1890 / 52 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Feb 1890 18:00:01 GMT) scan diff

. . erhielten. Sozigldemokraten zum Siege verholfen; in Köln haben freilich die Sozialdemokraten nicht die entsprechende Hülfe geleistet.

ch verweise ferner auf die Vorgänge in Magdeburg im

. Gegenstans hineinzugehen, als bisher schon geschehen ist. die Entrüstung des Aba. von Ey nern Über das Centrum

wohl aberlegen, in welcher Weise wir sie belãmpfen. Wenn die n, die dem Abg. don Eynern nahe ehen, die nne haben wollten, mit uns in diesem Kampfe. zu= fammen zu wirken, so würde uns das freuen. Itzt haben sich die Herren zu se gehalten und eine . Taback geraucht. Mit Zwang mitteln allein ist die Sozialdemokratie nicht zu unterdrücken; wir müssen ihr auch veilommen auf sittlichem Gebiet, auf dem Gebiet der Religion und durch Abstellung der begründeten den des ar⸗ beitenden Standes. Das letzte ist viel zu wenig geschehen, und es ist eine Freude für mich, daß jetzt von Allerhöchster Stelle aus die Angelegenheit endlich in Angriff genommen wird. Ich wünsche, daß ron allen Seiten in kräftiger Tonart die Inten⸗ tionen St. Majestät unterstützt werden. Ich habe in den Kreis⸗ blättern und in den offiziösen Blättern noch nicht viel davon ge⸗ lesen. Wenn man bei Anstellung von Beamten Mittel hat, zu er⸗ kunden, ob die Kandidaten katholisch sind, in die Kirche gehen u. s. w, warum sollte es bei den Schutzleuten nicht möglich sein? Wenn der Abg. Stöcker meinte, das führe zur Heuchelei, so müßten wir danach überhaupt aufhören, eine Kontrole zu üben. Die Beamten müßten beim Kirchenbesuch mit besonders gutem Beispiel vorangehen. Daß man die Schutzleute in der= selben Weise wie das Mililär zur Kirche führe, habe ich nicht ö Ich habe dies Beispiel nur angeführt, um zu zeigen, daß überhaupt eine Kontrole . ist.

Abg. Stöcker: Die rechte Seite hat nur darüber gelacht, daß man die Schutzleute in die Kirche führen und gleichsam eine Statistik über ihren Kirchenbesuch aufnehmen will. Dieser Vorschlag ist falsch und hat in der That etwas Komisches. 2 Jahre 1818 sagte man; gegen Demokraten helfen nur

oldaten. Ich habe dem jüngst in einer Volksversammlung das Wort gegenübergestellt: Christen, aber richtige!

Abg. von Ey nern: In Solingen hatten sich sämmtliche Parteien geeinigt, einen einzigen Kandidaten gegen den Sozial⸗ demokraten aufßustellen und eine geeignete Persoͤnlichkeit in der Person des katholischen Landesdirektors Klein gefunden. Diese Gemeinsamkeit der Aktion ist aber von der Centralleitung des Centrums nicht gebilligt worden, als Hr. Klein erklärte, daß er wegen seiner amilichen

Stellung sich nicht entschließen könnte, einer bestimmten Partei beizutreten; an der centrumsfreundlichen Gesinnun des Kandidaten konnte kein Zweifel sein. Mein Zwischenruf, daß die Centrumspartei einem Sozialdemokraten zum Siege verholfen habe, war deshalb durchaus gerechtfertigt, und die Jiede des Abg. Dr. Windthorst steht im Widerspruche mit dem Verhalten der Partei im Lande.

Abg. Bachem: In dem Kreise Solingen ist die Centrums⸗ partei nach der sozialdemokratischen die stärkste. Es ist des⸗ halb natürlich, dah sie darauf besteht, auch den Kandidaten zu nominiren. Die Partei müßte sich ohrfeigen lassen, wenn sie davon absähe. Wir sind aber nicht geneigt, uns ohrfeigen * lassen, namentlich nicht von den Nationalliberalen in dem

ugenblick, wo der Bankerott dieser Partei offenbar ist und sie gar nichts mehr bedeutet. Die nationalliberale Partei wollte in Solingen ihre Schwäche nur hinter dem Centrum verstecken; daß wir das vereitelt haben, das ist der Schmerz des Abg. von Eynern. Das Centrum hat den Kampf gegen die Sozialdemokratie in Solingen wieder energisch auf⸗ genommen, und der Abg. Reichensperger hat denn auch eine ebenso erhebliche Stimmenzahl wie früher erhalten. Die

Nationalliberalen aber zogen es vor, gar nicht zu wählen, um nicht zu zeigen, we Wenige sie sind. Sitzen nicht aber auch

sonst mehrere Sozialdemokraten von Gnaden der Herren National⸗ liberalen im Reichstage? In München II. war die ganze hohe nationalliberale Beamtenschaft für den Sozial demokraten einge⸗ treten. Besonders aber sind Köln und Hannover interessante Punkte zur Beleuchtung der Entrüstung des Abg. von Eynern. Im

Jahre 1884 ist mir ein Brieswechsel in die Hand gefallen,

aus dem hervorgeht, daß damals in Hannover die National⸗ liberalen für den Sozialdemokraten gegen Hrn. Brüel ein⸗ 3 . sich verpflichteten, wenn sie bei der Stichwahl in Köln die Unterstützung der Sozialdemokraten gegen das Centrum

Thatsächlich haben sie auch in

gegen Sozialisten helfen nur

Hannover dem

ahre 1384 und auf andere Orte.

WPräsident von Köller: Ich kann nicht erkennen, worin diese Erörterungen mit dem Gehalt des Ministers zusammen⸗ hängen. Ich bitte jedenfalls nicht noch weiter in diesen

Abg. Bachem (sortfahrend): Ich wollte nur zeigen, daß

ganz und gar nicht am Platze war.

Abg. Dr. Windthorst: Ich bedaure, daß ein so in⸗ telligenter, ausgezeichneier, hraver Katholik, wie der Landes⸗ direktor Klein, nicht in den Reichstag gekommen ist. Er würde uns auf vielen Gebieten die nützlichsten Dienste haben leisten können. Dann hätten Sie doch dem Herrn sagen sollen, daß er auch der Fraktion des Centrums beitreten könne. Wir können bei den Wahlen keinen Katholiken unterstützen, der uns nicht beitritt. Wir würden uns dann selbst aufgeben. Das haben wir aber einstweilen noch nicht vor.

; ö. von Eynern: Die Nominirung des Hrn. Klein, auf welche der Abg. Bachem Werth legt, war in der That von der Leitung des Centrums im Kreise Solingen erfolgt.

Abg. Dr. Sattler: Im Jahre 1884 war allerdings eine Anfrage aus Köln an mich ergangen in dem von dem Abg. Bachem bezeichneten Sinne. Der Abg. Bachem weiß aber auch, daß ich dieses Ansinnen abgelehnt habe. Woher weiß er aber überhaupt etwas hiervon? Er hat einen Brief, den ich an einen Namensvetter von ihm ge⸗ richtet habe, gelesen, der widerrechtlich in seine Hand gelangt war. Nur der fanatische Parteigeist des Hrn. Abg. Bachem kann ihn verhindert haben, der Wahrheit so weit die Ehre Zu geben, zu erklären, daß ich das Ansinnen aus Köln abge⸗ Lehnt habe, Er würde solche Gehässigkeit nicht entwickeln, wenn er nicht der Meinung wäre, daß wir ihm und seinen Freunden die nn,, Gegner seien.

Abg. Dürre: Die Behauptung des Abg. Bachem, daß Die Nationalliberalen in Magdeburg im Jahre 1884 zu Gunsten eines Sozialdemokraten eingetreten seien, ist unwahr. Als Büchtemann mit Heine in die Stichwahl kam, wurde in einer Versammlung vielmehr von einem Dutzend Redner er⸗ klärt, wir müßten für Büchtemann eintreten, und von keiner Seite angedeutet, daß wir anders handeln könnten.

Abg. Bachem: Ich bin nicht durch Verletzung des Brief⸗= geheimmsses hinter die Geschichte zwischen Köln und Hannover

en. fe. zweiter Brief ist ebenfalls von

dem Grundsatz:

Abg. Dr. W Abg. Stöcker gegenüb schwerden der Katholil wichtige Aufgabe des vorzutragen. Turch E der Katholiken werde de vorgebeugt. Daß eine neuen Ernennungen i i des Innern und bei anderen Behörden. .

Abg. Dürre: Es ist niemals von nationalliberaler Seite empfohlen worden, für einen Sozialdemokraten zu fümmen Auch der Ausfall der Wahl in Magdeburg spricht nicht dafür; mir ist nicht ein einziger von meinen Partei⸗ genossen bekannt, der 1881 für den Sozialdemokraten gestimmt

ãtte. d Abg. Bachem: Der Abg. Dr. Sattler stellt es so dar, als hätte ich den Auftrag gegeben, den Brief zu erbrechen. Hätte ich das gethan, hätte ich mich allerdings einer Infamie schuldig gemacht. Als der Brief in Köln ankam, war ich ar nich! da, ich konnte also keinen Einfluß bezüglich des riefes auzüben. Ich habe erst mehrere Tage nachher durch Zufall von dem Brief Kenntniß erhalten. Es ist kein Unrecht, don einer solchen durch Zufall bekannt gewordenen Thatsache Gebrauch zu machen. Von einem zweiten Briefe habe ich bis heute nichts gewußt.

Abg. Dr. Sattler: Ich habe festgestellt, daß der Rechts⸗ anwalt Bachem, oder sein Stellvertreter, einen Brief von mir an eine andere Adresse aufgebrochen und gelesen hat. Das kann vorkommen, das Graxirende liegt aber darin, daß der Abg. Bachem sich nicht scheut, von dem Inhalt dieses Briefes hier in der Sitzung des Abgeordnetenhauses Gebrauch zu machen. Eine Meinungsverschiedenheit über ein solches Ver⸗ fahren kann es nicht geben; Hr. Bachem hat eine andere Mei⸗ nung, möge er sie haben.

Damit schließt die Diskussion.

Rach einigen persönlichen Bemerkungen der Abgg. Bachem und Dr. Sattler wird Tit. 1 der dauernden Ausgaben, „Ge⸗ halt des Ministers , bewilligt.

Schluß 41/2 Uhr.

In der gestrigen Sitzung des Hau ses der Abg eo rd⸗ neten entgegneie auf die Aeußerungen der Abgg. Sombart und Lucius (Erfurt) der Minister des Innern Herrfurth: Meine Herren! Was zunächst den voin Hrn. Abg. Lucius zur Sprache gebrachten Fall anlangt, so bin ich nicht in der Laze zu er⸗ klären, worauf es beruht, daß vier Monate zwischen der Wabl und der Einführung des neuen Bürgermeifters in Erfurt vergangen sind.

Es ist zu dieser Wahl die Einholung der Allerhöchsten Bestãti⸗ gung erforderlich gewesen. Diese Allerhöchste Bestätigung ist eiwa vier Wochen vor der Einführung bei mir beantragt worden und ist dieselbe, welche stets ein pꝛat Wochen in Anspruch nimmt, mit tbun⸗ lichster Beschleunigung nachgesucht und ertheilt worden. Ich kann feststellen, daß dem Ministerium eine Verzõgerung in dieser Angelegen⸗ heit nicht zur Last fällt.

Ich möchte aber auch kaum glauben, daß einer Provinzialbehörde eine derartige Verzögerung zur Last gelegt werden kann. Denn bei Beletzung einer so wichtigen Stelle ist es nothwendig, sich bei den Bebörden des Gewählen über dessen Persönlichkeit, über das, was er bisber auf kommunalem Gebiet geleistet hat, zu informiren, und der⸗ artige Correspondenzen nehmen natürlicher Weise eine größere Zeit in Anspruch. Es müssen ferner die Formalien der Wabl geprüft werden, und ich glaube, daß ein Zeitraum von vier Monaten von der Wabi bis zur Einführung keineswegs als ein solcher bezeichnet werden kann, 3 n gf Verzögerung bei den Bebörden irgendwie einen Schluß ziehen

Ich möchte sodann cuf die Anforderung des Hrn. Abg. Sombart zurũckkommen. Meine Herren, die Ermittelungen über die Ver⸗ bältnisse der Gutsbezirke und Landgemeinden der östlichen Pro— vinzen sind in den Richtungen, welche ich bier im vorigen Jahre stizzirt habe, ununterbrochen fortgeführt worden; sie sind aber noch nicht soweit zum Abschluß gelangt, daß die Königliche Staats, regierung sich ibrerseits über die gesttzgeberischen Maßnahmen auf diesem Gebiete hätte schlüssig machen können. Wenn ich daher auch nicht in der Lage bin, über diese gesetzgeberischen Maßnabmen mich bier näher zu außern, so möchte ich doch den Punkt hervorheben, daß die Ermittelungen über den Umfang des Bedürfnisses und die darüber eingejogenen böchst verschiedenartig lautenden Kundgebungen und Be⸗ richie der lokalen und- Provinzialbehörden noihwendiger Weise zu der Erwägung geführt haben. ob und inwieweit es möglich sei, den vorhandenen Mißständen in den ländlichen Koin munal ver hz ltnissen mit den Maßnahmen zu begegnen, welche die bestebende Gesetzgebung bereitsß an die Hand giebt, und ob kund inwieweit es noihwentig ist, die Klinke der Gefetzgebung in die Hand zu nehmen. Meine Herren, es sind desbalb die sämmtlichen Behörden aufgefordert worden, ihrerseits die Frage in Grwägung zu nehmen, inwieweit diesen Mißständen mit der lex lata eine ausreichende Abhülfe geschafft werden könne und inwieweit und in welchem Umfange man auf die lex ferenda zurüctgreifen müsse.

Daß aber in einem sebr erheblichen Umfange Piefen Mißständen, und jwar auch gerade denen, die Hr. Abg. Som⸗ bari hervorgehoben hat, bereits mit Hülfe der bestehen⸗ den Gesetzgebung Abbülfe geschafft werden kann, das bat allerdings die Erfahrung in einzelnen Fällen in solchen Benrken und Kreisen gezeigt, wo die Bebörden mit besonderg umsich⸗ tiger und thatkräftiger Initiative vorgegangen sind.

Giner der wesentlichsten Mißstände wird bekanntlich in dem Be⸗ stehen sehr zahlreicher leistungsunfähiger kleiner Gemeinden

gekommenn. Daß etwas geschehen ist, haben Sie aus der Art

und Gutzbezirte gefunden. Dieser Mißstand wird von keiner

erren, ist ebenden Ges

ãndiger

werden, indem man davon ausgegangen n. Gütern diese Quali

Sodann bietet die Beftimmung im 5 6 des Allgemeinen Landrechts die Möglichkeit, solch Guteberirke, welche durch Abverlaufe, durch Zersplitterungen faßtisch den Gharatter einer selbständigen kommunalen Ginheit verloren ihnen recht lich dieser Charakter noch hein obnt, durch eine Aller⸗ köchste Ordre aufzulösen und die dadurch kommunalfrei werdenden Grundstü gte benachbarten Gemeinden einzuverleiben. Endlich aber ist die Mözlichkeit gegeben, daß derartige kleinere Bezirke sich mit anderen kleineren oder größeren Bezirken zu leistungsfãhigen Verbänden ver- einigen, und zwar auf dem Wege freier Vereinbarung unter Zuftimmung der Betheiligten, d. b. bei Gutgbenirken unter Zustimmung des Gutsbesitzers, bei Landgemeinden unter Zustimmung der Gemeinde- vertretungen. Daß aber auf diesem Gebiete sebr erhebliche Resultate erreicht werden können, ergeben einzelne Beispiele In einem Regierungsbezirk, in welchem aller dingg ver bãltnißmäßig viele solcher kleinen leistungsunfähigen Kommunaleinbeiten bestehen, sind im Laufe der letzten . Jabre 118 kleine Gutsbezirke und Gemeinden im Wege freiwilliger Vereinbarung zu bzw. mit 52 leistungsfähigen Ver bãnden vereinigt. J

Meine Herren, genau daeselbe gilt von einem anderen Mißstande, den der Hr. Abg. Sombart hervorgeboben hat, nämlich von denjenigen Gutsbezirken, welche zwar rechtlich noch Gutsbezirke sind, faktisch aber den Charakter einer Landgemeinde erhalten haben. Wir baben in Preußen in den östlichen Provinzen 1500 Guts⸗ bezirke, in welchen vollständige Kolonien rorhanden sind; wir haben rund 450 Gutebezirke mit mebr alg 409 Einwohnern, und wir haben 49 bis 50, ich glaube, es sind 45 Gutsbezirke, welche mehr als 1000 Einwohner haben. Daß für derartige Gutebezirke, bei denen die Einheit des Besitzes, die eigentliche Voraussetzung des selbst⸗ städigen Guisbesirks, vollständig verloren gegangen it, welche zum Theil ju großen Industriegemeinden geworden sind, die Umwand⸗ lung in Landgemeinden geboten ist, gebe ich zu; aber das kann auch, auf Grund der bestehenden ö bewirkt werden und ist in einer großen Zahl von Fällen bereits bewirkt worden. Die Behörden sind aufgefordert worden, nach dieser Richtung hin ibre. Bemühungen eintreten ju lassen. Dasselbe gilt von der Vereinigung solcher Landgemeinden und. Gutsbezirke, welche, um mich eines technischen Ausdrucks zu bedienen, in un wirthichaft- lichem Gemenge sich befinden, bei denen eine Sonderung der kommunalen Intercssen des einzelnen oder Gemeindebezirks überhaupt nicht mebr möglich ist Immerhin haben gerade diese Erörterungen gezeigt, daß es keineswegs überall möglich ist, da, wo derartige Zu⸗ stande vorhanden sind, Abhülfe zu schaffen ibrils aus lokalen, theils aus persönlichen Hründen. Und in diesen Fällen bleibt der andere Weg, den ich Ihnen auch bereits im vorigen Jahre bier angedeutet babe, der Weg der Bildung genossenschaftlicher Verbände. Auch nach dieser Richtung bin sind die Behörden angewiesen worden, ibrerseits mit Ermittelun gen vorzugeben, und zwar nach einer doppelten Richtung, welche dürch die verschledenartige gesetzliche Basis gegeben ist, ar Grund deren derartige Verbände gebildet werden können. Solche Verbände lönnen nämlich einmal gebildet werden auf Grund des preußischen Ausführungsgesetzes vom März 1871 zu dem i über den Unterstützungswohnsitz für eine einzelne aber sehßr wesentliche kommunale Aufgabe: für die Orts arm enpflege; und sie können andererseits gebildet werden für eine größere Anzahl kommunaler Aufgaben, wo dann allerdings die Basis in den bestebenden Gesetzen über die Land gemeindeverfassungen gesucht werden muß.

Was zunäͤchst die Bildung der Gesammtarmenverbände anlangt, so haben wir derartige Armenverbände, die sich ganz vor;üg⸗ lich bewährt haben, bereits in einem Theile der östlichen Provinzen. Die⸗ selben bestehen in Schlesien guf Grund einer Verordnung vom Jahre 1747 in sehr großem Umfange. Es sind dort, wenn ich mich recht erinnere. etwa 2800 aus Gemeinden und Gutsbezirken gebildete Gesammt⸗ armenverbände gegenüber einer Zahl von Einzelarmenverbänden, die kaum etwas größer ist, vorhanden. Dagselbe gilt von Neuvorpommern. In Neu vorpommern sind die jogenannten Kirchspiel garmen verbände, welche mehrere Dorfgemeinden und mehrere Gutsbezirke umfassen, und deren Zahl dort uͤber 109 beträgt, während die Zahl der Einzelarmenverbaͤnde noch nicht halb so groß ist. Auch in anderen Provinzen bat man derartige Versuche, aber allerdings nur in sebr geringem Umfang gemacht. Nur in der Provinz Sachsen sind über 70 vorhanden. Diese Gesammtarmenverbände haben sich aber nach jeder Richtung vollstäendig bewährt, sie haben eine rationell ere Armenpflege, sie haben eine Verminderung der von vielfachen Mißständen begleiteten Abschiebung der Hülfsbedürftigen von einem Armenverband auf den anderen herbeigeführt und sie haben eine gleich⸗ mäßigere Vertheilung der Armenlasten ermöglicht. Es sind deshalb gerade nach dieser Richtung bin die Behörden mit Anweisungen ver⸗ sehen worden, auf die Bildung selcher Verbände hinzuwirken. Dabei ist nun ein anderer Punkt in Erwägung gezogen worden, nämlich eine Verminderung der Ortsarmenlasten in der Weise, daß die so⸗ genaunte außerordentliche Armenlgst für Blinde, für Idioten. sür Taubstumme u. s. w. von größeren Verbänden, namentlich also von Kreisen oder Landarmenverbänden übernommen wird; denn das ist ja zweifellos, daß kleine Armenverbände oft vollstaͤndig durch einen einzigen Idioten oder Taubstummen, den sie zu versorgen baben, ruinirt werden können Nach dieser Rich tung hin sind bereits sehr werth⸗ volle Erfolge erzielt, indem sich die bezeichneten Verbände. namentlich die Provinzial ver baͤnde, durchaus entge enkommend bewiesen haben, und ich hoffe, daß die nach dieser mi, , hin ertheilten Anweifungen von segengreichen Folgen sein werden.

Aber auf der anderen Seite haben wir auch die Möglichkeit, für weitere kommunale Abgaben, inebesondere für die Wegelasten, der⸗ artige Verbände im Wege freier Vereinbarung zu bilden, und wir baben ein geradezu muster gültiges Beispiel dafür in einem Kreise der Provinz Sachsen, wo fast ohne Ausnahme die in örtlich verbundener Lage befindlichen Gemeinden und Gutsbezirke freie Vereinbarungen dahin geiroffen haben, daß die Ausgaben eine 7 hestimmte Anzahl kommunaler Zwecke gemein schaftlich getragen und nach Maßgabe der direkten Staatsstenern vertheilt werden, daß der Gutsbesitzei Theil nimmt an der Gemeindeversammlung und daß, wenn. Meinungadiff eren en ent nehen, über diese der Kreigausschuß entscheidet. Es ist hierdurch moglich geworden, die größere Intelligenz des Gutsbesitzers für sammtliche kommunale Aufgaben nutzbar ju machen für die Gemeinde, eg sind dadurch die Kosten vermindert, es ist eine ,. Tragung derlelben ernielt, und ich glaube, daß ein Vorgehen auf diesem Wege einen großen Theil der bezeichneten Mißstände bereits unter der be⸗ stehenden ee d,. zu beseitigen im Stande ist.

Ich mache ferner darauf aufmerksam, daß, was das Steuerwesen e,. die Gemeinden in der Lage sind, hierüber durch Statut zu beschileßen und daß der Kreigangschuß in der Lage ist, abzuhelfen, um eine un zweckmäßige irrationgle Vertheilung der kommunalen Lasten zu

verhindern. Baß ist in so großem Umfange gescheben, daß von

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Und nun R

Verhandlungen wäre, hierũ

irgend w

können. Aber ich glaube. die mit dieser Regelung verbunden sind.

Bezirk ist, an welchem die Ueberweisung er dadurch bedingte Ungleichmäßigkeit;

zelnen Gemeinden beruntergeben, dest

vorzugung einerseits der großen und dem vlatten

Lande

hervor⸗ neber⸗

o meh

Städte gegenüber den kl und wiederum auf ; Lande die Bevorzugung der wohlhabenden Landestheile über den minder wohlbabenden Landestbeilen

dem platten gegen. hervor. Da i

die Frage, an welche kommunalen Ver bände die Neberweisung . eine überaus schwierige und gewichtige. Andeꝛerseits

zu erfolgen hat, aber ist dabei

munalen Lasten, die Provinzen, nämlich da, meinde sie freiwillig auf den Kom Rommunallast, sondern eine Soꝛie

zu berũcksichti gen, Schulast, in

daß

eine der wesentlichsten kom dem größten Theil der östlichen

wo das Landrecht gilt und wo nicht die Ge · munal-(Eiat übernommen hat, leine tätslast ift, und das wird, glaube

ich, wesentlich dabei ins Auge ge aßt werden müssen, um zu ermägen, ob und inwicweit man in Betreff der Rormirung der Verwendunge= zwecke der zu überweisenden Summen Vorschriften in das Gesetz auf⸗

nimmt.

wendung, die mir jedenfalls gemacht

namlich auf diese Weise die gesetz wird und daß ein braucht. Das verstebt sich von selbst.

Frage welche von solcher Bedeutung

von allerschwerwiegen der größten Vorsi 1 Wort, welches ja leider sehr viel für Unentschlossenheit und Faulbe mich einem solchen Vorwurf auszusetzen,

Va gano.

Meine Herren! Ich will ohne weiteres die Richtigkeit einer Ein⸗

werden wird, gleich zugeben, daß

liche Regelung wesentlich verzögert e Derartige eingedende Erwägung eine längere Zeit

Aber, meine Herren, bei einer ist, und bei der jeder Mißgriff

dsten Folgen sein kann, ist man verpflichtet, mit cht vorzugehen und fach benutzt wird zum Deckmantel

it, bier mit vollem Recht, und obne

ich glaube, ich kann ein

anwenden: ehbi va piano,

Dem Abg. Zelle gegenüber bemerkte der Minister des

Innern Herrf Zunächst die Eiklãrung, waru

in der entfprechenden Nachweisung Es wird, wie den

urth:

Herren ja be

i die Antwort auf die Resolutien eine Erwähnung nicht erbalten. kannt ist, nur wegen solcher Be

schlüfse des Haufeg. welche sich auf besondere Beschwerdepunkte, Ve⸗

titionen u. s. w beziehen, eine Antwort ertbeilt; wenn handelt, oder um Angelegenheiten,

Etats bezieben.

Hauses in der Nachweisun dem Hrn. Abg. Zelle eingebenden 5 : ,, ] noch nicht vorliegen. ätten wir es nur zu ihun mi e sich die Sache sofort regeln;

bat der von des Hauses gegeben. über

gemeinden, so würd

so wird

u sehr l welche die

kein Bedenken, eine Erhöhung der Ich erkenne an, daß mit Rüͤcksicht Deldwerthes und da die Hundesteuer uberhaupt in Frage kommt, den Cba

Erhöõhung den macht, nicht

haben, daß

sind die namentlich bloß die

eintreten könnte. Aber ö allerverschiedenarligflen Wunsche

ist angeregt

eine Hundesteuer

eine Nachweisung aufgestellt und in dieser es sich dagegen um zu erlassende Gesetze die sich nur auf die Positionen des eine Beantwortung des Beschlusses des g nicht in Aussicht genommen. Im Uehrigen

erwãhnte Beschluß Frörterungen Veranlafsung Berichte indessen den Stadt dann hätte es Hundesteuer eintreten zu lassen. auf das allgemeine Sinken des wesentlich, soweit sie finanziell rakter einer Luxussteuer hat, diese bejüglich der Landgemein⸗ geltend ge⸗ inwieweit

worden, ob und

einzelnen Gemeinden darüber zu beschließen eingeführt werden

solle, und

gb die Steuer nicht als Kreissteuer erboben, bejw. ob die Gemeinden

nicht durch die Kreis vertretung genöthigt steuerang der Hunde eintreten zu lassen.

finden Erörterungen noch statt; sie schluß gekommen.

Auf die Beschwerde des Abg. von Czarlinski erwiderte der Minister des Innern Herrf

Was zunächst den Eingang linski anbelangt, die Behauptung,

forderungen des polnischen Abgeor

ändert habe,

ist zunächst die von ihm fügung an die Standesäm

nderung Weise erfolgt.

Was die

so muß

bung der Ortschaft

treff des dritten

Gutsbesi übrigen sind

J .

ioerden sollten, eine Be⸗ Nach dieser Richtung hin sind bisher noch nicht jum Ab⸗

urth:

der Rede des Hin. Abg. von Czar⸗ daß meine Stellung zu den An

dneten sich prinzipiell ge⸗

ich dies durchaus in Abrede stellen. Es angeführte Verfügung, die bekannte Ver⸗ ter nach wie vor beute in Kraft; eine Ab= bejnglich der Schreibung der Personennamen ist in keiner

langt, so hat der 9. zur Sprache in, der Ortschaft

üfung nicht zu einem anderen rtschaft in einer Weise geschrieben

. zu lass 26

e in 5 die der en Sprache allmählich Berbeigefübrt Meine Herren, wenn Sie daran Hinauggeben wollen, daß Sie lagen; es müssen die Schreitwei fen beibehalten werden, wie sie fich in alten Urkun · den, Grundbüͤchern u. f. w. verfindean, dann würzen Sir die ganze Landtatie von Polen umndern müssen; dann würde Polen nicht mehr Posen beißen, jondern Pomaän, lein Menich würde wissen, waß Samter sst nach polnischem Figmen. welcher Stamotuld beißt; Bentschen hat einen Ramen, den ich allenfalls buchftaßiren, ber nicht augfprechen iam. er kat überhaupt gar keine Aebnlichteit mit dem Jcamen Bentschen. Diesen sprachbildenden Prozeß fõnnen Sie nicht aufhalten und wenn die Preußische Sigatgregierung in der Reberzengung, daß die Proving Posen ein Tbeil, der Vreußischen Monarchie und des Denutschen Reichs ist. ibhrerseins eine Begũnstigung diesez sprachbil denden Prozesses in den gegebenen gesetzlichen Grenzen eintreten iäüßt, fo finde ich das nur durchaus in der Ordnung. Was die Kreisblätter anlangt, so kann ich dem Hrn. Abg. von Czrarsimsfi nur sagen: er mag sich bezũglich der amtlichen Kreisblätter lediglich auf daslenige beschrnken, was in denselben amtlich mit getbeilt wird; dafür sind die Bebörden verantwortlich, und dafür werden sie die Verantwortung zu übernebmen gern bereit sein. Für dasjenige, was aber als nicht am tlicher Inhalt dieser Kreis Hlätter abgedruckt wir., mag fich der Herr Abgeordnete an die be- treffenden Redaktionen wenden; denn dafür sind lediglich die Redakt. ionen, nicht aber der Landrath, nicht die Regierung, richt das Ministerium verantwortlich. . . Was endlich die von Hrn. Abg von Czarlinski erwahnte Ausweisung anlangt, so bemerke ich, daß neue Ausweisungen überbaupt jetzt nicht mehr haben veranlaßt zu werden brauchen,. sondern daß es sich lediglich darum dandelt, gegenüber den in früherer Zeit bereits Aus. gewlefenen. denen aber noch Fristen gestattet worden sind oder bei benen wegen der Uebernahme längere, diplomatische Verhandlungen haben gepflogen werden müssen, endlich die bereits früher ertheilte Jusweifungsordre zur Durchführung zu kringen. Der Fall, den der 6. Abg. von Gzarlinsti nannte, ich glaube, der Name war owalsti. wurde mir durch einen Zeilungsausschnitt bekannt, der in sebr markanter Weife darstellte, ein Mann, der lange Zeit ich glaube, seit ls oder 20 Jahren in Preußen gewesen sei ietzt aus gewiesen worden. er babe keine Fristen erlangt, degwegen habe er sich das Leben ge⸗ nommen. Meine Herren, ich habe nähere Ermittelungen über diesen Fall veranlaßt und dabei hat sich herausgestellt, daß dir Augweisung gegen den Mann bereits vor circa 21 Jahren verfügt war. Die Aus · weisung hat jedoch nicht zur Ausführung kommen können, weil wegen der be ee nach Rußland erst noch längere Verbandlungen schwebten und sodann, weil Kowalski immer wieder um neue Fristen einkam; diese Fristen waren ihm bewilligt, zuletzt bis zum 1. Januar; er ist dann wiederum um eine neue Frist tingekommen und die Er⸗ tbeilung der Frist ist, glaube ich, am 18. Dezember erfolgt, konnte allerdings erst am 21. oder 22. zur Aus⸗ bändigung gebracht werden, nachdem Kewaltki am Tage vorher seinem Leben ein Ende gemacht batte. Ich glaube, Sie können also auch in diesem Falle, wo die erbetene Frist bereits bewilligt worden war, nicht von einer in humanen Ausführung einer bereits vor 25 Jahren erfolgten Verfügung reden.

Dem Abg. von Strombeck gegenüber bemerkte der Minister des Innern Herrfurth:

Der Hr. Abg. von Strombeck hat, wenn ich ibn recht verstanden babe, 6 verschiedene Angelegenheiten zum Gegenstande seiner Erörte- rungen gemacht. Ich will verfuchen, demselben auf alle diese 6 Punkte zu antworten. .

Was zunächst die erste Beschwerde angebt, die Frage der Aus führung der Baupolizeiordnung, für den Regie⸗ rung bezirk Erfurt auf dem Eichsfelde, so hat er demsesben Gegenftand bereits schriftlich zur Sprache gebracht in einer Eingabe, welche an den Minister der öffentlichen Arbeiten und an mich gerichtet worden ist, und es ist ibm darauf vor einigen Tagen eine ausführliche schriftliche Antwort zu Theil geworden, die anscheinend noch nicht in seine Hände gelangt ist. Ich will also nur kurz rekapituliren, diefe Mittheilung giebt die volle Antwort auf die Frage, die er heute an mich gerichtet, Zuerst auf die Frage, womit die verschiedene Behandlung in den Kreisen Schleusingen und Ziegenrück einerfeits und dem Gichsfelde andererseits begründet sei? Viese Verschiedenbeit beruht darin, daß die Aufhebung oder Ab änderung diejer Bezirkspolizeiverordnungen nur mit Zustimmung des Bey irkgausfchusses erfolgen konnte, daß der Bezirkgausschuß es aber abgelehnt hat, diese Erleichterung für den ganzen Bezirk zu ertheilen, sondern ein Bedürfniß nur für die Kreise Ziegenrück und Schleusingen anerkannt, es aber abgelehnt bat, den eichẽfeldischen Kreisen eine gleiche Rückficht zu Theil werden zu lassen. Es ist ferner in dieser schriftlichen Antwort näher nachgewiesen, daß keines ˖ wegs irgendwie in inbumaner und die Verhältnisse der Eingesessenen nicht berücksichtigender Weise vorgegangen worden ist, sondern daß es sich blos darum gehandelt hat, eine offenbare Renitenz in 2 Ge ˖ meinden zu brechen, daß aber im Großen und Ganzen mit s ehr großer Nachsicht gerade in dieser Hinsicht verfahren worden ist.

Was den zweiten Punkt anlangt, die Frage der Kranken⸗ kassen, so bat Hr von Strombeck erklärt, daß er selber mangelhaft informirt sei; ich bin gar nicht informirt, und kann mir diese Information ebensowenig schaffen, wie in Bezug auf den dritten Punkt, die Webeschule, weil diese Fragen uberhaupt nicht zu meinem Ressort gehören.

Bejüglich der von ihm jur Sprache gebrachten Frage der Tbierquälerei wird, soviel ich weiß, überall, wo ein Bedürf- niß sich kerauegestellt hat, im Wege der Polizeiverordnung, nament lich binsichtlich der Hundefuhrwerke, vorgegangen. .

Was die Verwendung von Kindern in gesundbeits⸗ gefährlichen Gewerben anlangt, so giebt einerseits die Gewer be⸗ ordnung die Handhabe, auch dagegen vorzugehen, und andererseils findet die von Hrn. von Strombeck gewünschte scharfe polizeiliche Koatrole namentlich in der Richtung statt, ob die Kinder, weiche solche Leute mit sich führen, ihre eigenen sind oder von fremden Leuten zum Zwecke des Gewerbes irgendwie angenommen sind.

Endlich erkenne ich, was den letzten Punkt anlangt, mit dem

errn Vorredner volllommen das Bedürfniß zu einer Regelung der

rage an, in welcher Weise die Bescheinigungen zu ertheilen eien, welche den Krbeitern es ermöglichen. möglicst bald in den Genuß der Vortheile zu treten, welche das Invaliditäts- und LAiters ver ficherungsgesetz ihnen bietet. Die Verfügungen sind vom Reichs. Versicherungs amt entworfen, den verschiedenen Ministerien im Entwurfe zugegangen und werden. wie ich annehmen darf, in allerkürzester Zeit erlassen werden können. ; ö.

Ich kann nur hinzufügen, daß den . die der Hr. Ab- geordnelie ausgefprochen bat, dabei in vollfter Weise Rechnung getra. gen wird, daß mnsbesondere als untere Verwal tung s bebörde fur diese Bescheinigungen nicht die Landrätbe bezeichnet werden, Jon. bern die Demeinde · und Sriepolineibehörden mit, diesen Bescheini. gungen beauftragt werden, fodaß für die Arbeiter nicht unnütze Wen entfiehen, fär die Landrätheè nicht unnütze Beläftigungen, sonöern, daß in der einsachsten und dbequemften Weisẽ diefe Bescheinigungen beschafft werden können.

Gedãchtniß daß wir im

Kirchenglocken von verbandelt

hätten. Nein, melne Herren, im vergangenen Jabre haben wir siber die Anjchuldiqungen gesnrochen, welche gegen den Bürgermtister

selben erst abgeliefert babe, emvfãnget erklãrt: Conraz ist dennitiv zu Ende gebracht durch dag militär ebrengerichtliche Erkenntniß, welches ibn von dLiesen Anschulbigungen freigesprochen bat, und am Ende der Diskussion, welche von jwei Plenarberathungen den besten Theil weggenommen hat, bat, wenn ich nicht irre, der Hr. bobe Haus habe selbst als Ehrengericht die Freisprechung des Bürger- meisters rat: babirt ift dabei nur . . Bachtm bat w 5 wie dies meinerseits ge⸗ scheben ist: die se Frage ndet sich im Prozeß, warten wir das Cee tig ab 46

Conrad erboben worden sind dahin. daß derselbe seine Zechschelden

edekt babe durch Jompensation mit Gemeindeforderungen. er

eindegelder Jahre lang hinter sich behalten md die nachdem er von dem Gemein de gedrãngt wurde. Meine Herren, ich habe

da n ö Angelegenbeit des Bürgerm eisters

di ese

Abg. Berger die Erklärung abgegeben: dieses

Die ganze Frage wegen der Rbeinbrobler Glocken

hist risch, nur als Inziden punkt er räbnt worden, und

Nun, meine Herren, nehme ich gar keinen Anstand, anzuerkennen:

das gerichtliche Erkenntniß ist jetzt ergangen; ich nebme auch an, wenn es nech nicht die Rechtẽkraft erlangt kat wird es dieselbe bald er- halten, und dieses Erkenntniß ist in der Hauptfrage, in Betreff des Rechtes der politischen Gemeinde zum Mingebrauch der Elocken bei der Beerdigung von Eoangelischen, zum Nachtheil der bürgerlichen Gemeinde das Erkenntniß erstritten.

ausgefallen; die Kirchengemeinde bat ein obsi⸗gen⸗ ; ; Ich nebme deshalb auch keinen Anstand, zu erklãren, daß die Verwaltungsbebörden sich in einem Rechtg⸗ irrtum befunden baben, wenn sie geglaubt haben, durch polizeisiche Maßregeln dieses angebliche Recht der 2 in diesem Spezialfall Ur Durchführung bringen zu köpner, ebento wie die Kirchengemeinde sich in einem Recktsirrthum Fefunden bat, als sie kebauptete, daß überbaupt der bürgerlichen Gemeinde irgend ein Mitgebrauch der Glocken zu Zwecken der bürgerlichen Gemeinde nich t zustehe.

Meine Herren, daß damals mit polizeiliche? Maßregeln vor- gegangen wurde, ist, wie ich sage, aus einem Rechtzirrtkum, aber aug einem erklärlichen und verzeißlichen Rechtsicrthum, gescheben; denn kt diese Kirche größtentheils auf einem Grundstück der politischen Gemeinde mit dem Gelde der politiscken Gemeinde gebaut, und es war allerdings die Annahme, daß die pelitische Gemeinde vielleicht sogar Eigentbümerin, jedenfalls aber im Besitz des Mitbenutzungsrechts war, eine durchaus entschuldbare und verzeih iche.

Im Uebrigen hat ja nun der Heir Abgeordnete Bachem als Mandatar der Gemeinde bier die Sache zur Sprache gebracht aud bebauxtet, daß eine Verpflichtung der Kommunalaufsichtsbebörde voꝛrlãge, der politischen Gemeinde die Kosten zu erstatten, die ihr aus diesem Prozeß erwachsen sind. Meine Herren, ich glaube nicht, daß er in dieser Benebung ein Mandat der bürgerlichen Gemeinde erbalten bat. Die politische Gemeinde in Rheinbrobl hat ibhrerseits einen anderen wohl etwas zweckmäßigeren Weg eingeschlagen; sie hat sich nämlich direkt an den Minister gcwendet und inen Beschei

friedengestellt füblt. In dieset Eingabe, die ich mitgebracht habe denn ich konnte mir denken, daß die Sache bier zur Sprache bracht würde —, findet sich ein Pafsus, den zu verlesen ich um Erlaubniß bitten möchte. Darin heißt es: 3 Wir rernebmen nun aus den öffentlichen Blättern, daß die Absicht begt, die scon so oft im Hause der Abgeordnete srterte Angelegenbtit nochmals daselbst zur Sprache zu brh und dabei an ER Excellenz das Verlangen auf Erstattung der . Proztßkosten aus Staatsmitteln zu stellen. ir, es ist der Gemeinderath unterzeichnet sind jwar im Zweifel darüber, ob man in der That in der ge⸗

nesen zu bebandeln gederkt; immerbin warden wir gegen dieses

Vorgeken, dessen Laute rkeit wir nicht anzuerkennen vermögen, Ver⸗

wahrunz einlegen müssen, wenngleich auch wir eine öffentliche Be⸗

sprechung der Angelegenheit nicht zu scheuen brauchen

Mein? Herren, ich will gleich, um mich gegen Mißverständnisse

zu bewahren, ausdrücklich erklären, daß ich versönlich mich dieser Er · klärung des Gemeinderaths nicht anschlisße, und daß ich die An⸗ nahme die darin enthalten ist, für nicht zutreffend erachte. Ich möchte aber doch darauf hinweisen, daß man jetzt die Sacke um= drebt, vnd daß man das, was im vorigen Jahre als Inzidenzpunkt erwähnt worde war, jetzt nun, waz hißstorisch richtig ist, was aber für die Debatte des vorigen Jahres absolut nicht zutrifft, als die Hauptsache hinstellt, und daß man daraus dielleicht die Folgerung Riehen wollte, daß auch die Angriffe gegen den Büůrgermeister Conrad, die auf ganz anderen Giünden beruhen, berechtigt seien. Meine Herren, das ist nicht der Fall. Ich verstebe es collstãndig und ich Till durchaus dem Hin. Abg. Bachem nicht widersprechen, wenn er jetzs bei dem Ertönen der Rheinbrohler Glocken, die, erkigung ron Evan zelischen nunmehr für immer frummt“ sind, mit einer gewissen Befriedigung auscuft: Rböinbrobler Glöckli baben ein schönes Geläut. Ich könnte aber nickt folgen wenn er etwa fortfabren wollte: Und des Bürge meisters Feinde sind kreuzbrave Leun. **

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