1890 / 153 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Jun 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Die Entstehung des deutschen Städtewesens. Im Verlage von Duncker u. Humblot in Leipzig ist eine

sehr interessante, auf den umfangreichsten und

Forschungen beruhende Abhandlung des Professors Rudolph die Entstehung des deutschen Städte—

ohm über wesens erschienen.

Nach den Schlußfolgerungen, welche der Verfasser aus

n Ausführungen zieht, ist die Stadtver⸗

fassung, wie sie im 13. Jahrhundert in der Mehrzahl der

deutschen Städte vor uns tet, das Ergebniß einer in mannig⸗ ĩ

seinen scharffinnige

fach verschiedener Weise sich verschlingenden

gewesen.

Die Entstehung der Stadt im Rechtssinn war . ständigen Marktplatzes gegeben. Marktrecht folgte (innerhalb der Grenzen desselben) die Be— freiung des Weichbildes vom Landgericht und Landrecht, die Ausbildung eines besonderen Stadtgerichts und Stadtrechts.

olche Marktverfassung. Aber die Marktverfassung ist nicht die einzige, an welcher die Glieder der Stadtgemeinde betheiligt sind. Es Marktleute außer dem Marktverbande namentli Verbände, an welchen sie gleichfalls theil nehmen.

Gründung eines

Die Verfassung der Stadt war als

Der eine Verband ist der Verband des

welcher vornehmlich durch das echte Ding mit dem Grafen (Burggrafen, Vogt) als vorsitzendem Richter vertreten wird. Die Geschichte des Landgerichts verbandes ist für die Stãdte als ein Theil der zu eigenem Rechte er⸗ warb und damit zur Landeshoheit emporstieg: dem Rath ge⸗ In der Mehrzahl der Städte blieb das Landgericht als Organ der landesherr⸗ lichen Gerichtsgewalt neben der städtischen Organisation, ohne

nur insofern von Bedeutung geworden, Städte das Landgericht (Grafengewalt)

buͤhrte dann die peinliche Gerichtsbarkeit.

dieselbe zu berühren.

Der andere Verband, welcher hier in Frage kommt, ist der Verband der Landgemeinde. Die Stadtgemeinde ist als solche nur für Marktsachen interessirt und eingerichtet. Aber die Mehrzahl der Bürger, auch der grundbesitzenden Kaufleute, hat noch anderweitige wirthschaftliche Interessen. Der Bürger treibt vielfach noch Landwirthschaft, sei es ausschließlich (er kann Bürger lediglich kraft Weichbildgrundbesitzes sein), sei es Der Bürger ist zugleich Bauer. Er bedarf ber Allmende, der Gemeinwiese, der Ge⸗ Zahlreiche Städte sind aus Dörfern heraus⸗ Es versteht sich von felbst, daß die Landgemeinde mit ihrem Besitzthum nicht ohne Weiteres verschwand. ͤ

Die Marktgemeinde gehört also in der Regel zugleich es begegnet außerordentlich häufig, daß sie mehrere Bauerngemeinden in sich schließt. Diese Bedeutung haben die so oft in den Städten sich finden⸗ welche namentlich in erregt haben.

neben einem städtischen Gewerbe.

meinweide. gewachsen.

Ja,

einer Bauerngemeinde an.

den sogenannten Speziglgemeinden, ͤ j⸗ungster Zeit die Aufmerksamkeit der Forscher Die Spezialgemeinden sind Landgemeinden,

genossenschaften, aber Ortsgemeinden als Untergliederungen Sie sind Banerngemeinden, führen den Namen derselben und bewahren auch in der Stadt ihre länd— liche Verfassung. An ihrer Spitze finden wir Bauermeister, Heim⸗ burgen, Greven, Konstabler. Berühmt sind die Sondergemeinden Geburhäusern und Aber die Landgemeinden in der Stadt sind allmählich durch die Stadtgemeinden wie ihres Besitzes, so

einer Marktgenossenschaft.

in Köln mit ihren Buren, Burmeistern, Burenversammlungen.

ihrer sonderlichen Verfassung entkleidet worden.

fam unter die Verwaltung der Stadtgemeinde. meister trat in die städtischs Verfassung ein. Er fügt sich als dienendes Glied der städtischen Organisation ein. ie verschwindet und läßt als nur ihren Bauermeiser zurück, welcher in den

gemeinde als solche

der späteren Zeit sich verwandelt.

In dem Schicksal des Bauermeisters spiegelt sich das Schicksal der Landgemeinde innerhalb der staädtischen Ent— Die Marktgemeinde war der stärkere Theil. Die Verfassung der Marktgemeinde welche nunmehr auch die alten ländlichen Gemeindeverbände in sich aufnahm.

Damit ist zugleich die große Frage beantwortet, welche bisher vor Allem der Forschung auf, dem Gebiet der Stadt⸗ die Frage nach der

wickelung wider. Sie trug den Sieg davon. Ver wurde zu der späteren Stadtverfassung,

verfassung zum Gegenstand gedient hat, Entstehung des Rathes.

Der Rath ist aus der Marktverfassung hervorgegangen. Das einzige Organ, welches dem Marktrecht als solchem an⸗ So muß die Rathsverfassung

gehört, ist das Marktgericht.

sprungen sein.

eingehendsten richter, den Schultheißen.

des Rathes, gekommen.

Entwickelung Mehrfa durch die ig

Aus dem

Bürgerschaft in der Form der ko In Beziehung zu

unter den Schult e

l Daher das enge

iebt für die zu dem emporkommenden Rath.

noch zwei

Landgerichts, Organ des Stadtgerichts ein

ziehung anderer Bürger,

des Rathes eine andere Schöffengericht ist,

ständig ist; der Rath

über welche er verfügt.

aber hat der Rath des 13. J genommen.

nicht Markt⸗ aus dem Burgrecht (dem Re gangen. Das Burgrecht aber Freistatt an. Aus barbarischen Vorzeit,

(die Rache) durch eine

meinte, ist unmittelbar wachsen, welches die Wiege . darstellt. Die Allmende Der Bauer⸗

Land⸗ Erinnerung

aus der Marktgerichtsbarkeit (Stadtgerichtsverfassung) ent—

Bie Marktgemeinde hatte an ihrer Spitze den Markt⸗ Aber der Marktrichter war in den aufblühenden Städten bei dem wachsenden Handel und Ver⸗ kehr auf die Dauer nicht im Stande, sein Amt völlig auszu⸗ füllen, dadurch ist es zur Ausbildung

Daß gerade für die alltäglichen und wichtigsten Markt⸗ sachen ein Rath an Stelle eines Einzel⸗Unterrichters eingesetzt worden ist, kam daher, daß es sich hier um Dinge (ebens⸗ mittelpreise) handelte, an denen jedermann betheiligt war.

findet sich die Vorschrift, e ragen die ganze Bürgerschaft zuzuziehen habe. An Stelle der Befragung der Bürgerschast trat als das einfachere

Auskunftsmittel die Betheiligun ? llegialen Besetzung des Gerichts.

dem Schultheißen, in Unterordnung en ist der Rath ausgebildet worden.

erhältniß des

In den Städten ist zuerst, und zwar insbesondere und achen des Marktverkehrs als

kollegiales Gericht ausgebildet worden, der Rath, das erste Gericht, welches die Art moderner Gerichtsorganisation an sich trug. Die Zusammensetzung, auch die Zuständigkeit dieses Gerichts ist in den verschiedenen Städten eine verschiedene gewesen. Bald waren es die Schöffen des Stadtge⸗ richts, welche, sei es alle, sei es ugleich als Rath thätig wurden; hald war es das Raihskollegium außer ier n, ,. mit dem Schbffenkollegium. Immer aber war die Organisa als die des Schöffengerichts. dem überlieferten alten Gerichtsrecht ent⸗ sprechend, monarchisch organifirt, der Rath aber kollegialisch. Das Schöffenkollegium dient der Ausübung welche als solche allein ,, dem Richter, zu⸗ aber at Schöffen und in ihrer Mitte etwa der Schultheiß oder dessen Unterrichter den Rath bilden) als Gesammtheit die Macht inne, Der in den Städten aufkommende Patriciat drängte nach einer seinem Wesen entsprechenden aristokratischen Regierungsform. gefunden. Die Zuständigkeit der zugleich den Rath aus einem Organ der stadtherrlichen Ge⸗ walt, was er zunächst wenigstens ö der Gemeindegewalt zu verwandeln, das ist dann das bekannte Ziel der ferneren k gewesen. ahr

zunächst für die wichtigsten S

ebenso wie das alte Stadtrecht,

Das Stadtrecht ist aus dem Marktrecht, das Marktrecht t der Königsburg) hervorge— nüpft an das uralte Recht der Verhältnissen und Anschauungen einer welche eine regellose Strafvollstreckung ebenso der Strafwvollstreckung 6 Asyl) as

Die Macht aber, welche diese Entwickelung zur Aus⸗ rte, war an erster Stelle das

gestaltung und zum Siege füh das Hofrecht noch das römische

deutsche Königth um. Nicht Recht, dem noch Savigny die Erzeugung der deutschen Stadt⸗ verfafsung beimessen zu müssen meinte, 1 3 Amtsrecht des ger manischen Königthums hat macht⸗ „Konstabler“ voll als sein lebenskräftigstes, noch heute blühendes Erzeugniß der deutschen und der ganzen abendländischen Kultur das deutsche Bürgerthum geschenkt.

Petitionen an die

und ebenso , anderer Behörden, auch n. .

lung. daß der Schultheiß in

der maßgebenden Kreise der

Schultheißen (Stadtrichters)

gruͤndete werde.

Abgeordnetenhaus niedergelegten Beschlüsse einstimmig 4 beschlossen,

und er kstãtte Rechts schußz verein des selben : kategorie in sich aufnebmen wolle. Dieser Vorschla kam am 19. d. in ker Versammlung der Vertrauensmänner zu Bildstock zur Ver band= Der Entfchluß der genannten Arbeiter, dem Rechtsschutzverein beizutreten, wurde zwar freudig begrüßt, zugleich aber beschlossen, erst daun einen oder zwei Arbeiter in den Vorftand aufzunehmen, wenn zwei Drittel der dazu gehörigen Arbeiter ihren Anschluß an den Rechtsfschutz verein vollzogen hätten. In Spittel Bergleute der lauf, nach der Forb. Z., f iwie Zeit von Einzelnen so eifrig betriebenen Agitationen unter den Berg⸗ leuten eigentlich jeder Boden feblt. unternommenen Versuche, und Beamte zu bekommen, kam Geringste zum Vorschein, Wiederholt wurde erklärt, vorzubringen habe, möge sich melden, aber Niemand brachte etwas vor, ja ein Mitglied des Arbeiter · Ausschusses konstatirte ausdrücklich, daß ihm noch keine Klage vorgebracht worden sei Beschwerden jederzeit gegenüber d t So blieb die Versammlung, die übrigens ganz ruhig verlief,

ohne . Ergebniß. ie Hamburger ; die Magd. Itg. unterm 253. 8. M. meldet, bekannt, daß sie wãhrend

Vortheil sei. In einer Versammlung zu Dudweiler wurden daher die dom Rechtsschntzverein am 4 Mai in Völklingen aufgestellten und in Saarbrücker Direktion. das Ober⸗Bergamt und das

angenommen gesammte ttenpersonal in den berg— eintreten solle, wenn Mitglieder aus jener Arbeiter

daß das

wurde am 22. Juni eine Versammlung der Grube Spittel⸗Karlingen abgehalten, deren Ver⸗ recht deutlich bewies, daß den in neuerer

Ungeachtet aller von Einzelnen Material zu Beschwerden gegen Direktion in dieser Versammlung nicht das was als Beschwerde hätte gelten können. wer etwas gegen die Grubenverwaltung

obwohl er ge⸗ der Direktion vertreten

Baumaterialien bändler machen, wie

zum Theil, sei es unter Zu⸗ der Strikes an diejenigen Baugeschäfte, welche die jepigen Forderungen

n liefern werden.

tion der Das Maurer firmen,

einer Gewalt,

(auch wenn die

Sie wurde in dem Rath Rathsgewalt zu erweitern,

Magd. Ztg.“,

Organ Magdeburg ist.

ormell war, in ein Seinen Ursprung hunderts und der Folgezeit, in der Marktverfassung

werden soll. In der wie . W. T.

3. Juli erfolgen.

regellose Beschränkung eindämmen zu müssen deutsche Städtewesen er⸗ unserer modernen Bildung

sondern allein das

frieden sein.

betheiligten. z : Interessen der Rechtsschutzverein

selben jedoch zu der

m mem

Steckbriefe und Untersuchungs Sachen.

wangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.

Verkäufe, Bervachkungen, Verdingungen 2c.

BVerloofung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung. Von der Saar schreibt die ‚Frkf. Ztg. unterm 22. Juni: Als im vorigen Jahre die großen Ausstands bewegungen auf den Kohlen aruben unscres Bezirks ausbrachen, waren es vor Allen die Werk- stätten⸗ und Maschinenarbeiter, Auch als dann von den Arbeitern zur Wahrung ihrer

die genannten Arbeiter demselben fern.

n Einsicht g . . ein fester Zusammenschluß resp. Anschluß an ihre Kameraden von

Deffentlicher An

welche sich am Strike nicht Wünsche. wurde, hielten sich Allmählich sind die daß auch für sie

gegründet

gekommen,

zeiger.

Baugewerks · Innung und Zimmermeister, welche sich dem Vorgehen zeide gungen angeschlofen haben oder noch anschließen werden, so viel als möglich zu unterstützen. übrigens seinem Ende entgegen.

wieder viele und fleißige Hände sich rühren.

Die strikenden Gerbergesellen in Elmsborn haken, dem Hamb. Corr. zufolge, beschlossen, die Arbeit zu den früheren Bedin gungen wieder aufzunehmen. f zestest, bei einer Konoentionalstrafe von 500 vor Ablauf eines Jahres keinen strikenden Gesellen wieder einzustellen.

In Magdeburg war eine Schuhmacher⸗Versammlung am 23. d, in welcher über den Strike Abrechnung gehalten werden sollte, so schwach besucht, daß sie vertagt wurde, in welcher Abnahme die Eine Zimmer gesel len · Versammlung am Tage beschloß eine Organisation, e der neuen Statuten des deutschen Zimmererverbandes durchg eführt

In Berlin

der Fentral-⸗-Strikekommission in einer Versammlung am

und den allmählich drückend werdenden Ausstand beendigen könne. von den Prinzipalen der Gehülfenschaft zuerkannte Lohnerhöhung be⸗

gehen der Kommi

der Gesellen bewilligt haben, kein Baumaterial irgend welcher Art

Maßnahme erfolgt, um die Bestrebungen Baubütte! und des Bundes der sowie derjenigen Baugeschäfts der beiden vorgenannten Vereini-

Diese

Der Strike der Bauhandwerker geht Auf sehr vielen Gerüsten siebt man

Die Arbeitgeber haben notariell fest⸗

ein Beweis, schreibt die Ausstandsbewegung in selben die jedoch erst nach Inkrafttreten

Dynamitfabrik in Krümmel bei Lauenburg ist, B.“ meldet, am 25 d. ein Strike ausgebrochen.

foll, der . It. A. Ztg.“ zufolgze, die Konstituirung

Nur solche Delegirten der Gewerke werden an—

erkannt, die in öffentlichen Versammlungen (nicht in Vereine versamm⸗ lungen der Fachvereine) gewählt sind. Bis jetzt sind nur sehr wenige Anmeldungen erfolgt, Wahlen schon vorgenommen sind.

Zu prinzipiell hochwichtigen Auseinandersetzungen kam es, wie die Staatsb. Ztg. schreibt, ; fammlung der strikenden Schriftgießer Berlins. mehr bereits 5 Wochen andauernde Ausstand derselben ist gegen⸗ waärsig auf dem Standpunkt angelangt, daß ein Theil der Gehülfen⸗ schaft auf schleunige Beendigung der während ein anderer den Ausstand bis zur Erfüllung aller Wünsche der Gehülfen fortzusetzen fest r sind ihrerseits den Gehülfen durch Vorlegung eines nicht unwesentlich erhöhten Tarifs entgegengekommen. n bahn konstatirte in Bezug auf - diesen Tarif, daß Arbeiten, früher mit 15 ½ bezahlt, wurden, jetzt 18 eintrügen. demzufolge eine Lohnerhöhung von 20 0 eingetreten. der Meinung, man könne mit dem Erzielten denn doch recht wohl zu— Es sei jetzt der Zeitpunkt gekommen, wo man zufassen

selbst von solchen Gewerken, in denen die

M. abgehaltenen Ver⸗ Der nun⸗

in einer am 23. d.

Arbeitseinstellung hindrängt,

entschlossen ist. Die Prinzipale Vorsitzender Schriftgießer Berk welche Es sei Redner war

Die

trage bei einem Personalstand von 70 Personen jährlich 12 15 000 Dies sei keine Kleinigkeit. genommen: „Die Versammlung möge beschließen, e ffion einverstanden zu erklären, den Tarif in der heutigen Position anzunehmen mit Berücksichtigung der geãu ßer ten

Schließlich wurde folgender Antrag an sich mit dem Vor⸗

Auf einer am 24. Juni abgehaltenen Kellner versammlung, welche schließlich aufgelöst wurde, wurde die Resolution daß die Kellner sich der allgemeinen Arbeiterbewegung anschließen sollten, aufs Neue mit großer Majorität angenommen.

S. Kommandit · Gesellschaften auf Attien u. Aktien⸗Gesellsch. 6. Berufs · Genossenschaften. J

7. Erwerbs- und Wirthschafts⸗Genossenschaften.

S. Wochen ⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.

8. Verschiedene Bekanntmachungen.

9 Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

18954 Steckbrief.

Gegen den unten bejchriebenen Schneidermeister und Derrengar derobenbändler Ernst Friedrich Schmidt aus Wöllmershausen bei Göttingen, geb. daselbst 17. Januar 1851, zuletzt wohnhaft in Al- tona, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchunge haft wegen betrügerischen Bankerotts verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gefängniß abzuliefern und Nachricht zu den ÄAkten der Königlichen Staatsanwaltschaft bier JII. 1091,84 hierher gelangen zu lassen.

Altona, den 193 Juni 1890.

. Königliches Amtsgericht. 4a.

Beschreibung: Alter 33 Jahre, Statur mittel, Haare schwarz, kurz und struppig, Bart, Schnurr bart, schwarz und stark, Augenbrauen schwarz und stark, Gesickt eingefallene Backen, Gesichts farbe blaß, Kleidung verschieden und elegant.

(19110 Ladung.

1 Der Menageriewächter Julius Kill in Potsdam, geboren den 26. Mai 1871 ebenda, evangelisch

2) der Menageriewärter Otto Ernst Arndt in Königsberg i. Pr., geboren den 6. Februar 1874 ebenda, evangelisch,

3) der Menageriewarter Emil Greiser in Memel, geboren den 5. Juni 1863 in Bel— gard i. Pomm, katbolisch,

deren Aufentbalt unbekannt ist, und welchen zur Last gelegt wird, den Gastwirth Michael Schoenragel in Wigodda, den Arbeiter Johann Formella in Wigodda und den Knecht Josef Gruenholz in

Wigodda vorsätzlich körperlich mißbandelt zu haben, und zwar gemeinschaftlich Vergehen gegen 88 223, 223 a, 237 des Strafgesetzbuchs werden auf An— ordnung des Königlichen Amtsgerichts bierselbst auf den 6. August 1890, Vormittags 11 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht hier, Neugarten Nr. 27. Zimmer Nr. 1 und 2, parterre, zur Haupt verbandlung geladen. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Danzig, den 24. Juni 1890. Unterschrift), Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. XII.

18952 Beschluß.

In der Untersuchungssache gegen den geschäfte⸗ losen Joseph. Doerenkamp und Genossen wegen ge⸗ fährlicher Mißhandlung und Beleidigung wird auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft und auf Grund der §8. 326, 326 Str⸗P-O. das im Deut schen Reiche befindliche Vermögen des Mitangeschul⸗ digten Kellners Wilhelm Doerenkamp, zuletzt in M. Gladbach wohnhaft gewesen, welcher abwesend ist, mit Beschlag belegt.

Düfseldorf, den 19. Juni 1890.

Königliches Landgericht, Strafkammer J. Kaulen. von Weiler. Kiel.

(L. S8.) BVeglaubigt: Steinke, Assistent, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

18953) K. württ. Staats anwaltschaft Uim. Vermögensbeschlagnahme. In der Strafsache gegen die abwesenden Wehr— pflichtigen:

I) Johann Jacob Buck, Bäcker, geboren am 14 März 1867 zu Neidlingen, Ober ⸗Amts Kirch⸗

heim,

Y) Josef Geißelhardt, genannt Hellmer, Gärt⸗ ner, geboren am 25. August 1867 zu Ingoldingen, Ober ⸗Amts Waldsee,

3) Karl Augast Kerner, Schmied, geboren am 25. Juli 1867 zu Göppingen,

4 Franz Sales Müller, Flaschner, geboren am 5. Januar 1867 zu Pfullendorf,

ist durch Beschluß der Strafkammer II. des K. Land⸗ gerichts hier vom 30. Mai i899 in Gemäßheit des 3. 140 Schlußsatz des St. GB. und 5. 326 der St -P. O. zur Deckung der diese Angeschuldigten möglicherweife treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen derselben in Höhe von je 10600 M mit Beschlag belegt worden

Den 21. Juni 1890.

H. St⸗A. Hegelmaier.

a2. 2

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

isoo½!. Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsveollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 3 Nr. 4625 auf den Namen: t des Maurermeisters Carl Wießner und 2) des Zimmermeisters Eduard Ganso zu gleichen Rechten und Antheilen eingetragene, hierselbst Rückerstraße 5 belegene Gr fn am 15. September 1890, Vormittags 10 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle = Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C. parterre Saal 36, versteigert werden. Das Grundstü ist mit 15 570 6ις Nutzungswerth zur Gebäude⸗ steuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück be— treffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher Üäbergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder kehrenden Hebungen oder Kesten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des . Gebots nicht berücksichtigt werden und ei Vertheilung des a e. gegen die berück⸗ sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die⸗ jenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks . werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundst„cks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 15. Sep⸗ tember 1899, Mittags 124 Uhr, an Gerichts⸗ stelle, wie oben bezeichnet, verkündet werden. Berlin, den 17. Juni 18980. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 51.

M 153.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-⸗Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 26. Juni

1890.

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sa

2. Zwangs vollstreckungen, . . u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachfungen, Verdingungen 2c.

4. Verloofung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien ⸗Gesellsch.

6. Berufs · Genossenschaften.

J. Erwerbs, und Wirthschafts, Gengffenschaften. 8. Wochen ˖Ausweise der deutschen Zettelbanken. 9. Verschiedene Bekanntmachungen.

2) Zwangsvollstreckungen V ufgebote, Vorladungen u. oᷣgl.

i8oo5 Zwangs versteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Brundbuche von der Friedrichstadt Band 8 Nr. 571 auf den Namen des Maurermeisters Friedrich Rabe bier eingetragene, in der Mauerstraße Nr. S5 belegene Grundstück am 15. September 1890, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsftelle, Neue Friedrichstr. Nr. 15, Hof, Flügel O., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, ver- steigert werden. Das Grundstück ist mit 2710 4 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund- buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda. Flügel D, Zimmer Nr. 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteber übergehenden Ansprüche, deren Voꝛhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge— boten anzumelden und, falls der betreibende Glaͤubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feftstelluns des geringsten Gebots nicht berüchiichtigt werden und bei 1 theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 15. September 1890, Mittags 12 Uhr, an oben bezeichneter Gerichts⸗ stelle verkündet werden.

Berlin, den 13. Juni 18989.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 63.

18999

In der Zwangs vollstreckungs sache der Herzoglichen Leihhaus · Administration zu Gandersheim, Klagerin, wider die Erben weiland Anbauers August Müller zu Greene, als:

) dessen Wittwe,

2) dessen minderjährigen Sohn August Heinrich Wilhelm, vertreten durch seinen Vormund, Bahnhofsarbeiter Tappe daher,

Beklagte, wegen Hypothekzinsen, werden die Gläu⸗ biger aufgefordert, ihre . unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Neben- forderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzumelden.

Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf den 31. Juli 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vor geladen werden.

Greene, den 13. Juni 1890.

Herzogliches Amtsgericht. G. Müller.

19000 ;

In der Zwangsvollstreckungssache der Herzoglichen Leihhaus⸗Rdministration zu Gandersheim, Klägerin, wider den Maurer Ernst Langheim zu Greene, Be⸗ klagten, wegen Hypothekzinsen 2c, werden die Gläu— biger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Neben = forderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzumelden.

Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf den 31. Juli 1890, Morgens 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vorgeladen werden.

Greene, den 13. Juni 18909.

Herzogliches Amtsgericht. G. Müller.

bio Erledigt at sich das von Herrn Rechtsanwalt Ernst Julius Förster in Zwickau wegen Kraftloserklärung der S. Staateschuldverschreibung vom 1. April 1878 Iãtt. S. Nr. 165235 über 30 4 3 0 jährliche Rente auf 1060 M Kapital hier anhängig gemachte Auf- gebotsverfahren. Dresden, am 21. Juni 1890. Königliches Amtsgericht. Abtheilung Ib. Schönert.

(18984

Großherzogliches Amtsgericht Oldenburg.

Der Schneidermeister W. Schnötke zu Berlin hat vorgestellt und bescheinigt, daß ibm der Eisen bahnprämienschein Nr. S587 3 der Großherzoglich Oldenburgischen Eis enbahnprämien · Anleihe des Herzog ; thums Oldenburg vom Februar 1871 über 40 Thaler abhanden gekommen und wahrscheinlich gestoblen ist, und beantragt, daß ein Aufgebot wegen des ihm abhanden gekommenen Prämienscheins erlassen werde.

Dem Anfuchen wird stattgegeben und der Inhaber des vorbejeichneten Prämienscheins aufgefordert, den⸗ felben späͤtestens in dem auf den 22. September 1893, Mittags 12 Uhr, angesetzten Aufgebots⸗

termin im Original vorzulegen und seine Rechte anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklaäͤrung des

enannten Prämienscheins auf Antrag des Suppyli⸗ anten erfolgen wird. 1890, Juni 16. Harbers.

ö ü Aufgebot.

Es ist das Aufgebot folgender angeblich abhanden gekommener Urkunden:

I) des zu der Berlin Hamburger Prioritãts · Obli⸗ gatlon J. Emission Serie II. Nr. 6899 über 600 4K gehörigen siebenten Talons,

vom Banquier Jean Fränkel hier,

2 des von Ot o Sohre hier auf C. Gaertner hier, Skalitzerstraße 127, gezogenen, mit Acceptvermerk des Letzteren und Blankoindossament des p. Sohre versehenen, am 10. August 1889 an Ordre des Aus⸗ stellers zahlbaren Wechsels über 420 ,

von Herrn A. Druckenmüller, Allein⸗Inhaber

der Handlung A. Druckenmüller hier,

3) des dem Königlichen Lieutenant Herrn Kleist von Bornstedt auf Hohennauen von der Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Darlehns-Kasse er— theilten Depotscheins Nr. 1998 A, d. 4d. Berlin, den 21. August 1885,

vom Rittergutsbesitzer Kleist von Bornstedt zu

Hohennauen,

fällt fort,

5) des ven dem Komtoir der Reichs Hauptbank für Werthpapiere der Frau Wittwe Pauline Brin nitzer, geb. Schlesinger in Breslau, als Vormünderin ihrer 6 minorennen Kinder ertheilten Depotscheines Nr. 319 447, 4. d. Berlin, den 6. Juli 18865,

von der verwittweten Kaufmann Pauline Brin⸗

nitzer, geb. Schlesinger, zu Breslau,

6) des unterm 15. September 13876 ausgefertigten 43 prozentigen Berliner Stadt ⸗Anleihescheines Litt. M. Nr. 26 533 über 500 .

von dem Koch und Eigenthümer Johann Krämer

zu Spandau,

7) der von der Lebensversicherungs ˖ Anstalt für die Armee und Marine auf das Leben des Königlichen Obersten à l. s. des Ostpreußischen Infanterie⸗Regi⸗ ments Nr. 78, Herrn Friedrich Heinrich Rudolph von 8 deff hlten Police Nr. 89, 4 d. Berlin,

uli . den 7. De ember 182,

von dem Generalmajor z. D. von Cramer zu

Blankenburg am Harz,

8) der beiden Sparkassenbücher der hiesigen städti schen Sparkasse:

a. Nr. 263 148, ausgestellt für Fritsche, Theodor, Maurerpolier, mit einem Guthaben von 447,90 ,

b. Nr. 178 95, ausgestellt für Fritsche, Karl, Schüler, mit einem Guthaben von 571, 94 ,

von dem Maurerpolier Theodor Fritsche hier

für sich beziehungsweise für seinen Sohn Karl,

9) des von dem Kuragtorio der Neuen großen Berliner Sterbekasse Nr. 10 für Frau Pauline Lida Krämer, geb. Zwettel, ausgestellten Sterbekassen . Nr. 11 247, d. d. Berlin, den 20. November

von der verehelichten Restauratenr Bachmann,

geb. Krämer, zu Charlottenburg,

10 des 43 prozentigen Berliner Pfandbriefs Litt. A. Nr. 21 416 über 300 * (eingetragen Bl. 535 Nr. 16 des Pfanrbriefbuches),

vom Waisenamte zu Frauenfeld in der Schweiz,

beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf— gefordert, spätestens in dem auf den 23. September 1890, Mittags 123 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B, part, Saal 32, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 4. Januar 1890.

Königliches Amtsgericht J.

i Aufgebot. Folgende Antragsteller: I) der Bankier Johannes Gehrts in Glückstadt, 2) der en fen, Heinrich Nicolaus Schacht in der Engelbrecht'schen Wildniß, 3) der Landmann Johannis Paulsen zu Bars flether Deich haben das Aufgebot: zu 1. der angeblich auf unbekannte Weise vor Jahren verloren gegangenen Prioritäts Aktie der Blückstadt Elmshorner Eiscnbahn⸗Gesellschaft zum Bau der Glückstadt⸗Itzehoer Eisenbahn, jetzt der in Liquidation befindlichen Schleswig, Hoölsteinischen Marschbahn ⸗Gesellschaft, NJ. 318 über 200 Thlr. vormaliger dänischer Reichs—⸗ münze, jetzt 450 , zu 2. der angeblich im Jahre 1889 verbrannten leichen Prioritäts⸗Aktie derselben Gesellschaft 36 2618 über 200 Thlr. vormaliger dänischer Reichs münze, jetzt 450 , zu 3. der angeblich verlorenen Stamm , Litt. B. Nr. 5724 der Glück⸗ tadt. Elmshorner Eisenbahn-⸗-Gesellschaft zum Ausbau der Holsteinischen Marschbahn, jetzt der in Liquidation befindlichen Schleswig-Holstei⸗ nischen Marschbahn ⸗Gesellschaft, über 450 0 beantragt. Die Inhaber dieser Urkunden werden auf⸗ gefordert, svätestens in dem auf Freitag, den 14. November 1890, Vormittags 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Ur. funden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Glückftadt, den 17. Juni 1880.

Abtheilung 48.

66527 Aufgebot.

Auf Antrag der Wittwe Wilhelmine Krohn, geb. Schulz, in in g vertreten durch den Rechts- anwalt Dr. Fehling in Lübeck, wird der unbekannte Inhaber der von der Deutschen Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft in Lübeck General- Agentur Berlin, Agentur Zielenzig, ausgestellten Praͤmien · Quittung Nr. 83117 über für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1889 bejahlfe Prämie von 938 für die auf das Leben des C H. G. Krohn (Crone) in e . laut Police der Deutschen Lebensversiche⸗ rungs ⸗Gesellschaft in Lübeck Nr. 22028 geschlossene Versicherung im Betrage von 509 Thlr, welche ab⸗ handen gekommen ist, aufgefordert, seine Rechte und Ansprüche auf dieselbe spätestens in dem auf Freitag, den 31. Oktober 1890, Vor⸗ mittags 11 Uhr, angesetzten Aufgebotstermin bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, auch die Prämien. Quittung vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird,

Lübeck, den 18. Februar 1830.

Das Amtsgericht. Abtheilung II. As schenfel dt Pr. Veröffentlicht: Fick, Gerichtsschreiber.

18983 Aufgebot. Auf Antrag der Erben des Heuerbaas Friedrich Johann Theodor Hoffmann als: 1) dessen Wittwe Dorothea Henriette Louise, geb. Koch, 2) dessen drei Kinder: a. Johannes Heinrich Theodor, b. Theodor und C. Fritz Andreas Albert, Gebrüder Hoffmann zu Hamburg, zu 2 vertreten durch die Äntragstellerin sub 1 als Vormünderin rertreten durch Rechtsanwalt Wenzel in Hannover —, wird der Inhaber der Polize Nr. 39 433 der Hannoverschen Leben sversicherungsanstalt in Hannover, ausgestellt Hannover am. 25. Mai 1883, lautend über 1500 Mark Reichswährung, zahlbar beim Tode des Heuerbaas Friedrich Johann Theodor Hoffmann zu Hannover, damit aufgefordert, seine Rechte spä⸗ testens in dem auf 15. Januar 1891, Vor- mittags 11 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte an⸗ beraumten Aufgebotstermine anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird. Hannover, 20 Juni 1890. Königliche? Amtsgericht. VC. . von Schwake. Ausgefertigt: (L. 8) Böttcher, Gerichtsschreiber Königl. Amtsgerichts.

. Aufgebot.

Es ist das Aufgebot folgender Sparkassenbücher der hiesigen städtischen Sparkasse:

1) Nr. 256 424 für Kette, Gustav, S. d. Wittwe, Adlerstr. 13, mit einem Guthaben von 20,28 (4,

vom Milchhändler Christian Lietz hier, als Vormunde des Gustav Kette,

2) Nr. 55 458 für Leonhardt, Marie, Dienst⸗ mädchen, Nürnbergerstr. 48, mit einem Guthaben von 54,09 4,

vom Dienstmädchen Marie Leonhardt hier,

3) Nr. 195 287 für Schwarz, Bertha, geb. Jahn, verehelichte Steinmetz, Schönleinstr. 36, mit einem Guthaben von 9,10 ,

e. der verebelichten Gürtler Cäcilie Hevnisch zier,

4) Nr. 517 730 für Arndt, Eduard, Maurer, Schulzendorferstr. 16, mit einem Guthaben von 203,97 ,

von dem Maurer Eduard Arndt hier,

beantragt. Die Inbaber der Urkunden werden aufge · fordert, spätestens in dem auf den 23. September 1890, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urtunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er folgen wird.

Berlin, den 1. Jonuar 1890.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 48.

erh Aufgebot.

Auf Antrag des Majors von Schwarzkopf auf Klein. Deutschen foll zum Zwecke der Anlegung eines neuen Grundbuchblatts und der Eintragung des Antragstellers als Eigenthümers das nachstehend näher bezeichnete in Klein ⸗Deutschen belegene Grund⸗

stück:

eine Parjelle von 13 a 80 am und Oo2 Thlr. Reinertrag Oedland an der Groß-Deutschener Grenze gelegen. Art. der Grundsteuermutter⸗ rolle 13, Kartenblatt Nr. 1, Parzellen Nr. 14 Klasse 2, aufgeboten werden. . Alle diejenigen unbekannten Personen, welche als Eigenthumsprätendenten oder sonst dinglich berech · tigte Rechte und Ansprüche auf das vorbezeichnete Grundstäck geltend machen wollen, werden bierdurch aufgefordert, diese Rechte uud Ansprüche spãtestens in dem Vufgebotstermine den 4. September 1890, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeich. neten Gericht anzumelden, widrigenfalls sie mit ee Rechten und Ansprüchen ausgeschlossen werden werden. Föonstadt, den 18. Juni 1890.

19190 Aufgebot.

Die Wittwe Ackermanns Bernb. Wielens, Christine, geb. Köfters, zu Gescher, hat das Aufgebot des An= theils ihres verstorbenen Ehemannes Bernh. Wielens an den Grundstücken Flur 10 Nr. 338 / 32, 340/32, 341 / 32 der Katastralgemeinde Gescher beantragt, Alle Diejenigen, welche Eigenthumsansprüche auf den gedachten Antheil an Sen bezeichneten Grund- stücken geltend zu machen haben, werden aufgefordert, Pätestens in dem auf den 17. September 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls sie mit denselben werden ausgeschlossen werden.

Eoesfeld, den 20. Juni 1890.

Königliches Amtsgericht. 18985

In Sachen, betreffend die Anlegung des Grund⸗ buchs der Gemeinde Bensberg⸗Freiheit, werden auf Grund der Anordnung des unterzeichneten Gerichts die nach Namen und Aufenthalt unbekannten Erben des zu Benskerg verstorbenen Schlossers Josef Bouvet zu dem auf den 19. August 1890, Vormittags 10 Uhr, im Geschäftslokale des unterzeichneten Ge⸗ richts hiesigen Katasteramte Zimmer Nr. 2 anberaumten Termine mit der Maßgabe geladen, etwaige Eigentbumsansprüche an dem im Kataster unter Artikel 304 der Grundsteuermutterrolle der Steuergemeinde Bensberg ⸗Freiheit als Eigenthum des ꝛc. Bouvet eingetragenen Grund besitze spätestens im Termine anzumelden, da andernfalls die zur Ein⸗ tragung gemäß 5 57 des Gesetzes über das Grund buchwesen und die Zwangsvollstreckung in das unbe⸗ wegliche Vermögen im Geltungsbereiche des Rheinischen Rechts vom 12. April 1888 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 52) legitimirte Ehefrau des Kraut⸗ fabrikanten Wilhelm Grah, Maria Eyva, geb. Keller, Wittwe erster Ebe von dem Schlosser Josef Bouvet, wohnhaft zu Bensberg, gemäß §. 582 leg. cit. ohne Einwilligung der Erben als Eigenthümerin zum Grundbuche übernommen werden wird.

Bensberg, den 13 Juni 1880. Gerichtsschreiberei Königl. Amtsgerichts. Abth 4.

isi] Aufgebot. Die Ehefrau Schenkwirth Jacob Winter, Helene, geb. Jung, zu Siegen hat das Aufgebot bebufs

Todeserklärung des am 1. Februar 1825 geborenen, im Jahre 1848 nach Amerika ausgewanderten und seit mehr denn 10 Jahren verschollenen Wilbelm Heinrich Jung aus Siegen beantragt. Der Ver schollene wird aufgefordert, sich spätestens im Auf⸗ gebotstermine den 4. April 1891, Vormittags 10 Uhr, beim hiesigen Gericht, Zimmer Rr. 10, schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden wird. Siegen, den 4. Juni 1890. Königliches Amtsgericht. Doench.

18939

Auf den Antrag des Steinmetz Franz Herrmann zu Albendorf, Abwesenheitsvormundes des am 27. April 1849 zu Albendorf geborenen Arbeiters Eduard Strauch, Sobnes des Häuslers Eduard Strauch und der Barbara, geborenen Steuer, von dort, sowie des Steinmetz Heinrich Strauch aus Albendorf, ist das Aufgebots verfahren zum Zwecke der Todeserklärung des angeblich verschollenen Ar⸗ beiters Eduard Strauch eingeleitet worden.

Der Verschollene, Arbeiter Eduard Strauch aus Alkendorf, gebürtig ebenda am 27. April 1849, wird aufgefordert, sich spätestens im Aufgebots⸗ termine am 30. April 1891, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht schriftlich oder perfönlich zu melden, widrigenfalls der Rechts⸗ nachtheil gegen ihn eintritt, daß derselbe für todt erklärt werden wird.

Wünschelburg, 23. Juni 1890.

Königliches Amtsgericht.

(189921 Bekanntmachung. Von Henriette Lina Bauer in Gera ist beantragt worden, ihren seit länger als zebn Jahren abwesenden Vater Karl Friedrich Bauer aus Schafpreskeln für todt zu erklären. Es wird zur Verbandlung über diesen Antrag Termin auf Donnerstag, den 2. Oktober 1890, Vormittags 10 Uhr, hierdurch bestimmt. Zu diesem Termine wird Karl Friedrich Bauer hierdurch geladen, entweder persönlich oder durch einen mit geböriger Vollmacht versehenen Beauf— tragten zu erscheinen, oder auf unzweifelbafte Weise schriftl ich sich zu melden, um über sein Vermögen selbst verfugen zu können, andernfalls dasselbe in dem auf Donnerstag, den 9. Oktober 1899, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine für todt erklärt und der Nachlaß nach Rechtskraft des Urtbeils ohne Sicherbeit an seine Erben oder sonft dazu befugten Personen ausgeantwortet werden wird, Gleichmeitig werden alle, welche an dem Nachlaß des Karl Friedrich Bauer Erbansprüche geltend machen wollen, zu obigen Terminen geladen, um nach gehörigem Ausweise ihre Erbansprüche an den Nachlaß des Bauer anzugeben, andernfalls auf die Ausbleibenden Rücksicht nicht genommen, der Nach- laß aber gemäß des rechtskräftigen Urtheils denen. die ein Erbrecht angemeldet und bescheinigt haben, ausgeantwortet werden wird

Gere am 20. Juni 189. . Großherzoglich Sächfisches Amtsgericht, Abth. II.

Ackermann. Zur Beglaubigung:

(L. S) Kohlmann, Geri tsschreiber.

Königliches Amtsgericht.

Königliches Amtsgericht.