1890 / 50 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Feb 1890 18:00:01 GMT) scan diff

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3 bildungen.

Kopenhagen.

beiden Gegenkandidaten. Darum ist es nur dann möglich, den Sieg zu gewinnen, wenn alle Gegner der Sozialdemokratie geschlossen und mit ganzer Kraft in den neuen Kampf eintreten. Darum richten wir schon heute unter dem tiefernften Eindruck des Wahlergebnisses im Reich und in unserer Stadt, unter der Wucht der Lehren, die es enthãlt, an alle vaterlandsliebenden Bürger unser⸗r Stadt, auch an diejenigen, die die deutschfreisinnige Partei bisher auf das Schärfste bekämpft baben. die dringende Bitte, daß sie um des Zieles willen, den Sieg der sozialdemokratischen Partei mit feinen unheilvollen Wirkungen in Breslau zu verhüten, alle Bedenken bei Seite setzen und in beiden Wablbenirken, in Wet für den freisin nigen Kandidaten, in Ost für den der Kartellparteien Mann für Mann ein. treten. So schwer manch Eintm der Weg jur Stichwahl cuch werden mag, er ist unter den gegebenen Verhältniffen nötbig zum Wehle des Vaterlandes. Und wo es das gilt, da gebt ein patrio— tischer Mann willig auch einen sauren und schweren Weg“ Ueber das Wahlergebniß in Elsaß⸗Lothringen urtheilt die, Straßburger n folgendermaßen: ; . Vergleichen wir die Ergebnisse der diesmaligen Reichstagswahl mit denen der früheren, so müssen wir zu dem Ecgebriß kommen, daß das Land sich von der grundsätzlichen Opposition abgewendet bai und allmäblich immer mehr dazu übergeht, solchen Männern die Vertretung, seiner Interessen im Reichstage anzuvertrauen, welche unter positiver Anerkennung der thatsächlichen Verhältnisse es als ihre Aufgabe erklären, im Einverständniß mit der Reichsregierung die „Interessen des Landes wahrzunehmen. Wir wollen dies Ergebniß bei Leibe nicht überschätzén, und wir warnen unsere politischen Freunde im Lande und im Reich ausdrücklich davor, sich jetzt etwa über triebenen Hoffnungen hinzugeben; nirgendwo iff der Optimismus weniger angebracht, als hier, zu Lande. Aker wir wollen das Er⸗ gebniß der. diesmaligen Wahl auch nicht unterschätzen; das wäre vielleicht ein noch größerer Fehler Die Wahl vom 0 Fe— bruar 1890 ist in ibren Ergehnissen ganz entschieden die beste, welche bisher in Elsaß Lothringen stattgefunden hat. Sie zeigt, daß der 6 n ,, . . auszuschlagen beginnt. ür uns aber gelten jetzt mehr denn je die goldenen Wo s Furste Bismarck: Ruhe und Geduld!“ z J

Literatur.

(Oberst · Lieut ); Das Infanterie Ge⸗ wehr 83. Zum Gebrauch für die Mannschaften. Mit 22 Ab— Preis 15 3. E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung. Berlin sw 12. Kochstraße 68 70. Mit der neuen Schußwaffe (. Infanterie Gewehr 838.) sich schnell und sicher vertraut zu machen, ist für den deutschen Infanteristen augenblicklich das wichtigste Erforderniß,. Oberst Lieutenant Transfeldt, der durch feine militärischen Unterrichtsbücher bekannt ist, hat eine kurze, durch viele Abbildungen erläuterte Belehrung über dieses neue Gewehr aus— ö die sich ebensowohl zum Selbstunterricht wie auch zur Be—⸗

Transfeldt

chaffung Seitens der Truppentheile für die Instruktion der Mann chaften eignet. x

Was enthalten die Schießvorschrift und das Exerzierreglement für die Infanterie, Abdruck von 1889, Neues? . 40 3. E. S. Mittler u. Sohn, Königliche Hofbuchhandlung Berlin 8SWw1I2, Kochstraße 68— 70. Die Heraus. abe einer neuen Schießvorschriftꝰ und eines neues Exerzierreglements aͤr die Infanterie legt den Wunsch nahe, durch eine Prüfung des Inhalts derselben alle diejenigen Abweichungen und Neuerungen Fervorzuheben, durch welche sich beide Dienstvorschriften von den bis⸗ herigen gleichartigen unterscheiden. Eine solche Verständniß und Ein⸗ übung der neuen Vorschriften erleichternde und beschleunigende Zu⸗ fammenstellung der wesentlichen Unterschiede bringt die vorstehend genannte Schrift. . .

Handbuch für die Offiziere des Beurlaubten standes der Infanterie. Soeben erschienen; 1 Theil; Ein leitung, VIfI. Abschnitt: Waffen, Mu niti an, Schießen. Subskriptionspreis des Werkes einschließlich des Einbandes 5 4

E. S. Mittler C. Sobn, Königliche Hofbuchbandlung. Berlin 8W. 12, Kochstraße 68 - 0. on

Stellen ist der Plan 3 und gefördert worden, in einem Hand⸗ buch für die Offitiere des Beurlaubtenstandes der Infanterie alles für den Bienff dieser Dffizler! Wifsengwerthe in übersichtlicher und bandlicher Form jusammenzustellen. Dacselbe soll und kann nicht einma das sorgfaältige Studium der amtlichen Vorschriften entbehrlich machen, aber'ez dem nicht während des ganzen Jahres im Vienft be⸗ schäftigien Offizier erleicktern, sie zu benutzen und das für ihn Wich- tigte daraus bervorheben. Von diesen Gesichtspunkten aus ist

obiges Handbuch ausgearbeitet worden, derart daß ein größerer Kreis

von Offizieren die einzelnen Abschnitte des Dienstes behandelt und der durch seine In struktionsbücher bestens bekannte Oberst · vieutenant z D. Transfeldt fich der Jusammenfügung und Gesammtbearbeitung dieser

Beitrãge unterzogen bat.

Mannigfaltiges.

Ueber die aus Anlaß des fünfundsiebenzigjährigen Be⸗ stehens veranstalteten Festlichkeiten des Leib ⸗GSgrde⸗ Hu⸗ faren- Regiments in Potsdam am 22. Febrrar schreibt die Post“: Das Regiment war auf Mittag auf deni Kasernenhof an der 5fkegen Königstraße im weiten Carré aufgestellt. Die Musik stand auf dem rechten Flügel, im Ganzen etwa 70 Herren. Der Com- mandeur, Oberst-Lseutenant von Gottberg., trat vor die Front, gab das Kommando und erwartete die Ankunft Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm van Württemberg. Er sberreichte dem Prinzen den Front Rapport und schritt mit ihm die Front des. Regiments ab. Der Prirz war in der Uniform des Regiments. Dann hielt der Commandeur eine längere Anrede an das Regiment und gab eine kurze Geschichte der Heldenthaien des Lib⸗Garde- Husgren⸗Regiments. Weiter dankte der Gommandeur dem Prinzen Wilhelm für sein Erscheinen und für das Intereffe, das er dem Regiment bejeige, und forderte die Maun⸗ schaften auf, dem Kaiser treu zu bleiben und die Waffenthaten der Vorfahren zum Vorbild zu nehmen. Die Ansprache schloß mit einem Hoch auf den Kaiser. Der Parademarsch vor dem Prinzen erfolgte n Zügen und dann in Escadrensfrent. Darauf vereinigten sich sämmt⸗ liche Offisiere zu einem einfachen Frübstück in der Speiseanstalt.

Nach Aufbebung der Frühstückstafel fand eine Reitbesichtigung in der Reitbahn statt. die einen festlichen Charakter annahm und gegen zwei Stunden währte. Der festliche Tag hoh sich gegen Abend auf seine Höhe, da das Offizier Corps und dessen Gäste -e Majestät den Kaiser zum Festmahl erwarteten. In dem Empfangssaal der neuen Speiseanstalt, dessen künstlerischer Schmuck das lebensgroße Bildniß des Allerhöchsten Regimente Chefs ist, versammelten sich das Sffizier⸗Corps und seine Gäste.

Kurz nach 5 Uhr erschien, empfangen vom Commandeur, Se. Majestät der Kaiser und König in der Unisorm des Regi⸗ ments. Der Kaiser begrüßte zunächst Se. Königliche Hoheit den Prinzen Wilhelm von Württemberg, Se. Durchlaucht den Erbprinzen von Schaumburg Lippe, dann den General ⸗Obersten von Pape, hierauf alle die älteren Regimentskameraden, die ibm theils dem Namen nach, theils noch persönlich bekannt waren. Dann ging es zu Tisch. Im Speisesaal waren zwei lange Tafeln aufgestellt, andere be— fanden sich in den Nebenräumen, da der Speisesaal die Zahl. der Gäfte, über 150, nicht fassen konnte. Der Kaiser hatte zur Rechten Se. Königliche Hoheit den Prinzen Wilbelm von Württemberg, zur Linken Se. Durchlaucht den Erbprinzen von Schaumburg ⸗Læippe. Weiter saßen an der Seite der Chef des General stabes der Armee, Graf Waldersee, der mit dem Kaiser gekommen war, der Kriegs⸗Minister, Ihre Hoheiten die Herzöge Ernst Günther von Schleswig ⸗Holstein und Johann Albrecht von Mecklenburg— Schwerin. Den Platz dem Kaiser gegenüber hatte der Commandeur des Regiments inne, zu seiner Rechten Ger eral⸗Oberst von Pape, zu seiner Linken der kommandirende General des Garde⸗Corps.

Bald nach Beginn des Mahles erhob sich der Commandeur und richtete eine Anrede an den Allerhöchsten Chef des Regiments, welche mit einem Hoch auf Se. Majestät schloß.

Se. Majestät der Kaiser antwortete in längerer Rede, deren Gedankengang (nach der Post“) etwa folgender war: Wie in dem Leben

Von vielen Seiten und von maßgebenden

des Ginzelnen es Gelegen eiten gebe. einen Rũdkblick auf die Vergangenbeit zu werfen, so fei eine solche einem Regimente an einem Tage wie dem heutigen gegeben. Es käme ein Jusammenbang mreischen einer jüngeren und älteren Generation zur Wirkung, die Jungen wollten den Alten zeigen, daß sie binter den großen Erinnerungen nicht zurückgeblieben seien, und die. Alten blickten mit . in die Zukunft, sicher, daß die Tradition ibres irkens aufrecht erhalten bleibe. Wenn guch, solche Ge— denktage unter hundert Jahren nicht offüjiell seien, so sehe er dieselben doch gern, eben weil sie den Zusammenbang zwischen dem Jetzt und Einst erbalten und dadurch Ten Gedanken der Kameradschaft. Die Kamergdschaft sei ein Grundpfeiler des Heeres, und die ses Band müsse jedes Regiment erkalten und sftärken, weil sie nur gllein Charaktere bilden, Männer erziehen könne. Wag er heute von dem Regimente gehört habe, bestaärke ihn in der Neberzeugung, y. das Regiment, dessen Erinnerungen in die trübsten Zeiten des Vaterlandes zurũckgingen, und das den Feind über die Grenzen desselben geworfen babe, in demselben Geist auch in. Zukunft seinem obersten Kriegs berrn dienen werde, mit derselben Pflichlerfüllung, mit dem selben Geborsam. Dazu müsse sich das Offizier Corps in demselben Zustand erhalten, in dem es jetzt sei. Das wünsche er dem Offizier. Corps des Leib Garde Hufaren Regiments, und so trinke er auf die Offiziere des Regiments, auf die vordem, auf zie jetzt und vivant seguentes Man kann sich keine züändendere Wirkung denken, als die, welche der Trinkspruch des Kaisers hervorbrachte. In ihr gipfelte das Fest. ; 3 Feier des Jubiläums war von Mannschaften des Regiments eine Festvorstellung im Königlichen Schauspielhause vorbereitet worden. Das Haus war von Mannschaften des Regiments und von Angehörigen des Regiments in allen seinen Theilen gefüllt; nur die große Mittelloge, der erste Rang und die Prosceniumsloge blieben reservirt. Se. Masestät der Kaifer erichien nicht im Theater, wie das nach der Trauer wohl anzunehmen war. Im Laufe der Vorstellung erschienen Se Königliche Hoheit Prinz Wilhelm von Württemberg, Ibre Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Mecklenburg⸗ Schwerin, Erbprinz und Erbprinzessin Reuß j. S. Erbprinz von Schaumburg Lippe und ein Theil des Offiziercorps. Die Vorstellung begann mit einer Fanfare und dem Kaiser Wilhelm. Hymnus, geblasen und gesungen von Ttom- petern und Sängern des Regiments in Parade Uniform. Dann folgten drei kleine, eigens für das Fest geschriebene, dramatische Genrebilder, gespielt von Unteroffizieren und Mannschaften der FSusaren Am Schluß der Vorstellung entfaltete sich ein wunderbar schönes Bild. Der Kaiser war in der Uniform des Regiments auf dem alten Zieten dargestellt. dem Pferde, daß er während seiner Dienstzeit im Regiment geritten hatie. Ueber ihm wölbte sich ein prachtvoller Thron— baldachin in Purpur und Gold, um ihn standen die Büsten Kaiser Friedrich's III. und Kaiser Wilhelm's L, überragt ven herrlichen Kaiserschildern, weiter unten die Büsten Friedrich Wil helm's IV. und Friedrich Wilbelm's 111. Um diese gruppirt standen Husaren in der . Uniform und Ausrüstungen des Regiments bis zur neresten mit Lanzen.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene De peschen.

Paris, 24. Februar. (W. T. B.) Der „Fi garo“ kommt nochmals auf den Berliner Kongreß zu sprechen und sagt, Frankreich müsse an demselben theilnehmen mit vollkommener Loyalität der Gesinnung.

Wie verschiedene Blätter melden, wäre in der gestrigen Besprechung Tirards mit dem Präsidenten Carnot und Const ans der Beschluß gefaßt worden, den Herzog von Orleans noch einige Tage in der Conciergerie zu halten.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

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Wetterbericht vom 24. Februar, Morgens 8 Uhr.

Stationen. Anfang 7 Uhr.

in O Celstus

Temptratur Bo C. 40 R.

Wind. Wetter.

Anfang 7 Uhr.

2 M

Bar. auf 0 Gr S lu. d. Meeressy. red. in Millim

4 wolkig

2 bedeckt

b bedeckt

2 wollig

2 wolkenlos 2 halb bed. 1 Nebel

1 wolkenlos

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. Nachts Regen. . 9 Reif egen. ) Nachts Schnee. I) Nebel

Gesellschaft.

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Donnersiag:

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Donnerstag:

2 wolkenlos

Donnerstag:

Uebersicht der Witterung.

Schottland, am niedrigsten, unter 755 mm, bei , . eine flache, umfangreiche Theildeyression iegt über dem östlichen Ostfeegebiete. In Central- Europa ist das Wetter ruhig, vorwiegend trübe und vielfach neblig, ohne nennengwerthe Niederschläge. Im Nord und Ostseegebiet ift fast überall Erwaͤr mung eingetreten, sehr erheblich im mittleren Schweden, während im deutschen Binnenlande die Temperatur wenig Aenderung zeigt.

Deutsche Seewarte

von Alex. Anfang 74 Uhr.

Dienstag:

Theater ⸗Auzeigen. Nönigliche Schauspiele.

haus. 46. Vorstellung. von R. Wagner.

Schauspiel haus. Tell. Schauspiel in 5 Aufzügen von Schiller. In Scene gesetzt vom Direktor Or. Otto Devprient.

Mirmoch: Opernhaus. . Vorstellung. Komisches Zauber⸗Ballet in 3 Akten und 6 Bildern von Paul Taglioni. Anfang 7 Uhr

Schauspiel haus. der Freundin. Hierauf: 1 Aufzug von Lothar Clement. Pogt restum. Lustspiel in 1 Auffug von Ernst stellungen. Wichert. Anfang 7 Uhr.

Dentsches Theater. Dienftag: Die Stützen der

Mittwoch: Der Unterstaatssekretär. strieg im Frieden.

Berliner Theater. Dienstag: König Oedipus. Der gefesselte Vromethens.

Mittwoch: Gräfin Lea. Der Veilchenfresser.

Tessing · Theater. Schausviel in 4 Akten von

Mittwoch: Das Bild des Signorelli. Schau⸗ spiel in 4 Akten von Richard Jaffe. Zum 1. Male: von Valeni. Schauspiel in 4 Akten von Ludwig Ganghofer und Marco Broeiner.

Wallner · Theater. Dienstag: Zum 116. M.:

Der Hypochonder. Lustspiel in 4 Akten von G.

; . vo ofer. Anfang 7 Uhr. Am. böchsten, ld m,. ist der Lustzrug über Ost, vogetitatf ren n ludirt: Groffstäbtisch. Schwan

in 4 Akten von J. B. v. Schweitzer. dictoria - Theater. Stanley in . Zeitgemäͤlde in 10 Bildern Muftk von C. A. Raida. Mittwoch: Dieselbe Vorstellung. Friedrich Wihelmsãdtisches Theater.

41. Rale: Der arme Jonathan. Operette in

Musik von Carl Millöcker. Julius Fritz che. Dirigent:

Dienstag: Dpern⸗ Federmann. Anfang 7 Uhr.

Die Walküre in 3 Alten Dirigent: Kapellmeister Sucher.

48. Vorstellung. Wilhelm burg. Dienstag:

Musik von P. 15. Vorstellung. Der Mann Lustspiel in 1 Aufzug von Ernst .

Die Prüfung. Luft pie i ie Prüfung zr ft lan elle Alliance Theater.

Anfang 74 Ubr

Hofpaur.

Hans Neuert. 76 Uhr.

Voranzeige. Sonnabend, den 1. März: Nautilus.

Pander.

Dienstag: Die Ehre. Hermann Sudermann

Dienstag: Zum 11. Male: Mann. pof

dern) von Eduard Jacobson. chaelis und G. Steffens. Bender.

Die Hochzeit Thomas. Anfang 74 Uhr

12. Male:

Dienstag: Zum 18. Male:

Musik von Franz Roth.

Dienstag: Zum 191. M.:

und Richard Nathanson.

Ballet von G. Severini schichte der Urwelt.

Circus Renz, Karlfraße.

3 Akten von Hugo Wittmann und Julius Bauer. Renz. In Scene gesetzt von

Mittwoch: Der arme Jonathan.

Nesidenz Theater. Direktion: Siegmund Lauten · . Zum 18. Male: Lustspiel in 3 Akten von Victorien Sardou. Deutsch Flick von Robert Buchholz. In Seene gesetzt von Sieg mund Lautenburg. Die neuen Dekorationen sind aus dem Atelier der Herren Hartwig, Hinze und Harder.

Mittwoch u. folade. Tage: Marquise.

Nur noch 4 Vor⸗ ; Dienstag: Gastspiel der Müachener“ unter Leitung des Kgl. bayer. Hofschauspielers Hrn Max ur. Zum 4. Male: 68 E delweiß⸗Liserl. Volksstück mit Gesang und Tanz in 5 Bildern von Musik von Franz Voith.

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Zum 1. Male: Der Großes Ausstattungsstück mit Gesang und Tanz in 13 Bildern nach Jules Verne von Carl Musik von E. Christiani.

Central · Thrater. Direktion: Emil Thomas. . Gt; Ein gemachter e mit Gesang in 3 Akten (5 Bil⸗

Musik von G. Mi⸗ . Couplets von Alfred In Scene gesetzt vom Direktor Emil

Mittwoch: Benefiz für Hrn. Georg Kaiser. Zum Ein gemachter Mann.

Adolph Ernst⸗ Theater. Dresdenerstraße 72. . Der Gold fuchs. Gesangsposse in 4 Akten von Eduard w, Leopold Ely. Couplets te , 69 Gustav Görß. . nfa Uhr. Mittwoch: Dieselbe . .

Urania, Invalidenstraße 57 / 3, geoͤffnet von 12 11 Uhr. Dienstag um 73 Uhr: Die Ge⸗

Dienstag, Abends 7J Uhr: Zum 35. Male: Deu z nationale Sriginal · Pantomime. tie e ner g T rr, Mit neuer Ausstattung: Zum bkippigne, ausgeführt von 8 argb. Schimmelhengften in einem neuem Genre vorgeführt von Hrn. Franz

Ein großartiges Hürdle Rennen mit

24 engl. Vollblutspringpferden, geritten von Damen

und Herren. 4fache Fahrschule, Die vorzügl.

Tremplinspringe. Das Schulpferd Goldbird,

geritten von Irl Clotilde Hager, Auftreten der

vorzügl. Reitkünstlerinnen und Reitkũnstler. Mittwoch: Deutsche Turner.

Kapell meister

Margnise. Concert Anzeigen.

Sing - Akademie. Dienstag, 25. Febr.:

Concert von Therese Dreßler ⸗Heß und Joss Vianna da Motta. Anfang 8 kf

Concert-Jaus, Leipyigerstr. as (früher Bilse)

Karl Meyder ˖ Concert. Dienstag, 265. Febr.: Gesell⸗

schafts. Abend. Ouvert. Oberon“ v. Weber. Tell

v. Rossini „Raymond“ v. Thomas. Slav. Tanz

Nr 8 v. Dvorak. Ungar. Lieder f. d. Violine v.

Ernst, vorgetr v. Hrn. Congertmeister Queeders.

. f. Piston v. Bilse, vorgetr. v. Hrn. er.

Anfang

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl Anna von Tresckow mit Hrn. Rittmeister Carl von Tresckow (Dölzig, 7 Josephe von Meibom mit Hrn. Re⸗ . Ernst von Philips born (Straß urg i. E). Verebelicht: Hr. Johannes Frhr. von Sanden mit Frl. Jenny von Bergen (Tussainen). Geboren: Fine Tochter: Hrn. Konsul H. Malcomeß (King Williams town, Süd⸗Afrika). Gestorben: Hr. Prem. Lieut. Reinhard von Lin singen (Berlin). Hr. General ⸗Lieut. 3 D. Albrecht von Sanitz (Berlin;. Hr. Ober- Regierungs Rath Adolf Meier (Köln). Hr. Major Willico von Bismarck n, ,. r. Rittergutsbesizer Frhr. Clemens August von ücker (Roedingbausen b. Menden). Hr. Rittergutsbesitzer Gustav Raetzell (Briesnitz ). Verw. Frau General Schubarth, geb. Weinich (Görlitz).

Redacteur: Dr. H. Klee.

Verlag der Expedition (Scholy.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags ⸗˖ Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 30 ö

Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗ Beilage).

Berlin:

(Gogt)

zun Deuntschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger

M 50.

Königreich Preußen.

Auf den Bericht vom 15. Januar d. J. will Ich in Genehmigung des Beschlusses des Rheinischen Provinzial⸗ Landtages vom 21. Juni 1888 die anliegenden Regulative, betreffend die fernere Ausgabe auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Rheinprovinz durch Vermittelung der Landesbank der Rheinprovinz, hierdurch landesherrlich bestätigen. Gleichzeitig und in Folge dieser Meiner Be⸗ stätigung bewillige Ich gemäß 5. 2 des Gesetzes vom 17. Fun 1833 (Gesetz Sammlung Seite 5) der Rheinprovinz hiermit das Privilegium, die in jenen Regulativen näher be⸗ zeichneten, nach Maßgabe derselben zu verzinsenden und ein⸗ zulösenden Anleihescheine nebst den erforderlichen Zinsscheinen und Anweisungen mit der rechtlichen Wirkung aus⸗ ustellen, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die araus hervorgehenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachzuweisen. Uebrigens wird dieses Privilegium vorbehaltlich der Rechte Dritter und ohne dadurch für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats zu übernehmen ertheilt. Vorstehender Erlaß und die bei⸗ liegenden Regulative nebst dazu gehörigen Anlagen sind nach Maßgabe des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz Sammlung Seite 357) bekannt zu machen.

Berlin, den 29. Januar 1899.

Wilhelm R. Freiherr Lucius von Ballhausen. von Scho lz. Herrfurth.

An die Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, der Finanzen und des Innern.

(Rückseite der Anleihescheine.) Regulativ, betreffend die fernere Ausgabe auf den Inhaber lau⸗

tender Anleihefcheine der Rheinprovinz durch Ver— mittelung der Landesbank der Rheinprovinz.

81

Die Rheinprovinz hat die Befagniß, zur Verstärkung der Fonds der Landesbank der Rheinprovinz in Düsseldorf und zwar durch Ver- mittelung der Landesbank Geld anzuleihen und darüber auf den In⸗ haber lautende, Seitens der Gläubiger unkündbare Schuld verschreibungen unter der Bezeichnung:

Anleiheschein der Rheinprovinz“

auszustellen und ausjugeben. . .

Der Gefammtbetrag der auszugebenden Anleihescheine darf die Summe von zehn Millionen Mark nicht überschreiten.

Die Anleihescheine werden in 2000 Stück à 5000 4 nach dem beigefũgten Muster ausgefertigt. . .

Die Ausfertigung geschieht durch den Provinzial · Ausschuß. Auf dem Anleiheschein ist die Unterschrift dreier Mitglieder des Provinzial · Ausschusses fowie des Kontrolbeamten erforderlich. Der Provinzial ; Ausschuß hat insbesondere darüber zu wachen, daß die zehn Millionen Mark nicht überschritten werden. Die Ausfertigung ist öffentlich bekannt zu machen. ö

§. 3.

Die Anleihescheine werden alljährlich mit drei und einem halben Prozent verzinst und die Zinsen halbjährlich am 2. Januar und 1. Juli gezahlt. . ö .

Den' Ankeihescheinen werden zu diesem Zweck Zinsscheine auf je zehn halbe Jahre nebst Anweisungen nach dem beigefügten Muster beigegeben. .

. Ei Zahlung der Zinsen erfolgt gegen Rückgabe der betreffenden Zinsschein? vom Berfalltage ab durch die Landesbank der Rhein Provinz. Das Forderungsrecht aus einem solchen Zinsscheine erlischt, wenn derselbe innerhalb fünf. Jahren, vom Ablauf des Kalender- jahres ab, in welchem er fällig geworden ist, nicht zur Zahlung präsentirt wird. ö .

Mit dem Ablauf der fünfjährigen Zeiträume werden nach vor⸗ heriger öffentlicher Bekanntmachung die neuen Zinsscheine dem Ein lieferer der Anweisung ausgereicht. Bei dem Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe nach Ablauf der für die Umwechfelung bestimmten Frist an den Inhaber des An—

leihescheins.

§. 4. . .

Die Tilgung der Anleihescheine geschieht durch allmãhliche Einlösung aus einem zu diesem Zwecke gebildeten Tilgungsstock mit jährlich mindestens einem halben Prozent der ausgegebenen Anleihescheine unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen.

Der Provinzialausschuß bat das Recht, den Tilgungsstock, zu ver. stärken. Die Tilgung beginnt nach Ablauf des auf die erste Ausgabe folgenden Kalenderjahres. . ;

Die Einlösung wird im Wege der Aufkündigung nach vorheriger Bestimmung durch das Loos vorgenommen. -

Die Ausloofung erfolgt durch die Landesbank unter Zuziehung des Kuratoriums während des Monats April, die Bekanntmachung der ausgeloosten und zu kündigenden Anleihescheine, welche die leßteren nach Reihe, Nummer und Betrag bezeichnen muß innerhalb der 2 Mai und Äugust, die Ginlöfung am 1. Oktober desselben

ahres. Der Provinzial Landtag hat das Recht, sämmtliche noch um⸗ laufende Anleihescheine zu kündigen.

Die Auszahlung des Kapitals für die ausgeloosten Anleihescheine erfolgt nach dem Nennwerthe derselben durch die Landesbank an den Vorzeiger der Anleihescheine gegen Rückgabe derselben.

Mit den Änleihbescheinen sino zugleich die ausgereichten, nach dem Zahlungstermine fällig werdenden, Zinsscheine einzuliefern. ö

Der Betrag der ehen Zinöscheine wird vom Kapital gekürzt und zur Cinlösung dieser Zinsscheine verwendent. ;

Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung eingereichten Anleihescheine ö den nach 5. 4 zu erlassenden Bekanntmachungen

Erinnerung zu bringen. ; 2 ö Werden git Anleihescheine dessen ungeachtet binnen dreißig Jahren nach Ren Zabiungs termine nicht. zur Clnlösung präsentirt, oder ist reren Aufgebot und Kraftlozerklärung (6, N innerhalb dieser Frist nicht beantragt worden, so werden die Anleihescheine nach Ablauf der

gedachten Frist zum Besten der . als getilgt angesehen.

die Anleihescheine berteffenden Bekanntmachungen erfolgen , k Neichs⸗ und Aöniglich ren sfischen Staats⸗ Anzeiger, die Kölnische !, Aachener“, Koblenzer), Trierer und Daffeldorfer Zeitung. ; Sollte r e . ö ö. die n . . latter für die Veröffentlichung en, so muß di n . k den bigzer benutzten und noch erscheinenden Blattern

bekannt gemacht werden.

Erste Beilage

Berlin, Montag, den 24. Februar

§. 7. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernickteter Ankeihescheine erfolgt nach Vorschrift der S5. 838 und ff. der Civilsprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 Reichs⸗Gef. Blatt S. 83) beziehungsweise nach §. 20 des Aus⸗ führungsgefetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. Mãrz 1879 (Ges⸗-Sammlung S. 281). Zinsscheine und Anweifungen können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Es kann jedoch nach dem Ermessen der Landesbank demjenigen, welcher vor Ablauf der fünfjährigen Ver⸗ jährungsfrist (5. 3) den Verlust eines Zinsscheins bei der Landesbank anmeldet und bescheinigt, der Betrag des Zinsscheins, wenn letzterer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist nicht präsentirt worden ist, nach Ablauf derselben ausgezahlt werden.

8. Für die Sicherheit der ausgegebenen Anleihescheine und deren Zinsen haftet die Rheinprovinz.

Der Provinzialausschuß überwacht die Befolgung der der Landes bank überwiesenen Geschäfte.

Rheinprovinz. Anleiheschein TVIII. Reihe. Anleiheschein der Rbeinprovinz. VIII. Ausgabe über fünftausend Mark Reichswährung. Reihe TVIII. . Die Rheinprovinz verschuldet dem Inhaber dieses Anleihe⸗ scheines fünftaufend Mark Reichswährung, verzinslich mit drei und einem halben Prozent jährlich. Diefe Darlebnsschuld ist auf Grund des unter dem.. ten Allerhöchst genehmigten Beschlusses des

trahirt worden. ) . Die Bestimmungen des umseitig abgedruckten Regulativs finden auf sie Anwendung. Düsseldorf, den ten Der Provinzialausschuß der Rheinprovinz.

(Unterschrift dreier Mitglieder.) provinz sub Fol. . ..

Der Kontrolbeamte. (Unterschrift.)

a. Vorderseite der Zinsscheine. Reibe XVIII. Reihe XVIII.

Nr. 1 (bis 10. (Nr. 1 (bis 10. Rheinprovinz Erster (bis zehnter) Zinsschein erster Reihe

zum Anleiheschein der Rheinprovinz. VIII. Ausgabe. Reihe XVIII. . nee,,

über Der Inhaber 8

am .. ten ö. Anleihescheins für das Halbjahr vom. ten.. bis mit Siebenundachtzig Mark fünfzig Pfennig bei der Landesbank der ; Rheinprovinz in Düsseldorf. Düsseldorf, den .. ten . Der Provinzialausschuß der Rheinprovinz. Der Kontrolbeamte. (Facsimile dreier Mitglieder.) (Unterschrift.) b. Rückseite der Zinsscheine. Zahlbar am . ten ö Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht bis 18. . erhoben wird.

Anleiheschein der Rheinprovinz.

a. Vorderseite der Anweisungen. Rheinprovinz. . Anweisung zum Anleiheschein der Rheinprovinz. VIII. Ausgabe. Reihe XVIII.

über Fünftausend Mark zu drei und einem halben Prozent Zinsen.

b. Rückseite der Anweisungen. .

Der Inhaber dieser Anweifung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem vorbezeichneten Anleihescheine die zweite Reihe Zinsscheine für die fünf Jahre vom. bi bei der Landes bank der Kheinprobin; in Düsseldorf, sofern von dem Inhaber des Anleihescheins nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben ist.

Düffeldorf. den.. ten . .

Der Provinzialausschuß der Rheinprovinz; Der Kontrol beamte. (Faesimile dreier Mitglieder.) (Unterschrift.)

(Rückseite der Anleihescheine.)

Regulativ,

betreffend die fernere Ausgabe. auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Rheinprovinz durch Ver⸗ mittelung der Landesbank der Rheinprovinz.

§. 1. ö

Die Rheinprovinz hat die Befugniß, zur Verstärkung der Fonds der Landesbank der Rheinprovinz in Duͤsseldorf und zwar durch Ver⸗ mittesung der Landesbank Geld anzuleihen und darüber auf den In haber lautende, Seitens der Slaͤubiger unkuͤndbare Schuldverschrei⸗ bungen unter der Bezeichnung: .

Anleiheschein der Rheinprovinz“

auszustellen und auszugeben. J

Der Gesammthetrag der auszugebenden Anleihescheine darf die Summe von zehn Millionen Mark nicht überschreiten.

8

Die Anleihescheine werden iin Betrage von einer Million Mar in Abschnltten von doo 6, im Betrage von vier Millionen Mart in Äbschnitten von 1000 A und im Betrage von fünf Millionen ö ö. Abschnitten von 5600 M nach dem beigefügten Muster aus gefertigt. -

Die Ausfertigung geschieht durch den Provinzialausschuß;

Auf dem ö ist die Unterschrift dreier Mitglieder des . eg, sowie des Kontrolbeamten erforderlich.

er Provinzialausschuß hat insbesondere darüber zu wachen, daß die

zehn Millionen Mark nicht überschritten werden.

Die Ausfertigung ist öffenthic eckanut zu machen.

Die Anleihescheine werden all ährlich mit drei Prozent verzinst und die Zinsen halbjährlich am 2. . und 1. Juli ere. 6. il belchsing . zu . . en ng ne, . , 3 e

ahre ne nweisungen nach dem beigefügten .

Die Zahlung der gnl agsolg gegen. Rückgabe per betreffenden

insschein? vom Verfalltage ab urch die Kandegban der Rhein · 6h 136 . e ng aus cinem folchen Zintscheine erlischt,

1890.

2 ben 46 . . vom Ablauf des Kalenderjahres ab, in welchem er fällig geworden ist, nicht ã⸗ ken . . cht zur Zahlung prä Mit dem auf der fünfjährigen Zeiträume werden nach vor⸗ heriger öffentlicher Bekanntmachung die neuen . dem Einlieferer der Anweisung ausgereicht. Bei dem Verlust der An- 1 ö. der neuen Zinsscheinreihe nach auf der für die Umwechselung bestimmten Frist an den kee g il eäesdein? ; .

8.

Die Tilgung der Anleihescheine geschieht durch allmähliche Ein⸗ lösung aus einem zu diesem Zweck gebildeten Tilgungsstock mit jährlich mindestens einem halben Prozent der ausgegebenen Anleihe⸗ scheine unter Zuwachs der Zinsen von ven getilgten Anleihescheinen.

Der Provinzialausschuß hat das Recht, den Tilgungsstock zu t,, . ö u

Die Tilgung beginnt na auf des auf die erst ö

i,, e ,, , . ö . w

Die Einlösung wird im Wege der Aufkündigung nach vorheriger Bestimmung durch das Loos vargenommen. Die Aus loosung 3

durch die Landesbank unter Zuziehung des Kuratoriums während des

Menats April, die Bekanntmachung der ausgeloosten und zu kündigenden Anleihescheine, welche die letzteren nach Reihe, Nummer und Betrag bezeichnen muß, innerhalb der Monate Mai und August, die Einlösung am 1. Oktober desselben Jahres. Der Provinzial-Landtag hat das Recht, sämmtliche noch umlaufende Anleihescheine zu kündigen. Der Landesbank der Rheinprovinz bleibt das Recht vorbehalten, anstatt der Ausloosung, Anleiheschein? auch im Wege des Rückkaufes wieder zu erwerben und zur planmäßigen Tilgung zu verwenden.

J

Die Auszahlung des Kapitals für die ausgeloosten Anleihescheine erfolgt nach dem Nennwerthe derselben durch ö . 3. Vorzeiger der Anleihescheine gegen Rückgabe derselben.

Mit den Anleihescheinen sind zugleich die ausgereichten, nach dem Zahlungstermine fällig werdenden Zinsscheine einzuliefern. Der Betrag der fehlenden Zinsscheine wird vom Kaxital gekürzt und zur Einlösung dieser Zinsscheine verwendet. Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung eingereichten Anleihe⸗ scheine sind in den nach 5. 4 zu erlassenden Bekanntmachungen in Erinnerung zu bringen. Werden die Anleibescheine dessen ungeachtet binnen dreißig Jahren nach dem Zahlungstermine nicht zur Einlösung präsentirt oder ist deren Aufgebot und Kraftloserklärung (8. J inner⸗ halb dieser Frist nicht beantragt worden, so werden die Anleihe. scheine nach Ablauf der gedachten Frist zum Besten der Provinz als getilgt angesehen.

§. 6

S. 6.

Alle die Anleihescheine betreffenden Bekanntmachungen erfolgen durch den Deutschen Reichs und Königlich Preustischen Staats-Anzeiger, die Kölntsche, Aachener, Koblenzer, Trierer und Düffeldorfer Zeitung. Sollte eines dieser Blätter eingehen oder die Landesbank andere Blätter für die Veröffentlichung wählen, so muß die Wahl anderer Blätter in den bisher benutzten und noch erschejnenden Blättern bekannt 80 werden.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver- nichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der 88. 838 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 39. Januar 1877 (Reichs · Gesetzblatt Seite 83) beziehungsweise nach 8. 20 des Aus⸗ fübrungsgefetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetz- Sammlung Seite 281). Zinsscheine und Anweisungen können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Es kann jedoch nach dem Ermessen der Landesbank demjenigen, welcher vor Ablauf der fünfsabeigen Verjährungsfrist (6. 3) den Verlust eines Zinsscheins hei det Landesbank anmeldet und bescheinigt, der Betrag des Zinsscheines, wean letzterer bis zum Ablauf der Ver= jährungsfrist nicht präsentirt worden ist, nach Ablauf derselben aus—⸗ gezahlt werden.

Für die Sicherheit der ausgegebenen Anleihescheine und deren Zinsen haftet die Rheinprobinz. r

Der Probinzialausschuß überwacht die Befolgung der der Landes⸗ bank überwiesenen Geschäfte.

Rheinprovinz .

Anleiheschein XIX. Anleiheschein

(resp. XX. XXI.) der Rheinprovinz Reihe. IX. Ausgabe

über

Fünfhundert (resp. Eintausend resp. Fünftausend) Mark Reichs

währung Reihe XIX. (kesp. TX. XXI). . Die Rheinprovinz verschuldet dem Inhaber dieses Anleihe. scheines Fünfhundert Cesp. Eintausend resp. Fünftausend) Mark Reichzwaͤbrung, verzinslich mit drei Prozent jährlich. Diefe Darlehnsschuld ist auf Grund des unter dem . ten 18. . Allerböchst genehmigten Beschlusses des 34. Rhei⸗ l⸗Landtages vom 21. Juni 1888 kontrahirt worden. des umseitig abgedruckten Regulativs

provinz sub FEol. ... Der Kontrolbeamte Unterschrift.)

Anleiheschein der Rheinprovinz.

a. 1 der ine en m) Reihe TIX. (rxesp. XX. . eihe (resp. . Reibe zn e r i) ir f Ce no Rheinprovinz Erster (bis zehnter) Zinsschein erster Reihe

zum Anleiheschein der Rheinprovinz IX. Ausgabe Reihe TIX. (resp. XX. XXI.) Nr. ... 3uhaber vf gicsd. r eh n gen Lessen gtaätaab Der Inhaber dieses Zins empfängt gegen dessen Rückgabe 18. . und are w die Zinsen des vor⸗ ahr vom. ten ; ark. . Pf. bei der Landes⸗ bank der

Difselbo g dey . 6 laut c . ae. J

er Provinzlalausschuß der nprovinz.

Der Kontrolbeamte er . dreier Hualieder) (Unterschrift.)

b. Rückseite der Zinsscheine.

Zahlbar am. ten d Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht bis zum.. ten 18 .. erhoben wird.