1890 / 69 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Mar 1890 18:00:01 GMT) scan diff

2 9 Verwaltungs streit verfahren offen. Zustãndig ist der Bezirke ausschuß.

F. 6. Wer außerhalb einer im rr, , gebauten Ort schaff eine Kolonie anlegen will, hat dazu die Genehmigung des Krelgaueschüsses, in Stadtkreifen⸗ der Orts- Polizeibehörde. zu beqn. tragen. Mit dem Antrage ist ein Ylan vorzulegen, in welchem, unter Belfügung einer Situationszeichnung. die im öffentlichen Interesse für die Kolonle erforderlichen Anlagen nach Umfang und Art ihrer Ausführung darzulegen sind, die künftige Unterhaltungspflicht für diese Anlagen festzu⸗˖ stellen und endlich nachzuweisen ist, daß die nöthigen Mittel zur ordnungs⸗ mäßigen Ausfuhrung und dauernden nter haltung derselben vorhanden sind. Soweit zur Herstellung dieser Anlagen die anderweite Ge · nehmigung einer Staatsbebörde gesetzlich erforderlich ist, ist gleich⸗ zeitig die Ertheilung dieser Genehmigung nachzuweisen.

§. 7. Hinsichtlich der Genehmigung zur Anlegung einer Kolonie finden die Bestimmungen der §5§. 2 bis 4 entsprechende Anwendung. Die Genehmigung ist auch dann zu versagen, wenn der mit dem An. trage vorzulegende 5 nicht den Anforderungen des 8. 6 Absatz 2 und 3 entspricht. Zur Ausführung und dauernden Unterhaltung der im öffentlichen Interesse für die Kolonie erforderlichen An · lagen ist nach ertbeilter Genehmigung die Anwendung des polizeilichen Zwangsverfahrens zulässig. Gegen den die Ertheilung oder Versagung der Genehmigung betreffenden Bescheid, welcher mit Gründen zu versehen und dem Antragsteller, sowie denjenigen, welche Einspruch erhoben. haben, zu eröffnen ist, steht Letzteren, sowie dem Antragsteller bei Bescheiden des Kreis autfchusses der Antrag auf, mündliche Verhandlung im Verwaltungs⸗ streitverfahren, bei Bescheiden der Orts ⸗Polizeibehörde eines Stadt⸗ . die Klage bei dem Bezirksausschusse innerhalb zwei Wochen offen. §. 8. Wer vor Ertheilung der vorgeschriebenen Genehmigung mit iner neuen Ansiedelung oder der Anlegung einer Kolonie beginnt, wird mit Geldstrafe bis 156 M oder Haft bestraft. Auch kann der Landrath, in Stadtkreisen die Orts. Polizeibehörde, die Weiterführung der Ansiedelung oder Kolonie verhindern und die Wegschaffung der errichteten Anlagen anordnen.

§. 3. Das Verfahren nach diesem Gesetze, einschließlich der er⸗ theillen Genehmigungen, ist stempelfrei.

§. 10. Das gegenwärtige Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft. Von diesem Zeitpunkte ab sind sämmtliche entge enstehenden Bessimmungen aufgehoben. Diejenigen anderweiten Bestimmungen, welche die Errichtung von Gebäuden in der Nähe von Forsten, Eisen · bahnen, Chausseen, öffentlichen Gereässern, Strömen, Kanälen, Deichen, Bergwerken, Pulvermagazinen und anderen Anlagen polizeilichen Be. ö unterwerfen, werden von dem gegenwärtigen Gesetze nicht berührt.

§. 11. Die zuständigen Minister sind mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.

Die Begründung lautet:

Für die sieben östlichen Provinzen der Monarchie und für West⸗ falen ist die als nothwendig erkannte Reform der gesetzlichen Vor⸗ schriften über die Gründung neuer Anstedelungen Dur die 5§. 13 bäh 29 des Gesttzes vem 25. August 15.6 (Gesetz Samml. S 405) erfolgt. Zu einer Ausdehnung des Geltungsbereichs dieser Bestim⸗ mungen auf die übrigen Provinzen lag damals keine Veranlassung vor d Nachdem diefelben jedoch inzwischen durch das Gesetz vom 4. Juli 1857 (Gesetz Samml. S. 324) auf die Provinz Hannover, und durch das Gefez vom 13. Juni 1888 (Gesetz Samml. S. 243) auf die Provinz Schleswig · Holstein mit einigen Abweichungen über⸗ tragen worden sind, ist gegenwärtig auch in der Provinz Hessen⸗ Raffau das Bedürfniß nach Einführung besonderer gesetzlicher Vor schriften über die Gründung von Anfiedelungen hervorgetreten.

In den verschiedenen Landestheilen, gus welchen der Regierungs- bezirl Kaffel gebildet worden ist (GGurfũrstenthum Hessen, ayerische und Großherzoglich Hessische Gebietstheile), sind ges . Bestimmungen Über Neuansiedelungen abgesehen von den Vorfchrif ten des Gesetzes vom 3. Juli 1875 über die Anlegung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschasten zur Zeit nicht in Geltung, mit Ausnahme des Artikel 29 5§. 10 der Hessischen sogenannten Grebenordnung vom 6. November 1739 (Kulenkamp, Neue Samm⸗ lung der Landesordnungen ꝛe. Hessens Bd. II. S. 96), wonach an folchen Orten, woselbst vorhin keine Wohnhäuser vorhanden, nicht anders als mit obrigkeitlichem Vorwissen gebaut werden darf.

Von besonderer Bedeutung für den waldreichen Regierungsbezirk ist ferner der 5. 47 ff. des Feld- und Forst⸗Polizeigesetzes vom 1. April 1880, wodurch die Errichtung neuer Feuerstãtten in der Nähe von Waldungen eingeschränkt worden ist. Endlich haben auch noch von der Bezirksregierun erlassene Bau ⸗Polizeiordnungen, die polizeiliche Erlaubniß für alle eubauten an die Bedingung geknüpft, daß dieselben nur auf Grundstuͤcken errichtet werden dürfen, welche an einer öffentlichen Straße liegen, oder von einer solchen eine aus⸗ reichende Zufahrt haben. ; . !

Wern sich auch bisher die Anwendung dieser Bestimmungen in den meisten landräthlichen Kreisen des egierungsbezirks Kassel bei der geringen Neigung zu Ausbauten außerbalb der geschlossenen Ort⸗ schaften ausreichend erwiesen hat, so muß doch der Erlaß gesetzlicher Bestimmungen über Neuansiedelungen für die gebirgigen Gegenden dieses Regierungsbezirks, wo die vereinzelten Niederlassungen häufiger find, fär nothwendig erachtet werden, nachdem auch das Direktorium bes landwirthfchaftlichen Centralyereins für den Regierungsbezirk Kassel nach Anhörung und in Uebereinstimmung mit einsichts vollen Landwirthen dieses Bedürfniß ausdrücklich anerkannt hat. Hierbei kommt noch in Betracht, daß in Folge der Durchführung der Sepa: rationen die landwirthschajtlichen Verhältnisse im Regierungsbezirk Kassel sich voraussichtlich ebenso gestalten werden. wie im übrigen preußischen Staatsgebiet, und daß. dadurch das Bedürfniß nach An wentung derartiger gesetzlicher Bestimmungen in Zukunft immer fühl⸗ barer hervortreten wird. ; . J

Auch im Regierungsbezirk Wiesbaden ist die Gründung neuer Ansiedelungen abgesehen von den Bestimmungen des Straßen⸗ und Bauflüchtengesetzes vom 2. Juli 1875. fowie des Feld und Forst⸗ Polizeigesetzes vom 1. April 1880 zur Zeit gesetz licken Einschränkungen nicht unterworfen. Das planlose Bauen, welches hiernach gefetzlich nicht gehindert werden kann, hat in diefem Regierungsbezirk nicht bloß auf dem platten Lande, sondern au mii, ern Rtähr der Städte, namentlich der Stab 6 furt a. M., zur großen Benachtheiligung öffentlicher Interessen bereits

eine bedenkliche Ausdehnung gewonnen. Das Bedůrfniß nach Regelung der Anfiedelungsbedingungen ist hiernack im Regierungs be irk Wies⸗ baden im Laufe der Jahre immer dringender hervorgetreten, wie diet auch von dem Vereine nassauischer Land. und Forstwirthe, sowie von 36 landwirthfchaftlichen Verein zu Frankfurt a. M. anerkannt worden ist. ;

Uinter diesen Umständen wird die Einführung gesetzlicher Vor ; schriften Über die Gründung neuer Ansiedelungen in der Provinz Hessen⸗ Naffau nicht länger verzögert werden, dürfen. Da die Verhaltnisse diefer Probinz in vieler Hinsicht mit denen des südlichen Bezirks ker Provin,? Hannover gleichartige sind. so empfieblt. 6 sich, die cntsprechenken Vestimmungen des Gesetzes dom . Juli 1887 (Gesetz · Samml. S. . welche im Wesentlichen auch, mit den Vorschriften des astländischen Gesetzes vom 26. August 1876 (Gesetz⸗ Samml. S. 466) Kbereinstimm en, auf die Probinz Hessen ˖ Nassan zu sfbertragen. Dieselben haben sich in der Praxis bewährt; die freie Gründung neuer Ansiedelungen wird dadurch nicht weiter eingeschränkt, als zum Schutze wichtiger, namentlich öffentlicher Interessen erforder⸗ lich fit, und pravln es Cigenthümlichkeiten, welche eing Abweichung in den materlellen Vorschriflen bedingen würden, sind nicht vorhanden. Der vorliegende Gefetzentwurf schließt sich daher den §§. 14 bis 24 des Gesetzes vom q. 8 1867 eng an und. läßt nur diesenigen Be; stimmungen dieser Paragraphen un erücksichtigt, welche lediglich mit Rücisicht auf die eigentkämJichen Verhältnifse der umfangreichen Haide und Hochmoordistrikte in 9 Hannover getroffen sind (8. 15 letzter Abfatz des erwähnten Gesetzes).

An Stelle der en e ,. welche nach dem Gesetz vom ach dem Geseß für Hannover vom 4. Jul d Genehmigung des Ansiede⸗

;

Genehmigung zu N r

Landrathe auch die hier in F

sein wird. Dies ist in den 88.

schehen. Die übrigen Bestimmungen d

mit den entsprechenden Vorschriften der Gesetze und 13. Juni 1888 übereinstimmen, werden mi einer besonderen Begründung nickt bedürfen.

Der Provinzial⸗Landtag von Hessen ·˖ Nassau, welchem der Gesetz⸗ entwurf zut Begutachtung vorgelegt worden ist, hat sich mit dem⸗ felben nach Annahme einiger Zusätze zu den S5. 3 und 4 einverstanden krtiärt. aon Aufnahme Fer Tetztẽren wird sedoch ahgesehrn werden müffen. Wenn der Provinzial Landtag zunächst wünscht, daß nicht nur den betheiligten Gemeindevorständen, sondern auch den Gemeinde vertretungen ein Einspruchsrecht gegen beabsichtigte Ansiedelungen gewahrt, und daß dieses Einspruchtrecht auch auf den Jall einer zu befürchtenden Gefährdung der Gemeindeinteressen schlechthin ausgedehnt werde, so ist ein provinzielles Bedürfniß zur Einführung diefer Vorschrift, welche von den fur die übrigen Provinzen geltenden gesetzlichen Bestimmungen abweichen würde, nicht ersichtlich gemacht worden. Eine Beeinträchtigung der Gemeindeinteressen allgemein und ohne jede nähere Bestimmung als fakultativen Grund zur Ablehnung der Ansiedelungsgenehmigung einzuführen, würde zudem gegenüber den Bestimmungen des Freizügigkeitsgesetzes vom 1. November 1867 unzulãssig sein. .

ö vom Provinzial Landtage ferner zu §. 3 befürwortete

usatz: K .

. Erklärt der Gemeindevorstand, daß für Lie Ansiedelungs⸗ stelle die Aufstellung eines Bebauungsplans beabsichtigt werde, so ist die Entscheidung über das Gefuch um Anstedelungsgenehmigung auszusetzen bis zum Ablauf einer dem Gemeindevorstande zu bestimmenden Frist für den Beginn der Offenlegung des Be⸗ bauung plans“ ;

erscheint entbehrlich, da die Ansiedelunggenehmigung nach 8. 1 des

Entwurfs die polizeiliche Bauerlaubniß nicht einschließt und hinsichtlich

der Ertheilung der Letzteren bei projektirter Anlegung oder Verände⸗

rung von Straßen die richtige Handhabung der Bestimmung des

5. 1 des Straßen und Baufluchtengesetzel vom 2. Juli 1875

Gesetz Samml. S. 561) den erforderlichen Schutz gewährt.

Dem Hause der Abgeordneten ist der nach stehende Antrag des Abg. Muhl zugegangen:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, folgendem Gesetz⸗ entwurf seime Zustimmung zu geben:

Entwurf eines Gesetzes,

betreffend die nachträgliche Berücksichtigung der nach §. 15 Nr. 3 des Gesetzes vom 11. Februar 1870 (Gesetzsamml, S. 85) erloschenen Gnt⸗ schädigungsansprüche in der Probinz Schleswig⸗Holstein.

§. 1. Diejenigen Ansprüche auf Entschädigung für frühere Grundsteuerbefreiungen und Grundsteuerbevorzugungen in der Provinz Schleswig⸗Holstein, welche nach 5. 165 Nr. 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 11. Februar 1870, betreffend die Ausführung der anderweiten Regelung der Grundsteuer ꝛ0., (Gesetz · Samml. S. 86) als erloschen anzusehen waren, sollen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen noch berücksichtigt werden. . . .

§. 2. Diese Ansprüche sind bei dem zuständigen Kreis landrath bis zum Ablauf des Jahres 1890 schriftlich oder protokollarisch an⸗

umelden. . . §. 3. Diese Frist ist alsbald nach der Publikation des gegenwärtigen Gesetzes und spätestens bis zum 1. September d durch das Regierungs ⸗Amts⸗ und durch das Kreisblatt bekannt zu machen. Biefelbe ist außerdem innerhalb der einzelnen Gemeinden und felbständigen Gutsbezirke in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen.

§. 4. Die Ansprüche, welche bis zu dem vorbezeichneten Termine nicht in der vorgeschriebenen Form oder nicht am richtigen Orte an— gemeldet werden, sind als endgültig erloschen anzusehen. .

§. 5. Im Uebrigen finden die in dem Gesetz vom 11. Februar 1870 gegebenen und in Bezug genommenen Vorschriften sinngemäße

Anwendung.

Bei dem Hause der Abgeordneten ist von den Abgg. Freiherrn von Huene und von Strombeck der nachstehende Antrag zu der zweiten Berathung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinat-Angelegenheiten und zwar zu den Dauernden Ausgaben, Kap. 116, eingebracht worden:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen:

) Ermittelungen darüber anzustellen, ob und welche katholis che Seelsorgestellen, deren Unterhaltung von der Staatsregierung auf Grund rechtlicher Verpflichtungen geleistet wird, zur Zeit ihren In⸗ habern ein standesgemäßes Einkommen nicht gewähren; :

2) eventuell im nächstjährigen Etat durch entsprechende Erhöhung des in Kap. 116 gusgeworfenen Fonds die Mittel zur Aufbesserung ungenügenden Stelleneinkommens zu gewähren.

Rekursentscheidungen, Bescheide und Beschlüsse des Reichs⸗Versicherungsamts.

792.) Im Anschluß an den Bescheid 61! (, Amtliche Nachrichten des R. VR.“ 18355 Seite 349) hat das Reich Versicherungdamt in rer MRerurgentscheidung vom 193. November 1383 Ausgeführt, daß eine Molkerei, in welcher im Allgemeinen lediglich die in dem land⸗ wirthschaftlichen Betriebe des Unternehmers gewonnene Milch zu Butter und Käse verarbeitet wird, dadurch noch nicht ihren Charakter als landwirthschaftlicher Betrieb verliert, daß darin gelegentlich oder in einem im Verhältniß zu der selbstgewonnenen Milch unbedeutenden ÜUmfange auch zugekaufte Milch verarbeitet wird. Im vorliegenden Falle handelte eg sich bei einem festen Bestande von 96 eigenen Milch⸗ fähen um die Mitverarbeitung der Milch von 16 fremden Kühen. (3u vergleichen Bescheide 648 und 668, auch 712, „Amtliche Nach⸗ richten des R. VA.“ 1889 Seite 118, 139, 321.)

( 983.) In einer landwirthschaftlichen Unfall versicherungssache, in welcher der zuständige Sektiongvorstand und das Schiedsgericht an. genommen batten, daß der bei der Feldarbeit in Folge Blitzschlages eingetretene Tod eines landwirthschaftlichen Arbeiters als Betriebs unfall nicht an gesehen werden könne, hatte der Landesdirektor der be⸗ treffenden preußischen Provinz in der Rekursinstanz Namens des Vor⸗ standes der beklagten Genossenschaft die e, nn. der Beklagten zur Entschädigung der interbliebenen des Arbeiters nach Maßgabe des 5. 7 des landwirthschaftlichen Unfall versicherungegesetzes anerkannt. Diesem Anerkenntnisse gemäß hat das Reichs ⸗Versicherungs amt

mittels Rekurgentscheidung vom 7. Oktober 1888 die Beklagte ver⸗ urtheilt. Es wurde hierbei erwogen, daß, wenn auch nach dem Statut der betreffenden Genossenschaft die Feststellung der Entschädigungen gemäß ʒʒ. bꝰff. des landwirthschaftlichen lin fan oer ch tun ge es er. ong⸗ porständen obliege, doch nach dem mit dem 8. 6 satz 1è, des Unfall⸗ verficherungsgesetzes übereinstimmenden 5. 68 Absatz 1 des landwirth⸗ schaftlichen Unfallversicherungggesetzes der Genossenschaftsvorstand das⸗ jenige Organ sei, welches allein die Genoffenfchast in dem Rekurs. verfahren zu vertreten habe szu vergleichen Bescheide 265 Absatz 2 und 750, *. Amisiche Nachrichten des JRö.B. M.. iss? Seite 11 und 1890 Seite 130). Als Genossenschaftsvorstand fungire nach dem Statut der Präabinzialdusschuß. Sas ausdrücklich Namens dieseg Borftandes von dem Landesdireltor abgegebene Anerkenntniß des flägerischen Anspruchs bilde jedenfalls dann eine ausreichende formelle Grundlage für die Entscheidung, der gegenüber eine. sachliche Prüfung nicht erforderlich erscheine, wenn dasselbe, wie hier, über jweifelhafte Thatfragen disponire und gegen zwingende Vorschriften des Gefetzes nicht verstoße (zu vergleichen 8. 17 Absatz der Kaiser⸗ lichen Verordnung, betreffend das Verfahren a. s. w,. vor dem Reichs⸗ Verficherunggamt vom 5. August 1885/13. November 1887, 5. 278 der Civilprozeßordnung und der oben angeführte Bescheid 265).

(94) Im Anschluß an die Entscheidung 668 C. Amtliche Nach⸗ richten des R. V. A.‘ 1889 Seite 156) hat das Reichs Versicherungs⸗ amt in einer Rekurzentscheidung voni 7. Januar 1899 einen Unfall, welcher dem sogenannten . Garbenaufbinder auf der Maschine eines gewerblichen Breschmafchinenbesitzerz zugestoßen war, für einen solchen erachtet, der sich in dem landwirthschaftlichen Betriebe des die Mafchine miethenden Landwirths, nicht aber in dem gewerblichen Be⸗ friebe des Maschinenbesitzers ereignet hat. Letzterer hatte, wie in dem Falle der Entscheidung 668, nicht den ganzen Dreschakt in eigenen Akkord übernommen.

(7965.) Ein statutarisch versicherter landwirthschaftlicher Unter⸗ nehmer verunglückte, als er bei einem Nachbarn zu seinem eigenen Bedarfe Kirschen pflückte, wozu ihm die Erlaubniß hauptsächlich des⸗ halb ertheilt worden war, weil die Familie des Nachbarn sich ihm für die unentgeltlich gewährte Hülfeleistung bei Viehkrankheiten ver. pflichtet fühlte. Das Reichs⸗Veisicherungsamt hat, indem es das Rirfchenpflücken vorliegendenfalls nach Maßgabe des Bescheides 625 (. Amtliche Nachrichten des R- V.. A. 1888 Seite 343) alt eine land⸗ wirthschaftliche Thätigkeit ansab, in Uebereinstimmung mit dem Schiedsgericht einen Betriebsunfall angenommen und den Rekurs der k durch Entscheidung vom 3. Februar 1890 zurũck⸗ gewiesen.

(296) In einer Rekursentscheidung vom 3. Februar 1890 bat das Reichs ⸗Versicherungsamt ausgesprochen, daß die Beköstigung des versicherten Personals eines landwirthschaftlichen Betriebes jedenfalls dann, wenn die Beschaffung und Bereitung der Mahlzeiten in dem zrilichen Bereiche des betreffenden Betriebes durch das Betriebs personal vorgenommen wird, zu dem landwirthschaftlichen Betriebe zu rechnen, und daher ein Unfall, welcher sich bierbei ereignet, nach dem land⸗

wirthfchaftlichen Unfallversicherungsgesetz zu entschädigen ist.

(37) Aus Anlaß einer zwischen einer Berufẽgenossenschaft und einer Ortspolizeibehörde entstandenen Meinungsverschiedenheit hat das Reichs Verficherungsamt unter dem 19. Februar 1890 sich folgender. maßen geäußert: Die Pflicht der Ortopolizeibehörde, gemäß 5. o5 Ziffer 5 des Unfallversicherungsgesetzes im Wege der polizeilichen Ünfalluntersuchung die Hinterbliebenen eines durch Unfall Getödteten von AÄmtswegen festzustellen, erstreckt sich nicht auch auf die Er⸗ mittelung der nach §. I Absatz2 4 a. D. rentenbezugsberechtigten Angehörigen des zum Zwecke der Kur und Verpflegung in einem Krankenhause untergebrachten Verletzten. Wenn auch im Falle der Tödtung durch Unfall ein Bedürfniß vorliegt, daß die Hinter⸗ bliebenen des Getödteten, welche nicht selten vom Orte des Unfalls entfernt wohnen und ohne behördliche Vermittelung oft lange Zeit der ihnen gebührenden Entschädigung entbehren würden, pon Amtswegen ermittelt werden, so trifft dies offenbar nicht zu im Falle des §. 7 a. a. O. In, diesem Falle wird vielmehr der in dem Krankenhause Untergebrachte in der Regel selbst seine und seiner An⸗ gehörigen Rechte genügend wahrzunehmen in der Lage sein.

(798.) Auf Anrufen einer Ortspolizeibehörde hat das Reichẽ⸗ Versicherungsamt unter dem 10. Februar 1890 darauf hingewiesen, daß, foweit ein Genossenschaftsorgan Veranlassung hat, außerhalb der Unfalluntersuchung und zwar gestützt auf das ihm durch Z. 101 des Ünfallversicherungsgesetzes eingeräumte Requisitionsrecht eine behörd⸗ liche Mitwirkung in Anspruch zu nehmen, zur Vermeidung zeitraubender Weitläufigkeiten und unnöthigen Schreibwerks thun⸗ lichst unmittelbar die Rechtshülfe derjenigen Behörde nach⸗ zufuchen sein wird, welche, die zu beantragende Handlung felbst vorzunehmen in der Lage ist. Wenn daher insbesondere ũber die in Rahmen der Unfalluntersuchung von der Ortspolizeibehörde von Amtswegen zu bewirkenden Feststellungen hinaus die Einholung standesamtlicher Urkunden erforderlich ist, so wird hierzu nicht die Ver⸗ mittelung der Ortspolizeibehörde anzurufen sein, welche sich in der Regel erft wieder ihrerseits an die oft weit entfernten Standesämter wenden müßte, sondern es wird im Allgemeinen das Ersuchen um Ausfertigung der erforderlichen Urkunden direkt an die betheiligten Standesämter zu

richten sein.

( 99.) Anläßlich eines Einzelfalles hat das Reichs · Versicherungs⸗ amt ausgesprochen, daß die Berufsgenossenschaften nicht verpflichtet sind, den unteren Verwaltungsbehörden dasjenige Porto zu ersetzen, welches durch Erhebungen und Mittheilungen zur nachträglichen Er⸗ gänzung unvollständiger (em 85 35 des Unfall versicherungsgesetzes nicht genügender) Anzeigen entsteht. Die unteren Verwaltungsbehörden sind nach §. 36 Absagtz 1 a. a. O, verpflichtet, den Berufsgenossen⸗ schaften Anzeigen im Sinne des §. 35 a. a. O, also vollständige An⸗ zelgen, zu übermitteln, und haben demgemäß vor Weiterbeförderung ber Afzeigen diefe auf ihre Vollständigkeit zu. prüsen und die Vervollständigung nöthigenfalls unter Anwendung der in 5§. 35 Absatz? und 5. 11 Absatz 3 des Unfall versicherungẽgesetzes äuch fur diefen Fall gewährten Strafbefugniß herbeizuführen. Auch die nachträgliche Vervollständigung mangelhafter Anzeigen erfolgt mithin auf Grund des 8. 36 Absatz 1 a. a. O., und die nach 5. 101 4. a. O. bestehende Verpflichtung der Berufẽgenossen⸗ schaften zur Erstattung von Kosten tritt dann nicht ein, wenn jene nachträglichen Erhebungen u. s. w. auf Ersuchen des Genossenschafts⸗ vorstandes erfolgt sind. Vergleiche Bescheid 110 Amtliche Nachrichten des R. V. A. 1856 Seite 5), auch das eine ähnliche Rechtslage behandelnde Rundschreiben des Reichs-Versicherungtzamts vom 18. Oktober 1887, betreffend die den Berufsgenossenschaften nach S8 53, oK und 101 des Unfallversicherungsgesetzes zustehende Befugniß zur Einwirkung auf die ortbpolizeilichen Ünfalluntersuchungen ( Amtliche Nachrichten des R. V. A. 1887 Seite 336).

(800.) Ein als Beauftragter des Reicht · Versicherungs amt mit der Leitung von Schiedsgerichts beisitzerwahlen, befaßter Schieds⸗ gerichtsvorsitzender hatte die in der er stgedachten igenschaft an Privatperfonen und öffentliche Behörden, welche nicht Reichs behörden sind, gerichteten Briefsendungen zwar mit der Bezeichnung „‚Reichsdienstsache versehen, jedoch mit dem ihm anderweit zustehen den staatlichen Siegel verschlofsen. Die Portofreiheit der fraglichen Sendungen (vergleiche Bescheid 147, Amtliche Nachrichten det

V. A.‘ 1886 Seite 72) war postamtlich nicht anerkannt worden. Das Reichs Versicherungäamt hat nunmehr im Ein. vernehmen mit dem Reichs- Postamt den Wahlhęauftragten ersucht, in Zukunft die gedachten Sendungen mit dem von ihm geführten Schieds⸗ gerichtssiegel zu verschließen.

Etatistit und Vollswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Einer Correspondenz der Köln. Itg. aus Saarbrücken vom 16. März entnehmen wir Folgendes: Während sich die Berg⸗ arbeiter des Saarge biets anfänglich mit der Einführung von ürbeiterausschüssen sowie mit, den für die Wah! der Vertrauengmaͤnner hierzu erlassenen Vorschriften zufrieden zeigten, wurden sie inzwischen durch den Vorstand des Rechtgschutz⸗ vereins und einen Theil der Presse gegen die Neuerung aufgestachelt. Zwar. leugnete. man auch von dieser Seite nichl, daß. die Arbeiterausschüsse ein geeignetes Mittel seien, die gewünschte eng fg Füblung zwischen Arbeitern und Verwaltung herzustellen, die Abfaffüng indessen der Wahlordnung inebesondere wurde im Einzelnen als einer Aenderung dringend bedürftig be⸗ zeichnet.. Daß der Vorstand der genannten Vereinigung also verfährt, ist begreiflich; ihr Bestehen ist für einzelne Mit- glieder besselben zur Lebenzfrage geworden, nachdem sie sich durch willkürliches Verhalten die Kündigung zugezogen und damit den anständigen Erwerb ihres Unterhaltes abgeschnitten haben. So leben diese denn vergnügt von den ansehnlichen Brocken, die von ibrer Kameraden Tische fallen.. Durch die Unterstellung, als seien gewisse Maßnahmen der Verwaltung gegen den Rechtsschutzverein“, den verzogenen Liebling der Arbeiterbevölkerung, gerichtet, haben es diese uneigennützizen Leute wieder einmal fertig gebracht, einigen Fluß in die Bergarbeiterbewegung ju bringen, die ihnen beängstigend steckte. Dies, die Veranlassung u einer Reihe von Zusammenkunften der Bergarbeiter, deren Wichtigkeit stark übertrieben wurde insofern, als sie, nur von Angehörigen ein⸗ zelner Infveftionen befucht, lediglich einen vorbereitenden Charakter trugen. Erst der heutigen großen Bergarbeiter ⸗Versamm⸗ kung zu Dudweiler, woran sich zahlreiche Bergleute betheiligten, kann 'mit Rücksicht auf die Meinung eines überwiegenden Theils der Saarkohlenarbeiter Werth beigemessen werden. Die Versammlung faßte die Arbeiterausschüsse als Schiedsgericht auf. Dieses verlangt Lohnerhöhung. Es wurde eine Anerkennungsdepesche an die dem Centrum angehörigen Landtags⸗Abgeordneten Dasbach und Fuchs abgesandt. ; ;

Aus der allgemeinen Bergarheiter⸗-Versammlung in Alt enessen vom letzten Sonntag, über welche gestern telegraphisch berichtet wurde, ist noch bemerkenswerth, daß schließlich auch noch die Forder ungen des Verbandes zur Sprache kamen, und daß der ‚Rh. Westf. Itg.“ zufolge die Festsetzung einer bestimmten Frist, bis zu welcher die Gewährung einer Lohnerhöhung gefordert werden sollte, angestrebt wurde. Zu diesem Zweck hätten die Deputirten mehrerer Zechen, wie Prinz von Preußen, Vollmond und, wie gesagt worden sei, auch von Mont Cenis, die RUnterschriften der Belegschaften bereits in Händen. Nachdem sich noch mehrere Redner in der bekannten Weise über die Vertreter und die Nothwendigkeit der Einführung der achtstündigen Schicht geäußert hatten, wurde die Versammlung, ohne über die letzteren Punkte Be⸗ schluß gefaßt zu haben, geschlossen.

Reber eine von etwa 1600 bis 1200 Bergleuten besuchte Ver⸗ sammlung, welche am letzten Sonntag in Waldenburg stattfand, entnehmen wir einem Bericht der „Schles. Ztg. Folgendes; Der größere Theil der Erschienenen waren Mitglieder der Knappenvereine. Ber Führer der Bewegung unter den Bergleuten des Waldenburger Reviers, der gemaßregelte Berghauer Franz, eröffnete die Versamm⸗ lung mit einem dreifachen „Glück auf!“ auf den ober sten Berg⸗ herrn, Kaifer Wilhelm II., und versuchte sodann sich gegen die Vorwürfe zu vertheidigen, als wolle er nicht arbeiten, fondern sich von den Bergleuten erhalten lassen, begegnete indeß dabei dem lebhaften Widerspruch eines Theiles der Versammelten; überhaupt scheint keine Einigkeit unter den Bergleuten zu herrschen und ein Theil derselben, besonders die Belegschaften der Fürstensteiner Gruben, mit der Führerschaft des Bergmanns Franz nicht zufrieden zu fein. Bei der Berathung über die acht stündige Schicht⸗ dauer kam es zeitweife zu sehr erregten Auftritten. Die Verwal⸗ tungen des Waldenburger Reviers haben sich bereits zur Herabsetzung der Arbeitszeit auf acht Stunden vom 1. Juli d. J. an entschlossen, diesen Beschluß aber davon abhängig gemacht, daß die Konkurrenzreviere bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls die Achtstundenschicht einführen und daß nicht inzwischen sich die Mehrheit der Bergleute für Beibehaltung der jetzigen Arbeitszeit erklärt. Berghauer Hermann beleuchtete die Verhältniffe im niederfchlesischen Bergrevier und unterzog sodann die Rede des Abg. General⸗Direktors Dr. Ritter vom 14 d. M. einer eingehenden Kritik, wobei er die Unparteilichkeit der Unter⸗— fuchungskommission für die Beschwerden der Bergarbeiter vollauf anerkannte! Er mußte auch zugestehen, daß ein sehr großer Theil dessen, was Abg. Dr, Ritter in seiner Rede erwähnt, wahr ist, besonders die Charakteristik der jüngeren Berg mannsgeneration; er bestritt aber, daß der Ausstand vom Mai 1889 die enorme Preissteigerung, der Koble um 100 6 veranlaßt habe; daran fei einzig und allein der Zwischenhandel schuld. Die Löhne der hiesigen Bergleute seien nur um 25 0 gestiegen, und dies auch nicht bei der Gesammtheit, sondern nur bei Einzelnen, Vor— urtheilslos stehe heute eigentlich nur Se. Majestät der Kaifer den Bestrebungen der Bergleute gegenüber. Er habe die Lage der Arbeiter klaren Auges durchschaut und sei ohne Zweifel von dem Gedanken zurchdrungen, daß nur ein kräftiges Bürgerthum und ein tüchtiger Arbeiterstand die eigentlichen Stützen des Thrones bilden können. Die Bürgerschaft handle darin aber fehr kurzsichtig, wenn sie den Bergleuten wegen ihrer berechtigten Bestrebungen ihre Sympathien entziehe. Nach längerer Er⸗ Frterung wurde ohne Widerspruch der Antrag angengmmen: Da die Grubenverwallungen erklären, nicht schön am 1. April d. J. die achtstündige Schicht einführen zu können, so sind die verfammelten Bergarbeiter zufrieden, wenn diese Schichtdauer erst am 1. Juli d. J. eintritt, vorausgesetzt, daß die Grubenverwaltungen sich schrfftlich dazu verpflichten und raß einschließlich je einer Viertelstunde Ein- und. Ausfahrt die Schichtdauer höchstens 8 Stunden beträgt. Die Versammlung ertheilte gleichzeitig den Deputirten den Auftrag, sich schriftlich von den Verwaltungen das Versprechen geben zu lassen, daß diefe Arbeitszeit von dem genannten Zeitpunkt ab eingeführt werden soll. Im weiteren Verlaufe der Verhandlungen wurde aus der Mitte der Persammlung Klage geführt über das rohe Benehmen eines großen Theils der jüngeren Bergarbeiter und energisches Ein⸗ schreiten der Beamten und der älteren Arbeiter dagegen gefordert.

In Halle wurde am Sonntag ein Bergmannstag der Provinz Sachsen abgehalten, welcher der Mgdb. Ztg. zufolge so zahlreich, besonderz von Bergleutgn aus dem Mansfeldschen, besucht war, daß der Saal die Zuhörer nicht zu fassen vermochte. Auf der Tagesordnung stand Berathung über die Organisati on der Berg⸗ arbeiter in der Provinz, über welche der bekannte Regierungs⸗ Baumeister a. D. Keßler Bericht erstattete. Die beabsichtigte Or⸗ ganisation fußt demnach besonders auf §. 152 der Gewerbeordnung und auf 5. 8 des preußischen Vereinsgeseßes. Nach dem vorgelegten Statut steht an der Spitze des Ganzen der Provinzialausschuß mit dem Sitz in Halle a. S. Er hat vie Aufgabe, die Organisation zu leiten, statistische Erhebungen über Lohn und , ,, anzustellen, bei Streitigkeiten wegen Lohn und Arbeit zu vermitteln und ein friedliches Uebereinkommen anzubahnen 2c. Jede Politik ist zu vermeiden; nur die besonderen Angelegenheiten der Bergarbeiter sind zu überwachen. Daneben werden Bezirksausschüsse ge⸗ bildet, sogenannte Lohnkommissionen. In diese darf jeder Betrieb oder jedes Werk nur einen Vertreter entsenden. Die Ausschüsse konstituiren sich selbst, doch üben besondere Revisoren die Kontrole auß. Der Zweck der Bezsrkgausschüsse ist namentlich, Sammlungen zum Gene ralfonds zu veranstalten, etwaige Uebelstände aufzudecken und abzuftellen, Streitigkeiten zu schlichten und an den Provinzialausschuß Bericht zu erflaiten. Auch diefe Aus schüsse sollen keine politische R hãtigkeit entwickeln sondern nur vermitteln zwsschen Betriebsführern und Arbeitern. Die öff en lich abzuhaltenden Generalversammlungen ernennen den Provin liglausschuß auf ein Jahr, überwachen die Bezirkszausschüsse, treff en Be⸗ stimmung äber die Selder und Unterstützungen ꝛc., ziehen überhaupt

Alles, was fur Arbeiter Interesse hat, in ihren Bereich, Die öffent⸗ sichen Bezirkzperfammlungen wählen jährlich auf je 200 Mitglieder

höchstens einen 1 etzterer

den Delegirtentag. Jahre einberufen werden, fondere Kommissionen

Diese

ist aber einsetzen,

muß vom

Delegirten bilden zusammen dann rovinzialausschuß einmal im an nichts gebunden. Er kann be⸗ um ein gemeinsames Vorgehen

ber Arbeiter unter sich und mit anderen Arbeitern zu berathen. Die

Beschlusse derfelben haben den Charakter von Vorschlägen, die für

die Bezirks. Ausschüsse nicht bindend sind. Der Provinzial⸗Ausschuß

ö. auf dem Delegirtentag unbedingt vertreten sein. Lage der

chvereine vollkommen

Aufbesserun der Bezirken Fa

hen und rovinzialausschuß sind.

sein

gebildet, die ganz für unabhangig vom

Zur besonderen werden in allen sich be. Bezirks⸗ und

Arbeiter

d Für diese Fachvereine wird ein besonderes Musterstatut ausgearbeitet werden. Auf Grund dieses Organisations⸗ Planes foll die Organisation erfolgen. Es wurde zunächst ein Aus-

schuß , welcher den ersten Delegirtentag einberufen und dann mt niederlegen wird.

In Halle bewilligten die Tischlermeister die Lohnmehr⸗

forderung ders Gesellen Bedingungen, beschlossen aber ihrerseits, die. Yreise

und die sonst von diesen gestellten

für fertige

Arbeiten entsprechend zu erhöhen, wie es die Schlosser⸗ und Klempnerm eister in Halle gethan haben. Auch die Mehrzahl der dortigen Schneiderm ei ster haben den Gesellen einen Lohnzuschlag von 10 0 bewilligt, dagegen den Lohntarif abgelehnt.

Hier in Berlin haben der Nat. Ztg.‘ zufolge sämmtliche am Bau des neuen. Reichstagsgebäudes beschäftigten Zimmerer wegen Nichtbewilligung höherer Lohnforderungen gestern die Arbeit

e ingestellt.

us Reichenberg i. B.

wird der „Voss. Ztg.“ telegraphirt:

Zu Grünwald ist in der Baumwollspinnerei von Mauthner u. Oesterreicher ein großer Ar beit er⸗ Ausstand ausgebrochen. 1000 Arbeiter sind ausständig und fordern zehnstündige Arbeitszeit,

20 0, Lohnerhöhung und Entfernung des Fabrikleiters.

Gestern

fanden Ausschreitungen statt, wobei Letzterer geprügelt wurde. Vier der Ruhestörer wurden verhaftet.

Ueber die große Ausstandsbewegung unter den Berg⸗ leuten in England meldet W. T. B. weiter: In einer gestern

in London abgehaltenen Versammlung von beschlossen,

besitzern wurde erhöhung um H50os als unmöglich nicht

jetzt u

einzugehen. Die

Gruben⸗ Lohn⸗ im Juli erklärte

auf die verlangte nd um weitere 50oso Versammlung

sich aber bereit, mit einer Deputation der Arbeiter am Donnerstng zu unterhandeln. Die Voss. Ztg.‘ theilt folgenden eigenen Draht⸗

bericht vom 17. d. M. mit:

Der Ausstand der Grubenarbeiter hat

bis jetzt noch nicht die befürchteten . Verhältnisse angenommen. 2Hob6 bis zo 005 stellten am Sonngbend die Arbeit in Süd und WestMorkshire ein; in den übrigen Bezirken wird, die Arbeit fort⸗

gesetzt, haltenden Konferenz kannt geworden ist.

in Vorkshire 12000 bewilligt erhalten.

bis die endgültige

des G

Inzwischen

Arbeiter

Entschließung der

in London abzu— rubenbesitzerverbandes be⸗ haben in Lancashire 7000, die beantragte Lohnerhöhung

Die kleineren Grubenbesitzer zeigen sich nach—

giebig, die größeren weigern sich jedoch entschieden, Zugeständnisse zu

machen. gleichen Datum: distrikten ist seit

Dagegen berichtet die Londoner Allg. Corr. unter dem Der Ausstand der Bergleute Sonnabend

in den Kohlen

in vollem Schwunge. In

VDorkfbire haben 60 O00, in Derbyshire 20 000, in Süd⸗Staffordshire und Ost · Woreester hire 12 000, in Nord⸗Staffordsßsire 15099, in Nottinghamshire 12 600, in Nord⸗Wales 10 000 Bergleute die Arbeit eingestellt. Rechnet man hinzu die Kohlenreviere in Lancashire, Leicestershire, Warwickshire und den übrigen Binnengrafschaften, so läßt fich wohl annehmen, daß im Ganzen 160 000 bis 200 000 Ar—

beiter feiern.

In Liverpool fand gestern Nachmittag eine sammlung von strikenden Dockarbeitern statt. der Schiffsrheder Hounston, Arbeit auf seinen Schiffen nicht wieder

selben fragte

große Ver- In der Leute die nachdem er

warum die aufnähmen,

ihre Forderungen bewilligt habe. Mac Hugh, Sekretär der Arbeiter—

Association, äußerte

sich in

ähnlichem Sinne und wurde

von der lärmenden Menge mit dem Rufe unterbrochen: „Niemand soll arbeiten, während Andere Hunger leiden?. Mac Hugh erwiderte darauf, er werde, da die Menge vernünftigen Vorstellungen nicht zugäng⸗ lich zu sein scheine, überlegen, ob er seine Entlassung nehmen solle. Während er sprach, fuhr ein großer, mit Getreide bela dener Wagen vorüber. Ein Haufe stürzte sich trotz der Proteste Mae Hugh's und Anderer auf den Wagen, bemächtigte sich des Getreides und verstreute dasselbe auf die Straße. Der Kutscher erhielt in dem Handgemenge einen Messerstich und mehrere andere Männer wurden durch Fuß tritte schwer verletzt. Eine Pol izeim annschgft von 5 Offizieren und

50 Konstablern wurde

Liverpool waren unter mittag versammelt, um

bei ihrem Eintreffen mit empfangen, zerstreute aber schließlich die Menge. Die

dem Vorsi über die

Steinwürfen Behörden von des Bürgermeisters heute Nach⸗ ituation zu erathen; u. A. soll

die Verlegung von 500 Soldaten von Preston hierher beantragt

werden.

Aus Belgien liegen wieder zwei sehr bezeichnende soziglistische

Kundgebungen vor.

Auf Anweisung des

belgischen Arbeiterpartei werden am Proklamation der Pariser Commune, alle Arbeiterlokale Belgiens die rothe Fahne aufhissen. Der

welcher bei der kei, Ziehung der atte, hat 20 000 Fr. dem dortigen Arbeiter⸗

150 000 Fr. gewonnen

Generalraths der 18. d. B., als dem Jahrestage der

Antwerpener Schankwirth Arcaye, Antwerpener Stadtloose

vereine für die sozialistische Propaganda überwiesen.

Zur Lage der Eisenindustrie.

Die Eisenfabrikation bot im letzten Quartal, wie aus Arnsberg geschrieben wird, in allen ihren Zweigen ein erfreuliches Bild dar. Vie bestehenden Betriebe erfuhren eine fortgesetzte Er⸗ weiterung, die Zahl der neuen Fahrikanlagen vermehrte sich. Die Preise saͤmmtlicher Fabrikate zeigten eine noch steigende Tendenz; selbst in der Eisendraht. Industrie, deren Preise in auffallender Weise zurück⸗ ein unverkennbarer Aufschwung,

geblieben waren, begann

Was den Eifenerz⸗ Bergbau betrifft,

so hielt sich auch

dieser während des letzten Quartals nicht nur auf der zu Beginn desselben eingenommenen Höhe, sondern bekundete jogar einen weiteren

Fortschritt.

Da die Geschäftslage auf dem Eisenmarkt während

diefer Zeit eine günstige blieb, und die Eripreise in Folge verstärkter Rachfrage stiegen, fo konnten die Gewinnungsarbeiten auf den Berg⸗ werken flott fortgehen und einen guten Ertrag abwerfen.

vergangenen Jahres in erfreuli lange Kanal stellt eine neue,

Kanalbauten. Der Neubau des Oder-Spree Kanals ist im Saus des

cher Weise gediehen. ; den heutigen gesteigerten Ansprüchen an

Dieser 123 Meilen

Große und Tiefgang der Schiffe entsprechende Wasserstraße von 6

berg a. S. üer Müllrose nach Fürstenwalde, von dort nach dem

eddin⸗

Ser und der Dahme bit nach Köpenick her Es ist möglich gewesen, die Halfte der Strecke von Fürstenwalde abwärtg bis zum Seddin Se

vollständig fertig herzustellen, sodaß

diefer Theil schon am 1. Juli

vorigen Jahreg dem öffentlichen Verkehr übergeben werden konnte. Auf der oberen Strecke von Fürstenberg bis Fürstenmwalde sind die i ordentlich umfangreichen Crdarbeiten zumal in der Nähe van Fürstenherg

wegen vielfacher Schwierigkeiten, welche ervorkraten, aber nicht soweit gelangt, wie

zwar kräftigst gefördert bei der Bauausführung

dies anfänglich in Ausficht genomm . der Schleusen bei e her, zeigten sich so erhebliche

en war. Namentlich bei

undirung chwierig⸗

keiten, daß etz unmbglich wurde, diese Bauwerke wi beabsichtigt war,

bereits bis zu diesem Frühjahr zu vorhanden, dies bis zum Sommer der übrigen Strecke zwischen Fürste

arbeiten nahezu und die

Bauwerk

vollenden; es ist aber sichere Aussicht, zu erreichen, sodaß dann, da auf nberg und Fürstenwalde die Erd

e vollständig fertiggestellt sind,

voranussichtlich am 1. Oktober d. J der ganze Kanal von Fürstenber bis Köpenick für die Schiffahrt . werden kann. ö ö 9 Zwei weitere Neubauten größeren Umfangs, welche vorhandene asserstraßen den erhöhten Verkehrsansprüchen der Jetztzeit ent— sprechend umgestalten sollen, sind in der Ausführung begriffen. Die eine dieser Arbeiten, die Kanalisirung der Unter spree von ö. Berliner Weichbildgrenze bis Spandau, steht in unmittel- arem Zusammenhange mit den zur Zeit in der Ausführung begriffenen . der Spree innerhalb Berlins und dem Neubau der 4 leuse an den ehemaligen Dammmüblen daselbst. Letztere soll die gleichen messungen, wie die Schleusen des Oder ⸗Spree Kanals erhalten, um das Durchfahren von Kähnen mit 8 m Breite, 2 m Tiefgang und 8000 Ctr. Tragfähigkeit zu ermöglichen, und dementsprechend muß auch das Fahrwasser der Unterspree bis Spandau vertieft werden. Nach Durchführung dieser Anlage können Kähne mit der angeführten Tragfähigkeit von Schlesien bis Berlin, beziehungsweise bis Hamburg geführt werden, ohne umladen zu müssen. Die andere Bauausführung betrifft den Sacrow⸗Paretzer Kanal welcher durch Baggerungen erheblich vertieft wird und an Stelle der jetzt vorhandenen, weit in den Kanal hinein reichenden, flachen Böschungen neue Deckwerke und damit ein wesentlich breiteres Fahrwasser erhält. Beide Arbeiten, sowohl die Kanalisirung ö 3. 6 . Vertiefung und Verbreiterung des Paretzer Kanals können im Laufe dieses S s vollständi J im Laufe dieses Sommers vollständig

Literatur.

„Geschichts damen“ von Peter Lohmann. Au in einem Bande. Leipzig. , n r h 8 3 ce 18906. Es ist die dritte Auflage dieses Werkes, welche uns vor⸗ liegt. Die anziehende Macht seines Inhalts, für welche die so freundliche Aufnahme und so schnelle und weite Verbreitung desselben wohl die besten Zeichen sind, deutet genügend der Titel des Werks an. Es ist eben das wirkliche volle Menschenleben“, welches von den Brettern, die die Welt bedeuten‘, hier packend auf den Leser einwirkt, gleichviel ob seine Darstellungs⸗ formen die Gestalten eines ha f Essex ', Savonarolam, eines „Schmieds von Ruhla‘, Appius Claudius“, „Strafford⸗ oder die letzten Mauren, Karl Stuarts Ende“ und Wider den Stachel! als Gegenstand wäblen. In der Darstellungsweise verschmäht der Autor jeden unnötbigen Aufwand an Kunstmitteln, jeden übermäßigen Schwung der Phantasie, leden Zauber einer pbrasenbaften Aufbauschung, ist dahingegen in der Auszestaltung aller seiner Geschichtsdramen“ unausgesetzt und mit bestem Erfolge bemüht, seine Helden und Heldengenossen ganz in dem Lichte ihrer Zeit, in den Farben ihrer Zeitumstände, in dem Impulse kf Zeitgedanken, austreten, handeln, siegen oder unterliegen zu en. Von dem in Frankfurt a. M. lebenden Dichter Dr. Arthur Pfung st liegt uns der erste Theil einer epischen Dichtung ‚Laskaris“ vor (Leipzig, Verlag von Wilhelm Friedrich, K. R. Hofbuchhändler). Der Verfasser, der sich durch eine unter dem Titel „Lose Blätter“ (im selben Verlage) erschienene Sammlung lyrischer Gedichte bercits vortheilhaft bekannt gemacht hat, bekundet, wie in diesen, so auch in dem obigen noch unvollendeten Epos eine tief ernste, gereifte Welt⸗ anschauung. Ja, die eingeflochtenen, ausgedehnten und gedankenreichen Lebensweisheits-⸗Lehren gehen der Dichtung geradezu einen philosophisch⸗ didaltischen Charakter. Der erste Theil des Epos, dem eine neu⸗ Tiechische Sage zu Grunde zu liegen scheint, betitelt sich ‚Laskaris' Jugend. und pielt auf den Inseln Cypern und Rhodos in mittelalter licher Zeit. Der Held ist ein vornehmer Jüngling, erfüllt von dem glühenden Drange in die Welt hinaus, während Philalethes, ein lebengzerfahrener Weiser und Alchymist, sich beflissen zeigt, ihm die Sefahr en denen er sich aussetzen werde, und die Eitelkeit alles Irdischen zu schildern. Als sich Laskaris dennoch nicht von seinem Vorhaben abbringen läßt, will ihm Philalethez wenigstens den Weg zum wahren Glück zeigen, und der Jüngling erklärt sich bereit, auf diesem be⸗ sckwerlichen Plfade ihm zu folgen. In Rhodos mit Laskaris an⸗ gekommen, übergiebt der Weise ihn der Obbut des Prälaten eines Klosters, wo Laskaris nun, den edlen Thaten der Johanniler⸗-Ritter nach⸗ eifernd, sich unter Anleitung der Mönche der Bereitung von Arzeneien für die Kranken widmet, Eines Tages im Walde, wo er nach beilbringenden Kräutern suchte, ermüdet eingeschlafen, wird er durch einen Schrei aufgeweckt. Diefem nachgehend, findet er eine hülflose, von einer Schlange gebissene Jungfrau. Laskaris errettet sie durch Aussaugen der gifterfüllten Wunde vom sicheren Tode und geleitet das Mädchen dann heim nach ihrem Dörschen. Ihr Bild aber hat sich ibm aufs Tiefste eingeprägt; von Sehnsucht getrieben übersteigt er Nachts die Klostermauern, um in ihre Nähe zu eilen und vernimmt nun an ihrem Lager, daß sie dennoch dem Tode verfallen, weil sie die Neraiden geschaut, elfengleiche Fabelwesen, die „Abends aus den kühlen Quellen steigen, um auf den Blumen, unter Sternenlicht zu tanzen ihren wundersamen Reigen“. Sie verlangen nach ihr und nur durch irdisches Gold kann sie sich aus ihrer Gewalt befreien. Dieses beschließt ihr der liebende Jüngling um jeden Preis zu perschaffen. Er nimmt Ur⸗ laub vom Kloster und eilt zu seinem erfabrenen väterlichen Freunde. Philalethes, im Besitze einer „Pangcee, auf die die Welt geharrt, die jed' Metall, das sie durchdringt, zu Gold läßt werden“, vererbt ihm dieses Wundermittel und legt sich dann zum Sterben nieder. Laskaris Üübergiebt die Leiche dem Fener und sammelt die Asche, um sie nach Rhodos zu bringen, wie es der Sterocnos ihm vorgeschrieben. Damit schließt der erste, 12 Gesänge umfassende Theil der Dichtung, auf deren Fortgang er uns recht, gespannt macht. Als Versform sind 5Ffüßige gereimte Jamben gewählt, nach Art der Stanzen, aber um zwei Verse erweitert. Von wenigen Stellen abgesehen, hat der Dichter auch stets Sorgfalt auf die regelrechte Gestaltung von Vers und Reim verwandt, trotzdem er durch die schon oben hervorgehobene Fülle und Tiefe der Gedanken sich feine Aufgabe nicht leicht gemacht hat. Als Proben in dieser Beziehung seien einige Verse mitgetheilt. So beißt es im 4. Gefange: .Das was vergangen, sieht der Mensch ver- klärt, Die Zukunft sieht er nur im ros'gen Licht, Jedoch der heut'ge Tag, der ihm gehört, Er findet stets zu leben werth ihn nicht. Dies Spiel des Lebens Alle spielen müssen Nicht Jeder weiß es Keiner will es wissen!“ Im letzten Gesange aber legt er dem Philalethes folgende Worte an Lastaris in den Mund: Dich kann und wird allein das Leben heilen, Denn nur, wer es gelebt, kann düster sagen: Die Güter sind nicht werth der schweren Müh'n, Die känpfend ich geduldig hab' ertragen, Für die ich freudig gab mein Basein hin! Rur der, dem Alles ward, was er begehrte, Dem nicht ein leiser Wunfch mehr blieb zurück, Sagt endlich; eitel, eitel ist die Erde Was ist ibr Hoffen und was ist ihr Glück?“ Ueber diesen lehrhaften Stellen, die allen denkenden, besonders aber den älteren Lesern die Dichtung werth machen werden, sind jedoch auch die Schilderungen der Natur und Wirklichkeit keineswegs vernachlässigt; im n n wen, wir solche in farbenreichster Ausführung bei Sonnen⸗ und Mondschein meistens mit gedankentiefen ethischen Be—⸗ frachtungen allegorisch verbunden. Nach alledem kann man dem Dichter wohl Glück zu seinem schönen, gehaltvollen Werke wünschen und ihn nur um baldige Fortsetzung desselben bitten. Das soeben erschlenene Maͤrzheft der Deutschen Rund schau' zeichnet sich wiederum durch seinen ebenso abwechslungsvollen wie gediegenen Inbalt aus. Wir nennen hier nur die hauptsächlichsten Beiträge: Unter dem Katalpenbaum. Erzählungen von Konrad Mähly. Ueber den Zufall. Akademische er e feng von G. Rüä⸗ melin. Ernst von Wildenbruch als Dramatiker. Von Hermann Conrad. Frauenarbeit in der Archäologie. Von Franz Xaver Krauß. Dle Denkwürdigkeiten des Herzogs von Sachsen ⸗Coburg⸗ Gotha. Von Gottlob Cgelhaaf. . Die Berliner Märztage 1848. Ein Brief Graf Rudolf 's von Stillfried ⸗Alcantara. Mitgetheilt von Bernhard Kugler. Franz Dingelstedt. Blätter aus seinem Nachlaß Mit Randbemerkungen von Julius Rodenberg. VI. Der kom o⸗ politische Nachtwächter und Geheime Rath (184i =-18851). II. Stutt-

art (i845 - 1851). Aus dem Berliner Musikleben. V Kuß Politische Rundschau. Morij Carriere. .