der mit denselben verbündeten deutschen Landesvereine und durch die betreffenden Ordens vorstände.
Im fünften Abschnitt des Handbuchs wird das Personal der freiwilligen Krankenpflege einer Betrachtung unterzogen; zunächst werden die allgemeinen Vorschriften aufgezählt, unter denen als erste steht, daß die freiwilligen Krankenpfleger deutscher Nationalität sein müssen; die Militärverhältnisse des Personals, die Auswahl, Schulung, Unterwerfung unter das Militär ⸗Strafgesetzbuch Legitimation, Bezüge und Gebührnisse, Gliederung, einzelne Kategorien, alle diese Punkte werden eingehend erörtert, daran knüpft sich die Betrachtung über das Sanitätsmaterial und in einem Schlußwort wird die Nachrichten⸗ vermittlung dargelegt. In der Anlage J wird der Wortlaut des Genfer Vertrages gegeben, sodann in I ein Nachweis der Verbandmittel, Apparate, Lazareth - Utensilien u. s. w. aufgeführt, in I Die Arzneien, Desinfektions,. Nahrungs- und Genußmittel, in V Er- säuterungen zu dem vorstehenden Nachweise der Verbandmittel u, s. w. in UL ein Verzeichniß der zu einem Musterdepot gehörigen Gegen stände sowie als Anhang N eine Karte.
So gliedert sich der reiche Inhalt des verdienstvollen Werks, das außerordentlich umsichtig und sorgfältig gearbeitet ist, und seinen Zweck. über die freiwillige Krankenpflege zu orientiren, vollauf er— füllen dürfte.
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
In Ham burg haben einer Meldung des .Wolff'schen Bureaus“ zufolge die Schuppenarbeiter des Amerika⸗Quais die Arbeit niedergelegt, da sie sich weigerten, die Schutenarbeiten auszuführen, welche den Ewerführern zukämen. — Der Verband für Eisenindustrie in Hamburg macht durch Inserat bekannt, daß sich der größte Theil der Betriebe auf dem Gebiete der Eisenindustrie im Strike befinde und bittet die Auftraggeber deshalb um Nachsicht. Die Polizei— behörde hat eine Bekanntmachung erlassen, in der sie die Arbeiter⸗ kreise darauf aufmerksam macht, die Polizeiwachen und Patrouillen seien angewiesen, den Nicht⸗Strikenden gegen etwaige Störungen oder Belästigungen bei der Arbeit jederzeit Schutz zu gewähren.
In Magdeburg fand am Sonnabend eine öffentliche Maler und Anstreicherversammlung statt, in welcher die Lage des Strikes geschildert wurde. Die Zahl der Strikenden soll sich demnach, wie wir der ‚„Mgdb. Ztg.“ entnehmen, nur noch auf etwa 60 belaufen; die übrigen sind zum größten Theil abgereist, zum anderen Theile bei Meistern, welche den Lohntarif anerkannt haben, in Arbeit getreten. Die Gesammtzahl der an der Magdeburger Strikebemegung betheiligten Gehülfen wurde auf 429 angegeben. Die Versammlung beschloß, die Vertrauensmänner zu beauftragen, mit den Meistern näher in Verbindung zu treten und über den Erfolg dieser Verbindung in der nächsten Versammlung Bericht zu erstatten. — In eintr allgemeinen Malermeister⸗Versamm—⸗ lung, welche gestern stattfand, wurde dagegen be⸗ schlofssen, das von der Vertrauenskommission eingelaufene Schreiben unberücksichtigt zu lassen. — In Betreff des Schuh— macherstrikes in Magdeburg wird dem Blatt von Schuh— macher-Innungsmeistern mitgetheilt, daß sie den Strikenden in Anerkennung der bedrängten Lage mancher Schuhmachergesellen durch zum Theil bedeutende Aufbesserungen des Lohnes entgegen gekommen seien, trotzdem hätten die Gesellen in ihrer Versamm⸗ lung am Donnerstag Abend den von den Meistern ausgearbeiteten neuen Tarif abgelehnt. Zu weiteren Bewilligungen könnten sich die Meister nicht verstehen, ohne das Gewerk auf das Empfindlichste zu schädigen und manchen Meister vollständig zu ruiniren.
Aus Stettin berichtet die ‚Ostsee⸗ Ztg. vom 10. d. M. daß nun auch die Mitglieder der Innung der Baugewerke, dem Beispiel des Arbeilgeberbundes der Maurer und Zimmerergeschäfte folgend, einstimmig den Beschluß gefaßt haben, von heute ab auf sämmtlichen Bauten und Arbeitstätten der Mit- glieder der Innung die Arbeit einzustellen und die sämmt— lichen Gesellen solange zu entlassen, bis eine wieder einzu— berufende Versammlung der Innung die Wiederaufnahme der Arbeit beschließt. — In einer öffentlichen Versammlung von Tischler⸗ gesellen wurde beschlossen, von der Verhängung von Werkstatts— sperren vorläufig Abstand zu nehmen.
In Leipzig beschloß, wie wir dem „Chemn. Tgbl.“ entnehmen, eine öffentliche Versammlung der Maler und Lackirergehülfen von Leiptig und Umgegend am 8 d. M., den in Aussicht genommenen Strike bis auf eine günstigere Zeit zu vertagen, jedoch in den— jenigen Werkstätten die Arbeit niederzulegen, m denen bei langer Arbeitszeit wenig Lohn gezahlt wird. — In einer öffentlichen Ver— sammlung der Tapezirergehülfen wurde beschlossen, den Anfang März dieses Jahres ausgebrochenen Strike zu beenden und zu einem günstigeren Zeitpunkte wieder aufzunehmen.
Aus Meerane berichtet dasselbe Blatt über eine Versammlung der strikenden Färbereiarbeiter, welche von etwa 200 Per—⸗ sonen besucht war. Der Versammlung wurden die Resultate der durch das Strikecomits mit den Firmen geführten Verhandlungen bekannt gegeben. Verschiedene Firmen genehmigten eine wöchentliche Lohnerhöhung und mehrere Arbeiter haben bereits die Arbeit wieder aufgenommen. ;
Aus Greiz meldet W. T. B.“, daß die Arbeiter der dortigen Webereien eine zehnstündige Arbeitszelt, Wiederherstellung des Lohntarifs vom Jahre 1832 und eine besondere, Lohnerhöhung von 150. für komplizirte Arbeit, endlich die Einführung von Lohn— büchern verlangen. Der Vereinder Fabrikanten geht hierauf nicht ein und lebn t es überhaupt a b, mit dem sogennnten Arbeitercomits, das aus Führern der Sozialdemokraten besteht, zu verhandeln; er ist jedoch bereit, mit einem aus den Arbeitern zu wählenden Aus—⸗ schuß in. Verhandlung zu treten. Ein Theil der Arbeiter hat in Folge dessen die Arbeit niedergelegt.
Hier in Berlin fand, wie die B. Börs-3Ztg.“ berichtet, am Freitag eine Versammlung der Brauergesellen von Berlin und Umgegend statt, in welcher über den gegenwärtigen Stand des Strikes Bericht erstattet wurde. Eine Berathung zwischen den Ver tretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer führte zu günstigen Ergebnissen. Es wurde eine Einigung über folgende Punkte er— zielt: 1) Die geforderte Arbeitszeit von 62 Stunden pro Woche wird bewilligt. 2) Der monatliche Minimallohn beträgt 120 4 3) Der Haustrunk muß stets in gutem Bier bestehen. 4) Die stri— kenden Brauer werden wieder eingestellt, dagegen die an isrer Stelle während des Strikes Eingetretenen entlassen. Das autdrückliche Verlangen des Direktors Rösike, daß Seitens der Gesellen auf die Wiedereinstellung solcher Kollegen, die sich gegen die Vorgesctzten gröblich vergangen haben, verzichtet werden solle, wurde von der Lohnkommission acceptirt. Bezüglich der Arbeitebücher wurde erklärt, daß dieselben in sämmtlichen Brauereien bereits abgeschafft seien. Gegen die Gründung einer Centralberberge wurden Bedenken nicht geltend gemacht. Ueber die Schaffung eines Gesellen⸗Arbeitsnachweifes foll in einer gemischten Kommission berathen werden Nothwendige Ueber stunden werden besonders bezahlt. Das Verlangen der Brauerei Vertreter, die bisherige Lohnkommission aufzulösen und eine Neuwahl vorjunebmen, wurde entschieden abgelehnt 2c. Direktor Arendt tbeilte der Versammlung mit, daß in den Weißbierbrauereien, in denen vor⸗ uugsweise Arbeiter beschäftigt seien, diese entlassen und an ihre Stelle Brauer eingestellt werden sollen.
Aus Prag berichtet W. T. B.“, daß eine von etwa 30090 Strikenden besuckte Arbeiterversammlung gestern beschloß, die Arbeit nicht früher wieder aufzunehmen, als bis zwifchen allen Arbeitern und Fabrikanten Einigkeit hergestellt sei Eine kleine Arbeiterversammlung in Lieben hat ebenfalls die Fortdauer des Strikes beschlossen.
Aus Brünn wird der ‚Voss. Itg.“ vom 10. d. M. telegraphirt,
in Blansko am Donnerstag Abend plötzlich die Arbeit einstellten, und in den nahen Wald zogen, wo sie die Aufstellung mehrerer Forde⸗ rungen beriethen. Gendarmerie zerstreute die Ausstaͤndigen und ver ⸗ baftete sechs Hauptanstifter des Ausstandes, worauf die Uebrigen zur Arbeit zurückkehrten.
In Kopenhagen hat gestern, wie W. T. B.“ meldet, eine Versammlung der dortigen Maurergesellken beschlossen, heute zu striken, weil die Meister den neunstündigen Arbeitstag verweigern.
Handel und Gewerbe.
Berlin, 9. Mai. (Amtliche Butter, Käse und Schmalz) Butter: Hof. und Genossen⸗ schaftsbutter Ila. 100 - 102 Æ , Ila. 97 - 99, SMS, IIIa. — — 4A, do. abfallende 93 — 95 S, Land, Preußische 90 — 94 6s, Netzbrücher 20 = 94 MÆ, Pommersche 90-94 46, Polnische 90 — g , Bayerische Sennbutter — , do. Landbutter — ½, Schles. —— 4, Galizische 0 — 75 M — Margarine 40- 70 ½ — Käse: Schweizer Emmenthaler 90 = 95 4, Bayerischer 70 – I5 S, do. Ost⸗ und West preußischer, La. 70 - 75 SM., do. Ia. 60 - 665 M6, Holländer S5 — 90 M, Limburger 42 — 45 ½. Quadratmagerkäse 12 — 25 ½ — Schmalz: Prima Western 17 0,½9 Ta. 41,00 „, reines, in Deutsch—⸗ land raffinirt 45, 0 — 48 S6, Berliner Bratenschmalz 48— 51 4 Fett, in Amerika raffinirt 40,00 S, in Deutschland raffinirt 13— 45 ½ — Tendenz: Butter: Vermehrte Zufuhren veranlaßten ein weitere Preisreduktion. — Schmalz: Tendenz ruhig.
Berlin, 16. Mai. (Wochenbericht für Starke, Stär te⸗ fabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sabersky.) a. Kar⸗ toffelmehl 15H — 16 S, La. Kartoffelstärke 154 — 16 4, Ha. Kar toffelstärke und Mehl 134 — 15 4A, feuchte Kartoffelstärke loco und Parität Berlin 7,75 „6, Frankfurter Syrupfabriken zahlen frei Fabrik Frankfurt a. Oder 7 55 AM, gelber Syruv 173 — 18 1, Capillair⸗ Export 20-20 66, Capillair Sprup 19—- 195 M, Kartoffel⸗ zucker Capillair 195 —-— 193 , do. gelber 183 — 184 0, Rum⸗Couleur 34— 35. n., Bier ⸗Couleur 34 — 35 oe é, Dextrin, gelb und weiß, Ia. 254 - 263 416. do. sekunda 225 — 24 ½, Weizen⸗ stärke (kleinst) 36— 37 6, Weizenstärke (großstück. 403— 41 , Dallesche und Schlesische 499 — 42 ½, Schabe⸗Stärke 31— 32 **, Mais Stärke 30 31 ½, Reisstärke (Strahlen) 454 — 471, do. (Stücken) 43 = Hä, Victoria⸗Erbsen 17— 20 1½6, Kocherbsen 18 — 21 1M, Futtererbsen 16—163 M, grüne Erbsen 18 — 21 S0, Leinsazst 22— 24 M½, Linsen, große 30 = 465 M½, do. mittel 22— 30 66, do. kleine 13— 2 , gelber Senf 15— 24 ½, Kümmel 42 — 46 6, Buchweizen 14 —16 „S, Mais loco 114 - 12 1½, Pferdebohnen 16— 18 4, inländische weiße Bohnen 19— 22 , breite Flachbohnen 21 — 23 S, ungarische Bohnen 18— 20 „0, galizische und russische Bohnen 16—–— 18 S, Wicken 17—173 , Hanfkörner 15-16 ½, Leinkuchen 145 — 15 , Weizenschale 9t — 10, Roggenkleie 1 — 107 ½, Rapskuchen 1354 —14 1, Mohn, weißer 60 = 70 , do. blauer 40 — 470 S, Hirse, weiße 20 — 23 MS Alles per 100 kg ab Bahn bei Partien von mindestens 10 000 kę.
— In der vorgestrigen Sitzung des Aufsichtsraths der Ver einigten Königs- und Laurahütte berichtete der Vorstand über die Resultate des 3. Quartals des laufenden Geschäftsjahres. Die Pro— duktion in Steinkohlen, Eisenerzen, Roheisen und den Produkten der Walzwerke, desgleichen der Absatz resp. Verbrauch dieser Ar— tikel ist nicht unerheblich gestiegen, ebenso hat sich die baare Einnahme gehoben und betrug 8 355 000 M, d. i. 2147 000 SY mehr als im korrespondirenden Quartal des Vorjahres. Durch den vperstärkten Betrieb und Absatz sowie durch die erzielten höheren Preise ist der Geschäftsgewinn gestiegen und be⸗ läuft sich auf die Summe von 1 938 000 S, d. i. um 1221 800 M mehr als im 3. Quartal des vorigen Geschäftsjahres. Am Schluß des Monats März waren Aufträge in den Produkten der Walzwerke gebucht: bei den schlesischen Werken 38 000 t im Werthe von 6 703 9900 6, bei der Katharinahütte 509090 t im Werthe von 681 0900 Rbl. Diese Aufträge beschäftigen die Werke der Gesell⸗ schaft auf 3 Monate. Der auf der Katharinahütte in Polen errichtete Hochofen ist Ende des Monats März in Betrieb gekommen und funk— tionirt z. Zt. dea gehegten Erwartungen entsprechend.
— In der am 10. d. M. abgehaltenen Generalversammlung der Eisenbahn⸗Renten-⸗Bank zu Frankfurt a. M. wurde die vorgelegte Bilanz genehmigt und die Vertheilung einer Dividende von 1250 S pro Aktie — 5 Go beschlossen. Dem Aufsichtsrath und Verwaltungsrath wurde Decharge ertheilt.
— Die Einnahmen der Lübeck⸗Büchener Eisenbahn be⸗ trugen im April 1890 provisorisch 370 250 M gegen 357 137 ( April 1889, mithin mehr 13113 S. Die definitiven Einnahmen im April 1889 betrugen 367 289 Sy. Die Gesammt-Einnahmen vom 1. Januar bis ult. April betrugen 1424 625 S½ gegen 1281 493 (06 im gleichen Zeitraum des Vorjahres, mithin mehr 143 132 S6 Die definitiven Einnahmen vom 1. Januar bis ult. April 1889 betrugen 15326811 16 — In der vorgestern stattgehabten Generalversammlung der Buschthierader Eisenbahn theilte der Präsident Tragy mit, daß zufolge einer Vereinbarung mit der Regierung die bekannte Be⸗ schwerde an den Verwaltungsgerichtshof zurückgezogen werden würde, sobald die betreffenden Vereinbarungen von den Ministerien bestätigt sein werden. Von dem Reinertrag für die A-⸗Strecken von 1267 898 Fl. gelangt eine Dividende von 5oso und eine Super— dividende von 26 Fl. 25 Kr., von dem Ertrag der B-Strecken im Betrage von 1596102 Fl. eine Dividende von 5 G und eine Superdividende von 850 Fl. zur Vertheilung. Von beiden Unternehmen werden je 200 000 Fl., dem Erneuerungsfonds und dem Gratifikationsfonds für Diener und geringer besoldete Beamte sowie je 265 000 Fl. dem Pensions—⸗ fonds zugewiesen. Auf neue Rechnung werden bei dem A-Unternehmen 28 004 Fl., bei dem B⸗Unternehmen 67 225 Fl. übertragen. In den Verwaltungsrath wurden Tragy und Bachofen wieder und Baron Pußwald neugewählt.
— Die Generalversammlung der Galizischen Karl-
Ludwigsbahn vom 10. d. M. genehmigte den Rechnungsabschluß pro 1888, sowie den Antrag des Verwaltungsrathes, wonach der Julicoupon mit 55 Fl. einzulösen und eine weitere Nachjahlung nicht statt'ufinden habe. Mit der mit 3 Fl. 15 Kr. erfolgten Einlösung des Januarcoupons ergiebt sich eine Dividende von 4oν pro 1888. Der Ueberschuß des Ertrages im Betrage von 28537 Fl. wird dem Pensionsfonds überwiesen. — Nach dem Handelsausweis für das Königreich Groß⸗ britannien zeigte der Werth der Einfuhr im Monat April in Höhe von 35 680 242 Pfd. Sterl., im Vergleich zu dem nämlichen Monat des Vorjahres, eine Abnahme von 1575 543 Pfd. Sterl. oder etwa 45 C09, während die Ausfuhr im Betrage von 20 344 367 Pfd. Sterl. eine Zunahme von 709 652 Pfd. Sterl. oder 35 „ aufweist. Für die ersten 4 Monate dieses Jahres hat, verglichen mit dem entsprechenden Zeitraum des Vor— jahres, die Einfuhr um 3042 528 Pfd. Sterl. ab— genommen und die Ausfuhr um 2790775 Pfd. Sterl. zugenommen. Die Abnahme der Einfuhr im April ist am bedeutendsten in zollfreien. Nahrungsstoffen und Getränken, sowie in Chemikalien und allerlei Fabrikaten, während der Import von lebendem Vieh, Robstoffen für Textilfabrikate und andere Industriezweige einen mäßigen Zuwachs aufweist. Die Zunahme bei der Ausfuhr vertheilt sich auf fast sämmtliche Stapelartikel mit Aus⸗ nahme von Leinwand, Wollen⸗ und Kammgarnstoffe und Artikel für persönlichen Gebrauch. Am bedeutendsten ist die Zunahme in Me— tallen, Rohstoffen und Maschinen.
Leipzig, 19. Mai. (W. T. B.) Kammzug-Termin handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Mai 4,55 (S, pr. Juni 455 MS, pr. Jult 4,55 S6, pr. August 4523 MS, pr. September 4.525 6, pr. Oktober 4,529 6, pr. November 4,523 6, pr. Dezember 4525 M Umsatz 86 000 kg. Ruhig. Wien, 1. Mai. (W. T. B.) Ausweis der österreichisch⸗ ungarischen Staatsbahn in der Woche vom 30. April bis 6. Mai: 670 651 Fl. Mehreinnahme 76588 Fl. Ausweis der Südbahn vom 30. April bis 6. Mai:
Preisfeststellung für
daß die Arbeiter in den ürstlich Salm'schen Eisenwerken
Denkmals erfolgt. heimer Hofrath Ackermann wurden zu Vorsitzenden gewählt.
6
23 und 3 Uhr wurden hier zwei leichte Erd stöße vertikaler
London, 19. Mai. (W. T. B.) An der Küste 4 Weizen ladung en angeboten.
St. Peters burg, 10. Mai. (W. T. B.) Durch einen Kaiserlichen Ukas wird der Finanz⸗-Minister ermächtigt, Behufs Erweiterung und Verbesserung der russifchen Cisen bahnen und Behufs Rückerstattung der für diese Zwecke vom Reichs ⸗ Schatzamt vorgestreckten Summen eine innere An⸗ leihe im Betrage von 75 Millionen Kreditrubeln unter der Benennung Innere konsolidirte Eisenbahn-Anleihe erster Emission ron 1899 zu 4060 verzinslich? aufzu⸗ nehmen. Die Obligationen sollen in Stücken zu 100, 1060, s000 und 19000 Kreditrubeln ausgefertigt werden und auf den In haber oder Vorzeiger lauten. Die Verzinsung beginnt am 1. Mai 1890. Die Ziehungen für die Amortisation finden am J. Februar und 1. August statt und beginnen mit dem 1. Februar 1891. Die Reichsbank ist von dem Finarz , Minister ermächtigt, mit dem Verkauf der Obligationen am 1. Mai 1890 zu beginnen, und zwar bei der Reig sbank selbst und bei deren Filialen in den Provinzen.
NewYork, 19 Mai. (W. T. B.) Der Werth der in der vergangenen Woche ausgeführten Waaren betrug 98 537808 Doll. gegen 16 858 848 Doll. in der Vorwoche, davon für Stoffe 1517 521 Doll. gegen 1934 915 Doll. in der Vorwoche
Rennen zu Charlottenburg. 10. Mai.
JI. Mai- Flach ⸗ Rennen. Altersgewicht. Der Sieger ist für 100g A6 käuflich ꝛc. Distanz ca. 14065 m. Rittm. Suermondt's ö Marcel! 1., Lt. Schlegel's F. W. . Dunkelmann 2., Hrn.
Saloschin's schw. H. . Banus“ 3. Nach Gefallen mit zwei Längen gewonnen; Banus“ angehalten, zwanzig Längen hinter, Dunkelmann‘. Werth: 1650 1 — „Marcel“ wurde nicht gefordert.
II. Jung fern⸗Flach⸗ Rennen. Herren ⸗Reiten. Alters⸗
gewicht. Der Sieger ist für 3009 66 käuflich. Dist. ca. 1400 m. Mejor v. Tresckow's br. St. . Skittles⸗ 696 kg Bef. J., Major v, Zansen⸗Osten's br. W. „Pilot: Hr. E. Feigell 2, Lt. v. Schmieden zz dbr. St. . Sign Post“ Lt. v. Eynardt 3. Siegte mit einer Länge; „Sign Post“ drei Längen hinter „Pilot“ und eine Länge vor Berg— straße. Dritte. Werth: 1540 44 der Siegerin, 460 dem Zweiten, 250 96 der Dritten. — Skittles“ wurde nicht gefordert. „Pilot“ von Kapt. Jos geklaimt. . Westend - Hürden, Rennen. Alters gewicht. Der Sieger ist für 4000 S käuflich. Dist. ca. 3000 m. Kapt. Jos's br. H. Extrato“ 1, Hrn. Albert's F. St. „Rothhaut“ 2., Lt. v. Waldow's schw. St. . Madame Favart‘ 3. Nach Gegenwehr sicher mit dre Längen gewonnen; zehn Längen weiter zurück Madame Favart“. Werth: 2040 M dem Sieger, 450 S der Zweiten, 250 S der Dritten. — „Extrato“ wurde für 5100 S zurückgekauft.
IV. Kilbarrpy⸗Jagd-⸗Rennen. Ehrenpreis und 1000 (C dem ersten. 500 S dem zweiten, 300 S dem dritten Pferde. Herren⸗ Reiten. Dist. ea. 3009 m. Major v. Tresckow's br. W. „Scholar! Lt. v. Willich L. Rittm. v. Schmidt ⸗Pauli's br. W. „Panther“ Lt. G. v. Schierstädt 2. Lt. Gr. Götzen's br. St. „Gina“ Bef. 3. Siegte leicht mit einer Länge; fünf Längen trennten „Gina“ von „Panther“. Werth: Ehrenpreis und 1360 ½ dem Sieger, 460 S dem Zweiten, 260 „S der Dritten.
J. Großes Berliner Hürden ⸗Rennen. Handicap. Dist. cg. 2500 m. Rittm. Suermondt's F⸗H. . Raufbold“ 1., Kapt. Jos's F.⸗S. Sazelwood⸗ 2, Hrn. O. Spiekermann's F.“ St. „Venus“ 3. Kapt. Jos erklärte, das Rennen mit „Hazelwood“ gewinnen zu wollen. — Mit drei Längen sicher gelandet; zwei Längen zwischen Hazelwood⸗ und „Venus“ und eine Länge dahinter „Antrim“. Werth: 4850 MÆ dem Sieger, 1050 M dem Zweiten, 450 „S der
Dritten.
VI.. Spreethal⸗ Jagd-Rennen. Altersgewicht. Der Sieger ist für 5000 S käuflich ꝛe. Dist. ca. 3006 m. Lt. Gr. dallwyl ? F.“ SH. „Androecles“ 1. Hrn. H. Suermondt's F. W. Aramis 2., Kapt. Ic d 's F. W. „Westgate' 3. Siegte wie er wollte mit drei Längen; fünf Längen zwischen dem Zweiten und Dritten. Werth: 2820 ½ dem Sieger, 540 6 dem Zweiten, 240 6 dem Dritten. — „Androcles' wurde für 5650 „S an Hrn. Ehrich verkauft.
VII. St. Mark-⸗Fagdrennen. Herrenreiten. Jagdrennen 8. Kl. Altersgewicht. Dist. ea. 3500 m. Rittm. v. Köller's schw. St. „Wegda“, Rittm. v. Sydow 1., Lt. Gr. Westphalen's dbr. W. Bacchus“ Lt. v. Graevenitz 2. Frhrn. v. Schrader's dbr. St. . Misste⸗ Rittm. v. Boddien 3. Verhalten mit vier Längen gelandet; ‚Missie⸗ fünfzig Längen hinter . Bacchus“ Dritte. Werth: 1670 „ der Sie—⸗ gerin, H80 S dem Zweiten, 180 „ der Dritten.
Mannigfaltiges.
In der Waffen, Sammlung des Zeughauses sind dem WOtsch. Tagebl.“ zufolge in einer Fensternische nach dem Kastanien—⸗ wäldchen zu in einem Kasten unter Glas die Orden und Ehrenzeichen, Sporen, das eiserne Kreuz auf goldenem Stern Brenn⸗ und Lese⸗ glas, welche Fürst Blücher von Wahlstatt geführt hat, auf— gestellt. Dieselben rühren zum großen Theil aus dem Nachlaß Kaiser Friedrichs her. In einem zweiten Kasten, dem ersteren gegenüber, sind die Orden und Ehrenzeichen des Generals von Scharn“ horst enthalten.
Der Stolze'sche Stenographenverein beging am Sonn⸗ abend die Aufnahme seines tausendsten Vereinsmitgliedes durch einen feierlichen Kommers in den Räumen der Phil harmonie, welche der Feier entsprechend ausgeschmuͤckt waren. Zahlreiche Beglückwünschungen der höchstgestellten Beamten gaben von der Theilnahme der Behörden an diesem seltenen Feste Kunde. Nach dem Toast auf Se. Majestät den Kaiser und König, welcher, in schwungvollen Worten ausgebracht, begeisterten Widerhall in der überaus zahlreichen Festversammlung fand, verlief der Kommers in fröhlichster Weise. Die Aufführung eines von dem Vorsitzenden des Festausschusses Hrn, von Wittken, gedichteten und in Mufik ge⸗ setzten launigen Singspiels und eines von Hrn. cand. phil. Hirte verfaßten Festspiels Der Triumph der Stenographie“' erfuͤllte ihren Zweck, die Stimmung der Festtheilnehmer zu erhöhen, in reichem Maße und fand ungetheilten stürmischen Beifall.
Im Zoologischen Garten sind in den letzten Tagen wiederum einige höchst bemerkenswerthe und seltene Thiere eingetroffen, welche der Besucher in der ehemals für Schlangen und dgl. ver— wendeten, jetzt aber zur Aufnahme kleinerer und zarterer Säugethiere eingerichteten, östlichen Abtheilung des kleinen Vogelhauses findet. Es ist dies ein Exemplar des schon früher im hiesigen Zoologischen Garten vertreten gewesenen zweizehigen Faulkhiers. Zum ersten Mal, zu sehen ist ferner der in der Nähe unter— gebrachte kleine Ameisenfresser aus Brasilien und Paraguay, ein Verwandter des durch den mächtigen buschigen Schwanz gekennzeichneten großen Ameisenfressers, von dem sich der erstere außer durch die ge⸗ ringe Größe durch einen größtentheils unbehaarten Greifschwanz aus— zeichnet. Beide neuen Ankömmlinge sind Mitglieder der von den Zoologen als Zahnarme“ bezeichneten, schon in früheren Erdperioden eine wichtige Rolle spielenden Gruppe von Thieren, zu denen auch die in mehreren Exemplaren hier vorhandenen Gürtelthiere zählen und welche sich jetzt im Zoologischen Garten in seltener Vollständigkeit vereinigt finden.
Dres den, 11. Mai. (W. T. B.). Heute ist hier die Bil dung eines Ortsausschusses für Errichtung eines Bismarck⸗ Ober Bürgermeister Or. Stuebel und Ge⸗
So fia, 10. Mai. (W. T. B.) Heute Nachmittag zwischen ichtung
796 811 Fl., Mindereinnahme 21 621 Fl.
verspürt.
M 115.
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi
Berlin, Montag, den 12. Mai
schen Staats⸗Anze. 2X
Parlamentarische Nachrichten. im Reichstage ist von den Abgg. Auer und Ge⸗ , nachstehende Gesetzentwurf eingebracht worden:
d die Abänderung der Titel J, Il, VII, IX, X und Er d l n m, e, der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von
reußen ꝛc. ; . ͤ an, '. Ramen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des
Bundesraths und des Reichstages, was folgt: Artikel J. 31 Dem Titel J der ne . wird Folgendes hinzugefügt: 3 a
8 traf⸗, Versorgungs⸗ und Beschãftigungsanstalten, welche aus i fr Mitteln unterhalten oder unterstũtzt werden, nd in erster Reihe gewerbliche Arbeiten für den eigenen Bedarf, den Bedarf des Reichs, eines Staats oder eines Gemeindeverhands ö Der Verkauf gewerblicher Erzeugnisse für eigene, Rechnung für Rech⸗ Jung des Reichs, eines Staats oder eines Gemeindeverbands darf nur zu den marktmäßigen Preisen k
rtikel II. Der 5. 14 der Gewerbeordnung wird aufgehoben und durch
folgende Bestimmungen ersetzt:
andi leb ein bes anfängt, den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewer f muß ö 6. Ort, wo solches oes d hn, k. s tändi hörde Anzeige davon machen, H n. welcher zum Betriebe eines Gewerbes im Umherziehen ĩ t ift. — ö w . ö. ,. i 963 Auftrage Anderer ein Gewerbe hetreiben ö ; , e, ö Gewerbebetriebs die Betriebs stãtte desselben, sow , zechs Betriebsstätte spätestens am Tage eines 8. i , seines Wohnorts und dem Arbeitsamt seines Bezirks (5. 33) anzugeben.
d t, wer Versicherungen r e , ,, . . en . mitteln will, bei Uebernahme er Agen . * , . diefes Geschäft wieder aufgiebt, oder welche .
si ft wieder entzieht, innerhalb der näch e t , seines 3 davon Anzeige zu machen.
; Artike . ⸗
Der Titel VM der Gewerbeordnung wird aufgehoben und durch folgende Bestimmungen ersetzt:
ö , fmännischen Hülfspersonals ältnisse des gewerblichen und kaufm ̃ Epersonals, . . . ie und Regelung ihrer Beschäftigung.
s ältnisse zwische ernehmern oder ie Festsetzung der Verhältnisse zwischen den Unternehmern. ,, einerseits und ihrem gewerblichen n andererseits ist, vorbehaltlich der durch Reichsgesetz begründeten Be schränkungen, Gegenstand freier Uebereinkunft. . Das Hülfspersonal ist i der Wahl der Unternehmer un
beschränkt. 8 10s.
i set darf die In Unternehmungen, welche unter dies Gesetz fallen, d Arber hein für alle äber sechzehn Jahre alten Fil sepen n, ö Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes an täglich öch en . Stunden, an Sonnabenden (Sam tagen), Vorabenden der hohen Feste höchstens acht Stunden, ausschließlich der Pausen, währen. 2 c Vom J. Fanuar 1894 an wird die höchstzulässige Arbei zei auf täglich neun, vom 1. Januar 1898 an auf acht Stunden herab g tz i Sali 2c.) oder in . ei Arbeiten unter Tag (in Bergwerken, Salinen 2c.) ö . w f die tägliche Arbeitsschicht acht Stunden ᷣ 3 d enᷣ ö Tage ist hierbei die Jeitdauer der Ein und Ausfahrt in die Arbeitszeit einzurechnen. . ö . . Hülfspersonen im Alter von 1 , ö Jahren dürfen täglich nicht über acht Stunden . ig , ö. Kürzere Arbeitsschichten sind der freien Verabredung beid tragschließenden Theile sberleflne
2 *
i il bis 30. S f die Arbeits⸗ t vom 1. April bis 30. September darf r
ene, nach 8 106 Absatz 1 nicht vor i mn, nn vom! ] Oktober bis 31. März ö. ö. Morgens 7 Uhr beginnen m; ztestens Abends 7 Uhr beendet sein. . geh ip bee r e , . , 3. . eintrcken. Die Arbeitsstunden sind nach der sen ,,,
find dem Arbeitsamt des Bezirks anzuzeigen. Ba er gh ic mn, während der Pausen darf dem Hülfspersonal nicht n,, i ent ist befugt, unter Zustimmung der ,, . 8. 134), für Betriebe, wo dies im Interesse aller Det heil gten iet, hen Beginn der Arbeitsschicht , 9. n nr . ,
s i ĩ i
früher zu gestatten, in welchem Falle 1 ö. 6. .
frü digen hat. Ferner kann das Arbeitsam ö ö ö ,, die Verkürzung der Pausen ö. .
Stunde gewähren, um einen entsprechend früheren Schluß der Arbe
far ,,, ist ferner befugt, eine Verlängerung der ee lichen Arbeitsschicht um n,, sher . öchs i Wochen ausnahmsweise zu. ) e f 4 . den regelmäßigen Betrieb unterbrochen
. ie wäͤ ̃ se ihre Wohnung ür Hü en, die während der Mittagspause ihre Wobnu . und das Mittagessen in der Betriebsstätte ein⸗
zunehmen gezwungen sind, ist der Unternehmer verpflichtet, außerhalb
der Ärbeitsräume und in der kalten Jahreszeit geheizte Räumlich
keiten unentgeltlich zur Verfügung e,
(
ist i ; ten.
— d Festtagen ist gewerbliche Arbeit verbo gwisssn . und dem ,,,, ö. eine Ruhepause von 386 Stunden, und wenn z 6.
i s den liegen. Ausgenommen hierv in en len n d Transportanstalten, soweit sie ist die Beschäftigung bei Verkehr 29 1 p ö. r m den nothwendigen Betrieb derselben betrifft, e n .
6 ichen Erholungs⸗ oder Vergnügungs-Ansta
,,,, die ihrer Natur nach einen ununterbrochenen ,,, aller Art dürfen an Sonn⸗ und Festtagen höchstens
ü offnet und müffen spätestens Nachmittags 4 Uhr ge en enen n n lhre steht der höheren Ver
a, als Festtage gelten, bestimmen die Landes
Welche Tage an Sonn ⸗ und Festtagen
regierungen — Das Arbeitsamt ist befugt, die Arbeit n ef gl eff , unterbrochen haben oder
für eine Mobiliar oder
fallen.
Hülfspersonen, die
beschaͤftigt sind, ist in 365 Stunden zu gewähren.
Das Arbeitsamt ist
dieselbe zu gestatten:
a. bei dem Betrieb
Hülfspersonen, die
arbeit beschäftigt waren, nicht beschäftigt werden.
Hülfspersonen, die
voller Schicht beschäftigt waren, endigung der Arbeit bis zu ihrem mindestens acht Stunde
Für Arbeiterinnen
achtzehn Jahren ist die regelmäßige t . ö n, jeglichen Alters weder auf Hochbaut beschäftigt werden.
Das Arbeitsamt ist befugt, Nachtarbeit vorübergehend zu ge⸗ cksfälle den regelmäßigen Be⸗
tatten:
jugendlichen, s
machen.
stebendes Gewerbe bet
ichtet. öf ö Arbeits ordn
Meinungsäußerung vo
2
personal leicht zugäng
b. der Pausen; 3) über die Zeit 4H über die D
einen Monat beträgt;
Anordnungen;
Geschaͤftsstunden.
wenden.
entscheiden.
nehmer in Beʒiehu Folge zu leisten; zu
Eine gesetz besteht nicht.
Beim Abgang und Dauer ihrer
Zeugniß ist auf ihr
Abzüge, zulässig sind, gilt für das gewerb
ein Festtag ist, der
des für gg e itt! och!ĩ
Dagegen könne sowie Werkzeuge u Gehalt oder Lohn Selbstkostenpreisen.
Hülfspersonen,
kann.
eitwellig und ausnahmsweise zu gestatten,
ifse den regelmäßigen Betrieh unt 16 od et cch . a von Unglücksfällen als unumgãnglich nothwendig erweist.
oder dieser daraus
Die Arbeit in den für W
b. bei solchen Gewerben, die ihrer fordern.
a. wenn , oder Unglů i erb aben; : kö ; ,,, sich zur Verhütung von Unglücksfällen als
unumgänglich nothwendig erweist.
Arbeitszweck auf andere Ein Unternehmer, der mit Unterstützung von Hülfspersonen ein
Beschaffenheit des G 6) die Adresse de
Beschwerden gegen die Arbeits ordn sind bei dem Arbeitsamt anzubringen un Von der Arbeitskammer nicht genehmigte Arbeitsordnungen haben für das Hülfspersonal keine V— ö Kraft.
ie Hülfspers zeübflichtet, den Anordnungen der Unter⸗ , . ö 6 übertragenen Berufsarbeiten
ng au i ͤ zucken Arbeiten sind sie nicht verbunden.
Beschäftigung fordern ö . e . zu beglaubigen ist.
, J auch auf die Führung auszudehnen.
Die Unternehmer sind v
5 öchentlich, dem . i , ö Grund ausdrücklicher
in Reichswährung , ; ö. ,,, der Freitag und, falls dieser
verdienten Lohnes ist verboten.
icht zum 1 — n rr le, 9. nbf af as a zlung zu gewähren, welche mindestens die
die gleiche Leistung in der Betriebsstätte geltenden
Die Unternehmer borgen oder ihnen Waaren an
i, . . Hl hersonal Wohnung, Feuerungsbedarf,
föftigung, Arzneien und ärztliche Hülfe, nd Eich ö. 9. ihnen übertragenen Arbeiten als angerechnet werden, aber nicht höher als zu den
Landnutzung, regelmäßig
§. 108.
; tarbeit ist verboten. Die gare et e r nnter Zustimmung der Arbeitskammern
kehrs⸗ und Transportanstalten; K Natur nach Nachtarbeit er⸗
eine volle Schicht bei r
n zu gewähren. 5. 108 a. . jeglichen Alters und männ
S. 198 b.
Wöchnerinnen dürfen vor und. nach ihrer Nie während acht Wochen nicht, beschästigt werden gung oder Entlassung derselben aus der Arbeit nicht stattfinden.
ichs Arbeitsamt (8. 132) kann die Verwendung von . . 3 Hülfspersonen in Betrieben, welche mit
werden u
S. 109a.
befonderen Gefahren für Gesundheit und Sittlichkeit verbunden sind, gänzlich untersagen oder
von besonderen
§. 109 b.
Arbeitsmethoden, welche die Gesundheit der
schädi das Reichs ⸗Arbeitsamt zu
,,, Weise k werden kann. 11
reibt, ist zum Erlaß einer
ung ist, nachdem
§. 111.
und Art der Lohnzahlung; auer
Tündi i ß ie Bedingungen für ündigung mit der Maßgabe, daß die
. an und daß die Kündigungsfrist in der
Hülsspersonen vierzehn
: ölhs. Arbeitsamt in Berücksichtigung, der besonderen fe z n' m ö und der Bettiebsstätte erlassenen
Geldbußen wegen Nichtbeachtung der Vorschtiften der Arbeits ordnung dürfen fünf Prozent des durchschnittlichen nicht überschreiten und sind zum Nutzen des
ung oder deren Handhabung d durch die Arbeitskammer zu
liche Verpflichtung ur Führung von Arbeitsbüchern 6 ülfs en ein Zeugniß über können Bil sepfe ehen ein f a ien
̃ i ̃ lche Jede Kennzeichnung der Zeugnisse, we gu had in seinem Fortkommen behindert werd
5. 114
auszuzab diesem vorhergehende Werkt Abschluß gebracht
rreicht. lohnes e 36.
dürfen
. deren Forderungen in eine
zuwiderlaufenden Weise berichtigt worden sind,
ach Maßgabe des . . ö Zahlungestatt Gegebenen
Letzteres fällt, soweit es noch
erktage . . t, wo Märkte oder Messen in Sonn oder Fe . Gietz zh, bestimmt die höhere Verwaltungs behörde, ; ? bei regelmäßigem Sonn und Festtagsbetrie der Woche eine ununterbrochene Ruhezeit von
dürfen in der darauf folgenden Tagesschicht
i regelmäßiger Nachtarbeit, aber nicht in . ö dem Zeitpunkt der Be⸗ Wiederbeginn eine Ruhezeit von
Nachtarbeit verboten.
Bedingungen abhängig
sie dem Hülfspersonal zur rgelegt und durch Vermittelung des ,
e its migt worden ist, an einer dem Puls . J ö. die Augen fallenden Stelle in der
Betriebsstätte auszuhängen.
Die Arbeitsordnung 3 enthalten: I) die Bestimmungen der 8 z Bestimmungen über Anfang und Ende a,. der Arbeitsschichten,
S5. 105 - 121 dieses Gesetzes;
der Kündigungsfristen und die Art der
Regel für gewerbliche Tage und für kaufmännische Hülfspersonen
s Arbeitsamts und die bei demselben üblichen
Hülftpersonals zu ver
erpflichtet. dem gewerblichen Hülfspersonal
männischen monatlich, . gesetzlicher
Bei Affordarbeit, welche bis zum
rem ülfspersonal keine Waaren r . Gehalt oder Lohn ver
3. 14 verlangen, ohne
egelmãßiger Nacht
liche Arbeiter unter Auch dürfen en noch unter Tag
derkunft im Ganzen nd darf eine Kündi⸗ während dieser Zeit
Arbeiter besonders verbieten, sobald der
Arbeitsordnung ver⸗
für beide Theile
Arbeitstagsverdienstes
die Art Dieses bewirken soll, daß der
e, ist verboten.
ohne andere Bestimmungen len. Als Lohnzahltag ag. Das Innebehalten
werden kann, ist dem
r den §5§. 114 und 115
worden sind, können v Anrechnung oder sonst geltend
wischen d t 1 sind, und fallen dergleichen
bezeichneten Kasse zu.
zu achten deren Familienglieder,
ührer, tore, sor ir eine der hier erwähnten Personen unmi
betheiligt ist.
können zu jeder Zeit daß ihnen eine
Hülfsperson angehört, in Ermangelung einer solchen Hülfekasse einer
anderen zum ] n dem Arbeitsamt zu 1 *r
Besten der Hülfspersonen an dem Orte bestehenden, von
Verträge, welche den §5. 114 und 115 zuwiderlaufen, sind
nichtig. Dasselbe gilt von Verabredungen zwischen den Unternehmern
von ihnen i 2 Blur fe der letzteren aus gewissen Verkaufsstellen.
beschästigten Hülisper onen über die Entnahme
Keine Hülfspersoa kann zu Beiträgen für sogenannte Woblfahrts
inri iebs · Sparkass gl. flichtet werden. einrichtungen Betriebs . Sparkassen I dgl.) verpflichte
ü aren, welche dem §. 115 zuwider geborgt . . Gläubiger weder eingeklagt, noch durch gemacht werden, ohne Unterschied, ob
ili jttelbar entstanden oder unmittelbar . Forderungen der im §. 116
Forderungen
Den Unternehmern im Sinne der 55. 114 bis 118 sind gleich
Gebhülfen, ö, ,, , .
fs ĩ Unternehmer, bei deren Aufseher und Faktore, sowie andere , Hülfspersonen werden bestimmte Unternehmer Anfertigung Haus⸗
Unter den in 5§5. 144-4118 bezeichneten
diejenigen Personen verstanden, welche fur bef ö ö. W g fehl re, letzteren mit . gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt (Heimarb ; industrielle.) 8. io
je Unternehmer sind verpflichtet.
. unter achtzehn Jahren die durch ö gebotene besondere Rücksicht auf Gesundheit un , ss jeni i i der Gemeinde⸗ Si ü Denjenigen von ihnen, welche eine von meinde. ,, , , ,,, . anftast besuchen, hierzu die ersorder ö. 9 e , ö. Behörde festzusetzende Zeit gemahren, 30 en,,
i Besuch einer Fortbildungsschule ni besteht, ka if ger ur Be er vorgeschrieben werden. Soweit der urg in die Werktage fällt, darf derselbe nicht außer der nach den 88. und 1606 a festgesetzten eh 1
pflichtet, iejeni inrichtungen i ternehmer sind verpflichtet, alle diejenigen Einri t j ö ,, . 6. . schaffenheit des Betriebes und der Be ostãt . 69 Ge ahr für ö ö zerfügung des Reichs -Arbeitsamts ode rd . ö, des Aufsicht übenden Beamten vorgeschrieben werden. . ö 22 ibren Hülfspersonen, die auf Streitigkeiten der Unternehmer mit ihren Külsäper! die) ank die e n , Verträge, den Antritt, die Fortsetzung⸗ oder Auf. hebung des Arbeitsverhältnisses, auf die gegenseitigen Leistungen . demfelben, auf die Ertheilung oder den Inhalt der Zeugnisse s beziehen, werden durch die aus den Arbeitskammern zu bildenden Schiedsgerichte (5. 137) ,,
Die gewerbsmäßige Beschäftigung von Jahren ist verboten.
sind.
bei der Beschäftigung von Alter derselben Sittlichkeit zu
Kindern unter vierzehn
m' . ᷓ nehmer, der jugendliche Hülfspersonen unter sechszehn 3 ö dem . der Beschäftigung dem Arbei t eine schriftliche Anzeige zu me . . ,. sind der Betrieb, die nn, die Beschäftigung stattfinden soll, sowie die Art der,] en 5 anzugeben. Eine Aenderung hierin darf, abgesehen . e, , welche durch Ersetzung behinderter Arbeiter für einze ne r ei 4 ö nothwendig waren, e erf r. bevor eine entsprechende weitere?
i Behörde gemacht ist. . l ; ue . 3 Hel hat der Unternehmer dafür zu argen a6 . den Betriebsräumen, ö. Eee, fee e nn er g e g 6.
verd. n einer in die Augen fallenden Ver ,,. Ängabe ibrer Arbeitstage sowie des 89 . ihrer Arbeitszeit und der Pausen ausgehhngt ist. E ö dafür zu sorgen, daß in den bezeichneten Raͤumen . Dae . gehängt ist, welche in der vom Reichs · Arbeitsamt zu ö . Faffung und in deutlicher Schrift einen Ane ug aus ö Bestir mungen über die Beschäftigung , . Arbeiter enthält.
var hh hn f, rere fel nl, ö schließen. . . . z,, 6 ,, , w rhticen Verrichtungen, in welchen der Lehrling ö n , . der Lehrzeit, sowie die etwaigen besonderen Bedingungen, unter welchen der Lehrvertrag vor Ablauf der Lehrzeit ciner it inf er e nr mn shrobeßetz innerhalb welcher beiden . * Tic . 6 53 erlich über die unent⸗ e ,. e , . , . . , ,, Lehrzeit voll einge⸗
rechnet werden. 8. 13.
i i ĩ i bei seinem
herr ist verpflichtet, den Lehrling in den r
bett . e, , . Arbeiten des Gewerbes in der ö. ö Iweck der Ausbildung . 5 . .
isen. muß entweder se oder du ten,
mute th 96 t n, . ser in n m, de g.
leiten. Er darf dem Lehrlinge die zu seiner Au ,,,
i i Verwendung zu anderen Dienstleis
Zeit und Gelegenheit durch : ͤ , ,, i i Er hat den Lehrling zur Arbeitsam e t
,, . 9 häuslichen Dienstleistungen ist der Lehrling
nicht verbunden.
126. ie bů berkannt welchen die bürgerlichen Chrenrechte a sind , n , ihnen diese Rechte entzogen bleiben, . . der Ausbildung von Lehrlingen sich befassen, noch ist unf. — 3 schäftigung von jugendlichen Hülfspersonen unter sechze
gestattet. z
64 Lehrlings
trag wird durch den Tod des Lehrberrn oder Le ;
n , rg r err kann Seitens des inter merh u g, hoben werden, wenn einer der im 5. 113 vorgesehenen Fã
i kann das ndet. Von Seiten des Lehrlinge d rr eg e nf, , wenn der Lehrherr seine r lle, Ver
entgegengesetzt werden bei dem n gener vorhanden bereichert ist, derjenigen Hülfskasse zu, welcher die
Sittlich⸗ ĩ den Lehrling in einer die Gesundheit die ; f mae, Ce bn uns des Lehrlings gefährdenden Weise vernach