1890 / 146 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Jun 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs Königlich Preußischer

und

Anzeiger

taats⸗Anzeiger.

Qas Abonnement beträgt vierteljährlich 4 4 0 5.

Alle Rost-Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Ezpedition

8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Uummern kosten 25 5. Ve.. . ;

. *

Insertionspreis für den Raum einer Aruchzeile 30 5. Inserate nimmt an: die Königliche Exvedition

des Jeutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Rreußischen Staats- Anzeigers

2

* . .

m 146.

Berlin, Mittwoch, den 18 Juni, Ahends.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem General-Arzt II. Klasse a. D. Dr. Valentini zu Berlin, bisher Regiments-Arzt des 2. Garde-Dragoner-Regi⸗ ments, beauftragt! mit Wahrnehmung der divisionsärztlichen Funktionen bei der 2. Garde-Infanterie⸗Division, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Ober⸗Stabs—⸗ arzt J. Klasse a. D. Dr. Weichelt zu Erfurt, bisher Regi⸗ ments⸗Arzt des 3. Thüringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 71, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern am Ringe; dem Landrath, Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. jur. von Niebelschütz zu Gifhorn den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse mit der Schleife; den Ober⸗-Stabsärzten J. Klasse a. D. Dr. Klönne zu Münster, bisher Garnison— Arzt daselbst, und Dr. Richter, bisher Regiments-Arzt des Schleswigschen Feld-⸗Artillerie⸗ Regiments Nr. 9, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Ma⸗

des Commandeurkreuzes erster Klasse des Königlich dänischen Danebrog-Ordens: dem Oberst⸗Lieutenant von Wenden, Commandeur des Thüringischen Uanen-Regiments Nr. 6;

des Commandeurkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Major Freiherrn von Hövel, etatsmäßigen Stabs— offizier desselben Regiments; des Ritterkreuzes desselben Ordens:

den Rittmeistern von Heyligenstaedt, Kühne, Schmidt, Riedesel Freiherr zu Eisenbach und Bayer,

dem Premier- Lieutenant Lindenau und dem Second⸗Lieutenant Freiherrn von Wangenheim II, sämmtlich in demselben Regiment, und

dem Rittmeister von Katte A la suite dieses Regiments

B. Richtung von Helgoland: aus Helgoland um 3,45 Nachmittags, in Kuxhapen um 6,45 Abends, zum Anschluß an Abends nach Hamburg abgehenden Schnellzug. Berlin W., den 17. Inni 1890. Der Staatssekcetär des Reichs⸗Postamts. In Vertretung:

Sachse ö 14

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Bankier Theodor Deichmann zu Köln den Charakter als Kommerzien-Rath zu verleihen.

——

Kw

. 8

schinen⸗ Unter⸗Ingenieür a. T. Großmann zu Neufaähr⸗ wasser bei Danzig, bisher von der Marine-FStation der Ostsee, den Königlichen Kronen⸗-Orden vierter Klasse; dem Lehrer und Küster Vieweg zu Bockwitz im Kreise Lieben⸗ werda den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern; sowie den pensionirten Schutzleuten Krumbein, Hermann Schmid, Aulich und Basner, sämmtlich zu Berlin, und Hillmann zu Misdroy, früher ebenfalls in Berlin, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren 2c. die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: der Königlich bayerischen St. Georgs-Medaille: dem Rittmeister Freiherrn Gayling von Altheim im Garde⸗Kürassier⸗Regiment;

des Komthurkreuzes des Ordens der Königlich württembergischen Krone: dem Obersten von Michaslis, Commandeur der 4. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich württembergischen Friedrichs-Ordens:

dem Premier-Lieutenant Grafen von Schlieffen im Leib⸗Garde⸗Husaren⸗Regiment; des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich

badischen Ordens vom Zähringer Löwen:

dem Major z. D. Neukirch, Commandeur des Landwehr—

Bezirks Eisenach;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens:

. , Hauptmann Rotmann im Infanterie-Regiment r. 18;

des Komthurkreuzes erster Klasse des Groß— herzoglich hessischen Verdienst-Ordens Philipp's des Großmüthigen: dem General-Lieutenant Edlen von der Planitz, Com— mandeur der 14. Division;

des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens:

dem Rittmeister von Böhn im Westfälischen Ulanen— Regiment Nr. 5;

des Eh ren⸗Ritterkreuzes erster Klasse des Groß—

herzoglich oldenburgischen Haus- und Verdienst⸗ Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig:

. dem Oberst-Lieutenant von Griesheim, Commandeur

des Husaren-Regiments von Zieten (Brandenburgischen) Nr. 3;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich x sach sen-ernestinischen Haus-Srdenz: em Major von Hanneken im 6. Thüringis Infanterie⸗Regiment Nr. Jö, J dem Hauptmann von Reuß in demselben Regiment und . den. Hauptleuten Beelitz und von der Ssten im 2. Thüringischen Infanterie⸗-Regiment Nr. 32; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des selben Ordens: dem Hauptmann z. D. von Wasielewski, Bezirks— Offizier des Meldeamts Neustadt a. Orla, Bezirks-Kommando ö 9. em Premier-Lieutenant Eidam im 2. Thüringische Infanterie⸗Regiment Nr. 32; ö n

des demselben Orden affiliirten Verdienstkreuzes: den Feldweheln Walther, Salzmann und Gonner— mann im 2. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 32; ferner: des Großkreuzes des Königlich schwedischen Schwert-Ordens und des Großkreüzes des Königlich portugiesischen Militär-Ordens San Bento d' Äviz: Allerhöchstihrem General-Adjutanten, General-Lieutenant von Versen, kommandirenden General des III. Armee Corps;

und kommandirt als Adjutant zur 20. Kavallerie⸗Brigade; des silbernen Kreuzes desselben Ordens: dem Wachtmeister Biebler in demselben Regiment; der Königlich dänischen goldenen Belohnungs— Medaille: dem Stabstrompeter Urbach in demselben Regiment; sowie der Königlich dänischen goldenen Anerkennungs— Medaille: den Wachtmeistern Baenisch und Simon und den Vize⸗Wachtmeistern Möller, Zöllner und Grosch, sämmtlich in demselben Regiment. 3

Deu tsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, in Gemäßheit des §. 93 des Gesetzes, betreffend die Rechts— verhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (Reichs—⸗ Gesetzbl. S. 61)

zum Präsidenten der Disziplinarkammer in Frankfurt a. O.: den Königlich preußischen Landgerichts-Präsidenten Sack daselbst, und zu Mitgliedern der Disziplinarkam mern in Königsberg i. Ostpr.: den Königlich preußischen Militär-⸗Intendantur-Rath Obst daselbst, in Stettin: den Königlich preußischen Regierungs-Rath Scheller da— selbst und den Königlich preußischen Militär⸗Intendantur⸗ Assessor Eyber daselbst, in Bromberg: den . Ober⸗Postdirektor, Postrath Hubert in osen, in Potsdam: den Königlich preußischen Militär-Intendantur-Rath Braune zu Berlin, in Arnsberg: den Königlich preußischen Militär⸗Intendantur-Assessor Dr. Keber zu Münster i. Westf., in Hannover: den Königlich preußischen Landgerichts-Rath von der Beck daselbst, in Schwerin i. Meckl.: den Großherzoglich mecklenburgischen Landgerichts-Direktor Schmidt daselbst, endlich der Dis ziplinarkammer für die Reichsbeamten in Straßburg i. E.: den Königlich preußischen Militär-⸗Intendantur-Rath Puch— st e in daselbst für die Dauer der von ihnen zur Zeit bekleideten Reichs⸗ bezw. Staatsämter zu ernennen.

Der bisherige Sekretär für die Angelegenheiten des Groß— herzogthums Luxemburg im Haag, Kammerherr Graf vo n Villers, ist zum hiesigen Großherzoglich luxemburgischen Geschäftsträger ernannt worden. Derselbe hat die ihn in dieser Eigenschaft beglaubigende Urkunde dem Staatssekretär des Auswärtigen Amts übergeben.

Bekanntmachung. Post verbindung mit Helgoland.

Die Post⸗Dampferverbindung zwischen Kuxhaven und Helgoland findet in der Zeit vom 20. Juni bis 30 September täglich statt. Die Schiffe verkehren in nachstehender Weise:

A. Richtung nach Helgoland: 8 28 92 ö 8 aus Kurhaven um 10,30 Vormittags, nach Ankunft des von

Hamburg um Tas früh abgegangenen Schnellzuges in Helgoland um 1,30 Nachmittags.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Königliche Regierungs-Baumeister Georg Andreae in Groß⸗Strehlitz O.-Schl. ist zum Königlichen Kreis-Bau— inspektor ernannt und demselben die Kreis-Bauinspektorstelle daselbst verliehen worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem ordentlichen Lehrer an der Königlichen akademischen Hochschule für Musik Oskar Raif zu Berlin ist das Prä—⸗ dikat „Professor“ beigelegt worden.

Am Schullehrer-Seminar zu Elten ist der Kaplan Cüppers aus Menselen als ordentlicher Seminarlehrer an—⸗ gestellt worden. .

Der Hülfslehrer Knotta vom Schullehrer-Seminar zu Kreuzburg O.⸗S. ist unter Beförderung zum ordentlichen Lehrer an ö. Schullehrer-Seminar zu Reichenbach O.⸗-L. versetzt worden.

Evangelischer Ober⸗Kirchenrath.

Der im Bureau des Epangelischen Ober-Klirchenraths bisher als Hülfsarbeiter beschäftigte Sekretariats-Assistent Neutsch ist zum Geheimen Registrator bei dieser Behörde ernannt worden.

Abgereist: Se. Excellenz der Staats-Minister und Minister der geistlichen, Unterrichts und Medizinal-Angelegen— heiten Dr. von Goßler, nach Süddeutschland; .

der Direktor der Königlichen Staats⸗Archive, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. von Sybel, nach Süd⸗ deutschland.

Aichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 18. Juni.

Im „Marineverordnungsblatt“ werden folgende Aller⸗ höchste Ordres veröffentlicht:

Ich geneb mige, daß Meine Kreuzer⸗Fregatte „Prinz Adalbert“ aus der Liste Meiner Kriegsfahrzeuge gestrichen wird und beauftrage Sie wegen der Verwendung der Fregatte das Weitere zu veranlassen. Berlin, den 6. Mai 1890. Wilhelm. von Caprivi.

Ich bestimme, daß das von Mannschaften Meiner Kreuzer— Fregatte Leipzig“ in den Kämpfen bei Bagamovo eroberte 7.5 em Geschütz, nach erfolgter Rücksendung, der Direktion des Bildungswesens der Marine zur Einverleibung in die Trophäen Sammlung zu überweisen ist. Das gleichfalls bei diesen Kämpfen eroberte 47 em Geschütz ist dem Reichskommissar für Ost⸗Afrika, in dessen Besitz es durch Kauf von der Deutsch-Ostafrikanischen Gesell schaft übergegangen ist, zu belassen. Berlin, den 6. Mai 1890. Wilhelm. In Vertretung des Reichskanzlers: Hollmann.

Der „Marinebefehl“ veröffentlicht folgende Allerhöchste Ordre: ; Ich bestimme hiermit, daß denjenigen Seekadetten, welche die erste Seeoffizier⸗Prüfung bestanden haben, von dem Cemmandeur ihres Marinetheils die Erlaubniß zum Tragen des Seeoffizier⸗Säbels an. der Offizierkoppel ertheilt werden darf. Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen. Neues Palais, den 3. Juni 1890. Wil helm An den kommandirenden Admiral.

Heute trat der Bundesrath zu einer Sitzung zusammen. Nachher tagten der Ausschuß für Zoll- und Steuerwesen und die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr.