1890 / 79 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Mar 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Bemerkungen.

das Eigenthum des preußischen Staa vermessungen, Regulirungen u. s. w Staats Eisenbahnen um 1. April Mon stadt Warthe broich (10,22 km); am Wongrowitz = Inowrazlaw ( iz S/ km);

) Die Angabe bezieht sich auf 2381,14 km. ) Die Angabe bezieht sich auf 1355,68 km.

1) Am 1. Oktober 18589 ist die Strecke Holthusen = Ludwigslust (26 56 Km), am 29. Dejember 1889 Dömitz = Lübtheen (32, 90 km)

ts übergegangen; durch Neu⸗ hat die Länge der preußischen 38 km jugenommen; es treten hinzu am

Fluß (108 km) und Küstriner Vor- m 1. Mai Hochneukirch —=Greven⸗ i Ribnitz -Rostock (2 77,657 km) und Götzenbhof— die Apenrader Hafenbahn (9,97 km); (21,40 Km) u. Oppeln -Nams⸗ am 15. August Bergen —= Putbus Hermeskeil (650,9 km); am der Linie von Barmen Rittershausen dorf 0,39 km; am 18. September Danzig ufer bei Neufahrwasser (4,44 km) für ber Nordschleswigsche Weiche Niebüll stadt (9,61 km), Königsberg i/ Pr. Feudingen (98,56 km), Erndtebrück Raumburg = Artern (55,52 km) nsheim Simmern (37, 00 km); (8, 9 Km), Krebsöge —-Radevormwald Wulften Duderstadt Oebisfelde Salzwedel am 4. November m 15. November Schmallenberg Langenschwalbach (21,37 km); am bsleben (16,72 km); am. 21. Dezember 7 km); am 3. Februar Beyen⸗

2. Februar Solingen Wald n= Havelberg (8, 91 km), a = Bresden (55, 37 km),

Allgemeine Bemerkungen.

J. In obiger Zusammenstellung sind die baverischen Bahnen, die Georgsmarienhütte⸗ owie die unter eigener Verwa nen nicht enthalten. Von den mit * bezeichne als Fahnen untergeordneter Bedeutung b

III. Während der Inhalt der auf provisorischen Angaben beruht, en nur insoweit provisorische Angaben, Angaben inzwischen nicht durch Ermi Berichtigung gefunden haben.

IV. Die in den Spalten auch die dem event. vorhandenen

Militãr⸗Eisenbahn, die und die Peine⸗Ilseder ltung stehenden schmal⸗

ten Bahnen werden einzelne Strecken

Eisenbahn,

spurigen Ba Fluß (O, 65 km) a

8, 54 km),

Bieberstein u) Die hierfür in Betracht zu ziehende Bahnlänge beläuft sich

auf 388,37 km.

13) Die Angabe bezieht sich auf 313,57 km.

1 Die hierfür in Betracht zu ziehende Bahnlänge belãuft sich auf 683, 19 km.

n) Am 1. Oktober 1889 ist die Strecke Orlamůnde Pößneck (11,66 km) eröffnet.

m Um 1. August 1889 ist die Zweigbahn Immelborn Lieben⸗ stein Schweina (6,41 km) eröffnet.

16) Die Angabe bezieht sich auf 198,95 km.

1m) Die Bahn ist am 31. Dezember 1888 eröffnet.

16 Das Anlagekapital ist von der Gemeinde Löningen aufgebracht. Rechnung des Bankhauses Erlanger u. M. erbaut, nach Eröffnung des Betriebes ist das Eigent zumsrecht des Bankhauses an die Jever Carolinensieler Eisenbahn⸗Gesellschaft übergegangen.

w) Ausschließlich 87 400 M für Betriebsmittel und Werkstatts⸗ welche dem Betriebspächter gehören.

ih Bom 1. Januar 1890 ab findet auf der Strecke Eisern Eiserfeld (G6, 00 km) auch Personenbeförderung statt.

2) Das Anlagekapital ist von der Stadt Osterwieck aufgebracht

orden.

23) Die Bahn ist am 14. April 1888 eröffnet. =) Die Bahn ist vom Hessischen Gisenbahn-Ko städter Bank und Hermann Bachstein) für eigene

25) Wie zu 24.

23 Die Bahn ist am 11. Oktober 1888 eröffnet.

2A) Wie zu 24.

*) Außerdem sind 195 488 für die Dampffähr ˖ Anlage zwischen Karolinenkoog und Tönning verwendet.

w) Das Anlagekapital ist von der Stadt Perleberg aufgebracht.

2) Wie zu 24.

a) Die Bahn ist vom Mitteldeutschen Eisenbahn⸗Konsortium (Darnistãdter Bank und Hermann Bachstein) für eigene Rechnung erbaut.

17) Die Bahnen sind Eigenthum der Firma H. Bachstein, Berlin. ä) Für die Jahre 1889 und 1888 hat aus dem eine Dividende nicht gezahlt werden können, Die Zin Litt. A sind in Höhe von 3 amburg garantir

am 1. Juli August Wrist üter (957, 00 km);

palten 5 bis 13 größtentheils thalten die Spalten 14 bis 22 als die früheren provisorischen ttelung der definitiven Einnahmen

lau für G ; (9,74 m) und Trier r. tember durch über Langerfeld O., Thor nach dem Güterverkehr; am 1. (I6 5 km), Neufal a. / O. —= Frey dabiau (6632 km), 8 Birkelbach (3, 50 km) f 6 am ö J November ee Silschede Mocker Katharinenflur (229 km), Gifhorn Triangel (', 85 km), (il. 30 Em);

11 und 20 verzeichneten Angaben enthalten Erneuerungsfonds zufließenden Antheile.

Besondere Bemerkungen.

i) Eröffnet wurde 1888,89: Gr. Moyeuvre (10,18 km).

Düdelingen = Reiteschkopp (0, e Hagenau =

eimstruth= am 15. November die Strecke ür Güterverkehr,

1889/90: am 1. April 76 km) (für Güter), an Saargemünd O, 59 km

ber die Strecke Buchsweiler Ing⸗

Hagendingen die Strecke r demselben Tage kamen für die Lini Geleife in Zugang; am 16. Dezem

wurden 1888.89: am 1. ̃ Umbau auf Bahnbof Halle (13,44 km) und die Marten B. M. (3,22 Em), am in Mitbetrieb genommen, sen neue Linie (291 km), am am 15. Mai Wehbach Ribnitz (3. 33 Km), Feudingen (9, 8o km), Durch Umbau des hinzugekommen. hungsbahn bei Staßfurt (249 km), am inne (25,47 km), am 16. August Hildes« am 1. September Dt. Krone etz (6,19 Km), am 5. Sep⸗ Güt. Stat.) linksmainischer Hafen (146 km), Kankel Ostrowo Hohenstein i

19) Die Bahn ist für

(8,40 km), rankfurt a.

ö 59 Kun, n (59. 16 Em) . Baalberge— Cönnern St. Vith = Ulflingen (3.30 km); a Fredeburg (5,50 Em), Wiesb 16. Dezember Ballstädt. Her r Stolberg (Hammer Walheim (2 burg Langerfeld (640 km); am am 15. Februar Glöwe am 1. April Elsterwerda. —Oberhausen alte Linie (8,090 km), stattgehabte Eröffnung des Haupt⸗Personen · ist die Betriebslänge um O44 km Gleiwitz

weiler (6. 58 m).

7) Eröffnet verlegung durch u Verbindungsstreck. Dorstfeld Rh. L April Soldau—=—Illowo (11,73 am 16. April Styrum Dberhau 1. Mai Löwenberg Templin (33.98 Em), reudenberg (19,50 km), Varth (11,45 Km) und Laasphe uli Altenahr Adenau (17,1 km). 0.53 Em

April in Folge Linien

(6,09 km); gehen ab: 1888.89: am 16. April Styrum am 18. August bahnhofes zu vermindert. Morgenroth die Strecke von Glei 10. Vezember Staffel Limburg a am 1. Oktober durch Schließung des l . ho kim; am 1. Februar durch vorläufige Außerbetriebsetzung der Strecke Kray— Wanne 8,81 km.

3) Die hierfür in Betracht zu ziehende Bahnlänge beläuft sich auf 25 577, 83 km. 9 Gröffnet wurde am 2. Oktober 1889 die Strecke von Leutkirch bis zur Landesgrenze 24,97 km.

3) Am 26. Mai 1888 ist die Strecke Nidda = Schotten (14,18 km), am 1. Oktober Stockheim Gedern (1845 Em) eröffnet.

6) Die Angabe in Sp. To bezieht sich auf 175,82 km. ; wurden 1859: rittersgrün (9,36 km) und Grünstädtel— ö Stollberg —Zwönitz Grünstädtel Buchholz (21,44 km), un (5, 18 km).

am 1. Juli Stralsund

nsortium (Darm⸗ Rechnung erbaut.

am 15. J Bahnhofes Am 1. August die Umge 11. August Birnbaum —P heim = Hoheneggelsen (17,40 Em), Callies (44,47 km) u tember Sachsenhausen (

S6, 98 km), Soldau (52, 98 km), Hilchenba Gersfeld (25,21 km), Bleialf tober durch Aenderungen auf dem Bahn 22. Oktober Teutschenthal =- Salzmünd Wüsfrath Velbert (8,55 km) und Dahlerau— am 1. Dezember Rogasen— (2, Iz Em);

rankfurt a. M. J. Oktober von der Grubenbahn witz bis km 4,37 (4,87 km). lte Linie (1,81 Em). nd Terespol = Schw Bahnhofes Rheydt ⸗Morr Lissa —Jarotschin (68.51 Em), Gleiwitz —Srzesche (21,93 km), . ch = Erndtebrück (18.80 km), St. Vith (15,9 km), am 6. Ok— hofe Halle 0,48 km, am am 1. November Bevenburg (65,90 km) Emden = Schiffs⸗ taffel Limburg ejember Erndtebrück —Leimstruth (6, 80 km), Montwy Kruschwitz (8,90 km), 6, Sf Kin), Gr. Gleidingen (16,990 km). Friedrichrodaer Eisenbahn (8,82 Em) in

.

. r · , 3 3 . . 2 . 2 833 * .

e (8,57 km),

Betriebs Ueberschuß sen für die St. Akt. Betriebsgesell⸗

Wongrowitz (18,54 km),

10. Dezember v. H. von der Lokaleisenbahn

i antirt, während für die Zinsen der Pr: S die Emisslonshäufer die Garantie bis zu 4 v. H. übernommen

2) Die Bahn bildet einen Vermögensbestandtheil der Stadt Schmalkalden.

Grünstädtel ·Ober⸗ Schwarzenberg (267 km), 1. Dezember d Waltersdorf = Obererottendorf

(4,71 Rm), 7) Eröffnet am 1. Juli

am 1. Januar nuar Lauchhammer Lauchhammer Werk bruar Hoheneggelsen 1. April ist die Fröttstedt—

6

am 15. Ja⸗

am 1. Fe am 15. Juli 16,59 km),

Minimum, ; als maßgebend an⸗ Dieses Minimum ist in Ansehung in Ansehung der katholischen bis zu diefer Grenze ist bei der Etatsgesetzes

leistungsfähig

r die Gemeinde auch nicht, weil sie ernstlich heutigen Verhältnissen

Die Geschädigten seien In seiner, des Redners, cht weniger als drei Geistliche, Diesen traurigen Zu⸗ den Gehaltszuschuß

der Staat nicht, abe nicht dazu gezwungen werden könne. in, diesem Falle die armen Gei Diözese, befänden sich s. 3. ni welche ihrer Alterszulagen entbehren. ständen gegenüber sollte die Regierung auch für den Fall zahlen, daß die Gemeinde leistungs und freiwillig nicht zahlt. Summen.

Abg. Freiherr von Hu ene will Angesich lage des Hauses von einer weiteren Begrün trages absehen. Derselbe bewege sich innerhalb s Grenzen und es sei nur re Geistlichen, nachdem die zu berücksichtigen.

Abg. Graf lischen Missionspfarrer wissen wollen, wenn Der Antrag von Huene enthalte zwar tigkeit und Billigkeit; es könnte aber er— atholischen Geist⸗

Parlamentarische Nachrichten.

Schlußbericht der gestrigen (67) Sitzung Fortsetzung der zweiten steriums der geistlichen, Unter⸗ al-Angelegenheiten.

Kultus und Unterricht gemein⸗ zur Verbesserung der kenntnisse.

rfüllung der rechtlichen Jahre im Amte befind— Mindesteinkommen an 1800 6 zu sichern, erszulagen und Unter— agen sollen von fünf zu lischen Geistlichen je 300 6, für die und zwar bis zum Höchst— bezw. 2400 (66 für

zunächst die katho⸗ nten Missionspfarrer

bezüglich der

welches nach genommen wird, aufzubringen. der evangelischen Pfarrer auf 2400 6 auf nur 1800 M festgesetzt; also nur Ausführung Ihrer Kognition eingetreten. Ermessen die will nicht aufbringen, obw pflichtet gehalten, h Um aber die Geistlichen nicht selbst in diefen Fällen auf dem Wege e Geistlichen zu Hulfe geko sind in diesen, 30 000 S den Geistli im Wege der Unterstützungen bewilligt worden. von den genannten Herren Vorrednern die Regierung sich für be⸗ Etats vermerks, geben hat, auf Grund der Erklärungen aus währung der Alterszulagen nicht mebr den zurückzugehen. t: aus welchem Rechtstitel sich für berechtigt gehalten, ein so konniventes Ver⸗

t: der Etatsvermerk, die Absicht Verhandlungen des hohen Hauses in welchem Zustande wir Alterszulage auch auf die zurückkommen würden.

des Hauses der Abgeordneten. Berathung des Etats des Mini richts- und Medizin

In Kapitel 124: sam“ sind ausge äußeren Lage der G

vorjährigen Beschlüsse

In allen den Fällen, wo nach pflichtmäßigem Üeberzeugung kam: ei einmal dieses bescheiden ohl fie es könnte, hat die Regierung sich für ver⸗ einen Zuschuß bis zu diesem Minimum nicht zu Noth leiden zu lassen, ist iner besonderen Unterstützung den mmen worden, und nach den Uebersichten, nicht allzu zahlreichen Fällen, wo ungefähr chen vorenthalten waren, ungefähr 23 900 M Darüber hinaus,

worfen 5 500 000 6 eistlichen aller Be

Der Fonds dient dazu, nach E Verpflichtungen den mindestens lichen evangelischen Pfarrern 2400 S, den katholischen Pfarrern vor ferner darüber hinaus den P stützungen zu gewähren. fünf Jahren fuͤr die evange katholischen je 130 „6 betragen, gehalt von 3600 6 für evangelische, katholische Geistliche.

Abg. von Strombeck beantragt, staatlich anerkannten ebenfalls unter diesen Titel zu begreifen. rr von Huene beantragt, olische Geistliche zu setzen 300 statt eventuell eine solche Er⸗

Es handle sich nur um geringe bemessene Minimum ts der Geschäfts⸗ dung seines An— ehr bescheidener die katholischen

cht und billig, l lage sich gebessert, entsprechend

farrern Alt Die Alterszul zu Limburg-Stirum würde die katho⸗

den übrigen Pfarrern gleichbehandelt sie nicht al nutum episcopi amgxvibiles nicht eine

meine Herren, richtig hervorgehoben rechtigt gehalten, der Erklärungen, die sie ge dem hohen Hause, bei der Ge auf die Leistungsfähigkeit der Gemein von Strombeck frag

auf Grund des

Forderung der Gerxech t wogen werden, ob nicht die Wünsche der k lichen thunlichst berücksichtigt we

Abg. von Strombeck: B ich mich kurz fassen. firung des Fonds gerichteter Antrag be Begründung züglich der vermögend“

Der Hr. Abg. hat die Regierung fahren zu Üben?

Ich habe den Titel eben genann des Etatsvermerks, welche aus den hervorgeht. Ich möchte doch einmal sehen wenn wir bei Bemessung der Gemeinden

rden könnten.

ei der Geschäftslage des Hauses Mein auf die Speziali⸗ darf einer weiteren

Abg. Freihe Alterszulagen für kath 150 6 und 2700 . statt 2400 , höhung für das nächste Etatsjahr eintreten zu lassen. rner beantragt Abg. von Strombeck:

) Die Staatsregierung wird

Fonds zahlbaren Gehaltezus Wege der Gesetzgebung festzustellen, Pfarrgemeinden zur eigenen Aufbringung dieser

will auch

Alterszulagen

verändern Mir kommt es darauf an, unter möglichst leichten Bedingungen die d Alterszulagen den Pfarrern zu gewähren. ert werden, wenn auch für ein wischen Pfarrern und Pfarr⸗

ersucht, hinsichtlich der aus chüsse und Alterszulagen für unter welchen bezw. Pfarr⸗

den Ausdruck Leistungsfähigkeit

die Regierung in Etd bepctmierks Regierung sich für berechtigt erbunden erachtet hat, Alterszulagen

Ausführungen Regierung. Allo ich wiederhole, daß die und im Interesse der Gemeinden erst recht für v bie Angelegenheit derart zu regeln, sofort haben gewährt werden können hier im Etat vorge Was dann wei betrifft nach den weiteren Grundsätze Ausführung dieses Etatsvermerts be kurz darauf hinweisen, daß zwei gro waren: einmal die Festsetzung des Pfründenein Festsetzung des Dienstalters. Ber dadurch vorbeizukommen gesucht, Ministers angeordnet ist, daß das bisher ermittelte lich bemängelte Pfründeneinkommen ; Wenn Sie nun in einem Theile der Pr der Richlung gefunden haben, daß das Pfründ Weise eingeschätzt werde, s gekommen sind, und wenn Grund nur sein, daß für vorlagen. Fuͤr die Zukunft wird ngtürli etwas schärfer angesehen werden müssen, daß Seitens der kirchlichen Oberen diefer Richtung nicht gebracht sind, ledigung gefunden haben. Das Amtsalter machte erhebliche Schwierigk letzten Jahre sehr unklar geworden; Rheinprovinz Persönlichkeiten Succursalpfarrer genommen worden ist. kommender Weise beabfichtigt gewesen ist, die und daß ich, wenn ich von dies einzelnen Zeitungen ist ja imm es sich um viele Tausende von Bureaukratie Zahl der evangelisch erhalten haben, beträgt 3146, die Zahl lichen 1826.

Pfarrer im Voraussetzungen eingesessenen

die Lage zu sctzen, Gehaltszuschüsse un Die Religion kann nur geförd gutes Verhältniß z . orgt wird, welches leicht gestört werd Gemeindemitglieder durch höhere Kirchensteuern zur

betreffenden als unvermögend Gehaltszuschüsse und Alterkzulagen anzusehen sind.

2) Die Staatsregierung wird ersucht, Staats haus halts Etats deren einer die zur Erfüllung re erforderliche Summe, deren übrige die en und Alterszulagen für Geistliche bestimmten der Geistlichen, enthalten. perger weist zur Begründung des darauf hin, daß die Missionspfarrer mit den übrigen gleich⸗ ssen und vom

- daß die wirklichen Aufstellung des bis zu der Maximalsumme, die mehrere Titel chtlicher Verpflichtungen zu Gehaltszuschüssen, Unter⸗

kindern ges en kann, wenn

die armen E Gehaltserhöhung Schwierigkeiten mögen sie sind aber

ter die von Hrn, von Huene gestreifte Frage an⸗ n, welche die Regierung bei der bachtet hat, so will ich nur ganz ße Schwierigkeiten zu überwinden kommens, und zweitens die Schwierigkeit habe ich daß unter Zustimmung des Finanz— und nicht wesent⸗ erden soll.

getrennt nach dem Bekenntniß Abg. Dr. Reichens Strombeck'schen Antrags nach dem Allgemeinen Landrecht als berechtigte und gleichwerthig Staate anerkannt worden eine sehr wichtige Aufgab verdienen umso größere Berüc des Kaisers Wilhelm J. halten werden“, in E breitung der

nicht unüberwindlich.

i Wie noth⸗ beweist das

der Budget—⸗ kommission vorgetragene daß Berlin nicht mehr leistungsfähig 10 Proz. an Kirch gerechtigkeit gegen Redner die Nothwen pfarren aus diesem damit nicht etwa ein

e Pfarrer gelten sind. Die Missionspfarrer haben e in der Diaspora zu erfüllen und ksichtigung. Solle das Wort Volke muß die Religion er⸗ eitere Ver⸗ so müssen ihren Beruf

u Grunde gelegt wer resse fortwährend Klagen in eneinkommen in schärferer daß diese Fälle vor⸗

Das ist eine Un—

steuer zahlen müßte. Schließlich betont

die kleineren Gemeinden.

digkeit, auch den Geistlichen in Missions— onds Gehaltserhöhungen zu gewähren, angel an Missionspfarrern eintrete.

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. von Goßler:

gehen, welche der Strombeck weiter ausg alb des Rahmen Hr. Abg. Sack ein bekanntes Ober ⸗Verwa und er hat darin auch Recht nach dem Allgemeinen Landre Geistlichen zu unterhalten. en und die welt

o bestreite ich erstens, Aehnliches vorgekommen ist, so kann der das Pfründeneinkommen gar keine Nachrichten ch das Pfründeneinkommen Aber ich kann versichern, Anträge oder Beschwerden in oder daß sie wohl rasch Er⸗

bei den katholischen Geistlichen eine eit, denn die Verhälmisse waren im Laufe der Sie entsinnen sich, daß namentlich erst neuerdings

rfüllung gehen und so die w Sozialdemokralie gehemmt werden, auch diese Pfarrer so gestellt werden, sorglos erfüllen können.]

Abg. Sack würde ebenfalls der geistlichen die Wohlthat die vorausgesetzt, daß die evange hohen Bedeutung angemessenen Für die evangelischen Geistlichen

rren! Ich gestatte mir, zunächst auf die Frage einzu⸗ Hr. Abg. Sack angeregt und der Hr. Abg. von eführt hat, und zwar um deswillen, weil sie mens der gestellten Anträge bewegt. hrte die Schwierigkeiten vor, welche durch e Erkenntniß eingetreten sind, Die gesetzliche Lage ist die. daß cht die Pfarreingesessenen verpflichtet Früher nahmen die Behörden lichen Behörden, daß sie in ihrer Tage wären die Gemeinden anzuhalten, wenn e war, eine Erhöhung der welche sich Jahrzehnte das Ober⸗Verwaltungt⸗

n katholischen Missions— zeil werden lassen, lische Mission in einer ihrer Weise berücksichtigt würde. im Geltungsbereich des

en, bestehe daß selbst, tationssähig anerkannt würden, über die sta⸗ ichtung nicht s hinsichtlich wie weit da jene sfähigkeit der Ge⸗ Gstehe aber fest, daß aus Aufbesserung Geistlichen . Kirchengemeinde

ses Fonds zu Th sich außer

ltungesgerichts⸗˖

betreffend hällnisse in den älteren Provinz die Entscheidung des Ober-Verwaltungegerichts,

wenn die Gemeinden als präs doch von ihnen eine Erhöhun tutarische bisher bestehende un verlangt werden könne. der Alterszulagen gehalten werden solle, Prästationsfähigkeit oder Nichtp meinden in Frage komme; so vie Centralfonds

glichen Kit chender Ich kann versichern, daß in überaus entgegen se Sache zu regeln, sklagen absehe in hetzt worden doch wirklich, da at, anerkennen muß: Anerkennenswerthes en Geistlichen, welche Zulage der katholischen

Rheinprovinz U 1889 haben. . halten 1675 evangelssche, 1308 katholische Geistliche, Sie werden anerkennen, daß ein Behörden liegt. Die Gesammtübersi alterszulagen betragen zu Gun

an, d. h. die geistlich Gesammtheit i die Pfarrunter Dotation eintreten hindurch unangefo gericht umgestoßen, und es Aenderung der im Bedarfsfalle auch bei zu einer Erhöhung der P Die Schwierigkeiten, sind, haben eine wesent kieses Fonds unter Kap. 124. T Bei der Verwaltung ausgegangen, stimmungen gegenüber zwar ver

haltung eine ungenügende en wenigen Pre Viese Praxis, chten erhalten h fehlt nunmehr Gesetzgebung Konsensus der Verwaltungsbehörden farrdotationen zwangsweise zu gelangen. dadurch für die Geistlichen entstanden

liche Abminderung erfahren durch Einschaltung

g des Pfarrgehalts d gesetzliche Verpfl sei es, wie e

Fällen gehandelt h es hat die

Unterstützungen evangelischen e . wenn die als nicht prästationsfähig anerkannt worden sei.

die Regierung die Gemeinde als prästationsfähig an,

h . ; 2. also beinahe diefes Fonds ist die Kultus verwaltung . hübsches den genannten gesetzlichen Be⸗

pflichtet sei, zu erwägen, ob eine

3000 Geistliche. Quantum Arbeit hinter den vorläufig das Resultat, daß die Dienst

der Evangelischen 2 831 009, zu Gunsten der Katholischen 1236 000. Dieje Zahlen geben noch keine zuverlässige Uebersicht, weil? Momente noch in Berücksichtigung zu siehen sind. Erstens ist die Zahl der un⸗ besetzten Pfarreien noch recht erheblich groß. Sie bat sich über raschender Weise zu Gunsten der Katholiken gestaltet; es sind unge fähr 180 Pfarreien weniger vakant gewesen als wir angenommen halten; aber bei den Gvangelischen ist die Zahl der Vakanzen noch sehr erheblich. Wenn diese vakanten Pfarreien, deren Ziffer im Ganzen doch nicht unerheblich ist, alle be⸗ setzt sied, so nehmen wir an, daß noch 800 000 —=909 go0 16 Dienstalt erszulagen zu gewähren sind. Dann ist ein zweites Moment, weiches doch sehr in Betracht fälst, und zwar bei heiden Konfessionen— vielleicht bei den Katholiken in etwas stärkerem Maße der Umstand, daß wir nech nicht im Beharrungezustand uns kefinden, da wir zu viele Geistliche mit geringem Dienstalter im Pfarramt haben. Da wir nach dem gegenwartigen Etatgvermert die Alterszulgge nur gewähren dürsen, wenn der Geistliche oder mehr Jahre im Pfarramt. zurückgelegt hat, so ist es klar, daß, nachdem in der katholischen Kirche die Besetzung der Pfarreien eist im Laufe der letzten Jahre geregelt worden ist, die neu an⸗ gestellten Pfarrer im Vergleich zu ihrem Lebensalter eine erheblich zu

eringe Dienstzeit haben. Was die evangelischen Geistlichen betrifft,

o wissen die Herren, daß die erangelische Kirche jetzt zwar Theologen wahrscheinlich über den regelmäßigen Bedarf hinaus produzirt, daß sie aber immer noch nicht so weit gekommen ist, die Lücken der früheren Jahre auszufüllen. Ich würde sehr gern bereit gewesen fein, die sehr umfangreiche Statistik über diesen Punkt vorzulegen, weil ich versichern kann, die Regierung hat auf diesem Gebiete nichts zu verfchweigen. Aber daraus möchte ich doch in keiner Weise die Rothwendigkeit ableiten, daß in der Weise vorgegangen wird, wie der Hr. Abg. von Strombeck es unter Nr. 98 der Brucksachen vor⸗ schläst. Ich darf dabei bemerken, daß die Ausgaben, die auf recht⸗ lichen Verpflichtungen beruhen und auß dem Fonds Kap, 124 Tit. 2 geleistet werden, sich bereits verzeichnet finden in der Beilage 2 zum Etat; Sie werden da eine Colonne finden, wo auf Kap. 124 Tit. 2 hingewiesen ist, und Sie werden sehen, in welchem Betrage die Summen aus rechtlichen Verpflichtungen gezahlt werden wenn ich mich recht erinnere, zwischen 90 und 100060

Ich würde Sie nun bitten, wie in früheren Jahren, alle ge—⸗ stellten Anträge abzulehsen. Die Aenderung, die der Hr. Abg. von Strombeck in' feinem Äntrage Nr. 98 unter Nr. 1 angeregt hat: zu schreiben anstatt unvermögend“ nicht verpflichtet!. hätte eine Tragweite, welche in der That nicht zu übersehen ist. Gefordert würde werden, daß ein Gesetz gemacht werden soll, welches die Vor⸗ autsetzungen feststellt, unter denen die Gemeinden nicht verpflicht sind, etwas zu zahlen. Meine Herren, wenn man sich das gesetzgeberisch zurechtlegt, so würde das der tiefste Eingriff sein in die ganzen Grundlagen über die Unterhaltung der Pfarrsysteme Ich kann nur versichern, daß, was die Leistungsfähigkeit anbetrifft, die Grundsätze, welche ich ent⸗ wickelt habe, das denkbar wohlwollendste Entgegenkommen den Ge— meinden gegenüber enthalten, und wenn Sie späͤter, wenn mehr Zeit ist, vielleicht genauere Anregungen an mich heranbringen, bin ich durch die sehr eingehenden statistischen Arbeiten, die ich habe anfertigen laffen, durchaus in der Lage, Ihren Wünschen nach weiteren Mit— theilungen zu entsprechen.

Was den Antrag des Abg. Freiherrn von Huene betrifft, so ist darüber früher schon viel gesprochen worden. Ich kann erneut erwähnen: die Sätze, die hier im Etatsentwurf festgestellt sind, entsprechen den vor 2 Jahren gefaßten Beschlüssen, und ich bin in der That nicht in der Lage, eine entgegenkommende Erklärung dem Hrn. Abg. Freiherrn von Huene abzugeben. Ich datf noch erwähnen, daß die Frage der Alterszulagen den katholischen Geistlichen gegenüber früher gar nicht bestand. Es waren früher, bis vor wenigen Jahren, die katholischen Pfarrer niemals mit einer Alters zulage bedacht worden, weil die Gesetzgeber, bezw. die Masorität dieses Hauses, von der Auffassung gusgingen, daß die. gane Lebensführung eines katholischen Geistlichen unabhängig ist vom Alter. Tie ganze Frage der Alterszulagen hängt zusammen mit der Entwickelung der Familie, mit den Ver— pflichtungen, welche dem Familienvater erfahrungs mäßig im Fortschritt seines Lebens den Kindern, gegenüber, u. s. w, erwachsen. Früher hatten die evangelischen Geistlichen bis zu einem Ein— kommen von 3000 „S Dienstalterszulagen, die katholischen hatten nichts, es wurde ihnen nur ein Einkommen garantirt bis zu 1800 MS, und nur in einzelnen Ausnahmefällen wurde bis zu 2100 6 gegangen. . .

Die Frage nach den Missionspfarreien ist erneut wieder in Erwägung gekommen. Ich darf versichern daß, wenn ich überzeugt wäre, daß meine früheren Ausführungen auf einem Irrthum beruhen, ich sie sehr gern als irrthümlich anerkennen würde; ich bin aber als ehrlicher Mensch da zu thun außer Stande. Ich halte zafür, daß nach den hier oft gemachten Ausführungen man mit Sicherheit annehmen muß, daß daraus nur die ordentlichen Pfarrer vom Staate bedacht werden follen. Das staatlicke Interesse führt meines Erachtens auch dahin, nur ordentliche Pfarrer hier zu Hedenken. Das Interesse, welches der Staat an Pfarrern und Pfarreien nimmt, beruht ja wesentlich darauf, daß jede Pfarrgemeinde eine juristische Persönlichkeit bildet. Es ist eine ganz bestimmte vermögensfähige Persönlichkeit mit fehr vielen Rechten und sehr vielen Pflichten, welche in das öffentliche Recht eingeschoben wird durch Gründung einer wiiklichen Pfarrei. Nach allen Richtungen, die es giebt, wirken' hierbei die beiden Gewalten zusammen, die Kirche und die weltliche Macht, und gerade die Beispiele, welche der Hr. Abg. von Strombeck anführte, sind darin sehr schlagend, schlagend nach der Hinsicht, daß der Name ‚„Missionspfarreien“ unter Umständen ein für die rechtliche Beurtheilung indifferenter, gleich gültiger ist. Ver Hr. Abg. von Strombeck führt. den Fall Weißen= fels an, durch die Petition, welche in der Kommission vorliegt, sind mir die Verhältnisse näher geführt worden. Ich habe ebenso, wie der Hr. Abg. von Strombeck die Urkunden eingesehen und habe dabei gefunden, daß Weißenfels erigirt ist durch den Bischof und eine Allerhöchste Ordre; ich babe gar keinen Zweifel, daß Weißen: fels von uns kirchen und stagtsrechtlich als eine wirkliche Pfarrei anzusehen ist, und einen vollen Anspruch darauf hat, einen Zuschuß aus Kapitel 124 Titel 2 zu erhalten. Aus dem Beispiel des Hrn. von Strombeck werden Sie gehört haben, daß ausdrücklich durch Aller höchste Kabinetsordre. Weißenfels erigirt worden ist. Das hängt damit zusammen, daß nach der früheren Rechtslage, bis zum Jahre 1574, eine kathölische Pfarrei nur erigirt werden konnte unter Zutritt einer Allerhöchsten Ordre, während wir für evangelische Pfarreien nur die Mitwirkung des Kultus- Ministeis nothwendig haben. Durch, eine Ordre von 1874 ist in der Beziehung Gleich⸗ artigkeit geschaffen worden; für katholische, wie für evangelische Pfarreien gilt jetzt überall dasselbe: die kirchliche Behörde und die staatliche Verwaltungsbehörde stellt eine Erektionsurkunde auf, und der Minister giebt seine Genehmigung dazu; damit ist die Pfarre erigitt. Das, meine Herren, ist der richtige Weg. Das Einzige, was wir bei Erektionen verlangen, ist das denkbar Bescheidenste, namlich die Prüfung, ob die Congrua vorhanden ist. Diese Congrua ist zu Gunsten der Katholiken auch sehr niedrig gestellt; sie beträgt in unserer Verwaltungspraxis nur 1509 M, während sie bei evan⸗ gelischen Pfarreien 1800 46 beträgt. In allen Fällen, wo ein Bischof den Rachweis erbringt oder die Interessenten den Nachweis führen, daß 15060 S6 Congrug vorliegt, hat die Behörde gar keinen Anstand gegommen, eine katholische Pfarrei zu begründen,

Was Naumburg anbetrifft, so unterliegt es gar keinem Zweifel, 39 dort schon seit langer Zeit eine selbständige katholische Pfarrei besteht, unabhängig von dem Namen, den sie führt,

Bie Sorge, daß die Misstonspfarreien nicht besetzt werden wür⸗ den wegen der geringen Zufchüsse, ist ja so weit begründet, weil auch die katholische Kirche nicht so viel Kraͤfte produzirt hat, als sie zur Seelforge braucht; aber auf dem eben genannten Gebiet, wo sich neun katholische Missiontpfarreien befinden, sind nur jwei un besetzt. Das ist ein verhältnißmäßig. ganz günstiger Zustand, wenn Sie sich erinnern wollen, daß in der evangelischen Kirche

namentlich auch

Ausgaben.

mit ist die

für die Hinterbliebenen des Gendarmen

eine Abendfitzung zum Abschluß der zweiten Lesung

noch über 500 ordentliche Pfarrstellen ur besest sind. Dabei möchte ich bleiben, es liegt eine gewisse Gefahr rors wenn der Staat sich gkibchltig, dagegen verhält, ob auf dem Wege ge— ordneter Pfarrstellen die Seelsorge geregelt wird oder nicht Dadurch kommt eine Unruhe in die Konfessionen, die der Staat vermeiden muß. Wenn es in der That gleichgültig ist, ob 300 oder 500 M als Funt ation für eine e, , , jährlich festgestellt werden, so hat es ja natürlich jede Kirche in der Hand, solche Einrichtungen zu hunderten zu treffen, wo durch ganz geringe Mittel, aus Privat⸗ mitteln, sogen. Missionspfarrer angestellt werden. Dann kommen wir zu keinen gesunden, haltbaren Zuständen.

Das Cin reef. des Staats, nicht blos in vermögensrechtlicher Hinsicht, Jeht dabin, ordentliche Pfarreien zu begründen, und ich wiederhole: es giebt keine mildere Staatspraxis als es die unserige gegenüber der Begründung katholischer Pfarreien ist.

Ich möchte daber dringend bitten, daß Sie die Richtung, in der die Praxis sich bisher bewegt hat, billigen und dies dadurch be⸗ kunden, daß Sie die gestellten Anträge ablehnen.

Abg. Br. Enneccerus: Ein Bedürfniß für die Er⸗ höhung des Mindestgehalts der katholischen Geistlichen im Ver— hältniß zum Mindestgehalt der evangelischen Geistlichen liegt nicht vor; sollte eine Erhöhung eintreten, so müßte sie zugleich bei den Gehältern beider Konfessionen vorgenommen werden. Von den Missionspfarrern hat ein Theil bereits Ansprnch auf Zuschuß und erhält ihn auch. Die große Mehrheit, die wirk— lichen Missionspfarrer, haben erstens keine bestimmte Pfründe und der Staat würde deshalb mit dem Antrag von Strombeck eine ungemessene Verpflichtung auf sich nehmen, und zweitens sind diese Pfarrer beliebig amovibel. Außerdem könnte, wenn dieser Antrag Annahme fände, mit geringen Mitteln überall in den protestantischen Gebieten eine große Anzahl von katho⸗ lischen Missionspfarreien errichtet werden, und umgekehrt. Der Stagt würde seine Genehmigung dazu nicht verweigern können. Dem Wunsche des Abg. von Strombeck, daß den Pfar— rern nicht blos die im Pfarramte, sondern überhaupt die im Amte z. B. auch im Schulamte verbrachte Zeit angerechnet werde, stehe ich sympathisch gegenüber, wenn dies auch bei weitem mehr der katholischen, als der evangelischen Geistlichkeit zu gute kommt. Die Theilung des Fonds in einen solchen r. evangelische und einen solchen für katholische Geistliche cheint mir unnöthig und unpraktisch, jenes, weil die einzelnen Summen, die jeder Konfession zu⸗ kommen, bereits festgestellt sind, und dieses, weil kein Grund ist, daß das, was die eine Kirche in einem Jahre nicht braucht, nicht im anderen Jahre der anderen zu Gute kommen soll. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, alle gestellten Anträge abzulehnen, auch denjenigen der Anträge des Abg. von Strom⸗

beck, den ich im Prinzip billige, weil keine Erklärung der.

Staatsregierung vorliegt, ob der vorhandene Fonds zu seiner Erfüllung ausreicht. Dr. Freiherr

Der Vize⸗Präsident von Heereman

bringt folgendes soeben eingegangenes Schreiben des Prãsi⸗

denten des Staats-⸗Ministeriums zur Kenntniß des Hauses:

‚Ew. Exꝑcellen; beehre ich mich, zu benachrichtigen, daß des Königs Majestät mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 25. d. M. den Staats-Minister Graf von Bismarck. Schönhausen seinem Antrage entsprechend aus dem Amt als Staats, Minister und Mitglied des Königlichen Staats⸗Ministeriumms zu entlassen, sowie von der Leitung des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten zu entbinden und den unterzeichneten Präsidenten des Staats Ministeriums zugleich zum Minister der Auswärtigen Angelegenheiten zu ernennen geruht haben. Ew. Exzellenz ersuche ich ergebenst; dem Ab- geordnetenhause hiervon gefälligst Kenntniß geben zu wollen.

Der Präsident des Staats⸗Ministeriums. von Caprivi.“

Mit Rücksiccht auf die Geschäftslage des Hauses zieht Abg. von Strombeck seinen Antrag bezüglich der Missions— pfarrer zurück.

Der Titel selbst mit dem Vermerk wird bewilligt, die dazu gestellten Anträge werden abgelehnt,

Der Rest des Kapitels „Kultus und Unterricht gemein sam“ wird ohne Debatte bewilligt.

Bei dem Kapitel „Medizinalwesen“ bemerkt der Abg. Dr. Graf; Eine Organisation des ärztlichen Gesundheits— wesens fehlt noch immer; nach oben fehlt die zentrale Zu— sammenfaffung, um nach einheitlichem Plane gemeinsame Ziele verfolgen zu können, niach unten die. Bildung, von Orts⸗ Gefundheitsräthen. Daß die Sanitätskommissionen von 1835 eine völlig unzureichende Einrichtung sind, darüber sind Alle einig; sie werden nur ad hoc einberufen, im Falle von Epidemien u. dergl. Ferner wird die Kompetenz und der Einfluß der Medizinalbeamten schwer vermißt Dieselben müßten auch ein ihren Pflichten entsprechendes Gehalt beziehen. Ein Gesetz über obligatorische Leichenschau, ein Seuchengesetz find dringend nothwendig. AUuch die Verhältnisse der Aerzte, die nicht Beamte sind, lassen zu wünschen. Einer deutschen Aerzteordnung steht wesentlich hindernd im Wege die Bestimmung der Gewerbeordnung bezüglich des ärztlichen Gewerbes. Eine Revision diefes Paragraphen muß also vorab erzielt werden. Durch das Krankenkassengesetz ist der ärztliche Stand in eine schwierige Stellung gekommen, und wenn jenes Gesetz auch auf die Familien der jetzt Kassenpflichtigen ausgedehnt wird, dann wird ein Nothstand im ärztlichen Stande eintreten, dessen Tragweite wir noch nicht absehen können. Die Novelle zum Krankenkassengesetz sollts erst den Aerztekammern zur Begutachtung . werden. . .

Abg. Pr. Langerhans spricht sich ebenfalls dafür aus, daß die Kreisphysici' besfer besoldet werden. Erst dann könnte etwas 6 für die öffentliche Gesundheitspflege ge⸗

schehen. Bie Krelsphyfikate würden die Sammeipunkte bilden, vön' denen aus die' Erfahrungen weiter geleitet werden, die Beamten ihre Instrultion' und Anregung erhalten könnten. Hiermit würde auch ein guter Anfang in tion gewonnen sein.

der Aerzteorganisa⸗ Der Titel wird bewilligt, ebenso der Rest der ordentlichen

Bei den einmaligen und außerordentlichen Ausgaben

(6149 852 S0) bemerkt der Referent Abg. Dr, Enneccerus, daß er mit Rückficht auf die Geschästslage des Hauses nur dann das Wort ergreifen werde, angegriffen werden sollten. nur die Ausgabe für das geodaͤtische und meteorol ogische Institut angegriffen, schließlich aber gegen eine Stimme be⸗ willigt worden.

wenn einzelne Positionen Uebrigens sei in der Kommissien

Das Extraordinarium wird ohne Bebatte bewilligt. Da⸗

agesordnung erledigt. h . ; nächste Sitzung

Der Präsid ent schlägt vor, die

Donnerstag 11 Uhr abzuhalten und den Rest des Etats in . Lefung zu berathen, vorher aber die 6. rpella tion

ffend die Fürsorge ler, zu verhandeln. schlägt vor,

es Grasen zu'Limburg-⸗-Stirum, betre

Abg Freiherr von Zedlitz und Neu kir

abzuhalten. Nur so könnten alle formellen und materiellen Bedenken überwunden werden, welche aus einer nicht recht⸗ zeitigen Erledigung des Etats resultiren. Bei der nöthigen Beschränkung würde es möglich sein, die dritte Lesung wo⸗ möglich noch vor den Ferien zu beendigen. 3 Dr. Enneccerus schließt sich diesen Ausführungen an, während der Abg. Dr. Windthorst es für unmöglich 2 den Etat noch vor Ostern gründlich und ruhig durchzu— erathen. Erfahrungsmäßig komme bei Abendsitzungen nicht viel heraus; es komme aber gerade darauf an, die dritte Lesung möglichst gründlich zu absolviren, da die zweite nur sehr kursorisch habe stattfinden können. Das Land dürfe nicht denken, das Abgeordnetenhaus hätte das Budget über das Knie brechen wollen.

Abg. Graf zu Limburg-Stirum: Davon kann nach der ausgiebigen Sprecherei bei der zweiten Lesung doch nicht die Rede sein. Da indessen eine so große Partei wie das Centrum eine ausführliche dritte Berathung des Etats wünscht, so können wir sie nicht daran hindern.

Die Abgg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch und Dr. Enneccerus betonen, daß es vor Allem darauf ankomme, . . e,, die . . des Etats zu Ende zu führen. Fas dann geschehen solle, könne man je Schluß der Sitzung beschließen. k

Präsident von Köller macht darauf aufmerksam, daß nach seinen Informationen am Sonnabend kein beschlußfähiges Haus mehr zusammen sein würde. Selbst wenn aber die dritte Lesung schon am Freitag beendet sein sollte, so würde die dritte Lesung des Etats vor Ostern doch nicht alle gesetz⸗ geberischen Stadien durchlaufen können. Denn der Präsident des Herrenhauses würde sich dann erst Freitag Abend über eine Sitzung des Herrenhauses entschließen können, und es sei sehr fraglich, oh in der Charwoche das Herrenhaus den Etat wirklich fertigstellen werde. .

Abg. hr. Windthorst lehnt jede Verantwortung des Landtages für die Nichtfertigstellung des Etats ab. Es wäre Sache der Regierung gewesen, ein Nothgesetz vorzulegen.

Der Antrag des Abg. Freiherrn von Zedlitz und Neukirch auf eine Abendsitzung wird abgelehnt; es bleibt bei dem Vor⸗ schlage des Präsidenten.

(Schluß gegen 4 Uhr.)

In der gestrigen G67) Sitzung des Hauses der Abgeordneten bemerkte auf die Frage des Abg. Rickert, betreffend die Einbringung eines Nothgesetzes, der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. von Goßler:

Ich kann nur versichern, daß mir von der Einbringung eines Nothgesetzes und einer dahin gehenden Absicht, der Staatsregierung nichts bekannt ist. Ich bin, wie die Herren wissen, fortdauernd an die Sitzungen des hohen Hauses gefesselt, und bin also nicht im Stande gewesen, einer Staats, Ministerialsitzung beizuwohnen; ich halte aber nicht dafür, daß eine so wichtige Frage, ohne daß ich davon Kenntniß gehabt haben sollte, sich hätte abspielen können Ich kann daher nicht annehmen, daß sie im Schoße der Staatsregierung in affirmativem Sinne beantwortet ist.

Zu Titel 20a (Meteorologisches Institut) des Kap. 122 erklärte der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. von Goßler:

Meine Herren! Ich will versuchen, in aller Kürze die wichtigen Gesichtspunkte zu erörtern, die der Rerr Vorredner angeregt hat. Ich thue das zunächst mit aufrichtigem Dank für die wohlwollende Be⸗ urtheilung des bisher Geleisteten und gegen die Würdigung der der Meteorologie gestellten Aufgaben für die Zukunft. Die Herren werden sich enksinnen, daß vor Fahren hier stets das Meteorologische Institut Gegenstand lebhafter Angriffe und Erörterungen war. Ein Wandel trat ein, als im Jahre 1885 das Meteorologische Institut auf den Kultus ⸗Etat überging und damit ausgesprochen wurde, daß nicht rein praltische Zwecke allein die Meteorologie zu erreichen hätte, sondern, daß man ihr eine sicherere wissenschaftliche Basis zu geben habe. Es wurde damals ein ordentlicher Lehrstuhl für die Meteorologie eingerichtet und derjenige Fachmann an die Stelle berufen, welcher für Süd⸗ deutschland, namentlich für Bayern, in bahnbrechender Weise den meteorologischen Dienst geordnet hat. Seit der Zeit ist, wie auch der Herr Vorredner anerkannt hat, in keinem Augenblick ein Versäumen oder ein Stillstand eingetreten. Der neue Direktor hat einen Plan aufgestellt, den wir in gemeinsamer Berathung geprüft haben, und derfelbe liegt allen Maßnahmen zu Grunde, welche im gegenwärtigen Etat ihren Ausdruck gefunden haben.

Der Grundgedanke ist der ein vierfacher erstens soll das Meteorologische Institut ein Central-Institut in Berlin haben, wo die eigentliche wissenschaftliche Arbeit sich vollzieht, wo auch die Lehre, die Anleitung gegeben wird sowohl für die wissenschaftlichen Berufs⸗ beamten als auch für die Studirenden. Dieses Institat ist, wie die Herren wissen, von mir in der Bau Akademie untergebracht, ist mit einer Reihe von Apparaten versehen und fungirt so gut, wie es unter den gegenwärtigen Verhältnissen eben fungiren kann.

Darüber hinaus ist es nun absolut nothwendig, ein großartiges wissenschaftliches Obserpatorium ersten Ranges zu erreichen, und dafür ift in diefem Etat die erste Rate erbeten. Dieses Obser vatorium ist begleitet mit einem magnetischen Observatorium. Diese Ärbeiten find abgeschlosen, das Observatorium ist fertig; durch zwei oder drei Jahresbewilligungen haben die Herren die Mittel ge⸗ währt, und im Ordinarium ist zum ersten Male in dem vorliegenden Etatsentwurf vorgesehen, daß vom 1. April an das magnetische Observatorium fungiren kann. Für das weitere Observatorium ersten Ranges ist, wie die Herren im Extraordinarium des Etats unter Nr. 73 ersehen, eine Summe von 150 900 (6 eingestellt worden.

Der dritte Gesichtspunkt ist die Vervollständigung, und bessere instrumentelle Ausrüstung der Beobachtungsstationen. Hierbei ist man ausgegangen von dem Entschluß des internationalen meteorologischen Kongreffes von Wien vom Jahre 1873. Es wurden unterschieden Stalionen von 4 verschiedenen Ordnungen. Die Stationen erster Srdnung sind Stationen in dem Sinne, wie das Potsdamer Institut clablirt werden foll. Ich darf hinzufügen, daß alle Stationen erster Ordnung mit selbstregistrirenden Apparaten versehen sein müssen; dazu werden in einem späteren Etat die betreffenden Mittel beantragt werden. Die Stationen zweiter Ordnung sind solche, welche täglich dreimal Beobachtungen machen über Luftdruck und alles, was dahin gehört, und die Stationen dritter Ordnung solche, welche zweimal die wichtigeren Beobachtungen machen.

Bas Netz der Stationen zweiter und dritter Ordnung ist im Wesentlichen als abgeschlossen anzusehen. Es sind jetzt 224 etablirt, davon 126 aus den Mitteln des Instituts, und die andern sind aus den Mitteln der um und in 6 liegenden Staaten gemacht worden, Mecklenburg, den Hansastädten u. s. w. Bei den Stationen zweiter Ordnung erhalten die Beobachter ein Pauschquantum und ebenfo bei den Stationen dritter Ordnung, im ersten . z06, im zweiten Falle 120 M6 im Durhschnitt.

ie Stationen, welche der Herr Vorredner der besonderen Fürsorge empfahl, sind die Stationen 4. Ordnung, bei denen täglich nur ein⸗ mal Aufnahmen ö wo namentlich die Niederschläge von be⸗ fonderer Bedeutung sind. Die Zahl dieser Stationen hat der Herr Vorredner richtig angegeben; und es sind gegenwärtig 1060 eingerichtet. Der Kostenpunkt wird ungefähr 26 MS füuͤr jede Station betragen. Sie werden im Extraordinarlum im Tit. 72 finden, daß dort zur instru⸗ mentellen Außrüstung von Beobachtungsstationen eine 5. Rate mit

sie sollen auf 2000 i, werden,

es Etats ! I665 „M6 eingestellt ist, und daß dann für Beschaffung besonderer