Die ‚Weimarische Zeitung“ begrüßt die Konferenz
mit folgender Betrachtung: . Den Zeitgenossen ist es beschieden vieler großer und folgen reicher Vorgänge,
n beiterschutz · Tonferenz,
sammlung von
daß er erstrebe, ein Alexander zu sein.
Streben liegt, daß er zwar militärischen Sicherstellung Deutschlands bewußt ist und danach handelt,
sichstem Maße ausmachen. An
ihnen
machen und geben
Nationen zu Ländern zu
tung in allen bestrebt
zum ersten Male sehen wir den Versuch, die Staatsgewalten Interesse
nallonalen Abmachungen über Remeinsamen , Dieser
aufzurufen zu einer Vereinigung im
bedeutungsvolle Gedanke hat in seinem ersten . . an die die Einladung zur Konferenz
2 . n , . lung bon hochangesehenen Männern aller Länder wird jetzt in Berlin . 9 ist geflattet, in diesem ersten Erfolg eine Bürg- schaft zu sehen für den guten Verlauf der Berathungen Darüber. daß Maßnahmen zum Schutz der Arbeiter, wie sie in dem Konferenzprogramm umgrenzt sind, eine Nothwendigkeit sind, im humanitãren Interesse so. wohl wie im Interesse der wirthschaftlichen Vethältnisse besteht ja nirgends Rur darüber gehen die Ansichten qus- einander, in wie weit die Gesetzgebung in der Lage ist, hier eingreifen zu können und in wie weit internationale Abmachungen am find, Angesichts der so verschiedenartigen Bedingungen, Indessen das Programm ist mit zroßer Um.
ficht und Besonnenheit guf solche Punkte gerichtet, in denen jedes Land berests gesetzgeberische Vorschriften erlassen hat, so daß die i ch keine Schwierigkeit machen kann, in denen
weiter aber diefe nationalen Verschiedenheiten am leichtesten ausge⸗
Erfolg gehabt: alle Staaten, ergangen war, haben sie angenommen,
eine Meinungeverschiedenheit.
die Nationen arbeiten.
prinzipielle Frage eigentli
glichen werden können.
e ernsthafter man auf die Förderung sozialer Ziele gerichtet ist, um 3 en ffn muß man jeden, auch den tleinsten Schritt prüfen, ob er nichl vom rechten Wege abführt und verhãangnißvolle Aber so groß die Schwierigkeiten sind und so noth⸗ wendig die vorsorgliche Erwägung alser FKonsequenzen ist, die Annahme
nach sich zieht.
Wetterbericht vom 15. März, Morgens 8 Uhr.
Gtationen. Wind.
— 40 R. 1
Temperatur in O Celßus
593 265 ö 8 8 * *
SSW H5 bedeckt SSS 6 wolli g SSO 3 wolkenlos SSW 2 Dunst still Nebel
4 halb bed.
Mullaghmore Aberdeen. Christiansund Kopenhagen. 3 ; aparanda.
Petersbrg. 1 Regen Sire, 36 I bedeckt Cort, Queens ·
town ... . I Regen Cherbourg. 6 halh bed.
elder .... wolkenlos H 1Dunst Hamburg.. 3 halb bed. ) 3 ö eufahrwasser Memel ... Nebel ͤ
aris .... 2 bedeckt . 5 wolkenlos? Karlsruhe ..
Wiesbaden. München.. Chemnitz.. Berlin . . .. Wien .... Breslau ... Ile d' Aix. . Nizza .... .
y Thau. ) Reif. 9) Nebel, Reif.
uebersicht der Witterung. Gin tiefes Minimum liegt westlich von Len ö . starke suͤdliche Winde auf den Britischen nfeln verurfachend, während das Maximum im Südosten wenig verändert ist. In Central · Europa ist das Wetter ruhig, theils heiter, theils nebelig, ohne meßbare KRiederschläge; die Temperatur liegt durchschnittlich etwas über der normalen. Im deutfchen Binnenlande wurde vielfach Reif beobachtet. Deutfche Seewarte.
immimPćsmDᷓPummmmnnnmmnnannnnn,
Theater ⸗Anzeigen.
Wönigliche Schauspiele. Sonntag: Opern- hau 64. Vorstellung. Othellg. Oper in 4 Akten von Ciuseppe Verdi. Text von Arrigo Boito. Für die detsche Bühne übertragen don Mar Kalbeg. In Sine gesetzt vom Ober ⸗ Regisseur Tetzlaff. Dirigent; Kapellmeifter Sucher, Anfang 7 Uhr.
Schauspiel huß. 56. Porstellung. Der Biblio⸗ thekar. Schmnk in 4 Aufzügen von G. von Moser. Anfang 7 Uhr.
Montag. Oprnhaus. 66. Vorstellung. Aen nchen von Tharau. yrische Oper in 3 Aufzügen von
. ir a Tert von Roderich Fels.
nfang r.
Schauspielhaus 67. Vorstellung . Die Quitzow' . Vaerlondisckeß rama in 1 li den von Ernst von Wildenbruch. Anfang 7 hr.
E ee O e = f g
.
—
n O O = . . . . . O .
OO — 2 O K — d
—
gewesen, Zeugen zu sein aber kaum einer derselben bietet ein so eigenartiges und bedeutsames Hild, als die internationale die heute in Berlin zusammentritt. Unter dem Vorsitz' des Herrschers eines der mächtigsten Reiche vereinigen sich Rbgeoldnete aller europäischen Kultur staaten, aber es ist keine Ver · Diplomaten, um über eine neue Regelung der Territorial-= verhalinisse, um über Friedenstraktate zu verbant ein; sondern Vertreter der produktiven Arbeit ireten jusammen, um in Vereinigung mit den Ver- wallungsbeamten der Regierungen über Maßnahmen zu berathen, die das Wohl der Arbeiter zu fördern geeignet erscheinen. Ein Kr Männern, die in ganz besonderem Maße Männer des Friedens sind, bereinigt sich unter den Auspizien eines Kaisers, der, Regierung antrat, als Soldat im eigentlichsten Sinne des Worts galt und von dem in einem großen Theil der Welt die Annahme herrschte, . i , . täer Regierung hat Kaiser Wilhelm gezeigt, wie fern m ein solches 1 der unerläßlichen Nothwendigkeit der mit allen Mitteln sich daß er aber auf die Erhal⸗ tung des Friedens als eines kostbaren Gus bedacht ist, daß er nicht nach den kriegerischen Lorbeern strebt, sondern die vornehmste Aufgabe ö . ö . i er. für die ö jalen Reformen fucht, die die Pflichten unserer Zeit in erheb= ö Bestrebungen ähnlicher Art, Ver= besferungen in den Verhältnifsen der arbeitenden Klassen aller Völker herbeizuführen, bat ö. ,, sie een 4 ,, . ten aus, die die humanitären Ideen zum ngut der k en ec hal fe hliche n ehr ge gestalt
faßt, so sind diese dafür ein hastetes Vorgehen in dem schieht. d deshalb lebhaft zu begrüßen,
den Völkern immer mehr Störung der bürgerlichen
Menschen Menschen sind, das Frieden, so sei vorbereitet
Kongreß ron
edor er die
deshalb sagen, sie ist bestimmt⸗ dem so bereite den Frieden vorn, insofern, als die Bethätigung der
der durch gewissenlose Agitation
und zur Herstellung der Harmonie
durch eine Fülle gemeinsa nur in Harmonie lösen können. . die sich hier vor uns auft
waren. Aber
ist berechtigt, daß die Konferenz, wenn sie auch in dem einen und
e, 3 Programms zu Abmachungen nicht gelangen durfte,
doch manches Bedeutfame fördern und zu manchem Ergebn
än mhm von der Sosialreform beißt es mit Recht: wer langsam ge t,
gebt sicher. Und wenn die internationaie Verabredung nur wenig Punkte um⸗
gesicherterer Besitz. ü
einen oder ern effet ,. 5 der Konferenz, auch der kleinste, ist aher au
n m 6 e n , , ni. i i'nale Entwickelung in derselben Richtung und zugle
weitere internationale En 8 , , 7 ö
it ihrer d für die Frivolität einer gewa gen
. neben Wir wissen wohl, daß, so lange
. r ir b ab nden, Tel i ird. aber es darf doch als ein Fortschritt bezeichnet erden, a
ien er Derr nene, des Frieden gbedürsnisses mehr, und mehr zu einem Schutz des Frieders wird. Die Berliner Konferenz
ist bestimmt, diese Gikenntniß zu verallgemeinern; Gellung zu geben. Frieden im Innern
Fürsorge für die arbeitenden Klassen nach und nach den Widerstand Vorspiegelungen unmöglicher Utopien bethörten Arbeiter beseitigen
ö ĩ jede nach Äußen, insefern als sie zeigt, daß die Völker n e,, feier ee n gil e fe, verbunden sind, die sie Es sind Perspektiven in eine ferne hun: aber wenn auch erst spätere
eiten fich der Früchte erfreuen werden — daß de ʒ in unserer Zeit gelegt ward, deß dürfen wir uns freuen.
gelangen
als was durch über⸗
du den
alte Wort: Willst behalten
seine Geltung
man darf von ihr Sätze: „Willst du den Frieden,
staatlichen und gesellschaftlichen verhetzten und durch sinnslose
auf dem Gebiet der Arbeiter
ß das Samenkorn dazu
von inter⸗
il eile guten Nach Schluß der Reda
München, 165. März. hiesigen Kapitularvikars
heute in Abschrift den gegangen. Letztere besagt; Ylatze unter denen autoritativen Auespruchs, vom 19.
vom 15. Oftober 1875 und 14.
hat die Regierung Vatikanum nicht das Placetum
bisher nicht nur auch erbrachte
ausschließen. Den
Alfkatholiken sondern
haben,
Folgen die Vatikanum, verworfen
Depesch
(W. T. B.) Die Vorlage des Rampf t e rung in Betreff der Altkatholiken vom 10. März, sowie
i dez Kultus Ministers Freiherrn von Lutz sind den g n ge Ritgliedern des Landtages zu⸗
Das Kapitularvikariat hat im i mäßen weiteren Verhandlung mingetheilten, KJ März über die Zugehörigkeit der
Altkatholik katholischen Kirche die ministerielle Ablehnung . Hin rs auf Tie Memoranda der bayerischen Oberhirten verfaffungsgemaͤß gehandelt,
daraufhin auch künftig keinen Leugner der Unfehlbarkeit gewaltsam fehlen den
anderweite keineswegs das
—— — —— — ——
ktion eingegangene en.
an die Staatsregie⸗
Eingang seines der Königlichen
Juni 1888 beklagt. Dennoch weil ja das regium erhielt, und sie kann weiteren Nachweis, daß das staatlich nicht placetirte Lehren der Kirche Memorandum
Dienstag: Opernhaus. 66. Vorstellung. Die Hochzeit des Jigaro. Komische Oper in Akten von ozart. Text von Beaumarchais. Anfang
7 Uhr. .
Schauspielhaus. m 1. Male: Loni. Lustspiel in 5 Aufzügen von Leopold Günther. In Scene gesetzt von Direktor Dr. Otto Deyrient.
Besetzung. . von Veltheim, Hr. Sauer Wolf ⸗ gang von Veltheim, Gisbert Ruthardt, Assessor, feine Reffen, Hr. Müller, Hr. Link, Apollonia Lenz, feine Richte, Frl. Kramm Geheimrath von Hall, Hr. Oberländer. Clementine, seine Frau, Fr. Seebach. rau von Warinska, Fr. Kahle. Stefana, ibre Tochter, Frl. Kester. Lydia. von Maifeldt, Frl. Linden. von Wetzlar, Assessor, Hr. Herrmann. von Ringwitz, Referendar, Hr. Vollmer. Lieutenant von Hauschild, Hr. Dartmann. Justijrath Holm, Hr. Plaschke. Balihasar, Diener, Fhristel, Köchin bei dem Freiherrn, Hr. Siegrist, Frl. Bergmann. Ein Herr, Hr. Bornemann. Gin Biener des Ministers, Hr. Berthold. Hein⸗ rich, Diener, Christeph, Pferdejunge bei Wolfgang, Hr. Schippang, Frl. Tegge.
Anfang 7 Uhr.
Deutsches Theater. Sonntag: Die Stützen
der Gesellschaft. Montag: Faust, L. Theil. . Dienstag: er üiunterstaatssetretär.
Mittwoch: Faust's Tod.
BDerliner Theater. Sonntag: Der Beilchen⸗
frise; Samlet ontag: Hamlet. Den e Wittwe Scarron. , Ein Liebes⸗ zeichen. Sexenfang. Raudel' s Gardinen⸗
predigten.
Tessing Theater. Sonntag: Das vierte Gebot. Volksstuck in 4 Akten von Ludwig Anzen⸗·
orelli. Schau⸗ . Auf⸗
. em Urlaub.)
treten des Hrn. Klein vor
Wallner Theater. Sonntag: Zum 62. M.: Die Nachbarinnen. poß in z 656 6 Raymond und Gafthneę von Dang Ritter. 33. . Zum 41. Male; König Sandanl?, J Akt von Meilhare und Ho
Montag: Zum 157. vard. chwank in 3
und Antoine Mars. De Ver brite Kopf.
eifer Benutzung einer
Dictoria-· Theater. S Stanley in Afrika. Zei von Alex. Motzkowski u Musik von C. A. Raida. Anfang 73 Uhr.
Sonntag: Mit neuer 60. Male: 3 Akten von — Mußsik von Cart Millöcker. Julius Fritzsche. N Federmann. Anfang Ü Uhr.
Nesidenz · Theater. burg.
von Robert Buchholz. Montag: Marquise.
Belle Alliance Theater.
Beleuchtungs⸗ Effekten: Nautilns.
Verne von Carl Pander.
und A. Wicher. t der Balletmeisterin Maria Volta.
Montag: Dleselbe Vorstellung.
Central- Theater. Sonntag:
G. Steffens. Thomas. Anfang 74 Uhr
Sonntag: Zum 37. Male:
Musik von Franz Roth. Montag: Dieselbe Vorstellung.
schichte der Urwelt. Montag: Dieselbe Vorstellung.
(Einnahme von Bagamoyo). den Schimmelhengsten Mignon un blutpferde), Original ⸗Dressur von Auftreten der Luftkünstlerinnen Reittünstlerinnen und Reitkunstler.
Oscar.
Montag: Dieselbe Vorfte
der bayerischen Bischöfe.
ondern erst die Vikariate vorlage vom
15. März 1550 in einer Weise, welche jede Bestreitung ausschließt. Die Frage ift sofort liquid gesteils, obgleich dem Dogma der unbefleckten r , riemals die wörtliche Placetirung zu Theil geworden ist, so
ist es do welche keiner anderen Deutung und Auff
durch die Handlungen und Entschließungen der Staatsregierung,
affung Raum geben können,
thatfächlich placetirt worden, beispielsweise durch die Entschließung des
Ministeriums vom 26.
Cooperator Thomas
April 1866 gegen den
Braun, welcher die unbefleckte Empfaͤngniß leugnete, vom Ober · Apell· zerichtẽ unterm 3. Mai 1869 bestäͤtigt, sowie laut ministerieller Er klärungen im Landtage von 1872, 1581 und 1883/84. Wie demnach die Stagtsregierung das Dogimd der unbefleckten Empfängniß seit
Jahrzehnten
onsequert dem Priester Thomas Braun ge enüber voll⸗
zogen Hat, fo kann sie auch dessen Vollzug gegenüber den Altkatholiken
nicht
ablehnen;
Dogmas alein
verfügten schuß des erst die
heutigen
Ausschließung der Staatsgebiet wirksam anerkennen. altkatholischen
(15. März) Entschließung innerhalb der nenden Altkatholiken von nun ab nicht mehr als Mitglieder der katbolischen Kirche
schon die Leugnung dieses als sehr ausreichend zu der von der. Kir Ultkatholiken auch für das deshalb wurde dem Aus. Landesverein in München mit eröffnet, daß vor⸗ München- Freysing woh⸗ Staatsregierung betrachtet und be⸗
sie muß vielmehr
Erzdiõzese Seitens der
bandelt werden, daß vielmehr die Rechte der Katholiken in dieser Biözese hinfichtlich der Religions übung sich vorläufig nach §. 2 der
zweiten Verfassungsbeilage
von Lutz.
Primat des Römischen Papstes,
München, 15. März. tularvikar Ramp lage hob katholiken außer der en die
als ersten Beschwerdepunkt
Verneinung des
zu bemessen haben. gez. Lr. Frhr.
(W. T. B.) Die vom Kapi⸗ f an die Staatsregierung gerichtete Vor—⸗ gegen die Alt⸗ Leugnung der Unfehlbarkeit ein⸗ Dogmas des Florentiner⸗
onzils hervor über den Ehren- und den Juris diktions⸗
indem die Altkatholiken den
Apostelfürsten Petrus den übrigen Aposteln gleich⸗ und seinen Nachfolger dadurch als gewöhnlichen Patriarchen darstellten.
Budapest, 15.
März. (W. T. B.)) Ihre Majestät
die Kaiferin ünd Königin sowie die Erzherzogin Va⸗ lerie sind nach Wies ba den abgereist.
Gesang ; Kolonie dem Kronprinzen von
Paris, 15. März.
(W. T. B.) Nach einer einstündigen
Unterredung mit dem Präsidenten Carnot soll de Freycinet mit der Bildung des neuen Kabin ets beauftragt worden sein.
Belgrad, 15. März. Gestern brachten verein der Studenten sowie die italienische
(W. T. B.) Gestern brachten der
Italien unter Ab⸗
fingung der italienischen Nationalhymne einen Fackelzug
dar. Studenten, welche eine Ansprache später auf dem Balkon erschienen war,
Hochrufen empfangen.
Der Kronprinz empfing alsdann eine Abordnung von
hielt, und wurde, als er mit stürmischen Heute früh reiste der Kronprin
in Begleitung Nigras und Brusatis über Szabatka na Buka rest.
(Fortsetzun
Friedrich Wilhelmstãdtisches Ausstattung: Der arme Jonathan. Operttte in Hugo Wittmann und Julius Bauer. In Scene gesetzt von
Hr. Kapellmeister
Montag: Der arme Jonathan.
Sonntag: Zum 37. Male: Lufffpiel in 3 Akten von Victorien Sardou. Deutsch Anfang 74 Uhr.
Sonntag:
änzlich neuer Ausstattung an Dekorationen, Kostůümen, equisiten, maschinellen K u. elektrischen um 195. Großes Ausstattungsstück mit Gesang und Tanz in 4 Akten und 13 Bildern nach Jules Musik von E. Christiani Ballets und Gruppirungen von
Theater.
Zum
Direktion: Sigmund Lauten ˖
Marquise.
Mit
Male: Der
Jules
Musik⸗Dirigent:
d
interessante und originelle Dressur von Hrn. Renz. — Vorführen der 6 engl. Dag fbr, Voll ·
Hr. Kapellmeister A. Wicher. In Scene gesetzt vom Direktor Sternheim. Anfang 74 Uhr.
Direktion: Emil Thomas.
Zum 4. Male; Ein sfideles Saus. en. mit Gesang in 4 Akten nach
andenen Idee von W. Mannstädt. In Scene gesetzt vom Direktor Emil
einer vor⸗ Musik von
Montag: Zum ' Piale: Ein fideles Haus.
Adolph Ernst⸗ Theater. Dresdenerstraße 72. Der Gefangtpoffe in 4 Akten von Eduard Jacobson und Leopold Tly. Couplets theilweise von Gustav Görß. Anfang 7 1
Goldfuchs.
hr. Anfang 77 Uhr
Urania, Javalidenftraße 5 / , geöffnet von 12— 1 Uhr. — Sonntag um 74 Uhr:
Die Ge⸗
Circus Renz, Karlstraße. Sonntag: 2 große Vorstellungen. 4 Uhr Nachm. (1 Kind frei): Große Extra Vorstellung mit eigens arrangirtem Programm. Auf vielseitiges Verlangen; Aufführung der komischen Ballet Pantomime Harlekin vom gesammten Corps de Ballet. — Abends 71 Uhr: Im dunklen Erdtheil . , .
Driginal⸗ Pantomime. — Großer Rin
ampf zwischen ubany, höchst ranz
86. Franz Renz.
eschw. Castagna.
— In beiden Vorstellungen: Auftreten der vorzügl.
Montag: Wiederholung der großartigen Benefiz⸗ Vorstellung des Hrn. Franz Renz und 6 .
g des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten
Beilage.)
Coneert⸗Anzeigen.
Philharmonie. Montag, IJ. März: III. (letztes) Concert des Philharmon. Chors (Siegfr. Oche). Anfang 73 Uhr.
Hotel de Rome. Montag, 17. März: Concert
von Dora Sellin unter gef. Mitwirk. des Klavier⸗ Virtuofen Hrn. Gustav Lazarus. Anfang 73 Uhr.
Concert Haus, Leipzigerstr. 48 (früher Bille) Karl Meyder - Concert. Sonntag, 16. März; An fang 6 Uhr. Montag, 17. März; Anfang 7 Uhr.
Aufführung der vom Concerthaus mit dem 1. Preis (1000 4) gekrönten Sinfonie unter Leitung des Komponisten Hrn. Georg Schumann.
Kr
JFamilien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Marie Staesz mit Hrn. Apotheker aul Pulewka (Elbing — Königsberg i. X. — rl. Eise Girshausen mit Hrn. Ernst Rosenow
Mannheim. — Frl. Frieda Lange mit Hrn. Kaufmann Heinrich Lauterbach (Berlin — Breslau). — Frl. Wanda Thämmel mit Hrn. Kaufmann Robert Schellenberg (Breslau — Frankfurt a. M.). — Frl. Agnes Uhde mit Hrn Fritz Schmiedt (Volkmarsdorf = Thonberg) — Frl. Minna Schalt mit Hrn. Fritz Fabricius (Meufahrwasser Danzig) — Frl. Alma Albrecht mit Hrn. Feodor Rohleder (Magdeburg Kulm bei Gera). — Frl. Marie Feltmann mit Hrn. Kaufmann Jesef Hopmann e,, i. M. = Kleve a. Niederrhein). — Frl. Anna Schultz mit Hrn. Theodor Rudloff (Hol dorf Frauenmark).
Verehedicht: Hr. Franz Dubelmann mit Frl. Mia Buddecke (Wesselingd). — Hr Heinrich
elsinghoff mit Frl. Anna Pfarre (Duisburg)) — . 2 Ehlert mit Frl. Margarethe Kursawe erlin).
Geboren: Ein Sohnz Hrn. Hermann Reschke (Rastenburg). — Hrn. Fritz Ritter (Glembokie). = Hrn. Franz v. Thenen (Krefeld). — Hrn. Otto Döhle (Leipzig). — Hrn. Hermann Senftleben (Breglau). — Eine Tochter: Hrn. Bürger ˖ meister Br. Ernst Ebeling (Hohenstein). — Hrn. Emil Hartmann (Breslau). — Hrn. Hang Greiner (Magdeburg) — Hrn. H. Mierendorf Rostoch. Hrn. Rud. Kämpf (Leipzig)
Gestorben: Hr. Rentier Gustav Strauwald
ift Sr. General · Major 3. D. Karl von eiel (Ludwigsburg)]. — Hr. Kaufmann Paul Kupfer (Berlinß. — Hr. Kaufmann J. Gold ö — Hr. Rentier Rudolf Cyfferth
Berlin). — Hr. Krnst Kersten (Berlin). — Hr. aufmann Adolf a (Berlin). = Ir. Rentiere Fife Würdig, geb. Hartin (Berlin). — Dr. Rentier Otto Peitz ner .
Redacteur: Dr. H. Klee.
Berlin: ö Verlag der Expedition . . ö Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags rihin fert Berlin 3 Wilhelmstraße Nr. 32.
Sieben Beilagen
(einschließlich· Böͤrsen· Beilage)
(, nicht zurückgezahlt wird, so ist die
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M G7.
Königreich Preußen.
Auf Ihren Bericht vom 19. Februar d. J. will Ich die wieder beisolgenden Anlagen, nämlich das . sker Posener landschaftlichen Dar⸗ ehnskasse, das Reglement, betreffend die Aufbringung des Betriebs⸗ kapitals für die zu errichtende Posener landschaftliche Darlehnskasse, den Sechsten Nachtrag zum Statut der Posener Land⸗ schaft vom 13. Mai 1857 und zum Regulativ vom 5. November 1866, endlich den Nachtrag zum Regle⸗ ment, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Beamten der Posener Landschaft hiermit Landesherrlich genehmigen. Berlin, den 24. Februar 1890. . . Wilhelm R. Freiherr Lucius von Ballhausen. von Scholz. Herrfurth. von Schelling.
An die Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, der Finanzen, des Innern und der Justiz.
Statut der Posener landschaftlichen Darlehnskasse.
§. 1.
Von der Posener Landschaft wird eine Darlehnskasse errichtet. Dieselbe führt die Firma „Posener landschaftliche Darlehnskasse n, . Sitz in Posen und genießt die Rechte einer juristischen
rson.
§. 2.
ur Betreibung ihrer Geschäfte wird der Darlehnskasse von der Landschaft ein Grundkapital von 2 Millionen Mark vorschußweise gewährt, theils durch zinsfreie Ueberlassung des Reserve⸗Verstärkungs⸗ Fonds (5. 3 des dritten Nachtrages vom 28. April 1879) und der davon angesammelten Zinsen, theils durch einen aus de Verwal⸗ tungsfonds zu gewährenden mit 3 0so zu verzinsenden Heeg n Ab⸗ gesehen von diesem zur Ausstattung der Kasse hergegebenen Kapitale haftet die Landschaft nicht für die ö der Darlehnskasse.
Die Darlehngkasse ist unter den in den nachfolgenden §5§. 4 bis 9 angegebenen Einschränkungen befugt, :
1) denjenigen Grundbesitzern, welche Baarmittel bedürfen, um ihre Hypothekenverhältnisse zur Erlangung eines Pfandbriefsdarlehens zu reguliren oder diese Verhaäͤltnisse nicht so schnell zu ordnen vermögen, als erforderlich wäre, um das Pfandbriefsdarlehn zu der Zeit zu er langen, zu welcher sie dasselbe nach ihrer Lage bedürfen, Vorschüsse zu verabreichen (5. 4);
) Kredite in laufender Rechnung zu bewilligen (5. 5);
3) Darlehne gegen Verpfändung:
a. ö n w Papiere, welche die Reichsbank beleihen arf un b. von Hypotheken- und Grundschuldforderungen, die auf Grundstücken, welche zur Posener Landschaft gehören, ein⸗ getragen sind, zu gewähren (8§. 6); H den An⸗ und Verkauf der zu 3a bezeichneten Papiere zu bewirken (8. I);
5) Depositen in baarem Gelde, auch in laufender Rechnung an⸗ zunehmen und zu verzinsen (56. 8);
6) Gelder im Auftrage einzukassiren und für die Auftraggeber einen Giroverkehr zu eröffnen. .
§. 4.
Vorschüfse an Pfandbrief ⸗Darlehnssucher (8. 3 Nr. 1) dürfen nur in dem Falle, daß das Zustandekommen des Bepfandbriefungs⸗ geschäfts gesichert erscheint, ferner in der Regel nur auf 6 Monate, und nur unter besonderen Umständen mit Genehmigung des Verwal⸗ tungsrathes für längere Frist bewilligt und gestundet werden.
Zur Sicherstellung des Vorschusses ist außer der Hypotheken bestellung für die Landschaft und deren Ermächtigung zu Löschungs⸗ anträgen erforderlich, daß der Besitzer seinen Anspruch an die Land⸗ schaft auf Herausgabe der auszufertigenden Pfandbriefe der Darlehns⸗ iasse bis zu demjenigen Betrage abiritt oder verpfändet, welcher zur Deckung des Darlehns nebst ,, mn ist.
Die in laufender Rechnung zu bewilligenden Kredite (§. 3 Nr. 2) sind durch Hinterlegung von Wechseln hei gleichzeitiger Eintragung einer Kautionshypothek oder durch Verpfändung von Werthpapieren nach. Maßgabe des nachfolgenden §. 6 sicher zu stellen. Aus den Wechseln müssen mindestens zwei als zahlungssähig bekannte Ver⸗ pflichtete haften; als Kautionshypothek darf nur eine solche an⸗ genom:nen werden, welche auf einem im Bereiche der Posener Land⸗ schaft belegenen Gute innerhalb z des landschaftlichen Taxwerthes oder des dreißigfachen 8 urnstene n, eingetragen ist.
Deutsche sinstragende, auf jeden Inhaber lautende Staats. Kommunal ⸗ und landschaftliche Werthpapiere dürfen höchstens bis zu 10 o, unter dem Tagescourse, j⸗ doch nicht über den Nennwerth, andere unter die Kategorie 5. 3 Nr 3a fallende Papiere höchstens bis zu 20 60 unter dem Tagegcourse, jedoch nicht über den Nennwerth beliehen werden und muß das Unterpfand angemessen verstärkt werden, wenn der Cours um mehr als 5 oo sinkt. Auf Hypotheken⸗ und Grundschuldforderungen dürfen nur dann Darlehne bewilligt werden, wenn die Forverung auf einem im Bereiche der. Posener Land- schaft belegenen Guke innerhalb 2/s des landschaftlichen Taxwerthes oder des 36 fachen Grundsteuer ⸗Reinertrages eingetragen steht. Diese Darlehne dürfen 859 Prozent des Nominalwerthes der verpfändeten Forderungen nicht übersteigen, wenn letztere nicht innerhalb des IM fachen Grundsteuer⸗Reinertrages stehen.
In der Regel sollen Darlehne Werthpapieren oder Hypotheken! und Erundschuldforderungen nicht auf längere Zeit, als. auf, drei, Mongte . bewilligt werden. Eine Gewährung auf längere Zeit ist bei Beleihung pon re r, und Grundschuldforderungen nur bei gleichzeitiger Hinter egung' von Wechfeln, aus denen mindestens zwei als zahlungsfähig bekannte Verpflichtete haften, ul stz.
Der An kauf von zinstragen den Papieren G. 3 Nr. 4) darf nur gegen Hinterlegung der betreffenden Valuta, der Per kauf nur gegen vorherige ieder a, der . Papiere übernommen werden.
Die Depositen in baarem Gelde (6. 3 Nr. 5). dürfen den doppelten Betrag des Vermögens der Darlehnskasse niemals über- steigen und sind nur unter der Bedingung einer mindestens zwei⸗ monatlichen Kündigungsfrift anzunehmen. Die Verzinsung erfolgt nach Maßgabe der von dem Verwaltungsrathe zu erlassenden Instruktion. 89
Wenn ein nach 8. 3 Nr. 2 ober 3 gegebenes Darlehn zur Verfall z arlehnskasse berechtigt, das
nterpfand, sofern dasselbe einen Börsenpreis hat, durch einen ihrer
gegen Verpfändung von
Berlin, Sonnabend, den 15. März
Beamten oder einen vereideten Makler an der Berliner Börse zu verkaufen und sich aus dem Erlöse wegen Kapital, Zinsen und Kosten bezahlt zu machen, ohne den Darlehnsschuldner erst gerichtlich ver⸗ klagen zu dürfen. Dieser Bestimmung hat sich jeder Darlehn nehmer bei Eingehung des Vertrages ausdrücklich zu unterwerfen.
§. 10.
Die Bücher der Darlehnstasse werden mit dem 31. Dezember jeden Jahres abzgeschlossen und wird die Bilanz auf diesen Tag von dem Vorstande gezogen. Die Bilanz wird von dem Verwaltungs⸗ rath geprüft und festgestellt. Bei Aufnahme derselben müssen sowohl die sämmtlichen veraufgabten Geschäftsunkosten, wie auch die vor gekommmenen Verluste abgesetzt und für die etwa vorhandenen un⸗ sicheren Forderungen ein angemessener k abgerechnet werden.
Die etwa vorhandenen Effekten sind zum Börsencourse am Tage der Bilanzaufnahme in der en, .
1
Der auf diese Weise ermittelte Reingewinn wird zur einen Hälfte dazu verwendet, das vorgeschossene Grundkapital an die Landschaft nach Maßgabe des Reglements, betreffend die Dotation der Darlehns⸗ kaffe, zu verzinsen und zurüchuzahlen. Die andere Hälfte des Rein⸗ gewinns und, sobald das Grundkapital vollständig zurückgezahlt ist, der ganze Reingewinn wird zu einem Reservefonds bis zur Höhe von 1 Million Mark angesammelt. Sobald der Reservefonds diese Höhe erreicht hat, ist der Reingewinn zu dem für die Posener Landschaft k eigenthümlichen Fonds an die Landschaftskasse abzu⸗ ühren.
. §. 12.
Für die Darlehnskasse werden besondere Beamte angeftellt. Der erste und der zweite Beamte bezw. deren Stellvertreter bilden den Vorstand. Die Namen dieser Beamten und Stellvertreter sind öffent⸗ lich bekannt zu machen.
5. 13.
Der Vorstand hat die Geschäfte der Darlehnskasse nach Maß⸗ gabe der ihm von dem Verwaltungsrathe zu ertheilenden Instruktion zu fübren und ist für deren Innehaltung der Darlehnskasse ver⸗ antwortlich.
Nach Außen dagegen vertritt er die Kasse mit den unbeschränkten Befugnissen eines Geschäftsinhabers in allen Geschäften, selbst solchen, die sonst eine Spezial vollmacht erfordern. Von dritten Personen kann die Vorlegung der Instruktion nicht gefordert, ihnen gegenüber aber auch der Einwand nicht erhoben werden, daß der Vorstand der— selben entgegen gehandelt habe.
Der. Vorstand vollzieht alle Schriftstücke der Darlehnẽkasse, Kassenquittungen bedürfen der Unterschrift von zwei Beamten, welche der Verwaltungsrath hierzu bestimmt.
14
Der Verwaltungsrath kann da, wo sich ein Bedürfniß hierzu er — giebt, Vermittelungsorgane für i ,, bestellen.
Der Verwaltungsrath besteht aus einem vom Dirigenten der Landschafts ⸗Direktion aus den Mitgliedern dieser Direktion ernannten Vorsi enden und zwei durch Wahl des engeren Ausschusses auf je 3 Jahre zu bestellenden Mitgliedern bezw. Stellvertretern
Der Dirigent der Landschafts Direttion hat das Recht, an allen Verhandlungen des Verwaltungtrathes mit vollem Stimmrecht unter Führung des Vorsitzes und der Befugniß, die Beschlüsse zu sistiren, Theil zu nehmen.
Der Verwaltungsrath hat die obere Leitung und Aufsicht über die Verwaltung und den Geschäftsbetrieb der Darlehnskasse zu führen und die Grundsätze der Verwaltung vorzuzeichnen, ingleichen die Beamten zu bestellen und innerhalb der Grenzen des Etats ihr Diensteinkommen zu bestimmen.
Zur Fassung gültiger Beschlüsse ist die Anwesenheit von drei Mitgliedern oder Stellvertretern ö Verwaltungsraths erforderlich.
Der engere Ausschuß der Landschaft, welchem jährlich ein Ver⸗ waltungsbericht zu erstatten ist, hat die Jahresrechnung zu prüfen und lu dechargiren, auch den Etat festzusetzen. Derselbe wählt für jedes Jahr zwei Revisporen, denen es obliegt, mindestens einmal eine außer⸗ ordentliche Revision der ,, vorzunehmen.
Die Beamten der Darlẽhnékase sind den land ; Beamten gleichgestellt. sse sind den landschaftlichen
ö §. 18.
Die in Angelegenheiten der Darlehnskasse auszustellenden Schuld, Cessions und Veryfändungs⸗Urkunden können von dem Syndikus der Landschaft oder dessen Stellvertreter mit der Wirkung gerichtlicher Urkunden aufgenommen werden.
. §. 19. Die öffentlichen Bekanntmachungen der Darlehnskasse erfolgen in der für die Bekanntmachungen der Landschafts Direktion vor geschriebenen Weise. z
20.
Die vereinigte Generalversammlung der verschiedenen Systeme der Posener Landschaft ist berechtigt, das Statut der Darlehnskasse abzuaͤndern oder auch die Aufhebung der Darlehnskasse zu beschließen. Derartige Beschlüsse bedürfen, um in Kraft zu treten, der landes herrlichen Genehmigung.
21.
Erfolgt die Aufhebung der Darlehnskasse, so fällt das Grund kapital und der Reservefonds nach vollständiger Deckung aller Ver⸗ bindlichkeiten der Darlehnskasse an die Landschaft und fließt zum eigenthümlichen Fonds derselben. .
27 Der Staatskommissarius der Posener Landschaft fungirt mit
allen ihm der letzteren gegenüber zustehrnden Rechten und Befugnissen auch bei der Darlehnskasse. g 1
Reglement,
betreffend die Aufbringung des Betriebskapitals für die
zu errichtende Posener landschaftliche Darlehnskasse.
§. 1. Das Betriebskapital der in Posen zu errichtenden landschaftlichen Darlehnskaffe wird auf 7 Millionen Mark festgesetzt und soll wie folgt aufgebracht werden.
§. 2. ⸗
Die Posener Landschaft überweist der Darlehngkasse zunächst den auf Sid oß0 4 angewachfenen fogenannten Reserve⸗Verstärkungssonds C85. 3 des dritten Rachtrags vom 25. April 1879) und die in Folge Beschlußses des engeren Ausschusses der Posener dandschaft vom 1. April 1887 zu einem besondern Fonds angesammelten Zinsen desselben als unverzinslichen Vorschuß.
1 3.
Aus dem Verwaltungsfonds wird demnächst nach Maßgabe des eintretenden Bedarfg das Beiriebskapital bis zu dem Betrage von 27 Millionen Mark ergänzt. Dieser Ergänzungsvorschuß ist der Land . schaft, und zwar um Berwalfungsfonds dersel hen, von der Darlebns. kaffe nach Piaßgabe ißreg Statuts aus dem jährlich zu ermittelnden Reinertrage mit 3 0 o zu verzinsen.
Soweit die Hälfte des Reingewinnes der Darlehnskasse die an die Landschaft zu il sthe Zinsen (5. 3) übersteigt, wird der Ueber⸗
1890.
schuß zur Wiederherstellung des Reserve ⸗Verstärkungsfonds (68. 2) und, sobald diese erfolgt ist. zur Erstattung des Ergänzungsvorschusses (§. 3) verwendet. Die letzteren Zahlungen fließen zum Verwaltungk⸗ fonds der Landschaft.
Sechster Nachtrag
zum Statut der Posener Landschgft vom 13 Mai 1857 und zum Regulativ vom 5. November 1866.
1) Die 55.7 und 31 des Statuts werden dahin abgeändert, daß
es fortan heißt: a. im zweiten Satz des 5§. 7 anstatt fünf“ Jahren — zehn“ wirr ö
im ersten Satz des 5 31 anstatt fünf“ Jahre — „zehn“ Jahre und anftatt „fünfjährige“ Serie J Serie, . Calont
e. auf den Talons (Anlage O und F zum fünften Nachtrag zu Statut, zweiten und dritten Regulatjz) anstatt . zehn. Jahre. g. . ⸗ . abändernde Bestimmung tritt mit dem 1. Juli 1892 in Kra
2) Der Zusatz zu 5§. 42 (Nr. HII des Nachtrags zum Statut
Allerhöchster Erlaß vom 15. Mai 1871) erhält unler g ortfãll des gegenwärtigen Wortlauts folgende Fassung:
Dem Syndikus und dessen Stellvertreter wird die Befugniß beigelegt, Urkunden mit dem Darlehnsnehmer oder einer dritten Person. welche zum Zwecke der statutenmäßigen Eintra zung von Pfandbriefsdarlehnen in das Grundbuch erforderlich sind, insbesondere Schuldurkunden, Abtretungen, Vorrechtseinräumungen, Löschungs« bewilligungen, Rückeessionen, Ermächtigungen und dergleichen, so wie Urkunden über die zum Zwecke der Erleichterung der Pfandbriefs. beleihun gen bewilligten Vorschüsse und deren Sicherstellung mit 1 ö .
Der ußsa es §. 30 des zweiten Regulati 2 5. November 1866 ö aufgehoben. ö ö 4 Der 5§. 4 des dritten Nachtrages zum Statut und zweiten Regulativ vom 28. April 1879 wird aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt:
Der Reserveverstärkungefonds bildet bis zur etwaigen Auf— lösung der Landschaft (5. 3 des dritten Nactrags vom 25. April 1879) einen eigenthümlichen Fonds derselben, über dessen Anlegung und Verwendung der engere Ausschuß mit Zustimmung des Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten zu bestim men hat. Derselbe darf vorschußweise zur Dotation einer landschaftlichen Darlehnskasse verwendet werden.“
Nachtrag
zum Reglement, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Beamten der Posener Landschaft.
Die Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträge, welche auf Grund der Paragraphen Nr. J bis 4 des durch Allerhöchsten Erlaß vom 27. August 1884 bestätigten Reglements von den mit festem Gehalt etatsmaäßktg angestellten Beamten der Posener Landschaft zu entrichten sind, werden, unbeschadet des an diese Verpflichtung geknüpften An⸗ spruchs auf Wittwen und Waisengeld, von 1. Januar 1889 ab nicht mehr erhoben.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Königliche Akademie der Künste.
Bekanntmachung.
ö rplan
der aka de mischen Lehranstalten für die bildenden Künste für das Som mer-Semester 1890.
A. Unterricht in den akademischen Meister-Ateliers.
1) Für Malerei: Professor A. von Werner, Professor O. . Professor H. Gu de, fe 2 für Bildhauerei: Professor Reinhold Begas, 3) für Architektur: Geheimer Regierungs-Rath Professor ö und Geheimer Regierungs-Rath Professor Joh. en. Die Aspiranten haben sich Behufs ihrer Aufnahme inner⸗ halb der ersten 14 Tage eines jeden Quartals bei dem Meister zu melden, dem sie sich anzuschließen wünschen.
B. Unterricht in der akademischen Hochschule für die bilden den Künste. Direktor: Professor A. von Werner. I. Kursus.
1) Vorbereitungs-Klasse: Zeichnen nach Gypsabgüssen und nach der Natur (Köpfe): Professor Hancke, Profess or Brausewetter, Maler Böse.
Y Proportiönslehre und Anatomie des menschlichen Körpers: Professor Skarbina, Maler Böse.
. Perspektive, . und Schatten⸗Konstruktion: Professor Streckfuß, Maler Hugo Herwarth.
4) Dekorative Architektur und Ornamentlehre: Professor Kuhn, Maler Wilhelm Herwarth.
5) Vorträge über Kunstgeschichte und klassische Dichtungen: Professor Dr. Dobbert. 6j. Uebungen im Gewandzeichnen und in der Komposition (geleitet von dem Direktor und den betreffenden Klassen⸗
lehrern). ö zeich 5 , a eichnen nach der Antike und dem lebenden Modell Akt gun Halbakt): Professor Ehrentraut, Here riedrich. 2) Modelliren nach der Antike und dem lebend ? w alen von Stillleben, eilen des menschli ör⸗ pers 5 6. der . . ann, H alen von Köpfen, Halbakten ꝛc. na z Professor . Bog el. H . . . nach dem lebenden Modelle (Akt): Professor ichael. 6) Modelliren nach dem lebenden Modelle ; Schaper, e de W h, . RPerfeffer
7J Zeichnen und Malen von land . Maler Voorgang. schaftlichen Studien
hei ö Zeichnen und Malen von Thieren: Professor Meyer⸗