.
. m e.
.
dann von dem Verhältniß des Reichs⸗Schatzamts zum Kriegs⸗ Minister und er bezeichnete das, wenn ich recht gehört habe, als ein planloses Arbeiten. Ja, dem möchte ich wider sprechen. Ich weiß nicht, worauf sich das basirt. Es wird in dieser Beziehung im Reich gerade so planvoll gearbeitet wie in Preußen, und wenn die beiden Voten einander gegenüberstehen, so wird die Sache zu meiner Entscheidung gebracht, so weit es sich um Finanzfragen handelt, und es steht mir dann ebenso gut frei, ob ich die. beiden Herren einzeln oder, wie im preußischen Staats. Ministerium zusammen hören muß. Daß aber von einer Plan— losigkeit die Rede sein könne, dafür finde ich keinen Beweggrund.
Der Herr Abgeordnete betonte dann, er müsse uns die Ver= antwortung zuschieben. Meine Herren, was an mir liegt, so bin ich unter allen Umständen bereit, diejenige Verantwortung, die die Reichs verfassung mir auflegt, zu tragen. ; .
Weiter kamen zum zweiten Mal gewisse Desiderien zur Sprache, die sich nicht direkt an dieses Gesetz knüpfen, sondern, wie der Hr. Abg. Hänel sich äußerte, an den — wenn ich mich recht entsinne — umfassenden Organisationsplan, den der Herr Kriegs- Minister vor⸗ legte. Ich habe zunächst zu erwidern, daß da ein Mißverstãndniß vorliegen muß. Ich entsinne mich nicht, vom Herrn Kriegs Minister gehört zu haben, daß er einen umfassenden Organisationsplan vor— legen wolle. Er hat nur von Grundzügen gesprochen, die über den Rahmen des jetzt Ihnen vorgelegten Gesetzes hinausgehen und eine Perspektive in die Zukunft eröffnen. Von einem festen Plan kann aber um so weniger die Rede sein, als die verbündeten Regierungen sich über einen solchen noch nicht schlüssig gemacht haben. Bas würde aber die Voraussetzung zum Dasein und auch zur Mittheilung eines festen Planes sein. Im Wesentlichen decken sich die An forderungen, die der Hr. Abg Hänel an solche feste Pläne macht, mit denen des Hrn. Abg. Richter. Sie kommen auf drei Dinge hinaus: zuerst war die Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht die Voraussetzung, die der Herr Abgeordnete aussprach, und ich glaube, jeder Soldat würde mit ihm gern übereinstimmen; denn, wenn wir die allgemeine Wehrpflicht durchführten und wenn wir Soldaten ja lieber starke Truppen in der Hand haben als schwache Truppen, so würde die Folge der Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht zur Zeit eine Erhöhung der Friedenspräsenzstärke um mindestens 50 Prozent bedeuten; denn so groß ist die Zahl derjenigen deutschen jungen Männer, die waffenfähig sind, aber nicht eingereiht werden, weil uns die Stellen für eine so große Anzahl fehlen.
Das ist der jetzige Zustand. Das Drückende dieser persönlichen Last
ist schroff dargestellt worden, auch von dem Hrn. Abg. von Kardorff, und es mag in dieser Beziehung vielleicht erlaubt sein, auf die historischen Verhältnisse zuruͤckzugehen, Verhältnisse. die allerdings ihren Anfang in Preußen in der Zeit vor dem Deutschen Bunde rückwärts zu suchen haben.
Es ist bekannt, daß das erste preußische Wehrgesetz vom 3. September 1814 die Basis unserer Militärverfassung gebildet hat und bis zur Stunde — wenn auch formell nicht mehr gültig — das Prinzip hergegeben hat, unter dem wir gelebt haben, und dieses Gesetz von 1814 sagt:
Die Stärke des stehenden Heeres und der Landwehr wird nach dem jedesmaligen Staatsverhältniß gestaltet.
Wie ist nun diese Stärkegestaltung geworden? Die jetzt im Augenblicke noch gültige Präsenzstäͤrke ist basirt auf ein Gesetz vom Jahre 1887 und ist auf 486 499 Mann festgesetzt. Das giebt bei einer Bevölkerung, die zwei Jahre früher . 46 850 006 gezählt worden, 1 Proz, der Bevölkerung. Unser gegenwärtiger Zustand ist also der von UL Proz. unserer Bevölkerung. Wenn man nun, wie es geschehen ist, von einer solchen starken und unerhörten Mehrbelastung gegen früher redet, so müßte zunächst nach— gewiesen werden, daß wir früher mit erheblich weniger auß— gekommen sind. Das aber ist nicht der Fall. Im Jahre 1816, also unmittelbar nach einem Kriege, der das kleine Preußen erfchöpft hatte, der ihm einen Aderlaß gegeben, wie wir ihn, so Gott will, nicht wieder erleben werden, im Jahre 1816 also betrug der Prozent satz der in das stehende Heer eingereihten Ziffer der Bevölkerung 1,25, also 4 mehr, als was wir heute stellen. Allmählich, in den 2er Jahren, sinkt diese Zahl, im Jahre 1832 ist sie auf 1 Proz. der Bevölkerung heruntergekommen, sie sinkt weiter und kommt auf die niedrigste Ziffer, die sie jemals in Preußen gehabt, auf 0,9 Proz., und zwar, meine Herren, war das im Jahre 1850, in den unglückseligen Tagen von Olmütz. Jeder, der die neueste Geschichtsschreibung gelesen hat, weiß, welche Rolle um diese Zeit der Mangel an Schlagfertigkeit der Armee gebildet hat, wie weit das in unsere Verhältniffe eingegriffen hat. Ich wiederhole noch einmal, das Jahr mit der niedrigsten rela— tiven Präsenzstärke ist wohl das politisch unglücklichste, seit wir die Wehr⸗ verfassung vom Jahre 1814 haben. Dann steigt die Ziffer allmäblich mehr. Im Jahre 1860, bei Beginn der Reorganifation, erhebt sie sich auf 1,10 Proz, im Jahre 1861 auf 1,12 Proz. Nun hatte man unmittelbar nach dem Kriege — und wir Alle haben das gehabt, auch wir Soldaten — das Gefühl, daß der Staat voraussichtlich, oder das Reich, will ich sagen, in absehbarer Zeit nicht wieder zu so starken militärischen Leistungen gedrängt werden würde. Man schwelgte im Vollgefühl des vergrößerten Deutschlands und man glaubte, daß, da nun unser Vaterland so groß geworden, auch die Lasten geringer werden würden. So blieb die Präsenzziffer verhältnißmäßig gering und ging allmählich sogar zurück. Sie kam im Jahre 1875 auf 94 Proz., im Jahre 1880 blieb sie auf (, 94 Proz. und das war schon eine Folge der durch Bruch des Septennats erwirkten Erhöhung der Präsenzstärke. Also wir sind nun heute, indem sich die Noth⸗ wendigkeit herausgestellt hat, sie zu erhöhen, noch nicht auf dem Standpunkt angekommen, auf dem wir im Jahre 1818 waren, und wenn das jetzige Gesetz von Ihnen angenommen wird, so werden wir voraussichtlich in Bezug auf die Bevölkerungszahl bei der nächsten Sah eng im kommenden Winter wieder es nur bis auf 1 Proz. ge⸗
racht haben. Ich glaube, meine Herren, daß man unter diefen Ver⸗ hãltnissen nicht von einer kolossalen und übermäßigen Belastung der Bevölkerung sprechen kann
Wir sind dadurch, daß wir genöthigt wurden, nachdem die ersten Jahre nach dem Frankfurter Frieden vorüber waren, uns im Aus— lande umzusehen, durch die Leistungen des Auslandes allmählich in die Höhe getrieben worden, und es kann sich nur noch fragen — darauf bezog sich die Aeußerung, die der Herr Kriegs-Minister über andere Pläne gemacht hat 2. ob wir in diesem Zustande verharren und uns nur schritt⸗ weise von Mann zu Mann durch bas Ausland drängen lassen ober ob wir der Sache dreist ins Gesicht sehen und uns sagen: kommt der Zu⸗ kunstskrieg, so kann kein waffenfähiger Mann zu Hause bleiben, Wir wollen also dig Organisation fo schaffen, . alle zum Waffendienst gusgzhobrnen Leute auch ähig sind, die Waffen auszunützen. Das ' ist ein Punkt, in dem, wie ich nun hoffen darf, die verbündeten Regie⸗ rungen sich mit dem Hrn. Abg. Richter eins wissen werden, der auch auf volle Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht, des alten Scharn⸗ horstschen Gedankens, ausgehen will. Es iäßt' fich in) er That, wenn man annehmen will, daß wir von Staaten umgeben sind, deren Bevölkerungsziffern, wenn Sie sie sum⸗ miren, die unserige bei Weitem Übersteigen, bei einer be— schränkten Leistung unsererseits nicht stehen bleiben. Dag Halten stehender Heere im Frieden hat für die Staaten ungefähr die Wirkung wie eine Versicherung gegen Feuer oder irgend ein and eres Natur⸗ unglück für den Einzelnen, es ist eine unproduktive Ausgabe, eine, die man am liebsten von Jahr zu Jahr aufschieben würde, wenn man nur die Sicherheit haben könnte, daß es nicht brennen würde. Je höher der Staat sich dadurch versichert, daß er ein zahlreicheres Heer hält, um so geringer wird nicht bloß der Schaden sein, den der Zukunftskrieg ihm etwa zufügen kann, sondern um so unwahrschein⸗ licher — und das ist ein Vortheil vor anderen Versicherungen — wird der Krieg überhaupt.
Also möchte ich, wenn die verbündeten Regierungen dazu kommen sollten, nach Ablauf dieser Periode in der nächsten oder in einer spãter folgenden mit Entwürfen, die bis dahin gereift sind, vor Sie zu treten, vorschlagen, sich dieser Zah len, die ich genannt habe, zu ent⸗ sinnen und nicht zu erschrecken, wenn die Prozentzahl der Präsenzziffer
jetzt wird mein Geschoß die und die Flugbahn haben, folglich muß ich so halten.
militärischen Details aus alter Neigung gekommen bin. aber nur sagen, die Schwierigkeiten, welche in der Ausbildung in den letzten Dezennien entstanden sind, sind kolossal, und nicht allein jeder Offizier wird Ihnen das sagen, ich behaupte, die Physiognomie von Berlin beweist das. tagen von der Straße verschwunden; an den Sonntagen können Sie vielleicht noch einen oder den andern sehen, und dann auch nicht mehr immer in so angenehmer Gesellschaft, weil ihm eben an den Wochen tagen die Möglichkeit gefehlt hat, Beziehungen anzuknüpfen.
prinzipielle Verkürzung der Dienstzeit von Standpunkte aus anführen würde, liegt in der Schwierigkeit, die Truppe zur Disziplin zu erziehen. standen sein, daß eine Armee ohne Disziplin das Geld nicht werth ist, was sie kostet, daß man sogar noch etwas zugeben könnte, wenn man sie los wäre, Eine Armee, der gegebenen Stelle unter den denkbar schwierigften Verkältnissen verwerthen kann, ist mir nutzlos, und die Schwierigkeiten sind doch nicht unbedeutend. Wenn ich von der Disziplin verlangen muß, daß sie die Untergebenen des Vorgesetzten dazu befähigt, ihm, ohne auch nur zu reflektiren, in den Tod zu folgen, so ist das eine Leistung, die, glaube ich, von keiner anderen Institution im Staate gefordert wird, die einer so vorsichtigen Behandlung bedarf, daß ich einer Aenderung der Vienstzeit, welche die Disziplin gefährden könnte, nur schwer zustimmen würde. schwerer wird, wie früher, das, facher Blick auf die Agitation, die im Lande Seitens einer zahl⸗ reichen Partei getrieben wird. soweit mein Auge hat sehen können, nicht den mindesten Einfluß auf die Disziplin in der Armee geübt, aber wir müssen berücksichtigen, daß uns eine zuchtlose Jugend heranwächst, die zur Disziplin zu 'er— ziehen ungleich schwieriger ist, als dies früher der Fall war. Wenn das einmal zugegeben wird, so bin ich weiter der Meinung, daß von einer prinzipiellen Verkürzung der Dienstzeit nicht die Rede sein könne. Wie weit technisch Beurlaubungen möglich sein werden, das zu be— urtheilen überlasse ich den Herren Militärs; dafür wird die Kom— mission der Ort sein.
die jährliche Bewilligung der Präsenzstärke. nichts mehr wissen. Das ist nicht wesentlich eine militärische Frage, sie kann erst in ihrer weiteren Folge militärisch werden, es ist eine konstitutionelle Frage, will ich in jeder Beziehung reden läßt. sein, es können auch neun, fünf, drei Jahre sein. streiten, und ich also die Hand wenigstens mehr gehen, weil die Scharnhorst'sche Idee zur Voraussetzung hat, daß mit steigender Bevölkerungsziffer auch die Zahl der präͤsenten Menschen bei der Fahne wächst. ich spreche hier nur meine persönliche Ansicht aus, ich weiß nicht, wie die verbündeten Regierungen dazu stehen werden — auf den Gedanken kommen, eine fünsjährige Frist zu nehmen in Uebereinstimmung it der Legislaturperiode und auch der Volkszählung. ÄAlso das i ein haben ier Sein oder Nichtsein der Armee in Frage stellt. (Hört, hört: inks. nehmen, so möchte ich doch sagen, daß ich weder befugt bin, in diefer Beziehung ein Zugeständniß zu machen, noch auch, daß ich für meine Person gewillt wäre, es über fünf Jahre hinaus auszudehnen.
Besten vertreten sein wird, und gebe mich der Hoffnung hin, daß sie ihre Annahme finden wird.
konservativen Partei wird die Dankbarkeit gegen den Fürsten Bismarck nie erlöschen für das, was er dem deutschen Lande und Volke, was er uns Allen geleistet hat. begreifen, wie man Aeußerungen, wie sie der Abg. Liebknecht gethan hat, gegen einen Abwesenden richten kann, dafür fehlt mir vollkommen das Gefühl. Was die Niederlage von Jena an⸗ betrifft so empfehle ich ihm doch die Lektüre der neuesten geschicht⸗ lichen Werke, vor Allem Treitschke's (Lachen links) — ich weiß ja, daß Sie keine Verehrer Treitschke's sind, aber das vermindert seinen Ruhm um keinen Deut —, wie nach Jena gerade die Offiziere der geschlagenen deutschen Armee die stärkf geworden sind. Hr. Hänel hat wieder die Idee des Abrüstungs— kongresses besprochen. Gewiß muß das Gefühl eines dauernd gesicherten Friedens sehr angenehm sein, aber ich fürchte, die Hoffnung darauf wird nicht in Erfüllung gehen. Der einzige Abrüstungskongreß, der bisher in die Erscheinung trat, war von Napoleon III. angeregt und seine Folge war der Ausbruch des Krieges von 1866. rüstungskongressen wieder gehen. steht die internationale Vereinbarung auf ganz anderer Basts. Weiter verlangt Hr. Hänel in der Kommifflon auch die Vor— ⸗ . eines ganzen Finanzplanes durch den Reichs-Schatz⸗ ekretaͤr. die Vorlage doch nicht an eine besondere Kommission, sondern an die Budgetkommission verwiesen werden, und da müßte doch auch die ganze augenblickliche deutsche Finanzgesetz gebung untersucht werden. berathung in absehbarer Zeit überhaupt nicht zu Ende kommen. Was die Schaffung eines Reichs⸗ , betrifft, so glaube ich nicht, daß sie thatfä einfache Kabinetsordre; damit träte eine theilweise Aufhebung der Reichsverfassung ein und geschähe ein Eingriff in die Rechte der Einzelstaaten, den wir unmöglich wollen können. Wir erwarten mit den meisten anderen
1 Proz. oder noch etwas mehr betragen sollte, als bisher.
mission noch die wesentliche Begründung der Vorlage, wir
Nun liegt ja der Gedanke so nahe — und uns Aelteren ist er ja aus der Konfliktszeit noch ganz geläufig — daß, wenn von der Erhöhung der Präsenzstärke gesprochen wird, fich unmittelbar dann die Forderung nach einer Reduktion der Dienstzeit anschließt, und ich kann sagen, ich habe mit Freude die Rede des Hrn. Abg. Hänel inso—⸗ weit gehört, als ich seine Ansicht vollkommen theile, daß zwei. und dreijährige Dienstzeit mit der Zeit zu parlamentarischen Stichwörtern wo die ein—⸗ gewesen wäre, Es ist Thatsache, daß wir bei einem Theil unserer Armee die Sie aber prinzipiell
geworden, wären, die auch da angewendet würden, fache nüchterne militärtechnische Erwägung am Ort
dreijährige Dienstzeit faktisch gar nicht haben. aufzugeben, würde ich nicht rathen können. Wir wissen nicht, vor welchen technischen Veränderungen wir in Bezug auf die Bewaffnung stehen. Es ist neulich hier der vollkommen zutreffende Vergleich gemacht worden zwischen einer Flinte und dem Gewehr M. 88; in dem Maße, als diese beiden Waffen von einander verschieden sind, sind auch die Ansprüche, die an die Ausbildung des Soldaten gestellt werden, ver— schiedene. Als ich eintrat, schoß der Infanterist — und ich bin so ausgebildet — 18 Kugeln in einem Jahre gegen eine Scheibe von reichlicher Größe und wenn man das Geschoß abgefeuert hatte, so war nur die Frage: Hat das Gewehr sehr gestoßen oder nicht? Heutzutage schießt man, wenn ich nicht irre, 156 Kugeln. Der Soldat muß gewisse Bedingungen erfüllen, er muß sich der Theorie des Schießens so Herr erweisen, daß er unter verschiedenen Lagen sich sagen kann,
Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich als Reichskanzler in diese Ich will
Der spazierengehende Soldat ist an Wochen
Aber, meine Herren, ein anderes Moment, das ich gegen jede meinem ressortmäßigen
Wir werden Alle darin einver—
Gefahr für den Staat. ich nicht zur gegebenen Zeit an
denn sie wird eine deren Kraft
Daß aber die Erhaltung der Disziplin ungleich glaube ich, beweist ein ein
Noch hat die Partei zu meiner Freude,
Die dritte Forderung, welche der Hr. Abg. Richter stellte, war Er will vom Septennat
sagen; es ist eine Frage über die sich Warum sollen es gerade sieben Jahre Darüber kann man gebe zu, wenn einmal die Scharnhorst'sche Idee, Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht in die genommen werden soll, dann wird, so viel ich übersehe, es mit siebenjährigen Perioden nicht
Man könnte also beispielsweise —
Gebiet, auf dem mehr der Politiker mitzureden wird, als der Soldat, es ist aber keine Frage,
Ja, wenn Sie von dieser Aeußerung so befriedigt Akt
Im Uebrigen weiß ich, daß die Vorlage in der Kommission am Abg. von Manteuffel: In den Reihen der deutsch—
Ich kann nicht
dort wird nachgewiesen,
ten Säulen der neu zu schaffenden Armee
So möchte es bei ähnlichen Ab⸗
Bei Arbeiterschutz u. dgl.
Giebt man diese Nothwendigkeit zu, dann müßte
In diesem Falle möchte die Kommissions⸗
ich möglich ist durch eine
ednern in der Kom⸗
Mitgliedern der Reichsschuldenkommiffion Dr; Hammacher, Kochann und von Busse und zur Verstärkung dieser Kommission die Abgg. Letocha, Br. Kropatschek und Dr. Meyer (Berlin) gewählt.
sich in folgen
Votsitzender, von Kehler, Kos cielski, Schriftführer, Dr. Po rsch, Schriftführer.
sind ja auch weit davon entfernt, uns für das Gesetz ohne Weiteres zu erwärmen, ohne daß uns noch sehr erhebliche Aufschlüsse gegeben werden. Wir befinden uns ja auch wirklich in keiner anderen politischen Lage als 13887. Ich bin Gott dankbar dafür, daß es so ist, ich bin dem Kaiser dankbar dafür, daß durch seine Haltung in Wort und That er es dahin gebracht hat, daß in BDeutsch' land Niemand mehr zweifelt, daß uns der Friede im Großen und Ganzen noch für eine längere Zeit gewährleistet ist. Aber sollen wir deshalb uns diesem Gesetz gegenüber ablehnend ver⸗ halten? Für die Völker und Parteien außerhalb Deutsch⸗ lands können die Hrrn. Payer und Liebknecht nicht als Garantien der friedlichen Gesinnung auftreten, weder für die Franzosen, noch für das heilige Rußland. Der Einfluß der französischen Chauvinisten auf die Volksstimmung ist un⸗ berechenbar. Die Gesammt⸗-Ausgaben für unsere Wehrkraft haben in den letzten vier Jahren 2 Milliarden betragen, in Frankreich dagegen in der gleichen Zeit über fünf Milliarden. Für eine starke Armee ist ganz besonders eine starke Artillerie nothwendig, da eine Artillerie plötzlich zu schaffen absolut un⸗ möglich ist. Im letzten Kriege war die Infanterie der Gam— betta‚schen Armeen ein nicht zu unterschätzender Gegner, ihre Artillerie, abgesehen von der Marine⸗AUrtillerie, nichts werth. 1887 hatten wir vor dem Septennat 340 Batterien mit 14601 bespannten Geschützen. Nach der Annahme des vorliegenden Gesetzes werden wir 437 Batterien mit 2230 bespannten Ge— schützen, dagegen Frankreich immer noch 480 Batterien und 2090 bespannte Geschütze und über 1900 bespannte Munitions- wagen haben, Frankreich sieht ängstlich darauf, alle Hinder⸗
nisse zu beseitigen, welche seine Schlagfertigkeit stören könn en. Gegen alle französische Gewohnheit ist in den jungsten Tagen der General Miribel zum unabsetzbaren Generalstabschef er⸗ nannt worden. stehen. In Bezug auf das Septennat bin ich weit entfernt, einem einseitigen Kontraktbruch, möchte ich beinahe fagen, das Wort zu reden.
dieses Kompromiß nicht brechen und uns gewissermaßen ver⸗ ,
Wir dürfen also in keiner Beziehung zurück—⸗
Aber auch die Regierungen wollen ja auch
Das Septennat
— verurtheilt uns doch nicht zur olle des Siebenschläfers.
Nein, der Reichstag kann von
den verbündeten Regierungen verlangen, daß sie während dieser 7 Jahre streng und treu Wache halten, was in anderen Staaten vorgeht in theil, der schwere schläferschlaf vollständigung unserer Artillerie für es ihre Pflicht, sie von uns zu verlangen. der dreijährigen Dienstzeit der Infanterie würde ich für un⸗ gerecht halten, so lange man die dreijährige Dienstzeit für die Kavallerie und Artillerie beibehält. rekrutiren sich meist aus der Landwirthschaft, und diese würde durch die Maßregel hart betroffen; da übrigens die Präsenz— ziffer dadurch nicht reduzirt werden soll und eine Vermehrung des Ausbildungspersonals, der Kasernen und Exerzierplätze nothwendig werden würde, so entständen dadurch mindestens ebenso hohe Mehrkosten, als diese Vorlage erfordert. Ich möchte hier auf ein Verdienst hinweisen, das sich jedenfalls der Kartell-Reichstag von 1887 erworben hat. Die Art und Weise, wie drei große Militärgesetze mit großer Mehrheit — das von 1838 auf Antrag des unvergeßlichen Freiherrn von Francken⸗ stein en bloc — angenommen wurden, hat auf die Erhaltung des Friedens einen großen Einfluß gehabt. dieses Gesetz, wie ich hoffe, mit möglichst großer Mehrheit an, so werden wir damit dem Vaterlande und? der Erhaltung des Friedens in ganz Europa einen guten Dienst thun.
militärischer Beziehung. Reichstag müßte der Militär⸗Verwaltung Vorwürfe machen, wenn sie einen Sieben‘ halten wollte. Hält sie also die Ver— nothwendig, so ist Die Verkürzung
Im Gegen⸗
Die berittenen Truppen
Nehmen wir auch
Die Diskussion wird geschloffen. Zur Geschäftsordnung behält sich Abg. Bebel vor, bei
der nächsten passenden Gelegenheit auf die gegen seine Partei gemachten Angriffe zu antworten.
Abg. von Kardorff (persönlich): Der Reichskanzler
Hr. von Caprivi hat geglaubt, aus e iner Aeußerung, die ich bezüglich des Verfassers der Broschüre „videant gonsules ethan habe, den Schluß ziehen zu müssen, daß ich dem Ver⸗ asser einen Einblick in die Akten zugeschrieben hätte. Auffassung gewesen. Ich glaube aber, daß derselbe Kreisen sehr nahe gestanden, in denen bestimmte politische Strömungen bemerkbar waren. Einsicht gesprochen.
w des Auswärtigen Amts Nein, das ist allerdings nicht meine
Insofern habe ich von einer politischen
Die Porlage wird einer besonderen Kommission von
28 Mitgliedern überwiesen.
Auf Antrag des Abg. Graf Ballestrem werden zu die Abgg.
Damit ist die Tagesordnung erledigt. (Schluß 45, Uhr.)
— In Folge der Resolution des Reichstages vom 9. Mai
1883, betreffend den Antrag der Abgg. Thilenius und Genossen, ist eine Kommission von Sachverständigen Strom verhältnisse des Rheins und seiner Nebenflüsse niedergesetzt worden. Die Kommission, deren Arbeiten dem Abschlusse nahe sind, hat inzwischen durch Vermittelung des Großherzoglich badischen Centralbureaus für Meteorologie und Hydrographie in Karlsruhe eine hydrographische, und wasserrechtliche Darstellung des deut schen Rhein-. strom gebietes herausgegeben. — V den Mitgliedern des Reichstages durch den Stellvertreter des Reichs- kanzlers eine größere Anzahl von Exemplaren zur Verfügung gestellt.
zur Untersuchung der
wasserwirthschaftliche on dieser Darstellung ist nun
— Die — des Reichstages haben der Weise konstituirt:
J. Kommission für die Geschäftsordnung: Ackermann, Stellvertreter des Vorsitzenden, von Büsing,
II. Kommission für die Petitionen:
Vorsitzender, Dejanicz von Gliszeiynski, Stellvertreter des
Vorsitßenden, Dr. Bachem, Schriftführer, von Jagow (Potsdam),
. Freiherr von Münch, Schriftführer, Pr. Schier, rift führer.
III. Tommission für den Reichshaushalt -⸗Etat:
Freiherr von Huene, Vorsitzender, Pr. Baum ba Berlin), Stellvertreter des Vorsitzenden, n n Haerle, Schriftführer, Siegle, Schriftführer.
et
en, Dr, von Frege, Schriftführer, Müller (Marienwerder), Schriftführer,
ö. ö . ; rn nr er Vorsitzender, och a, ellvertreter des Vorsitzenden, ar be, Schriftführer, tadthagen, Schriftführer. ĩ a . V. Wahlprüfung s⸗Kommission: Schmieder, Vor⸗
sitzender, Kochann, Stellvertreter des Vorsitzenden, Pr. Bo hrn, Schriftführer, Schriftführer, von Steinau-Steinrück, Schriftführer.
Gröber, Schriftführer, Schneider (Hamm),
M HP.
Zweite Beilage ö. zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗AUnzeiger.
Berlin, Sonnabend den I. Mai
1890.
Parlamentarische Nachrichten.
Schlußbericht der gestrigen (60.) Sitzung des Hauses der Jö Dritte Berathung des Gesetzentwurfs, enthaltend Bestimmungen über das Votarigt und über die gerichtliche oder notarielle Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen.
§. 2 bestimmt, daß in Städten von mehr als 100 000 Einwohnern dem Notar bei der Anweisung des Wohnsitzes die Verpflichtung auferlegt werden kann, in einer bestimmt begrenzten Gegend der Stadt zu wohnen und seine Geschäfts—⸗ räume zu halten.
Abg. Munckel:; Ich bezweifle, ob der Minister im Stande
ist, in jeder Stadt über 100 000 Einwohner, speziell in Berlin, . loben. Bedürfniß der einzelnen Stadttheile besseꝝ fest⸗ zustellen, als es der Verkehr selber kann. Die Vorschrift ent— hält ganz neues Recht. it ut schlar
abgesehen von der Dienstwohnung, ist gezwungen, innerhalb
i stimmten Ortes in einem bestimmten Revier internirt! . . ., , unden hat, geht aus den Motiven der Vorlage nicht her— ö. . es die Interessenten, so würde das vermuthlich gesagt sein. Das Bedürfniß ist am grünen Tisch empfunden wor⸗ den, weil die Vertheilung der Notare über die Stadttheile eine ungleichmäßige ist. Was bedeutet aber diese Ungleichmäßigkeit? Giebt es so viele Menschen, die ihre Notare nach den lokalen Entfernungen aufsuchen? Denkt man von dem Geschäftsbetrieb des Notars so tief, daß ein Notar deshalb gewählt wird, weil Das Verhältniß des Notars zum Klienten ist das des persönlichen J 6 ö. ö . S d. Die Bewohner des platten Landes haben der Stadtgegen h . 3 . ung der Reviere wird zu den kleinlichsten Maßregeln 6 6g es in Zukunft Notare geben, die in ganz Berlin, und solche, die nur in gewissen Stadttheilen wohnen dürfen? Die Vorschrift wird zur Folge , daß es künftig zwei , , m. t iebt: solche, die wohnen können, wo sie wollen, un Notaren giebt: solch h . g. llass jebenfalls so lange bleihen, bis die alten Klassen werden jedenfalls s g ö Man macht 6 ,., ö ältere, bewährte Rechtsanwalte nach einer gewissen Anciennitä . h . künftig solchen . ö etwa in der Nähe von Friedrichsberg anbieten und lehnen sie es ab, sollen sie damit ein für alle Mal abgefunden sein? Das Prinzip der Bestimmung, die Anerkennung, daß die Justiz⸗ verwaltung von oben herab besser sieht, was der Verkehr fordert, als der Verkehr selbst, sollte abhalten, dieser Bestimmung
zuzustimmen. Was heute vom Notar gilt, gilt . e
Mindestens sollte die Bestimmung auf
zu wohnen. Wer das Bedürfniß
er der nächste ist?
fehr viel mehr Umstände, den Notar zu erlangen.
führen.
solche, die wohnen, wo der Minister will.
Notare ausgestorben sind. Das Ansehen
kann dadurch nicht gewinnen.
zu Notaren.
Anwalt. Dies könnte auch zur Beseitigung der
Advokatur führen. sollte das Geschäftslokal des Notars eingeschränkt werden. Justiz-⸗Minister Dr., von Schelling:
Entgegen den Ausführungen des Hrn. Aba. Mun cel bitte ich das hohe Haus, an dem 5§. 3, wie er in der zweiten ö 38m wen halten, die Staatsregierung die Vorschrift des jetzigen S. 3 in Var schlag brackte, bat sie sich allerdings nicht durch das Interesse der Notare, sondern lediglich durch das Interesse des Publikums leiten, lassen aus dem Schoße ker Notare Anträge auf Schaffung von Notarstellen von beschränkten Bezirken nickt ö gegangen sind, wohl aber sind solche Wünsche, namentlich in Ver in
owohl mir gegenüber als
verlautbart. Es Stadttheile in der Befriedigung ihrer Rechte bedürfnisse immer einen ziemlich weiten Weg zum , der Stadt zurückzulegen haben, — und es handelt sich . um eine einmalige Pferdebahnfahrt, wie der Abg. Or. Miunckel. 3 merkt hat: es kommt in Betracht, daß zu Versredungen über die Zeit des Notariatsakts oder zu anderem Zweck oft ein mehrmaliger
genommen worden ist, auch in der dritten Lesung festzuhalten.
Es ist richtig, daß
von Bewohnern entfernter Stadttheile, se dem Kammergericht ⸗Präsidenten gegenüber wird von den Bewohnern entfernter That als Mißstand empfunden, daß sie zur
Gang erfordert wird.
Die Staatsregierung denkt gar nicht daran, dem , ,, Wahl seines Vertrauensmänns zu entziehen; Jedem aus dem Pn ; kum soll es pollständig frei stehen, sich an den Notar seines Vertrauen in welchem Stadttheil er seine Wohnung habe. zu wenden 68 soll daß der entfernt Wohnende seinen Ver⸗ Ebenso unrichtig ist es, wenn der Hr. Abg. Munckel von einem unglücklichen Notar gesprochen hat. . in einer entfernten Staädtgegend w . . .
ie Justizverw ir anden zwingen, unter dieser Be
Die Justizverwaltung wird Niem g ö 3 sehr viele Beamte finden werdens, die mit Vergnügen ihren . in eine bestimmte Stadtgegend verlegen, um dort als Notar zu
nur dafür gesorgt werden, d. trauensmann auch in der Nähe findet,
dingung das Notariat anzunehmen; sie ist göer des
fungiren.
Die vorliegende Vorschrift enthält eine Abhülfe gegen die über: mäßige Centralisation der Justiz in großen Städten, und sie lehnt sich an Srgarisationen an, die auf dem Gebiete der Standesamts⸗
verwaltung vorausgegangen sind.
Als ez sich darum handelte für Berlin das Civilehegesetz zur
Ausführung zu bringen, da hat die damalige Stadtverwaltung
is si stan d er i z tandes⸗ w Voraussicht, Absttand davon genommen, die ganze Stande. . Behörde u ö ,, 5 3 ezirke il orden — i aube es sind deren mehrere Standesamts bezirke gebildet worden; ich g aube gs 16 — und es hat sich diese Einrichtung , ö äre es aß für die hiesige Bevölkerung künftig der Notar eben; wäre es nun, daß für die hiesig gti e Le er nebel. aber wohl wird für die ö fernter S thei n V te die Möglichkeit an die Han entfernter Stadttheile und der Voror! ö. 3. gegeben, ohne zu große Weitläufigkeiten sich mit dem Mann ihres
beamtung in einer einzigen
leicht zugänglich sei, wie der Standes beamte im vollen Maße durchzuführen,
Vertrauens in Verbindung zu setzen.
Abg. Bachem hält die Bestimmung für ein Bedürfniß, hofft , un der a tehler nur in den dringendsten Fällen von feiner Befugniß der Anweisung des Wohnortes eines
Notars Anwendung machen werde. Der Paragraph wird angenommen.
s. 14a, betreffend die Stellvertretung der Notare, war
in zweiter Lesung gestrichen worden.
ie Wie 5. 142
Abg. Radbyk' beantragt die Wiederherstellung des 5. 14
mit K daß die Stellvertretung nur für die Dauer einer durch erhebliche Gründe gerechtfertigten Abwesen⸗ heit des Rotars von dem ihm angewiesenen Wohnort zulässig
sein soll. Justiz-Minister Dr. von Schelling: Meine Herren!
Kein Beamter in ganz Deutschland,
den Antrag des Hrn. Abg Nadbyl zugefügt wird, die Bedenken be⸗ seitigt werden, welche ich in der zweiten Berathung gegen den & 112 zu äußern mir erlaubt habe. Ich habe daher meinerseits keinen Anlaß, der Annahme des §. 142 in der Fassung Nadbyl zu wider sprechen. Ich setze übrigens voraus, dak, wenn der Antrag die Zu⸗ stimmung des hohen Hauses findet, sich alsdann die Resolution des Hrn Abg. Olzem, welche in der zweiten Berathung angenommen ist, erledigt. . . ; 8. 142 wird angenommen, ebenso das ganze Gesetz;. Es folgt die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Unterhaltung der nicht schiffbaren Flüsse in der Provinz Schlesien. Artikel lautet: JJ „Auf Antrag oder mit Zustimmung des Provinzial Ausschusses kann nach Anhörung des Kreistages die Verbindlichkeit zur Unter haltung nicht schiffbarer Flüsse oder einzelner Theile derselben
denjenigen Kreisen übertragen werden, in deren Bezirk sich das
Gewässer befindet. ⸗ . Abg. von Lösch beantragt folgende Fassung:
Die Kreise sind befugt, mit Genehmigung des Bezirks Ausschusses, dessen Beschluß der Bestätigung der Minister des Innern, der Finanzen und der Landwirthschaft bedarf, die Regulirung unde ll nter. haltung der in ihrem Bezirk belegenen nicht schiffbaren Flüsse oder
einielnen Theile derselben zu übernehmen.
für die Regulirungen überbürdet werden. Dieser. Antrag wird unterstützt durch die von Kölichen und Graf Clairon dHaussonville.
hofft, daß durch dieses Gesetz in Zukunft
gemacht werden.
Grunde keine definitivo Lösung der Wasserfrage.
könnten.
von Ballhausen:
auch der landwirthschaftliche Minister hinzugezogen wird;
bestätigt. Er unterscheidet sich aber von
dadurch, daß nach der
meines begegnete, die in der dem Kreistage
vorlage hatte gerade den daß sie der Schwierigkeit, begegn führung einer Zweidrittel⸗Majorität in
Fällen keine geringe ist.
der sich für die vorliegende Frage lebhaft interessixt.
zu nahe trete, wenn ich dies wiederhole und darauf hinweise.
Spielraum gegeben für die Selbstverwaltungsorgane,
glaube, nach den Erfahrungen jedes
der Kreistage. Wird denn ein Kreis besckluß zu fassen für einen Flußlauf,
vorher vorgelegen
Anschlãge 4 Erklärungen des
849 s . lsten die speziellster lage verbindlichen
ihm nicht die ausschusses
Po; zu dem Projekt
vorliegenden praktischen
die künftige Leistungsfähigkeit des Kreises nicht übersteigen? Das sind meines
Dinge, daß ich wirklich erstaunt bin, daß man über
lungen geschehen
chieden sind, die sich so auf den 6 sie nur im Speʒialanschlag , in den haupt fixirt werden können. Ich bin auch
egeben werden ollen. Auch das ist . im Einzelfalle. Es können Fälle i , .
Zweck Verhandlung wo der Staat 4, die
effenten schroffer gegenübersteht, selbst über das
Ich muß anerkennen, daß durch die erhebliche Einschränkung, welche dem 5. 144 der Kommissionsbeschlüsse durch
BVaz kann ich generell als AÄbsicht
Der Abg. von Lösch befürwortet sein Amendement, welches die Gefahr abwenden solle, daß die Kreise mit Kosten
Abgg.
Abg. Graf von Strachwitz verlangt von der Regierung Garantien, daß durch die Fluß⸗-Regulirungen in einzelnen Kreisen die unterhalb Liegenden nicht geschädigt werden und Nothstands⸗ Vorlagen zur Abhülfe von Ueberschwemmungen entbehrlich
Abg. Eberty bemerkt, daß nach der vorgeschlagenen Fassung, wonach die Uebernahme der Regulirung und Unter⸗ haltung auf die Kreise eine fakultative werde, die Sache den Charakter eines Verwaltungsverfahrens allerdings mit gewissen, zum Theil werthvollen Rechtsgarantien, wie sie Art. [1 ent⸗ hält, annehme. Insofern . ö . . Mi Vor anderersei ebe er e
Milderung der Vorlage; a s g . würde für den Antrag stimmen, wenn einzelne Bedenken da⸗ gegen in der Kommission noch eine nähere Erörterung erfahren
Minister für Landwirthschaft 2c. Dr. Freiherr Lucius
Meine Herren! Der Antrag von Lösch bestätigt lediglich be— stebendes Recht; das, was Art. J des Antrags von Lösch sagt, kann heute auch jeden Tag jeder Kreistag mit Zweidrittel. Maioritãt be schließen gemäß den Bestimmungen der Kreisordnung. Nun in dem Artitel ift weiter nichts, als daß zu den beiden sonstigen Ressort⸗Ministern für die Prüfung und Bestätigung eines derartigen Beschlusses des ö ö Also in sof ei ir gegen den Art. 1 des Antrages von Lösch kaum ofern scheint mir gegen den Art. 3 Antrages ; 9 ö einer Seite möglich, einen .
ichts thut, als daß er das, was bestehendes Re ; . ! der Regierungevorlage Regierungsvorlage auch gegen einen
bindende Erklärungen abgeben, daß der Staat für die schlesischen Flüsse in Zukunft Reaulitrngetosten, ein Drittel oder die Hälfte oder überbaupt einen bestimmten Theil übernimmt, das ift eine absolut unmögliche Forderung, die ich nicht selbst vert ten würde und noch viel weniger würde ich dem Herrn Finanz. Minister die Zumuthung einer derartigen Verpflichtung stellen kõönnen. das ist dolsständig ausgeschlossen. Ueberhaupt eine gesetzliche Verpflichtung dem Staat oder auch der Provinz nach dieser Richtung auf erlegen, würde ich, wie ich bei der früheren Lesung schan gethan habe, auch heute noch ganz rund und bestimmt ablehnen müßen. obschon ich wieder · hole, daß es die Absicht natürlich ist, staatliche Subventionen zu gewähren. Der Gesetzentwurf würde ohne dies ein leerer Buch tabe bleiben, wenn nicht die Mittel des Staats und der Propinz hinz utreten um as Gesetz lebendig und marschirfähig zu machen. Diese, realen deistungen sind selbstverständliche Voraussetzungen für die Ausführungen. des Gesetzes, aber jeden Versuch, diese Leistungen in die verbindliche Jorm eines Gesetzesparagraphen zů fixiren, würde ich heute, wie auch in früheren Lesungen, unbedingt ablehnen müssen. Ich sage *lso, Namens der Königlichen Staatsregierung bin ich urchans nicht in der Lage, dem Antrage von Lösch zu widersprechen. Ich halte die Regierungsvorlage für das Bessere; da dieselbe aber im hoben Hause keine Majorität früher gefunden hat, wahrscheinlich al o auch heute nicht finden wird, würde ich es für unrichtig . halten wenn man sich mit dem Geringeren nicht begnügen wollte U . dim Antrage von Lösch wird wenigstens in den Artikel 9. . Bestimmung wieder aufgenommen, die auch die , . ö. gierungsvorlage enthielt, die also die Möglichkeit gewahrt, Cie au diefen Arbeiten und aus der Uebernahme dieler ö erwachsenden Unkosten in einer sachgemäßen Weise vertheilen zu können Es wird, das bemerke ich auch. dem letzten Herrn Vorredner, an den Verpflichtungen in Bezug auf Räumung und Unterhaltung nichts J ner bisher zur Unterhaltung und Räumung. 3 . verpflichtet ist, ist z auch ferner. Aber die bisherige ö ö und Räumungspflicht ist etwas äußerst Ungenaues und J nl . tes; fie besteht in der Praxis in weiter nichts als, in eine gelegen lichen Auskrautung der kleinen Flußläufe und in geringfügigen Verbesserungen. Aber Bauforderungen, die die Bedeutung haben von Ujerbefestigungen, Kunstbauten von Befestigung der Sohle durch Ginlegeng . on Schwellen, Kaskadenbildung und dergleichen; das hat bisher Joch keine Polizeibehörde in Preußen als zur Unter haltunge nflicht . bejeichnet und wird es auch nicht in Zukunft bezeichnen . Jafofern ist auch, die Betrachtung über, die ö . haste Ünterhaltung der Flußläufe in. vielen Fällen vielleicht u treffend. Die Kontrole über die Unterhaltung der 1 läufe ist Sache der Polizeibehörden der unteren und hö eren Inftanz, und jeder ist in der Lage, die Polizeibehörden anzuregen, wo er meint, daß die Unterhaltungs: und Räãumungepflicht nicht in ; nügender Weise erfüllt worden sei. Also in der Kcziehung wird. . den Gesetzentwurf auch an dem bestehenden Zustan de nichts geãn ö. Im Uebrigen gewährt der Antrag von Lösch in jedem Falle die etweite e Möglichkeit, zu den gebotenen Verbänden, auf die das 66 . J. April 1879 Anwendung findet, auch ö, einen Unterhaltungsverband zu gesellen. Also insofern bewegte sich auch vollstaͤndig die Basis der Vorlage und ist immerhin eine Verbesserung 8 jetzi Zustandes. .
des n i, , mich dahin, daß ich Namens Der Königlichen Staatsregierung erkläre, daß ich den Antrag, von Lösch für einen annehmbaren für uns . ö 4. ö damit nicht das Bess Regierungsvorlage aufgegeben baben will. K 3 erf gegen diese Vorlage y so ist von verschiedenen Seiten dieselbe charakterisirt at, Ganz verständlich ist mir die Oppositien, die von Seiten *. Derren Abgeordneten der unteren Oder kommt, nicht geworken, denn in
Kreistagsbeschluß, der nur mit einfacher Majoritãt gefaßt ein würde, diefer Gefetzentwurf Anwendung hätte finden können Die Regierungs· J Erachtens großen Vorzug, Herbei⸗ vorliegt. . e, Jeder, der irgend in Kreistagsverhandlungen gearbeitet Ich glaube, Jeder, der ire rhandl. ꝛ und vraktische Erfahrungen gesammelt hat, wird mir zugeben, daß die Schwierigkeit, eine Zweidrittelmajorität zu bekommen, in sehr vielen ist. Diese , n , ,, ,, . ö 3 . 2 ng 95 P ff war is zar, wenn der Landrath ein sehr energischer, thatkräftiger Mann ist, erreichbar, gi nnn, der Fall, so ist in einem Kreistage von einer Zweidrittel · Majorität nie die Rede und ich glaube nicht, daß ich da irgend Jemanden
s ja er Regierungs e iglich ein geringer Nun war ja in der Regierungsvorlage lediglich ein gerine ö. Der aktive Ein⸗ tritt, die Betheiligung der Regierung konnte nicht stattfinden, nach dem der Provinzial Ausschuß sich mit dem Kreistag ins Benehmen gesetzt hatte. Ich nehme in der That Anstand, das n,. , , seuem zu wie le ß ich es inen Erfahrungen, und i uem zu wiederholen, daß ich es nach meinen Erfah ) ö . praktischen Mannes auf diesem Gebiet doch für völlig ausgeschlossen erachte, daß der ö mit blinden Augen einen derartigen Beschluß fassen könnte, der i. . weitgehende finanzielle Verpflichtungen. auferlegt, ohne sich jede ö. bare? Sicherheit vorher gegen Ueberbürdung gewährt zu haben. 36 finde in der Ausführung des Herrn Vorrebners eine wirklich . lich weitgehende Fürsorge und Vormundschaft für die Geschaãfte sãhig eit Wird denn ein Kreistag daran denken, einen Blanko⸗ einen regulirten . ie Rä hal zu überne ö hm nich irtéen, di: Räumung zur Erhaltung zu übernehmen, wenn i lirten, die Räumung z ⸗ 1, Provinzial⸗ Töniglichen Staatsregier iegen, wieviel er der Königlichen Staatsregierung vorliegen, ; . ihm gewährt wird, und wenn er nicht aus diesen Unterlagen die Ueberzeugung gewonnen hat, daß damit ein Werk geschaffen wind, welches vorhandenen Miß⸗ ständen' dauernd abhilft, und wo die Unterhaltung der Anlagen auch
Erächtens so klar auf der Hand liegende — l bielts ßen Punkte so wiederholt irrthümliche Bauforderungen, aussprechen kann, 9 sich eigentlich gegenseitig zu verstehen, wie es in diesen Verhand⸗ ist. In den , , schla 6 in keine Definition über das, was umu schlaͤge, es gehört dorthin keine De üb was R tet, das sind lauter Sachen, die so sehr ver
und Unterhaltung beden si ,,,, . Bauprojekten über⸗ uch nicht in der a
ie Hr. Graf Strachwitz mich gewissermaßen provozirt at 3 letzte ö. Vorredner, hier Namens der Königlichen Staatsregierung bindende allgemeine r n,. ,, ai w. ö z z Quote aus Staatsfonds für einen so welcher Prozenisatz, welche Q ö vorkommen, ö .
reis 4 der Kosten aufbringen; es können Fälle vorkommen, ö. . Che zi Hälfte, die Provinz die Hälfte aufbringt; es können Fälle vorkommen, wo der Staat, wenn er prästationsunfähigen Inter
jedem F bleibt die Oder nach wie vor der Hauptrecipient . Str m geblet, für das ganze Niederschlagẽ gebiet. was hier in Frage kommt. Wie seit 16090 Jahren und seit ewigen Zeiten folgt heute und in Zukunft das Wasser dem Gesetz der Scip r. und das was in dem Nieder schlagsgebiet der Oꝛer bei Wolkenbrüchen und Eisgang und Schneeschmelzen nieder geht und zum Thale fließt, wird unter allen Um. ständen zuletzt in den unteren Lauf der Oder mit aufgenommen werden müsfen. Ich kann mir nicht vorstellen, weshalb, die Herren zneinen, durch ein solches Gesetz würde ihre Lage verschlechtert, die affe. menge bleibt unter allen Umständen dieselbe jetzt wie früher und in Zu kunft. Der einzige plausible Einwand ist der, daß möglicher eise chneller gewisse Wassermassen dem unteren Oderlauf zugeführt werden. Dig sem Einwand ist eine gewisse Begründung nicht abzusprechen. Dem steht aber doch der große Vortheil gegenüber, daß, wenn dieses Gesetz angewendet wird — und ich hoffe, es wird angewendet für das ganze obere Stromgebiet der k doch die Folge die ist, daß die oberen Oderlãn e befestigt werden in ihrer Flußsohle, in ihren Ufern, daß die Geröllebildung die Geschiebebildung, die Fortführung. von. Landmassen jeden alls vermindert wird, daß also insofern die Verhältnisse der unteren Nder mindestens nicht verschlechtert, sondern eher verbessert worden. Also, ich muß sagen, ich verstehe diese Opposition nicht vollkommen und würde glauben, daß die Herren eigentlich keine Veranlassung haben diefen Gesetzentwurf, der einem Theil des oberen Odergebietes nützlich sein soll, zu widersprechen, denn die Weichsel kommt zwar auch etwa in Frage, aber im Wesentlichen handelt es sich doch hier um Flüsse die im Stromgebiet der Oder liegen. Im Uehrigen kann, ich nur wiederholen, daß auch in Bezug auf diese Regulirung jetzt jedenfall, was, wie ich auch glaube, schon seit einer Reihe don Jahren geschehen, sicher immer von Seiten der landwirthschaftlichen Verwaltung 4 ist, bei jeder stückweisen Regulirung die Verhältnisse der Ober⸗ un Unterlieger nach Möglichkeit berücksichtigt werden, und daß es jeden. falls thunlichst vermieden wird, durch Sber. Regulirungen den Unter. lieger zu schädigen. Das ist auch außerdem in der Resolution aus gedrückt, die ohne Widerspruch Seitens der Regierung in der zweiten Lesung angenommen worden ist. Id. würde also glauben, daß ö Befürchtungen nach dieser Richtung durchaus unbegründet sind ö meinerseits dem hohen Hause anheimgehen, wenn es . ursprüngliche Regierungs vorlage annehmen will, dem Antrage von Löf seinerseits zuzustimmen. . ö Abg. von Risselmann erklärt sich gegen den U. liegenden Antrag, wie gegen den ganzen Entwurf. . als Vertreter der Interessenten im Oderbruch gegen jede Re⸗ ulirung des oberen Laufs der Oder sei, che nicht der . rr regulirt, und zur Aufnahme großer Wassermassen fähig
emacht sei. : 9 Eberty giebt seinem Bedauern Ausdruck, daß in so vorgerückter Stunde von einem augenscheinlich nicht . fähigen Hause . un. ,. a tief einschneidender
Beschluß gefa ö 3 elt r r gr. beantragt, außer der ö der Beschlüsse des Bezirksausschusses bezüglich der. ö. regulirungen durch die Minister des Innern, der Fina . und der Tandwirthschaft auch diejenige des Ministers öffentlichen Arbeiten für erforderlich zu erklären.
hinausgeht, erklären, aber nicht formell
Dieses Amendement wird abgelehnt, der Antrag von Lösch angenommen.