1890 / 142 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Jun 1890 18:00:01 GMT) scan diff

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Bezugnahme auf den Kaiser irgendwie zutreffe, so sind wir in der Lage konstatiren zu können, daß jene Mittheilungen

unrichtig und vollständig erfunden sind.

Am 9. d. M. fand zu Posen eine Sitzung der König⸗ lichen Ansiedelungs⸗Kommission für Westpreußen und Posen statt, und im Anschluß daran wurden am 10.

und 11. Bereisungen und Besichtigungen verschiedener An⸗

siedelungs güter und mehrerer in verschiedenen Stadien der Besiedelung befindlicher Kolonien unter⸗ Besichtigt wurden unter Führung des Prä⸗ der Kommission, Ober⸗Präfidenten Grafen von Zedlitz Trützschler, am ersten Tage die vollständig besiedelte Kolonie Sokolnik im Kreise Gnesen, die nahezu vollständig besiedelte Kolonie Runowo im Kreise Wongrowitz und die in der Besiedelung begriffenen Güter Ustaczewo und Gzerniki im Kreise Znin, am zweiten Tage die fertige Kolonie Lubowo. Ueberall wurde der überaus günstige Stand der Feldfrüchte und die Zufriedenheit der Ansiedler mit den dies⸗ jährigen Ernteaussichten konstatirt.

Die durch mehrere ,, gelaufene Nachricht, daß auch der Minister für Landwirthschaft 2c., Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen an der Bereisung theilgenommen habe, ist eine irrthümliche.

Unter den Mitteln, welche gegenwärtig in der kriminalistischen Literatur zum Ersatze für kurzzeitige Freiheitsstrafen vor⸗ geschlagen werden, ist besonders die sogenannte „bedingte Verurtheilung“ hervorgetreten. Das Wesen der letzteren besteht bekanntlich in der Befugniß des Richters, bei Fallung eines Strafurtheils die Strafvollstreckung mit der Wirkung auszusetzen, daß die Strafe wegfällt, wenn der Verurtheilte innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht wegen einer neuen strafbaren Handlung verurtheilt worden ist. Nachdem eine ähnliche Einrichtung bereits seit mehreren Jahren in der Stadt Boston und dem Staat Massachusetts bestanden hatte, ist dieselbe neuerdings auch in europäischen Ländern, nämlich durch das Gesetz vom 8. August 1887 in England und durch das Gesetz vom 31. Mai 1888 in Belgien, ein— geführt worden. Hinsichtlich der besonderen Gestaltung dieser in Einzelheiten und in der Form verschiedenen, jedoch in dem

ten säm mt lich e vorstehend mitgetheilten Fragen bis auf die 3 6 im Wesentlichen einst immig zu Ungunsten derselben be⸗ antwortet. Das Gleiche gilt von der auf die jugendlichen Delinquenten bezüglichen Frage h hinsichtlich der Me heit der Berichte. Eine Minderheit hält in diesem Punkte die Ein⸗ führung der Neuerung im Sinne eines Versuches für statthaft oder wenigstens für nicht geradzu verwerflich. Einer von diesen zwölf Berichten nimmt uffn, eine vermittelnde Stellung ein, als er eventuell eine der bedingten Verurtheilung ähnliche Einrichtung für zulässig erachtet, bei welcher jedoch die Ent— scheidung über Bewilligung des Strafaufschubes nicht dem Richter, sondern dem Justiz-Minister zustehen müsse. Der dreizehnte Bericht endlich erklärt sich zwar zur Zeit ebenfalls gegen die Annahme der bedingten Verurtheilung. Er erachtet die letztere jedoch mit gewissen Einschränkungen grundsãätzlich für zweckmäßig und ist daher der Anficht, daß ihre Einführung für die Zukunft in Aussicht genommen werden könne.

Der Minister der geistlichen 2ꝛc. Angelegenheiten hat unter dem 2. Juni d. J. folgenden Erlaß, betreffend die Vorlesungen an den Üniversitäten, ergehen lassen:

„Ich bestimme hierdurch was folgt; ?

Ü) die Universitätslehrer sind verpflichtet, in allen Fällen, in welchen sie, sei es durch eigene Wahrnehmung oder auf andere Weise, zu der Ueberzeugung gelangen, daß ein Studirender die Vorlesung überhaupt nicht oder nur, mit wesentlichen Unterbrechungen besucht hat, die Bescheinigung der Anmeldung (§. 15, erster Absatz, der Vorschriften für die Studirenden der Landes⸗-Universitäͤten 2c. vom 1. Oktober 1879) zu versagen.

Wird die Bescheinigung versagt, so darf die Vorlesung im Abgangszeugniß nicht vermerkt werden (5. 15, letzter Absatz, der angeführten Vorschriften).

Y) Bei seminaristischen und sonstigen Uebungsvorlesungen haben die Universitätslehrer den Studirenden auf deren . eingehende Zeugnisse über Fleiß und Leistungen aus⸗ zustellen.

Diese Zeugnisse sind auf Antrag der Studirenden den Abgangs-⸗Zeugnissen unter entsprechender Verweisung bei dem Vorlesungseintrage beizuheften.“

Die anerkannte Wichtigkeit der Maßnahme, Lehrern an

n der Ersten Beilage * heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird ein Pripilegium wegen Aus⸗ fertigung auf den Inhaber lautender Stadt⸗Anleihescheine der Stadt Stendal im Betrage von 230 000 S veröffentlicht.

Frankfurt a. M., 14. Juni. (W. T. B). Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Ftalien traf heute Vormittag 35 Uhr hier ein und wurde auf dem 6 von dem zahlreich versammelten Publikum mit lebhaften Kundgebungen begrüßt. um Empfang des Kronprinzen, welcher die Uniform des 13. Husaren⸗Regiments trug, waren an⸗ wesend: die Generalität des XI. Armee⸗Corps, der Ober⸗Präfident Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg, der Stadt⸗Kommandant, der Polizei⸗Präsident, der Ober⸗Bürgermeister Miquel und der italienische General-⸗Konsul de Neufville. Der Kronprinz schritt die mit Fahne und Musik im Bahnhofe aufgestellte kombinirte Ehren⸗Compagnie des 81. Infanterie Regiments ab. Hierauf fand die Vorstellung im Fuͤrstenzimmer des Bahnhofs statt. Nach kurzem Aufenthalt fuhr der Kronprinz im zweispännigen Wagen zur Taunusanlage, stieg hier zu Pferde und ritt die Front des aufgestellten Husaren⸗Regiments ab, worauf dieses zugweise defilirte. Alsdann begab sich der Kronprinz mit seinem Gefolge nach dem Palmengarten.

Bayern. München, 13. Juni. (Allg. Ztg. Der Zustand des Skaats⸗Ministers Dr. Freiherrn von Lutz ist erfreulicher Weise im Laufe des heutigen Tages, wie ein um 5 Uhr Nachmittags erschienenes Bulletin meldete, in fortschreiten⸗ der Besserung geblieben. Die Theilnahme der zahlreichen Verehrer des kranken Ministers giebt sich fortdauernd in herz lichster Weise kund. Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗ Regent hat heute einen prachtvollen Blumenstrauß über⸗ reichen . 14. Juni. (W. T. B.) Freiherr von Lutz hat die letzte Nacht hindurch geschlafen. Der Appetit kehrt zurück, das Allgemeinbefinden ist recht befriedigend, der Kräftezustand läßt indeß noch zu wünschen übrig.

Baden.

Karlsruhe, 13. Juni. (W. T. 2 Se. Majestät der Kaiser hat an Se. Königliche Hoheit den Großherzog

Groszbritaunien und Irland.

London, 13. Juni. (Ar C.) Der Herzog und die Herzogin von Connaught haben gestern Canada ver— lassen und an Bord des Allan⸗Dampfers „Sardinian“ die . 3 . J.

Im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Unterhauses erklärte der Erste Lord des Se nn. Smith . . bezügliche Anfrage Gladstone's: es sei wahr, daß er gesagt habe, es liege in der Absicht der Regierung. die Berathung der Schankst eu er vorlage fortzusetzen, bis sie erledigt sei, Falls es nicht nothwendig werden follte, einen Antrag in Bezug auf andere Maßregeln von großer Wichtigkeit einzubringen. Gegenwärtig sei er nicht in der Lage, einen solchen Antrag anzumelden. Healy erbat sich von der Re—⸗ . Auskunft üher die Vorgänge in dem konservativen

arteimeeting im Carlton-Klu b. Jedenfalls, fügte er hinzu, wären die irischen Abgeordneten befugt, zu wissen, ob die irische Güter ankaufsvorlage weiter berathen werden würde. Smith wiederholte, daß er noch nicht in der Lage sei, Erklärungen über den Gang der öffentlichen Geschäfte ab⸗ kahehben, aber dies thun werde, sobald es möglich sei⸗ Healy

eantragte hierauf die Vertagung des Hauses, um das Ver⸗ halten der Regierung in der Handhabung der Geschäfte des Hauses zum Gegenstand einer Erörterung zu machen. Der Spr echer lehnte es jedoch ab, den Antrag zu stellen, weil der⸗ jelbe, wie er bemerkte, einen Mißbrauch der Geschäftsordnung in sich schließe. Auf weitere Anfrage Sexton's, Harcourt's und andere Mitglieder erklärte Smith: er würde, wenn möglich, nächsten Montag dem Hause die etwaigen Beschlüsfe und Vorschläge der Regierung bezüglich einer Beschleunigung der Sessionsgeschafte mittheilen. Damit endete der Zwischenfall. Hierauf trat das Haus wieder in die Einzelberathung der Schanksteuervorlage ein. Die Debatte über den Antrag des Liberalen Aclanz, die in der Vorlage für die Ent— schädigung von Schankwirthen, denen die Konzession entzogen worden, ausgeworfene Summe von 350 000 Pfd. Sterl. statt dessen für Unterrichtszwecke zu verwenden, wurde fortgesetzt 4 mehrstündiger Dauer gegen Mitternacht wieder

(W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unter— hau ses theilte der Unter-Staatssekretär Fergusfon mit: am 23. April habe Rustem Pascha dem Premier Marquis von Salisbury die Wünsche des Sultans betreffs Er—

14. Juni. (W. T. B.) Nach Meldungen hiesiger Morgenblätter erhielt der Ninister des Innern Constans den russischen St. Annen⸗Orden 1. Klasse.

Italien. 263 Rom, 10. Juni. Gleich dem Gesetzentwurf, betreffend die Neuordnung der Emissionsbanken, ist auch die Regierungsvorlage über die Arbeiter-ÜUnfall⸗ entschädigung im Kammerausschuß nicht un⸗ wesentlich abgeändert worden. Wie der M. „qAllg. Itg.“ geschrieben wird, ist das Hauptgewicht auf die Schutzmaßregeln telt worden, durch welche den Unfällen vorgebeugt werden soll. Der Ausschuß stellt an die Spitze des Ge⸗ setzes die Verpflichtung der gewerblichen Unternehmer zur Ein⸗ führung aller durch die Wissenschaft und Erfahrung diktirten Schutzmaßregeln. Ausschuß wie Regierung haben für nöthig erkannt, die obligatorische Persicherung schrittweise durchzuführen und für den Anfang auf die Großindustrie zu beschränken, den kleineren Gewerbebetrieb und alle landwirthschaftlichen Betriebe aber vorläufig auszuschließen. Als kleinerer“ Gewerbebetrieb wird nach der Feststellung des Ausschusses derjenige betrachtet, welcher weniger als zehn Arbeiter beschäftigt und keine Ma⸗ schinen anwendet. Getheilt waren die Stimmen im Ausschuß über das Maß der Versicherungsbeiträge. Nach dem Re— gierungsentwurf sollten die Unternehmer neun Zehntel, die Arbeiter ein Zehntel der Prämien bezahlen. Die Ausschuß⸗ minderheit will die Beitragsquote der Arbeiter erhöhen, dafür aber die Unterstützungen sogleich vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit an für zahlbar erklären; die Mehrheit ist für völlige Entlastung der Arbeiter von obligatorischen Beiträgen, wogegen die Unterstützungen erst vom Beginn der dritten Woche zahlbar sein sollen. Die Civilverantwortlichkeit der Unternehmer bleibt nur noch für zwei Fälle bestehen: wenn ein Unglück durch ihre gerichtlich nachgewiesene Absicht entstanden, und wenn es die Folge der Nichtanwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmaßregeln ist. Eine hervor— ragende Entscheidung ist die, welche die Uebernahme der Ver⸗ sicherung durch den Staat ausschließt. Derselbe soll nur die Normen für dieselbe aufstellen und ihre Beobachtung über⸗ wachen. Dem Unternehmer hingegen steht es frei, die Ver⸗ sicherung entweder bei der als Normalinstitut geltenden Nationalkasse für Unfallentschädigung“ oder bei einer der in der Monarchie zugelassenen Versicherungsanstalten anzu⸗

Belgien.

Brüssel, 13. Juni. (Alla. Ztg) Das Schluß⸗ protokoll der Antisklaverei⸗Konferenz wird im Laufe der nächsten Woche unterzeichnet werden.

Rumänien.

Bukarest, 6. Juni. (Pol. Corr.) Die parlamen⸗ tarische Thätigkeit hält an und die Arbeiten, die in diesem Augenblick vollzogen werden, gehören zu denjenigen, welche in der Geschichte der Entwickelung des Landes Epoche machen werden. Nach dem Münzgesetz, welches den Handel von einer schweren Bürde bei allen geschäftlichen Trans⸗ aktionen, nämlich dem Agio, entlastet hat, nach Wieder—⸗ herstellung der Ordnung und des dauernden Gleich⸗ gewichts der Staatsfinanzen, nach Einführung eines Systems gewissenhafter Verwaltung der öffentlichen Gelder, nach dem Gesetz über die Pensionen der Civil— beamten, welches allgemeine Anerkennung findet, ist es der konservativen Regierung vergönnt gewesen, eine der eifrigsten uad am lebhaftesten verlangten Reformen zu ver⸗ wirklichen, nämlich die über die Organsisation der richter⸗ lichen Behörden. Die Konservativen haben für gewisse Richterkategorien die Unabsetzbarkeit eingeführt, allen die Sicherheit bezüglich ihrer Stellung gewährleistet und ihre Lage in moralischer und materieller Beziehung verbessert; andererseits wurde der Bürger vor jeder ungerechten Ver⸗ folgung geschützt und die persönliche Freiheit in weitestem Maße garantirt. Nach dem Gesetze über die Organisation der richterlichen Behörden wurde in der Kammer die Aenderung einiger Artikel des Gesetzes über die Nationalbank in Berathung gezogen. Es handelte sich unter Anderem darum, die Vorschriften bezüglich des Metallschatzes mit dem neuen Münzgesetze in Einklang zu bringen. Das Gesetz enthält die folgenden Bestimmungen: Die Metallbedeckung der Bant wird aus Gold bestehen und 140 Proz. des Werthes der aus⸗ gegebenen Banknoten betragen; die Banknoten werden auf 100, 500 und 1000 Lei lauten; die Banknoten werden in Gold eingelöst; der Staat verzichtet auf jeden Vortheil, wenn die Bank genöthigt ist, um ihren Metallschatz zu schützen, den Escomptesatz auf 7 Proz. zu erhöhen. Der Senat hat das ,, heute mit 710 gegen 1 Stimme angenommen, nach⸗ dem die Liberalen den Saal verlassen hatten.

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oben ausgedrückten Grundgedanken materiell überein stimmern den Gesetze genügt es hier, auf die zahlreiche, diesen Gegenstand betreffende Literatur, insbesondere auf die Mittheilungen der „Internationalen kriminalistischen Vereinigung“, Jahrgang 1 und 2 (Berlin, Guttentag 1889), und auf die unter dem Titel Kriminalpolitische Aufgaben“ veröffentlichten Aufsätze des . Dr. von Lißt in der Zeitschrift fur die gefammte Strafrechtswissenschaft (8d. 9 S. 452 und 737, Bd. 10 S. 51) Bezug zu nehmen. Hervorgehohen sei an dieser Stelle nur, daß nach dem belgischen Gesetz die bedingte Verurtheilung bei Gefängnißstrafen bis zur Dauer von sechs Monaten zugelassen ist, und daß die Verurtheilung als „nicht geschehen“ (comme non avenue) angesehen werden soll, wenn der Verurtheilte während der vom Gericht zu bestimmenden Probezeit, welche die Dauer von fünf Jahren nicht überschreiten darf, nicht eine neue Verurtheilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens erlitten hat. . ö

Aehnliche gesetzgeberische Vorschläge befinden sich in Frank⸗ reich und in Oesterreich in der Vorbereitung, ohne daß jetzt bereits übersehen werden kann, ob dieselben Gesetzeskraft er⸗ langen werden. .

Die am 7. und 8. August 1889 in Brüssel abgehaltene Versammlung der „Internationalen kriminalistischen Ver⸗ einigung“ hat den Wunsch ausgesprochen, daß das in Belgien eingeführte System der bedingten Verurtheilung in allen Ländern für Strafen von geringerer Bedeutung angenommen werden möchte. Diesem Wunsche hat sich kürzlich die Landes—⸗ versammlung der deutschen Mitglieder der bezeichneten Ver⸗ einigung in Halle für Deutschland im Wesentlichen ange⸗ schlossen. In der r n , und in der Tages presse ist die Frage der gesetzlichen Einführung dieses Systems eine viel erörterte und viel bestrittene geworden. .

Dieser Meinungsstreit hat dem Justiz-Minister bereits im

anuar d. J. Veranlassung gegeben, die Präsidenten der ber-Landesgerichte und die Ober-Staatsanwälte der Monarchie zu einer gutachtlich en Aeußerung über die einschlägigen Fragen aufzufordern. Diese. Aeußerungen find nunmehr eingegangen, und es dürfte für die Justiz⸗ behörden und Justizbeamten sowie auch für weitere Kreise nicht ohne Interesse sein, über den wesentlichen Inhalt der⸗ selben unterrichtet zu werden. .

In dem bezüglichen Cirkularerlaß des Justiz-Ministers waren insbesondere folgende Fragepunkte aufgestellt:

1) Liegen über die praktische Bewährung der „bedingten Ver⸗ urtheilung“ in den Ländern, in welchen dieselbe gesetzlich eingeführt ist, genügende Erfahrungen vor?

2) Hat sich ein Bedürfniß zur Einführung der bedingten Ver urtheilung geltend gemacht, insbesondere:

a. kann den anzuerkennenden Mängeln der ,,, heitsstrafen (mangelnde Wirksamkeit, Gefahr der sittlichen Ver⸗ schlechterung der Verurtbeilten durch Mitgefgngene) nicht in anderer Weise abgeholfen werden?

b. hat es sich gezeigt, daß mit der Volstreckung jolcher Strafen gegen noch nicht vorbestrafte Personen Härten verbunden waren, welche zu dem Din, der Verschuldung in keinem Verhältniß standen?

Sind solche Verurtheilte namentlich auch durch die Veibüßung der e wee in ihrem weiteren Fortkommen erheblich beeinträchtigt worden

e. Hat sich die Ausübung des Allerhöchsten Begnadigungsrechts als ausreichend erwiesen, um solche Härten zu beseitigen?

ö fen Ist von der bedingten Verurtheilung“ zu erwarten, daß ieselbe:

a die von ihr Betroffenen mit mehr Erfolg von der Begehung neuer Strafthaten abhalten werde, als dies die Vollstreckung der Strafe vermag?

b. den Anspruch der durch die Strafthat Verletzten auf Genug⸗ thuung befriedigen?

. dem Rechtsgefühl des Volks im Allgemeinen Genüge leisten we

rde?

4) Ist zu befürchten, daß die Aussicht auf mögliche Straflosig keit bei der ersten Verurtheilung ein Anreiz zur Begehung von Straf⸗ thaten werden könnte?

5) Ist eine gleichmäßige Ausübung des in der „bedingten Ver urtheilung' liegenden Rechts zum Straferlaß von Seiten der Gerichte zu gewärtigen?

6) Empfiehlt sich die bedingte Verurtheilung“ gegenüber jugendlichen Delinquenten?

Von den erstatteten dreizehn eingehenden Berichten sprechen sich, wie das „Justiz⸗Ministerialblatt“ mittheilt, zwölf mit Entschiedenheit gegen die gesetzliche in mn offt be⸗ dingten Verurtheilung aus, und zwar sind in diesen zwölf Gut⸗

ins besondere

Vo tksfchuten auf dem Lande Dien sttand zur Rutzung zu überweisen, hat den Minister der geistlichen 2c. Angelegen⸗ heiten veranlaßt, den Königlichen Regierungen zu empfehlen, thunlichst darauf Bedacht zu nehmen, daß geeigneten Falls bei sich darbietender Gelegenheit neu zu errichtende Lehrerstellen auf dem Lande je nach den örtlichen Verhältnissen mit Dienstland ausgestattet werden. Dies hat jedoch nach der Verfügung nur in solchem Umfange zu ge— schehen, daß die Bewirthschaftung des Dienstlandes weder die Kraft und Zeit, noch die Mittel des Lehrers zum Nachtheil der Schule in Anspruch nimmt. Sofern die Schulunter⸗ haltungspflichtigen erweislich außer Stande sein sollten, den zum Erwerbe einer Landdotation erforderlichen einmaligen Kostenaufwand allein aus eigenen Mitteln zu bestreiten, ist es den Königlichen Regierungen überlassen worden, die Bewilli⸗ gung einer einmaligen Staatsbeihülfe zu diesem Zwecke unter näherer Begründung des Bedürfnisses bei dem Minister

nachzusuchen.

Heute tagten die vereinigten Ausschüsse des Bundes⸗ raths für . und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen.

An Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchs⸗ st euern (einschließlich der kreditirten , sowie anderen Einnahmen im Deutschen Reich sind für das ganze Etatsjahr 1889/90 zur Anschreibung gelangt:

Zölle 379 604 580 6 (gegen das Vorjahr 67 072 368 ), Tabacksteuer 11 413 533 S6 (4 622 223 MS), Zucker⸗ materialsteuer 25 174 637 M C 60511 785 66), Ver⸗ brauchsabgabe von Zucker 49918 763 S (4 26 837 480 , Salzsteuer 41 0090323 S (— S839 374 6). Maisch⸗ bottich' und Branntweinmaterial⸗Steuer 23 754 271 0 ( 3175 905 ), Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag zu derselben 117 156 802 ( 5723 007 M6), Brau⸗ steuer 25 667 264 M 4 2548 668 Sι, Uebergangsabgabe von Bier 3 163 261 S6 (4 32 495 46); Summe 676 853 434 M

4 165974537 6). Spielkartenstempel 1 277450 6 21 541 1), ö, 492 262 M4 603 549 ., tempelsteuer für a. 3 iere 9520564 S6 (41610952 6), b. Kauf⸗ und sonstige . 15 143 329 4 2656 506 (66 ), c. Loose zu Privatlotterien 2 537 832 6 41993133 6, Staatslotterien 6 798 226 S6 (4 S8 24 ), ost⸗ und . Verwaltung 214 070 172 4 12947 694 MS), Reichs⸗Eisenbahn⸗Verwaltung 53 914 487 3 848 607 9).

Die zur Reichskasse züglich der Ausfuhrvergütungen und . trägt bei den nachbezeichneten Einnahmen für das Etatsjahr 1889/90: Zölle 349 86 O94 M C 66 726 652 ), Tabacksteuer

gelangte i Einnahme ab⸗

10 146 6480 (- 694 164 S6, Zuckermaterialsteuer 11 170912416.

. 2 282 280 S6), Verbrauchsabgabe von Zucker 40 901 370 66 40 283 120 M6, Salzsteuer 40 592 782 MM ( 694 484 Mh, Maischbottich⸗ und Branntweinmaterialsteuer 13 082 905 6 3900 MS), Verbrauchsabgabe von Branntwein und uschlag zu derselben 91 463 427 M 9 19151 217 M), rausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 24 471211 6 (2 456 947 S6); Sumnmm ehs6 705 3501 C 129 507 6684106, Spielkartenstempel 1 2265 949 M6 (4 63 632 M).

Der e zum Bundesrath, Großherzoglich

sächsische Staats⸗Mini hier wieder abgereist. Der General⸗Lieutenant von Holleben, Ober⸗Quartier⸗

meister im Großen Generalstabe, hat sich mit Urlaub nach Bayern und Thüringen begeben.

ter Dr. Freiherr von Groß ist von

Der deutsche Reichskommissar Major Wissmann ist,

wie W. T. B.“ aus Kairo meldet, gestern von dort nach Berlin abgereist.

S. M. Kadetten⸗Schulschiff „Niobe“, Kommandant: Kapitän zur See Fritze, ist am 13. Juni in Leith (Schott⸗

erwaltungskosten be⸗

Friedrich folgendes Allerhÿỹchste Schreihen gerichtet: „Durchlauchtigster Fürst, freundlich geliebter Vetter, Bruder und Onkel!

Aus dem Bericht des Chefs des Generalstabs Meiner Armee erfahre Ich mit lebhafter Genugthuung, in wie hohem Maße Ew. Königliche Hoheit und Höchstderen Regierung mitgewirkt haben zur schnellen Ausführung der für die Sicherheit des Reichs so hochbedeut⸗ samen neu eröffneten Eisenbahn. Deutsche Willenskraft und deutsche Ingenieurkunst haben sich, durch Ew. Königliche Hoheit ge⸗ fördert, bei der Ueberwindung der vielen Schwierigkeiten, die sich dem Baue entgegenstellten, ein herrliches Zeugniß ausgestellt. Ew. König⸗ lichen Hoheit und Höchstderen Regierung sage Ich für diesen neuen Beweis der Fürforge für die Interessen des Reichs den wärmsten Dank und wünsche aufrichtig, daß diese Eisenbahn, erbaut zur Gewährleistung des Friedens und der nachbarlichen Rechte, in hohem Maße auch das Gedeihen des badischen Landes fördern möge.

Ich verbleibe mit der Versicherung wahrer Hochachtung und Freundschaft Ew. Königlichen Hoheit freundwilliger Vetter, Bruder und Neffe Wilhelm.

Neues Palais, 7. Juni 1890.“ ̃

Se. Majestät der Kaiser hat genehmigt, daß die neue Pionier kaferne in Kehl die Bezeichnung „Großherzog Friedrich⸗Kaserne“ erhalte.

Oldenburg.

(EH) Oldenburg, 13. Juni. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin sind nach längerem Aufenthalt in Marienbad heute von dort zurückgekehrt und haben sich nach ihrer Sommer⸗Residenz Rastede begeben.

Anhalt.

Dessau, 12. Juni. (Anh. St. -A) Ihre Hoheit die Prinzessin Wilhelm von Schaumburg-Lippe sowie Ihre Hoheit die Prinzessin Hilda reisten heute nebst Gefolge nach Kissingen ab.

Oesterreich⸗Ungarn.

Pest, 13. Juni. (W. T. B. Der Budgetaus schuß der österreichischen Delegation hat in seiner heutigen Abendsitzung sämmtliche Titel des ordentlichen Heeres⸗ Voranschlags übereinstimmend mit der Regierungs⸗ vorlage angenommen. Im Laufe der Berathung gab der Kriegs-Minister ein Exposs, welches mit dem in der ungarischen Kommission abgegebenen voll⸗ kommen übereinstimmte, In Beantwortung von Bemerkungen mehrerer Delegirten wies der Kriegs⸗-Minister nach, daß das Budget keineswegs verschleiert sei. Mit Rücksicht auf die

nanzielle Lage habe er die Forderung für das rauchlose ö reduztrt. Ueber die Größe und Art der in Aussicht enommenen Erhöhung der Friedenzpräsenz seien noch eine Studien angestellt, daher seien bestimmte Angaben un⸗ möglich; die Beschränkung des vorliegenden Voranschlags auf eringere Ziffern ziehe naturgemäß weitere Anforderungen i die nächsten Jahre nach sich. Von einer Aenderung des Wehrgesetz es sei bisher keine Rede. Einer späteren Einberufung der Rekruten oder einer vorzeitigen Beurlaubung der Mannschaft aus Ersparungsrücksichten könne er nicht zu⸗ stimmen. Betreffs der , , , ,,. Befestigungen nach modernen Prinzipien seien die Studien auch noch nicht

beendet.

Im Juli soll im Bereiche des XIII. Corps (Agram) unter dem Chef des e, , Fel dzeugmeister Freiherrn von Beck, als Uebungsleiter, die diesjährige große General⸗ st abs reise vorgenommen werden, bei welcher der Stell- vertreter des Generalstabs⸗ Chefs, Feldmarschall. Lieutenant Anton Galgotz, die Operationen der Nord⸗, der Oberst im General⸗ stabe und Kommandant der 25. Infanterie⸗Brigade Edmund Hoffmeister die der Südpartei leiten wird. An letzterer Reise, deren Voraussetzungen in das Okkupationsgebiet hineinreichen, deren Verlauf aber schon an der Save zum Abschluß gelangen

land) angekommen und beabsichtigt, am 19. nach Dartmouth Gr in See zu gehen.

soll, werden Generale, Stabs⸗ und Ober⸗Offiziere des General⸗ fiabes theil nehmen.

ener ng der Unterhan dlüngen über die Besetzung Egyptens eröffnet und den Entwurf der Konvention mitgetheilt. Das Haus kenne ja die Bedingungen, unter welchen die Regierung zuletzt durch Sir Drummond Wolff über die Konvention unterhandeln ließ.

In einer heute Nachmittag abgehaltenen Versammlung der Mitglieder der liberal-unionistischen Partei des Unterhauses, bei welcher Lord Harting ton den Vorsitz führte, billigte Chamberlain die gestern von der Regierung im Carlton⸗Klub gemachten Vorschläg e. Nach einer längeren Diskussion drückte die Versammlung im Allgemeinen ihre Zust immung zu diesen Ausführungen aus. Lord Hartington versprach sodann, der Regierung die Ansicht der Verfammlung zur Kenntniß zu bringen.

14. Juni. (W. T. B.) Das Unterhaus lehnte heute das Amendement Acland zu dem Artikel 1 der Schanksteuerbill (s. o nach dreitägiger Debatte mit 275 gegen 243 Stimmen ab. Hierauf nahm das Haus den Kon⸗ trakt mit der britisch-indischen Dampfer⸗-Compagnie, betreffend die Postbeförderung zwischen London und der Ost ste Afrikas, an.

Aus St. John in Neufundland vom 11. Juni meldet ein Kabel⸗Telegramm: Das Parlament genehmigte vor seiner Vertagung die Adresse an die Königin Vietorig in Bezug auf das französische Gestade. Die Denkschrist betont die Beseitigung der französischen For⸗ derungen als das einzige Mittel zur Lösung der Frage. Die Einwohner von St. Georges Bay weigern sich, , , s zahlen, sollange ihren Beschwerden nicht abgeholfen worden ist.

Frankreich.

Paris, 12. Juni. Der mit der Prüfung des Ein— nahm e⸗Budgets betraute Unter⸗Ausschuß hat der allgemeinen Budget-Kommission seinen Bericht über seine Arbeiten vorgelegt. An der Regierungsvorlage sind, wie wir der „Köln. Ztg.“ entnehmen, Abstriche in der Höhe von 5 Millionen gemacht worden, davon entfallen auf das ent g. Budget 39 Millionen, das frühere auße⸗ ordentliche Kriegs Budget 21 Millionen, den Schuldentilgungs⸗ fonds 316 Millionen, die Herabsetzung der Zinsen für Spar⸗ kassengelder 211 / Millionen. Die gesammten Ausgaben werden durch diese Ersparnisse auf 3163 Millionen herabgesetzt. Dem gegenüber stehen die vorausgesehenen gewöhnlichen Einnahmen mit 3 060 700 000 Fr. Dazu kommen die Zuckersteuer mit 9 Millionen und der von der Kammer bewilligte Maiszoll mit 5 Millionen, sodaß die Einnahmen im Ganzen 3 074700 000 Fr. betragen. Außerdem sollen von dem außerordentlichen Kriegs⸗ Budget 26400 000 Fr. aus Resten früherer Anleihen gedeckt werden. Rechnet man diese zu den Einnahmen, so ergiebt sich ein Gesammtbetrag von 3 101 100 000 Fr. Es stellt sich also ein Fehlbetrag von 60 bis 62 Millionen heraus. Um diesen zu decken, schlägt der Unter⸗Ausschuß vor, auf den

ucker eine Zuschlagsteuer von 10 Fr. zu legen, welche 8 Millionen bringen soll, weiter eine 5 Gewerbe⸗ steuer für die Zuckersiedereien 1 Million, Petroleumsteuer 6 Millionen. Die Werthpapiersteuer wird von 3 auf 4 Proz. erhöht, was 17 Millionen ergiebt (vergl. die gestrige Nr. des R. u. StA. “). Die Alkoholsteuer wird um 13,15 Fr. er⸗ höht auf 170 und soll 20 Millionen abwerfen.

—. 13. Juni. (W. T. B.) Der Senat genehmigte heute die Vorlage, welche die Regierung zur eventuellen Ein⸗ reihung der Territorial⸗Armee in die aktive Armee ermächtigt.

8 der Kommission zur Prüfung der verschiedenen Vorschläge betreffs einer Frembensteuer für in Frank⸗ reich wohnende Ausländer erklärte der Minister des Aus⸗ wärtigen Ribot: es stehe dem Handels⸗Minister zu, die Angelegenheit vom ökonomischen Standpunkt zu erörtern; sodann wies der Minister auf die Schwierigkeiten hin, die sich einer derartigen Besteuerung vom internationalen Gesichts⸗ punkte wegen der bestehenden Verträge entgegensetzen.

Der Han dels⸗-Mi nist er uberfandte dem Doyen der Delegirten zum internationaken Telegraphen⸗ Kongreß, Telegraphen-Direktor Riel sen aus Norwegen das Commandeurkreuz der Ehrenlegion.

reren, Don der Versicherungspflicht werden diejenigen Fabriken oder Verbände befreit, welche den Bestand einer eigenen zweckentsprechenden Kasse nachweisen. Als Gewähr gegen Nichterfüllung der Versicherungsverpflichtungen bestimmt das Gesetz, daß der nachlässige oder böswillige Unter⸗ nehmer das Doppelte der Entschädigungen zu zahlen habe, welche die Nationalkasse liquidirt haben würde.

In der itglienischen Kolonie am Rothen Meere ist am 20. v. M. folgende Verordnung des Komman⸗ dan ten zur öffentlichen Kenntniß gebracht worden:

. Wir Comthur Balthasar Orero, General⸗Major, Civil und Militär⸗Gouverneur der Erythräischen Kolonie, verkündigen den Bevölkerungen der alten Provinzen der Kolonie, sowie der jüngst der Königlichen italienischen Regierung unterworfenen Gebiete, daß am 1. Mai 1899 zu Adua zwischen dem Vertreter Sr. Majestät des Königs von Italien und Ras Mangascha der Friede beschworen worden ist. Gleichzeitig bringen wir zur Kenntniß, daß kraft des Artikels 13 des italienisch⸗äthiopischen Vertrages, unterzeichnet zu Utschals am 10. Mai 1889 und anerkannt durch Ras Mangascha, alle Rebellen gegen Se Majestät den Kaiser von Aethiopien und Ras Mangascha, welche sich in unser Gebiet flüchten sollten, festgenommen, entwaffnet und an Ras Mangascha ausgeliefert werden sollen, ebenso wie uns alle Rebellen gegen unsere Autorität auszuliefern sind, welche sich in das Gebiet jenes flüchten sollten.“

(Köln. Ztg.) Nachdem noch vor Kurzem Seitens der Regierung vor der Auswanderung nach Eritrea zur Ansiedelung und Kolonisation gewarnt wurde, ver— nimmt man nunmehr von einigen Anfängen auf diesem Gebiete. Dem Abg. Franchetti, welcher ein großes Vermögen und außerdem die Erfahrung und Kenntniß der Dinge besitzt, die nur durch langen Aufenthalt an Ort und Stelle erworben wird, ist die Erlaubniß ertheilt worden, diese ersten Versuche zu machen. Franchetti hält, wie es heißt, die Ver⸗ hältnisse für günstig und den Boden besonders für Wein⸗ und Tabackbau sehr geeignet. Was die Arbeitskräfte anbelangt, so wird selbstverständlich in erster Linie an afrikanische Ein⸗ geborene gedacht. Für die Beaufsichtigung und Leitung sind Bauern aus der Emilia und anderen Provinzen Italiens und ausgediente Soldaten in Aussicht genommen, welche sich zum Bleiben in Afrika entschließen würden. Die Löhne sind in Eritrea äußerst niedrig. Der eingeborene Feldarbeiter er— hält für des Tages Arbeit 40-50 Centimes. Die Ab⸗ mahnungen der Regierung gegen die Auswanderung mittel⸗ loser italienischer Tagelöhner erscheinen unter diesen Um⸗ länden durchaus gerechtfertigt. n der im nächsten Jahre in Palermo stattfindenden Ausstellung sollen die Daseins⸗ verhältnisse Eritreas besonders anschaulich gemacht werden, indem man nicht allein die Erzeugnisse der Kolonie aus⸗ stellen, sondern Dörfer, 2er d r und Wirthschaftsanlagen ,. nach dem Urbilde dortselbst anlegen wird, in welchem

ingeborene ihre Arbeiten und ihr Handwerk betreiben sollen.

Spanien.

Madrid, 14. Juni. (W. T. B.) Der Senat hat den Antrag Marcoartu: die Regierung zu ermächtigen, in Betreff der Einsetzung eines inter nationalen Schieds⸗ gerichts mit den Mächten in Unterhandlung zu treten, angenommen.

In der Deputirtenkammer brachte der Deputirte Martos eine Resolution ein, in welcher der Erlaß einer allgemeinen Amnestie für politische Vergehen vor⸗ El chlagen wird zur Feier der Genehmigung des allgemeinen

timmrechts durch die Königin⸗Regentin.

Niederlande.

Haag, 13. Juni. (W. T. B.) Nach amtlichen Berichten über die Spergtionen in Atchin vom 11. 8d. M. haben die niederländischen Truppen die Stellungen der Atchinesen auf den Hügeln am Edi⸗-Ufer besetzt und die Atchinesen vertrieben. Die Feinde verloren gegen 80 Tobte; auf Seiten der Niederländer wurden 2 Offiziere und 22 Mann verwundet.

Die Kamm erwahlen in Luxemburg sind ruhig ver⸗ laufen. Das Resultat ändert an der Hr geh rn der Negie⸗ rung nichts. Der langjährige liberale Abgeordnete des Escher Kantons . der Vertreter Luxemburgs auf der letzten Berliner Konferenz, ist mit 5 Stimmen unterlegen.

Amerika.

Vereinigte Staaten. Washington, 11. Juni. (A. C) Die, wie gemeldet, vom Präsidenten schon unter⸗ zeichnete Zollverwaltungsbill tritt am 1. August in Kraft. Der Präsident wird neun Abschätzer ernennen, welche die Durchführung der Zollgesetze zu beaufsichtigen und alle Streitfragen zu entscheiden haben.

Die neue Pensionsbill ist vom Kongreß genehmigt worden. Die Zahl der Pensionäre und die Ausgaben werden nicht unbedeutend vermehrt. In dem mit dem 30. Juni ab— schließenden Fiskaljahr zahlten die Vereinigten Staaten 109 357 534 Doll. an Pensionen.

Der Finanzausschuß des Senats hat die vom Repräsentantenhause angenommene Silbervorlage wie folgt abgeändert: Der Ausschuß strich die Bestimmung, welche die für die Bezahlung von Bullion aus⸗ gegebenen Certifikate zu einem gesetzlichen Zahlungsmittel für Staats- und Privatschulden macht, sie bleiben indeß annehmbar für Zölle, Steuern und öffentliche Abgaben. Die Bullion⸗Einlösungsklausel ist ebenfalls gestrichen, ebenso der Abschnitt, welcher die freie Prägung von Silber verfügt, wenn immer der Marktpreis 1 Dollar für 3311½ Gran reines Silber ist. Das Gesetz soll 30 Tage nach seiner Annahme in Kraft treten und 10 Jahre in Wirksamkeit bleiben. In der heutigen Sitzung des Senats unterbreitete Mr. Morell dem Hause den Bericht des Ausschusses und kündigte gleich⸗ zeitig an, er würde zur gehörigen Zeit beantragen, daß die Vorlage an Stelle der Jones schen Silber-Bill trete. Ausgenommen die Klausel, welche eine zehnjährige Be⸗ schränkung verfügt, ist die Caucus Bill thatsäch—⸗ lich identisch mit der Jones'schen Bill. Der Senat nahm heute eine auch vom Repräsen⸗ tantenhause genehmigte Resolution an, welche den Prä⸗ sidenten ersucht, Unterhandlungen mit Großbri— tannien anzuknüpfen Zwecks Sicherung der Aufhebung oder Abänderung der Bestimmungen, Kraft welcher Vieh, welches im vereinigten Königreich Großbritannien und Irland importirt wird, im Landungshafen geschlach—⸗ tet werden muß und nicht lebend nach anderen Plätzen ge⸗ bracht werden darf. Das Haus genehmigte gleichzeitig eine Bill, welche den Sekretär für Landwirthschaft angeht, die Inspektion von Vieh, welches für die Ausfuhr be— stimmt ist, anzuordnen, damit ermittelt werde, ob die Thiere frei von Krankheiten sind. Lebendiges Vieh, dessen Fleisch für den Export bestimmt ist, soll ebenfalls untersucht werden, um zu ermitteln, ob das Vieh frei von Krankheiten und das Fleisch gesund ist.

Aus Helena im Staate Montana wird unter dem 11. Juni gemeldet: Die Cheyenne⸗Indianer sind auf dem Krieg spfad. Die ländliche Vevölkerung flieht von Schrecken ergriffen in die Städte. Die Männer , sich und bereiten sich auf einen Kampf mit den Rothhäuten vor. Der Gouyerneur hat für 10690 Mann Gewehre und Munition verlangt, es wird jedoch einige Zeit verstreichen, bis Bundestruppen auf dem Schauplatz erscheinen können.

Parlamentarische Nachrichten.

3 der heutigen (17.) Sitzung des Reichstages, welcher am Tisch des Bundesraths der Staats⸗Minister Dr. von Boetticher und der Staatssekretär von Oehlschläger sowie andere Bevollmächtigte zum Bundesrath nebst Kommissarien beiwohnten, wurde die Wahl eines Schriftführers an Stelle des gus diesem Amte geschiedenen Mitgliedes des Reichstages Holtzmann aeg von der Tagesordnung abge⸗ setzt und sofort in die zweite Berathung des Gesetzentwur 9 beireffend die Gewerbegerichte, auf Grund des Berichts * . Kommission eingetreten. Berichterstatter ist Abg. achem. . Bei Schluß des Blattes sprach der Abg. Dreesbach.