1890 / 101 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 Apr 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Liebe zum Vaterlande und zum angestammten Herrscherhause zu m e. unter den Glaubensgenossen das evangelische Bewußtsein zu stärken.

In Halle hat sich, wie dasselbe Blatt mittheilt, am Montag ein christlich⸗sozialer Arbeiter verein gebildet.

Der Ausstand der Cigarrenarbeiter in Halberstadt ist nach einer Dauer von 8 Wochen beendet worden. Den Erfolg des Ausstandes stellt das Halb. Int.⸗Bl.“‘ folgendermaßen dar: Die Arbeiter haben auch nicht eine einzige ibrer Forderungen durchgesetzt, sie haben umsonst gedarbt und Noth ge litten, ihre unter Opfern und Entbehrungen mancher Art angesam⸗ melte und wohlgefüllte Unterstützungskasse ist um 30 —=40 00 ärmer, und um diese Summe wieder zu ergänzen, wieviel Schweiß und Ärbeit gehört dazu? Auch die Fabrikanten haben unter dem Strike schwer gelitten. .

Der Verein Aachener Tuchfabrikanten beschloß, unter Festsetzung einer Konventionalstrafe, jeden Arbeiter, der am 1. Mai ohne genügenden Grund von der Arbeit fortbleiben würde, 2 Monate lang nicht zu beschäftigen. . 6

In Stettin fand am Dienstag, wie die ‚Ostsee⸗Ztg. berichtet, eine jahlreich besuchte Versammlung von Mitgliedern des Arbeit- geberbun des der Baugeschäfte von Stettin und des Kreises Randow statt, in welcher über Maßnahmen gegen etwaige Strikes berathen wurde. Die Versammlung keschloß zunächst die Errichtung eines Melde ⸗Amts, auf welchem Arbeitnehmer die Arbeitgeber erfahren können, welche Arbeitskräfte suchen Von Mitgliedern des Bundes wird vom 1. Mai d. J. ab kein Geselle in Arbeit genommen, der nicht einen Entlaffungeschein von seinem letzten Arbeitgeber auf zuweisen hat. Wird bei einem Arbeitgeber von den Gesellen die Bausperre verhängt, so dürfen die betheiligten Gesellen von keinem anderen Arbeitgeber in Arbeit genommen werden. Falltz vom 1. Mai ab die Kalk. und Steinträger in Folge von Nichtbewilligung ihres erhöhten Lohntarifs auf einzelnen Bauten die Arbeit niederlegen und die bei diesen Bauten beschäftigten Maurer dem Beispiel folgen, wird bei allen übrigen, dem Bunde angehörigen Arbeitgebern gleichfalls die Arbeit eingestellt. Mit Bezug auf den . Mai wurde nach dem Beispiel der Innung der Baugewerbe beschlossen, daß alle Arbeiter, welche an diesem Tage ohne Erlaubniß von der Arbeit fortbleihen, auch für die beiden folgenden Tage von der Arbeit ausgeschlossen bleiben sollen.

In Leipzig faßte der in der allgemkinen Versammlung der Arbeitgeber und Fabrikanten von Leipzig und Umgegend gewählte Ausschuß in Bezug auf die r n. der Arbeitgeber gegen⸗ Über der für den J. Mai d. X. beabsichtigten Demonstration einzelner Arbeitnehmer folgende Beschlüsse: 1) Der Ausschuß erachtet sämmtliche Arbeitgeber für verpflichtet, mit aller Entschiedenheit und Strenge gegen diejenigen Arbeiter einzuschreiten, welche sich an der Arbeitseinstellung am 1. Mat betheiligen. 2) Jedem , . liegt die Pflicht ob, etwaige Gesuche von Arbeitern um Beurlaubung für den 1. Mai abfällig zu bescheiden. 3) Fehlen nur einzelne Arbeiter, so sollen diese sofort oder in möglichst kurzer Frist entlassen werden. 4) Wenn in einem Betriebe zwei Drittel, der Arbeiter feiern, o liegt es dem Arbeitgeber ob, nach eigenem pflichtmäßigen Ermessen selbst bis zum vollständigen Schließen seines Betriebes zu schreiten. 5) Wegen Arbeitsverweigerung am 1. Mai entlassene Arbeiter dürfen nur mit reduzirtem Lohn und nur von ihrem alten Arbeitgeber wieder eingestellt werden 2c.

Wie der ‚Madb. Stg. aus Stuttgart geschrieben wird, be— schloß eine zahlreich besuchte Arbeiter versammlung, an wescher Arbeiter der verschiedensten Gewerbe Theil nahmen, den 1. Mai in der Art als Feiertag zu begehen, daß am Abend geeignete Veranstaltungen getroffen werden sollen. Den⸗ jenigen Arbeitern, welche es möglich machen können, an diesem Tage die Arbeit auszusetzen, ohne sich und Anderen Unannehm⸗ lichkeiten zuzuziehen, wird empfohlen, die Arbeit am 1. Mai ruben zu lassen. Soweit sich bis jetzt übersehen läßt, wird die Zabl der Arbeiter, welche am 1. Mai feiern, verbältnißmäßig klein sein.

Aus Gera schreibt man dem „Chemn. Tgbl.“: Am nächsten Sonnabend läuft die Kündigungszeit der Weber und Weberinnen ab und mit selbigem Tage würden 3000 His 4000 Arbeiter und Arbeiterinnen brodlos sein. In den Kreisen der Arbeiter ist man zu einem Ausgleich auf gütlichem Wege geneigt, und man giebt sich der Hoffnung hin, daß die streitige Angelegenheit im Laufe der nächsten Tage in der einen oder der anderen Form beigelegt werden wird. Der Ausstand der Maurer dauert fort, da die vereinigten Bau— eschäftsinhaber von Gera und Umgegend nicht gewillt sind, auf die . der Gehülfen einzugehen. Die Zahl der Strikenden wird auf 250 geschätzt, von denen ein Theil die Stadt verlassen hat, um in anderen Orten Arbeit zu suchen.

Hier in Berlin hat der „Voss. Ztg.“ zufolge, eine große Ver⸗ sammlung Berliner Bäckergesellen am 22. d. M. beschlossen, am 1. Mai die Arbeit von Morgens 8 bis Abends 10 Uhr ruhen zu Llasse n. Die Direktion der Ludwig Löwe'schen Gewehr⸗ fabrik hat es abgelehnt, das Etablissement am 1. Mai zu schließen. Der Ausstand in der Knopffabrik von C. H Röhll ist beendet. Die Arbeiter waren gezwungen, den Kampf aufzugeben, weil ihnen nicht genügende Geldmittel zur Verfügung standen. Die in den hiesigen Werkstätten der Aktiengesellschaft für Anilinfabrikation in Folge der Ablehnung der Direktions⸗ vorschläge Seitens der Arbeiter-Deputation erfolgte Einstellung des ganzen Betriebes ist seit heute beendet. Der weitaus größte Theil der entlassenen Arbeiter erklärte sich auf Grund der bestehenden Fabrikordnung bereit, die Arbeit wieder aufzu— nehmen und wurde wieder eingestellt. Die gestrige Mittheilung des Blattes, daß in der Heckmann'schen Fabrik 14 Kupfer schmiede die Arbeit wieder aufgenommen hätten, nachdem ihnen eine . bewilligt worden sei, ist, wie jetzt gemeldet wird, un richtig.

Aus Wien meldet W. T. B.“ vom gestrigen Tage: Die Statthalterei von Nieder-Oesterreich hat eine Kund— machung erlassen, in welcher die Arbeiter vor eigenmäch tigen Arbeitseinstellungen und Ausschreitungen am 1. Mai gewarnt werden, und in welcher das strengste Vorgehen bei unerlaubten Auszügen, sowie bei Störungen der Ordnung und Ruhe und bei Exzessen angedroht wird. Es seien alle Vor bereitungen getroffen, um zu verhüten, daß irgend Jemand in Nieder Oesterreich am 1. Mai in seinem Beruf, seinem Eigenthum, seiner Ruhe oder seinem Vergnügen gestört werde.

Wie das „Wolff'sche Bureau aus Privoz mittheilt, ist am 22. und in der Nacht zum 23. d. M. im ganzen Strikegebiet eine Störung nicht, vorgekommen. In den Kohlengruben von Zwierzina bei Polnisch⸗Ostrau und dann auch von Michalkowitz ist gestern die Arbeit wieder aufgenommen worden. Die Stimmung der Arbeiter fängt an, sich zu beruhigen. Dem— zufolge sollte gestern unter Vorsitz des Regierungs-⸗Raths Klingner eine Besprechung mit den Bergbauleitern wegen Anbahnung eines definitiven Ausgleichs zwischen ihnen und den Arbeitern, welche die Arbeit wieder aufgenommen haben, stattfinden.

Aus Pest meldet W. T. B.“: Am 1. Mai wird die gesammte Polizeimacht zur Aufrechterhaltung der Ordnung aufgeboten, ebenso ist die ganze Garnison in den Kasernen konsignirt. Der Corps Kommandant hat strenge Weisung ertheilt, daß bei etwaigen Ruhe— störungen sofort mit aller Strenge vorgegangen werde.

Aus Paris meldet W. T. B.“, daß dem Temps“ zufolge das Organisations⸗Comits für die Manifestation am 1. Mai 10000 Affichen drucken läßt, in welchen die Hoffnung ausgesprochen wird, daß die Arbeiter den Tag mit Ruhe und Würde begehen möchten In Amiens, haben die sozialistischen Arbeiter beschlossen, am 1. Mai eine Ver sammlung abzuhalten und sodann durch eine Deputation auf., der Präfektur die wichtigsten Parteiforderungen bekannt zu geben.

In St. Etienne wurde von einer Ver sammlung von Bergleuten beschlossen, bei allen Gesellschaften einen acht⸗ stündigen Arbeitstag und Einigung, betreffend die Arbeitslöhne, zu verlangen. Sollten diese Forderungen nicht bis zum 1. Mai bewilligt worden sein, so soll ein allgemeiner Strike eintreten.

In Mont lu gon befinden sich 600 Arbeiter der Hüttenwerke Comentrv im Ausstande.

Zur Statistik der schlesischen Bäder.

Nach dem von Dr. Wite zak⸗Jastrzemb erstatteten Medizinisch⸗ statistischen Bericht über die Saison 1889 aus den zum schlesischen Bädertage vereinigten Kurorten: Alt- Haide, Gharlottenbrunn, Cudowa, Flinsberg, Gör— bers dorf, Königsdorff⸗Jastrzemb, Landeck, Langenau, Muskau, Reiner, Saljbrunn und Warm brunn« befanden sich während der Saison 1389 in den genannten Bädern 12665 Per- sonen, darunter 37, 40so männlich und 62,6 c weiblich, welche sich folgendermaßen auf die einzelnen Bäder vertheilten: mit 204, dar⸗ unter 29,9 60 männlich, auf Alt⸗Haide, mit 418, darunter 41,9 9so männlich und b8, 10/0 weiblich, auf Charlottenbrunn, mit 1377, darunter 25 9S männlich und 75,0 o weiblich, auf Cudowa, mit 1662, darunter 24,5 o männlich und 79,5 o weiblich, auf Flinsberg, mit 562, darunter 68,6 0/0 männlich und 314 ½ weiblich, auf Görbersdorf, mit 529, darunter 23,1 M männlich und 76,9 υίς weiblich, auf Jastrzemb, mit 970, darunter 232 9 männlich und 76,3 o weiblich, auf Landeck, mit 558, darunter 24,1 0/9 männlich und 75,9 o weib⸗ lich, auf Langenau, mit 174, darunter 18,4 9ι6ä männlich und 81.6 Ho weiblich, auf Muskau. mit 2661, darunter 38,3 o männlich und 71,7 ½ weiblich, auf Reinerz, mit 2327, darunter 54,7 e männlich und 45,3 0 weiblich, auf Salzbrunn und mit 1234, darunter 45,9 Oo männlich und 54,1 Gο weiblich, auf Warmbrunn.

Wie aus vorstehender Zusammenstellung ersichtlich, giebt das weibliche Geschlecht das bedeutend größere Kontingent an Kurbedürf⸗ tigen ab, indem das Verhältniß zwischen den männlichen und weiblichen Patienten 1: 1B ist. Im Vergleich mit der Frequenz während der Saison 1888 ist bei den meisten Kurorten eine Zunahme zu konstatiren.

Alt-⸗Haide weist ein Plus von 63 Personen auf, Charlottenbrunn von 41, Flinsberg von 958, Jastrzemb von 188. Langenau von 19, Reinerz von 433. Muskau dagegen hat 116 Personen weniger ge— habt und Görbersdorf differirt nur um vier Personen. In Betreff der übrigen Bäder läßt sich kein Vergleich anstellen, da die Berichte zum Theil im Jahre 1888, zum Theil im Jahre 1889 unvoll— ständig waren. ö

Wie in früheren Jahren, so batte Langenau auch im Sommer 1889 den höchsten Prozentsatz von Krankheiten der Ernährung und Konstitution aufzuweisen, nämlich 44 9,sè. Darauf folgt Alt-⸗Haide mit 34 oo, Flineberg mit 31 9d, Cudowa mit 29 ( und Jastrzemb mit 26 ͤ 9. Im Gegensatze zur 1888 er Saison macht sich hier eine Abnahme des Prozentverhältnisses bemerkbar; nur Alt- Haide zeigt ein Plus von 4 Os.

Charlottenbrunn erreichte im vergangenen Jahre mit 40 die relativ höchste Zahl in der Gruppe der Infektionskrankheiten (Sumpf⸗— miasmen. Lustseuche und Keuchhusten), während Jastrzemb gegen daß Jahr 1888 ziemlich gleich blieb. Dieses für Charlott enbrunn sonst ungewöhnliche Verhältniß haben speziell 15 an Keuchhusten erkrankte Personen bewirkt.

In der Behandlung der Krankheiten des Bewegungsapparates nimmt Warmbrunn mit 470 6j die erste Stelle ein. Am nächsten kommt Muskau mit 38 0so, dann Alt-Haide mit 17 90, Landeck und Langenau mit je 100½ und Jastrzemb mit 700. Somit läßt sich auch hier im Vergleiche mit den früheren Jahren eine allgemeine Zunahme konstatiren. Allein Jastrzemb hat im Vergleiche mit den früheren Jahren in der letzten Zeit einen sehr niedrigen 3 derartiger Krankheiten vorzuführen. Während im Jahre 1884 no 23 ,, im Jahre 18858 18096 zur Behandlung kamen, erwies die 1888er Statistik nur 6 G und die letztjährige 7, obwohl die dortigen Soolbäder, welche der Kreuznacher Soole mindestens gleichwerthig sind, als auch die vorzüglichen Moorbäder nach der Erfahrung des Dr. Witezak fast spezifisch bei allen rheumatischen Leiden wirken.

Auch in der vergangenen Saison wurden in Charlottenbrunn und Cudowa die meisten Krankheiten der Kreislauforgane behandelt. Die Höhe des Prozentsatzes blieb für beide Kurorte dieselbe wie im Jahre 1888, nämlich 8oυ und 70wo. ;

Unter den Krankheiten des Nervensystems weist Landeck 30 0 auf, Warmbrunn 24 0υ,, Cudowa 23 0 o, Flinsberg 21 9, Charlotten— brunn 180,0 und Muslau 160.0. Landeck und Warmbrunn ergeben eine Steigerung, dagegen Cudowa eine Abnahme.

In der Gruppe der Krankheiten der Respirationsorgane geht Görbersdorf mit rund 1000,90 voran; hierauf folgt Salzbrunn mit 61 (P, Reinerz mit 52 0so, Charlottenbrunn mit 35 und Flinsberg mit 120,½. Nur Salzbrunn hat eine Zunahme von 70 zu verzeich⸗ nen; dagegen differiren die anderen Kurorte nur unbedeutend.

Die Krankheiten der Verdauungsorgane und die Krankheiten der Harnwerkzeuge werden in schlesischen Bädern wenig behandelt. Das meiste leistet darin noch Saljbrunn mit 120. fur die Krantheiten der Verdauungsorgane und mit 5Ho“ für die Krankheiten der Harn— werkzeuge. Die übrigen Kurorte betheiligen sich nur mit einem kleinen Prozentsatze. ;

In der Abtheilung der Krankheiten der Geschlechtsorgane, die haupt ächlich weibliche Sexual-⸗Erkrankungen umfaßt, steht Jastrzemb mit 47 00 obenan, dann kommt Landeck mit 27 00, Alt-Haide mit 19 o Cudowa mit 160½ , Flinsberg mit 15 9,υὴ und Muskau mit 13 00.

Unter der Rubrik, welche allgemeine Schwächezustände, Marasmus, Rekonvalescenz 2c. umfaßt, ist eine Steigerung von 70K gegen 20G der 1888 er Saison zu notiren.

Das Bielefelder Arbeiterheim.

(Soz. Corr) Das von der bewährten Hand des Pastors von Bodelschwingh zu Bethel bei Bielefeld gegründete „Arbeiterheim‘ hat seinen Bericht über das Jahr 1888 ausgegeben. Möchten doch diese gar nicht umfänglichen Veröffentlichungen zunächst zahlreiche aufmerk— same Leser unter Arbeitgebern und Kapitalisten finden! Dann stände zu hoffen, daß manche von ihnen, die, solange sie das dort ins Leben Gerufene nur vom Hörensagen kannten und deshalb die Bodelschwingh'schen Anschauungen und Rathschläge für fromme Wünsche und utopistische Phantasmen hielten, nun praktische, ihren örtlichen Verhältnissen angepaßte Ver— suche anstellen. Denn daß bei der heutigen Lage der Arbeiter⸗ angelegenheiten positives Thun nicht von vorgefaßten Meinungen über möglich und unmöglich beherrscht und gelähmt werden, auch ver— schiedene Fehlschläge nicht entmuthigen dürfen, wird wohl kein diesen Dingen Näherstehender bestreiten.

Der Buchwerth der 39 von 410 Personen bewohnten Bielefelder Doppelhäuser einschl. Grund und Garten beträgt 264 000 6, von einzelnen dargeliehen sind 65 900 6 zu 3 und 355, Das billigste Doppelhaus kostet 5500 „S, Jahresmiethe ohne Amortisation beträgt 96 „e für die Familie. Das theuerste Doppelhaus mit Werkstatt stellt sich auf 11 215 0 . ;

Die Bielefelder Erfahrungen seien hier in Kürze zusammen gefaßt: 1) Gesunde Arbeitereinzelhäuser mit Garten sind mit sicherer Kapitalanlage zu einem Preise herzustellen, bei dem der Arbeiter für Miethe und Eigenthumserwerb (Amortisation) nicht mehr ausgiebt, als sonst für viel schlechtere Mieths wohnung ohne letzteren. 2) Zur Sicherstellung ist nöthig, daß man nicht auf Spekulation Grund kauft und Häuser baut, sondern erst nach Feststellung der Zahl, und des Bedürfnisses der reflektirenden Familien und mit , auf die Besonderheiten des Orts und der Leute. Auch auf die Sittlichkeit der Miether und Erwerber ist zu achten. 3) Es erleichtert den An— fang, wenn der erste Vertrag nur auf Miethe lautet und das Ver kaufsversprechen erst gegeben wird, wenn der Hauspreis feststeht. 4 Auch Großstädten nahe sind Z Morgen große Grundstücke für ein Doppelhaus zu beschaffen; man darf bis 3060 6 pro Morgen gehen. 5) Kostbare Straßenbauten und Kanalisation sind zu vermeiden und mit Rücksicht auf Eisenbahnen angemessene Entfernungen zu wählen. Für bestimmte Zonen erleichternde Baustatuten. 6) Bildung von Genossenschaften ist zu empfehlen, diesen ist jedoch nicht von vorn⸗ herein selbststãndiges Bestimmungsrecht und damit zu große Verantwor⸗ tung einzuräumen, nur: gemeinsame Haftpflicht fuͤr Verzinsung, Auf—

glichen.

sicht durch einen Ausschuß. Dieser darf die Kassenführung des Vorstandes einsehen. Die 6 nimmt Spareinlagen der Genofsen auf, unterstützt auch wohl Konsumvereine. 7) Von Wichtigkeit ist, daß lebhafte persönliche Fühlung zwischen Patronat, Miethern und Er— werbern besteht, sehr förderlich sind Besuche, Rathschläge, Friedens⸗ vermittlungen, Theilnahme an Nöthen von Seite derselben und per⸗ sönliche Abholung der Monatsmiethe durch den Rendanten. Der Hauptverein stellt sich u. . zur Aufgabe: durch seine Mit⸗ glieder und Freunde für Förderung der Wohnungssache zu werben und zu Vereinsgründung anzuregen, wofür er seine Erfahrungen zur Ver fügung stellt. Er wendet sich an Vorstände größerer industrieller Unternehmungen, auch an Kohlenzechen und sucht sie unter Darlegung einzelner treff licher Vorbilder, z. B. Peters⸗Neviges, Bergwerks⸗ Direktion Saarbrücken, dafür zu gewinnen, daß sie ihren Arbeitern zu einem freundlichen Daheim und Familienleben verhelfen. Er ersucht die Magistrate großer Städte, entweder nach dem Vorbild Bremens gemeinnützige Bauvereine zu unterstützen, oder, wie Halle und Elber⸗ feld, die Sache selbst in die Hand zu nehmen. Heimathlicher Herd auf eigener Scholle ist die Losung. „Die denkbar nützlichste Anlage von Grund und Boden, die leiblich und geistlich, zeitlich und ewig den größten Reinertrag liefert, findet da statt, wo man der Arbeiterfamilie sopiel Garten und Feid zutheilt, als sie neben ihren übrigen Obliegenheiten, bearbeiten kann. Ver⸗ bindung von Industrie und Landwirthschaft ist eine besonders gesegnete Sache, aus Gründen, die hier keiner Ausführung bedürfen. Dadurch werden gewisse Mißstände der ersteren so weit als möglich ausge

In der Reihe der von Dr. Viktor Böhmert und Dr. Wilh. Bode im Verlage von Duncker und Humblot in Leipzig heraus⸗— gegebenen ‚Volkswohl⸗Schriften' ist erschienen:. Der Brannt⸗ wein in Fabriken“. Von Dr. Viktor Böhmert. Neue Bearbeitung (Preis 1 M). Es ist nicht etwa eine Doktorschrift über den Werth oder Unwerth des Genusses alkoholischer Getränke während der Arbeitszeit oder der Arbeitspausen, sondern eine sorg⸗ fältige Zusammentragung der Erfahrungen, Anschauungen und Wünsche einer Reihe hervorragender deutscher Fabrikanten über dieses Thema auf Grund dreier vom Verfasser angestellter Enqueten, das Ergebniß eingehender Beantwortung von Fragebogen aus: a. 106 Betrieben mit zusammen 103 557 Arbeitern (wor⸗ unter 898 233 männliche und 14324 weibliche), b 120 Be⸗ trieben mit zusammen 34987 Arbeitern (worunter 30140 männliche und 4847 weibliche, und .. 591 Betrieben mit zusammen 128 368 Arbeitern (männlich). Die gewonnene, sehr belehrende Ausbeute weist zahlenmäßig nach, daß im ersten Falle die Ernährung von 89 233 männlichen Arbeitern der in Betracht ge⸗ zogenen Fabriken bei 821 0, ungenügend, d. h. vorwiegend aus Kar— toffeln, Butterbrod und Kaffee bestehend, bei 26,38 9,½ annähernd ge— nügend, d. h. theilweise aus Fleischnahrung bestebend, bei 54,53 6/o gut, d. h. wenigstens bei den Hauptmablzeiten ziemlich regelmäßig aus Fleisch bestehend, bei 10,88 G sehr gut, d. h. regelmäßig aus Fleisch bestehend, die von 14 324 weiblichen Arbeitern bei 26,10 e ungenügend, bei 23,21 ν annähernd genügend, bei 40,13 0/9 gut, bei 10,50 0o sehr gut und im zweiten und dritten Falle nicht wesenilich hiervon abweichend gewesen ist. Die Beantwortung der Haupt⸗ frage: Wie stellt sich der Schnapskonsum in den Fa⸗ briken?“ ergiebt kein unbefriedigendes Resultat und gipfelt darin, daß nur mit Hülfe einer nüchternen Arbeiterbevölkerung Deutschland die errungene volkswirthschaftliche Stufe behaupten könne. Die Un— glücks fälle in Folge der Trunksucht anlangend, liefert die vorliegende Statistik nur einen geringen Beitrag; die antwortenden Fabrikanten üben strenge Aufsicht und sorgen dafür, daß betrunkene Arbeiter überhaupt nicht in die Fabrik gelangen. Als Mittel zur Abhülfe wird in erster Linie empfohlen: die gesunde Ernährungs weise der Arbeiter und die Darbietung entsprechender Erfrischungen während der Arbeit, strenge Durchführung des Verbots, Branntwein innerhalb der Fabriken zu verkaufen und zu trinken, die sitt⸗— liche Hebung der Arbeiterschaft und ihrer Familien durch Anleitung und Erziehung zur Sparsamkeit und Reinlichkeit, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Enthaltsamkeits—⸗ prämien, vor Allem aber Förderung des Arbeiterwobls durch Her⸗ stellung gesunder Wohnräume und Heranbildung der lohnarbeitenden Mädchen und Frauen der Arbeiter zu tüchtigen Hausfrauen und that— kräftige Unterstützung aller darauf gerichteten Bestrebungen. Solcher⸗ gestalt ist diese Schrift für Fabrikanten, Werkmeister und induftrielle Arbeiter von großer Wichtigkeit, nicht minder aber auch für Land⸗ wirthe, denen sie sehr beachtenswerthe Winke und Rathschläge darüber ertheilt, wie sie die Arbeiter ihrer Brennereien und Brauereien sammt dem Gesinde behandeln und sich immer als verantwortliche Mit erzieher der ihnen anvertrauten Leute betrachten sollten.

Außen- Handel und Schiffahrt Schwedens im Jahre 1888.

(F.) Nach dem Bericht des Königlichen Kommerzkollegiums über den ausländischen Handel und Lie Schiffahrt Schwedens im Jahre 1888 betrug der Werth der Ein- und Ausfuhr in diesem Jahre 60ß 462 000 Kronen gegen 544 088 000 Kronen im Jahre 1887. Auf die Einfuhr entfielen davon 324 799 990 Kronen und auf die Ausfuhr 281 753 000 Kronen. Die Tragfähigkeit aller im Jahre 1888 in schwedischen Häfen angekommenen und abgegangenen Schiffe belief sich auf 5 900 249 Tons oder 375 805 Tons mehr als im Jahre 1887. Die von den schwedischen Schiffen in auslän— discher Fahrt verdienten Bruttofrachten betrugen nach den Berichten der schwedischen und norwegischen Konsfuln 33 709775 Kronen, wovon auf Segelschiffe 17460938 Kronen und auf Dampfschiffe 162488375 Kronen entfielen. Im Jahre 1887 betrug die verdiente Bruttofracht 29 834 666 Kronen. Bie Handels— flotte Schwedens bestand am Schlusse des Jahres 1888 aus 3844 Schiffen von 500 010 Tons Tragfähigkeit: gegen das Jahr 1887 eine Verminderung um 59 Schiffe und 86 Tons. In den Seemanns—⸗ häusern wurden sür ausländische Fahrt 1878 Schiffskapitäne und 17389 Matrosen, Maschinisten, Heizer u. s. w. angemustert, gegen resp. 1861 und 17162 im Jahre 1887. Die von schwedischen See⸗ leuten im Laufe des Jahres durch die Konsuln heimgesandten Er⸗ sparnisse, Unterstützungen für Angehörige ꝛc. beliefen sich auf 48 156 Kronen oder fast denselben Betrag wie im Jahre 1887.

Ziteratur.

Armee -Eintheilung und Quartierliste des deut- schen Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine für das Jahr 1890. Tabellarische und übersichtliche Zusammenstellung des deutschen Reichsheeres und der Kaiserlicken Marine nach der neuesten erweiterten Formation und Dislokation, mit namentlicher genauer Angabe der Cheftz und Commandeure. Nach amtlichen Mittheilungen bearbeitet. Einunddreißigster Jahrgang. 308. Ge⸗ sammt⸗Auflage. Mit 34 Abbildungen und Beschreibung von Orden und Ehrenzeichen. Berlin, 1890. S. Gerstmann's Verlag, W. Regentenstraße Nr. 20. (Preis 60 3.) Da die Neuformation des 16. und 17. Armee ⸗Corps umfangreiche und durchgreifende Ver⸗ änderungen in der Besetzung der höheren Kommandostellen herbei⸗ geführt hat, so ist die Rang⸗ und Quartierliste für 1890 theilweise nicht mehr zutreffend Um so willkommener dürfte, völlige Zu⸗— verlässigkeit vorausgesetzt die vorliegende Auflage sein, in welcher die Personalveränderungen wie auch die zum 1. April stattgehabten, nicht , Verschiebungen der Garnisonorte Aufnahme gefunden aben.

1) J. Wollenzien, Rendant der Königlichen Gerichtskasse zu Pleschen. Das preußische Gerichtskostengesetz vom 10. Mai 1861 nebst Tarif in heutiger Gestalt und Geltung und in Beziehung auf die Kosten für Handlungen der freiwilligen Gerichts⸗ barkeit, sowie in Nachlaß und Vormundsschaftssachen dargestellt und erläutert. Breslau 1889. IU. Kern's Verlag (Max Müller) VIII und 328 S. Preis gebunden 7 tna

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2) J. Wol lenzien und W. Jacobeit, Justiz⸗Aktuar zu Konitz Westpr. Die Kosten⸗ und Stempelgefetzgebung in Grundbuchs- (Hypothekenbuchs und Stockbuchs⸗) Sachen in der preußischen Monarchie dargestellt und erläutert. Breslau 1889. Derselbe. Verlag. Til und 254 S. Preis gebunden 6 S6. Durch die Justizreorganisation des Jahres 1879 ist im Anschluß an die damals in Kraft getretenen Reichsprozeßgesetze eine für das ganze Deutsche Reich ein⸗ heitliche Regelung des Kostenwesens lediglich in Bezug auf das Tebiet der sog. ordentlichen streitigen Gerichtsbarkeit (Civilprozeß, Strafprozeß, Konkurs) erfolgt, während für das Kostenwefen in Än— gelegenheiten der nicht streitigen (sog. freiwilligen) Gerichtsbarkeit (Grundbuch, Vormundschafts⸗, Nachlaß., Testamentssachen u. f. w) die bis herige, innerhalb Preußens für die verschiedenen einzelnen Rechtsgebiete verschiedene Landesgesetzgebung in Geltung geblieben ist. Diese, durch die Zersplitterung des Kostenwesens auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit herbeigeführte Unübersichtlichkeit des Rechtszustandes hat demnächst noch eine weitere Steigerung dadurch erlitten, daß das zum deutschen Gerichtskostengesetze und zu den deutschen Gebührenordnungen für Gerichtsvollzieher und für Zeugen und Sachverständige erlassene preußische Ausführungẽgesetz vom 10. März 1879 eine Reihe von reichsgesetzlichen Kostenvor— schriften auf die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit der Bestimmung ausgedehnt hat, daß dieselben hier entsprechende Än⸗ wendung finden? sollen. Bei dieser Vielgestaltigkeit des Rechts darf es nicht Wunder nehmen, wenn es selbst dem Richter, noch mehr natürlich dem mit der Handhabung der Kostengesetze in erster Linie betrauten Gerichteschreiber oft sehr schwer fällt, aus dem Gewirr der einander zum Theil durchkreuzenden reichsgesetzlichen, landes gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften diejenigen recht- lichen Gesichtspunkte herauszufinden, nach denen im einzelnen Falle der Kostenansatz für einen Akt der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu erfolgen hat. Schon lange besteht daher das dringende Bedürfniß nach einem Buche, welches durch eine Sichtung und üͤbersichtliche Zu⸗ sammenstellung des in den verschiedenen, theilweise nur schwer zugäng⸗ lichen Rechtsquellen zerstreuten Materials dem betreffenden Beamten die Möglichkeit gewährt, über etwaige, bei der Aufstellung oder Prüfung einer Kostenrechnung auftauchende Rechtsfragen sich schnelle und zu⸗ verlässige Belehrung zu verschaffen. Zur Ausfüllung dieser bisherigen Lücke in der praktisch,juristischen Literatur sind die beiden oben aufgeführten Bücher bestimmt., In dem erstgenannten Buch giebt der bereits durch anderweite literarifche Arbeiten gleicher Art bekannte Berfasser nach einem allgemeinen Ueberblick über den Inhalt und die späteren Abänderungen des Gerichtskostengesetzes vom 10 Mai 1851 zunächst einen Abdruck des letzteren in Leiner gegenwärtigen Gestalt unter Einfügung der Gerichtskostengesetz⸗Nopelle vom 9g. Mai 1854 und des für das ehemalige Herzogthum Lauenburg erlassenen Gesetzes vom 4. Dezember 1859. Sodann folgt der Tarif zu diesen Gesetzen, bei dessen Wiedergabe diejenigen Abänderungen berüͤcksichtigt sind, welche derselbe durch die späteren, das Kostenwesen in Nachlaß und Vormundschaftssachen regelnden Gesetze vom 1. Mai 1865 resp. 21. Juli 1875 erlitten hat. Hieran schließt sich der für den Bezirk des Ober Landesgerichts zu Köln geltende Tarif zum Gesetz vom 12. April 1888, betreffend das Grundbuch- und Immobiliar⸗-Zwangs⸗ vollstreckungswesen im Geltungsbereich des rheinischen Rechts. Pen Schluß bilden ausführliche Kostentabellen. Ein dem Buche bei— gegebener Anhang“ bringt außerdem einen Abdruck des Gesetzes vom 12. März 18659, betreffend die Ausstellung gerichtlicher Erbbescheinigungen, ferner eine Zusammenstellung der für den Stempelansatz maßgebenden Grundsätze und endlich den vollständigen Stempeltarif nebst einer Tabelle zur Stempelberechnung. Die zu den einzelnen Vorschriften der Kostengesetze und Tarife ergangenen Ministerialerlasse und höchst⸗ richterlichen Entscheidungen sind ebenso wie die bei der Kosten— berechnung in Betracht kommenden sonstigen reichs oder landesgefetz⸗ lichen Bestimmungen überall an der betreffenden Stelle einschaltungs« weise zum Abdruck gebracht. Auch zahlreiche eigne Bemerkungen des Herausgebers dienen zum Verständniß des behandelten Rechtsstoffes.

Das oben unter Q bezeichnete, nach gleichen Grundsätzen bear— beitete Buch zerfällt in zwei Hauptabschnitte. Der erste, die Kosten. gesetzgebung in Grundbuchsachen umfassende Hauptabschnitt bringt die einschlägigen für die verschiedenen Landestheile unter verschiedenem Datum erlassenen gesetzlichen Bestimmungen nebst den mit ausführ— lichen Erläuterungen versehenen zugehörigen Kostentarifen. Besonders berücksichtigt ist hierbei das Kostenwesen in den Angelegenheiten des Berggrundbuchs und der Höfe resp. Lßandgüter-Rollen. Ber zweite Haupt- abschnitt behandelt die Stempelgesetzgebung, und zwar in der Weffe, daß nach einer Zusammenstellung der den Stempelansatz betreffenden gesetz⸗ lichen und reglementarischen Bestimmungen der vollständige Stempel tarif unter Einschaltung der Stempelgesetznovelle vom 19. Mai 1889 und Beifügung ausführlicher Erläuterungen zum Abdruck gelangt. Anhangs weise werden dann noch diejenigen, für die Kostenberechnung in Grundbuchsachen maßgebenden Bestimmungen des Gerichtskosten« gesetze vom 109, Mai 1851 nebst Novelle mitgetheilt, auf welche in den früheren Abschnitten Bezug genommen ist.

Wir zweifeln nicht, daß beide Bücher, deren Werth noch durch ein sorgfältig gearbeitetes chronologisches und Sach Register erhöht wird, innerhalb der Kreise, für welche sie bestimmt sind, bald all— seitigen Anklang finden werden. Wir unsererseits tragen kein Be— denken, dieselben als praktisch brauchbar warm zu empfehlen. 8E. Von dem „Staatsrechtlichen, volkswirthschaftlichen und statistischen Jahrbuch“, betitelt: „Annalen des Deutschen Reichs, herausgegeben von Dr. Georg Hirth und Dr. Max Seydel (erlegt von G. Hirth in München und Leipzig) liegen von den 12. Heften Cwierteljährlich 4 M), die den XXIII. Jahrgang (1890) bilden sollen, die neuerschienenen Hefte Nr. 2 und Nr. 3 vor.

Ersteres bringt aus der Feder des Gerichts. Assessors R Leweck in Königsberg i. Pr. eine 70 Seiten lange Abbandlung über die Arbeiter ⸗Krankenversicherung nach deutschem Reichsrecht‘; eine ein⸗ gehende, gesetzerläuternde Arbeit. Letzteres (Nr 3) stellt an die Spitze seines Hauptinhalts als Nachtrag! von Dr. Max Seydel eine Anweisung, bejw. Klarstellung Zwecks Anwendung des 8. 3 des Freizügigkeitsgesetzes im Sinne der Reichsgesetzgebung, reiht an diese 1) unter der Ueberschrift: Gothaer Vertrag Und Eißfe⸗ nacher „Uebereinkunft? eine untersuchende Abhandlung Pr. Max

Seydel' s zur Ermittelung des geltenden Rechts hinsichtlich des Unter⸗ stützungswohnsitzes, wobei Betreffs des sicherheitspolizeilichen Gebiets einige Mängel aufgewiesen werden., deren Befeitigung' al wünschens-= werth bezeichnet wird; 2) eine Denkschrift der Candelskammer zu Halberstadt: Ueber die Haftung des Binnenschiffers nach Artikel 395 des Handelsgesetzbuches! und über die „Nothwendigkeit eines deutschen Binnenschiffahrtsgesetzes zur Herausstellung des Bedürfnisses der zendlichen Regelung der Stromschiffahrts verbältniffe“ im Reich; 3) eine sehr genaue tabellgrische Zusammenstellung der „Rechnungs— ergebnisse der Berufsgenossenschasten für 1888.5 4) die amtliche Berechnung der nach dem Reichshaushalts. Etat für 1890 91 zur Deckung der Gesammtausgabe aufzubringenden Matrikularbeiträge; -den Bericht des Kaiserlichen Statistischen Amts über die deutsche Viehausfuhr nach England und Frankreich! und schließt mit Miscellen. welche auf Grund neuester Ermittelung darthun, daß die Republik Mexiko erheblich größer ist, als nach bisher bekannten k , wird.

Folgendes erk, verfaßt im Auftrage Ihrer König— lichen Hoheit der Großherzogin von ö von dem durch seine Praktische Anleitung zur häuslichen Buchführung und Wohlfahrts— pflege! wohlbekannten Reallehrer Adolf Wang zu Heidelberg hat der . Verlag don Georg Weiß ebendaselbst neuestens herausgegeben: Die Führung eines. Haushaltes in bescheidenen Ver— lt ni ssen. Ein treuer KRathgeber für Arbeiterfamilien und kleinere Geschäftsleute. Zugleich ein Leitfaden für Haus— haltungsschulen lohnarbeilender Näßchen. Angefichts ber öffn. kundigen Thatsache, daß so viele jugendliche Arbeiter oder lohn⸗ arbeitende Mädchen es nie zu einem ordentlichen Wirthschaftsanfang bringen, Tausende von Arbeiterfamilien alljährlich unter Kummer und Elend zu Grunde gehen, und zwar meist nur deshalb, weil ihnen ein Wegweiser in der Kunlt des Sparens und einer ziel⸗ bewußten Lebensführung fehlte, erscheint diese Schrift in der ausgesprochenen Absicht, dem Arbeiterstande solche Weg⸗ weisung handgreiflich darzubieten. Dementsprechend zeigt sie zunächst, wie die lohnarbeitenden Mädchen sich zu tüchtigen Hausfrauen heran bilden können, wie aber auch jeder Arbeiter durch Sparsamkeit und Strebsamkeit den Grund zu seiner späteren Selbständigkeit und Wohl⸗ fahrt legen muß, und wie endlich jede gegründete Arbeiterfamilie ihr häusliches Glück mit Klugheit und Festigkeit gegen die Stürme des Lebens sichern kann. In diensamster Verwerthung des Beirathes praktischer Arbeiterfamilien und Geschäftsleute wird' durch Beispiele aus dem wirklichen Leben anschaulich dargethan, wie durch Einhaltung eines festen Sparplanes füglich jede Arbeiterfamilie mit bescheidenen Mitteln auszukommen vermag. Sodann wird der Woeiterstand ein— gehend darüber belehrt, was er jetzt schon thun sse, um der großen Vortheile der Uebergangsbestimmungen der Invaliden und Alter?“ rente theilhaftig zu werden. Demnächst folgt eine gediegene Beantwor⸗ tung der in das Arbeiter Familienleben tief einschneidenden Fragen: Wie wohnt man gesund und billig?!‘ ‚Wie kleidet und nährt man sich gesund und billig?! Zum Schluß werden fehr beachtenswerthe Winke über familiäre Gesundheite pflege, Saͤuglingsbehandlung, sittigende und tuͤchtigende Erziehung der Kinder sowie üer die geistige Fortbildung des Arbeiters gegeben. In einer Zeit, da vom Kaiser— throne herab so Großes zur Hebung des Arbeiterstandes bereits an— gebahnt ist und alle Kräfte aufgerufen werden, um dem wirthschaft— lich schwächsten Stande ein menschenwürdiges Dafein zu bereiten, muß vorliegendes Werk als eine dankenswerthe Handreichung begrüßt werden. Recht sehr wünschen wir darum auch, daß es die thatkräftizste Unterstützung edeldenkender Arbeitgeber, Dienstherrschaften, AÄrbeiter⸗ und aller Menschenfreunde finden möge.

Des Lehrers Handbuch für den schriftlichen Ver— kehr mit den verschiedenen Behörden, von L. Hoffmeyer, Vorsteber der Königlichen Präparanden-Anstalt zu Aurich. Hannover⸗ Linden, Verlag von Carl Manz. Vorstehendes Handbuch bietet sich denjenigen Lehrern, Lehrerinnen, Semingristen und Präparanden als zu verlässigen Führer an, welche bei der Abfassung von Gesuchen, Be— richten, Meldungen 2c. nach einem derartigen Hülfsmiftel sich' um— sehen. Es beschränkt sich nicht auf den 'schriftlichen Verkehr mit den vorßesetzten Behörden, sondern berücksichtigt alle dienst— lichen Verhältnisse des Lehrers. Die Fassung der mit— getbeilten Gesuche bezw. Berichte ist durchweg knapp, ohne die früher üblichen weitschweifigen Einleitungssätze, Höflichkeits- und Ergebenbeitsbetheuerungen. Auch die für den Lehrer wichtigsten Er— lasse ze, auf welche der größte Theil der mitgetheilten Meldungen, Gesuche und Berichte sich stützt, finden sich nach ihrem kurzen Inhalt übersichtlich zusammengestellt; die Bezeichnung derselben nach Batum und Nummer erleichtert ihre Auffindung in den größeren derartigen Sammelwerken. Die mitgetheilten Anbänge aus dem Post., Tele graphen⸗· und Eisenbahntarif, über Steuerwesen, Testamentserrich— tung ꝛé. sind als eine willkommene Beigabe zu bezeichnen.

Ein aus dem Verlage von A. Jahnke⸗Borna⸗-Leipzig soeben mit dem Anspruch auf ‚„weiteste Verbreitung“ hervorgegangenes Werk: »Die deutsche Ideal ⸗Stenographie (Welt ⸗Kurz⸗ und Schnell⸗ schrift)', dessen Verfasser der Amtsrichter M. Hesse in Lübben i. Lausitz ist, haben wir in Anbetracht seines verheißungsvollen Titels sehr sympathisch begrüßt, sind auch in die Prüfung des Inhalts

dieses Werkes mit der Hoffnung eingetreten, in demselben die von den Stenographen der ganzen Welt erfehnte Lösung des Problems einer trefflichen Weltstenographie' erbracht zu sehen, mußten jedoch bei aller Anerkennung des Vervollkommnungsstrebens, welches vor— liegender Versuch bekundet, erkennen, daß unfer Ideal einer . Welt⸗ Kurz. und Schnellschrift, die „für alle Sprachen verwend- fogar in Elementarschulen einführbar“ sei, durch vorliegende Arbeit immer noch nicht verwirklicht worden ist. Dazu gehört ein noch viel einfacheres, folgerecht lautgemäßeres Kurz ⸗Alphabet, als es in den dem Werke angefügten 16 stenograpbischen Tafeln aufgestellt ist.

Uebersicht der Geschichte des fouveränen ritter— lichen Ordens St Johannis vom Spital zu Jerufalem und der Balley Brandenburg. Zusammengestellt vom Frei⸗ herrn von Finck, Königlich sächsischem Kammerherrn, Rechtsritter des Johanniter⸗Ordens. Leipzig, Verlag von Duncker u. Humblot, 1890 (Preis 3 A 60 ). Das vorliegende Werk enthält nicht eine er—⸗ schöpfende Geschichte des Ordens St. Johann vom Spital zu Jeru— salem wie der Balley Brandenburg. sondern bringt. als Ergebniß liebgewordener Studien des Verfassers zur eigenen Orientirung ent⸗ standen, in kurzer Uebersicht nur das Wichtigste von den äußeren Schicksalen des Ordens und der Balley, von deren inneren Eiagrich— tungen, Besitzungen und Finanzen für solche, denen die bekannten größeren Werke über den Orden nicht zur Hand sind. Außerdem bezweckt der Verfasser, durch seine Arbeit zur weiteren Beschäftigung mit der Ordens— geschichte anzuregen. )

Der fünfundzwanzigste Band der in der Verlagshandlung von G. Weiß in Heidelberg erscheinenden und von Dr. jur. Gu stav Eckert redigirten Blätter für Gefängnißkunde“, Organs des Vereins der deutschen Strafanstaltsbeamten, bringt die Verhand— lungen der Versammlung des Vereins der deutschen Straf— anstaltsbeamten in Freiburg i. Br. am 3. —6. September 1889 nach den stenographischen Aufzeichnungen. Bon den gefaßten Be— schlüssen dürfte derjenige in Betreff der Differenzirung der Zuchthaus— und Gefängnißstrafen von weitergehendem Interesse sein. Die Ver— sammlung wurde dabin schlüssig: 1) Es ist nothwendig, daß der Unterschied zwischen Zuchthaus und Gefängnißstrafe im Strafvoll:uge mit möglichster Schärfe durchgeführt werde 2) Ein merkbarer Unterschied kann jedoch in Vollzug zwischen beiden Strafarten durch Einführung befonders schwerer wenngleich unproduktiver Arbeiten bei der für Befchäftigung der Sträflinge nothwendigen Jadividualisirung und dem beschränkten Umfange der Gefängnißarbeit, sowie bei der Unbrauchbarkeit und Schädlichkeit einer Strafarbeit für wichtige Interessen des Strafvoll— zugs nicht herbeigeführt werden. 3) Dagegen kann bis durch Gesetz weitere unterscheidende Bestimmungen getroffen werden der Unter— schied zwischen Zuchthaus. und Gefängnißstrafe sehr bemerkbar ge— staltet werden dadurch, a. daß die Zuchtbausstrafen in besonderen, nur zur Aufnahme von Zuchthaussträflingen bestimmten Anstalten voll zogen werden; b. daß die Hausordnungen für die Zuchthäuser gegenüber jenen für Gefangenanstalten verschärfte Bestim mungen erhalten dahin, daß für Zuchthaussträflinge die Dauer der täglichen Arbeitszeit verlängert, der Arbeitsverdienstantheil auf ein niedrigeres Maß redueirt, der schriftliche und mündliche Verkehr mit der Außenwelt mehr eingeschränkt wird. daß besondere Genuß— mittel nicht gewährt und die Disciplinarstrafen angemessen abzgestuft werden. 4) Eine Vereinfachung des Freibeitsstrafenspstems des R-St.“ G.B. in dem Sinne, daß der Unterschied zwischen Zuchthaus und Gefängniß gänzlich beseitigt wird, erscheint nicht geboten.

„Jobannes Miksch, der größte deutsche Singe—⸗ meister und sein Gesangsystem.“ Von Dr. Adolph Kohut. Leipzig-Reudnitz, Carl Rühle's Musik Verlag (vormals P. J. Tonger). Pr. 1 M 20 4. Diese Schrift bietet auf Grundlage bisher noch nicht veröffentlichter wichtiger Briefe, Aktenstücke und hinterlassener Manuskripte des „größten deutschen Singemeisters' und der Gesang— lehrer und Freunde, desselben zum ersten Male das ganze Gesangsystem des großen Schülers Bernacchi's von Bologna, des klassischen Vertreters der bel-eanto-Methode, Johannes Miksch. Nur 44 Seiten (gr. 80) stark, darf diese Arbeit doch mit allem Recht als eine Fundgrube der wahren und echten Gesetze des Kunstgesanges bezeichnet werden. Die Darstellung des werthvollen Inhalts ist zudem nicht minder anregend und anziehend als in des Ver— fassers „Weber Gedenkbuch“, „Leuchtende Fackeln? und anderen Werken. Allen Freunden des Gesanges und der Musik überhaupt sei dieses kleine, hochinteressante Werk aufs Wärmste empfohlen.

Die Illustrirte Frauen ⸗Zeitung“ (Verlag von Franz Lipperheide, Berlin W., Potsdamerstr. 38) hat mit dem am 1. Aprik begonnenen neuen Quartal ihre äußere Erscheinung durch Verschönerung des Umschlages weiter vervollkommnet. In mit Blumen verzierter ovaler Umrahmung bietet die Titelseite der halbmonatlich erscheinenden Zeitung jetzt stets cine besonders reizvolle Neubeit in Hat, und Kleid— formen, zur Schau getragen durch eine anmuthige Damengestalt, Alles in diskretem Chromodruck. Der Modetheil ist womöglich noch reich— baltiger als früher an Illustrationen und Text; für den Unterhaltungfz— theil aber sorgen nach wie vor die beliebtesten Schriftsteller und Schriftstellerinnen durch Romane, Novellen, Plaudereien, Briefe über das gesellschaftliche Leben in den Großstädten und Bädern, regelmäßige Mittheilungen aus der Frauenwelt, Kunstgewerbliches, Wirthschaft— liches, Gärtnerei und die interessante Briefmappe. Sodann bictet das Blatt wie früher wirklich künstlerisch ausgeführte Illustcationen. Die „Große Ausgaben bringt jährlich noch 52 große farbige Motenbilder, 8 farbige Musterblätter und 8 Extrablatter, also jährlich 68 be— sondere Beigaben, und kostet vierteljährlich 4 S 25 J. Probe- nummern versendet die Expedition gratis und franco.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

K = ,

. erf enf erpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

Zwangs vollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. O

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

56467 Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Arbeiter Karl Neumann, geboren [5466 am 3. Juni 1860 zu Steinwehr, wegen Diebstahls

erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. Berlin, den 19. April 1890. Königliches Landgericht II. Der Untersuchungsrichter.

6464 Oeffentliche Ladung.

In der Strafsache gegen den Einkieger und Kon— sumvereinslagerhalter Josef Kucza aus Cissowka, Kreis Rybnik, und Genossen, wegen Zolldefraude, ist

wohnhaft,

zu Ratibor zur mündlichen Hauptverhandlung über die von dem Angeklagten, Einlieger und Konsum— vereinslagerhalter Josef Kucza, dessen Aufenthalts⸗ ort zur Zeit unbekannt ist, und der Königlichen Staatsanwaltschaft gegen das Urtheil des Königlichen

Schöffengerichts zu Sohrau O./S. vom 2f. Ro— der Bürstenmacher Ernst Wilhelm Carl Band 30 Nr. 10650 auf den Namen d ES. ; i . 8 Maler , ge gh ; meisters Gottlieb Stoeff hierselbst ,, , ler, das Kaufgeld. in Bezug auf den Ansßruch Dan die

vember 1889 eingelegte Berufung Termin auf den

Schwurgericht faale im Hotel n, Deutschen ause' anberaumt, zu welchem der

Falle seines unentschuldigten Augbieibens die von demselben eingelegte Berufung verworfen oder über] sind durch Ürthei

Ratibor, den 29. April 1890. Der Erste Staatsanwalt.

? Offenes Strafvollstreckungs⸗Ersuchen. in den Akten II. J. 193/90 unter dem 1. April 1890 Die Heereepflichtigen: 1

zu Czychen geboren, zuletzt in Brandenburg

der Seemann Friedrich Carl August Goeritz', zu Brandenburg am 23. März 1866 geboren, zuletzt in Brandenburg wohnhaft,

der Maximilian Otto Wilhelm Lichtenberg, zu Brandenburg am 19. August 1866 geboren, zuletzt in Brandenburg wohnhaft,

vor der Strafkammer des Königlichen Landgerichts der Friedrich Paul Seliger, zu München bernsdorf am 8. September 1866 geboren, zuletzt in Metz wohnhaft,

der Karl Friedrich Wilhelm Simon, am 13. Januar 1866 zu Brandenburg geboren,

Ziegler, am 10. März 1866 zu Branden 24 en ĩ

17. Mai 1899, Vormittags 9 uhr, im burg geboren, zuletzt in Brandenburg wohn⸗ Gneisenaustraße belegene Grundstück, am 4. Juli Stelle de Grundstůcks tritt. 1890, Bormittags 103 Uhr, vor dem unterzeich die g Ertheilung är Gn schlags wird am 1 Juli

neten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrich⸗ 10 Nach mitiags **, Ur, an Gerichtsstelle

November straße 13, Hof, Flügel CO., parterre, Saal 40, wiegeben bezeichtet berkündet werden.

versteigert werden. Das Grundstück sist mit

4,98 Æ„ Reinertrag und einer Fläche von 102466 am

haft, ngeklagte Josef I) der Ferdinand August Edmund Zwerg, ge boren zu Brandenburg am 22. t in Brandenburg wohnhaft,

1866, zule hthen Strafkammer bei dem König⸗

zu den Akten gegen Tuptanowski

dieses Ersuchens gelangen zu lassen. Potsdam, den 17. April 1890.

St. X Slꝰb. Landgericht.

Der Erste Staatsanwalt beim Königlichen

O CO O 9

zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer— rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Graändftüch betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Neue

Es wird ersucht, von den vorgedachten Ver Friedrichstr. 13. Hof, Flü 3 6 8. sucht, r e . ; of, Flügel D., Zimmer 41, eingesehe e , . 9 betroffen werden sollten, die Gejd⸗ 6e rin ö einge sehen strafe beizutreiben, im Falle des Unvermögens aber nicht von selbst auf den Ersteher übergehend t H e ; ; nid , bergehenden An— Anton? Tuptanowski, am 18. Mal 1863 die unterstellte Freiheitsstrafe zu vollstrecken, auch

werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die

; r Prüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem und Genossen Grund uche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗

M? 13/90 Nachricht von einem etwaigen Erfolge dermerks nicht hervorging, insbesondere derartige

Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge— boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen,

2) Zwangs vollstreckungen, se n, e, ,n u. dgl. bei. Vertheilung des Kaufgeldes gegen die be—⸗ ers Zwangsversteigerung.

Im Wege der Iwangkevollstreckung soll das im beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß det zuletzt in Brandenburg wohnhaft, Grundbuche von der ien und . eg teig nter ming die Linftelun bes Verfähx ens

widrigenfalls dieselben bei Feststellung des ge⸗ ringsten Gebots nicht berücksschtigt werden und

rücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag Das Urtheil über

Berlin, den 16. April 1890. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 52.