1890 / 121 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 May 1890 18:00:01 GMT) scan diff

olge dessen der Ausfall der Produktion leicht nachgeholt. (Lachen rechts) Die Herren, die da lachen, aben jedenfalls noch niemals den Betrieb einer Fabri eobachtet. Durch die Fortschritte der Technik wird jetzt eine Schnelligkeit von nahezu 1900 Umgängen erzielt. (Zurufe: Neue Maschinen) Das habe ich auch ̃ Was die Verkürzung der Arbeitszeit insbesondere betrifft, so hat der badische Fabrikinspektor ausdrücklich betont, daß in einzelnen Erwerbszweigen die Ausdehnung der Arbeitszeit der⸗ artig ist, daß die benachbarten Fabrikanten in der Schweiz, die einen gesetzlichen Arbeitstag haben, sich darüber beklagten. Die englischen Aerzte haben schon 1833 erklärt, daß ein achtstündiger Arbeitstag bei der Entwickelung der englischen Industrie aus⸗ reichend sei und nothwendig, um den Arbeitern ein menschen⸗ würdiges Dasein zu gewähren, und die österreichischen Aerzte haben sich für einen zehnstündigen Arbeitstag ausgesprochen. Jedenfalls darf man bei der Prüfung dieser Fragen unter keinen Umständen die Unternehmer als Sachverständige gelten lassen. Ich hoffe, daß der Abg. Miquel seinen Einfluß in der Kommission und an anderer Stelle geltend machen wird, um einen Maximalarbeitstag eintreten zu lassen. Der Arbeiter⸗ tag zu Aten hat einstimmig beschlossen, daß in kürzester Zeit für die Schweiz ein zehnstündiger Arbeitstag auf gesetzlichem Wege einzuführen sei. Die Herren sollten derartige Tage Sie würden, dann finden, daß der absolutistische Grundsatz, die Freiheit sei eine Feindin der Ordnung, ein vollständig verfehlter ist, und daß hei politischer Bewegungsfreiheit mit voller Ruhe und Objektivität diskutirt wird. Vielleicht finden sich die Herren auf dem nächsten inter— greß ein, der sofort nach Aufhebung Deutschland, wahrscheinlich so Sie würden auf einem

gesteigert und in

ausdrücklich betont.

einmal besuchen.

nationalen Sozialistenkon des Sozialistengesetzes in Berlin, stattfinden wird. t t Kongreß viel mehr lernen können, als wir auf einem Unter⸗ nehmerkongreß. Das „Evangelische Sonntagsblatt“ sagt, die Bewegung für den Achtstundentag mache den alten Spruch wahr, daß der Müßiggang aller Laster Anfang sei, denn die Arbeiter wüßten nicht, was sie mit ihrer freien Im Gegentheil, jetzt kommt der Arbeiter zu keiner tigung und ist zum Wirthshausbesuch und verdammt. Die Beamten haben ja bereits den Achtstundentag, müßten also lauter Müßiggänger sein. die Begehrlichkeit der vom Schicksal minder Wenn Graf und Treiben daß die un⸗

Zeit anfangen

edleren Beschäf Schnapsgenuß

Moltke meint,

würde er

zu beohachten, ö Profitwuth

Begehrlichkeit welche sogar die Gesetzgebung zu ihren Gunsten miß— n, es ist, welche den Frieden stört—

Diejenigen zu Herzen nehmen, welche es angeh überhaupt verhärteten Herzens sind, wie es in Unsere erste Forderung wird immer sein: Schaff lichen Maximalarbeitstages, über welchen die Au Arbeitgeber nicht hinausgehen darf.

über dem jetzigen Zustand bilden die Frauenarbeit und der Versuch einer arbeit, wenn wir auch nicht damit ein daß bei der Kinderarbeit unter das 14 Bei gutem W

Mögen sich dies t, wenn sie nicht der Bibel heißt. ung eines gesetz⸗ sbeutungswuth der Einen Fortschritt gegen⸗ theilweise Regelung der Regelung der Kinder⸗ verstanden sein können, Jahr hinuntergegangen illen wird sich in der Kommission erzielen lassen. Was die Trennung so wird die Sittlichkeit Fabriklsälen lange nicht ellt wird. Unanständige wo die Geschlechter getrennt der Sittlichkeit liegt da vor, d die Vorgesetzten Männer lassen verheißenen Arbeiter—⸗ ahezu ignorirt und werden den Arbeitsordnungen erwähnt. schüsse, die das Vertrauen der Kollegen aber sie müssen obligatorisch haben wir wieder unseren alten ufsicht eingebracht. n mit dieser Aufgabe beschäftigen, ein Reichs-Arbeitsamt sind zu be⸗ wird dies natür— Unser Entwurf cht hat, Un⸗ len es nicht auch die Bei dieser Organisation wären dsgerichte am besten untergebracht. Wir ufung von den Schiedsgerichten an die „wohl aber für die an ein AÄrbeitsamt.

geschaffen hat, wäre es am Pla Man sagte früher, Zirkel der Beruf

werden darf. über Manches eine Einigung der Geschlechter in durch das Zusammenarbeiten in den so gefährdet, wie es gewöhnlich hingest Gespräche kommen eher da vor, sind. Eine besonders Gefährdung wo nur Frauen beschäftigt sind, ur sind. Die in den Kaiserlichen Er ausschüsse sind in der Vorlage n im Vorbeigehen bei Freigewählte Arbeiteraus genießen, können Gutes wirken; gemacht werden. Antrag über die Gewerbea inspektoren dürfen sich allei Arbeiterkammern

den Fabriken betrifft,

Die Gewerbe⸗

e Manchesterpartei für undurchführbar erklärt. aber wenn die Regierung das Re sicklichkeiten zu machen, warum sol Sozialdemokraten dürfen? auch die Gewerbeschie sind gegen die Ber Landgerichte man ein Kolonialamt ein Arbeitsamt zu sch Organisation störe die diese haben sich so wen und Invaliditätsve

ungeschickt sein;

eine solche osgenossenschaften; aber venig bewährt, daß man ihnen die Alters— rsicherung nicht anvertrauen konnte. Organisationen Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsicht 3— 4 Millionen jährlich ent⸗ wo man so aus dem Vollen schöpft euern und den unersättlichen Mili— f nicht ankommen, wo der soziale würde. Durch das Reichs-A1rbeits⸗ nit dem Auslande Behufs gens hätte ich ge⸗ Verhandlungen der zösischer, sondern in sind nicht Alle in der Sehr sympathisch be⸗ Arbeitszeit Sonntagsruhe. Regierung genommen hrbar ist aber die Be der minderjährigen Man schüͤttet da das Kind hr Geld, anstatt Frühschoppen ver— chstens spricht man Abgeordnet Rotte sein.

acceptiren.

stehen; bei einem Reich, in Bezug auf indirekte St tarismus, kann es darau Frieden gefördert werden amt wäre auch eine Ve internationaler Regelung wünscht, daß uns der B internationalen Konfere deutscher Sprache vorge ihn in der Ursprache zu lesen— die Bestimmung

rbindung r

ericht über die nz nicht in franzö

jugendlichen

Gänzlich undurchfü der Auszahlung des Lohnes deren Eltern und Vormünder mit dem Bade aus. es zum Studium zu verwenden, beim trinken, hat kein Mensch etwas dann Einiges in akademischer die Arbeiter

Arbeiter an

Wenn die Studirenden ib dawider, Weise im i eine zuchtlose

diese Bestimmung verwahren wir uns vo geschaffen werden, aber nicht einseit lach der Vorlage sollen darüber die ·ꝛen. Was heißt das? Entw haupt nicht, oder, wenn sie gehört werder Ohr hinein, zum ordnungen von den von uns vorg

sollen aber

ordnungen müssen die Unternehmer. angehört werden. eder geschieht es über⸗ , geht es zu einem Deshalb müssen die Arbeits⸗

eschlagenen Arbeitsbehörden

andern heraus.

genehmigt werden. Die wenigen jetzt bestehenden Arbeits⸗ ordnungen könnte man eigentlich eher Zuchthaus ordnungen nennen. Bei der Bestimmung, daß die Strafen in den AÄr⸗ beitsordnungen nicht das Doppelte des ortsüblichen Tagelohns übersteigen sollen, ist nicht gesagt worden, innerhalb welcher Zeit Strafen von dieser Höhe verhängt werden dürfen. Es werden schon jetzt horrende Strafen erhoben. Einzelne Ge⸗ richte haben ja entschieden, daß dieses Strafabzugssystem un⸗ esetzlich ist, aber ein Reichsgerichtserkenntniß liegt in der

aterie nicht vor. Von einem Theil der Unternehmer wird in unerhörtester Weise so viel Lohn abgezogen für Strafen, daß die armen Teufel halb entlohnt nach Hause geschickt werden. Wenn das in den Arbeitsordnungen geregelt wird, wäre es ein wahrer Segen. Der kleine Nest von Kyalitions— freiheit, den wir noch haben, wird durch die kolossalen Strafen für den sogenannten Kontraktbruch in der Vorlage völlig vernichtet. 3 den Arbeiterkreisen fragt man sich erstaunt, wo das hinaus soll. Nach diesen Bestimmungen ist von Koalitionsfreiheit und freier Bewegung nicht mehr die Rede. ch habe das wiederholt in meiner Vaterstadt erlebt, wo die ohnbewegung stets in außerordentlich ruhiger Weise verlaufen ist, wie denn grobe Erzesse überhaupt da 'nicht vorkommen, wo organisirte Arbeiter vorhanden sind. Ein Arbeiter erklärte in einer Versammlung bezüglich Derjenigen, die sich dem Strike nicht angeschloffen hatten; „Kollegen können wir diese. Leute nicht nennen, wir müssen durch die Presse dafür sorgen, daß ihre Namen be— kannt werden, und wenn wir in Gesellschaften mit ihnen zu⸗ sammen sind, werden wir ihnen schon den richtigen Platz an⸗ weisen.“ Dafür ist der Mann wegen Verrufserklärung mit Gefängniß bestraft und das Urtheil durch alle Instanzen be⸗ stätigt worden. Die Unternehmerverbände dagegen lassen tag⸗ täglich Strikeverrufe, schwarze Listen in ganz Deutschland ver⸗ breiten, nicht blos gegen Strikeführer, sondern auch gegen bloße Angehörige von Arbeiter- und Fachvereinen, um fie aus jeder Arbeit zu verdrängen und auszuhungern. Kein Staatsanwalt hat sich bisher gefunden, der gegen solchen groben Unfug der Unternehmer eingeschritten wäre; ja, der Staatsanwalt in Dresden hat einen hezüglichen Antrag abgewiesen, die Unter⸗ nehmer seien berechtigt, derartigen Unfug zu treiben. So wird mit zweierlei Maß gemessen; deshalb habe ich die von Hrn. Hartmann behauptete Parität der Behandlung der Arbeiter und Arbeitgeber bestritten. Gewiß wird in der Civil— klage unter Umständen mal auch ein Unternehmer hineinfallen und die eingeklagte Summe nicht erhalten, das gebe ich zu, denn die Arbeiter sind eben so ausgebeutet, daß man ihnen nichts nehmen kann. Aber auf dem kriminellen Gebiete wird in unverantwortlicher Weise gewirthschaftet. Ständen Sie mitten in der Praxis, Sie würden unmöglich mit solchen unerhörten Vorschlägen kommen, die das bischen Koalitions— recht, das bisher noch vorhanden war, völlig ausrotten müssen. Wir verlangen daher in unserem Entwurfe die gänzliche Frei⸗ gabe des Koalitionsrechtes. Ein englischer Delegirter auf der Konferenz ist es gewesen, der auf eine Frage von Allerhöchster Stelle nach den Gründen des friedlichen Verlaufes der eng— lischen Arbeiterbewegung die Antwort gab, das liege an der dort vorhandenen vollständigen Koalitiongfreiheit. Diese Wahr— heit kann nicht geleugnet werden, und es ist uns unver⸗ ständlich, wenn die Behörden trotzdem noch mehr als bisher auf die Arbeiter drücken wollen. Der Kontraktbruch selbst soll blos mit Geldbuße belegt werden können; auf die öffent— liche Aufforderung dazu werden schwere Gefängnißstrafen ge— setzt! Wie ist es denn nun mit Denjenigen, welche geheim, auf dem Wege des Cirkulars diefe . ergehen lassen? Immer freilich werden die Arbeiter die Be⸗ nachtheiligten sein, weil sie in Folge ihrer Mehrzahl stets öffentlich diese Aufforderungen ergehen lassen müssen. Die Unternehmer thun das Nämliche, nur in zehnfach verstärktem Maße, heimlich; sie brauchen es nicht öffentlich zu thun, sie haben ihre Unternehmerverbände und die Berufs⸗ genossenschaften zur Verfügung. Ich habe ein statt— liches Konvolut von Fahrikordnungen hier, welche geradezu unmoralische, entehrende Zumuthungen an die Arbeiter stellen; ebenso eine Anzahl von Unter— nehmererlassen, welche haarsträubende Dinge enthalten, von denen die große Mehrzahl der Reichstagsmitglieder und des Volkes nichts weiß. Die Gebrüder Körting in Hannover, eine Firma, die bei allen Humanitätsbestrebungen prahlerisch an der Spitze steht, hat neulich ein Eirkular erlassen, das nicht für Augen und Ohren der Arbeiter bestimmt war, aber doch zu unserer Kenntniß gekommen ist. Darin heißt es, daß in Folge der Brandmarkung der Arbeiter durch ge⸗ kennzeichnete Entlassungsscheine und Strikelisten bie betreffenden Arbeiter nun erfreulicherweise naturgemäß nirgends mehr Arbeit bekommen werden“. Zugleich ist darin ausgesprochen, daß das gesetzlich auszustellende Entlassungszeugniß nach einem ganz bestimmten Schema ausgestellt wird und besondere Kennzeichen enthält, also direkt gegen die geltende Gewerheordnung verstößt. Mit einem solchen Urias— brief schickt man die Ärbeiter in die Welt; sie finden dann nirgends mehr Arbeit und werden buchstäblich aus⸗ gehungert. Wenn das heute schon eschieht, was soll erst werden, wenn die drakonischen Strafbestimmungen des Ent— wurfs Gesetz geworden sind? Nun heißt es, die Unternehmer unterstehen ja denselben Strafen. Gewiß, aber es wird doch nur die öffentliche Aufforderung bestraft, nicht die Aufforderung an sich. Wir halten es deshalb für unmöglich, daß ein Deutscher Reichstag auf etwas Derartiges wirklich eingeht. Schaffen Sie lieber wirkliche Koalitions freiheit, machen Sie meinetwegen ein Reichsvereinsgesetz es wird nicht besser ausfallen wie die Landesgesetze, aber es wird wenigstens die , Behandlung der Arbeiter in den Einzelstaaten aufhören lassen und geben Sie den Berufsvereinen die Möglichkeit, sich als anerkannte Vereine zu konstituiren. Hr. von Puttkamer hat als preußischer Minister von der Hydra der Revolution gesprochen, die hinter jedem Strike lauere. Hr. von Puttkamer hat während seiner amtlichen Thätigkeit noch vieles Andere gegen die Arbeiter gesagt und hat Anderen Platz machen müssen. Wir werden auf dem Gebiete auch wohl Weiteres noch erleben, ohne daß es zu seinen pommerschen Kanonen kommt. Bei den Buchdruckern ist kein Strike ohne ordnungsmäßige Kündigung vorgekommen, und so steht es überall, wo die Arbeiter organisirt sind. Wohin das Gegentheil führt, lehrt der vorjährige schlesische Bergarbeiterstrike; dort ist keine Organisation, aber auch keine Aufklärung, sondern Knechtschaft in jeder Form. Im Walden⸗ burger Strike wurden grausame Strafen erkannt für Dinge, die von den Unternehmern ebenfalls, nicht so greif⸗ bar, in ihrer Wirkung. aber noch viel niederträchtiger, be⸗ gangen werden. Es zist ja heutzutage die Gewohnheit

des Unternehmerthums, jeden Vertreter der Arbeiter auf die infamste Weise zu maßregeln. Deshalb schiebt man jetzt mehr die jungen Leute vor, die nicht soviel zu risliren, und die nicht Frau und Kinder haben. Auch von demokratisch⸗ freisinniger Seite hat man uns übelgenommen, daß wir ein⸗ seitig Strafbestimmungen gegen die Unternehmer vorschlagen. Das ist begründet in dem hundertfachen kapitalistischen Ueber⸗ gewicht der Unternehmer. Wenn man die Arbeiter verhindern will, an ihren Berufsverbänden theilzunehmen, wenn man das Koalitionsrecht gänzlich vernichten will, so liegt darin ein Widersinn, auf ben wir sofort den richtigen Trumpf zu setzen beschlossen haben. In einer solchen Zeit wie der jetzigen duckt man sich nicht vor den feindlichen Bomben hinter seine Schanzen, sondern dreht den Spieß um und geht zum Angriff über. Darum sagen wir: nein, dem Unternehmer gehört eins auf den Kopf für solche Ungehörigkeiten. Der große Hamburger Gasarbeiterstrike ist auch hauptsächlich darauf zurückzuführen, daß der Direktor und Pächter der Gas⸗ werke sich veranlaßt fand, den Arbeitern verbieten zu wollen, sich einem Fachverein anzuschließen. In einer Fabrikordnung ist sogar eine Strafe von 10 ½ für die Zugehörigkeit zu einem Fachverein festgesetzt; allerdings ist in derselben Fabrik⸗ ordnung eine Strafe von 15 66 auf das Rauchen gesetzt. Diesen Uebergriffen des Kapitals und der Unternehmer⸗ verbände gegenüber, die ebenso auf dem Gebiete der Innungen stattfinden, giebt es kein Gesetz und keinen Staatsanwalt; hier muß der Reichstag einschreiten. Die ungeheure Ver⸗ bitterung der Arbeiterklasse und die lange Dauer der Strikes in den letzten Jahren ist wesentlich erzeugt worden durch die gemeingefaͤhrliche Anwendung des Sozialistengesetzes, die Strikeerlasse Puttkamer's und diefe kapitalistischen Ueber⸗ griffe. Wir verlangen die Ausdehnung der von uns vor⸗ geschlagenen Arbeiterschutzbestimmungen auf die Hausindustrie, das Handwerk und die kaufmännischen Gewerbe; die Land⸗ wirthschaft ist ein Blümchen, welches man nicht anrühren darf, ohne sofort die volle Entrüstung der Herren von Rechts auf sich zu ,. das hindert uns aber nicht, die Ausdehnung unserer Schutzbestimmungen auch auf die andwirthschaft zu verlangen. Zum Schlusse rufe ich Ihnen zu: Setzen Sie den Hebel an in dem Sinne unserer Anträge zur Beseitigung der zutageliegenden Mißstände, dann werden Sie sicher zur Besse⸗ rung derselben und zur Förderung des sozialen Friedens bei⸗ tragen.

Abg. Freiherr von Stumm: Der Vorredner hat seine Friedenssehnsucht am besten mit dem Grundsatz illustrirt: Die Unternehmer sind es, die wir auf den Kopf schlagen wollen. Dem reiht sich würdig die Behauptung an, daß in dem Waldenburger Strike, wo die Leute einfach todt geschlagen wurden, zu scharfe Urtheile ergangen wären. Hr. Grillenberger hat sich selbst als Unternehmer eingeführt; in keiner Fraktion sitzen so viel Unternehmer, als in der soial demokratischen; wahrscheinlich sind es also die in ihren Kreisen gemacht en Er⸗ fahrungen, die die Herren hier vortragen. Wir haben andere Erfahrungen. Die Löhne sind um das Doppelte und Dreifache höher gestiegen als die Lebensmittelpreise. Nach Hrn. Grillenberger dient jede neue dem Ar— beitgeber aufgelegte Last dazu, die Profitmacherei zu vermindern. Weiß er denn nicht, daß zahlreiche gut geleitete Unternehmungen einfach zu Grunde gegangen sind? Was übrigens brauchbar in Ihren früheren Vorschlägen war, stt vom Reichstag nicht zurückgewiesen worden, dagegen mit Necht Unpraktisches wie der Normalarbeitstag. Der achtstündige Normalarbeitstag ist eine Utopie, die Sie im Herzen sicher selbst dafür halten. Jedenfalls wird er nicht internationales Gemeingut werden, wenn wir ihn zum Gesetz erheben. Der Vorwurf, daß der Entwurf die Gleichberechtigung der beiden Parteien durch die Strafbestimmungen zerslöre, ist ungerecht⸗ fertigt. Der 8. 153 garantirt gerade die Gleichberech⸗ tigung beider Faktoren, und die von Herrn Grillen⸗ berger versuchte Beweisführung ist dafüͤr der beste Beweis. Dergleichen Behauptungen außzustellen hat fast etwas Kindisches. (Präsident von Levetzow rügt den Gebrauch dieses Ausdrucks einem Abgeordneten gegenüber als unzulässig) Der Abg. Schrader hat gemeint, diese Vor⸗ lage beweise, daß das Sozialistengesetz aufgegeben sei. Ich bin jedenfalls nicht so orientirt in den Kreisen des Bundes raths wie der Abg. Schrader, um darüber ein definitives Urtheil abgehen zu können. Ich vermuthe aber, daß, da das Sozialistengesetz mit dieser Vorlage in keinem direkten Zu⸗ sammenhange steht, ein Sozialistengesetz entweder vom Bundes- rath oder von Seiten des Reichstages noch kommt. Ich bin sogar der Ueberzeugung, daß nach dem 1. Oktober d. J. Zu⸗ stände eintreten können und werden, welche selbst den Abg. Schrader und seine Hintermänner dazu bestimmen werden, einem Sozialistengesetz später zuzustimmen. Daß die Ver— sicherungsgesetzgebung sich nicht als genügend erwiesen, kann ich nicht zugeben. Ich betrachte diese Vorlage als eine historische Entwickelung der bis jetzt bei uns erlassenen sozial⸗ politischen Gesetze. Sie schließt sich an an die Gewerbe— ordnung von 1869. Die Bestrafung des Trucksystems, die Bestimmungen über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter kamen damals sogar schärfer zum Ausdruck, als es heute vor⸗ geschlagen ist. Erst 1878 ist eine Milderung dieser Bestim⸗ mungen eingetreten. Wenn die Linke nicht damals gegen unsere und des Centrums Bestrebungen Front gemacht hätte, s9 würde ein Theil des heutigen Arbeiterschutzes längst Gesetz geworden sein. Nach den Ergebnissen der inter⸗ nationalen Konferenz haben unsere Zustände einen Vergleich mit den auswärtigen Staaten nicht zu scheuen. Oesterreich und die Schweiz sind uns allerdings etwas voraus. Die Schweiz hat es aber nur mit der Textilindustrie zu thun, und in Oesterreich stehen die analogen Bestimmungen über den Normalarbeitstag auf dem Papier. Frankreich hat sich auf dem internationalen Kongreß bei der Abstimmung über den Sonntagsschutz des Votums enthalten. Alle diese Vor— behalte schließen aber nicht aus, daß ich auch diese Vorlage mit Freude begrüße, ich betrachte sie als einen erheblichen Schritt nach vorwärts nicht bloß nach der theoretischen, sondern nach der praktischen Seite hin. Ich theile nicht die Ansicht des Abg. Miquel, daß dies lediglich ein erster Schritt sei, dem bald andere folgen müßten, sondern ich glaube, daß wir mit diesem Gesetz zu einem gewissen Abschluß und da⸗ durch zur Ruhe kommen. Der Abg. Miquel hat sich für eine Arheiterorganisation ausgesprochen und ich dabei auf Eng— land bezogen. Wenn Hr. Miquel die englischen Verhältnisse kennte, so würde er wissen, daß man in England die Trades Unions höchstens noch als nothwendiges Uebel betrachtet. Dem aufmerksamen Beobachter kann es nicht entgehen, wie verschieden die englische Disziplin in Folge der Einwirkung der Trades Unions von der deutschen Disziplin ist. Nun ist

„daß es in England nicht Das liegt daran, daß adurch ermöglicht wird, beitern vom Kopf bis n beherrscht wird, als Ohne diese militärische Dis⸗ ge Dinge nicht herangehen. diesen Mangel an Disziplin setzen können. Bei der großen all; auch darüber ist man in Freiheit der Arbeiter s sehr viel geringer ist, r in Deutschland. Noch in dieser Hinsicht ganz horrende ewerkvereine in England erlassen Arbeitgeber in Deutschland gehen. sind Sirafbestimmungen enthalten, drakonischen Strafsätzen vergleichen Trades Unions immer in einem nne geleitet, sie hielten sich von Seitdem aber Sozialdemokraten die Sache geändert. Diejenigen elben waren, fangen an, in das Die Presse folgt ihnen, und

Verhältnissen bekanntlich er völligen Unterwerfung Es ist ganz unvermeid⸗ lemente mischen, die mit der Bei uns in Deutschland wie ihn der Abg. Miquel einer politischen Partei eine sind heute schon Organe der Fachvereine unbedingt Organe der noch befriedigende Vertrauen zwischen Arbeitgeber weder Gewerkvereine noch Fach⸗ quel sich auf die Zünfte beruft, sich damals um Bestrebungen Ordnung gegen die Unordnung. Bauordnungen und darauf, daß en der persönlichen Freiheit des endig und nützlich waren, fügte, Wenn heute eine Stadt eine daß die Fundamente sämmtlicher , daß beim ersten Sturm das sich an eine solche Bauordnung gewöhnt sich nicht an eine Ordnung, man baut, zur Folge hat. zusammen Herr im Hause uns nicht von außen her von Herren, garnichts zu thun haben, Ordres z st kein Vorurtheil, und es handelt fich hier zwischen Optimismus und Pessimismus, ischer Doktrin und praktischer Erfahrung. so organisiren Sie nicht r soll man persönlich zu⸗ Was nun das so schließen sich die Bestimmungen über die Frauen- und Kinderarbeit an die Be— wird sich darüber am leich⸗ iführen lassen. dem Bundesrath zu weitgehende Befug— Darüber sollten sich aber diejenigen welche selbst diese Besugniß In Bezug auf nen lapsus in⸗

oft gefragt worden: woran liegt es ußstahlgeschütze herzustelle ein vollkommen blasenfreier Guß nur d daß jeder von den 100 und 1000 Ar zur Sohle von keinem anderen Gedanke daß die Sache richtig verl aufe. ziplin kann man an so schwieri Einzelne Arbeiter werden ganz gew durch eine höhere sittliche Kraft er Menge aber ist dies nicht der F England einig, daß die persönl iche unter der Herrschaft der Trades Union als bei dem tyrannischsten Unternehme in der letzten Zeit sind Drohungen Seitens der G worden; soweit würde kein In keiner Arbeiterordnung die sich entfernt mit diesen Bisher wurden die gewissen konservativen Si politischen Bestrebungen fe aufgekommen sind, hat sich Arbeiter, welche bisher für dies andere Lager hinüberzugehen. verständige

der Arbeitgeber und Arbeiter zu ein der Knights of labour geführt

lich, daß in solche Vereine sich

Sache gar nichts zu thun haben würde von vornherein jeder Verein, im Auge hat, in die Hände irgend Die Gewerkver freisinnigen Partei, die sozialdemokratischen Partei. Verhältnisse, ein persöͤnliches und Arbeiter besteht, bestehen vereine. Wenn der Abg. Mi

Wo heute

handelte zum Schutz der

Auch sein Hinweis auf die man sich diesen Beschränkung Eigenthums, weil sie nothw ist nicht stichhaltig. nach der Richtung erließe,

Häuser so eingerichtet wären Haus umfiele, so würde man nicht gewöhnen. welche den Umsturz dess Wollen wir mit den Arbeitern bleiben, dann dürfen die mit dem Betriebe

Bauordnung

nicht um den Ge sondern zwischen theoret Frieden wollen,

künstlich! Arbeitgeber und Arbeite sammenfassen und nicht auseinan Gesetz selbst anbetrifft, die Sonntagsruhe, schlüsse des Reichstages an. Es

testen eine Verständigung herbe allerdings auch, daß

nisse eingeräumt werd Herren am wenigsten beschweren,

m Bundesrath eingeräumt wiss ge hat der Verfasser des Gesetzes ei zu Neujahr zwei freie Tage den Ar— nachdem sie bereits zu Weihnachten zwei Tage bekommen haben. Indessen glaube ich, daß man über hältnisse sich leicht verständigen könnte. Ich chlimmsten Falle sogar bereit sein, diesen ganzen Ab— Es wäre überhaupt zweckmäßig, u machen und den Rest auf die Dann würden wir diligentiam brästiren, während wir während des Sommers hin Und her verhandeln und vielleicht physisch nicht in der Lage sind, dieses anze Gesetz zu verabschieden, denn die übrigen Gebiete sind Dies gilt zunächst von den Be⸗ stimmungen über die minderjährigen Arbeiter. Zweifellos ist der Autorität der Eltern schreiend, daß hier etwas geschehen muß. Der den Studenten schlägt den Abg. Grillenberger selbst. Denn die Studenten verzehren ganz genau das, was die Eltern ihnen geben, abgesehen davon, das thut aber der Arbeiter auch ganz einfach den Theil der Einnahme bekommen, den der Allerdings hat der Abg. Grillenberger darin Recht, daß es auch unter den älteren“ Leuten Lumpe giebt, und es wäre sehr ungerecht, wenn tüchtige junge Leute absolut unter die Gewalt unwürdiger Eltern gestellt würden. Ich glaube, daß hier die freie Vereinbarung zwischen Arbeiter und Arbeitgeber Platz greifen muß. l der Gesundheit, Sittlichkeit und des Anstandes wird sich hoffentlich eine Verständigung ergeben. es aber für unmöglich, diese Dinge dem Ober-Verwaltungs⸗ Preußen als Berufungsinstanz zu unterwerfen. den meisten Fällen um lokale Be— kurzer Hand übrig bleiben, Machtvollkommenheit Arbeitgeber habe ich ja auch eine gewisse Besorgniß, daß möglicherweise Chikanen eintreten können. Ir segensreichen Thätigkeit der Fabrikinspektoren ist anzuerkennen, daß Auswüchse duäch die oberen Behörden stets ausgeglichen Will man eine Instanz haben, die neben den Polizei⸗ behörden fungirt, so sind die Berufsgenossenschaften dazu geeignet. Die Fixirung eines Maximalarbeitstages ist für gewisse Betriebe, in denen die Gesundheit durch den Aufenthalt allein schon, nicht durch die Thätigkeit, gefährdet ist, durchaus wünschenswerth, aber allgemein eingeführt, würde der Maximal⸗ arbeitstag für viele Gewerbe zu kurz, für viele zu lang sein. Ein Portier wird in zwölf Stunden nicht so angestrengt, wie i kräftigsten. Feuerarbeiter ihrer zwölfstündigen

Ich glaube

e en wollen. die Feierta

beitern geben will,

diese und andere Ver würde im s schnitt en blos anzunehmen.

diesen Theil zunächst fertig z Herbstsession zu vertagen.

ehr schwierig zu bearbeiten.

so himmel⸗

die Verminderung Vergleich mit rgleich

daß sie Schulden machen, Der junge Arbeiter soll

Vater ihm zuweist.

Ueber die Vorschriften zum Schutz

gericht in Es handelt sichtigungen, Es wird also nichts

Indessen bei der

Feuerarbeiter

Arbeitszeit völlig unzulaässig

der Arbeitskraft

Anspannung richtet und nicht nach der Art der

lediglich nach der Zeit

Arbeit. Eine möglichst große Anstrengung in kurzer Zeit ist weit schlimmer als eine geringere bei der Vertheilung auf längere Zeit. Was die Vorlage über die Bestrafung des Kontrakthruches vorschlägt, ist das Mindeste, was auf diesem Gebiet geschehen kann, wenn man bedenkt, daß das Gefühl für Recht und Gesetz in unserer Bevölkerung gekräftigt werden soll. Es handelt sich nicht allein um ein Privatverhältniß zwischen Arbeitern und Arbeitgebern, sondern auch der Staat und alle Klassen der Bevölkerung haben ein Interesse an dem Schutze des gesetzlichen Zustandes. Die Strafen sind auch nicht zu hoch bemessen. Ist es denn gleichgültig, wenn Ham— burg plötzlich ohne Gasbeleuchtung bleibt, wenn die Gasanstalt die Beleuchtung einstellt und alle Privatleute plötzlich ihren Betrieb aufhören lassen müssen? Dergleichen muß verhindert werden. Daß die Arbeiterordnungen obliga⸗ torisch sein und den Arbeitern zur Begutachtung vorgelegt werden sollen und von den Behörden zurückgewiesen werden können, wenn etwas Ungesetzliches oder gegen die Sittlichkeit Verstoßendes darin enthalten ist, wird sehr wesentlich zur Ver⸗ meidung von Streitigkeiten zwischen Arbeitern und?) Arbeit⸗ gebern beitragen. Bedenken aber habe ich gegen die vor⸗ geschlagene Maximalstrafe und gegen das Verbot, auch für Vergehen außerhalb des Betriebes Strafen zu verhängen. Die Maximalstrafe in Höhe des doppelten ortsüblichen Tagelohns trifft den niedrig gelohnten Arbeiter zu stark, den hoch ge⸗ lohnten zu gering. Es müßte vielmehr das Doppelte des Lohns als Maximalstrafe festgesetzt werden. Noch ernster ist mein Bedenken gegen das Verbot der Bestrafung von Ver⸗ gehen außerhalb des Betriebes. So scharf läßt sich die Thätig⸗ keit des Arbeiters innerhalb und außerhalb des Betriebes nicht trennen. Wohlfahrtseinrichtungen, wie Krankenhäuser, Schulen, Menagen, Schlafhäuser, lassen sich allerdings noch unter den Begriff des Betriebes subsumiren, aber es giebt noch andere Einrichtungen, Vergnügungen und Veranstalkungen, die nicht darunter fallen, aber doch Wohlfahrtseinrichtungen zu Gunsten der Arbeiter sind, welche der Arbeitgeber lieber unterlassen würde, wenn er bei solchen Gelegenheiten verübte Vergehen an Arbeitern nicht bestrafen könnte. Zu den schwersten Schäden in vielen Industriezweigen gehören die Durchstechereien zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, Meistern und Arbeitern, Steigern und Bergleuten, die auch außerhalb des Betriebes stattfinden können. Dergleichen muß durch Strafen eingeschränkt werden. Dasselbe gilt auch z. B. von Schlägereien zwischen den Arbeitern. (Ruf bei den Sozialdemokraten: Zeitungsverbot! Nein, das Zeitungs verbot gehört nicht zu diesen Strafen. Ich habe den Arbeitern nur angekündigt, wenn sie eine gewisse Zeitung lesen, würden sie entlassen, und das werde ich auch künftig thun. Das Verbot von Zeitungen oder des Besuchs von Wirthschaften, in denen sozialdemokratische Politik getrieben wird, hat mit diesen Strafen nichts zu thun. Im Prinzip kann man es aller— dings für falsch halten, daß der Arbeitgeber bei der Gleich⸗ berechtigung des Arbeiters sich um diesen auch außerhalb des Betriebes kümmere. Ich verlange aber gar kein Recht für die Arbeitgeber auf diese Konventionalstrafe, sondern daß der Staat den Arbeitgeber daran nicht hindert. Wenn die Arbeitgeber kein Recht haben sollen, sich. auch außerhalh des Betriebes um den Arbeiter zu kümmern, selbstt dann nicht, wenn der Arbeiter ihnen durch Vertrag dieses Recht giebt, so werden sie ihre Schuldigkeit zu Gunsten der Arbeiter nicht mehr mit Freuden thun können. Es ist eine der wesentlichsten Wohlfahrtseinrichtungen, wenn der Arbeitgeber sich um den Arbeiter auch außerhalb des Betriebes kümmern kann. Daß der, Staat Mißbrauch in dieser Be⸗ ziehung verhindert, ist durchaus korrekt, denn der Mißbrauch der Autorität schadet mehr als anderes. Ich bin bereit, mit Ihnen zusammenzuarbeiten, um unter vollständiger Wahrung der Gleichberechtigung zwischen Arbeiter und Arbeitgeber einen brauchbaren Gesetzentwurf zu schaffen. Es kann aber nur zum Segen des Vaterlandes gereichen, wenn Sie auch dafür sorgen, daß nicht das persönliche Verhältniß zwischen Arbeitgeber und Arbeiter untergraben, sondern gekräftigt wird.

Abg. Czegielski: Wir haben der Erörterung des Arbeiterschutzes in Wort und That schon zu einer Zeit unsere Unterstützung angedeihen lassen, als diese Bestrebungen sich noch nicht der Sympathie aller Fraktionen und des Bundes⸗ raths erfreuten, und begrüßen selbstverständlich auch die gegenwärtige Vorlage auf das Freudigste. . wichtigsten Paragraphen sind die in Bezug auf die Sonntagsruhe. Der Arbeiter, dem nicht gegönnt ist, das Gebot der Sonntagstuhe zu halten, handelt nur konsequent, wenn er sich guch über die anderen Gebote hinwegsetzt. Der Mangel an Religion kann durch abstrakte Moral nie ersetzt werden. Ebenso verlangt die Rücksicht auf die Gesundheit die Sonntagsruhe. Gesunde Familienverhält⸗ nisse sind die Grundlage gesunder staatlicher Verhä tnisse. Die Sonntagsheiligung hätte längst der Invaliditäts versicherung vorausgehen müssen; man muß doch erst der Invalidität vorbeugen und dann für Invalide sorgen. Mit Freuden begrüßen wir die Paragraphen, welche sich auf die Schonung der Frauen und Kinder erstrecken. Diese Bestimmungen decken sich ungefähr mit den bisherigen Beschlüssen des Reichstages. Ob an Stelle der Entschädigung beim Kontraktbruch eine Buße zu setzen ist, ist mir zweifelhaft. Vielleicht wäre eine Buße nur dann in Ansatz zu bringen, wenn ein genauer Schadennachweis nicht zu führen ist. Die Arbeitsbücher für Minderjährige sind noth— wendig, und die gute Tendenz, die Autorität der Eltern und Meister gegenüber den jungen Leuten zu fördern, ist anzuerkenen; andererseits wird die väterliche Gewalt leider zu oft miß⸗ braucht, so daß die Auszahlung des Lohnes an die Eltern in vielen Fällen ungerecht wäre. Jedenfalls ist die Bestimmung, daß in der Fabrikordnung festgesetzt werden soll, ob der Lohn an die Eltern oder die Minderjährigen ausgezahlt werde, für uns unannehmbar. Vermißt wurde bisher eine Regelung der Verhältnisse der Betriebsbeamten, Werkmeister, Techniker, und wir werden diesen Theil der Vorlage mit Aufmerksamkeit in der Kommission verfolgen. Bedenklich ist, daß den Arbeitern Gelegenheit gegeben werden soll, sich über jede beab⸗ sichtigte Aenderung der Fabrikordnung zu äußern. Vernünftig mag sein, daß sie gehört werden, wenn über die einmal festgefetzte Arbeitszeit hinausgegangen werden soll, unvernünftig ist es im Falle einer vielleicht durch die Geschäftslage nothwendig werdenden Verminderung der Arbeitszeit. Einen Normak— arbeitstag für Erwachsene einzuführen, ist kaum möglich. Durch kürzere und intensivere Arbeitszeit wird der Arbeiter oft mehr erschöpft, als durch längere und langsamere Arbeit. Die Forderung eines achtstündigen Arbeitstages ist durchaus unberechtigt und nur als Agitationsmittel zu ver⸗ werthen. Es würde dadurch eine, absolute Umwälzung der jetzt bestehenden Verhältnisse, namentlich der

Lohnverhältnisse herbeigeführt werden. Der Arbeiter wird in 8 Stunden so viel verdienen wollen,

12 Stunden. Das muß die Produktion Vertheuerung der Lebensmittel führen. zufriedene Unterthanen schaffen, i unseres Kaisers, Zufriedenheit in der arbeiten schaffen, wird nur dann er wenn die preußische Regierung zugleich das System der Germanisirung in den Volksschulen, in welche die polnischen Arbeiter ihre Kinder zu schicken gezwungen sind, verlaßt. Wir müssen verlangen, daß die in der Vorla nommenen Fortbildungsschulen wirklich i gabe erfüllen und nicht Pflanzstätten der Agitation gegen das Daß das nur unter voller

als jstzt in 11 oder vertheuern und zur Die Vorlage will hohe Absicht den Beyvölke— füllt werden können,

aber die

ge in Aussicht ge— hre praktische Auf—

Berücksichtigung

Polenthum werden. . werden Sie Alle begreifen.

der Muttersprache geschehen kann, Dementsprechend wird die Einführung der polnischen Sprache als Unterrichtsgegenstand in der Volksschule zu verlangen sein. Das jetzige Verwirrungs- und Verwilderungssystem muß einmal Ich richte an den Reichskanzler die dringend seinen Einfluß als preußischer Minister⸗Präsident zur dieser Mißstände geltend zu machen.

it zur Abstellung Vor fünf Jahren sprach „Cherchez le ehancelier«“, um damit anzu⸗ deuten, daß alle Härten auf den Reichskanzler zurückzuführen sind. Wir wollen wünschen, daß wir das Wort bald wieder⸗ holen können in dem Sinne, daß, wenn wir su chen, wir eben den Reichskanzler finden, welcher das uns Polen gegenüber angewandte Ausrottungssystem beseitigt. Abg. Winterer: Wir erkennen die berechtigten Ansprüche Wie das Ende des vorigen Jahr— underts den Ansprüchen des dritten Standes gegenüberstand, ehen wir jetzt den Ansprüchen des vierten Standes gegen— über, und so weit sie berechtigt sind, müssen sie bewilligt Die Forderungen der modernen Arbeiterbewegung sind international, das Vorgehen der Regierungen gegen⸗ über diesen Forderungen muß deshalb auch ein internationales internationale Die Sonntagsruhe muß dem Arbeiter Fast ebenso wichtig ist die Be— seitigung der Nachtarbeit der Frauen; die Maschinen sollen eigentlich zur Erleichterung der Arbeiter dienen und trotzdem herbeigeführt, Tausenden Maschinenarbeit

ich das Wort:

auf Arbeiterschutz an.

Konferenz Freuden zu begrüßen. unbedingt gesichert werden.

Nachtruhe 150 Tagen Gesundheit der zukünftigen Geschlechter leiden. Durch die Be⸗— schränkung der Arbeitszeit der Frauen wird in der Textil— industrie eine Verkürzung der Arbeit überhaupt eintreten; aber in Betrieben, wo Frauen garnicht oder nur sehr wenig ver⸗ wendet werden, wird eine Verkürzung nicht eintreten. Wir können auch dem Staate nicht das unbeschränkte Recht zuer⸗ kennen, auf diesem Gebiete einzugreifen, sondern nur so weit er einschränkend eingreifen, Arbeiterstandes gefährdet ist. Die achtstündige Arbeitszeit kann man nicht ohne Weiteres einführen, dadurch würde der Ver— Arbeiter zu sehr herabgedrückt Stärkung der väterlichen Autorität wünschenswerth; blüht in den großen Fabrikcentren. dem Vater und

Arbeiter ausgehändigt werden

den Vater gezahlt werden kann. liche Arbeiter an die Familie gefesselt. . üglich strafung des Kontraktbruchs müssen wir einige Ausstellungen, welche Hr. Schrader und Hr. Miquel gemacht haben, voll⸗ Strikes sind nicht mein Ideal, aber sie sind gegenwärtig das einzige Mittel, um dem Arbeiter zu seinem lange der Lohn des Arbeiters von der unbarmherzigen Konkurrenz abhängt, so lange darf die Koalitionsfreiheit nicht eingeschränkt werden.

Abg. Haehnle: Im Namen meiner Freunde von der Volkspartei freue ich mich, die Erklärung abgeben zu können, daß auch wir aufrichtig sympathisiren mit der Tendenz des zur Berathung stehenden Gesetzentwurfs. Wir erblicken in

die Gesundheit des

nothwendig und der Jugend Wir begrüßen es, daß jugendlichen

das Vagabondenthum Arbeitsbuch nicht dem

Dadurch wird der jugend— Bezüglich der Be⸗

ständig theilen. Recht zu verhelfen.

Verwirklichung Berechtigung eingetreten der Ausgestaltung dieses Einmal den Bedürf⸗

für deren Jahrzehnten mitarbeiten und zwar mit dem doppelten Bestreben: nissen der arbeitenden Klasse nach festerer und gesetzlicher Rege⸗ lung großer Arbeitsbedingungen, nach Schaffung zweckmäßiger Schutz vor körperlicher Ueberanstrengung Andererseits Maßregeln, Zwischenstadien

Organisation und nach zu tragen. Vermeidung Uebergang

Produktionsbedingungen

möglichste

gemeinsames

Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer an und woll Von diesem Standpunkt aus werden wir eine Reihe wichtiger Bestimmungen des Gesetzes annehmen können, andere dagegen zu ändern ver wir uns denjenigen Bestrebungen anschließen, welche die Ein— mischung der Polizeibehörden in die Ordnung der Arbeits— verhältnisse möglichst zu beschränken verfuchen. Anzahl gewichtiger Bedenken von den Vorrednern bereits hervor— gehoben worden, denen ich mich zum großen Theil anschließen kann, ohne sie wiederholen zu wollen. Es kommen noch andere dazu, so z. B. bestimmt der 8. 138, daß Arbeiterinnen, bevor sie die Arbeit beginnen dürfen, vom Arbeitgeber der Orts— Polizeibehörde schriftlich angezeigt werden müffen. bisher nur erforderlich, wenn jugendliche Arbeiter in einer Fabrik beschäftigt wurden. Die Ausdehnung der Anzeige auf die Arbeiterinnen ist eine weitere welche dem Arbeitgeber die Sozia Noth nicht verstärkt werden

e en dasselbe be— rücksichtigt wissen.

suchen. Vor Allem werden

Es sind eine

Dies war

Vermehrung der vielen Schreibereien, r lgesetzgebung aufgebürdet hat und die ohne

Darauf wird die weitere Berathung vertagt.

g. Miquel spersönlich:; Um jedes Mißverständniß zu en, beme ke ich, daß ich nicht verlangt habe, daß von Staats oder Gesetzeswegen die ganze arbeitende Klasse in bestimmten Berufsvereinen organisirt werden solle.

gesagt, daß nach meiner Auffassung diese Organffationen

ür freizumachen und Ich will also Hrn. von Stumm und seine Arbeiter gar nicht zwingen, eine solche Organisa⸗ tion zu machen. Paßt sie bei ihm und seinem Betriebe nicht, dann wird eben diese Pflanze dort nicht wachsen. In anderen

weiter zu thun, als den Boden hier Mißbrauch zu verhüten.