1890 / 88 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Apr 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

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8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Berlin, Mittwoch, den 9. April, Abends.

1890.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem General der Infanterie z. D von Oppeln⸗ Bronikowski, bisher Gouverneur von Metz, das Großkreuz des Rothen Adler-Ordens mit Eichenlaub; dem Landgerichts— Präsidenten Severin zu Glogau den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Landgerichts-Direktor a. D., Geheimen Justiz-Rath Weißenborn zu Frankfurt a. O., dem Ersten Staatsanwalt a. D. Vietsch zu Hirschberg i. Schl., dem Landgerichts-Rath Kähler zu Frankfurt a. O., dem Amtsgerichts Rath Dr. jur. Pfeiffer zu Frank— furt a. M., dem Gymnasial-Direklor Dr. Niemeyer zu Kiel und dem Landrath Schulze zu Winsen an der Luhe den Rothen Adler Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem im Auswärtigen Amt beschäftigten Legations-Sekretär von Below-⸗Schlattau, dem Amtsgerichts -Rath Mendthal zu Memel, dem Landrath von Hugo zu Sulingen, dem bisherigen Rektor der höheren Bürgerschule JL zu Hannover, Professor Dr. phil. Meyer, dem Gymnasial⸗-Oberlehrer a. D. Dr. phil. Bölke zu Fulda, dem Gerichtskassen-⸗Rendanten a. D., Rechnungs-Rath Friese zu Hirschberg i. Schl., dem Eisenbahn-Sekretär und Bureau-Vor— steher a. D.,, Rechnungs⸗Rath Hey se zu Erfurt, dem Ober- Landes—⸗ gerichts-Sekretär a. D., Kanzlei⸗Rath Geßner zu Breslau, den Steuer-Einnehmern J. Klasse Bleich zu Samter und Richter genannt Renner zu Köpenick im Kreise Teltow, und dem Maschinenfabrikanten und Ingenieur Scheibler zu Burtscheid den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Geheimen Regierungs- und Regierungs-Baurath Gott— getreu zu Köln den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse; dem Ersten Registrator und Rendanten beim Herrenhause, Geheimen Kanzlei⸗'Rath Krüger zu Berlin, dem Hofkammer— Rath von Wolf zu Berlin und dem Rentmeister a. D., Rechnungs⸗Rath Schmidt zu Altona den Königlichen Kronen— Orden dritter Klasse; sowie dem Haupt-Steueramts-AUssistenten a. D. Mühlhausen zu Berlin und dem Rektor Gregor zu Freiburg i. Schl. den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Landesrath Dr. Kelch zum Kaiserlichen Regierungs— Rath und ständigen Hülfsarbeiter im Reichsamt des Innern zu ernennen.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Gerichts-Assessor Steffan in Truchtersheim zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht daselbst zu ernennen.

Bekanntmachung.

Das von dem Königlich preußischen Regierungs⸗Präsidenten zu Königsberg unter dem 21. Januar 1890 erlassene Verbot des Flugblatts, beginnend mit den Worten: „An den Han⸗ delsstand!“, ist durch Entscheidung der Reichs-Kommission vom heutigen Tage aufgehoben worden.

Berlin, den 28. März 1890.

Die Reichs-Kommission. Herrfurth.

Bekanntmachung.

Das von dem Königlich preußischen Regierungs-Präsidenten zu Düsseldorf unter dem 3. Oktober 1889 erlassene Verbot er „Filiale Düsseldorf des Vereins Deutscher Schuhmacher mit dem Hauptsitze in Nürnberg“ ist durch Entscheidung der Reichs-Kommission vom heutigen Tage aufgehoben worden.

Berlin, den 28. März 18909.

Die Reichs-Kommission.

Herrfurth.

Bekanntmachung.

Das von dem Königlich bayerischen Regierungs-Präsidenten u Bayreuth unter dem JT. Februar 1890 erlassene Verbot des Har nen e err. „An die Wähler des Reichstags— wahlkreises Hof“ mit den Anfangsworten: „Am Don⸗ nerstag u. s. w.“ ist durch Entscheidung der Reichs-Kommission vom heutigen Tage aufgehoben worden. Berlin, den 28. März 1890. Die Reichs-Kommission. Herrfurth.

Bekanntmachung.

. Königlich württembergischen Regierung für den Donaukreis zu Ulm unter dem 26. Januar 1890 erlassene Verbot des Flugblatts: „An die Reichstagswähler Württembergs“, beginnend mit den Worten: „Am 20. Fe⸗ bruar finden die Wahlen für den Reichstag statt 2c.“ ist durch Entscheidung der Reichs-Kommission vom heutigen Tage auf⸗ gehoben worden.

Berlin, den 28. März 1890. Die Reichs-Kommission. Herrfurth.

Das von der r

Bekanntmachung.

Das von dem Grofherzoglich hessischen Kreisamt zu

Oppenheim unter dem 17. Februar 1899 erlassene Verbot

zweier Wahl flugblätter, das eine beginnend mit den Worten: „An die Wähler des Wahlkreises Bingen-Alzey“, das zweite beginnend mit den Worten: „An die Wähler des Wahlkreises Mainz-Oppenheim“, ist durch Ent— scheidung der Reichs-Kommission vom heutigen Tage auf— gehoben worden. Berlin, den 28. März 1890. Die Reichs Kommission. Herrfurth.

Gemäß 8. 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse in den deutschen Schutzgebieten, vom 15. März 1888, und F. 1 des Gesetzes, betreffend die Beurkundung des Personen⸗ standes von Reichsangehörigen im Auslande, vom 4. Mai 1870, ist innerhalb des Bezirks der Station Hatzfeldt⸗ hafen dem Beamten der Neu ⸗Guinea⸗Compagnie, Stations-Assistenten Bodo von Moisy und in dessen Vertretung dem Beamten der Neu⸗Guinea-Compagnie, Heil⸗ gehülfen Karl Boschat, für ihre Person und für die Dauer ihrer Thätigkeit innerhalb der Station die allgemeine Er— mächtigung ertheilt worden, bezüglich aller Personen, welche nicht Eingeborene sind, bürgerlich gültige Eheschließungen vor— zunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle zu beurkunden.

Die Nummer 12 des Reichs-Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 1895 die Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstages. Vom 8. April 1890. Berlin, den 8. April 1890. Kaiserliches Post-Zeitungsamt. Didden.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Regierungs-Rath Früh in Erfurt zum Ober-Baurath mit dem Range der Ober-Regierungs-Räthe zu ernennen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Ober-Bau- und Geheime Regierungs-Rath Früh ist mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Dirigenten der III. Abtheilung der Königlichen Eisenbahn-Direktion in Erfurt definitiv betraut worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und tedizinal-Angelegenheiten.

Der außerordentliche Professor Lic. theol. Dr. phil. Eduard Bratke zu Breslau ist in gleicher Eigenschaft in die evangelisch-theologische Fakultät der Universität Bonn versetzt worden. .

Am Friedrichs-Kollegium zu Königsberg i. Pr. ist der bisherige ordentliche Lehrer Dr. Zippel zum Oberlehrer befördert worden.

Der Kreis-Wundarzt des Kreises Demmin Dr. Dieterich in Demmin ist zum Kreis⸗Physikus dieses Kreises und

der praktische Arzt Dr. Herms in Burg b. M. zum Kreis-Physiku des Kreises Jerichow J. ernannt worden.

Finanz⸗Ministerium. Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Das allen Besitzern preußischer Konsols zugängliche Staatsschulödbuch, über dessen Benutzung wir unterm 8. April v. J. einen kurzen Bericht erstattet haben, ist auch in dem eben abgelaufenen Geschäftsjahre rege in Anspruch ge⸗ nommen worden.

Die Zahl der eingetragenen Konten betrug am 1, April 13883: 5929 mit 334 442 700 f, 5781 387 804 400 ie ist bis zum 1. April 1890 auf 7871 Konten

1889:

2

. 2 gestiegen.

Von den letztgedachten Kapitalien bis zu 50 000 (t und lagen, ganz wie im vorigen Jahre.

Für physische Personen waren am 31. März d. J. 5040 Konten über 223 161 150 (S, für juristische Personen 1185 Konten über 122 198 000 S und für Vermögensmassen ohne juristische Persönlichkeit 1610 Konten über 91 739 700 46 angelegt.

Von den Zinsen ließen sich die Empfangsberechtigten jalbjährlich 4156 Posten von der Staatsschulden-Tilgungskasse in Berlin durch Werthbrief oder Postanweisung direkt zu— senden, 864 Posten durch Gutschrift auf Reichsbank-Girokonto berichtigen und 4764 Posten wurden bei den mit der Aus— zahlung beauftragten Königlichen Kassen abgehoben.

Von den Konteninhabern wohnen 7038 in Preußen, Tö55 in anderen Staaten Deutschlands, je 11 in England und Frankreich, 40 in verschiedenen anderen außerdeutschen Staaten Europas, 16 in außereuropäischen Ländern.

521 Konten sind für bevormundete und unter Pfleg— schaft stehende Personen angelegt, 105 mehr als vor einem Jahre. Die Vermehrung ist als eine Folge des Hinweises auf 8. 24 des Gesetzes vom 20. Juli 1883 zu betrachten, welchen der Herr Justiz-Minister durch eine öffentliche Be⸗ kanntmachung vom 24. April v. J. Justiz-Ministerial⸗Blatt Seite 114) an die Gerichte erließ. Da das für die Mündel in preußischen Konsols angelegte Vermögen durch die Ein— tragung in das Staatsschuldbuch besonders gesichert wird, dürfte eine Benutzung des Letzteren Seitens der Vormünder noch in weiterem Umfange zu erhoffen sein.

Das Buch ist überhaupt allen denjenigen Besitzern solcher Konsols von Nutzen, für welche diese Papiere eine dauernde Anlage bilden, und welche Kapital und Zinsen gegen den Schaden unbedingt sichern wollen, der ihnen, so lange ihr Recht von dem jeweiligen Besitze der Schuldverschreibungen und der Zinsscheine abhängig ist, durch Diebstahl, Verbrennen oder sonstiges Abhandenkommen dieser Urkunden nicht selten entsteht. Laufende Verwaltungskosten werden von den Konteninhabern nicht erhoben. Für jede Einschrift ist ein einmaliger Betrag, nämlich 25 5 von jeden angefangenen 1000 S6 des Kapitalbetrages, über welchen verfügt wird (mindestens 1 (s6) zu zahlen. Die von uns veröffentlichten „Amtlichen Nachrichten über das Preußische Staats— schuldbuch“, welche über Zweck und Einrichtung Genaueres ergeben, können durch jede Buchhandlung zum Preise von 40 8 oder per Post franko für 45 5 bezogen werden.

Berlin, den 5. April 1890.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow.

Konten

fallen 84 Proz. auf 16 Proz. auf

größere An⸗

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Bekanntmachung.

Buchbaltereien des Einziebungsamts bei der L bleiben des Jabresabschlusses wegen an den

Die

Gerichtskasse Geschäftstagen

vom 19. bis einschließlich 24. April dieses Jahres für den Verkebr mit dem Publikum geschlossen, sodaß Einzahlungen von Gerichtskosten in der gedachten Zeit nicht stattfinden können.

Auszablungen dagegen werden durch die Zahlstellen der Haupt— kasse ohne Unterbrechung geleistet.

Berlin, den 29. März 1890. Königliche Gerichtskasse JI.

Angekommen: der Vorsitzende der Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds Dr. Michaelis, aus Italien.

Aichtamtsliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 9. April.

Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern Nachmittag 1 Uhr den Gesandten in Mexiko Freiherrn von Zedtwitz in Audienz.

eute Vormittag 11 Uhr nahmen Se. Majestät den Vor⸗ trag des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Lucanus entgegen und empfingen um 121 Uhr den Staatssekretär Freiherrn Marschall von Bieberstein.