1890 / 52 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Feb 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Etatistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Die Berliner Zimmerer, soweit sie der Freien Ver einigung angehören, hatten sich am 24. Februar im Königstadt . an, versammelt. Die Vereinigung beschloß, der Staatsb. Ztg. zufolge, mit allen Kräften für Erringung der Forderungen: neun stündige Arbeitszeit und 60 Stund enlg hn einzutreten.

Eine . Versammlung der Berliner Bäckergesellen fand am 24. Februar im Buggenbagen schen Lokale am 5 statt. Es ist beabsichtigt, schreibt die Voss. Ztg., unter den durch den verunglückten vorjährigen Ausstand zersprengten Arbeitsgenossen wieder eine Organisgtion zur Erzielung besserer euere n h, zu schaffen. Die Zwiszigkeiten, welche im Vorjahre nach dem Ausftand ausge⸗ brochen waren. scheinen beseitigt zu sein. Der erste Vorsitzende ermahnte, sich& vor Allem erst zu organistren und dann erforderlichen Falls die Forderungen nicht zu hoch zu stellen. Sr glaube, daß es angebracht sei, allein das Verlangen nach einer Arbeitszeit von zwölf Stunden zu stellen und von der Lohnregelung ebenso abzusehen wie von der Aufbebung der Logis heim Meister. Er stellte, eine Resolution auf, die den Anschluß an den Verband deutscher Bäckergesellen empfiehlt, und von der Versammlung angenommen wurde.

In einer Versammlung der Zeche Engelsburg wurde, wie die Elbf. Ztg. aus Bochum vom 24. Februar meldet, die Auf⸗ 6 ö K aller vom Verbande gestellten Forderungen be⸗

ossen.

Der Verband sächsischer 6 und Hüttenarbeiter, welchem 4000 aktive Bergleute als Mitglieder angehören, richtete, wie W. T. B. unterm 26. Februar aus Zwickau berichtet, eine Petition an den Landtag um Einführung eines Rechts⸗ mittels gegen die Entscheidungen des Bergschieds⸗ gericht 86. In, derselben wird. auggeführt, j das bloße Vorhandensein einer Berufsinstanz das Rechtsbewußtfein stärken und eine gleichmäßige Praxis in Bezug auf die Auslegung der speziellen Bergrechtssätze schaffen werde, Es wird empfohlen, die Entscheidung der Berufungen dem Landgericht des betreffenden Bezirks in Besetzung von drei Richtern, einem Werksvertreter und einem Arbeitsvertreter ohne Anwaltszwang zu überweisen,

In der am 246 Februgr im Lutherhause iu Essen abgehaltenen Vorstandssitzung des Verbandes evangelischer Arbeiter vereine von Rheinland und Westfalen wurden in den Ver— band die Vereine Sterkrade, Vertreter W. Schürmann, M. Glad⸗ bach: Weber, Oster feld ⸗Frankenstein und Aplerbeck aufgenommen; demnächst wird Haspe auch noch folgen. Der Autschuß wurde dahin bevollmächtigt, fortan die Aufnahme neuer Vereine, in besonderen Fällen vorbehaltlich der Genehmigung des Verbandes, vorzunehmen.

Aus Stettin schreibt die ‚„Ostsee⸗Ztg. unterm 25. Februar: In einer am 29. Januar d. J. abgehaltenen Ver sammlung von Innungs- und Nichtinnungsmeistern des Tischler⸗ und Stuhlmacher⸗ Gewerbes wurden folgende For- derungen durch den Ohermeister der Innung vorgetragen: Einführung einer 9 stündigen Arbeitszeit von Mogens 6 Ühr bis Abends 6 Ubr mit 4 Stunde Frühstücks⸗ und 2 Stunden Mittagẽpause, Festsetzung eines Minimallohnsatzes von 32 8 pro Stunde und Erböhung der Akkordsätze um durchnittlich 20 /o. Die Versammlung erkannte an, daß eine Erhöhung der Lohne, wenn auch nicht in dem Maße, wie von den Gesellen gefordert, gerechtfertigt fei, und erwaͤhlte eine aus allen Zweigen der Tischlerei zusammengeseßte Kommis⸗ sion, um die Angelegenheit weiter zu berathen. Gestern Abend fand nun in demselben Lokal wiederum eine zahlreich besuchte Versammlung der Meister statt, um die Vorschläge der Kommission zu hören und darüber Beschluß zu fassen. Diese Vorschläge gingen dahin: Die Forderung der Gesellen auf Einführung einer gi stündigen Arbeitszeit ist abzulebren, es hat vielmehr bei der bisherigen 10 stündigen Arbeitszeit zu verbleiben. Ebenso ist die Forderung auf Festfetzung eines Minimallohnsatzes abzulehnen, der Lohnsatz für Tagelohn ist nach den verdienten Akkordsätzen zu regeln. Für Bauarbeit wird ein Aufschlag von 16— 20 06 zu den bisher gezahlten Akkordsätzen zuerkannt. Fur Möbelarbeit wird mit Rücksicht auf die auswärtige Konkurrenz eine Erhöhung der Akkordsätze um 19— 16 00, und für die Stuhlmacherei (geschweifte oder Sitzmöbel) eine solche

von 6-8 (6, empfohlen. Die Versammlung erklärte sich nach langerer Diskussion einstimmig mit dem von der Kommission in diesem Sinne ausgearbeiteten Tarif einverstanden, und es wurde be schlofsen, denselben am 1. Mai d. J. in Kraft treten zu lassen. Ebenfo fand die von der Kommission empfohlene allgemeine Ein⸗ führung von Entlassungsscheinen für Gesellen sowie eine im Entwurf , ,. allgemeine Werkstattsordnung die Zustimmung der Ver⸗ sammlung.

Im Pantheon zu Leipzig hatten sich, der Lpz. Ztg. zufolge, am 741. Februar gegen 300 Buchdruckergehülfen zur Abbaltung einer öffentlichen Versammlung eingefunden, In derselben erstattete zunächst die örtliche Tarifkommifsion Bericht über ihre Thätigkeit während des verflossenen Halbjabres. Dafür, daß auch die Buchdrucker sich an einer öffentlichen Kundgebung für die Finfübrung des achtstündigen

Arbeitstages zu betheiligen hätten, traten alle Redner ein. Rücksichtlich der zu wählenden Form gingen die Meinungen auseinander. Die Begehung der Feier durch einen Kommers wurde als dem Ernste der Sache nicht entsprechend abgelehnt. Ebenso wurde beschlossen, von einer allgemeinen CEinstellung der Arbeit am Festtage a bzu se hen. = Die strikenden Feilen hauer hielten am 25. Februar eine Verfammlung ab, in welcher die Strikekommission berichtete, daß die

bisherigen Verhandlungen mit den Arbeitgebern resultatlos verlaufen

; seien. Es wurde beschlossen, durch die Kommission nochmals in Unter⸗

5 handlungen einzutreten und vorerst den Strike fort dauern zu

Jassen. An, der, Arbeitseinstellung betheiligen sich zur Zeit 20 Ge⸗ hülfen. Die Kürschnergehülfen beschlossen in einer am 24 Abends abgehaltenen Versammlung die Beschickung des für Ostern nach Hamburg einberufenen deutschen Kürschnerkongresses, welcher sich mit

er Gründung eines deutschen Kürschnerverbandes, einer Wander⸗ Anterstützungekasse und eines Fachorgans, mit der Beseitigung der

Akkord Haus, und Ueberstundenarbeit und mit der Regelung der Lohnverhältnisse sowie der Frauenarbeit beschäftigen soll. Die Wahl der Delegirten soll in der nächsten Versammlung siattfinden. Eine gewahlte Kommiffion soll die Lohn! ung. Arbeitsverhältnisse der kiefigen Kürschnergebülfen statistisch feststellen und das Material den Kongreß ⸗Delegirten übergeben.

Die Verhandlungen zwischen den Maurer - und Zim mer⸗ gesellen und deren Arbeitgebern in Parchim Betreffs Lo I,. sind, der. M. 3. zufolge, als gescheitert zu betrachten, da auch b

orderung eines elfstündigen Arbeitstages mit 3 Æ 30 3 Tagelohn

eitens der Arbeitgeber die Arbeiter an ihrer Forderung eines 105 stündigen Arbeitstages bei 30 3 Stundenlohn festhalten. Es wird zum 1. März der Aus st and erfolgen.

An dem Strike der Schuhmacher in Weißenfels sind laut Meltung der Goth. Ztg. S800 Arbeiter betheiligt. Die . haben erklärt, die Mittagspause um eine halbe

tunde, ebenso die Frühstücks⸗ und Vesperpausen um 8 Minuten verlängern zu wollen; zu einem zehnstündigen Arbeitstage wollen sie sich aber nicht herbeilassen. einer öffentlichen Schuhmacherversammlung wurde beschlossen: 1) falls bis Mentag keine Einigung erzielt wird, statt der zugestandenen 16 90. Lohnerköhung 15 9 zu fordern; 2) überall die Arbeit in den Fabriken aufzunehmen, in denen 1010 und der zehn- stündige Arbeitstag bis dahin bewilligt wird und keine Maßregelungen einzelner Arbeiter vorgenommen werden; 3) in allen anderen Fabriken jedoch den Strike fortzusetzen.

Die Bewegung unter den Metallarbeitern Deutschlands ist, wie die. Hall. Itg. schreibt, noch immer in lebhaftem Fluß. Die Formerstrikes bezw. Ausschließungen in Hamburg, Altona⸗ Ottensen und Braunschweig dauern nun schon seit 1888. Außerdem waren in den letzten Wochen Formerstrikes ausgebrochen in Hannover, Duisburg, Aschersleben, Halle, Dessau und Lübedk. Sonstige Strikes von Metallarbeitern verschiedener Zweige bestehen zur Zeit in Thale,

Göppingen, Brandenburg, Berlin und Darmstadt. Alle diese Strikes haben bis Ende des Jabres 1889 nicht weniger als 119 860 gekostet.

In Liverpool haben, dem Hamh. Gorr. nufolgz seit einigen Tagen wiederum Versammlungen stattgefunden, bei welchen die unzufriedenen Elemente mehr als gewöhnlich sich Geltung zu ver · schaffen fuchten. An den Versammlungen betheiligten sich See⸗ leute, Feuerleu te, Dock, Quai · und Speicherarbeiter, Koblenzieher und Kohlenträger, Kesselfeger, Stauer, Arbeiter bei Aus- und Einlad en von allen Sorten von Fahr⸗ zeugen zu Wasser und zu Lande; kurz jede Kategorie schien vertreten u fein, mit Ausnahme der Eisenbahnleute und der Berg⸗ und Minenarbelter, welche zumeist gleich den Feldarbeitern in

den inneren Grafschaften beschäftigt sind.

Deutscher Landwirthschaftsrath.

Im weiteren Fortgange der gestrigen Berathung über die Frage, betreffend die Strafbarkeit der Futtermittel Ferfälschung, berichtete Prof. Dr. Maercker (Halle a. S.): Er sei seit O Jahren Vorsitzender einer Versuchsstation und habe in dieser feiner Cigenschaft die eingehendsten Untersuchungen bezuglich der Be⸗ schaffenheit der Futtermittel gemacht. Selne UÜntersuchungen hätten geradezu erstaunliche Resultate ergeben; von 3031 Futtermitteln, ie er 'inncrbalb der 5 Jahre geprüft habe, seien 12,8 o verfälscht gewesen. In den letzten 3. Jahren habe die Verfä⸗schung progrefsiv zugenommen. Es sei das um so erklaͤrlicher, da seit ben letzten '3 Jahren die Futtermittelpreise erheblich gestiegen. mithin die Verfälschung seit jener Zeit eine ziemlich lohnende geworden sei. Der Redner zeigte an der Hand einer graphischen Darstellung die Steigerung der Futtermittel verfälschung seit den letzten s Jahren und erflärte die Angelegenheit. für eine dringliche. Der größte Theil der landwirthschaftlichen Cenkralvereine habe dies allerdings verneint, allein, wie in vielen Fällen, so müsse man hier auch die Stimmen nicht zählen, sondern wägen. Trotzdem möchte er dem Vorredner darin nicht beistimmen, daß die Gesetzgebung um Hülfe anzurufen sei. Er fei der Meinung, daß die Landwirthe die Mittel der Selbst⸗ hülfe auf diefem Gebiete noch lange nicht erschöpft hätten. Noth = wendig fei es, den landwirthschaftlichen Versuchsstationen einen amt⸗ sichen Charakter zu verleihen, damit sie nicht in Gefahr kämen, bei Veröffentlichung der Analyfen wegen Beleidigung und Geschäfte⸗ schädigung bestraft zu werden. Im Weiteren müsse eine Bestimmung getroffen werden, daß den kleineren Landwirthen ihre Futtermittel von ben Versuchsstationen unentgeltlich analysirt würden. Die Hauptsache sei aber die Pflege der landwirthschaftlichen Genossenschaften. Auf biesem Wege werde es am ebesten gelingen, den beregten Uebelständen abzuhelfen ; .

Der Korreferent, Oekonomie ⸗Rath Freiherr Dr. von Canstein beantragte: ‚von der Stellung bestimmter Anträge an die gesetz= gebenden Körverschaften zur Herbeiführung eines besonderen Gesetzes, burch welches der Verkauf verdorbener oder verfälschter Futtermittel für ftrafbar erklärt wird, zur Zeit abzufehen, dagegen eine Kommission zu wählen, welche mit den bedeutendsten Futtermittel Firmen in Verbindung tritt, um herbeizuführen, daß 17 bei jedem Verkaufs⸗ gefchäft ein bestimmter Mindestgehalt an Eiweißkörpern und Fett garantirt und auch ohne Aufforderung des Käufers in den Rechnungen mitgetheilt wird; etwaige Minderwerthe nach den mit jeder Fabrik zu vereinbarenden Sätzen und Bestimmungen dem Käufer vergütet werden.‘ Eine ähnliche Verhandlung solle mit dem Verband deutscher Müller zu Berlin geführt werden.

Im Weiteren beantragte der Referent, Oekonomie⸗Rath von Langsdorff: ‚den Verband der deutschen landwirthschaftlichen Versuchsstationen zu ersuchen, in seiner nächsten Generalversammlung zu berathen: 2 Vereinbarung derjenigen Methoden, nach welchen die Futtermittel Behufs ihrer Kontrole zu untersuchen sind; b,. Auf⸗= stellung der Bestimmungen, nach welchen die Probenahme Behufs Herbeiführung von Untersuchungen zu erfolgen hat; C. Vereinbarungen uͤber die zulaͤssige Anwesenheit fremder Bestandtheile in den Futter mitteln nach Art und Menge. Zu diesen Verhandlungen sind auch ö und Vertreter größerer Futtermittel⸗Fabriken heran ; zuziehen.“

Endlich beantragte der Korreferent: ‚die landwirthschaftlichen Provinzial. und Centralvereine zu ersuchen: 1) auf die Bildung möglichst vieler Konsumvereine hinzuwirken, damit durch den gemein famen Bejug in ihrem Werth garantirter Futtermittel aus besten Quellen und durch die bei jeder Sendung veranlaßte Untersuchung durch Kontrolstationen, auch die Kreise kleinerer und kleinster Grund- besißer zu billigen und werthvollen Futtermitteln gelangen können; 2) in Erwägung zu nehmen, ob und auf welche Weise die Prüfungen der Futtermittel durch die Centralstationen im Interesse der kleinen Landmirthe verbilligt werden können, sofern nicht für diese eine unent⸗ geltliche Prüfung sich einführen läßt.“

Sekonomie⸗ Rath Braunmüller (Waldeck in Württemberg) sprach sich entschieden gegen jede staatliche Einmischung aus; der Ausbau des Genossenschaftswesens tonne im vorliegenden Falle die

beste Hülfe schaffen.

Bomöänen Rath R etlich (Rosenhagen in Mecklenburg) äußerte: Auf der Versuchsstatign zu Rostock seien bisher nur vereinzelte Ver⸗ fälschungen von Reisfuttermehl zu konstatiren gewesen. Er erachte Strafbestimmungen nicht nur nicht für nothwendig, sondern im Gegen⸗ tbeil für schädlich, da derartige Strafbestimmungen doch immer einen odiösen Charakter hätten.

Rittergutsbesitzer von Below (Saleske) befürwortete nach⸗ stehenden Antrag: „Es ist dahin zu wirken, daß den Vorstehern land⸗ wirthschaftlicher Versuchsstationen bezüglich ihrer Gutachten eine der⸗ artige Stellung gegeben werde, daß sie bei ihrem Vorgehen gegen die Verfälschungen landwirthschaftlicher Gebrauchsartikel nack Maßgabe des 8. 193 des Strafgesetzbuches wirksam geschützt werden.“

Nachdem noch Gutsbesitzer Dr. Heidenreich (Darmstadt), Pro⸗ fefsor Dr. Orth (Berlin), Landes ⸗Qekonomie, Rath Bokelmann (Kiel), Professor May (München), Jusftiz⸗Rath Reich (Meyken in Ostpreußen) und Ritterguts besitzer von Bemberg (Flamers heim) an der Debatte sich betbeiligt hatien, gelangten schließlich der Antrag v. Langsdorff mit 23 gegen 19 und alsdann auch die Anträge von Canstein und von Below, ersterer unter Fortlassung des Punktes 1, mit sehr großer Mehrheit jur Annahme.

Den folgenden Gegenstand bildeten die Bestimmungen des Ent wurfs zu einem bürgerlichen Gesetzbuch, betreffend Pfandrecht und Grundschuld.

reiberr von Cetto (Reichertshausen in Bayern) empfahl die Annahme folgenden Antrages: Die Grundschuld ist als eine über⸗ flüssige, nicht wünschenswerthe Einrichtung zu bezeichnen, deren Ein führung in das bürgerliche Gesetzbuch nicht zu empfehlen ist.“

Landrichter Pr. Andras (Berlin) bemerkte; Die Grundschuld habe sich in verschiedenen Gebieten Deutschlands derart bewährt, daß dort ihre Beseitigung als eine schwere Bengchtheiligung empfunden werden würde. Es sei kein Grund zu der Annahme vorhanden, daß die Befürchtungen, welche jetzt an die allgemeine fakultative Ein⸗ führung der Grundschuld geknüpft werden, , mehr als Wirklichkeiten erweisen würden, als es bei den gleichen Befürchtungen der Fall ge⸗ wefen, welche im Jahre 187 vor der Einführung der Grundschuld in Preußen, den anhaltischen, ö Staaten u. s. w. gegen dieselbe geüußert worden. Die Belbehaltung der Sicherheits und Arresthvpothek empfehle sich im Interesse des Schuldners, gegen den sonst der Gläubiger vielfach sofort mit Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung vor gehen würde. Er beantrage deshalb: „Der deutsche Landwirtbschafts⸗

rafh wolle erklären: Die im Entwurf vorgesehenen Verpfaͤndungsz ,,, . der Sicherheits- und Arresthypothek sind bei zubehalten. ; ;

Justiz-⸗ Rath Badmaier (Neumarkt in Bayern) äußerte sich in demselben Sinne. .

Der Antrag Andrae gelangte schließlich mit sehr großer Mehrheit, unter Ablehnung des Antrages von Cette, zur Annahme.

General Sekretär Dr., Müller (Berlin) verlas hierauf ein Schreiben des Vize⸗Präsidenten des Staats . Miristeriums, Staats . Ministers Dr. von Boetticher. In diesem bedauert der Minister,

der Einladung, den Verhandlungen des deutschen Lan vir ff. rathes beizuwohnen, nicht J e geben zu können, da ihn eine leichte Erkältung nöthige, mit Rlcksicht auf die heute beginnenden Arbeiten des Staatsraths., das Zimmer zu hüten. Der Minifter schließt mit der Versicherung, daß er den Berathungen des Landwirthschaftsraths mit Aufmerksamkeit folge und den Wunsch hege, daß die Arbeiten deg deutschen Landwirthschaftgratks für die vaterländische Landwirthschaft reiche Früchte tragen möchten.

Auf Antrag des Landrichters Dr. Andrae (Berlin) wurde Be⸗ treffs Pfandrecht und Grundschuld ferner noch beschlessen: S. 1068 des Entwurfs ist dahin umzuäãndern, daß Haftung des Guts zubebörs für den Realgläubiger nur dann aufbört, wenn dasselbe in ordnungsmäßiger Wirtbschaftsfübrung vom Grundstücke entfernt ist, und daß das nach geltendem preußischen Recht dem Realgläubiger zustehende Widerspruchtzrecht gegen Pfändung von Gutszubehör durch Personalgläubiger beizubehalten ist.

Ebenso gelangte ein Antrag des Justiz · Raths Bachmaier Neumarkt in Bayern) zur Annahme, welcher lautet: Uebernimmt in einem Veräußerungsvertrage der Erwerber eines Grundstũcks eine hierauf haftende Hypothek gegen Anrechnung am Erwerbespreise, so gilt es als Zustimmung des Gläubigers, wenn er nicht innerhalb einer 6 monatsichen, mit der Mittheilung des Veräußerers beginnenden Frist diesem erklärt, daß er die Zustimmung verweigere. Die Zu⸗ stimmung des Gläubigers bewirkt, daß der bisherige Schuldner auf- hört, Schuldner zu sein und der Giwerber an dessen Szelle tritt. Verfagt der Gläubiger die Zustimmung, so kaftet der Erwerber dem Veräußerer nur dafür, daß dieser von dem Gläubiger nicht in An spruch genommen wird.“

Im Weiteren wurde auf Antrag des Landrichters Dr. Andrae (Berlin) noch Folgendes beschlossen: 1) Neben dem in 5. 1103 des Entwurfg geordneten Aufgebot erloschener Hvrotheken ist das Auf gebot auf Grund einer B'cheinigung über die Tilgung der Post fũr zulässig zu erklären. 2) In dem Einfübrungsgesetz zum B. G. Z. ist ein Vorbehalt dahin aufzunehmen: a. daß unberührt bleiben die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassenen statutarischen Be- stimmungen und Privilegien der landesgesetzlich bestätigten öffentlichen Kreditanstalten; b. daß das einer öffentlichen Kreditanstalt verpfändete Grundstück für die statutenmäßigen Beiträge und sonstigen Leistungen des Schuldners haftet, auch soweit dieselben nicht Kapitalsabträge sind.

Den nächsten Gegenstand der Diskussion bildeten die Bestim= mungen über das „eheliche Güterrecht“. Auf Antrag des Justh Rath Bachmaier wurde beschlossen: Der Landwirtbschafts⸗ rath erklärt sich mit der Regelung des ehelichen Güterrechts, wie diefelbe im Entwurf zum Ausdruck gelangt ist, einverstanden.“

Wohlthätigkeit.

Der kürzlich verstorbene Geheime Justiz⸗Rath Wendlandt in Stettin, hat, der Ostsee Stg. zufolge, in Gemeinschaft mit seiner Gattin testamentarisch der Stadt Stettin zur Errichtung einer milden Stiftung 100 000 M vermacht.

Vom Mosel⸗Landtage.

In seiner Sitzung vom 24. Februar behandelte der Mosel Landtag“, wie der „Köln. Ztg.“ aus Koblenz berichtet wird, weiter die ef „Können die für die Ausdehnung des basischen Prozesses erforderlichen Erzmengen im Inlande anders, als durch den Bezug von Minette beschafft werden?“, wurde von den Kanalfreunden ver⸗ neint, von den Kanalgegnern bejaht. Von den ersteren machten Kommerzien Rath Lueg-Sberhausen und Direktor Thielen Ruhrort

darauf aufmerkfam, daß die Herren von der Saar, aus Siegen und

Aachen ihnen doch sagen möchten, woher sie die Erze nehmen sollten; man werde gern ihrem Ratbe folgen. Bis heute habe man die Schlacken u s. w. ver den Thüren der Kanalgegner und der aus ländischen Wettbewerber fast erbetteln müssen. Ebenso wiesen diese

Redner auf die wirthschaftliche Wichtigkeit hin, welche darin liege, bezüglich des Erzbezuges vom Auslande unabhängiger zu werden

Die dritte Frage: „Bedarf es einer wefentlichen Verbilligung des Versandts der Minette nach den Verbrauchsstätten am Rbein und in Westfalen, um den Betrieb zu einem nutzbringenden zu machen?“, wurde von den Kanglfreunden bejaht, von den Gegnern verneint. Die Erörterung führte zu scharfen Auseinandersetzungen, welche zur Folge haben werden, daß gesondertes Beweismaterial zu den Akten eingereicht werden wird.

Die vie rte Frage lautete: „Ist die Verbilligung des Minette trankports nur auf dem Wege der Mo selkanalisirung zu er⸗ ringen oder giebt es einen anderen Weg?“ Frhr. von Stumm führte aus, daß Eisenbahn⸗Tarifermäßigungen genügen würden, das Ziel zu erreichen, während Direktor Schlink und Dr. Beumer die Noth⸗ wendigkeit der Schiff barmachung des Moselflusses darlegten. Es führte dies zu einer weiteren Erörterung der Frage der Kanalfrachten, zu welche Geheimer Rath Berring, Kemmerzien Rath Röchling und Pr. Göcke sprachen. Der Vertreter der Firma. Krupp, Direktor Fittig, trat warm für die Kanalisirung der Mosel ein, welche von dem Krupp'schen Werke als nothwendiger Verkehrsweg befürwortet werde, trotzlem das Werk vorläufig einen unmittelbaren Nutzen aus dem Kanal nicht haben werde.

Am 265. Februar wurde die fünfte Frage: „Inwiefern würde die Wettbewerbsfähigkeit der Eisenindustrie an Saar, Lahn und Sieg gegen diejenige am Rhein und in Westfalen durch den Mosel⸗ und Saar ⸗Kanal wesentlich herabgesetzt werden?“, erörtert. Hierbei bemerkte der Kommerzien Rath Röchling: die Kanalisirung werde Vortheil bringen, namentlich einen billigeren Weg zu den Seehäfen. Westfalen werde für die Tonne Roheisen gegenüber der Saar 5 S Fracht mehr haben; der wirkliche Vorsprung für die Saar werde Sho M betragen. Die Kanalisirung werde keine Verschiebung bringen. Frhr. von Stumm widersprach dieser Ansicht; die Kanal⸗ frachten habe Röchling zu billig berechnet; die Kanalisirung werde die Saar um 4 66 für Stahl, um 6 für Stabeisen gegenüber Westfalen benachtheiligen.

Die Erhebung einer sächsischen Armenstatistik für das Jahr 1890.

Das Königlich sächsische Ministerium des Innern, welches bereits in den Jahren 1880 und 1885 im Anschluß an die Erhebungen des Reichs ausgedehnte Ermittelungen über das Armen⸗ wesen aunflellen ließ, hat, dem Dres. Journ. zufolge, unter dem 3. Februar d. J. die Erhebung einer Armenstatistik für das laufende Jahr 1890 angeordnet und das Königlich statistische Bure au mit der Ausführung beauftragt.

Die Zäblung erstreckt sich nur auf die Ermittelung der unter⸗ stützten Personen, und geschieht durch Anwendung einer Individual zählkarte, welche folgende Fragen enthält: 1) Familien- und Vor namen, 3) Geschlecht. 3) Geburtsjahr und Tag, Beruf, Gewerbe, Nahrung zweig, 6) Familienstand. 6) Zahl der mitunterstützten An⸗ gehörigen, 7) Unterstũtzungswohnsitz, 8 Art der Unterftützungen im Jahre 1890, 9) Ursache der Untersiutzungs bedürftigkeit z

Die Finanzstatistik der Armenpflege, welche im Jahre 1885 den Behörren so viele Schwierigkeiten bot, wird nicht wieder erhoben. Die angeordnete Individualstatistik hält in allen wesentlichen Punkten an den bereits früher angenommenen Grundsätzen fest.

Abgesehen von der Bedeutung der in Rede stehenden Erhebung für die . der Staatsverwaltung überhaupt, welche sich von . zu Zeit Rechenschaft über den Wohlstand und die Armuth ihrer Angehörigen verschaffen muß, dürfte dieselbe auch für die neuere sozlaspolitische Gesetzebung einen weiteren, wichtigen Bgustein bilden, 1 als die Erhebung es ermöglichen wird, den Einfluß dieser Gesetzgebung auf das Armenwesen festzustellen.

Dritte Beilage ; zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preuß

Berlin, Mittwoch, den 26. Februar

ischen Staats⸗Anzeiger.

18290.

widerspreche dem Geiste der Kreisordnung. Er bitte den Minister, eine Enquete niederzusetzen, welche darüber berichten solle, wie viele solcher Bezirke vorhanden sind, und ob in der That in denselben sich nicht geeignete Personen finden, um das Ehrenamt eines Amtsvorstehers zu übernehmen.

Abg. von Eyne rn; Was ich gesagt habe, ist gesagt und lte es Wenn Jemand unter dem Schutz der Redefreiheit einen ehrenwerthen Beamten einen bescholtenen Mann nennt, dann kann er sich nicht wundern, wenn ihm gebührend geantwortet wird. Ich habe nicht das Bedürfniß, den Abg. Bachem für einen höflichen und feinen Mann zu halten, ich habe ihn so bebandelt, wie er es verdient. bg. Dr. Enneccerus:; Der Abg.“ Bachem sagte, für ihn habe sich die Sache nicht verändert. nicht die zwite Verhandlung in Koble Gemeinderathe mitglieder ihre frühere und wo die ganze Sachlage in einer für Hrn, Conrad durchaus günstigen Weise aufgeklärt worden ist? Verhandlung hat das Ehrengericht geurtheilt, und dieses Urtheil ist vom Kaiser bestätigt worden.

Abg. Bachem: Das zweite Verfahren ist über das Vor⸗ verfahren nicht herausgekommen; eine kontradiktorische Ver⸗ handlung wie in Köln hat gar nicht stattgefunden. Der Abg. Dr. Enneccerus kennt das Aktenmat-rial ebenso wenig wie ich. Er kann also daraus gar keine Schlüsse ziehen.

Abg. Dr. Windthorst: In Bezug auf die Kreisblätter muß der Minister generell anordnen, daß sie nichts Anderes enthalten, als was hinein gehört. seine Erklärung in Bezug auf die Schutzleute. Minister, den Polizei-Präsidenten aufzufordern, ihm einen Bericht darüber zu erstatten, wie oft die einzeluen Polizei⸗ beamten im Siande gewesen sind, dem Gottesdienste bei zuwohnen, und inwieweit sie von dieser Befugniß Gebraucht Es ist bezeichnend, daß die Herren auf der Jiechten, die so große Furcht vor der Sozialdemokrgtie

M 52.

PBarlamentarische Nachrichten.

Schlußbericht der gestrigen (16 Sitzung des Hauses ; ortsetzung der zweiten Berathung des Etats des Ministeriums des Innern.

Abg. Rickert: Ich möchte nur die Erklärung abgeben, daß ich mir die Erörterung derjenigen Punkte, welche ich in en Berathung angeregt habe, f vorbehalten muß. Ich habe allerdings ern sehr viel auf dem Herzen, besonders bezüglich der ndhabung der offiziösen Presse. inister die Klagen des

den die Einführung der preußischen müsse wenigstens ein Provisorium iz aller Bürger wahl⸗ die Zugezogenen, ätten einfach still⸗ ßische Städteverfassung lieber

bitte sich allerdings entschie Städteverfassung, aber es eschaffen werden. erechtigt bei der Wa die theilweise die meisten Steue Ihm sei die preu

etzt sei nur 16 xc zum Gemel der äh, rn zahlten, h

ordneten.

zuschweigen. als andere. . . Abg. von Czarlinski führt noch einige die Verdeutschung der Ortsnamen in geführten Schwierigkeiten an und meint, daß Ausweisungen nicht vorgek . holungen bereits erlassener Ausweisungsbefe Sache nichts ändere. Abg. Bache Grade verletzt un hinausgegannen,

ich erhalte es aufrecht. Beispiele für Posen herbei⸗ wenn auch neue dern nur Wieder⸗ hle, dies an der

ür die dritte Lesung m Ministerium des So leicht kann denn doch ommen seien, son Abg. von Czarlinski über die Kreisblätter nicht auf deren Redaktionen abschieben, denn thatsächlich stehen die Landräihe mit dem bureau in Verbindung. Die Kreisblätter bringen vorzugs⸗ weise Artikel, welche andere Parteien ve den Welfenf nds, der doch endlich einmal in A nommen werden muß, sprechen. In Uebereinstimnmung mit dem A ß auch mit dem Abg. Somb der Minister keine andere Erklärun ordnung gegeben hat. Was hat, bedeutet nichts weiter, nothwendige Reform abermals au Wie aber kommt denn die Regierun frage mit der Ueberweisung der während der Minister selbst die gro Ueberweisung hervorhebt? Ausführungen haben wir von d werk vorläufig nicht zu ermarten. stens das umfangreiche, auch für uns seh das ihm bereits zugegangen sein muß, zu unserer Kenntniß gebracht werden? Minister des Innern Herr furth: Was zunächst die letzte Frage habe ich bereits bei meiner erten Etklärung die Ich habe ausdrücklich gesagt. die Ver⸗ ununterbrochen fortgefübrt. zum Abschluß gelangt,

Ja, kennt er denn in welcher selbst die ssage kodifizirt haben

Der Abg. von Eynern hat mich in hohem d ist über die Grenze des Parlamentarischen ich antworte ihm aber nicht in demselben sich eine Rede im Unreinen ausgearbeitet, n Ausführungen wie die Faust aufs ck memer heutigen Rede auf den hierin immer er hat der

rlästern. Auch über nspruch ge⸗ itten Beraihung zu

ch sehr, daß

die nun auf meine heutige Auf Grund dieser

ist in der dr Auge paßte.

Den Eindru unbefangenen Gegner der Abg. Berger war und ein feiner und geschickter Gegn ha Das ist meine beste Vertheidigung ich allerdings auch an⸗ schickier und wirkungsvoller Gegner ist. g. von Eynern über das Läuten ocken am Geburtstage des Kaisers müßte ich einen Aus—⸗ nur mit Mühe unterdrücke. Glocken an diesem Tage als wenn sie durch Das Verhalten des Bürger⸗ bensächlicher Zwischenfall in digungen gegen den B cht als festgestellt erachtet. uch des Ehrengerichts nicht daß die Rheinbrohler Kirche theidigt hat in einer ergültigen Weise. er, nunmehr die der Kircher tstandenen Kosten zu ersetzen in es Ober⸗Landesgerichts zu Frank⸗

art bedauere i 8d. g über die Landgemeinde⸗ der Minister als diese

mein Gegner Abg. Berger wiedergegeben. gegen den Abg. von E erkenne, daß er ein ge die Bemerkung des Ab

ausgeführt seit 34 Jahren f die lange Bank zu schieben.

dazu, die Steuerreform⸗ ealsieuern zu verquicken, ßen Schwierigkeiten dieser Nach der

ynern, von dem

druck gebrauchen, den ich . Kirchengemeinde Rheinbrohl hat die immer freiwillig geläutet, das ist meh Gerichtsurtheil dazu gezwungen ast. meisters von Hönningen ist nur ein ne dem ganzen Streit. Zwei Beschul meister sind vom Kölner Landgeri Dieses Urtheil ist durch den Sp Der Kernpunkt ist, ihr Eigenthumsrecht an den Glocken ver so kleine bäuerliche Gemeinde must Ich bitte nur noch den Minis emeinde durch den Streit en Konsequenz des Urtheils d furt a. M.

Abg. Dr. Windt blättern müssen alle po Diese Blätter sind für gehalten werden, und es ist ein arger M bei den Wahlen, Wahlaufrufe und de ; Blättern zu veröffentlichen. Ich möchte aber noch einen an⸗ deren wichtigen Punkt zur Sprache bring sollte man schon

Dankbar bin ich ihm für Ich bitte den

Aber könnte nicht wenig— r werthvolle Mgterial, zusammengestellt und

gemacht haben.

Meine Herren! des Herrn Vor aufgehoben. redners betr ff, so Antwort auf dieselbe gegeben

handlungen werden

Solraten unter Begleitung von Offizieren in die Kirche Das gereicht Die Soldaten werden nicht nur in die geführt, es wird auch darauf geachtet, daß sie darin bleiben. Was bei der Armee möglich ist, kann bei der Polizei nicht unmsglich sein und auch nicht bei den übrigen Beamten, welche

unter dem Ressort des Ministers sind Mitteln werden die Intentionen Sr. Majestät nicht er Die Vernachlässigung dieses P Erscheinungen, die wir werde ich darüber no

ilrmeᷣ

preußischen M . Kirche

zum Ruhme. gesttzgeberischen Meß egeln

schlüssig machen namentlich aus dem Grunde

horst: Aus unseren amtlichen Kreis⸗ litischen Erörterungen entfernt werden. Alle bestimmt und müssen von Allen ißbrauch, namentlich rgleichen in diesen

Es baben nämlich die umfangreichen Berichte, die einige Rückfragen und Rig tigstellungen nothwendig Beziebung liegt das Material noch nicht voll⸗ igen glaube ich mich auf meine erste Erklärung

. Nit bureaukratischen gemacht, und in diser ständig dor. beziehen zu können. . Wenn der Hr Abg. Rickert

unktes ist auch die Ursache der Bei dem Kultus Etat ch mit dem Kultus-Minister und seinen Rathen, alten wie neuen, ein ernstes Wort reden. Minister des Innern Herrfurth:

1egeordnete Windthorst hat mich aufgefordert, eine Ermittelung darüber zu veranlassen, inwieweit die Berliner lichkeit gehabt haben und noch haben, die Kirche zu be er Möglichkeit Ge⸗

as ich bereits

2 2 288 5 * 1 2 .

tielungen darüber zu veranlafsen,

vor uns haben.

für die dritte Lesung große Erörte⸗ offiziöfe Presse angekündigt bat, so bat er doch Presse mit einigen Epitheta mit einem Wort darauf

rungen über die o ff. 1 ai schon etwas vorgegriffen und die offiiõse ornantis versehen, die mich doch veranlassen,

Herren, für die offiziöse Presse wird weder aus dem Ge⸗ halt des Minifters, welches, wie ich glaube gegenwärtig zur D fufsion stekt, noch aus anderen Fonds des Ministeripͤ Allerdings besteht f dem Etat

Ministerinm

en. Angesichts der jetzt Alles thun, der Verwaltung möglich ist, um Majestät zu

Kaiserlichen was auf dem Intentionen Sr. den verschiedenen Ressorts fang gemacht worden, tung zu bringen. Na genug gethan. Schutzleuten ni lichen Pflichten nachzukommen. mindestens einen Sonntag um setzt werden, mit ihrer Familie dem Gotte und zwar schon vom Morgen des Sonntags an und nicht, nachdem sie ermüdet vom Nachtdienst nach Hause gekom⸗ men sind.

Minister des Innern Herrfurth: —ĩ Meine Herren! Was zunächst die Frage der Kreis blätter ch nech einmal darauf hinweisen, daß mehr als die Hämste der Blätter, welche zu kreisamtlichen Publikationen benutzt werden, Privatzei tungen sind, welche lediglich von der Regierung worden sind, durch welche mit ver⸗ Bekannimachungen erlassen werden können. Auf den politischen Inbalt dieser Blätter hat die Regierung beziehungsweise der Landrath überhaupt keinen Einfluß, Was die übrigen Blätter anlangt, welche wirklich gen der Kreise anzusehen sind, so ist mehr lediglich beschränit auf rein amtliche Be⸗ kfanntmachungen oder neben amtlichen Bekanntmachungen auf private Rur in einem verhälinißmäßig kleinen Theil kommen politische Artikel vor, und auch für diese trägt sondern der verantwortliche Redacteur die Ver

einzugeben. entsprechen.

ein recht erfreulicher An⸗ um die Sonntagsruhe mehr zur Gel⸗ ch meiner Meinung ist immer noch nicht Bin ich richtig berichtet, so wird den cht genügend Gelegenheit geboten, ihren kirch⸗ Die Schutzleute müßten aller⸗ den anderen in die Lage ver⸗ sdienste beizuwohnen,

leute die Mög suchen, und inwieweit sie von dies brauch gemacht baben.

Meine Perren, für das Erste bedarf es nach dem, w eiteren Ermittelungen. Ich babe dem H jeder Schutzmann die Möglich

ms des Innern literari] che Bureau, Staate ˖ Ministe⸗ gefagt babz erer, n Windtboꝛst auseinandergesetzt, daß hat, alle 3 Wochen die Kirche zu besuch

Dagegen muß ich ablehnen, Ermi inwieweit sie von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben. amtlice Kontrole des Kirchenbesuches d ht statt und eine solche kann ich auch nicht für an ezeigt Tie Berliner Schutzmannschaft ist zwar militärisch orga⸗ Rekruten und Soldaten,

Dieses literarische Lektorenbureau, welches die Aufgabe hat, itungen des In. und Auslandes zu durchforschen, die wichligsten Artikel aus denfelben zu excerpiren und scwohl für Se Majestät den als sür die verschiedenen Ressorts namentlich mit Rückicht schiedenen Bedursnisse dieser Ressorts heraus zunebmen und denselben vorzulegen. Eine pesitive produktive Thätig— keit uͤbt das literarische Bureau überhaupt nicht. ö

Im Ucbrigen nebine ich keinen Anstand, zu erklären, daß aller⸗ s die Königliche Staatsregierung pruch nehmen muß, in der Presse i und namentlich Intentionen der Regierung vielfach Das glaube

bedeutendsten der Beamten

auf die ver Polizeibeamten sind nicht

nisirt, aber die b ; br verkehrt, wenn man sie amtlich zum Kirchenb

und es wäre se kommandiren wollte. g. Stöcker: Es kommt sehr darauf an, wie viele abend entlassen werden und wie viele ö Diese Letzteren haben eigent⸗⸗ ch halte es nicht für mög- ch zur Kirche gehen. Der Abg. arüber, daß bei seinen Aus⸗ te gelacht worden sei. Scherze zu machen, die zum Lachen er wäre in diesem Punkte der Sitten lte es für nothwendig, daß die alle 8 Tage einen freien Sonn. ob sie die Kirche besucht haben, zuhalten, halte eine Gemeinde nicht zum Verg Unmöglich kann man Leute, die wohnen und verschiedenen Gemeinden an hinführen. Eine Kontrole darüber, wie Schutzleute die Kirche besucht haben, würde nicht! Heuchelei führen. Damit ist nicht dem Volke und? Die Kosten, welche durch Erweiterung Schutzleute entstehen würden, bewilligen. In dem Aller⸗ steht, die Staatsindustrie solle eine Muster⸗ Dies muß für alle Beamten gelten. jetzige Sonntag der Schutzleute ist eine Wunde unseres Volks⸗

sich auch die Befugniß in ; re Anfichten vertreten zu lassen anbelangt, so muß i Schutzleute am Sonn erst Sonntag Morgens 8 Uhr. lich keinen freien Sonntag, lich, daß diese Leute dann no Pr. Windthorst beschwerte sich d führungen auf der rech sollte sich dann hüten, reizen. Ich sollte meinen, prediger für uns nicht. Schutzleute alle 14 oder sogar aber sie zu fragen, zu gemeinfamem Kirchenbesuch an Die Militärgemeinde,

als diejenigen Blätter bestimmt

mit Bestimmtheit vertreten als di r bestin bindlicher Kraft kreisvolizeiliche

aus dem Ministerium des Innern

Verwaltung desselben . ein Artikel gekommen, welcher diese von Orn. Abg. Rickert für die oifiziöfe Presse gebrauchten Epitheta ornantis irgendwie zu rechtfertigen

zu können:

blätter, als Unternebmun

chte ich aber noch auf eins aufmerksam machen. Die als die Hälfte entweder

Seite sind ja gewoehnt, jeden Artikel, der ibnen Wahrbeit sagt, als offiziös auszugeben, auch cht den geringsten Zusammenhang mit der Staats- daß mit dieser Bezeicknung die Wirk bgeschwächt wird. Das ist eben ein die Herren ausgehen. Wenn wirklich

Sodann Herren auf jener irgend eine unb wenn dieselbe nicht regierung hat, weil sie glauben, samkeit dieses Artikels etwas a thatsächlicher Irrthum, von dem einmal ein derartiger Artikel den Zorn des erregen sollte, daß sich sein Blick darunter eiwas verdunkelt, so möchte ich ihm den Rath geben, er möchte einige Leitartikel aus den maßgebendsten Zeitungen seiner eigenen Partei lesen; ich bin über⸗ zeugt, es wird Tann feine Sehkraft bald. so geschärft sein, daß er nicht blos den Splitter in des Nächsien Auge sieht.

Abg. Berger: Ich hatte mich zu der Angelegenheit von all zum Wort gemeldet, daß dem Juristen durchgehen würde. Nach⸗ der Fall gewesen ist, verzichte ich auf als das Haus damit einverstanden wenn über diese Sache nicht mehr gesprochen wird. bg. So mbart: Die Antwort des Mimfters hat mich in keiner Weise befriedigt, sie hat wie ein kalter Wasserstrahl auf mich und wohl noch Viele im Hause gewirkt. nicht Minister und Mit sagen, er sei um die Kar Katze um den heißen an der Hand d geändert werden könnte, mit einem Mal durch regeln. Die Regierung ha duldete, daß Gutsbezirke aus Bauernh die gar nicht den Wichtige andere streift. Es sch liegen, die es ver

überbaupt derarti nicht der Landrat antwortung.

Was die Frage des Abg. Dr. Windthorst in Betreff der Mög⸗ lichkeit des Kirchenbefuch s Seitens der Schutzleute in Berlin anlangt, so ist in Berlin die Einrichtung des sogenannten Drittel dienftes getroffen, und zwar in der Art, daß allerdings put ein HBrittel der Schutzleute am Sonntag vollständig dienstfrei itt. kann also jeder Schutzmann alle drei Wochen die Kirche desuchen. ⸗. igen, welche den Sonntag frei haben, die Hälste am Sonnabend Abend 10 Uhr, die andere Hälfte des Morgens sz Uhr, und zwar so frühzeitig vom Dienst entbunden, daß sie im Stande sind. den Hauptgoitesdienst zu besuchen. Ich bin mit dem Abg. Dr Windthorst darin einverstanden, daß es sehr wünschenswerth wäre, nach der Richtung hin eine Aenderung dahin eintreten zu lassen. daß wir die Möglichkeit hätten, wenigstens inen Sonntag um den andern den Schutz ieuten den Kirchenbesuch zu ermöglichen. Das ist aber b Anforderungen, die hier in Berlin an die Schutzleute, an Sonntagen, geftellt werden, nur dann möglich, wenn er sprechende Vermehrung der Schutzleute stattfindet. Aus finan Rücksichten ist bisher Absiand genommen worden, lediglich aus dem beregten Grunde die Vermehrung eintreten zu lassen. Erörterungen stait über eine Vermehrung der Schi Anlaß der Uebernahme des Nachtwachtdien Präsidium g, und ich würde mich freuen, wenn es dadurch werden sollte, daß die Schußleute den Gottesdienst wenigstend einen Sonntag über den andern besuchen können.

Abg. Szmmula beschwert sich darüber, daß in Schlesien, entgegen einer Verfügung des Ober⸗Präsidenten, am ländliche Arbeiten vorgenommen werden, und bittet, vinzialbehörden anzuweisen, auf eine strikte Ausführung u achten. Das Institut gut bewährt. ommissarische nannt werden, welche erhebliche Kosten ver Kreiseingesessenen Plackereien verursachen.

tag haben, oder gar sie ich nicht für angezeigt.

herangezogen werden. in der Stadt zerstreut gehören, in eine Gemeinde

Es wird von denjen der Obrigkeit gedient. Die des freien Sonntags für die

Rheinbrohl für den h hh f F werden wir gern in jeder Höhe

Bachem wied dem das heute nicht das Wort, um so mehr,

erum mit ! höchsten Erlaß

industrie sein. kein und zwar hauptsã Minister des Innern Herrfurth:

Die letzte Aeußerung des Hrn. Abg. Stöcker werde ich mir für den nächsten Etat vermerken. Im Uebrigen kann ich gegenüber seiner Bemerkung, daß die Polizeibeamten in ihrem Sonntags nichts spürten, doch auf das hinweisen. was ich vorhin ausgeführt habe, daß jeder Schutzmann den dritten Sonntag frei hat, daß die eine Hälfte von denen, welche den Sonntag frei haben, des Sonnabend Abends um 10 Uhr entlassen wird, die andere Hälfte des Sonntags Morgens um 8 Uhr, daß aber auch, wenn sie Nachtdienst haben, derselbe keineswegs ein ununterbrechener ist, sondern der so⸗ genannte Dritteldienst in der Art, da Dienst 4 Stunden Ruhe haben. und d ihten Nachtdienst geführt haben und um 8 Uhr entlassen werden. allerdings sehr wohl in der Lage sind, den Gottesdienst besucken zu

lied des Hauses wäre, würde ich inalfrage herumgegangen, wie die Er wies nur nach, wie stückweise er bestehenden Gesetzgebung dies und das n aber die

ie Landgemeindeordnung gesetzlich t ein Versehen gemacht öfen entstanden sind, er Gutsbezirke haben. hat der Minister nicht einmal ge⸗ ine höhere Gewalt über uns zu

hindert, daß wir zu einer organischen Gesetz⸗

Pr. Grimm weist darauf hin, daß die Ansichten des ; 8 ö für Wiesbaden nicht

eil der Wiesbadener ver⸗

Es finden aber

utzmannschaft in Dienst von dem

stes Seitens des Segen des

sie nämlich nach 2 Stunden

n Charakter d sie, wenn sie in dieser Weise

der Amtsvor mehr sei es zu Amts vorsteher er⸗ ursachen und nd sonstige

eint eben e

Abg. Dr. Win dthorst: Diese ernste Sache ist von der eite des Hauses keineswegs mit dem Ernst behandelt worden, den sie verdient. Ich fürchte die Sozialdemokratie auch

itverlust u : itnerlust nicht, aber sie hat doch sehr ernste Seiten, und wir mussen

Die Einsetzung folcher Kommissare

Abg. Wirth über eine Städteverfa allgemein getheilt wurden.