entgegen gekommen; es erscheint indessen wünschendwerth. dieser Praxis Wöoglichkeit weiteren Ausdehnung zu bieten (G3. 26 Abs. 2. 8. 20 ÄAbs. 3). Zwecke des Heeres odet der Flotte nach⸗ gesuchten Patenten unterbleidt schon jetzt die Auslegung der Anmel ung In solchen . jedoch, in welchen eine völlige erweist, köngen auch die für die
einen) festen gesetzlichen Anhalt und damit die 2) Bei den füc die und ihrer Beilagen.
Gebeimhaltung als nothwendig si n Anmeldung, wie für das Patent vorgesehenen
Üichung in Fortfall kermmen soll.
3) Der Wortlaut des §. 1 des Patentgesetzes läßt Zweifel dar⸗ über daffommen, ob Mittheilungen des Patentsuchers, welche die Be⸗ Patentamt bezeichneten Mängel der Anmeldun bezwecken, berücksichtigt werden önnen, wenn sie zwar nach Ablau der dem Patentsucher gestellten Frist, aber vor dem die Anmeldung Da die Bejahung dieser Frage dem Interesse des Patentsuchers entgegenkommt und mlt der Bestim⸗ mung des 5. 20 Abs. 3 im Einklang steht, so erschien eine Aenderung
seitigung der vom zurückweisenden Beschluß eingehen.
des Wortlauts wünschenswerth.
*
Ueber die Vorschriften des §. 24 Abs. 1 bezw. des §. 26 Abs. 2 äst in den Erläuterungen zu §. 8 das Erforderliche bemerkt worden.
3u s
26
Ein in den Interessentenkreisen lebhaft vertretener Wunsch richtet sich auf den Erlaß einer Vorschrilst, kraft welcher im Patenterthei lungsvverfahren zweiter Inftanz die mündliche Verhandlung zu erfolgen bat wenn ein dahingehender Antrag gestellt wird. Die beabsichtigte ÜUmgestaltung des Patentamts gestattet es, diesem Wunsche in erheb- sichim Grade entgegenzukommen und die, bisher nach §. 25 Abs. 2 bezw. 8. 24 Abf. 2'des Gesetzes lediglich in das Ermessen des Patent- amts gestellte Zulassung der mündlichen Verhandlung insoweit zur Renel zu erheben, als es dem berechtigten Bedürfniß entspricht. Der Werth der mündlichen Verhandlung für die Betheiligten liegt weniger in der Aufklärung der entscheidenden Abtheilung über die Bedeutung und Tragweite der Vorlagen, als vielmehr in der Beruhigung der Betbeiliaten, daß zu dem ablehnenden Beschlusse des Amts irrige oder mißverfländliche Anschauungen nicht geführt haben.
Anfehen des Patentamts nur förderlich sein, wenn
durch eine häuft ere Anwendung des mündlichen Verfahrens Gelegen⸗ beit erhalten, sich diese Ueberzeugung zu verschaffen. der Sache entspricht es daher, wenn das mündliche Verfahren in ge⸗ wissen Grenzen dem Patentamt zur Pflicht gemacht wird, und der Entwurf bezeichnet die Grenzen, in welchen dies ohne Gefährdung
anderer Rücksichten möglich ist.
Ueber dies? Grenzen noch hinauszugehen und etwa die mündliche Verhandlung ohne jede Einschrankung von dem Antrage der Be. sbeiligten allein abhängig zu machen, erscheint durch die Sache nicht begründet und im Interesse der Thätigkeit des Patentamts nicht erfahrungsmäßig nicht selten in über- chauungen an der Bedeutung ihrer Erfindung befangenen Anmelder zu Antränen verleiten, welche die beschlußfassenden Ab⸗ tbeilungen mit mündlichen Verhandlungen überbũrden. dieser Verhandlungen nacht werben, die schnelle Erledigung der Patentanmeldungen, auf welche nicht nur im Interesse des Anmelders, sondern auch in demjenigen der konkurrirenden Gewerbetreibenden Werth zu legen ist, erschweren und zu einer Erweiterung des Amtes führen, für welche das geeignete Personal kaum zu hbeschaffen sein würde, welche aber auch, wenn sie eéinträte, die Einheitlichkeit der Grundsätze der Entscheidungen ernstlich Die Zahl der Beschwerden, welche jährlich zur beläuft sich gegenwartig auf rund 3000. Auch wenn, wie zu boffen steht, in Folge der veränderten Organi sation des Amts die Zabl der Beschwerdesälle sich vermindert, würde
raibsam. Es würde die,
triebenen Anf
Folge würde der Gründlichkeit
gefährden müßte. Beschlußfassung kommen,
doch noch immer jene Gefahr bestehen bleiben.
n Bekanntmachungen durch den . Reich Anzeiger! und das. Patentblatt eine den militärischen Inter effen nachtheilige Wirkung ausüben. Der Entwurf schreibt daher vor G. 235 bf. 3), daß in solchen Fällen auf Antrag jede Veröffent-
einer
Hatentfähigkeit.
füc statthaft (Absatz I).
der Zablung einer mäßigen anlaßt sieht, ebe er dem Patenti
Es kann dem die Betheiligten
Dem Interesse zahlung der Gebübr vorgesehen.
behindert werden.
Einsrruchs verfahren zukehren wird,
Eine lefg erwachsen.
zutreten (Absatz 3).
sicherheit geschützt werden müsse,
gehen. Verfolgung gestellt.
Zu 5§. 27. .
Der Begriff der Neuheit einer Erfindung wird in nicht seltenen all en zu . Zeiten eine verschiedene Beurtheilung erfahren. e größer also der seit Ertheilung des Patents verstrichene Zeitraum
sF. Trestre schwieriger geftatet sich die nachträgliche Prüfung der Es wird demgemäß 3 23 si, m , da . är vatentfähig erachtete Erfindung während der ganzen Hauer de Heer hn . g eh unterliegt, des Patentschutzes in Folge von Nichtigkeit klagen lediglich aus dem Grunde wieder verlustig zu gehen, wess die Auffaffung der entscheidenden Instanz über das, was patent⸗ fähig ist, im Laufe der Zeit sich geä Um' die des Erfindungsschutze
Unt gegen einen solchen ; er fn fe. will der Entwurf die Anfechtbarkeit des Patents
wegen mangelnder Patentsähigkeit zwar beibehalten, dieselbe jedoch nur während einer Ingelchtan ö, gestatten.
Was die Bemessung der Zeitd. : nächst in Here nen; das Yatentgesetz dem Patentinhaber drei Jahre Frift giebt, um seine Erfindung zur Ausführung zu hringen, Sodann ist zu erwägen, daß überhaupt die Wirkungen des Patents innerhalb der ersten Jahre erfahrungsmãßig nicht immer in einem Umfange zu Tage treten, welcher ausreichenden Anhalt für die Er- hebung der Nichtiakeisklage bietet. erseit stimmung, welche die Nichtiakeitétlage nur für die letzten Jahre der gefetzlichen Patentdaucr aus schließt, sprechen, weil die überwiegende Zah Jahren der geseßlichen Patentdauer gar nicht gelangt. färt der Entwurf die Anfechtung binnen einer Frist von fünf Jahren
ndert bat. . . z theilhaftigen wirtbschaftlichen
uer anlangt,
l der Patente bis zu den letzten
̃ zerivätete, so wird auch gegen frivole Nichtigkeits · n . kerer Schutz zu gewähren sein. e die Erfahrung gezeigt hat, nicht chtert, daß in dem Nichtigkeits
klagen dem Patentinhaber ein stär ö . . . . elten, und sie werden dadurch erleichte m N verfahren, . dasselbe einem gerichtlichen Streitverfahren sich wesentlich nähert, Streitgebühren bis jetzt nicht erhoben werden. Es erfcheint daber gerechtferligt, die Zulassung des Nichtigkeitsantrags von zi Gebühr abhängig zu machen, damit der
rüfung seines Anspruchs sich ver⸗ aber, sowie dem Patentamt und dem Reichsgericht zeitraubende Ver bandlungen aufnöthigt. Eine Härte würde eg aber fein, die Gebuͤhr einzubehalten, wenn es zu dem wesentlichsten Theil dieser Verhandlungen, der mündlichen Anhörung der Parteien, nicht kommt; für die en Fall ist demgemäß die Zurück An die Einführung der gedachten Aenderungen knüpft sich eine doppelte Erwartung,. — Zunächst die, daß die Jahaber der Patente von spekulativen oder leichtsinnigen Nichtig⸗ keitsanträgen weniger als bisber w 1 wirksamen Ausnutzung der patentirten Etfindungen weniger werden E . ö. 9 sich in erhöhtem Grade d iode des Abwartens; die Spekulation bleibt untbätig; vorläufig
inwendungen gegen die Patentertheilung sich in erhöhtem Grade dem eriode des Abwartens; die ekulation bleibt untt 3
r r ö ; . die benachbarten größeren Mühlen den Markt. Hiesiges Weijenmehl Nr. 0 33 — 34 *, Nr. 1 314 — 32 46, Nr. 2 274 — W M, Nr. 3 254 — 276 S, Nr. 4 22H — 25 M, Nr. 5 18 — 19 Milchhrot⸗ und Brotmehl i. Verb. 58 — 61 I. westfälische Weizenmehle Nr. 00 23— 29 , Roggenmehl loko hier Rr. 6 28-29 MÆ, M6 26— 27 A, 1 245 —- 2543 S½½. (Obige Preise verftehen sich per 160 kg ab hier, häufig auch loko auswärtiger
Betbeiligte zu einer sorgfältigen ö n
erden belästigt und dahurch in der
und daß damit nicht nur die Be⸗
eilung eine größere Sicherheit er⸗ balten, sondern daß, vermöge der besseren Fundirung der Patente, auch eine weitere Abnahme der Nichtigkeitsklagen eintreten wird.
Wohnt der Antragsteller im Auslande, so erwächst dem Patent inhaber die Gefahr, ohne Ersatz für die Auslagen zu bleiben, welche eilig ihm durch die Vertretung seiner Ansprüche im Nichtigkeitsverfahren Diefer Gefahr ist durch eine i §5§. 102 ff. der Cwvilprozeßordnung nachgebildete Vorschrift entgegen⸗
Zu §5§. 34 und 35. Das Patentgesetz geht davon aus, t der welcher er ausgesetzt sein würde, wenn Jedermann über den Inhalt und die Tragweite der bestehenden Patente sich fortlaufend in Kenntniß zu erhalten hätte, um der Gefahr der gerichtlichen Bestrafung und der eivilrechtlichen Haftung zu ent- Es bat deshalb nur die wissentliche Patentverletzung unter Jene Rücksicht wird auch fernerhin in erster
schlußfassung über die Patenterth
daß dem
die enge
Wechsel der Anschauungen tbun⸗ es do
so kommt dafür zu:
Die im
Andererfeits würde eine Be⸗
der Absicht desbalb nicht ent ˖ werden.
Linie maßgebend r atentinhaber die Geltendmachung der ihm durch die Patent= ertheilung gewährieisteten Rechte wesentlich verschräntt wird. Eine folche Beeinträchtigung wird, wie die Erfahrung gezeigt hat, durch Bestimmung des Patentgesetzes in der T Nachweis der Wissentlichkeit bei n großen Schwierigkeiten verbunden ist, und der Patentinhaber daher in vielen Fällen gegen eine Verletzung seines Rechts überhaupt nicht mit Erfolg einschreiten kann. der geltenden Bestimmungen nicht soweit en gn; werden kann, wie es in sonstizen dem Schutze des geistigen —
fetzen (5. 18 des Gesetzes vom 11. Juni 1876 u. . w.) geschehen ist, und wenn insbesondere eine Aenderung in den , für die Strafbarkeit der Patentverletzung nicht einzutreten hat, zei
ch im Interesse des Patentinhabers geboten, bezüglich der eivil⸗ rechtlichen Entichädigungspflicht die grobe Fahrlässiakeit der Wissentlich= keit gleichzustellen Dadurch wird nur derjenige, welchen ohnehin sein Beruf in foꝛtgesetzte Berührung mit den Erzeugnissen patentirter Er ⸗ findungen bringt, zu verschärfter Aufmerksamteit angehalten werden. §. 4 des Entwurfs zum Ausdruck gebrachte Beschränkung, kraft deren die Wirkungen des Patentschutzes nur auf den gewerbs- mäßigen Gebrauch fich erstrecken, giebt die Gewähr dagegen, daß Perfonen, welchen eine solche verschärfte Aufmerlsamkeit nicht zuzu= muthen ist, in den Kreis der Entschädigungspflichtigen einbezogen
uu bleiben haben; sie darf indeß nicht dahin fübren.
hat bewirkt, da der atentverletzungen in der Regel mit
Wenn deshalb zwar bei der Verschärfung
igenthums dienenden Ge⸗
o erscheint
Deshalb er⸗
verändern si
sehr verringert.
daß die Erhebung begründeter
den Bestimmungen in Stationen.) handel.
daß der Verkehr vor der Un⸗
Frankfurt a. M. 20. März. t Joseph Strauß.) Die Geschäste werden immer geringer, die Course ch kaum. Weizen ab Umgegend 2901 — Ibs /o = 21 M60, furhessischer und norddeutscher 206 10 —– , russische Sorten 21 —224 M — ͤ allzugroßen Anforderungen an den Marlt stellte, waren Preise stramm; hiefiger 18— * „6 russischer 179 6 — In Ger ste geht die Cam⸗ pagne ihrem Schlusse entgegen, exquisite Saal . und Ried⸗ Gerste 21— 235 6 nominell, hochfeine rumänische Brauerwaaagre 166 S bez. und übrige Futtergerste ö der Konkurrenz des immer billiger werdenden Mais bat sich der Absatz
Leipzig, 21. März. La Plata. April 4,95 S, pr. öh AM, pr. August 4, 85 M6, vr. September 4,55 „6, pr. Okteber 45h MS, hr. Robember 4555 M6, pr. Dezember 4,95 M Umsatz 125 000 kg. Fest.
New York, 21. März. Wochenbericht. ꝛ Nusfuhr nach Großbrltannien 32 9000 B Kontinent 42 000 Ballen; Vorrath 417 000 Ballen.
Handel und Gewerbe. (Getreidemarktbericht
* A, frei hier Roggen: Obschon der Konsum keine
Hafer flauer, bei
Tendenz weichend auf große Verkäufe eines New⸗
Jorker Haufes; die Roth 163 — 171 M bleibt. Mais smixed) hält fich auf feinem seitherigen niedrigen Preisniveau. März · April 1I7 10. 6/io. —EChitisalveter blieb für die laufende Sicht verkehrslos, Käufer treffen hier einen guten Markt. Prima Speisekartoffeln, in fortgeseßzt fester Tendenz, ea. 3 ½ — Roggenkleie 9= 3 , Weizen⸗ kleie 8— 4 66, unverändert, träge, Angebot Seitens der Fabriken nicht verstärkt, der letzte Cours 2,80 Torfstreu 2 0
Spelzspreu. Absatz schwach.
— Mehlmarkt: Wir befinden uns in einer
Norddeutsche und
(W. T. B.) Kamm zug⸗-Termin⸗ Grundmuster B. pr. März 4,95 M, pr. Mai 4,977 Æ. pr. Juni 4,97 M, pr. Juli
(W. T. B.). Baumwollen⸗ Zufuhren in allen Unionsbhäfen 36 000 Ballen; allen; Ausfuhr nach dem
— ——— ——
— —— — — — —
J. Steckbriefe und Unter uchungs⸗Sachen.
2. ,,, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Berpachtungen, Verdingungen ꝛc. ; 6. Verloofung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren.
2rnzeiger.
65. Kommandit⸗Gesellschaften auf Attien u. Aktien⸗Gesellsch. Berufs · Genossenschaften.
GSGrwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.
3. Wochen ⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
(72941 Steckbriefs · Ernenerung.
Der gegen den Kaufmann Max Gobn, geb. am 23. 2. 45 in den Akten O 52. 79 — jetzt J. 1. 741. 79. wegen wiederholter schwerer Urkundenfälschung und betrüglichen Bankeruttz vom früheren biesigen Königlichen Stadtgericht unter dem 13. September 1879 erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert.
Berlin, den 18. März 1890.
Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht J.
72942 Offenes Strafvollstreckungsersuchen. .
Der Töpfergeselle Pqaul Wendt, am 19. Sep⸗ tember 1863 zu Fürstenwalde, Kreis Beeskow, ge⸗ boren, unbekannten Aufenthalts, ist durch rechts kräftiges Urtheil des Königlichen Schöffengerichts bierfelbst vom 23. Januar 1889 wegen Vergehens gegen 55. 185, 200 Reichsstrafgesetzbuchs zu einer Geldstrafe von dreißig Mark, im Nichtbeitreibungs falle zu sechs Tagen Gefängniß verurtheilt. Es wird um Strafvollstreckung und Nachricht zu den Akten D. S5. 895 ersucht.
Berlinchen, den 15. März 1899.
Königliches Amtsgericht.
172939 Bekanntmachung.
In der Strafsache wider FKnoll und Genossen — J. Ib. 673/84 rep — werden die offenen Straf⸗ vollstreckungs⸗ Ersuchen vom 18. März und 24. August 1885 soweit dieselben nicht den Arbeiter Isbrandt, den Sattler Dorner, den Müllersobn Pietz, den Seifensieder Domker, den Kaufmann Lexy, und den Gärtner Mayhack betreffen, da gegen diese die Er⸗ suchen bereits zurückgenommen sind, bierdurch erneuert.
Berlin, den 14. März 1890.
Die Staattanwaltschaft beim Königlichen Landgericht J.
172417 Ladung. J Nr. 4567. Georg Liebert, 36 Jahre alt, Müller von Bermergbach, zuletzt hier, Johann Jakob. Mundweiler, 24 Jahre alt, Schneider von Blansingen, zuletzt daselbst, und Caspar Feßler, 34 Jahre alt, Schneider von Teoposdshöhe, zuletzt daselkst, werden angeklagt, daß sie, Georg Liebert und Caspar Feßler als Wehr- männer der Landwehr und Johann Jakob Mund- weiler als Ersatzreservist unerlaubt ausgewandert sind. — Uebertretung gegen §. 360 Ziff. 3 R. Str. G.. B. in Verbdg. mit §S§. 11 ff. des Ges. vom 11. Februar 1388. Dieselben werden auf Anordnun Gr. Amtsgerichtß bier auf Mittwoch, 14. Ma 18990, Vorm. 8 Uhr, zur Hauptverhandlung ge⸗ laden. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden die
L. 8.)
(72940 Gegen: 17 Dur, Adolf Stephan, geboren am d. Fe⸗ bruar 1867 in Albers dorf, . 2) Dudotte, Victor, geboren 20. Juli 1867 in Altdorf, . 3) Thoillier, Marie Josef, geboren 20. Juli 1867 in Dorsweiler, 4) Straub, Johann Michel, geboren 29. August 1867 in Hunkirch, ⸗ 5) Reb, Leon, geboren 13. April 1867 in Insmingen, . ö . 6) Zimeycr, Ludwig, geboren 23. März 1867 in Insweiler, ; 7) Jacoby, Jacob Julius, geboren 5. Mai 1867 in Lauterfingen, ; — der Geburtsort ist zugleich der letzte bekannte Aufenthaltsort, der Stand der Genannien ist unbe—⸗ kannt — ist durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts bierselbst vom 16. Februar 1899 wegen Verletzung der Wehrpflicht zur Deckung der sie möglicherweise treffenden böchsten Geldstrafen und der Koften des Verfahrens ihr im Deutschen HRiciche befindliche Vermögen mit Beschlag belegt worden. ( Saargemünd, den 15. März 1830. Ber Kaiserliche Erste Staatsanwalt. J. V.: Hünten.
— — —— 2 — —————
. 2) Zwangsvollstreckungen, Mufgebote, Vorladungen u. dgl.
resse] Zwangs versteigerung. Im Wege der Zwangs vellstreckung soll das im Grundbuche von der Friedrichstadt Band ð Nr. h25 auf den Ramen des Kaufmanns August Karl Welcker und des Ingenieurs Hermann Wel ger, Beide zu Berlin, é Yleichen Rechten und Aniheilen ein⸗ etragene, in der Mauerstraße 45 / 45 belegene Grund ⸗ ir. welchem das Band 27 Nr. 1851 der Friedrich stadt eingetragene, in der Wilhelmstraße 62 belegene Grundstück als Zubehör zugeschrieben ist, am IZ. Mai 1896, Bormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an. Gerichts stelle — HYieue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel 9., varterre, Saal S6, versteigert werden. Das Grunbstück ist mit einer Fläche von 22a 21 am weder zur Grund⸗ steuer noch zur Gebäudesteuer dergnlagt. Auszug aus ber Steuerrolle, beglaubigte Abschrist des Grund⸗
buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie be sondere Kaufbedingungen können in der Gerichts schreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41, ein⸗ geseben werden. Alle Realberechtigten werden aufge⸗ fordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehen. den Ansprüche, deren Borhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks nicht hervorging, ins besondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreihende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben hei Feststellung des eringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berück⸗ sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die jenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Finstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 12. Mai 1890, Nachmittags 14 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben bezeichnet, verkündet werden. Berlin, den . März 1880. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung bl.
72973 In Sachen des Rechtsanwalts Wilhelm Hollandt in Braunschweig, Klägers, wider den Kreismaurer⸗ meisters Carl Sieburg hieselbst, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, hie⸗ selbst sub No. ass. 233 belegenen Anbauerwesens sammt Zubehör jum Zwecke der Zwangspersteigerung durch Beschluß von heute verfüßt, auch die Eintragung Tieses Beschlusses im Grundbuche am heutigen Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Freitag, den 27. Juni 1896, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst angeseßt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hyvothekenbriefe zu überreichen haben. Harzburg, den 17. März 1890. Herzoglichetã Amtsgericht. Thielemann.
72966]
In Sachen des Rentners Angust Alpert und dessen Ehefrau, Bertha, geb. Nacke, hier, Kläger, wider J. Restaurateur Carl Stelter hier, Beklagten, wegen Hppothekkapitalszinsen, wird, nachdem auf Antrag der Kläger die Beschlagnahme des dem Beklagten in Altpetrithorfeldmark Blatt J. Nr. I9b.
inter dem Kreugkloster an der Höfenstraße belege nen Grundstücks ju 15 a 69 qm sammt darauf befind⸗
lichen Gebäuden Nr. 3813 mit der im hiesigen Grundbuche eingetragenen Lichtgerechtigkeit, zum Zwecke der Zwangsyersteigerung durch Beschluß vom 18 März 1690 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 13. März 1890 er⸗ folgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 26. Juni d. J., Morgens 11 Uhr, vor Herzog lichem Amtsgerichte hierselbst Zimmer Nr. 42, an= gesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypo⸗ Uthekenbriefe zu überreichen haben.
Braunschweig, 15. März 1890.
Herzogliches Amtsgericht. V.
v. Münchhausen.
72975 GSekanutmachung.
In der Bekanntmachung des unterzeichneten Ge richts vom 20. Oktober 1886, betreffend den Antrag der Ehefrau des Ackermanns Ernst Schlimme, Wil⸗ helmine, geb. Bohnsack, zu Olxheim und Genossen. als Erben des Ackergehälfen Fritz Bohnsack daselbst auf Erlaß des Aufgebots der nachstehend genannten Werthpapiere sind die daselbst aufgebotenen beiden Schuld verschreibungen irrthümlich als Herzoglich Braunschweigische . Landesschuldverschreibungen an⸗ statt als Herzoglich Braunschweigische Leihbaus; Landes⸗Schuldverschreibungen! vom 1. April 1880 Serie V. Litt. A. Nr. 159 und 160 über je 3000 6 bezeichnet. .
Indein daber nunmehr dag Aufgebot bezüglich der vorgenannten beiden Herzoglich Braunschweigischen Leihhaus ⸗ Landesschuldverschreibungen nebst Talons und Zinteoupons vom 1. April 1886 bis 1. Oktober 1890 erlassen wird, werden die Inhaber dieser Ur⸗ kunden aufgefordert, spätestens in dem bereits an- gesetzten Termine am 1. Mai 1891, Morßens ii ihr, vor Herzoglichem Amtsgerichte bieselbst, Zimmer Nr. 27, ihre Rechte anzumelden und, die genannten Schuldverschreibungen vorzulegen, widrigen falls die Kraftloserklaͤrung derselben erfolgen wird.
Braunschweig, den 6. März 1890.
Herzogliches Amtsgericht. IX. ammrath.
6 Aufgebot.
Die von der Schleffsschen General . Landschafts⸗ Direktion zu Breslau unter dem 20. Februar 1889 ausgefertigten fünf Niederlegungsscheine (Pfandbrief Rekognitionen) über nachstehende von dem Ritter= gutsbesitzer Anton Gemander aus Belt, Kreis Rybnik, an demselben Tage bei der Kasse der ge⸗ nannten Direktion eingelieferte zur Baarjahlung gekündigte altlandschaftllche Pfandbriefe:
1) von Nieder ⸗ Gorb G. 8. Nr. 68 uber 20 Thaler, 2 von Schoosdorf 8. J. Nr. 3 über 1000 Thaler. 35 von Sternalitz O. 8. Nr. 12 über 1000 Thaler, h von Thomaswalde Ndr. 8. J. Nr. 40 über
1000 Thaler,
S) von Bischdorf B. B. Nr. 42 über bo Thaler, zu 1 bis 4 mit 30/0, zu 5 mit 40jn6 ver- zinslich, ö ;
Jollen auf Antrag der verwitweten Ritterautsbesitzer
Emilie Gemander, geb. Lucas, zu Belk, Kreis Rybnik,
als Grbin ihres Ehemannes, des vorbenannten
Rittergutsbesitzers Anton Gemander, vertreten durch
den Rechts anwalt Pieper zu Rybnik, für kraftlos
erklãrt werden ö.
Die Inhaber dieser Rekognitionen werden daher aufgefordert, ihre Rechte auf dieselben bei dem unterzeichneten Gericht jvätestens in dem auf den 13. Juni 1890, Mittags 12 Uhr, an der Gerichtsstelle, am Schweidnißer Stadtgraben Nr. 4, Jimmer Nr. 89 des JJ. Stöcke, anberaumten Auf⸗ gebotstermine anzumelden und die Urfunden vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der letzteren erfolgen wird.
Breslau, den 15. November 1889.
Königliches Amtsgericht.
[73 160) Kgl. Amtsgericht Kannftatt.
Der von Wilhelm Horackh, Jonathans Sohn, ledigem, volljährigem Weingärtner in Wangen, am 23. Juli 1881 gegen Salomon Auerbacher in Kannstatt über 59h „ Darlehen ausgestellte Pfand⸗ schein wird vermißt. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgeforderf, spätestenß in dem auf Don⸗ nersftag, den 25. September 1890, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem Königlichem Amtz⸗ gericht hier anberaumten Termine seine Rechte geltend zu machen und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserkläaͤrung erfolgen wird.
Der ; Menne geretz; R
gez. andgerichtsrath: Röm er. Veröffentlicht: Gerichtsschreiber Nef f.
(66328 Anfgebot.
Der Rechtsanwalt Odenkirchen zu Rheydt hat Namens des Buchdruckereibesitzers Heinrich Leuchten rath dafelbst das Aufgebot des unter der Nr. 1 am 15. Februar 1883 auf den Namen von Frau Anna, gebotene Stabegu, geschiedene Ehefrau von August Borgmann zu Brüffel, ausgestellten Kurscheins über T Kuxe des Steinkoblenbergwerks Heinrich zu Ueber- ruhr, Landkreis Essen, eingetragen im Gewerkenbuche diefer Zeche, beantragt. Der Inhaber des Kux. scheins wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. August 1890, Bormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und den Kuxschein vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos erklärung desselben erfelgen wird.
Steele, den 3. Februar 1890.
Königliches Amtsgericht.
63092 Aufgebot. ;
Auf Antrag des Rentiers Friedrich Henze zu Vahlbruch wird der Inhaber der auf den Namen des Antragstellers lautenden Polick vom 20. No⸗ vember 1879 Nr. 5393 der Kapital- Versicherungt⸗ Anstalt zu Hannover über ein hei derselben ver ⸗ sichertes, am J. Dezember 1889 fälliges Kapital von 3000 MS, mit einem Versicherungszeitraum vom 1. Dezember 1879/89 aufge fordert, spätesteys in dem auf Donnerstag, den 26. Inni 1899, 12 Uhr Mittags, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und die Urkunde (Police) vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung derselben erfolgen wird.
Hannover, den 29. Januar 1890.
Königliches Amtsgericht. V. C. gez. von Schwa ke. (L. 8) Ausgefertigt: Böttcher, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.
s72 971 Aufgebot.
Das Darlebns ⸗Contobuch Nr. 549 der im Jahre 1878 in Konkurs gerathenen Dortmunder Volksbank Eingetragene Genoss enschaft, laute nd auf den Namen der unverehelichten Elisabetb Becker hier, welches sich über einen Saldo vom 1. Januar 1878 ad 1372,75 AÆ und 54 M 50 I Zinsen, am 13. Juli 1881 aber noch über 1152 M 05 8 verhielt, ist der Eigenthümerin Becker verloren gegangen.
Auf ihren und ihres Pflegers, des Schlessers Georg Menke Antrag wird der unbekannte Inhaber des fragl. Contobuchs aufgefordert, spätestens im Termin den 10. Oktober 1890, Vormittags 11 Uhr, seine Rechte unter Vorlegung des Conto- buchs anzumelden, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt wird.
Dortmund, 14. März 1890.
Königliches Amtsgericht.
72965] Aufgebot.
Der Arbeiter Wilhelm Guth aus Groß Herzogs⸗ walde, als Vormund des Hermann Grütz in Som⸗ merau, hat das Aufgebot des für die Ball⸗Grütz'schen Minorennen auggefertigten Sparkassenbuches Nr. 3834 i. . in Rosenberg über 38,03 Mark
eantragt.
Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 15. Oktober 1890, Bor mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, ,, Nr. 7, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzu⸗ 3. widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen
Rosenberg Wyr., den 5. März 1890.
Königliches Amtsgericht. I.
T2964]. Aufgebot.
Der Schäferknecht Carl Ludwig Liehr in Thier⸗ garth, hat das Aufgebot des auf seinen Namen aug⸗ gefertigten Sparkassenbuches Rr. 7962 der Kreit⸗ jparkasse Rosenberg über 167, 90 A beantragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Oktober 1890, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte. Zim⸗ mer Nr. 7, anberaumten Aufgebotstermine feine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzu⸗ legen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen
wird. . Wypr., den 5. März 1890. önigliches Amtsgericht. JI.
729070 Aufgebot.
Das von der Städischen Sparkasse zu Dortmund im Jahre 1871 für dem Schlosser Erhardt Wittig, damals in Dortmund wobnhaft, ausgestellte Spar⸗ kassenbuch Nr. 4308, früher Nr. 33273, ist dem ge⸗ nannten Eigenthümer im. Juni 1889, ju wel cher Zeit es über 1616. 77 Æ lautete, angeblich gestoh len, und bis jetzt nicht wieder präsentirt worden.
Auf Antrag des jetzt in Witten wohnhaften Schlossers Erhardt Wittig werden die unbekannten Inhaber des vorbezeichneten Spaͤrkass enbuchs hiermit aufgefordert, ihre Rechte unter Vorlegung des Spar ˖ kasfenbuchs spätestens in dem, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 21, auf den 6. Oktober 18809, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin anzumelden. widrigenfalls das vorbezeichnete Spar kafsenbuch für kraftlos erklärt werden wird.
Dortmund, 15. März 1890.
Königliches Amtsgericht.
72972 Aufgebot.
Die Eheleute Jakob Schmitz, Ackerer, und Ca- tharina, geborene Hermes., zu Ensen wohnhaft, haben das Aufgebot des auf den Namen Catharina Schmitz zu . und einen Betrag von 2167 4 33 3 lautenden und unter Nr. 11 894 ausgestellten Sparkassenbuches der Kreissparkasse zu Mülheim a. / Rhein beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. Sep⸗ tember 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Mülheim a. / Rhein, den 18. März 1899.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1.
34311 Aufgebot.
Es haben
1) der Einwohner August Sachtler zu Horstdorf,
29 der Einwohner Friedrich Weise daselbst das Aufgebot folgender Posten, deren Tilgung sie behauptet, aber durch beglaubigte Quittung der ein⸗ getragenen Gläubiger oder deren Rechtsnachfolger, weil ihnen dieselben ihrer Person resp. ihrem Auf⸗ enthaltsorte nach unbekannt sind, nicht nachweisen können, beantragt:
zu 1: einer Forderung für die Erben des in Ruß— land verstorbenen Christoph Sachtler aus dem Kaufvertrage vom 24 24. November 1866 von sb, 21 „6, eingetragen auf den im Grundbuche von Horstdorf Band 2 Blatt 27 geführten Grundstüden,
zu 2: einer Forderung an Erbtheil der elterlichen Tagezeitgelder für die verehelichte Henriette Hinsche, geb. Weise, zu Horstdorf aus dem Kaufvertrage vom 31. /31. Januar 1835 in Verbindung mit der Quittung vom 24. Oktober 1859 und der Verhand⸗ lung vom 14. Februar 1878 von 9 Me, eingetragen auf den im Grundbuche von Horstdorf Band II. Blatt 46 geführten Grundstücken.
Den gestellten Anträgen ist stattgegeben, und werden die zu den vorbezeichneten Posten Berech ⸗ tigten, sowie Diejenigen, welche daran Ansprüche erheben zu können glauben, hierdurch aufgefordert, in dem auf Dienftag, den 15. April 1899, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine zu erscheinen und ihre Rechte wahrzunehmen, widrigenfalls sie durch das zu er= lassende Ausschlußurtheil mit ihren Ansprüchen an obige Posten ausgeschloffen und die letzteren im Grundbuche werden zur Löschung gebracht werden.
Oranienbaum, den 1. Oktober 1888.
Herzoglich Anbaltisches Amtsgericht. Franke.
len, Oeffentliche Ladung.
In Sachen, betreffend die Anlegung des Grundbuches für die Semeinde Düren, sollen der Anstreicher Josef Kahls und die Helene Kahls, früher Dienstmagd in Köln, zur Zeit mit unbekanntem Aufenthaltsorte, über die Eigenthums verhältnisse und dinglichen Belastungen des unter Artikel 1116 der Grundsteuer Mutterrolle der Ge- meinde Düren eingetragenen Grundstücks vernommen werden. Termin ist bestimmt auf den 2. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Amts⸗ gerichts gebäude, Jesuitengasse 9 J., Haupt ˖ Eingang von der Oberstraße aus, Zimmer 10. Zu diesem Termine werden Josef Kahls und Helene Kahls hiermit öffentlich geladen. Gr. A. Düren 611.
Düren, den 18. März 1890.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung J. für Grundbuchsachen. Löhm ann, Aktuar.
. Aufgebot.
Der Wilhelm Schwarz, früher in Kramberg wohn haft, geboren daselbst den 29. Mai 1819, im Jahre 1849 von dort nach Amerika ausgewandert, sowie dessen etwaige Leibes oder Testamentserben werden hierdurch aufgefordert, sich binnen 3 Monaten, spä-⸗ testens aber in dem auf den 26. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigensalls der re. Schwarz für todt erklärt und sein Vermögen an seine In— testaterben ausgeliefert werden wird.
Diez, den 14. März 1890.
Königliches Amtsgericht. JI.
72974 Aufgebot.
Auf, den Antrag der verehelichten Johanne Christiane Kaiser, geb. Wittwer, aus Beuthen a. Oder, wird deren Ehemann, der Inxpalide Karl Wilhelm August Kaiser aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 28. Jaunar 1891, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgerichte zu melden, widrigenfalls seine Todes . erklärung erfolgen wird.
Beuthen a. Oder, den 18. März 1890.
Königliches Amtsgericht.
72968] Aufgebot.
Der am 12. Februar 1806 in Plauen verstorbene Dr med. Cbristian Ferdinand Widemann hat letzt ⸗ willig ö
daß seine binterlassenen Immobilien nach dem Ableben seines zu Erben eingesetzten Bruders auf die älteste Person aus der Widemann''schen Familie (männlichen oder weiblichen Geschlechts) verfallen, jederzeit bei dieser Familie bleiben und allemal wieder auf die älteste Person aus der Widemann'schen Familie, jedoch mit Aus. schluß der Kasten schen Linie fallen und vererbt werden sollen. ⸗
Nachdem nun der letzte Inhaber des — z. Z. in verschiedenen hiesigen Grundstücken und zinsbaren Kapitalien bestehenden — Widemann'schen Fidei⸗ zommißvermögens. Herr Oberlehrer emer. Ernst Wilbelm Widemann zu Plauen, verstorben ist, . werden auf den Antrag der Frau Hermine Amalie verw. Amtmann Grösfel, geb. Widemann, in Plauen,
als der anzeiglich Nächstberechtigten, alle diejenigen, welche auf den Besitz und Genuß des bezeichneten Fideicommisses Ansprtuch machen wollen, hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf den 16. Juni 1890, Vormittags 11 Utzr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 2. anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, auch dabei ibre Zugehörigkeit zu der Familie und ihr Alter nachzuweisen; widrigenfalls diejenigen, welche die Anmeldung unterlaffen, ihrer Ansprüche auf das Fideicommiß für verlustig zu erklären und mit den⸗ selben zu Gunsten des angemeldeten ältesten Familien gliedes auszuschließen sind. Plauen, am 15. März 1890. Königlich Sächsisches Amtsgericht daselbst. Steiger.
72969] Aufgebot.
Auf Antrag des Amtmanns a. D. Karl Heidens⸗ leben zu Wismar. welcher als Brudersohn des am Februar 1890 hierselbst verstorbenen Cantors a. D. Gustav Friedrich Christian Gottlieb Heidensleben ein gesetzliches Anrecht an die Verlassenschaft des Letzteren zu haben behauptet, werden
1) alle Diejenigen, welche ein näheres oder gleich nahes EGrbrecht,
2) alle Diejenigen, welche Forderungen an den genannten Nachlaß zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem hier⸗ durch auf den 16. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr, angesetzten Aufgebotstermin hierber anzu⸗ melden, swidrigenfalls zu 1) der Antragsteller bezw. die sich Meldenden und Legitimirenden für die rechten Erben angenommen, ibnen als solchen der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden soll, und die sich nach der Präklusion meldenden näheren oder gleich nahen Erben alle Handlungen und Dispositionen Derjenigen, welche in die Erbschaft getreten, anzuerkennen und zu übernebmen schuldig sein sollen; zu 2) die sich nicht Meldenden mit ihren Forderungen vom Nachlaß ausgeschlossen und zu
ewigem Stillschweigen verurtheilt werden sollen.
Gadebusch, den 13. März 1890.
Großherzogliches Amtsgericht. Schroeder.
fräsen Bekanntmachung.
Das Verfabren in der Schuhmacher Wilbelm Hain'schen Aufgebotssache von Niederwüstegiersdorf ist beendet.
Nieder wüftegiersdorf, den 15. März 1390.
Königliches Amtsgericht.
73019 Bekanntmachung.
Das Verfabren, betreffend das Aufzebot der Nachlaßgläubiger und . des hier Hedemannstraße 15 wohnhaft gewesenen, am 10. Fe- bruar 1889 verstorbenen Bildhauers Kart Ludwig Dankberg ist durch das am 20. Februar 1390 ver kündete Ausschlußurtheil beendet.
Berlin, den J. März 1890.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 48.
IJ 3007 Bekanntmachung. ;
Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnebiner des am 14. September 1889 verstorbenen Schweinebändlers Friedrich Dreßler zu Erlau, ist durch, das am 77. Februar 1889 erlassene Ausschlußurtheil beendet.
Schleufingen, den 13. März 1890.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.
73013 Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom 15. März 1890 ist von uns der auf Grund des Gesetzes vom 2s. Fe⸗ bruar 1872 ausgefertigte Staatsschu dschein des Fürstenthums Reuß j. L. Serie II. Nr. 80 über 50 Thaler für kraftlos erklärt worden. Gera, am 18. März 18909. Fürstliches ö . für Civilproztßsachen. ünch.
.
73012 Im Namen des Königs! Verkündet am 17. März 1890. Totz ke, Assistent, als Gerichtsschreiber.
Auf Antrag des Pastors Strecker ju Karvin als Rendanten der Prediger ⸗Wittwenkasse der Synode Körlin a. Pers. erkennt das Königliche Amtsgericht zu Bublitz durch den Amtsrichter Schneider für Recht:
Die auf dem Rittergute Wojenthin, ehemals Fürstenthum'schen, jetzt Bublitz'er Kreises einge fragenen Pommerschen Pfandbriefe Nr. 177 und Nr. 220 vom 25. Vezember 1809 über je 25 Thlr. — 75 M zu sz Prozent verzinslich, der Prediger⸗ Witiwenkasse der Synode Kötlin a. Pers. gehörig, werden für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der Antragstellerin, soweit derselben nicht Kostenfreiheit zusteht, auferlegt.
I 3024 Belanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Geri bts vom 26. März 18890 ist die von der Deutschen Lebensversicherungs ˖ Gesellschaft in Lübeck am 4. Juli I873 in Höhe von 1060 Thlr. Ct. ausgestellte, auf das Leben der Elise Emilie Johanna Gertrud Scholtz lautende Aussteuer ⸗ Police Nr. 2823 für kraftlos erklärt.
Lübeck, den 20. März 1890.
Das Amtsgericht Abth. II. Zur Beglaubigung: Fick, Gerichtsschreiber.
72733 Verkündet am 16. März 1890 Beckers, Gerichtsschreibergeb. In Sachen betr. das Rieseberg'sche Aufgebots. verfahren (F. 2s 89) hat das Königliche Amtsgericht Abtheilung U zu Alfeld, durch den Amtsrichter
Frefenius, in feiner Sitzung vom 15. Marz 1896 für Recht erkannt:
x. 2c. 2c.
1) das Quittungsbuch der Sparkasse in Lamspringe Fol 1176 Nr. 2761 über eine Einlage von 109 400 , lautend auf den Namen des Kothsassen Wilhelm Rieseberg in Sehlem, wird für kraftlos erklärt,
3) die Kosten des Aufgeboteverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
gez. Fresenins. j Gemaß 5§. 848 C. P. O. wird dieses Ausschluß⸗ urtheil hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Ulfeld, den 15. März 18980. Ratzeburg, Sekr.,
Gerichtsschreiber Königl. Amtigerichts.
IT72469] Bekanntmachung.
Durch am 7. er. verkündetes Uriheil unterieich neten Gerichts ist für kraftlos erklärt die über fol⸗ gende Hypothekenvost gebildete Urkunde:
25 Thlr. 20 Sgr. 5 Pf. des Jacob Schaffrin, eingetragen ursprünglich auf Alt⸗Stabigotten 2 Ah⸗ 2 . 2. . auf Alt⸗Stabi⸗ gotten und demnã von dort auf Stabigotten 67, 68, 71 bis 79. 1
Allenstein, den 14. März 1890.
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des stönigs!
Verkündet am 4. Februar i890.
Ref. v. Stockhausen, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der Wittwe des M. M. Emanuel, Hannchen, geb. Müller, von hier, gerichtsbekannte Verwalterin des Nachlasses ibres verstorbenen Ehe— manns M. M. Emanuel erkennt das Königliche Amtsgericht zu Nentershausen durch den Amts richter von Clausbruch, da in dem Aufgebotstermine vom 4. Februar 1830 Rechte Dritter auf die Ur⸗ kunde nicht angemeldet sind, und die Antragstellerin Erlaß des Ausschlußurtbeils beantragt hat, für Recht:
Der über die Band J. Art. 3 Abth. III. Nr. 2 des Grundbuchs von Iba eingetragene Post:
67? M Kaufgeld nebst 5o // Zinsen seit dem 5. Februar 1877 zablbär bei pünktlicher Zins- und Ratenzahlung (d. h. spätestens 4 Wochen nach Fällig⸗ keit), andernfalls das ganze fällig ist, in 3 gleichen mit dem 5. Februar 1878 beginnenden Jahresraten für Färber M. M. Emanuel in Nentershausen, laut Vertrag und Cession vom 15. Februar 1877 ein— getragen am 18 April 1877“
ausgestellte Hypothekenbrief wird für kraftlos
erklärt. v. Clausbruch.
(72739) Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Webermeisters Gottlieb Reimann in Gefell, erkennt das Königliche Amts— gericht zu Ziegenrück in der Sitzung am 31. Januar 1890 durch den Amtsrichter Aßmann für Recht:
Die Hypotheken ⸗ Urkunde vom 7. Mai 1861 über die im Grundbuche von Gefell Band J. Blatt 21 auf den Grundstücken des Webermeisters Gottlieb Reimann in Gefell eingetragene Hypothek von 200 Thaler wird bierdurch für kraftlos erklärt.
Aßmann.
72468]
72734
Die Hpotbekenurkunden, welche über die Posten . III Nr. 2 und 5 Zydowko Blatt 17 über 464 Thaler noch für Anna und Lorenz Springer,
Abtheilung III Nr. 4. Louisenwalde Blatt 16 über 483,87 M für Josepha, Stanislaus und Marianna Kulczynski,
Abtheilung III Nr. 1. Pawlowo Blatt 8 über 3060 Thaler für Andreas Koperskt,
Abtheilung III Nr. 1. Kletzko Blatt 131, früber 98 / los über 117 Thaler 107 Pf. noch für Franz PVniewski,
Abtheilung IlI Nr. 3. Gaj Blatt 4 über 218 Thaler 235 Gr. 11 Pf. noch für Johann Clisa⸗ beth Eichstädt und Stankslaus Grjadzielski
lauten, sind für kraftlos erklärt worden.
Gnesen, am 17. März 1890.
Königliches Amtsgericht.
2740 eite] Bekanntmachung.
Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 4. dieses Monats sind nachstebende Hppotheken⸗ urkunden:
1) über 400 Thlr., eingetragen im Grundbuch von Konradsvitte auf Blatt J. Abth. III. Nr. 6 9. gerichtlichen Obligation vom 7. Juli über 500 Thlr., eingetragen im Grundbuche von Schaaksvitte Blatt 32 Abtheilung II Nr. 5 6 notariellen Obligation vom 1. Oftober
(0,
3) über 2400 (M, eingetragen im Grundbuche von Schaaksvitte auf Blatt 57 Abtb. III. Nr. 1 aus dem gerichtlichen Kaufvertrage vom 4. Ok- tober 1870,
für kraftlos erklärt. Königeberg, den 13. März 1880. Königliches Amtsgericht. VIII. 72738 Im Namen des Königs!
Auf Antrag des Mühlenbesitzers Karl Wilhelm Schlotter in Lothramüble erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ziegenrück in der Sitzung am 5 1890 durch den Amtsrichter Aßmann für
echt:
Bas Hypothekendokument, bestehend aus einer Aus- fertigung des , g. vom 20. April 1831 nebst augeheftetem Hypothekenbuchsauszuge vom 11. Sey tember 1835, über die im Grundbuche von Reißen geschwenda Band 20 A Blatt 12 in Abtheilung III. Nr. 1 für die Friederike Elisabeth Schaller, jetzt erehelichte Bergner zu Kleingeschwenda eingetragene Erbtheilsforderung von 50 Thalern wird hierdurch für kraftlos erklärt.
5 mann. (72732 Im Namen des Königs!
Auf den Äntrag des Postschaffner Anton Grevxe zu Bochum — vertreten durch den Rechtsanwalt Diekamp daselbst — erkennt das Königliche Amts- gericht zu Bochum durch den Gerichts ˖ Assessor Westermann für Recht.
a. Der Grundschuldbrief über die am 16. Mai 1879
für den Gerichtstaxator Theodor Homborg zu Bochum im Grundbuche von Bochum Band XIII Blatt 169 in Abth. UI unter Nr. 22 eingetra- gene und mit einem der vervfändeten Grund ki nach en , 379 des Grund⸗ uchs von Bochum ernommene Grundschu von 4000 M nebst 5 / Zinsen, . der Hypotbekenbrief vom 25. Februar 1880 über die fur den Dekonomen Moritz Wilbelm Schulte⸗ Crawinkel zu Wiemelhausen am 21. Januar 1580 in dem vorgenannten Grundbuche unter Nr. 34 eingetragen, ebenfalls nach Band VI) Blatt 379 zur Mithaft überschriebene Post von
6000 Mp nebst 4 0ιο Zinsen seit dem 1. Juni 1879, werden zum Zwecke der Löschung der Postem für kraftlos erklärt. Die Kosten fallen dem Anirag-= steller zur Last. ;
Verkündet am 17. März 1890. Kretschmann, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtagerichte.