Von Band 1 Heft 4: Meyn — Insel Sylt. . HI 3: Berendt — Umgegend von k / Kayser — Devon⸗Ablagerungen Laufer — Wahnschaffe — Bodenuntersuchungen Meyn — Schleswig⸗Holstein . : Koch — Hamalongtug Arten. Weiß — Steinkohlen - Cala⸗ . : Laufer — Die Werderschen Weinberge... Liebe — Schichtenaufbau Ost Thüringend ..... : Beushausen — Oberharzer Spiriferensandsteen Noetling — Fauna des sam⸗ ländischen Tertiürs... Berendt — Märkisch ⸗ Pom⸗ mersches Tertiär. : Felix, Weiß, Potonis — Carbon panne, . ranco — Lepidoten. ; Geologische Karte von Berlin und Umgegend. . : Denckmann — Umgegend von wn, . Frech — Umgegend von Haiger Schlüter — Anthozoen. Ebert — Echiniden ... Caspary — Fossile Hölzer von Koenen — Unteroligocän.
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erner: Vom Jahrbuch 1884.
ö ö 1887.
145 4. Weiß — Flora der Steinkohlenformation. Geygnostische Nebersichtskarte des Harzes Höhenschichtenkarte des Harzes. ;
Berlin, den 19. Mai 1890. . Die Direktion der Königlichen Geologischen Landes⸗Anstalt und Berg⸗Akademie. Hauchecorne.
Statiftik und Volkswirthschaft.
In einer am 12. Juni abgehaltenen Versammlung der Töpfer⸗ gehülfen in Leipzig wurde der ‚Leipz. Ztg.“ zufolge mitgethellt, daß von den Arbeitgebern der ihnen nach dem Beschluß der letzten Versammlung abermals gemachte Vorschlag der Errichtung eines gemeinschaftlichen Arbeitsnachweises rundweg abgelehnt worden sei, obgleich die Gehülfen in allen den streitigen Punkten sich nach⸗ giebig gezeigt hätten, wegen deren früher der gemeinschaftliche Arbeiténachweis gescheitert sei. — Neben dem schon be⸗ stehenden Reiseunterstützungsverein hat sich jetzt ein zweiter aus Ar⸗ beitgebern und Gehülfen zufammengesetzter Unterstützung sverein der Feilenhauer in Leipzig gebildei, um zugereisten und arbeits losen Gehülfen Arbeit zu verschaffen oder Unterstützung zu gewähren. — Die Buchbindergehülfen gedenken im Herbst dieses Jahres bei Beginn des flotten Geschäftsganges folgende Forderungen aufzu⸗ stellen: 10 stündige Arbeitszeit, 35 8 Mindeststundenlohn, 333 do Lohnzuschlag für Ueberstunden, 50 oο Zuschlag für Sonntagtarbeit. Der Vertrauensmann der Gehülfenschaft vergewissert sich zunächst in sog. Werkstubenversammlungen über die Stimmung der Arbeiter und Arbeiterinnen (denn auch diese sollen an der Lohnbewegung sich be⸗ theiligen, ehe er die Angelegenheit der Beschlußfassung in öffentlicher Versammlung unterbreitet. .
In einer am 10. Juni in Leipzig abgehaltenen, sehr stark be⸗ suchten Versammlung der Maurer wurde, laut Mittheilung des Chemnitz. Tagebl.“', über den Ende vorigen Monats in Erfurt abgehaltenen 7. Kongreß der Maurer Deutschlands Bericht erstattet und namentlich hervorgehoben, daß daselbst beschlossen worden sei, das Institut der Vertrauensmänner aufzuheben, die Organisation in der bisherigen Weise beizubehalten und die Wochenschrift Grundstein als offizielles Fachorgan der Maurer Deutschlands zu erklären. Die Ge⸗ sammtabrechnung der Geschäftsleitung mit dem Sitz in Hamburg vom vergangenen Jahre wies eine Einnahme von 97 (016 S und eine Ausgabe von 75 495 „ auf. Für die Unterstützungen bei Arbeits. einstellungen sind 43786 ½ und für Agitation 14 699 „M gezahlt worden. Die Versammlung beschloß noch zu Gunsten der ausge⸗ sperrten Hamburger Maurer, die Wochenbeiträge für den Unter⸗ . für Verheirathete auf 50 3, für Ledige auf 1 M fest⸗ zusetzen.
Die Zimmergesellen von Elberfeld und Barmen hatten, wie die „Köln. Ztg. schreibt, vor kurzem von ihren Arbeit⸗ ebern eine zehnstündigé Arbeitszeit und 45 8 Stundenlohn ge— ordert, die Arbeitgeber hatten dies aber abgelehnt. Die Gesellen reichten darauf am 7. d. M. ihre Kündigung ein und werden nun am 21. d. M., wenn die Arbeitgeber die Forderungen nicht nach⸗ träglich noch bewilligen, die Arbeit niederlegen.
Die Polizeibehörde in Hamburg hat folgende Bekanntmachung erlassen: Da es neuerdings wiederholt vorgekommen ist, daß Arbeitswillige vergewaltigt und zur Arbeitseinstellung oder zum widerwilligen Festhalten an der Arbeitseinstellung gezwungen worden sind, wird hierdurch vor ähnlichen Gesetzwidrigkeiten dringend gewarnt und ersucht, in dieser Beziehung vorkommende Ausschreitungen unverzüglich und ausnahmslos zur Anzeige zu bringen. Zugleich werden die betreffenden Arbeiterkreise wiederholt darauf aufmerksam
emacht, daß die Polizeiwachen und Patrouillen angewiesen worden . egen etwaige Störungen und Belästigungen in der Arbeit jeder
eit Schutz zu gewähren.“
Der Boykott, welcher von den Berliner Tgabackarbeitern über verschiedene Tahackfabriken und Geschäfte seit Monaten verhängt war, ist, der ‚Voss. Ztg. zufolge, am 12. Juni Abends in einer öffent⸗ lichen Versammlung der Tabackarbeiter und ⸗Arbeiterinnen, im König⸗ stadt Kasino (Holzmarktstraße) aufgehoben worden, weil der selbe gegenstandslos geworden sei, indem man die Plätze längst besetzt habe?. Die. B. B. 3. theilt ferner mit, daß auf der letzten General⸗= versammlung des Unterstützungs vereins Deutscher Tabackarbeiter und Arbeiterinnen beschlossen worden ist, daß Mitglieder, die einen Ausstand beginnen wollen, dies dem leitenden Ausschuß“ vier Wochen vorher zur Genehmigung vorzulegen haben. Man will da— durch planlose Strikez verhüten. An der Spitze dieses Ausschusses steht der Reichstags ⸗Abgeordnete Meister (Jannover), welcher selbst Tabackarbeiter ist.
Mannigfaltiges.
Zu Ehren des Reichs- Kommissars Majors Wissmann, welcher voraussichtlich am 22. d. M. in Berlin eintreffen wird, veranstaltet die Deutsche Kolonial⸗Gesellschaft, Abtheilung Berlin, am 28. Juni einen , zu welchein, wie die Nat. Ztg. mittheilt, der Reichs Kommissar telegraphisch von Kairo aus sein Erscheinen zugesagt hat. Der Kommers soll in den Räumen der Philharmonie stattfinden. Auf diese Weise wird die Theilnahme auch weiteren Kreisen, welche sich für die deutschen Kolonialbestre⸗ bungen interessiren, ermöglicht werden. Als Ehrengäste sollen u. A. sämmtliche zur Zeit in Deutschland weilenden Offiziere und Beamte der Schutztruppe eingeladen werden.
àDirschau erhält man jetzt einiges Licht.
Preußischer Beamten - Verein zu Hannover, Lebent⸗ Versicherungs⸗Anstalt für den Deutschen Beamtenftand, einschließlich der Geistlichen, Lehrer. Aerzte und Rechtsanwälte. P rotettor Se. Malestät der Kaiser) Die am 11. Juni, abgebgltene XIII. ordentliche Generalver sammlung kat den ihr vorgelegten Geschäftebericht über das für den Verein m günstige Geschäftsjahr 1389 entgegengenommen, der Verwaltung Decharge ertheilt, die erforderlichen Wahlen vorgenommen. und, über die Vertheilung des Geschäftsgewinns von 494338 M 76 Beschluß gefaßt. Der Verwaltungsrath. besteht, nachdem die ausscheldenden Mitglieder wiedergewählt sind., abermals aug folgenden Herren; 1) Ober Präͤsident Dr., von Bennigsen, Excellenz. Vorsitzender, in Hannover. I) Landgerichts⸗ Direktor Hage⸗ mann, stellvertr. Vorsitzender, in Hannober. 3) Qber⸗Rendant Bode in Hannover, . Regierungzs Rath Kühnemann in Hannover, 5) Rech · nungs- Revisor Morich Hannover. 6) Eisenbahn⸗Direktions ˖ Präsident Thielen in Hannover. 7) Senator Wülbern in Hannover. n, . des Staats. Ministeriums und Staatssekretär im
eichßamt des Innern, von Boetticher, Excellenz, in Berlin. 9) Unter- Staatssekretär im Reichgamt des Innern und Staatssekretär des Staats ⸗ raths Br. jur. Besse in Berlin. Der Versicherungsbestand stellte sich ult. 1889 auf 23 ga3 Versicherungen über 6ö8 163 110 M Kapital und 8 560 S Jahresrente, und zeigt in 1889 einen reinen Zuwachs um B48 Versicherungen über 7 256 3350 M. Kapital und 17 040 00 Jahresrente. Die Sterblichkeit verlief günstig. Es erloschen durch Tod 103 Lebens versicherungs - Policen über 366 309 e, während rechnungs mäßig erlöschen konnten 177,4 Policen über 673 957 16 Die Bilanz schließt in Aktivis und Passivis mit 15 381 406 M 53 3 und er⸗ giebt einen Gewinn von 494 388 M 76 5. Die General versammlung beschloß, aus dem Gewinn 310 469 M 41 3 zur Zahlung von Dividenden an die Lebensversicherten zu verwenden, womit jeder derselben 8 o/o seines Prämien ⸗Reserve⸗Guthabens als Dividende erhält. Die Ver— waltungskosten betrugen nur 79 326 M 76 3, d. i., auf je 1009 6 des Versicherungsbestandes nur 1,16 ½Æ½; ein äußerst geringer Satz, der seine Begründung darin hat, daß der Verein gar keine bezahlten Agenten und sonstigen Außenbeamten hat. Der Theil des Geschäfts⸗ gewinnes, der zur Diridendenzahlung nicht erforderlich ist, wurde durch die Generalversammlung verschiedenen Fonds zugewiesen. Sicherheits- und Exirasicherheitsfonds erreichen dadurch zusammen die Höhe von 1 645 869 M 76 3 und stellen den Theil des Vereinsvermögens dar, dem keinerlei Verpflichtungen gegenüberstehen. Bei dem großen Inter⸗ esse, welches die Leben oversicherung heute in allen Kreisen der Bevölkerung findet, glauben wir hervorheben zu sollen, daß der Preußische Beamten Verein zu Hannover, obwohl er eine der allerjüngsten Lebensversicherungs⸗Anstalten ist, mehr als die Hälfte der sämmt⸗ lichen deutschen Anstalten an Geschäftsumfang bereits überholt hat und in Folge seiner tadellosen Entwickelung und seiner Einrichtungen in jeder aht die größte Betheiligung des Publikums verdient. Dies anzuführen dürfte um so mehr von Bedeutung sein, als die
R. 2 28 2 2H 33 Ge baltsaufbesie die Lage versetzt wird, mehr als bisher für ihre Angehörigen durch Abschluß von Versicherungen zu sorgen.
Spandau, 14. Juni. Ueber die Pulver- Explosion, welche gestern hier stattgefunden, entnehmen wir der. N. Preuß. Ztg.“ Folgendes: Die neue Pulverfabrik, welche außerhalb der Festungs⸗ mauer an der Havel anstoßend etwa 1000 m von der Berliner Chaussee entfernt liegt, besteht aus den Fabrikgebäuden, den Reserve⸗Pulver⸗ lagern und den Trockenschuppen, welch letztere — 20 an der Zahl — etwa 150 m je von einander entfernt sind und zwischen denen sich stets noch der Sicherheit halber ein Erdwall in Höhe der Schuppen befindet. Die Trockenschuppen, welche durchweg eine Länge von etwa 46 m haben und 20m breit und 6m hoch sind, sind aus Fachwerk, zölligen Balken, hergestellt und , . massive Wände, während die Dächer aus getheerter Pappe gefertigt sind. Heute Mittag 5 Minuten vor 121 Uhr — die 1560 Arbeiter der Pulverfabrik waren fast sämmtlich des ungünstigen Wetters wegen ihr Mittagsbrot verzehrend in den Kleiderschuppen — erfolgte plötzlich eine mehrere Sekunden anhaltende Detonation Die in einem der Trockenschuppen befindliche Schießbaum⸗ wolle hatte, vermuthlich durch Selbstentzündung infolge einer ent standenen Reibung oder durch zu große Hitze in dem Schuppen. sich entzündet und trotz der oben geschilderten Vorsichtsmaßregeln hatte sich die Explosion drei Nachbarschuppen mitgetheilt, deren Inhalt eben ⸗ falls explodirte. Durch die ungeheure Gewalt des Luftdrucks war einer der Kleiderschuppen, in dem sich etwa 180 Personen be⸗ fanden, in sich zusammengebrochen und hatte die sämmtlichen Arbeiter unter sich begraben. Zwei der Trockenschuppen waren gänzlich vom Erdboden verschwunden, die Steine auf Entfernungen von hundert Metern herumgeschleudert, die dicken Balken total zersplittert und größere bis ein Centner schwere Stücke 15 m hoch emporgeschleu—⸗ dert, während von den beiden anderen Schuppen nur die Bedachungen ausgerissen und die Seitenwände zum Theil zertrümmert sind. ie vier Gebäude enthielten zusammen 110 Ctr. Schießbaumwolle. Nachdem sich die Arbeiter von dem ersten Schreck erholt, machten sich dieselben daran, die unter dem Kleiderschuppen Begrabenen aus ihrer entsetzlichen Lage zu befreien, und nach einhalbstündiger Arbeit waren bereits die 180 Mann aus den Trümmern herausgeholt, von denen glücklicherweise nur 15 Personen, — soweit bis jetzt fest⸗ zustellen war — Verletzungen davon getragen hatten; ferner wurden noch drei Männer verletzt in den Gängen aufgefunden, so daß ins— gesammt 18 Personen zu Schaden gekommen sind, von welchen 7 schwere, aber nicht lebensgefährliche Verletzungen erlitten. In der etwa 5 Minuten entfernt gelegenen Patronenfabrik wurden 16 Mädchen in Folge des Schreckes ohnmächtig und drei von Krämpfen befallen, ebenso fielen in Spandau mehrere Straßenpassanten bewußtlos zu Boden. In der alten Pulverfabrik „Eiswerder“, welche 1 Stunde von der Unglücksstelle entfernt liegt, entstand eine Panik; die Arbeiter, welche sich dort in den Fabrikräumen befanden, drängten den Ausgängen zu, rissen die schwäͤcheren unbarmherzig zu Boden und eilten über dieselben fort, doch; haben hier nur drei ,,, soweit uns bekannt, unerhebliche Verletzungen erlitten.
n der neuen Pulverfabrik, der Patronenfabrik und Eiswerder sind fast sämmtliche Fenster zertrümmert und in Eiswerder stürzte der Stuck von den Decken und Wänden. Spandau selbst hat den ge⸗ ringsten Schaden erlitten, da dort nur eine zöllige Schaufenster⸗ scheibe im Werthe von 850 M zertrümmert ist, dagegen sind in West⸗ end, Charlottenburg und Saatwinkel zahlreiche Schaufenster und Fenster in Wohngebäuden zersprungen; das Palmenhaus in der Char- sottenburger Flora hat stark durch den Luftdruck gelitten und die dichten Rauch und Staubwolken, welche in der Nähe der Pulverfabrik Alles schwarz färbten und auf Entfernungen von sechs Meilen wahr⸗ genommen wurden, drangen in Charlottenburg in die Wohnungen ein. Auch in den nördlichen und nordwestlichen Stadtgegenden Berlins wurde der durch die Explosion entstandene Luftdruck wahrgenommen, in der „‚Technischen Hochschule! in der Invalidenstraße wurden Fenster und Thüren aufgerissen und in Wannsee, Friedenau, Wilmersdorf wurde ein starkes Zittern der Wände wahrgenommen. Die Telegraphen⸗ und Telephondrähle nach Spandau waren in den ersten Stunden nach dem Unfall von den Behörden derartig in. Anspruch genommen, daß eine Privatperson dorthin gar keinen Anschluß erhielt. Die Komman⸗ dantur in Berlin war von der Explosion fast eben so schnell ver⸗ ständigt, wie die Militärbehörde in Spandau, und forderte von jener schon um 124 Uhr einen Bericht; auch dem Kaiser wurde wiederholt telegraphisch und telephonisch Nachricht gegeben. Die Züge nach Spandau waren in den Nachmittagsstunden stark besetzt und brachten viele Tausende Neugieriger nach dem Festungsorte, jedoch war durch ein starkes Militäraufgebot jede Annäherung an die Fabrik verhindert.
Wie, W. T. B. bestätigt, wurde der Unfall durch Schießbaum—⸗ wolle herbeigeführt, welche daselbst zum Trocknen aufgehängt war und explodirte. Der Betrieb der Iteuen Pulverfabrik ist theilweise ein⸗ gestellt. Nach dieser Quelle sind von Personen etwa 10 leicht verletzt.
Dir schau. (Nat. Ztg.) Ueber die bisher unerklärliche Ursache der Eifenbahn ⸗Katastrophe auf dem Bahnhofe Einer der Bahnwaͤrter, der
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in Folge eines Blitzschlags längere fen bewußtlos krank darnieder eee jetzt aber sein volles Bewuß * wieder besitzt, will vor dem hn treffenden Schlag deutlich wahrgendmmen bahen, wie der Lo ko⸗ motivführer Hennig, vom Blitz getroffen, in die Arme seines Heijers gesunken ist. Hiermit stimmt auch der Leichen befund überein, indem an dem Körper des getödteten Lokomotivführers Hennig die Spuren von Brandverletzungen gefunden sind, welche man damals nur widerwillig auf das Herausschlendern von glühenden Kohlenstücken zurückführen zu müssen glaubte. Nimmt man nun noch hinzu, daß bei diesem Vorgang auch der Heizer in Mitleidenschaft gezogen worden ist, dann kann die verbängnißvolle Fahrt der führerlos gewordenen Lokomotive nicht mehr Wunder nehmen
Ba den, 11. Juni. (Karlsr. Ztg) Auf der Badener Höhe wurde am 9. Juni der Grund stein für einen Thurmbau gelegt. Der Großherzog von Baden volljog die Hammerschläge mit den Worten: „Den Nachkommen zu Freud und Nutz, Der Badener Höhe zu bleibender Zier, Dem Schwarjwaldverein zu dauernder Ehr. — Der Badische Schwarzwaldverein feierte am 8 und 9. Juni sein Ja hresfe st in Baden., wobei gegen 300 Mitglieder anwesend waren. Der Verein zahlt jetzt in 41 Sektionen gegen 4000 Mitglieder und hatte im letzten Jahre eine innahme von 7285 16 und eine Ausgabe von 6720 4
ür 1896 wurden über 7000 M zu Ausgaben fuͤr Wegeanlagen,
chutzhütten, Aussichtsthürme u. . w., bestimmt. Die Prinzen Fohäann Georg und Max von Sach sen, welche in Freiburg studirten und Freunde des Schwarzwaldes geworden sind, wurden zu Ehrenmitgliedern ernannt. Die Herstellung einer einheitlichen Touristenkarte im Maßstab von 1: 50 000 wurde in Aussicht ge⸗ nommen.
Bremen, 11. Juni. (Wes⸗-Ztg) Nachdem wegen starker
Abnahme der Austern auf den Bänken der schleswigschen Westküste
der e. derselben seit einer Reihe von Jahren ruht, werden in dem zur Äufbewahrung der gefangenen Austern bestimmten Aufternbassin am Husumer Austerndeich von Seiten der Regierung unter Aufsicht des Königlichen Wasser⸗Bauinspektors größere Versuche mit künst⸗ licher Aufternzucht angestellt, besonders um die Bedingungen für das Fortkommen der Austern genauer festzustellen und auf Grund der gemachten Erfahrungen eine Aufbesserung der Austernbänke bewirken zu können. Es ist denn auch gelungen, im Bassin größere Austern aus dem Laich heranzuziehen. Bie Beobachtung der einzelnen Vorgänge und Stadien im Werden der Auster ist für Fachleute und Gelehrte von besonderem Interesse. Die Königliche Regierung zu Schleswig hat darum veranlaßt, daß die Ergebnisse der künst lichen Au sternzucht auf der Aus stellung hierselbst auch einem größeren Publikum vorgeführt werden. Ein größeres Aquarium ist zu diesem Zweck in der Ausstellung aufgestellt werden. Sobald die noͤthige Einrichtung zur Beschaffung des Seewassers getroffen ist, wird auf nähere Benachrichtigung eine Sendung Austern in den ver⸗
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Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Stuats⸗Anzeiger.
Berlin, Sonnabend den 14. Juni
1890.
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Rekursentscheidungen, Bescheide und Beschlüsse des Reichs⸗Versicherungsamts. . r
(834) Die Besitzerin einer Windmühle ließ einen Windmühlen flügel erneuern und einsetzen. Ihr Geselle leitete und begufsichtigte die gesammte Arbeit; nach seinen Anweisungen bearbeiteten zwei Zimmerleute, welche er iu diesem Zwecke von einem Mühlenbauarbeiten nicht gue— führenden Zimmereigesckäft sich hatte zur Verfügung stellen lassen, die Balken und Sprossen; er zog demnächst auch zu der Arbeit des Einsetz ens des fertig , Flügels noch weitere Personen hinzu. Die Arbeit nahm secht Tage in Anspruch, wäbrend deren der Mühlenbetrieb ruht. Bei dem Einsetzen des Flügels erlitt der Müllergeselle einen Unfall. In n, mit dem Schieds⸗ gericht hat das Reichs. Versicherungsamt durch Urtheil vom 5. Mai 1890 die Müllerei, Berufsgenossenschaft sür verpflichtet erachtet, den Unfall ju entschädigen. Nach Lage der Sache könne zunächst die Bauarbeit nicht für eine solche angesehen werden, welche in dem ge werbsmäßigen Baubetriebe des die beiden Zimmergesellen stellenden Baugew erk meisters ausgeführt worden sei Swergleiche die Begründung der in Nr. 133 des . R. u. St.. abgedruckten Entscheidung Nr. 833.) Die Hanarbeit sei vielmehr für eine Eigen⸗ (Regie) Bauarbeit der Mühlenbesitzerin zu erachten, als eine solche aber nicht gemäß Sz. 4 Ziffer 4 Absatz 1 des. Bauunfallversicherungẽgesetzes bei der Versicherungsanstalt der zuständigen Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft besonders zu versichern, sondern nach Absatz 2 der Ziffer 4a. g. O. als Theil des Mühlenbetriebes bei der Müllerei⸗Berusegenossenschaft mit⸗ versichert gewesen. Unter diese Bestimmung fielen auch diejenigen nicht allzu umfangreicken Bauarbeiten, welche durch den laufenden Betrieb, durch die allmähliche Abnutzung der Betriebsgeräthe, der umgehenden Theile u. dergl. m. in Folge des regelmäßigen Gebrauchs, der Ein⸗ wirkung von Wind und Wetter ꝛc. von Zeit zu Zeit nothwendig werden, ,. dieselben auch die Erneuerung der schadhaft gemordenen Be triebstheile bezwecken und selbst ein vorübergehendes — nur nicht allzu langes — Ruhen des ganzen Betriebes bedingen. Es gehe nicht an, eine Bauarbeit schon lediglich deshalb, weil sie die Fortführung des Betriebes zeitweilig unmöglich mache, für eine solche zu erachten, welche unter allen Umständen bei der gewerblichen Berufsgenossenschaft, welcher der Unternehmer angehört, nicht mehr mitversichert sei. Denn hiermit würde man Kleinbetriebe, bei denen Rexgrgturen gar leicht
Arbeiten ereigneten (zju vergleichen Bescheid 138 und Entscheidung 451. Amtliche Nachrichten des R.. A* 185865 Seite 55 und 188, Seite 65. Nun sei aber bereits in einem Schreiben Les Magistrats der Start M. vem 30. Januar 1886, mit welchem dieser die Lohn—⸗ nachweisung für das vierte Quartal 1885 eingereicht habe, gesagt, die Lohnnachweisung betreffe die im Ressert der städtischen Bauver⸗ waltung (Hochbau und Tiefbau) beschäftigten Personen?. Ferner seien in dem unter dem 20. August 1886 ausgefüllten Fragebogen zur Einschätzung des Betriebes in die Klassen des Gefahrenktarifs bei einer Gesammtzahl von 45 Arbeitern nur 5 Maurer und 1 Zimmerer, da— gegen als in Nebenbetrieben beschäftigt 39 Arheiter aufgeführt, und zwar unter Anderen bei Kanal- und Straßenbauten 21, beim Ver⸗ füllen des Steinbruchs vor der Neustadt 5 Arbeiter. Bei dieser Sach⸗ lage habe die Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft fahrlässig gehandelt und die ihr nach 8. 37 Absatz2 des Unfall versicherungsgeseßes obliegende Prüfungepflicht nicht erfüllt, indem sie trotzdem die Verhältnisse dieser sogenannten Nebenbetriebe nicht näher aufgeklärt, sondern sie ohne Weiteres als zu ihr gehörig behandelt und sich seit dem 1. Oktober 1385 die sämmtlichen in ihnen verdienten Löhne habe mitnachweisen lassen und die Beiträge von ihnen bezogen habe. Daß dies allgemein sowohl, wie auch bezüglich der Löhne des in dem Steinbruch und bei den Kanal arbeiten beschäftigten Rechtsvorgängers der Klägerin geschehen sei, habe der Magistrat ausdrücklich bestätigt. Es könne aber auch der Bau gem erks Berufsgenossenschaft, mag dieselbe vielleicht auch nicht von jeder einzelnen, in dem gesammten städtischen Baubetriebe vorge⸗ kommenen Arbeit Kenntniß gehabt haben, bei der großen Zahl der in den Lohnnachweisungen aufgeführten Arbeiter — unter denen sich auch in den Jahren 1887 und 1888 der verunglückte Arbeiter mit 197,9 beziehungsweise 316.6 Arbeitstagen befunden habe — und bei der Höhe der nachgewiesenen Löhne (im vierten Quartal 1885: 33 Personen mit 6750 ½ 67 3 Löhnen, 1886: 61 mit 31 995 ½ 1 3, 1887: 68 mit 40 444 M 56 3 und 1888: 75 mit 59 213 M 1 3) unter Be- rücksichtigung des Inhalts der besprochenen Erklärungen des Magistrats nicht wobl unbekannt gewtsen sein. Unter diesen Umständen würde es gegen die auch für das öffentlich⸗rechtliche Gebiet der Unfallversicherung zu beachtenden Grundsätze von Treu und Glauben verstoßen, wollte die Baugewerks Berufs genossenschaft ihrerseits die Verpflichtungen aus einem überdies an sich versicherten Unfalle nicht übernehmen, welcher sich bei Arbeiten ereignet habe, aus denen ie sich leit Jahren die
das Gebäude oder der bezüglich Gebäudetheil noch im Bau begriffen oder bereits vollendet und dem Gebrauch übergeben ist. Allein das Reichs Versicherungsamt gelangte von einem anderen Gesichtspunkte aus ebenfalls zur Alweisung des Klägers. Wie nämlich in der Rekursinstanz festgestellt wurde, war der Kochheerd (Ofen) für welchen der Ring, bei dessen Erneuerung der Kläger, verunglückte, bestimmt war, nicht fest mit dem Hause verbunden. Die vom Kläger verrichtete Arbeit galt daher nicht der Anbringung jenes Ringes an einem Ge⸗ bäude und konnte deshalb als eine Bauschlosserarbeit nicht angeseben werden. Da weiterhin erwiesenermaßen der Arbeitgeber des Klägers sich mit der Bauschlosserei nur nebenbei — nicht im Hauptbetriebe — beschäftigte, also die etwaige Erstreckung der Versicherungspflicht der Bauschlosserei auf die Werkstattschlosserei gemäß §. 9 Absatz 3 des Unfall versickerungsgesetzes nicht in Frage kemmen konnte, und da ferner keine der im 5. 1 Absatz 3 und 4 a. a. O. hervorgehobenen Voraus- setzungen vorlag — Befrieb mit / Dampfkraft u s. w. oder mit min⸗ destens zehn Arbeitern —, so unterlag die Beschättigung, bei welcher der Unfall sich ereignete, überhaupt nicht der Unfallversicherung. (Ver⸗ gleiche die Entscheidung 837)
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Der in Policen von Lebensversicherungsgesell⸗ schaften fetzgesetzte Wegfall des Anspruchs auf die Versicherungs⸗ fumme bei Selbstentleibung selbst bei erwiesener Un⸗ zurechnungs fähigkeit widerspricht nach einem Urtheil des Reichs gerichts, L Civilsenats, vom 18. Januar 1890, weder den guten Sitten, noch dem Wesen des Versicherungsvertrages. Aendert eine Lebens— versicherungsgesellschaft auf Aktien ihre allgemeinen Policebedingungen zu Gunsten der Versicherungsnehmer, so können sich auf diese Aen⸗ derung die vorher unter den alten Bedingungen bei ihr Versicherten nicht ohne Weiteres berufen.
Statiftik und Volkswirthschaft. Die Letzte Volkszählung in Berlin.
schiedenen Stadien der Entwickelung von Hulum abgehen.
Bremerhaven, 13. Juni. (W. T. B.) Ein Theil der amerikanischen Schützen landete Vormittags 19 Uhr bei der Lloydhalle, nachdem dieselben an Bord der „Fulda“ von Deputationen der Bremer, Bremerhavener und Geeste⸗ munder Schützenvereine begrüßt worden waren. Bei der Landung dankte Hr. Schneider aus NewYork für den herzlichen Empfang und schloß mit einem Hurrah auf die deutschen Schützen⸗ brüder. Kurz nach 1 Uhr setzten die Amerikaner die Reise nach Bremen fort.
Meran. (B. B.-C.) Ein hier weilender Kurgast aus Nieder⸗ ländisch⸗Indien, welcher dem Herzog Karl Theodor von Bayern die Wiedererlangung seines Augenlichts verdankt, hat vom Hofbildhauer Steiner eine Büste des Herzogs modelliren lassen, welche nunmehr in Wien in Bronze gegossen und auf den Besitzungen des Bestellers, auf der Insel Java, ihre Aufstellung finden wird.
Mailand, 13. Juni. Die Lage des vor zwei Wochen in der Umgegend von Termini (Sieilien) durch Banditen ge= fangen genommenen Mailänder Banquiers Filippo Arrigo wird immer schlimmer. Die Familie des bek e, Ban quiers hat den Briganten die Summe von * Million Lire ausbezahlen lassen, trotzdem ist bisher von demselben keine Spur vorhanden. Die Polizei hai mehrere Arretirungen vorgenommen, ist aber der eigent- lichen Räuber noch nicht habhaft geworden. Das energische Ein ⸗ schreiten der Polizei hat die Briganten erzürnt, dieselben nehmen eine drohende Haltung an und man befürchtet, daß sie den Banquier aus Rache ermordet haben. Die Polizei setzt die Nachforschungen fort.
Lugano. Wie schon in Nr. 136 des „R. u. St.“ A. erwähnt, fand am 4. Juni in Capolago hei Lugano die feierliche Eröffnung der Zahnradbahn auf den Monte Generoso statt, und am 5. wurde die neue Linie dem Verkehr übergeben. Ueber die Eröffnungs⸗ fahrt und über die Bahn liegen jetzt folgende nähere Mittheilungen vor. Um 11 Uhr setzten sich nach Ankunft und Begrüßung der Gäste drei Züge, bestehend aus je einer Maschine und einem Wagen, auf welchen etwg 150 Personen Platz genommen hatten, in Bewegung. Die erste Station. San Nicola, wurde nach 20 Mi⸗ nuten Fahrt erreicht und nach einer weiteren halben Stunde traf man in Bellavista, welches wohl einen der Hauptanziehungs— punkte des ganzen Ausfluges bilden dürfte, ein. Die Aussicht von hier aus erregte das Entzücken aller Anwesenden. Der letzte Abschnitt der Bahn von Bellavista bis zum Gipfel ist noch nicht ganz fertiggestellt, seine Eröffnung soll gegen den 20. Juni erfolgen. Die Zahnrad⸗ bahn auf den Monte Generoso nimmt in Capolago ihren Ausgangs⸗ punkt bei der Dampfschiffsstation. überschreitet kurz darauf einen eisernen Viadukt und wendet sich alsdann gegen den Berg, den sie in einer Maximalsteigung von 20 9s)o erklimmt. Zunächst folgt die Trace dem Thale von Mendrisio, tritt alsdann in einen Tunnel von 146 m Länge, der eine Kurve mit einem Durchmesser von 80 m be⸗ schreibt, und erreicht bald darauf San Nieola (2414 m von Capolago und 708 m über dem Meeresspiegel). Dann folgt die Linie ein wenig dem Thale von Cereda, passirt einen zweiten kleineren Tunnel und erreicht nach A / km Bellavista (1222 m über Meeres spiegel). Die Fortsetzung von hier auf den Gipfel bringt eine weitere Steigung von über 400 m. Die ganze Linie hat eine Länge von 8510 m. Der Endpunkt derselben befindet sich 1645 m über dem Nivegu des Mittelmeeres oder 1368 m über der Anfangs— station. Die Bahn ist um 58 m länger als die Linie Vitzenau ⸗Rigi, Der Bau ist durchgehends in Stahl und in der solidesten Weise ausgeführt; die Lokomottve ist mit zwei Zahnrädern versehen. Die
ahrt vollzieht sich in der ruhigsten und angenehmsten Weise. Die erstellung der Bahn hat 13 Monate in Anspruch genommen. Die aukosten beliefen sich auf 1 600 000 Fr.
(F) Stockholm, 11. Juni. Am Sonnabend, Abends, wurde die Königliche Technische Schule von einem verheerenden 6 r heimgesucht, wobei eine Sammlung von wenigstens 10 000 Ab⸗
ildungen, viele Modelle, Schulmöbel und anderes Inventar voll—⸗ ständig zerstört wurden. Nur mit Anstrengung glückte es der Feuer⸗ wehr, die Sammlungen des Geologischen Bureaus, das Museum der Landbau ⸗ Akademie, die Bibliothek des verstorbenen Professors Arrhenius u. s. w., wenn sie auch durch Wasser theilweise schwer beschädigt wurden, zu retten. Leider wurden bei den Löschungsarbeiten der erste und der zweite Chef der Feuerwehr, 2 Unteroffiziere und 7 Brandsoldaten mehr oder weniger schwer verletzt.
(E) Christiania. Nach einer telegraphischen Meldung aus Boddö wurde dort am 7. 8. M., Abends, eine von zwei ziemlich heftigen Detonationen begleitete Erderschütterung beobachtet. Die Rich tung der Erderschütterung ging von Südwest nach Nordost.
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einen Stillstand des Betriebes zur Folge haben, gegenüber größeren Be⸗ trieben benachtheiligen, welche vielleicht gar mit verschiedenen Motoren arbeiten. Die Herrichtung und das Einsetzen eines neuen Windmühlen⸗ flügels an Stelle eines unbrauchkar gewordenen Flügels gehöre auch bei kleineren Mühlenbetrieben noch in die Klasse der bei der Müllerei⸗ Beruf sgenossenschaft mitversicherten, einen Theil des Mühlenbetriebes bildenden Bauarbeiten, sofern sie, wie hier, in eigener Regie aus geführt werden. Unter diesen Umständen sei es auch unwesentlich, in welchem Verhältnisse die Leistungen der von der Mühlenbesitzerin für den Bau speziell angenommenen Arbeiter zu denjenigen des Müller⸗ gesellen und etwaiger anderer noch bei dem Bau thätiger Arbeiter aus dem Mühlenbetriebe gestanden hätten. Auch wenn die ersteren über⸗ wogen baben sollten, würde die Bauarbeit ihrer Natur nach den Charakter einer laufenden Reparaturarbeit beziehungsweise einer zum laufenden Betriebe gehörigen Bauarbeit behalten. Nur für die Ent⸗ scheidung anders gearteter zweifelbafter Fälle, insbesondere für die Beurt heilung umfangreicher Erweiterungs- und Neubauten in in— dustrie llen Großbetrieben habe der Bescheid 764 (Amtliche Nachrichten des R.⸗V.. A.‘ 1889 Seite 379) als einen Umstand, welcher — den inneren Zusammenhang mit dem Betrieb? vorausgesetzt — für die Zugehörigkeit der Baugrbeit zu der industriellen Berufsgenossenschaft ins Gewicht fallen werde, die Ausschließlichkeit oder das Ueberwiegen der Arbeitsleistungen des ständigen Bauarbeiterpersonals des Betriebes aufgeführt. (3u vergleichen die Entscheidungen, Nr. S31, 832 und 835 in Nr. 135 des „R. u. St. A.“ sowie die Nr. 835.)
(8365.) Ein in der Bauverwaltung der Stadt M, beschäftigter Arbeiter war im Januar 1889 beim Aufeisen eines städtischen Kanals tödtlich verunglückt. In einer Rekurtsentscheidung vom 12. Magi 1890 hat das Reicht Versicherungsamt die betreffende Baugewerks⸗Beruftz⸗ genossenschaft zur Gewährung der gesetzlichen Rente an die Wittwe des Verunglückten verurtheilt. In den Gründen ist zunächst die unfall⸗ bringende Arbeit mit Rücksicht darauf, daß die alljährlich wieder⸗ kehrende Aufeisung dis Kanals zur Erhaltung des Wasserlaufs, sowie zur Verhütung des Uebertretens des Wassers und der hierdurch be— dingten Beschädigungen der Ufer und Brücken des Baches nothwendig gewesen, als eine solche anertannt, welche als Bestandtheil des auf den Bau und Lie bauliche Unterhaltung der Kanäle und Wasserläufe ge richteten Betriebes der Stadt M. zur Zeit des Unfells jedenfalls nach 61 und 5§. 4 Ziffer 1, 3 und 4 des Bauunfallversicherungsgesetzes der
zersicherun gäpflicht vnterltgen habe. (Vergleiche auch die Bescheide 609, 676, 680 und 713, „Amtliche Nachrichten des R. V. A.. 1888 Seite 328, 1889 Seite 163, 164 und 321.) Die Zuständigkeit der Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft zur Entschädigungsleistung ist Kwan, wie folgt, begründet: Es könne dabingestellt bleiben, ob der Betrieb der Bau ⸗ verwaltung der Stadt M. (Hech⸗ und Tiefbauten) als ein einheitlicher Be⸗ trieb anzusehrn ses, und ob in ihm die bereits nach dem Unfall versicherunge⸗ gesetz ihrer Art nach versicherungepflichtig gewesenen Bauarbeiten (wie die Arbeiten an den Gebäuden, etwaige Pflasterungs⸗ und Steinsetzer arbeiten c. den Hauptbetrieb bildeten, sodaß die daneben in dem Betriebe vorkommenden, erst durch das Banunfallversicherungẽgesetz versich erungepflichtig gewordenen Arbeiten — so insbesondere auch die Wafferbauarbeiten — als Bestandtheil oder Nebenbetrieb jenem Hauplbetriebe hinsichtlich der Versicherung zu folgen hätten, Denn auch wenn die letzteren Arbeiten, wie nach dem Inhalt der Akten der Bau gewerks. Beruͤfsgenessenschaft kaum zu bezweifeln sei, den Haupt ⸗ betrieb bildeten oder eiwa als ein selbständiger, von den Hochbau⸗ arbeiten getrennter Betrieb anzusehen sein möchten, und wenn daher auch die Versicherungsanstalt der Tiefbau · Bexufsgenossenschaft oder diese Genossenschaft oder eadlich die Kommune M. selbst für die Ver⸗ sicherung diefer Arbeiten gemäß §. 4 Ziffer 3 und 4 Absatz J und 5§. 5 Absatz 3 des Bauunfallversicherungsgesetzes materiell zuständig sein sollten, so könne nach igewerl Beruftzgenossenschaft nicht für befugt erachtet werden, ihrer seits einen hieraus eiwa herzuleitenden Einwand gegen ihre eigene Entschädigungepflicht der Klägerin gegenüber gellend zu machen. Wie die Katasterakten ergeben, sei bei ihr auf Grund der gemãß 5. 11 des Unfall versicherungsgesetzes aufgestellten Nachweisungen der Betrieb der Stadt M. als kesßer Gegenstand . Maurerreparatur an stãdtischen Schusen, Kandlen ꝛc.“ mit einer Durchschnittszahl von dreißig be— schästigten Arbeitern angegeben fei, seit dem 1. Oltober 1886 kataftrirt. Biese Katastrirung sei damals auch in ihrem auf Maurerreparaturen beschrankten Umfange materiell zu Unrecht vorgenemmen und habe jeden⸗ falls bis zum 1. Januar 1888 zu Unrecht bestanden, weil der stãdtische Maurcereibetrieb nicht gewerbsmäßig stattfindet, und er daher erst durch das Bauunfallversicherungsgesetz der Versicherungepflicht unterworfen worden fei. Indeß würde allein aus dieser Katastrirung, welche immerhin der Art nach auf bereits nach dem Unfall versicherungegeseß versicherungt · pflichtige, den Baugewerks. Berufsgenossenschaften überwiesene Arbeiten beschraͤnkt gewesen fei, und deren ursprüngliche Unrichtigkeit durch das inzwischen erfolgte Inkrafttreten des Ile lf file e leber für die nach dem 1. Januar 1888 liegende Zeit als geheilt angesehen werden könne, eine formale Entschãdigungs verpflichtung der Baugemerls Berufs genoss en⸗ schaft für folche Unfälle nicht zu begründen sein, die sich, wie der vorliegende, bei anderen durch den Inhalt der Katastrirung nicht schon gedeckten
Lage der Sache doch die Baugewerls⸗
Löhne habe nachweisen und die Beiträge habe bezahlen lassen, während sie beides bei pflichtmäßiger Prüfung nicht hätte thun dürfen. (Ver= gleiche Entscheidung 592 vorletzter Absatz, „Amtliche Nachrichten des R. -V. A.“ 1888 Seite 314 und dagegen die Entscheidung Nr. 836.)
(836) Eine Holz-Berufsgenossenschaft hatte einen Tischlerei⸗ betrieb, in welchem die handwerksmäßig betriebene Möbeltischlerei den Hauptbetrieb bildete, mithin nur Tischlerarbeiten bei. Bauten (einschließlich der zur demnächstigen eigenen Verwendung bei Bauten ausgeführten Werkstattsarbeiten) versicherungspflichtig waren (vergleiche die Bekanntmachung vom 20. Dezember 1886, „Amtliche Nachrichten des R. V. A.“ 1886 Seite 295), auf Grund der gemäß 5§. 11 des Unfallversicherungsgesetzes erstatteten Nachweisung am 1. Januar 1887 — dem Tage des gesetzlichen Inkrafttretens der Versicherungspflicht der Bautischler — ohne weitere Einschränkung in ihr Kataster auf= genommen. Der Betriebsunternehmer hatte auch für das Jahr 1887 die sämmtlichen in seinem Betriebe verdienten Löhne der Berufs⸗ genossenschaft nachgewiesen. Diese hat aber, als am 2. März 1888 ein in dem Betriebe beschäftigter Lehrling bei einer Möbeltischler⸗ arbeit einen Unfall erlitt, welchen sie zu entschädigen sich nicht für verpflichtet erachtete, mit Zustimmung des Unternehmers die Lohn—⸗ nachweisung für das Vorjahr vor Feststellung des Umlagebeitrags auf die bei der Bautischlerei verdienten Löhne herabgesetzt und demgemäß den Umlagebeitrag berechnet. Durch mehrfache Ver— öffentlichungen in dem den Mitgliedern unentgeltlich zugehenden Genossenschaftsorgan hat sie ferner bereits Ende 1887 und Anfangs 1888 die in dieser Zeit ergangenen Verwaltungsentscheidungen des Reichs ⸗Versicherungsan ts bekannt gegeben, in welchen die Anfangs von ihr felbst vertretene Auffassung, daß nach dem Bundesrathsbeschluß vom 27. Mai 1886 (vergleiche Amtliche Nachrichten des R⸗V. .A.“ 1886 Seite 87) alle Tischlereibetriebe in ihrem Gesammtumfange versicherungepflichtig seien, als unzutreffend dargelegt und ausgeführt worden ist, daß lediglich die Bautischlerei als solche, cine daneben nicht fabrikmäßig betriebene Möbeltischlerei aber nur dann, wenn sie „Nebenbetrieb' der ersteren ist, der Versicherungepflicht unterliegt. Bei dieser Sachlage hat das Reichs⸗Versicherungsamt mittelst Rekurs⸗ entscheidung vom 28. Oktober 1889 die wegen jenes Unfalls in An— spruch genommene Berufsgenossenschaft auch nicht aus formalen Gründen (vergleiche Entscheidung 451 und 592, sowie Bescheid 138. Amtliche Nachrichten des R. V.⸗A. 1888 Seite 69 und 314, 1886 Seite 55) zur Entschädigungsleisiung für verpflichtet erachtet. Eine ausdrückliche Katastrirung der Möbeltischlerei liege nicht vor. Man könne der Genossenschaft, welche freilich nach §. 37 Abs. 2 des Un— fallversicherungsgesetzes die einzelnen Genossen in das Kataster nur nach vorgängiger Prüfung ihrer Zugehörigkeit zur Genossenschaft auf— nehmen dürfe, bei der großen Zahl der Katastereintragungen nicht zu⸗ muthen, sofort nach erfolgter Klarstellung der Zweifel über den Um fang der Versicherungepflichtigkeit der Tischlereibetriebe jede einzelne Eintragung erneut darauf bin zu prüfen beziehungsweise zu berichtigen. Ferner hätte der Betriebsunternehmer bei einiger Aufmerksamkeit nach Lage seiner eigenen Betriebsverhältnisse und auf Grund der recht— zeisig erfolgten Veröffentlichungen sich darxon überzeugen müssen, daß die bei der Möbeltischlerei beschäftigten Arbeiter nicht mitversichert waren, und endlich seien auch Löhne aus diesem Betriebszweige von der Genossenschaft zur Umlage nicht herangezogen worden. (Vergleiche dagegen die Entscheidung 835.)
(837) In einer nicht fabrikmäßig betriebenen, auf die Ausführung von Arbeiten bei Bauten sich erstreckenden Schlosserei unterliegen ebenso, wie in ähnlichen Betrieben (z. B. Klempnerei und Tischlerei⸗ betrieben), nicht nur die unmittelbar bei Bauten ausgeführten Ar— beiten, sondern auch diejenigen in der Werkstatt sich vollziehenden Arbeiten der Versicherungspflicht, welche der Herstellung oder Vor bereitung der zur demnächstigen eigenen Anbringung an Gebäuden be⸗ stimmten Gegenstände dienen. Es wurde daher durch Rekurs⸗ entscheidung vom 9. Dezember 1889 ein Unfall für entschỹ digung pflichtig erklärt, welcher sich in einem solchen Schlossereibetriebe beim Reinigen einer Bohrmaschine ereignet hatte, die auch für die Her stellung ꝛc. der zur demnächstigen eigenen Anbringung an Gebäuden bestimmten Gegenstände benutzt wurde, da dieselbe naturgemäß ehörig reingehalten werden mußte, wenn anders ihr ordnungs mäßiger ö gesichert sein sollte. (Zu vergleichen die Entscheidung Nr. 838.)
(838) Ein bei einem Schlossermeister beschäftigter Arbeiter hatte bei der in der Schlosserwerkstatt vorgenommenen Erneuerung eines Ofenringes einen Unfall erlitten. Das Schiedsgericht wies den Entfchädigungsanspruch deshalb zurück, weil der Ofenring für einen bereits im Gebrauche befindlichen Ofen bestimmt gewesen sei, woraus das Gericht folgerte, daß es sich nicht um eine Bauschlosserarbeit gebandelt habe. Das Reichs ⸗-Versicherungsamt ist in der Rekurs ⸗ entscheidung vom 7. März 1899 dieser Begründung nicht beigetreten. Auch diejenigen Arbeiten, welche in der Werkstatt Behufs Vor⸗ bereltung oder Herstellung von Gegenständen vorgenommen werden, die demnächst in demselben Betriebe an Gebäuden angebracht werden follen, find als Bauschlosserarbeiten anzusehen, und zwar gleichviel, ob
Die Eragebnisse der letzten Volkszählung bezüglich der Reichs Hauptstadt liegen nunmehr in ihrem ersten Theil vor. Sie erschienen soeben unter dem Titel Die Bevölkerungs- und Wohnungs⸗ Auf nahme vom 1. Dezember 1885 in der Stadt Berlin“, im Auftrage der städtischen Deputation für Statistik bearbeitet von R. Böckh, Direktor des Statistischen Amts der Stadt Berlin, 1. Heft (Herlin, Kommissions Verlag von Leonhard Simion, 1890.
Die faktische Bevölkerung bezifferte sich danach an dem Zählungstage auf 1315 287 Bewohner, und zwar entfielen davon D777 auf die Wasserbevölkerung. Die Wohn bevölkerung he— stand aus 1367 631 Personen, 629 083 männlichen und 678 548 weib— lichen; dazu kamen ferner 20 565 Militär-Personen.
Bon den einzelnen Stadttheilen hatten Bewohner: Berlin 23 925, Alt-Köln 13 868, Friedrichswerder 7122, Dorotheen⸗ stadt 16060, Friedrichstadt 68 212, Friedrichs-⸗ und Schöneberger Vorstadt 87 394, Friedrichs! und Tempelhofer Vorstadt 117 415, Luisenstadt jenseits des Kanals, westlicher Theil 97 655, Luisenstadt j. d. K., östlicher Theil 45 451, Luisenstadt diesseits des Kanals 123 943, Neu⸗Köln 6347, Stralauer Viertel, westlicher Theil 101 628, Stralauer Viertel, östlicher Theil 66 362, Königs⸗Viertel 76 011, Spandauer Viertel 72 723, Rosenthaler Vorstadt, südlicher Theil S8 777, Rosenthaler Vorstadt, nördlicher Theil 50 9056, Oranienburger Vorstadt 102 080, Friedrich⸗Wilhelmstadt 18 690, Thiergarten 5446, Moabit 47 950, Wedding 69 686. Die größte Bewohnerzahl hatten somit die Stadttheile Luisenstadt diesseits des Kanals, dann die Friedrich- und Tempelhofer Vorstadt, die Oranienburger Vorstadt und der westliche Theil des Stralauer Viertels, die kleinste die Stadt- theile Thiergarten, Neu⸗Köln, Friedrichswerder, Alt⸗Köln und Do⸗ rotheenstadt.
Dem Alter nach waren von den Bewohnern Berlins: unter 5 Jahre alt 143 315, von 5 — 10 Jahren 128 232 20, 75 Jahre und darüber 8892 (6164 weibliche und 2738 männliche Personen), 70-75 Jahre alt 11299 Personen (7402 weibliche, 3897 männliche).
Unverheirathet waren 773 233 Bewohner (387 123 männ⸗ liche und 386170 weibliche, verheirathet 485 500; ver⸗ wittwet 76 971 (63 237 weibliche, 13 734 männliche), geschieden 6055 (3977 weibliche, 2078 männliche).
In Berlin geboren waren 557 226, auswärts geboren 758 061 Rewohner.
Der Staatsangehörigkeit nach waren von der Bevölkerung der Reichs-Hauptstadt 1 264 366 Preußen, 36 083 aus anderen deutschen Bundesstaaten, 14 207 Reichs⸗Ausländer (35 ohne Angabe). Zu den letzteren stellten als Hauptkontingente: Oesterreich 5080 (dazu FI4 Ungarn), Rußland 2746. Großbritannien 1010, die Vereinigten Staaten von Nord-Amerika 979 Bewohner.
In Bezug auf die Konfession schieden sich die Bewohner in: Evangelische 1 142 520, protestantische Sektirer (230 Herrnhuter, 1647 Irvingianer, 654 Baptisten, 330 Andere), Angehörige der englischen Hochkirche 135, ferner 99 207 Katholiken, 255 Griechisch⸗ Katholische, 3419 Dissidenten; dann folgen unter der Kategorie sonstige Christen :: 36 Sektirer (darunter 138 Mormonen), 303 Kon⸗ fessionslose und 19737 als „ungetauft“ bezeichnete Personen. Juden wurden 64 355 gezählt. Endlich wurden von anderen Konfessionen aufgeführt: 16 Muhamedaner, 61 Buddhisten und anderen Religionen (29) Angebörige, 3 Heiden, 299 mit der Bezeichnung Religion unbestimmt Carunter 1. Monotheist , 2 ‚Pantheisten ‘, 16. Atheisten“, 1 „Naturalist⸗. 1 Spiritist, 1 Nihilist'. 1 „Freidenker '). In 670 Fällen fehlte die Angabe der Konfession ganz.
Nach den mitaufgenommenen Angaben über den Beruf waren von der Bevölkerung Berlins am 1. Dezember 1885 in Gewerben thätig insgesammt 380 361 Bewohner mit 416167 Angehörigen. Davon warten männliche selbstthätige: mit Gehülfen 28 445, ohne Gehülfen 6 046, Abhängige 206 665; weibliche selbstthätige: mit Gehülfen 1533, ohne Gehülfen 46 250, Abhängige 41 422; im Ganzen selbstthätige: mit Gehülfen 29 978, ohne Gehülfen 102 296, Abhängige 248 087.
Von den einzelnen Gewerbszweigen zeigen die höchsten Ziffern die Berufsgruppen: Handelsgewerbe, nämlich 74 925 Personen (mit 83 253 Angehörigen), Bekleidung und Reinigung 101 521 Per sonen (mit 68 953 Angehörigen), Industrie der Holz. und Schnitzstoffe 32 637 Personen (mit 46 533 Ungehörigen) und Metallverarbeitung 32 627 Personen mit 45 753 Angehörigen).
Die größten Zahlen an Ab hängigen entfielen auf nachstehende gewerbliche Berufsgruppen: „Bekleidung und Reinigung“ 18 475 (kavon 28 323 weibliche). „Handelsgewerbe“ 39 737 (davon 34 154 n,, Metallverarbeitung' 28 7092 (E253 280 männliche), „Induftrie der Holz und Schnitzstoffe' 25 616 (26 294 männliche), Baugewerbe“ 24 434 (24 470 männliche); dann folgen in absteigender Reihe Nahrungt⸗ und Genußmittel“, „Papier und Leder', Ma—⸗ schinen und Instrumenten, . Verkehrsgewerbe', Druckereien, „Textil- Industrie! ). 2 .
In persönlichen Dienstleistungen thätig waren: eigent⸗ liche Dienstboten beider Geschlechter 73 366 (mit 39864 Angehörigen), in sonfligen Stellungen der Art 14113 (mit 13 618 Angehörigen).