Kleine bei Nr. 32 Tengern einge⸗ tragen. Bieses Grundstück nimmt der Neubauer Heinrich Meyer Nr. 74 Tengern als sein Eigenthum in Anspruch und hat das Aufgebot desselben bean⸗ tragt zum Zwecke der Besitztitelberichtigung im Grundbuch.

Es werden daher alle Eigenthumtprätendenten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück spätestens im Aufgebotstermine, den 9. Mai 1890, Morgens 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, unter der Ver⸗ warnung, daß im Falle nicht erfolgender Anmeldung und Bescheinigung des vermeintlichen Widerspruchs rechts der Ausschluß aller Eigenthumsprätendenten und die Eintragung des Besitztitels für den Antrag⸗ steller erfolgen werden.

Lübbecke, den 14. Februar 1890.

Königliches Amtsgericht.

66865 Aufgebot.

Auf Antrag nachbenannter Vormünder:

1) des Vorbürgers Hjorth in Ratzeburg werden der am 27. Oktober 1819 zu Kopenhagen ge⸗ borene Karl Moritz Erichsen Dehn, Sohn des Hautboisten Johann Friedrich Wilhelm Dehn zu Kopenhagen, dann Ratzeburg, des Kaufmanns Fr. Dierking in Ratzeburg werden der am 4. Mai 1819 zu Ratzeburg geborene Johann Heinrich Bernhard Köster, Sohn des Glasers Johann Heinrich Bernhard Köster zu Ratzeburg, ; des Kaufmanns C. Stapelfeldt in Ratzeburg werden der am 26. März 1814 zu Ratzeburg geborene Karl August Ferdinand Reinhard, Sohn des Korbmachers Johann Karl Rein⸗ hard in ö

welche verschollen sind, eventuell deren Erben, sowie alle Diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Forderungen oder Ansprüche an das vormundschaftlich verwaltete Vermögen der Verschollenen zu haben ver⸗ meinen, aufgefordert, sich spätestens in dem auf Donnerstag, 12. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin hierselbst zu melden, widrigenfalls die Verschollenen für todt erklärt und deren Vermögen den sich dazu Legiti⸗ mirenden zugesprochen werden wird. .

Todeserklaͤrung und Ausschlußurtheil werden ledig; lich an der Gerichtstafel des unterzeichneten Gerichts ausgehangen werden.

Ratzeburg, 10. Februar 1890.

Königliches Amtsgericht.

e, Aufgebot.

Der Unteroffizier Hermann Heinrich Friedrich Kraul von Stendal, zuletzt Unteroffizitr beim Olden⸗ burgschen Dragoner Regiment Nr. 19 zu Oldenburg, geboren am 16. Februar 1848 zu Halberstadt, ist im Jahre 1875 von Oldenburg verschwunden. Sein Abwesenheits Vormund, Schuhmacher Friedrich Koch zu Stendal hat das Aufgebot behufs Todeser klärung beantragt. Der Verschollene bezüglich die unbekannten Erben und Erbnehmer desselben werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 22. Dezember is go, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeich neten Amtsgericht, Domstraße Nr 12, Zimmer Nr. 2 bestimmten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls der Verschollene für todt erklärt werden wird.

Stendal, den 16. Februgr 1890.

Königliches Amtsgericht.

(65 868] Aufgebot.

Auf den Antrag des Vormundes der drei minder⸗ jährigen Kinder zweiter Ehe des verstorbenen Ober . holzhauers Johann Heinrich Leister, des Büchsen⸗ machers Louis Eck zu Benshausen, werden alle Nach⸗ laßgläubiger des am 23. Oktober 1889 zu Bent⸗ haufen veistorbenen Oberholzhauers Johann Heinrich Leister aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 18. April 1890, Vormittags 111 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, arkt Nr. 1, Zimmer Nr. I2, ihre Ansprüche und Rechte an den Nachlaß des Johann Pelzrich Ceifter anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerben ihre An⸗

spräche nur insoweit geltend machen können, als der

r g mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befrie⸗ dien der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft Suhl, den 15 Februar 1880. Königliches Amtsgericht.

lob 861] AUnfgebot.

Am 12. Mai 1888 ißt die Wittwe des im Jahre 1878 verstorbenen Altsitzers Hans Jührs, Marie Jührs, geb. Wollgast, zu Wittenberge verstorben und ist laut Verhandlung des Königlichen Amts⸗ gerichts Wittenberge vom 19. Mai 1889 der Töpfer meister August Krüger zu Wittenberge zum Pfleger bestellt worden. . ;

Auf Antrag des Bahnarbeiters Friedrich Jührs zu Wittenberge, ö . 5 wohnhaft, als Erb⸗ interessenten werden die Erben und nächsten Ver⸗ wandten der Wittwe Marie Jührs, geb. Wollgast, aufgefordert, spätestens im Termin am Sonnabend, den 29. November 1890, Vormittags 10 Uhr, sich zu melden, widrigenfalls der Nachlaß den sich meldenden und sich legitimirenden Erben, in Ermange⸗ lung dessen aber dem Fiskus wird verabfolgt werden und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen der Erbschafisbesitzer anzuerkennen schuldig und weder Rechnungelegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen wird fordern dürfen.

Wittenberge, den 18 Februar 1890.

Königliches Amtsgericht.

ls] Aufgebot.

Auf Antrag des Nachlaßpflegers, des Rechts⸗ anwalts Schweichler zu Sensburg, werden die un⸗ bekannten Erben des am 20. Februar 1889 zu Schönfeld verstorbenen Losmanns Friedrich Kloß aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin Sonn abend, den 21. Februar 1891, Vormittags 11 Uhr, ihre Ansptüche und Rechte auf den Nachlaß des Losmanns Friedrich Kloß bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer Nr. IM), anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen auf den Rachlaß ausgeschlossen werden und der Nachlaß den sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung derselben aber dem Fiskus verabfolgt werden wird. Der sich später meldende Erbe ist schuldig, alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers an⸗ zuerkennen und weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen zu fordern berechtigt, er muß sich mit der Herausgabe des noch Vorhandenen begnügen.

Sensburg, den 13. Februar 1890.

Königliches Amtsgericht.

löso! Bekanntmachung.

Auf den Antrag des Amtsgerichtssekretärs Josef Gorke zu Sagan, des Pflegers des Straßenarbeiter Josef Meergantschen Nachlasses von Schreiberhau, sowie auf den Antrag des Referendars Karl Bochch zu Hermsdorf u. K.. des mf des Arbeiter Friedrich Neumann'schen Nachlasses von Petersdorf und des Wittwe Beate Wolf'schen Nachlasses von Kynwasser⸗Saalberg, werden die Erben .

a. des am 10 Mai 1882 im St. i n nn zu Warmbrunn verstorbenen Straßenarbeiters Josef Meergans aus Schreiberhau des am 2. August 1889 im St,. Hedwigsstift zu Warmbrunn verstorbenen Arbeiters Fried⸗ rich Neumann aus Petersdorf, der am 24. Mai 1889 zu Kynwasser⸗Saal⸗ berg verstorbenen Wittwe Johanne Beate Wolf, geb. Aßmann, . aufgefordert, spätestens in dem Aufgebotster mine vom 11. Dezember 1890, Vormittags 93 Uhr (Eöniglichen Amtsgerichts, Zimmer Nr. IX.), ihre Rechte und Ansprüche anzumelden, widrigenfalls der resp. Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers an⸗ zuerkennen schuldig, weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen würde fordern dürfen. Hermsdorf u. K., den 15. Februar 1890. Königliches Amtsgericht.

66867 Bekanntmachung.

Der Kaufmann Alexander Friedländer und dessen Ehefrau Johanna, geborene Frank, haben in ihrem am 16. Dezember 1889 publicirten Testamente vom 23. März 1888 ihre Kinder Albertine, Adolf und Karl Friedländer bedacht.

Berlin, den 3. Februar 1890.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 61.

665863 Bekanntmachung.

Bei dem unterzeichneten Gericht befinden sich in Verwahrung die Testamente:

I) der Cigenkäthner Andreas und Marianna, geb. Kostuch, Malinowski'schen Eheleute zu Chmielno, errichtet am 21. März 1832,

2 des Gutsbesitzers Josef Gabriel v. Laszewt ki zu Sullenezyn, errichtet am 25. Mai 1832.

3) der Eigenkäthner Wilhelm und Constantia, geb, Schröder, Hein schen Eheleute zu Ostroschken, er⸗ richtet am 4. Mai 1833,

deren Publikation bisher nicht beantragt ist.

Die Interessenten werden hiermit auf Grund des S. 218 Thl. J. Tit. 12 Allg. Landrechts aufgefordert, die Publikation nachzusuchen.

Karthaus, den 19. Februar 1899.

Königliches Amtsgericht.

löösss] Abwesenheitsvoerfahren.

Durch Entscheidung der Civilkammer des K. Landgerichts Kaiserslautern, erlassen in deren nicht öffentlichen Sitzung vom vierzehnten Februar achtzehnhundert nieunßig, wurde Wilhelm Knoth Sobn des in Otterberg verlebten David Knoth und dessen ebenfglls alldg verstorbenen Ehefrau Charlotte Frey früher in gte en, wohnhaft, für abwesend erklärt und folgende Personen: 1 Margaretha Knoth, gewerblose Ehefrau von Jakob Hager, Ma⸗ schinenführer, auf der Lamperismsühle, Gemeinde Erftnbach wohnend und letzterer selbst der ehelichen 9 , und Gütergemeinschaft wegen, ) Philipp Knoth, Schuhmacher, in Otterberg wohnhaft, gegen eine kontradiktorisch mit der K. tert fe nn t er. zu stellende Kaution in den provisorischen Besitz

des Vermögens des genannten Abwesenden ein⸗ gewiesen. aiserslautern, den 17. Februar 1890.

Der Kgl. J. Staatganwalt Bossert.

(65g6 1] Bekanntmachung.

Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 26. August 1889 hier verstorbenen Restaurateurg Eugen Benno Unrein ist durch rechts. kräftiges Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 20. Januar 1890 beendet.

Berlin, den 10. Februar 1890.

Königliches Amtsgericht J., Abtheilung 49.

(65960 Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Erbpächters Kaspar Heinrich Beintmann Nr. 43 Bockel hat das Königliche Amts⸗ gericht zu Halle i. W. am 15. Februar 1890 durch den Amtsrichter Plate, da der Antragsteller Ten Verlust des nachstehend bezeichneten Sparkassen⸗ buches und die Berechtigung zum Aufgebotsantrage glaubhaft gemacht hat, für Recht erkannt: das von der Kreissparkasse zu Halle i. W. auf den Namen des Erbpächters Kaspar Heinrich Beintmann Nr. 43 Bockel ausgestellte Spar⸗ kassenbuch Nr. 1778 über 700 M 28 8,

wird für kraftlos erklärt.

I6b9b5] Verlündet den 11. Februar 1890. Riepen, als Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!

Auf den Antrag der Ehefrau Maria Margaretha Steenbock, verw. Meisner, und Sielck, geb. Jaacks, in Stuvenborn erkennt das Königliche Amtsgericht zu Bramstedt durch den Amtsrichter Mannhardt für Recht: ö ö

1) Der Kontrakt zwischen dem Käthner Hinrich Jaacks in Stuvenborn und der Wittwe Maria Margaretha Meitner, verw. Sielck, geb. Jaacks, in Sievershütten vom 30. Juni 1880, aus welchem im Grundbuch von Stuvenborn, Band J. Blatt 14 in der III. Abtheilung unter Nr. 3 für den Ersteren und dessen Ehefrau Anna Ramm 400 eingetragen

sind;

2) die Obligation des Käthners Christian Bark mann in Sievers hütten vom 7. Februar 1882, aus welcher im Grundbuch von Sievershütten, Band J. Blatt 16 in der III. Abtheilung unter Nr. 4 für die Ehefrau Maria Margaretha Steenbock, verw. Sielck, und Meisner, geb. Jaacks, in Stuvenborn 00 eingetragen sind.

werden fur kraftlos erklärt.

Mannhardt.

lößboßo] Verkündet am 11. Februar 1890. Riepen, als Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Käthners Christign Bark— mann aus Sievershütten erkennt das Königliche Amtsgericht zu Bramftedt durch den Amtsrichter Mannhardt für Recht:

Der Kontralt zwischen dem 4 Hufner Johann Tiedemann in Hüttblek und dem Schneidermeister Johann Detlef Meisner in Sievershütten vom 4. November 1873, aus welchem im Grundbuch von Sievershütten, Band J. Blatt 16 in der III. Ab— theilung unter Nr. 3 für den Ersteren 120 4 ein⸗ getragen sind, wird für kraftlos erklärt.

Mannhardt.

(66120

Durch Ausschlußurtheil vom 1. Februar 1890 ist erkannt:

1) Hinsichtlich der Hypothekenposten Abthei⸗ lung III. Nr. 1 und 2 Band 1 Blatt 5 des Grund⸗ buchs von Wendischbrome, nämlich:

a. für die Schwestern Margarethe Dorothee Schulz, Catharine Marie Schulz und Anna Margarethe Schulz, je 20 Thlr. zur Ver⸗ löbniß, 5 Thlr. zum Ehrenkleide und ander weite Naturalien,

b. für Christoph Schulz 30 Thlr, eine Lade und ein halbes Bett, .

werden die Rechtsnachfolger der genannten Gläu— biger mit ihren Ansprüchen auf die genannten Hypothekenposten ausgeschlossen.

2) Die Hypothekenurkunde über die in demselben Grundbuchblatte Abtheilung IL. unter Nr. 3c. für Anna Margarethe Dorothee Schulz eingetragenen do Thlr. Courant Abfindung aus 5§. V. des Erbrezesses

24. i . -. vom 5. 1845 wird für kraftlos erklärt.

Beetzendorf, den J. Februar 1890. Königliches Amtsgericht.

65962 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts- gerichts vom 14. Februar 1890 ist das Dokument äber die im Grundbuch von Neuwuhrow Band Il. Nr. 130 Abtheilung III. Nr. 4 für den Halbbauer Wilhelm Ziemer eingetragenen, demnächst auf die ö Geschwister August Albert, Christian Friedrich und Mathilde Ottille Friederike JZiemer umfeschriebenen 150 Thaler, welches nach Löschung der Antheile der beiden ersteren Geschwister nur noch über den An⸗ theil der Ottilie Friederike Ziemer von 0 Thalern lautet, für kraftlos erklärt.

Tempelburg, den 14. Februar 1890.

Königliches Amtsgericht.

(65957 Auf den ö. Reuter, .

ntrag der 6 Friedrich Bruclert, a

riedrich Jpach und Gottlieb Moritz erkennt das önigliche Amtsgericht zu Goldap durch den Amts⸗ richter Vogelreuter für Recht: I. Folgende Hypothekenurkunden: ö 1) über 70 Thaler Erbtheil, eingetragen für Mag⸗ dalene Gehrhoff in Abth. III. Nr. 1 des dem eng Bruckert gehörigen Grundstücks Jurgait⸗ chin Rr. J auf Grund des Rejesses vom 11. Sep⸗ tember 1848, ; 2 über 55 Thaler Darlehn der verwittweten Frau Guts besitzer Auguste Albrecht, geb. Eschment, ein tragen in Abtb. II. Nr. 1 des dem Ferdinand euter gehörigen Grundstuͤcks Sỹittkehmen Nr. 27 auf Grund der Urkunde vom 30. August 1853, 3) über 28 Thaler Erbtheil der Geschwister Friedrich, Gottlieb, Wilhelmine, Johann, Karl, Fer

dinand und Justine Louise Augustat, eingetragen in Abth. II. Nr. 2 des dem r f Rei drigen

eingetragen in Abth. III. Nr. 1 Jpach gebörigen Grundstücks Schuicken Rr. 14 Grund des

sbs? 8

merode Tochter Gertrude Heinzersoth am 1. Januar 1890 geborenen Kindes Clisabeth Heinzeroth, klagt gegen den Schneider Elias Wilhelm Gunkel von wi 6. auf Anerkennung der Vaterschaft und Alimen ation. Vater des erwähnten Kindes und beantragt, den Beklagten zu verurtheilen:

des Kindes vom Tage seiner bis zu dessen zurückgelegtem 10. Lebensjahre jährlich g. bgar und 2 Viertel Korn Kasseler Gemäßes, vierteljährlich im Voraus zahlbar, zu leisten,

lS6ss3! Oeffentliche

eich, Wilhelm Weller,

Grundstücks Rominten Nr. 41 auf Grund des Re⸗ zesses vom 20. Mai 1846,

4 über 30 Thaler Erbtheil des Friedrich Dzewas des dem gf eri

d des Rezesses vom 12. Nobember 1840, 5) über 19 Thaler 27 Sgr. 7 Pf. und 1 Thaler

12 Sgr. 19 Pf. Zinsen, eingetragen für den Fauf⸗ ebemaligen nan) J. Schliewen auf Grund des Mandats vom

Mai 1855 in Abth. III. Nr. 1 des dem Wilheim Weller gehörigen Grundstuͤcks Theerbude Nr. 3 6) über 116 Thaler Erbtheil, eingetragen für Karl . in . ö. 2. Gottlieb Moritz en Grundstücks Szielaske 27 des Rezesses vom 15. April fen, ; u n . . . . Die Kosten des Verfahrens werden d P hen , ö 56 3 en. Reich, Friedri pach, Wilhelm W ö lieb Moritz auferlegt. bn nn,, DBVogelxeuter. Verkündet am 8. Februar 1890. Gaenzer, Gerichtsschreiber.

loss Bekanntmachung. 49 Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königl Amts⸗ gerichts vom 206. Hezember 1889 find die unbekannten Erben des am 20 Dezember 1887 zu Warschowitz, , , Paul Duda nipiüchen auf den Nachlaß ausgeschlossen.

Sohrau OS., den 3. Februar Ichs ö

Königliches Amtsgericht.

Ib6õ dd] Oeffentliche Zustellnn

Die verehelichte Arbeiter n m. Dorothee Sophie Wilhelmine, geb. Mummethey, zu Witten⸗ berge, vertreten durch den Rechtsanwalt Paele⸗ grimm zu Neu ⸗Ruppin, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Friedrich Wilhelm Franz Neubauer aus Wittenberge, jetzs unbekannten Uufenthalls, wegen böslicher Verlassung und Verfagung des Unterhalts mit dem Antrage auf Ehescheidung, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und demselben die Kosten des Rechtsstreits aufzu⸗ erlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite givilkammer des Königlichen Landgerichts zu Nen Ruppin auf den 8. Mai 1896, Vormittags 95 Uhr, mit der Aufforderung, einen hei dem gedachten Gerichte zugelassenen ÄUnwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 6b 8ss! Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Lohgerber Henkel, Auguste, geb. Koch, zu Dobrilugk, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dedolph zu Kottbus, klagt gegen den Loh⸗ gerber Karl Henkel, früher zu Dobrilugk, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil kammer des Königlichen Landgerichts zu Kottbus, Zimmer Nr. 17, auf den 14. Mai 1890, Wor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachlen Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Kottbus, den 10. Februar 1890. Wolff, . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung. Der Bergmann Johannes Heinzeroth von Rom⸗ als gesetzlicher Vormund des von seiner

Ver Kläger behauptet, der Beklagte sei der

a. seine Vaterschaft anzuerkennen, b. als jährlichen Beitrag zu den Erziehungskosten Geburt an gerechnet

e. das Kind von dessen zurückgelegtem 10. Lebeng⸗

jahr an zu sich zu nehmen und für dessen ferneres Fortkommen zu sorgen.

Kläger ladet den Beklagten, dessen gegenwärtiger

Aufenthalt unbekannt ist, zur mündlichen Verhand⸗ lung det Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Großalmerode auf 5

1899, Vormittags 16 Uhr.

Freitag, den *. J. pril Zum Zwecke der fentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage

ekannt gemacht. Mackenroth, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

hustellung.

Der Tagelöhner Anton Jimmermann zu Köln

a, Rhein, Brunostraße Nr. J, vertreten d ; Rechtganwalt Scheunemann zu .. . m Namen des stönigs! die Erben des am 4.

November 1888

1 verstorbenen Tagelohners Bernhard Ec nnn

mlich:

1 den Büdner Friedrich Schmidt

) den großjährigen Albert Oer bn . in Amerika, zuletzt in Schlawin,

3) 86 er h gn . Schmitz zur Zeit un⸗

n Aufentha

; . n Amerika, zuletzt in en großjährigen August idt. i Kanonier in der 7. , . Fuß · Artillerie · Regiments Rr J) zu Neufahr⸗ wasser, früher zu Kamelow bei Lauenburg

i./ Pomm., b) den minderjährigen Ernst Schmidt. unbekannten Aufenthalts, . 6 ak md ö 6) den minderjährigen Fran in Amerika unbekannden La

Schĩawin fenthalts, zuletzt

den mmndersgbrigen Otto Sen, mer San ie .

dem Beklagten zu 1 in Schlaw n,

chmidt, an is.

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