Hamburg, 5. Mai. (W. T. B.) Der Post dampfer Wieland der Hamburg- Amerikanischen Hacketfahrt Aktiengesellschaft ist, von Hamburg kommend, heute Morgen in New-⸗JVork eingetroffen.
London, 5. Mai. (W. T. B.) Der Union ⸗ Dampfer „German“ ist am Sonnabend auf der Heimreise von Madeira abgegangen; die Union⸗Dampfer Durban“ und Athenian! sind heute auf der Heimreise in Southampton, der Union Dampfer „Anglian“ auf der Ausreise in Capeto wn an⸗ gekommen. .
— 6. Mai. (W. T. B.) Die Union⸗Dampfer German“ und Trofsan“ sind gestern von Lissabon, ersterer auf der Heimreise, letzterer auf der Autreise abgegangen.
Theater und Mufit.
Deutsches Theater.
Am Donnerstag findet die erste Aufführung von Goethe's „Egmont“, nach der Einrichtung von Schiller, statt. Neben Frl. Reisenbofer, welche in der Rolle des Clärchen als Gast auftritt, sind die Hauptrollen folgendermaßen besetzt: Egmont Hr. Nissen, Oranien Hr. Pohl, Alba Hr. Friedmann, Brackenburg Hr. Sommer storff, Vansen Hr. Kadelburg, Schneider Jetter Hr. Engels.
Lessing⸗ Theater.
Am Donnerstag geht nau einstudirt Oscar Blumenthal's Lust— spiel Die große Glocke! in Scene. Hr. Adolf Klein wird darin zum ersten Mal die Rolle des satirischen Zeichners Martin Murner sfvielen, mit welcher er an seinen früheren Wirkungs⸗ stätten und bei Gastspielen besondere Triumphe gefeiert hat. Als Theobald Vogt wird Hr. Oscar Sauer vom Stadttheater in Königsberg ein auf Engagement abzielendes Gastspiel eröffnen, während die Rolle der Ottilie von Fr. Eugenie Klein dar gestellt wird und als Constanze Gundermann Frl. Elsa Kühling, eine junge Künstlerin, debütiren soll. Eine Wiederholung des Lustspiels ist für nächsten Sonntag, den 11. Mai, angesetzt.
Kroll's Theater.
Nach der vielbewunderten Traviata! der Sgra Prevosti herischt noch unausgesetzt die stärtste Nachfrage. Die ausgezeichnete Künstlerin wird daher auch in dieser Partie in der Schlußvorstellung der „Italienischen Oper“, am Donnerstag sich vom Berliner Publikum verabschieden. Nach altem guten Gebrauch der Italiener findet immer die letzte Vorstellung einer Stagione zum Benefiz des Impresario statt, und jeder der mitwirkenden Solisten verzichtet an diesem Ehrenabend auf den üblichen Antheil. Es darf dem Impresario, zu dessen Gunsten am Donnerstag die „Traviata“ nochmals in Szene geht, das besondere Verdienst nachgerühmt werden, dem Berliner Publikum auch diesmal wieder durch das Auftreten der Sgra. Prevosti die Bekanntschaft mit einer Gesangskünstlerin ver— mittelt zu haben, die hier ebenso unvergessen bleiben wie sie ander⸗ wärts ihre künstlerischen Triumphe erneuern wird.
Der erste Opern-Abend in der neuen Saison, am 10. Mai, bringt das erste Gastspiel des Königlich preußischen Kammer— sängers Emil Götze als Lyonel in Flotow's „Martha“. So be— deutend mithin die bevorstehende Sommer⸗-Oper einsetzt, so anziehend gestalten sich auch die weiteren Abende, denn schon drei Tage nach Eröffnung, am 13. Mai, tritt auch Marcella Sembrich auf. Die gefeierte Sängerin hat soeben ein Gastspiel in St. Peters—⸗ burg beendet, das von höchstem Erfolge begleitet war.
Belle ⸗ Alliance ⸗ Theater.
Mit der Eröffnung seines Concertgartens ist das Belle-Alliance—⸗ Theater wieder in die Reihe derjenigen Vergnügungsanstalten getreten, welche sich der Gunst des Publikums ganz besonders zu erfreuen haben. Der elegant eingerichtete Garten mit seinen hübschen Promenadengängen, seinen geschmackvollen Illu— minationseinrichtungen und sonstigen Dekorationen bietet einen überaus angenehmen Aufenthalt, der von den Besuchern des Theaters durchaus gewürdigt wird. Auch in diesem Jahr hat es sich die Direktion angelegen sein lassen, für das Vergnügen der Garten gäste durch Engagement von Spezialitäten im umfangreichsten
Maße zu sorgen. So tritt ein oberbaprrisches Instrumental⸗Quartett auf, ferner ein humoristisches Wiener Sängerquartett, sowie die vom
vorigen Jahr her bekannte Contra-Altistin u. . w. Das Dopyel⸗ Concert, ausgeführt von einer Militärkepelle und dem Hausorchester des Belle⸗Alliance⸗ Theaters, trägt zur Unterhaltung des Publikums wesentlich bei. ;
Im Theater selbst geht Der Nautilus“ mit sichern Schritten seiner hundertsten Wiederholung entgegen: der beste Beweis dafür, daß dag unterbaltende Stück noch nichts an seiner Zugkraft eingebüßt hat. Mit unermüdlichem Eifer stellen die bewährten Kräfte die seltsamen Abenteuer der Reisenden dar, namentlich verdient Frl. Walden für die gefällige Art, wie sie den Schifftjungen spielt, durchaus Anerkennung; nicht minder haben auf solche die übrigen Mitwirkenden Anspruch. So wird sich denn auch in der eben begonnenen Sommersaison das Belle⸗ Alliance⸗Theater wieder in der Gunst der Berliner behaupten.
Adolph⸗Ernst Theater. .
Eine Matinee zu wohlthätigem Zweck, welche der wärmsten Förderung würdig ist, veranstaltet am kommenden Sonntag, dem 11. ein Damen -Comits, an der Spitze Fr. Direktor Ernst, im Adolph Ernst⸗ Theater. Die hervorragendsten Kräfte dieser Bühne haben zu der Mittags ⸗Vorstellung ihre Mitwirkung zugesagt und die zug kwäftigsten Nummern aus dem reichen Repertoire ihrer Solovorträge in Aussicht gestellt. Frl. Dorg singt ‚Wiener G'stanzel“, Frl. Bäckers und die Herren Haßkerl, Tielscher und Carl Weiß Berlinische Couplets, die Damen Bender, Helmer, Reichardt, Roger, Richter. sowie die Herren Görß, Edmund Schmasow, Waldemar wechseln in heiteren und ernsten Deklamationen ab; auch ein vom Kapellmeister G. Lehnhardt komponirtes Lied steht auf dem Programm, für dessen Ausführung das ganze Orchester ebenfalls herangezogen ist. Die liebenswürdigen Künstlerinnen des Adolph. Ernst⸗Theaters haben sich bereit erklärt, vom Mittwoch ab persönlich dem Billetverkauf vorzustehen, und werden von diesem Tage, ab von 5 — 5 Uhr Nach mittags im Theater als Kassirerinnen fungiren.
Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.)
Bei der heute angefangenen Ziehung der 2. Klasse 182. Königlich preußijscher Klassenlotterie fielen in der Vormittagsziehung:
1 Gewinn von 15 000 M6 auf Nr. 34 839.
1 Gewinn von 10000 ½ auf Ne. 93385.
1ñ6Gewinn von 5000 ½ auf Nr. 179196.
1 Gewinn von 3000 M auf Nr. 94163.
1ñ Gewinn von 15990 M auf Nr. 148832. .
3 Gewinne von 50 MS auf Nr. 5972. 82 840. 189 520. S8 Gewinne von 300 M auf Nr. 10 361. 13 847. 25168. 69 129. 98 901. 106280. 150 644. 153 013.
Rennen zu Hoppegarten. 5. Mai 1890.
J. Jungfern⸗Rennen. Klubpreis 2000 „ 1600 m Frhrn. Ed. v. Oppenheim's ddr W. Page“ 1. Kapt. Jos's br. H. - Roß⸗ bach 2, Erbpr Fürstenberg's br. H. . Scheinkauf. 3. Nach Gefallen mit fünftehalb Längen gewonnen; „Scheinkauf“ fünf Längen hinter „Roßbach“ Dritter. Werth: 2006 „ dem Sieger, 440 M dem Zweiten, 80 (S dem Dritten.
IͤI. Goldene Peitsche und Staatspreis 5000 Ss 1200 m. Vertheidiger von 1889: Hr. V. May. Hrn. V. Mavy's br. H. „Dalberg? 1, Frhrn. Ed. v. Oppenheim 's schwbr. H. Battenberg“ 2, Gr. Redern's F. St. „Dorothear 3. Siegte im Handgalopp mit zwei guten Längen; ein Kopf zwischen Battenberg! und „Dorothea“. Werth: Ehrenpreis und 4800 Æ dem Sieger, 200 M dem Zweiten, 200 ½ der Dritten.
II. Großes Hoppegartener Hand ieap. Klubpreis 10 000 ½ 1606 m. Hrn. V. Maya's schw. H. Gaukler“ L, Frhrn. Ed. von Oppenheim's br. St. . Micasla“ 2, Major von Mollard's FH. „Uli“ 3. Nach scharfem Kampf um einen Kopf herausgeritten; Uli“ eine Länge binter . Miecsla. Dritter. Werth: 11 250 M dem Sieger, 2800 S der Zweiten, 800 S dem Dritten
IV. Balbeck⸗Rennen. Klubpreis 2000 Der Sieger für 4000 A käuflich. 10909 m. Hin. V. May's FeS. Orcanꝰ 1. Kapt. Joss F⸗W. „Mariner“ 2, Mr. E. Kelly's br. O. . Good Luck 3. Mühelos mit drei Längen gelandet; anderthalb Längen zwischen dem Zwelten und Dritten. Werth: 2590 1 — „Oran“ wurde für 5600 M von Kapt. Jos gefordert J
V. Staatspreis III. KI. zö00) 46 1800 m. Hrn. E. Meyer's FeS. . Goldmann“ 1, Hrn. V. May's br. St. Eintracht? 2., Gr. Redern's br. H. . Dragoman“ 3. Leicht mit einer Lange gewonnen; zehn Längen zwischen Eintracht‘ und ‚Dragoman‘'. Werth: 3345 4A dem Sieger, 345 M der Zweiten. .
VI. Effenberg⸗-Jagd⸗Rennen. Klubpreis 2000 6 Herren Reiten. 3000 m. Rittm. v. Sydow's FH. Blücher“ Bes. 1. xt. v. Elbe's schwbr. H. „Kronos. Lt. v. Graevenitz 2, Hrn. Oscar's Sch. W. „Humor“ Frhr. b. Schleinitz 3. Siegte sicher mit einer halben Länge; „Humor“, welcher ausbrach, nach einer Weile Dritter. Werth: 19460 S½ dem Sieger, 540 Æ dem Zweiten, 240 4 dem
Dritten. Mannigfaltiges.
Der heutigen Nummer des R. u. StA.“ liegt in einer außerordentlichen Beilage eine Anzeige des Berliner Litho— graphischen Institurs (Julius Moser), Berlin W. 35, bei, der zufolge im Verlage des Instituts die amtliche Karte der Landwehrbezirks ⸗ Eintheilung in II. Auflage am 10. d. M. unter dem Titel Karte der Landwehrbezirts Eintheilung des Deutschen Reichs? erscheinen wird. Die Karte ist auf Veranlassung des Königlich, preußischen Kriegs Ministeriums in der Kartographischen Abtheilung der Königlichen Landesaufnahme bearbeitet und zum Preise von 6 M käuflich.
Kiel, 3. Mai. (Kiel. Ztg.) Gestern Nachmittag fand im Beisein Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessfin Heinrich sowie der Erbprinzessin von Sachfen⸗Meiningen die feierliche Einweihung des Kaiser Wilhelm L-Stifts statt. Das Haus ist. für alte, schwache Personen bestimmt, denen ein behaglicher Lebens- abend bereitet werden soll. Noch vor Eröffnung des Hauses waren alle Plätze vergeben, und es sind von der Gesellschaft frei⸗ williger Armenfreunde bereits drei Plätze zur Erweiterung des Stifts angekauft worden. Probst Jeß hielt die Weiherede. Na der Feier besichtigten die hohen Herrschaften die Räume des Stifts.
Ulm. (Frkf. Journ. Das Münsterfest ist nun endgültig auf den 30. Juni und die folgenden drei Tage festgesetzt. Der Ge neral⸗Intendant des Stuttgarter Hoftheaters, Dr. von Werther, wird die Regie des dafür in Aussicht genommenen Oesterlen'schen Festspiels leilen. An dem historischen Festzuge, der auch hinsichtlich des künstlerischen Arrangements und der Kostüme ganz großartig zu werden verspricht, werden sich eiwa 1500 Personen betheiligen.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Paris, 6. Mai. (W. T. B.) In dem heute Vor— mittag abgehaltenen Ministerrath unterzeichnete der Prä— sident Carnot ein Dekret, durch welches die Org anisation des Generalstabes der Armee vervollständigt und General Miribel zum Chef des Generalstabes ernannt wird.
Kopenhagen, 6. Mai. (W. T. B.) Die hiesigen Maurergeselken beschlossen, die Arbeit am Montag einzustellen, falls die Meister ihnen nicht den neunstündigen statt des bisher zehnstündigen Arbeitstages einräumen.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
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Wetterbericht vom 6 Mai, Morgens 8 Uhr.
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Wind. Zauber Komödie
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Mullaghmore Avderdeen bristiansund Kopenhagen. Siockholm . Haparanda . St. Petersbrg. Moskau ... Corl, Queens . Cherbourg
2 wolkig Donnerstag: 3 wolkenlos 1 Regen
still wolkenlos 2 bedeckt J halb bed. I bedeckt
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Tell. Anfang 7 Uhr.
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Swinemünde 13 is Freitag:
Neufahrwasser O ene, O Varls - 65 83 Münster... 755 1 Karlsruhe .. Wiesbaden. München .. Chemnitz. Berlin. .. Wien ... Breslau. Ile d Aix. 1 ,,,
2Regen?)
2 wolkenlos 3 wolkenlos 3 wolkenlos SW 2 Regen) UW 2 bedeckis/ W 4 wolkig
NNW 1 bedeckt 88 ro, .
Donnerstag: mann.)
Freitag: Cäsar.
RS 3 wolkenlos still halb bed. Freitag: 1) Abends Wetterleuchten. ) Nachmittags Gewitter. von 3) Nachmittags Gewitter. ) Abends Weiterleuchten. rache. Thau. feld. Uebersicht der Witterung. Sonnabend: Ein ziemlich tiefes barometrisches Minimum liegt vor dem Kanal, eine flache umfangreiche Depression zwischen Skandinavien und der Balkanhalbinsel. Das Wetter ist in Central⸗Europa bei schwacher Luftbewegung vorwiegend trübe und durchschnittlich etwas kühler, nur im südwestlichen Deutschland berrscht wolkenlose Witterung. In Deutschland fanden gestern zahlreiche Gewitter statt. Deutsche Seewarte.
Theater⸗Anzeigen.
Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern— baus. 108. Vorstellung. Martha, oder: Der Markt zu Richmond. Romantisch-komische Oper
Rigobert. Ritter.
Donnerstag:
Zum Schluß:
in 4 Akten von Friedrich von Flotow. weise nach dem Plane des St. Georges) von W. — Friedrich. Dirigent: Musikdirektor Wegener.
Schauspielhaus. in 5 Aufzügen von Shakespeare. Nach A. W. v. Schlegel's Uebersetzung. Tanz von gesetzt vom Direktor Dr. Otto Devrient Direktion: Hr. Steinmann. Opernhaus. Ring des Nibelu Zweiter (Siegfried: Hr. Kammersänger Gudehus, vom Kgl. Hof⸗Theater in Dreeden, als Gast.)
Schauspiel haus. Schauspiel in 5 Aufzügen von
Jeutsches Theater. Mittwoch: Mein Leopold. Donnerstag: Zum 1. Male: Egmont. (Clärchen:
Frl. Maria Reisenhofer, als Gast.)
Der Sohn der Wildniß.
Berliner Theater. Mittwoch: Julius Cäsar. Die wilde Jagd.
33. Abonnements ˖ Vorstellung. Julius
Tessing Theater. Schauspiel in 4 Akten von Hermann Sudermann.
Donnerstag: Neu einstudirt: Die große Glocke. 11 Lustspiel in 4 Akten von Oscar Blumenthal. 19 Decar Sauer und Frl. Cffa Kühling als Debut) Ein Besuch. Schauspiel in 2 Akten Eduard Brandes. — Komödie in 2 Akten von Eduard Bauern
Die große Glocke.
Wallner -Theater. Mittwoch: Zum 18. Male: x Posse in 3 Akten nach dem Franzö— sischen der Grenet Vorher: Zum 18. Male: Das Armband. Schwank in 1 Akt nach einer vorhandenen Idee von Fritz Mai und Franz Gutherv. Der Sommergarten ist geöffnet.
D Rigobert. — Das Armband.
Sonnabend: Zum J. Male: Hänschen. Schwank in 3 Akten von A. Hennequin und E. de Najac Guten Morgen, Herr Fischer! Vaudeville⸗Burleske nach Lockroy von W. Friedrich Musik von Stiegmann. .
Victoria-Theater. Mittwoch:
Stanley in Afrika. An⸗ von Alex. Moszkowski und Musik rum G. A. Raida. Anfang 743 Uhr.
Donnerstag:
Text ltheil“ Rich 112. Vorstellung. Der Sturm.
Musik von In Scene Musikalische Anfang 7 Uhr. 109. Vorstellung. Der ö. Bühnenfestspiel von Rich. bend: Siegfried in 3 Akten.
E Graeb
Mittwoch: Zum 110 Male: nathan. DOyerette in 3 Akten von und Julius Bauer Musik von
Hr. Kapellmeister Federmann. Donnerstag: Der arme Jonat
9 — Anfang e llhr, Sonnabend: Eröffnung des C
Wilhelm Schiller.
113. Vorstellung.
Jeden Sonnabend:
burg Mittwoch: von Robert Buchholz. Anfang 71 Donnerstag: Marquise.
KRroll's Theater. Mittwoch
Donnerstag: La Traviata mit Sgra. Prevo
Sonnabend: Eröffnung der
(Hedw. Nie ⸗
Kammersänger, als Gast.) Mittwoch, 14. Mai:
Mittwoch: Die Ehre.
67. Male: Der Nautilus. stük mit Gesang und Tanz in
(Hr.
Hierauf: Mädchen⸗ Großes Militär Doppel ⸗Concert. licher Spezialitäten. Brillante ganzen Etablissements. Anfang des der Vorstellung 73 Uhr. Donnerstag: Dieselbe Vorstellun
Dancourt u. Burone von Hans Mittwoch: Zum 87. Male:
Leopold Ely. Couplets theilweise v Musik von Franz Roth. Anfang 7
Sonntag, Mittags 12 Uhr: wohlthätigen Zweck.
Anfang 743 Uhr.
Urania, Invalidenstraße 57/62. 12 — 11 Uhr. hold:
Zeitgemälde in 10 Bildern Ballet von C. Severini.
Dieselbe Vorstellung. Friedrich —Wilhelmstädtisches Theater.
In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Anfang 7 Uhr.
Täglich: Doppel⸗Concert. Auftreten von Gesangs⸗ und Instrumental⸗Künstlern J. Ranges. Großes Parkfest.
Nesidenz Theater. Direktion: Sigmund Lauten . Zum 87. Male: Luftspiel in 3 Akten von Victorien Sardou. Deutsch
Schluß der italien. Opern⸗Saison.
Martha. (Lyonel: Hr. Emil Götze, Kgl. preuß.
Erstes Auftreten der Kgl. preuß. Kammersängerin Marcella Sembrich.
Velle -= Alliance-Theuter. Mittwoch: Zum Großes Ausstattungs⸗
13 Bildern nach Jules Verne von Carl Pander. Musik von E. Christiani und A. Wicher.
Im prachtvollen glänzend renovirten Sommergarten Auftreten säm mt⸗ Illumination des
Adolph Ernst-Theater. Dresdenerstraße 72. ) h: Der Goldfuchs. Gesangsposse in 4 Akten von Eduard Jacobson und
Matin Ce zu einem v i weck. Unter gefälliger Mitwirkung sämmtlicher Mitglieder des Adolph Ernst⸗Theaters.
Mittwoch, um 8 Uhr: Was wir vom Monde wissen.
Zum 260. M.: Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Bianka Hanke mit Hrn, Ludwig Schott (Ernsdorf Lehngut — Langenbielau). — Frl. Gertrud Hübner mit Hrn. Lehrer Gotthold Raschdorf (Breslau — Sandraschütz). —. Frau verw. Klara Hundsdörfer, geb. Andrae, mit Hrn. Magistratssekretãär Martin Stolp (Berlin). — Frl. Margarethe Dette mit Hrn. Dr. Eugen Haagen (Berlin). — Frl. Hedwig Stümer mit Hrn. Kaufmann Otto Wiesike (Berlin —Branden⸗ burg a. S). — Frl. Elly Talke mit Hrn. Kauf⸗ mann Gustap Ludwig (Berlin — Swinemünde). — Frl. Marie Hofmann mit Hrn. Heinrich Krüger (Markneukirchen Berlin). — Frl. Auguste Uecker⸗ münde mit Hrn. Fritz Sandhop (Rostock). — Frl. Margarethe Thoma mit Hrn. Max Boch⸗ mann (Chemnitz).
Verehelicht: Br. Gymnasiallehrer Dr. Hermann Blasius mit Frl. Alma Pastorff (Bunzlau) — Hr. Paul Leske mit Frl. Marta Moeller (Berlin). Hr. Ernst Nelken mit Frl. Malvine Cukier (Berlin). — Hr. Bruno Müller mit Frl. Klara Töpfer (Berlin). — Hr. Karl Dabbert mit Frl. Ida Düwel (Rostock ) — Hr. Albert Töbing mit Frl. Nanny Schnehage (Bevensen). — Hr. Rechts anwalt Dr. Einst Springer mit Frl. Gertrud Müller (Berlin) — Hr. Egon Deutsch mit Frl. Anna v. Keller (Berlin). ;
sti. Geboren:; Ein Sohn: Hrn. Bürgermeister
Opern ⸗ Saison. Serdel (Wreschen). — Hrn. Richard Holland (Königsberg). — Hrn. Amtsrichter Paul Skutsch Nieder Wüstegiers dorf)! — Hrn. Amtsgerichts ˖ Rath Mitschke (Glogau). — Eine Tochter: Hrn. Richard Meister (Berlin). — Hrn. Architekten Gedeon Majunke (Szepeßjombat, Ungarn). — Hrn. Amtsrichter Dr. Grogpietsch (Breslau). — Hrn. Ewald Grudzinski (Magdeburg). — Hrn. Dr. Chazau (Grodno). — Hrn. Georg Tobing (Uelzen).
Gestorben: Frau Elife v. Gräffendorff, geb. Ma—⸗ delung (Schloß Treben)c. — Hr. Dr., Martin Klamroth (Hamburg). — Hr. Konstantin Ulrich (Breslau).
ard Nathanson.
Der arme Jo⸗ Hugo Wittmann Carl Millöcer. Dirigent:
han. oncert⸗Parks. —
Marquise. Uhr.
: Geschlossen.
4 Akten und
Concerts 6 Uhr, Redacteur: J. V.: Siemenroth. Berlin:
g. Verlag der Expedition (Scholy.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlage—⸗ Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Acht Beilagen leinschließlich Börsen · Beilage), sowie ein Prospekt des Berliner Lith. In⸗ stituts (Julius Moser), betreffend Karte der Landwehr⸗Bezirks⸗Eintheilung des Deutschen Reichs, und die Inhaltsangabe zu Nr. 5 des öffent= lichen Anzeigers (K/ommanditgesellschaften auf
Aktien und Aktiengesellschaften) für die Woche vom 28. April his 3. Mai 1890.
on Gustav Görß. Uhr.
Geöffnet von Hr. Archen⸗
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M IO.
Berlin, Dienstag, den 6. Mai
1890.
—— 2 22
Deutsches Reich.
Zuckermengen,
welche in der Zeit vom 16. bis 30. April 1899 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Steuervergütun abgefertigt und aus Niederlagen gegen Erstattung der Vergütung in den freien Verkehr zurückgebracht 6 . ;
(A0: Rohzucker von mindestens 90 Proz. Polarisation und raffinirter Zucker von unter 98,
90 Proz. , , sogenannte Erystals ꝛc.
2: Aller übrige harte Zucker, sowie aller weiße trockene (nicht über 1 Proz.
Kandis und Zucker in weißen vollen harten Broden ꝛc.,
aber mindest ens oder in Gegenwart der Steuerbehörde zerkleinert.
Wasser enthaltende) Zucker in
Krystall⸗, Krümel⸗ und Mehlform von mindestens g8 Proz. Polarisation.]
Mit dem Anspruch auf Steuervergütung wurden abgefertigt:
Aus öffentlichen Niederlagen oder Privatniederlagen unter
Staaten bezw. Verwaltungs⸗Bezirke.
zur unmittelbaren Ausfuhr
amtlichem Mitverschluß wurden
gegen Erstattung der Vergü⸗
tung in den freien Verkehr zurückgebracht
zur Aufnahme in eine öffent⸗ liche Niederlage oder eine Privatniederlage unter amt⸗
lichem Mitverschluß
Preußen.
Yrovinz Ostpreußen. Westpreußen . Brandenburg. Pommern. Posen. ö k Sachsen, einschl. der schwarzb.
Hate ere ten- 70l 832 5 gag 628
Schleswig⸗Holstein . . 5 346 226 629
D . 126 959 4900
J — x — 1213
Rheinland. . 472 535 462915
150 002 178 068 2024: 26 734 — 83 1 . 211
107 200
15494
189 887
568 816 — 5900 108 251 10365 198 h 61 000 . 341 500 ͤ .
360 ooo 141840 —
Sa. Preußen 4073 931 8198 677 Bavern. 5572 355 095 Sachsen 5665 17134 Baden. — 66ͤ61 365 wem, 199 00 — WM Mecklenburg 50 003 . Braunschweig 257 071 1408974 Anhalt . 2289 669 500 000 n, 1139 666 w ,,, 15 174 072 522 419
22 66 — 090 000 —
36 761 49 459
3 347 682 27 804 118616 S60 900
3 ba6 870 1034 700 67 068
/ — ö 24 ö . ö 45 — WM . 200 000, . — .
— — —
12 000 —
Ueberhaupt im deutschen Zollgebiet 23 194 544 11063 664 Hierzu in der Zeit vom 1. August 1889 bis 15. April 18906. J
608 911
* 3 os 111660 ssl 6s
3 846 870 1034 700 799098 4408 b27 27 8099 118616
29919816 21 567 616 2621 88936 461 979 568 0 1190384
Zusammen
In demselben Zeitraum des Vorjahres. Berlin, im Mai 1890.
2 279 571 612 1287532994 9140 582235766686 22 602 316 2700 98740 870 606
246 711 oss 10241 170612 780 153183591625 18 899 078 2996 506147 842 39
595 dõl 1309000
772 351 527 822
Kaiserliches Statistisches Amt.
Be
cker.
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstage ist der nachstehende Entwurf eines Gesetzes, betreffend Abänderung der Gewerbe— ordnung, zugegangen:
Dir WilUhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen ꝛe. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: . . . . Der Titel VII der Gewerbeordnung erhält folgende Fassung: J JJ Gewerbliche Arbeiter (Gesellen, Gehülfen, Lehrlinge, Betriebsbeamte, Werkmeister, Techniker, Fabrikarbeiter). J. Allgemeine Verhältnisse. §. 105.
Die Festsetzung der Verhältnisse zwischen den selbständigen Ge— werbetreibenden und den gewerblichen Arbeitern ist, vorbehaltlich der durch Reichsgesetz begründeten Beschränkungen, Gegenstand freier Uebereinkunft.
F§. 1052.
Zum Arbeiten an Sonn- und Festtagen können die Gewerbe treibenden die Arbeiter nur in soweit verpflichten, als es sich um Arbeiten handelt, welche nach den Bestimmungen dieses Gesetzes auch an Sonn- und Festtagen vorgenommen werden dürfen.
Welche Tage als Festtage gelten, bestimmen unter Berück— sichtigung der örtlichen und konfessionellen Verhältnisse die Landes—⸗ regierungen.
S. 105.
Im Betriebe von Bergwerren, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Brüchen und Gruben, von Hüttenwerken, Fabriken und Werkstätten, von Zimmerplätzen und anderen Bauhöfen, von Werften und Ziege⸗ leien sowie bei Bauten aller Art dürfen Arbeiter an Sonn: und Festtagen nicht beschäftigt werden. Die den Arbeitern zu gewährende Ruhe hat für jeden Sonn oder Festtag vierundzwanzig Stunden, für das Weihnachts-, Neujahrs-, Oster« und Pfingstfest achtundvierzig Stunden, in sonstigen Fällen für zwei aufeinander folgende Sonn⸗ und Festtage sechsunddreißig Stunden zu dauern. Die Ruhezeit hat frühestens am vorhergehenden Werktage um 6 Uhr Abends, spätestens am Morgen des Sonn und Festtages um 6 Uhr zu beginnen.
Im Handelsgewerbe dürfen Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter an Sonn⸗ und Festtagen nicht länger als fünf Stunden beschäftigt werden. Die Stunden, während welcher die Beschäftigung stattfinden darf, werden unter Berücksichtigung der für den öffentlichen Gottes dienst bestimmten Zeit von der Polizeibehörde festgestellt. Die Fest— stellung kann für verschiedene Zweige der Handelsgewerbe verschieden erfolgen. Für die letzten vier Wochen vor Weihnachten sowie für einzelne Sonn ⸗ oder Festtage, an welchen örtliche Verhältnisse einen erweiterten Geschäftsverkehr erforderlich machen, kann die Polizei⸗ behorde eine Vermehrung der Stunden, während welcher die Be⸗ schäftigung stattfinden darf, zulassen.
§. 10506.
Die Bestimmungen des §. 105 b finden keine Anwendung:
1) auf Arbeiten, welche zur Beseitigung eines Nothstandes oder zur Abwendung einer Gefahr oder im öffentlichen Interesse unver— züglich vorgenommen werden müssen;
2) auf Arbeiten zur Reinigung und Instandhaltung, durch welche der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs be—
dingt ist, sowie auf Arbeiten, von welchen die Wiederaufnahme des vollen werktäglichen Betriebs abhängig ist, sofern nicht diese Arbeiten an Werktagen vorgenommen werden können;
3) auf Arbeiten, welche zur Verhütung des Verderbens von Roh— stoffen oder des Mißlingens von Arbeitserzeugnissen erforderlich sind, sofern nicht diese Arbeiten an Werktagen vorgenommen werden können;
4) auf gewerbe.
Gewerbetreibende, welche Arbeiter an Sonn und Festtagen mit Arbeiten der unter Ziffer I) bis 3) erwähnten Art beschäftigen, sind verpflichtet, ein Verzeichniß anzulegen, in welches für jeden einzelnen Sonn-⸗ und Festtag die Zahl der beschäftigten Arbeiter, die Dauer ihrer Beschäftigung sowie die Art der vorgenommenen Arbeiten einzu— tragen sind. Das Verzeichniß ist auf Erfordern der Ortspolizeibehörde sowie dem im 5§. 139. bezeichneten Beamten jederzeit zur Einsicht vorzulegen.
Bei den unter Ziffer 2 und 3 Gewerbetreibenden verpflichtet, jeden Arbeiter entweder an jedem dritten Sonntage volle vierundzwanzig Stunden, oder an jedem zweiten Sonntage mindestens in der Zeit von sechs Uhr Morgens bis sechs Uhr Abends von der Arbeit frei zu lassen.
§. 1054.
Für bestimmte Gewerbe, insbesondere für Betriebe, in denen Arbeiten vorkommen, welche ihrer Natur nach eine Unterbrechung oder einen Aufschub nicht gestatten, sowie für Betriebe, welche ihrer Natur nach auf bestimmte Jahreszeiten beschränkt sind, oder welche in ge— wissen Zeiten des Jahres zu einer außergewöhnlich verstärkten Thätigkeit genöthigt sind, können durch Beschluß des Bundesraths Ausnahmen von der Bestimmung des §. 105 Absatz 1 zugelassen werden.
Die Regelung der an Sonn und Festtagen in diesen Betrieben gestatteten Arbeiten und der Bedingungen, unter welchen sie gestattet sind, erfolgt für alle Betriebe derselben Art gleichmäßig und unter Berücksichtigung der Bestimmung des 8. 105 Absatz 3.
Die vom Bundesrath getroffenen Bestimmungen sind durch das Reichs⸗Gesetzblatt zu veröffentlichen.
§. 165 e.
Für Gewerbe, deren vollständige oder theilweise Ausübung an Sonn und Festtagen zur Befriedigung täglicher oder an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung erforderlich ist, sowie für Betriebe, welche ausschließlich mit durch Wind oder unregel⸗ mäßige Wasserkraft bewegten Triebwerken arbeiten, können durch Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde Ausnahmen von den im §. 105b getroffenen Bestimmungen zugelassen werden. Die Regelung dieser Ausnahmen hat unter Berücksichtigung der Bestimmung des §. 105 Absatz 3 zu erfolgen.
§. 106.
Wenn zur Verhütung eines unverhältnißmäßigen Schadens ein nicht vorherzusehendes Bedürfniß der Beschäftigung von Arbeitern an Sonn oder Festtagen eintritt, so können durch die untere Verwal⸗ tungsbehörde Ausnahmen von der Bestimmung des 5§. 1056 Absatz 1 für bestimmte Zeit zugelassen werden.
Die Verfügung der unteren Verwaltungsbehörde ist schriftlich zu erlassen und muß von dem Unternehmer auf Erfordern dem für die Revision zuständigen Beamten an der Betriebsstelle zur Einsicht vor—⸗ gelegt werden.
Die untere Verwaltungsbehörde hat über die von ihr gestatteten
Gast« und Schankwirthschafts', sowie auf Verkehrs—
bezeichneten Arbeiten sind die
Ausnahmen ein Verzeichniß zu führen, in welchem die Betriebsstätte,
die gestatteten Arbeiten, die Zahl der in dem Betriebe beschäftigten und der an den betreffenden Sonn⸗ und Festtagen thätig gewesenen Arbeiter sowie die Dauer und die Gründe der Erlaubniß einzu⸗ tragen sind.
§. 105g.
Das Verbot der Beschäftigung von Arbeitern an Sonn, und Festtagen kann durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesraths auf andere Gewerbe ausgedehnt werden. Auf die von dem Verbote zuzulassenden Ausnahmen finden die Bestimmungen der §5§. 105 e bis 105f entsprechende Anwendung.
§. 105.
Die Bestimmungen der 85. 105 a bis 105g stehen weitergehenden landesgesetzlichen Beschränkungen der Arbeit an Sonn und Festtagen nicht entgegen.
Den Landes⸗Centralbehörden bleibt vorbehalten, für einzelne Festtage, welche nicht auf einen Sonntag fallen, Abweichungen von der Vorschrift des 5. 105b Absatz 1 zu gestatten. Auf das Weih⸗ nachts., Oster⸗ und Pfingstfest findet diese Bestimmang keine An⸗ wendung.
5. 106.
Gewerbetreibende, welchen die bürgerlichen Ehrenrechte ab— erkannt sind, dürfen, so lange ihnen diese Rechte entzogen bleiben, mit der Anleitung von Arbeitern unter achtzehn Jahren sich nicht befassen.
Die Entlassung der dem vorstehenden Verbote zuwider beschäftigten Arbeiter kann polizeilich erzwungen werden.
§. 10:
Minderjäbrige Personen dürfen, soweit reichsgesetzlich nicht ein Anderes zugelassen ist, als Arbeiter nur beschäftigt werden, wenn sie mit einem Arbeitsbuche versehen sind. Bei der Annahme solcher Arbeiter hat der Arbeitgeber das Arbeitsbuch einzufordern. Er ist verpflichtet, dasselbe zu verwahren, auf amtliches Verlangen vorzu⸗— legen und nach rechtmäßiger Lösung des Arbeitsverhälmisses wieder auszuhändigen. Die Aushändigung erfolgt, wenn der Arbeiter das sechszehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, an den Vater oder Vormund, andernfalls an den Arbeiter selbst, sofern nicht der Vater oder Vormund ausdrücklich verlangt hat, daß das Arbeitsbuch an ihn ausgehändigt werde. Mit Ge— nehmigung der Gemeindebehörde kann die Aushändigung des Arbeits— buches auch an die Mutter oder einen sonstigen Angehörigen oder unmittelbar an den Arbeiter erfolgen.
Auf Kinder, welche zum Besuche der Volksschule verpflichtet sind, finden vorstehende Bestimmungen keine Anwendung.
§. 108.
Das Arbeitsbuch wird dem Arbeiter durch die Polizeibehörde desjenigen Ortes, an welchem er zuletzt seinen dauernden Aufenthalt gehabt hat, wenn aber ein solcher im Gebiet des Deutschen Reichs nicht stattgefunden hat, von der Polizeibehörde des von ihm zuerst erwählten deutschen Arbeitsortes kosten⸗ und stempelfrei ausgestellt. Die Ausstellung erfolgt auf Antrag oder mit Zustimmung des Vaters oder Vormundes; ist die Erklärung des Vaters nicht zu beschaffen, oder verweigert der Vater die Zustimmung ohne genügenden Grund and zum Nachtheile des Arbeiters, so kann die Gemeindebehörde die Zustimmung desselben ergänzen. Vor der Ausstellung ist nachzuweisen, daß der Arbeiter zum Besuche der Volksschule nicht mehr verpflichtet ist, und glaubhaft zu machen, daß bisher ein Arbeitsbuch für ihn noch nicht ausgestellt war.
§. 109.
Wenn das Arbeitsbuch vollständig ausgefüllt oder nicht mehr brauchbar, oder wenn es verloren gegangen oder vernichtet ist, so wird an Stelle desselben ein neues Arbeitsbuch ausgestellt. Die Ausstellung erfolgt durch die Polizeibehörde desjenigen Orts, an welchem der In⸗— haber des Arbeitsbuchs zuletzt seinen dauernden Aufenthalt gehabt hat. Das ausgefüllte oder nicht mehr brauchbare Arbeitsbuch ist durch einen amtlichen Vermerk zu schließen.
Wird das neue Arbeitsbuch an Stelle eines nicht mehr brauch baren, eines verloren gegangenen oder vernichteten Arbeitsbuchs aus— gestellt, so ist dies darin zu vermerken. Für die Ausstellung kann in diesem Falle eine Gebühr bis zu fünfzig Pfennig erhoben werden.
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Das Arbeitsbuch (5. 198) muß den Namen des Arbeiters, Ort, Jahr und Tag seiner Geburt, Namen und letzten Wohnort seines Baters oder Vormundes und die Unterschrift des Arbeiters enthalten. Die Ausstellung erfolgt unter dem Siegel und der Unterschrift der Behörde. Letztere hat über die von ihr ausgestellten Arbeitsbücher ein Verzeichniß zu führen.
Die Einrichtung der Arbeitsbücher wird durch den Reichskanzler bestimmt. 8. 111.
Bei dem Eintritte des Arbeiters in das Arbeitsverhältniß hat der Arbeitgeber an der dafür bestimmten Stelle des Arbeitsbuches die Zeit des Eintrittes und die Art der Beschäftigung, am Ende des Arbeitsverhältnisses die Zeit des Austrittes und, wenn die Beschäftigung Aenderungen erfahren hat, die Art der letzten Beschäftigung des Arbeiters einzutragen.
Die Eintragungen sind mit Tinte zu bewirken und von dem Arbeitgeber oder dem dazu bevollmächtigten Betriebsleiter zu unter— zeichnen. Sie dürfen nicht mit einem Merkmal versehen sein, welches den Inhaber des Arbeitsbuches günstig oder nachtheilig zu kennzeichnen bezweckt.
Die Eintragung eines Urtheils Leistungen des Arbeiters und sonstige gösehene Eintragungen oder Vermerke sind unzulässig.
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Ist das Arbeitsbuch bei dem Arbeitgeber unbrauchbar geworden, verloren gegangen oder vernichtet, oder sind von dem Arbeitgeber un— zulässige Eintragungen oder Vermerke in oder an dem Arbeitsbuche gemacht, oder wird von dem Arbeitgeber ohne rechtmäßigen Grund die Aushändigung des Arbeitsbuches verweigert, so kann die Aus—
über die Führung oder die durch dieses Gesetz nicht vor in oder an dem Arbeitsbuche
stellung eines neuen Arbeitsbuches auf Kosten des Arbeitgebers bean sprucht werden.
Ein Arbeitgeber, welcher das Arbeitsbuch seiner gesetzlichen Ver pflichtung zuwider nicht rechtzeitig ausgehändigt oder die vorschrifts⸗ mäßigen Eintragungen zu machen unterlassen oder unzulässige Ein⸗ tragungen oder Vermerke gemacht hat, ist dem Arbeiter entschädigungs2— pflichtig. Der Anspruch auf Entschädigung erlischt, wenn er nicht innerhalb vier Wochen nach seiner Entstehung im Wege der Klage oder Einrede geltend gemacht ist.
16,
Beim Abgange können die Arbeiter ein Zeugniß über die Art und Dauer ihrer Beschäftigung fordern. .
Dieses Zeugniß ist auf Verlangen der Arbeiter auch auf ihre Führung und ihre Leistungen auszudehnen.
Ist der Arbeiter minderjährig, so kann das Zeugniß von dem Vater oder Vormund gefordert werden. Diese können verlangen, daf das Zeugniß nicht an den Minderjährigen, sondern an sie ausge⸗— händigt werde. Mit Genehmigung der Gemeindebehörde kann auch gegen den Willen des Vaters oder Vormundes die Aushändigung unmittelbar an den Arbeiter erfolgen.
§. 114.
Auf Antrag des Arbeiters hat die Orts⸗Polizeibehörde die Ein