Recht auf den Welfensonds verwirkt hätten. Das mag vom preußisch⸗patriotischen Standpunkt begreiflich sein, ist aber mit der Entstehungsgeschichte des Fonds nicht vereinbar. Während der Verhandlungen über den Vertrag zeigten sich bereits die Umtriebe der Welfenlegion, und man wurde dahin schlüssig, daß dem König Georg nur die Revenuen aus— ezahlt würden, der Grundstock aber als Garantie für sein Wohlverhalten in den Händen des preußischen Staats bleiben solle. Der Vertrag ist auf dieser Grundlage abgeschlossen und von beiden Häusern des Landtages genehmigt worden. Während der Verhandlungen wurde bereits von der Regierung ausgesprochen, daß, wenn die Umtriebe der Welfenlegion an Umfang gewinnen sollten, eine Beschlagnahme des Ver— mögens erfolgen würde. Zwei Tage nach der Geneh⸗ migung des Vertrages trat dieser Fall ein. Das An⸗ wachsen der Welfenlegion war, wie ausdrücklich vom Fürsten Bismarck erklärt wurde, der einzige Grund für die Be— schlagnahme. Aus den ganzen Verhandlungen geht deutlich hervor, daß es sich hier nicht um persönliche Fragen, sondern um eminent politische Fragen handelt, und daß, wenn König Georg durch den Tod ausscheidet und der Herzog von Cumber— land die feindlichen Bestrebungen gegen Preußen fortsetzt, die Bestimmungen des Gesetzes auch gegen diesen gelten. Dem egenüber ist es zwecklos, einen juristischen Beweis zu ver— uchen, daß der Vertrag nur auf die Person des Königs von Preußen und Hannover Bezug hat. Jetzt kann es sich nur fragen: Sind die feindlichen Bestrebungen noch vorhanden oder sind sie in Wegfall gekommen? Schon 1875 hat der han— noversche Provinzial-Landtag ohne Unterschied der Parteien einen Antrag angenommen, die Regierung zu ersuchen, bald— thunlichst den Welfenfonds seiner ursprünglichen Bestimmung zurückzugeben. 1882 hat sich das Abgeordnetenhaus in ähn⸗ lichem Sinne ausgesprochen. Mag man den Grundstock be— halten und nur die Revenuen auszahlen, jedenfalls ist eine Aenderung des bisherigen Verhaltens angezeigt. Ob die Be⸗ seitigung des Welfenfonds versöhnlich wirken wird oder nicht, ist gleichgültig; wir müssen uns auf den Rechtsboden stellen, und es wäre, wie Abg. Miquel 1877 sagte, ein nicht zu recht— fertigender Mißgriff, wenn man dieses reine Privatvermögen des Königs Georg und seiner Nachkommen konfisziren wollte.
Abg. Dr. Windthorst: Ich bin sehr befriedigt, daß auch der Vorredner materiell wenigstens zu dem Ziel gelangen will, das wir wünschen, nämlich der Aufhebung der Beschlag—⸗ nahme des Vermögens des Königs Georg. Hoffentlich wird die Sache zu einem guten Ende gelangen im Interesse der Kontrahenten, der Provinz Hannover und der ganzen preußi⸗ schen Monarchie. Wollen wir den Respekt vor dem Eigenthum vermehren und die Sozialdemokratie bekämpfen, so müssen wir ihr zunächst das Beispiel geben.
Abg. Dr. Enneccerus: Ich bin ein Gegner des Welfen⸗ fonds, bemerke aber, daß diese Ansicht noch keineswegs in meiner Fraktion zur Herrschaft gelangt ist. Der Minister hat nur seine Pflicht gethan, wenn er der Krone nicht ein Recht vindizirt hat, welches ihr nicht zusteht. Die Beschlagnahme richtete sich nicht bloß gegen die Person des Königs Georg, denn sonst hätte das in dem Gesetz besonders hervorgehoben werden müssen, sondern sie richtete sich gegen die Vermögensobjekte und sollte zur Sicherung des preußischen Staats dienen.
Abg. Dr. Windthorst: Die Beschlagnahme richtete sich allerdings ausdrücklich gegen den König von Hannover. Seine Handlungen, welche den Anlaß dazu gaben, sind aus— drücklich spezialisirt, und von seinen Nachfolgern ist in diesem Gesetz absolut keine Rede. —
Abg. Boediker bittet den Minister, womöglich im nächsten Jahre einen in Zukunft wegfallenden Fonds von 7500 Ss für diejenigen zehn hannoverschen Landräthe auf⸗ zunehmen, deren Maximalgehalt bei der Annexion Hannovers von 2000 auf 1600 Thlr. herabgesetzt worden ist, um ihnen eine entsprechende pensionsfähige Zulage zu geben.
Der Regierungs-Kommissar, Geheime Ober-Regierungs— Rath Haase weist darauf hin, daß mit der Reorganisation der hannoverschen Behörden auch ein neuer Etat aufgestellt worden sei. Die Landräthe hätten also entweder mit dem Höchstgehalt in den Etat eintreten können oder mit einem niedrigeren und mit der Auesicht auf ein weiteres Aufrücken. Mehr hätte nicht geschehen können.
Abg. von Puttkamer (Plauth)h: Ich habe in der zweiten Lesung von einem Mißbrauch gesprochen, der in Ost— und Westpreußen mit der Schnapsflasche bei den Wahlen ge⸗— trieben worden ist, und gesagt, daß auch der „Stauffenberg des Ostens“ die Schnapsflasche reichlich habe kreisen lassen. Von jedem gebildeten Mann konnte meine Behauptung selbstverständlich nur sinnbildlich aufgefaßt werden, Hr. von Reibnitz — dieser war gemeint — hat nun in der „Danziger Zeitung“ mich wegen dieser Behauptung der Verleumdung beschuldigt. Zum Beweise meiner Behauptung verweise ich zunächst auf zahlreiche Proklamationen, Wahlaufrufe und Flugblätter seiner Partei, ich bin aber auch in der Lage, zwei Beispiele anzuführen, in denen Hr. von Reibnitz persönlich sich an dieser Art von Agitation betheiligt hat. In dem Tilsiter Wahlkreise hat Hr. von Reibnitz einem Arbeiter Geld gegeben, um Schnaps zu kaufen und ihn gemeinschaftlich mit den Uebrigen zu vertrinken. Dieses ist auch geschehen, und die Arbeiter haben Stimmzettel vertheilt. In einem Dorfe des Kreises Rosenberg erschien Hr. von Reibnitz wenige Tage vor der Hauptwahl in Begleitung eines Gutsbesitzers im dortigen Gasthof, in dem die Bauern zusammenkommen, gab Bier, Schnaps und Cigarren zum Besten und forderte die Bauern, nachdem sie reichlich getrunken, auf, seinen Wahlaufruf zu
unterschreiben. Viele thaten dies auch und tranken auf seine Kosten weiter. Nach drei Tagen bezahlte Hr. von Reibnitz die Rechnung, Ich überlasse es nunmehr dem Hause und dem anzen Lande, zu beurtheilen, ob ich ein Verleumder gewesen ki oder nicht.
Abg. Rickert: In der Sitzung vom 5. März hat der Abg. von Puttkamer behauptet, daß im Wahlkreise Rosenberg über 1000 Instleute und kleine Leute verführt worden sind, für den Polen zu stimmen und zwar durch die Schnapsflasche, die der „Stauffenberg des Ostens“ hatte kreisen lassen; jetzt sind es nur einige Bauern, welche angeblich von Herrn von Reibnitz, der übrigens die Antwort jedenfalls nicht schuldig bleiben wird, bewirthet worden sind. Wie reimt sich dies übrigens damit zusammen, daß der Abg. von Puttkamer zuerst von einem sinnbildlichen Kreisen der Schnapsflasche gesprochen und gemeint hat, daß nur idealiter, die Schnapaflasche herumgegangen sei? Ist es möglich, diesen Widerspruch zu vereinbaren?
Abg. von Puttkamer (Plauth): Ich habe sachlich be⸗ wiesen, daß Hr. von Reibnitz mit der Schnapsflasche operirt
hat, um seine Wahl durchzusetzen, und diese Behauptung hat der Abg. Rickert durch seine Aeußerungen nicht zerstört. Nachdem noch der Abg. Lamprecht eine Aufbesserung * en, der Kreissekretäre gewünscht hat, wird der Etat ewilligt. Bei dem Etat der Landwirthschaftlichen Ver⸗ waltung bittet der Abg. von Czarlinski den Minister,
Anordnungen zu ,. oder seinen Einfluß dahin geltend zu
machen, daß das Schreibwerk auf dem Lande namentlich in Bezug auf die Ursprungszeugnisse bei der Vieheinfuhr mög⸗ lichst beschränkt werde. ; 65
Abg. Friedrichs (Lüneburg) bittet den Minister um eine Erhöhung des Fonds für Flußregulirungen und Melio⸗ rationen. Die Ueberbürdung der Mitglieder der Meliorations— , schrecke von der Gründung ähnlicher Gesell⸗
aften ab.
Abg. Berger bestreitet die von dem Abg. Lieber in zweiter Lesung aufgestellte Behauptung, daß die Bergwerke in der Nähe von Ems die dortigen Thermalquellen gefährdeten, und bittet den Minister, auf die Interessen der dortigen Berg⸗ arbeiter Rücksicht zu nehmen und nicht etwa, wie er ange⸗ kündigt habe, den Betrieb eines großen Bergwerks einstellen zu lassen.
Minister für Landwirthschaft 2c. Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen:
Meine Herren! Es bedarf wohl garnicht der Versicherung., daß die bergbaulichen Interessen ressortmäßig von dem Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten, oder jetzt von dem Herrn Minister für Handel und Gewerbe wahrgenommen werden, und daß nicht ein Ressort in der Lage ist, die wohlerworbenen Rechte auf dem Gebiet des anderen zu schädigen. In diesem Falle aber, wie das öfters vorkommt, liegen eben kollidirende Interessen vor. Inwieweit der Bergbau in dem Emser Gebiet die Thermalquellen zu schädigen geeignet ist, darüber sind jahrelange Verhandlungen und Untersuchungen geführt worden und die ersten Sachverständigen sind zu gutachtlichen Aeußerrngen aufgefordert worden. Auf Grund dieser gutachtlichen Aeußerungen, zu denen hervorragende Kapazitäten auf dem Gebiet der Geographie, der Geologie und des Bergbaues berufen gewesen sind, sind bestimmte Richtungen für das Treiben der Stollen schon seit Jahren untersagt worden. Man hat also auf Grund der Gut⸗ achten von Sachverständigen den Betrieb des Bergbaues in bestimmten Richtungen auf gewisse Gebiete schon seit Jahren beschränken müssen.
Soviel wie mir bekannt, ist nun auf dem erlaubten Gebiet der Stollenbetrieb annähernd erschöpft oder der Erschöpfung sehr nahe, und es steht jetzt wieder zur Frage, ob entgegen den früheren bisher maßgebenden Gutachten ein Stollenbetrieb in der Richtung stattfinden soll, die nach der Meinung von anderen Sachverständigen den Thermal⸗ quellenbetrieb zu beeinträchtigen geeignet ist. Da glaube ich nun, daß ich meinerseits in vollem Rechte bin, wenn ich wiederum domänen⸗ seitig die Intereffen der Thermalquellen und der Bevölkerung, die von diefen Intereffen abhängig ist, auch meinerseits zu wahren bestrebt bin. Es kann aber gar keinem Zweifel unterliegen, daß meinerseits in der Wahrnehmung der berechtigten Interessen die Grenzen eingehalten werden, die schon durch das Berg⸗ gefetz fowie durch andere gesetzliche Bestimmungen und wohlerworbene Rechte gezogen werden. Also es kann nicht davon die Rede sein, daß einseitige Schädigungen einzelner Intereffen auf Kosten der anderen stattfinden werden. Ich habe nur gesagt, daß im Falle der Kollision der Interessen ich jedenfalls berufen bin, die meines Ressorts in erster Linie zu vertreten und zu wahren.
Was die Aeußerungen der anderen beiden Vorredner betrifft, so kann ich meinerseits nur versichern, daß die von ihnen gegebenen Anregungen meinerseits durchaus in wohlwollende Erwägung ge⸗ zogen werden sollen. Ich kann meine vollsten Sympathien mit den Ausführungen des Hrn. Abg. von Czarlinski aussprechen, welche darauf gerichtet find, das übermäßige Schreibwerk auf diesen Gebieten zu vermindern. Ich kann meinerseits versichern, daß sicher von dieser Stelle aus alles das geschehen wird, was in dieser Be⸗ ziehung möglich ist. Auf dem Gebiete der veterinären Polizei ist es in vielen Richtungen unumgänglich nöthig, mit einer gewiffen Schärfe und Umständlichkeit zu Werke zu gehen. In den Grenzdistrikten, von denen der Abg. von Czarlinski jedenfalls gesprochen hat, sind wir stets im Vertheidigungszustand gegen eine Invasion von Viehseuchen von Rußland her; und die Kontrolregister in Bezug auf den Vieh- stand muͤssen in einer autoritativen Weise geführt sein, und gewisse Belästigungen des Privatverkehrs sind dabei unvermeidlich. Soweit aber eine Grenze gehalten werden kann, wird diese Grenze sicher inne gehalten werden.
Was die Aufnahme der definitiven Ernteerträge im Februar betrifft, die theilweise als eine Vermehrung des Schreibwerks und theilweise als zu frühzeitig bezeichnet ist, so erlaube ich mir darauf zu bemerken, daß die Februar ⸗Aufnahme auf Grund von xeichsgesetz« lichen Vereinbarungen stattfindet und zwar nicht blos für Preußen, sondern für das ganze Reich, und daß für die statistischen Zwecke, denen sie genügen foll, der Februar schon ein reichlich später Termin ist. Das Hauptinteresse der Ernteerträge festzustellen, liegt eigentlich unmittelbar nach der Ernte schon vor und wird in gewissen Grenzen ja auch schon befriedigt durch die vorläufigen Ermittelungen, die von den land—⸗ wirthschaftlichen Vereinen, wie ich annehme, ohne besondere Be— lästigung der Einzelnen bereits im Oktober vorgenommen werden. Eine weitere Hinausschiebung der definitiven Ermittelung über den Februar hinaus würde die Publikation so sehr verzögern, daß das Interesse an der Publikation entschieden beeinträchtigt würde. Schon jetzt findet die Publikation erst Ende Mai oder Anfang Juni statt, alfo reichlich L Jahr nach der Ernte. Ich möchte kaum glauben, daß, ohne den Werth der Statistik zu beeinträchtigen, eine noch weitere Hinausschiebung des Termins stattfinden könnte.
Was die Wünsche des Hrn. Abg. Friedrichs betrifft, daß die Meliorations, und Flußregulirungsfonds erhöht werden möchten, so theile ich diesen Wunsch ja meinerseits unzweifelhaft, aber in dieser Beziehung sind die Grenzen der allgemeinen Etatsrücksichten gezogen. Soweit diese allerdings eine Steigerung dieser Fonds gestatten, werde ich sie gewiß jederzeit befürworten.
Nachdem noch der Abg. Schu macher eine Verstaat⸗ lichung der landwirthschaftlichen Schulen oder wenigstens eine Aufbesserung der Lehrergehälter befürwortet hat, wird der Etat bewilligt; ebenso der Etat der Gestütverwaltung. (Schluß 4 Uhr)
— In der gestrigen Sitzung des Hauses der Ab⸗ , ,. entgegnete auf die Bemerkungen des Abg.
zwalina der Justiz-Minister Dr. von Schelling:
Ich könnte mich dem Herrn Vorredner gegenüber auf die Be⸗ merkung beschränken, daß die Auswahl der Vertheidiger Sache des Gerichtsvorsitzenden ist und mir kein Mittel gegeben ist, auf die Ent⸗ schließungen des Gerichtsvorsitzenden einzuwirken. Ich will aber nicht diesen Standpunkt einnehmen, sondern will materiell auf die Be⸗ trachtungen des Herrn Vorredners eingehen. Ich kann mich in vielen Punkten mit ihm nur einverstanden erklären, aber ich muß allerdings in weiterem Maße, als es von ihm geschehen ist, die Nothwendigkeit betonen, daß die Referendare fleißig zu Vertheidigungen in Straf⸗ sachen herangezogen werden. Es ist für die Ausbildung der künftigen Richter, noch mehr aber für die Ausbildung der künftigen Rechts⸗ anwälte durchaus nothwendig, daß die jungen Männer in der Uebung der freien Rede angeleitet werden. Nun ist aber in den verschiedenen Vorbereitungesstadien der Referendare fast keine andere Gelegenheit gegeben, sich in der freien Rede zu üben, als nur in der Stellung als Vertheidiger; denn das Plädiren von dem Platze des Staatsanwalts aus hat manche Bedenken gegen sich und kommt sehr wenig zur Anwendung. Es ist also durchaus nothwendig,
daß die Referendare in vielen, zum Theil auch in schwierigen Ver⸗ theidigungsfachen dazu. angehalten werden, die Vertheidigung ju fübren und in ihren Vorträgen die geeigneten Anträge zu begründen. Ich will aber damit keineswegs behaupten, daß nun die Vertheidigung durch Referendare die Regel sein solle; ich glaube, was der Herr Vorredner gesagt hat, und was er als Gegenstand einer von mir zu erlassenden Anweisung gewünscht hat, das ergiebt sich schon von selbst aus dem Gesetz. Die Strafprozeßordnung stellt als Regel hin, daß die Auswahl des zu bestellenden Vertheidigers aus den am Sitz des Gerichts wohnhaften Rechtsanwälten erfolgen soll, und als Ausnahme ist im zweiten Absatz des betreffenden Paragraphen hinzugefügt, daß junge Männer, welche die vorgeschriebene erste Prüfung für den Justindienst beftanden haben, als Vertheidiger bestellt werden können. Ich nehme an, daß diese Bestimmungen von den Gerichten in dem Sinne, in welchem sie erlaffen sind, gehandhabt werden, und ich muß bestreiten, daß aus Cher mise c e,, etwa von der Bestellung von Rechtsanwälten zur Vertheidigung Abstand genommen wird.
Da ich einmal das Wort habe, so möchte ich noch auf einige Bemerkungen des Hrn. Abg. Dr. Windthorst zrwrückkommen. In demjenigen, was er über die Geschäftsvertheilung bei den Amts gerichten gesagt hat, erkenne ich einen Kern von Wahrheit. Ich kann ihm insbesondere darin beitreten, wenn er das hiesige Amtsgericht als eine etwas monströse Einrichtung darzustellen gesucgt hat. Ich glaube in der That, daß die Schöpfung eines einheitlichen Amts gerichts für den Landgerichtsbezirk L hier kein glücklicher Gedanke war.
Meine Herren, in anderen Punkten muß ich dem Hrn. Abg. Dr. Windthorst widersprechen. Er hat es so dargestellt, als ob es in den Händen des Ober ⸗Landesgerichts⸗Präsidenten läge, die Ge⸗ schäftseintheilung bei den Amtsgerichten herbeizuführen, und als wenn es hur eines leisen Druckes von mir auf die Ober Landesgerichts Präsidenten bedürfte, um, eine Besserung in dem von ihm befürworteten Sinne herbeizuführen. In dieser Beziehung ist der Hr. Abg. Dr. Windthorst schon durch den Abg. Bödiker berichtigt worden, welcher mit Recht darauf aufmerksam gemacht hat, daß nicht der Präsident des Ober ⸗Landesgerichts, sondern das Präsidium des Landgerichts über die Geschäftsvertheilung bei den Amtsgerichten zu befinden hat. Ich vermuthe, daß der Abg. Or Windthorst bei der Berathung der Reichs⸗Justizgesetze selbst für die Einrichtung des Prä⸗ sidiums bei den Landgerichten gestimmt hat. Sollte ich mich irren, so würde ja der Hr. Abg. Dr. Windthorst mich berichtigen. Durch diese Einrichtung des Prästdiums ist aber die Möglichkeit für die Landes · Justizverwaltung ausgeschlossen, eine Einwirkung auf die Justiz⸗ verwaltung in denjenigen Beziehungen auszuüben, welche in die Hände des Präsidiums gelegt sind, und zu diesen Geschäften gehört auch die Geschäftsvertheilung bei den Amtsgerichten.
Allerdings würde ich, wie der Hr. Abg. Bödiker bemerkt hat, in der Lage sein, diejenigen Grundsätze, welche über die Geschäftsverthei⸗ lung durch die Verfügung von 1879 festgestellt sind, abzuändern und zu. modifiziren. Allein die Ausführung würde nur immer in den DVänden des Präsidiums sein, und die Einrichtung des Präsidiums hindert die Landes, Justizverwaltung, in die Ausführung selbstthätig ein⸗ zugreifen. Diese Einrichtung hat aber gleichzeitig die Folge, daß die Landes ⸗Juftizherwaltung insoweit von der Verantwortlichkeit befreit sein muß, welche nun dessen ungeachtet der Hr. Abg. Dr. Windthorst derselben zuzuschieben versucht hat.
Dem Abg. Lückhoff erwiderte der Minister des Innern Herrfurth:
Ich kann im Allgemeinen mit den Ausführungen des Abg. Lück— hoff mich ür meine Person im Wesentlichen einverstanden erklären. Er hat meines Erachtens ein Ziel bezeichnet, dessen Erreichung sehr erstrebenswerth ist, und ich glaube, er hat auch mit Recht hervor⸗ gehoben, daß dieses Ziel nur durch die Fürsorge für unsere ver—⸗ wahrloste Jugend erreicht werden kann, wie sie durch Kirche, Schule und durch die freie Liebesthätigkeit in gemeinnützigen und wohlthätigen Vereinen ausgeübt wird. Auf alle Sinzelheiten nach dieser Beziehung einzugehen, glaube ich mir versagen zu sollen, weil sie mit meinem Etat, der hier zur Diskussion steht, nicht in Beziehung stehen. In zwei Punkten hat sich allerdings seine Rede auf, den Etat des Ministeriums des Innern mitbezogen, und in diesen beiden Punkten bin ich leider mit ihm nicht der gleichen Meinung. Er hat den Wunsch ausgesprochen, daß die verwahrlosten Kinder nicht erst zu dem Zeit⸗ punkt in Zwangserziehung gebracht werden sollten, wenn sie eine Strafthat begangen haben und zur Zwangserziehung verurtheilt werden, sondern daß schon vorher, wenn sie auf dem Wege zu dieser Verwahrloßsung wären, diese Zwangserziehung einzutreten habe. Meine Herren, das steht in Widerspruch mit den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. März 1878, wonach überhaupt erst dann eine derartige Zwangserziehung eintreten kann, wenn ein Kind im Alter zwischen dem 6. und 12. Lebensjahre eine strafbare Handlung begangen hat, und wenn das Vormundschaftsgericht den Beschluß wegen der Unter bringung in Zwangserziehung gefaßt hat. Wollte man Kinder, bei welchen diese Voraussetzung nicht vorliegt, in der Weise dieses Gefetzes unterbringen, so würden sich die Landarmen⸗ und Provinzialverbände sehr wehren; denn es würden ihnen daraus erhebliche Kosten erwachsen.
Der zweite Punkt, der sich auf den Etat des Ministeriums des Innern bezog, war die Aufforderung, ich möchte aus dem in Kap. 95 Titel 7 ausgeworfenen Betrage Zuwendungen an Erziehangs⸗ vereine eintreten lassen. ;
Wollte ich dies thun, meine Herren, so würde ich mich eines sehr scharfen Monitums Seitens der Ober⸗Rechnungskammer aussetzen, denn ich bin nicht berechtigt, diesen Fonds dazu zu benutzen. Wohl aber kann ich aus einem andern Fonds derartige Beihülfen geben, nämlich aus Kap. 96 Titel 11, dem Dispositionsfonds bei den Straf⸗ anstalts⸗ Verwaltungen. Und gerade von dem von Hrn. Abg. Lückhoff ausgesprochenen Gedanken ausgehend, daß in der verwahrlosten Jugend der Nachwuchs für unsere Strafanstalten und Zuchthäuser fteckt, und daß demgegenüber Vorbeugungsmaßregeln nöthig sind, habe ich, soweit diefer in seinen Mitteln sehr beschränkte Fonds mir Mittel übrig ließ, dieselben vielfach dazu verwendet, um derartigen Vereinen Bei- hülfen zu gewähren, und ich werde, soweit eben Mittel mir zur Ver— fügung stehen, aus dem bezeichneten Fonds dies auch ferner thun.
Handel und Gewerbe.
Der Aufsichtsrath der Berlin⸗Charlottendurger Pferde⸗ bahn-⸗Gesellschaft bat die von der Direktion vorgelegte Bilanz genehmigt und beschloffen, der bevorstehenden Generalversammlung eine Dividende von 150, vorzuschlagen.
— Vom oberschlesischen Steinkohlen markt berichtet die „ Schles. Ztg.: Wenngleich das Kohlengeschäft in Folge des ver⸗ minderten Bedarfs an Hausbrandkohlen von seiner früheren Lebhaftig⸗ keit verloren hat, so hat dies doch keinen Einfluß auf die Preise ge⸗ habt. Auch sind die Bezüge an Kohlen schwächer geworden, nachdem die Mehrzahl der Händler und Fabriken sich aus Besorgniß vor etwaigen Arbeitsausständen in ausreichendem Maße mit Kohlen ver⸗ sehen hatten, sodaß sich jetzt verschiedentlich,; wenn auch nicht er⸗ hebliche Bestände an den Förderschächten ansammeln. Im Ganzen berrschte aber ein regelmäßiges Geschäft, und ist besonders die Nachfrage nach kleineren orten groß, weshalb die Sortir⸗ werke auf den Kohlengruben in vollem Gange sind. Es besteht die Absicht, die Nußkohlen J im Preise auf gleiche Stufe wie Stück- und Würfelkohlen zu stellen. Im Lokalverkauf stellen sich Stück- und Würfelkohlen auf 40-45 3, Nußkohlen 36 bis 40 , Steinkohlen 2 — 28 3, Erbskohlen 23— 28 8, Staub⸗ kohlen -= 109 3 pro bo kg ab Grube. An der neuen Förderanlage bei dem Bahnhof Chorzow wird rüstig gearbeitet; ebenso an dem neuen Förderschachte der Myslowitz⸗ Gruhe. 89. die Erzeugung von Kokes sind die Anlagen im angestrengtesten Betriebe, da n fel, noch immer nicht den Bedarf zu decken vermögen. an,,
— Die vorgestrige Generalversammlung der Mittel deutschen
Kredit bank in Frankfurt a. M. hat die Dividende für das ab⸗
gelaufene Geschãftsjahr auf 70Yso fegen, Die ausscheidenden Mit
glieder Geheimer Rath Kircher (Meiningen) und August Siebert
Frankfurt) wurden wiedergewählt; James Hardy und Ernst Meyer, eide aus Berlin, wurden neu gewäblt.
— Dem in der ordentlichen Generalversammlung der Glad⸗ bacher Rückversicherungs⸗Gesellschaft vom 19. d. M er⸗ statteten Bericht über die Ergebnisse des Jahres 1889 entnehmen wir Folgendes: Das Geschäftsjahr hat einen Gewinn von 40 000 4 ergeben, welcher zur Ergänzung des 1888 um 230 000 M reduzirten Grundkapitals verwandt worden ist. Das Gewinnergebniß ist ungünstig beeinflußt, durch die Betheiligung der Gesellschaft an dem Geschäft der Gladbacher Feuerversicherungs⸗Gesellschaft aus deren Vertrag mit dem Westfälischen Bauernverein. Im Uebrigen war der Geschäfts⸗ verlauf befriedigend. In Kraft war eine Rückhersicherungssumme von 235 513 9333 ½½ Am Jahresschluß blieb eine Versicherungssumme von 129 213 054 MS in Kraft. Die Brutto⸗Prämieneinnahme betrug S884 061 4M oder 311 089 M weniger als 1888. Die Prämienreserve stellt sich auf 354 738 S6 — 48,98 ½ gegen 375 079 4 — 41, 17 der Prämieneinnahme für eigene Rechnung pro 1888. Die Schäden betrugen 895 034 M gegen 1250 331 6 im Vorjahre. Der Schaden⸗ antheil der Retrozessionäre betrug 247 556 S Die schwebend geblie⸗ benen Schäden betragen 160 605 S, wovon 121771 M für eigene Rechnung.
— Dem in der 27. ordentlichen Generalversammlung der Glad bacher Feuerversicherungs⸗Gesellschaft über den Rech— nungsabschluß für das Jahr 1839 erstatteten Bericht entnehmen wir Folgendes: Die Gesellschaft hat mit einem Gewinne von 88 386 abgeschlossen. Davon entfallen 28 3536 S ijur Kapitalreserve und werden 5 C — 30 S6 pro Aktie als Dividende vertheilt. Un⸗
ünstig beeinflußt ist das Gewinnergebniß durch den bei der en tic des gänzlich aufgegebenen Rückversicherungsgeschäfts erlittenen Verlust von 67 421 4A, sodann durch einen 200 000 S übersteigenden Verlust aus dem gekündigten Vertrage mit dem
Westfälischen Bauernverein. Die Prämien⸗Einnahme betrug 2586 547 A oder 1798 4532 M mehr als 1888. Die Schäden für eigene Rechnung betrugen 1000198 46 oder 213 735 weniger als 18883. Die Prämienreserve beträgt 616630 4, d. i. 48.01 (1888: 630 188 6 — 43.03 0 der Prämien ⸗ Einnahme für eigene Rechnung. Der Effektenbestand ist um 152185 zurück⸗ , dagegen hat sich der Hypothekenbestand um 265 000 4 ge⸗ oben, sodaß sich eine Steigerung der Werthanlagen um 112 314 4 ergiebt. Außerdem ist das Immobilienconto um 115 000 M gestiegen.
— Von der Leipziger Ostermesse berichtet die Leipziger „Monatsschr für Textil⸗Ind.: Seit einigen Jahren schon sind nur die ersten Meßtage für die Tuchbranche maßgebend; in den ersten drei Tagen, womöglich schon am ersten, muß das Geschäft gemacht sein, wenn die Messe eine gute genannt werden soll. Für diese Messe kann das nicht gesagt werden; flott gekauft wurde sehr wenig, obgleich man das Gegentheil nach dem guten Ostergeschäft erwartet hatte. Die Fabrikanten waren vollauf beschäftigt, da sie mit Aufträgen fürs Frühjahr reichlich versehen waren, und brachten deshalb nur ihre Rest⸗ lagerbestände und einzelne Neuheiten zur Messe; nur Forst hatte die billige Waare in größeren Mengen am Platz. Der Absatz war aber der Anfuhr gegenuber ein sehr geringer. Bessere Forster, speziell neue helle Sachen, wurden gern gekauft; Krimmitschauer Fabrikate waren wie gewöhnlich gut sortirt und sind namentlich in den Preislagen von 3, 80 4,40 M schlank gekauft worden; Werdau zeichnete sich wieder durch schöne Qualitätwaare aus; Kottbus hatte eine ziemlich starke Anfuhr bewirkt, erzielte aber nur ein mittelmäßiges Geschäft, Lucken walde brachte schöne Paletotstoffe, mode⸗ und taubengraue fanden guten Absatz; Peitz hatte verschiedene neue Sachen, die gern gekauft wurden; in Aachener Kammgarnen war das Ge— schäft ziemlich lebhaft. Der geringen Kauflust wegen waren die Preise theilweise niedriger als letzte Messe, blieben aber zumeist unverändert. — Das Geschäst in Damenkleiderst offen war ziemlich flau; begehrt waren Greizer und Geraer Fabrikate, namentlich Beige in Jacquard⸗Dessins; Bordurenstoffe, sowie gestreifte einfarbige und Noppéss wurden noch gerne gekauft, während Glauchauer und
Meeraner Fabrikate etwas vernachlässigt waren. — In Elsässer Wasch ⸗Kleiderstoffen, wie Satin, Zephir, war das Geschäft ziemlich lebhaft; auch baumwollene Flanells zu Konfektionszwecken waren esucht. — Das Geschaͤft in Seidenwaaren, Tüchern, Decken und einenwaaren war nicht bedeutend. ü
— Der Verwaltungsrath der Hessischen Ludwigsbahn hat beschlossen, der Generalversammlung vorzuschlagen, für 1889 eine Dividende von 435 9ͤο zur Vertheilung zu bringen sowie dem Erneue— rungöfonds und der Pensionskasse die gleichen Beträge wie für 1888 nämlich 700 000 M bezw. 100 090 4, zu überweisen.
— Der Aufsichtsrath der Deutschen Grundkredit⸗Bank zu Gotha hat die Bilanz und das Gewinn und Verlust ⸗Conto pro 1889 festgestellt. Der Reingewinn beträgt 557 859 „ und die Unter⸗ bilanz ermäßigt sich von 1877638 ½ auf 1219778 4A
— Die Betriebseinnahmen der Gotthardbahn betrugen im März 1890 für den Personenverkehr 387 509 (im Februar 220 000) Fr., für den Güterverkehr 687 509 (im Februar 620 009) Fr., verschiedene Einnahmen 35 000 (im Februar 30 000) Fr., zusammen 1105000 (im Februar 870 000) Fr. Die Betriebsausgaben betrugen im März 1890 500 0900 (im Februar 455 000) Fr. Demnach Ueber⸗ schuß 665 000 (im Februar 415 000) Fr. Der Betriebsüberschuß im März 1889 betrug 615 0090 Fr.
Leipzig, 17. April. (W. T. B.) Kammzug-Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. April 4380 M. pr. Mai 450 ας, pr. Juni 480 , pr. Juli 4,30 „c, pr. August 4,77 M, pr. September 4775 416, pr. Oktober 4,77 , vr. No- vember 4,377 S6, pr. Dezember 4775 SM Umsatz 85 000 kg. Behauptet. ;
London, 17. Aptil. (W. T. B. Wollauktion. Gute Be⸗
theiligung, fest, unverändert. Bradford, 17. April. (W. T. B.) In Wolle mehr Geschäft, anziehend, Kreuzzuchten hauptsächlich gefragt, zweifädige Garne
ziemlicher Begehr, fester, einfädige ruhig.
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
2. Zwangsvollstreckungen, . orladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2e. ;
4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
Kommandit ⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien ⸗Gesellsckh. Berufs ⸗Genossenschaften. .
Erwerbs. und Wirthschafts-Genossenschaften. Wochen⸗Ausweise der dentschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Litt. N. Nr. 49 043 à 500 M tro. 1. Mai 165380]
4 eines am 31. Oktober v. Is. in der Straße
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
4054 Steckbriefs⸗ Erledigung.
Der gegen den Töpfer Carl August Louis Block, geboren 2. April 1852 zu Berlin, wegen Blutschande in den Acten J. Ib. 531/84 unter dem 2. Februar 13885 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.
Berlin, den 12. April 1890.
Staatsanwaltschaft bei dem Königl. Landgericht J.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
är) Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen im Kreise Nieder⸗ Barnim Band 81 Nr. 418 auf die Namen 1) des Bauführers Isidor Kaphan, 2) des Tapeziermeisters Julius Faust, Beide hier, eingetragene, in der Rei: nickendorferstraße belegene Grundstück am 12. Juni 1899, Vormittags 19 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle — Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel ., Erdgeschoß, Zimmer Nr. 40 — ver⸗ steigert werden. Das Grundstuͤck ist 10 a 35 4m groß und weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer ver⸗ anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab⸗ schrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts— schreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige 5 von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden
ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs—⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden, und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gericht glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widri⸗
enfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücs tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 12. Juni 1890, Mittags 12 Uhr, an oben bezeichneter Gerichtsstelle ver kündet werden.
Berlin, den 3. April 1890.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 63.
4082] Aufgebot. Es ist das Aufgebot folgender angeblich abhanden — 56 400. Staatsschuldverschreibungen der reuß. consolidirten Anleihe:
a. de 1876/79 Litt. E. Nr. 40515 über 300 (C von der Wittwe des Justizraths Vietor in Cassel, vertreten durch den Rechtsanwalt Gervinus zu Cassel,
b. de 1882 Litt. F. Nr. 214416 und 214417 über je 200 MS von der Kaiserlichen Ober⸗ Postdirection zu Schwerin i. Meckbrg.,
6. de 1876/79 Litt. E. Nr. 18626 über 300 M von dem Bäckermeister Andreas Wischeropp zu Ochtmersleben, vertreten durch den Justiz⸗ rath Dr. Lochte,
beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf— gefordert, spätestens in dem auf den 8. Mai 1891, Mittags 12 Uhr vor dem unterzeichneten Ge—⸗ richte, Neue Friedrichstraße 13, Lof, Flügel B. part., Saal 32 anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Berlin, den 1. April 1890.
Das Königliche Amtsgericht. J. Abtheilung 489.
(4075) K. Amtsgericht Stuttgart Stadt.
In der Aufgebotssache des Franz Josef Brunnen miller, ledig, in Wurmlingen wird gemäß Gerichts⸗ beschlufses von heute der Inhaber der auf den In⸗ haber lautenden 4960 Württ. Staatsschuldscheine
und 1. November, 2) Litt. O. Nr. 14 175 à 200 M tro. 1. Februar und 1. August aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, 14. Mai 1894, Vormittags 9 Uhr — Justiz⸗ gebäude A. G. Saal Nr. 25 — anberaumten Termin seine Rechte hierorts anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftlos— erklärung erfolgen würde. Den 17. März 1890. Gerichtsschreiber Neuburger.
Aufgebot.
Die Barbara Mouth, Wittwe von Johann
Nicolaus Ammer,
der Bäcker Franz Ammer,
der Bäcker Peter Ammer jan.
der Peter Ammer sen. als Vater und Vor—
mund der minderjährigen Juli Ammer,
die Marie Ammer, Ehefrau des Krämers
Stephan Becker, alle in Stieringen wohnhaft, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Wagner hier, haben zum Zwecke der Kraftlos⸗ erklärung der zu den nachstehend aufgeführten, durch Urtheil des Kaiserlichen Amtsgerichts 4 vom 8. Juni 1889 für kraftlos erklärten 4 9 Obliga tionen der Lothringischen Allgemeinen Bezirksanleihe gehörigen Zinsscheine das Aufgebots⸗Berfahren beantragt. ,
Der Inhaber der Zinsscheine wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 6. No⸗ vember 1890, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Sitzungssaal Nr. 389, I. Stock, anberaumten Aufgebots⸗Termine seine Rechte anzumelden und die Zinsscheine vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben er— folgen wird. ;
Bezeichnung der Obligationen.
J. Litt. B. zu 506 MS Nr. 289 290 291 292.
II. Litt. C. zu 200 SM Nr. 3314 3315 3316 3317 3318.
Metz, den 5. April 1899.
Kaiserliches Amtsgericht. Vaillant.
693791 Aufgebot.
Der Schiffer Hermann Vahl zu Wolgast hat in Gemeinschaft mit dem Schiffskapitän Heinrich Schwartz und dem Fräulein Luise Peters daselbst das Aufgebot der angeblich abhanden gekommenen Schuldverschreibung d. d. Stralsund, den 19. April 1879, lautend über 6000 M Darlehnsforderung, für welche der Schraubendampfer „Reihefahrer‘ von Stralsund verpfändet (Col. 10 des Schiffsregisters Nr. 36) beantragt.
Es wird daher der unbekannte Inhaber derselben aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 11. Oktober 1899, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 12, seine Rechte anzumelden und die Schuldverschreibung vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Stralsund, den 1. März 1890.
Königliches Amtsgericht. J.
3194
1 Aufgebot.
Auf Antrag des Königlichen Regierungs⸗Präsi⸗ denten zu Breslau werden, nachdem der am 31. März 1879 von der hiesigen Königlichen Regierung als außergerichtlicher Auktionator angestellte Tischler⸗ meister Emil Hübner zu Strehlen dieses Gewerbe aufgegeben und die Rückzahlung der von ihm in der gedachten Eigenschaft bestellten und bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse zu Breslau hinterlegten Kaution von 300 M beantragt hat, alle diejenigen, welche Ansprüche an die vorgedachte Kaution zu haben glauben, hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte bei dem unterzeichneten Gericht spätestens in dem auf den 4. Juli 18990 Brinttag6' 1 ihr, an der Gerichts ftene hierfel hf am Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4. Zimmer 89 des II. Stockeß anberaumten Aufgebotstermine an⸗ zumelden, widrigenfalls sie ihrer Ansprüche an die Königliche Regierung verlustig gehen und die Kaution des p. Hübner freigegeben werden wird. ö
Breslau, den 9. April 1890. ö
. es Amtsgericht.
Aufgebot. Das Aufgebot folgender Sparkassenbücher der Niederlausitzer Nebensparkasse zu Sorau: 1) Litt. F. Nr. 7525, ausgefertigt für Fritz Borrmann zu Legel, lautend über 37 Thaler , m ref een 10 Pfennige am 30. Juni 90,
Litt. F. Nr. 12723, ausgefertigt für Johanne Ernestine Heinze (Haenisch), geb. Maerkisch, in Reinswalde, lautend über 170 S 61 4 am 31. Dezember 1883, Iitt. F. Nr. 20663, ausgefertigt für Gottlieb Haenisch in Reinswalde, lautend über 163 27 8 am 31. Dezember 1883,
4) Titt. F. Nr. 22560, ausgefertigt für Ernst Haenisch in Reinswalde, lautend über 52 M 49 5 am 12. Januar 1884,
ist beantragt.
Das Sparkassenbuch zu 1 ist angeblich verloren gegangen; die Sparkaffenbücher zu *—4 sind im Juli 1884 verbrannt.
Auf Antrag des Müllermeisters Heinrich Floeter in Nieder⸗Hartmanns dorf bei Wiesau, der verehelichten Weber Haenisch, Johanne Ergestine, geb. Maerkisch, zu Reinswalde und des Webers Gottlieb Haenisch ebenda, wird ein Jeder, der an diese Sparkassenbücher irgend ein Anrecht zu haben vermeint, aufgefordert, seine Ansprüche und Rechte spätestens in dem Auf⸗ gebotstermine den 30. Seyntember 1890, Vor⸗ mittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Terminszimmer Nr. III., anzumelden, widrigenfalls die . r ann der Sparkassenbücher erfolgen wird.
Sorau, den 6. Februar 1890.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
693661 Aufgebot.
Für die Valentin Gruslewski'schen Minorennen ist von der hiesigen Kreissparkasse das Sparkassen buch Nr. 1865 ausgestellt worden, welches über i, nm zusammen 15,50 SM und 4,30 ½ Zinsen autet.
Der Vormund der genannten Minorennen, Ein— sasse Jacob Goszka aus Kl. Glemboczek hat be— hauptet, dieses Sparkassenbuch verloren zu haben.
Der unbekannte Inhaber des bezeichneten Spar— kassenbuchs Nr. 1865 wird deshalb auf Antrag des Jacob Goszka hierdurch aufgefordert, seine Rechte spätestens im Termine den 16. September 1890, Vmts. 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Strasburg Wpr., den 1. März 1890.
Königliches Amtsgericht.
5. Beschluß. Auf den Antrag des Finders, Letzigen Polizeiwacht⸗ meisters August Romahn in Stollupoenen, früher Gensdarm in Kl. Spalienen, werden die Verlierer oder Eigenthümer der im September 1879 in einem kleinen etwa 3 Meile von der Stadt Nikolaiken an dem Wege nach Turoscheln zu belegenen Gehölz ge—⸗ fundenen vier Ochsen aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin dem 16. Juni 1899, Vormit⸗ tags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 1 ihre Ansprüche und Rechte anzumel⸗ den, widrigenfalls ihnen nur der Anspruch auf Heraus⸗ gabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch vorhandenen AÄntheils 4 jedes weitere Recht aber ausgeschlossen wird. Nikolaiken, den 5. April 1890.
Königliches Amtsgericht.
4078] Aufgebot.
Es ist das Aufgebot folgender Fundsachen: 1) einer am 23. August v. Is. von Gustav Voigt jun, Alexandrinenstraße 62 wohnhaft, gefundenen dreiteiligen Granatbrosche, 2) eines am 27. November v. Is. dem Königl. , , . Fritz Siebert, Kronen traße 62, zugelaufenen braunen, langhaarigen Jagd⸗ hundes mit weißer Brust und einem weißen Fleck an der linken Vorderpfote, 3) eines am 17. November v. Is. in der Rathe⸗ nowerstraße auf dem Trottoir von dem Knaben Wilbelm Puhst, Sohn des Eisenbahnbetriebs sekretairs Gottfried Puhst, Dreisestraße 11, gefun⸗
denen Zehnmarkstückes,
Alt-Moabit, vor dem Grundstück Nr. 89, von dem Schutzmann Schmidt, Klopstockstraße 36, gefundenen Kinderwagens, ; ö
5) einer Mitte September 1889 von dem Kellner Edmund Oertel, Unter den Linden 51, gefundenen Rosette mit Rosen (Brillanten),
von den Findern bezw. deren Vertretern beantragt. Die Verlierer oder Eigenthümer dieser Gegenstände werden hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. Juni 1890, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzelchneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof Flügel B, part. Saal 32 anberaumten Termin ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls ihnen nur der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht derselben aber ausgeschlossen werden wird.
Berlin, den 1. April 1890. ;
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 49.
65408 Aufgebot.
In Sachen des Metzgermeisters Max Untermayer
in Kriegshaber, vertreten durch den Kgl. Advokaten
Rechtsanwalt Costa dahier, gegen Untermayer
Zacharias, Isidor und Adelheid von Kriegs haber wegen Hypothekamortisation.
In Erwägung, daß der Kgl. Advokat Rechts⸗ anwalt Costa dahier unter Vorlage einer Vollmacht des Metzgermeisters Max Untermayer in Kriegs⸗ haber und Namens desselben unterm 18. . 1889 pr. 8. Februar 1890 hierorts den Antrag ge⸗ stellt hat, bezuglich der auf dem Anwesen der Schuh⸗ machers⸗Eheleute Simpert und Elise Enmeier in Kriegshaber Haus Nr. 144. im Hypotheken⸗Buche dieser Gemeinde Band II. Seite 388 und zwar in II. Rubrik seit 14. April 1825 und bezw. 4. Fe⸗ bruar 1840 für Zacharias, Isidor und Adelheid Untermayer noch eingetragenen Mitbenützungs und bezw. Wohnungsrechte das Aufgebotsverfahren ein- zuleiten, dieser Antrag als zulässig und gerechtfertigt erscheint, nachdem das Interesse des Antragstellers zur Sache dargethan wurde, und derselbe anderseits auch dem Gerichte glaubhaft gemacht hat, daß die Nachforschungen nach den rechtmäßigen Inhabern obiger Rechte fruchtlos geblieben und vom Tage der letzten auf diese sich beziehende Handlung an ge⸗ rechnet dreißig Jahre verstrichen sind, für das Auf⸗ gebotsverfahren das Gericht ausschließlich zuständig ist, bei welchem das betreffende Hypotheken⸗Buch geführt wird, aus diesen Gründen und in Anwendung des §. 82 Hyp.-Ges. in der Fassung des Art. 1235 Abs. JZ. 3 des bayr. Ausf. G. zur R. -C. P. -O., dann der §5§. 823, 824 ꝛc. des letztgenannten Ge⸗— setzes wird hiermit Aufgebot erlassen und ergeht an alle Diejenigen, welche auf obige hvpothekarisch ver⸗ sicherte Ansprüche ein Recht zu haben glauben, die öffentliche gerichtliche Aufforderung, solches innerhalb 6 Monaten, spätestens aber im Aufgebotstermine, d. i. Montag, den 13. Oktober 1899, Vor⸗ mittags 9 Üihr, im diesgerichtlichen Geschäfts⸗ zimmer Nr. 12 0x. anzumelden, widrigenfalls obige Mitbenützungs« und bezw. Wohnungsrechte für er⸗ loschen erklärt und im Hypotheken ⸗Buche 1, eit. ge⸗ löscht werden würden.
Augsburg, am 10. Februar 1890.
Königliches Amtsgericht. gez. v. Gutermann.
4068 ö Aufgebot.
Der Schäfer Horstmann Nr. 230 Hille hat das Aufgebot der im Grundbuch von Hille Blatt 7H Blatt 468 auf den Namen des am 6. August 1878 zu Hille verstorbenen Carl Heinrich August Breek eingetragenen Grundstücke Flur 15 Nr. 618, 288 beim Teich Haus groß 3 Ar, Flur 15 Nr. 619/287 beim Teich Hof groß 13 Ar 99 Q-M., Flur 16 Nr. 35 Marktbreite Hof groß 50 Q. M., Flur 19 Nr. 172/130 Röckemoor Weide groß 39 Ar 36 Q.-⸗M. der Katastralgemeinde Hille, behufs Besitztitel⸗ berichtigung beantragt. Alle, welche Eigenthums⸗ oder andere Rechte auf die oben bezeichneten Grund⸗ stücke in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, die⸗ selben spätestens in dem auf den 11. Juni 1890, Vormittags 11 Uhr, Zimmer 22, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Termine anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls die unbekannten Eigenthumtzprätendenten mit ihren Ansprüchen auf