wie vorher zusammen, nur stimmen die wildliberalen Abgg. Langerfeld, Thomsen und Wisser, ferner der Badenser Marbe (C.) für den Antrag.
Von den Resolutionen wird die erste (Verwahrung gegen die Zukunftspläne) gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und der Deutschkonservativen, die zweite (einjährige Be⸗ willigung) gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der Nationalliberalen, der Reichspartei und der Deutschkonservativen mit 176 gegen 104 Stimmen, die dritte (Verlängerung der Rekrutenvakanz 2c.) gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Deutschkonservativen, die vierte (zweijährige Dienstzeit) gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der Reichspartei und der Deutschkonservativen angenommen.
Die 55. — 4 gelangen ohne Debatte zur Annahme.
Damit ist die zweite Berathung der Militär⸗ vorlage erledigt.
— Dem Reichstage ist folgender Antrag zugegangen: Berlin, den 26. Juni 1890. Mit Ermächtigung Sr. Majestät des Kaisers beehrt sich der Unterzeichnete dem Reichstage den Antrag, zur Vertagung des Reichftages vom 8. Juli er. bis zum 18. November er. die Zustimmung zu ertheilen, zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vorzulegen.
Der Reichskanzler. von Caprivi.
. 5 dem Reichstage ist von den Abgg. Graf von Dönhoff⸗Friedrichstein, Graf von Douglas, Gehlert, Lutz, Menzer, Dr. Graf von Moltke und Genossen der nachstehende Entwurf eines Heimstättengesetzes für das Deutsche Reich ö worden:
§. 1. Jeder Angehörige des Deutschen Reichs hat nach voll⸗ endetem 24. Lebensjahre das Recht zur Errichtung einer Heimstätte
S3. 2. Die Größe einer Heimstätte darf die eines Bauernhofes nicht übersteigen. Sie muß wenigstens einer Arbeiter oder Bauern⸗ familie Wohnung gewähren und die Produktion der nothwendigen Nahrungsmittel ermöglichen.
Nothwendiges Zubehör einer jeden Heimstätte sind:
L die Wohnung des Heimstätten ⸗Eigenthümers,
2) die nothwendigen Wirthschaftsgebäude,
3) das zum Wirthschaftsbetriebe unentbehrliche Geräth, Vieh⸗ und Feldinventarium, sowie die landwirthschaftlichen Erzeugnisse, welche zur Fortsetzung der Wirthschaft bis zur nächsten Ernte unent⸗ behrlich sind
5. 3. Der zur Heimstätte festzulegende Besitz darf nur bis zur Hälfte des Ertragswerths mit Renten, welche durch Amortisation zu tilgen sind, verschuldet sein. Die Errichtung ist bedingt durch Um— wandlung der den Grundbesitz zur Zeit belastenden Hypotheken und Grundschulden in amortisirbare Renten.
Höher verschuldeter Besitz kann von den durch die Landeggesetz gebungen zu errichtenden Landes ⸗Heimstättenbehörden zur Gründung von Heimstätten zugelassen werden, wenn der Besitzer die Verpflich tung übernimmt, die über die Hälfte des Ertragswerths hinaus— gehenden Hypotheken und Grundschulden mit 1 ,, für das Jahr zu tilgen, und die Tilgung nach Ermessen der Landes⸗Heimstättenbehörden gesichert erscheint. Verstärkte Amortisation ist gestattet.
S. 4. ,. Schulden dürfen auf Heimstätten nicht eingetragen werden. Mit Bewilligung der Heimstättenbehörde können bis zur Hälfte des Ertragswerths Rentenschulden mit einer dem Zweck entsprechenden Amortisationsperiode eingetragen werden:
1) im Falle einer Mißernte,
2) zu nothwendigen Meliorationen,
3) zur Abfindung von Miterben. ;
„5. Die Heimstätte unterliegt der Zwangsvollstreckung nur in folgenden Fällen:
1) wenn die Forderungen aus der Zeit vor Errichtung der Heim ⸗ stätte stammen und nicht drei Jahre nach Veröffentlichung der Heim—⸗ stättenqualität verflossen sind,
2 auch nach Errichtung wegen rechtskräftiger Ansprüche aus Lie- ferungen, die zur Errichtung und zum Ausbau der Heimstätte ver—⸗ braucht sind,
Y wegen rückständiger Renten und Steuern.
In den Fällen zu 2 und 3 ist als Vollstreckungsmaßregel nur die von der Heimstättenbehörde zu vollziebende Zwangsverwaltung der Heimstätte zulässig.
5. 6. Die Heimstätte ist untheilbar und — vorbehaltlich des Nießbrauchsrechts der Wittwe des letzten Besitzers — durch Erbgang, im Falle des Vorhandenseins mehrerer Miterben, nur auf einen der selben übertrazbar.
Behufs Zusammenlegung von Ländereien kann mit Genehmigung der Heimstättenbebörde Umtausch von, Ländereien stattfinden.
56. Die Veräußerung der Heimstätte unter Lebenden ist nur mit Genehmigung der Ehefrau des Heimstättenbesitzers zulässig.
Niemand darf mehr als eine Heimstätte erwerben.
Se- 8. Der Landesgesetzgebung bleiben alle näheren Bestimmungen überlassen und speziell:
. 1L.-Die Bestimmungen der Maximal! und Minimalgröße der deimstãtten innerhalb der in §. 2 angegebenen Grenzen,
2) die Abgrenzung der Steuerfreiheit der kleinsten Heimstätten,
8) die Regelung des Nießbrauchsrechts der Wittwe des ver storbenen Heimstättenbesitzers an der Heimstätte,
4) die Crrichtung der Heimstättenbehörde,
) die Errichtung der Heimstätten⸗Rentenbanken,
6) die Ordnung des Heimstätten Erbrechts.
— Zu der zweiten Berathung des Entwurfs eines Ge— setzes, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reich shaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1890/91 (Gehaltsverbesserungen), sind in dem Reichstage folgende Anträge der Abgg. Auer und Genossen eingebracht worden:
Der Reichstag wolle beschließen:
1) Den Kommissionsantrag V wie folgt abzuändern: V. Kap. 85
3 ,,, 3 6 , heschäftigte Beamte un te n Fgabe
ere te; rr uh. . nterbeamte nach Maßgabe der
D Die verbündeten Regierungen zu ersuchen: dem Reichstage noch in dieser Session eine Vorlage auf Abänderung bezüglicher Vor- schriften des Militär -Pensionsgefetzes, des Reichs-Beamtengefetzes und der Reichs R liktengesepe zu unterbreiten, wonach den pensionirten Beamten und Militärpersonen fowie den zu Reliktenbezügen be—⸗ rechtigten Hinterbliebenen von Beamten und Pensionären eine ent sprechende Pensionszulage resp. eine Zulage zum Wittwengelde und Waisengelde nach Verhältniß der ) den betreffenden Beamten . e, ,,. zu bewilligenden allgemeinen
ngen gewährt werden k ĩ i Mittel in den Reichshaushalts⸗Etat ,, n , n mn,
— Zu Ehren des aus Ost-Afrika zurückgekehrten Kaiser⸗ lichen Kommissars Majors issmann 3 der Reichstag am Sonnabend, 28. d. M., im Kaiferhofe einen Kommers. Das Comité, welches sich zu diesem Zwecke gebildet hat, besteht aus folgenden Herren: Graf von Arnim, Graf von Ballestrem, Graf von Behr, Dr. von Bennigsen,
ritzen (⸗Düsseldorf), Dr. Hammacher, Graf von Hoenzhroech, oltzmann, von Kardorff. Graf von Kleist⸗Schmenzin, von evetzown, Freiherr von Manteuffel, Dr. von Marquardsen, Graf Mirbach, Oechelhäuser, Graf von Stolberg,
und Pr. Winbthorst tome,
— Die von dem Bureau⸗Direktor des Hauses der Ab⸗ eordneten, Geheimen Rechnungs⸗Rath Kleinschmidt ver⸗ aßte vorläufige Uehersicht über die , nn. . keit des Hauses ist erschienen. Aus derselben ergiebt sich, daß 47 Vorlagen der Regierung von beiden Häusern des Landtages in der verflossenen Tagung erledigt worden sind. Acht Vorlagen hat das Abgeordnetenhaus allein erledigt. Ab⸗ gelehnt wurde nur eine Vorlage (das Sperrgesez) vom Abgeordnetenhause. Unerledigt blieben daselbst zwei wa. (Notariatsgebühren⸗ und Schulpflichtgesetz. Vom Herrenhause wurde eine Vorlage (Unterhaltung der nicht schiffbaren Flüsse in Schlesien) abgelehnt. An selbständigen Anträgen von Mit⸗ gliedern des Hauses wurden 11 erledigt, während 10 un⸗ erledigt blieben (darunter Wildschadengesetz Reform der Eisenbahntarife, Bienengesetz, der Windthorst' sche Schulantrag, Schulversäumnißgesetz und Besteuerung der Konsumvereine). Eine Interpellation wurde durch Beantwortung erledigt. a. wurden 7 Berichte der Wahlprüfungskommission, Berichte der Geschäftsordnungskommission und 58 Berichte der Agrar⸗, Petitions, Unterrichts, Gemeinde- und Budget⸗ kommifsion erledigt, während 14 unerledigt geblieben sind.
BVeröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundbeitg— amts. Nr. 25. — Inhalt: Gesundheitsstand. Volkskrankheiten in der Berichtswoche. — Cholera in Spanien. — Sanitätgswesen in Oesterreich, 1889. — Sterbefälle in deutschen Städten mit 10 000 und mehr Einwohnern. — Desgl, in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Berliner Krankenhäusern. Desgl. in deutschen Stadt. und Landbezirken. — Geburten und Sterbefälle in Aachen, Elberfeld, München, 18389. — Witterung. — 7 Maßregeln gegen Voikekranktheiten. — Thierfenchen in Frankreich, 1. Vierteljahr. — Veterinär ˖ polizeiliche Maßregeln. — Medizinal⸗ Gesetzgebung u. s. w. (Deutsches Reich) Arjneihuch. — (Preußen. Reg. Bez. Düsseldorf.) Verabreichung ron Desinfektionsmitteln an Hebammen. — (Württemberg.) Entschädigung für getödtete oder ge⸗ fallene Thiere. — Schafräude. — (Lippe.) Schlachtanlagen. — (Oest erreich. Böhmen) Viehmärkte ꝛc.— (Saljburg.) Einfuhr von Arzneiwgaren. — (Steiermark.) Gemeinde⸗Sanitätsangelegen⸗ heiten. — (Großbritannien.) Tollwuth. — Rechtsprechung. Milch= fälschungen. (Fortsetzung) — Kongresse;. Verhandlungen gesetzgebender Körperschaften, Vereine u. s. w. Internationaler Kongreß für . und Demographie zu Paris. (Schluß.) — Vermischtes. Verein deutscher Mineralwasserfabrikanten. — (Orts Gesundheitsrath zu Karlsruhe) Geheimmittel. — Thätigkeit der ärztlichen Pro— vinzialkommissionen in Belgien.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Eine strafbare Röthigung durch Gewalt im Sinne des §. 240 Str. G.⸗-B. liegt, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats vom A April 1890, nur dann vor, wenn die zu⸗ nächst nur gegen Sachen gerichtete Gewalthandlung auch gegen die Per son des zu Nöthigenden sich richtet; die Gewalt muß von dem zu Nöthigenden physisch empfunden werden.
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Die Mitglieder der Innung und des Arbeitgeberbundes der Stettiner Maurer und Zimmergeschäfte hielten, der „Ostsee⸗Ztg. zufolge, am 25. Juni eine außerordentliche Versamm⸗ lung ab, in welcher festgestellt wurde, daß durch die Heranziehung fremder Arbeitskräfte und durch den Zuzug von Manrern aus der Umgegend viele Meister und Bauunternehmer ihren Bedarf gedeckt haben. Verlangt wurden noch zusammen etwa 180 Maurer und Zimmerleute, welche, unverzüglich bei dem Schlesischen Agenten bestellt werden sollen. Von einem Mitgliede der Versammlung wurde mitgetheilt, daß die Strikenden neuerdings wieder beschlossen haben, im Strike auszuharren; gleichzeitig haben dieselben aber auch den Beschluß gefaßt, für den Fall, daß die Ar- beitgeber nicht nachgeben, den Herrn Regierungs-⸗Präsidenten von Sommerfeld zu ersuchen, das Schiedsrichteramt zwi— schen den Arbeitgebern und den Ausständigen zu übernehmen. Diese Mittheilung wurde von den Versammelten mit großer Befriedigung aufgenommen.
Ueber eine Frauenversammlung in Magdeburg berichtet die ‚Magd. Stg.“: Die Versammlung war von vielen hundert Per- sonen (vorwiegend Frauen) besucht. Bei der Bureauwahl schlug Hr. Lankau vor, den Vorsitz für diesmal noch in männlichen Händen zu lassen, da die Frauen mit der Leitung noch nicht recht vertraut seien. Ar. Schoch wurde hierauf zum Vorsitzenden gewählt, während das Schriftführer! und Beisitzeramt drei Frauen übertragen wurde. Bald darauf erschien Frau Ihrer in Begleitung des Re⸗ gierungs · Baumeistertz a. D. Keßler. Sie wurde mit langanhalten dem Händeklatschen begrüßt und nahm sodann das Wort. Sie führte aus, daß die Frauenfrage schon seit längerer Zeit zu einer brennenden geworden sei, gegenwärtig habe sich schon eine gesunde Entwickelung dieser Frage über ganz Deutschland verbreitet. Sie meinte, daß sich die Frauen ihre Rechte nicht durch Petitionen erbetteln, sondern durch einiges Zusammengehen erkämpfen müßten, und Pflicht der Männer sei es, bei den Frauen das Interesse für die Politik und die gewerk⸗ schaftliche Bewegung zu erwecken. Zum Schluß empfahl sie, vorläufig noch von der Gründung von Frauenvereinen abzusehen, da nach dem preußischen Vereinggesetz den Frauen zu wenig Rechte eingeräumt seien, wohl aber müßten die Frauen an allen offentlichen Versamm ⸗ lungen Theil nehmen, damit sie sich aufklären und dann in ihren Kreisen agitiren könnten. Sie forderte die Frauen auf, jeder Zeit einzutreten für die Emanzipation der Frauen und für die Gleich⸗ berechtigung der Menschen. Die einstündige Rede wurde oftmals von Beifallskundgebungen unterbrochen. Nach einer Pause wurden die Ausführungen noch von einigen Frauen und Maͤnnern, namentlich Hrn. Keßler, unterstützt. Dann wurde folgende Resolution einstimmig angenommen: „Die in der heutigen Versammlung anwesenden Frauen erklären sich mit den Ausführungen der Frau Ihrer einver- standen und erkennen es für ihre Pflicht, soweit es ihnen möglich, für das Interesse der Arbeiterbewegung einzutreten und öffentliche Volksversammlungen zu besuchen, da den Frauen die Gründung von politischen Vereinen nach dem bestehenden Vereinsgesetz noch nicht möglich ist. Ferner wurde auch ein Antrag, eine Kommission von 2 Frauen zu waͤhlen, welche sich mit der Einberufung von öffentlichen Frauenversammlungen beschäftigt, angenommen. Mit einem Hoch auf die Frauenbewegung wurde die Versammlung geschlossen.
Aus Solingen meldet die Elb Ztg. unterm 24. Juni: Trotz der z. 3, nicht gerade günstigen Verhaͤltnisse in der Solinger Fabrikation, die augenblicklich unter dem Bruck der in Aussicht stehenden Mac Kinley -Zolltarifbill leidet, haben die Scheeren härter des Kreises Solingen ein neues Preisverzeichniß mit zum Theil wesentlichen Erhöhungen der Preise ausgearbeitet und dasselbe den Scheerenfabrikanten zur Anerkennung eingesandt. In einer gestern Abend abgehaltenen Versammlung haben die Scheerenhärter nun be. schlossen, bei allen denjenigen Fabrikanten, die bis zum 1. Juli das neue Preisverzeichniß nicht anerkannt haben, die Arbeit einzustellen und bei späͤterer ,, für jeden Tag nach dem 1. Juli einen Schadener atz von 5 ½ιε zu Gunsten der Vereinskasse zu verlangen.
Aus Lägerdorf bringt die Kiel. Itg. die Nachricht, daß am 24. deetwa 100 Arbeiter der Breltenburger Cementfabrik wegen Lohndifferenzen die Arbeit , haben.
Auf der Dynamitfabrik in Krümmel sollte nach einem Tele⸗
gramm des R. T. B. ein Strife ausgebrochen sein. Wie die He mb. Börsenhalle' hört, verhält sich die Sache so, daß die Arbeiter der . einen Fachverein bilden wollten; als die Verwaltung dieser
bsicht entgegen trat, ließen die Arbeiter den Plan fallen. Eine Betriebsstörung ist überhaupt nicht , .
In einer in den letzten Tagen in Meerane abgehaltenen Ver⸗ sammlung der Appreturarbeiter konnte, wie das Chemn. Tgbl.' mittheilt. den Versammelten , . werden, daß das seiner Zeit an die Prinzipale ergangene Ersuchen um Aufbesserung der Löhne doch von Erfolg gewesen ist. Die Mindestlöhne sind von 15 auf 16 1 ꝛ0 erhöht worden. Auch wollen die Geschäfteinhaber bemüht sein, daß die Sonntagearbeit thunlichst umgangen wird und in Faͤllen, in denen sich Ueberstunden nöthig machen, solche mit je 35 3 ju bezahlen.
Bei dem Centralvorstande des Verbandes der Stickerei⸗Industrie in Sachsen ist, dem ‚Cbemn. Tgbl.“ zu⸗ folge, von der Verwaltungsstelle Schneeberg des Centralverbandes der Dringlichkeitsantrag eingebracht worden, in Rücksicht auf die gegenwärtige Geschäftsflaue in der Stickerei ⸗Industrie die Arbeits zeit zu verkürzen. Die Verwaltungsstelle Plauen dagegen hat sich in einer am 25. d. M. abgehaltenen zahlreich besuchten Haupt⸗ versammlung mit überwiegender Stimmenmehrheit gegen eine Verkürzung der Arbeitszeit ausgesprochen, da die gegenwärtige Krisis noch nicht so schlimm sei und hoffentlich auch nicht von langer Dauer sein werde.
Die Holzausfuhr aus Schweden hat in diesem Jahre eine Höhe erreicht wie seit vielen Jahren nicht dagewesen ist, felbst das sehr günstige Vorjahr ist wesentlich über⸗ troffen. Nach den Auefuhrlisten wurden in diesem Jahre von Anfang Januar bis Ende Mai an Holzwaaren nach dem Auslande versandt: Rundhölzer 13 200 ebm (gegen 6600 ebm gleichzeitig im Vorjahr), Balken und Sparren 53 960 ebm (31 100 ebm), Planken und Battens von wenigstens 5 em Stärke und 10 em Breite 513 000 cbm (299 000 cbm), Bretter unter 5 em Stärke und verschiedener Breite 225 000 cbm (113 0090 ebm), gehobelte oder gefalzte Bretter b7 000 cbm (35 000 ebm). Erwähnentswerth ist auch die bedeutende Zunahme der Ausfuhr an Holzstoff zur Papierfabrikation, denn die⸗ selbe stieg von 18 663 t im Vorjahr auf 24 345 t in diesem Jahr.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Auf der Ersten allgemeinen deutschen Pferde⸗Ausstellung zu Berlin ist Huflederkitt mit der silbernen Medaille prämiirt worden. Es ist dies um so bemerkenswerther, als dies Material die einzige auf der Ausstellung prämiirte Hufeinlage ist. Der Nutzen von Hufeinlagen, welche den durch den Eisenbeschlag herbeigeführten unnatũůrlichen , des Hufes wieder in einen naturgemäßen zurück ⸗ führen, ist allgemein von Autoritäten anerkannt. Eine wirkliche brauchbare Hufeinlage ist jedoch erst 3 durch Huflederkitt gegeben.
Durch die ausgedehnte Anwendung des Huflederkitts bei den Pferden der deutschen Armee ist die praktische rauchbarkeit anerkannt und bewiesen. Eine Broschüre von M. M. Rotten, Berlin NW., Schiff⸗ bauerdamm 29a, giebt Anleitung zur Anwendung des Huflederkitts.
Sanitäts⸗, Veterinär⸗ und Quarantänewesen.
Frankreich. In Frankreich sind die aus den fpanischen Häfen ein⸗ laufenden Schiffe, sofern sie einen völlig reinen Gesundheitspaß nicht besitzen, der Beobachtungsquarantäne unterworfen.
Handel und Gewerbe.
,. a. M., 26. Juni. (Getreidemarktbericht von Joseph Strauß.) Von den Märkten liegt nichts Neues vor.
Die Angebote sind nicht reichlicher, man ersehnt warmes und trockenes Wetter. Hier macht sich heimisches Gewächs dauernd knapp und der . mußte mit Ankäufen fremder Waare interveniren, um den
edarf zu befriedigen. Weizen, ab unserer Umgegend hauptsächlich von
kleinen Provinzmühlen poussirt und unregelmäßig gethan von 216/10 bis 22 M, frei hier 22 „„, kurhessischer und norddeutscher 214 bis E „M6, russische Sorten 214 — 226 1 — Roggenpreise stramm, hiesiger sehlt, russische Soðsten 16– 10 44, von keiner Seite wird greifbare Waare offerirt, belangreiche. Bestände fehlen überall, es ist wahrscheinlich, daß diese Festigkeit sich bis zur Ernte behaupten wird — Gerste, Brauerwaare umsatzlos, feinste rumänische 15— 4 , russische Futtergerste 134 — M detaillirt. — Hafer, Umsätze sehr beschränkt, Angebot von russischen Sorten brachte vorübergehend eine Abschwächung, Konsumenten und Händler im Ankauf sehr kleinlaut, die Notiz 17 — 183 4 bleibt, hochfein darüber. — Mais (mixgq), die Geschäfte sind ohne Lebhaftigkeit, letzter Cours 11,10 1 — Roggen kleie — „6, Weizenkleie S- ] 6, Preise schwach bebauptet, nur für exquisite werden volle Preise bezahlt. — Spelzspreu (Ersatz für Roggenstroh) stark geworfen, per Centner 1 S gehandelt. — Raps sungarischer) per August · September, die Qualität der einlaufenden Proben ist im Durchschnitt befriedigend und in den fortgesetzt im Zuge befindlichen Abschlüssen hat sich der vorwöchentliche Preisstand um ein Gerirges er= mäßigt, letzter Cours 265 M. — Mehl konnte sich dem befestigenden Einfluß nicht ganz entziehen und ist der Abzug an Konsumenten zu etwas höheren Preisen ziemlich schlank gewesen. Roggenmehl 0 wurde in Posten & 24,60 SM eif. Frankfurt a / M. per Sept / Dez. für Berliner Mühlen gehandelt, Abladung per Schiff nach hier via Hamburg. Fracht Rotterdam Frankfurt a. M. per 100 kg cirea 530 3. iesiges Weizenmehl Nr. O 334 — 34 1, Nr. 1 314. — 32 , Nr. ? 274 — 85 S, Nr. 3 254 — 274 S, Nr. 4 224 — 2375 ½ , Nr. 5 18—9 9 — Milchbrot⸗ und Brotmehl im Ver⸗ bande 59-62 M — Norddeutsche und westfälische Weizenmehle Nr. 00 23— 29 ½6. — Roggenmehl loko hier Nr. O 27 — 44, Nr. 0/1 25 = 4 4. Nr. 1 234 — 244 M — Ab Bahn. Magdeburg fordern wir für Roggenmehl 9 245.6, 0/1 226 ½, 1 21 ƽ . Exaqui—- site Marke eirea 69 höher. Obige Preise verstehen sich per 100 kg ab hier, häufig jedoch auch loko guswärtiger Stationen.
Leipzig, 26. Juni. (W. T. B.) Kam mzug⸗-Termin handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Juli 4.75 Æ , pr. August 4,228 6, pr. September 4,25 MS, pr. Oktober 4, 25 (06, pr. November 4.20 MS, pr. Dezember 4.20 S, pr. Januar 4,175 S, vr. Februar 4,17 , pr. März 415 6, pr. April 415 M, pr. Mai 4.15 M. Umsatz 135 000 kg. Unregelmäßig.
London, 25. Juni. (W. T. B) Wollauktion. Mäßige Betheiligung zu Eröffnungspreisen.
Bradford, 26. Juni. (W. T. S.) Wolle unverändert. ruhig. Garne ruhig, stetig.
; Mailand, 26. Juni. (W. T. B.) Die Einnahmen des ita—⸗ lienischen Mittelmeer⸗Eisenbahnnetzes während der zweiten Dekade des Monats Juni 1899 betrugen nach provisorischer Er⸗ mittelung: im Personenverkehr 1 170 847 Lire, im Güterverkehr 1 859 490 Lire, zusammen 3 930 337 Lire gegen 3103 167 Lire in der gleichen Periode des Vorjahres, mithin weniger 72 830 Lire.
Verkehrs ⸗Anftalten.
Hamburg, 26. Juni. (W. T. B.) Der Schnell dampfer Golum bia! der Hamburg- Amzerikanischen Packenfahrt- Aktiengesellschaft ist, von New ⸗JYork kommend, heute Morgen 9 Uhr in Southampton eingetroffen.
— 27. Juni. T. B.) Der Postdampfer „Russia“ der Hamburg Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesell schaft ist, von Hamburg kommend, gestern Nachmittag in New⸗ Vork eingetroffen.
London, 26. Juni. (W. T. B) Der Union⸗Dampfer Mexsican“ ist gestern auf der Heimreise von Capetown und der Uniondampfer Trojan“ heute auf der Heimreise von Madeira abgegangen. Der Uniondampfer Dane“ ging heute auf der Aut⸗ reise von den Kanarischen Inseln ab.
M 154.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
1.
2. i., eckungen, , , Vorladungen u. 3. . erpachtungen, Verdingungen e. ; 4. ung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
Verloo
Dritte Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger.
Berlin, Freitag, den 27. Juni
dergl.
Deffentlicher Anzeiger.
1890.
Kommandit ⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien ˖ Gesells ch Berufs ⸗Genossenschaften. ;
Erwerbs, und Wirthschafts-⸗Genossenschaften.
Wochen ⸗Ausweise der dentschen Zettelbanten. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
(19409 Steckbrief.
Gegen den Reisenden Hermaen Karl Friedrich Tinney, am 13. Juni 1866 in Insterburg geboren, welcher sich verborgen hält, soll eine durch Urtheil des Königlichen Schöffengerichts J. zu Berlin vom 14. Oktober 1389 erkannte Gefängnißstrafe von sechs Wochen vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Strafgefängniß ab⸗ zuliefern.
Berlin, den 16. Juni 1890.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 93.
(19408 Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Portier, Schreiber, Krankenwärter Joseph Schwarz von hier, geboren am 20. Mai 1860 zu Seeburg, welcher flüchtig ist resp. sich verborgen hält, ist in den Akten U. R II. Nr. 238 de 1896 die Untersuchungshaft wegen Be⸗ truges bzw Unterschlagung verhängt. Es wird er⸗ sucht, denselben zu verhaften und in das Unter- suchungsgefängniß hierselbst, Alt Moabit 11/12, abzuliefern.
Berlin, den 24 Juni 1890.
Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte J.
Beschreibung: Alter 30 Jahre, Größe 170 m, Statur schlank, breite Schultern, Haare hellblond, dünn, Stirn hoch, Bart kleiner blonder Schnurrbart, Augenbrauen blond, Nase klein, gebogen, Mund ge⸗ wöhnlich, Zähne vollständig, Kinn vorstehend, Ge— sicht oval, wenig vorstehende Backenknochen, Gesichts-⸗ farbe gesund, Sprache ostpreußischer Dialekt, stottert.
19181 Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen, am 28. September 1862 in Danzig geborenen Commis Arthur Eugen Woldemar Neumann, früher in Hohenstein i. S. wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, ist wegen Betrugs im wiederholten Rückfalle die Untersuchungs⸗ haft verhängt. Es wird ersucht, denselben zu ver ⸗ haften und in das nächste Gerichts⸗Gefängniß ab⸗ zuliefern.
Zwickau, den 24. Juni 1890.
Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte. uchelt.
Beschreibung: Alter 27 Jahre, Größe 1,72 m, Statur schlank, Haare dunkelblond, Bart: trägt Schnurrbart, Nase und Mund gewöhnlich, Kinn spitz, Gesicht oval, Kleidung dunkelblauer Stoffanzug, niedriger schwarzer Filzhut.
(19180 Steck brief. ;
Gegen den Arbeiter Josef Kasprzik aus Sklarnia⸗ Wendzin, daselbst am 5. April 1863 geboren, zuletzt in Fürstenberg wohnhaft, welcher flüchtig ist, soll eine durch Urjheil des Königlichen Schöffengerichts zu Lublinitz vom 20. Dezember 1889 wegen ein⸗ fachen Hausfriedensbruchs und vorsätzlicher gefähr licher Körperverletzung erkannte Gefängnißstrafe von zwei Monaten und drei Tagen vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und an die nächste Gerichtsbebörde abzuliefern, welche um Straf- vollstreckung und Nachricht zu IV. D. 405 / 889 ergebenst ersucht wird.
Lublinitz, den 19. Juni 1890.
Königliches Amtsgericht.
(19287 Steckbrief. Gegen den Taglöhner Andreas Meher, geboren zu Marburg am 28. Juli 1859, zuletzt wohnhaft in Wiesbaden, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungs⸗ haft wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und Nachricht anher zu geben. (ĩ. 1. Rr. 19 a6) .
Hanau, den 18. Juni 189). Der Königliche J. Staatsanwalt.
J. A: Kttz.
(19178 ö ! Der Reservist, Kutscher Friedrich Radke aus Klein Ehrenberg, geboren daselbst am 3. Januar 15653 und zuletzt dort wohnhaft, wird beschuldigt, als beurlaubter Reservist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen §. 3560 Nr. 3 des Straf⸗ gesetzbuchs. Derselbe wird auf den 9. Oktober i896, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Berlinchen zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird der⸗ felbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeß⸗ ordnung von dem Königlichen Bezirks⸗Kommando zu Küstrin ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Berlinchen, den 14. Juni 1890.
Wagner, . Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
19179 Der Landwehrmann, Schuhmacher Carl Haak, am 10. Näär; 1853 zu Mandelkow, Kreis Soldin, geboren, zuletzt in Ruwen wohnhaft, wird beschul digt, als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein — Uebertretung gegen §. 360 Rr. 3 deg Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf den 9. Ottober 1899, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Berlinchen ur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem ushleiben wird derfelbe auf Grund, der nach F. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks ⸗Kommanbo zu Küstrin ausgestellten Er ⸗ klärung verurtheilt werden. Berlinchen, den 14. Juni 1890.
19286 In der Strafsache gegen IH Katl Friedrich Ludwig Meerbott, geboren zu Hanau am 15. September 1867, 3) der Schneidergeselle Johannes Viehl von Groß krotzenburg, geboren am 9. Mai 1868, 3) der Commis Joseph Löbenstein von Marköbel, geboren am 10. April 1868, 4) Eugen Eifländer von Hanau, geboren am 8. August 1869, 5) Heinrich Friedrich Karl Seelig von Hanau, geboren am 26. Dezember 1869, 6) Hans Zimmer von Hanau, geboren am 22. März 1869, — 7) Johann Adam Kuhn von Eichen, geboren am 13. Dezember 1869, 8) Andreas Craß von Fechenheim, geboren am 6. Juli 1869, s) Friedrich Otto Botzum von Großauheim, ge⸗ boren am 13. Mai 1869, 10) Friedrich Justus Hestermann von Langen diebach, geboren am 13. Februgr 1869, 11) Wilhelm Jäger von Rückingen, geboren am 15. Februar 18638, wegen Verletzung der Webrpflicht, ist durch Beschluß Königlichen Landgerichts, Strafkammer hier, vom 14. d. M. auf Grund des 5§. 480 bezw. 326 der Strafprozeßordnung und 5. 140 des Strafgesetz⸗ buchs das im Deutschen Reiche befindliche Ver⸗ mögen der Angeklagten zur Deckung der dieselben möglicherweise treffenden böchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens mit Beschlag belegt worden, was hiermit in Gemäßheit des 8. 326 Abs. 1 der Strafprozeßordnung veröffentlicht wird. Hanau, den 17. Juni 1899.
Der Erste Staatsanwalt.
Schumann.
19177 Beschlus.
Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen:
1) den Maurer Franz Thomas Gawlik, letzter Aufenthalt zu Schönwitz, Kreis Falkenberg,
2) den Johann Adolf zu Bendzin in Pelen, letzter Aufenthalt zu Polnisch⸗Leipe, Kreis Falken⸗
berg, ĩ
5 den Arbeiter Karl Friedrich Wilhelm Kantuer, letzter Aufenthalt zu Froebeln, Kreis Brieg,
4) den Knechtssohn Augzust Bittner, letzter Auf⸗ enthalt zu Kantersdorf, .
D) den Stellmachersohn Paul Ludwig Kantner, letzter Aufenthalt zu Mäͤrzdorf, Kreis Grottkau,
6) den Knechtssohn Johannes Weigang, letzter Aufenthalt zu Falkenau, Kreis Grottkau, t 7) den Zimmermannssohn Karl Julius Tix, letzter Aufenthaltsort zu Niclasdorf, Kreis Strehlen, s) den Knechtssohn Karl Traugott Hübner, letzter Aufenthalt zu Manze, Kreis Nimptsch, mit Ausnahme des Angeklagten zu 2, sämmtlich unbekannten Aufenthalts, welche hinreichend ver⸗ dächtig erscheinen, als Wehrpflichtige in der Abficht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen, bezw. nach erreichtem militärpflichtigem Alter sich außer halb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben — Vergehen gegen 5. 140 Abs. 1 des Reich- Strafgesetz buchs — das Hauptverfahren vor der Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst eröffnet und das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Angeklagten in Höhe von je, 300 M mit eschlag belegt. Dieser Beschluß wird einmal durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger veröffentlicht.
Brieg, den 16. Juni 13899.
Königliches Landgericht, Strafkammer. gez. Franzki. Ebert. Schmidt, Berichterstatter. Vorstehender Beschluß wird hiermit ausgefertigt. we, den 18. Juni 1890.
(L. S.) Hensel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
2) Zwangsvollftreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
iss46] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den . im Niederbarnim schen Kreise Band 83 Nr. 3454 auf den Namen des Zimmermeisters Carl Wennemacher hier, jetzt zu Charlottenburg eingetragene, Dalldorferstraße (46) belegene Grundslück am 12. September 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle — Neue , straße 13, Hof, Flügel C, parterre, Sgal 36, verseigert werden. Bas Grundstück ist. mit 12 5600 ½ Nutzungswerth pro Etatsjahr 1892,93 zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug, aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachwelsungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Michl P., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher über- ehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Kern, auß dem Grundbuche zur Zeit der Tintragung des Versteigerungsvermerks nicht her⸗ vorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapitag, Zinsen, wiederkehrenden Hehungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger
widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei. Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksich⸗ tigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die⸗ jenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks be—⸗ anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Ver⸗ ,, , die Einstellung des Verfahrens berbeizuflihren, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bejug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 12. Sey⸗ tember 1890, Mittags 121 Uhr, an Gerichts⸗ stelle, wie oben bezeichnet, verkündet werden. Berlin, den 11. Juni 1890. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 51.
iszss] Zwangosversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Friedrich⸗Wilhelmstadt Band 10 Rr. 210 auf den Namen des Kaufmanns Hermann Böttcher eingetragene, hierselbst, Albrechtstraße 17, belegene Grundstück am 20. September 1890, Vormittags 195 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel O, part,. Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück ist weder zur Grund steuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge— boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver— theilung des Kaufgeldes gegen die. berücksichtigten Änsprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle, des Grundstuͤcks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 20. September 1890, Nachmittags 12 Uhr, an obenbezeichneter Gerichts ⸗ stelle verkündet werden. Berlin, den 14. Zuni 13599. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 52.
liga5ös] Zwangs versteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Berlin Band 9 Nr. 686 auf den Ramen des Maurermeisters Hermann Böttcher hier eingetragene, Klosterstr. 84 belegene Grundstück am 26. September 1390, Bormittags 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle — Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., part., Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit einer Fläche von a 20 qm weder zur Grundsteuer, noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer ⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Äbschätzungen und andere das Grund- stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von felbst auf den Ersteher übergehenden An sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundhuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige
orderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden ö oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ sermin' vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden, und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gericht glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des ing, mn Gebots nicht berücksichtigt werden und, bei Ver= theilung des Kaufgeldes gegen die, berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Cigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Finstellung des Verfahrens herbeizuführen, widri⸗
enfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in n auf den Anspruch an die Stelle det Grund- stücks tritt. Das Ürtheil über die Ertheilung des Zufchlags wird am 26. September 1890, Nach⸗ mittags 125 Uhr, an oben bezeichneter Gerichts⸗ stelle verkündet werden.
Berlin, den 16. Juni 1890. .
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 52.
19217 ö. Zur g ie ee ui der Wernicke'schen kanon⸗
reien Erbpachthufe Nr. 8 zu Gr. Pankow steht . dem , Großherzoglichen Amtsgerichte am 8. April d. J. erlaffenen Verkaufsproklame der Üeberbotstermin auf Dienstag, den 15. Juli 1896, Vormittags 11 Uhr, an. Derselbe wird vorschriftsmäßig hiedurch öffentlich in Frinnerung gebracht mit dem Bemerken, daß in dem heute statt · gefundenen ersten Verkaufstermine für das ee, Grundstück en 67 3 36 MS abgegeben worden ist Lübz, den 24. Jun ⸗ f Günther, Akt. Geh.
en n. Aufgebot.
Es ist das Aufgebot folgender abhanden gekom⸗ mener Urkunden: 1) der unterm 11. Juni 1866 ursprünglich auf 30so Zinsen ausgefertigten, später auf 4 0½ Zinsen berabgesetzten Berliner Stadt ⸗Obligationen Litt. E. Nr. 14227, 17201, 17714 und 18482 je über 100 Thlr. — 300 10,
vom Arbeiter Ernst Köhler zu Charlottenburg, 2) der Schuldverschreibung der preußischen Staats⸗ anleihe von 1852 Litt. D. Nr. 14021 über 100 Thlr.
. 300. 46,
von dem Handelsmann Wilhelm Beise hier, 38) des unterm 15. Januar 1875 ursprünglich auf 45 6D Zinsen ausgefertigten, vom 1. Januar 1882 auf 4 9 Zinsen konvertirten Berliner Stadtanleihe⸗ scheins Litt. M. Nr. 19484 über 500 „,
von der verw. Frau Ottilie Kobien hier, 4) der unterm 11. Juni 1866 ursprünglich auf 50 Zinsen ausgefertigten, später auf 4 00 Zinsen herabgesetzten Berliner Stadt⸗Obligation Litt. G. Nr. 31003 über 25 Thlr. — 75 6, vom Arbeiter J. Braschwitz hier, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 4. April 1891, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Berlin, den 6. Januar 1890.
Königliches Amtsgericht J., Abtheilung 48.
19186 Aufgebot.
Der am 31. Januar d. J. allhier verstorbene Dr. jur Staats Ernst Friedrich Nanne hierselbst hat als Besitzer der der Familie Nanne eingethanen, im Jahre 1844 allodificirten ehemaligen landesherr⸗ lichen Lehne, belegen zu Gladebeck, Herzberg, Scherz feld und Rudolfshausen, auch Barbis — in den Jahren 1860 und 1866 zur Sicherung seiner Lehns⸗ nachfolger beim hiesigen Amtsgerichte verschiedene Werthpapiere hinterlegt und befinden sich diese Werthpapiere bezw., die im Laufe der Zeit an ihre Stelle von ihm gesetzten gegenwärtig bei der König lichen Regierungs⸗Hauptkasse zu Lüneburg. Auf den Antrag der Erben des verstorbenen Dr. jur. Staats Ernst Friedrich Nanne, der Frau Ster Kiemen Schneider, Sophie, geb. Wellenkamp, zu Hannover und der Frau Oberst Schneider, Anna, geb. Wellen kamp, zu Saarlouis, welche wahrscheinlich gemacht haben, daß berechtigte Lehnsnachfolger nicht vorhan⸗ den sind, werden alle und jede, welche als Lehns— nachfolger des verstorbenen Dr. Nanne, an die ge⸗ dachten für Lehnablösungsgelder und für das Kauf⸗ geld für veräußerte Lehnäcker angeschafften Werth— papieren Ansprüche zu besitzen glauben, zu deren Anmeldung spätestens in dem auf Freitag, den 15. August d. J., Morgens 11 Ühr, im hie⸗ sigen Gerichtslokale anberaumten Termine unter dem Rechtsnachtheile geladen, daß andernfalls die Her⸗ ausgabe der fraglichen Werthpapiere an die Dr. Nanne'schen Erben zur freien Verfügung darüber allhier angeordnet werden wird.
Harburg, den 23. Juni 1890.
Königliches Amtsgericht. JI.
6086
Auf Antrag des Freiherrn Hermann von Maltzahn, Rittmeisters a. D., in Berlin ist zwecks Kraftlos⸗ erklärung der unterm 6. Mai 1846 über den Betrag von 106 Thlr. N. 2/3 für den Baron von Maltzahn auf Zeddemin ausgestellten Malchower Erddamm⸗ Aktie Nr. 62 ein Aufgebotstermin auf Donnerstag, den 20. November 18909, Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte angesetzt. Der etwaige Inhaber der Urkunde hat bei Vorlegung derfelben seine Rechte spätestens in diesem Termine anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Malchow i. Mecklbg., den 14. April 1890.
Großherzogliches Amtsgericht.
12466 Aufgebot. .
Die Sibylle Kohn, geb. Weiler zu Geislingen, Wittwe des Hafnermeisters Johannes Kohn zu Geis« lingen in Wuͤrttemberg, hat als . Erbin das Aufgebot der auf das Leben des Hafners Johannes Kohn zu Geislingen am 22. Dezember 1864 aug. gestellten, auf 590 Fl. lautende Polize Nr. 13434 ber Frankfurter Versicherungsgesellschaft Providentia beankragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf— gefordert, spätestens in dem auf Donnerftag, den ii. Dezember 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf— gebotstermine seine Rechte anzumelden und. die Ürkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde ö wird.
Frankfurt a. M., den 19. Mai 1890.
Königliches Amtsgericht. IV.
19195 Aufgebot. Es t das Aufgebot nachfolgender Sparkassen⸗ bücher der Steinhorster Spar und Leihkasse be⸗ antragt: . ö
1) Ber Sparkassenbücher Nr. 3444 für Elise Schott in . Über 150 6, Nr. 3445 für Maria Schott daselbst über 10 , Nr. 2921 für Dora Schott daselbst über 34 Antragsteller Käthner riedrich Schott in Sandesneben als gesetzlicher 2 sciner vorgenannten minderjährigen Töchter.
Y) Ber Sparkassenbücher: a. Nr. 2860 für Christine
agner, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
wiberspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen,
Maria Elife Peters in Sandesneben über 920 „.