1890 / 51 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 Feb 1890 18:00:01 GMT) scan diff

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ALerdeen ..

Vamburg Neufahrwasser Memel.

Eutscheiduugen des dꝛeichsgerichts.

Hat der Empfänger einer durch eine anfechtbare Handlung eines Schuldners aus dessen Vermögen erlangten Sache auf das Ver⸗ langen eines zur Anfechtung berechtigten Gläubigers lalso eines Gläubigers, welcher gegen den insolventen Schuldner einen vollstreckbaren Schuldtitel für seine fällige Forderung erlangt bat) die anfechtbare Leistng ganz oder theilwelse surückgeräbrt, so ist er, nach einem Ürtbeil des Reichsgerichtg, VI. Civilsenats, vom 7. Oktober 1889, allen übrigen anfechtungeberechtigten Gläubigern gegenũber insoweit befreit, als die Rückgemäbr erfolgt ist. Die übrigen an. fecktungsberechtigten Gläubiger gehen insoweit leer aus; auch wird weder durch die Klageerhebung noch auch durch die Verurtbeilung des Empfängers ein Vorzugsrecht für den Anfechtungskläger gegenüber den anderen anfechtungsberechtigten Gläubigern begründet.

Ein in einem Civilverfahren an sich zur Zeugniß: verweige rung berechtigter Zeuge geht nach einem Ürtbeil des Reichsgerickts. IV. Civilsengts, vom 21. Oktober 1889 dadurch, daß er von dem Recht der Aussageweigerung keinen Gebraucht macht, nicht des Rechts, die Beeidigung der abgegebenen Aus sage zu ver— weigern verlustig. Es kann demnach ebensg in einem Civilverfahren wie in einem Strafoerfahren ein zur Zeugnißverweigerung berechtigter Zeuge die Beeidigung seines Zeugnisses verweigern.

Bezeichnet ein Produzent oder Handeltreibender seine Waare mit einem fremden Waarenjeichen im guten Glauben, daß es nicht gesetzlich geschützt sei, und erfährt er sodann, berxor er gziese Waare in Verkehr bringt, daß das fremde Waarenzeichen durch Ein— tragung geschützt wonden sei, und bringt er trotzdem seine mit dem fremden Zeichen bezeichnete Wagre in Verkehr, s6 ist er nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 1. Strafsenats, vom 12. Dezember 1889, wegen wissentlichen Inverkehrbringens widerrechtlich bezeichneter Waare aus 8§. 14 des Markenschutzgesetzes zu bestrafen.

Die Bestimmung des 8. 348 Str. G. B. (. Ein Beamter, welcher, zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt, innerhalb seiner Zuständigkeit vorsätzlich eine rechtlich erbebliche Thatsache fal sch Feurkundet . . . wird mit Gefängniß“ ꝛc.) findet nach einem Urtheil des Reichsgericht, IV. Strafsenats, vom 13. Dezember 1889 auch Tarn Ang endung, wenn der Beamte bei der falschen Beurkundung sich jwar innerbalb seiner Zuständigkeit, aber nicht in recht mäßiger Ausübung seines Amts (beispielsw. ein Gerichtevollziehber, welcher eine Zwangkvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners unrechtmäßig vornimmt) befunden hat. Ein von einem preußiscken Gerichts vollüieher aufgenommenes Protokoll über die Finstellung einer Zwangsvollstreckung unter Bezeichnung der Schriftstücke, auf Grund deren die Einstellung erfolgt, ist als eine fffentliche Urkunde im Sinne des §. 348 Str. G. B. anzusehen.

Kunft und Wißssenschaft.

In Möünchen starb heute der Professor Karl Emil von Schaäfhäutl. Geboren am 16. Februar 1893 zu Ingolstadt, studirte Schafbäutl Medizin und Chemie und gab schon als Student wissen⸗ schaftliche Abhandlungen herauß. Nachdem er auf Reisen in England, Frankreich und Spanien wirthschaftliche Studien gemacht, wurde er in München Profesor der Geognosie, Bergbau und Hüttenkunde und 18495 Ober ⸗Bibliothekar der Universität. Seine wissenschaftlichen , sichern ihm einen hervorragenden Platz unter den deutschen

elehrten.

Am 22. Februar starh zu Kopenhagen der Genre- und Historienmaler Karl Heinrich Bloch, einer der bexeutendsten Künftler Dänemarks. Von seinen Gemälden gebören die Bilder:

‚Simson in der Mühlen, Jairi Töchterlein. . Cbristian IJ. im Defãngniß zu Sonderburg' sowie eine ganze Reihe anderer zu den besten Erzeugnissen der neueren danischen Malkunst. . Um das Interesse für die Veiwendung geschmacvoller acher zu wecken und den zur Anfertigung solcher Arbeiten berufenen 64. neue Erwerbsguellen zu eröffnen, inébesondere aber die noch stark ausgedehnte Einfübrung von Fächern aus dem Auslande zu be. schraͤnken. erlaßt der Ba di che Kunstgewerbevere in, wie das Gewerbeblatt aus Württemberg“ mitibeilt, an die Künstler und Runstindustriellen eine Preisbewerbung für künstlerisch aus zestattete Fächer. Als zur Ben erbung geeignet sind nur ausge führte Arbeiten zu bezeichnen und somit zulãssig: a. die auf Schwanen · haut, Seide, Pergament, Stoff u. s. w fertig gemalten FZächerblãtter; b Tie Faffung des Fächers für ich allein sei dies in Elfen⸗ bein, Perlmutter, Holz. Metall oder sonstigem Material, und e beide Theile zu einem vollständig montirten fertigen Fächer vereint. Als Bewerber sollen nur die Verfertiger der Arbeiten auftreten. Außer einem Ehrenpreis Ihrer Königlicken Hoheit der Großherzogin Luife von Baden werden ein Preis zu 300 , zwei Preise zu je 2600 4. und drei Preise zu je 190 zur Vertheilung gelangen. Für weitere hervorragende Arbeiten sind noch besondere Chrendiplome vorgesehen. Bie Anmeldung der Gegenstände soll bis längstens 1. Januar 1891, Fie Cinfendung bis 15. April 1891 erfolgen. ge ;

In Straßburg ist laut Mittheilung der Str. P am 18. Fe⸗ bruar der Dombaumesster August Harte, der diese Stellung nicht rm nl' ein ganzes Jahr inne hatte, g est orb en, in einem Alter von nicht ganz 45 Jahren. Hartel hatte sich als Architekt, int besondere als Gothiker, ber its einen hervorragenden Namen erworben und ist namentlich dadurch bekannt geworden, daß er bei einer großen Zahl von Preis bewerbungen für Monumentalbauten im In: und Auslande fich betbeiligte und auch eine statthiche Zahl von Preisen darontrug. Auf dem Gebiete der gothischen Architektur hat er ohne Zweifel zu den erften Kräften unserer Zeit gehört Bezüglich der umfangreichen Wiederherstellungsarbeiten, zu denen der Zustand des Straßburger Rünfters zwingt, hatte man auf seine Kraft große Hoffnungen gesetzt.

Theater und Musik.

Berliner Theater.

Am nächsten Montag gelangen abermals zwei Noyitãten zur Auffuükrung. Schillers . Seenen aus den Phönizigtinnen des FEurspides“, die bei dieser Gelegenheit in Berlin überhaupt zum ersten Male gegeben werden, leiten den Abend ein; ihnen folgt bien neueste Dichtung' Hans von Hopfen 's, . Hex en fa ng“ betitelt, die vom Verfasser der Direktion im Driginal⸗Manuskript übergeben wurde. . . Lessing Theater. .

Am Donnersiag findet die erste Aufführung von Ludwig Gang- hbofer's und Marco Broeiner' Schauspiel Die Hochzeit, von Valeni“ statt, nachdem in Gegenwart der Autoren unter Direktor Anton Anno's Leitung eine große Anzahl Proben stattgefunden hat. Bas figurenreiche Schauspiel ruft fast das ganze Per sonal des Lessing· Theaters auf die Szene: die Hauptrollen befinden sich in den Händen der Hrrn. Adolf Klein, Huge Ranzenberg, Paul Nollet, Skar Höcker, Franz Schönfeld und Oskar Blencke, sowie der Damen Tilli Petri, Hermine Reichenbach und Ida Stägemann.

Belle / Alliance · Theater.

Die Münchener, welcke bereits künftigen Sonntag zum ersten Mals in Wien auftreten, werden sich mit ihrem treff lichen Volksstück Im Austragstüberl“, welches am Donnerstag und Freitag äczeben wird, verabschieden. Die letzte Auffübrung von Cdelweiß⸗ Liferl‘ findet Mittwoch statt. Gegenwärtig werden Proben zu dem neuen Ausstattungestück Der Nautilus“, welches am Sonnabend in Scene geht, abgehalten.

Goneerthaut.

Der wohlbekannte nordische Komponist Hr. Emil artmann aus Kopenhagen ift in Berlin eingetroffen und wird im neerthausꝛ, Leipzigerstraße Nr. 48, an vier verschiedenen Abenden mehrere eigene Kompositionen unter persönlicher Leitung zur Aufführung bringen.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Barmen, 25. Februar. (W. T. B.) Eine zahl⸗ reich besuchte Versammlung von Riemendreh ern nahm eine Resolution an, in der sie sich für eine zehnstün⸗ dige Arbeitszeit und die Abschaffung aller Ueberstunden, sowie der Akkord⸗ und Nachtarbeit ausspricht, Aus 15 der größten Riemendrehereien wurden je 3 Arbeiter gewählt, welche mit den Fabrikbesitzern auf guͤtlichem Wege üher cine Lohnerhöhung unterhandeln sollen. Von einem Strike wurde vorläufig Abstand genommen. . .

Stuttgart, 25. Februar. (W. T. B. Die Stichwahl ist in den' sämmtlichen Wahlkreisen des Königreichs Württemberg mit Ausnahme des 12. auf den 28. Fe⸗ bruar anberaumt; im 12. Wahlkreise findet die Stichwahl am 1. März statt. 1

Bremen, 25. Februar. An Gildemeister's Stelle wurde heute der Richter Sta dtländer zum Senator gewä lt.

Paris, 25. Februar. (W. T. B.) In Mar eille protestirte eine Versammlung von 600 Maurern

egen die Verwendung italienischer Arbeiter beim

au des Postgebäudes. Der Präfekt versprach, nachdem ihm der Protest kundgegeben, sich mit der Angelegenheit beschäftigen zu wollen, und ermahnte die Arbeiter, den Italienern gegen⸗ über Ruhe zu beobachten, um einen internationalen Zwischen⸗ fall zu vermeiden.

Elairvaux, 25. Februar. (W. T. B). Der Herzog von Drleans ist heute früh 7 Uhr 35. Minuten hier ein⸗ getroffen und alsbald in das Gefängniß gebracht worden, Er wird der fur politische Gefangene gültigen Hausregel unterworfen sein. .

Madrid, 25. Februar. (W. T. B) Das Befinden des Königs hat sich bedeutend gebessert.

St. Petersburg, 25. Februar. (W. T. B.) Dem „Invaliden“ zufolge, wird durch Kaiserliche Verordnung der Kriegsstand des Kuban'schen Kosakenheeres um 2 Erfatz⸗Negimenter von 4 Ssotnien und der Kriegsstand des Tereksschen Kofakenheeres um je eine Ssotnie für jedes Erfatz Regiment erhöhst. Des Weiteren ergeht an das Urak'sche Kosakenheer der Befehl, im Kriegsfalle außer dem Friedensstande noch 32 berittene Ssotnien zu stellen.

. 25. Februar. (W. T. B) Zum Direktor des internationalen Bureaus der Telegraphenver⸗ waltungen wählte der Bundesrath den schweizerischen Telegraphen-Direktor Frey von Olten, ferner zum Chef des schweizerischen Generalstabsbureaus den Obersten Ar⸗ nold Keller in Aarau.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Wetterbericht vom 25. Februar, Morgens 8 Uhr.

Stationen. Wind. Wetter.

Bar. auf 0O Gr. u. d. Meeressp. red. in Millim.

Temperatur in oO Celsus

y 0 50 G. 40 R.]

1I bedeckt 2 bedeckt 6 Nebel 1 halb bed. 2 wolkenlos 6 wolkenlos 3 bedeckt I bedeckt

Mallaghmore

Christiansund Kopenhagen. Stockbolm. Haparanda St. Peters brg. Moskau... Tort᷑ Queens town... Cherbourg w Cpylt. . ...

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fang 7 Uhr.

G ⸗—— 2 ro E O O CO0—

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z , Donnerstag:

6 balb 1Nebel 1ẽ᷑wolkenl. i) 1Nebel?)

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Swinemünde

3 bedeckt I heiter Donnerstag:

Nünster. .. Karlsruhe..

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1 Schnee Breslau. .. 1 bedeckt 26 d'Aix .. . H x er e ed Triest .... 5 wolkenlos Freitag: 1 Reif. ) Reif. i) Nachts wenig Schnee. H Nachts Schnee. 9) Nachts Schnee.

Nebersicht der Witterung.

Vonnerftag: von Valeni.

von Schottland in einem Hochdrugtgebiete, welches

sich ber daz ganze nordwestliche und mittlere . 4 Atten von J. B. v. Schweitzer.

Europa ausdehnt. Bei fchwacher, meist nördlicher und nordoͤstlicher Luftstrsmung ist das Wetter in Centraleurcpa im Norden theilweise heiter und kälter, im Süden trübe, mit leichten Schneefällen, obne erhebliche Wärmeänderung. In Nordeuropa herrscht ungewöhnlich milde Witterung.

Deutsche Seewarte

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Theater ⸗Anzeigen. Mittwoch:

baus. 47. Vorstellung. Flick und Flock. Komisches 3 Akten von ö.

Zauber -⸗Ballet in 3 Atten und 6 Bildern von Musik von

Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang Julius grit 6e ig 6

Der arme Jonathan. 4 .

7 Uhr. Federmann. Schauspielhaus. 49. Vorstellung. Der Mann Donnerstag: ver Freundin. Lustspiel in 1 Aufzug von Ernst

ö. . Scene Eee . 26 , exrient. Hierauf: Fest restmm. Lustspiel in Burg. Mittwoch: Zum 19. Male: Margnise,. L Aufzug von Ernst Wigert. In Scene gesetzt Lufffpie . ardou. Deutf vom Pirektor Dr. Otto Devrient. Zum Schluß: Luftfgiel in Akten won Bictorien S Deutsch Die Prüfnug. Luftspiel in 1 Aufzug von Lothar Clement Anfang 7 Uhr. ö

Donnerstag: Opernhaus. 48. Vorstellung. Othello. ( Oper in 4 Äkten von G. Verdi. Text von Arrigo Boito. Für die deutsche Bühne übertragen von Max Kalbeck. Anfang 7 Ubr.

von Mefsina, oder: Die feindlichen Brüder.

strieg im Frieden. . Freitag: Ehrenschulden. Der Tartiüff. Die nächste Aufführung von Fauft, 1. Theil,

findet am Sonnabend, den 1. Matz, statt.

Der Veilchenfresser. bedeckt Freitag: 24. Abonnements. Vorstellung. König

Schauspiel in 4 Akten von Ludwig

k GJ in 4 Akten Sesangeposse in 4 Atten von Eduard Jacobson und

Leopold Ely. Couplets theilweise von Gustav Görß. Musik von Franz Roth. Anfang 75 Uhr. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung. .

Wallner - Wheater. Mittwoch: Zum 1I7. M.: k——— V

J der. Lustspiel in 4 Akt G. Das barometrische Maximum liegt nordwestlich , ,. 7 sspiel in ö .

von Hermann Sudermann.

Friedrich

Zelle Alliance Theater.

75 Uhr.

Voranzeige. Sonnabend: Zum 1. Male:

Musik von E. Christiani.

1 bedeckt j eater : 6Grã Central · Theater. Direltion: Mittwoch: G Lea. Berliner Th ittwoch räfin Mittwoch: Benefiz für Georg Kaiser. Zum Verehelicht Hr. Titus Bockamp mit Frl. Klara

1? Male: Ein gemachter Mann. Posse mit Gesang in 3 Atien (6 Bildern) von Eduard Jacobson. Musik von G. Michaelis und G. Steff ens. In Seene gesetzt

. ; ; vom Direktor Emil Thomas. Anfang 74 Ubr. Tessing Theater. Mittwoch; Das Bild des Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

3 bedeckt 1 Schauspiel in 4 Akten von Richard . i. Jaffs

Adolph Ernst-⸗Theater. Dregdenerstraße 72. Der Goldfuchs.

Couplets von Alfred Bender.

Zum 1. Male: Die Hochzeit Mittwoch: Zum 19. Male:

auf dem Mars.

Victoria -Thrater. Mittwoch; Zum 12. M: Circus Renz, Karlftraße

Zeltgemälte in 10 Bildern g und Richard Nathanson. 3 Uhr;

gesammten Künstlerpersonals.

Nesidem - Theater. Direltion: Siegmund Lauten

von Robert Buchholz. Anfang R Ubr. Donnerstag u. folgde. Tage: Marquise.

Donnerstag: Im Anstragstüberl. Freitag: Letzte Vorstellung. Zum letzten Male: Beutsches Theater. Mittwoch: Der Unter⸗ Im Austragstüberl.

6sekretär. staatssekretär Der Nautilus.

Großes Ausstattungsstück mit Gesang und Tanz in 13 Bildern nach Jules Verne von Carl Pander.

Urania, Invalidenstraße 5) / 2, geöffnet von

Uhr. Freitag: Neu einstudirt: Grosfstädtisch. Schwank 12 11 1h. Mittwoch um 73 Uhr: Dr. Körber: Die Planeten, besonders die Entdeckungen

Mittwoch, Abends Große außzrordentliche Vorstellung mit Hallci bon C. Scherint. einem auserwählten Programm. ö. ö. Ringkampf zwischen den 4 Pferden, Mignon, . Dubany, arab. Vollblutpferde Polichinell u. Punsch, Berlin: Ponnvyhengste, höchst interessantes, equestr. Schauspiel

Coneert⸗ Anzeigen.

Concert Jaus, Leizigerstr. A8 Crüher Bilse) Mittwoch, 21. Febr.: Karl Mevder Concert. Fest⸗ Ouvert. v. Volkmann. Ouvert. Nachklänge von Ssstan“ v. Gade. „Die Felsenmühle“ v. Reissiger. Slav. Tanz Nr 7 v. Dvorak. „Hesperus ˖ Klänge, Waljer v. Gungl. Morceau caraeteristique f. d.

Nur noch 3 Vor r . . . Farfe v. Parisb-⸗Alvars, vorgetr. v. Fry. Lemböck. stellungen. Mittwoch: Gastspiel der Müachener. H Morgen? f. Piston v. Wolff, vorgetr. Schaufrielhaus. 55. Vorstellung. Die Braut unter Leitung des Kgl. baer. Hofschauspielers Hrn. Max v. Hrn. Richter.

Hofpaur. Jum letzten Male; 6 del weiß iserl. Trauerspiel in 4 Aufjügen von Schiller. Die zur Volksstüc mit Gesang und Tanz in 5 Bildern von * Bandlung gehörige Mufik von B. A. Weber. An Fans Neuert. Musik von Franz Voith. Anfang

6 Familien⸗Naͤchrichten.

Verlobt: Frl Cäcilie Albanus mit Hrn. Robert Schreiber Teisnig Limbach i. S) Frl. Al⸗ bertine Lührmann mit Hrn. Fritz Hesse (Elber⸗ feld Mulheim a. S Ruhr). Frl. Anna Zander mit Hrn. Johs. Marks (Königsberg i Pr. Frl. Martha Banzer mit Hrn, Adolf Friederich Friedenau = Schöneberg). Frl. Wladislawa Kucharska mit Hrn. Max Jaensch (inne Magdeburg). Frl. Maria Gumprecht mit Hrn. K Kusenberg (Berlin Saarburg i. Lohr. ).

Emil Thomas.

Haastert (Duisburg Essen a. R). Hr. Max Illing mit Frl. Elisabeth Solbrig (Chemnitz! Hr. Joachim Kofahl mit Frl. Karoline Stoll (Schadeland b. Zarrentin i. M..

Geboren: Ein So hn: Hrn. Julius Michalke (Brieg). Hrn. Franz Dyckerhoff (Emmerich). Hrn. Karl Thomas (Königsberg i. Pr.). Hrn. Moritz Boehme (Berlin). Hrn. Gustav Treskow (Bendorf a., Rhein). Hrn. A. Sieg roth (Puditsch). Hrn. Spediteur Paul Holfter Frankenstein i. Schl). Eine Tochter; rn, 4 ö k 6e 261

erlin). Hrn. ar Heyne (Leipzig) Hrn. ernhard Günther (Aachen).

Gestorben:; Hr. Justizraih Dr. Alfred Brink- mann (Kiel) . Hr. Thierarzt Wilhelm Schiffer (Oels) Hr. Dr. med. Joh. Paul Decker (Frechen) Hr. Kaufmann Gmil Ulrichs Waldenburg i. Schl.). Hr. Gutsbesitzer August Stiller (2ssig). Hr. Lehrer emer. Eduard ir (Bolkenhain). Hr. Justizrath a D.

lexander Krause (Züllichauß. Hr. Partikulier Robert Kefsel (Breslgu). Hr. Rechtsanwalt Ulrich Zastrow (Rostockh. Frau Auguste Kempke, geb. Lauer (Laage).

Redacteur: Dr. H. Klee. Verlag der Expedition (Scholz.

Wilhelm slãdtisches Theater. (Original- Dressur) von Hrn. Franz Renz Vor. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags .

Dirigent: Hr. Kapellmeister Donnerstag: Deutsche Turner.

: führen der 8 vorzügl. engl. Vollblutspringpferde

Mit neuer Ausstattung: Zum (Sriginal⸗Dressur), sow ie 13 arab. Schimmeihengft

Aönigliche Schauspiele. Mitwoch: Opern · 42. Male: Der arne Jonathan. Spherette in n, , n, ig ich ch p 2 ü. ugo Wittmann und Julius Bauer. ö ,,,

rk Millöcker. In Scene gesetzt von sroße nationale dn et, ,, Turner.

Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage), und die Inhaltsangabe zu Nr. 5 des öffent⸗ lichen , . (Kommanditgesellschaften anf Artien und Aktiengesellschaften) für die Woche vom 17. bis 22. Februar 1890.

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Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger nd Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

51.

Königreich Preußen.

Be st i m mungen

über die Erhebung von Vergütungen für besondere Dienstleistungen der Steuerbeamten bei Ausübung der Branntwein- und der Zuckersteuer-Kontrole.

1) Neben der Branntwein⸗ und der Zuckersteuer dürfen Ver⸗ gütungen erhoben werden, wenn sie in den Ausführunge. bestimmungen zu den Gesetzen, betreffend die Besteuerung des Branntweins und des Zuckers, ausdrücklich vorgesehen sind, oder wenn Ausnahmen von den Vorschriften dieser Gesetze und Aus . führungsbestimmungen, insbesondere Erleichterungen in der Steuer behandlung auf Antrag bewilligt werden und hierdurch ein Mehr⸗ aufwand von Beamtenkräften entsteht.

ö . diefen Voraussetzungen sind Vergütungen insbesondere zu erheben:

a. wenn die amtliche Begleitung oder Bewachung unter Steuer kontrose stehender Branntweln. oder Zuckersendungen Leinschließlich der Sendungen von Branntwein oder zuckerhaltigen Fabrikaten) an⸗ geordnet wird.

Die Begleitung der mit dem Anspruch auf Steuervergütung abgefertigten Sendungen der vorgedachten Art zwischen dem Außgangs⸗ amt und der Zollgrenze erfolgt unentgeltlich. Das Gleiche giit hin⸗ sichtlich der Begleitung der Sendungen von Zucker oder zuckerhaltigen Fabrikaten bei der Ueberfübrung dieser Waaren aus dem Fabrikbetriebe oder einer Niederlage in eine Fabrik oder Niederlage desselben Ortz und derselben Steuerstelle 8. 101 Abf. 4 und 5 der Ausf Best zum Zuckersteuergesetz und §. 8 Abf. 5 und 6 des Zuckerniederlage⸗Regulatids). Die Erhebung von Ver⸗ gütungen findet ferner nicht statt für Schiffsbegleitungen und Schiffs feichterungen auf dem Rhein und dessen konventionellen Nebenflüssen;

b wenn die amtliche Ueberwachung von Branntweindenaturirungen und die Abfertigung des zur Denaturirung gestellten Branntweins in den Gewerbs. oder Geschäftsräumen eines Gewerbetreibenden Brennereibesitzers oder Händlers geschieht;

e wenn amtliche Abfertigungen in solchen Gewerbsanstalten vor⸗ genommen werden, in denen unter steuerlicher Kontrele stehender Branntwein gereinigt werden darf;

d. wenn abgefehen von den Fällen zu b. und (. die Vornahme von amtlichen Abfertigungen einschließlich der auf Umladungen, Zu⸗ ladungen, Leichterungen, Verschlußverlätzungen u. s. w. während des Transports bezüglichen Amtshandlungen, an anderen Orten als der ordentlichen Amisstelle, der Brennerei oder der Zuckerfabrik. sowie außerbalb der Häfen bezw. der erlaubten Lösch⸗ und Ladeplätze ge—⸗ stattet wird; .

e. wenn auf Antrag der Betheiligten an der Amtsstelle, in der Brennerei oder der Zuckerfabrik amtliche Abfertigungen über die regel⸗ mäßige Abfertigungszeit hinaus oder an Sonn- und Festtagen stattfinden, für die überschießende bezw. für die ganze Zeit. In Betreff der Abferti⸗ gungen in den Brennereien und den Zuckerfabriken gilt als regelmäßige Abfertigungszeit' eines Kalendertages im Sinne der vorstehenden Be⸗ stimmung ein Zeitraum von zehn Stunden, ohne Bezrenzung auf gewisse Taaesabschnitte;

f. wenn in einer Brennerei oder Zuckerfabrik auf Antrag des Fabrikinbabers Abfertigungen an anderen als den hierfür festgestellten Tagen ausgeführt werden;

g. wenn die Rübenverwiegung an Sonn⸗ und Festtagen zu—⸗ gelassen wird;

h. wenn die amtliche Bewachung einer unter amtlichem Mit- verschluß stehenden Privatniederlage für Branntwein oder Zucker ein tritt, wobei es einerlei ist, ob die Oeffnung der Niederlage erfolgt, damit in derselben Arbeiten ausgeführt werden oder amtliche Ab⸗ fertigungen stattfinden können.

Die Bewachung der einem Brennereibesitzer bewilligten Privat- niederlage erfolgt unentgeltlich, wenn die Oeffnung der Niederlage nur stallfindet, um Branntwein im unmittelbaren Anschluß an die im 8 11 Als. 1 des Branntweinsteuergesetzes vom 24. Juni 1887 vorgeschtiebene Feststellung in die Niederlage aufzunehmen, oder sonst die Bewachung gelegentlich der Anwesenheit der Steuerbeamiten in der Brennerei zum Zweck andermweiter Diensthandlungen ausführbar ist, vorausgesetzt, daß die regelmäßige Abfertigungszeit (16 Abs. 2) nicht überschritten wird.

Ist die dem Inhaber einer Zuckerfabrik bewilligte Privatniederlage auf dem Fabrikgrundstücke oder in dessen Nähe belegen, so erfolgt in der Regel die Bewachung dieser Niederlage während der Zeit des Betriebes der Fabrik insoweit unentgeltlich, als dieselbe von den Beamten der Zuckersteuerstelle bei Gelegenbeit der von ibnen in der Fabrik vorzu⸗ nehmenden Abfertigungen innerhalb der regelmäßigen Abfertigungszeit (Le Abs. 2) bewirkt wird, ohne daß eine Vertretung dieser Beamten dei ibren Dienstgeschäften in der Fabrik erforderlich ist.

Die Bewachang der Fabrikläger (868. 34, 35 des Zuckersteuer⸗ gesetzes) geschieht innerhalb der zehnstündigen Abfertigungszeit unent⸗ geltlich, auch wenn der Betrieb der Fabrik ruht. Nur insofern ein Fabriklager als steuerfreie Niederlage genehmigt ist (8. 830 der Aus⸗ fährunge ⸗Bestimmungen zum Zuckersteuergesetzn, kommen für dasselbe rie vorstehenden für die Privatniederlagen gegebenen Bestimmungen zur Anwendung;

1. wenn an' Stelle der Denaturirung von Branntwein die Ueber- wachung des Betriebes einer Gewerbsanstalt anzeordnet wird; ferner wenn die amtlicke Ueberwachung der Herstellung von Fabrikaten ein tritt, welche mit dem Anspruch auf Steuerrergütung für den darin enthaltenen Branntwein oder Zucker ausgeführt oder in önentlichen ꝛc. Niederlagen niedergelegt werden sollen.

2) Die Höhe der Vergütungen beträgt:

a. für vergülungsberechtigte Amtshandlungen aller Art in dem Stationsorte oder in einer Entfernung von weniger als 2 km von demselben, oder, Falls den betreffenden Beamten ein Dienstbezirk zu gewiesen ist, in diesem Dienstbezirk für Aufseber und Beamte gleichen der niederen Ranges für jede angefangene Stunde 30 4. höchstens jedoch 3 M für den Kalendertag, für Beamte böheren Ranges das Doppelte. Bei Berechnung der Stundenzahl ist die auf die etwaige Fin. und Rückreise verwendete Zeit mit in Ansatz zu bringen.

Für die Bewachung von Privatniederlagen unter amtlichem Mit · verschluß und für Ablertigungen in Branntweinreinigungsanstalten

ind, sofern sich diese Niederlagen uad Anstalten am Sitz einer zur bfertigung befugten Amtsstelle befinden, einstweilen auch für höhere Beamte als Auffeher nicht mebr als 3 6 zu erheben. .

Die am Sitz einer Zuckersteuerstelle befindlichen Privatniederlagen sind für diejenige Zeit des Jahres, in welcher die Thätigkeit der Zucker · ste uerstelle in Folge der Beendigung der Rüben verarbeitung eingestellt ist, hinsichtlich der Höhe der Vergütungen wie Niederlagen anzusehen, welche fich nicht am Sitz einer zur Äbfertigung befugten Amtsstelle befinden, vorausgesketzt, daß an demselben Orte auch keine andere mit den nötbigen Äbfertigungsbefugnissen ausgestattete Steuerstelle vor⸗ handen ist; . (

b., für vergütungsberechtigte Amtehandlungen 3 des Stationsortes in 'einer Enifernung von 2 m oder mebr von dem. selben, oder, wenn es sich um Beamte mit Dienstbezirk handelt, für Dienstleistungen außerhalb des letzteren und zwar:

a. für die Begleitung von Branntwein oder Zuckersendungen auf der Eisenbahn oder dem Land oder Wasserwege, wenn die Begleitung

Berlin, Dienstag, den 25. Februar

1896.

——

einschließlich der zum Antritt der Begleitung etwa nothwendigen Hin reise und der Rückreise nach der Station nickt länger als 3 Stunden dauert, 1.50 A, bei längerer, jedoch 24 Stunden nicht überschreitender Dauer, sowie für jede weiter angefangenen 24 Stunden 3 , während

S6. für alle sonnigen Amtshandlungen Vergütungen in Höhꝛ der gesetzlichen Tagegelder der ausführenden Beamten zu erheben sind.

Bei Schfffsbegleitungen ist der Schiffsführer verpflichtet, die . an den üblichen Mahlzeiten unentgeltlich theilnehmen zu assen.

3) Werden zu gewissen vergütungsberechtigten Amtshandlungen in Folge des Umfanges oder der Art derselben Beamle ständig er⸗ forkerlich, oder werden auf Antrag eines Gewerbetreibenden u s. w. Beamte ständig fär ibn bereit gebalten und dauert die ständige Diensttbätigkeit oder Bereithaltung wenigstens einen Monat, so haben die Betheiligten vom Beginn der Diensttbätigkeit oder Bereithaltung ab in der Regel nicht die Sätze zu 2 sondern Verwaltungskosten beiträge in Höhe des Durchschnittsgebalts, des Wohnungsgeld⸗ zuschusses und zutreffendenfalls des Dienstbekleidungszuschusses der Kategorie der verwendeten Beamten nach Bestimmung der Direktiv—

behörde zu zahlen. Ausnahmen biervon unterliegen meiner Heneh; migung. Uuch ist meine Entscheidung einzuholen, wenn Zweifel

darüber bestehen, ob eine ständige Dienstthätigkeit vorliegt oder nicht.

Bei Bewilligung der ständigen Beamten sind die Betheiligten zu perpffichten, im Falle die ständige Dienstthätigkeit oder Bereithaltung anf ihren Antrag endgültig aufhören soll, dies dem zuständigen Haupt amt drei Monate vorher anzuzeigen und die Verwaltungskosten⸗ beiträge bis zur anderweiten Unterbringung der Benmten, längstens jedoch für einen dreimonatlichen Zeitraum, vom Beginn des auf die Anzeige folgenden Monats ab gerechnet, zu entrichten.

Falls auf Antrag eines zur Zahlung von Berwaltungskosten⸗ beiträgen verbundenen Gewerbetreibenden u. s. w. die Ausdehnung der Amte handlungen über die regelmäßige Abfertigungszeit hinaus oder die Vornahme derartiger Amtshandlungen an Sonn. und Festtagen bewilligt wird, fo sind für die überschießende bezw. für die ganze Zeit Vergütungen nach Ziffer 2 einzuziehen. Die Vorschrift unter Ziffer 16 Abs. 2 findet in diesem Falle entsprechende Anwendung.

4) Erwachsen der Steuerverwaltung für die mit der Ausführung von Amtshandlungen beauftragten Beamten Ausgaben an Fuhr koften, so erhöhen sich die Bergütungen um den Betrag dieser Ausgaben. Dem Zablungspflichtigen kann jedoch überlassen werden, statt Entrichtung der Fuhrkosten für die angemessene Beförderung der Beamten selbst Sorge zu tragen.

5) Reichen die Vergütungen zur Deckung der den Beamten für die Ausführung der bezüglichen Dienstleistungen nach den sonst dar— über bestebenden Vorschriften etwa zu zahlenden Entschädigungen nicht aus, so sind in jedem Falle Vergütungen in Höhe dieser Entschädi⸗ gungen zu erheben.

6 Sind zu einzelnen Amtshandlungen, welche für gewöhnlich von Aufsehern und Beamten gleichen oder niederen Ranges auszuführen sind, in Ermangelung solcher höhere Beamte verwendet worden, so gelangen gleichwohl nur die Sätze für die ersteren zur Erhebung.

7) Werden zu demselben Gesckäft mehrere Beamte gleich'eitig, oder wegen der nothwendigen Ablösung nach einander erforderlich, so ist die Vergütung für jeden derselben einzuziehen, im letzteren Fall jedoch nur nach der Gesammtdauer der aufgewendeten Zeit.

Bei gleichzeit ger Bewachung mehrerer Schiffe durch denselben Beamten ist die Vergütung nur einmal zu berechnen und auf die ein— zelnen Schiffe gleichmäßig zu vertheilen.

Falls für Rechnung desselben Gewerbetreibenden u. s. w. ver gütungsberechtigte Amtshandlungen verschiedener Art in unmittelbarer Aufeinanderfolge ausgeführt werden, so hat nach der Zeitdauer aller Geschäfte zusammengenommen eine einheitliche Berechnung der Ver gütungen stattzufinden.

8; Die zur Erhebung gelangenden Vergütungen sind zur Staats— kasse zu vereinnahmen Den Beamten, welche den Dienst ausführen, steht ein Anspruch auf dieselben nicht zu.

8) Die Anordnung der vergütungsberechtigten Amtsverrichtüngen darf in der Regel nur dann erfolgen, wenn der betreffende Steuer⸗ pflichtige dieselben beantragt und sich zur Zahlung der im Vorstehenden sestgefetzten Vergütungen bereit erklart. Diese Erklärung kann generell erfolgen. Ist in einzelnen Fällen die Erklärung nicht abgegzben und kann dieselbe auch wegen der Dringlichkeit der Angelegenhert aus nahmsweife nicht mehr eingeholt werden, so ist der Antragsteller bei Anordnung der Amtshandlung von seiner Zahlungsverbindlichkeit in Kennt niß zu setzen

16) Diese Bestimmungen treten am 1. März 1890 in Kraft. Alle entgegenstehenden Vorschriften sind aufgehoben.

Berlin, den 12. Februar 1890. Der Finanz⸗Minister. In Vertretung: Meinecke.

Parlamentarische Nachrichten. Schlußbericht der gestrigen (15.) Sitzung des Sauses

der Abgeordneten. Fortsetzung der Ersten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Erweiterung und Vervollständigung des Staats-Eisenbahn— netz es.

Abg. Berger wünscht, daß von der Eisenbahnverwaltung die Schaffung eigener Heimstätten für die Arbeiter begünstigt werde. Dies könne namentlich durch Einführung recht billiger Arbeiterzüge geschehen, und zwar sei der Normalsatz von 20 Pfennig pro Kilometer auf 10 Pfennig herabzusetzen, Wenn man die Aufwendungen für Eisenbahnbauten überblicke, jo finde man Westfalen in der ganzen Reihe der verschiedenen Landes⸗ theile mit 19 Millionen an vorletzter Stelle. Diese Vernachlässigung sei nicht zu rechtfertigen gegenüber der Thatsache, daß West⸗ falen für die Eisenbahnverwaltung die milchende Kuh sei. Längst würden schon die beiden Linien Remscheid Solingen und Rothemühle Finnentrop aus Privatmitteln gebaut worden sein, wenn die ELisenbahnverstaatlichung nicht eingetreten wäre. Ebenso sei eine Bahn von Witten nach Rommeden zu bauen, und endlich müsse man die Mißstände an den Bahn— übergängen in Hamm, Dortmund und Witten beseitigen,

bg. Szmula: In den Berg- und Hüttenrevieren Ober⸗ schleflenz giebt es viele Ländereien, die öhren Besitzern nicht viel einbringen. Diese könnten zur Bildung von Renten⸗ oder Erbpachtgütern benutzt werden, zur Ansiedelung von Arbeitern und würden bei kleinerem Betriebe besfere Ernten geben. In Folge der Verkürzung der Arbeitszeit könnte der Arbeiter leicht feine Wirthschaft verfehen, was ihn verhindern würde, seine freie Zeit fuͤr einen leichtsinnigen Lebenswandel zu benutzen. Arbeiterzüge kursiren bereits in Oberschlesien und werden von den Arheitern mit großem Dank benußt. Die Fahrpreise der⸗ selben sind bedeutend herabgesetzt. Redner wuͤnscht eine Bahn

von Glatz nach dem Schneegebirge und eine solche von Gogolin nach Neukirch, sowie ferner, daß die Bahn Chorzow Kattowitz nicht um die Stadt Königshütte herum, sondern dicht heran gelegt werde.

Abg. von Czarlinski beklagt, daß der Kreis Kulm nicht genügend berücksichtigt sei, und wünscht die Weiterführung der Bahn Bromberg Kulmsee.

Abg. vom Heede wünscht eine bequemere, direkte Ver⸗ bindung von Kassel mit Köln. Fürst Bismarck habe in einem bei Poschinger mitgetheilten Briefe an den Chef des General⸗ stabes Grafen Moltke bereits im Jahre 1867 aus militärischen Rücksichten fich für diese Linie ausgesprochen. Die Linie würde auch den wirthschaftlichen Interessen des betreffenden Landestheiles zu Gute kommen. Der Kostenpunkt dürfe Angesichts der Ueberschüsse= der Staatsbahnen nicht aus— schlaggebend sein. .

Abg. von Pilgrim dankt für die in Aussicht genommene Verlängerung der Linie Detmold Sandebeck und bittet zur Aufschließung des Kreises Lübbecke um Anschluß an die Venlo Hamburger Bahn.

Abg Graf von Gersdorff möchte die Linie Lublinitz= Vossowska über Guttentag geführt sehen. Sollte dies nicht geschehn, so bliebe diese Stadt in einem Dreieck liegen, in dem es auf ewige Zeiten von jedem Verkehr abgeschlossen wäre.

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lala bittet, die Linie Kosel - Poln. Neukirch nicht von der Strecke Kosel (Kandrzin) Neiße, sondern von der Stadt Kosel abzweigen zu lassen. Das Projekt sei zwar etwas theurer, biete aber wich⸗ tige Verkehrsvortheile für die Stadt Kosel.

Abg. Bode dankt für die dem Kreise Langensalza zu Theil werdenden Bahnen und bittet um Berücksichtigung auch des Nachbarkreises Mühlhausen.

Abg. von Bülow (Wandsbek) befürwortet aus militãä⸗ rischen Gründen die Linie Hagenow ldesloe, welche eine kürzere Verbindung von Berlin mit Kiel und also auch mit dem Nord-⸗Ostsee-Kanal herstelle.

Abg. von der Reck bittet um den Ausbau der Linie Herford Detmold in nördlicher Richtung.

Abg. Schaffner wünscht eine Durchführung der Bahn über den Westerwald; Abg. von Cuny eine solche über den Hunsrück, insbesondere dis Fortführung der Linie Langenlons— heim Simmern nach der Mosel und von Simmern nach Kirchheim.

Die Vorlage wird hierauf der Budgetkommission über⸗ wiesen, ebenso ohne Debatte der Gesetzentwurf, betreffend den weiteren Erwerb von Privatbahnen.

Schluß 33 4 Uhr.

In der gestrigen Sitzung des Hauses der Ab e o rd⸗ neten erwiderte auf die Bemerkungen der Abgg. Dr. Sattler, Wuͤsten und Imwalle der Minister der öffentlichen Arbeiten von Maybach:

Bei Cinbrinzung dieser Vorlage habe ich die Besorgniß gehegt, daß die Höhe der Summe, welche für die Erweiterung des Staats⸗ eifenbahnnetzes und für dessen Vervollständigung von Ihnen begehrt wird, bier Wastoß erregen könnte. Das, was ich bisher gehört habe, abgefeben von einer Aeußerung deg Hrn. Abg. Wüsten läßt mich indetz erkennen, daß diese Besorgniß nicht begründet gewesen ist. Wenn ich die Reihen der Herren ansehe, die sich noch zum Wort gemeldet haben und in ihrer Seele lese, so glaube ick auch da wieder, wie es schon früher gewesen ist daß man einẽ noch weiter gckende Vorlage baben möchte. Allein, ich glaube, meine Herren, wir müssen auf diesem Gebiet doch mit einer gewissen Vorsicht vorgehen.

Lassen Sie mich einen Rückblick werfen auf das, was Seitens der Staatsctsenbabnverwaltung in dieser Beziehung im Laufe der Jahre geleistet worden ist. Da haben wir seit dem Jahre 1880 süccessise einschließlich dessen, was nunmehr hier vorgelegt worden ist, für Staatsrechnung ausgeführt im Ganzen über 7000 kin Eisenbahn, allerdings nicht gleichmäßig Jahr für Jahr, mitunter waren die Vor⸗ bereitungen nicht so weit gediehen, daß man, und so war es im vorigen Jahre, zu einer Gesetzes orlage übergehen tonnte, Zum Theil lagen guch andere Bedenken vor, oder es mußten die Mittel für andere Zwecke in Anspruch genommen werden. Soweit möglich haben wir in Großen und Sanzen ziemlich gleichwäßig unsere Vorlagen Ihnen gemacht, und ich glaube, wir haben auch mit Bezug auf die technische Lerstungsfäbigkeit darin das richtige Maß eingehalten.

Wenn nun der Wunsch ausgefprochen wird, wir möchten in einem gleichktäßigeren eder gar langsanieren Tempo vorgehen für die Zukunft, fo kann ick dazn nicht Ja und nicht Nein sagen. Das wird ja von den Verhältnissen abbängen, von den äußeren Verhältnissen, von den Verbältniffen der Rentabilität der Staatsbahnen und auch von den son— ssigen finanziellen Verhältnissen des Staats. Es ist ja nicht zu leugnen, daß bie Finamiverwaltung des Staats sehr eng verknüpft ist mit dem Ge— deihen der finanziellen Verbältnisse der Staatseisenbahn verwaltung. Das mag beklagt werden von der einen Seite; ich könnte es auch don meinem Standpunkt als Ressort ⸗Minister beklagen Ich könnte ja wünschen, noch eiwas freiere Hand zu haben in Bezug auf die Uleberschüsse, als dies jetzt der Fall; aber es ist so durch Gesetz feftgesetzt, Und ich glaube, es wird Ibnen schwer werden, eine Äenderung berbeizuführen, es sei denn, daß es Ihnen gelingt, ein Golkonda zu entdecken, welches die uns feblenden Fends gewährt. Ich erwähne dabei, daß neben diesen 7000 km Eisenbahn außergewöhnlich weitgreifende Umbauten vorgekommen sind; ich sehe ab von vielen Doppelgeleisen, dritten und vierten Geleisen, gedenke aber der kokoffalen Bahnhofsbauten, woran in früheren. Jahren kaum zu denken war, ich erwähne den Bahnhof in Frankfurt 4. M., den Bahnhof in Köln, in Düsseldorf, Lachen, Münster, Bremen, Hamburg, Erfurt, Halle u. s. w., ich könnte noch eine ganze Reihe anführen. Jetzt bringen wir wieder Anträge auf die Verbesserung verschiedener größerer Bahnhöfe, die wir nicht baben zurückstellen können. Es wird vielleicht interessiren, daß, wenn wir die jetzt zur Diskussion stebenden Bahnen zur Ausführung bringen und mit Zu⸗ stimmung der Landesvertretung den Ankauf derjenigen Bahnen bewirken, für welche die anderweite Vorlage Ihnen gemacht worden ist, daß dann das gesammte Eisenbahnnetz sich belaufen wird auf über 27 O Km. Es ist das ein Betrieb, wie er, wie ich glaube sagen zu dürfen, in der ganzen Welt in dieser Ausdehnung, quantitatiyr nicht existirt; er muß aber geführt werden, und ich hoffe, daß er auch so geführt werden kann und wird nach allen Seiten, daß er, wenn auch nicht alle Wünsche befriedigt werden, doch die gerechten Ansprüche befriedigt.

Wenn wir uns nun die finanzielle Seite der Sache ansehen, so

ist auch das nicht so gefährlich. Wir haben seit der