1890 / 107 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 May 1890 18:00:01 GMT) scan diff

den Präsidenten der Kammer Behufs Ueberreichung einer 82 zu Gunsten des Normalarbeitstages entsandte. n den Straßen der Stadt bewegten sich große Menschen⸗ massen; mehrere Verhaftungen wurden vorgenümmen; bis 6 Uhr Abends hat ein ernstlicher Zwischenfall nicht stattgefunden. In Oporto begab sich eine Deyutation der Arbeiter versammlung zu dem Civilgouverneur, um demselben n ,. für den Normal- arheitstag zu überreichen. Die öffentliche Ruhe ist daselbst nicht ge⸗ stört worden. ; ü In Lissabon verliefen alle Kundgebungen in großer Ruhe. Aus New⸗York wird berichtet, daß an verschledenen Orten der Vereinigten Staaten Demonstratiͤnen zu Gunsten des Normal⸗ arbeitstages stattgefunden haben. Die öffentliche Ruhe ist nirgends gestört worden. In einigen Städten haben bei verschiedenen Hand⸗ werkern, namentlich bei den Zimmerleuten, Arbeitseinstellungen stattgefunden, um eine Beschränkung der Arbeitszeit herbeizu⸗ führen. Gegen 3000 Zimmerer striken in Philadely hig. Nur in Chicago hatten die Behörden für den heutigen Tag besondere Maßregeln getroffen. Dort hielten 35 090 Arbeiter einen Umzug mit Musik und Bannern und veranstalteten eine Kundgebung zu Gunsten des achtstündigen Arbeitstages.

Land⸗ und Forstwirthschaft. Ernte und Hagelschäden in Bayern 18389.

Nach den Mittheilungen der „Zeitschrift des Königlich bayerischen Statistischen Bureaus“ (Jahrgang 1890, Heft 1) über die Ernte des Jahres 1889 in Bayern war bei den Körnerfrüchten der Durchschnittsertrag an Körnern vom Hektar: bei Weizen 249, bei Speljz 21,5, bei Roggen 23,1, bei Gerste 25, und bet Hafer 23,8 Etr, gegen bezw. 2457, 21,l, 21,8 und 26, Ctr. im Vorjahre. Den höchsten Durchschnittsertrag hatten in den letzten 9 Jahren: Weizen 1882 (28,9 Ctr.), Spel; 1885 (30,5 Ctr.), Roggen 1882 (26.9 Ctr), Gerste 1882 (293 Ctr.), Hafer 1882 (,2 Ctt.), den niedrigsten: Weizen 1888 (247 Ctr), Sxelz 1888 (21,1 Ctr.)— Roggen 1888 (21,8 Ctr.),, Gerste 1887 (25,6 Ctr.), Hafer 1887 (20,6 Ctr.). ;

Der Stroh-Ertrag war 1889 im Durchschnitt: bei Weizen 43, bei Spelz 41, bei Roggen 48, bei Gerste 31 und bei Hafer 35 Ctr, gegen 41 bei Weizen, 31 bei Spelz, 41 bei Roggen, 33 bei Gerste und 37 bei Hafer im Jahre 1388. Das durchschnittliche Gewicht des Hektoliters enthülster Frucht betrug bei Weizen 150, bei Sxelz 141, bei Roggen 139, bei Gerste 129 und bei Hafer 91, gegen 149 bei Weizen, 143 bei Spelz, 138 bei Roggen, 128 bei Gerste und 91 bei Hafer im Vorjahre. Die Qualität der Frucht war, in Noten ausgedrückt: bei Weizen l,, Spelz U,3, Roggen H,5, Gerste II, und Hafer I,5, gegen bezw. Il,, III,2, II,), Il, und II‚5 im Vorjahre. ]

Kartoffeln ergaben durchschnittlich 218 Ctr, pro Hektar, gegen 171 Etr. im Vorjahre. Den höchsten Durchschnittsertrag seit 1880 erbrachte das Jahr 1885 (239 Ctr.), den niedrigsten 1882 (146 Ctr.). Die Gesammternte bezifferte sich 1889 auf 65 328138 Ctr. gegen 51 356033 Ctr. im Jahre 1888. Die Qualität war im Jahre 1889 mit Note ,5 bedeutend besser, als die des Jahres 1888 mit Note III,“ Die Kartoffelkrankheit trat in 210 landwirth— schaftlichen Vereinsdistrikten auf (gegen 223 im Vorjahre). Von den 218 Ctrn., welche im Durchschnitte vom Hektar geerntet wurden, waren durchschnittlich 18 Ctr. S, 16 0,½ erkrankt. Im Vorjahre war dieser Prozentsatz bei einer durchschnittlichen Gesammternte von 171 Ctrn. 20, 46 * a. .

Runkelrüben, Möhren und weiße Rüben lieferten bezw. 422, 343 und 116 Ctr. im Durchschnitt vom Hektar gegen bezw. 350, 279 und 93 Ctr. im Vorjahr. Die Qualitätsnoten waren bezw. II, 1, HI,5 und II, 8, gegen bezw. II, 6, Il, 6 und II, 9 im Jahre 1888. Die Gesammternte an Runkelrüben, Möhren und weißen Rüben betrug im Jahre 1889 bezw. 21 683717, 1 682 494 und 8525 375 Ctr. gegen bezw. 17 975 490, 1 370 186 und 6 787 350 Ctr.

im Jahre 1888.

Kraut (Weißkohl) ergab durchschnittlich vom Hektar 216 Ctr. gegen 232 Ctr. im Vorjahre. Der Gesammtertrag ist auf 7041 353 Ctr. berechnet gegen 7572 834 Ctr. im Jahre 1888. Die Qualität hat Note Il, 4 gegen II, 2 im Vorjahre.

An Flachs wurden durchschnittlich 9 Ctr. vom Hektar gegen 8 Ctr im Jahre 1888 gewonnen: Die Qualität war II, 3 gegen II, 5 im Vorjahre. 36.

Hopfen lieferte bei einer Qualität von 11,5 (1888 UI, 1) durch schnittlich 145 Ctr. vom Hektar (gegen 7,4 Ctr. im Jahre 1888). Dieser Durchschnittsertrag ist der höchste seit dem Jahre 1880; der niedrigste war 7,, Ctr. und zwar im Jahre 1882.

Taback ergab bei einer Qualität von 1,9 (gegen 1III,1 im Jahre 1888) durchschnittlich 32,? Ctr. vom Hektar, gegen 20, Ctr im Vor⸗ jahre. Letzterer Ertrag war der niedrigste, ersterer der höchste in den letzten 9 Jahren; am nächsten kam dem vorjährigen der Durchschnitts—⸗ ertrag des Jahres 1884 mit 32.4 Ctrn

Was die Futterpflanzen betrifft, so wurde die Qualität bei Klee mit II,2, bei Luzerne mit IL3z und bei Esparsette mit II3 gegen II,9 bezw. Il,g und III1 des Vorjahres notirt; der Hektar lieferte als Ertrag durchschnittlich: an Klee 101 Ctr., an Luzerne 128 Ctr. und an Esparsette 82 Ctr. gegen bezw. 80, 118 und 67 Ctr des Jahres 1888. Die Gesammternte betrug im Jahre 1889 bei Klee 29 064666 Ctr, bei Luzerne 3898 804 Ctr. und bei Esparsette 792 135 Ctr. Den höchsten Durchschnitts Ertrag seit 1880 brachte: an Klee das Jahr 1886 (28 320 641 Ctr.), den niedrigsten das Jahr 1882 (22 655 684 Ctr.); an Luzerne den höchsten das Jahr 1886 (4 679 354 Ctr.), den niedrigsten 1884 (2 678 487 Ctr.); an Etparsette den höchsten 15882 (302 095 Ctr.), den niedrigsten 1881 (554 163 Ctr.)

An Heu und Grummet wurden durchschnittlich 97 Ctr vom Hektar mit der Qualität II, geerntet gegen 79 Ctr. im Vorjahre mit der Qualität III. Der Gesammtertrag von dauernden Wiesen belief sich im Jahre 1889 auf 123 891 578 Ctr.; gegen den höchsten Ertrag seit 9 Jahren im Jahre 1880 (130 145 221 Ctr.) und den niedrigsten im Jahre 1885 (91 461 787 Ctr).

An Wein wurden durchschnittlich 21 hl vom Hektar gewonnen.

Durchschnitt der Jahre 1880 1888 war der Ertrag 23.3 inn;

geringsten Ertrag lieferte das Jahr 1880 mit 5,8 hl, den höchsten

3 Zahr 1833 mit 3433 hl. Die Qualität, welche im Vorjahre

8 war, ist für 1889 mit U, 8 notirt. Das Gesammterträgniß des Weins war 468 650 hl gegen 477 624 im Vorjahre, 772 952 im Jabre 1883, 768 200 im Jahre 1884. 617 961 im Jahre 1885, 574 784 im Jahre 1882, 488 7344 im Jahre 1881 und 104 682 im Jahre 18809.

Von Hagelschlägen wurden im Jahre 1889 1282 oder 16000 aller Gemeinden des Königreichs Bayern betroffen gegen 1167 (13,3 im Jahre 1888. 421 (H,2 υά!) im Jahre 1887, 51 (11,80) im Jahre 1888. 896 (11,2 υ) im Jahre 1885, 681 (8,5 υ) im Jahre 1884, 792 (9, 9 υίι) im Jahre 18835, Ss1 (12,2 9ά–) im Jahre 1882. 1056 (13,2 o e) im Jahre 1881 und 1001 (12,5 υ!5 im Jahre 1880.

Im Jahres durchschnitt der 10 Jahre 1880 bis 1889 wurden je Al6,s Gemeinden von Hagelschlägen heimgesucht. In den einzelnen Regierungsbezirken zeigte sich während der 10 Jahre 1880 bis i859: die größte Zabl hagelbetroffener Gemeinden in Oberpfalz 1851: 252. Oberbavern 1880: 227, Schwaben 1885: 225, Unterfranken 1882: 224, Mittelfranken 1889: 207, Oberfranken 1882: 194, Nieder⸗ bavern 1388: 182 und Pfalz 1882: 76; die tleinste Zahl beschä⸗ digter Gemeinden in Niederbayern 1887: 18, Pfalz 1885: 25, Ober- franken 1883: 26. Oberpfalz 1887: 27, Unterfranken 1883: 29, Mittelfranken 1887: 38, Oberbayern 1882: 72 und Schwaben 1887: W. Die Differenz der Betbeiligung in absoluten Zahlen beträgt bei Oberpials 225, Unterfranken 195, Mittelfranken i698, Oberfranken 168, Niederbayern 164, Oberbavern 155, Schwaben 128, Pfalz 51.

Nach Prozentsätzen zeigt sich die größte Betheiligung an den

gelschäden in Oberbayern 1833: 26 4, Schwaben 1885: 25,

berpfalz 1881: 25,9, Unterfranken 1882: 22,8, Oberfranken 18837: 18,8, Mittelfranken 1881: 18,8, Niederbayern 1888: 16,4, Pfal;

1882: 738; die geringste Betheiliaung in Pfalz 1885: 28, Ober⸗ franken issz: 3,5, Unterfranken 1880: 3,5, Niederbayern 1882: 3,8, QVberpfali 1887: 64. Mittelfranken 1886; 7.2. Oberbayern 1882: 7,3, Schwaben 1881: 16,2. Die Differenz der Betheiligung nach Pro⸗ zenten beträgt bei Unterfranken 19.3ů Oberbayern 19,1, Qberpfalz 1X56, Oberfranken 1655, Schwaben 14,9, Niederbayern 12.65, Mittelfranken 11,5, Pfalz 5, 0. z ;

Die gesammte im Jahre 1889 verbagelte landwirthschaftlich be⸗ baute Fläche umfaßte 129 517 ha. Dieselbe vertheilte sich auf die einzelnen Regierungsbezirke in absoluten Zahlen und nach Prozenten, wie folgt: Oberbayern 14 759 ba (11,4 o), Niederbayern 12 350 ha (9,5 ο), Pfalz 6324 ha (4,9 υά–), Oberpfalz 9248 ha (7, 1 0,ο ). Ober- franken 23 839 ha (18,4 0,690), Mittelfranken 21 055 ba (16,8 Gο), Unterfranken 20 148 ha (15,6 o/o), Schwaben 21 794 ha (168 C).

Der e,. Hagelschadens in Geld berechnete sich für das ganze Königreich Bayern im Jahre 1889 auf 8796402 S, gegen 69111981 M im Jahre 1888, 1619222 n im Jahre 1887, 8 958661 4 im Jahre 1886, 9675396 M im Jahre 1885, 4350271 A im Jahre 1884. 7617627 M im Jahre 1883, 10 572 332 ƽ im Jahre 1882, 7372 813 M im Jahre 1881 und 10 653 663 M im Jahre 1880. Die 10 Jahre 1880 bis 1889 ergaben somit einen Gesammthagelschaden von 75 627 578 M und einen jährlichen Durchschnittsschaden von 7562 758

Von dem für das Jahr 1889 angezeigten Schaden von 8796402 M entfallen auf Oberbavern 1185038 S (13,5 Go), Niederbayern 542 381 S (6,2 ½ν), Pfalz 436 012 (4,9 oυά). Ober⸗ pfalz 387 841 4M (44 ,), Oberfranken 1645 669 4M (18,7 ), Mittelfranken 1 363 511 S (15,5 oo). Unterfranken 1679 096 (189,1 0), Schwaben 1 5656 854 4M (17,7 0½υ ).

Vergleicht man die Größe der im Jahre 1889 verhagelten land wirthschaftlich bebauten Fläche mit der Größe des Hagelschadenk, so ergiebt sich für das ganze Königreich pro Hektar ein Schaden von 67,9 M. Zieht man diesen Vergleich innerhalb der einzelnen Re—⸗ gierungsbezirke, so berechnet sich auf den Hektar in Oberbayern ein Schaden von 80,3 , Niederbayern 43,9 „, Pfalz 68,9 „S6, Ober⸗ pfalz 41,9 S6, Oberfranken 69,0 M , Mittelfranken 64,8 S6, Unter⸗ franken 83, S, Schwaben 71,4

Handel und Gewerbe.

Die Generalversammlung der Oberschlesischen Eisen⸗ in dustrie Aktiengesellschaft für Bergbau und Hütten betrieb vom 29. d. M. genehmigte die Vorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsraths, ertheilte Decharge und wählte das ausschei⸗ dende Mitglied Dr. jur. Georg Caro sowie die bisberigen Revisoren wieder. Die auf 149 festgesetzte Dividende gelangt gegenwärtig zur Auszahlung.

Die vorgestrige Generalversammlung des Norddeutschen Lloyd genehmigte einstimmig den Rechnungsabschluß und die Bilanz für 1889.

Frankfurt a. M, 1. Mai. (Getreidemarktbericht von Joseph Strauß) Weizen sehr fest und Seitens unserer Pro⸗ vinzmühlen lebhaft gefragt, sodaß unser kleiner Vorrath auf dem Lande weitere merkliche Reduktion erfahren haben wird, ab Umgegend 21— 4, frei hier 215 7/10 4, fein pommerscher und Mecklenburger 214 “10 ½ , kurhessischer 21 „, russische Sorten 211 —2 23 160 Roggen behauptete sich fest bei gutem Abzug und nur der be⸗ schränkten Auswahl ist es zuzuschreiben, daß der Umsatz nicht größere Ausdebnung gewonnen hat; Landroggen 18 , russischer 17 60— 610 ν , Sorten mit etwas Sommergeruch 17210 —*i9 ½ Gerste ohne Handel und unbeachtet, vor einigen Tagen wurde eine Partie rumänische zu 153 M geräumt, Futtergerste 14— * , in Posten viel unter Cours. Hafer machte sich in feinen Qualitäten knapp und wurde bei regem Begehr höher bezahlt, die Notiz 171 185 M0 bleibt, bochfein soll bis 19 S gehandelt sein, amerikanische Sorten fanden keine sonderliche Aufnahme. Mais (mixed) hat sich, da Ankünfte nicht von großem Umfange sind, im Preise gut be⸗ hauptet, 11,35 —“ 0 ½ , rumänischer ab Regensburg 11 Speise kartoffeln ohne Kauflust, flau 2H - n Roggen⸗ kle ie 9— * , Weizenkleie S Spelzspreu (Ersatz für Roggen⸗ stroh) 2, 60 Æ Die Gesammttendenz des Mehl marktes ist im Vergleich zu den letzten Wochen wohl eine bessere geworden, doch hat die Spekulation nur mit Zagbaftigkeit die eingetretenen Cours erhöhungen Platz greifen lassen, denen sie bislang unbedingte Zuver— sicht noch nicht entgegenbringt. Hiesiges Weizenmehl Nr. 5 333 34 4A, Nr. 1 314 324 S, Nr. 2 2774 28 S, Nr. 3 251 t M, Nr. 4 204 255 M, Nr. 5 18—19 ½ Milchbrot: und Brotmehl im Verbande 58 61 S6 Norddeutsche und westfälische Weizenmehle Nr. 00 23—29 S6, Roggenmehl loko hier Nr. 0 28 290 10, O 1 26— 27 1M, Nr. 1 244 255 MS (Obige Preise ver⸗ stehen sich per 100 kg ab hier, häufig jedoch auch loko auswärtiger

Stationen.) .

Leipzig, 1. Mai. (W. T. B.) Kammzug-⸗-Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Mai 4,45 A, pr. Juni 4,45 4A, pr. Juli 4,45 SM, pr. August 4,45 S, pr. Sep⸗ tember 4,45 S6, pr. Oktaber 4,45 S, pr. November 4,45 „S, pr. Dezember 4,45 M Umsatz 220 000 kg. Schwach.

Gotha, 1. Mai. (W. T. B.) Serienziehung der Bukarester 20 Franes⸗Loose: 94 2066 223 246 249 363 364 475 648 651 871 1183 1308 1436 1480 1491 1540 1623 1633 1669 1672 1744 1825 1335 1866 1868 1889 1927 2158 2229 2239 2267 2273 2324 2362 2393 2473 2489 2566 2603 2654 2766 2806 2881 3321 3333 3357 3538 3621 3786 5829 3868 3923 3934 4083 4138 4270 46532 4645 4681 4684 4745 4859 4862 4950 4983 5037 5146 5189 5197 5252 5349 5381 5460 5528 5682 5871 5898 5912 6009 6047 6202 6217 6401 6451 6705 6802 6828 7128 7181 7202 7373 7441 7478. 50 000 Fr. Ser. 1672 Nr. 18, 10 000 Fr. Ser. 2566 Nr. 88, 5000 Fr. Ser. 2267 Nr. 95.

Wien, 1. Mai. (W. T. B.) Gewinnziehung der öster⸗ reichischen 1860er Loose: 300 900 Fl. auf Nr. 8 Ser. 694, 50 C00 Fl. auf Nr. 5 Ser. 18 062, 25 000 Fl. Nr. 2 Ser. 13 896, je 10000 Fl. Nr. 9 Ser. 14310, Nr. 20 Ser. 165 856, je 5000 Fl. Nr. 12 Ser. 281, Nr. 9 Ser. 669, Nr. 6 Ser. 1486, Nr. 16 Ser. 3023, Nr. 8 Ser. 3082, Nr. 8 Ser. 3895, Nr. 3 Ser. 4289, Nr. 15 Ser. 5879, Nr. 15 Ser. 9444, Nr. 4 Ser. 9453, Nr. 26 Ser. 9796, Nr. 8 Ser. 13 896, Nr. 18 Ser. 14 310, Nr. 19 Ser. 17 862, Nr. 15 Ser. 19714.

Gewinnziehung der österreichischen 1858er Kreditloose: 150 000 Fl. Nr. 95 Ser. 3853, 30 000 Fl. Nr. 30 Ser. 3874, 15 000 Fl. Nr. 59 Ser. 362, je 5000 Fl. Nr. 92 Ser. 478, Nr. 19 Ser. 3853. Ueberhaupt gezogene Serien: 362 478 616 1392

2258 3595. ? ; Preise stetig.

London, 1. Mai. (W. T. B.) Wollauktion. An der Küste 7 Weizenladungen angeboten.

Bradford, 1. Mai. (W. T. B.) Wolle flau. Garne ruhig, Stoffe unverändert.

Washington, 1. Mai. (W. T. 3 Die Schuld der Vereinigten Staaten hat im onat April um 636 8091 Doll. abgenommen, im Staatsschatz befanden sich ult. April 632 254 790 Doll.

Verkehrs ⸗Anfstalten.

Das „Archiv für Eisenbahnwesen“ enthält in seinem letzten Heft unter dem Titel: „Einige Bemerkungen zur Ent⸗ wicklung der Gütertarife Ser preußischen Staats⸗ dehnen im letzten Jahrzehnt“ einen Aufsatz, dessen Inhalt wir nachstehend in seinem Wortlaut folgen lassen:

Der Gütertarif der preußischen Staatsbabnen zerfällt in zwei Theile: 1) Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation, 2) Tarifsätze. r e leren sind entweder normale (regelmäßige) oder Ausnahme⸗ arife.

Die Tarifvorschriften und die Güterklassifikation sind seit dem Jahre 1877 übereinstimmend für alle deutschen Staattz und Privat-

bahnen. Ihre Grundlagen sind seiner Zeit durch den Bundesrath gutgeheißen, Behufs ihrer Aufrechterhaltung und Fortbildung bestebt die r e, Tarifkommission mit dem Ausschuß der Verkehrsinteressenten und die Generalkonferenz der deutschen Eisenbahnen.

Die im Jahre 1877 für die damaligen preußischen Staatsbahnen nicht überall in gleicher Höbe festgestellten Normaltarifsätze wurden im Jahre 1880 nach der ersten großen Erweiterung des Staatz⸗ bahnnetzes durch den Erwerb mehrerer Privatbahnen einheitlich dahin festgesetzt: J

I) Strecken ⸗Einheitssätze für ein Tonnenkilometer: für Stückgut Klasse A1 B A2 I II 11

11 4 6,7 6 5 4,5, 35 2,61 bis 100 Em, , e über 169 Em.

2) Expeditionsgebühren: in der Stückgutklaffe und Klasse A! 20 . in den übrigen Klaßsen 12 3 für i0o0 kg mit stufenweiser Hh ng für kuͤrzere Strecken bis 160 (in der Klasse B bis

m *).

In diesem Rahmen des Gütertarifs blieb der Staatseisenbahn⸗ verwaltung genügender Spielraum für eine Fortentwickelung der Tarife nach Maßgabe der wachsenden Bedürfnisse von Handel und Gewerbe, Land und Forstwirthschaft, deren Vertreter zunächst in den von dem Minister der öffentlichen Arbeiten berufenen sog. freien wirthschaftlichen Konferenzen, seit dem Gesetze vom 1. Juni 1882 in den Bezirks-Eisenbahnräthen und dem Landes Eisenbahnrath der Verwaltung berathend zur Seite standen. Einige der wesentlicheren der in den Gütertarifen eingetretenen Aenderungen sind nachfolgend zusammen gestellt. Sie konnten durchgeführt werden unter Aufrecht erhaltung der obersten Grundsätze für jeden Gütertarif: der Stetig⸗ keit, Uebersichtlichkeit und unumschränkten Oeffentlichkeit aller Frachtsãtze. .

L Tarif vorschriften und Güterklassifikation.

Das einheitliche Gütertarifschema bat im Laufe der Jahre und bis in die neueste Zeit zahlreiche Aenderungen erfahren. Viele Fracht= artikel wurden in niedrigere Tarifklassen eingereiht und manche Ver besserungen in den allgemeinen Tarifvorschriften durchgeführt. Zu den letzteren zählen u. A die preußischerseits beantragte Herabsetzung der Fracht für halbe Wagenladungen der Güter des Spezialtarifs UI von den Sätzen der Klasse Az (5 5 für das tkm) auf die Sätze des Spezialtarifs II (3,5 3 oder 30 υ Ermäßigung), die un—⸗ bedingte Verpflichtung der Bahnen zur bedeckten Beförderung der deckungsbedürftigen Güter ohne Frachtzuschlag, eine den Verkehrs interessenten günstige Regelung der Haftpflicht bei bahnseitiger Ver—⸗ ladung von Wagenladungen, wiederholte günstige Aenderungen der Verzeichnisse der sperrigen und der deckungsbedürftigen Güter, allgemeine Erleichterungen für die Beförderung von Fischen, frischem Fleisch, von Langhol; und Langeisen, von Flüssig⸗ keiten in Kesselwagen u. a. m. Was die Güterklassifikation angeht, so läßt ein Vergleich zwischen der heutigen und der früheren Klassi⸗ fikation die vielfachen Verschiebungen erkennen, welche in der Gruppi⸗ rung der Güter zum Vortheil des allgemeinen Verkehrs vorgenommen wurden. Nicht wenige Artikel wurden aus der allgemeinen Wagen ladungsklasse in den Spezialtarif L (mit einer Ermäßigung des nor⸗ malen Streckensatzes von 25 ,o) und in den Spezialtarif H (mit 42 9, Ermäßigung), einige selbst in den Spezialtarif III (mit 57 bis 63 90 Ermäßigung) aufgenommen, andere wieder aus dem Spezial- tarif L nach L (mit 22 5,0 Ermäßigung) und nach III (mit 42 bis 510 Ermäßigung) sowie aus II nach IL (mit 26 bis 37 0 Er⸗ mäßigung) versetzt. Zugleich führte die wiederholte Revision und Er⸗ gänzung besonders wichtiger, eine größere Zahl gleichartiger Artikel umfassender Tarifvositionen, wie Holz und Holjwaaren, Eisen und Stahl, Eisen- und Stahlwaaren. Steine und Steinwgaren, Düngemittel u. a. m. zu erheblichen Frachterleichterungen. So zu Gunsten der Eisenindustrie die wiederholte Versetzung wichtiger Fabrikate und Halb⸗ fabrikate in niedrigere Klassen, namentlich die Aufnabme von Maschinen in den Spezialtarif J, die Ausdehnung des Spezialtarifs I auf ver⸗ zinkte und verzinnte Halbfabrikate (Weißblech), auf Weichen, Herzstücke, rohe Achsen und Bandagen und andere Bestandtheile von Lokomotiven und Wagen, auf Eisen⸗ und Stahldraht, auf Brücken. und andere Konstruktionstheile u. s. w; im Interesse der Landwirthschaft die Auf— nahme von Sämereien aller Art aus der allgemeinen Wagenladungs klasse in den Spezialtarif , desgl. von verschiedenen Feld. und Gartenfrüchten und Futtermitteln in den Spezialtarif , die Ver⸗ setzung von Kleie und feuchter Kartoffelstärke aus dem Spezialtarif nach Il, die Versetzung von Rüben in den Spezialtarif III, die wiederholte Erweiterung des Verzeichnisses der Düngemittel des Spezialtarifs III, auch die Versetzung von gebranntem Kalk und von Knochen aus dem Spezialtarif 1 nach II u. a. m; im Interesse der Forstwirthschaft die wiederholte Durchsicht, Ergänzung und Ver— besserung der Klassifikation von Holz und Holzwaaren; im Intexesse anderer gewerblicher Zweige die Versetzung von Hanf und von Jute aus dem Spezialtarif J nach AI, von Cement aus II nach III, von Papier zum Export aus der allgemeinen Wagenladungsklasse nach l, von Steinhauerarbeiten vorgeschrittener Art aus der allgemeinen Wagenladungsklasse nach Il, von rohen bearbeiteten Steinen aus I nach Il, von Salzsäure aus J nach II kaustischer Soda aus der allgemeinen Wagenladungsklasse nach I, die wiederholte Durchsicht und Ermäßigung der Tarife für Erzeugnisse der Mineralöl⸗Industrie u. s. w. Hieraus ergiebt sich, wie die jetzige Güterklassifikation von derjenigen des Jahres 1877 wesentlich verschieden ist, und daß, wenn auch die Einheitssätze der regelmäßigen Frachtklassen wirklich was jedoch thatsächlich nicht der Fall unverändert geblieben wären, schon durch die Deklassifikation und Ergänzung vieler wichtiger Tarif- positionen von Jahr zu Jahr nicht unwesentliche Ermäßigungen des allgemeinen Tarifs herbeigeführt wurden. Man erkennt zugleich, wie in steter Fühlung mit den Anforderungen des allgemeinen Ver— kehrs und in regelmäßigen Berathungen mit sachkundigen Männern aus dem praktischen Leben von den deutschen Eisenbahnverwaltungen an der Fortbildung des einheitlichen Gütertarifs unausgesetzt gearbeitet worden ist.

Il. Die regelmäßigen Tarifsätze. (Normal⸗Transportgebühren)

Bei der Einführung des einheitlichen dentschen Gütertarif⸗ schemas waren zwar schon für den größten Tbeil der damaligen Staatsbahnen übereinstimmende Einheitssätze für die einzelnen Klassen festgesetzt; sie wurden jedoch mit Rücksicht auf die Verschiedenbeit der bisherigen Tarife der einzelnen Bahngebiete nur mit zahlreichen Abweichungen zur Einfübrung gebracht, sodaß eine große Mannig— faltigkeit auch in den regelmäßigen Klassen bestehen geblieben war. Dies wurde vom Jahre 1880 ab grundsätzlich beseitigt. .

In dem durch den Erwerb großer Privatbahnen der westlichen und mittleren Provinzen im Winter 1879,1889 fester zusammen— gesckloffenen und wesentlich erweiterten Staatsbahnnetz wurden nun8 mehr die regelmäßigen Tarife nach gleichen Einbeitssätzen umgerechnet, eine allgemeine Frachttabelle für das ganze Staatsbahngebiet aufgestellt, die Tarifhefte für den Lokal- und Wechselverkehr der einzelnen Be— zirke übersichtlich in übereinstimmender Form angeordnet und die direkte o . zwischen allen Stationen des ganzen Netzes ins Werk gesetzt.

Bei der Feststellung der neuen Einheitssätze war besonders darauf Bedacht genommen:

) Bezüglich der Expeditionsgebühren blieb eine Abweichung in—⸗ soweit bestehen, als in den östlichen Bezirken mit Rücksicht auf die älteren Tarife derselben für kürzere Strecken (bis zu 50 km) in den unteren Tarifklassen (den Klassen A2 und 1, Il, HI) die Ab fertigungsgebühr, welche in jenen Klassen für Strecken von 1 bis 109 km auf 9 3 herabgesetzt war, bis auf 6 3 für 100 Eg er- mäßigt wurde. Die Beseitigung dieser Verschiedenheit ist vorbereitet. Andere Abweichungen in den Streckensätzen der regelmäßigen Tarif klassen, welche bei der Umrechnung noch aufrecht erhalten wurden, wie dies namentlich im Nahverkehr (bis 150 km) der früheren hannover⸗ schen Staatsbabn für die unteren Tarifklassen geschehen war, sind in⸗ zwischen beseitigt. Nur auf der Strecke Bremen Bremerhaven sind aus besonderen örtlichen Gründen noch abweichende, aus älterer Zeit herrührende Sätze in Geltung geblieben.

2 ö .

I) durch eine Ermäßigung der Eyxpeditionsgebühr ku Entfernungen den Nahverkehr, welcher von der . 165

ungünstig beeinflußt war, zu erleichtern;

) für die Massengüter des rn, III 4 . Ent⸗ zer t. der Reichsvvmrfassun (Art. 45) entsprechend allgemein den Silberpfennigsatz für *.

fernungen (über 1060 kim)

Centnermeile (2.2 3 für 1 tkm) zu gewähren;

3) die Fracht für Güter der Spezialtarife bei Aufgabe in kleineren

Wagenladungen (von 5600 kg ab) zu ermaͤßigen.

Wie schon mit der Einführung des einheitlichen Tarifs i Jahre 1877 im Großen und 8. eine . r , , Gütertarife der Staatsbahnen verbunden war, so . auch die gleich⸗ mäßige Tarifregelung des Jahres 15565 ungeachtet mancher bei einem allgemeinen Ausgleich nicht zu vermeidender Erhöhungen e tre Verbilligung der normalen Frachtfätze für den größten Theil des Staatseisenbahnnetzes mit sich gebracht.

In gleicher Weise wurde nach den weiteren Verstaatlichungen in den folgenden Jahren alsbald mit der . der fast ohne auf die Bahnen vorgegangen und die Tarife der letzteren in das einheitliche Auch diese Maßregeln

Nicht geringere, wenn nicht in ibrem Geldbetrage noch weiter⸗ auch für gehende Erleichterungen, als sie durch die einheitliche Berechnung der t Staats bahntaxen gewährt wurden, ergaben sich aus der allgemeinen Lu dehnung der direkten Frachtberechnung innerhalb des gefammten Staatsbahngebiets ) und auß der allmählichen Beseitiguag aller uschläge, welche den Verkehr von Bahn zu esonders betriebsschwierige Strecken ver⸗ t Von den Zuschlägen letzterer Art haben die Frachtzuschläge der früheren Privatbahnen für einzelne größere Brücken am Rein und der Elbe und die Entfernungszuschläge für die kostspieligen Ver⸗ bindungsbahnen zu Berlin, Hamburg und Leipzig erst in neuerer Zeit

im Ganzen eine weitere

Ausnahme billigeren Staats bahntaxen System der Stgalteisenbahntarife eingefügt. waren mit Frachtermäßigungen verknüpft.

besonderen Auflagen und Bahn oder auch über theuerten.

ihre Beseitigung gefunden **) III. Die Aus nahmetarife.

Ausnahmetarife für einzelne Frachtgegenstände sind zur Schonung beste hender Verhältniffe von ,,, Bedeutung aus älteren arise a neu eingeführt worden, wo wichtige wirthschaftliche Interessen des Reichs, des Landes oder einzelner Landes⸗ theile eine Ausnahme von der regelmäßigen Tarifbildung erforderlich

Tarifen übernommen oder d

machten. Dies ist insbesondere geschehen: 1) zur 2) zur dentscher Erzeugnisse in das Ausland; 3) zur Unterstützung

Plätze;

4 zur Unterstützung einheimischer Verkehrsanstalten insbeson⸗ dere der Stagtseisenbahnen gegen den Wettbewert fremder Eisen

bahnen und Wasserstraßen. *) Wenn auch bei der allgemeinen

gering.

Tonnenkilometer) und 50,6 6, (1879). 5)

den Anwohnern der

bestanden. So wurde

in einer Konferenz vom festgestellt, daß

im direkten Verkehr

gebühr von beiden betheiligten

erhoben wurde. Nach der Verstaatlichung

81 * für 100 kg).

*) Die mit der Aufhebung der Brückenzuschläge verbundene Jahres betrag von 4000 000 , die Beseitigung der Entfernungszuschlage der oben— genannten Verbindungs bahnen auf elwa S0 500 00 anzuschlagen. Auf die gleichmäßigere Regelung der Anschlußfrachten der zahlreichen Privatanschlüsse, welche hier auch Erwähnung finden mag, entfällt 16

) Vergl. Nr. 47 der Drucksachen des Landeseisenbahnraths

Frachtermäßigung ist allein auf einen

eine jäbrliche Minderfracht von mehr als 2560 000 von 1884.

F) Für das Jahr 1879ñ‚90 (1879) sind die betreffenden Betriebs— ergebnisse aller jetzt dem Staatsbahnnetze angebörigen Bahnen in Verg leich gestellt, wobei hinsichtlich der fruheren Köln. Mindener Babn die Vertheilung der Gütermenge auf die einzelnen Tarifklassen nach

Tee

ung der früheren

; Förderung der gewerblichen oder landwirthschaftlichen Pro— duktion durch erleichterte Zufuhr nothwendiger Roh oder ffn rf, ) Förderung des Absatzes einheimischer Erzeugnisse in den durch fremde Konkurrenz bedrohten Bezirken des Inlandes fowie in besonders bemerkenswerthem Grade zur Erleichterung der Ausfuhr

des Handels deutscher Handelsplätze W namentlich der deutschen Seehäfen gegen den Wettbewerb ö —ͤ

4 b Umrechnung der regelmäßigen Staats bahntarife ältere Ausnahmetarife schon deshalb, weil a neuen ermäßigten Taxen ersetzt oder noch unterboten wurden, in nicht geringer Zahl beseitigt werden konnten, und das Verhältniß der Ausnabme⸗ tarife zu den regelmäßigen Tarifen hinsichtlich der Beförderungsmenge sich gebessert hat. so ist doch die Zahl der noch bestchenden Ausnahme— tarife und die Menge der, zu den letzteren abgefertigten Güter nicht Die Statistik weist im Jahre 1888/89 noch nahezu 50 0 der gefahrenen Tonnenkilometer und fast 9 og der Einnakmen aus der Beförderung zu Ausnahmetarifen nach gegen 64,2 dio (der (der Einnahme) im Jahre 1879/80

Dies erklärt sich zumeist daraus, daß die wesentlichsten, aus älterer Zeit übernommenen Ungleichheiten sich auf den Verkehr gering⸗

) In besonders bemerkenswerthem Grade kam diese Maßregel 1. früheren schlesischen Privatbahnen zu Gute, zwischen welchen letzteren direkte Tarife nur in sehr geringem Umfange

daß der Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗Bahn mit den anschließenden Privatbahnen zumeist die volle Expeditions⸗ 1 be Bahnen, im Wilhelmsbrück über Kempen sogar von drei e,, . Bahnen . etrug gung der Kohlenfracht bei Durchrechnung der Staatsbahntaxen von den Gruben an der Rechte ⸗Oder ⸗Ufer⸗Bahn nach einzelnen Stationen der Oels, Gnesener Bahn bis 30 ½ (j. B. Beuthen Mllitsch 56 gegen früher 80 3 für 100 kg), nach der Pofen - Kreuzburger Bahn sogar bis gegen 40 o, (z. B. Beuthen Antonin 49 gegen früher

werthlger Massengüter,

ewicht fällt und bei welchen wirthschaftlichen Verhältniffe

schreiten sein.

tarife aber

neu erworbenen gleichmäßig zuzuwenden.

den gleichartigen

zweige in verschiedenen

Streckensätzen von 2.2 bis kilometer).

allgemeine Geltung.

lichst gleichmäßig gewährt sind. indessen besondere

ermäßigter Ausnahmetarife nöthi

zur Erörterung.

) So wurden für den Abf diesem wichtigen Markt Verkehr von allen

November 18532 kohlenAusnahmetarife im

Verkehr mit

die Ermäßi⸗ abgelehnt.

) Der Bundesrath hatte 138735 seine Zustimmung zu dem

beschränkt werde.

gegen

Steinkohlen und Kokes, Steine, Erden und dergleichen, erstrecken, bei denen die Höhe des 3 gegenüber dem Gebrauchswerth am erheblichsten in das

Tarife besondere Sorgfalt und . Rücksicht auf die bestehenden —ᷓ en i geboten war. wird auf diesem Gebiet nur allmählich und vorsichtig weiter zu

Im Uebrigen kann es bei näherer Prüfung der Ordnung des Aus—⸗ nahmetarifwesens auf den preußischen Staatsbahnen . wie das Bestreben der Verwaltung darauf gerichtet ist, unberechtigte Ungleichheiten und Sonderbegünfiigungen aus älterer Zeit durch einen billigen, der Regel nach im Großen und Ganzen mit Frachtermãßigungen verbundenen Ausgleich nach Möglichkeit zu beseitigen. neue Auznahme⸗ her f esnf fe 6 ö , ,, eines edursnisses, und soweit nicht eigenartige wirthschaftliche Verhältniff eine besondere Behandlung einzelner Bezirke , rf machen, den gleichartigen Interessen der verschiedenen Bezirke möglichst i e Man wird bei Durchsicht der Ausnahme—⸗ tarife erkennen, daß vielen, wenn nicht den meisten neueren Ausnahme tarifen allgemeine Geltung beiwohnt, sei Staatsbahnbereich oder doch 6. fear gleichartige Bezirke oder Ver ii ; Landestheilen. Zu tarifen von allgemeiner Geltung gehören insbesondere der allgemeine Aut nahmetarif für Sol Gu 3 8 für das Tonnenkilometer), der Stückgut. Ausnahmetarif für die Arfikel der Metallindustrie und wichtige landwirthschaftliche Frachtgegenstände (zu 8 für das Tonnenkilometer), der Ausnahmetarif für Stückgut zur übersecischen Ausfuhr (zu 6,7 für das Tonnenkilometer), der allgemeine Üusnahmetarif für Eifener; . , . 2 von ilometer), der allgemeine; Ausnahmetarif für geringwerthige Dünge— mittel, Erden und Sand (Kies), Kartoffeln und a. . , . . vo 1,4 83 für das Tonnenkilometer), der Ausnahmetarif für Wegebaumatersalien usd Kalkasche zum Düngen Die smit fallenden Streckensätzen von 26 bis 1,5 J fuͤr das Tonnen

Ausnahmetarife dieser Art unterscheiden sich von regelmäßigen Tarifklassen nur in der Form, sachlich haben sie, wie die letzteren, l ing. Zur Aufnahme in das allgemeine Tarisschema würde es der Zustimmung der übrigen deuischen Bahnen *“) und zum Theil des Bundesraths **) bedürfen.

Auch die Ausnahmetarife für die Ausfubr wichtiger Erzeugnisse der deutschen Industrie (Eisen und Eisenwaaren aller Art, Blei und Zink, Spiritus und Sprit u. a. m) tragen vielfach einen allgemeinen Charakter insofern, als sie für die Ausfuhr nach wichtigen fremden Absatzgebieten Den gleichartigen inländischen Produktionsbezirken thun—

ö in e wirtbschaftliche Verhältnisse einzelner Landestheile ) oder auch die Konkurrenz fremder Verkehrswege oder Hafenplätze in einem bestimmten begrenzten Gebiet f) die Einführung othig machten, mußten die letzteren auf das durch das besondere Bedürfniß gebotene Maß beschränkt bleiben.

Die dem allgemeinen Verkehr durch die Regelung der Ausnahme—⸗ tarife bis in die neueste Zeit erwachsenen Frachtvortheile sind nicht gering. 7) Weitere umfassende Maßnahmen auf diesem Gebiet stehen

dem bei der benachbarten Bergisch.Märkischen Bahn nachgewiesenen Verhältniß stattfinden mußte, da Räheres hierüber aus er ilteren Statistit jener Bahn nicht zu entnehmen war. Es ist nicht aus⸗ geschlossen, daß namentlich in früherer Zeit bei der Anschreibung des Ausnghmererkehrs Seitens der Dienffstellen nicht immer mit der nöthigen Sorgfalt verfahren ist, und daß diesem Verkehr auch Trans porte zugerechnet warden, welche zu normalen Tarifsätzen abgefertigt sind. 78 z atz verschiedener Rohmaterialien nach S. 275. Berlin die früheren klagker h rf welche von den mit , ser konkurrirenden Produktionsgebieten nach⸗ theilig empfunden waren, durch gleichmäßige Ausnahmetarife für den ? hier im Wettbewerb ersetzi. Vergl. auch wegen der gleichmäßigen Regelung der Stein⸗ ͤ Ruhrkohlenrevier dortigen Privatbahnen den Betriebsbericht für 1880/81, S. 238.

** Die Aufnahme von Bestimmungen über Beförderung ein zelner Stückzüter zu ermäßigten Frachtsätzen in die Tarifvorschriften des allgemeinen deutschen Guͤtertarifs wurde von den deutschen Bahnen

die Bedingung geknüpft, daß die Zahl der Spezialtarife auf drei

*) Wie z. B. im Jahre 1876 die besondere Nothlage des Eisenerz⸗ bergbaut an der Lahn, Dill und Sieg, zu deren Milderung ein außer— gewöhnlich ermäßigter Ausnahmetarif eingeführt wurde.

Ft) Hierher gehören u. a. dicjenigen Tarifermäßigungen, welche zur Unterstützung der Konkurrenz der deutschen Nordfecbäfen mit den e hen. anzösischen Hafenplätzen im Verkehr mit dem westlichen Deutschland und der Schweiz, zur Erleichterung der Konkurrenz der Nord⸗ und Ostseehäfen im Durchfuhrverkehr nach Oesterreich⸗ Ungarn, und der Konkurrenz der preußifchen Ostseeplätze im Durchfuhrtzerkehr von und nach Rußland bewilligt worden sind.“

tt) So berechnete sich die Ermäßigung der Tarife für Eifenerze von der Lahn u. s. w. im Jahre 1885 nach dem damaligen Verkehrs. umfang auf einen Jahresbetrag von etwa 1 000 090 680 (306 o), die Tarifermäßigung des Ausnahmetarifs für Stückgüter auf mehr als

2000000 ½ jährlich (d. 27 0 ).

niederländischen, belgischen und fr

Q ·

* e

*

Braunkoblen, Die gleichmäßige Ordnung der Gütertarife unter schonender

Rücksicht auf bestehende Verhältnisse und unter aufmerkfamer Be der wechselnden Anforderungen von Handel und Verkehr 82 Lande vielfach Beifall und Anerkennung. Ein im Jahre 1881 an den deutschen Handelstag gerichteter Antrag, welcher in den seit Verstaatlichung eines großen Theils der preunßischen Privatbahnen zu Tage getretenen Bestrebungen, die Tarife ohne Rücksicht auf die konkreten Verhältnisse der verschiedenen Landes⸗ theile zu generalisiren, eine große Gefahr für die gefunde Entwicke lung unserer wirthschaftlichen Verhältnisse erblicken wollte“, fand keine Annahme; er wurde viel mehr trotz lebhaften Widerstrebens der Antragsteller mit sehr großer Mehrbeit (mit 62 gegen 25 Stimmen) ohne sachliche Beschlußnahme den einzelnen Handele kammern zur Beraihung überwiesen. Nach dem Ergebniß der demnächst eingegangenen Aeußerun? gen wurde später davon abgesehen, den Antrag wieder auf die Tages⸗ ordnung zu setzen. Soweit jene Aeußerungen in den damaligen Jahresberichten zur Veröffentlichung gelangten, sprachen sich die Handelskammern über die Grundsätze und das Vorgehen der Eisen⸗ bahnverwaltung zumeist zustimmend und anerkennend aus. Man habe sich seit Jahren nach übersichtlichen, einheitlichen und stetigen Tarifen gesehnt. Die Unterstellung, daß bei Verfolgung diefes Zieles von der Staatsbahnverwaltung ohne Rücksicht auf besondere Verhältniffe ror— gegangen werde, und daß in den Maßnahmen der Verwaltung eine wirthschaftliche Gefahr zu erblicken sei, sei unberechtigt. Vielmehr könne man nach den bisherigen Erfahrungen das ernste Bestreben der Eisenbabnverwaltung konstakiren, den Verkehr zu erleichtern und den Wünschen der Verkehreinterefsenten gerecht zu werden, wie denn auch verschiedentlich hervorgehoben wird, daß sich nach Anwendung der neuen Grundtaxen für die meisten Strecken erhebliche Ermäßigungen ergeben haben. **) J

daher bei der Sichtung der älteren

Auch in Zukunft

öffentlichen Verkehrs—⸗

es für den ganzen

ehr der Industrie⸗

Ausnahme⸗

nãmlichen solchen

2, bis 1,3 3 für das Tonnen⸗ ö.

Die Gesammtentwickelung des Güterverkehrs der preußischen Staatshahnen in den letzten zehn Jahren ergiebt sich aus folgenden Zahlen.“)

Zabl der Tonnenkilometer stieg von 8428 815 208 im Jahre 1875,80 (1879) auf 13 1983773 631 im Jahre 185889 oder um 4 764 858 423 thmngleich 56,5 Co.

Auf 1 km Bahnlaͤnge stieg dieselbe von 440 136 auf 576 7395) oder um 136 603 tkm gleich 310. . Die Durchschnittseinnahme für ein Tonnenkilometer ermäßigte sich in derselben Zeit (von 1879 80) um 9g, 1 ο, von 1878 79 *is 1888/89 um 12, Töso .

Hamburg, 1. Mai. (W. T. B.) Der Post dampfer Columbia“ der Hamburg ⸗Amerikanischen Packetfaf rt“ Aktiengesellschaft ist, von New⸗Jork kommend heute Nach⸗ mittag in Southampton eingetroffen.

London, J. Mai. (W. T. B.) Der Union-Dampfer „Pretoria!“ ist gestern auf der Ausreife von den Canarischen Infeln abgegangen. Der Union Dampfer . Athenian“ ist heute auf der Heimreise von Madeira abgegangen.

E * 8 2 22 Y) Verhandlungen des deutschen Handelstages 1881, S. 16,17,

1882. Anlage 1

**. . 36 w 2 2 Rz ** Es ist nicht ohne Interesse, hier anzumerken, wie auch die⸗ jenige Handels kammer, deren Vertreter jenen Antrag im Handelstage mit besonderem Eifer verfochten, nach einem späteren Bericht (1885) gus verschiedenen Maßnahmen der preußischen Staatsbahnen den Beweis dafür entnommen hat. daß die Förderung des Verkehrz der borzugsweise maßgebende Gesichtspunkt bei den Entschließungen der Eisenbahnverwaltung in Preußen fei.“

d. , . ; , ; 9 ö Eg ist die Gesammtheit aller jetzt den Staatsbahnnetz an— gehörigen Bahnen in Vergleich gestellt. (Vergl. auch Anm.“)

H) Die Zahl der Tonnenkilometer auf 1 Em Bahnlänge der preußischen Staatsbahnen betrug 1887 85 540 402; dagegen um diefelbe Zeit 1857 88 bejw. 18355)

auf den übrigen dentschen Eisenbahnen nur 301 082 tkm österreichischungarischen Eisenbahnen . 330 470 französischen Eisenbahnen 293 198 . niederländischen Eisenbahnen ; 222 481 belgischen Privatbahnen (des deutschen

stehenden Versandplätzen

* .

nach Uebernahme der ö?

. 1 . 14 1 Eisenbahnvereins) J , . (Bezüglich der belgischen Staatsbahnen konnten die entsprechenden Ziffern nicht ermittelt werden.) auf den italienischen Bahnen. . nur 160 540 tkm x schweizerischen Bahnen 166 593 „Die Durchschnittseinnahme für ein Tonnenkilometer belief sich 1387,88 auf den preußischen Staatsbahnen auf 375 I; dagegen um dieselbe Zeit (1887 88 bezw. 1887) . zuf den übrigen deutschen Bahnen . österreichisch⸗ ungarischen Bahnen französischen Bahnen. niederländischen . K belgischen Privatbahnen (des k deutschen Eisenbabnvereins) . . 3.92 (Bezüglich der belgischen Staats bahnen konnten die enisprechenden Ziffern nicht ermittelt werden.) auf den italienischen Bahnen (nur für 1 schweizerischen Bahnen (ein⸗ schließlich der Nebengebühren) 7, 00

laut Beschluß vom 14. Dezember einheitlichen Tarifschema u A. an

auf 4. 45 . 1566. 2

al * * * * 1

auf 4,62 tkm,

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

2. Zwangs vollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdin gungen c.

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

17232 Steckbrief. Gegen den Kaufmann Rudolf Lüty, am 28. Mai 1868 zu Berlin geboren, welcher flüchtig ist oder sich verborgen hält, soll eine durch Urtheil des König⸗ lichen Schöffengerichts zu Berlin vom 14. November 1839 erkannte Gefängnißstrafe von zwei Monaten vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichts- Gefängniß ab— zuliefern, uns aber zu den Akten 90 D 1071. 89. Nachricht zu geben. Berlin, den 25. April 1890. Königliches Amtsgericht J.

Abtheilung 90.

7231 Steckbriefs⸗Erneuerung.

Der gegen den Kaufmann Ignatz Alois Schmolke, am 1. Februar 1858 zu Ober Lassoth geboren, wegen Vollstreckung einer 6 monatigen Gefängniß⸗ strafe in den Akten J. IVa. 1597/87 unterm 8. Februar 1887 erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert.

Berlin, den 24. April 1890.

Königliche Staatsanwaltschaft J.

4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

7230

Der Beschluß Kaiserlichen Landgerichts, Straf— kammer, dahier vom 17. März 1886, durch welchen das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Eigenthümers Jakob Krebs von Meisenthal mit Beschlag belegt wurde, ist durch Beschluß desselben Gerichts vom 19. April 1890 wieder aufgehoben worden.

Saargemünd, den 26. April 1890.

Kaiserliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht.

Hünten, Staatsanwalt.

2) Zwangsvollftreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

Ws Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsveollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 24 Blatt Nr. 1757 auf den Namen des Maurermeisters Adolph Tiburtius zu Rixdorf eingetragene, hier selbst , , Nr. 47 und Nr. 48 und Schillingstraße Nr. 21 und Nr. 22 belegene Grundstück am 24. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht

an Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof,

Deffentlicher Acuʒeiger.

Kommandit-⸗Gesellschaften auf Aktien u Aktien⸗Gesellsch Derr e Hine se elte t , Erwerbs und Wirthschafts⸗Genossenschaften.

Wochen ⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.

C &,,

18990, Mittags 12 Uhr, an obenbezeichnet richtsstelle verkündet werden. Berlin, den 21. April 1890. Königliches Amtsgericht J.

Flügel 9, Erdgeschoß. Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 13 160 Nutzunge⸗ werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund hächblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, fowie be. 4 26 .

sondere Kaufbedingungen können in der Gerichts- 17293 Zwangsversteigerung.

schreiberei, ebenda. Fikgel H, Zimmer Nr. T2, ein Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im ßesthen werden,. All. Realbercchtigten werden aufge. Grundbuch von Jänischten Banz 15. Sa Blatt 16 sordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehen. auf den Namen dir Carl und Emilie, geb. Struck, den Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus Walter schen Gbeleute eingetragene, im Kirchpiei dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver? Didlacken belegene Grundftück. Jänischken Nr. 57 fteigerungsbermerks nicht hervorging, insbesondere am 25. Juni 1899, Vormittags g Üützr, vor artige Forderungen von Kapital, Zinfen, wieder., dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Rr. IF, ver— lehrenden Hebungen oder Kosten, fbäfestens im Ver. steigert werden. Das Grundstlick ist mit 45, 6 steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe Reinertrag und einer Fläche von Hb, z Hekfar zur von Geboten anzumelden und, jalls der betreibende Frundsteuer, mit 90 M Nutzungswerth zur Gebäude Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu steuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, be⸗ machen, widrigenfalls diefelben bei Feststellung des glau chat 1b chrift, des Grundbucht sattg, können in een sten Gebots nicht berücksichtigè? werben!? und der Gerichtsschreiberei L, Zimmer Nr. 21, eingeseben ei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berück. werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Ju— sichtĩgten j ri lg Range zur sicktreten. The 66 wird in demselben Termine verkündet senigen, welche das Eigenthum des Grundstn 646 ;

e, werden . vor Sn ti Insterburg, den 256. April 1890. Versteigerungstermins die Cinstellung des Verfahreng Königliches Amtegericht. herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag . 3

das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an' die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urthbeil über „In

Abtheilung 53.

7278 Sachen des Rentiers Julius Kämmerer in

die Ertheilung des Zufchlags wird am 24. Juni

Dessau, Klägers wider den Fabrikanten Fritz Krull früher zu Helmstedt, jetzt unbekannten .