Theater und Mustk. Berliner Theater.
Genau 54 Jahre versetzte das Berliner Theater am gestrigen Abend feine Besucher zurück, indem es ibnen ein Theaterstück aus der Zeit darbot, nämlig Benedir vieraktiges Lediglich ein iterarhistorisches Inter effe konnte es sein, welches man diesem veralteten Werk entgegen ⸗· bracht; es ist so recht dazu angethan, uns erkennen zu lassen, welche im Geschmack des ah hindurch nach der 6 gefũhrt. wo
sogenannten guten alten Lufstspiel Doctor Wespe“.
Wandlung sich seit den dreißiger Jahren
Theatervublikums vollzogen hat. Denn was vielleicht fogar großen Erfolg hatte, das erregt heute kaum noch unfere Aufmerksamkeit, geschweige denn unseren Beifall. In Doctor Wespen werden uns Verhältnisse geschildert, deren Harmlosigkeit uns gerade n sagenhaft erscheint, und das Einzige, was wir bewundern, ist
bie Anspruchslosigkeit unserer Altvordern, um die Grade zu beneiden sind. Es darf als betrachtet werden, daß die Direktion
eine solche Antiquität, wenn auch nur für
auf das Repertoire setzte, aber mit einem Künstler von der Gestaltungs⸗ kunst Friedrich Mitterwurzer' s konnte man es schon auf einen Dieser Versach darf nun als gelungen be— Mitterwurzer verstand es, einer Figur, wie der des Pr. Wespe, Inhalt und Mark zu verleihen, und wenn man ihrer Existenz tüchtige mit Erfolg versuchen zu des Charakters einer Gestalt wie Br. Wespe im Hinblick auf die feine und gut studirte Darstellung, die dem Dichter überall nachhalf und da selbstschaffend eintrat, wo
Versuch ankommen laffen. zeichnet werden.
auch nicht an die Möglichkeit haf man doch das Vergnügen, eine an einer schwierigen Aufgabe Man vergaß die Dürftigkeit
die poetische Gestaltungskraft völlig versagt batte,
Aufgeblasenheit des Posten und Redacteurs seine Eitelkeit, die sich in Gutmüthigkeit
Wort und Haltung kundgiebt, die haften Burschen, das Alles wurde zum Ausdruck gebracht, hielten. Trefflich unterstützt wurde Hr
gewandt
Dr. Wespe bildete.
überspannte ohnehin schon umor.
durch NUebertreibungen die
lächerlicher zu machen, als sie tränkte ihre Rolle mit einem feinen Wesentlichen auch recht gut. Hr. wohl von Hrn. Schulz⸗Donato
darstellern wurde reichlicher Beifall zu Theil. Belle Alliance · Theater Im Sommergarten findet Monstre Concert (3 Militãar⸗Musikcorps, 1090 dem vielseitigen Vergnügungs⸗Programm sei
Gesellschaft Iwanow hervorgehoben.
Mannigfaltiges. Ihre Majestät die
ordentliche Unterstütung überweisen lassen.
Die Erste Allgemeine Deutsche Pferde ⸗Ausstellung ist heute durch Se Königliche Hoheit den Prinzen In der großen Halle
rich Leopold feierlich eröffnet worden. versammelte sich gegen 11 Uhr
sowie Staatssekretär Dr. von Stephan erschienen.
Wetterbericht vom 12. Juni, Morgens 8 Uhr.
Stationen.
Bar. auf 0 Gr u. d. Meeressp Temperatur in o Celsius
Mullaghmore Aberdeen Christianfund Kopenhagen Stockholm 8 3.
t. Petersbrg. Moßskan
2 wolkenlos bedeckt bedeckt
des Berliner
sodaß die Zuschauer sich gut unter⸗ Mitterwurzer durch Hrn, Basil, der den Maler Ohnau so herzlich und natürlich spielte, daß er einen wohlthuenden Gegensatz zu der absichtlichen Gespreizthbeit des Ven den Damen stand Fr. Baumeister in ihrer Leiftäng am höchsten; sie vermied die naheliegende Gefahr, Theudelinde noch
Recht gefällig war Frl. Schneider als Thekla, auch Frl, Ton deur bemühte sich, ihre schwierige Rolle mit Geschick durchzuführen, und das gelang ihr im Theodor Weiß und Hr. Vie beg fügten fich geschidt in das tüchtige Ensemble ein, was auch esagt werden kann. liche Figur war der Adam des Hrn. Jalenkoj; ihm wie den Haupt ·
morgen 2 ann) statt. Aus ͤ das gegen 10 Uhr erfolgende Auftreten der Ersten Russischen Sänger und Tãnzer Der Eintrittspreis für dieses Concert wird nicht erhöht, fondern beträgt wielimmer nur 1 .
Kaiserin Friedrich hat., der B. B. Ztg. zufolge, dem kauf männischen und gewerblichen slfsverein füt weibliche Angestellte aus der „Kaiserin riedrich⸗Stiftung“ für die Zwecke des Vereins 400 M als außer
ein auserlesener Kreis Ghrengäste. In Vertretung der Regierung waren die Staats⸗Minister Br. Freiherr Lucius von Ball hausen, Dr. von Goßler, Dr. von Scholz
Ferner waren zu⸗ gegen der Poltzei⸗Präsident von Berlin und der Polizei⸗Direktor von
Gott. Queens · town... Cherbourg.
wolkig Regen wolkig . . halb bed. winemünde wolkig) Neufahrwasser Regen Memel... halb bed. aris.... 3 bedeckt um ster. .. 3 Regen Karlsruhe 5 halb bed. Wiesbaden. 4 wolkig München. 3 Regen Chemnitz .. 2 Regen Berlin.... k 2 leiter Wien... still Regen Breslau... 1' wolkig 6 wolkig 2 wolkenlos 1 wolkig?)
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) Nachmittags Gewitter.) Nachts Gewitter.
Uebersicht der Witterung.
Eine umfangreiche Depression liegt über England und dem nördlichen Nordseegebiete, an der west⸗ französischen Küste starke westliche Winde hervor⸗ rufend; am böchsten ist der Luftdruck über Südwest— Europa. Bei meist schwacher vorwiegend südlicher Luftströmung ist. das Wetter in Central ⸗Eurgpg durchschnittlich kühl, meist trübe und vielfach regnerssch Swinemünde hatte Gewitter. München
meldet 21 mm Regen. Deutsche See warte. —— —
rurgs · Rath erschien
„und viele Hermann zu
Ehren ⸗Prãsidenten der Lucius von Ballhausen, vom und den Herren des damals gefiel,
kt der Weihe vollzog. Staats
sie in gewissem
ein 8, eater
Abende, 2
zogen wurde.
wenige
ehren wird.
glaubt, so Kraft sich
sehen. Stadt ⸗ Fernsprechanlage in
Die harmlose bergestellt. Die Lange dieses Röhren des spaß . Die Weit. der Röhren schwankt
und lebensvoll eiserne gemauerter menden,
Kanal hergestellt.
ist, und durch⸗
netzes etwa 405 gemauerte suchungsbrunnen) hergestellt, unterirdischen Leitungen mit
Eine köst⸗ führungen der Drähte
netzes werden betragen: Elite ˖ und
15 000) ausreichend genügen wird.
Fried⸗
geladener Görlitz, 10. Juni.
gegangen:
Theater ⸗Anzeigen.
Rönigliche Schauspiele. Freitag: Opern haus. 143 Vorstellung. Orpheus und Eurydike. Dper in 3 Akten von Gluck. Text nach dem Französischen des Molinse. Ballet von Emil Graeb. In Scene gesetzt vom Ober Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Sucher. (Orpheus: Frl. Toujse Geller, vom Hoftheater in Dessau, als Gast.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus 148. Vorstellung. Die OQnitzow' s. Vater ländisches Drama in 4 Aufzügen von Ernst von Wildenbruch. Anfang 7 Uhr.
Sonnabend: Dpernhaus. 144. Vorstellung. Aida. Oper in 4 Akten von G. Verdi. Text von Antonio Ghislanzoni für die deutsche Bühne bearbeitet von Julius Schanz. Ballet von Paul Taglioni. An⸗ fang? Uhr.
Schauspielhaus. 149. Vorstellung. Don Carlos, Infant von Spanien. Trauerspiel in 5 Auf⸗ zügen von Schiller. Anfang 7 Uhr.
Deutsches Theater. Freitag: Zum 50. Male:
Der Pfarrer von Kirchfeld. Sonnabend: Der Sohn der Wildniß. Sonntag: Der Richter von Zalameg; Die nächste Aufführung don Das Käthchen 364 Heilbronn findet am Montag, den 16. Juni, att.
Berliner Theater. Freitag: 38. Abonnements
n, , e, Doctor Wespe. (Friedrich Mitter
wurzer.
Sonnabend: Hamlet. (Friedrich Mitterwurzer.) Sonntag: Gräfin Lea. — Anfang 73 Uhr.
Tessing - Theater. Freitag! Der Zall Cleèmencean. Schauspiel in 5 Akten von A. Dumas und A. d' Artois.
Sonnabend: Der Zaungast. Lustspiel in 4 Akten von Oscar Blumenthal.
Sonntag: Letzte Vorstellung in dieser Saison. Die Ehre. Schauspiel in 4 Akten von Hermann Sudermann.
Wallner Theater. Freitag: Gastspiel von Therese Biedermann vom Theater an der Wien in Wien. Zum J. Male: Mamsell Nitonche. Vaudeville in 3 Akten und 4 Bildern von H. Meil hac und A. Millaud. Musik von M. Herve.
Vor der Vorstellung, bei günstiger Witterung: Großes Garten⸗Concert. Anfang des Concerts 6z,
der Vorstellung 7 Uhr.
Charlottenburg. der Chef der Thiergar ten · Verwalt hobe Offiziere. Kurz . der P Sach en Weimar, und unmittelbar daraus fuhr durch daz Kaifervortgl an der Fasanenstratze Se Konig siche Hobeit der Prinz Friedrich Leopold in die reich geschmückte Aus · stellung ein. Der wurde am Portal der . Halle von dem dem Staatsz⸗ Präͤsidenten Herzoz von Ratibor Haupt ⸗Gomilsß empfangen und Lurch die
ssstellung,
Ballhausen begrüßte den Prinzen und gab in längerer Anrede eine Geschichte des preußischen Gestũtwesens. Se: K hierauf den Befehl zur Eröffnung, die mit einem Ho Majestät den Kaiser und dem w. Der Prinz trat sodann einen längeren Rundgang an und ließ sich auf der großen Bahn ein Direltortum der Pferde⸗Ausstellung beabsichtigt, am Freitag, den 13. d. M., auf dem Ausstellungpla vertheilen zu lassen, welches ein genaues Son abend, den 14. b. M, enthält, an welchem Tage Se. Maj estät der Kaif er die AÄusstellung mit Allerböchstseinem Besuche be
Ueber die zur Zeit von der Reichs ⸗Telegraphen⸗Verwaltung hier ausgeführte Röhrenanlage und das zur Erweiterung der Berlin herzustellende unter⸗ irdifche Leitungsnetz erfahren wir folgende Einzelheiten. Zur Aufnahme der unterirdischen Fernsprechleitungen, welche in Gestalt von befonders konstruirten Erdkabeln ausgelegt werden, wird innerhalb der städtifchen Straßenzüge ein ausgedehntes Netz von gußeisernen Röhren netzes beträgt zunaͤchst etwa 41 200 m. zwischen 26 und 40 em mit einer Aufnahmefähigkeit von 20 bis 90 Stück Kabelr. an besonders schwierigen Straßenkreuzungen Kasten in den Straßenkörper
mit Gifendräbten bewehrten Kabel enthalten durchweg 28 durch getränktes Baumwollengespinst isolirte, zum Schutz gegen gegenseitige Lautübertragung außerdem mit Stanniolstreifen umwickelte Kupferleikungen von 1 mm Stärke. legenden Kabel beträgt insgesamm un ; Leitungen fomit 4143 104 m. Zur leichteren Einziehung der Kabel bezw. zur Prüfung der Leitungen werden im Verlaufe des Röhren⸗
t 147 93568 m und die Länge der
während zur den oberirdisch bewirkten Ein⸗ n in die Sprechstellen der 4ß Fabel⸗Aufführungsstellen vorgesehen sind. ie stellung des zunächst in Aussicht genommenen unterirdischen Fernsprech ·
für die Beschaffung und Verlegung der Röhren. für die Beschaffung und Einbettung der Kabel insgesammt somit. Auf den verschiedenen Strecken herrscht die größte Telegraphen⸗Baubeamten und Arbeiter⸗Kolonnen, um die ausgedehnte und schwierige Anlage baldigst zu Stande zu bringen. dann ein großartiges unterirdisches Fernsprechnetz be⸗ sitzen, wie es noch in keiner anderen Stadt der Welt besteht, und welches hoffentlich den noch immer steigenden Anforderungen (die neueften Anmeldungen bringen die Zahl der Abonnenten bereits auf
Gestern Mittag fand, wie die N. Pr. Ztg. meldet, bei Fürsten . berg die Grundsteinlegung zur letzten Schleuse des Oder⸗ Spree Kanals in Gegenwart des Regierungs⸗Präsidenten Grafen Hue de Grais statt, der auch die ersten Hammerschläge vollzog.
Dem Comits zur Errichtung einer Ob er⸗ laufttzer Ruhmeshalle in Görlitz ist aus dem Geheimen Civil⸗ kabinet Sr. Majestät des Kaifers folgendes Schreiben zu⸗
Potsdam, 7. Juni 1890. Dem Comits theile ich im Aller⸗
inifter Dr. Frei
sich der eigentliche inister Dr. Freiherr 3 von Se. Königliche Hoheit gh auf Se. Gesang der National hymne voll⸗ einige der Pferde vorführen.
ein Ausstellungs Extrablatt
begrüßt. ges⸗Programm für Sonn⸗
gründet wurde, Außerdem werden etwa 1066 m schmiede⸗ eingebettet und 165 m Verwendung kom⸗
Die zur 260 Mitglieder.
Die Länge der zunächst auszu⸗
. Pferde (Kabel · Unter
Einsteigbrunnen Verbindung der
t ödtet. Theilnehmer
Blissingen,. Gesesfschaft für Handel und Industrie im Congogebiet schifften sich gestern auf dem neuen Woermann 'schen fchwedische Lieutenant Hackanson, der belgische Arzt Briart, der russische Lieutenant Marcel de Roest d'Alkemade zu elner Forschungsrei see nach dem Con go ein.
Engländern zu erleichtern, die Literatur Sinn haben, und welche die geselligen Vortheile eines Klubs
ohne volitische Tendenz zu genießen wünschen.
New⸗York, 9. Juni bahn, unweit Warrenton, Missouri, fand geftern ein Zu sam men stoß
gabe vom 26 März d. JJ
König Allerbõchstfich n, . Unter⸗ Aufgabe macht, der
; An⸗
ang dieses Werkes mit
emfelben gern Allerhöchft⸗ angedeihen lassen. Der Geheime
Schwarzenbek, 11. Juni. (W. T. B. Fürst Bismarck wohnte heute Nachmittag der Prei svertheilung auf der hiesigen Thierfchau bei und wurde von dem zahlreichen Publikum freudigst
*.
10. Juni., (Köln. Zta) Im Auftrage der
Dampfer Bundesrath der
Soutschow und der Brüsseler Baron
London, 10. Juni. (A. C) In Grove House, Tottenham, wurde gestern ein englifch deut sch er Klub eröffnet, welcher ge= um eine Vereinigung von Deutschen und
für Kunst, Wissenschaft und
Der Klub zählt bereits
Grove House“ war früher eine Quäkerschule, in
welcher John Bright und W. G. Forster erzogen wurden.
(. C) Auf der Wabash⸗Cisen⸗
zwischen zwei Güterzügen statt, von denen einer eine Anzahl und Stallknechte nach einem Rennplatz beförderte. Sieben Stallknechte und fünfzehn Pferde wurden ge⸗
Die Kosten der Her⸗
1264 000 609 000.
1863 000
Berlin wird Altkatholiken
Sonnabend und folg. Tage: Gastspiel von Therese Biedermann. Mamsell Nitouche.
Victoria Theater. Freitag: Zum 297. M.: Stanley in Afrika. JZeitgemälde in 10 Bildern von Aler. Moszkowski und Richard Nathanson. Mustk von C. A. Raida. Ballet von G. Severin.
Anfang 74 Uhr. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Friedrich Wilhelmstũãdtisches Theater und Concert -Kark. Direktion: Julius Fribzsche.
Freitag: Zum 147. Male: Der arme Jonathan. Operette in 3 Akten von Hugo Wittmann und Julius Bauer. Mustk von Carl Millöcker. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Hr Kapellmeister Knoll. Anfang? Uhr.
Im prachtvollen Park um 6 Uhr: Großes Doppel- Concert. Auftreten erster Gesangs⸗ und Instru⸗ mental Künstler.
Sonnabend: DOrientalisches Laternenfest verbunden mit großer Freilotterie. 30 brillante Gewinne. 3 Mustk Corps. Militär ⸗ Kapelle. Glänzende Illu⸗ i und bengalische Beleuchtung des ganzen
arkes.
Rroll's Theater. Freitag: Das Nachtlager
in Granada. Sonnabend: Gastspiel von Fr. Marcella Sem⸗ brich. Die Entführung aus dem Serail. Täglich: Bei günstigem Wetter vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter elektr. Be⸗ leuchtung des Sommergartens: Großes Concert. Anfang ht, der Vorstellung 7 Uhr.
Belle Alliance Theater. 104. Male: Der Nantilns.
Im prachtvollen glänzenden Sommergarten: Große Mlitãr⸗ Elite · u. Monstre ⸗ Concert. Auftreten saͤmmtl. Spezialitäten. Brillante Illumination des ganzen Garten Etablissements. Anfang des Coneerts 6 Uhr, der Vorstellung 71 Uhr.
Sonnabend: Zum 105. Male: Der Nautilus. Im herrlichen Sommergarten: Großes Sommer nachtsfest. Auftreten sämmtlicher Spezialitäten.
Freitag: Zum
Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12 —11 Ühr. Täglich Vorstellung im n,, Theater. ar, die Anschlag⸗ zettel.
gesetzes und der als besonderer Kirchengemeinschaft der Kultus⸗Minister Nokk: die Regierung sehe in der gegenwärtigen Lage keinen Grund, um ihrerseits eine Aenderung der aus der Initiative der Stände hervor⸗ gegangenen gesetzlichen Regelung anzustreben; sie werde bemüht sein, etwaige Schwierigkeiten nach wie vor hinsichtlich des Gebrauchs der Kirchengebäude zu beseitigen.
Haag, 12. Juni. des „Vaderland“ aus Pargmaribo soll Frankreich am 3. Mai von dem streitigen Gebiet längs des Flusses La wa Be sitz genommen haben.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene
De pesch en.
13630 Karlsruhe, 12. Juni. (W. T. B. Zweite Kammer. Thätigkeit der 3 Beantwortung der von den Ultramontanen gestellten nterpellation um Aufhebung des Altkatholiken⸗
Regelung der Rechtsverhältnisse der erklärte
(W. T. B.) Nach einer Depesche
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten
Beilage.)
(izsoa!
Natioual⸗Panorama. Serwarthstr. 4, Königsplatz.
Das alte Rom
mit d. Triumpbzuge Kaiser Constantins i J. 312 n. Cbr. v. d. Kgl. Prof. J. Bühlmann u. Alex Wagner in München. Täglich geöffnet v. Mor⸗ gens 9 Uhr bis zur Dunkelheit. Eintritt 1 4
Nen eröffnet.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. . Golle mit Hrn. Kauf⸗
mann Hermann Laase (Zwickau — Leipzig). — Frl. Hermine v. Beulwitz ⸗Waldenfels mit Hrn. Major Schiller (Gera). — Frl. Anna Meyer mit Hrn. Gustax Teute (Gichenbarleben Halle a. S). ü Elsa Rennau mit Hrn. Hauptmann Bern⸗ ard v. Ditfurth (Halberstadt) — Frl. Dodo Siedenburg mit Hrn. Karl v. Bergen (Staten Island bei NRew⸗Jork). — Frl. Johanna Hofer mit Hrn. Adolf Schmidt (Berlin).
Verehelicht: Hr. Gerichts Assessor Oskar Kahle mit Frl. Minute Herms (Berlin). — Hr. Her ⸗ mann Wittkopf mit Frl. Helene Hoppe (Berlin). — Hr. Dr. med. Martin Grössel mit Frl Marie Groöͤssel (Leipzig =Sellerhausen). — Hr. Direktor Theodor Gerken mit Frl. Frieda Müller (Nord- stemmen = Scheeßler Mühle). — Hr. Dr. med. Friedrich r Frl. Helene Muller (Scheeßel = Scheeßler Mühle). — Hr. Alfred Föͤrster mit Frl. Gertrud Heumann (Tuczno — Leipzig).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Julius Behrens 9833 — Hrn. Pr.⸗Lieutenant Werner von dem
efebeck (Steglitz) — Hrn. Dr. med. Axel Sjsström (Nepiges, Rheinland). — Hrn. Rechts anwalt Terfloth (Liebenburg). — Hrn. Major von der Lühe (Schwerin). — Eine Tochter: rn. Pastor C. Barnewitz (Mühlen ⸗Eixen). — rn. Landgerichtsrath Dr. Büscher (Duisburg). — rn. Oberförster Meyer (Dedelsheim).
Gestorben: Hr. Rentier Eduard Stahlschmidt (Berlin). — Frau Albertine Hannemann, geb. Sellack (Berlin). — Hr. Major a. D. Otto Beyme (Gumbinnen). — Hr. Apotheker August Windels (Sulingen). — Hrn. Provinzial Schul⸗ rath Dr. Deiters Tochter Wilhelmine (Koblenz).
Redacteur: Dr. H. Klee.
Berlin: Verlag der Expedition (Scholy.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlaggz Anstalt, Berlin 8SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sechs Beilagen (einschließlich Börsen · Beilage).
W 140.
Königreich Preußen.
ö Privileg ium
wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender An⸗
leihescheine der Stadt Könige berg i Pr. 1 von 900 000 MÆ Reichswährung.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe.
Nachdem die. Stadtverordneten Versammlung zu Königsberg i Pr. unter Zustimmung des Magistrats daselbst am 18. Maͤrz 1896 beschlossen hat, die zur Erweiterung der städtischen Wasserleitung, zum Bau eines Rathhauses und zur Leistung einer Beihülfe zu dem 66 3. Eisenba g ö n nach ,. erforderlichen Mittel
e einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der nädtischen Behörden zu Königsberg i. Pr. ; zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkundbare Stadtanleihe⸗ 9. im Betrage von 900 600 Reichsmark ausstellen zu da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldnerin Eiwas ju erinnern gefunden hat, in Gemäßhbeit des 8. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1835 zur Ausftellung von Anleihesche men um Betrage von 900 oo0 M, in Buchstaben Neunhundert tausend ark, welche in zwei Serien von je 450 000 M und in Abschnitten von 2000 M, 10900 ½ und 500 A nach anliegendem Muster auszu- fertigen, mit 35 ο jẽͤhrlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ausloosung oder Ankauf vom Jahre der Ausgabe der Anleihescheine der betreffenden Serie ab mit jährlich wenigstens einem Prozent des ursprünglichen Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen innerhalb, vier und vierzig Jahren zu tilgen sind, dutch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche ee, ,. . e Ertbeilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, da ein jeder Inhaber dieser er ech die daraus bervorgegangenen . nr geltend zu machen befugt ist, obne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über- nommen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen er öh ;
Gegeben Königsberg, den 15. Mai 1890.
Wilhelm R. ; Zugleich für den Finanz ⸗Minister: Herr furth.
Provinz Ostpreußen. Regierungsbezirk Königsberg. Anleiheschein
der Stadt Königsberg i Pr.
üb Mark Reichswährung. . esherrlichen Privilegiums vom 15. gierung zu Königsberg vom. 18 Nr. . .. Seite.. und Gesetz⸗ ,
Auf Grund des von dem Bey irksaus schuß des Regierungsbezirks März 1890
Prozent zu verzinsen ist.
Die Rücksahlung der ganzen Schuld von 900 900 (46 erfolgt nach Maßgabe des genehmigen Tilgungsplanes mittelst Ankaufs oder Verloofung der Anleihescheine binnen 44 Jahren vom 1. April des jenigen Jahres ab gerechnet, in welchem die ersten Stücke je einer der beiden Serien zu 450 000 „S6 ausgegeben worden sind, aus einem Tilgungẽstock, welcher mit wenigstens Einem Prozent des Kapitals“ jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihe scheinen gebildet wird.
Der Stadtgemeinde bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken oder auch sammtliche noch im Umlauf befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen.
Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben⸗ falls dem Tilgungsstock zu. . . ;
Die ausgeloosten sowie die gekündigten Anleihescheine werden uater Bezeichnung der Serie. Buchstaben, Nummern und Beträge, fowie des Rückzahlungstermins öffentlich bekannt geriacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Fälligteitstermine in dem „Deutschen Reichs⸗ nnd Königlich Preußischen Staats Anzeiger“, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg i. Pr., in einer Königsberger und in einer Berliner Zeitung. —
Soll fe eines dieser Blätter eingehen, so wird von dem Magistrat in Königsberg i. Pr. mit Genehmigung des Regierungs⸗Präsidenten zu Königsberg i. Pr. ein anderes Blatt bestimmt.— —
Dutch die vorbezeichneten Blätter erfolgen auch die sonstigen, die Anleihe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere die Bezeichnung a, ehen für die Zinsscheine und die ausgeloosten Anleihe⸗
eine. Bis zu dem Tatze, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird dasselbe in halblährlichen Terminen, am 1. April und 1. Oltober, mit drei einhalb Prozent jährlich in Reichs münze verinst. .
An dem fuͤr die Einlösung bestimmten Tage endigt der Zinsen⸗ lauf der ausgeloosten oder gekündigten Anleihescheine,
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen fiel e, beziehungsweise des Anleihescheins bei der a . e zu Königsberg i. Pr. oder nach Wahl der Gläubiger bel einer durch die oben Heieich⸗ neten Blätter bekannt zu machenden Einlösestelle in Berlin, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fällig · keitgtermins folgenden Zeit. Mit dem Behufs Empfang⸗ nahme des Kapitals präsentirten Anleihescheine sind auch die zu dem; selben gehörenden Zinsscheine der späteren Fälligkeitẽtermine zurück · zureichen. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. ; ;
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem bekannt gemachten Rüchzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der
n an gerechnet, nicht abgehobenen Zinsbeträge verjähren zu unsten der Stadtgemeinde Königsberg i. Pr.
Das Aufgebot und die Kraftloserklaͤrung verlorener oder ver- nichteter Anseihescheine erfolgt nach Vorschrist der S5. S838 und ff. der Civilprojehordnung flir das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (R.⸗G. Bl. S. .. beriehungsweise nach §. 20 des a,, gt zur Deutschen Clvilproseßordnung vom 24. März 188 (G. S8.
ISI). Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklart
; Erste Beilage zum Deutschen Keichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 12. Juni
werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zing⸗ scheinen vor Ablauf der viersäbrigen Verjäbrungsfrist bei dem i . in Königsberg i. Pr. anmeldet und den stattgehabten Besitz der ö, durch ar nn rf; Anleihescheins oder sonst in glaub⸗ after Weise darthut, nach lauf der Verjährungsfrist der Betrag der von ibm angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins- scheine gegen Quittung ausgejablt werden,
Mit diesem Anleihescheine sind halbjährliche Zinsscheine auf zehn Jahre ausgegeben. ö
Die Ausgabe jeder neuen gleich großen Reibe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadt- Hauptkasse zu Königsberg i. Pr. gegen Abliefe⸗ rung der der älteren JZinescheinreihe beigedruckten Anweisung.
Beim Verlust der letzteren erfolgt die Aushändigung der neuen
Zinsscheine an den Inhaber des Anleihescheins, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig gescheben ist. . Für die Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen bafter die Stadtgemeinde Königsberg i. Pr. mit ihrem gesammten gegenwättigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer gesammten Steuerkraft.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Königsberg i. Pr., den . ten
(L. S.) Der Magistrat Königlicher Haupt und Residenz⸗Stadt.
Anmerkung: Die Anleihescheine sind außer mit den eigen ⸗ bändigen Unterschrlften des Magistrats Dirigenten und eines Magistrats-· Mitgliedes mit dem Siegel des Magistrats zu versehen. Provinz Ostpreußen. Regierungsbezirk Königsberg.
. insschein zu dem Anleihescheine der Stadt Königsberg i. Pr. . te Ausgabe.... Buchstabe . Nr. ... über.. 60 zu 33 Prozent Zinsen, ũber ... 1p
Unterschriften.)
Anmerkung: Die Ramensunterschriften des Magistrats⸗ Dirigenten und noch eines Magistrats ⸗¶ Mitgliedes können mit. Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver⸗
sehen werden.
; ; Kontreolbuch .. Seite..
. Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Betrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Faͤlligkein erhoben wird.
Provinz Ostpreußen. Regierungsbezirk Königsberg. . Anweisung zu dem Anleiheschein der Stadt Königsberg i. Pr. . 8 Buchstabe .. Nr. ... ü 6 .
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem vorbenannten Anleiheschein die... te Reihe von Zins⸗ scheinen für die zehn Jahre vom bis bel der Stadt⸗Hauptkasse zu Königsberg i. Pr, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber des Anleihescheines da⸗ gegen Widerspruch erhoben wird.
Königsberg i. Pr., den
Der Magistrat. (Unterschriften )
Anmerkung; Die Namensunterschriften des Magistrats⸗ Dirigenten und noch eines Magistrats Mitgliedes können mit Lettern oder Facsimilestempeln r. werden, doch muß jede Anweisung . * eigenhändigen Namengunterschrift eines Kontrolbeamten ver ⸗ ehen sein.
Kontrolbuch ... Seite.. Nr.. ..
Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt⸗ breite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
ter Zinsschein. teter Zinsschein.
Anweisung.
Parlamentarische Nachrichten.
Schluß des Berichts über die gestrige (14) Sitzung des Reichstages. Erste Berathung des Antrages Auer und Genossen auf Annahme eines Gesetzentwurfs zur Er⸗ än nu ng des Unfallversicherungs⸗Gesetzes. (Den
zortlaut des Antrags haben wir in der gestrigen Nummer mitgetheilt.) —
Nachdem der Abg. Grillenberger den Antrag begründet hat, ergreift das Wort .
Stkaats⸗Minister Dr. von Boetticher;
Darüber, meine Herren, daß unsere Unfall versicherungs · Gesetz⸗ gebung einer Korrektur bedürftig ist, babe ich bereits bei früheren Berathungen niemals einen Zweifel obwalten lassen; die ver⸗ bündeten Regierungen gehen auch mit der Absicht um, Liejenigen Mängel und Fehler, welche sich im Laufe der Anwendung unserer Un fallversicherungs · Gefetzgebung herauszestellt haben, einer solchen Kor · rertur zu unterziehen. Es sind nicht nur diejenigen Punkte, welche in dem Antrage der Hrrn. Auer und Genofssen hervorgehoben sind, die bei der Anwendung zu Erörterungen und auch zu Klagen, wie ich zugeben will. Anlaß gegeben haben; es giebt auch noch einzelne andere Punkte, in denen man zu der Ueberzeugung gekommen ist, daß unfere Unfallversicherungs Gesetzzebung. sowohl was das Verfahren für die Feststellung der nfallrente als auch was die materiellen Bestimmungen des Gesetzes anlangt, sebr wobl einer Verbefferung unterzogen werden kann. Wenn in dieser Beziehung noch nichts geschehen ist, so wollen Sie das dem Umstande zuschreiben, daß wir überhaupt mit der Durchführung der Unfallversicherungs. Gesetzgebung noch nicht zu demjenigen Ziele vorgedrungen sind, das wir uns gesteckt haben. Es giebt noch Kreise in der n die ebenfo wie die von unseren bereits erlassenen Unfall verficherungsgesetzen erfaßten Arbeiter einer Unfallgefahr unterliegen, und für die der Meinung der verbündeten Regierungen nach ebenso geforgt werden muß, wie für die Arbeiter, welche der Induftrie, der kandwirthfchaft, dem Seefahrergewerbe angehören. Ich erinnere in diefer Beziehung beispielgweise an das Handwerk, ich erinnere an die Fischer, ich erinnere an das Handelsgewerbe, und so giebt es noch
1890.
eine Reibe von Berufskreisen, auf welche die Unfall versiche rungs- Gesetzgebung demnächst ausgedehnt werden muß. Ich boffe, daß schon in der nächsten Session dem Reichstage ein solches Gesetz, welches die Unfallversicherung auf alle ibrer bedürftigen Kreise ausdehnt, vor⸗ gelegt werden kann. Wenn nun jetzt die Hrrn As. Auer und Genossen einige Punkte aus denjenigen herausgreifen, bei denen die bestebende Gesetzgebung einer Abänderung bedarf, so sind sie damit, wie ich bereits hervorgeboben habe, keineswegs erschöpfend gewesen, und ich zweifle gar nicht, daß. wenn dieser Antrag, sei es einer kommissarischen Berathung oder einer Berathung im Plenum, unterzogen werden wird, sich bei dieser Gelegenbeit auch andere Wünsche geltend machen werden, die andere Punkte des Unfall versicherungsgesetzes betreffen, bei welchen man eine Abãnderung bewerkstelligen kann. ch möchte nun glauben, daß es gerathen wäre, diese voraussichtlich doch nur kurze Sessien nicht mit dieser Aufgabe zu belasten. weil ich kaum mich der Hoff⸗ nung hingeben kann, daß, wenn die Materie in Einzelberathung genommen wird, noch im Laufe dieser Session etwas dabei heraus kommt, und ich nehme weiter an, daß, wenn die Regierungen, die, wie gesagt, schon die Vorbereitungen für eine Novelle zum Unfall versicherungs⸗ gesetz getroffen haben, die Materie ex professo in Angriff nehmen, daß dann etwas zur Berathung des Hauses Geeigneteres beraus⸗ ee. wird, als dieser nicht vollständig alle Desiderien umfassende ntrag.
Meine Herren, der Herr Vorredner hat Ihnen ausgeführt, daß die Punkte, die er bier aufgeführt hat, ihm ganz besonders drin⸗ gend der Erledigung und Korrektur bedürftig zu sein scheinen. Ich erlaube mir in aller Bescheidenheit anderer Meinung zu sein. Diese Fälle sind in der That nicht so dringend, und ich bin auch nicht sicher, ob, wenn wir die beiden ersten Anträge, Artikel 1 und Artikel ? — auf den Artikel 3 lege ich weniger Werth, der ist theilweise schon durch die bestehende Gesẽtzgebung r g und zum anderen Theil habe ich dagegen keine wesentlichen Bedenken zu erheben — aber, sage ich, wenn wir auch nur Artikel 1 und 2 in Berathung nehmen, so ist es mir sehr fraglich, ob diese Be⸗ rathung dazu führen wird, die Sache so zu regeln, wie die Herren Ankragkeller in Aussicht genommen haben. Meine Herren, Sie werden mir gestatten, daß ich mit einigen Worten diese meine Behauptung begründe. Der Artikel 1“ hat die sehr wohlwollende Absicht, den Arbeiter, welcher in. Folge eines Unfalls zunächst der Krankenfürsorge anheimgefallen ist, davor zu schützen, daß ein Vakuum in der öffentlichen Fürsorge eintritt, daß er also von dem Augenblick ab, wo er aus der Krankenfürsorge herausfallt, bis zu dem Zeitpunkte, mit welchem er in die Unfallfürsorge eintritt, ohne Rente bleibt. Der Gedanke ist an sich gewiß sehr lobenswerth und gut, allein., meine Herren, bei einer korrekten Anwendung unserer Rrankenkaffen ˖ Gefetzgebung können die Fälle, in denen ein solches Vakuum eintritt, gar nicht febr zahlreich sein. Denn, meine Herren, der Herr Vorredner scheint mir von der Ansicht auszugeben, daß mit der Beendigung der Nothwendigkeit der ärztlichen Behandlung auch die Verpflichtung der Krankenkasse aufhört, für die verunglückten Arbeiter ju sorgen. Das ist keineswegs der Fall. (Zwischenruf) Wenn das in der Praxis so gebandhabt wird, so ist das nicht korrekt. Denn es steht ausdrücklich im §. 6 des Krankenkassengefetzes, daß als Krankenunterstützung zu gewähren ist:
im Falle der Erwerbsunfähigkeit, vom dritten Tage nach dem Tage der Erkrankung ab für jeden Arbeitstag ein Krankengeld in 2 J der Hälfte des ortsüblichen Tagelohns gewöhnlicher Tage arbeiter.
Es ist also ausdrücklich die Erwerbsunfähigkeit! als dasjenige Kriterium hingestellt, dem gegenüber die Fürsorge der Krankenkassen einzutreten bat. Es ist auch ausdrücklich in dem Kommissionsbericht, der damals über das Krankenkassengesetz erstattet worden ist, anerkannt als die übereinstimmende Auffassung der Kommission, daß die Krankenunterstützung für die gesetzliche Zeitdauer auch dann fortzu⸗ gewähren ist, wenn vor Ablauf derselben die ärztliche Behandlung des Erkrankten wegen eingetretener Rekonvaleszenz oder wegen Un⸗ heilbarkeit des Leidens aufgehört hat, vorausgesetzt, daß die Erwerbs⸗ unfähigkeit fortdauert und als eine Folge der Krankbeit amzuseben ist?“ Also in denjenigen Fällen, in welchen zuerst für den ver— unglückten Arbeiter Krankenfürsorge hat eintreten müssen, sind die Krankenkassen verpflichtet, auch nach Aufhören der ärztlichen Behand—⸗ lung dem Manne die Krankenunterstützung zu gewähren bis zu dem Moment, wo die Unfallfürsorge eintritt, vorausgeseßt, daß eine Er= werbsunfähigkeit vorliegt und daß diese Erwerbsunfaͤhigkeit Folge des Unfalls ist.
Meine Herren, ich gebe nun bereitwillig zu, daß bei der Fest⸗ stellung der Erwerbsunfähigkeit die Krankenkafsen berechtigt sind, von anderen Gesichtspunkten auszugehen, als wie sie maßgebend sind für die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit bei der Unfall versicherung. Die Rrankenkassen werden zu prüfen haben, ob die allgemeine Er⸗ werbsfähigkeit des erkrankten oder verunglücklen Arbeiters wieder = hergestellt ist. Und ist diese allgemeine Erwerbsfähigkeit wieder hergeftellt, so sind sie berechtigt, die Krankenfürsorge einzustellen. Bei der Unfallfürsorge muß aber auch gefragt werden: in welchem Grade ist durch den Unfall eine theilweise Erwerbsunfähigkeit herbeigeführt? Und da muß also auch solche tbeilweise Erwerbsunfähigkeit schon zum Ausgangspunkt für die Festsetzung einer Rente genommen werden, während das Vorhandensein elner nur noch theilweisen Erwerbsfähigkeit den Krankenkassen unter Umftänden den Anlaß geben kann, die Für⸗ sorge einzustellen. Allein, meine Herren, diese Fälle werden außer⸗ ordentlich selten vorkommen, und man wird in der Regel einer Frankenkasse sehr wobl ansinnen können, daß sie die Fürsorge fort⸗ setze bis u dem Moment, wo die Unfallfürsorge eintritt. Ich kann alfe auch aus den vereinzelten Klagen, die über die Bebandlung dieser Frage in der 8 bervorgetreten sind, keinen so dringenden Anlaß ableiten, nun sofort mit einer Korrektur des Gesetzes vorzugeben. Auch dieser Punkt wird demnächst, wie ich glaube, im Zusammen⸗ hang mit den übrigen Revisionspunkten zweckmäßig seine Erledi⸗ gung finden.
Nun, meine Herren, komme ich zu dem Artikel? des Antrages Auer. Da ist das Desiderium aufgestellt, daß im Falle der Tödtung eines Versicherten, der bereits im Besitz einer Rente sich befindet, die den Hinterbliebenen zu gewährende Rente nicht bemessen werden soll ausschließlich nach dem Verdienst, den der versicherte Arbeiter, nach= dem er aus dem ersten Unfall eine Rente empfangen hat, noch zu erwerben im Stande ist, sondern daß bei der Bemessung der den Hinterbliebenen zu gewährenden Rente auch die Rente selbst noch in Ansatz gebracht werden soll, welche der Versicherte auf Grund eines früheren Unfalls empfängt. Der Herr Vorredner hat schon selbst an einen Einwand erinnert, der diesem Desiderium entgegengehalten werden könnte, und das ist der, daß nicht abzusehen ist, weshalb man bloß die Unfallrente, die der nunmehr getödtete Arbeiter bei Lebzeiten bezogen bat, bei der Be⸗ messung der Rente für die Hinterbliebenen zu Grunde legen soll, und weshalb man nicht ebenso . auch andere Renten, andere Einnahmen, die dem Manne außerbalb dieses Verdienstes zugeflossen sind, ebenso bei der Bemessung der Rente für die Hinterbliebenen zu Grunde legen soll. Allein, das ist nicht die Hauptsache, weshalb ich Sie bitten möchte, 1er von der Berathung 29 dieses Punktes Abstand zu nehmen. Die Hauptsache ist vielmehr, daß die Regulirung dieser Frage im Sinne des Herrn Antragstellers noch ganz besondere Schwierigkeiten hat. Sie werden das gleich ermessen, wenn ich Ihnen fol⸗