1890 / 91 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Apr 1890 18:00:01 GMT) scan diff

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denn auch am 19. Januar 1883. Er war. wie Mejer zum Schluß bemerkt, ein groß angelegter Mensch. Wäre nicht die schmeriende Last seiner Krankheit und die glänzende seines Namens auf ihm ge⸗ wesen, so würde er nach menschlichem Ermessen ein bedeutender Mann geworden sein. Er war seines Großvaters nicht glücklicher, aber nicht unwürdiger Enkel“. ;

Henriette Fislesen und ihre Freunde. Ein Bild aus der norwenischen Kirche. Herausgegeben von R. N., Verfasserin von Norwegische Bilder?. Bevorwortet von Dr. theol. Löber. Gotha, Friedr. Andr. Perthes, 1890. (Pr. 4 Æ4). Dieses Buch bietet ein anfprechendes Lebensbild aus der norwegischen Kirche. Das geschilderte Leben Henriette Gislesen's gehört der Zeit des neuerwachen⸗ ben Glaubens an und trägt darum einen Hauch der Frische und Wärme in sich, welche jener Zeit eigen waren. Der Blick richtet sich weit weniger auf den äußeren Lebensgang als auf die innere Entwickelung und auf das Heranreifen zu einer umfassenden und reich gesegneten christlichen Liebesthätigkeit. Es giebt kaum einen Zweig der inneren Mission, den Henriette Gislesen nicht in ftiller und eigenthümlich selbständiger Weife angebaut hätte. Fr. Gislesen wurde in der Stadt Bergen als Hen⸗ riette Vibe am 9. April 1509 geboren. In erster Ehe war sie mit Cbristian Glückstad, einem Regierungsbeamten, vermählt, wurde aber schon nach 5 Jahren Wittwe. Nach ihrer Erweckung zum lebendigen Glauben stellte sie ihren Wittwenstand ganz in den Dienst der helfenden Christen liebe. Mit rastloser Thätigkeit griff sie bald über den engeren Kreis der Familien! und Gemeinde⸗Diakonie binaus, um unter dem Beirath zahlreicher christlicher Freunde die damals überall noch ganz darnieder liegenden Gebiete der inneren und äußeren Mission in den Bereich ihres Betens und Schaffens zu ziehen. Gerade der lebhafte versönliche und schriftliche Verkehr, welchen sie mit den namhaftesten Geistlichen und Theologen ihres Vaterlandes unterhielt, verleiht dem Lebensbilde, welches mit den Mittheilungen aus ihrem Briefwechsel nicht kargt, einen besonde ren Reiz. Zuletzt sehen wir sie noch wenige Jahre hin durch als Gattin des Bischofs Gislesen von Tromsö, dessen weit⸗ greifende amtliche Wirksamkeit ihr Gelegenheit gab, die ihr unentbehr lich gewordene Diakonissenthätigkeit obne Vernachlässigung ihrer nächsten Pflichten fortzusetzen. Man wird das Büchlein nicht nur um seiner geschichtlichen Mittheilungen willen, sondern bauptsächlich wegen der mannigfachen und nachhaltigen Anregungen, die es giebt, sicherlich mit Befriedigung lesen.

Der neue Jahrgang der Salon⸗Ausgabe der Deutschen Romanbibliothek“ (herausgegeben von Professor Joseph Kürschner, redigirt von Dtto Baisch; Stuttgart. Deutsche Verlags-⸗Anstalt) ist jetzt bis zum siebenten Halbband vorge— schritten und in diefem der neueste Foman von Hermann Hei— berg „Die Spinne“ bereits zum Absckluß gekommen, in welchem die Eigenart dieses in kurzer Zeit in den breitesten Schichten beliebt ge— wordenen Erzählers ganz besonders hervortritt. Ebenso liegt Walter Morgan's „Honni soit qui mal y pense“ abgeschlossen vor und bewährt sich bis ans Ende als ein interessantes zeitgeschichtliches Bild. Gleichzeitig beginnt im siebenten Halbband der letzte Foman von Wilkie Collins, der uns unter dem Titel „Blinde Liebe“ zunächst nach Irland föbrt, wo die durch revolutionäre Geheimbünde unterwühlten Ver— hältnisse den vulkanischen Boden bilden, auf welchem eine schon in ihren Anfängen lebhaft erregte Ham lung sich entfaltet. Für den geringen Preis von nur 40 für den 10—11 Bogen starken Halbband bietet die Salon⸗Ausgabe der ‚Deutschen Romanbibliothek“ Romane namhafter Schriftsteller in handlichem, für das Lesen be—

quemem Format. Die Verlagshandlung liefert hierzu Einbanddecken für nur 30 3 pro Band, sodaß der Abonnent immer gleich nach voll⸗ ständigem Erscheinen eines Romans denselben einbinden lassen und seiner Bibliothek einverleiben kann. .

‚Der Deutsche Infanterist im Dienst⸗- Unterricht.“ Bearbeitet in Gliederungen. Ein Lehrbuch für das Deutsche Heer. Herausgegeben von Max Menz el, Premier⸗-Lieutenant im 3. Posen⸗ schen Insanterie⸗ Regiment Nr. 58. Zweite verbesserte, vermehrte, mit vielen Voljschnitten nnd farbigen Abbildungen versehene Auflage. G. S. Mittler u. So bn, Königliche Hofbuchbandlung, Berlin SW. 12, Rochstraße 68-70 (Pr. 25 A, dauerhaft gebunden 3 ) Dicfes treffliche militäͤrische Ünterrichtsbuch, welches durch den schnellen Absatz der ersten Auflage seine Probe bereits bestanden hat, ist in der jetzt vorliegenden zweiten nach den neuesten Bestim mungen be⸗ richtigt' worden. Das Werk zeichnet sich durch die Eigenart seines Grundgedankens aus: den Lehrstoff in „Gliederungen? zu bearbeiten, d. h. ihn logisch anzuordnen, das Hauptsächliche desselben hervorzu⸗ heben, es durch eine leicht verständliche Behandlung einzuprägen und dann erst auf Einzelheiten überzugehen. Zahlreiche farbige Abbildun⸗ gen dienen dem Inhalt zur Erläuterung und zeugen für die sorgsame Redaktion des Werkes.

Das zehnte Heft der im Verlage von Duncker u. Humblot zu Leipzig erscheinenden „Schriften des deutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit“ bringt eine interessante und anregende Abhandlung über das Landarmenwesen ven Pr. Emil Münsterberg, Amtsrichter in Menden. Der deutsche Verein für Armenpflege und Wohlthätigkeit hat sich wiederholt mit dem Gesetz über den Unterstützungswohnsitz und mit der diesem eigenthümlichen Einrichtung des Landarmenwesens beschäftigt, ohne daß es gelungen wäre, zu einer Ausgleichung der sich gegenüber stehenden Ansichten und zu anderen als lediglich dilatorischen Beschlässen zu gelangen. Inzwischen hat jedoch der Wunsch nach Reform der geltenden Armengesetzgebung sich immer lauter geltend gemacht. Namentlich ist aus Süddeutschland mit be— fonderem Nachdruck die Forderung der Beseitigung des Landarmen⸗ wesens erboben worden. Bei dieser Sachlage glaubte der Verein, sich der womöglich abschließenden Unterfuchung des Gegenstandes nicht länger entziehen zu follen, und beschloß in seiner am 27. September 1887 abgehaltenen Jahresversammlung, einer besonderen Kommission die Prüfung der folgenden Frage: „Welchen Einfluß hat das Institut der Landarmen auf die Zustaände des deutschen Armenwesens gehabt, und auf welchem Wege find gegebenen Falls die Mittel zur Abhülfe zu suchen?' zu übertragen. Die Kommission glaubte, daß es vor Allem auf die Schaffung einer möglichst breiten und zuverlässigen Grundlage ankomme, wie sie theils aus der Mittheilung amtlich festgestellter Thatfachen Seitens der mit der Verwaltung des Land armenwesens betrauten Organe, theils aus sonstigen Aeußerungen von Ver⸗ waltungsorganen und Sachkundigen zu gewinnen ist. Auf diesen Er— wägungen beruht die Sonderung der Erhebung in jwei Theile, deren erster das vorwiegend faktische, der zweite das vorwiegend kritische Material repräsentirt. Die Bearbeitung des eingegangenen Materials wurde dem Amtsrichter Dr. Münsterberg übertragen, welcher Auf⸗ gabe sich derselbe nicht durch den bloßen Abdruck aller Gut— achten, sondern durch eine systematische Bearbeitung nach gewissen Gesichtsvunkten entledigt hat. Da Dr. Münsterberg sich bemüht hat, in der Mittheilung der Berichte sich möglichst auf den Standpunkt des General⸗Referenten ohne eigene Meinung zu stellen, so treten die Wahrnehmungen praktisch thätiger Männer in unmittelbarer Frische an den Leser heran. Manche theoretische Meinung wird durch die

hier bekannt werdenden Tbatsachen bekräftigt oder widerlegt. Den Schluß des Buches bildet eine Anzabl Tbesen. .

Im Aprilheft der Deutschen Rundschau“ beleuchtet der bekannte Nationalökonom Dr Georg Adler in eingehender Weise die Frage des internationalen Arbeiterschutzes. In knappem Rahmen und lebbafter Darstellung giebt er neben einem kurzen geschichtlichen Ueberblick der Idee, durch internationale Vereinbarungen dem Arbeiter ausreichenderen Schutz zu gewährleisten, als es eine bloß nationale Gesetzgebung vermag, treffliche Erörterungen der internationalen Arbeitergesetzzebung und erwägt, des Näheren die Aussicht der Verwirklichung jener weitgehen den Pläne. Georg Brandes behandelt in demselben Heft unter dem Titel: „Aristokratischer Radikalismus“ Friedrich Nietzsche und deffen Philosophie, welche neuerdings die Aufmerksamkeit weiter Kreise wieder auf sich gelenkt hat, als die Nachricht bekannt wurde, daß Nietzsche von einem schweren Gemüthsleiden befallen worden. Eine der wich tigsten Perioden aus dem Leben Franz Dingelstedt's schildert an der Hand auch zeitgeschichtlich werthvoller Briefe des Dichters Julius Roden⸗ berg; von besonderem Reiz ist ein mitgetheiltes Romanfragment Dingel⸗ stedi's, an welchem diefer einst mit inniger Hingebung, sowie großen Hoff⸗ nungen auf literarischen Erfolg gearbeitet hat. Ferdinand Cohn entrollt in feiner Abhandlung über Br. Laurentius Scholz von Rosenau, „einen Arzt und Botaniker der Renaissance“, ein interessantes Kultur bild des Breslauer wiffenschaftlichen und geselligen Lebens des sechs⸗ zehnten Jahrhunderts, und in dem Aufsatze; ‚Zur Exinnerung an Andrassy⸗ ftoßen wir auf eine Fülle wichtiger Charakterzüge des dahin-= geschiedenen Tivlomaten. Von dem ferneren Inhalt des neuesten „Rundschau“-Heftes erwähnen wir noch den Schluß der Erzählungen bon Konrad RMähly „Unter dem Katalpenbaum“, dann die Politische ö und die diesmal besonders reichhaltige literarische Ab = theilung.

Von dem bei Max Babenzien : egten Werke: Die Kriegswaffen“, verfaßt von Emil Capitaine und Ph. v. Hertling, worin bekanntlich eine fortlaufende, übersichklich geordnete Zusammenstellung der gesammten Schußwaffen, Kriegsfeuer⸗, Hieb und Stichwaffen und Instrumente, sowie Torpedos, Minen, Panzerungen u. dergl. seit Einführung von Hinterladern der Oeffentlichkeit dargeboten wird, ist soeben Heft 104 - 12 III. Bandes (Pr. 1,50 ) erschienen. Gestützt auf das beste, jüngst zu⸗ gängliche Material, schildern die auf dem Felde der Militärliteratur vor- theilhaft bekannten Verfasser in diesen drei Heften die neuesten Erschei⸗ nungen auf dem Gebiete der Geschütze, Handfeuer und besonders aber der Schnellfeuer⸗ und Maschinengeschütze, wobei die Fort⸗ schritle des Aus. wie des Inlandes Ausbeute liefern, und veranschau⸗ lichen die Erfindungen und Verbesserungen durch genaue Zeichnungen so instruktiv, daß ihr Wesen und Werth selbst dem Nichtfachmann einleuchtet. Jedenfalls wird durch die neuerschienenen Hefte der Ruf, dessen das Gesammtwerk seit seinem Entstehen sich erfreut, in jeder Hinsicht gewahrt.

Bie hier erscheinende . Sport⸗Welt“ ist mit dem 1. April in die Reihe der täglichen Zeitungen getreten, eine auf journalistischem Gebiete immerhin interessante Thatsache, da bisher in Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn Fachzeitungen dieser Art nur periodisch zur Ausgabe gelangten.

in Rathenow ver—

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Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

2. , , Aufgebote, Vorladungen u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2e.

. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch Berufs · Genossenschaften. .

Grwerbs⸗ und Wirthschafts-Genossenschaften. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettel banken. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

(2624 Steckbrief.

Gegen den früheren Kaufmann Carl Gödde aus Bochum, circa 35 Jahre alt, ist die Untersuchungs⸗ haft wegen Unterschlagung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichts gefängniß abzuliefern, auch hierher zu den Akten J. J. 1999/89 Nachricht zu geben.

Altona, den 8. April 1890.

Königliche Staats anwaltschaft.

26231 Steckbriefs⸗ Zurücknahme.

Der unterm 30. März 1885 in den Akten L. R. J. 88. 85 (J. La. 69. 85) von dem Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht J. hier hinter den Drechsler und Handelsmann Carl Wilhelm Gustav Winkler, geboren am 23. Januar 1853 zu Berlin, erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, den 3. April 1890.

Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht JI.

(26251 Steckbriefs⸗Erledigung.

Der gegen den Handlungsbeflissenen Wilhelm Gurrath aus Kadolzburg in Bayern, zuletzt in Luckenwalde, wegen schweren Diebstahls unter dem 13. Januar 1896 erlassene und unter dem 24. Fe⸗ bruar 1890 erneuerte Steckbrief wird zurückgenommen.

Potsdam, den 5. April 1890.

Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht. 2622) Oeffentliche Bekanntmachung.

In der Privatklagesache des Monteurs Eduard Hake gegen den Ziegelmeister Sorge wird der Kläger biermit aufgefordert, bis zum 20. Mai 1890 seinen Wohnort anzuzeigen, widrigenfalls das Verfahren eingestellt wird.

Magdeburg, den 2. April 1890.

Königliches Amtsgericht. 14.

2610

In der Strafsache gegen den Rekruten Lucian Eufebe Houin vom Bejirkskommando Saarburg, geb. am 18. Januar 1868 zu Tinery, wegen Fabnenflucht, wird, da der Angeschuldigte der Fahnen⸗

flucht beschuldigt ist, auf Grund der S5. 480, 325,

325 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens bis zur Höhe von 3000 „S, in Worten dreitausend Mark, das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Metz, den 13. März 1890. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Are tz. Mehl. v. Huene. Zur Beglaubigung: (L. S.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Fisch er.

2511

In der Strafsache gegen den Rekruten Johann Flerentin Fremy vom Bezirks⸗Kommando Saar burg, geb. am 6. Juni 1869 zu Dedeling, wegen Fabnenflucht, wird, da der Angeschuldigte der Fahnen ˖ flucht beschuldigt ist, auf Grund der 55. 480, 325 3265 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten

Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens bis zur Höhe von 3000 in Worten dreitausend Mark, das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Metz, den 183. März 18960 Kaiserliches Landgericht. Strafkammer. gez. Aretz. Mehl. v. Huene. Zur Beglaubigung:

(L. 8.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Fischer.

2612]

In der Strafsache gegen den Rekruten Emil Arnold Dine quel vom Bezirks ⸗Kommando Saar burg, geb. am 22. Januar 1857 zu Wuisse, wegen Fahnenflucht, wird, da der Angeschuldigte der Fabnen⸗ flucht beschuldigt ist, auf Grund der 480, 325 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens bis zur Höhe von 3000 K, in Worten dreitausend Mark, das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt.

Metz, den 18. März 1890.

Kaiserliches Landgericht. Strafkammer. gez Aretz. Mehl. v. Huene. Zur Beglaubigung: (L. S.) Der Landgerichts Sekretär: Fischer.

2613

In der Strafsache gegen den Rekruten Peter Paul Schmitte vom Bezirks⸗Kommando Diedenhofen, geboren am 4. November 1869 zu Trois Fontaines, wegen Fahnenflucht, wird, da der Angeschuldigte der Fahnenflucht beschuldigt ist, auf Grund der §§. 480, 325 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens bis zur Höhe von 3000 buchstäblich dreitausend Mark, das im Deutschen Reiche befindliche Ver— mögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt.

Metz, den 10. März 1890.

Kaiserliches Landgericht. Strafkammer. gez. Aretz. Mehl. v. Hu ene. Zur Beglaubigung:

(L. S.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Fischer.

2614

In der Strafsache gegen den Rekruten Alfons Reignier vom Bezirks-Kommando Metz, geb. am 18. Juni 1869 zu Kerprich, wegen Fahnenflucht, wird, da der Angeschuldigte der Fahnenflucht beschuldigt ift, auf Grund der §5. 486, 325, 326 der Straf- prozeßordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens bis zur Höhe von W00 S, in Worten dreitausend Mark, das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Ange schuldigten mit Beschlag belegt.

Metz, den 15. März 1890.

Kaiserliches Landgericht. Strafkammer. gez. Aretz. Mehl. v. Huene. Zur Beglaubigung:

(L. S.) Der Landgerichts ⸗Sekretãr: Fischer.

2615 ;

In der Strafsache gegen den Rekruten Josef Schlefser vom Bezirkskommando Diedenhofen, geboren am 25. Februar 1868 zu Oettingen, wegen Fahnenflucht,

wird, da der Angeschuldigte der Fahnenflucht be— schuldigt ist, auf Grund der 8§. 486, 325. 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Angeschul⸗ digten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens bis zur Höhe von 3000 „S in Buchstaben dreitausend Mark das im Deutschea Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Metz, den 10. März 18960. Kaiserliches Landgericht. Strafkammer. gez. Aretz. Mehl. v. Huene. Zur Beglaubigung: (L. S.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Fischer.

2616

In der Strafsache gegen den Rekruten Peter Schiltz vom Bezrks⸗Kommando Diedenbofen, geb. am 3. Februar 1867 in Suftgen, wegen Fahnen⸗ flucht, wird, da der Angeschuldigte der Fahnenflucht beschuldigt, auf Grund der 58. 480, 325 326 der Strafprozeßordnung, zur Deckung der den Angeschul digten möglicher Weise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens bis zur Höhe von 3000 S, in Worten dreitausend Mark, das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Ange⸗ schuldigten mit Beschlag belegt.

Metz, den 19. März 1890.

Kaiserliches Landgericht. Strafkammer. gez. Aretz. Mehl. v. Huene. Zur Beglaubigung:

(L. S.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Fischer.

2617]

In der Strafsache gegen den Rekruten Felix Thonon vom Bezirks⸗Kommando Metz, geboren am l. Januar 1869 zu Luppy, wegen Fahnenflucht, wird, da der Angeschuldigte der Fahnenflucht beschuldigt ist, auf Grund der S§. 480, 325 326 der Strafprozeß⸗ ordnung zur Deckung der den Angeschuldigten mög— licherweise treffenden höcsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens bis zur Höhe von 3000 6 in Worten dreitausend Mark, das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Anzeschuldigten mit Beschlag belegt.

Metz, den 18. März 1899. i.

Kaiserliches Landgericht. Strafkammer. gez. Aretz. Mehl. v. Huene. Zur Beglaubigung: (Lẽ S.) Der Landgerichts · Sekretär: Fisch er.

2618 In der Strafsache gegen den Rekruten Clement Royer vom Bezirkskommando Metz, geb. am 10. März 1869 zu St, Privat la Montagne, wegen Fahnenflacht, wird, da der Angeschuldigte der Fahnen. flucht beschuldigt ist, auf Grund der 55. 480, 325, 325 der Strasprozeßordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens bis zur Höhe von 3000 M, in Worten dreitausend Mark, das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Metz„, den 10. März 1896. ; Kaiserliches , n Strafkammer. gez. Aretz. ehl. v. Huene. Zur Beglaubigung: (L. S.) Der Landgerichts ⸗Sekretär: Fischer.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

se, Zwangsversteigerung.

Im Wege der JZwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 142 Nr. 6470 auf den Namen des Maurermeisters Theodor Dubrow hier eingetragene, Ecke der Memeler und Posenerstraße belegene Grundstück am 11. Juni is9g60, Bormittags 103 Uhr, vor dem unterzeich— neten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrich= straße 13, Hof, Flügel CO., parterre, Saal 409, verfteigert werden. Das Grundstück ist mit 5.51 46 Reinertrag und einer Fläche von 5 53 am zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts schreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von felbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ dermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden . oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ ermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ doten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des ge⸗ ringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die be⸗ rücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbei uführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bejug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Grtheilung des Zuschlags wird am 11. Juni 18990, Nachmittags 127 Uhr, an Gerichtsstelle wie oben bezeichnet verkündet werden.

Berlin, den 28. März 1890.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 52.

2727 Horn. Der nach der Bekanntmachung vom 23. v. M. auf den 20. Mai d. J. angesetzte Termin zur öffentlichen Versteigerung der Grundgüter des Colon Heinrich Büker Nr. 8 zu Holzhausen ist in Folge der Zurücknahme des Antrags aufgehoben. Horn, den 5. April 1890. ; Fürstlich Lippischet Amtsgericht. gez. G. Cordemann. Beglaubigt: ; (L. S. Pagenstecher, Sekretär.

25651 Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Justizrath Dr. Michels zu Duisburg hat Namens des Grubenvorstandes des Steinkohlenbergwerks Neumühl zu Neumübl, des Geheimen Kommerzienrathes Hugo Haniel zu Ruhr- ort und des Kaufmanns Gustab Schneider zu Magde⸗

burg das Aufgebot folgender unter dem 1. Februar zu h unter dem 10. August 1869 ausgefertigten Kuxscheine des Steinkohlenbergwerks Neumühl, lautend über je 1 Kux, beantragt, und zwar;

a 43 Kuxscheine auf den Kaufmann Friedrich Grillo zu Essen,

b. 83 Kuxscheine auf den Kommerzienrath Hugo Haniel zu Ruhrort,

e. 85 Kuxscheine auf den Rentner Maximilian Haniel zu Ruhrort,

ö . Kuxscheine auf den Kaufmann Julius Haniel 4 '? .

e. 83 Kuxscheine auf den Kaufmann Louis Haniel zu Sterkrade, =

f. 83 Kuxscheine auf den Kaufmann Friedrich Wilhelm Haniel zu Ruhrort,

g. 8, Kuxscheine auf die Frau Rentner Philipp Heinrich Cockerill, Thusnelde Emilie, geb. Haniel, zu Burtscheid, .

h.? Kuxscheine auf die Handelsgesellschaft Franz Haniel zu Rubrort,

i. 28 Kuxscheine auf den Kaufmann Gottlieb Adolf

Hasenkamp zu Magdeburg,

k.. 250 Kuxscheine auf den Gutsbesitzer Daniel Morian zu Neumühl, .

1 56 Kuxscheine auf die Wittwe Rentner Friedrich Solling, Bertha, geb. Uellenberg, zu Frankfurt a. M,

m. 1069 Kuxscheine auf den Kaufmann Alexander Sölling zu Frankfurt a. M. und ferner

1 Kuxschein über 14 Kuxe auf den Banquier und Kaufmann Gustav Schneider zu Magdeburg lautend.

Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. Oktober 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte, Zimmer Nr. 9, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er— folgen wird.

Ruhrort, den 3. April 1890.

Königliches Amtsgericht.

68703 Aufgebot. .

Der auf den Namen des Fräulein Pauline Henze zu Halle a. S. lautende, zu dem Einlagebuche Rr. Z6b8 E. gehörige Sparkassenschein Nr. 192375. der Sparkasse des Saalkreises über 25 ist an— geblich verloren gegangen. Auf Antrag des Fräulein Henze wird der Inhaber des gedachten Sparkassen⸗ scheins aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. September 1899, Vormittags 19 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte hei dem Königlichen Amtsgerichte zu Halle a. S. Abthei⸗ lung VII., kleine Steinstraße Nr. 8, Zimmer 231, anzumelden und den Sparkassenschein vorzulegen, widrigenfalls die Kraftsloserklärung desselben er⸗ folgen wird.

Halle a. S., den 6. Februar 13899.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.

72972 Aufgebot.

Die Eheleute Jakob Schmitz, Ackerer, und Ca— tharina, geborene Hermes, zu Ensen wohnhaft, haben das Aufgebot des auf den Namen Catharina Schmitz zu Ensen und einen Betrag von 2167 10 33 J lautenden und unter Nr. 1 854 ausgestellten Sparkassenbuches der Kreissparkasse zu Mülheim a. Rhein beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. Sep- tember 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine feine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. .

Mülheim a. / Rhein, den 18. März 1899.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1.

61624 Aufgebot. J .

Der Postpacketträger Friedrich Voßhardt, früher zu Minden, jetzt zu Isenstedt Nr. S6, bat das Auf⸗ zebot des Sparkassenbuchs der Sparkasse zu Minden Rr. 260110, ausgestellt für den Antragsteller, lautend über 1518,80 am 1. Januar 1889, welches an⸗ geblich verloren gegangen ist, beantragt. .

Die unbekannten Inhaber dieses Sparkassenbuchs werden aufgefordert, ihre Ansprüche auf dasselbe beim unterzeichneten Gerichte, spätestens in dem auf den 2. Juli 1890, Mittags 12 Uhr, Zimmer Nr. 22, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Minden, den 6. Dezember 1889.

Königliches Amtsgericht.

51618 Aufgebot.

Auf Antrag des Schmiedemeisters W. Winkel mann zu Dahme wird der Inhaber des angeblich vernichteten Wechsels, d. d. Dahme, den 2. Dezem ber 1886 über 1160 Æ , zahlbar am 15. Januar 1837 bei W. Winkelmann in Dahme, ausgestellt von demselben an eigene Ordre, acceptirt von Gott⸗ lieb Schenke in Schöna, aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Aufgebotstermine, den 28. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden und den Wechfel vorzule gen, widrigenfalls derselbe für kraftlos wird erklärt werden. .

Dahme, den 5. Dezember 1889.

Königliches Amtsgericht.

64860 Aufgebot. .

Die Firma Carl Radicke in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Ottermann in Dortmund, hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen von ihr auf den Kaufmann August Kleinschmidt in Dortmund gezogenen und von dem letzteren ange nommenen Wechsels vom 2. Dezember 1889 über 639, 80 6, zahlbar am 2. Februar 1890 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge— fordert, fpätestens in dem auf den 25. August 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter— zeichneten Gerichte, Zimmer 21, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Dortmund, den 7. Februar 1899.

Königliches Amtsgericht.

51898 Aufgebot. . Der Tischlermeister Ferdinand Ihloff zu Berlin, Grüner Weg Nr. 70, hat das Aufgebot eines Wechsels uber 500 6, d. d. Berlin, den 13, Juli 1889, gezogen von Max Cohn auf den Architekten A. Reimann in Berlin, Bärwaldstr. 14, zahlbar

3 Monate a dato mit Acceptvermerk von Agothon Reimann und Blanko⸗Indossament von Max Cohn beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf; gefordert, spätestens in dem auf den 26. Juni 1890, Mittags 12 Uhr, vor dem unter zeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B., parterre, Saal 32, anberaumten Auf⸗ ebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ unde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Berlin, den 19. November 1883.

Das Königliche Amtsgericht J. Abtheilung 48.

ern gl Aufgebot.

Auf Antrag des Fabrikbesitzers Chrn. Knab in Münchberg wird der Inhaber des dem Antragsteller zu Verlust gegangenen Wechsels, 4 d. Sichersreuth, 10. September 13839, über 374 S 23 1, gezogen von Wilbelm Müller in Sichersreuth auf sich selbst, zahlbar am 31. Dezember 1889 an die Ordre des Antragstellers Chrn. Knab, domizilirt bei der K. Filialbank Hof und acceptirt von Wilhelm Müller, gemäß S. S823 ff. C.-P. O. aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 23. Ottober 1890, Nachmittags 3 Uhr, im Sitzungssaale anbe—⸗ raumten Aufgebotstermine bei dem unterfertigten Gerichte seine Rechte anzumelden und diesen Wechsel vorzulegen, widrigenfalls Letzterer für kraftlos er— klärt wird.

Hof, den 30. Januar 1890.

Kgl Bayer. Amtsgericht,

. Zur Beglaubigung: Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Hof. Mil litzer, K. Sekrtr.

2775 Bekanntmachung.

a. Das Hypothekendekument vom 14. Juni 1870 über 250 Thaler Darlehn, eingetragen im Grund⸗ buche von Förderstedt Bd. XIV. Nr. 452 Abth. III. Nr. J für den früheren Bäckermeister, jetzigen Privat⸗ mann Heinrich Erxleben zu Atzendorf, aus der nota— riellen Obligation von demselben Tage, ist durch Brand vernichtet worden und soll auf Antrag des genannten Gläubigers behufs Ausfertigung eines neuen Dokuments aufgeboten werden.

b. Das Hppothekendokument vom 29. Oktober 1842 über 418 Thaler 22 Sgr. 6 Pf. in Gold und 26 Thaler in Courant rückständige Kauf- und Reservatgelder, eingetragen im Grundbuch von Borne Bd. J. Nr. 17 Abth. III. Nr. 1 für die Ehefrau des Ackermanns Franz Jacob Bachmann, Marie Elisabeth, geb. Kersten, verwittwet gewesene Voigt, in Borne aus dem gerichtlichen Contracte vom gleichen Tage ist auf unbekannte Weise verloren gegangen und soll auf den Antrag des Eigenthümers des verhafteten Grundstücks, des Gutsbesitzers Gustav Voigt in Borne, behufs Löschung der Post auf— geboten werden.

Es werden deshalb die Inhaber der Hypotheken— dokumente aufgefordert, spätestens im Termine am 18. Juli 1890, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 20, ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen falls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Staßfurt, den 1. April 1890.

Königliches Amtsgericht.

2736 Aufgebot.

Auf den Grundstücken der Katastral-Gemeinde Borghorst Flur 11 Nr. 247 7, 248 7, 2497, 2507, 25118, 128 steht Band 5 Blatt 133 des Grund⸗ buchs ein Kapital von 9g0 Tblrn. aus der Urkunde vom 29. Januar 1834 für den Hofrath Bornemann eingetragen.

Der Eigenthümer der belasteten Grundstücke, Ackerer Bernard Ahlers zu Kirchspiel Borghorst, hat das Aufgebot dieser Post unter der Behauptung, daß sie getilgt sei, beantragt.

Demnach werden alle Diejenigen, welche an die⸗ selbe Ansprüche zu machen haben, aufgefordert, diese in dem am Amtsgericht, Zimmer Nr. 15, auf den 39. Juli d. Is., Vormittags 11 Uhr, anstehenden Aufgebotstermine anzumelden, widrigen⸗ falls sie damit ausgeschlossen werden und die Post selbst im Grundbuche gelöscht wird.

Burgsteinfurt, 8. April 1899.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. 12731 Aufgebot.

Auf Antrag der Wittwe des Oberförsters Schnitt- ger, Friederike Henriette, geb. Wolter, zu Detmold, wird deren Stiefbruder, der am 29. November 1818 zu Exten, Kreis Rinteln, geborene Bäckergesell Georg Friedrich Wilhelm Schnur, welcher seit dem 30. August 1835 verschollen ist, aufgefordert, in dem auf Freitag, den 19. September 1890, Vor⸗ mittags 16 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Termine entweder persönlich oder durch einen Bevollmächtigten vertreten zu erscheinen, widrigenfalls derselbe sür todt erklärt werden wird.

Alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, werden zu deren Mittheilung und für den Fall der demmächstigen Todeserklärung werden etwaige Erb und Nachfolge⸗ berechtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung, daß bei der etwaigen Ueberweisung auf sie keine Rücksicht genommen wird, aufgefordert.

Weitere in der Sache ergebende Verfügungen werden nur durch Anheftung an die Gerichtstafel bekannt gemacht.

Rinteln, den 8. April 1890.

Königliches Amtsgericht.

Nn. Aufgebot.

Auf den Antrag der verehelichten Michalina Stasinska, geborenen Kowalska, zu Buk, vertreten durch den Rechtsanwalt Motty in Grätz, wird deren Ehemann, der herrschaftliche Diener bezw. Koch Peter Stasinski, geboren zu Rudniki, der Parochie Miechorzewo, am 11. September 1826, der mit der Antragstellerin am 31. Januar 1868 zu But eetraut ist, alsdann 15 Jahre in Niegolewo, später in Jerzyee bei Posen und endlich in Priysieka Hauland, Kreis Wongrowitz, gewohnt hat, von dort aus unbekannt verzogen und seit über 10 Jahren verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine den 3. Februar 1891, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer 18) zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.

Wongrowitz, den 2. April 1890.

Königliches Amtsgericht. Neumann.

(2729 Aufgebot.

Auf Antrag der verehelichten Arbeiter Dorothea Elisabeth Mader, geborenen Griesche, in Rogsen wird der am 2. Dezember 1818 in Rogsen geborene Arbeiter Johann Gottlob Griesche, welcher sich vor mehr als 39 Jahren aus Rogfen entfernt hat und von dem seit dieser Zeit Nachrichten über seinen Wohnort und sein Leben nicht eingegangen sind, auf gefordert, sich spätestens in dem auf den 26. Fe⸗ brnar 1891, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 10, anberaumten Termine zu melden, widrigen⸗ falls derselbe für todt erklärt werden wird.

Bentschen, den 3. April 1890.

Königliches Amtsgericht.

2723 Bekanntmachung. Auf Antrag des Hotelbesitzers ulbelm Köhler zu Rathenow, vertreten durch den Rechtsanwalt Kuh ebenda, wird dessen Sohn, der am 24. Oktober 1857 geborene Wilhelm Arthur Walter Köhler, welcher seit dem Anfang des Jahres 1880 verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 6. Januar 1891, Vormittags 10 Uhr, zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden wird.

Rathenow, den 27. Mär; 1890.

Königliches Amtsgericht.

, Angebot

Auf Antrag des Fabrikarbeiters Jacob Runkel von Essen wird dessen Bruder, der seit dem Jahre 1852 verschollene Ackerer Wilhelm Runkel von Almersbach aufgefordert, sich srätestens im Auf— gebotstermine den s. März 1891, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. II, zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird.

Altenkirchen, den 16. März 1890.

Königliches Amtsgericht. 70837]

Aufgebot. Auf Antrag:

J. der Justine, verw. Fleck, geb. Kahle, in Chemnitz,

II. I) des Gutsbesitzers Melchior Bachmann in Tbonhausen, zugleick als Vormund der Pauline Bachmann in Braunichswalde,

2) der Marie Louise, verehel. Fleischermeister Stendel in Koitzschau,

3) des Webers Julius Clemens Hevmer in Schmölln und

4) des Knopfmachers Friedrich Ernst Heymer daselbst,

werden folgende verschollene Personen: zu J. der Oekonom Julius Fleck aus Ponitz, zu II. der Schneider Gottfried Bachmann

aus Thonhausen,

und ferner alle Diejenigen, welche an deren Ver—

mögen (von 15 600 bezw. 7090 4M) Ansprüche er⸗

heben wollen, aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. November 189090, Vormittags

10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte

und Ansprüche anzumelden, wi drigenfalls auf

Antrag:

a. die genannten Verschollenen für todt erklärt werden, und ihr Vermögen ohne Kaution an die nächsten Erben zum Eigenthum gegeben wird,

die sich nicht meldenden Interessenten ihrer Ansprüche an dem Vermögen der Verschollenen für verlustig erklärt werden. Schmölln, den 7. März 1890. Herzogliches Amtsgericht. (gez.) Grau. Ausgefertigt:

Schmölln, den 8. März 1890.

Der Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts. (L. 8.) Gerichtsassessor: Goslich.

2725 Bekanntmachnng.

Auf Antrag des Altsitzers Christian Friedrich Streich und der Wittwe Krüger, Johanne Char— lotte, geb. Streich, zu Horst, wird das Verfahren, betreffend das Aufgebot der verehelichten Tischler Dräger, Johanne Friederike, geb. Streich, zum Zwecke der Todeserklaͤrung eingestellt und der Auf⸗ gebotstermin vom 26. September d. J., Vormittags 5 Uhr, aufgehoben.

Stargard i. Po mm., 3. April 1890.

Königliches Amtsgericht.

12728 Aufgebot.

Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Wirths Johann Kutzner zu Petersdorf, werden die unbe— kannten Erben des am 28. August 1843 zu Peters—⸗ dorf verstorbenen Stellmachers Franz Jander auf. gefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 22. Januar 1891, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 25, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 26, anzumelden, widrigenfalls sie mit ibren Ansprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung eines solchen aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, von demselben weder Rechnungs⸗ legung noch Ersatz der Nutzungen zu fordern berech tigt sein wird, sich vielmehr mit der Herausgabe des noch Vorhandenen wird begnügen müssen.

Lissa, den 6. April 1890.

Königliches Amtsgericht.

16 Aufgebot.

In Gemäßheit der §§. 2, 3, 12, Gesetz vom 10. Mai 1886, wird ein öffentliches Aufgebot der eventuell noch vorhandenen unbekannten Erbberech⸗ tigten der Frau Friederike Henriette Erb, Wittwe von Johann Baptist Müller, zu Mülhausen i /E. am 8. Mai 1889 verstorben, angeordnet.

Die unbekannten Erben werden hiermit bei Ver⸗ meidung des Ausschlusses aufgefordert ihre etwaigen Rechte bis zum 1. Juli 1890 anzumelden. Mülhausen, den 21. März 1896.

Kaiserliches Amtsgericht.

gej. Finger. Begl. Der Gerichtsschreiber, i. V.: Boehler.

lan Amtsgericht Samburg.

Auf Antrag von Joseph Lazarus und Adolph ,. als Testamentsvollstreckern von Joseph aniel Koch, vertreten durch Rechtsanwalt Dr.

Richard Pels, wird ein Aufgebot dahin erlassen: ]

daß Alle, welche an den Nachlaß des am 20. Fe⸗ bruar 1390 hieselbst verstorbenen Joseph Daniel Koch Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und For⸗ derungen zu haben vermeinen, oder den Bestim⸗ mungen des von dem genannten Erblasser am 11. Februar 1874 errichteten, mit Additamenten vom 30. April 1889, 18. August 1885 und 21. Mai 1889 versehenen, am 6. März 1890 bieselbst publicirten Testaments, wie auch den den Testamentsvollstredern ertheilten Rechten und Machtvoollkommenheiten, mit welchen man hier⸗ orts Testamentsvollstrecker auszurüsten pflegt, namentlich der ertheilten Befugniß mittelst ihres alleinigen Consenses die auf Namen von Joseyb Daniel Koch oder Testamentsnamen ge— schriebenen Grundstücke, Hyvpothekpöste und Werthpapiere nach ihrem freien Ermessen um zuschreiben resp. zu tilgen und mit Clauseln zu belegen, widersprechen wollen, hiemit aufgefor⸗ dert werden, solche An- und Widersprüche und Forderungen spätestens in dem auf Donnersftag, 5. Juni 1890, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthor- straße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses. Samburg, den 28. März 1390. Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: Rom berg Dr., Gerichts⸗Sekretär.

2734 Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von Rechtsanwalt Dr. Heinr. Gieschen als Testamentsvollstrecker der Eheleute Johann Detlef Herz und Maria Wilhelmine Auguste Friederika Herz, geb. Brandt, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Mankiewiez und Rich. Gieschen, wird ein Aufgebot dabin erlassen:

daß Alle, welche an den Nachlaß des am 29. De—⸗ zember 1889 hieselbst verstorbenen Johann Detlef Herz und der am 4. März 1890 hieselbst verstorbenen Maria Wilhelmine Auguste Friederika Herz, geb. Brandt, Erb- oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen oder den Bestimmungen des von den genannten Eheleuten am 10. Juli 1886 errichteten, am 16. Januar 1890 hieselbst publicirten wechsel⸗ seitigen Testaments, wie auch der Bestellung des Antragstellers zum Testamentsvollstrecker und der demselben ertheilten Befugniß den Nachlaß vor allen Gerichten und Behörden zu vertreten und auf seinen alleinizen Consens Grundstücke, Hypothekpöste und Werthpapiere umschreiben, verelausuliren oder tilgen zu lassen, widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An und Widersprüche und Forderungen spätestens in dem auf Donnerstag, 5. Juni 1890, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzu⸗ melden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses.

Hamburg, den 28. März 1890.

Das Amtsgericht Hamburg. Civil-Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: Rom berg Dr., Gerichts⸗Sekretär.

12735 Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von

1) Hausmakler Hinrich von Drathen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Donner,

2) Hausmakler Johannes Friedrich Mass, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Fentz, unter Beitritt von Julius Wieck als Liquidator der hiesigen Firma H. von Drathen & Mass, letzterer ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Dr. Donner und Dr. Fentz,

wird ein Aufgebot dahin erlassen:

daß Alle, welche an die am 11. März 1890 in Liquidation getretene hiesige Firma H. von Drathen C Mass oder gegen die ad J. und II. vorgenannten Antragsteller als frühere Inhaber dieser Firma in dieser ihrer Eigenschaft, An⸗— sprüche irgend welcher Art zu haben vermeinen, hiemit aufgefordert werden, solche Ansprüche spätestens in dem auf Donnerstag, 5. Juni 1890, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzu⸗ melden und zwar Auswärtige unter Be⸗ stellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses.

Samburg, den 28. März 1890.

Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.

late Besghluf.

Nachdem auf Grund der Verordnungen vom b. Februar 1855 und 29. Januar 1862, betreffend Todeserklärung der zur See Verschollenen, der Re⸗ gierungs⸗Rath' 4. D. Dr. Ludwig Carl Ferdinand Haller zu Hütten, früher zu Charlottenburg, durch Edictalien vom 3. August 1889 geladen, sich binnen sechs Monaten zu melden oder von seinem Auf⸗ enthalt Kunde hierher gelangen zu lassen, so wird jetzt unter Vollstreckung des angedrohten Nachtheiles der Regierungs⸗Rath a. D. Dr. Ludwig Carl Ferdinand Haller zu Hütten für todt erklärt.

Doberan, den 5. April 1890.

Großherzogliches Amtsgericht. Veröffentlicht: Krull, Aktuar.

leg Bekanntmachung.

Auf den Antrag: 1) des Kaufmanns Meyer Halle zu Posen, 2) 3 Dienstmädchens Marianna Gardian zu osen,

3) des Schulvorstandes zu Baranowo,

4) des Fräuleins Martha Köhler zu Posen,

5) des Vorstandes des Vereins Posener Haus

besitzer zu Posen

hat das unterzeichnete Gericht am 27. März 1890

für Recht erkannt:

Nachbezeichnete, von der städtischen Sparkasse zu

Posen n. Sparkassenbücher, und zwar:

. das Sparkassenbuch Nr. 70559, ausgestellt am 3. Februar 1886 dem Schüler Max Halle zu Posen und lautend am 31. März 1888 über 37 Æ 79 8 (Sieben und dreißig Mark Neun und siebenzig

Pfennige),