Heute werden es, wie die Voss. Ztg. schreibt, 125 Jabre, seit die Preußische Hauptbank, jetzige Deutsche Reichsbank, durch König Friedrich den Großen begründet ward. Ihr erstes Heim befand sich in dem vor zwei Jahrbunderten (1690) von Nering er richteten Vorderhause des ebemaligen Jägerhofs, Jägerstraße 35, auf dessen Grundslück in den Jabren 1869 bis 1876 vom Baurath Hihi das jetzige stattliche Bauwerk mit einem Flächenraum von 078 4am und mit einem Kostenaufwande von 43 Millionen Mark errichtet ward. 26
Auf dem Dönhoffsplatz sind jetzt, wie die Voss. Ztg. mittheilt, die beiden neu angelegten Springbrunnen in Thaͤtigkeit gesetzt. Das Wasser sammelt sich in Becken von Tropfstein und rings berum sind hübsiche Gewächse angepflanzt.
liche Mittel nothwendig. Volk die dringende Bitte, dischen Dankes durch
Staatsmannes würdig werden soll, rei Wir stellen daher an das ganze bayerische Vol sich warmen Herzens an unserm Akt vaterlän Einzahlung von Geldbeiträgen zu betheiligen.“
Aus der oberen sächsischen Schweiß, 15. Juni, (Dresd. Journ) Das Ünwetter der leßten Tage, welches erst heute früb endigte, bat im hiesigen und benachbarten böhmischen Gebirasgebiete merkliche Spuren seiner Heftigkeit hinterlassen. Sãmmtliche Gebirgs ⸗ bäche und Flüsse bringen gewaltige Wassermassen zu Thal und führen Gerölle, Sandmassen und Waldboden mit sich. Die irnitzsch ist aus ibren Ufern getreten und überfluthet stellenweise die Thalwiesen Wild sckaumend und überstürzend, führt die Kamnitz ibre aus dem Rosen. und Kaltenberggebiete kommenden Fluthen der Elbe zu, welche seit
Die Stadt Stralsund hat, wie die Nat. Ztg.“ berichtet, dem Staatssekretär des Innern, Vize-Präsidenten des Staats⸗ Ministeriums Dr. von Boetticher, und dem Ober—⸗ Präsidenten von Pemmern, Grafen Behr⸗Negendank, das Ehrenbürgerrecht verliehen. Die beiden bedeutenden, künftlerisch auf Pergament vom Königlichen Hof Lithographen C. Hacker, Berlin, ausgeführten Urkunden zeigen die heraldischen, im gothischen Stil der hervorragendsten Stralsunder Bauten, dargestellten Wappen der Em pfänger, umgeben von gleichfalls gothischem Maßwerk, in welchem bezügliche Ansichten der Stadt nebst dem Sitzungssgale des Rath⸗ hauses angebracht sind. Echt silberne Kapseln nebst Einband mit Quastenschnüren in den Stadtfarben umgaben das große Insiegel der Stadt als Abschluß.
Schwelm, 16. Juni. (Köln. Ztg.) Gestern feierte die hiesige Bürgerschaft das 400jährige Erinnerungsfest an den Tag, wo Schwelm durch den Herzog Wilhelm III. von Jülich⸗Kleve⸗Berg zur Stadt erhoben und ihr dadurch die Stadtprivilegien ge— währt wurden (16. Juni 16590). Zugleich fand die Cinweihung des neuen Krieger und Kaiser⸗Wilhelm⸗Denkmals statt. Bei der Feier war auch der Regierungs-Präsident Winzer aus Arns— berg zugegen.
München, 16. Juni. Die „Allg. Ztg. veröffentlicht folgenden Aufruf an das bayerische Volk zur Errichtung eines Denkmals für den Fürsten von Bismarck am Starnbergersee: „Nach einer an Bedeutung und Erfolgen unerreichten Fülle des Schaffens ist der Reichskanzler Fürst von Bismarck in das heimische Asyl der Ruhe und Ehre im stillen Sachsenwalde eingezogen. Der Dank des deut schen Volkes hat ihm das Geleite gegeben, nicht um flüchtig zu ver— rauschen, sondern um ewig mit dem Namen des größten deutschen Staatsmannes verbunden zu bleiben. Ihm, dem treuen Berather dreier Kaiser, dankt Deutschland Einheit und Größe, Frieden
gestern merklich gestiegen ist. Seit beute Mittag sind aber die höheren Felsengruppen und Berge den Wolken, und Nebelschleiern endlich wieder enfriffen. Das Regenwester war vom Freitag bis Sonnabend Abend so heftig, daß die Steinbruch. und Forstarbeiten völlig ein- geftellt werden mußten. Die Steinbruchbalden der Ponelwitzer Brüche z. B. zeigen tiefe Risse und breite Furchen; große Stein- und Schuttmassen liegen am Elbufer, theilweise selbst im Strom⸗ bette.
Darm sta dt, 15. Juni. (Köln. Ztg.) Heute, am Geburtstage des Abtes Vogler — geb. 15. Juni i745 in Würzburg, gest. 6. Mai 1814 dahier — wurde auf dem Mathitdenplatz dessen Denk⸗ mal enthüllt. Das Denkmal, entworfen und modellirt von Professor Robert Henze in Dresden, besteht aus einer Bronze⸗Büste des ge⸗ feierten Tonkünstlers und Lehrers von C. M. von Weber und Meyer⸗ beer auf einem 3 m hohen Postament von Meißener Granit.
Baden-Baden, 13. Juni. (Köln. Ztg) Seit 40 Jahren ist es in diesem Sommer das erfte Mal, daß die von der verewigten Kaiserin Augusta bewohnten Zimmer im Meßmer'schen Hause leec stehen. Die Großherzogin Luise hat nun diese Zimmer genau in der Einrichtung, wie sie die Kaiserin verließ, erhalten lassen und in denselben die Ausstellung einer größeren Anzahl von Bild⸗ nissen der heimgegangenen Kaiserin veranstaltet. Der Besuch dieser Räume ist gegen ein mäßiges Eintrittsgeld gestattet, das zum Besten des 63 .. Bau begriffenen Ludwig⸗Wilhelms ⸗Pflegehauses verwandt werden soll.
Prag, 16. Juni. (W. T. B.). Ars Reichenberg, Kratzau, Tannwald, Friedland, Trautenau, Jungbunzlau, Pardubitz sowie dem Abhange des Riesengebirges wird Hochwasser gemeldet; in ein;elnen Städten sind Theile von Straßen überschwemmt und die verursachten Schäden groß. Das Wasser soll noch im Steigen sein.
St. Petersburg, 15 Juni. (Die Gefängniß⸗Aus⸗
Kö üte arsgestellt, und eine sehr schöne Abtheilun sind in heionde rer Cite g . rest nenn, e gers nan e mn.
* st llung 2 J 2 ß , pärfiffe der ärmeren Klafsen auf Der Dlatz ä. S hani ist nach. leer; die Gegenstände 36 3 ett 66 n fi. R h ichs i eine ö Ausstellung Fran krei Sträflings arbeiten — keine Ver—⸗
roben von ar . ö * in allen Arbeitsstadien vorhanden, dagegen ficsert Frankreich in Wort und Bild eine vollkommene historische Ent-
̃ Strassustems und. der französischen. Gefängniß . in, Tignd fin dem Mittelalter bis zur neuesten Zeit. In Italien schein, der Aussteljung nach zu artbeilen, das Streben, nach lind. wirthschaftlichen Kolonien für die Gefangenen die Haupfrolle zu spielen; man ist offenbar bemübt, letztere hauyt ãchlich zu Arbeiten unter freiem Himmel zu berwenden. Ja pan brinzt schöne Holzarbeiten, Inkrustationen und kunstooll gewirkte Teppiche; Griechenland Kleizungsstücke, Flechtwerk, mufikalljche Instzumente; Norwegen und Sch weden haupfsaͤchlich Holjarbeiten; die Schweiz Handarbeiten u s. w. Die russische Ausstellung ist in ihrer Art, wenn auch nicht so glänzend
i, einige auslandische, boch sehr interessant. Sie ist in 12 Klassen ie, g. in . fich alle Gouvernements, mit Ausnahme Kur— lands, präsentiren; für die vorzügliche kurländische Abtheilung mit ibren ausgezeichneten Arbeiten ist ein eigener Pavillon errichtet. Den Schluß des europäjsschen Rußlands macht Fin land, welches ebenso vorzügliche Gefängnißeinrichtungen als Sträflingsarbeiten aufzu⸗ weifen hat. Dann jolgt die Abtheilung des fernen Ostens Hier sieht man sorgfältig ausgeführte Modelle der großen für den Transport der Sträflinge auf den sibirischen Flüůssen hestimmten Barken, des Dampfers der Freiwilligen Flotte mit seinen ingeniösen Ein—⸗ richtungen zum Tranzport nach Sachalin, den Glanzpunkt der Aus- stellung, nämlich die Abtheilung Nertschinsk, die Modelle der Gold ˖ wäfchercien. Mühlen 2c, Silber., und Goldpyramiden und eine Aus- stellung der Fefel Sachalin selbst. Dieser kurze Bericht wird genügen, um darzuthun, daß die Gefängniß-Ausstellung ein instruktives Bild der Einrichtungen in den einzelnen Ländern liefert.
New York. Im Sadavaga⸗See bei Whitingham im Staat Maine giebt es eine schwim mende Insel. Die Insel hat einen Flaäͤchenraam von 150 Acres. Ihre Daupteigenthümlichkeit besteht darin, daß fie jeden Tag ihre Lage ändert. Liegt sie z. B. heute in der Rähe des nördlichen Seeufers, so befindet sie sich morgen auf der entgegengesetzten Seite des Sees. Uebermorgen nähert sie sich dann dem östlichen und am Tage darauf dem westlichen Ufer. Der Pflanzen wuchs auf der Insel ist ein sehr üppiger, es finden sich dort außer einem förmlichen Preißelbeerenwalde auch Bäume von 20— 30 Fuß
Höhe. New-⸗JYork, 11. Juni. (A. C) In San Diego, Cali⸗
fornien, wurden heute zwei leichte Erd st . e verspürt. = Eine Räuber⸗ bande brachte gestern einen Eisen bahnzug zwischen Camden und
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗A1nzeiger.
M 144.
er —
Parlamentarische Nachrichten.
Schlußbericht der gestrigen (18) Sitzung des Reichs⸗ tages. Fortsetzung der Zweiten ee. des Gesetz⸗ entwurfs, u , die Gewerbegerichte.
Nachdem §. 2 unverändert angenommen war, schreitet man zur Berathung des 5. 3.
§. 3 regelt die Zuständigkeit der Gewerbegerichte. Letztere sollen zuständig sein für Streitigkeiten über den An⸗ tritt, die Fortsetzung oder die Auflösung des Arbeitsverhalt⸗ nisses, über Leistungen und Entschädigungsansprüche aus dem⸗ selben, über Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge und Über Ansprüche, welche auf Grund der Uebernahme einer ge⸗ meinsamen Arbeit von Arbeitern desselben Arbeitgebers gegen einander erhoben werden. Auch ausbedungene Konventional⸗ strafen sollen der Entscheidung der Gewerbegerichte unterliegen.
Die Abgg. von Cuny und Meyer (Berlin) beantragen, dem §. 3 folgenden Absatz hinzuzufügen:
Streitigkeiten über eine Konventionalstrafe, welche für den Fall bedungen ist, daß der Arbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhält-⸗ nisses ein solches bei anderen Arbeitgebern eingeht oder ein eigenes ,. errichtet, gehören nicht zur Zuständigkeit der Gewerbe⸗ gerichte.
Abg. von Cuny: Die Konventionalstrafen, welche sich auf den Konkurrenzkampf zwischen den Arbeitgebern unter einander beziehen, unter dieses Gesetz zu subsumiren, würde mit der Idee des Gesetzes und auch mit Zweckmäßigkeits⸗ 5 im Widerspruch stehen. Konventionalstrafen dieser
rt werden erst wirksam nach Beendigung des Arbeitsverhält⸗ Es handelt sich dabei überhaupt um sehr feine und erige Rechtsfragen, deren Entscheidung volle Un⸗ parteilichkeit erfordert. Aus diesen Gründen gehören sie nicht vor ein Gericht von Interessenten, sondern
nisses. schwierige
Erste Beilage
Berlin, Dienstag, den 17. Juni
für einen Bruchtheil der Arbeiter. Daß wir unsere Fürsorge auch auf diese Fabrikanten, wie der Vorredner sagte, aus⸗ dehnen, ist kein Viderfpru denn wir betrachten die Leute nicht als Fabrikanten, und ferner ist nirgends in einem so⸗ zial demokratischen Programm der 2 aufgestellt, daß wir ,, für Arbeiter sorgen wollen; wir streben auch nach einer Besserstellung der gesammten Bevölkerung.
Abg. Eberty: Die Fassung des 5. 3a durch die Kom⸗ mission, so sehr deren Bemühen, die Hausindustrie in das Gesetz hineinzuziehen, auch anzuerkennen ist, giebt doch durch die Art der Definition zur Bemängelun Anlaß. Solche De⸗ finitionen haben zum Gegenstand die Festlegung von That⸗ sachen; das bewegliche Leben spottet aber jeder Festlegung und läßt sich nicht in eine derartige gesetzliche Definition einspannen. Deshalb wollen wir die Sache dem Statut oder den An⸗ ordnungen der Landes⸗Centralbehörde überlassen. Der Theorie von dem mangelnden guten Willen, oder dem mangelnden Verständniß der Gemeinden muß ich entgegentreten. Die Ge⸗ meinden haben ja auch das Interesse, soviel als möglich , , der Kompetenz der ordentlichen Gerichte zu über⸗ weisen.
Geheimer Qber⸗Regierungs⸗Rath Lohmann: Es liegt kein Interesse vor, diehausindustrie cle glhir unter das Gesetz zu stellen, wenn das Gesetz nur die Möglichkeit giebt, daß jeder Zweig derselben durch das Ortsstatut unter das Gesetz gestellt werden kann. Man wird den Gemeinden vertrauen dürfen, daß sie das Rechte treffen, ob ein Zweig der Hausindustrie sich für das Gewerbegericht eignet oder nicht. Der Begriff des Hausgewerbes ist ein fließender, und im einzelnen Fall mag es zweifelhaft sein, ob eine bestimmte Art des Betriebes unter den Begriff „Haus⸗ industrie“ fällt oder nicht. Wenn nun die Hausindustrie im Allgemeinen unter das Gesetz fällt, so wird die Zuständigkeit des Gewerbegerichts im einzelnen . zweifelhaft bleiben, und dieselben Streitigkeiten würden bald von den ordentlichen, bald von den Gewerbegerichten entschieden werden, je nachdem
1890.
6 der Kommission mag für die rheinische oder an fit Industrie passen, fuͤr die anderen egenden paßt sie nicht. Ich bin auf meinen Antrag gekommen durch eine Denkschrift der Handelskammer in Sonnenberg, welche sich vergeblich bemüht, eine Prägzisirung dessen, was Haus⸗ industrie ist, zu finden. Wenn man das nicht zu präzisiren vermag, so ist es besser, es dem Ortsstatut zu ühberlassen, welches jeder Zeit abgeändert werden kann. Die Lokalver⸗ waltung wird mindestens ebenso gut ihre Schuldigkeit thun, wie die obere Verwaltungsbehörde und weiß in diesen lokalen Ir gen noch besser Bescheid. Ich bin begierig, wie der Abg.
iquel seinen Antrag formuliren wird. Bis auf. Weiteres bitte ich, meinen Antrag, der das geringere Uebel ist, an⸗ zunehmen.
Die Anträge Auer und Eberty werden abgelehnt und §. 32 nach dem Kommissionsantrag angenommen.
Nach ‚. 4 kann die sachliche Zustandigkeit der Gewerbe⸗ gerichte auf bestimmte Arten von Gewerbe- oder Fabrikbetrieben und die örtliche auf bestimmte Theile des 3, be⸗ schränkt werden. Im letzteren Falle sollen die betheiligten . zuvor gehört werden.
Abg. Freiherr von Pfetten beantragt, dafür zu setzen: „Die betheiligten Ortsbehörden sind zuvor zu hören“ und be⸗ gründet diesen Antrag damit, daß den Ortsbehörden ein Recht gegeben werden müsse, gehört zu werden.
Nachdem der Geheime Regierungs-⸗Rath Hoffmann für die Ablehnung dieses Antrags eingetreten ist, der materiell keine Aenderung und redaktionell keine Verbesserung enthalte, wird 5. 4 mit dem Antrag von Pfetten ange⸗ nommen.
Die §§. 5 und 6 werden ohne Debatte angenommen.
§. T bestimmt, daß das Gewerbegericht aus einem Vor⸗ sitzenden, mindestens einem Stellvertreter desselben und min⸗ destens vier Beisitzern bestehen soll.
Die Abgg. Auer und Genossen beantragen, mindestens
und Wohlfahrt. Er hat das zerrissene Vaterland im
Deutschen Reiche geeinigt und mit unüberwindlicher Rraft gestärkt; er hat deutsche Ehre und deutschen Fleiß in allen Theilen der Erde geschützt; er hat den Weltfrieden mit starker Hand gehütet; er hat den Friedensarbeiten des deutschen Volkes einen sicheren Boden geschaffen, er hat ium Wohle der Schwachen und Armen neue große Aufgaben an den Staat gestellt. Und wir Bayern fügen hinzu: Er hat im Deutschen Reiche Bayerns Rechte allezeit in Treue geachtet und uns Freundschaft gehalten in allen Dingen. Wir Bayern wollen ihm darum ein Denkmal in unserem Lande setzen. Auf den Höhen, die den Starnbergersee umgeben, im Angesicht der großen Berge an den südlichen Grenzen des Reichs wollen wir einen schattenspendenden Hain schaffen und in seiner Mitte einen Thurm bauen, so gewaltig wie der Mann, dessen Namen er tragen wird, ein weithin redendes Denkmal bayerischen Dankes, zugleich ein Zeichen ewiger Gemeinschaft von Süd und Nord im Deutschen Reich Hier soll den Deutschen eine Weihestätte erftehen, wohin sie ziehen, um Stolz und Freude, Kraft und Klarheit, in schweren Stunden Aufrichtung der Herzen und Hingebung an das Vaterland zu schöpsen aus des großen Kanzlers Leben. In dieser Absicht haben sich Männer aus allen Theilen unseres bayerischen Vaterlandes ver— einigt Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent, Prinz Luitpold von Bayern, haben die Gnade gehabt, unter voller Zustimmung zu unseren Bestrebungen das Allerhöchste Protektorat zu
ste ll ung) Die mit dem internationalen Kongreß für GSefangniß⸗ wesen in Verbindung stehende und nunmehr in der Michael Marsge eröffnete Gefängniß. Ausstellung bietet viel Sehenswerthes. Gleich am Eingange hat Deutschland seinen Platz gesunden und fieht man hier Preußen, Baden Bayern, Württemberg und Hamburg ver— treten. Originell sind für Preußen die künstlichen Blumen aus Plötzensee, fär Württemberg die Hopfenanlagen aus Draht. Die von Deutschland ausgestellten Gegenstände zeichnen sich durch solide Arbeit und technische Vollkommenheit aus, und eine lobenswerthe Einrichtung ist, dadurch geiroffen, daß man an der Farbe der Zettel an den Gegenständen sofort erkennen kann, ob die Arbeiten in Einzelhaft (weiß), gemeinsamer Haft (rosa), oder in Anstalten für Minderjährige (blau) angefertigt worden sind. Die nicht offizielle kleine englische Ausstellung be⸗ findet sich dicht hinter der deutschen, und gleich nach dieser kommt Oesterreich, das sich durch sehr hübsche Holzschnitzereien und Handarbeiten auszeichnet. Auffallend sondert sich Ungarn von Oesterreich ab. Die großartige belgische Ausstellung liefert den Beweis, daß die Gefängnißarheit in Belgien hauptsächlich für Staats bedürfnisse ausgenützt wird. In Belgien ist das System der Einzel zellen das überwiegende. Stoffe aus Leinen, Baumwolle, Wolle werden in den Gefängnissen angefertigt und aus denselben Kleider und Wäsche für die Sträflinge selbst. sowie für das belgische Militär hergestellt. Strohgeflechte, Schuhwerk z0, billige Kleidung, Cartonnagearbeiten
übernehmen. Für unser Unternehmen sind, wenn es des großen
Teraresra, Trtanfas, zum G ntgteifen - und beraubte hier anf den Waggon der Expreß Company. Die Räuber tödteten den Expreß boten und entwendeten alsdann aus dem Zuge Werthsachen im Be⸗ ae von 5000 bis 10000 Dollars. Die Passagiere wurden nicht behelligt.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depesch en.
Madrid, 17. Juni. (W. T. B.) Der vom Gesund⸗ heitsrath über die Krankheitsfälle in Puebla de Rugat erstattete Bericht spricht sich zwar nicht mit Bestimmtheit für das Vorhandensein der Cholera aus, empfiehlt aber gleichwohl, Vorsichtsmaßregeln gegen die Verbreitung der Krankheit zu treffen. In Folge dessen wurde die bereits gemeldete Isolirung der infizirten Distrikte durch einen Truppen kordon von der Regierung an— geordnet.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
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Wetterbericht vom 17. Juni, Morgens 8 Uhr.
Temperatur in o Felsius
4 R.
Wind. Wetter.
Stationen.
Bar. auf Gr u. d. Meeressp. red in Millim.
36 50 C.
dedeckt halb bed.
28 *
Mullaghmore Aberdeen Ghristiansund kopenhagen. Stockbolm Haparanda. St. Petersbrg. Moskau .. Gort᷑. Queens · town ... Cherbourg.
wolkig Donnerstag:
wolkenlos
, Wartburg.
— N NC .
bedeckt
3
3
2MNebel
3 Regen amburg .. 4 bedeckt winemünde T bedeckt
Neufahrwasser 2 bedeckt
Memel... . 3 bedeckt
ö
ünster. .. . 6 bedeckt Karlsruhe.. 2 Dunst still wolkig 1 ĩ . eiter pfeil. (Friedr. bedeckt Donnerstag:
von Zalamea. Donnerstag:
onnabend:
wolkig Freitag: 39.
Probepfeil. —
Ile d' Aix. wolkig Nijja ... heiter
Uebersicht der Witterung.
Außer in Süd⸗ und Südost⸗Europa hat der Luft« ,,, . i * . derselbe über Frankreich und Süd⸗Deutschland, am ; niedrigsten nördlich von Schottland und über West— und A. Millaud.
. . .
im Norden trüber, vielfach nebliger im Süden
liegt dieselbe allenthalben noch unter der normalen. Nennenswerthe Niederschläge werden aus Deutsch⸗ land nicht gemeldet, Helgoland hatte Nachts Gewitter.
Deutsche Seewarte.
Anfang 74 Uhr. Donnerstag:
Theater ⸗Anzeigen. Aänigliche Schauspiele.
heiter Tannhäuser und der Sängerkrieg auf der Große romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 155. Vorstellung Die Quitzom' s. Vater ändischkes Drama in 4 Aufzügen von Ernst Heink) Täglich: Bei günstigem Wetter vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter elektr. Be—⸗
Dunst von Wildenbruch. Anfang 7 Uhr. 5 Großes Coneert.
Deutsches Theater. Mittwoch: Der Richter
1 wolkenlos ö. e. Faust's Tod.
Berliner Theater. Mittwoch: Der Probe⸗
3 3 , . 35 Sut. (¶ Friedr. Mitterwurzer.) 1 1
Wallner - Theater. Mittwoch: 12. Gastspiel von Therese Biedermann vom Theater an der Wien in höchsten ist ., D,. 12. Male:
audeville in 3 Akten und 4 Bildern von H. Meilhae wiffenschaftlichen Theater.
Rußland. Unter dem Einflusse schwacher westlicher . n . hei günstiger Witterung:
und südwestlicher Winde ist in Central⸗Europg bei der Vorstellung 7 ht
heiterer Witterung die Temperatur gestiegen, indessen ,, m u ch Nito uche
Victoria - Theuter. Stanley in Afrika. Zeltgemälde in 10 Bildern von Alex. Motzkowski und Richard Nathanson. Mustk von C. A. Raida. Ballet von G. Severin.
Concert-Park. Direktion:
Mittwoch: Opern⸗
Trauerspiel in 5 Auf⸗
Opernhaus. 148. Vorstellung.
leuchtung des Sommergartens:
Faust, . Theil. Der Unterstaatssekretär.
Mitterwurzer. Ludwi ö , n ,. LEesp?! n,, treten sämmtlicher Spezialitäten.
. ; des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 75 Uhr. . mg er Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Anfang 75 Uhr.
Friedrich ⸗Wilhelmstädtisches Theater und Julius . z ö Mittwoch:; Zum 152 Male: haus, 14. Vorftellung, Das Käthchen von Jonathan. Dverette in Akten von Hugo Wittmann
Heilbronn. Romantische Oper in 4 Akten von n , en.
Carl Reinthaler. Musit von Garl Millöcker.
Text frei nach H. von Kleist's d Darn, ;. Zul us Fritz fc gleichnamigem Schausßtel don S. Büithaupt! In Zn Seenß. 3. , , Iriz ce Scene gesetzt vom Ober Regisseur ö, Diel, Hr; Kahelsmei tet Sho nfang , l, aeg, , , , . ö. 6. ö. auspielhaus. 192. Vorstellung. Don Carlo 6
Infant von Spanien? mental ⸗Künstler. Nebel zügen von Schiller. In Scene gesetzt vom Direktor Dunst Dr. Otto Devrient. Anfang 7 ÜUhr.
Im prachtvollen Park um 6 Ühr: Drientalisches Laternenfest. Auftreten erster Gesangs⸗ und Instru⸗
Donnerstag: Im Theater: Der arme Jonathan. Im Park: Großes Doppel⸗Concert. — Frl.
Rroll's Theater. Mittwoch: Martha.
(Lady Harriet: Fr. Marcella Sembrich, als Gast.) Donnerstag: Orpheus. (Orpheus: Fr. Ernestine
Anfang 53, der Vorstellung 7 Uhr.
Familien⸗Nachrichten.
Fritzsche. Verlobt: Frl. Sophie von Berge mit Hrn. Der arme Landrath Haenel von Cronenthal (Großkölzig) — Frl. Anna Zelle mit Hrn. Gotthold Lessing (Berlin -Meseberg b. Granseg⸗. — Frl. Lonny Beeck mit Hrn. Apotheker Max von Treuenfels (Berlin). — Frl. Martha Eschert mit Hrn. Georg Schmidt (Berlin — Steglitz). — Frl. Elise Schäfer mit Hrn. Friedrich Jaenide (Alexisbad— Berlin). — Frl. Else Meinshausen mit Hrn. Kaufmann Fried. Spitta (Brandenburg a. H.). Olga von Arnauld mit Hrn. Theodor Klose (Breslau -AltJauernick bei Königszeit). — ö Käthe Milner mit Hrn. Dr. Johannes ajetan (Groß Lichterfelde Bonn). — Frl. Lina Wittig mit Hrn. Max Hofmann (Hilbersdorf— Niederlichtenauh — Frl. Bella Ellinger mit Hrn. Eduard Speyer (München —= Köln). Verehelicht: Hr. Oberst Loeser mit Frl. Eva Bollmann (Dresden). — Hr. Hugo Topp mit Frl. Alma Hille (Hamburg). — Hr. Bernhard Gradt mit Frl. Helene Kuntze (Berlin). — Hr. Paul Eckert mit Frl. Emma Schmidt (Potsdam). — Hr. Oskar E. A. Wießner mit Frl. Johanne Margarethe Müller (New⸗NYork — Dresden).
Dirigent:
Belle Alliance Theater. Mittwoch: Zur Geboren; Fin Sohn: Hrn. Amtmann Leese⸗ Lözährigen Zubiläumöfeler der Sglacht bei Bel. Sen sDaklingtausen . Alliance: Großes Volksfest zu halben Kassenpreisen Zum 109. Male: Der Nantilus.
Im prachtvollen glänzenden Sommergarten: Großes Militãr · Doppel · Concert mit Schlachtenmusik. Auf⸗
Rostoch,. — Hrn. Schiffbau Ingenieur Bruno Heyn (Elbing) — Zwillinge: Hrn. Revier⸗ förster G. Karnatz (Nossentiner Hütte). — Eine Tochter: Hrn. Hauptmann Thelemann (Koblenz. — Hrn. Apothekenbesitzer R. Mattern (Stras-
Brillante Illu⸗ burg in Westpr.
mingtion des ganzen Garten. Etablissements. Anfang Gestörben: Frau Adolfine Gräfin von Haeseler,
geb. von dem Knesebeck (Berlin). — Hr. Br. med. Friedrich Arndt (Stralsund) — Hr. Theodor Sander (Hannover) — Hr. Referendar Karl
Mamsell Nit uche; Geöffnet vor 12 —11 Ühr.
Musik von M. Hervs. zettel.
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Taunus (Stralsundꝰ — Frl. Anna Herter (Mag—⸗ deburg). — Hr. Gießereibesitzer Karl Rößler (Berlin). — Frau Louise Bragtz, geb. Stapelfeldt (Stettin). — Frau Auguste Gaͤbel, geb. Zimmer⸗ mann (Berlin).
Redacteur: Dr. H. Klee. Berlin:
Verlag der Expedition (J. V.: Heidrich). Drulk der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagi⸗ Anstalt, Berlin 8sW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗ Beilage),
Aktien und Aktiengesellschaften) für die Woche vom 9. bis fiche n, Lg.
vor die berufenen ö Gerichte. Im Ge⸗ gensatz zu der großen Mehrheit der Streitobjekte, welche zur Kompetenz der Gewerbegerichte gehören, handelt es sich hierbei häufig um sehr hohe Summen, die in die Tausende en Stellt man dafür die Zuständigkeit der Gewerbegerichte est, so würde die Garantie, welche Kollegialgerichte geben, den Parteien entzogen sein. Ebenfo würde das Rechtsmittel der Revision beim Reichsgericht nicht anzubringen sein, weil die
Revision voraussetzt, daß das letzte Urtheil von einem Ober⸗ Landesgericht gefaͤllt ist, während bei der Kompetenz der Gewerbegerichte das Landgericht die Berufungsinstanz bilden würde. Aus diesen Gründen empfehlen wir die Annahme unse res Antrages.
Bundeskommissar Geheimer Regierungs-Rath Hoffmann giebt anheim den Antrag von Cuny anzunehmen, womit der bestehende Rechtgzustandꝰ aufrecht erhalten bleibe. Nach der Judikatur des Reichsgerichts sollen Streitigkeiten dieser be⸗ sonderen Art zur Kompetenz der ordentlichen Gerichte gehören. Es handle sich auch nicht um Dinge, welche besonderer Be⸗ chleunigung bedürften. Da außerdem oft recht hohe Streit⸗ ummen in Betracht kämen, so sei es nicht zweckmäßig, den
reitenden Parteien die Wohlthat mehrerer Instanzen zu be— schränken. ;
„Z wird mit dem Antrag von Cuny angenommen.
ach 5. 32 sollen zur Zuständigkeit der Gewerbegerichte auch gehören Streitigkeiten zwischen Gewerbetreibenden und solchen Personen, welche außerhalb der Arbeitsstätten für die ersteren mit Anfertigung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt sind (⸗hausgewerbetreibende), aber nur, wenn sie dle Rohstoffe und Halbfabrikate geliefert erhalten; auch auf die Streitigkeiten Derjenigen, welche sich h e. und Halb⸗ 6 selbst beschaffen, soll die Zuständigkeit durch Orts⸗ atut J werden können.
Die / ,, (Auer und n, . beantragen, diese zuletzt bezeichneten Streitigkeiten auch unbedingt der Zu— ständigkeit der Gewerbegerichte zu unterstellen, während Eberty und Genossen beantragen, . die Hausgewerbetreibenden überhaupt oder für gewisse Klassen derselben die Zuständigkeit des Gewerbegerichts auszudehnen durch das Statut oder durch Anordnung der Landes⸗Centralbehörde.
Abg. Schier: Die Hausgewerbetreibenden, welche selbst wieder Arbeiter beschäftigen, haben eigentlich zwei Seelen in ihrer Brust, 6 nachdem sie sich als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer fühlen, und es ist daher mit Recht die Frage dem Ortsstatut überlassen, ob sie als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber wahlberechtigt sind. Viele Hausindustrielle be⸗ schäftigen mitunter bis zu hundert Arbeiter und sind that⸗ sächlich selbst Großindustrielle oder mindestens Fabrikanten, und es ist mir nicht erfindlich, warum die Sozialdemokraten ihre menschliche Nächstenliebe auf diese Fabrikanten aus⸗ dehnen. Diese 3 haben es auch nicht nöthig, die Wohl⸗ thaten dieses Gesetzes zu genießen. Es handelt Iich bei ihren Streitigkeiten mit ihren Auftraggebern auch um andere Qbjekte, als sonst zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Bel der Unterstellung dieser Streitigkeiten unter die Gewerbegerichte wären auch nur zwei Instanzen, im ordentlichen Gerichts— verfahren dagegen drei vorhanden. Die Kommissionsfassung ist auch korrekter als der Antrag Eberty, zumal in 8. 1 be— schlossen ist, daß die Aufsichts behörde nicht aus Zweckmaͤßigkeits⸗
ünden die Genehmigung eines rtsstatuts versagen darf.
ie Kommissionsfassung schlägt zwischen den beiden Anträgen den richtigen Mittelweg ein.
Abg. Dreesbach: Die Kommissionsfassung wird zu Schwierigkeiten Anlaß geben. Diese Hausindustriellen sind keine selbständigen Fabrikanten, weil sie für bestimmte Gewerbetreibende industrielle Produkte fertigstellen; sie find also nur Arheiter. Nach der Kommissionsfassung würden auch ö. kleine Hausindustrielle von diesem Gesetz ausgeschlossen
ein. Der Antrag Eberty ist ebenfalls nicht genügend. Daß die Hausindustriellen zwei Seelen in ihrer Brust haben, ist das Gesetz selbst überläßt 6 dem Ortsstatut die Entscheidung der Frage, ob e bei den 22 als Arbeitgeber oder Arbeit⸗ nehmer zu betrachten seien. Die Streitigkeiten zwischen ihnen und ihren Auftra eben, nd rein gewerblicher Natur. Schließen wir sie also vom Gesetz aus, * gilt dasselbe nur
nicht richtig, und
diese oder jene angerufen werden und sich für zuständig er⸗ klären. Ich bitte Sie, den Antrag Eberty anzunehmen.
Abg. Porsch: Am sympathischsten ist mir der Antrag Auer. Wir wünschen auch, daß überall die Hausgewerbe⸗ treibenden in den Rahmen dieses Gesetzes fallen. Der Ein—⸗ wand des Abg. Dreesbach aber, daß 3 die Ortsstatuten Mißbrauch getrieben werden könne dadurch, daß unter Um⸗ ständen es in das Ermessen des Ortsstatuts gestellt sei, ob gewisse Streitigkeiten unter dieses Gesetz fallen oder nicht, ist unberechtigt, denn diejenigen Hausgewerbetreibenden, welche nach 8. Za ohne Weiteres zur Zuständigkeit der Gewerbe⸗
erichte gehören, können durch kein 2 von der Zu⸗ tändigkeit der Gewerbegerichte ausgeschlossen werden.
Abg. Miguel: Vom Standpunkt der Kürze empfiehlt sich nicht der Antrag Eberty, sondern der Antrag Auer. Der Antrag 86 ist aber, sofern er nicht celine ch das Haus⸗ gewerbe den Gewerbegerichten unterstellen will, für uns unan⸗ nehmbar. Die Schwierigkeiten dieser ganzen Frage würden sich dadurch beseitigen lassen, wenn man von der Charak— terifirung einer bestimmten Person als Hausgewerbetreibenden absähe und die Kompetenzbestimmung lediglich nach der objektiven Beschaffenheit des Streitgegenstandes normirte. Eine und dieselbe Person erscheint einem Dritten gegen⸗ über bald als Arbeiter, bald als Arbeitgeber. Wir haben Tausende von Schuhmachern, die als Meister ein⸗ getragen sind, die auch theilweise für Kunden arbeiten, auch dann und wann Gesellen haben, aber den , Theil des
ahres für einen anderen größeren Arbeitgeber oder für einen
chuhfabrikanten arbeiten. Es würde sehr peinlich berühren, wenn durch Ortsstatut Personen, die sich selbst für Arbeitgeber halten, nun plötzlich für Arbeitnehmer erklärt würden. Anders wäre es, wenn sie nach der Beschaffenheit des Streitgegen⸗ standes einmal als Arbeitgeber und ein anderes Mal als Arbeitnehmer sich dem Gericht unterwerfen. Ich werde zunächst für den Kommissionsantrag stimmen und behalte mir vor, bis zur dritten Lesung einen formulirten Antrag ein— zubringen.
Abg. von Cuny: Für uns Rheinländer wäre der Antrag Eberty ein wahres Unglück. Er ruinirt uns das, was bei uns seit langer Zeit in vortrefflicher . eregelt ist. In den Rheinlanden und im Elsaß erstreckt sich die Zuständigkeit der Gewerbegerichte auch auf das Hausgewerbe. Ich habe außer— ordentlich bedauert, daß der Bundeskommissar nur auf die Ber—⸗ liner Verhältnisse exemplifizirt hat und die wichtige Seiden⸗ und Sammetindustrie in der Gegend von Krefeld und die ebenso wichtige bergische Stahl⸗ und Eisenindustrie mit keinem Wort erwähnt hat. Unsere rheinischen Institutionen haben sich ganz vortrefflich bewährt, und ich hoffe, daß man in Zukunft auch auf den Rhein Rücksicht a . wird. Das Ortsstatut haben Sie uns durch den unglücklichen Beschluß zu §. 1 recht gründ— lich verleidet; Sie haben uns den Weg, ein unzweckmäßiges Ortsstatut von Aufsichtswegen zu beseitigen, abgeschnitten. Ich bitte Sie, den Kompromißantrag der Kommission anzu⸗ nehmen.
Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath: Lohmann: Ich be⸗ dauere sehr, den Unwillen des geehrten Vorredners dadurch erregt zu haben, daß ich die Rheinprovinz bei dieser Gelegen⸗ heit nicht erwähnt habe. Ich habe übrigens den Antrag Eberty um deswillen empfohlen, weil er nicht bleß die Berliner, Nürnberger und die rheinischen Verhältnisse berück= sichtigte, sondern die des ganzen Reichs. Die Fasfung der Kaommission dagegen berüͤckfichtigt nur die Verhältnisse der Rheinprovinz. Durch den Antrag Eberty wurden bie Gewerbegerichte am Rhein nicht ruinirt werden. glaube vielniehr, daß fie, wenn sie nach diesem Gesetze um= gewandelt werden, in ihren Organen Weisheit genu esitzen werden, um das Hausgewerbe wiederum unter die a gerichte zu stellen.
Abg. Eberty: Ich habe an Berlin bei Einbringung des Abänderungsantrages gar nicht gedacht. 2 möchte ein für alle Mal feststellen, daß der zufällige Umstand, daß ich die Ehre habe, der Stadt Berlin und ihrer Verwaltung zuzu⸗ ehören, . nichts daran ändert, daß ich Abgeordneter bes reises Waldenburg in Schlesien und Vertreter der ganzen Nation bin wie jeder Die De⸗
andere Abgeordnete.
acht Beisitzer festzusetzen.
Abg. Heine begründet diesen Antrag damit, daß der Möglichkeit vorgebeugt werden müßte, daß mehrere oder alle — am Erscheinen verhindert seien.
Ohne weitere Debatte wird der Antrag Auer abgelehnt, der 5. unverändert angenommen. .
„S besagt, daß Mitglied eines Gewerbegerichts werden darf, wer das 30. Lebensjahr vollendet hat, im Jahre vorher keine Armenunterstützung empfangen oder eine empfangene zurückerstattet hat, und seit mindestens zwei Jahren im Bezirk des Gerichts wohnt oder beschäftigt ist. Von dem Recht der Wahl zum Mitgliede eines Gewerbegerichts soll ausgeschlossen sein, wer nicht Schöffe werden darf.
Abgg. Auer und Genossen beantragen, die Altersgrenze auf das 25. Lebensjahr festzusetzen und die Worte bezüglich der Armenunterstützung zu streichen.
Abg. Eberty beantragt gleichfalls das 25. Lebensjahr als Altersgrenze.
Abg. Eberty: Mein Antrag hat eine Erweiterung der Zahl der Personen zur Folge, die zu Mitgliedern des Schieds— gerichts berufen werden können. Mit diesem Antrage befinden wir uns auf dem Boden der thatsächlichen Verhältnisse; denn die bereits durch Ortsstatut errichteten Gewerbegerichte in Hamburg, Leipzig, Frankfurt a. M. und anderen Orten haben bereits die k des 25. Jahres eingeführt, was sich ohne jeden Nachtheil ia. hat. Die Bestimmung des Entwurfs bedeutet einen Rückschritt, und die Arbeiter, von deren Vertrauen doch das Gesetz getragen werden soll, würden dieselbe als eine Verschlechterung des jetzigen Zu— standes ansehen müssen. Der Hinweis auf die Altersgrenze von 30 Jahren für die Schöffen ist nicht maßgebend, denn die Schöffen haben viel weitergehende Befugnisse und größere moralische Verantwortung.
Abg. Drees bach: Wo bisher die Wählbarkeit unter 25 Jahren zugelassen ist, hahen die Schiedsgerichte keine Ursache zur Klage gegeben. In Frankfurt sind die betheiligten . sehr zufrieden. Wenn man die größere Lebenserfahrung für das 30. Lebensjahr geltend macht, so könnte man mi demselben Rechte auch das 40. Lebensjahr als Altersgrenze fest= setzen. Gar zu junge Leute wird man übrigens nicht nehmen. Man muß den Arbeitern das Vertrauen entgegenbringen, daß sie wissen, was sie zu thun hahen. Wenn man alle tüchtigen Leute unter 30 Jahre ausschließt, so wird es umso schwerer werden, die geeigneten Personen für die Schiedsgerichte zu finden. Bei den Kriegsgerichten wird jeder Lieutenant, der nur 19 20 Jahre alt ist, als Richter nicht bloß in Streitig⸗ keiten über ein paar Mark, sondern als Richter über Leben und Tod zugelassen. Die Forderung eines zweijährigen Aufenthalts am, Srt beschränkt ebenfalls den Kreis der zu dem Amt“ Be— fähigten; 50 Proz. aller Arbeiter wohnen nicht 2 Jahre an demselben Orte, und zwar nicht aus Lust m Wandern, sondern weil die geschaͤftlichen Verhältnisse sie dazu zwingen. Ein e von einem Jahre genügt vollständig, um die Kenntniß der gewerblichen Verhältnisse am Srt zu erlangen. Die Armenunterstützung wünschen wir , herausgelassen, weil in der Bestimmung, welche auf die Wählbarkeit zum Schöffen Bezug nimmt, diefelbe bereits mitenthalten ift.
Abg. Por sch: Daß die Bestimmungen dieses Para⸗ graphen nicht von Mißtrauen gegen die arbeitende Bevölkerung diktirt sind, geht schon daraus hervor, daß auch die Arbeit⸗
eber davon nicht aus , e sind. An die Befähigung der
eifitzer, welche durch direkte und geheime Wahl gewählt werden, werden besonbere Anforderungen nicht gestellt. Sie funktioniren außerdem in Streitigkeiten über Bekräge bis zu 100 M als Instanz, *in die es keine Berufung giebtz es muß also durch das Alter eine gewisse Garantie für die Qua⸗ lifikation geschaffen werden. Die Ziffer von 39 Jahren ist nicht willkürlich herausgegriffen. ür die Zulassung zum Schöffen, zum Handelsrichter, zur Mitgliedschast in kirchlichen Verwaltunggzorganen wird dasselbe Alter verlangt. Daß in einigen Ortsstatuten gegenwärtig ein geringeres Alter gefordert wird, kann nicht 2 zgebend sein, um dasselbe für das ganze Reich zu generalisiren. Wir müssen vorsichtig sein,
wenn wir wollen, daß die Schiedsgerichte in der nbthigen Achtung stehen. 1 ö K 2 =