werden alle, welche an dem auf Band TVII. Blatt Nr. 5 des Grundbuchs von Bunde aus der Ver— fügung vom 12. Januar 1803 für Jan Lübben ein— getragenen Besitzthum, welches aus einem Hofraum und Haungarten au der Kirche zu Bunde — Karten blatt 8 Parzellen Nr. 198 und 159, groß 9 a 354m — nebst dem darauf befindlichen Haufe Nr. 172 de—⸗ steht, Eigenthumsansprüche zu haben vermeinen, auf ⸗ gefordert, solche spätestens in dem auf Montag, den 30. Juni 1890, Morgens 11 Uhr, be— stimmten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Eigenthumsansprüchen an dem bezeichneten Be⸗ sitzthum ausgeschlossen werden und dasselbe auf
rund des zu erlassenden Ausschlußurtheils für die Antragsteller auf deren Antrag im Eigenthumstitel zu berichtigen ist.
Weener, den 2. Mai 1890.
Königliches Amtsgericht. J.
. Aufgebot.
Auf Antrag des Grafen Werner von der Schulen burg in Hehlen, welcher glaubhaft gemacht hat, daß das Eigenthum des in seinem Besitze befindlichen, zum Vollmeierhofe No. ass. 1 in Brökeln gehörigen, auf Hohe'r Feldmark in 4. Wanne Brachfeldes Nr. 13 belegenen Planes zu 1 Morgen 111 IRuthen — 48 Ar 16 J Meter von ihm erworben ist, werden alle Diejenigen, welche ein Recht an dem bezeichneten Grundstücke zu haben vermeinen, auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem auf den 3. Juli 1890, Morgens 19 Uhr, vor unter— zeichnetem Gerichte angesetzten Termine anzumelden. ö bis dahin keine Anmeldung erfolgt, wird der
raf Werner ron der Schulenburg in Hehlen als Eigenthümer des fraglichen Grundstückes in das Grundbuch eingetragen werden, und kann, wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, später sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuches das Grundstück erworben hat, nicht mehr geltend machen.
Ottenstein, den 1. Mai 1890.
Herzogliches Amtsgericht. F. Brandis.
sda Aufgebot.
Auf Antrag der nächsten erbberechtigten Ver— wandten wird der am 19. Dezember 1815 geborene Reifergeselle Johann Friedrich Ibens (Ihms) Sohn des Reifergesellen Ibens und seiner am 18. Oktober 1838 verstorbenen Ehefrau Marie Catharina Ibens, hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem unten bezeichneten Äufgebotstermin bei dem unterzeichneten Gericht, Ringstr. 2, Zimmer Nr. 11, zu melden, widrigenfalls er für tobt erklärt und mit seinem Vermögen nach Maßgabe der Verordnung vom 2. November 17988, insbesondere nach den Vor⸗ schriften des 5. 2 Abs. 2 derselben, verfahren wer⸗ den wird.
Der Aufgebotstermin wird mit Bezug auf das
roclam vom 1353. Januar 1890 auf Montag,
en 30. Juni 1899, Vormittags 109 Uhr, anberaumt.
Kiel, den 5. Mai 1890.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
18954 Aufgebot.
Der Bäckermeister Georg Schäfer von Spangen— berg hat als gerichtlich bestellter Vormund über den am 13, Februar 1805 zu Spangenberg geborenen und unbekannt wo abwesenden David Schwartz von da, das Aufgebot behufs Todeserklärung desfelben beantragt, nachdem er glaubhaft gemacht hat, daß pp. Schwartz schon im Jahr 1850 nach Amerika ausgewandert und seit dieser Zeit verschollen ist. Der pp. Schwartz wird daher aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 11. Dezember 1890, Vormittags 9 Uhr, vor dem unkerzeichneten Ge— richte anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen den erbberechtigten nächsten Verwandten ausgehändigt werden wird. Zugleich werden alle bisher unbekannt gebliebenen Personen, welche Erbansprüche an das Vermögen det Verschollenen zu haben vermeinen, aufgefordert, sich gleichfalls in obigem Termin zu melden.
Spangenberg, den 5. Mai 1890.
Königliches Amtsgericht. Kehr.
ö Aufgebot.
Die unverehelichte Caroline Marie Dorothea Blemhuber, geboren am 8. Januar 1839 zu Treptow a. Toll, Tochter des verstorbenen Gastwirth Joachim Friedrich Blemhuber und seiner ebenfalls ver— storbenen Ehefrau Regine Marie, geb. Weyer, da—⸗ selbst, welche von diesem Orte vor etwa 30 Jahren nach Amerika ausgewandert ist, wird auf den Antrag ihres Abwesenheitzpormundes, des Rendanten H. Woeldike zu Treptow a. Toll. aufgefordert, sich spätestensß im Aufgebotstermine vom 18. März 1891, Vormittags 10 Uhr, zu melden, widrigen⸗ falls ihre Todeserklärung erfolgen wird.
Treptow a. Toll., 30. April 18960.
Königliches Amtsgericht.
8799] Amtsgericht Hamburg.
Emil August Krönk und G. J W. Jenckner als Testamentsvollstrecker von Johann August Krönk, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Hertz und Zacharias, haben den Erlaß eines Aufgeboks be— antragt zwecks Todeserklärung des am 10. März 1839 zu Tellingstedt geborenen Ernst Krönk (Sohnes des Testators), welcher seit dem 18. Dezember 1866, an welchem Tage er von Capstadt aus zuletzt Nach⸗ richt von sich gegeben hat, verschollen ist.
Das beantragte Aufgebot wird dahin erlassen:
J. daß der obgenannte Ernst Krönk hiemit auf gefordert wird, sich spätestens in dem auf Montag, 9. Februar 1891, 2 Uhr Nach⸗ mittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß er für todt werde er— klärt werden;
daß alle unbekannten Erben und Gläubiger
des genannten Verschollenen hiemit aufgefordert werden, ihre Ansprüche spätestens in dem ob— bezeichneten Aufgebotstermin im unterzeichneten
Nutzungen,
wärtige unter Beslellung eines hiesigen Zu⸗
stellungsbevollmächtigten — unter dem Rechts⸗
nachtheil des Ausschlusses und ewigen Still⸗ schweigens.
Hamburg, den 24. April 1890.
Das Amtsgericht Hamburg. Civil Abtheilung VIII.
Zur Beglaubigung: Romberg Dr, Gerichts-⸗Secretair.
ls g Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von Rechtsanwalt Br. Martin Leo als curator absentis des am 13. Juni 1831 hieselbst geborenen Hermann Gottlob Fritsche, welcher im Jahre 1853 von Hier nach NewYork gegangen und seit dem Jahre 1855, in welchem er von dort aus zuletzt Nachricht von sich gegeben hat, verschollen ist, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
J. daß der obgenannte Hermann Gottlob Fritsche hiemit aufgefordert wird, sich spätestens in dem auf Montag, 9. Februar 1891, 2 uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthor⸗ straße 10. Zimmer Nr. 56, zu melden unter dem Rechtsnachtheil, daß er für todt werde erklärt werden;
daß alle unbekannten Erben und Gläubiger des genannten Verschollenen hiemit aufgefordert werden, ihre Ansprüche spätestens in dem obbezeichneten Aufgebotstermin im unterzeich⸗ neten Amtsgericht anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zu⸗ stellungsbevollmächtigten — unter dem arc. nachtheil des Ausschlusses und ewigen Still schweigens
Hamburg, den 24. April 1890.
Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: Romberg Dr, Gerichts⸗Sekretär.
8708 Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von Georg Julius Werner als Testa— mentzsvollstrecker der Eheleute August Jacob Fried rich Fritz und Sophia Johanna Christiane Fritz, geb. Köhncke, vertreten durch Rechtsanwalt Dr Richard Pels, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
daß Alle, welche an den Nachlaß der am 6. September 1857 resp. 23. Februar 1890 hie⸗ selbst verstorbenen Eheleute August Jacob Fried⸗ rich Fritz und Sophia Johanna Christiane Fritz, geb. Köhncke, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, oder den Be⸗ stimmungen des von den genannten Eheleuten am 5. August 1855 errichteten, am 13. März 1890 hieselbst publicirten wechselseitigen Testa⸗ ments, wie auch dem Inhalte des von der über⸗ lebenden Ehefrau am 25. Mai 1886 errichteten, mit 3 Zusätzen vom 7. Juni 1886, 23. Juni 1386 und 15. Oktober 1889 versehenen, am 13. März 1890 hieselbst publicirten Testaments, insbesondere der Bestellung des Antragstellers zum Testamentsvollstrecker und den demselben ertheilten Befugnissen, insbesondere der Befugniß zur alleinigen Erhebung, Um- und Zuschreibung, sowie Tilgung von Kapital und Hypothekpösten oder Staatspapieren und Anlegung bez. Auf⸗— hebung von Clauseln widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An und Widersprüche und Forderungen spätestens in dem auf Montag, 7. Juli 18960, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebots⸗ termin im unterzeichneten Amtsgericht, Bamm— thorstraße 19, Zimmer Nr. 56, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 3. Mai 1890.
Das Amtsgericht Hamburg. Civil-Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: Romberg Dr., Gerichts⸗-Secretair.
8707 Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von Daniel Christian Friedrich Konow
als Testamentzvollstrecker von Carl Christign Schilling,
vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Embden und
Schröder, wird ein Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche an den Nachlaß des am 29. De⸗ zember 1889 hieselbst verstorbenen Malers Carl Christian Schilling Erb oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 17. Jull 1886 errichteten, am 16. Januar 1890 hieselbst publicirten Testaments, insbesondere der dem Testamentsvollstrecker im 5. 5 des Testaments ertheilten Befugniß zur Um. und Wegschreibung belegter Capitalien und Werthpapiere, wider⸗ sprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An und Widersprüche ri f,, in dem auf Sonn⸗ abend, 28. Juni 1890, 2 uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevoll mächtigten — bei Strafe des Ausschluffes.
Hamburg, den 29. April 1890.
Das Amtsgericht Hamburg. Civil Abtheilung VIII.
Zur Beglaubigung: Romberg Dr., Gerichts- Secretair.
18717
Die verwittwete Frau Unteroffizier Anna Louise Dorothea Bastin, geb. Kalweit zu Breslau als Erbin, vertreten durch den Justizrath Lütkemüller hier, Oranienstraße 147, hat das Aufgebot der Nachlaß⸗ gläubiger und Vermächtnißnehmer des hier, Ritter straße 43, wohnhaft gewesenen, am 10. September 1889 verstorbenen Musikers ugo Tank be⸗ antragt. Sämmtliche Nachlaßglaͤubiger und Ver⸗ mächtnißnehmer des Verstorbenen werden demnach aufgefordert, spätestens in dem auf den 4. Juli 1890, Vormittags 115 Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls sie dieselben gegen die Benefizialerben nur noch in so weit geltend machen können, als der Nachlaß, mit Außschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen durch Befriedigung der angemeldeten Gläubiger nicht erschöpft wird. Das Nachlaß— verzeichniß kann in der Gerichtsschreiberei Zimmer 265, von 11 bis 1 Uhr Nachmittags eingesehen werden. Berlin, den 26. April 1890.
161 Offene Ladung.
In der Nachlaßregulirungssache der für todt er— klärten Hildegard Baumgardt von Molzbach werden die mit unbekanntem Aufenthaltsorte abwesenden Geschwister derselben, Namens Serapion, Christian, Julian und Elisabetha hiermit aufgefordert, sich spätestens im Termin vom 25. August d. J., Vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amts⸗ gerichte zu melden, widrigenfalls der Nachlaß dem Fiskus als herrnloses Gut überwiesen werden soll.
Hünfeld, den 1. April 1890.
Königliches Amtsgericht.
8718 Bekanntmachung.
Der am 25. Dezember 1889 verstorbene König—⸗ liche Hauptmann a. D, Pflegling im hiesigen In—= validenhause Hermann Franz Friedrich Wilheim von Salisch und seine Ehefrau Henriette Louife Auguste von Salisch, geborene Kreisler, haben in ihrem am 16. Januar 1890 publizirten Testamente vom 2. Dezemher 1861 den Taver Otto Hermann Erdmann bedacht.
Berlin, den 29. April 1890.
Königliches Amtsgericht J, Abtheilung 61.
(8981) Verkündet am 17. April 1890. Wil ke, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!
In der Mendlich Schubert Weiß ⸗Eohn'schen Auf. gebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht in Labischin durch den Amtsrichter Stenzel für Recht:
Es werden
1) die Wittwe Caroline Mendlich, geb. Busse, aus Labischin,
2) der Schneider Christoph Schubert aus Czyszo—⸗ wier,
3) der Wirthssohn Friedrich Wilhelm Weiß aus Mamlitz Hauland,
4) der Handelsmann Simon Cohn aus Labischin
für todt erklärt. Die Kosten des Verfahrens sind
aus dem Vermögen der für todt erklärten Personen
zu entnehmen, ev. sind sie von den Antragstellern zu
zahlen. ; Stenzel.
18722 Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des hiesigen Bankhauses in Firma von Erlanger C Söhne erkennt das Königliche Amtsgericht IV. zu Frankfurt a. M. für Recht:
Der vom staäͤdtischen Tiefbauamt dahier am 25. September 1885 dem hiesigen Bankhause in Firma von Erlanger & Söhne ausgestellte Lege⸗ schein über drei Stück 4 0,½ preußische Konsols à 2000 M, nämlich Litt. B. Nr. 321 707, Nr. 374 042 und Nr. 374043 nebst Coupons vom 1. Juli 1886 und Talons wird für kraftlos erklärt.
Frankfurt a. M., den 2. Mai 1890.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
8975 Bekanntmachung.
Durch Austschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 5. Mai 1896 ist die von der Deutschen Lebeng—⸗ versicherungs⸗-Gesellschaft in Lübeck über das Leben des Schutzmannes Matthias Buhl in Berlin am 24. August 1860 ausgestellte, auf Inhaber lautende 3. Nr. 22144 über 106 Thlr. Ct. für kraftlos erklärt.
Lübeck, den 7. Mai 1890.
Das Amtsgericht Abtheilung II. Zur Beglaubigung: Fick, Gerichtsschreiber.
89821 Bekanntmachung.
In der Strube'schen Aufgebotssache ist durch Ur⸗ theil des unterzeichneten Gerichts vom 2. Mai 1890 dahin erkannt:
Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Staßfurt Nr. 2290, ausgestellt fuͤr den minorennen Strube über 103,65 „S, wird für kraftlos erklärt.
Staßfurt, den 3. Mai 1890.
Königliches Amtsgericht.
8516 Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge— richts vom 1. Mai 1890 ist das Quittungsbuch über die Einlagen bei der Sparkasse des Vorschußvereins zu Schneidemühl E. G. Nr. 510, welches am 25. Januar 1881 auf den Namen der Emilie Hoff⸗ mann. jetzt verehelichte Klaß ausgestellt ist und ein Guthaben von 1010 M 65 3 und Zinsen beschenigt für kraftlos erklärt. ‚. Schneidemühl, den 1. Mai 1890. Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 1. Mai 1890. Grüner, Gerichtsschreiber.
In Sachen betreffend das Aufgebot des Hypo— thekeninstruments über die Post Abtheilung II. Nr. 1 über 6 Thaler, haftend auf Blatt 50 Sonnen⸗ berg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Falken⸗ 3 O. / S. durch den Amtsrichter Schauschor für
echt:
Das Hypothekeninstrument über die auf Blatt 50 Sonnenberg in Abtheilung III. Nr. 1 für die Ge⸗ schwister Theresia und Hedwig Siegel eingetragene Erbegelderforderung von 5 Thalern nebst 5 Ho Zinsen wird zum Zwecke der Löschung der Post im Grund⸗ buche für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag— steller auferlegt.
980) Die über die Abth. III. Nr. 14 Pawlowo Blatt 47 mit 3090 M Mitgift für Johann Plueinski lautende Hypothekenurkunde ist für kraftlos erklärt. Gnesen, am 5. Mai 1890.
Königliches Amtsgericht.
89721
8969 Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 25. April 1890 ist die Orlginalausfertigung des Grundschuldbriefes, welcher über die in Ar⸗ tikel 86 von Hanau Abth. III. Nr. 8 zu Lasten des Kaufmanns Emanuel Löbenstein in Hanau für G. J. Degoutrie von Großsteinheim, jetzt dahier, auf Grund der Bewilligung vom 1. Juni 1888 einge⸗ tragene Grundschuld in Höhe von zehntausend Mark, mit 5 Prozent verzinslich, ausgestellt worden, für kraftlos erkannt. Hanau, den 28. April 1890.
Königliches . III.
ahn.
Amisgericht anzumelden — und zwar Aus—
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 49.
18978 Bekauntmachung.
Durch e , ,. des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Plettenberg vom 5. Mai i890 ist das Hvpothekeninstrument über die im Grundbuch von Plettenberg Band V. Art. 1 Abth. III. Nr. 3 für den Armenfonds der Stadt Plettenberg eingetrage⸗ nen, von Band V. Blatt i39 Abth. HI. Nr. 2 übernommenen 20 Thaler Unterstützungsgelder, ge—⸗ bildet aus der Cessions⸗ und Schuldurkunde vom 17. November 1868 und dem Hypothekenbuchsaus zuge vom 18. August 1869, für kraftlos erklärt worden.
Plettenberg, den 5 Mai 1890.
Königliches Amtsgericht.
8517 Verkündet am 30. April 1890. C. Neuse, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Rentiers Johann August Wiegleb zu Greußen erkennt das Fürstliche Amts- gericht zu Greußen durch den Dberamtsrichter Gerlach für Recht:
Die Schuld und Pfandverschreibung vom 24. März 1874, konsentirt am 3. Juni 1874, nach welcher der Maurer Carl Böttcher, dessen Ehefrau Johanne, geb. ring, und der Handarbeiter Carl Häring in Greußen von dem Oekonomen Ferdinand Blanken⸗ burg hier ein vom 1. Juni 1874 ab mit 5. Prozent jährlich zu verzinsendes, gegen einvierteljährige Kün— digung — bei Verzug der Zinszahlung über 4 Wochen sofort — rüchahlbares Darlehn von 4200 „ ge⸗ liehen haben, welches laut Cession vom 1. Juni 1876, Eintragsvermerks vom 13. Juni 1876 und der nachträglichen Eintragung vom 14. April 1885 auf den Rentier Johann August Wiegleb hier überge gangen ist, und für welches zur Sicherbeit die im Grundbuche von Greußen Bd. II. Art. 67 in Abth. J. unter Nr. 1—3 aufgeführten Grund⸗ stücke, als:
a. Plan Nr. 2653 a. Ackerland am Siechenhause,
1Lha O2 a 3 ꝗm., b. Ortslage Nr. 410 Wohnhaus mit Neben— gebäuden, Hofraum und Garten, O ha Ol a. 20 qm — Altstadt Nr. 7, c. e rh Nr. 929 Ackerland im Taubenthale üdlich der Helbe mit Schaufelschlag, O ha Ol a 72 4m, verpfändet worden sind, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last. Greußen, den 30. April 1890. Fürstl. Schwarzb. Amtsgericht. Abtheilung II. Maempel.
87191
Die Hypothekenurkunde vom 12. Mai 1870 über die im Hypothekenbuch des Amtsgerichts Bentheim Bezirk II. Abtheilung J. Band 1I. Fol. 162 Nr. 3 als Generalhypothek eingetragene und in das Grund buch von Gildehaus Band IV. Artikel 140 Abthei⸗ lung III. Nr. 1 übernommene Hypothek zu Gunsten des Kolon Emmingmann, geborenen Bergfeld, zu Waldseite zum Betrage von 53 Gulden ist durch Urtheil vom heutigen Tage für kraftlos erklärt.
Bentheim, den 29. April 1890.
Königliches Amtsgericht.
87231 Bekanntmachung.
In der Kampmann'schen Aufgebotssache ist durch Urtel des Königlichen Amtsgerichts zu Hagen vom 29. April 1890 die über folgende im Grundbuche von Waldbauer Band J. Blatt 282 Abth. III. Nr. 12 eingetragene Post:
Einhundert Thaler Cour. theils Darlehn, theils Waarenforderung nebst fünf Prozent ö für den Kaufmann Johann Peter
chulte in der Selbecke aus der Obligation vom 24. Februar 1860,
gebildete Hypothekenurkunde, bestehend aus dem Vvpothekenbriefe vom 10. März 1860 und der . vom 24. Februar 1860 für kraftlos erklärt.
Sagen, den 1. Mai 1890.
Königliches Amtsgericht.
8724 Im Namen des Königs! Verkündet: Referendar Lohmann, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Kaufmanns Georg Lichten fels zu Köln a. Rh, vertreten durch den Rechts— , Winterberg zu Oberhausen, erkennt das Kö⸗ nigliche Amtsgericht zu Oberhausen durch den Amts⸗ richter Ungewitter für Recht:
Ver Hypothekenbrief, ausgestellt zu Duisburg am 13. November 1877 über g56, 80 S Judikat⸗ und ,,,, nebst 6 oo Zinsen, von 912 * seit 28. Juni 1877 für das Bankhaus G. Hanau zu Mülheim a. d. Ruhr auf Grund des Erkenntnisses vom 19. Juli 1877 und der Requisition des Prozeß⸗ richters vom 11. Oktober 1877, eingetragen auf dem Grundvermögen des Johann Albert Sonderfeld, gt. Sprüth, zu Sterkrade im Grundbuche von Sterkrade Band J. Blatt 47, beziehungsweise jetzt übertragen auf das Grundvermögen des Kaufmanns Georg Lichtenfels zu Köln im Grundbuche von Sterkrade Band Vv. Blatt 51, wird für kraftlos erklärt.
Oberhausen, den 26. April 1890.
Königliches Amtsgericht.
ls 20 ,
,, Ausschlußurtheil vom 29. April 1890 ist erkannt:
1. Behufs Löschung im Grundbuch werden für kraftlos erklärt folgende Hypotheken ⸗ Urkunden über die auf Haus Nr. 977 Lahn haftenden Posten, nämlich: ;
a. Abtheilung III. Nr. 15 über 300 Thaler Darlehn für Justizrath Strela vom 10. Ok tober 1853, ;
Abtheilung III. Nr. 16 über 300 Thaler für
Justizrath Strela vom 29. Juni 1869,
1. Juli Abtheilung III. Nr. 19 über 300 Thaler Darlehn für Dienstknecht Anton Lechner vom 23. Dezember 1868, 5. Januar 1869. II. Die Kosten dieses Verfahrens trägt die Antrag⸗ stellerin Barbara Güttler aus Lähn. Von Rechts Wegen. Lähn, 29. April 15850. Königliches Amtsgericht. Grattenauer.
8736
Im Namen des Königs! Auf den Antrag: 1) des Grundbesitzers Andregs Krol, Eigen⸗ thümers von Siedlimowo Nr. 9 bezw. 2) des m , Joseph Czynszak, Eigen ⸗ thümers von Rzadkwin Nr. 13 hejw. 3) des Wirths Johann Zomerski, Eigenthümers von Babki Nr. 2 und bezw. 4) des Wirths Michael Wojciechoweki, Eigen thümers von Ciechrz Nr. 12, . sämmtlich vertreten durch den Rechtsanwalt Kwie⸗ cinski zu Strelno, .
hat das Königliche Amtsgericht zu Strelno durch den Amtsrichter Matthei am 29. April 1890 für Recht erkannt:
J. Die eingetragenen Gläubiger und deren Rechts- nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf folgende Posten und zwar: . .
1) eingetragen auf Siedlimowo Nr. 9 nämlich
a. Abtheilung II. Nr. 1: 15 Thaler Kapitals entschädigung für das Erbpachtsvorwerk auf Grund des Regulirungsrezesses vom 28. Dezember 1839 am 21. Mai 1840,
b. Abtheilung III. Nr. 4: 8 Thaler 23 Sgr. fest⸗ gesetzte außergerichtliche Kosten in Sachen Mathias Kranz wider Andreas Kröl für ersteren zufolge Verfügung vom 16. August 1845,
c. Abtheilung II. Nr. 7: 4 Thaler 15 Sgr. Forderung und 5 Sgr. Kosten für Salomon Hart- mann zu Siedlimowo nebst Kosten auf Grund des rechtskräftigen Mandats vom 31. Oktober 1855 zu⸗ folge Verfügung vom 15. Mai 18566,
d. Abtheilung III. Nr. 8: 4 Thaler 24 Sgr. 6 Pf. Gebührenrest des Rechtsanwalts Keßler zu Inowrazlaw mit dem Anspruch auf Erstattung der Einziehungskosten auf Grund des rechtskräftigen Mandats vom 10. Januar 1856 gemäß Verfügung vom 6. Dezember 1856 und
. Abtheilung III. Nr. 14: 32 Thaler 25 Sgr. For⸗ derung nebst 5 ο Zinsen seit dem 3. März 1865, sowie 2 Thaler 1 Sgr. Kosten und 5 Thaler zur Deckung der noch entstehenden Kosten für den Kleiderhändler Abraham Warschauer zu Strelno auf Grund des rechtskräftigen Mandats vom 11. September 1868 gemäß Verfügung vom 31. Dezember 1868;
2) eingetragen auf Rzadkwin Nr. 13, nämlich:
a. Abtheilung III. Nr. 1: 28 Thaler 22 Sgr. 3 Pf. Rest von 175 Thalern 13 Sgr. 3 Pf. Mutter⸗ erbe der Catharina Wojeinska, zahlbar bei der Groß jährigkeit der Gläubigerin oder deren früheren Ver—
eirathung oder auf Verlangen des Vormundschafts⸗ gerichts und zu 5 o seit der Großjährigkeit verzinslich; auf Grund des Erbvergleichs vom 6. Mai und 5. September / lz. Oktober 1836 es decreto vom 2. August 1837
b. Abtheilung III. Nr. 2 und zwar unter
a. I0 Thaler 25 Sgr. 2 Pf. für Catharina,
b. 8 M 34 3 Rest von 70 Thaler 25 Sgr. 2 Pf. für Marianna, e. desgleichen für Peter und d. desgleichen für Agathe (Agnes), Geschwister Wojeinski Vatererbtheil, zahlbar bei erreichter Großjährigkeit oder auch früheren Kündigung zu 5 G verzinslich von da ab, wo die Gläubiger das Mutterhaus verlassen, auf Grund des obervormundschaftlich bestätigten Erb⸗ rejzesses vom 14. Oktober 1847 ex decreto vom 15. Dezember 1847;
C. Abtheilung III. Spalte Veränderungen zu Nr.? und zwar wörtlich; die hier eingetragenen Forderungen sind für den Justizrath Schulz II. in Bromberg in Höhe von 11 Thalern 3 Sgr. 6 Pf. und wegen der Prozeßkosten mit Arrest belegt, eingetragen auf Grund der Requisitionen des Prozeßrichters vom 22. Ok⸗ tober 1355 und 14. Januar 1856 kraft Verfügung vom 7. Februar 18656;
d. Abtheilung II. Nr. 6: 54 Thaler Forderung nebst 50 Zinsen seit dem 28. März 1851 für den Kleiderhändler Meyer Abraham Cohn zu Inowrazlaw protestatorisch auf Grund der Purificatoria vom 12. April 1859 kraft Verfügung vom 3. März 1860
. Abtheilung III. Nr. 8: 3 Thaler 13 Sgr, fest⸗ gesetzte Extrajudicialien in Sachen Chlebowski e /a. Czynszak für den Kleiderhändler Meyer Abraham Cohn zu Inowrazlaw kraft Verfügung vom 14. Juli 1860;
f. Abtheilung III. Nr. 9: 2 Thaler 8 Sgr. 6 Pf. festgesetzte Extrajudicialien für denselben kraft Ver⸗ fügung vom 8. September 1860;
3) eingetragen auf Babki Nr. 2:
Abtheilung II. Nr. 20d: 300 ½Æ½ . Rest von 420 für Frau Jette Samuel, geb. Sprinz, zu 50 seit dem 1. April 1877 verzinslich, auf Grund der Kauf⸗ gelderbelegungsverhandlung vom 21. April 1877 am 11. Mai 1577
4) eingetragen auf Ciechrz Nr. 12 nämlich:
a. Abtheilung II. Nr. 1: 9 Thaler 20, Sgr. 1 Pf. Vatererbtheil zu 5Hoso verzinslich unv bei der Groß— jährigkeit zablbar auf Grund des obervormund⸗ schaftlich bestätigten Erbrejesses vom 16. Mai 1845, 17. April 1844, 7. August 1844 für Josepha Ratajezak:
b. Abtheilung II. Nr. 2: 8 Thaler 9 96 über · wiesenes Restkaufgeld nebst 5 υι Zinsen auf Grund des Vertrages vom 17. März 1852, Rest von 150 Thalern für Stanislawa Ratajczak; ausgeschlossen.
II. Das über die Post Abtheilung III. Nr. 1 des Grundbuchs von Rjadkwin Nr. 13 (efr. oben 2a) gebildete Dokument, bestehend aus dem Neben Exemplar des Erbrezesses vom 6. Mai 1836 (6. Sep · tember 1836, 13. Oktober 1836), dem Rekognitiont— schein und dem Eintragungs⸗Vermerk vom 2. August 1837, wird für kraftlos erklärt.
III. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen den Antragstellern zur Last.
Im Namen des Königs! Verkündet am 3. Mai 1890.
Linke, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Eigenthümers des Grund- stücks Nr. 289 Freystadt, des Maurers Karl Herr⸗ mann Schiller von hier, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Freystadt durch den Amtsgerichts- Rath Scheibel für Recht:
1) Das Hypotheken. Instrument vom 24. November 1851 über 126 Thaler 26 Silbergroschen 76 /s Pf. Muttererbe der Geschwister Johanne Christiane und Karl Ernst Schiller, eingetragen auf Blatt Nr. 289 Freystadt Abtheilung III. Nr. 4 zufolge Verfügung vom 20. Dezember 1851, wird für kraftlos erklärt.
2) Die Kosten werden dem Antragsteller auf—
erlegt. Von Rechts
18728
Wegen.
18731
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts gerichts zu Gelsenkirchen vom 1. Mat 1890 ist der Grundschuldbrief über die im Grundbuche von Braubauerschaft Bd. II. Art. 2 Abtb. I. Nr. 1 für den Eigenthümer Kaufmann B. Kirchfeld zu Schalke eingetragene Grundschuld von fünftausend Mark nebst 50 Zinsen seit J. Juni 1877 für kraft⸗ los erklärt.
Gelsenkirchen, den 2. Mai 1890.
Königliches Amtsgericht.
87331 Oeffentliche Bekanntmachung. Grundstück Schwedenhöhe Nr. 33.
Die Dvypothekenbriefe über die Posten Abthei⸗ lung III. Nr. 3 und 4 in Höhe von 00 und 666, umgeschrieben für Kallmann Kallmann, sind durch Urtel vom 1. Mai 1899 für kraftlos erklärt.
Bromberg, den 1. Mai 1896.
Königliches Amtsgericht.
8732 Bekanntmachung. Grundstück Schöndorf Hir. 5
Das Document über die Post von 300 M Ab⸗ theilung III. Nr. 3 ist durch Ausschiuß Urtel vom 1. Mai d. J. für kraftlos erklärt.
Bromberg, den 1. Mai 1890.
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 1. Mai 1890. Beermann, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Königlich preußischen Eisen⸗
bahnfiskus, vertreten durch das Königliche Betriebs. amt zu Hagen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Haspe durch den Amtsrichter Leinemann für Recht: Die über die im Grundbuche von Westerbauer Band II. Blatt 193 Abtheilung II. Rr. 360 und daselbst Band IV. Blatt 31 Abiheilung III. Nr. 423 zu Gunsten des Schreiners Peter Caspar Kauermann verzeichnete Restpost von 3253 M gebildete Hypo—⸗ thekenurkunde wird für kraftlos erklärt.
8726 Im Namen des Königs!
In der Zeidler'schen Aufgebotssache FP. 5. / 890 er- kennt das Königliche Amtsgericht zu Lewin durch den Amtsrichter Laske für Recht:
nachstehend bezeichnete Urkunden
a. das Zweighypothekeninstrument über die im Grundbuche auf dem Blatte des der verehelichten Caroline Zeidler, geb. Nowack, zu Schlaney ge⸗ hörigen Grundstückes Nr. 82 Schlaney Abtheilung IiJ. unter Nr. 7 auf den Namen des Kaufmanns Eduard Mader zu Lewin eingetragene Theilhypothek von 95 Thalern, bestehend in einer beglaubigten Abschrift der notariellen Urkunde vom 11. Juli 1859, des Ingrossationsvermerkes und des Hypothekenbuchs—⸗ auszuges,
b. das Hypothekeninstrument über die im Grund⸗ buche auf dem Blatte desselben Grundstückes Nr. 82 Schlaney Abtheilung III. unter Nr. 11 auf den Namen des Kaufmanns A. Scholz zu Frankenstein eingetragene Hypothek von 295 Thalern 18 Silber— groschen bestehend aus einer Ausfertigung der Schuld⸗ urkunde vom 10. Mai 1864 und einem Hypotheken⸗ buchsauszuge
werden für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens haben die Antragsteller Wittwe Anna Nowak, geb. Karassek, und die verehelichte Caroline Zeidler, geb. Nowak, Beide zu Schlaney zu tragen.
Lewin, den 29. April 1890.
Königliches Amtsgericht.
8730
8970
t Auf den Antrag der Erben des Partikuliers Marten Heyken Siebels aus Werdum, vertreten durch den Generalbevollmächtigten derselben, Auktio⸗ nator Meinerts zu Neuharlingersiel, Letzterer wie⸗ derum vertreten durch den Rechtsanwalt Tjaden zu Esens, hat das unterzeichnete Gericht durch den Amtsrichter Or. Mewes am 3. Mai 1890 für Recht erkannt:
Die Hypothekendokumente über die auf den Grund⸗ stücken Seriem und Werdum Vol. II.:
I) Fol. 4503 Abth. III. Nr. 2 eingetragenen 350 Thlr. Gold, bestehend aus der notariell beglau⸗ bigten Schuldurkunde vom 16. Januar 1871 und dem Hypothekenschein nebst Eintragungsvermerke,
2) Fol. 4621 Abth. III. Nr. 6 u. 7 eingetragenen je A5 Thlr. Eold, bestehend aus der notariell be⸗ glaubigten Schuldurkunde vom 3. Mai 1853, Hypo⸗ thekenscheine nebst Eintragungsvermerk und der no⸗ tariellen Cessionsurkunde vom 27. Mai 1858 mit Cessionsvermerk bezw. aus der notariell beglaubigten Schuldurkunde vom 3. Mai 1853 und Hypotheken scheine mit Eintragungsvermerke
werden für kraftlos erklärt. Esens, den 3. Mai 1890. Königliches Amtsgericht.
189731 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts sind
I) die Hypothekenurkunde über die auf dem Groß büdnergut des Großbüdners Carl Loewa. (Liewa) des Grundbuchs von Schlepzig in Abtheilung III. Nr. 13 eingetragenen 169 Thaler Ausgüterungen, und zwar 19 Thaler für Auszügler Friedrich Liewa, 390 Thaler für Caroline Henriette LZiewa, 40 Thaler für Dienstknecht Ernst Liewa sowie über die Ab⸗ theilung II. Nr. 14 für Geschwister Liewa ein— getragenen 650 Thaler Mehrkaufgeld,
2) die Hypothekenurkunde über die auf dem Grundstücke Klein ⸗‚Lubolz und auf dem unter Nr. 24 verzeichneten Vorwerksantheils des Grundstücks Klein ⸗Lubolz Nr. J in Abtheilung II. Nr. 3 resp. 1 eingetragenen 500 Thaler Kaufgeld,
) die Hypothekenurkunde über die auf dem An— theil Nr. 26 der Erbpachtsgerechtigkeiten Vol. J. pag. 153 Nr. 3 auf dem Erbpachtsvorwerk Schlepzig in Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen 300 Thaler Vatererbe,
4) die Hypotbekenurkunde über die auf dem Grund⸗ stücke Wußwergk Nr. 44 in Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen 95 Thaler Vatererbe, und zwar 48 Thaler für Anna Christiane Richter und 48 Thaler für Johann Friedrich Richter
für kraftlos erklärt worden. Lübben, den 3. Mai 1890.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.
(8725 Im Namen des Königs! Verkündet am 29. April 1890. Beerm ann, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Rechtsanwalts Geilen zu Schwelm als Vertreter des Berginvaliden Karl Hettebrügge zu Silschede erkennt das Königliche Amtsgericht zu Haspe durch den Amtsrichter Leinemann für Recht:
Die unbekannten Rechtsnachfolger der Eheleute Johann Peter Niederdraing, gnt. Braß, zu Scheven werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch von Silschede Blatt 40 Abth. II. Rr. J eingetra⸗ gene Post von 120 Reichsthalern Frankfurter Cou—- rant ausgeschlossen.
Die Kosten des Verfahrens bat der Antragsteller zu tragen.
8720
In der Nachlaßsache Schumacher hat das König
liche Amtsgericht zu Recklinghausen am 20. März
1890 durch den Amtsrichter Dinslage daselbst fol⸗
gendes Urtheil erlassen:
Die unbekannten Erben der am 24. Januar 1889
verstorbenen Haushälterin Caroline Schumacher
werden mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß der—
selben nach Maßgabe der 55. 494 bis 499 A. . R.
Ig. ausgeschlossen. .
Den Eheleuten Bergmann Markus Leibold und
Elisabeth, geborene Clemens, in Herten, werden ihre
Ansprüche auf den Rachlaß vorbehalten.
Die Kosten des Aufgebotsoerfahrens sind aus dem
Nachlasse vorweg zu entnehmen.“
Recklinghausfen, den 24. März 1890. Königliches Amtsgericht.
Verkündet am 2. Mai 1890. Kaphengst, Gerichtsschreiber.
Im Namen des stönigs!
Auf den Antrag des früheren Gutsbefitzers, jetzt
Rentiers Karl Adolf Arndt zu Friedeberg N./ M.
vertreten durch den Rechtsanwalt Eloesser ebenda,
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Friedeberg
n durch den Gerichts ⸗Assessor Schulz für echt:
Die unbekannten Rechtsnachfolger des Lüder werden mit ihren Ansprüchen auf die für denselben auf dem Grundstück Friedeberg neustädtisches Band X. Blatt Nr. 92 in Abtheilung III. unter Nr. 3 ein—⸗ getragenen 130 Thaler Restkaufgeld ausgeschlossen.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.
8727 Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Seilermeisters Friedrich Borrmann in Prettin, vertreten durch den Justiz- rath Hermann in Torgau, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Prettin durch den Amtsrichter Schröder für Recht:
1) Die unbekannten Inhaber der für den Stadt⸗ richter und Gestiftsvorsteher Johann Gottfried Weber und dessen Ehefrau, Johanne Marie Christiane, geb. Hanke, zu Prettin aus dem Kauf vertrage vom 23. / 30. März 1842 im Grundbuche von Prettin Band II. Seite 433 und 435 und im Grundbuche der Flur Prettin Band J. Seite 868 und 870 Abtheilung II. Nr. 2 bezw. Nr. 1 ein getragenen 209 Thaler rückständige Kaufgelder werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen.
2) Die Kosten des Aufgebots fallen dem Antrag⸗ steller zur Last.
R W.
V. . Prettin, den 29. April 1890.
18737
Verkündet am 3. Mai 1890.
Leimkohl, als Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Rechtsanwalts Krauthofer in Labischin, als Vertreters der i Henriette Lichten⸗ stein in Leopoldshall bei Staßfurt und der Wittwe Bertha Markus in Posen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Labischin durch den Amtsrichter Stenzel für Recht:
Die eingetragenen Gläubiger und deren Rechts—⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen
a. auf die im Grundbuche von Gonsawa 19 in
Abth. III. unter Nr 5 auf Grund des Kontu⸗ mazialerkenntnisses d. d. Schubin, den 11. Juli 1842 und des Antrages des Prozeßrichters vom 11. März 1845 für die Wittwe Süßkind Zielinska aus Bartschin eingetragenen 11 Thlr. 15 Sgr. nebst Zinsen, ; auf die im Grundbuche desselben Grundstücks in Abth. III. unter Nr. 7 auf Grund des Ver⸗ gleichs vom 28. Juli 1848 für den Kaufmann Simon Caro aus Znin eingetragenen 100 Thlr. ausgeschlossen. Die über die bezeichneten beiden Posten gebildeten Hypothekendokumente werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens fallen den Antragstellern zur Last. Stenzel.
8734
8735 Ausschlußurtheil.
In der Weidemann ⸗Alberti⸗Dahm'schen Aufgebots⸗ sache F. 18/89 erkennt das Königl. Amtsgericht Graudenz durch den Amtsgerichtsrath Richter für Recht:
1) Den minderjährigen Geschwistern Taver, Franz Eustachius, Stefan und Marianne Borowski, ver⸗ treten durch ibren Vormund, Käthner . Ba⸗ ranowski zu Königl. Neudorf bei Briesen, werden ibre Rechte auf die Hypothekenpost von 65 Thlr. 28 Sgr. 4 Pf. Muttererbtheil, eingetragen für für Barbara Leczkowski, verehelichte Kruszewitz, in Abth. III. Nr. 14 des Grundbuches des dem Gasthofbesitzer Carl Alberti gehörigen Grundstückes
ürstenau Bl. 65 und des dem Muhlenbesitzer Michael Dahm gehörigen Grundstückes Fürstenau Bl. 25 aus dem Rejeß vom 19. Oktober und 17. November 1869 vorbehalten;
2) die übrigen Rechtsnachfolger der verstorbenen oder verschollenen Hypothekengläubiger Christian
offmann und der Anna Treichel bezüglich der
vpothekenposten von 2 6 3 Thlr. Muttererbtheil verzinslich mit Ho /g aus dem Erbrezesse vom 23. Juli 1845, eingetragen in Abtheilung III. Nr. 1 und der Ludwig und Elisabeth, geb. Reiz⸗Treichel'schen Ehe—⸗ leute bezüglich der Hypothekenpost von 59 Thlr. 27 Sgr. 10 Pf. rückständiges Kaufgeld aus dem
Abth. III. Nr. 2 des dem Käthner Friedrich Weide⸗ mann gehörigen Grundstückes Linowo Bl. 44, sowie der Barbara Leczkowski, geb. Kruszewitz bezüglich der zu L bezeichneten Hypothekenpost werden mit ihren Ansprüchen auf die benannten Hypothekenposten aus⸗ geschlossen; 3) die Kosten des Verfahrens werden dem Käthner Weidemann zu Linowo, dem Gastbofbesitzer Carl Alberti zu Fürstenau und dem Mühlenbesitzer Michael Dahm zu Fürstenau antheilig auferlegt. Graudenz, den 25. April 1890.
Königliches Amtsgericht.
85131 Im Namen des Königs!
Auf Antrag des Franz Heinrich Büscher gnt. Wortmann zu Werfen erkennt das Königliche Amts⸗ ericht zu Bünde durch den Amtsrichter Dr. Weihe fer Recht:
Die Heuerling Vahle'schen Pupillen, Namens: Anne Catharine Marie, Albert Heinrich, Anne Marie Ilsabein, Johann Friedrich und deren Rechts nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die Bd. II. Bl. 23 Abthlg. III. Nr. 1 eingetragene Bürgschaft von 120 Thlr. 14 Sgr., eingetragen aus der Urkunde vom 5. Februar 1817, und die Heuerling Haubrock'schen Vorkinder zu Werfen, Namens: Carl Friedrich. Anton Heinrich, Anne Marie Ilsabein mit ihren Ansprüchen auf die daselbft Abtheilung III. Nr. 3 eingetragene Bürg—⸗ schaft ad 95 Thaler 13 Sgr., eingetragen aus der Urkunde vom 14. Juni 1819, ausgeschlossen.
Bünde, den 24. April 1890. Königliches Amtsgericht.
8519 Im Namen des Königs! Verkündet am 3. Mai 1890.
Stylo, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der Wirthe Simon Fizgal in Biadki und Cajetan Drozdäynski in Krotoschin, Beide vertreten durch den Rechtsanwalt Poetsch zu Krotoschin, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Krotoschin durch den Amtsgerichtsrath Dierschke für Recht: . . .
Die eingetragene Gläubigerin Catharina Fizgal früher zu Biadki bezw. deren Ehemann Casper Kaloski bezw. deren unbekannte Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen an die im Grundbuche von Biadki Nr. 11 und 78 in Abth. III. Rr. 1 eingetragene Hypothekenpost von 386 Thlr. 26 Sgr. 2 Pf. nebst 50. Zinsen Vatererbtheil der am 25. September 1829 geborenen Catharina Fizgal ausgeschlossen. .
Die Antragsteller haben die Kosten des Rechts⸗ streites zu tragen.
18977 . Durch Ausschlußurtheil vom 2. d. Mts. sind die unbekannten Berechtigten der im Grundbuche von Albersloh Band 1 Blatt 73 Abth. III. Nr. 3 aus der notariellen Verschreibung vom 13. April 1809 für den Johann Heinrich Willebrand aus Ennigerloh eingetragenen Hypothekenvost von 1099 Reichsthaler Cour. mit ihren Ansprüchen auf die Post aus geschlossen. Müunster, den 6. Mai 1890. Königliches Amtsgericht.
8968] Bekanntmachung. ;
Durch am 29. v. Mts. verkündetes Urtbeil unter⸗ zeichneten Gerichts sind die unbekannten Berechtigten zu folgender Hypothekenpost:
Wuttrienen 71 Abtheilung II. Nr. 5 — 300 des Johann Spiza in Wuttrienen mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen. Allenstein, den 2, Mal 1890. Königliches Amtsgericht.
8971 Bekanntmachung.
Durch am 29. v. Mts. verkündetes Urtheil unter zeichneten Gerichts sind die unbekannten Berechtigten zu folgender Hypothekenpost:
Schönwalde Nr. 18 Abtheilung III. N. 13:
200 Thaler der Jacob und Barbara, geborne
Hensel Chmilewski'schen Eheleute, eingetragen
L. Februar 1860, in Höhe von 10 Thaler
17 Silbergroschen für Gebrüder Simonsohn in
k mit Arrest belegt, eingetragen 17. Juni mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen.
Allenstein, den?. Mal 1890.
Königliches Amtsgericht.
8974 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom heutigen Tage sind die unbekannten Be—⸗ rechtigten der w den Müllermeister Beyer zu Landeshut auf dem Grundbuchblatte Stadt Liegnitz Nr. 462 in Abtheilung III. unter Nr. 14 einge—⸗ tragenen Hypothek (Bürgschaft) von 300 Thalern mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen worden.
Liegnitz, den 28. April 1890.
Königliches Amtsgericht.
18976 Bekanntmachung.
Durch unser heute verkündetes Urtheil sind der Kötter Christian Künne, gt. Möring, aus Sassenberg bejw. dessen Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf den im Grundbuche von Sassenberg Bd. III. Blatt 711 Abth. III. Nr. 5 eingetragenen Kauf⸗ gelderrest von 199 Thlr. 15 Sgr, ausgeschlossen.
Warendorf, den 1. Mai 1890.
Königliches Amtsgericht.
189791 Bekanntmachung. .
Durch Ausschlußurtheil des hlesigen Königlichen Amtsgerichts vom heutigen Tage sind die Inhaber des zufolge gerichtlichen Dokuments vom 11. Januar 1836 für den Papierfabrikanten Heinrich Hammer⸗ schmidt zu Papiermühle bei Solingen im Grundbuch von Plettenberg Band J. Blatt 169 Abth. III. Nr. 8 eingetragen gewesenen und von dort nach Band II. Art. 51 übernommenen und hier Abth. III. Nr. 4 eingetragenen, zu 5G verzinslichen Kapitals von 544 Thalern Berliner Cour. mit ihren An⸗— sprüchen auf diese Post ausgeschlossen.
m,, den 5. Mai 1890.
önigliches Amtsgericht.
Vertrage vom 20. März 1854, eingetragen in