1890 / 141 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Jun 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Zu der Abendunterhaltung, welcher auch Ihre Majestät die Kaiserin und Königin beiwohnte, waren im Ganzen etwa 359 Einladungen an hervorragende Persön⸗ lichkeiten aus Berlin und . ergangen. Ihre Majestät wurde von Sr. Königlichen Hoheit dem Kronprinzen von Italien geführt und nahm an einem der im Vorder⸗ grunde aufgestellten kleinen Tische zwischen dem Kronprinzen von Italien und Sr. Königlichen Hoheit dem ann , Rupprecht von Bayern Platz; der Kronprinz von Italien saß zur Rechten Ihrer Majestät. Se Majestät der Kaiser und König trug die . des 1. Garde⸗Regiments z. F. Das Programm war das folgende:

1) Ouverture zur Oper ‚Euryanthe! von Weber; 2) „Archibald Douglas‘, Ballade von Löwe, gesungen von Hrn. Krolop; 5) Wiegen⸗ lied“, schwäbisches Lied von Koß, gesungen von Frl. Leisinger; 4) „Heinrich der Vogler! von Löwe, gesungen von Hrn. Bulß; 3 Träume“ von Wagner; 6) ‚Er, der Herrlichste von Allen“ von Schumann, beide Nummern gesungen von Fr. Sucher; 7) Prinz Eugen“. Volkslied, vorgetragen von einem aus den vereingten Musikkayellen des 1. Garde- Regiments z F. und des Garde ⸗Füsilier⸗Regiments gebildeten Orchester; 8) Ouverture zur Oper Oberon. von Weber; 9) „Am Meer“ von Schubert; 10) „Sei mir gegrüßt“ von Schubert, beide Nummern gesungen von Hrn. Sylva; 11) „Prinz Eugen“ von Löwe, gesungen von rn. Krolop; 12) Duett aus der Oper „Der Widerspänstigen Zähmung von Goetz, gesungen von Fr. Sucher und Hrn. Bulß; 13) Krönungs⸗ marsch aus der Oper „Der Prophet“ von Meyerbeer. ;

Nach Schluß des Concerts wurde der Thee eingenommen.

Der Bundesrath hielt gestern unter dem Vorsitz des Vize⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staatssekretärs des Innern, Dr. von Boetticher eine Plenarsitzung ab. Zur Vorlegung gelangte eine weitere Sammlung von Aktenstücken über Ost⸗-Afrika sowie ein Antrag Sachsens, be— treffend den Aufruf und die Einziehung der Fünf— hundertmarknoten des Leipziger Kassenvereins in Leipzig. Dem Entwurf eines elsaß⸗lothringischen zr Hhrungt setzes zu dem ,, über den Schutz von Vögeln wurde nach den Beschlüssen des Landes⸗ ausschusses die Zustimmung ertheilt; ebenso dem Entwurf eines Asaß lothringischen Gesetzez über die öffentlichen Ge⸗

tungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen zu Elber⸗ feld, zu Hannover und zu Berlin, 78 Verletzungen auf die Hessische Ludwigs Eisenbahn, 5 . auf den Ver⸗ waltungsbezirk der Königlichen Eisenbahn⸗-Direktion zu Brom⸗ berg und je eine Verletzung auf die Königlich irren n gen Staatseisenbahnen, auf die , ,, der Königlichen Eisenbahn⸗-Direktionen zu Altona und zu Berlin. Von Vahn— beamten und Arbeitern im Dienst wurden beim eigentlichen Eisen⸗ bahnbetriebe 21 getödtet und 122 verletzt, von Steuer⸗ u. s. w. Beamten 1 verletzt, von fremden Personen (einschließlich der nicht im Dienst befindlichen Bahnbeamten und Arheiter) 10 getödtet und 11 verletzt. Außerdem wurden bei Neben—⸗ beschäftigungen 29 Beamte verletzt. Von den sämmtlichen Un⸗ fällen beim Eisenbahnbetriebe entfallen auf: A. Staatsbahnen und unter Staatsverwaltung stehende Bahnen (bei zusammen 37 265,31 km Betriebslänge und 86s 59g 341 6 erten Achskilometern) 180 Fälle, darunter die größte

nzahl auf die Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktionen zu Köln 66 (25), zu Erfurt (18) und zu Berlin (17), ver hältnißm äßig, d. h. unter Berücksich—⸗ tigung der geförderten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Längen, sind auf den Großherzoglich oldenburgischen Staatseisenbahnen und in den Verwaltungsbezirken der König⸗ lichen Eisenbahn-Direktionen zu Altong und zu Erfurt die meisten Unfälle vorgekommen. B. Größere Privat⸗ bahnen mit je über 150 km Betriebslänge = bei zu⸗ sammen 1436,07 km Betriebslänge und 19157 132 geför⸗ derten Achskilometern) 9 Fälle und zwar auf die Hessische Ludwigs⸗Eisenbahn 7 Fälle, auf die Schleswig⸗Holsteinische Marschbahn und die Ostpreußische Südbahn je 1 Fall. &. Kleinere Privatbahnen mit je unter 150 km Betriebs länge (bei zusammen 1551,51 km Betriebslänge und 19 063 577 geförderten Achskilometern) 3 Fälle und zwar auf die Krefelder Eisenbahn 2 Fälle und auf die Lübeck⸗ Büchener Eisenbahn 1 Fall.

Der Kaiserliche Botschafter in St. Petersburg, von Schwei nitz, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fungirt der erste Sekretär der Botschaft, Legations⸗Rath von Pourtalas als Geschäftsträger.

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Leopold den bereit stehenden Wagen und fuhr unter Glocken⸗ geläut durch die reich beflaggte Stadt (Olgastraße) in die Friedrichsau, in welcher die Truppen unter dem Kommando des General⸗Lieutenants von Haldenwang in k in zwei Treffen standen. Die bis zum

chluß vom Wetter begünstigte Parade nur auf dem Heimmarsche wurden die Truppen vom Regen überrascht verlief glänzend; das Dragoner⸗Regiment Nr. 26 wurde Sr. Majestät sowohl im Schritt, als beim zweiten Defiliren im Trab durch den Regiments-Chef Prinzen Wilhelm von Württemberg, Königliche Hoheit, vorgeführt. Nach beendigter Parade nahm der König die Meldungen der Offi⸗ ziere entgegen und fuhr sodann in den „Kronprinzen“, in welchem ein Diner stattfand, zu dem auch Regierungs⸗Präsi⸗ dent von Lamparter und Ober⸗Bürgermeister von Heim ge⸗ laden waren. Während des Diners spielte die Musik des Feld⸗ Artillerie Regiments König Karl (1. Württ.) Nr. 13. Um 1 Uhr 30 Minuten fuhr Se. Majestät wieder nach Stutt⸗ gart zurück. Ober⸗Bürgermeister von Heim hatte sich zur Ver⸗ abschiedung auf dem Bahnhofe eingefunden und brachte bei der Abfahrt des Zuges ein mit Begeisterung aufgenommenes Hoch

auf den König aus. , .

Ulm, 1I. Juni. Wie das „Ulmer Tgbl.“ schreibt, wird zum Münsterfest als Stellvertreter Sr. Majestät des Kaisers Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Leopold von Preußen mit dem Chef des Generalstabes der Armee Grafen von Waldersee und dem Oberst-Lieutenant von Lippe hier eintreffen und im Kaiserlichen Gouvernement Wohnung nehmen. Ihre Majestäten der König und die Königin von Württemberg werden im russischen Hof, Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die rinzessin Wilhelm mit Gefolge bei dem Ober-Bürgermeister von Heim im Rathhause logiren.

Baden.

Karlsruhe, 12. Juni. Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat, der „Karlsr. Ztg.“ zufolge, die DDr. A. Sauer und F. Schalch in Heidelberg mit der Eigen⸗ schaft etatsmäßiger Beamten zu Landesgeologen ernannt.

Bei dem mit dem Großherzogthum Hessen unter dem 4. d. M. zu Weinheim vereinbarten Staatsvertrag handelt es sich um die von Hessen zu erbauende Sta ats⸗

2Tenl(Better- nes LL 2 2 22 * * 2 * 2 2 61 121 4141 ** ,.

sowie von Bewässerungen und Entwässerungen. Ferner wurde beschlossen, die von der betreffenden stän— digen Kommission ausgearbeitete dritte Ausgabe eines Arzneibuchs für das Deutsche Reich vom 1. Januar 1891 in Geltung zu setzen. Dem Antrag eines Knapp— schafts vereins auf Zulassung zur selbständigen Durch— führung der Invaliditäts- und Altersversicherung wurde die ustimmung nicht ertheilt. Eine Anzahl von Eingaben, betreffend Revision des Markenschutz⸗ beer, ferner eine Eingabe mehrerer Porzellanmalereibesitzer, etreffend die Aenderung der Vorschrift im 8. 5 Ziffer 1 des Gesetzes über das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste, wurde dem an n , eine Anzahl sonstiger Ein⸗ gaben den zuständigen Ausschüssen überwiesen.

Dem Vernehmen nach find die Vorbereitungen zur Ein⸗ berufung einer Enquéte⸗Kommission für die Reform des Unterrichtswesens, welche der Minister der geistlichen Angelegenheiten in seiner im Hause der Abgeordneten am 18. März d. J. gehaltenen Rede in Aussicht . hat, schon seit einiger Zeit im Gange. Es sollen der Kommission, zu welcher Vertreter der verschiedensten Interessengebiete und Richtungen einberufen werden sollen, bestimmte Fragen vor⸗ gelegt werden, aus deren Beantwortung sich das Bedürfniß und die Richtung, in welcher sich etwa die Reform zu bewegen haben würde, ergeben würde. Die gründliche Vorbereitung der einschlägigen Fragen wird indeß die Einberufung der Kommission erst zum Herbst möglich machen.

In einem Spezialfalle hat sich der Minister des Innern über die Beleihungsgrenze für Liegenschaften bei Sparkassen dahin ausgesprochen, daß nach Nr. 4a. des Spar— kassen⸗ Reglements vom 13. Dezember 1838 es eine der Haupt⸗ aufgaben der Sparkassen sei, die Spareinlagen gehörig sicher zu stellen. Dieser Grundsatz verpflichte zur möglichsten Vor⸗ sicht, um Verluste auszuschließen. Demgemäß müsse bei der Hergabe von Hypotheken⸗Darlehen Seitens der Sparkassen⸗ verwaltungen der dauernde Werth des betreffenden Grund⸗ stücks als Maßstab zur Beurtheilung der Sicherheit zu Grunde elegt werden, da der zeitige Grundstückswerth in Folge von ißernten, Verkehrsstockungen und anderen Kalamitäten erheblich sinken kann. Diese Erwägungen hätten zu dem seither konstant festgehaltenen Grundsatze. geführt, daß bei Sparkassengeldern . die Beleihung von Liegen⸗ schaften nicht über den 221½ fachen Betrag des Grundsteuer— Reinertrages hinausgehen darf. Hiervon abzuweichen und den 25 fachen Grundsteuer⸗-Reinertrag als Beleihungsgrenze für zulässig zu erachten, müsse er im Interesse der bei Aus⸗ leihungen von Sparkassengeldern zu wahrenden unbedingten Sicherheit Bedenken tragen. Wenn einzelnen, mit der Garantiepflicht einer Provinz ausgeftatteten Kreditinstituten eine Beleihung zum 256 fachen Grundsteuer⸗-Reinertrage nach⸗ gelassen sei, Jo sei hierin noch kein ausreichender Anlaß zu finden, den Sparkassen eine gleiche Beleihungsgrenze einzu— räumen, da die Zweckbestimmung ersterer Institute von den⸗ jenigen der Sparkassen wesentlich verschieden ist und die Garantiepflicht einer Provinz eine festere Grundlage bietet.

Nach der im Reich s⸗Eisenbahnamt aufgestellten, in der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗-Anzeigers“ veröffentlichten Nachweisung der auf deutschen Eisenbahnen ausschlleßlich Bayerns im Monat April d. J. beim Eisenbahnbetriebe (mit Ausschluß der Werkstätten) vorgekommenen Unfälle waren im Ganzen zu verzeichnen; 11 Entgleisungen auf freier Bahn, 19 Entgleisungen und 11 Zusammenstöße in Stationen und 151 sonstige Unfälle (Ueberfahren von Fuhrwerken, . im Zuge, Kesselexplosionen und andere Ereignisse beim

isenbahnbetriebe, sofern bei letzteren Personen getödtet oder verletzt worden sind). Bei diesen Unfällen sind im Gan en, und zwar größtentheils durch eigenes Verschulden, 255 Per⸗ sonen verunglückt, sowie 44 Eisenbahnfahrzeuge 3 und 82 unerheblich beschädigt. Von den beförderten Reisenden wurden 4 getödtet und S6 verletzt, und zwar entfallen; je eine Tödtung auf die Krefelder Eisenbahn und auf die Verwal⸗

Der General⸗Feldmarschall Graf von Blumenthal, General⸗Inspecteur der IV. Armee⸗Inspektion, r des Magde⸗ burgischen Füsilier⸗Regiments Nr. 366 und des Reitenden Feld⸗ jäger⸗Corps, ist vom Urlaub hierher zurückgekehrt.

Der Gouverneur der Festung Mainz, General⸗-Lieutenant von Reibnitz ist hier angekommen.

Dem Landrath Brasch zu Prüm, Regierungsbezirk Trier, ist die kommissarische Verwaltung des Landrathsamts ini Kreise Insterburg, Regierungsbezirk Gumbinnen, übertragen worden.

n der Dritten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und 8 wird eine Zusammenstellung der versteuer ten Rübenmengen sowie Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im deutschen Zollgebiet im Monat Mai 1890 veröffentlicht.

und Quartierliste

Der „Nachtrag zur Rang—⸗ der Kgiserlich deutschen Marine für das Jahr 1896*“, . Ende Mai, ist bei Mittler u. Sohn in Berlin erschienen.

Kiel, 13. Juni. (W. T. 9 Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Heinrich sowie der Herzog und die Herzogin zu Schleswig-Holstein⸗ Sonderburg⸗-⸗Glücksburg sind heute um 5 uhr Vor⸗ mittags hier eingetroffen; Erstere begaben sich mit dem Prinzen Waldemar durch die reich geschmückte Stadt nach dem Schlosse; Letztere setzten die Reise nach Grünholz fort.

Bayern.

München, 11. Juni. Von bestunterrichteter Seite geht der „Allg. Ztg.“ die Mittheilung zu, daß die in den letzten Tagen von verschiedenen Zeitungen gebrachten Nachrichten über Dislokationsveränderungen in der bayerischen Armee Anspruch auf Richtigkeit nicht machen können, nach⸗ dem maßgebenden Orts bestimmte Festsetzungen hierüber noch nicht getroffen sind und vor der reichsgesetzlichen Genehmigung der Militärvorlage überhaupt nicht getroffen werden können.

Im Befinden des Staats⸗Ministers Dr. Freiherrn von Lutz ist heute Mittag einige Erleichterung eingetreten. Das Bewußtsein kehrte etwas zurück, er erkannte seine Umgebung und vermochte einige Worte zu sprechen. Im Laufe des Vormittags ließen sich Se. König— liche Hoheit der Prinz⸗Regent, die Prinzen Leopold und Arnulph sowie die übrigen Prinzen des Königlichen Hauses, die Vertreter der auswärtigen Höfe, die Staats⸗Minister u. s. w. nach dem Befinden des Patienten erkundigen. Die Gefahr für das Leben desselben ist in Folge der anhaltenden Schwäche eine große, die Theilnahme in allen Kreisen eine herzliche. Heute Abend 614 Uhr ist das folgende Bulletin a, . worden:

„Der Tag verlief in Bezug auf allgemeine Ruhe weit besser als der vorangegangene, doch ist die Schwäche noch immer groß; die Herzkraft bedarf noch einer bedeutenden Hebung, um eine wesentl iche Besserung des Gesammtzustandes erhoffen zu lassen. Dr. Stieler.“

Württemberg.

Stuttgart, 123. Juni. Se. Majestät der König hat, wie der „St.⸗A. f. W.“ meldet, Se. Königliche Hoheit den Prinzen Leopold von Bayern unter die Großkreuze des Ordens der Wüuͤrttembergischen Krone aufgenommen. Heute empfing der König den neuernannten Königlich Großbritannischen Winister⸗Residenten am Königlichen Hoflager Victor Drumm ond in Audienz, um dessen Beglaubigungsschreiben entgegenzunehmen.

ker mn Vormittag fand auf dem Exerzierplatz in der Friedrichsau bei Ulm die Parade der dortigen Garnison vor Sr. Majestät dem König statt. Der König war mit Gefolge um 9 Uhr 10 inuten mittels Sonderzuges in Ulm eingetroffen und auf dem Bahnhof, auf welchem sonst kein Empfang stattfand, durch Se. Königliche Hoheit den Prinzen Leopold von Bayern, komman— direnden General des 1. Bayerischen Armee⸗Corps aufs herzlichste begrüßt worden. Unter lebhaften Hochrufen der Einwohnerschaft bestieg Se. Majestät mit dem Prinzen

Ta ngnsrreTe von-; 7 ; Erschließung des mittleren hessischen Odenwalds. Die Bahnlinie soll auf einer Länge von 18 km das bei Weinheim mündende Waschnitzthal durchschneiden und 2 km lang auf badischem Gebiet verlaufen. Man erwartet von der neuen Strecke auch für Baden wirth⸗ schaftliche Vortheile und finanzielle Zuflüsse für die Main⸗ Neckar⸗Bahn. In dem Vertrage sind die 5 staatsrecht⸗ lichen Vorbehalte enthalten. Baden behält sich das Recht vor, die inländische Strecke nach Ablauf von 25 Jahren zu erwerben. Der Vertrag wird hinfällig, wenn der Betrieb

nicht binnen 7 Jahren eröffnet ist.

Sessen.

Darmstadt, 11. Juni. (Darmst. Ztg.) Die Erste Kammer tritt am 24. Juni zu mehreren Sitzungen zu⸗ sammen, um alle noch ruͤckständigen Vorlagen zu erledigen. Unmittelbar darauf wird der 26. Landtag geschlosfen werden.

Sach sen⸗Weimar⸗Eisenach

Weimar, 12. Juni. (Th. C.) Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin haben 6 zu längerem Aufenthalt nach Schloß Belvedere, die Erbgroß⸗ herzoglichen Herrschaften nach Ettersburg begeben.

Am 10. d. M. fand in Ru dolstadt, woselbst vom 8. bis 10. eine Ausstellung des Thüringischen Fischerei⸗ Vereins zugleich mit der Jahresversammlung dieses Vereins veranstaltet war, eine Konferenz von Vertretern thüringischer Staaten zur Berathung verschiedener die Fischerei und Fis . betreffenden Angelegenheiten falt. Der Vorsitzende des Fischerei⸗Vereins von Wurmb⸗ Porstendorf war zu derselben hinzugezogen. Von dem Verein wird namentlich der Erlaß eines Genossenschaftsgesetzes für das Fischereiwesen erstrebt.

Braunschweig.

Braunschweig, 13. Juni. (W. T. B.) Gegenüber den in der Presse zirkulirenden Gerüchten, betreffend den Gesundheitszustand Sr. Königlichen heit des Prinzen lbrecht von Preußen, egen ten von Braunschweig, konstatiren die amtlichen „Braun⸗ schweigischen Anzeigen“, daß die Wiederherstellung Sr. Königlichen Hoheit von einem heftigen Anfall von Grippe einen vollständig normalen Verlauf nimmt, und daß das Befinden Höchstdesselben ein durchaus befriedigendes ist.

Oefsterreich⸗ Ungarn.

Wien, 12. Juni. Wie die „Politische Korrespondenz“ meldet, hätte das Handels⸗Ministerium die Privatbahnen aufgefordert, über den möglichen Zeitpunkt der Einführung des Kreuzer-Zonentarifs bis zum 15. Juli d. J. An⸗ träge zu stellen und die Aussig⸗Teplitzer sowie die Leh tz tenen Eisenbahn angewiesen, ab 1. Oktober d. J. den Kreuzer⸗Zonentarif einzuführen.

Pest, 12. Juni. (W. T. B.) In dem Aus schuß für auswärtige Angelegenheiten der ungarischen Deleggtion erklärte der Minister des Auswärtigen Graf Kälnoky auf eine ber lch Anfrage des Delegirten Falk: Er habe ihatsächlich von Serbien eine Note erhalten, deren Inhalt den Mittheilungen der Blätter entspreche. Der Ausschuß nahm sodann den Dispositionsfonds an. Der Sektions-Chef von Szögyenyi machte ferner die Mit⸗ theilung von der Anstellung von Rechtsanwälten bei den Konsulaten; sie sei bisher bei den Konsulaten in St. Petersburg, Moskau, Sofia und Varna durchgeführt worden.

Im Heeres-Ausschuß der ungarischen Dele⸗ gation gab der Kriegs-Minister die Erklärung ab, daß eine Vermehrung der Offiziere des Friedensstandes nicht beabsichtigt sei, doch habe er gegen den Uebertritt von n,, . denen er großes Vertrauen ent⸗ gegenbringe, zum aktiven Heere nichts einzuwenden.

Der Budgetausschuß der österreichischen Dele⸗ gation genehmigte den Bericht des Referenten Freiherrn von Walterskirchen mit einigen Abänderungen, nachdem die Ver⸗ handlung über den allgemeinen Theil auf Wunsch des Grafen

Kälnoky in vertraulicher Sitzung behandelt worden war. So—

dann n, en. k des gemeinsamen inanz⸗ ums ohne Debatte genehmigt und der

, „Zollgefälle“ 2 z

Großbritannien nnd Irland.

London, 12. Juni. (WB. T. B) In der heute Nach— mittag im Carlton⸗Club . und ch uf h besuchten Versammlung der konservativen Partei wies der Marquis von Salisbury auf die dringende Nothwendigkeit hin, der von der Oppofition ver— e Verschleppungstaktik entgegenzutreten und chlug zu diesem weck eine Abänderung der Geschäftsardnung des Unterhäu fes dahin vor, daß die Gesetzuorlagen, die das Stablum der Berathung in dem Comitè des Unterhauses erreicht haben, nöthigenfalls bis zur nächsten Session zur Berichterstattung zurückgestellt werden können. Lord Salisbury bemerkte gleichzeitig:; die Regierung sei entschlossen, auf die Gesetzyorlazen über den Zehnten sowie über den Rückkauf von Ländereien in Irland und über die Entschädi ung der Wirthe, denen die Licenzen entzogen worden sind, nicht zu verzichten. Die Vers ammlung war mit den Vorschlägen Lord Salisbury's im Allgemeinen nicht einverstanden und sprach fich mehr für eine Herb st-Session aus. Dem Vernehmen nach würde die Regierung die Angelegenheit in erneute Erwägung ziehen.

Im Unterhause erklärte heute der Unter⸗Staatssekretär Fergus son: Portugal habe den gemeinschaftlichen Vor⸗ schlag Englands und der Vereinigten Staaten, die Frage der Dela gog⸗Eisenbahn einem Schi ds spruch zu unter— breiten, im Prinzip angenommen. Aaf' die an ihn gerichtete Anfrage, ob die gestrigen Mittheilungen eines hiesigen Abendblattes über eine erfolgte oder unmittelbar bevorstehende englisch-deutsche Verein⸗ barung über die englische und deutsche Ein— flußsphäre in Afrika im Wesentlichen wahr feien, erklärte der Unter⸗Staatssekretär: über diesen Punkt könne gegenwärtig keine Erklärung abgegeben werden. Er sei davon überzeugt, daß Lord Salisbury an seinen Erklärungen festhalten werde; etwas Weiteres könne er nicht sagen. 3

Obwohl die Zollkommission der Deputirten⸗ kammer fich gegen den Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Zollregimes für Tunis, aussprach, hat das Kabinet beschlossen, die Wealage aufrecht zu er⸗ halten und nur gewisse Abänderungen zuzulassen.

Rußland und Polen.

St. Petersburg, J. Juni. (W. T. B.) Der „Russische Invalide“ verbffentlicht eine Ordre, nach welcher in diesem Jahre ein Luftschiffer-Uebungspark und im Jahre 1891 eine Luftschiffer-Festungsabtheilung ge— bildet werden soll. .

Ein heute veröffentlichtes Gesetz bestimmt, daß Kredit⸗ bewilligungen, die durch die Generalversammlungen solcher Eisenbahn⸗-Gesellschaften, welche der Krone Geldfummen schulden, beschlofsen werden, der Bestätigung der Regierung unterliegen; auch ist die Regierung befugt, eventuell Maß— nahmen zur Tilgung der Privatschulden solcher Gesellschaften zu irre. Ein weite res Gesetz ändert die Vorschriften, betreffend die Arbeit Minderjähriger und Frauen in . im Sinne eines erweiterten Schutzes dieser Arbeiterkategorien ab und dehnt diese Vorschristen sowie die— jenigen, betreffend die Schulpflicht minderjähriger Arbeiter, auf die Handwerksstuben aus.

Italien.

Rom, 12. Juni. (W. T. B.) Die „Riforma“ be— merkt zu den Reden des Grafen Kälnoky in den De⸗ legationen; Die Erklärungen des Grafen Kaälnoky hellten die Lage sowohl bezüglich der allgemeinen Politik als auch der Politik des Orients auf und seien, was den Orient anbetreffe, mit Freuden zu begrüßen. Graf Kälnoky habe formell die Versicherungen erneuert, daß die Politik Oesterreich Ungarns, seiner Alliirten und Englands nur die Unabhängigkeit der Balkanstaaten im Auge habe. Das Vorgehen der österreichischen Regierung ermögliche eine voll— stän dige Uebereinstimmung mit der italieni schen Regierung, deren Programm die Entwickelung der Natio— nalitäten, die Kräftigung und Selbständigkeit dieser Staaten im Einklang mit der Achtung der Verträge sei.

Der Deputirten-Kamm er ist von der Regierung ein Gesetzen wurf mit iolgenden zwei Artikeln narngeleg:

Parlamentarische Nachrichten.

. 9 der heutigen (16) Sitzung des Reichstages, welcher am Bundesrathstisch der Staats⸗-Minister Dr. von Boetticher, Staatssekretür des Auswärtigen Amts eiherr Marschall von Bieberstein, Staatssekretär des Reichs-Justizamts von Oehlschläger und andere Bevollmächtigte zum Bundesrath bei⸗ wohnten, stand an erster Stelle auf der Tagesordnung die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ab⸗ änderung von Bestimmungen des Strafgesetzbuchs, dessen Wortlaut bereits in Nr. 120 des „R. u. St -A.“ ver⸗ öffsesV

Berichterstatter Abg. Klemm führte aus, daß diese Vor— lage eine Lücke des Strafgesetzbuchs ergaͤnze und es wäre nur die Frage, ob man im Wege der Novellengesetzgebung vor⸗ gehen oder warten solle bis zu einer allgemeinen Revision des Strafgesetzbuchs. Die Vorlage sei jedoch sehr dringend und deshalb müsse man sofort vorgehen. Redner beantragte die w der Vorlage in einer Kommission von 14 Mit⸗ gliedern.

Bei Schluß des Blattes erhielt das Wort der Abg. Gröber.

(Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichs⸗ tages befindet fich in der Ersten Beilage.)

In der heutigen (17) Plenarsitzung des Herren⸗ hauses, welcher der Justiz-Minister Dr. von Schelling nebst Kommissarien beiwohnte, wurde zunächst die Abstimmung über den in der vorigen Sitzung nur handschriftlich vorliegenden Antrag der Agrarkommission auf Annahme einer Resolution zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Entschädigung für an Milzbrand gefallene Thiere, wiederholt.

Die Resolution lautet:

Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, in der nächsten Session einen Gesetzentwurf einzubringen, welcher den Geltungs⸗ bereich des Gesetzentwurfs, betreffend die Entschädigung für an Milzbrand gefallene Thiere, auf die Provinzialverbände der ge— sammten Monarchie überträgt.

Das Haus trat auch heute dem Antrage der Kom— mission bei.

Es folgte die einmalige Schlußberathung des. Gesetz⸗

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bürgerrecht und sprach sich in der dabei gehaltenen Rede über die Nachtheile aus, welche aus dem Zurückziehen Englands oder Deutschlands aus Afrika entstehen würden. Sollte Deutschland gezwungen sein, Afrika zu verlassen, so würde das auch für das britische Unternehmen verhängnißvoll sein. Sowohl Deutschland, wie England würde es zum Vortheil gereichen, wenn beide Staaten zu einem schnellen Ein⸗ vernehmen gelangten.

Der Rath der Londoner Handelskammer hat be— schlossen, dem Premier Lord Salisbury durch eine Ab⸗ ordnung eine Denkschrift überreichen zu lassen zu Gunsten der Aufrechterhaltung der britischen Interessen in Mittel⸗Ost⸗Afrika.

Der Polizei⸗Chef von London Monroe hat seine Entlassung gegeben, weil der Minister des Innern mehrere von ihm gemachte Vorschläge nicht annahm.

Frankreich.

Paris, 11. Juni. Ueber die gestrige (bereits in Nr. 139 des R- u. St.⸗A.“ erwähnte) Kammersitzung schreibt man der „Magd. Ztg.“:

Der ÄAhg. Pichon stellte an den Minister des Aeußern eine Frage oder vielmehr eine Reihe von Fragen über die Umwandelung der egyptischen Staats schuld. Was für Vorschläge sind ge—= macht worden und was hat die französische Regierung zur Wahrung der Interessen des Landes gethan? Welche Anleihen sollen konvertirt werden und hat die Regierung anläßlich der englischen Okkupation die gebührenden Vorbehalte gemacht? Der Minister des Aeußern Ribot gab zuerst Aufschluß über den finanziellen Theil der Operation, durch welche dem Budget Egyptens 7 bis 8 Millionen jährlich erspart werden sollen. Die franzöfische Regierung ließ bei den Unterhandlungen niemals die Thatsache aus dem Auge, daß hinter Egvypten ein Vormund steht, der sich seit mehreren Jahren an den Ufern des Nils behauptet. Sie war von jeher der Änficht, die zu erzielenden Ersparnisse dürften nicht diesem Vormund zu Gute kommen, sondern müßten dazu dienen, die englische Okkupation möglichst abzu⸗ kürzen. In diesem Sinne wurden die Unterhandlungen mit Tigrane Paschg, dem Gesandten des Khedive, gehalten. Da diese sich aber ins Un⸗ endliche hätten ausspinnen können, ohne an ein festes Ziel zu führen, und der Sultan inzwischen mit dem Londoner Kabinet Unterhand⸗ lungen bezüglich der Räumungsfrist angeknüpft hatte, so schien es e sich mit England ins Einvernehmen zu setzen. Als Grund⸗

edingung der Umwandlung stellten wir auf, daß die dadurch erlangten ge eff in die Hände der Schuldkommission gelegt und über ihre Verwendung durch die Signatarmächte Beschlüsse gefaßt werden sollten. Ferner unterstützten wir die Forderung, daß die Umwand⸗ lung nicht in Bausch und Bogen, sondern für jede Unleihe einzeln erfolgen sollte, weil dadurch der Kredit Egyptens besser gewahrt blieb. Wir gingen noch weiter und verlangten, daß im Interesse der Gläubiger Egyptens der jährliche Verkauf der als Pfand dienenden Domänen in den nächsten 15 Jahren 300 0090 Pfd. Sterl. nicht über⸗ steigen dürfe. Auch bestanden wir darauf, daß die Dairg. Titel nicht zu S0 6/o ihres Nominalwerths, sondern zu Sh oo eingelöst würden und daß die Einlösung allmählich in bestimmten Zwischenräumen erfolgen sollte. Der Minister verlas hierauf den Schluß der franzöfischen Note, die allen Mächten mitgetheilt worden war und dem Dekret⸗ Entwurfe, der vor einigen Tagen in Kairo veröffentlicht wurde, als ö diente. Er erntete dabei reichlichen Beifall und fuhr ann fort:

„So haben wir nicht nur Egypten, so ndern ganz Europa in Er⸗ innerung gebracht, was wir für unfer Recht, das Recht Europas, das Interesse des Sultans und zugleich der Titelinhaber halten. In—⸗ dem wir so handelten, glaubten wir einer Pflicht zu genügen, und nun meinen wir, es ware nicht nöthig, daß wir unt weiter um die zwischen der englischen Regierung und dem Sultan schwebenden Unter⸗ handlungen kümmerten. Man hat in England eingesehen, daß nicht Eigennutz uns in diesen Unterhandlungen leitete, sondern die Theilnahme für das egyptische Volk. Der Khedive seiner seits hat uns die Versicherung geben lassen, er dächte nicht daran, dem Museum von Ghijzeh neben dem französischen noch einen engli⸗ schen Direktor zu geben. Die englische Regierung weiß heute, daß, wenn wir aufrichtig bemüht sind, herzliche Beziehungen mit ihr zu unterhalten und Alles zu vermeiden, was zwei große ationen spalten könnte, welche geschaffen sind, einander zu verstehen, wir nicht ge— statten können, daß England sich des Nilthals und des für ganz Guropa so wichtigen Suez ⸗Kanals bemächtige, und eben so zähe fort ˖ fahren werden, dagegen zu protestiren, wie es zaͤhe die Ausführung seiner Versprechen zu verzögern fucht.“

Die Budgetkommission der Kammer hat mehrere von der Unterkommission vorgeschlagene Zuschlagsteuern

enehmigt, namentlich die Erhöhung der Steuer für mobile

erthe von 3 auf 4 Prozent. Der „Temps“ und das Journal des Dobats“ sprechen sich gegen die von der Unter⸗ kommission empfohlenen Anträge aus.

vördẽn

1) Das Grab Guiseppe Garibaldi's auf Caprera wird für ein National ⸗Denkmal erklärt. 2) Der Marine⸗-Minister wird mit der Bewachung und Erhaltung des erwähnten Grabes be— traut und zu diesem Zweck eine Wache aus Veteranen des Königlichen Matrosen · Corps gebildet.

In der Begründung des Entwurfs wird gesagt: Der Fortschritt in der Befestigung des Beckens von Maddalena mache die vollständige Erwerbung der Insel Caprera durch den Staat nothwendig, da dort mehrere bedeutende Werke angelegt werden müßten. Durch die Verwandlung in eine Seefestung würde Caprera den Italienern doppelt geweiht erscheinen, und keine Wälle würden standhafter ver⸗ theidigt werden als jene, welche die Gebeine des National⸗ helden beschützten.

Spanien.

Madrid, 9. Juni. Wie man der „Pol. Corr.“ berichtet, beabsichtigt die Königin-Regentin alsbald nach dem Schluß der gegenwärtigen Kammersession, welcher Anfangs Juli erfolgen wird, sich für längere Zeit nach San Sebast ian zu begeben. Bis dahin wird die Königin in der spanischen Hauptstadt verbleiben, da von dem für einige Zeit in Aussicht genommenen Aufenthalt im Lustschlosse von Aran— juez in Folge des Auftretens von Diphtheritis an diesem Ort abgesehen werden mußte. Sowohl die Königin⸗Regentin wie der junge König erfreuen sich des befriedigendsten Gesund— heitszustandes.

Schweiz.

Bern, 12. Juni. (Allg. Ztg) Der Ständerath be⸗ willigte 2 407 671 Fr. für Anschaffung von Kriegsmaterial im Jahre 1891 und 50 09090 Fr. für die sofortige Zählung der kriegsdiensttauglichen Pferde. Der Nationalrath n den Bundesrath mit der Ausarbeitung eines Ge— setzes über den Ausschank und Kleinverkauf von Brannt— wein. Ferner hat der Nationalrath beschlossen: der Bundes—⸗ rath möge vor Berathung des neuen Zolltarifs erklären, welche Folgen die Verschiebung desselben haben würde.

Schweden und Norwegen.

(FE) Stockholm, 10. Juni. Der König und die Königin werden am 26. d. M. von hier nach Christiania ab⸗— reisen. Die Königin wird Anfangs Juli nach dem Hofe Skaugum in Astker sich begeben und dort 6 bis 8 Wochen verweilen.

Die Staatseinnahmen haben in den ersten 5 Monaten dieses Jahres betragen: Zölle 16856 928 Kronen gegen 15 M75 38 Kronen, Branntweinsteuer 4 840 980 Kronen gegen 3 623 321 Kronen und Staatseisenbahnen (abgelieferte Ueber⸗ schüsse) 3 100 000 Kronen gegen 3 260 000 Kronen oder zu— sammen 24 797 906 Kronen gegen 22 798 759 Kronen in der gleichen Zeit des Vorjahres. .

(E). Christia nia, 16. Juni. Das Storthing hat den Gesetzentwurf, betreffend gleiches Wahlrecht für . und Frauen, mit 70 gegen 53 Stimmen ab⸗ gelehnt.

as Budget-Comits des Storthings hat sich mit 5 gegen 4 Stimmen gegen die Vorlage der Regierung wegen Bewilligung von 200 660 Kronen zu Br. Nansen s Nordpol⸗ Expedition erklärt.

Amerika.

Vereinigte Staaten. H 10. Juni. 8966 rasthenn Harrison sanktionirte das Gesetz, etreffend die Reform der Zollverwaltung.

er zur , . ,, vom Kongreß eingesetzte Ausschuß hielt kürzlich Ver⸗ nehmungen in St. Louis ab. Der Redacteur der „Tribüne“ Barthold erklärte dem Ausschuß, er sei gegen jede Be— schränkung der Einwanderung, sogar gegen den Ausschluß von Anarchisten. Der frühere Kongreß⸗Abgeordnete Kehr erklärte sich in demselben Sinne und fügte hinzu, daß die Regierung der Vereinigten Staaten seiner Meinung nach kein Recht habe, Jemanden wegen seiner politischen Ansichten zu strafen; nur die Handlungen fielen unter das Strafgesetz. Aehnlich äußerten sich der Präsident des Turnerbundes Münch, der Redacteur der Westlichen Post“ Praetorius und andere an⸗ gesehene Deutsche von St. Louis.

Herrenhauses über diese Vorlage sind im Abgeordnetenhause dadurch modifizirt worden, daß der vom Herrenhause eingefügte 5§. 6, welcher die Stempei⸗ und Gebührenfreiheit für Verträge , auf Grund dieses Gesetzes ausspricht, gestrichen wurde.

Der Referent Graf zu Eulenburg-Prassen, empfahl dem Hause den Beitritt zu den Beschlüssen des Abgeordneten⸗ hauses, um das Gesetz zur Verabschiedung zu bringen.

In der Generaldiskussion erklärte sich Graf von der Schulenburg-Beetzendorf für die Ablehnung des Ge⸗ setzes, während die Herren von Kleist-Retzow, Graf Brühl und Dr. Miquel die Annahme in der Fassung des anderen Hauses befürworteten.

Das Haus trat mit großer Mehrheit dem Vorschlage des Referenten bei und genehmigte außerdem auf Antrag des Herrn von Kleist-Retzow die bereits im Abgeordneten— hause zur Annahme gelangte Resolution, welche für die Zwecke des Gesetzes die Wiedereröffnung der Landeskultur⸗-Renten— banken empfiehlt.

Namens der IX. Kommission berichtete sodann Graf Frankenberg über den Gesetzentwurf, betreffend die Unter— haltung der nicht schiffbaren Flüsse in der Pro⸗ vinz Schlesien, welcher in erheblich abgeänderter Gestalt aus dem Abgeordnetenhause zurückgelangt ist.

Die Kommission stellt beim 'n ft den Antrag, der Vorlage in der, vom Hause der Abgeordneten beschkossenen Fassung die Zustimmung zu ertheilen.

Fürst von Hatzfeldt⸗Trachenberg und Fürst Blücher von Wahlstatt erklärten, gegen das Gesetz stimmen zu müssen, da auch nach den abschwächenden Beschlüssen des anderen Hauses ihnen die Materie noch nicht genügend geklärt erscheine und die Vorlage einer späteren gründlichen Reguli⸗ rung hemmend entgegentreten könne.

Bei der Abstimmung wurde demnächst die Vorlage mit Mehrheit abgelehnt, die dazu vorgeschlagene Resolution dagegen angenommen.

Den nächsten Gegenstand der Tagesordnung bildete der Bericht der Matrikelkommission, welchen Herr von Winterfeldt-⸗Menkin erstattete. Die Anträge der Kom— mission wurden nach kurzer Debatte durchweg angenommen.

Den Anträgen auf strafrechtliche Verfolgung der „Kieler Zeitung“ und der „Freisinnigen Zeitung“ wegen Be— leidigung des Herrenhauses beschloß das Haus gemäß dem . der Geschäftsordnungskommission eine Folge nicht zu geben.

Es folgte der Bericht der Kommission für die Geschäfts⸗ ordnung über den Antrag des Grafen Frankenberg auf Abänderung der Ges äfts ordnung.

Die Kommission beantragte durch ihren Berichterstatter Ober⸗Bürgermeister Bötticher:

am Schluß des §. 14 der Geschäftsordnung hinzuzufügen: „Bei wichtigeren Gesetzesvorlagen und Anträgen muß frübestens am dritten Tage, nachdem der Entwurf oder Antrag gedruckt in den Händen der Mitglieder sich befindet, vor der Beschlußfassung über die geschäftliche Behandlung der Vorlage eine erste Berathung der⸗ selben im Plenum erfolgen.“

SHerr von We del l-Pies dorf erkannte das Bedürfniß einer Abänderung an, vermochte aber nicht, in der gewählten Ausdrucksweise „bei wichtigeren Vorlagen u. f. w.“ eine glückliche Losung der Frage zu erkennen. Es sei völlig dunkel, wer über die größere oder geringere Wichtigkeit zu entscheiden habe. Uebrigens biete die bestehende Geschäftsordnung schon die Handhabe für die Erreichung des angestrebten Zieles.

Graf Brühl empfahl ebenfalls das Festhalten an den bisherigen Bestimmungen.

Der Präsident tg sich seinerseits in demselben Sinne aus, desgleichen Pr. Miquel, während Dr. Dern⸗ burg für die Kommissionsvorschläge eintrat.

Der Kommissionsantrag wurde demnächst abgelehnt.

Als letzter Gegenstand sollte der Antrag des Grafen

rankenberg auf Bildung einer Landes-Central⸗

asserbehörde verhandelt werden. Die XII. Kommission schlägt durch ihren Berichterstatter Dr. Miquel die Annahme des Antrages in folgender Fassung vor:

Tie Königliche Staatsregierung zu ersuchen: die Verwaltung des gesammten Wasserwesens in Einem Ministerium zu vereini en, oder zu diesem Behufe, insbesondere zur Abwehr der e , . gefahren und der Nutzbarmachung des Wassers für die Schiffahrt, die. Industrie und die Landwirthschaft, eine einheitliche, dem Staats⸗ Ministerium unterstellte Behörde einzusetzen.