beiden Gegenkandidaten. Darum ist es nur dann möglich, den Sieg zu gewinnen, wenn alle Geaner der Sozialdemokratie geschlossen und mit ganzer Kraft in den neuen Kampf eintreten. Darum richten wir schon heute unter dem riefernsten Cindrug des Wahlergebnisses im Reich und in unserer Stadt, unter der Wucht der Lehren, die es enthält, an alle vaterlandsliebenden Bürger unfer⸗r Stadt, auch an diejenigen, die die deutschfreisinnige Partei bisher auf das Schärffte bekämpft baben. die dringende Bitte, daß sie um des Zieles willen, den Sieg der sozialdemokratischen Partei mit seinen unheilvollen Wirkungen in Breslau zu verhüten, alle Bedenken bei Seite setzen und in beiden Wahlberirken, in West für den freifinnigen Kandidaten, in Ost für den der Kartellparteien Mann für Mann ein treten. So schwer manch Einem der Weg zur Stichwabl auch werden mag, er ist unter den gegebenen Verhältnissen nöthig „zum Woble des Vaterlandes. . Und wo es dat gilt, da gebt ein patrio⸗ fischer Mann willig auch einen sauren und schweren Weg
Ueber das Wahlergebniß in Elsaß⸗Lothringen urtheilt die Straßburger Pa st“ folgendermaßen: ; ⸗ Vergleichen wir die Ergebnisse der diesmaligen Reiche tags wall mit denen der früberen, so müssen wir zu dem Ecgebrißz kommen, daß das Land sich von der grundsätzlichen Oppofttion abgewendet bai und allmäblich immer mehr dazu übergeht, solchen Männern die Vertretung feiner Interessen im Reichstage anzuvertrauen, welche unter positiver Anerkennung der that sãchlichen Verhältniffe es als ihre Aufgabe erklären, im Einverständniß mit der Reicher gierung die „Intereffen des Landes wahrzunehmen. Wir wollen dies Ergebniß bei Teibe nicht überschät n, und wir warnen unsere politischen Freunde im Lande und im Reich ausdrücklich davor, sich jetzt etwa üben triebenen Hoffnungen hinzugeben; nirgendwo ist der Optimismus weniger angebracht, als hier zu Lande, Aber wir wollen das Er— gebniß der diesmaligen Wahl auch nicht unterschätzen; Tas wäre vielleicht ein noch größerer Fehler Die Wahl vom 20 Fe— bruar 1890 ist in ibren Ergebnissen ganz entschieden die beste, welche bisher in Elsaß Lothringen stattgefunden hat. Sie jeigt, daß der deutsche Gedanke Wurzel gefaßt bat und kräftig auszuschlagen beginnt. Für uns aber gelten jetzt mebr denn je die goldenen Worte des Fuͤrsten Bismarck: Ruhe und Geduld!“
Literatur.
Transfeldt (Oberst Lieut ); Das Infanterie Ge⸗ webr 88. Zum Gebrauch für die Mannschaften. Mit 22 Ab- biltungen. Freis 15 3. G. S. Mittler C Sohn, Königliche Hofbuchhandlung. Berlin sw 12. Kochstraße 68. 709. — Mit der neuen Schußwaffe (. Infanterie ˖ Sewehr 83) sich schnell und sicher vertraut zu machen, ist für den deutschen Infanteristen augenblicklich das wichtigste Erforderniß. Okerst Lieutenant Trangfeldt. der durch seine militärischen Unterrichts ücher bekannt ist, hat eine kurze, durch viele Abbildungen erläuterte Belebrung über dieses neue Gewehr aus-
earbeitet, die fich ebensowohl zum Selbstunterricht wie auch zur Be. ö Seitens der Truppentheile für die Instruktion der Mann— chaften eignet. . .
— Was enthalten die Schießvorschrift und das GSxerzierreglement für die Infanterie, Abdruck von 1889, Neues? Pr. 40 3. E. S. Mitt ler u, Sohn Köoͤnigliche Hofbuchhandlung Berlin Sw 12 Kochstraße 68- 20. — Die Heraus.
be einer neuen, Schießvorschrift⸗ und eines neuen. Exerzierreglements ar die Infanterie legt den Wunsch nabe, durch eine Prüfung des Inhalts derselben alle diejenigen Abweichungen und Neuerungen Fervorzubeben, durch welche sich beide Dienstvorschriften von den bis; Ferigen gleichartigen unterscheiden. Eine solche Verständniß und Ein⸗ übung der neuen Vorschriften erleichternde und beschleunigende Zu fammenftellung der wesentlichen Unterschiede bringt die vorstehend genannte Schrift. . . .
— Handbuch für die Offiziere des Beurlaubten⸗ standes der Infanterie. Soeben erschienen; J Theil; Ein leitung, VIII. Abschnitt: Waffen, Mu niti en, Schießen. Suk strixptionsrreis des Werkes einschließlich des Einbandes 5
E. S. Mittler & Sobn, Königliche Hofbuchbandlung. Berlin 8. Iz, Rochftraße 68 - 70. — Von vielen S Sltellen ist wer Plan angeregt und gefördert worden, in einem SHand⸗ Fach für die Ofkijiere deg Beurlaubtenstandes der Infanterie alles für den Bienft dieser Offizier? Wissengwertbe in übersichtlicher und bandlicher Form jusammenzuftellen. Daeselbe soll und kann nicht emma dag sorgfaͤltige Studium der amtlichen Borschriften entbehrlich machen, aber es dem nicht während des ganzen Jahres im Dienst be⸗· schäftigien Offizter erleicktern, sie zu benutzen und das für in Wich. tig fte daraus hervorheben. Von diesen Gesichtsgpunkten aug ist
obiges Handbuch ausgearbeitet worden, derart daß ein größerer Kreis
von Offizieren die einzelnen Abschnitte des Dienstes behandelt und der durch seine Instruktiongbücher bestens bekannte Oberst Lieutenant z D. Transfeldt sich der Kö und Gesammtbearbeitung dieser
Beiträge unterzoren bat.
Mannigfaltiges.
Ueber die aus Anlaß des fünfundsiebenzigjährigen Be⸗ stehens veranstalteten Festlichkeiten des Leib ⸗Ggrde⸗ Hu⸗ faren Regiments in Pots dam am 22. Febrrar schreibt die Post “: Das Regiment war auf Mittag auf den Kasernenhof an der Hergen Königstraße im weiten Carrs aufgestellt. Die Musik stand auf dem rechten Flügel, im Ganzen etwa 70 Herren. Der Com- mandeur, Oberst⸗Lieutenant von Gottberg, trat vor die Front, gab das Kommando und erwartete die Ankunft Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm von Württemberg. Er sberreichte dem Prinzen den Front Rapport und schritt mit ihm die Front des. Regiments ab. Der Prinz war in der Uniform des Regiments. Dann hielt der Commandeur eine längere Anrede an das Regimen und gab eine kurze Geschichte der Heldenthaten des Leib⸗Garde⸗Husaren⸗Regiments. Weiter dankte der Goemmandeur dem Prinzen Wilhelm für sein Erscheinen und für das Intereffe, das er dem Regiment bezeige, und forderte die Mann⸗ sckaften auf, dem Kaifer treu zu bleiben und die Waffenthaten der Vorfahren zum Vorbild zu nehmen. Die Ansprache schloß mit einem Hoch auf den Kaiser. Der Parademarsch vor dem Prinzen erfolgte in Zügen und dann in Escadrensfrent. Darauf vereinigten sich sämmt⸗ liche Sffistere zu einem einfachen Frübstück in der Speiseanstalt.
Nach Aufbebung der Frühsiückstafel fand eine Reitbesichtigung in der Reitbahn flatt. die einen festlichen Charakter annahm und gegen zwei Stunden währte. Der festliche Tag hoh sich gegen Abend auf seine Höhe, da das Offizier ⸗ Corps und dessen Gaste -e Majestät den Kaiser zum Festmabl erwarteten. In dem Empfangssaal der neuen Speiseanstalt, dessen künstlerischer Schmuck das lebensgroße Bildniß des Allerhöchsten Regimente ⸗ Chefs ist, versammelten sich das Sffizier⸗Corps und seine Gäste.
Kurz nach 5. Uhr erschien, empfangen vom Comm andeur, Se. Majestät der Kaiser und König in der Uniform des Regi⸗ ments. Der Kaifer begrüßte zunächst Se. Königliche Hoheit den Prinzen Wilhelm von Württemberg, Se,. Durchlaucht den Erbprinzen bon Schaumburg-Lippe, dann den General ⸗Obersten von Pape, bierauf alle die älteren Regimentskameraden, die ibm theils dem Namen nach, tbeils noch persöͤnlich bekannt waten. Dann ging es zu Tisch. Im Speisesaal waren zwei lange Tafeln aufgestellt, andere be— fanden sich in den Nebenräumen, da der Sxeisesaal die Zahl. der Gäfte, über 150, nicht faßsen konnte. Der Kaiser hatte zur Rechten Se. Königliche Hoheit den Prinzen Wilbelm von Württemberg, zur Linken Se. Durchlaucht den Erbprinzen von Schaumburg ⸗Lippe. Weiter saßen an der Seite der Chef des General stabes der Armee, Graf Waldersee, der mit dem Kaiser gekommen war, der Kriegs⸗Minister, Ihre Hoheiten die Herzöge Ernst Günther von Schleswig ⸗Holstein und Johann Albrecht von Mecklenburg⸗ Schwerin. Den Platz dem Kaiser gegenüber hatte der Commandeur des Regiments inne, zu seiner Rechten Gereral.Oberst von Pape, zu seiner Linken der kommandirende General des Garde⸗Corps.
Bald nach Beginn des Mables erhob sich der Commandeur und richtete eine Anrede an den Allerböchsten Chef des Regiments, welche mit einem Hoch auf Se. Majestät schloß.
Se. Majestät der Kaiser antwortete in längerer Rede, deren Gedankengang (nach der. Post ) etwa folgender war: Wie in dem Leben
eiten und von maßgebenden
des Einzelnen e Gelegenheiten gebe, einen Rückblick auf die Vergangenheit zu werfen. so sei eine solche einem Regimente an einem Tage wie dem heutigen geber. Ez käme ein Zusammenbang nrischen einer jüngeren und älteren Generation zur Wirkung, die Jungen wollten den Alten zeigen, daß sie binter den roßen Erinnerungen nicht zurüũggeblieben seien, und die ten blickten mit uversicht in die Zukunft, sicher, daß die Tradition ibres irkens aufrecht erhalten bleibe. Wenn auch solche Ge⸗ denktage unter hundert Jahren nicht offiziell seien, so sehe er dieselben doch gern, eben weil sie den Zusammenbang zwischen dem Jetzt und Sinst erbalten und dadurch den Gedanken der Kameradschaft. Die Kamergdschaft sei ein Grundpfeiler des Heeres, und dieses Band müũsse jedes Regiment erkalten und stärken, weil sie nur allein Charahiere bilden. Männer ernieben könne. Was er heute von dem Regimente gehört habe, bestärke ihn in der Ueberzeugung, ß das Regiment, dessen Erinnerungen in die trübsten Zeiten des Vaterlandes zurũcgingen, und das den Feind über die Grenzen desselben gewoifen habe, in demselben Geist auch in. Zukunft feinem obersten Kriegsberrn dienen werde, mit derselben Pflichlerfüllung, mit dem selben Geborsam. Dam müsse sich das Offizier Corps in demselben Zustand erhalten, in dem es jetzt sei. Das wünsche er dem Offizier Corps des Leib Garde Hufaren ⸗ Regiments, und so trinke er auf die Offiziere des Regiments, auf die vordem, auf die jetzt und — vivant sequentes Man kann sich keine zündendere Wirkung denken, als die, welche der Trinkspruch des Kaisers hervorbrachte. In ihr gipfelte das Fest. . 39 Feier des Jubilums war von Mannschaften des Regimehts eine Festvorstel lung im Königlichen Schauspielhause vorbereitet worden. Das Haus war von Mannschaften des Regiments und ven Angehörigen des Regiments in allen seinen Theilen gefüllt; nur die große Wittelloge, der erste Rang und die Prosceniumsloge blieben reservirt. Se. Majestät der Kaiser erschien nicht im Theater, wie das nach der Trauer wohl anzunehmen war. Im Laufe der Vorstellung erschienen Se Königliche Hoheit Prinz Wilhelm von Württemberg, Ibre Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Mecklenburg⸗ Schwerin, Erbprinz und Erbpꝛinzessin Reuß j. S. Erbvrinz von Schaumburg Lippe und ein Theil des DBffinlercorps. Die Vorstellung begann mit einer Fanfare und dem Kaiser Wilhelm“ Hymnus, geblasen und gesungen von Trom—⸗ petern und Sängern des Regiments in Parade Uniform. Dann folgten drei kleine, eigens für das Fest geschriebene, dramatische Genrebilder, gespielt von Unteroffizieten und Mannschafjen der Fufaren Am Schluß der Vorstellung entfaltete sich ein wunderbar schönes Bild. Der Kaiser wor in der Uniform des Regimentßz auf dem alten „Zieten dargestellt. dem Pferde, tas er während einer Dienstzeit im Regiment geritten hatie Ueber ihm wölbte sich ein prachtvnller Thron= baldachin in Purpur und Gold, um ihn standen die Büsten Kaiser Friedrich's III. und Kaiser Wilhelm's 1, überragt ven herrlichen Kaiserschildern, weiter unten die Büsten Friedrich Wil belm's IV. und Friedrich Wilbelm's IJ. Um diese gruppirt standen Husaren in der . Uniform und Ausrüstungen des Regiments bis zur neuesten mit Lanzen.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Paris, 2. Februar. (W. T. B.) Der „Figaro“ kommt nochmals auf den Berliner Kongreß zu sprechen und sagt, Frankreich müsse an demselben theilnehmen mit vollkommener Loyalität der Gesinnung. .
Wie verschiedene Blätter melden, wäre in der gestrigen Besprechung Tirards mit dem Präsidenten Carnot und Constans der Beschluß gefaßt worden, den Herzog von Orleans noch einige Tage in der Conciergerie zu halten.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
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Wetterbericht vom 24. Februar, Morgens 8 Uhr.
— —
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Wind. Wetter. Anfang ür.
Stationen.
Ber og, VD u. d. eeregsp. 3. red. in Millim.
Temptratur in O Cel
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4 wolkig Anfang 7 Uhr. 2 bedeckt b bedeckt 2 wollig 2 wolkenlos 2 balb bed. 1Nebel IUwolkenlos
Mallagbmore Aberdeen SGhristiansund . ; olm. Havaranda. St. Peters brg. Moskau... Cort Queens tomm.. . 7 2 wolkig Cherbourg. 6 beiter 1Nebel still Nebel 2 Nebel 3 Nebeli) 2 bedechi) I bedeckt
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Gesellschaft.
Donnerstag:
O do = = D C t.
Mittwoch: Donnerstag:
& O .
Donnerstag:
1 Nachts Regen. ) Nachts Schnee. i) Nebel. 9) Reif.
Uebersicht der Witterung. Der Am hböchsten, 780 mm, ist der Lustdruck über Ost⸗ von else Neu
n , , , , ; ostlichen eegebiete. entral⸗ Europa ist das Wetter ruhig, 1 trũbe und
Im Nord ⸗ und Ostseegebiet ift fat überall Erwar⸗
, , . sehr erheblich en, rend im d i
Temperatur wenig rn nn,, kö .
Dentsche Seewarte
von Alex.
Dienstag:
Theater ⸗Auzeigen.
Nõnigliche Schauspiele. . hans. 16. Vorstellung. Die Waltüre in 3 Aten Fed crmann. Anfang Uhr.
von R. Wagner. Mittwoch: Der arme Jonathan.
Schauspiel haus. x Tell. Schauspiel in 5 Aufzügen von Schiller. In Scene gesetzt vom Direktor Or. Otto Deyrient. burg.
und Fiock. Komisches Zauber⸗Ballet in 3 Akten
und 6 Bildern von Paul Taglioni.
Hertel. Anfang 7 Uhr. Schausxiel haus.
Benutsches Theater. Dienftag: Die Stützen der Hang Neuert.
Mittwoch: Der Unterstaatssekretär. strieg im Frieden.
Berliner Theater. Dienstag: König Oedipns. Der gefesselte Prometheus. Gräfin Lea.
Der Veilchenfresser.
Tessing · Theater. Schauspviel in 4 Akten von Mittwoch: Das Bild des Signorelli. Schau⸗ chaelis und G. Steffens.
spiel in G Akten von Richard Jaffs. Bender. Zum 1. Male:
— von Valeni. Schauspiel in 4 Akten von Ludwig Ganghofer und Marco Broeiner.
Wallner Theater. Dienstag: Zum 116. M.: ypochonder. Lustspiel in 4 Akten von G.
ofer. Anfang 7 Ubr, . Schottland, am niedrigsten, unter 755 mm, bei in Aiten von , tisch. Schwan
i ĩ . ꝛ 191. M.: vielfach neblig, ohne nennengwerthe Niederschläge. le ,, rn. Dienstag: Zum M
ang 7 Uh
Minwoch: Dieselbe Vorstellung.
; z 74 Uhr: Zum 35. Male: . Friedrich - Wil helmhãdtisches Theater. nationale de, , n,, Mit nener Autstattung: Zum bippique, ausgeführt von 8 arab. Schimmelhengfien
41. Male: Der arme Jonathan. Operette in in einem neuem Genre vorgeführt von Hrn. Franz
Dienstag: Opern. Julius Fritz che. Dirigent:
Dirigent: Kapellmeister Sucher.
48. Vorstellung. Wilhelm
Dienstag:
Anfang 74 Ubr
49. Vorstellung. Der Mann
Clement Zum Schluß; Belle -⸗Alliance-Theater.
Hofpaur. 76 Ubr. Voranzeige.
Sonnabend, den 1. März: 3 Nautilus.
; ; ienstag: . ; Dienstag: Die Ehre. . . ,,
Hermann Sudermann dern) von Eduard Jacobson.
Die Hochzeit Thomas. Anfang 74 Übr.
Dienstag: Zum 18. Male:
Zeltgemälde in 10 Bildern
Circus Renz, Kartftraße
Nesidenz · Theater. Direktion: Siegmund Lauten · . Zum 18. Male: Luftspiel in 3 Akten von Victorien Sardou. Deutsch
Mitwoch? Opernhaus. 47. Vorstellung. Flich von Robert Buchholt. In Scene gesetzt von Sieg, mund Lautenburg. Die neuen Dekorationen sind aus
Mußik von P. dem Atelier der Herren Hartwig, Hinze und Harder.
Mittwoch u. folgde. Tage: Marquise. der Freundin. Lustspiel in 1 Aufzug von Ernst — Wichert. Hierauf: Die Prüfung. Lustspiel in 1 Aufzug von Lothar Pogt restum. Lustspiel in 1 Aufjug von Ernst stellungen. Wichert. Anfang 7 Uhr.
Nur noch 4 Vor⸗ ,. 2 Dienstag: Gastspiel der Münchener“ Karl Meyder Concert. Dienstag, 20. Febr.: Gesell⸗ unter Leitung des Kgl. bayer. Hoffchauspielers Hrn. Wear schafts. Abend. Ouvert. Oberon! v. Weber. Tell ur. Zum 4. Male: s é delweis⸗Liserl. 2, Rossini -Ravmond. v. Thomas. VoltsstüE mit Gefang und Tanz in 5 Bildern von Nr 3 v. Dvarak. Musik von Franz Voith.
Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.
Central · Theater. Dtreltion: Emil Thomas Ein, gemachter burg i. C)
e mit 6 8 9 6. ö Verehelicht: Hr. Jebannes Frhr. von Sanden . ouplets von re ö In Scene gesetzt vom Direktor Emil S ghoren;
Mittwoch: Benefij fü . 12. Male: , ,. Kaiser. Zum
Adolph Ernst⸗ Theater. Dresdenerstraße 7.
; Der Gold fuchs.
Gesangsposse in 4 Akten von Eduard , ,
Leopold Ely. Couplets theilweise von Gustav Görß.
Musik von Franz Roth. Anfang 77 Uhr. Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.
Urania, Invalidenstraße 57 / 63, geöffnet von
; und Richard atbanson. 12 11 Ubr. = Diensta ; 3 ö ,
3 Akten von Hugo Wittmann und Julius Bauer. Renz. — Ein großartiges Hürdle ⸗ Rennen mit Musik von Carl Millöcker. In Scene gesetzt vor 24 engl. Vollblut pringpferden, geritten on Damen Hr. Kapellmeister und Herren. — 4fache Fahrschule. — Die vorzügl.
Tremplinspringe. — Das Schulpferd Goldbird,
geritten von Frl Clotilde Hager. — Auftreten der
vorzügl. Reitkünstlerinnen und Reitkünstler. Mittwoch: Deutsche Turner.
Margnise. Coneert⸗Anzeigen.
Sing Akademie. Dienstag, 25. Febr.:
Concert von Therese Dreßler ⸗ Heß und Joss Vianna da Motta. Anfang 8 kf t
Concert Jaus, Leipzigerstr. a8 (frũher Bilse)
l Slav. Tanz
Ungar. Lieder f. d. Violine v.
Ernst, vorget v. Hrn. Concertmeister Queeckers.
k f. Piston v. Bilse, vorgetr. v. Hrn. er.
Anfang
um 1. Male: Der nnn, Großes Ausstattungsstück mit Gesang und Tanz in 13 Bildern nach Jules Verne von Carl Pander. Musik von E. Christiani.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Anna von Tresckew mit Hrn. Rittmeister Carl von Tresckow (Dölzig, Nm.). — Frl. Josephe von Meibem mit Hrn. Re⸗ gierungs : Rath Ernst von Philips born (Straß
mit Frl. Jenny von Bergen (Tussainen).
Fine Tochter: Hrn. Konsul H. Malcomeß (King Williams town, Süd ⸗Afrika). Gestorben: Hr. Prem. Lieut. Reinhard von Lin⸗ singen (Beiliny. — Hr. General⸗Lieut. 3 D. Albrecht von Sanitz (Berlin). — Hr. Ober Regierung Rath Adolf Meier (Köln). — Hr. Major Willieo von Bismarck (Magdeburg). — . Rittergutsbesitzer Frbr. Clemens August von
ücker (Roedingkausen b. Menden). — Hr. Rittergutsbesitzer Gustav Raetzell (Briesnit ) — i fn General Schubarth, geb. Weinich
Redacteur: Dr. H. Klee.
Berlin: Verlag der Expedition (Sch oly.
Dienstag, Abends Druck der , Buchdruckerei und Verlag .
Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
(Gogh
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 50.
Königreich Preußen.
Auf den Bericht vom 15. Januar d. J. will Ich in Genehmigung des Beschlusses des Rheinischen Provinzial⸗ Landtages vom 21. Juni 1838 die anliegenden Regulative, betreffend die fernere Ausgabe auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Rheinprovinz durch Vermittelung der Landesbank der Rheinprovinz, hierdurch, landesherrlich bestätigen. Gleichzeitig und in Folge dieser Meiner Be⸗ stätigung bewillige Ich gemäß 5. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Gesetz Sammlung Seite 15) der Rheinyrovinz hiermit das Privilegium, die in jenen Regulativen näher be⸗ zeichneten, nach Maßgabe derselben zu verzinsenden und ein⸗ zulösenden Anleihescheine nebst den erforderlichen Zinsscheinen und Anweisungen mit der rechtlichen Wirkung ausg⸗ ustellen, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die araus hervorgehenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachzuweisen. Uebrigens wird dieses Privilegium vorbehaltlich der Rechte Dritter und ohne dadurch für die Befriedigung der Inhaber der Alnleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats zu übernehmen ertheilt. Vorstehender Erlaß und die bei⸗ lieg enden Regulative nebst dazu gehörigen Anlagen sind nach Maßgabe des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz Sammlung Seite 357) bekannt zu machen.
Berlin, den 29. Januar 1899. Wilhelm R. Freiherr Lucius von Ballhgusen. von Scholz.
Herrfurth.
An die Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, der Finanzen und des Innern.
(Rückseite der Anleihescheine)
Regulativ, betreffend die fernere Ausgabe auf den Inhaber lau tender ÄAnleihescheine der Rheinprovinz durch Ver— mittelung der Landesbank der Rheinprovinz.
8 1
Die Rheinprovinz hat die Befagniß, zur Verstärkung der Fonds der Landesbank der Rheinprovinz in Düsseldorf und zwar durch Ver mittelung der Landesbank Geld anzuleihen und darüber auf den In⸗ haber lautende, Seitens der Gläubiger unkündbare Schuld⸗ verschreibungen unter der Bezeichnung: .
„Anleiheschein der Rheinprovinz“
auszustellen und auszugeben. ö k
Der Gefammtbetrag der auszugebenden Anleihescheine darf die Summe von zehn Millionen Narknicht überschreiten.
Die Anleihescheine werden in 2000 Stück à 000 M nach dem beigefügten Muster ausgefertigt. . ö ;
Die Ausfertigung geschieht durch den Provinzial · Ausschuß. Auf dem Anleihefchein ist die Unterschrift dreier Mitglieder des Provinzial ⸗ Ausschuffes fowie des Kontrolbeamten erforderlich. Der Provinzial · Ausschuß hat insbesondere darüber zu wachen, daß die zehn Millionen Mark nicht überschritten werden. Die Ausfertigung ist öffentlich bekannt zu machen. -
§. 3.
Die Anleihescheine werden alljährlich mit drei und einem balben Prozent verzinst und die Zinsen halbjährlich am 2. Januar und J. Juli gezahlt. ⸗ .
Den AUnkeihescheinen werden zu diesem Zweck Zinsscheine auf je zehn halbe Jahre nebst Anweisungen nach dem beigefügten Muster beigegeben. . . .
Die Zahlung der Zinsen erfolgt gegen Rückgabe der betreffenden Zinsschein? vom Berfalltage ab durch die Landesbank der Rhein= provinz. Das Forderungsrecht aus einem solchen Zinsscheine erlischt, wenn derselbe innerhalb fünf. Jahren, vom Ablauf des Kalender⸗ jahres ab, in welchem er fällig geworden ist, nicht zur Zahlung präsentirt wird. . .
Mit dem Ablauf der fünfiährigen Zeiträume werden nach vor heriger öffentlicher Bekanntmachung die neuen Zinsscheine dem Ein lieferer der Änweisung ausgereicht. Bei dem Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe nach Ablauf der für die Umwechfelung bestimmten Frist an den Inhaber des An⸗
leihescheins.
§. 4. . .
Die Tilgung der Anleihescheine geschieht durch allmãhliche Einlõsung aus einem zu diesem Zwecke gebildeten Tilgungsstock mit jährlich mindestens einem halben Prozent der ausgegebenen Anleihescheine unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen.
Der . bat das Recht, den Tilgungestock zu ver= stärken. Bie Tilgung beginnt nach Ablauf des auf die erste Ausgabe folgenden Kalenderjahres. . :
Die Eirlöfung wird im Wege der Aufkündigung nach vorheriger Bestimmung durch das Loos vorgenommen. ;
Die Augloofung erfolgt durch die Landesbank unter Zuziehung des Kuratoriumz während des Monats April, die Bekanntmachung der ausgeloosten und zu kündigenden Anleihescheine, welche die letzteren nach Reihe, Rummer und Betrag bezeichnen muß, innerhalb der 2 Mai und Auguft, die Cinlöfung am 1. Oktober desselben
ahres. Der Provinzial Landtag hat das Recht, sämmtliche noch um⸗ laufende Anleihescheine zu kündigen.
Die Auszahlung des Kapitals für die ausgeloosten Anleihescheine erfolgt nach dem Nennwerthe derselben durch die Landesbank an den Vorzeiger der Anleihescheine gegen Rückgabe derselben.
Mit den Anleihescheinen sind zugleich die ausgereichten, nach dem Zahlungstermine fällig werdenden Zinsscheine einzuliefern. ö
Der Betrag der ehre Zinsscheine wird vom Kapital gekürzt und zur Cinlösung dieser Zinsscheine verwendet.
Die Rummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung eingereichten Anl eihescheine 6 den nach §. 4 zu erlassenden Bekanntmachungen in Erinnerung zu bringen. ᷣ
Werden gi Anleihescheine dessen ungeachtet binnen dreißig Jahren nach dem Zahlungstermine nicht zur Emnlösung präsentirt, oder ist deren Aufgebot und Kraftloserklärung CS. D. innerhalb dieser Frist nicht beantragt worden, so werden die Anleihescheine nach Ablauf der
gedachten Frist zum Besten der rovinz als getilgt angesehen.
6. die Anlei ine betreffenden Bekanntmachungen erfolgen 4 (li en. , und Königlich Prenffischen Staats Anzeiger ⸗ f ; die Kölnische⸗', Aachener“, Koblenzer, e
ö Düsseld itung“. ; ri cen i ne. Vier . oder die Landesbank andere
Berlin, Montag, den 24. Februar
5. 7. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder
vernichteter Ankeihescheine erfolgt nach Vorschrift der 85. 838 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deuts
che Reich vom 30. Januar 1877 Reichs⸗Gef. Blatt S. 83) beziehungsweise nach §. 20 des Aus⸗
fuührungsgefetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März
1879 (Ges - Sammlung S. 281).
Zinsscheine und Anweisungen können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Es kann jedoch nach dem Ermessen der Landesbank demjenigen, welcher vor Ablauf der fünfjährigen Ver⸗ jährungsfrist (5. 3) den Verlust eines Zinsscheins bei der Landesbank anmeldet und bescheinigt, der Betrag des Zinsscheins, wenn letzterer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist nicht präsentirt worden ist, nach Ablauf derselben ausgezahlt werden.
8 Für die Sicherbeit der ausgegebenen Anleihescheine und deren Zinsen haftet die Rheinprovinz.
Der Provinzialausschuß üer acht die Befolgung der der Landes⸗ bank überwiesenen Geschäfte.
Rheinprovinz. Anleiheschein TVIII. Reihe. Anleiheschein der Rbeinprovinz. VIII. Ausgabe über fünftausend Mark Reichswährung.
trahirt worden. . Die Bestimmungen des umseitig abgedruckten Regulativs finden auf sie Anwendung. Düsseldorf, den ten Der Provinzialausschuß der Rheinprovinz.
(Unterschrift dreier Mitglieder.) provinz sub Eol. . .. Der Kontrolbeamte.
(Unterschrift.)
Anleiheschein der Rheinprovinz.
a. Vorderseite der Zinsscheine. Reihe XVIII.
Reibe TVIII. (Nr. 1 (bis 10.
Rr. 1 (bis 10). Rheinprovinz J Erster (bis zehnter) Zinsschein erster Reihe
zum Anleiheschein der Rheinprovinz. VIII. Ausgabe.
gin . . Anleihescheins für das Halbjahr vom. . ten.. bis. mit Siebenundachtzig Mark fünfzig Pfennig bei der Landesbank der . einprovinz in Düsseldorf. Düsseldorf, den. ten . Der Provinzialausschuß der Rheinprovinz. Der Kontrolbeamte. (Facsimile dreier Mitglieder.) Unterschrift.) b. Rückseite der Zinsscheine. Zahlbar am. ten k ; Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht bis zum .. ten 18. . erhoben wird.
a. Vorderseite der Anweisungen. Rheinprovinz. Anweisung zum Anleiheschein der Rheinprovinz. VIII. Ausgabe. Reihe XVIII.
über Fünftaufend Mark zu drei und einem halben Prozent Zinsen.
b. Rückseite der Anweisungen. .
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem vorbezeichneten Anleihescheine die zweite Reihe Zinsscheine für die funf Jahre vom bis bei der Landes bank der Kheinprovin; in Düssel dorf, sofern von dem Inhaber des Anleihescheins nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben ist.
Duffeldorf. den. ten. . ͤ
Der Provinzialausschuß der Rheinprovinz; Der Kontrolbeamte. (Farcsimile dreier Mitglieder.) (Unterschrift.)
Nr
(Rückseite der Anleihescheine.)
Regulativ,
betreffend die fernere Ausgabe auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Rheinprovinz durch Ver⸗ mittelung der Landesbank der Rheinprovinz.
S. 1. ⸗
Die Rheinprovinz hat die Befugniß, zur Verstärkung der Fonds der Landesbank der Rheinprovinz in Duͤsseldorf und zwar durch Ver⸗ mittelung der Landesbank Geld anzuleihen und darüber auf den In⸗ haber lautende, Seitens der Gläubiger unkündbare Schuld verschrei⸗ bungen unter der Bezeichnung: ; ;
Anleibeschein der Rheinprovinz“ auszustellen und auszugeben. .
Der Gesammtbetrag der auszugebenden Anleihescheine darf die
Summe von zehn Millionen Mark nicht überschreiten. 2
Die Anleihescheine werden im Betrage von einer Million Marl in Abfchnitten von 560 M, im Betrage von vier Millionen Mark in Kbfchnitten von 1006 4 und im Betrage von fünf. Millionen . . Abschnitten von 50d S nach dem beigefügten Mufter aus gefertigt. ö
Die Ausfertigung geschieht durch den Provinzialausschuß,.
Auf dem . ift die Ünterschrift dreier Mitglieder des , . sowie des Kontrolbeamten erforderlich.
er Pꝑrovinzia lausschuß hat insbesendere darüber zu wachen, daß die zehn Millionen Mark nicht überschritten werden.
Die Ausfertigung ist , m , zu machen.
Die Anleihescheine werden dlljährlich mit drel Prozent verzinst und die Zinsen halbjährlich am 2. e, und 1. Juli ere hlt. e Anleihescheinen werden zu diesem Zwecke ger an. auf Je zehn balbe Jahre nebsi Anweisungen nach dein beigeflgten Muster beigegehen.
betreffenden hlung der Zinsen erfolgt gegen Rehe ge be ge. 3 i
Blätter fur die Veroffentlichung len, so muß die Wahl anderer 3 k den er, benutzten und noch erscheinenden Blattern
bekannt gemacht werden.
Die Za insschein 1 b die . dar n,, . * gn. folchen Jingscheine erlischt,
lösung aus einem zu diesem jährlich mindestens einem halben Prozent der ausgegebenen Anleihe⸗
1890.
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Mit dem Ablauf der fünfjährigen Zeiträume werden nach vor⸗
heriger öffentlicher Bekanntmachung die neuen Zinsschei Einlieferer der Anweisung ausgereicht. Bei dem gi gen. * weisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreibe nach Ablauf der für die Umwechselung bestimmten Frist an den Inhaber des Anleibescheines.
5. 4 Die Tilgung der Anleihescheine geschieht durch allmähliche Ein Zweck gebildeten Tilgungsstock mit
scheine unter Zuwachs der Zinsen von pen getilgten Änleibescheinen Der Provinialausschuß hat das Recht, den Tilgungsstock zu
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, e,, ö . 61 Die Einlösung wird im Wege der Aufkündigung nach vorheriger
Bestimmung durch das Loos vargenommen. 3 Aus loosung 2
j durch die Landesbank unter Zuziehung des Kuratoriums wäbrend des
Monats April, die Bekanntmachung der ausgeloosten und zu kündi
Anleihescheine, welche die letzteren nac Reihe, 2 Betrag bezeichnen muß, innerhalb der Monate Mai und August, die Cinlöfung am 1 Oktober desselben Jahres. Der Provinzial Landtag hat das Recht, sämmtliche noch umlaufende Anleihescheine zu kündigen.
Der Landesbank der Rheinprorinz bleibt das Recht vorbehalten anstatt der Ausloosung, Anleiheschein: auch im Wege des Ruckkaufes wieder zu erwerben und zur planmäßigen Tilgung zu verwenden.
§. 5.
Die Auszahlung des Kapitals fär die ausgeloosten Anleihescheine erfolgt nach dem Nennwerthe derselbken durch die Landesbank an den Vorzeiger der Anleihescheine gegen Rückgabe derselben.
Mit den Anleihescheinen sind zugleich die ausgereichten, nach dem Zahlungstermine fällig werdesden Zinsscheine einzuliekern. Der Betrag der fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital gekürzt und zur Einlösung diefer Zinsscheine verwendet. Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung eingereichten Anleihe scheine sind in den nach 5. 4 zu erlassenden Bekanntmachungen in Erinnerung zu bringen. Werden die Anleibescheine dessen ungeachtet binnen dreißig Jahren nach dem Zahlungstermine nicht zur Einlöfung präsentirt oder ist deren Aufgebot und Kraftloserklärung (5. 7) inner⸗
so werden die Anleihe ˖
8 5.
Alle die Anleihescheine betreffenden Bekanntmachungen erfolgen durch den Deutschen Reichs ⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, die Eslntfche, Aachener, Koblenzer, Trierer und Düsseldorfer FJeitung. Sollte eines dieser Blätter eingehen oder die Landesbank andere Bl für die Veröffentlichung wählen, so muß die Wahl anderer Blätter in den bisher benutzten und noch erschejnenden Blättern bekannt gemacht werden.
F§'. J.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ nichteter Anleihescheine erielzt nach Vorschrift der S8. 838 und ff. der Civilprozeßordnung ür das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs · Gesetzblati Seite 83) beziebungsweise nach §. 20 des Aus- fübrungsgefetzes zur Denticken Civilprozeßordsung vom 24. März 1879 (Gefetz Sammlung Seite 281). Zinsscheine und Anweisungen können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Es kann jedoch nach dem Ermessen der Landesbank demienigen, welcher vor Ablauf. der fün sassiger Verjährungsfrist (8. 3) den Verlust eines Zinsscheins bei andes bank anmeldet und bescheinigt, der Betrag des Zinsscheiges, wein letzterer bis zum Ablauf der Ver= jährungsfrist nicht vräsentirt worden ist, nach Ablauf derselben aus gezahlt werden. kö §. 8.
Für die Sickerßeit der ausgegebenen Anleihescheine und deren Zinsen haftet die Rbeindrovinz. x
. ; Der Probirzialausschuß überwacht die Befolgung der der Landes bank überwiesenen Geschäfte.
Rheinprovinz .
Anleiheschein XIX. Anleibeschein
(resp. XX. XXI.) der Rheinprovinz Reibe IX. Ausgabe
XXI.. aber dieses Anleihe⸗ Fünftausend) Mark
nischen P Die B finden auf sie Anwendung. Düsseldorf, den ten Der Provinzialausschuß der Rbeinprovinz;. (Unterschtift dreier Mitglieder.)
Anleiheschein der Rheinprovinz.
provinz sub Fol. ... Der Kontrolbeamte Unterschrift.)
a. , der a e en . w ibe TX. (resp. ; ; eihe (resp. . ; Reibe Mr r r R ic Rr r is lo) ) Rheinprovinz Erster (bis zehnter) Zinsschein erster Reihe
zum Anleiheschein der Rheinprovinz ; KR. Ausgabe Reihe TX. (resp. XX. XXI) Nr. ...
Inhab vic f ft gi iesc c e hir f 3 ssen Rüchgab Der Inhaber dieses Zins empfängt gegen dessen Rückgabe am .. ten 18. . und ie w die Zinsen des vor⸗ genannten das Halbjahr vom . ten bis .. te ark. . Pf. bei der Landes⸗
bank der Düsseldorf, den.. ten
Ver Provinzialausschuß der R inprovinz. Der Kontrelbeamte ö 2 dreier Mitalieder. (Unterschrift.)
b. Rückseite der Zintsscheine.
Zahlbar am. ten. 185. Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht bis ö 18 .. erhoben wird.