1890 / 140 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Jun 1890 18:00:01 GMT) scan diff

gen? en Fall konstruire: Ein Arbeiter ist bei einer Berufe genossenschaft also ich will sagen der Pelzbearbeinungs · Berufsgenossenschaft D derun. glückt und beyiebt dort eine Rente ür tbeil weile Ern erbsunfãbigteit; ber Mann ist also noch theilweise erwerbe fähig geblieben, er über. rmret Arbeit in inet anderen Berufsgenossenschaft und bat Fier das Ungläck, daß er wieder einen Unfall erleidet und getöztet wird. Da ift es ganz richtig, daß nach unserer Unfall ver sicherungs · Gese gebung die Rente, die den Hinterbliebenen zu gewähren ist, obne Rücksicht auf die frübere Rente lediglich bemessen wird nach dem Arbeite verdienst. En der Mann in einem Betriebe der neuen Berufs gengssen art erwirbt. Diefe Berufsgenossenschaft würde auch gar nicht in der Lage sein, dem Manne eine böhere Rente ju jablen. Denn warum Wenn eine Rente von der Berufsgenossenschaft zu decken ift, fo wird das Soll bekanntlich aufgebracht nach Maßgabe des Arbeitsverdienstes des Verletzten oder anderer in der Berufs genoffenschaft thãtigen. Arbeiter; also für die erböbte Rente, bie Sie den Hinterbliebenen zuweisen wollen, ist in der Beruft⸗ genosfenschaft gar keine Deckung vorhanden, und auf die ältere Be. u sggenoffenschaft zurückgeben, das werden Sie um deswillen nicht rechtfertigen können, weil diese ältere Berufsgenossenschaft schon nach Maßgabe der Schwere des Unfalls und nach Maßgabe der Ver⸗ minkerung der Eiwerbsfähigkeit, die damals bei dem eisten Unfalle eingetreten war, belaftet ist. Alsg Sie würden hier diesen Saß den Sie aufstellen, gar nickt ins Leben einführen können, obne daß Sie gleichzeitig die Frage beantworten: woher soll die Deckung für

diese vermehrte Rente genommen werden? . Meine Herren. Sie seben aus meinen Darlegungen. daß ich keineswegs geneigt bin, irgend etwas, was zur Linderung der Lage der Arbeiter gereichen kann, und was billig und gerecht ist, abu · schneiden und zurückzuweisen. Aber so einfach liegen die Dinge nicht. Ich möchte Ihnen deshalb empfehlen: warten Sie ruhig ab, bis Dir mit uaserer Novelle kommen; da werden alle diese Fragen einer sachgemäßen und eingehenden Prüfung unteriogen werden, und wir werden dann koffentlich in Uebereinstimmung mit Ihnen zu dem Ziele kommen, welches der Absicht der Unfallversicherung entspricht, nämlich dazu, die Fürsorge für den verunglückten Arbeiter möglichst ausgiebig zu gestalten. ö Abg. Hempel: Meine Freunde und ich stehen den Be⸗ strebungen des Antrages mit Sympathie und Interesse gegen⸗ über, wir halten es auch für angezeigt, in den von dem Vor⸗ redner angeführten Fällen etwas zu thun, und würden sogar noch weiter gehen bezüglich des ersten Antrages dahin, daß als Arbeitsverdienst für die Bemessung der Rente für die Hinter⸗ bliebenen nicht der letzte Verdienst des Arbeiters, sondern sein altes Einkommen vor dem ersten Unfall zu Grunde gelegt wird. Es giebt aber noch andere verbesserungsbedürftige Punkte in dem Unfallversicherungsgesetz, und wir meinen daher, daß es zur Zeit noch verfrüht ist, Aenderungen vor= zunehmen, weil nicht genügende Erfahrungen vorliegen. Wir wollen deshalb nicht schon jetzt einige Punkte herausgreifen, sondern bei einer allgemeinen Revision des Gesetzes die Sache erledigen. ; Abg. Rösicke: Der Abg. Grillenberger behauptet, daß die Arbeiter in dem Unfallversicherungsgesetz wesentliche Vor— theile für sich nicht erkennen können. Ich stehe auch in der Industrie, habe Verkehr mit Arbeitern, bin Mitglied des Reichs⸗Versicherungsamts und habe die vollkommen entgegen⸗ gesetzte Erfahrung gemacht, daß die Arbeiter die Wohlthaten des Gesetzes vollkommen anerkennen und keine anderen Wünsche . Der erste Antrag kann allerdings eine Lücke aus⸗ üllen. Es wird thatsächlich in den Krankenkassen anders ver— fahren, als es der Minister auf Grund des Ges tzes hin⸗ gestellt hat. Man hat seiner Zeit nicht beachtet, daß bas Heilverfahren schon vor Ablauf der dreizehn Wochen beendigt sein kann. Die vielfach vorkommenden Ver⸗ letzungen an den Augen heilen z. B. schnell, ziehen aber immerhin eine theilweise Erwerbsunfähigkeit in den ersten dreizehn Wochen nach sich, für welche weder die Krankenkasse noch die Berufsgenosfenschaft eintritt. Diese Lücke muß die Gefetzgebung ausfüllen. Dafür muß aber den Berufsgenossen⸗ schaften ein Einfluß auf das Heilverfahren innerhalb der ersten dreizehn Wochen gewährt werden, zumal sie auch viel besser für ge⸗ eignete Spezialärzte sorgen können als die Krankenkassen, von deren Acrzten man bei dem geringen Honorar und der großen Beschäftigung keine ausreichende Fürsorge, für den Verletzten beanspruchen kann. Bei entsprechender Behand⸗ lung würden viele schwere Verletzungen in kürzerer Zeit ge⸗ heilt werden. Und es ist doch noch eine größere Aufgabe, die Schäden gänzlich zu heilen, als den Verletzten auf die Rente zu verweisen. Auch dem zweiten Antrage stehe ich fympathisch gegenüber. Das Gesetz hat sicherlich die Hinter⸗ bliebenen des getödteten Arbeiters nicht schlechter stellen wollen, wenn er in Folge eines zweiten Unfalls getödtet wird, als wenn er beim ersten Mal ums Leben ko]mmt. Diese Fälle werden indessen nicht so häufig sein. Die Rente aus dem ersten Unfall darf aber nur insoweit mit herangezogen werden, als sie nicht zusammen mit dem letzten Arbeits verdienst den früheren Verdienst des Verletzten überschreitet. Sodann hat der Minister auf die Frage hingewiesen, wer zur Zahlung verpflichtet sein folle. Ich meine, daß sehr wohl auch die frühere Berufsgenossenschaft im Verhältniß zu der früher ge⸗ währten Rente mit herangezogen werden kann. Mit den Straf⸗ bestimmungen könnte man auch einverstanden sein, wenn nur die Herren nachgewiesen hätten, daß solche Uebertretungen stattgefunden haben. (Abg. Singer: In Bayern) In dem Bericht des bayerischen Fabrikinspektors ist nur erwähnt, daß bei der Auszahlung des Lohnes eine Abrechnung darüber und über die Abzüge von Beträgen für das Unfallversicherungs⸗ gesetz beigegeben würde. Es scheint danach nur ein Irrthum vorzuliegen, sonst könnte doch ein Fabrikinspektor über eine solche Gesetzes verletzung nicht einfach zur Tagesordnung über⸗ gehen. Die Abhallung der Arbeiter von der Ausübung der Ehrenämter auf Grund des Unfallversicherungsgesetzes muß entschieden verhindert werden, wenn ich auch nur wenige, allerdings sehr bedauerliche Fälle habe erfahren können. Die Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und Arbeitern über Umgehung von Gesetzesbestimmungen wird sich nicht gut! vermeiden lassen, wenn z. B. die Arbeit dringend und der Arbeiter unentbehrlich ist. Stehe ich so den Anträgen im Allgemeinen sympathisch gegen⸗ über, so fragt es sich doch, ob wir die Sache schon 36. zum Austrag bringen sollen. Der Minister hat mit Recht auf andere verbesserungsbedürftige Punkte hingewiesen Bei dem landwirthschaftlichen Unfallversicherungsgesetz ist z. B. eine Aenderung dahin nothwendig, daß die kleinen landwirthschaft⸗ lichen Betriebe nicht mehr als Nebenbetriebe der . gelten, weil dann Zweifel entstehen, welche Berufsgeno enschaft beim Unfall in einem solchen Betriebe die Entschädi un zu zahlen hat. Ferner wünscht man, daß die Rente sᷣ ange ruht, als der Verletzte seinen vollen früheren Arbeits verdienst wieder erzielen kann, wie es bei leichten Verletzungen leicht möglich ist. Da erscheint die Rente als unangemessene Zugabe gegenüber den Arbeitern, die keine solche haben. Die

leicht durch eine Abänderung des §. 1 erzielen, in versicherungs pflichtigen Betriebes solcher nur derjenige sei, der mit einem tarer Kraft oder wenigstens * e der vielen Angriffe en diese eine . diese damals richtig oder fals

überwiegende Mehrzahl der

der Organisation. Mag gewesen sein: heute ha

find, wo Betriebsunternehmer sich ihrer Pflicht entzog dem sie Werkmeister an ihre Stelle setzten, Aber das Reichs⸗Versicherungsamt i Energie entgegengetreten. Die Weiterberathun im Plenum wurde sich nicht empfehlen. ö.

halb die Ueberweisung an eine Kommission von 14

gli

das Unfallgesetz manches Elend gemildert, manche T getrocknet hat. Doch weist das Gesetz manche Lüde auf, geschlossen werden muß. Ich bin mit dem Staats können bis zur Erledigung der Gewerbenovelle. aber ist sehr dringlich; wir als wir uns schon bei Erlaß des Unfallgesetzes Sinne ausgesprochen haben. Bei der Nevision d muß auch der 53. 65 geändert werden, welcher bestimmt wenn sich die Verhältnisse ändern, welche bei de der Unfallrente maßgebend waren, auch über die Ren andere Festfetzung stattfinden kann. Nach diesem Parag ist manchem armen Invaliden, der nur aus moralis eine ganz ö.. Arbeit übernahm,

eber aus

eauftragt wurde, gekürzt worden. Abg. Hitze beschränkt

die

der Kommission werde seine und zu den sonst geäußerten Wünschen nehmen. Abg. Freiherr von Stumm

Db em Arbeiter die Rente ein paar W

Arbeitern überhaupt noch keine Rente bekommen. fallen unter das Gesetz nur die Bauschlosser, Schlosser aber nicht.

sei gar keine Grenze zu ziehen. Aenderungen warten, bis Unfallgesetz unterstellt seien. Abg. Goldschmidt berathung mit Rücksicht

bedauert,

beantragen, welche die im zum Ausdruck bringe. Damit schließt die Diskussion. Das Schlußwort erhält Abg. Singer: erfreulich, daß die meisten Redner, sich dem Antrage günstig gegenübergestellt haben,

Liebe scheine eine nur platonische zu sein.

Es s

dafür aussprechen, daß noch vor diesen Beschwerden ein Ende gemacht werde. sind durchaus nicht mit dem

namentlich nicht mit der Höhe Renten.

der

empfunden werden.

Strafe stellen wollen, so hätte doch Grund der Berichte der Fabrikinspektoren Geltung verschaffen können.

von der Ausübung von Ehrenämtern abhalten.

weisen. Aber die Leute, die in der Zwischenzeit auf

zurückgesetzt werden und weder von der Krankenkasse noch

nicht den ruhigen Gleichmuth, dem Hr. von Boettich druck gegeben hat. Sie können nicht so lange warten verbündeten Regierungen. Der Herr Staats sekretär diesen kurzen Reichstag nicht noch mit diesem Antrag

der Offiziersgehälter bepackte.

gräbniß. Die Sache würde dann doch nicht früher zu kommen, als wenn die von dem Staatssekretär in gestellte Novelle im Herbst vorgelegt wird. Unter die

den Antrag für jetzt zurückzuziehen.

Damit ist dieser Gegenstand erledigt.

Es folgt die Berathung des Antrags Broemel, bündeten Regierungen zu ersuchen, in der nächsten

Entscheidung der in Zollsachen

Rechtsfragen dem Rechtswege oder dem v

tungsgerichtlichen Verfahren überweist. Abg. Broemel: Seit einer Reihe von Ja

über die praktijche 8

Beschwerden erhoben. So bekla

schehen ist. Das Haus hat daß alle Abänderungen des amtlichen mindestens vier ochen vor dem selben im „Centralblatt“ veröffentlicht Die Erörterungen darüber sind

Waarenverz

werden

er n würde allenfa arifs fördern, aber schwerlich eine Geschäfte herbeiführen. Da es nicht instanz herzustellen, welche gewissermaßen an Stelle des rathes über den Landestarifbehörden n,. und diesen ergangenen Entscheidungen selbständig

nicht erreicht werden. Handelte es sich nur darum, eine maßen begutachtende und berathende Behörde ein

weltere Ausdehnung des Unfallversicherungsgesetzes ließe sich

welchem eins ganz willkürliche Bestimmung über den Begriff eines dahin getroffen ist, daß ein Moior, mit elemen⸗ mit 10 Arbeitern arbeitet. In auf die Beru seno ffn haf en,

Berufsgenossenschaften an dieser

Art der Selbftverwaltung fest. Daß Versuche vorgekommen en,

bestreite ich nicht. solchen immer mit des Antrages eantrage des⸗

edern. Abg. Goldschmidt: Es muß anerkannt werden, daß hrãnen

harin einverstanden, daß die Punkte 2 und 3 vertagt werden Der Punkt 1

können ihm um so mehr zustimmen, in dem gleichen des Gesetzes

der Bemessung

n Gründen oder von seinem Arbeit⸗ utherzigkeit mit einer leichten Beschäftigung Rente von der Berufsgenossenschaft

sich auf die Erklirung, daß das

Centrum fuͤr die Kommissionsberathung stimmen wirs. In Partei Stellung zu dem Antrage

fürchtet, daß durch diesen

Antrag viel dringendere Wünsche zurückgedrän t werden können. . früher oder

später erhalte, sei nicht so schlimm, als daß Millionen von

die anderen Auf dem Lande seien aber Bau⸗

schlofser und andere Schlosser ein und dieselben Personen, hier Man möge lieber mit anderen

auch die übrigen Betriebe dem

für die Kommissions⸗ auf die Geschäftslage nicht stimmen zu können, er werde jedoch in zweiter Lesung eine Resolution Artikel 1 enthaltenen Gedanken

auch der Staats sekretär, aber seine Denn wenn er

dem Antrage eine Berechtigung zuerkennt, so muß er, sich der allgemeinen Reyision Die Arbeiter

Unfallversicherungsgesetz zufrieden,

Antrag will die Beschwerden beseitigen, die am schwersten Wenn man meint, daß das Reichs⸗Ver⸗

sicherungsamt solche Fälle verhindern könnte, die wir unter dasselbe schon längst auf seiner Meinung

Der Fall Christ beweist doch, daß Fälle vorkommen, in welchen die Unternehmer Arbeiter

Ministertisch laßt sich leicht auf eine allgemeine Revision hin⸗ mangelhafter und fehlerhafter Bestimmungen in ihrer Rente

Unfalkversicherung irgend eine Unterstützung bekommen, haben

packen. Diesen Grundsatz hätte die Regierung selbst beherzigen follen, als sie den neuen Nachtrags⸗Etat mit einer Erhöhung Die Verweisung des Antrages

in die Kommifsion bedeutet nichts als ein anständiges Be⸗

ausfetzung habe ich mich mit meinen Freunden verständigt,

einen Gesetzentwurf vors g le n, welcher die schließliche o auftauchenden

ren werden des Zolltarifs wohlbegründete gte man sich im Jahre 1888, daß die Veröffentlichung des veränderten amtlichen Waaren⸗ verzeichnisses nicht rechtzeitig und in übersichtlicher Form ge⸗ nahezu einstimmig verlangt,

Inkrafttreten der⸗

im Bundesrath noch nicht zum Abschluß gekommen, Das Haus hat sich auch für die Schaffung eines e ,, ausgesp n. s die ,,. Handhabung des

chleunige Erledigung der

elungen ist, eine Central⸗

rrigirt, ein großer Vortheil durch eine derartige neue Organisation

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welche der Bundesrath für seine Entscheidungen be

fragt, so

86 der ohnehin schon komplizirte Apparat noch schwersalliger werden. noch lieber sein. A die Entscheidung über behörden hat, praktisch , . in Zoll guten Theil des = eine befondere Behörde ei die selbst entscheidet an Antrag entspricht dem Wortlaut nach vollständig dem, was die Kommission des Reichstages bereits ,. hat. Alle administrativen Dinge, cheidung der Streitfragen, welche amtlichen Waarenverzeichnisses diesem Antrage

gerichtlichen Entscheidu besteht nun, wie in Preußen, : fragen in Zoll- und Steuersachen kein Rechtsweg, sondern

weisung dieser Streitfragen das Zweckmäßigste; denn

wenn wir die Hoffnung hätten,

mieden würden. tragen wir Bedenken, fassungsänderung zur . schiedenen Einzelstaaten die Einrichtung von Verwaltungs⸗ gerichten erfordern würde, Uebrigens wird ͤ Nubrtt eine bestimmte Waare zu rangiren wäre, immer den Zollbehörden überlassen

schon einmal fast einstimmig en hat. J des Hauses enthalten in den Petitionen ein reichliches Ma⸗ terial für gekommen, e - richtliches Verfahren möglich gewesen wäre, Namentlich sei

hauses.

betreffend erklärt in Grafen Königsmarck⸗Plaue, der

durch die Gehaltserhöhung den Gemeinden eine zu Penfionsbelastung zugemuthet würde, würde die Verwaltung

ändert nach den

standes des we Gewährung staatlicher Dienstalters

wohnern,

Gemeinden eintreten ; sollte, in jedem einzelnen Falle eine Unterstützung der Ge⸗

Eifenbahnen nothwendig geworden ist, verändert genehmigt.

zollern) betreffend die Entschädigung für an Milzbrand gefallene Thiere, empfiehlt die Agrarkommission (Referent von Wiede⸗ bach) zur unveränderten Gene Herrenhauses, da für Hohenzo anerkannt werden müsse.

sion zu.

einiger Bestimmun Wiesbaden, we Hause herübergekommen ist, der Agrarkommission, von nunmehr dem Hause anheim, hauses beizutreten.

ziehung der eing etrag enen jenigen Gemeindeab gaben,

8 *

enüber würde mir der Bundesrath immer erdings ist auch der Bundesrath, we * ngen ei , . .

wenig geeignet, eine ge zu denn er ist einen versa Es muß dafür ngerichtet werden, aber eine Behörde, Stelle des Bundesrathes. Dieser

Dem g

eit es nicht

im Jahre 1886 be⸗ so 3. B. die Ent⸗ aus der Abänderung des resultiren, würden auch nach 323 Stelle egen

anwendbar sei, 39

ist,

der Zollverwaltung, überlassen bleiben. Frage, ob ein Gesetz ; beslimmte Person zur Angabe verpflichtet wieviel fie zu zahlen hat, als Rechtsfrage der

anheim fallen. Im Reiche für Entscheidungen von Streit⸗

Bundesrath,

den verbündeten Regierungen überlassen. Die Ueber⸗ an die ordentlichen Gerichte wäre dabei ist keine weitere Einrichtung Wenn man ein verwaltungsgerichtliches Ver⸗

ist

nothwend t fahren uhren wollte, dann müßte man erst eine neue Reichs instanz ; unter günstigen Verhältnissen. ü daß unter seinen Vorgängern manche Wünsche und Vorschlãge hätten zurückgedrängt werden müssen,

schaffen. Wir wiederholen heute diesen Antrag Der Reichskanzler hat gesagt,

welche nun hervortreten zur Ausführung gelangen könnten, Zu diesen gehört eigentlich der Wunsch nach einer Resorm auf dem Ge des Zollwesens. Ich bitte Sie, meinen Antrag mit

großer Mehrheit anzunehmen.

dem Antrage wohl zustimmen, daß dadurch die Härten und welche einzelne Geschäftszweige erlitten haben, ver⸗ Aber das wird nicht der Fall sein, deshalb den Antrag anzunehmen, welcher eine Ver⸗ Folge haben würde und welcher in ver⸗

Abg. Kurtz: Wir könnten

theile,

die wir noch nicht überall haben. die Entscheidung der Frage, unter welche

bleiben müssen; die Gerichte könnten ber doch nicht entscheiden, sondern würden sich dabei auch auf Sachverständige verlassen müssen.

Abg. Witte empfiehlt, den Antrag, welchen der Reichstag angenommen hat. Die Alten

die Begründung des Antrages; es seien Dinge vor⸗ die nicht hätten vorkommen können, wenn ein ge⸗

das unendlich langsame Verfahren zu bedauern, wel

beim Bundesrath besteht.

Nach 3 Uhr wird die Berathung vertagt.

Schlußbericht der gestrigen (16) Sitzung des Herren⸗ In der Spezialdiskussion über den Nachtrags⸗ Etat, die Gehaltsverbesserungen für Beamte, Folge einer Anregung Seitens des Referenten,

Staats⸗Plinister Dr. von Goßler, für den Fall, e. roße

bisher, soweit irgend möglich, mit ihren Fonds zu

Gunsten der betroffenen Gemeinden eintreten.

Der Rachtrags-Etat wird sodann in allen Theilen unver⸗

eschlüssen des anderen . angenommen. Darauf wird die Petition des Magistrats zu Münden Staatsregierung zu einer nochmaligen Erwägung, ob der

westliche oder der östliche Arm der Fulda zur Kanalisation genommen werden soll, überwiesen.

Ueber die Petitionen des Schulvorstandes der evangelisch⸗ rmirten Gemeinde zu Em den, des Magistrats zu Emden, Schulvorstandes zu Wilhelmshaven und des Vor⸗

stfälischen Städtetages, betreffend die L fn an die

lksschullehrer in Städten von 19 und mehr Ein⸗ wird in Erwägung, daß die Regierung erklärt auch in Orten von mehr als 10 000

in eine Prüfung der Angemessenheit der Volksschullehrer und der Leistungs fähigkeit der und, wo dieselbe nicht vorhanden sein

daß sie wohnern oldung der

nden aus Titel 31 Kap. 121 des Etats in Aussicht nehmen

wolle, zur Tagesordnung übergegangen.

Alsdann wird der zweite NRachtrags⸗Etat, welcher ch die jüngst beschlossene Verstaatlichung mehrerer weiterer ohne Debatte un⸗

Den aus Anlaß eines Antrages des Abg. Graf (Hohen⸗ vom anderen Hause angenommenen Gesetzentwurf,

migung auch Seitens des ern das Bedürfniß absolut

Das Gesetz wird ohne Debatte angenommen.

Die Kommission schlägt dazu noch die Annahme einer solution vor, durch welche die Regierung ersucht wird, der nächsten Session einen Gesetzentwurf einzubringen,

welcher den Geltungsbereich des en,, betreffend die Entschädigung für an Milzbrand ge Provinzial verbände der gesammten Monarchie übertrãgt.

allene Thiere, auf die Auch dieser Resolution stimmt das Haus ohne Dis⸗

Endlich wird die Vorlage, betreffend die Abänderun en der Wegegese tze im Regierungsbezi che in veränderter Fassung aus dem anderen nochmals berathen. Der Referent Winter fel d⸗ Neuendorf, stellt den Beschlüssen des Abgeordneten⸗

Ohne Debatte beschließt das Haus demgemäß.

Die Petition des Magistrats zu Grabow a. O. um Heran⸗ Genossenschaften zu den⸗

welche auf den Grundbefitz und

das Gewerbe

für die künftige Kommunalsteuergesetzgebung überwiefen.

Schuß A ur.

nisters Dr.

r twurfs, Notariat e n,, .

maßen: l Meine Herren! Es

sehr unwesentliche Differenz zwischen der

nur darauf an, festzustellen einmal die

lnterschrijt nicht icicht finn: Abgeordnetenhaus 16 6er zu Werte ge schrift oder das Handieichen in feiner

geseßt werde oder daß der Erschienene sich ausdrücklich zu der Unter⸗

schrift oder dem Handzeichen bekennt. Je schneller dieser einfache Akt

abgewickelt wird, desto mehr liegt dies im i 1 2 t 18; e. 26 dieser Gesetzentwurf von der 3 2 über den Heglaubigungeakt abgesehen und Ihre Kommiffton 1st auch renn /

zbre Kommission wünscht nun aber, daß ei

. . sich in das Protokoll gebõren 6 ö än , . oll si ü ĩ . dem Beglaubigungsbermerk, in welcher Ren rn erer n, . be, . —— ber Mrkunde verschafft hat. Das halte ich

raktischen Interesse nicht für not ig. k ; eganz ma ü ; 1 e, . Interefse aus aber glaube re g ö ed en hat. Wollte man eine solche Rechensch 1 .

h solc t von dem Notar verla so müßte man noch einen Schritt . .

einen Sch ehen und von d k daß er über die Art und Kei his ae, n n. 3 ĩ . 9 . e. . 4 habe, ein Umftand, ; ꝛ— wie die theit d schri

. ich ö., glauben, daß kein hinreichender 1 i . von der Fassung des 5. 8. wie das Akgeordnetenhaus dieselbe , ,,, . K der Fassung des Abge⸗

D Schluß des Berichts über die gestrige (72) Si des Hauses der Abgeordneten. Dri gekeig 7 itzung setzentwurfs über die Renten güter. ritte Berathung des Ge⸗

Ueber die Reden der Abgg. von K ; . ardorff und von ö chhaupt haben wir bereits in der rn Nummer k K . in Kürze skizzirte Rede des = Freiherrn Luci ĩ nen,, ucius von Ballhausen . eine Herren! Ich hatte nicht erwartet, daß die dri = ratbung noch Anlaß geben würde zu einer K Dire fer ch kann mich aber nicht enthalten, mich gegen einige Ausführungen des ersten Redneis, des Hrn. Abg. von Karkorff., zu wenden, weil derselbe in erheblichem Maße der Königlichen Staatsregierung und der landwirthschaftlichen Verwaltung insbesondere Vorwürfe gemacht hat, die ich doch nicht obne Weiteres unwidersprochen laffen kann 36. 8e e er 2 damit begonnen, zu sagen: anz w n s ,. . 3 eres, als der Antrag des Hauses der em Hin Abg. von Kardorff muß augenscheinlich der , vollständig entfallen sein; 1 derselbe 96 . Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, in ã Session des Landtages einen Gesetzentwurf vorzulegen, . , die auf Rentengüter beiüglichen Bestimmungen der 5§5 3—7 des Gesetzes, betr. die Beförderung deutscher AÄnsiedlungen in den Provin en Westpreußen und Posen vom 26. April 1836 auf das 2 , der nt ausgedehnt werden. eine Herren, das ist wörtlich der An ist d ĩ ven, ö 6 erfüllt. e, ,, . Welche Motive die Einzelnen geleitet haben, welche unte rschrieben baben, das zu ergründen, bin ich ken el bac es e. . k . in ö. 66 wie bei einem Antrage, der ron ein. end Herren unterschrieben ist. ist e. , , . . ö

Sodann führt der Herr Abgeordnete weiter aus, es feble ei Fonds für Aussührung des Gesetzes. Dabei sagt er, die ,. wird die einzige sein, die kolonisiren wird. Sb sie die einzige ift weiß ich nicht; daß aber die Regierung in erheblichem Grade koloni⸗ firen wird, das wird für die übrigen Provinzen auch ohne Zweifel gelten. Die Regierung ist aber in der Lage, die Fonds, die dazu nöthig sind, gerade so gut zu schaffen für die andern , ,. wie sie geschaffen sind für die beiden Prodinzen im Osten. zu genügen wenigstens im kleineren Umfange vorhandene Fonds, welche der Landwirtbschaftliche und Domänen - Etat bietet; und baben wir größere Kolo nisationen, wie z. B. jetzt in der Vorbereitung begriffen sind, Kolonisationen des Wieseder Moores in Hannover, so habe ich nicht den geringsten Zweifel, daß die . des Land⸗ tages die Summen, die dazu nöthig find im Drdinarium o. . . ö . obne Weiteres bewilligen , da der Gedanke der Kolonisation ein von bei ö jederzeit e e . ist. .

Sodann vermißt der Herr Abgeordnete die Regelung der .

tbeken verbã tnisse der Kommunal verbände ꝛc. ꝛc. *. mr ö. alle diese Verbältnisse sind bereits geordnet, oder müssen bei der Bildung jeder neuen Ansiedelung geordnet werden. Dazu bedürfen vit keines neuen Gesetzes, keinen einzigen neuen Paragraphen. Die t existirenden Gesetze über die Regelung der Wegelast, a ne. der Armenlast, die Gründung neuer Ansiedelungen, die destin mungen der Kreisordnung, des Zuständigkeitsgesetzes 2c. genügen; würde geradenn ein horrendum sein, in ein Geseß eine Menge et n nnen bineinzutragen oder auch nur den Versuch ju machen, ier Dinge neu zu regeln, die bereits für die ganze Monarchie aus . reichend geregelt sind. Es liegt auch nicht der Schatten der Ver⸗ nl vor.

Sodann hat der Herr von Kardorff gefragt: wer wird denn Rentengüter gründen, der virschuldete oder unverschuldete Grund; n . Ja, meine Herren, wer Rentengüter gründen will, der muß 5 b dem Wortlaut des Gesetzes in jedem Fall, und auch ohne dieses ge e. zunächst die Hypotheken verbälinisse ordnen, wie das bei jedem

z auf, bei jeder Abtrennung von Grundbesitz selbstyerständlich ist. 9 wird weder der Käufer einer Parjelle noch der Erwerber eines . utes daran denken, ein mit Korrealbrpotheken belastetes 2 tück zu kaufen. Die Verhältnisse müsfen selbstverständlich q nn. sein, ob das nun im Gesetz fieht oder nicht. Ein über⸗ . eter Grundbesitzer wird gewiß nicht in der Lage sein, sein Gut ; err lten, denn er würde nicht die Zustimmung der Hypotheken e. 60 finden er würde genöthigt sein, die abgetrennten Parzellen 2 9. zu belasten und er würde damit etwas bieten, was für Nie e. ö acceptabel ist. Aber dazu, dem verschuldeten Grundbesitzer

. ist das Gesetz auch überhaupt nicht bestimmt. , m ,,, . n,, , . einem Bedũrfniß 56 rr Abgeordnete se ũ glaube ich alfo binweggehen zu fa, ,

gelegt find, wird der Regierung als Material

rrenhauses am Antrage der Kommisfion über eine 2 n n n, , über das 1 * 5 e i

Beglaubigung von Handzeichen (. 8, e n.

bandelt sich bei 8 8 um eine im Srunde

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der Unterschrift ist an und für sich ein böchft einfacher Akt; es kommt

n r ! al die Identität der d d die Echtheit der Unterschrift. Dafür . Notar e n r

sorgt bereits di otar soll verlangen, daß 6 Gegenwart unter die Urkunde

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örtern. Ich würde Sie bitten, den wieder eingebrachten Antr

a Enneccerus, Sombart und Genossen abzulehnen . es bei den 66 , . . Lesung zu belassen. nichts als eine Reproduktion in einer etwas modifizirteren Form d Kommissionsbeschlüsse, die bei der zweiten Lesung ö . n, , . . in der zweiten . eine ablehnende Stel-

diese Anträge eingenommen hat, so glaube ich, liegt es Mi ö

durchaus in der Konsequenz, dieselbe Stellung auch bei der 5 e Lesung einzunehmen.

lage, wie sie aus der zweiten Lesun ervo ,, n. stimmung finden möge. sung hervorgegangen ist, diese Zu

herrn von

daß der Grundbesitz von seinen Schulden befreit werden

auf Staatskosten, will ich garnicht näher . Die R e . hätte sich nicht so e, . das Gesetz für Posen halten müssen, welche nothwendig find, wenn ein gesetz auf Provinzen mit den verschiedenste ausgedehnt werden soll und wenn eine Kolonisation, die jetzt von Staatswegen unternommen wird, in Jedermanns Hand gelegt wird. Ich habe erhebliche Bedenken gegen die Unablösbarkeit der Rente, weil dadurch der Reiz zur Sparsamkeit beseitigt wird und weil dadurch der Rentengutsbesitzer in Abhängigkeit von dem Gutsbesitzer gelangt, der ihm das Rentengut ab⸗

den müsse Ich auch obne neue Kredite die Mittel finden. macht zu Ungunsten der statistischen Erhebungen in Betr schuldung, und ich deute das auch auf e n n ern äber die Zwangeverkäufe, worüber kürzlich eine intereffante kation vom Statistischen Amt erschienen ist. Ja, meine dem gegenüber muß ich das wiederholen, was ich oft auf folche Vor⸗ würse habe antworten müssen; auf, der einen Seite klagt man beim 5 in jede derartige wirtbschaftliche Diskussion über den Mangel der Statistik, über die Unzuverlässigkeit derselben, und jede Ermittelung, die stattfindet, um das Material, einer besseren Statistil 19 schaffen, gilt als unzutreffend und als ungenügend. Ich möchte wünschen. daß der Nachweis gegeben wird, wie man über wirthichaftliche Verbälinifse überhaupt genguer sich orientiren kann anders, als durch gewiffenbafte und regel= mäßige Statistik. Ich glaube, daß die Ermittelungen, die jetzt feit einer Reihe von Jahren über die Verschuldung des Gin fn e stattfindey wie auch die regelmäßigen alljäbrlichen über die Schwan kungen, Lösckungen und Neueintragungen von Hypotheken ein ganz außerordentlich wertbvolles und das beste Yee en, Beurtheilung wirtbschaftlicher Verhaltnisfe bieten. Mit dem Hinweis, mit einer e. Wendung, daß Statiftik keine Grundlage für derartige Inschauungen und Maßregeln sein könne, mich abzufinden, bin 6 nicht in der Lage. Ich 9a nach meiner Kenntniß der Verhãlt⸗ fie wir haben auf wirthschaftlichem Gebiet keine andere Grund⸗ 6 als eine genügende Statistik, und, so lästig diese Ermittelungen oft sind, und so sehr ich auch geneigt bin, meinerseits innerhalb meines Refforts die Grenzen inne zu halten, so können wir dieselben 1 2 jede . Entwickelung der Dinge wird eher ; in ĩ . an weiter spezialisirt und daß man die Statiftik Tie ganzen anderen Ausführungen, daß der Baue , . Gegengewicht gegen die 3 1 bin . mit dem Hrn. Abg. von Kardorff vollständig einverstanden; ich bin bisher der Meinung gewesen, daß der wesentlichste Wall en die Sozialdemokratie gerade der wäre, den Stand der kleineren un mittleren Besitzer zu erweitern, weil nichts konservativer macht für den Staat und die Familie, wie der eigene Besitz. Wer tbeilen . will in der Regel nur mit dem theilen, der mebr bat als er selbst; aber weniger 5 ist die Neigung, daß Jemand, der auch nur wenig besitzt, mit solchen theilen will, die gar nichts haben. Also * glaube, jeder Gesetzentwurf, der darauf gerichtet ist, den Stand ; fe fr n T en, e. zu vergrößern und zu erweitern i nützli it ei ir es ö. i. ö. 1 put er, und mit einem solchen haben wir es ie letzten Ausführungen über die Frage d ãh⸗ . baben mir fasft den Eindruck 6 ? als w * ebrige eigentlich bloß die Vorrede zu diesen gewesen wäre 24 diese ehr wichtige und tief eingreifende wirthschaftliche Frage hier noch am Schlusse der Landtage session zu erörtern. Er hat dem land⸗ e, ,, . ,, Vorwurf gemacht, daß er eine ĩ S in di 3, J r. hrende oder leitende Stellung in dieser unächst muß ich sagen, der Hr. Abg. von Kardorff weiß über haupt gar nicht, was ich in diefer Frage für eine Gin h eier L, e. habe, und kann das auch nicht wissen, weil ich meines ö . mich öffentlich darüber gar nicht ausgesprochen habe. Ich abe auch gar nicht die Verpflichtung dazu. Ich würde, wenn ich in . Frage eine entschiedene Stellung einnebmen wollte, mich aus 2 Rahmen meiner Ressortstellung vollständig binausbegeben. em Hrn. Abg. von Karderff ist doch die Reichs verfassung und die preußischen Ressortwerbältnisse bekannt; die Frage gebört zur Kompetenz des Reiches, die preußische Stimme wird einheitlich abgegeben auf Grund der Verhandlungen, die in dem Schooße der Staatsregierung über di⸗ einzelnen wichtigen Fragen stattfinden, und oh der einzelne Minister da in der Majorität oder Minorität in einer Frage gewesen ist, das wird in den allerseltensten Fällen transpiriren. In jedem einzelnen Fall ist der einzelne Ressort Minister Reichs verbältnissen gegenũber nicht in der Lage, eine andere Stellung einzunehmen als die, die die Sesammtheit deg preußischen Staats. Ministeriums eingenommen bat. 23 Ressortauffassung habe ich in meiner bisherigen Amtszeit ge—⸗ . . in , ferneren Amtszeit beibehalten . n werden, von we i . ir 3 ö. er Seite es fei, das ist mir . weiß nun nicht, ob ich in der Generaldiskussion di = liegenden Anträge erörtern soll ich darf sie gleich . 2.

Der vorliegende Antrag ist

Ich einpfehle deshalb, daß auch in der dritten Lesung die Vor

Die hierauf folgenden Reden der Abgg. Humann und reiherrn von Hammerstein sind bereits in voriger ummer im Auszuge wiedergegeben. Nach dem Abg. Frei⸗ , . nimmt das Wort

Abg. En neccerus: Dem ganz ungeheuerlichen Gedanken,

Sie hätte gewisse Aenderungen in Aussicht nehmen ige Spezial⸗ n

erhälinissen

etreten hat. Redner empfiehlt folgend rachten Antrag: pfiehlt folgenden von ihm einge—

Die ersten beiden Absätze des §. 1 dur i ö . : sãtz § ch folgende Bestimmungen

ei der eigenthümlichen Uebertragung eines Grundstücks gege Uebernahme einer festen Geldrente (Rentengut) kann die . der Rente nur zu einem Zehntheile dauernd von der Zustimmung beider Theile abbängig gemacht werden. Auf einen Zeitraum von böchstens 50 Jabren eit Gin ehung des Rentenguts vertrages kann die Ablösbarkeit anch bezüglich der übrigen neun Zehntbheile von der Zustimmung beider Theile abhängig gemacht werden, jedoch nur mit der Maßgabe, daß der Rentenpflichtige gleichwohl die Ab= lösung durch unkündbare oder nicht früher als die Rente kündbare Reichs oder vreußische Staatspapiere oder Landeskultur ˖ Renten ; ,, , 5 in

ebrigen bleibt die Feststellung der Kündigungsfri i

des , , der , en ,, e lassen. Der Rentenberechtigte darf jedoch einen höheren Abl ösungs-= betrag als den 265fachen Betrag der Rente nicht fordern, wenn er die nr. 9 uc 5 Seweit dem Rentenpflichtigen nach gesetzlicher oder = mäßiger Bestimmung das Recht, die ard, der . . langen, zufteht, kann derselbe, sofern nichts Anderes festgesetzt ist, auch tbeilweise Ablösung, jedoch nicht unter einem Zehntheil der ganzen Rente beantragen.

Er fagt welter, daß der Staat jetzt eine Staatsrentenbank grün

glaube, dag ist nicht nöthig, der Staat wird

Sodann bat noch der Herr Abgeordnete einige Ausführungen ge⸗ der Ver · bungen

ubli⸗

Brandenburger Thor, in dem Scillin. ern ,,, mjenigen von Schilling aber der

der künstlerischen Schöpfungen im Ganzen ins J

8 6 die Wabl des Platzes eine Entscheidung treffen zu wollen.

die Kon nicht einigen. Eine

jn 9 das Preisverfahren fand, ergab, daß neun Mitglieder für

Kaisers

zu schaffen, welches . Gründung des ge neg. zusammenfassendes Bild der bei der

Anschauu 3

dieses Kaisers durchaus in Widerspruch stebt. bierin begründete Besorgniß durch die architeftonischen 236

die Unablöabarkeit der Rente für kein so großes Uebel und glaubt, daß so schwerwiegende Anträge in dritter Lesung nicht mehr erledigt werden können, da sie einer genauen kommissa⸗ . orprüfung bedürfen. üüglich der Silberfrage sei . ; * e,, r. jetzt künstlich die Silber⸗ . , 6 ur zu benutzen, möglichst viel : icke rt bedauert, daß diese wichtige Vorlage von einem beschlußunfähigen Hause noch erledigt werden . Das 3 als ein Schutzwall gegen die Sozialdemokratie et. Es sei jetzt fast zur Gewohnheit geworden, einem Gesetz, welches nicht ordentlich marschiren will, diese Etiquette aufzukleben. Diese ler Sombart, so müsse sie heißen, werde ihrem Vater keine Ehre machen. Da sehe man, wie schlimm es gehen lann mit Resolutionen; Jeder lese etwas Anderes raus. Seine Stellung zur Silberfrage He der Minister unkel gelasen; man könnte aus seiner reservirten Haltung schließen, er von der Mehrheit des Ministeriums in dieser Frage überstimmt werde, er (Redner) ziehe nicht diesen Schluß und hoffe, daß die Herren noch lange auf die Doppelwährung warten muͤssen. Das Programm des Hrn. von Hammerstein sei rein sozialistisch. Mit wessen Geld olle denn die Landwirthschaft schuldenfrei emacht werden? Die Forderung der Sozialdemokratie: das echt auf Arbeit uns auf einen bestimmten Lohn, sei eine viel berechtigtere als die Forderung des Hrn. von Hammerstein. Durch solche Programme und durch die gegenwärtige Steuer⸗ politik treibe man nur die Massen in die Reihen der Sozial⸗ demokratie. Wäre es bei dem allgemeinen Jammern und Klagen der Landwirthe nicht angebracht, einmal eine gründ⸗ lich Enguete über die Lage der Landwirthschaft anzustellen? Er wünsche, daß das Gesetz heute abgelehnt werde, und wenn nnen mn i a. 8 werde man sich trösten J n Brühl; es wird hoffentlich s ; eben zh auf ige 8e. ö J,, . em noch die Abgg. Gerlich und Arendt für di , , 22 besonderer . nken über die D ü i ĩ ö. . oppelwährung, wird die Genera n der Spezialdebatte wird der Antrag Enneccerus 1 . und das Gesetz unverändert ann, Bere , ,. 6 die , 367 Freisinnigen, einiger Konserva ar, , h iven und des Abg. von Kardorff ; rauf wird eine Petition von Anwohnern des Dra sees wegen Heranziehung ihrer Grundstücke zu einem 6 . e Forderung, dem Deichverband e ingflusses auf ück⸗ fn, 3 gflusses aufzuerlegen, zur Berück⸗ ine Reihe von Petitionen von lokalem Int i Uebergang zur Tagesordnung erledigt. . Schluß 33, Uhr.

Dem Reichstage ist Seitens des Reichskanzle hie, n, ,, . ö w . enk ma ür Kaiser Wil 15

. ö helm L, zugegangen. . as Nationaldenkmal für Se. Majestät den Hochseli , . Wilhelm J. wird auf dem durch n, n. bäude „an der Schloßfreiheit“ entstehenden Platze errichtet. 3) Dasselhe erhalt die Gestalt eines Reiterstandbildes. I) Der Reichskanzler wird ermächtigt, über einen Entwurf für das Denkmal einen engeren Wettbewerb auszuschreiben.

Die Begründung, der ein Plan des künfti S . z es künftigen S e en , beigege ö ist, lautet: ö urch de esetz, betreffend die Vorarbeit ü ional denkmal Kaiser Wilhelms L, vom 23. . . Preis bewerbung Bebufs Gewinnung eines geeigneten Entwurfs für das Denkmal die Summe von 106 000 Æ zur Verfügung gestellt worden., In Ucbereinstimmung mit dem Bundesrath und Reichstag, 7 bei der Bildung des Preisgerichts durch die Beschlüsse vom 2 Februar und 30. März 1889 mitgewirkt haben, ist diese Preis- bewerbung durch eine Vorkonkurrenz eingeleitet worden, um zunächft über den Platz und über die allgemeine Form und Art des Dent mals ein Urtheil zu gewinnen. . wurden von den verfügbaren r S zu Preisen verwendet, d s 2. Gewährung von Preisen für die Hare . ei welcher nach endgültiger Entscheidung über die PVlatzfrage das ,. e, e. ausschließliche Aufgabe bilden sollte. . . er Vorkonkurtenz wurden 5 Entwürfen Preise zuerkannt, den Entwürfen der Architekten Wilbelm Rettig und f sowie des Architekten Bruno Schmitz je * . . den Entwürfen des Bildbauers Adolf Hildebrand. des Bildhauers 8 . rofessor Fritz Schaper und auer of Scilli je ei 6. 3. rofessor Johannes Scilling je ein . on den überharpt zur Bewerbung zugelassenen Entwürf die Mebrꝛabl einen Platz vor dem , de wäblt; unter den Uebrigen hatte sich die größere Hälfte für den Pariser Platz, eine nicht viel kleinere Zabl für die Schloßfreibeit ,. nur einzelne batten einen Platz an der Schloßbrũcke f . dem Opernplatz gewäblt. Was die zreisgekrönten Entwürfe etrifft, so ist derjenige von Rettig und Pfann auf die westliche e. des Königepsatzes, derjenige von Schmitz auf den Schnitt- 3 de, , . w Chaussee berechnet rend ö on Hildebrand ein Platz i i ; selbst, in den Entwürfen von Hilgers und Sr . 2 . 2

vernplatz

Verdienstlichkeit uge gefaßt, obne zu⸗

Das Urtheil des Preisgerichts hatte lediglich die

latzfrage konnte auch nach Abschluß der Prüf 2 beschafften Gedankenmaterials 3 e e ,n

näbere Erörterung, welche diese F

rage im An⸗ vor dem Brandenburger Thor, fünf Mitglieder für ei ie nm. nern der Stadt, und jwar zum Theil ar 3 ei 4 ; 55 Tbeil für den Pariser Platz sich aussprachen. n . er Entscheidung der Platzfrage wird als leitender Gesichts . . Erwägung zu dienen haben. daß das Denkmal in erfster ie e monumentale Darstellung der Gestalt des Hochseligen zu geben haben wird. Darüber hinguszugehen und ein Werk

; ‚. am gewesenen Kräfte und Personen

bringt, würde die Gefabr begründen, ; die 1. . Person des verewigten Kaisers entweder ju sehr in den tergrund gedrängt werden oder aber mit einem Aufwand ron atbos zur Darstellung gelangen müßte, welcher mit dem Charakter

In der That hat die

welche in der Vorkonkurrenz v fich di J zogen, ibre Bestaͤtigung . ich die Aufmerkfamteit auf

So sehr der künstlerische .

Abg. von Eynern hält im Gegensatz zum Vorredner

dieser Entwürfe au * ĩ derselben gelungen, *,. ee me, fe, n, so ist es doch keinem der Macht und in der

. . Ee rr e, ,,, .