1890 / 144 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 Jun 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Heute werden es, wie die Voss. Ztg. schreibt, 125 Jahre, seit die Preußische Haupthank, jetzige Seutfche Reichsbank, durch König Friedrich den Großen begründet ward. Ihr erstes Heim befand sich in dem vor zwei Jahrbunderten (1690 von Nering er. richteten Vorderhanse des ehemaligen Jägerhofs, Jaägerstraße 35 auf deffen Grundffück in den Jabren 1859 big 1578 vom Baurat Hitz ig das jetzige stattliche Bauwerk mit einem Flächenraum von 6078 am und mit einem Kostenaufwande von 43 Millionen Mark errichtet ward.

Auf dem Dönhoffsplatz sind jetzt, wie die ‚Voss. Ztg. mittheilt, die beiden neu angelegten Springbrunnen in Thätigkeit gesetzt. Das Wasser ammelt sich in Becken von Tropfstein und rings kerum sind hübsche Gewächse angepflanzt.

Die Stadt Stralsund hat, wie die Nat. Ztg.“ berichtet, dem Staatssekretär des Innern, Vize⸗Präsidenten des Staats Ministeriums Dr. von Boetticher, und dem DOber—⸗ Präsidenten von Pemmern, Grafen Behr⸗Negendank, das Ehrenbürgerrecht verliehen. Die beiden bedeutenden, künstlerisch auf Pergament vom Königlichen Hof Lithographen C. Hacker, Berlin, ausgeführten Urkunden zeigen die heraldischen, im gothifchen Stil der hervorragendsten Stralsunder Bauten, dargestellten Wappen der Em— pfänger, umgeben von gleichfalls gothischem Maßwerk, in welchem bezügliche Ansichten der Stadt nebst dem Sitzungessgale des Rath. bauses angebracht sind. Echt silberne Kapseln nebst Einband mit Quastenschnüren in den Stadtfarben umgaben das große Insiegel der Stadt als Abschluß.

Schwelm, 16. Juni. (Köln. Ztg.) Gestern feierte die hiesige Bürgerschaft das 400jährige Erinnerungsfest an den Tag, wo Schwelm durch den Herzog Wilhelm III. von Jülich⸗Kleve⸗Berg zur Stadt erhoben und ihr dadurch die Stadtprivilegien ge— währt wurden (16. Juni 16590). Zugleich fand die Ginweihung des neuen Krieger und Kaifer⸗Wilͤhelm⸗Denkmals statt. Bei der Feier war auch der Regierungs-Präsident Winzer aus Arns— berg zugegen.

München, 16. Juni. Die „Allg. Ztg.“ veröffentlicht folgenden Aufruf an das bayerische Volk zur Errichtung eines Denkmals für den Fürsten von Bismarck am Starnbergersee: „Nach einer an Bedeutung und Erfolgen unerreichten Fülle des Schaffens ist der Reichskanzler Fürst von Bismarck in das heimische Asyl der Ruhe und Ehre im stillen Sachsenwalde eingezogen. Der Dank des deut— schen Volkes hat ihm das Geleite gegeben, nicht um flüchtig zu ver⸗ rauschen, sondern um ewig mit dem Namen des größten deutschen Staatsmannes verbunden zu bleiben. Ihm, dem treuen Berather dreier Kaiser, dankt Deutschland Einheit und Größe, Frieden und Wohlfahrt. Er hat das zerrissene Vaterland im

2 und Kraft

ziehen, um Stolz und Freude, Kraft und Klarheit, in schweren Stunden Aufrichtung der Herzen und Hingebung an das Vaterland zu schöplen aus des großen Kanzlers Leben. In dieser Absicht haben sich Männer aus allen Theilen unseres bayerischen Vaterlandes ver⸗ einigt Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent, Prinz Luitpold von Bayern, haben die Gnade gehabt, unter voller Zustimmung zu unseren Bestrebungen das Allerhöchste Protektorat zu

Journ.) Das Unwetter der letzten Tage, welches erst heute .

Staatsmannes würdig werden soll, reichliche Mittel nothwendig. Wir stellen daher an das ganze bayerische Volk die dringende Bitte, sich warmen Herzens an unserm Akt vaterländischen Dankes durch Einzahlung von Geldbeiträgen zu betheiligen.“

Aus der oberen sächsischen Schweiz, 15. Juni. (Dresd.

endigte, hat im hiesigen und benachbarten böhmischen Gebirgsgebiete merkliche Spuren seiner Heftigkeit hinter lassen. Sämmtliche Gebirgs⸗ bäche und Flüsse bringen gewaltige Wassermassen zu Thal und führen Gerölle, Sandmassen und Waldboden mit sich. Die Kirnitzsch ist aus ihren Ufern getreten und überfluthet stellenweise die Thalwiesen. Wild schäumend und überstürzend, führt die Kamnitz ibre aus dem Rosen· und Kalten berggebsete kommenden Fluthen der Elbe zu, welche seit gestern merklich gesticgen ist. Seil heute Mittag sind aber die höheren Felsengruppen nnd Berge den Wolken! und Nebelschleiern endlich wieder entrissen. Das Regenwetter war vom Freitag bis Sonnabend Abend so heftig, daß die Steinbruch, und n,, . völlig ein- gestellt werden mußten. Die Steinbruchhalden der Postelwitzer Brüche z. B. zeigen tiefe Risse und brelte Furchen; große Stein- und Schuttmassen liegen am Elbufer, theilweise selbst im Strom bette.

Darm stg dt, 15. Juni. (Köln. Ztg.) Heute, am Geburtstage des Abtes Vogler geb. 15. Juni i745 in Würzburg, gest. 6. Mai 1814 dabier wurde auf dem Mathildenplatz dessen Denk⸗ mal enthüllt. Das Denkmal, entworfen und modellirt von Professor Robert Henze in Dresden, besteht aus einer Bronze⸗Büste des ge⸗ feierten Tonkünstlers und Lehrers von C. M. von Weber und Meyer— beer auf einem 3 m hohen Postament von Meißener Granit.

Baden-Baden, 13. Juni. (Köln. Ztg) Seit 40 Jahren ist es in diesem Sommer das erst! Mal, daß die von der verewigten Kaiserin Augusta bewohnten Zimmer im Meßmer'schen Hause leec stehen. Die Großherzogin Luise hat nun diese Zimmer genau in der Einrichtung, wie sie die Kaiserin verließ, erhalten lassen und in denselben die Ausstellung einer größeren Anzahl von Bild⸗ nissen der heimgegangenen Kaiserin veranstaltet. Der Besuch dieser Räume ist gegen ein mäßiges Eintrittsgeld gestattet, das zum Besten des . 3 Bau begriffenen Ludwig⸗Wilhelms⸗Pflegehauses verwandt werden soll.

Prag 16. Juni, (W. T. B.). Aes Reichen berg, Kratzau, Tannwald, Friedland, Trautenau, Jungbunzlau, Pardubitz sowie dem Abhange des Riesengebirges wird Hochwafser gemeldet; in ein elnen Städten sind Theile von Straßen überschwemmt und die verursachten Schäden groß. Das Wafer soll noch im Steigen fein.

St. Petersburg, 15 Juni. (Die Gefängniß-Aus—

stell ä J Die mit dem zinterreatteneten FRongreß irt Ge f ngniß⸗—=

wesen in Verbindung stehende und nunmehr in der Michael · Mar ge eröffnete GefängnißAusstellung bietet viel Sehenswerthes. Gleich am Eingange hat Deutschland seinen Platz gesunden und fieht man hier Preußen, Baden Bayern, Württemberg und Hamburg ver— treten. Originell sind für Preußen die künstlichen Blumen aus Plötzensee, für Württemberg die Hopfenanlagen aus Draht. Die von Deutschland ausgestellten Gegenstände zeichnen sich durch solide Arbeit und technische Vollkommenheit aus, und eine lobenswerthe Einrichtung ist dadurch geiroffen, daß man an der Farbe der Zettel an den Gegenständen sofort erkennen kann, ob die Arbeiten in Einzelhaft (weiß), gemeinsamer Haft (rosa), oder in Anstalten für Minderjährige (blau) angefertigt worden sind. Die nicht offizielle kleine englische Ausstellung be— findet sich dicht hinter der deutschen, und gleich nach dieser kommt Desterreich, das sich durch sehr hüͤbsche Holischnitzereien und Dandarbeiten auszeichnet. Auffallend sondert sich Ungarn von Oesterreich ab. Vie großartige belgische Ausstellung liefert den Beweis, daß die Gefängnißarbeit in Belgien hauptsächlich für Staats. bedürfnisse ausgenützt wird. In Belgien ist das Syftem der ECinzel⸗ zellen das überwiegende. Stoffe aus Leinen, Baumwolle, Wolle werden in den Gefängnissen angefertigt und aus denselben Kleider und Wäsche für die Sträflinge selbst, sowie für das belgische Militär hergestellt. Strohgeflechte, Schuhwerk ꝛç, billige Kleidung, Cartonnagearbeiten

sind in besonderer Güte ausgestellt, und eine sehr schöne Abtheilung der belgischen Ausstellung bildet diejenige der Anstalten für Minder jährige. Dän emark weist Sachen größter Einfachheit für die Be- dürfnisse der ärmeren Klassen auf. Der Platz für Spanien ist noch leer; die Gegenstände sind bis heute nicht eingetroffen. Die Ausstellung Frankreichs ist eine Hhöchst inst ruktive. Es sind nur Proben von Sträflings arbeiten keine Ver⸗ kaufsartikel in allen Arbeitsstadien vorhanden, dagegen liefert Frankreich in Wort und Bild eine vollkommene historische Ent · wickelung des Strafsystems und der französtschen Gefängniß—⸗ einrichtungen feit dem Mittelalter bis zur neuesten Zeit. In Ftafien scheint, der Ausstellung nach zu urtheilen, das Streben nach land- wirthschaftlichen Kolonien für die Gefangenen die Hauptrolle zu spielen; man ist offenbar bemüht, letztere hauptsächlich zu Arbeiten unter freiem Himmel zu verwenden. Japan brinzt schöne Holzarbeiten, Inkrustationen und kunstvoll gewirkte Teppiche; Griechenland Kleidungsstücke, Flechtwerk, musikalische Instrumente; Norweg en und Schweden hauptsächlich Holzarbeiten; die Schweiz Handarbeiten u s. w. Die russische Ausstellung ist in ihrer Art, wenn auch nicht so glänzend wie einige ausländische, doch sehr interessant. Sie ist in 12 Klassen eingetheilt, in denen sich alle Gouvernements, mit Ausnahme Kur⸗ lands, präsentiren; für die vorzügliche kurländische Abtheilung mit ihren ausgezeichneten Arbeiten ist ein eigener Pavillon errichtet. Den Schluß des europäischen Rußlands macht Fin! and, welches ebenso vorzügliche Gefängnißeinrichtungen als Sträflinggarbeiten aufzu⸗ weisen hat. Dann solgt die Abtheilung des fernen Ostens Hier sieht man sorgfältig ausgeführte Modelle der großen für den Transport der Sträflinge auf den sibirischen Flüffen bestimmten Barken, des Dampfers der Freiwilligen Flotte! mit seinen ingenissen Ein— richtungen zum Transport nach Sachalin, den Glanzpunkt der Aus- stellung, nämlich die Abtheilung Nertschinsk, die Modelle der Gold ˖ wäschereien Mühlen 2c, Silber und Goldpyramiden und eine Aus—⸗

stellung der Insel Sachalin selbst. Dieser kurze Bericht wird genügen,

um darzuthun, daß die Gefängniß . Ausstell ung ein instruktives Bild der Einrichtungen in den einzelnen Ländern liefert.

New York. Im Sadavaga⸗See bei Whitingham im Staat Maine giebt es eine schwim mende Insel. Die Insel hat einen Flächenraum von 150 Aeres. Ihre Haupteigenthümlichkeit besteht darin, daß sie jeden Tag ihre Lage ändert. Liegt sie z. B. heute in der Nähe des nördlichen Seeufer, so befindet sie sich morgen auf der entgegengesetzten Seite des Sees. Uebermorgen nähert sie sich dann dem östlichen und am Tage darauf dem westlichen Ufer. Der Pflanzen wuchs auf der Insel ist ein sehr üppiger, es finden sich dort außer 5 förmlichen Preißelbeerenwalde auch Bäume von 20 30 Fuß

öhe.

New-⸗York, 11. Juni. (A. C) In San Diego, Cali⸗

fornien, wurden heute zwei leichte Erd st 3 e verspůrt.— Eine Räuber⸗

bande brachte gestern einen Eisenbahnzug zwischen Camden und

Parlamentarische Nachrichten.

Schlußbericht der gestrigen (18) Sitzung des Reichs— tages. Fortsetzung der . . ung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Gewerbegerichte.

Nachdem 8. 2 unverändert angenommen war, schreitet man zur Berathung des 5. 3.

§. 3 regelt die Zuständigkeit der Gew erbegerichte. Letztere sollen zuständig sein für Streitigkeiten über den An⸗ tritt, die Fortsetzung oder die Auflösung des Arbeitsverhält⸗ nisses, über Leistungen und Entschädigungsansprü e aus dem⸗ selben, über Berechnung der Krankenversicherungs eiträge und Über Ansprüche, welche auf Grund der Uehernahme einer ge⸗ meinsamen Arbeit von Arbeitern desselben Arbeitgebers gegen einander erhoben werden. Auch ausbedungene Konventional⸗ strafen sollen der Entscheidung der Gewerbegerichte unterliegen.

Die Abgg. von Cuny und Meyer (Berlin) beantragen, dem §. 3 folgenden Absatz hinzuzufügen:

Streitigkeiten über eine Konbenttonalstrafe, welche für den Fall bedungen ist, daß der Arbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhält- nisses ein solches bei anderen Arbeitgebern eingeht oder ein eigenes ,,. errichtet, gehören nicht zur Zuständigkeit der Gewerbe⸗ ger e.

Abg. von Cuny: Die Konventionalstrafen, welche sich auf den Konkurrenzkampf zwischen den Arbeitgebern unter einander beziehen, unter dieses Gesetz zu fubsumiren, würde mit der Idee des Gesetzes und auch mit Zweckmaßigkeits⸗ ö im Widerspruch stehen. Konventionalstrafen dieser

rt werden erst wirksam nach Beendigung des Arbeits verhält⸗ nisses. Es handelt sich dabei überhaupt um fehr feine und schwierige Rechtsfragen, deren Entscheidung volle Un— Parteilichkeit erfordert. Aus diesen Gründen gehören

sie nicht vor ein Gericht von Interessenten, ondern

Terareana, Rrkanfas, zum Gnfgreifen und beraubte hierauf den

Waggon der Expreß Company. Die Räuber tödteten den Expreß · boten und entwendeten alsdann aus dem Zuge Werthsachen im Be⸗

trage von 5000 bis 10000 Dollars. Die Passagiere wurden nicht

behelligt.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Madrid, 17. Juni. (W. T. B.) Der vom Gesund⸗ heitsrath über dle Krankheitsfälle in Puebla de Rugat erstattete Bericht spricht sich zwar nicht mit Bestimmtheit für das Vorhandensein der Cholera aus, empfiehlt aber gleichwohl, Vorsichtsmaßregeln gegen die Verhreitung der Krankheit zu treffen. In Folge dessen wurde die bereits gemeldete Isolirung der infizirten Distrikte

durch einen Truppen kordon von der Regierung an— geordnet.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

übernehmen. Für unser Unternehmen sind, wenn es des großen

Wetterbericht vom 17. Juni, Morgens 8 Uhr.

1

Temperatur in o Celsius

4 R.

Stationen. Wind. Wetter.

red in Millim.

500

3 lu. d. Meeressp

dedeckt

2 *

Mullaghmore Aberdeen Ghristiansund Topenhagen. Stockholm. Haparanda. St. Peters brg. Moskan ...

O

Nebel Dunst wolkig heiter wolkenlos bedeckt

O

Donnerstag:

Wartburg.

d N TNC c

C C

J

bedeckt Dunst Nebel Regen amburg .. bedeckt Swinemünde ö bedeckt Neufahrwasser 2 bedeckt Memel .. 5 3 bedect Paris.... . wolkenlos Münster . .. 3 6 bedeckt Karlsruhe.. Dunst z still wolkig 1 heiter SW 3 heiter WSW 31bedeckt WMW 2wolkenlos Breslau WNW 3 wolkig Ile d' Air.. 3 2 1Uwolkig Nina.... 66 SW 1 heiter

Uebersicht der Witterung. Außer in Süd⸗ und Südost⸗Europa hat der Luft

de = d

Donnerstag:

Sonnabend:

—— —— —— ——— —⸗— C · 0 0 C C 2 & G X = , .

2

Freitag:

S 2 .

niedrigsten nördlich von Schottland und über West · Rußland. Unter dem Einflusse schwacher westlicher

Theater⸗Anzeigen. KRänigliche Schauspiele. Mittwoch: Opern

Taunhäuser und der Sängerkrieg auf der Große romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 153. Vorstellung. Die Quitzow' s. Vater ländisches Drama in 4 Aufzügen von Ernst Heink) von Wildenbruch. Anfang 7 Uhr.

Zeutsches Theater. Mittwoch: Der Richter

Faust, L. Theil. reitag: Faust's Tod. Der Unterstaatssekretär.

von Zalamea.

Berliner Theater. Mittwoch: Der Probe—

pfeil. (Friedr. Mitterwurzer. Ludwig Barnay)

ö spe. in unener treten sämmtlicher Spezialitäten. 8, ie, . mingtion des ganzen Garten ⸗CFtablissements. Anfang

Probepfeil. Anfang 76 Uhr.

Wallner - Theuter. Mittwoch: 12. Gastspiel von Therese Biedermann vom Theater an der Wien in

Vor der Vorstellung, bei günstiger Witterung: Großes Garten- Concert. Anfang des Cancerts 6,

Concert- Park. Direktion:

Opernhaus. 148. Vorstellung.

leuchtung des Sommergartens:

Mittwoch! Zum 152 Male: Garl Millöcker.

Im prachtvollen Park um 6 Ühr: DOrientalisches

Donnerstag: Im Theater: Der arme Jonathan.

(Lady Harriet: Fr. Marcella Sembrich, als Gast.) Donnerstag: Orpheus. (Orpheus: Fr. Erneftine d gn, Speyer On en, Tn, . Vere helicht: r. erst Loeser mit Frl. Eva Täglich: Bei günstigem Wetter vor und nach . 2 ö. . Hugo . mit der Vorstellung, Abends bei brillanter elektr. Be⸗ Frl. Alma Hille (Hamburg). Hr. Bernhard Großes Concert. Gradt mit Frl. Selene Kuntze (Berlin). Hr. Paul Egert mit Frl. Emma Schmidt (Potsdam).

Anfang 5, der Vorstellung 7 Uhr. Hr. Oskar E. A. Wießner mit Frl. Johanne

in n KJ Er ch fei 46 ianee: roßes Volksfest zu halben Kassenpreisen lbing) illi ö . ier Zum 16. Jil Ter hiattilltor i n g hn, , n,. Im prachtvollen glänzenden Sommergarten: Großes Tochter: Hrn, Hauptmann Thelemann (Koblenz). J Hrn. Apothekenbesitzer R. Mattern (Stras⸗ Brillante Illu⸗ hee in Westpr. h estorben: Frau Adolfine Gräfin von Haeseler, 39. Abonnements Vorstellung. Der des Concerts 6Uhr, der Vorstellung 7 Ubr. geb. von dem Knesebeck (Berlin⸗. Hr. Br. med. Friedrich Arndt (Stialsund) Hr. Theodor Sander (Hannover). Hr. Referendar Karl

Militär. Doppel Congert mit Schlachten musik. Auf⸗

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Friedrich Wil helmstädtisches Theater und Familien⸗Nachrichten.

. Fritzsche. 233 1 . er. 2 . . rn 3 = * er arme andra aenel von Cronentha roßkölzig). in , ,. Dee Käthe, wan gonathgne Lyck in Atte on gas, with, , wen gelere m tee iet fl hg en e n af, me isch. Oper in Aren und Julius Banz. Musit von

Margarethe Müller (New Jork Dresden).

förster G. Karna

Musik von M. Herve. zettel.

und südwestlicher Winde ist in Central⸗Europa bei der Horstellunn 9 Rd (13804

im Norden trüber, vielfach nebliger im Süden heiterer Witterung die Temperatur gestiegen, indessen liegt dieselbe allenthalben noch unter der normalen. Nennenswerthe Niederschläge werden aus Deutsch⸗ land nicht gemeldet, Helgoland hatte Nachts

Biedermann.

Gewitter. Bictoria-Theuter. Mittwoch: Zum 302. M.:

Deutsche Seewarte. Stanley in Afrika. Jeltgemälde in 10 Bildern bon Alex. Motskowskt und Richard Nafhanfon. ö. Mustk von C. A Anfang 74 Uhr.

Mamsell Nitonche.

Donnerstag u folg. Tage; Gastspiel von Therese National⸗Panorama. Hermarthstr. 4, Königsplatz.

Das alte Rom Sieben Beilagen

mit d. Triumphzuge Kaiser Constantins i. J 319 n, Cbr. v. d. Kgl. Prof. J. Bühlmann u. Alex

ĩ 21 Wagner in München. Täglich geöffnet v. Mor Raida. Ballet von G. Severini. gens 9 Uhr bis zur Dunkelheit. Eintritt 1 M

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung. 1

Neu eröffnet.

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.

J ; ; Am Landes ⸗Ausstellungs-Park (Lehrter Bahnhof). Wien. Zum 12. Male: Mamsell Nitouche. Geoff net vor 12-11 chr. Täglich Vorstellung 3. mann (Berlin)

druck allenthalben abgenommen; am höchsten sst ; ; derselbe über Frankreich und Süd. Veutschland, am nn, n, . und à Bilgern von O. Meilhac wissenschaftlichen Theater. Näherez die Änschlag—⸗

; 1m 3. (Berlin =Meseberg b. Gransee). Frl. Lonnh gleichnamigem Scar fin . Dag f re et leisg⸗ In Seene gesetzt von Julius Fritz che Dirigent: Beeck mit Hrn. Apotheker Max von Treuenfels Scene gesetzt vom Ober Regisseur Tetzlaff. Diri⸗ Dr. Kapellmeist-⸗ Knoll Anfang ü Ü. , m . , , . , Laternenfest. inf erster Gesangs⸗ und Instru⸗ halb bed. Infant von Spanien. Trauerspicl in 3 Auf. mental Künstler zügen von Schiller. In Scene gesetzt vom Direktor Im Park Dr. Otto Devrient. Anfang 7 Uhr. ĩ

(Berlin). Frl. Martha Eschert mit Hrn. Georg Schmidt (Berlin Steglitz. Frl. Elise Schäfer mit Hrn. Friedrich Jaenicke (Alexisbad— Berlin). Frl. Elfe Meinshausen mit Hrn. Kaufmann Fried. Spitta (Brandenburg a. H.). Großes Doppel⸗Concert. Frl. Olga von Arnauld mit Hrn. Theodor Klose (Breslau Alt Jauernick bei Königszeit)!.

. 66. 3 . . * Dr. .

. ; ; ajetan (Groß Lichterfelde Bonn). Frl. Lina Aroll Theater. Mittwoch: Martha. Wittig mit Hrn. Max Hofmann (Hilbersdorf Viederlichtenauh Frl. Bella Ellinger mit Hrn.

11 ; Geboren; Ein Sohn: Hrn. Amtmann Leese⸗ Belle Alliance Theater. Mittwoch: Zur mann ( Haßlinghaufen) 2 Hrn. H. Schmidt

(Rostoc⸗. Hrn. Schiff bau⸗ Ingenieur Bruno ossentiner Hütte). Eine

Taunus (Stralsundꝰ Frl. Anna Herter (Mag⸗ deburg). Hr. Gießereibesitzer Karl Rößler (Berlin). Frau Lonise Bragtz, geb. Stapelfeldt (Stettin). Frau Auguste Gabel, geb. Zimmer⸗

Redacteur: Dr. H. Klee. Berlin: Verlag der Expedition (J. V.: Heidrich).

Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

(einschließlich Börsen⸗ Beilage),

vom 9. bis 14. Juni 1890.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagi⸗

und die Inhaltsangabe zu Nr. 5 des öffent⸗ lichen 2 stommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften) für die Woche

vor die berufenen 6 Gerichte. Im Ge⸗ gensatz zu der großen Mehrheit der Streitobjekte, welche zur Kompetenz der Gewerbegerichte gehören, handelt es sich hierbei häufig um sehr hohe Summen, bie in die Tausende ,, Stellt man dafür die Zuständigkeit der Gewerbegerichte est, so würde die Garantie, welche Kollegialgerichte geben, den Parteien entzogen sein. Ebenso würde das Rechtsmittel der Revision beim Reichsgericht nicht anzubringen sein, weil die Revision voraussetzt, daß das letzte Ürthell von einem Ober— Landesgericht gefällt ist, während bei der Kompetenz der Gewerbegerichte das Landgericht die Berufungsinstanz bilden würde. Aus diesen Gründen empfehlen wir die Annahme unse res Antrages.

. Bundeskommissar Geheimer Regierungs-Rath Hoffmann giebt anheim, den Antrag von Cuny anzunehmen, womit der bestehende Rechtgzustandꝰ aufrecht erhalten bleibe. Nach der Judikatur des Reichsgerichts sollen Streitigkeiten dieser be⸗ sonderen Art zur Kompetenz der ordentlichen Gerichte gehören. Es handle sich auch nicht um Dinge, welche besonderer Be⸗ chleunigung bedürften. Da außerdem oft recht hohe Streit⸗ ummen in Betracht kämen, so sei es nicht zweckmäßig, den

reitenden Parteien die Wohlthat mehrerer Instanzen zu be⸗ schränken.

„Z wird mit dem Antrag von Cuny angenommen.

ach 5. Za sollen zur ln e ten der Gewerbegerichte auch gehören Streitigkeiten zwischen Gewerbetreibenden und solchen Personen, welche außerhalb der Arbeitsstätten für die ersteren mit Anfertigung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt sind ausgewerbetreibende), aber nur, wenn sie die Rohstoffe und Halbfabrikate geliefert erhalten; auch auf die Streitigkeiten Derjenigen, welche sich Rohstoffe und Jalb⸗ . selbst beschaffen, soll die Zuständigkeit durch Orts⸗ atut n,, werden können.

Die er, , de,. (Auer und n,, , beantragen, diese zuletzt bezeichneten Streitigkeiten auch unbe ingt der Zu⸗ ständigkeit der Gewerbegerichte zu unterstellen, während Eberty und Genossen beantragen, auf die Hausgewerbetreibenden überhaupt oder für gewisse Klassen derselben die Zuständigkeit des Gewerbegerichts auszudehnen durch das Statut oder durch Anordnung der Landes⸗Centralbehörde.

Abg. Schi er: Die Hausgewerbetreibenden, welche selbst wieder Arbeiter e, , . haben eigentlich zwei Seelen in ihrer. Brust, je nachdem sie sich als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer fühlen, und es ist daher mit Recht die Frage dem Ortsstatut überlassen, ob sie als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber wahlberechtigt sind. Viele Hausindustrielle be— schäftigen mitunter bis zu hundert Arbeiter und sind that—⸗ sächlich selbst Großindustrielle oder mindestens Fabrikanten, und es ist mir nicht erfindlich, warum die Sozialdemokraten ihre menschliche Nächstenliebe auf diese Fabrikanten aus⸗ dehnen. Diese . haben es auch nicht nöthig, die Wohl⸗ thaten dieses Ge etzes zu genießen. Es handelt Iich bei ihren Streitigkeiten mit ihren Auftraggebern auch um andere Abjekte, als sonst zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Bel der Unterstellung dieser Streitigkeiten unter die Gewerbegerichte wären auch nur zwei Instanzen, im ordentlichen Gerichts— verfahren dagegen drei vorhanden. Die Kommissionsfassung ist auch korrekter als der Antrag Eberty, zumal in §. 1 be⸗ schlossen ist, daß die Aufsichtsbehbrde nicht aus Zweckmäßigkeits⸗ gründen die Genehmigung eines Ortsstatuts versagen darf. Die Kommissionsfassung schlägt zwischen den beiden Anträgen den richtigen Mittelweg ein.

Abg. Dreesbach: Die Kommissionsfassung wird zu Schwierigkeiten Anlaß geben. Diese Hausindustriellen sind keine selbständigen Fabrikanten, weil sie für bestimmte Gewerbetreibende industrielle Produkte fertigstellen; sie find also nur Arheiter. Nach der Kommissionsfassung würden auch anz kleine Hausindustrielle von diesem Gesetz ausgeschlossen ein. Der Antrag Eberty ist ebenfalls nicht genügend. Daß die Hausindustriellen zwei Seelen in ihrer Brust haben, ist nicht richtig, und das Gesetz selbst überläßt

a dem OHrtsstatut die Entscheidung der Frage, ob E. bei den Wahlen als Arbeitgeber oder Ärbeit⸗ nehmer zu betrachten seien. Die Streitigkeiten zwischen ihnen und ihren Auftraggebern e. rein gewerblicher Natur. Schließen wir sie also vom Gesetz aus, ö gilt dasselbe nur

Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Mn 144.

Berlin, Dienstag, den 7 Juni

für einen Bruchtheil der Arbeiter. Da auch auf diese Fabrikante dehnen, ist kein nicht als Fabrikanten, zial demokratischen Programm der Sa für Arbeiter sorgen wo nach einer Besserstellung der gesammten

Abg. Eberty: Die Fassung des S5. Za mission, so sehr deren Bemühen, die zuziehen, auch anzuerkennen ist,

ß wir unsere Fürsorge Vorredner sagke, aus⸗ „denn wir betrachten die Leute und ferner ist nirgends in einem so— aufgestellt, daß wir n; wir streben auch Bevölkerung. durch die Kom⸗ ausindustrie in das giebt doch durch Anlaß. Solche De⸗ estlegung von That⸗ jeder Festlegung und Definition einspannen. Statut oder den An⸗ ͤ überlassen. Der Theorie illen, oder dem mangelnden ich entgegentreten.

n, wie der ausschließli

Gesetz hinein die Art der Definition zur Bemängelun finitionen haben zum Gegenstand die sachen; das bewegliche Leben spottet aber läßt sich nicht in eine derartige gesetzliche Deshalb wollen wir die Sache dem ordnungen der Landes⸗Centralbehörde von dem mangelnden guten Verständniß der Gemeinden muß haben ja auch das Interesse,

. teresse, soviel als möglich gkeiten der Kompetenz der ordentliche

n Gerichte zu über⸗

Lohmann: Es liegt kein in unter das Gesetz zu stellen, bt, daß jeder Zweig derselben gestellt werden kann. Man ß sie das Rechte treffen, für das Gewerbe Hausgewerbes ist ein zelnen Fall mag es zweifelhaft sein, ob r den Begriff „Haus⸗ Wenn nun die Hausindustrle im tz fällt, so wird die Zuständigkeit Falle zweifelhaft bleiben,

Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rat Interesse vor, die hausindustrie schlecht wenn das Gesetz nur die Möglichkeit gie durch das Ortsstatut unter das Gesetz wird den Gemeinden vertrauen d ob ein Zweig der Hausindustrie sich eignet oder nicht. Der Begriff des fließender, und im ein eine bestimmte A industrie“ fällt oder nicht. Allgemeinen unter das Gese des Gewerbegerichts im e

rt des Betriebes unte

1890.

finition der Kommission mag für die rheinische oder sonstige Industrie pafsen, für die anderen Gegenden paßt sie nicht, Ich bin auf meinen Antrag gekommen durch eine Denkschrift der Handelskammer in Sonnenberg, weiche sic vergeblich bemüht, eine Präzifirung desfen, was Haus— induftrie ist, zu finden. Wenn man das nicht' zu präzlfiren vermag, so ist es besser, es dem Ortsstatut zu überlassen, welches jeder Zeit abgeändert werden kann. Die Tokalver waltung wird mindestens ebenso gut ihre Schuldigkeit thun, wie die obere Verwaltungsbehörde und weiß in beef lokalen 3 noch besser Bescheid. Ich bin begierig, wie der Abg. Riquel seinen Antrag sormulixren wird. Bis auf Weiteres bitte ich, meinen Antrag, der das geringere Uebel ist, an⸗ zunehmen.

Die Anträge Auer und Eberty werden abgelehnt und §. 32 nach dem Kommissionsantrag angenommen!

Na 5 4 kann die sachliche Zuständigkeit der Gewerbe— gerichte auf bestimmte Arten von Gewerbe- oder Fabrikbetrieben und die örtliche auf bestimmte Theile des Gemeindebezirks be— schränkt werden. Im letzteren Falle sollen die e , ren k zuvor gehört werden.

Abg, Freiherr von Pfetten beantragt, dafür zu setzen: „Die betheiligten Ortsbehörden sind zuvor zu hören“ und' be— gründet diesen Antrag damit, daß den Ortsbehörden ein Recht gegeben werden müsse, gehört zu werden.

Nachdem der Geheime Regierungs⸗Rath Hoffmann für die Ablehnung dieses Antrags eingetreten ist, der materiell keine Aenderung und redaktionell keine Verbesserung enthalte, wird 5. 4 mik dem Antrag von Pfetten ange⸗ nommen.

Die §§. 5 und 6 werden ohne Debatte angenommen.

§. T bestimmt, daß das Gewerbegericht aus einem Vor—

sitzenden, mindestens einem Stellvertreter desselben und min⸗

dentlichen, je nachdem zuständig er⸗

und dieselben Streitigkeiten wrden bald von den ond bald von den Gewerbegerichten entschieden werden diese oder jene angerufen klären. Ich bitte Sie, de

Abg. Por sch: Am sympat Wir wünschen auch, da

werden und sich für g Eberty anzunehmen. ischsten ist mir der Antrag überall die Hausgewerbe⸗ ahmen dieses Gesetzes fallen. die Ortsstatuten daß unter Um⸗ gestellt sei, ob etz fallen oder nicht, ist ewerbetreibenden,

treibenden in den ? wand des Abg. Dreesbach aber, daß dur Mißbrauch getrieben werden könne dadur ständen es in das Ermessen des Ortsstatuts gewisse Streitigkeiten unter dieses Ges unberechtigt, denn diejenigen Hausg §. 32 ohne Weiteres zur Zuständigkeit der Ge erichte gehören, können durch kein Ortsstatut von der erichte ausgeschlossen werden. . punkt der Kürze empfiehlt sondern der Antra isch das Haus⸗

ändigkeit der Gewerb Abg. Miguel: sich nicht der Antrag Eberty, Antrag Eberty ist aber, soférn er nicht obligator ewerbegerichten unterstellen will, für uns unan⸗ nehmbar. Die Schwierigkeiten diefer ganzen Frage würden sich dadurch beseitigen lassen, wenn man von der Charak— terisirung einer bestimmten Person als Hausgewerbetreibenden petenzbestimmung lediglich nach der des Streitgegenstandes normirte. erscheint einem Dritten gegen⸗ Arbeitgeber.

om Stand

gewerbe den

absähe und die Kom objektiven Beschaffenhei Eine und dieselbe Person als Arbeiter, haben Tausende von Schuhmachern, die als Meister ein⸗ getragen sind, die auch theilweise für Kunden arbeiten, auch dann und wann Gesellen haben, aber den ahres für einen anderen größeren Arbeitge chuhfabrikanten arbeiten. wenn durch Ortsstatut Personen,

über bald

rößten Theil des er oder für einen Es würde sehr peinlich berühren, die sich selbst für Arbeitgeber nun plötzlich für Arbeitnehmer erklärt würden. Anders sie nach der Beschaffenheit des Streitgegen⸗ einmal als Arbeitgeber und ein anderes Mal als Arbeitnehmer sich dem Gericht unterwerfen. zunächst für den Kommissionsantrag stimmen und behalte mir ung einen formulirten Antrag ein⸗

wäre es, wenn Ich werde

vor, bis zur dritten Les zubringen.

Abg. von Cuny: Für uns Rheinländer wäre der Antrag Eberty ein wahres Unglück. Er ruinirt uns das, was bei uns seit langer Zeit in vortrefflicher Weise den Rheinlanden und im Elsaß erstreckt sich bie Gewerbegerichte auch auf das Hausgewerbe. ordentlich bedauert, daß der Bundeskommissar nur auf die Ber⸗ liner Verhältnisse exemplifizirt hat und die wichtige Seiden⸗ und Sammetindustrie in der Gegend von Krefeld und die ebenso wichtige bergische Stahl⸗ und Eisenindustrie mit keinem Wort erwähnt hat. Unsere rheinischen Institutionen haben sich ganz vortrefflich bewährt, und ich hoffe, daß man in Zukunft auch auf den Rhein Rücksicht nehmen wird. Das Ortsstatut haben ch den unglücklichen Beschluß zu 8.1 recht gründ⸗ Sie haben uns den Weg, ein unzweckmãäßiges Ortsstatut von Aufsichtswegen zu beseitigen, abgeschnitten. bitte Sie, den Kompromißantrag der Kommission anzu⸗

Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath: Lohmann: Ich be⸗ dauere sehr, den Unwillen des geehrten Vorredners dadurch erregt zu haben, daß ich die Rheinprovinz bei dieser Gelegen⸗

Ich habe übrigens den Antrag

eregelt ist. uständigkeit der ch habe außer⸗

Sie uns dur lich verleidet

heit nicht erwähnt habe. Eberty um deswillen empfohlen, weil er ni Berliner, Nürnberger und die rheinischen Verhältn sondern die des ganzen Reichs. Fassu on dagegen berücksichtigt nur die Verhältnisse der den Antrag Eberty würden die Rhein nicht ruinirt werden. glaube vielniehr, daß sie, wenn sie nach diesem Gesetze um⸗ gewandelt werden, in ihren Organen Weisheit genug besitzen werden, um das Hausgewerbe wiederum unter die Gewerbe⸗ gerichte zu stellen. J

Abg. Eberty: Ich habe an Berlin bei Einbringung des Abänderungzantrages gar nicht gedacht. alle Mal feststellen, daß der zufällige Ehre habe, der Stadt Berlin und ar nichts daran ändert, daß ich Abgeordneter des g in Schlesien und Vertreter der ganzen andere Abgeordnete.

isse berück⸗ Die Fassung der

Rheinprovinz. Gewerbegerichte

möchte ein für —e and, daß ich die ihrer Verwaltung zuzu⸗

Nation bin wie Die De⸗

destens vier Beisißern bestehen soll.

Die Abgg. Auer und Genossen beantragen, mindestens acht Beisitzer festzusetzen. !

Abg. Heine begründet diesen Antrag damit, daß der Möglichkeit vorgebeugt werden müßte, daß mehrere oder alle Beisitzer am Erscheinen verhindert seien.

Ohne weitere Debatte wird der Antrag Auer abgelehnt, der 8. J unverändert angenommen.

„S besagt, daß Mitglied eines Gewerbegerichts werden darf, wer das 30. Lebensjahr vollendet hat, im Jahre vorher keine Armenunterstützung empfangen ober eine empfangene zurückerstattet hat, und seit mindestens zwei Jahren im Bezirk des Gerichts wohnt oder beschäftigt ist. Von dem Recht der Wahl zum Mitgliede eines Gewerbegerichts soll ausgeschloffen sein, wer nicht Schöffe werden darf.

Abgg. Auer und Genossen beantragen, die Altersgrenze auf das 25. Lebensjahr festzusetzen und die Worte bezüglich der Armenunterstützung zu streichen.

Abg. Eberty beantragt gleichfalls das 25. Lebensjahr als Altersgrenze.

Abg. Eberty: Mein Antrag hat eine Erweiterung der Zahl der Personen zur Folge, die zu Mitgliedern des Schieds⸗ gerichts berufen werden können. Mit diesem Antrage befinden wir uns auf dem Boden der thatsächlichen Verhältniss * denn die bereits durch Ortsstatut errichteten Gewerbegerichte in Hamburg, Leipzig, Frankfurt a. M. und anderen Orten haben bereits die e, . des 25. Jahres eingeführt, was sich ohne jeden Nachtheil . hat. Die Bestimmung des Entwurfs bedeutet einen Rückschritt, und die Arbeiter, von deren Vertrauen doch das Gesetz getragen werden solt, würden dieselbe als eine Verschlechterung des jetzigen Zu⸗ standes ansehen müssen. Der Hinweis auf die Altersgrenze von 30 Jahren für die Schöffen ist nicht maßgebend, denn die Schöffen haben viel weitergehende Befugnisse und größere moralische Verantwortung.

Abg. Dreesbach: Wo bisher die Wählbarkeit unter 25 Jahren zugelassen ist, haben die Schiedsgerichte keine Ursache zur Klage gegeben. In Frankfurt sind die betheiligten Kreise sehr zufrieden. Wenn man die größere Lebenserfahrung für das 30. Lebensjahr geltend macht, so könnte man mi demselben Rechte auch das 40. Lebensjahr als Altersgrenze fest= setzen. Gar zu junge Leute wird man Übrigens nicht nehmen. Man muß den Arbeitern das Vertrauen entgegenbringen, daß fie wissen, was sie zu thun hahen. Wenn man alle tüchtigen Leute unter 30 Jahre ausschließt, so wird es umso schwerer werden, die geeigneten Personen für die Schiedsgerichte zu finden. Bei den Kriegsgerichten wird jeder Lieutenant, der nur 19 20 Jahre alt ist, als Richter nicht bloß in Streitig keiten über ein paar Mark, sondern als Richter über Leben und Tod zugelassen. Die Forderung eines zweijährigen Aufenthalts am Ort beschränkt ebenfalls den Kreis der zu dem Amt' Be— fähigten; 5 Proz. aller Arbeiter wohnen nicht ? Jahre an ' .. Orte, und zwar nicht aus Lust am andern, sondern weil die geschaͤftlichen Verhältniffe sie dazu zwingen. Ein Aufenthalt von einem Jahre genügt vollständig, um die Kenntniß der gewerblichen Verhältnisse am Ort zu erlangen. Die Armenunterstützung wünschen wir . herausgelassen, weil in der Bestimmung, welche auf die . zum Schöffen Bezug nimmt, dieselbe bereits mitenthalten ist.

Abg. Por sch: Daß die Bestimmungen dieses Para⸗ graphen nicht von Mißtrauen gegen die arbeltende Bevölkerung diktirt find, geht schon daraus . daß auch die Arbeit— 66 davon nicht aus 643 sind. An die Befähigung der

eisitzer, welche durch direkte und geheime Wahl gewählt werden, werden besondere Anforderungen nicht gestellt. Sie funktioniren außerdem in Streitigkeiten über Beträge bis zu 100 „6 als Instanz, gegen die es keine Berufung giebt; es muß also durch das Alter eine gewisse Garantie für die Qua⸗ lifikation geschaffen werden. Die Ziffer von 30 Jahren ist nicht willkürlich herausgegriffen. Für die Zulassung zum Schöffen, zum Handelsrichter, zur Mit . in kirchlichen Verwaltungsorganen wird dasselbe Alter verlangt. Daß in einigen Ortsstatuten gegenwärtig ein geringeres Alter gefordert wird, kann nicht ausschlaggebend sein, um dasselbe für das ganze Reich zu generalisiren. Wir müssen vorfichtig sein, wenn wir wollen, daß die Schiedsgerichte in der nöthigen Achtung stehen. . 6 =