Die neue Saison, Auspicien be zu verzeichnen hat, nimmt ihren guten Fortgang. n Mal in der gegenwärtigen Spielzeit
Abende
Abend gelangte zum erste er Lortzing 's immer wieder gern gehörte Und ine“ zur Aufführung; bot zugleich dem Publikum Gelegenheit, sich mit einigen neuen Mi . Den Kühleborn gab
Kroll's Theater.
gliedern der Sommerbühne bekannt zu machen. Hr. Demuth, welcher aus seiner Partie eine re
Leistung zu machen wußte. ihm trefflich zu Statten,
gabe zu genügen; annehmbare Ündine.
auch Frl. Gadsky war eine in
Hr. Grosser als Kellermeister, Hr. Buffard
Hern. Krähmer, schließlich Frl. . auch der Chor vollauf ihre Schuldigkeit thaten, so darf Vorstellung als eine recht gelungene bezeichnet un Wiederholung der „Undine sicher erwartet werden. Marcella Sembrich's ö ursprünglich für Mittwoch angesetzt, findet am Donnerstag' ftatt, An diesem Abend wirken neben der berühmten als Alfred und Demuth als Germont mit. abend des Hrn. Götze, am Sonnabend, der den Künstler als Edgardo eine Kollegin Götze's vom Kölner Stadt ⸗Theater, als „Lucia von Lammermoor“ Götze's Gastspiel geht bereits in nächster Woche zu Ende.
vorführt, wirkt Frl. Johanna Richter,
J. Staatspreis IV. Klasse. Hengste und Stut. Haupt⸗Gestüt . W. Hiestrich's F⸗H. . Orpheus“ 2. gewonnen. Werth: 1700 S6 der Siegerin, 200 M dem zweiten
28 000 „ Für 3 jähr.
Königl.
Pferde. II. Gro
und ältere inland. Hengste und Stut. Hrn. V. May's br. H. . Dalberg“ 1. ⸗H. „Marder“ 2. aupt⸗Gestüt Graditz's F. H. Hadubrand* 4. halb Längen gewonnen; vier Langen hinter Marder“, todtes Rennen Hadubrand“ siegenden. 4900 „ dem zweiten, 1900 A dem dritten, 500 S dem
vierten Pferde. III. Preis von Hoppegarten.
zwischen
3jährige und
Distanz 1600 m. Königl.
nerin “ I.
Gestüt Graditz's br. H.
ßer Preis von Berlin. 100 1 Eins. Königl. Haupt-Gestüt Graditz's Dragoman“ 5. Königl.
Ganz leicht mit dritte—⸗
Raminsky als Martha.
dritte Gastpartie,
Am
Rennen zu Hoppegarten. Montag, den 19. Mai.
1500 6 100 496 Eins, halb. Reug. Graditz's F⸗St.
Graf Redern's br. H.
und „Eintracht“.
ältere inländische Pferde.
Werth:
560 S dem zweiten, 80 „ dem dritten Pferde.
IV. Pumpernickel⸗ Handicap. „M,. Für 3 jährige und ältere inländische Pferde. Suermondt's F. W.
3000 60 S Reug. Marcel I.
1600 m. Rittm. von Oppenheim's br.
Distanz Frhrn. Ed.
rn. O. Spiekermann's br. W. ‚Tschin-Tschin⸗ .
br. H. „Paladin“ 4. Sie Tschin“ machten todtes Rennen für eine halbe Länge zurück „Paladin“ Vierter. A dem zweiten, 109 M dem dritten Pferde.
siegenden, 55h
V. Boris⸗Rennen.
ältere inländ.
Hrn. Albert's br. H. „Hörsten“ 1.
Klubpreis 2000 9
Pferde. 60 Eins., halb Reug
welche unter so außerordentlich günstigen gann und bereits in kurzer Zeit eine Reihe erfolgreicher
cht zufriedenstellende Sein volles wohlklingendes Organ kommt und seine gesangliche Leistung wird durch eine angenehme körperliche Erscheinung vortheilhaft unterstützt. Als Berthald trot Frl. Pag in auf, welche es im Großen und Ganzen verstand ihrer Auf⸗ jeder Hinsicht recht Von den Herren verdienen besondere Erwähnung
Marx und Kronenbergz nicht vergessen sei Da das Orchester und
Sängerin die Hrrn. Lunde
Für 3 jähr. inländ.
. Fastnacht! 1. Mit anderthalb Längen sicher
Werth:
Klubpreis 2000 1 Für S0 M Eins., halb Reug. Haupt⸗Gestüt Graditz's F. St. „Glöck— Major von Mollard's FH. „Ali 2. „Irabant! 3. Frhrn. Knigge's F. H. „Uran“ 4. Siegte mit einer Länge; drei Längen zurück Brabant“ dritter, vier Längen vor „Uran“. 2000 1 dem siegenden,
Graditzer
gte mit einer Länge; „Page“ und ‚Tschin⸗ den zweiten Platz; Werth:
Kapt Edward's F. W. . Boris 2.
Hrn. Ghrich's dbr. St. Mieze“ an Hrn. Ehrich verkauft. Gestern VI. Internationales Herren⸗Reiten. sie 50 M Eins., halb Reug. it. br. W. „Zietenhusar“, schwbr. H. „Zwirn“, Angelika“, Bes. 3. Angelika“ Dritte. Werth: zweiten, 240 AM dem dritten
In Gegenwart Ihrer Königin sowie Sr Friedrich Leopold fand steinlegung der statt. Die Feststraße, belegene Festplatz
als Veit sowie die
die waren
die gestrige eine häufige
Dr. von Gohßler, der Feierlichkeit bei. superintendent Dr. Brückner und Baukommission,
die Traviata“,
dritten Gastspiel⸗
Kaiserzelt betreten hatte,
mit. Hrn. Herren“ den feierlichen Akt werde nicht sterben, verkündigen.“ Urkunde, worauf die feierliche
Regierungs · Baumeister
sondern
Distanz 1600 m. Herrn
Dr. Brückner,
Distanz 2000 m. Fürsorge zugewendet hatte, Mittwoch und Donnerstag, mittags bis 8 Uhr Abends Bazar, 28 550 S dem
Reliefs statt Dasselbe ist,
Königl. Haupt⸗
stellung ist worden.
dem Griffonzüchter
Gestütsyreis 100 ½ Eins.,
St. Page“ R. Hrn. E. Lindner's
hinter ihnen 3555 S dem
Für 3jähr und
ü nur geringe Abnahme, Distanz 1800 m,
viertehalbh Längen zurück Mieze Dritte. Werth: 2240 M dem Sieger. Forstgarten⸗ Jagd ⸗ Rennen.
Distanz ca. 4000 m. Rittm. v. Sydow 1. . Hr. v. Barenstein ? Lieut. Willich's F-⸗St. Siegte mit sechs Längen: sieben Längen zurck 2420 6 dem siegenden, 540 n dem Pferde.
Mannigfaltiges.
Majestät Königlichen Hoheit heute Vormittag die feierliche Grund neuen Kirche in Straße
Zahlreiche Vertreter der Behörden, unter ihnen sowie Gemeindemitglieder und Festgäste wohnten Am Eingang zum Festplatz empfingen General—
: sowie die Geistlichen der Zion. Gemeinde die Kaiferin und den Prinzen Friedrich Leopold. Nachdem Ihre Majestät sodann das leitete der Gemeindegesang „Lobe den
Pfarrer Kraft an das Wort aus Psalm 118, Vers 17 an: Archidiaconus Dr. Wachsmann verlas sodann die
Voigt nahm Kelle und H meister Wichmann die Molle mit dem Kalk, und nachdem der Grund⸗ stein eingefügt war, gaben zunächst die Kaiserin, dann Prinz Friedrich Leopold und hierauf die übrigen Ehrengäste schläge ab. Schlußgebet und Segen des sowie Gemeindegesang beendeten den feierlichen Akt.
Ihre Majestät die Kaiserin, Wilhelm der Potsdamer Kleinkinder⸗Bewahranstalt Krippe“ ihre veranstaltet der „Voss. Ztg. zufolge am 21. und 22. Mai, von 11 Uhr Vor im Palast Barberini zu Potsdam einen für welchen von Seiten der Mitglieder der Königlichen Familie sowie von anderen Gönnern und reichen Anstalt prächtige Gaben eingesandt worden sind.
In der Königlichen Kriegs⸗ im Hörsaal des Cötus III die ef fi des Max er „Post“ Schülern des Verblichenen gestiftet, von Frl. Wohlgeboren entworfen und von Hrn. Köster in Marmor ausgeführt.
Der Kaiserpreis der Internationalen Hunde ⸗Aus⸗
Der Gesundheitszustand in Berlin war in der Woche bom 4. bis 10. Mai nahezu ein gleicher wie in der vorhergegangenen Woche und auch die Sterblichkeit blieb fast die gleiche, mäßig hohe (von je 1009 Einwohnern starben, aufs Jahr etwas verminderter Zahl kamen akute Entzündungen der Athmungs— organe zum Vorschein und führten auch in verminderter Zahl zum Tode. Darmkatarrhe und Brechdurchfälle h auch blieb die Zahl der durch sie bedingten Sterhefälle fast die gleich hohe wie in der Vorwoche. des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war etwas größer als
3. Mit drittehalb Längen gewonnen, Sieger wurde für 1950 410
Klubpreis 2000 M0 Für 4jähr. und ältere inländ. Pferde. Lieut. G. v. Arnim's
Hrn. C. Cosad's
der Kaiserin und
Rheumatische des Prinzen ,
der Zionsparochie sowie der an ihr Weise geschmückt. der Stgats⸗Minister
16,
in reichster Kaiser
die Mitglieder der ihm beigeordneten
ein. Die knüpfte Ich
leben und das Werk des Herrn
Festansprache
Grundsteinlegung vollzogen wurde. ammer, Maurer⸗
die üblichen drei Hammer⸗ General Superintendenten
in der vorangegangenen Woche, aufs Jahr berechnet, 83 Säuglinge starben. — krankheiten blieb das Vorkommen von Scharlach, Diphtherie und Unterleibstyphus Diphtherie traten nur in Moabit breitung fanden nur Masern, größerer Menge, der Rosenthaler⸗ und Schöneberge seitigen Luisenstadt zur 19 Fällen ein tödtlicher. auch rosenartige Entzündungen des weniger zur ärztlichen Beobachtung. kam zur Kenntniß. Erkran genommen, die Zahl der dur
rheumatismen gelangten dagegen häufiger
Breslau, 20. Mai des vollziehenden Ausfchusses für Wilhelm⸗Denkmal ersten Preise gekrönten Entwurf des Bi Architekten Licht zur Ausführung zu bringen, doch soll die des Kaisers statt des Lorbeerkranz Helm erhalten.
London, Kaiser hat der British and F London durch den deutschen Botschaf übermitteln lassen.
Helsingfors, 19. Mai. (W. T station Kaipiais ist eine Pulverfabrik in die Luft geflogen. Fünf Personen wurden getödtet un Wald in Brand gesetzt. magazin ist dadurch stark gefährdet.
sodaß von
das gleich beschränkte;
häufiger zu Tage.
Erkrankungen
am zahlreichsten
Beschwerden aller Art, namentlich akute
wurde beschlossen,
19. Mai. (A. C.) Se.
3 10 000 Lebenden, on den Infektions⸗
Größere Ver⸗ die fast aus allen Stadtvierteln in jedoch aus dem Stralauer Viertel, r Vorstadt, sowie aus der dies- Ameige gelangten. Auch war der Verlauf in
Erkrankungen im Wochenbett waren selten, Zellgewebes der Haut gelangten
Ein Todesfall an Genickstarre kungen an Keuchhusten haben etwas ab— ch ihn bedingten Sterbefälle sank auf 8. n Gelenk⸗ zur ärztlichen Behandlung.
(B. T. B.) In der gestrigen Sitzung das in Schlesien zu errichtende den mit dem Idhauers Behrens und i zur es den mit Federn geschmückten
Majestät der Deutsche oreign Sailors Soeiety in ter einen Beitrag von 1006 5 ĩ Das zxieser Gesellschaft gehörige Seemannsheim in Lowestoft beherbergte oft deutsche schiffbrüchige Matrosen.
B.) Unweit der Eisenbahn—
d der die Fabrik umgebende Das in dem Walde gelegene Pulver
welche schon als Prinzessin
Förderern dieser segens⸗
Akademie fand vorgestern Mittag und
Duncker ⸗ zufolge, von ehemaligen
Korthals ⸗ Biebesheim zuerkannt die
. Feier eimar, und
berechnet, 27.7). In
der Kinder zeigten eine
Der Antheil
München, 20. Mai. gistrat beschloß einstimmig, Gewährung der Einfuhr zum Münchener Schlachthof anzugehen.
Wien, 20. Mai.
König. der deutsche Militär⸗Attachs Major von hier eingetroffene Deputation preußischer Offiziere. spizirung währte von 6 bis 95, Heute Vormittag fand schen Botschafters feierliche Eröffnung des von deutschen Erzieherinnen nahmen die Württemberg der deutschen Kolonie Theil. Heim seiner Bestimmung mit de der Menschenliebe möge blühen und Mädchen.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten
Nach Schluß der Redaktion eingegangene
Depeschen.
die Staatsregierun
In der Suite desselben
Uhr Vormittags. f in Anwesenheit Prinzen Reuß und letzterer n⸗⸗ Heims statt. auch Prinz Gustav von Gesandten von Bayern, sowie zahlreiche
des
An
Beilage.)
r ——— — ———— ——
Wett
err -e, dme , e,
bericht vom 20. Mai,
Morgens 8 Uhr.
Stationen.
Temperatur
Wetter.
50 C. — 4 R.
Mullaghmore Aberdeen. Christiansund Kopenhagen . Stockholm. Haparanda, St. Petersbrg. Moskau.
. Bar. auf 0 Gr
— in 6 Celsius
deẽe
bedeckt
2 wolkig wolkenlos 2 halb bed. 2 heiter heiter wolkenlos
Cort. Queens o, Cherbourg. ,,
Neufahrwasser Memel ... , ünster. .. Karlsruhe.. Wiesbaden. München .. Chemnitz .. . . Breslau..
Ile dar ,, ,,
1) Abends Regen.
Gewitter. 9)
fernes Gewitter.
s 8
I wolkenlos
4 Regen
6 Regen
2 halb bed. 1Dunst
2 Dunst !) 3 wolkenlos IL wolkig?) 3 wolkenlos
750 mg [53 SSW 758 SS 758 759 761 763 764
760 761 S ,,
762
2hedeckt
2 Regen?) still wolkig
wolkenlos
L wolkenl. )
3 heiters) stil b elo
W woltig SW A wolkig still wolkenlo⸗
Nachm. Gewitter.
) N ; Abends Wetterleuchten. en
) Abends
Uebersicht der Witterung. Ein barometrisches Minimum mit starker Lust⸗ bewegung liegt über dem Georgskanal, während auf
dem europäischen eine sehr gleichmäßige ist.
Centraleuropa
schwacher Luftbewegung. westlichen Deutschland fanden Gewitter statt. Temperatur liegt in Deutschland
Festlande die Luftdruckvertheilun Das Wetter ist ö und vorwiegend heiter bei
Im nordoͤstlichen und süd⸗ t Die 2 bis 10 Grad
warm
über der normaleu.
Theater ⸗Anzeigen. Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern—
haus.
122. Vorstellung. von Windsor. 3 Akten von DO. Nicolai.
Die lustigen Weiber Komisch phantastische Sper in Text von H. S. von
Mosenthal, nach Shakespeare's gleichnamigem Lust⸗ spiel. Tanz von Hoguet. Dirigent: Kapellmeister Kahl. Anfang 7 Uhr.
Schausptelhaus. 126. Vorstellung. Der Sturm. Zauber⸗-Komödie in 5 Aufzügen von Shakespeare. Nach A. W. v. Schlegel s Uebersetz ung. Musik von W. Taubert. Tanz von EC. Graäeb In Scene gesetzt vom Direktor Dr. Otto Devrient. Musitkalische Direktion: Hr. Steinmann Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Opernhaus. 123. Vorstellung. Tristan und Isolde. In 3 Akten von Richard Wagner. Anfang 65 Uhr.
Schauspielhaus. 127. Vorstellung. Verlorene Liebesmüh. Komödie in 3 Aufzügen von Shake⸗ speare. In neuer Uebersetzung und Bühnenbearbeitung von Rudolph Gense. Musik von Richard Ger ée) Anfang 7 Uhr.
Deutsches Theater. Mittwoch: Ein Erfolg. Donnerstag: Der Unterstaatssekretär. Freitag: Götz von Berlichingen.
Berliner Theater. Mittwoch: Kean.
Donnerstag: A tempo. — Der Weg durch's Fenster. — Hexenfang. (Hedwig Niemann.) Freitag: 36. Abonnements. Vorstellung. Kean.
Tessing — Theater. Mittwoch: Eine alltäg⸗ liche Geschichte. Schauspiel in 3 Akten von G. Costetti. Hierauf: Ritterdienfte. Scherz in 1 Att von Labiche.
Donnerstag: Die Ehre. Schauspiel in 4 Akten von Hermann Sudermann.
Freitag: Die große Glocke. Lustspiel in 4 Akten von Oscar Blumenthal.
Wallner -Theater. Mittwoch: Zum 11. Male:
Hänschen. (B6beé.) Schwank in 3 Akten bon A. Denneguin und E. de Najac. Hierauf: Guten Morgen, Herr Fischer. Vaudeville, Burleske in 1 Akt nach Lockroy von W. Friedrich. Musik von Ed. Stiegmann.
Vor der Vorstellung, bei günstiger Witterung: Im schattigen prachtvollen Sommergarten: Großes Garten. Concert. Anfang des Concerts 64 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.
Donnerstag u. folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.
Victoria Theater.
Stanley in Afrika. bon Alex. Moszkowski
Mittwoch: Zum 274. M.: Zeitgemälde in 10 Bildern
ᷣ und. Richard Nathanson. Nusik von C. A. Ralda. Ballet bon * . Anfang 75 Übr.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung
Iriedrich - TKwilhelmstãdtisches Theater und Concert- Park. Direktion: Julius Fritzsche. Mittwoch: Zum 124. Male: Der arme
und Julius Bauer. Musik von Carl Millscker. In Scene gesetzt von Jultus Fritzsche. Dirigent: Hr. Kapellmeister Federmann. Anfang 7 Uhr.
Im prachtvollen Park um 5 Uhr: Großes Doppel⸗ Concert. „Auftreten erster Gesangs⸗ und Inftru⸗ mental-⸗Künstler. Beginn des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.
Donnerstag: Im Theater: Der arme Jonathan. Im Park: Großes Doppel ⸗Concert. Auftreten von Gesangs und Instrumental⸗Künstlern ersten Ranges.
Sonnabend: Großes Parkfest.
L. und 2. Pfingstfeiertag: Früh Concert. Anfang 6 Uhr. Entrée 30 3.
Kesidenz - Theater. Direktion: Sigmund Lauten;
burg. Mittwoch: Zum 101. Male: Marguise.
Lustspiel in 3 Akten von Victorien Sardou. Deutsch
von Robert Buchholz. Anfang 75 Uhr. Donnerstag: Marquise.
Aroll's Theater. Mittwoch:
Zaar und Zimmermann.
Donnerstag: La Traviata. (Violetta: Fr. Marcella Sembrich, Königl. preuß. Kammersängerin, als Gast) ö
Täglich: Bei günstigem Wetter vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter elektr. Be— leuchtung des Sommergartens: Großes Concert. Anfang 54, der Vorstellung 7 Uhr.
Sonnabend: Vorletztes Gastspiel des Kgl. preuß. Kammersängers Hrn. Emil Götze. Lucia von Lammermvor.
Sonntag und Montag (I. u. II. Pfingstfeiertag): Gr. Früh ⸗Concert. Anfang 6 Uhr. Entrée 35 3.
Belle Alliance Theater. Mittwoch: Zum sI Male: Der Nautilus. Großes Auzstattungs— stück mit Gesang und Tanz in 4 Akten und 13 Bildern nach Jules Verne von Carl Pander. Musik von G. Christiani und A. Wicher.
Im prachtvollen glänzend renovirten Sommergarten Großes Militär, Doppel Concert. Auftreten saͤmmt⸗ licher Spezialitäten. Brillante Illumination des ganzen Garten⸗-Etablissements. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 77 Uhr.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Voranzeige. Sonntag und Montag, am 1. und 2. Pĩfingstfelertage: Großes Militär / Früh⸗Concert und Fruͤh ⸗ Vorstellung.
Adolph Ernst-Theater. Dresdenerstraße 72.
Mittwoch: Benefiz für den Kapellmeister Gustav Lehnhardt. Zum 101. Male: Der Goldfuchs. Gesangsposse in 4 Akten von Eduard Jacobson und Leopold Ely. Couplets theilweise von Gustap Görß. Musik hon Franz Rotb. Anfang 75 Uhr. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Jonathan. Operette in 3 Akten von Hugo Wittmann
AUrania, Invalidenstraße 67 / 62. Geöffnet von
12 —103 Uhr. Mittwoch, um 8 Uhr: Herr Dr. 9 Die Erscheinungen der Gletscher— welt.
1 / . Familien⸗Nachrichten.
Verlobt; Frl. Elise Brehmer mit Hrn, Theodor Weber (Potsdam — Berlin). — Frl. Margarethe Wimmers mit Hrn. Kaufmann Franz Buske (Berlin). — Frl. Anna Gursch mit Hrn. Kauf— mann Hermann Kittel (Berlin) — Frl. Alice Paulsen mit Hrn. Kaufmann, Wilhelm Refchke (Potsdam — Reppist b. Senftenberg R. -C).
Verehelicht: Hr. Landrath Paul v Basse mit Frl. Luise v. Weiler (Haus Empel — Hr. Dr, phil. Karl Pietsch mit Frl. Elisabeth Jaenssch (Chicago). — Hr. Alfred Voerster mit Frl. Lucke Ingelbach (Paris — Leipzig). — Hr. Ernst Riedel mit Frl. Helene Scheurich (Breslau). — Hr. . Kappelhoff mit Frl. Emmy Ruhland (Ham—⸗ urg).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. J. Stein schneider (Franzensbad). — Hrn. W. Zander (Berlin). — Hrn. Amtsrichter Felden (Pr. Eylau). Hrn. Alfred Richter (Leipzig. — Hrn. Niemann Samow). — Hrn. H. R. Raspe (London). — un. Regier⸗Assessor Dr. Mauve (Posen). — Cine Tochter: Hrn. Ulrich Frhrn. v. Richt⸗ bofen (Gutschderf). — Hrn. Prediger Polzenhagen (Stargard i. Pomm. ). — Hrn. M. Pötsch (Edderitz). — Hrn. Henry Wohlthat (Berlin).
Gestorben: Hr Hauptmann Richard Schmiedicke Braunschweig). — Hr. Branddirektor v. Bern⸗ hardi (Königsberg i. Pr.). — Hr. Kirchenprobst a. D. A C. Heimreich (Flensburg). — Hr. Emil v. Enckevort (Birkhol). — Hr. Pr. phil Ernst Hein (Bostonzꝝ — Hr. Fabrikant G. Nönnig Berlin) — Hr. Rentier C. E. Lehmann (Berlin) — Hr. Max v. Keschembahr (Stettin). — Frau Sophie Kentsch, geb. Holdorf (Berlin).
Redacteur: Dr. H. Klee.
Verlag der Expedition (Scholy. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),
sowie die Sommer ⸗Fahrpläne für die Be—⸗ zirte der Königlichen Eifenbahn-Direktionen (rechtsrhein.) zu Köln und Magdeburg,
und die Inhaltsangabe zu Nr. 5 des öffent⸗ lichen Anzeigers (stommanditgesellschaften auf
Berlin:
Der Sommergarten ist geöffnet.
Aktien und Äktiengesellschaften) für die Woche vom 12. bis 17. Mai 1890.
(W. T. B.) Der hiesige Ma— um von Rindern und Kälbern
. (W. T. B.) Heute begannen die In—⸗ . spizirungen des Brucker Lagers durch den Kaiser befanden sich auch Deines sowie die Die In⸗
deut⸗ Gemahlin gestifteten der Sachsen⸗ Sachsen Angehbrige Die Stifterin übergab das m Wunsch, das schöne Werk zum Wohle deutscher Frauen
AM H21I.
Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Käniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1890.
Dienstag, den 20. Mai
x , e e-
Berlin,
— 2 Königreich Preußen.
Auf den Bericht vom 1. Mai d. J. will Ich dem an⸗ liegenden, in Folge der von der Ostfriesischen Landschaft am 14. Mai v. J. gefaßten Beschlüsse aufgestellten
Fünften Nachtrage zu den Statuten der Feuerschaden⸗ Versicherungs-Gesellschaften für die Städte und Flecken und das platte Land des Fürsten⸗ J und des Harlingerlandes zu uri auf Grund des Gesetzes vom 6. Februar 1871 (GS. S. 90) hierdurch Meine Genehmigung ertheilen.
Neues Palais, den 7. Mai 1889.
Wilhelm k. Herrfurth.
An den Minister des Innern.
Fünfter Nachtrag ju den Statuten der Feuerschaden-Versicherungs—⸗ Gesellschaften für die Städte und Flecken und das platte Land des Fürstenthums Ostfriesland und des Harlingerlandes zu Aurich.
Vergl. Gesetzsammlung für Hannover de 1832, Abth. IIl. Seite 126 — 1836, Abth. III Seite 69 — 1837, Abth. II Seite 135 — 1852, Abth. IIL Seite 15 — 1838, Abtb. 1 Seite 193 — 1859, Abth. 1 Seite s8ß7 — 1860, Abth. 1 Seite 223.
Preußische GesetzSamml. de 1871, Seite 90, 317.
Amtsblatt für Hannover de 1872, Seite 333 — 1876, Seite 293 — 1878, Seite 316. —
Amtsblatt für Ostfriesland v. 23. Novbr. 1878, Seite 141.
§. 2.
Die §§ 11, 15, 16, 17, 18, 21, 22 der Königlichen Verordnung vom 10. Juli 1832 und die §§. 4, 5 des Gesetzes vom 24. April ., werden aufgehoben und treten dafür folgende Bestimmungen in Kraft:
Die Versicherung eines Gebäudes oder eines Gebäudekomplexes kann zu jeder Zeit bei dem zuständigen Königlichen Landrath bezw. in den selbständigen Städten bei dem Magistrat beantragt werden,
Die Aufnahme erfolgt auf Grund des ordnungsmäßig be⸗ fundenen Schätzungsanschlages durch sofortige Eintragung in das be⸗ treffende Beilagebuch der Brandkassen verwaltung, welche darüber eine Bescheinigung (Aufnahmeschein) ausstellt und diese dem Königlichen Landrath bezw. dem Magistrat behufs Aushändigung an den Ver— sicherten einsendet. . ;
Mit der Eintragung des Gebäudes in das Beilagebuch der Brand— kassen verwaltung beginnt die Versicherung. sola
olcher
Die Kataster werden nach Maßgabe berichtigt. ; .
Die Königlichen Landräthe und Magistrate der selbständigen Städte haben bis zum 15 Januar des folgenden Jahres dem Land— schafts⸗Kollegium die vorgekommenen Besitzberänderungen anzuzeigen. Auf Grund der eingegangenen Taxen wird das General verzeichniß der Jahresversicherungen auszugsweise den betreffenden Königlichen Land räthen und Magistraten von dem Landschafts⸗Kollegium zugefertigt. Etwaige Berechtigungen müssen demselben binnen 14 Tagen nach Zu— stellung des Auszuges angezeigt werden. ö
Die Beitragepflicht des Versicherten beginnt mit dem Ersten des jenigen Monats, in welchem die Aufnahme erfolgt ist, sie erlischt dagegen mit dem letzten Tage des Monats, in welchem das Gebäude aus irgend einem Grunde aus der Versicherung getreten ist, bezw. die Anzeige des Wegfalls durch den Königlichen Landrath oder den Magistrat erfolgte. Ist jedoch der Jahresbeitrag schon vor solcher Anzeige zur Hebung angesetzt, so findet eine Rückvergütung für den Rest des Jahres nicht statt. ö w
Die Beiträge werden in den Fällen der Ausscheidung und bei allen Versicherungen im Laufe des Jahres nach Zwölften berechnet. Bruchtheile von Pfeunigen werden Überall zu vollen Pfennigen ab— gerundet.
.
Der §. 27 der Königlichen Verordnung vom 10. Juli 1832 er— hält folgende neue Fassung und Erweiterung: ;
Zur Beschleunigung der Hülfeleistung bei Feuersgefahr werden aus den Mitteln der betreffenden Versicherungsgesellschaft (Brandkasse) Denjenigen, welche zuerst mit der Feuerspritze an der Brandstelle er— scheinen, folgende Belohnungen gewährt: für die erste angekommene Spritze 45 , für die zweite 30 und für die dritte 15 .
Auswärtige Löschmannschaften, welche nach rer Ortsfeuerwehr mit ihre Spritze, und zwar in zweiter oder dritter Reihe auf der Brandstelle eintreffen, erhalten neben der vorstehend bestimmten zweiten oder dritten Belohnung eine Zusatzprämie von 15 6.
Werden bei der Löschung die Spritzen oder andere Löschwerk zeuge und Löscheimer beschädigt oder gehen letztere verloren, so werden die , Wiederanschaffungskosten aus der be⸗ treffenden Brandkasse ersetzt.
J ei,, . der erwähnten Belohnungen und der Er— stattung der auf die Wiederherstellung und Wiederanschaffung von Löschgeräthen gufgewandten Kosten entscheidet nach Anhörung des Landschafts, Kollegiums der Königliche Regierungs ⸗Präsident. Den Anträgen an denselben ist der Nachweis beijufügen, daß die Spritzen rechtzeitig vor dem . . einer Probe unterzogen und dabei in gutem Zustande befunden sind.
. Pferd bei der Löschung eines Brandes vor der Spritze oder Wasserkufe verendet oder erheblich beschädigt ist, soll eine von Sachverständigen zu ermittelnde Entschädigung gewährt werde duch soll Derienige, welcher sich bei der Löschung eines Brandes besonders ausgezeichnet hat, auf Antrag des zustãndige Königlichen ö oder Magistrats eine Belohnung aus der Brandkasse er—⸗ alten. ö. . Nicht minder soll aus den Brandkassen den im Feuermehrdienste beschaͤdigten oder verunglückten Personen bezw. deren Hinterbliebenen nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungsbestimmungen Entschädi⸗ gung gewährt werden.
1. Die Gesellschaftskassen unterstützen alle Personen, welche in Aus⸗ übung der Ware . bei , der Feuerwehren ö geschaͤdigt werden, daß sie zeitweilig oder dauernd ihre Erwer 45 keit verlieren, für den Fall aber, daß dieselben dabei ihren To
Eintragungen
unwahre Angaben über die Veranlassung und Art seiner Verletzung
finden, oder dieser in Folge der erlittenen Körperverletzung eintritt, auch die Hinterbliebenen oder Angehörigen der Verunglückten.
Die Unterstützung erfolgt nur soweit, als nicht nach gesetzlichen Bestimmungen dritte Personen oder Korporationen zu einer Entschä—⸗ digung verpflichtet sind. .
Die Entschädigung beträgt:
A. bei zeitweiliger völliger Erwerbsunfähigkeit: ;
I) für einen Verheiratheten oder Wittwer mit erwerbsunfähigen Kindern 2 4 täglich bis zur Dauer von 13 Wochen;
2) für einen Unverheiratheten 1 4 täglich unter der gleichen Zeitbeschränkung. . .
B. Bei dauernder Erwerbsunfähigkeit soll der Verletzte eine lebenslängliche Rente im Betrage der halben Sätze unter A] und 2 oder nach Uebereinkommen eine einmalige Abfindung erhalten.
C. Ist der Tod des Verletzten eingetreten, so erhält dessen Wittwe für die Dauer des Wittwenstandes eine Entschädigung von 12 6 50 3 und für jedes hinterbliebene Kind, so lange es das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, von 4 4 monatlich. Auch in diesem Falle kann eine einmalige Abfindung vereinbart werden. War der Verunglückte unverheirathet, aber der Ernährer hülfsbedürf ⸗ tiger Eltern oder Geichwister unter 16 Jahren, so ist diesen dieselbe Entschädigung wie für Wittwen und Kinder zu bewilligen. .
Die durch den Unfall veranlaßten Kurkosten bis zu 1 ( täglich, sowie im Todesfalle die Kosten der Beerdigung bis zu 30 S werden gleichfalls von der Kasse übernommen. ; ;
Ist die zeitweilige oder dauernde Erwerbsunfähigkeit nur eine theilweise, so wird ein verhältnißmäßiger Theil der Entschädigung
ewährt.
( In besonders dringlichen Fällen kann eine. Entschädigung auch dann gewährt werden, wenn der Anspruch auf dieselbe nach Ziffer 3 verloren gegangen ist.
31
Der Anspruch auf Entschädigung fällt weg:
a- wenn die Beschädigung durch Nichtbeachtung der geltenden Vor⸗ schriften oder besonderen Befehle und Warnungen, durch Trunkenheit oder grobe Fahrlässigkeit eingetreten ist; ; .
b. wenn der Verletzte seine Genesung durch Fahrlässigkeit oder Nichtbeachtung der ärztlichen Vorschriften verhindert oder durch
oder Erkrankung die Kasse zu . versucht.
Der Orts⸗Polizeibehörde ist von jedem Unfall binnen drei Tagen Anzeige zu machen. kö Hic städtischen Magistrate übersenden dem Landschafts Kollegium die Anzeige mit einem ärztlichen Zeugniß über die Art der Be schädigung, die muthmaßliche Dauer der Krankheit und der während derselben eintretedden völligen oder theilweisen Erwerbtunfähigkeit; die Fleckens. und Gemeindevorstände aber haben die Anzeige von dem eingetretenen Unfall dem Königlichen Landrath des Kreises zu über⸗ mitteln, welcher dieselbe nach Prüfung dem Landschafts Kollegium einsendet.
13 Wochen beansprucht, so ist vor Ablauf dieser Frist ein weiteres ärztliches Zeugniß über die Fortdauer der Krankheit einzusenden. Die Kosten der ärztlichen Zeugnisse sowie sämmtlicher Nachweisungen fallen der betreffenden Kasse zur Last. — ö. . Die, Verwaltung derselben hat das Recht, die Bewilligung einer Entschädigung bis dahin zu verweigern, daß die vorstehend auf⸗
j . Werden die Entschädigungsgelder nach Nr. 2a für länger als
geführten oder sonst zur Feststellung des Thatbestandes für erforderlich erachteten Nachweise erbracht sind, . ;
Ueber die Anträge auf Entschädigung entscheidet das Landschafts⸗ Kollegium.
Der §.7 des ersten g g, vom 1. August 1871 zu dem Reglement vom Jahre 1832 wird in seinem ersten Satze aufgehoben und tritt dafür folgende Vorschrift ein. .
Das Grundkapital ist in der im §. 39 der Preußischen Vormund schaftsordnung vom 5. Juli 1875 vorgeschriebenen Weise, sowie bei Geldinstituten, welche unter der Garantie der Ostfriesischen Landschaft stehen, verzinslich zu belegen.
An die Stelle der im 5. 10 des Nachtrags ron 81, Abf. 2, zur Benennung eines Vertrauensmannes berufenen Amtsvertretung tritt der Kreistag.
§8. 6
Der § 11 desselben Nachtrags wird wieder aufgehoben und bleibt es bei der Bestimmung des 5§. 35 der Königlichen Verordnung vom 10. Juli 1832 (Hannoversche . Abth. III. Seite 143).
In Betreff der auf Grund des theilweise außer Anwendung ge— tretenen Gesetzes vom 22. November 1859 (GeszSamml. für Hannover Abth. J S. 867) geschaffenen . zur Verbesserung des Lösch—
sens wird das Nachfolgende bestimmt: . g Die Hülfsfonds ol einen Kapitalbestand von je 30 000 t haben. Ist dieser erreicht, dann sollen die Zinsen des Kapitals neben den jährlichen Zuschüssen aus den Zinsen des Grundkapitals erforderlichen Falls verwendet werden, um in den Städten und Flecken und den Orten der Gesellschaft des platten Landes die von den Magistraten bezw. Gemeinden verlautbarten Wünsche nach Verbesserung ihrer Löschanstalten zu . lange der Hülfsfonds für die Städte und Flecken noch nicht den Kapitalbetrag von 30 000 Ki erreicht hat, sollen die nachgesuchten Beihülfen zwar nicht auf den Jahreszuschuß von 1200 6, beschränkt bleiben, jedoch soll das angesammelte Kapital, allemal unberührt ge⸗ lassen und seine Zinsen nur in dringendsten Fällen und nur zum Theil für die im Laufe des Jahres erbetenen Beihülfen in Anspruch ge— en werden dürfen. ö. . .
. Gesuche . Beihülfen zur Verbesserung der Löschanstalten sind von den Magistraten unmittelbar, von den Gemeinden durch den Königlichen Landrath mit dessen gutachtlichem Berichte an den König lichen Regierungs ⸗Präsidenten zu richten. Demselben steht, nachdem das Landschafts⸗Kollegium sich ebenfalls gutachtlich über das betreffende Gesuch geäußert, hat, die Bemessung und Bewilligung. der Beihülfe zu. Hierbei soll auf die eigene Leistungsfähigkeit der nachsuchenden Gemeinde Rücksicht genommen werden, und ist bei den Gesuchen jedesmal anzugeben, wieviel die Gemeinde selbst für ihren Zweck beitragen kann oder will. r
Die Zahlung der bewilligten Beihülfen ist von dem Nachweise der erfolgten Anschaffung und ordnungsmäßigen Abnahme des be— treffenden Löschwerkzeugs und der verwendeten Anschaffungékosten ab—
hängig. §. 8
Die vorstehenden Nachtragsbestimmungen treten mit dem auf die Veröffentlichung derselben in dem Amtsblatt der Königlichen Re⸗
gierung zu Aurich folgenden 1. Januar in Kraft.
BParlamentarische Nachrichten.
Schlußbericht der gestrigen (9. Sitzung des Reichstages. Fortsetzung der . Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung.
Abg. Grillenberger fortfahrend: In den Kaiserlichen Erlassen war die Rede von einer Verkürzung der Arbeitsdauer und von einer Regelung der Arbeit derart, daß die Gesund— heit, die Sittlichkeit und das wirthschaftliche Bedürfniß der Arbeiter, sowie der Anspruch der Arbeiter auf eine gesetzliche Gleichberechtigung gewährleistet werde, Ich gebe gern zu, daß in Bezug auf die Erhaltung der Gesundheit und die Ge— bote der Sittlichkeit Verschiedenes in dem Regierungs⸗ entwurf enthalten ist, was als durchaus zweckent— sprechend bezeichnet werden kann und von uns mit Vergnügen acceptirt wird. Von einer gesetzlichen Gleich⸗ berechtigung der Arbeiter aber ist in dem Entwurf nichts zu spüren. Im Gegentheil, diese Strafbestimmungen, die un⸗ glaublich verschärft sind, sind nich's Anderes als eine Art Entschädigung für das Unternehmerthum, welches die Auf— hebung des Sozialistengesetzes fürchtete, eine neue Art von Sozialistengesetz, durch welches den Unternehmern ein kleiner Trost in ihrer Betrübniß über die Abschaffung des eigentlichen Sozialistengesetzes gewährt werden soll. Ebenso ist auch in dem Gesetzentwurf in Bezug auf die Regelung der Zeitdauer und der Art der Arbeit mit einer Halbheit vorgegangen, die von uns lebhaft bedauert werden muß. Das in industrieller Beziehung weit hinter uns stehende Oesterreich hat schon vor 5 Jahren einen 11 stündigen Normalarbeitstag für alle Arbeiter durchgeführt und damit wenigstens einen Anfang gemacht. Schon früher ist in dieser Beziehung die Schweiz vorgegangen, ohne Furcht vor der deutschen Kon⸗ kurrenz. Man sollte meinen, daß es, nachdem die internatio⸗ nale Konferenz in Berlin stattgefunden hat, ein Leichtes ge— wesen wäre, sich nach dieser Richtung hin den Schweizern und Oesterreichern anzuschließen. Freilich scheint man Seitens der herrschenden Gewalten eine Art von Doppelspiel zu spielen. Man hat den Normalarbeitstag für die Arbeiterinnen eingesetzt und in einigen anderen Paragraphen davon gesprochen, daß in den Fabriken im Interesse der Sittlichkeit die Trennung der Geschlechter möglichst durchgeführt werde, und in den 5. 1204 einen Passus eingefügt, daß es dem Bundesrath Überlassen sein solle, in allen Betrieben, wo eine be⸗ sonders übermäßig lange Arbeitszeit noch vorhanden sei, die Länge der Arbeitszeit festzustellen. Damit hat man geglaubt, eine Befriedigung auf beiden Seiten hervorzurufen. Den Arbeitern sagt man, durch die Einführung des Normalarbeitstages für die Arbeiterinnen werden die Unternehmer gezwungen werden, auch einen Normalarbeitstag für die männlichen Arbeitskräfte einzuführen, den Arbeitgebern sagt man, der Normalarbeitstag für die Weiber bedeutet noch lange keinen Normalarbeitstag für die Männer, und von der Bestimmung des §. 1294 wird in so seltenen Fällen Gebrauch gemacht werden, daß Ihr nichts zu befürchten habt. Ich glaube, die Regierung wird mit, einem derartigen Auf— zweiachselntragen weder bei den Arbeitern, noch bei den Unter— nehmern besonderes Glück haben. Die halsstarrigen arbeiter⸗ feindlichen Unternehmer, die nichts Anderes kennen, als die un— beschränkte Ausbeutung der Arbeiter, werden sich durch derartige Beschönigungsversuche nicht auf andere Gedanken bringen lassen und die Arbeiter werden sich durch solche Halbheiten nicht befriedigt erklären. Man spricht so gern davon, daß die Industrie durch die Versicherungsgesetze ohnehin schon schwer belastet würde. Das ist übertrieben. Wenn man Alles zu⸗ sammenrechnet, was die Arbeitgeber zu zahlen haben, so ent⸗ fallen pro Kopf des Arbeiters 15, höchstens 20 (6 aufs Jahr. Wenn man nun rechnet, daß die Arbeitgeber auch nur die Hälfte von dem verdienen, was sie als Löhne auszahlen, so kommen diese paar Mark gar nicht in Betracht; nur der reine Profit des einzelnen Unternehmers wird um ein paar Prozent beschnitten. Ich gehöre auch einer Firma an, welche eine stattliche Anzahl Arbeiter beschäftigt; ich kann aber nicht sagen, daß durch die Beiträge, die uns durch verschiedene Gesetze auf⸗ geladen sind, das Geschäft so sehr gefährdet sei; im Gegentheil, wir würden sofort einen achtstündigen Arbeitstag einführen, wenn die Konkurrenz durch das Gesetz gezwungen würde, das⸗ selbe zu thun. Die Arbeiter können Gott sei Dank so gut rechnen, daß sie wissen, was durch ihre Arbeit an Werthen hervorgebracht wird, und wie viel von diesen Werthen auf ihren Lohn entfällt, und was in einen anderen Sack wandert. Ich habe bereits vor fünf Jahren darauf hingewiesen, daß wir darauf rechnen, durch eine Verkürzung der Arbeitszeit eine Erhöhung der Löhne durchzuführen. Dr. Barth in seiner „Nation“ hat mich deswegen auf das Lebhafteste angegriffen; er hat u. A. angeführt, daß durch eine rein mechanische Er⸗ höhung der Löhne der Arbeiter sich selbst am Meisten schaden würde, weil die ganze Produktion zurückgehen würde. Das ist nicht richtig; denn durch die erhebliche Verkürzung der Arbeitszeit wird die Arbeitskraft des betreffenden Lohn⸗ arbeiters erheblich gesteigert und der Ausfall an Arbeits⸗ zeit durch eine intensivere Arbeit wieder eingebracht. Außer⸗ dem kann durch die Verbesserungen der Maschinen ein erheblicher Theil dieser Versäumniß wieder eingeholt werden Es wird behauptet, daß die ganze Lohnerhöhung auf, die Produktionskosten übergewälzt werden würde. Zu den Pro⸗ duktionskosten würde der Arbeiter nur zu einem Viertel oder Fünftel mitzutragen haben, der Rest würde auf die besitzenden Klassen entfallen. Es ist auch nicht wahr, wie, in der „Nation“ behauptet ist, daß in den letzten Jahren die Löhne Überhaupt in steigender Tendenz begriffen seien. Die Geld⸗ löhne sind in der Zeit hier und da gestiegen, der Reallohn aber nicht, denn durch Ihre geniale Gesetzgebung sind die Lebensmittel in den letzten Jahren enorm vertheuert worden. Bei einer Verkürzung der Arbeitszeit würde das Unter⸗ nehmerthum sofort danach trachten, diese Verkürzung durch eine Verbesserung der Technik auszugleichen. In der Spinnerei z. B. wird durch ein einfaches Auf⸗ legen eines Streifens Leder auf die Riemscheibe auf der
Transmission die Schnelligkeit um so und so viel Umgänge