jede reale Existenz mangelt und welches eigentlich nur in der Phantasie der Herren drüben bestebt. .
Der Hr. Akg. Rickert hat gestern nur zwei Zeit ungen mit Namen bezeichnet, indem er die Norddeutsche Allgemeine Zeitung und die Berliner Politischen Nachrichten, als zweifellos offizisse Zeitungen zcnannt hat. Im Uchrigen Hat er sich bei feiner sehr lebhaften Schilderung der un zünstigen Einwirkungen der offiziölen Presse, ihrer Verderblichkeit für die öffentliche Moral jener etwas bequemen Redewendungen bedient, womit man dasjenige, was man nicht genau feststellen kann, als allgemein bekannt und notorisch bezeichnet, und das, was man nicht beweisen kann, Ielbst · verständlich‘ nennt. Meine Herren, die ihm nahbestebende Presse hat aber diefe Namen genannt und hat Ldiese nemins odiosa auch mit der ganzen Fülle ihres Zornes und ihres Hasses überschüttet. An der Spitze diefer Reptilienpresse, wie sie ja sehr ge ⸗ schmackvoll genannt wird, marschirt allerdings die Norddeutsche All⸗ gemeine Zeitung“; dann folgen aber nicht nur die Berliner Poli⸗ rüchen Nachrichten, dann folzen die Post', die Köl nische Zeitung. der „Hamburger Korrespondent“, die - Hamharger Nachrichten und noch Ane ganze Reihe in., und ausländischer Zeitungen. .
Ja, meine Herren, was zunächst diese großartige Oꝛganisation der Iffiziösen Preßse anbelangt, fo möchte ich doch fragen: be haupten Sie im Ernst und. wenn Sie es behaupten, glauben Sie, daß von diefen genannten Preßorganen irgend eines auch nur einen Pfennig Subvention aus Staatsfondẽ erhalten hat? Meine Herren, Sie gehen aber noch viel weiter, Sie bezeichnen eigentlich grundfätzlich jeden Artikel in irgend einer ande ren Zeitung, der den Dpyposilionspartelen und namentlich der Partei, der der Hr. Abg. Rickert angehört, eine unangenehme Wahrheit sagt, sofort als offiziös “. und Ihr Verlangen nach Beseitigung der offiziösen Presse läuft im Grunde darauf hinaus, die Staats regierung auf die amtlichen Bekanntmachungen im „Reichs und Siaats⸗-Anzeigeröᷣ und vielleicht noch auf einige. möglichst langweilig zu haltende Artikel im nichtamtlichen Theile dieses Blattes zu Fefchranken, im übrigen aber jedem Preßorgan jede Parteinahme für die Königliche Staatsregierung zu untersagen, dafür aber der Preffe der Oppositionsparteien die unbedingteste nach Form und In⸗ halt fchrankenlofeste insbesondere auch nicht durch Anwendung irgend einer Vorschrift des Strafgesetzbuchs einzufchränkende Freiheit in den Angriffen gegen die Staatsregierung zu lassen. Nun, meine Herren, dazu kann die Staatsregierung nicht Ja und Amen sagen.
Meine Herren, ich kann nicht nur für mein Ressort, sondern Namens der gesammten Staatsregierung aussprechen — die Staats regierung erkennt ihrerseits an, daß nicht nur für öffentliche Bekannt⸗ machungen, sondern auch für alle Mittheilungen positiver Thatsachen der Reichs und Staats Anzeiger nicht nur das geeignetste, sondern das vorzugsweise und allein geeignete Organ ist, welches in erster Linie und vor allen andern Blättern derartige Mittheilungen erhalten muß. Die Königliche Staatsregierung erkennt ferner an, daß sie ihrerseits bei ihrer Vertheidigung selbst gegen maßlose Angriffe sich nicht derjenigen Waffen bedienen darf, mit denen sie selbst angegriffen wird, daß sie ihrerseits unbedingt sich von jeder ver sönlichen gehaͤssigen Polemik fern halten muß, daß sie alles vermeiden muß, was, um den Ausdruck des Hrn. Abg. Rickert zu gebrauchen, dazu dient, Parteien oder Personen zu verlästern und zu verleumden, und daß sie ibrerseits felbst in ihrer Vertheidigung gegen maßlose Angriffe die Grenzen einer objektiven Kritik niemals überschreiten darf.
Aber, meine Herren, innerhalb dieser Grenzen und mit dieser Beschränkung kann die Königliche Staatsregierung nicht darauf verzichten, ihrerseits ihre Ansichten in der Presse vertreten zu fehen; sie kann nicht darauf, verzichten, irrige Ansichten und irrthümliche Behauptungen über ihre Intentionen richtig zu stellen; sie kann ihrerfeits nicht die Hand dazu bieten, daß die Großmacht der Presse ganz ausschließlich lediglich in den Dienst der DOpposition tritt.
Meine Herren, ich kann getrost behaupten, daß ich mich stets innerhalb diefer Grenzen gehalten habe; ich bin bereit, die Verantwor⸗ tung für alles zu übernehmen, was als angeblich offiziöses Preßerzeug⸗ niß irgendwie mit dem Ministerium des Innern auch nur in entfernte Beziehung gebracht werden kann. Es sind in dieser Beziehung diese Grenzen nicht und niemals überschritten worden, und ich erwarte den Beweis, daß mir ein Artikel vorgelegt wird, der in irgend einer Be⸗ ziehung zum Ministerium des Innern steht und sich in der Weise . läßt, wie dies Seitens des Abg. Rickert generell ge⸗ han ist.
Was sodann die Kreisblätt er anlangt, von denen der Hr. Abg. Rickert gefagt hat, sie seien gewissermaßen die Vorhut der großen offiziösen Preßzorgane, die ihnen die Fahne vortrügen, so ist das eben unbedingt unrichtig, und ich glaube, es ist der eigentliche Begriff der Kreisblätter ihm nicht ganz klar. Kreisblätter sind diejenigen meist der kleinen! Lokalpreffse angehörigen Blätter, welche auf Grund einer Kabinets⸗-Ordre vom 85. Februar 1840 und auf Grund des 8. 5H des Polizeigesetzes vom 11. März 18650 von den Bezirksregierungen zur rechtsgültigen Publikation kreis- und lokalpolijeilicher Verordnungen kestimmt werden. Meine Herren, die Zahl diefer Blätter beträgt nahe an 500. Von diesen Blättern hat reichlich ein Drittel überhaupt keinen politischen Inhalt; dieses reichliche Drittel beschrankt sich lediglich auf amtliche Bekannt- machungen, private Insertionen und hier und da auf Artikel gemein nützigen Inhalts. Die übrigen Kreisblätter — noch nicht zwei Drittel der Gesammtzahl — haben allerdings einen vo litischen In⸗ balt; für diesen politischen Inhalt sind aber nur die Redakt ionen, nicht die Organe des FKreises, nicht die Landräthe, nicht die Bezirksregierungen, nicht die Staatsregierung als solche verantwortlich. Nun, meine Herren, es ist allerdings ganz richtig, daß diese Kreis blätter in ihrer großen Mehrzahl — es ist keineswegs überall der Fall — eine regierungsfreundliche Haltung zeigen, und ich bezeichne es auch als ganz selbstverständlich, daß, wenn die Bezirksregierungen ihrerseits derartige Blätter zur Publikation von orts und lokalpolizeilichen Bekanntmachungen auswählen, ihre Wahl sich nicht auf solche Blätter richtet, welche grundsaͤtzlich Alles, was Behörde heißt, mit den maß- losesten Angriffen überschütten, sondern daß sie ihrerseits sich, soweit der Zweck dieser Publikation dadurch erreicht werden kann, an diejenigen Blätter dalten, welche in ihrer gesammten Haltung geeignet find, daß sie diesen so quasi amtlichen Charakter, den sie durch die Bezeichnung als Kreisblatt bekommen, auch verdienen. Und, meine Herren, wenn nach dieser Richtung allerdings durch die Beilegung dieses quasi amt licken Charakters das Ansehen des Blattes erhöht, seine Verbreitung gefördert, und wenn ihm auch etwa durch Zugänglichmachung regterungsfreundlicher Korrespondenzen Unterstützung zu Theil wird, fo halte ich das fur ein durchaus legales Mittel, soweit die vorher pon mir bezeichneten Grenzen und Schranken inne gehalten werden.
Der Hr. Abg. Rickert hat nun die Unterstützung der Presse mit dem Reptilienfonds, den er als gleichbedeutend mit dem Welfenfonds bezeichnete, in Verbindung gebracht. Er hat an die Königliche Staats⸗ regierung eine Reihe von Fragen, die sich auf diesen Punkt bezieben, gerichtet, von dem er sehr wohl weiß, daß er darauf eine Antwort Uberhaupt nicht erhalten kann. Denn, meine Herren, wenn für das beschlagnahmte Vermögen des Königs Georg in der Beschlagnahbme— verordnung jede Rechnungslegung ausgeschlossen ist, und wenn namentlich nach der Natur der Zwecke, für welche die Revenüen nach dem Gesetz selbst Verwendung finden sollen, jede parlamentarische Controle, ja ich möchte sagen, jede Diskussion im Parlament überhaupt nicht möglich ist, se wird er sich nicht wundern, wenn ich Namens der Königlichen Staats⸗ regierung die Erklärung abgebe, daß dieselbe ein Eingehen auf diesen Gegenstand, eine Beantwortung dieser Fragen ablehnt. Ich verwahre mich aber dagegen, daß er nun seinerseits sich für berechtigt erachtet, aus diefer Ablehnung die von ihm gestellten Fragen nach seinem Belieben im bejahenden oder verneinenden Sinne als beantwortet zu konstatiren. Eine Aufhebung der Beschlagnabme dieses Vermögens 1 lediglich möglich im Wege der Gesetzgebung, und hierfür die
nitiative zu ergreifen, ist die Königliche Staatsregierung zur Zeit nicht gewillt.
Meine Herren, wenn der Abg. Rickert dem Wunsch Ausdruck ge geben hat, daß in der offiziösen Presse eine andere Tonart angeschlagen werden möchte, daß Alles vermieden werden möge, was sich als per
sönlich gebässige Polemik, als ein Verleumden und Verlãstern anderer Partelen kennzeichnet, so bin ich geneigt, diesen Wunsch, und zwar für die gefammte Prefse, von Herzen zu tbeilen. Auch ich bin der Ansicht, daß die Schranken, die sich anständige Menschen in münd⸗ licher Unterhaltung bei aller Meinungsverschiedenbeit auferlegen, auch für das gedruckte Wort gelten müßten. Aber, meine Herren, ich glaube, daß dann doch auch die Presse, welche der Partei des Hrn. Abg. Ridert nahe steht, alle Veranlassung kat, auch ihrerseits an ihren Busen zu schlagen und „mea culpa“ zu sagen, und ich glaube, der von ihm ausgesprochene Wunsch wird am sichersten Erfüllung finden,
wenn auch von jener Seite der Entschluß kundgegeben wird: Bessern
wir uns, so wird es besser werden.
Abg. Pr. Windthorst: Es ist eine allgemein bekannte Thatsache, daß es eine sehr ausgebreitete offiziöse Presse ge⸗ geben und daß sie bedauerlicher Weise so gewirkt hat, wie der Abg. Rickert dargelegt hat. Die Regierungsorgane hatten sich nicht bloß bei den beiden genannten Zeitungen, sondern bei einer größeren Zahl von Blättern Preußens und anderer deutschen Staaten ein weißes Blatt gesichert, das jederzeit zu ihrer Disposition war. Der Minister meint: das könnt ihr wohl behaupten, aber bewiesen habt ihr's nicht. Es giebt eben Dinge, die geheim gehalten werden und die durchaus schwer zu ergreifen find, weil die Presse ja die Anonymität hat. Darum kann leicht abgeleugnet und gesagt werden: beweiset ihr! Ich gebe zu, daß an sich die Beweis— nothwendigkeit vorliegt, aber es giebt im Leben der Völker und der Staaten Dinge, die allgemein geglaubt und anerkannt werden, ohne daß es möglich wäre, mit zwei beeidigten Zeugen oder einem geschriebenen Dokumente aufzuwarten. Wer aus der Vergangenheit die verschiedenen Preßorgane vergleicht, wird in den Hamburger Blättern, der „Kölnischen Zeitung“ den schlesischen Blättern, auch den posenschen, und in den hiesigen eine so vollständige Harmonie der Anschauungen und des Gedankenganges finden, wie man sie nur von einer inspirirenden Eentralstelle erwarten kann. Außerdem sind mir Männer genannt worden, die einen wesentlichen Theil ihrer Zeit in diesem Geschäft verbracht haben. Ich will die Namen hier nicht vorbringen, aber sie sind mir so genannt, daß ich daran glaube. Wir find verpflichtet, offen und gerade zu sprechen. Das verlangt das Volk von uns; darum haben wir das Recht, ungestraft zu sprechen. Wenn wir diese Klarheit ver⸗ tuschen, dann sind wir faule Miethlinge und haben wir garnichts mehr zu thun. Ich habe leider die Er⸗ klärung des Ministers nicht schriftlich in der Hand, sonst würde ich ihm sagen: ich mache Ihnen mein Kompli⸗ ment Über die advokatorische Weise, wie Sie das Ministerium des Innern gerettet haben. Wollen Sie aber die gleiche Erklärung auch für die Kanzlei des Reichskanzlers, insbesondere für den Reichekanzler selbst abgeben? Ihre Erklärung für das Ministerium des Innern nehme ich unbedingt an, sie hat aber für die gesammte Lage nicht die geringste Bedeutung. Die gestrige Rede des Herrn Reichskanzlers hat wohl Allen wohlgethan, sie hat gewirkt wie ein Frühlingsregen, in Folge deffen die Saaten wieder aufschießen. Nun kommt aber diefe Erklärung des Ministers des Innern, die Alles wieder verderben kann. Ich nehme an, das ist noch so ein Nachklang aus vergangenen Zeiten. Der Minister hat sich noch nicht in seiner Freiheit voll und ganz gefühlt. Ich war gestern der Erste und Einzige, der anerkannt hat, daß die Regierung bei der ungeheuren Macht, die die Presse hat, in der Presffe vertreten sein muß. Ich habe dafür die erforder— lichen Mittel bewilligen wollen und bezweifelt, daß der „Reichs⸗ Anzeiger“ allein für diesen Zweck genügt. Die Regierung muß im Inlande und auch im Auslande ihre Stimme er⸗ heben können. Die Presse muß in diesem Betracht aber anders benutzt werden als bisher, wo sie nur zur Ankrakehlung der einzelnen Parteien und Personen benutzt wurde. Aber man muß dann wissen, daß diese Organe auch im Namen der Regierung sprechen, damit man sicher ist, woher die Stimmen kommen und damit nicht falsche Schäfer sich in den Schafstall der Regierung einschleichen. Regierung und Volks⸗ vertretung sind ja keine Gegensätze, und es war für mich eine wahre Befriedigung zu hören, wie der Minister-Präsident voll und ganz anerkannte, daß die gemeinsamen Arbeiten gefördert werden sollten und müßten auch im persönlichen Verkehr. Was die Kreisblätter anbetrifft, so habe ich gar nichts da— gegen, daß die Regierung in diesen oder anderen Blättern ihre Anschauungen über die Wahlen zu erkennen giebt; ich meine nicht, daß die Regierung den Wahlen gegenüber mit verschränkten Armen dastehen soll, sie darf nur nicht unge⸗ eignete Mittel anwenden, etwa durch Einschüchterung der Wähler, durch Beförderung solcher Beamten, welche im Sinne der Regierung agitiren. Ich meine aber, daß solche Blätter, welche das Volk zum Betriebe seiner Geschäfte aus gericht⸗ lichen und Verwaltungsrücksichten halten muß, frei bleiben sollen von allen politischen Erörterungen, Ueber den Reptilien⸗ fonds hat der Minister heute jede Aeußerung abgelehnt. Ich kann seine Grunde dafür nicht als stichhaltig anerkennen. Ich habe aber Gründe, eine Diskussion hierüber jetzt nicht zu wünschen, verwahre mich aber dagegen, daß zur Beseitigung dieses sogenannten Reptilienfonds ein Gesetz nöthig wäre; ich glaube, ein einziger Willensakt Sr. Majestät des Kaisers genügt. Unter vier Augen will ich dem Minister meine Gründe angeben, heute hier nicht, vielleicht morgen. Ich möchte aber nicht schließen, ohne die Dissonanz in etwas versöhnlicher Weise zu lösen. Wir sind allesammt einverstanden, daß wir eine offiziöse Presse, wie wir sie hatten, oder nach der Meinung des Ministers zu haben glaubten, nicht brauchen können. Wir müssen auch anerkennen, daß der Minister in den letzten Wochen es versucht hat, diesen Dingen einen Halt zu gebieten. Lassen wir dem Minister Zeit und Ruhe, allmählich die Dinge in das rechte Geleise zu dringen. Wir wollen wachsam fein, ob das Alles so geschieht, wie wir es erwarten. Das Abgeordnetenhaus wie die Regie⸗ rung müssen den festen, entschlossenen Willen haben, Frieden zu stiften und keinen Streit zu haben. Aber wenn solche Er— klärungen abgegeben werden, wie wir sie heute gehört haben, dann wird das Blut warm.
Minister⸗Präsident von Caprivi:
Ich könnte mich bei den letzten Erklärungen des Hrn, Abg. Windthorst gern beruhigen; er hal indessen seinen Gesichte kreis von dem Ressort des Ministeriums des Innern auf das gesammte Ressort der Staats verwaltung erweitert und nöthigt mich dadurch wenigstens zu einigen Worten.
Sie werden begreiflich finden, daß ich mich auf eine retrospektive Betrachtung der Preßerzeugnisse nicht einlasse.
Man kat gestein gefagt: wir haben Worte gehört, wir wollen auch Thaten sehen. Und nun, meine Herren, der Herr Abgeordnete bat das ja in so wohlwollender Weise betont, daß in einer kurzen Zeit von vielen Thaten nicht die Rede sein kann; das aber will ich ihm doch bemerken, daß, sobald der Personenwechsel statt⸗ gefunden hat, das Staats. Ministerium in ernste Erwägungen über die Fragen eingetreten ist, die jetzt hier behandelt worden sind. Ich
kann den Hrn. Abg. Windtborst versichern, daß, seit der Personen⸗ wechsel eingetreten ist, aus der Reichskanzlei, die er speziell nannte, nicht ein einziges Wort in die Presse gekommen ist, und ich vermuthe, es wird so bleiben.
Ez könnte dann noch ein anderes Ressort zur Sprache kommen, wenn von Preßbenutzung die Rede ist; das ist das Ressort der auswärtigen Angelegenheiten. Ein heikler Punkt! Der Hr. Abg. Windtborst, der selbst die Ansicht aufgestellt bat, daß der Reichs- und Staats Anzeiger nicht der alleinige Ort sein könne, in dem die Regierung ihre Ansichten zum Auedruck bringt, wird, das glaube ich, für die Behandlung der auswärtigen Angelegenheiten mir den Wunfch, in auswärtigen Staaten gewisse Auffassungen unserer eigenen Anfichten zu verbreiten, als berechtigt zugeben. Wir müssen für die auswärtige Presse, für die Beeinflussung auswärtiger Ansichten uns die Möglichkeit offen erhalten, Organe da zu wählen, wo wir sie am geeignetsten zu finden glauben. Ich will nur ein einziges Moment andeuten. Wir müssen für gewisse Verbältnisse in der Lage sein kõnnen, einen Ärtikes, der uns selbst im Augenblick wünschenswerth gewesen ist, nach 8 Tagen desavouiren zu können. Wenn wir im Staats · Anzeiger allein schrieben, fo näre das einfach ausgeschlossen. Ich glaube aber auch in der Benutzung der Presse in Bezug auf auswärtige Be⸗ ziehungen erklären zu können, daß wir uns einschränken werden, und daß wir, wie ich glaube, daß es in der Vergangenheit geschehen ist, auch in Zukunft in dieser Beziehung über die Regeln eines guten Tons nicht hinausgehen werden. .
Wenn nun der Hr. Abg. Windthorst davon gesprochen bat, daß
bei der bisherigen Weise der Preßbenutzung auch falsche Schafe in unsern Stall kommen können, so möchte ich mir den Vorschlag er= lauben, der Staalsregierung selbst zu überlassen, daß sie den eigenen Stall von falschen Schafen reinigt. Abg. Rickert: Ich bin dem Herrn Minister-Präsidenten sehr dankbar für diese Erklärung. Der Minister des Innern hat mit diplomatischen Wendungen es so dargestellt, als wenn die ganze offiziöse Presse nur ein Phantom der Centrums⸗ partei und der Freisinnigen wäre. Einen Beweis dafür hat er nicht erbracht, denn er hat auf meine konkreten BVeispiele gar nicht geantwortet. Ich frage ihn nochmals: ist ihm bekannt, daß ein konservatives Blatt in Nordhausen bis zum vorigen Jahre 180006 jährlich Unterstützung erhalten hat? Er hat heute auch darauf nicht geantwortet, ob aus dem vorliegenden Fonds oder aus einem anderen irgend welche Subvention an ir end ein Blatt gezahlt wird. Kann er leugnen, daß solche Sub⸗ ventionen an Blätter in Schleswig⸗-Holstein und Hannover ge— zahlt werden? Ist der Brief aus dem „Fränkischen Kourier“, den ich gestern erwähnt, auch ein Phantom? In Bezug auf die auswärtige Preffe bin ich nicht unterrichtet genug, es hat aber Minister genug gegeben, welche eine Beeinflussung nicht für richtig hielten. Der Minister hat mich aufgefordert, die mir nahestehende Presse zu beeinflussen. Wo mir ein solcher Einfluß zustand, habe ich mit ganzer Kraft dahin gewirkt, daß sie sich eines anständigen Tones befleißige. Ich bitte aber die Personen der Partei von der Presse zu trennen; daß die offiziöse Presse zum öffentlichen Skandal geführt hat, hat selbst Hr. von Treitschke zugegeben, Soll ich noch an die Battenbergfrage, an die Walderseeartikel, an die Klausewitz⸗ artikel erinnern? Solche Dinge haben wahrlich nicht dem Vaterlande zur Ehre gereicht.
Minister des Innern Herrfurth:
Ich möchte zunächst auf die bestimmte Anfrage des Hrn. Abg. Rickert die ven ibm gewünschte bestimmte Antwort dahin abgeben, deß weder aus dem hier zur Diskussion stehenden Fonds — Kap. 44, Ark. 14 — noch aus irgend einem Fonds des Ministeriums des Innern baare Subventionen an Blätter gezablt werden.
Sodann anf die zweite von ihm gestellte Frage kann ich sagen, daß mir von dem ganzen von ihm gestern erörterten und heute von mir allerdings (da' mir sein Stenogramm noch nicht vorlag) nicht weiter erwähnten Fall der Subvention eines süddeutschen Blattes — ich glaube, der „Fränkischen Presse! — absolut nichts bekannt ist.
Endlich will ich ihm gegenüber ein Mißverständniß aufklären, zu welchem, wie ich laube, meine Worte nicht Veranlassung gegeben haben, jedenfalls nicht haben geben sollen. Das ist das Min verständniß, als ob ich ihm persönlich die Haltung der gesammten deuisch frei= sinnigen Presse zur Last legte. Ich erkenne an, daß der Hr. Abg. Rickert sich selbst im Ganzen durch eine verhältnißmäßige Mäßigung ausgezeichnet bat, und ich glaube annebmen zu können, daß auch die Preßorgane, welche ihm persönlich nahe stehen, solche Mäßigung Fewahrt haben. Aber ich habe von derjenigen Presse gesprochen, welche seiner Partei, seinen politischen Freunden nahe steht, und in Betreff dieser kann ich leider nichts zurücknehmen.
Dem Hrn. Abg. Windthorst möchte ich gegenüber seiner Be⸗ hauptung, daß ich mich in der Erklärung, die Aufhebung des Welfen⸗ fonds könne nur durch Gesetz erfolgen, einer falschen Angabe schuldig gemacht hätte, auf den Wortlaut des Gesetzes vom 15 Februar 1869 hinweifen. Dieses Gesetz bestimmt, daß, abgejehen von der Restitution an gutgläubige Erwerber und Cessionare, die Aufhebung der Beschlag⸗ nahme nur durch Gesetz erfolgen kann.
Abg. Bachem (Mülheim): Ich konstatire, daß keine einzige Partei sich erhoben hat, um das Offiziösenthum zu vertheidigen. Aber vielleicht die größte Sünde desselben ist noch nicht gesühnt. (Abg. von Eynern: Das schreit zum Himmel!! Ünd ich will, daß diese Sühne gegeben werde. In der Kommission des Reichstags zur Berathung der Elb⸗ schiffahrtsakte hat der Abg. Hr. Windthorst vor Jahren ge— fragt, ob nicht der Stader Elbzoll auf internationalen Ver⸗ trägen beruhe, und ob nicht vielleicht England einen Grund habe, bei diesen Verhandlungen gehört zu werden. Die Sache wurde durch die Erklärungen des Ministers von Bitter in befriedigender Weise erledigt. Riemand dachte an etwas Böses, da erschien am folgenden Tage in der „Norddeutschen“, die damals als offiziös galt, ein Artikel, in dem der Abg., Dr. Windthorst unverblümt des Vaterlandsverraths beschuldigt wurde. Der Abg. Pr. Windthorst interpellirte Sarauf in einer der nächsten Sitzungen den Minister, der in der Kommission anwesend gewesen war, ob er diesen Artikel billige. Dieser antwortete, daß die Sache sich nicht so verhalte, wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ es darstelle, und versprach, für den Widerruf dieser Verleumdung zu sorgen. Dieser Wider⸗ ruf ist bis heute nicht erschienen. Das ist in meinen Augen eine Sünde. Wenn ein Mann, der in ganz Deutschland als einer der größten Patrioten gilt, so ange⸗ griffen wird, so verlangt das eine Sühne. Eine Sühne ist heute allerdings gegeben worden durch die Einmüthigkeit, mit der alle die Leute, die früher mit dem Offiziösenthum in Ver⸗ bindung gestanden haben, es heute haben fallen lassen.
Abg. Br. Windthorst: Den Abg. von Eynern möchte ich in Bezug auf feinen Zwischenruf doch fragen, ob er eine solche Beschuldigung gegen einen Abgeordneten für etwas Gleichgültiges halt. ge gl der Aufhebung der Beschlag⸗ nahme des Vermögens des Königs Georg möchte ich be⸗ merken, daß ein Vermögen des Königs Georg gar nicht *. besteht, da König Georg nicht mehr unter den Lebenden wei
Minister des Innern Herrfurth:
Gegenüber der lätzten Deduktion des Hrn. Abg. Dr, Windthorst bleibt mir nur übrig, den 5. J des Gesetzes vom 15. Februar 1869
betreffend eine Abänderung der Beschlagnahmeordnung vom 2. März
1868, Gesetz⸗Samml. S. 322, wörtlich vorzulesen. Gesetzes lautet:
Die Wiederaufhebung der durch die Verordnung vom 2 Mär) 1868 ausgesprochenen Beschlagnahme des Vermögens des Königs Georg kann dritten gutgläubigen Erwerbern und Cessionaren (8. 2 der Verordnung vom 2. Mär; 1358) gegenüber durch Königliche Anordnung, in allen übrigen Fällen nur durch Gesetz erfolgen. Der §. 4 der Verordnung vom 2. März 1868 wird hiernach ab—
geandert. Abg. von Eynern:
einandersetzen.
Der Etat des Bureaus des Staats-Ministeriums wird Beim Etat der Staatsarchive fragt der Abg. Dr. Windthorst, ob einem Manne, der ein Parallel— werk zu dem Werk des Hrn. von Sybel schreiben will, die
genehmigt.
Einsicht der Akten gestattet werden wird.
Regierungs-Kommissar Archiv⸗Rath Dr. Sattler: Die Akten, welche Hr. von Sybel benutzt hat, befinden sich zumeist
unter der Verwaltung anderer Behörden als
waltung; soweit sie sich unter der Verwaltung der Archive befinden, ist ihm die Benutzung durch besondere ministerielle
Genehmigung gestattet worden. Abg. von Eynern:
Licht auf den Charakter des Werkes.
Abg. von Eynern: Das Werk scheint dem Abg. Dr.
Windthorst sehr unbequem zu sein. ; Abg. Dr. Windthorst: Das Werk ist
einseitigen Auffassung, welche alle Schriften des Hrn. von
Sybel kennzeichnet.
Der Etat der Staatsarchive wird genehmigt. Beim Etat des Finanz-Ministeriums richtet der
ꝛ — Was geht uns die ganze Ange— legenheit zwischen der „Norddeutschen“ und dem Abg. Pr. Windthorst an? Er hat 10 Jahre oder noch länger diesen Vorwurf getragen; er mag sich mit der „Norddeutschen“ aus—
Grund zu einer Beschwerde hätte der Abg. Windthorst doch nur, wenn einem Anderen die Benutzung der Quellen verweigert worden wäre.
Abg. Dr. Windthorst: Wir haben erfahren, daß Herrn von Sybel die Quellen durch besondere ministerielle Genehmi— gung eröffnet worden sind, das wirft auch schon ein gewisses
Der 5. J dieses Landtage zugehen werde.
daß die sehr schwierigen Arbeiten
hohe Haus gelangen wird.
der Archivver⸗ durch Sickerwasser nochmals
Abg. Broemel:
Ministerial⸗Direktor
von derselben il Bromberger Kanals und des
Abg. Rickert an den Finanz-Minister die Frage, wann die Vorlage, betreffend die Beamtenbesoldungsaufbesserung, dem
Finanz⸗-Minister Dr. von Scholz: Ich ergreife gein die Gelegenheit, auf diese Anfrage mitzutheilen,
Ministerium zunächst zu leisten waren, daß das Königliche Staats⸗ Ministerium in den nächsten Tagen damit befaßt sein wird, daß also alle Hoffnung besteht, daß in sebr kurzer Zeit diese Vorlage an das
Der Etat des Finanz-Ministeriums wird genehmigt. Bei dem Etat der Bauverwaltung erwidert auf eine Anfrage des Abg. von Dziembowski der Ministerial- Direktor Schultz, daß für den Neubau von Chausseen, durch welche die fiskalische Wegebaulast vermindert wird, eine Entschädigung gewährt wird; aber für die Vergangenheit könne nachträglich eine solche Entschädigung nicht gewährt werden, da keine Mittel dafür vorhanden seien.
Auf eine Anfrage des Abg. Cremer-⸗Teltow erklärt der Geheime Ober⸗Baurath Wiebe, daß die Beschwerden der Anwohner des Oder-Spree⸗Kanals über die Beeinträchtigung
und in wohlwollende Erwägung gezogen werden sollen.
Es heißt, daß die Regierung es ab— gelehnt habe, die von Interessenten und von der Bromberger Regierung angeregte Erweiterung des Bromberger Kanals vorzunehmen, weil es im Interesse der deutschen Forstwirth⸗ schaft liege, alle Einrichtungen zu verhindern, welche geeignet seien, die Einfuhr fremder Hölzer zu befördern. mir nicht denken, daß der Verkehrs-Minister einen solchen Standpunkt eingenommen hat; denn damit würde ja jede Verbesserung der Verkehrswege abgeschnitten sein.
ö Schultz: Die Wasserstraßen zwischen Oder und Weichsel wird vollständig im Auge behalten, aber es fragt sich, ob die Erweiterung des
Dringendste ist. Die Einrichtung genügt dem Normalverkehr; für den augenblicklichen ganz anormalen Verkehr besondere Einrichtungen zu treffen, ist bedenklich.
Gewerbe
empfiehlt
beendet sind, soweit sie im Finanz⸗
Beim E Magdeburg,
an Ort und Stelle untersucht anwalte und
Ich kann
Verbesserung der
Bromberger Hafens gerade das
Nothlage der
Abg. Dürre
Magdeburg und insbes ̃ derftebt es sich von felbst. daß ich überall da, wo Ueberbürdung eines Gerichts eintritt, für Vermehrung der Kräfte werde daher den von dem Herrn Vorredner behaupteten Mißständen, für deren Mittheilung ich ihm dankbar bin, näher treten.
Nachdem noch der Abg. Goeffmann für eine ander⸗ weitige Abgrenzung der Landgerichtsbezirke in der Provinz
Der Etat der Bauverwaltung wird genehmigt. Beim Etat des Ministeriums für Handel und
weist der Abg.
; von Strombeck auf die Weber auf dem
Eichsfelde hin und
dem Minister die Einrichtung einer Weberlehr⸗ werkstatte, wobei aber von den sonst gestellten Bedingungen, daß die Stadt, in welcher die Schule errichtet werden soll, ein Gebäude und 1 der Unterhaltungskosten hergeben muß, abgesehen werden müßte, denn die Stadt Dingelstedt, welche dafür in Aussicht genommen ist, sei nicht in der Lage, dies Ausgabe auf sich zu nehmen,
Regierungskommissar ; Lüders erklärt, daß die Regierung dieser Frage schon ihr Augenmerk zugewendet habe, die Einrichtung einer Lehrwerk⸗ stätte sei zu empfehlen; aber die Vorarbeiten seien noch nicht genügend fortgeführt, um jetzt schon Mittheilungen darüber machen zu kö
Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath
nnen. tat der Justizverwaltung beschwert sich der
über die mangelhaften Gexichtslokalitäten in
durch welche namentlich die Verhandlungen der Strafkammern sehr beschwerlich werden für Richter, Rechts⸗ Zeugen.
Justiz-Minister Dr. von Schelling:
Ich kann zunächst die Angaben des Herrn Vorredners dahin bestätigen, daß die Art und Weise der baulichen Unterbringung der Gerichte in Magdeburg allerdings viel zu wünschen übrig läst. Ich Fin von der Nothwendigkeit, eine Abhuülfe nach dieser Richtung zu schaffen, überzeugt, und darf hinzufügen, daß bereits Verhandlungen schweben und neuerdings wieder aufgenommen worden sind, um diese Abbülfe in die geeigneten Wege zu leiten, (
Was sodann die geschäftlichen Verhältnisse des Landgerichts in
ondere der Strafkammer daselbst anlangt, so
zu sorgen habe. Ich
J
Hessen⸗-Nassau eingetreten, wird die weitere Berathung vertagt. (Schluß nach 4 Uhr.)
8
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
2. angsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkãufe, Verpachtungen, Verdingungen 2g.
4. Verloofung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
Oeffentliche
r Anzeiger.
0 Q = O00 &
Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien ⸗Gesellsch. Berufs ⸗Genossenschaften.
Erwerbs! und Wirthschafts⸗Senossenschaften. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettel banken. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
3765 Steckbriefs⸗Erledigung.
Der gegen den Kaufmann Freiherrn Ludwig Fried rich von Schauroth wegen wiederholter schwerer Urkundenfälschung unter dem 18. Oktober 1889 in den Akten L. R. II. 351. 89. erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.
Berlin, den 14. April 1890.
Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht J. 3763 Bekanntmachung.
In der Strafsache gegen Teichmann und Genossen — J. Va 234. 838 — wird das vom 18. November 1888 datirte öffentliche Strafvollstreckungsersuchen, soweit es gegen den Klempner Otte Julius August Bensch, am 30. August 1861 zu Fürstenwalde ge⸗ boren, wegen Entziebung der Wehrpflicht — Ver gehen gegen 8. 146 Absatz 1 Nr. 1 des Strafgesetz⸗ buchs — erlassen ist, zurückgenommen.
Berlin, den 12. April 1899.
Staatsanwaltschaft bei dem Königl. Landgericht J.
3764 Bekanntmachung. ö
In der Strafsache gegen den verhafteten Schiffer Golombiewski ist die Zeugenvernehmung des Boots manns Johann Florek. 293 Jahre alt, dringend nothwendig, weshalb um schleunige Nachricht über seinen Aufenthalt gebeten wird,
Potsdam, den 14. April 1380. . Der Erste Staatsanwalt beim Königlichen Landgericht.
3771 K. Staatsanwaltschaft Heilbronn. Bekanntmachung. .
In der Strafsache gegen den Bäcker Gottlieb Albert Keller von Möckmühl wegen Wehrpflicht verletzung ift die von der Strafkammer des Königl. Landgerichts hier am 18. Oktober 1889 gemäß S§ 326, 480 St. P. O. verfügte Vermögensbeschlag⸗ näbme durch Beschluß derselben vom 12. d. M. wieder aufgehoben worden.
Den 14. April 1890. s
I. Staatsanwalt Haußmann.
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2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
3777 . her Zwangs vollstreckungssache des Schuhmacher ⸗ messters Wilhelm Rubach zu Helmstedt, Klägers, wider den Kaufmann Carl Jürges daselbst, Be= klagten, wegen Ferderung, werden die Gläubiger auf⸗ gefordert, ihte Forderungen unter Angabe des Be⸗ ifrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Rebenforde rungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzumelden. . 36
Zur Erklärung über den Vertheilungeplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf Dienstag, den 29. Mai 1890, Vormittags 95 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte an⸗ beraumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vorgeladen werden.
Helmftedt, den 109. April 1890.
Herjogliches Amtsgericht. Hassel.
(o28231 Aufgebot. Der frühere Vormund des Josef Sauser, illeg. der led. Söldnerstochter Theres Hauser von Zaitz kofen, Söldner und Krämer Josef Tratzl von dort bat das auf Josef Hauser lautende Sparkassabuch Rr 1768 der hiesigen Distriktesparkassa über 171 23 3 nach dem Kassabestand vom 21. März 1881 und das dem Jofef Haufer gehörige, aber auf dessen Mutter Therese Hauser lautende Sparkassabuch Rr. 2518 der nemlichen Distriktssparkassa uber
40 M 96 3 nach dem Kassabestand vom 3. De⸗ zember 1883 verloren.
Da diese beiden Sparkassabücher nicht mehr auf— findbar sind, ergeht nun auf Antrag des jetzigen Vormunds des Josef Hauser, des Söldners Faver Hauser von Zaitzkofen an die unbekannten Inhaber der zwei Sparkassabücher die Aufforderung, ihre Rechte spätestens im Aufgebotstermine am Dienstag, den 8. Juli 1890, Nachmittags 2 Uhr, im dies gerichtlichen Sitzungszimmer anzumelden, eventuell die Sparkassabücher vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgt.
Mallersdorf, 14. Dezember 1889.
Königliches Amtsgericht.
(L. 8.)
Solereder. Zur Beglaubigung: Mallersdorf, 14. Dezember 1889. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts. (L. S.) V. n. Grasmüller, stellv. Gerichtsschreiber
58978 Aufgebot.
Es ist das Aufgebrt folgender angeblich verloren gegangener Sxarkassenbücher der städtischen Sxar⸗ kasse hier beantrag worden:
Nr. 1 fällt weg.“
25 Nr. 149 737 über 100 46, lautend auf das Dienstmädchen Minna Porep, Spandauer brücke 8,
von der ꝛc. Porep, Bellealliancestraße 1911. bei Dr. Peters,
Nr. 30 811 über 223,50 6, lautend auf den Kutscher Hermann Schulz, Gitschinerstraße 17,
bei Bergmann, von dem ꝛc. Schulz,
Nr. 325 9334 über 38 A, lautend guf die Wittwe Viol, Adeljunde, geb. Seydlitz, Mulack-⸗
straße 17, von der ꝛc. Viol, Rheinsbergerstraße 20,
Nr. 131 166 über 54,68 „6, lautend auf
Fräulein Pauline Raack, Straßburgerstraße 38. von der ꝛc. Raack, Oranienstraße 126, bei Brunk,
96) Nr. 1053 721 über 64,80 „S, lautend auf
Fräulein Clara Nollenberg, Lothringerstratze 26, von Ida Nollenberg, geb. Dieter, Lothringer⸗ straße 23, .
Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. September 1899, Vormittags 11 Uhr, ror dem unterzeichneten Ge⸗ richte, Reue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. —
Berlin, den 5. Januar 1890. —
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 49. 60983 Aufgebot. .
Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Fehrbellin Nummer 6061 über 68 20 4. aus gefertigt für Marie Naujoks aus Natkisckken in Dstpreußen, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag der Eigenthümerin Marie Naujoks zu Fehrbellin zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortifirt werden. Es wird daher der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 16. September 1890, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte seine Rechte anzu⸗ melden, und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Fehrbellin, den 16. Januar 1890.
Königliches Amtsgericht. 37761 Aufgebot. .
Die Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Frankfurt a / O.: ö ;
a Rr. 56bhbꝛ über 4598 M, ausgefertigt für Max Priewisch, ; z
b. Nr. 41432 über 210,24 , ausgefertigt für Auguste Menzel, geb. Schale, 3 (
. Rr. 57136 über si7, 11 4, ausgefertigt für den Schiffer Ludwig Graßmann,
sind angeblich verloren gegangen und sollen
zu a. auf den Antrag der verebelichten Arbeiter Priewisch, geb. Päseler, in Frankfurt a. O.,
zu b. auf den Äntrag der verehelichten Menzel, Auguste, geb. Schäle, in Frankfurt a. / O.,
zu e. auf den Antrag des Schiffers Ludwig Graß— mann in Aurith,
zum Zwecke der neuen Ausfertigung für kraftlos er
klärt werden.
Es werden deshalb die Inhaber der Bücher auf— gefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 17. Oktober 1890, Vormittags 10 Uhr,“ an Ge— richtsstelle, Oderstraße 53 / , Zimmer Nr. 11, ihre Ansprüche anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben er— folgen wird.
Frankfurt a. O., den 10. April 1892.
Königl. Amtsgericht. Abth. IV.
lsss66 Aufgebot.
I. Am 26. März 1887 machte der Arbeiter Jo— hann Schmidt zu Taschauerfelde bei der Kreisspar⸗ kaffe Schwetz eine Einlage von 240 466 und erhielt darüber das Sparkassenbuch Nr. 45095 ausgefertigt und übergeben. Dieses Sparkassenbuch soll ihm entweder in der Stadt Schwetz oder auf seiner Reise von Schwetz nach Taschauerfelde verloren gegangen sein. Auf jene 240 S hat Schmidt 20 M zurück gezahlt erhalten, so daß das Sparkassenbuch zur Zeit des angeblicken Verlustes noch über 220 und Zinsen lautete.
II. Die Wirthschafterin Caroline Rahn in Za— wadda hat gleichfalls bei der Kreissparkasse zu Schwetz am 23. Mai 1882 eine Einlage von 1006 und am 26. Mai 1882 eine solche von 200 „ ge— macht. Sie erhielt darüber das Sparkassenbuch Nr. 2912 ausgehändigt, welches zur Zeit des Ver— lustes über 300 S und Zinsen lautend, abhanden gekommen sein soll.
Der Arbeiter Schmidt, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Eichbaum in Schwetz und die Wirthschafterin Rabn haben nun behufs Ausferti⸗ gung neuer Bücher das öffentliche Aufgebot der vor gedachten Sparkassenbücher beantragt.
Es werden daber die Inhaber der beiden Spar— kassenbücher aufgefordert, spätestens im Termin, den 16. Oktober 1890, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht, Zimmer Nr. 2, ihre Rechte anzumelden und die Sparkassen⸗ bücher vorzulegen, widrigenfalls letztere für kraftlos erklärt werden werden.
Schwetz, den 16. Februar 1890.
Königliches Amtsgericht.
65094 Aufgebot.
Der Kaufmann Franz Haas in Wertheim hat das Auf ⸗ gebot eines von F. A. Söller, Reistersbausen, am 10. Oktober 1889 ausgestellten und am 10. Januar 1890 fälligen Wechsels über 1009 , acceptirt von Leon hard Kretzer, Frankfurt a M. und mit den Blanco⸗ giros von Clemens Söller, Bernhard Benario und Franz Haas versehen, beantragt. Der Inhaber der Ürkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 4. September 18990, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur—⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Frankfurt a. M., den 6. Februar 1880.
Königliches Amtsgericht. T.
537721 Aufgebot.
Die Hppothekenurkunde über 100 Thaler 22 Sgr. 2 Pf. mütterliche Erbtheilsforderung aus dem Re⸗ zesse vom 19. Mai de conf. den 25. Mai 1845 ein⸗ grogen für Adoms Angrabeit in Abtheilung II
r. 3 des dem Besitzer Gottlieb Ziebe gehörigen Grundstückes Wallindszen Nr. 5, bestehend in der gerichtlichen Verhandlung vom 19. Mai 1845 und
dem Hvpothekenscheine ist verloren gegangen und soll
—
auf den Antrag des Grundstückseigenthümers zum Zwecke der Löoöschung der Post amortisirt werden.
Es wird deshalb der Inhaber der Hvpotheken— urkunde aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 3. Oktober d. Is., Vormittags 19 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 9) seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.
Pillkallen, den 236. März 1890.
Königliches Amtsgericht.
52450 Ausfertigung.
Wasserburg, am 2. Dezember 1889. Hppothekenaufgebotsverfabren in Sachen Untermaier, Balthasar, Bauer zu Freiham, vertreten durch
Rechtsanwalt Schnepf dahier. Aufgebot.
Nachdem die Nachforschungen nach dem recht⸗ mäßigen Inhaber folgender, im Hypothekenbuche des FK. Amtsgerichts Wafferburg für Freiham Band J. Seite 51 eingetragenen Forderungen, nämlich:
a. 90 Fl. Elterngut der Bauerstochter Katharina Schachtelberger von Freiham,
b. 129 Fl. Vorlehensrest der Vorgenannten,
C 50 Fl. Darlehen des Bauers Georg Maier von Wörlham, endlich
d. 300 Fl. Zehrpfennig und 40 Fl. jährlicher Naturalaus tragsanschlag der Uebernehmerin Anna Schachtelberger von Freiham,
sämmtlich versicherk auf dem Anwesen der Bauers⸗ eheleute Balthafar und Maria Untermaier, Haus Nr. 13 zu Kornberg, Gemeinde Freiham, fruchtlos geblieben und vom Tage der letzten auf diese For⸗ derungen sich beziehenden Handlungen an, mehr als dreißig Jahre verstrichen sind, ergeht hiemit auf An trag' der genannten Anwesensbesitzer die öffentliche Aufforderung zur Anmeldung innerhalb sechs Monaten an alle diejenigen Personen, welche auf die For⸗ derungen ein Recht zu haben glauben, widrigenfalls letztere für erloschen erklärt und im Hvpothekenbuch gelöscht würden.
Aufgebotstermin wird auf Mittwoch, den 25. Juni 1890, Vormittags 8 Uhr, im diesgerichtlichen Geschäftszimmer Nr. 27 anberaumt.
Kgl. Amtsgericht Wasserburg.
(L. S.) gez. Ritter.
Der Gleichlaut der Ausfertigung mit der Ur— schrift wird hiemit bestätigt.
Wasserburg, den 5. Dezember 1883.
Der K. Sekretär.
(L. S8.) Spitzeder.
3774 Aufgebot.
Folgende Grundstücke
I) Von Flur 12 Nr. 52 der Katastralgemeinde Vennebeck, Achting (Kamp), Acker S7, 15 Are, ein getragen im Grundbuche auf den Namen des Haupt⸗ zollamtsassistenten Christopnh Wilhelm Gottlieb Heepke.
56097
2) Flur 10 Nr. 23 der Katastralgemeinde Rehme, in der Wölpke, Acker, 4,95 Ar groß, eingetragen im Grundbuche auf den Namen des August Wilbelm
Schmüll, j 3) Flur 12 Nr. 3 der Katastralgemeinde Rehme,
auf'r Steinbreede, Acker, 5, 533 Ar groß, eingetragen im Grundbuche auf den Namen des August Wilhelm Schmüll, .
4) Flur 4 Nr. n 35 i. 13m der Katastral gemeinde Eidingbaufen, auf der lange Riebe (alte Graben), Acker, 9,75 Ar groß, eingetragen im Grundbuche auf den Namen des Heinrich Moritz Gerkensmeyer,
werden aufgeboten und zwar auf Antrag
zu 1) des Kolon Heinrich Kohl meyer zu Vennebeck, 3 durch den Rechtsanwalt Dr. Klasing ju
erford,