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wirt b Scharf⸗New-⸗NYork (158 Th.); den 2. Preis, einen Tafel⸗
. 6 . im Werthe von 1000 , errang Fabrikant ritz Brodt - Eberswalde (230 Th) den 3. Preis, den Pokal der
a Schütz engesellschaft, der Kaufmann L. Grunewald ⸗Chemnitz 413 Th.).
? . h ist olen schte len auf Festscheibe Wien? erwarb den
1. Preis (600 6 der Stadt Berlin) Josef Schaller ⸗Wien (552 Th.),
den 2. Preis (300 „Æ ) Freiherr von Feilitzsch München (569 Th.), .
den 3. Preis (259 M) Gsottbauer⸗Wien (103 Th..
Auf der Hasenscheibe wurde der 1. Preis, ein Jagdgewehr, Hrn. Bock⸗Berlin zuerkannt, der 2. Preis, gleichfalls ein Jagdgewehr, dem Versicherungs⸗Direktor Thon⸗Kassel, der 3. Preis, 300 AÆ, Hrn.
Vogel ⸗Plauen.
Der Dienstknecht Wilhelm Kunusch aus Coswig, Kreis Kalau, welcher am 24. Dezember v. J. den Kutscher Friedrich Lust in Tempelhof ermordet und beraubt hatte und deshalb vom Schwur⸗ gericht des Landgerichts II zum Tode verurtheilt wurde, ist, wie der Erste Staatsanwalt Müller öffentlich bekannt macht, heute früh im Hofe des Strafgefängnisses zu Plötzensee hingerichtet worden.
Aus Steiermark, Tirol und Ober-Italien liegen fol⸗ gende Nachrichten über Ueberschwemmungen vor:
Murgu, 13. Juli. (W. T. B.) Das Wasser des Mur“ flusses ist in Folge des Regens der letzten Tage auf 3 m über Null gestiegen; der Verkehr in den Straßen ist unterbrochen.
Bozen, 13. Juli. (W. T. B.. In Felge zweitägigen heftigen Regens ist die Etsch mit ihren Nebenflüssen be⸗ deutend gestiegen; bei Branzoll hat ein Dammbruch statt⸗ gefunden, das Wasser fließt gegen Auer; die Eisenbahnverbin⸗ dung ist unterbrochen, bei Atzwang ist die Brücke fortgerissen. Nach Branzoll ist Militär abgegangen, um bei den Wehrarbeiten Hülfe zu leisten.
Verona, 13. Juli., (W. T. B) Das Wasser der Etsch steigt, die niedriger gelegenen Straßen der Stadt sind über schwem mt und die Quai⸗Anlagen stark beschädigt.
Reichenhall, 13. Juli. (Frkf. Ztg.) Ein starker kalter Regen ist eingetreten. Die Berge sind mit Schnee bedeckt.
Wien, 12. Juli. Ober-Lieutenant Hoerner vom Eisenbahn⸗ Regiment und Lieutenant Eckert vom Genie⸗Regiment stiegen gestern Abend nach 9 Uhr mit dem Luftballon „Vater Radetz ky⸗ auf, mit der Weisung, das Gas und den mitgenommenen Ballast (elf Säcke mit einem Gewichte von je 20 kg) voll auszunützen und die Fahrt so lange als möglich fortzusetzen. Heute Abend traf eine Depesche aus Brueczkow, Kreis Jarotschin (Prov. Posen), an den Leiter des militär⸗aeronautischen Kurses ein, in welcher die Luft, fahrer mittheilen, daß sie nach elfstündiger Fahrt, welche zumeist durch Wolken ging, glücklich in Bruczkow gelandet sind. Die Offiziere haben somit eine Strecke von ungefähr 550 km in elf Stunden, d. i. per Minute nahezu einen Kilometer, zurückgelegt. Es ist dies die größte Leistung, welche bei den bisherigen 23 Fahrten vom militär aeronautischen Kurse erzielt wurde.
Hermannstadt. Wie der ‚Voss. Ztg.“ geschrieben wird, hat ein furchtbarer Gewitterregen in Salzburg bei Hermannstadt f ünf Leichen zu Tage gefördert, welche vollständig mit Salz durchtränkt waren und in Folge dessen in gänzlich unverwestem Zustande sich be— fanden. Am 4. Februar 1849 focht bei Salzburg der ungarische General Bem gegen die Kaiserlichen Truppen und ließ fliehend mehr als 360 Lodte seiner Honvedtruppe auf dem Schlacht felde liegen. Am nächsten Morgen wurden diese Gefallenen in eine Salzgrube, welche 1817 bereits aufgelassen worden war und eine Tiefe von 1894 m hatte, als ihr gemeinsames Grab, geworfen. Als nun am 3. d. M. ein heftiger Regen diese Grube fast bis an den Rand mit Wasser füllte, tauchten nach und nach fünf der dort vor 41 Jahren bestatteten Honveds empor; ihre Körper waren von einer Salzkruste völlig weiß überzogen, doch fehlten vieren die Köpfe, welche vermuthlich bei dem Hinabstuͤrzen zerschmettert wurden, während an der fünften Leiche ein Stück Schädel noch hing. Nachdem die Leichen aus dem Wasser herausgezogen worden, zeigte sich, daß die- selben sich ausgezeichnet erhalten hatten und gar nicht in Fäulniß übergegangen waren. Eine derselben wurde von einem Arzte seeirt, und es zeigten sich bei dieser die Eingeweide gleichfalls in frischem ,. jedoch waren diese, wie überhaupt alle inneren Theile mit
alzkrystallen überzogen. Die fünf Honvedleichen wurden letzten Sonntag in einem ausgehobenen Grabe feierlich bestattet.
London, 12. Juli. Heute Nachmittag 2 Uhr hat, wie. W. T. B;“ meldet, die öffentliche Trauung Stanley's mit Miß Tennant in der Westminster ⸗Abtei stattgefunden. Die ‚Dailv Newgs' widmeten kurz vorher dem Ereigniß einen Artikel, worin sie den Aufwand von Reklame, womit die Vorbereitungen zur Hochzeit betrieben wurden, ins rechte Licht setzen. Sie schreiben: ‚Hr. Henry Morton Stanley steht wieder einmal im Begriff, die ganze Konkurrenz zu schlagen. Hochzeiten erster Klasse sind nichts Neues in der Westminster ⸗ Abtei, Aber untrennbar von dem Begriff des Orts sind sie nicht; die Abtei ist vor allen Dingen das nationale Pantheon, sein Name erweckt ganz andere Vorstellungen als die von Hochzeiten und Braut ⸗ vätern. Aber Hrn. Stanley's Hochzeit mit Frl. Dorothee
Wetterbericht vom 14. Juli,
ortgeschritten. Morgens 8 Uhr. afl
aximum m
eingetreten ist.
Stationen. Wind. Wetter.
it einer höhe von 768 mm entwickelt, Im P t so daß daselbst bei schwacher veränderlicher Luft⸗ Militaͤrkapelle in Uniform. bewegung vorwiegend heiteres und wärmeres Wetter
noch etwas unter der normalen.
Tennant, die in der Abtei vor sich gehen soll, wird in deren tausendjähriger Geschichte eins von den epochemachenden Ereig⸗ nissen sein. Mag es hinsichtlich seines öffentlichen Interesses auch ein ganzes Stück unter einer Krönung rangiren, so kann man doch sagen, daß wenig gesellschaftliche Ereignisse mehr Wichtigkeit beanspruchen dürfen, als dieses. Wer dürfte sagen, daß das Zeitalter der Romantik todt sei, oder, wenn es todt ist, nicht seine Auferstehung feiere! Der Bursche aus Wales, der sich vor vierzig Jahren nach den Vereinigten Staaten einschiffte, um mit höchstens einem Sixpencestück in der Tasche sein Glück in der Neuen Welt zu versuchen — hätte er sich das träumen lassen: diese glänzende Trauung vor dem Sarge des Bekenners, unter den Augen der vornehmen und eleganten Gesellschaft von London, unter Assistenz von Bischöfen und Dekanen von Westminster, im Beisein von Vertretern bewundernder Könige? Heinrich der Große hat in seinem Leben eine ganze Menge Dinge und Personen entdeckt; aber die größte seiner Entdeckungen ist Fräulein Dorothee Tennant. Auf was für verschlungenen Pfaden ist in diesen 40 Jahren der Bursche aus Wales bis vor den Altar von Westminster gelangt! Die Sache ist einfach einzig. Die Ge⸗ schichte der Abtet ist die Geschichte Großbritanniens in nuce; und wie wenn der Mann, der Emin mit Beschlag belegte und dann seinerseits wieder in Beschlag genommen wurde, noch nicht oft genug eine neue Aera eröffnet hätte, wird auch seine Hochzeit eine verblüffende wissenschaftliche Neuerung ein- führen. In der Abtei soll zum ersten Mal der Hochzeits-Phonograph fungiren. Ein Phonograph, im Thurm angebracht, wird die Töne der Glocken verzeichnen, ein zweiter den Orgelklang, ein dritter den Choralgesang. Und so werden die echten Menschenstimmen und Orgeltöne später einmal den Neugierigen produzirt werden können, wenn längst Könige und Krämer dieser Tage stumm geworden sind. Soll aber etwa auch das verhängnißvolle Ja! phonographisch aufge⸗ nommen werden? Seltsam, wenn Hrn. Stanley's und Frl. Tennant's Antworten einst aus dem Phonographen klängen — sagen wir, von hier in 500 Jahren, irgendwo in einem der dann blühenden Kultur⸗ staaten am Congo!“ 2
London, 12. Juli. (A. C) Der amerikanische Schwim m⸗ künstler Dalton sprang gestern von dem von Dover nach Ostende fahrenden Passagierdampfer auf der Höhe der Good win⸗Sand⸗ bänke über Bord und schwamm nach Dover zurück. Er legte die 14 ungefährliche Schwimmfahrt auf dem Rücken liegend zurück
Venedig, 7. Juni. Man schreibt dem N. W. Taobl.“: Allmorgendlich sieht man einen Zug von Kindern, hundertfünfzig und darüber an der Zahl, sauber aber ärmlich gekleidet, die Riva del Carbone entlang gehen, vor der Rialtobrücke Halt machen, um in Begleitung mehrerer Auffeher und Aufseherinnen einige ansehnliche Barken zu besteigen, welche die Societèà Veneta lagunare beistellt. Zur größeren Sicherheit, sowie der Schnelligkeit halber werden diese Fahrzeuge von einem Lidodampfer ins Schlepptau genommen und sie stenern sodann den Canale grande entlang hinaus ans blaue Meer, dem mustergültigen Seehospiz zu. Am 6. Juli um die gewohnte Stunde ergößen sich nun die Spaziergänger der Riva degli Schiavoni wie gewöhnlich daran, die armen kleinen Wesen in den wohlbeaufsichtigten Barken dem erquickenden Seebade entgegen- jubeln zu sehen. Als jedoch die von dem Dampfer „Cavajere“ gezogene zweite Barke mit 1560 Kindern gerade an den Giardini publici“ vorüberkam, fuhr das schwer mit Holz beladene Trabaccolo ‚Tacito“ mit vollen Segeln auf dieselbe los. und un⸗ geachtet aller Nothsignale waren Kinder und Barke im nächsten Augenblick auch schon unter Wasser. Ein jammervolles Schreien erfüllte die Luft, auf zwei Kilometer hin hörbar. Es war schrecklich, im hellen Sonnenschein eines Juli⸗ morgens, Angesichts der bezaubernden Szenerie, welche Venedig, von diesem Punkte gesehen, darbietet, so großen Jammer zu schauen! Allein die Hülfe kam so schnell wie der Gedanke, welcher sich bei diesem Todesbilde jedem der Anwesenden aufdrängte. Das Unglück fand ganz in der Nähe des Kriegsschiffes I' Esploratore“ statt und sämmtliche Matrosen an Bord verschwanden wie ein Mann — Private, Gondoliere, Soldaten, Alles, was zur Stelle war, tauchte kopfüber in die Tiefe. Die auf der Riva degli Schiavont Stehenden, die in Gondeln und mit Schiffen Herbei⸗ eilenden sahen athemlos zu, wie die Schwimmer keuchend ihre kost⸗ bare Last den Matrosen des „‚Esploratore“ einhändigten, auf welchem die den Wellen Entrissenen sofort der Pflege des Schiffsarztes und anderer zur Hülfeleistung bereiter Personen anvertraut wurden. In unglaublich kurzer Zeit wurden sämmtliche einhundertundfünfzig Kinder lebend herausgefischt. Einige haben allerdings leichte Ver letzungen davongetragen, andere wollten noch immer nicht zu weinen und schreien aufhören, viele wurden von Krämpfen befallen, allein in weniger denn einer Stunde waren alle, Dank der hygienischen Vor kehrungen, getrocknet, erwärmt, beruhigt, gestärkt und konnten ihren von allen Theilen der Stadt herbeieilenden Angehörigen übergeben
werden.
Bern, 13. Juli. (Bund.) Erdrutsche hat der Regen der letzten Tage an verschiedenen Orten des Kantons Graubünden zur Folge gehabt. So ist namentlich die Gemeinde Schuders im Prättigau geschädigt und in Gefahr gesetzt worden. Auf Schuders und Salfsch brachen letzten Sonntag nicht weniger als 13 Rüfen
Ueber Centraleuropa hat sich ein ö art: Champagner ˖ Fest.
ie Temperatur liegt jedoch überall Deutsche Seewarte.
Bar. auf Gr. u. d. Meeressp red. in Millim. Temperatur in o Celsius
.
Mullaghmore Aberdeen .. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. Haparanda St. Petersb. Moskau ...
Cork. Queens: town... Cherbourg.
halb bed. heiter von M. Hervs.
— do der e 2 . .
bedeckt bedeckt
wolkenlos
winem unde wolkenlos
Neufahrwasser Memel aris .... ünster. ..
bedeckt
bedeckt eln. Theater ⸗Anzeigen.
R
* Wallner - Theater. Dienstag: Zum 39. Male: Mamsell Nitouche. Vaudeville in 3 Akten und wolkig 4 Bildern von H. Meilhae und A. Millaud. Mustk
wolkig Vor der Vorftellung, bei günstiger Witterung: Großes Garten ⸗Concert. Anfang des Concerts 6,
bededt Victoria - Theater. Dienstag: Zum 329. M.: Stanley in Afrika. Zeitgemälde in 10 Bildern
von Alex. Moszkowski und Rich. Nathanson. Musik heiter von C. * Raida. Ballet von C. Severini. . Kafsenpreisen.
leuchtung des Sommergartens:
Male: Der Nautilus.
Belle ⸗ Alliance ˖ Theaters.
aus, darunter solche, die seit Menschengedenken nicht mehr ausgebrochen. Güter und Häuser waren schwer gefährdet. Vor dem Tunnel in Saas senkte sich der Bahndamm, sodaß die Passagiere um⸗ steigen mußten. Doch soll der Schaden wieder reparirt sein. Auch in der Val Kusenz bei Untervaz zeigen sich Erdrisse, ae man in ziemlicher Sorge lebt und Vorsichtsmaßregeln beräth. Au
3 . im Kaltbrunnentobel bei Campodels drohte mit
usbruch.
Konstantinopel, 12. Juli. (W. T. B.) Heute brach in einem Bauholz⸗-Depot in Stambul ein großes Feuer aus, welches mehrere andere Depots und gegen 900 Häuser und Buden der Umgegend in Flammen setzte. Bei Abgang der Depesche war man in Folge des Windes des Feuers noch nicht Herr geworden.
Halifax, 11. Juli (R. B.) In Dartmouth, Neuschott⸗ land, ereignete sich ein entsetzlicher Unglücksfall. Eine nach Tausenden zäblende Menschenmenge erwartete an einer Anlegestelle die An⸗ kunft eines neuen Fahrboots, als ein Theil des bretternen Bodens, auf dem die Leute standen, einstürzte. Hundert Personen fielen in das Wasser. Viele sind ertrunken. Bis jetzt hat man 4 Leichen aufgefischt.
Buenos Aires. Johann Orth, der vormalige Erzherzog Johann von Oesterreich, hat am 2. April d. J. mit seinem Schiff „Santa Margaretha“ die erste Fabrt nach Buenos Aires angetreten und ist am 28. Mai nach ziemlich guter Fahrt dort eingetroffen. Es wird der Neuen Freien Presse hierüber aus Buenos Aires berichtet: Auf die Nachricht von der bevorstehenden Ankunft des Kapitäns Johann Orth wurden in der hiesigen österreichisch ungarischen Kolonie große Vorbereitungen getroffen, um ihm einen festlichen Empfang zu bereiten. Derselbe sollte am 5. Juni stattfinden. Als jedoch Hr. Orth aus den Blättern Nachricht von diesen Vor— bereitungen erhielt, ließ er den Obmann des Comitẽs, Hrn. Deutsch, zu sich berufen, und ersuchte denselben, es möge jeder Empfang und jede öffentliche Begrüßung unterlassen werden. Das Comité kam natürlich diesem Wunsche nach und machte alle Vorbereitungen rück⸗ gängig. Kapitän Orth lebt nun in Buenos ⸗Aires ganz zurückgezogen und widmet sich nur seinem Geschäfte. Er bleibt hier noch etwa zwei Wochen und geht dann nach Valparaiso, wo er für ein englisches Haus Salpeter ladet.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene De peschen.
München, 14. Juli. (Amtliche Meldung.) Gestern Morgen 3 Uhr fand auf der Station Zapfendorf bei starkem Nebel ein Zusammenstoß zweier Güterzüge statt, deren Kreuzung wegen einer Verspätung verlegt worden war. Zwei Beamte sind leicht verletzt, drei Maschinen erheblich beschädigt und fünf Güterwagen zertrümmert. Gegen Mittag war die Verkehrsstörung bereits wieder beseitigt.
Nürnberg, 14. Juli. (W. T. B.) Das hiesige Zweig⸗ comité überwies dem Centralcomitsé zur Errichtung eines Nationaldenkmals für den 66 von Bis⸗ marck in der Reichshauptstadt als erste Rate 4000 6
Stuttgart, 14. Juli. (W. T. B.) Gegenüber der vom ä „Beobachter“ verhreiteten Nachricht, daß ein preußischer Beamter an die Spitze der württembergischen Staatseisenbahn-Verwaältung gestellt werden solle, erklärt der „Staats⸗Anzeiger für Württemberg“ im Auftrage des Minister⸗Präsidenten Freiherrn von Mittnacht: an ö sei kein Wort wahr und nie ein Wort wahr gewesen.
Ulm, 14. Juli. (W. T. B.) Der König hat anläßlich des Münster⸗Festes dem defeat Wacker, dem Musik⸗ Direktor Graf, dem Professor Heyberger und dem Kunst— maler Fueßlen die große goldene Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.
Verona, 14. Juli. (W. T. B.) Der Wasserstand der Et sch nimmt merklich ab; das Wetter ist schön.
1 14. Juli. (W. T. B.) Ein furcht⸗ barer irbelsturm hat die Stadt St. Paul, Minnesota, und die benachbarten Seen heim⸗ gesucht. Ein Sommer ⸗Hotel wurde zerstört und dabei mehrere Gäste getödtet oder verletzt; zahlreiche Insassen von Vergnügungsboten find dem Sturm zum Opfer gefallen. ö. dem Pepin⸗See schlug ein Dampfer um, wobei gegen 200 Personen umgekommen sein sollen — General Fremont, dessen militärische Aktion den Erwerb CEaliforniens für die Vereinigten Staaten herbeiführte, ist gestorben.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
eat D arme nathan. Mittwoch: Im Theater: Der h .
Vroll's Theater. Dienstag: Der Trouba
dour. (Manrico: Hr. Bötel a. Gast) r e nf, Wetter vor und nach
ꝛ i günstigem Wetter nd na .
der 6. n bei brillanter elektr. Be“ Geboren: Cin Sohn; Hrn Rittmeister Walter
Anfang 5, der Vorstellung 7 Uhr.
Belle Alliance Theater. Dienstag: 3. 136.
Im prachtvollen glänzenden Sommergarten: Großes Mllitãr⸗ Doppel · Concert, gusgeführt von dem Musik Corps des Kaiser Franz Garde ⸗Grenadier. Regiments
d rstellung 7 ⸗ c ö . wire en ö fo i n. Mamsell NRitonche. Nr. 2 und der uniformirten Musik ⸗ Kapelle des Gest erben: Hr. Pastor Dr. Ferdinand Philippi
Stockmann mit Hrn. Dr. von Decker (Königsberg Allenburg). — Frl. Margarethe von 66 mit Hrn. Kaufmann Wilhelm Haberland (Magdeburg).
Verehelicht: Hr. Demetrius Hornicke mit Frl. Klara Angermann (Schwerin i. Meckl.) — Hr. Albert Streuber mit Frl. Helene Schmidt (Zerbst). 2 Staatsanwalt Ofto Schmidt mit Frl. Helene Fggert (Guben). — Hr. Eduard Hausdorff mit Frl. Emma Koch (Berlin).
von dem Knesebeck (Jühnsdorf b. Mahlow). — Hrn. Gustay Gumpert Berlin). — Hrn. Domänen m H. Neuschild Grm. Hrn. Otto
rn. Engels (Köln). — Hrn. Moritz Zollmann (Dröbel b. Bernburg) — Hrn. Max Heller Königsberg i. Pr — Eine Tochter: Hrn. Pastor Westphal (Baumgarten). — Hrn. Richard Suhr (Charlottenburg b. Berlin). — Hrn. von Rohr ⸗Wolletz Gr.
Großes Concert.
Hohenkirchen). — Hr. Hauptmann 9. D. Oskar
Auftreten sammtlicher Spezialitäten. Brillante erd. Ad. von Rathenow (auf Plaenitz). — Hr. Illumination des ganzen Garten Etablissements. Anfang des Concert, 6 Uhr, der Vorstellung 74 Uhr.
Mittwoch: Große Volks⸗Vorstellung zu halben
ber ⸗Prediger Franz ilhelm Udo Wagner Gommern). — Frau Sophie Wettering, geb. hde (Schwerin). — Hr. Prof. Hermann Droehmer Ge . — Hr. Kaufmann Gustav Arnold erlin).
Nrania, Anstalt für volksthůumliche Naturkunde.
Redacteur: Dr. H. Klee.
wolkenlos
Karlsruhe.. wolkenlos
Wiesbaden. München.. wolkenlos Chemnitz. heiter Berlin... wolkenlos Wien. bedeckt Breslau.. Dunst
31. d Aix .. 3 wollen os . ODND 2 wolkenlos
Uebersicht der Witterung. Ein gestern im Westen Schottlands liegendes
S & dl R - R P R ,
77 Uhr. bedeckt Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.
Friedrich⸗Wilhelmstãdtisches Theater und Concert - Park. Direktion: Julius Fritzsche.
Dienstag: Zum 179. Male: Der arme Jo⸗ nathan. Operette in 3 Akten von 31 Witt⸗ mann und Julius Bauer. Musik von Carl Millöcker. In Scene lh von Julius Fritzsche. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. .. 7 Uhr.
Im vrachtvollen Park um 6 Uhr: Großes Doppel ⸗Concert. Auftreten sämmtlicher Instru⸗
Minimum ist mit zunehmender Tiefe nordoftwärts
mental ⸗ und Gesangt⸗Künstler.
Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof). ö , , . . n baftlichen Theater. Näheres die Anschlag⸗ zettel.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Martha Bredow mit Hrn. Richard Krüger (Berlin). — Frl. Emma Raudel ge, Hrn. Otto Proßz (Berlin). — Frl. Marie Neye
mit Hrn. Archifeklen Oskar Herold. — Frl. Anna
Berlin:
Verlag der Expedition (J. V.: Heidrich). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags Anstalt, Berlin 8w., Wil helmstraße Nr. 32. Sechs Beilagen
(einschlleßlich Börsen · Beilage, baz)
sowie das Verzeichniß der e, . und noch rückständigen Stamm ˖· Aktien der Nieder⸗ schlefisch Märkischen Eisenbahn.
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger.
M 168.
Berlin, Montag, den 14. Juli
1890.
Königreich Preußen.
Gesetz über Rentengüter. Vom 27. Juni 1890.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages Unserer Monarchie, für den Umfang derselben, was folgt: 8 1.
Die eigenthümliche Uebertragung eines Grundstücks gegen Nebernahme einer festen Geldrente (Rentengut), deren Ablös⸗ barkeit von der Zustimmung beider Theile abhängig gemacht wird, ist , .
Die Feststellung des Ablösungsbetrages und der Kündi⸗ gungsfrist bleibt der vertrags mäßigen Bestimmung überlassen. Von dem Rentenberechtigten darf jedoch ein höherer Ab⸗ lösungshetrag als der fünfundzwanzigfache Betrag der Rente uh i, werden, wenn die Ablösung auf seinen Antrag erfolgt.
.Bei der Eintragung der Rente in das Grundbuch müssen die Abreden über den Ausschluß der Ablösbarkeit, sowie über die Feststellung des Ablösungsbetrages und der Kündigungs⸗ frist in das Grundbuch eingetragen werden. Ist dies nicht ker gen so gilt Dritten gegenüber die das Grundstück be⸗ astende Rente als eine solche, welche von dem Verpflichteten nach sechsmonatiger Kündigung mit dem zwanzigfachen Betrage abgelöst werden kann.
Das Rentengut muß frei von den Hypotheken- und Grundschulden des Grundstücks, von dem es abgetrennt wird, begründet werden.
Auf die Veräußerung zum Zwecke der Bildung von Rentengütern finden die gesetzlichen Bestimmungen über den erleichterten Abverkauf von Grundstücken Anwendung mit der Maßgabe, daß das Unschädlichkeitsattest auch bei der Ab⸗— veräußerung größerer Trennstücke ertheilt werden kann, wenn die Sicherheit der Realberechtigten dadurch nicht vermindert wird.
7 Den festen Geldrenten sind gleich zu achten diejenigen festen Abgaben in Körnern, welche nach dem r liche ö. Anwendung der Ablösungsgesetze ermittelten Marktpreise in Geld abzuführen sind.
.
Sofern bei Veräußerung eines Grundstücks gegen eine Rente der Erwerber des Rentenguts vertragsmäßig in seiner Verfügung dahin beschränkt wird, daß die Zuläfsigkeit einer , n des Grundstücks oder der Abveräußerung von
heilen desselben von der Zustimmung des Rentenberechtigten abhängig sein soll, so kann die versagte Einwilligung durch richterliche Entscheidung der Auseinandersetzungsbehörde er⸗ gänzt werden, wenn die Zertheilung oder Abveräußerung im gemeinschaftlichen Interesse wünschenswerth erscheint. S. 4.
Ist dem Erwerber eines Rentenguts vertragsmäßig die Pflicht auferlegt, die wirthschaftliche Selbständigkeit des über⸗ nommenen Grundstücks durch Erhaltung des baulichen Zu— standes darauf befindlicher oder darauf zu errichtender Gebäude, durch Erhaltung eines bestimmten landwirthschaftlichen Inventars guf derselben oder durch andere Leistungen dauernd zu sichern, so kann der Verpflichtete durch richterliche Entscheidung der Auseinandersetzungsbehörde von seiner Verpflichtung befreit werden, wenn der Aufrechterhaltung der wirthschaftlichen Selbst⸗ ständigkeit des Grundstücks überwiegende gemeinwirthschaftliche Interessen entgegenstehen.
.
Wird im Falle des 8. 3 die Zustimmung des Renten⸗ berechtigten ergänzt oder wird im Falle des 8. 4 die Be— freiung des Verpflichteten ausgesprochen, so kann der Renten⸗ berechtigte, wenn im Vertrage nicht etwas Anderes bestimmt ist, die Ablösung der ganzen Rente zum fünfundzwanzigfachen Betrage verlangen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. ; schri
Gegeben im Schloß zu Kiel, den 27. Juni 1890.
(L. S.) Wilhelm. von Caprivi. von Boetticher. von Maybach. Freiherr Lucius von Ballhausen. . ö von Schelling. von Verdy. Freiherr von Berlepsch.
Gesetz, betreffend die sFfas m e für die Waisen der Lehrer an ö ,, . Volksschulen.
Vom 27. Juni 1890.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, i. den ganzen Umfang der Monarchie bis zum Erlaß eines Ge⸗ setzes über die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen, was folgt: z
8. 1.
Die hinterbliebenen ehelichen oder durch nachgefolgte Ehe legitimirten Kinder eines Lehrers, welcher zur Zeit seines Todes an einer öffentlichen ö definitiv angestellt oder aus dem Dienste an derselben mit lebenslänglicher
ension in den Ruhestand versetzt war, erhalten aus der taatskasse Waisengeld.
Keinen Anspruch auf Waisengeld auf Grund dieses Ge⸗ setzes haben:
1) diejenigen Waisen, welchen ein Anspruch auf Waisen⸗ id auf Grund des Gesetzes vom 20. Mai 1882, betreffend ie Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staats beamten (Gesetz⸗Samml. S. 298), zusteht;
2) die Kinder derjenigen Lehrer, welche zur Zeit ihres Todes oder ihrer Versetzung in den Ruhestand nur neben⸗ amtlich im öffentlichen Volksschuldienst angestellt waren;
3) die Kinder aus der Ehe eines pensionirten Lehrers welche derselbe erst nach seiner Versetzung in den e , zei g , i J!
. ie Kinder eines mit Belassung eines Theils der gesetz— lichen Pension aus dem Dienste entlaffenen 3 .
83 Das Waisengeld betta
I) für Kinder, deren Mutter lebt und zum Bezuge von Wittwengeld aus einer nach den Vorschriften der Gesetze vom 223. Dezember 1869 (Gesetz⸗Samml. 1870 S. 1) und vom 244. Februar 1881 (GesetzSamml. S. 41) eingerichteten Wittwen⸗ und Waisenkasse für Elementarlehrer oder aus einer gemäß §. 11 des ersteren Gesetzes an Stelle einer solchen Kasse bestehenden anderweitigen Anstalt zur Versorgung von Lehrerwittwen berechtigt ist, jährlich fünfzig Mark für jedes
ind 3) für Kinder, deren Mutter nicht mehr lebt oder zum
n,. ö. . ö einer 9 unter Ziffer 1 be⸗ ichneten Versorgungsanstalten nicht berechti jährli vierundachtzig Mark für jedes kin ic K Auf letzteres Waisengeld werden diejenigen Bezüge bis zu einem Betrage derselben von zweihundert und fünfzig Mark jährlich angerechnet, welche den Kindern aus einer nach den Vorschriften der Gesetze vom 22. Dezember 1869 und vom 24. Februar 1881 eingerichteten Wittwen⸗ und Waisenkasse für Elementarlehrer zustehen.
. .
Die Zahlung des Waisengeldes beginnt mit dem Ablauf der Gnadenzeit, die Zahlung des in dem 5. 3 Ziffer 2 be— stimmten Waisengeldes ni t vor dem Beginn desjenigen Monats, welcher auf den Zeitpunkt des Eintritts der dort be⸗ zeichneten Voraussetzung folgt.
Das Waisengeld wird monatlich im Voraus gezahlt. An wen die Zahlung gültig zu leisten ist, bestimmt die Schul⸗ aufsichtsbehörde.
Nicht abgehobene Theilbeträge des Waisengeldes ver— jähren binnen vier Jahren, vom Tage ihrer Fälligkeit an ge⸗ rechnet, zu Gunsten der Staats kasse.
8. 5. Das Waisengeld kann mit rechtlicher Wirkung weder ab— getreten noch verpfändet oder sonst übertragen werden.
S. 6.
Das Recht auf den Bezug des Waisengeldes erlischt:
1) mit dem Ablauf des Monats, in welchem die Waise das achtzehnte Lebensjahr vollendet;
) mit dem Ablauf des Monats, in welchem sie sich ver—
heirathet oder stirbt. Das Recht auf den Bezug des Waisengeldes ruht, wenn die Waise die deutsche Staatsangehörigkeit verliert, bis zur etwaigen Wiedererlangung derselben.
. 5. 7
Die Entscheidung darüber, ob und welches Waisengeld den Waisen eines Lehrers zusteht, erfolgt durch die Schul— ,, .
ie Beschreitung des Rechtsweges gegen diese Entscheidun steht den Betheiligten offen, doch muß Die r . ki Ministers der geistlichen, Unterrichts- und eb hm gig! heiten der Klage vorhergehen und letztere sodann bei Verlust des Klagerechts innerhalb sechs Monaten, nachdem den Be— theiligten die Entscheidung bes Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten bekannt gemacht worden, erhoben werden.
Der Verlust des Klagerechts tritt auch dann ein, wenn von den Betheiligten gegen die Entscheidung der ö behörde über den Anspruch auf. Waisengeld nicht binnen gleicher Frist die Beschwerde an den Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegenheiten erhoben sst.
§. 8.
Für den Bereich der Wittwen⸗ und Waisenkasse im Regierungsbezirk Wiesbaden kann mit Königlicher Geneh⸗ migung von dem Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegenheiten angeordnet werden, daß die den Lehrerwaisen aus dieser Kasse zustehenden Bezüge ganz oder theilweise um den Betrag der denselben ö. diesem Gesetz 6. der Staatskasse zu gewährenden Waisengelder gekürzt werden.
Die Kürzung ist jedoch nur soweit zulässig, als die aus der Kasse zahlbare Wittwen⸗· und Waisenpension nicht unter den Betrag von jährlich zweihundert und fünfzig Mark herab— sinkt, und nur unter der weiteren Horn n daß die ein⸗ tretende Ersparniß ö an,, Ermäßigung der Bei⸗ träge der zur Unterhaltung der Kasse verpflichteten Volksschul— lehrer und Schulverbände Verwendung findet.
ö
Dieses Gesetz tritt mit ön 1. Juli 1890 in Kraft.
Mit dem gedachten Zeitpunkt treten die Bestimmungen der Dienstpragmatik für dag vormalige Fürstenthum Hohen⸗ zollern⸗ Hechingen vom 11. Oktober 1845 über die Gewährung 14 ,, an Waisen von Volksschullehrern außer Kraft.
8
§. 10.
Mit der Ausführung dieses Gesetzes werden der Minister der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal⸗Angelegenheiten . der Finanz ⸗Minister beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschri und beigedrucktem gr ulld ö. nh n n,
Gegeben im Schloß zu Kiel, den 27. Juni 1890.
(Li. 8.) Wilhelm. von Caprivi. von Boetticher. von Maybach.
Freiherr Lucius von Ballhausen. von Goßler.
Serrfurth. von . von Verdy.
Freiherr von Berlepsch.
Gesetz, betreffend das zulässige Ladungsgewicht der Fuhr— werke im Verkehr auf den Haupt? und i e g. straß en sowie auf den wichtigeren Nebenwegen der Provinz Schles wig-Holstein, mit Ausnahme des Kreises Herzogthum Lauenburg.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. . w verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:
In Ergänzung des Gesetzes vom 15. ö 1885, betreffend
wegepolizeiliche Vorschriften für die Provinz Schleswig-
Holstein, mit Ausnahme des Kreises Herzogthum Lauen—
burg, — GesetzSamml. S. 289 — werden fur den Geltu igs⸗
bereich dieses Gesetzes nachstehende Zusatzbestimmungen erl⸗ sen: §. I.
Das Befahren der ausgebauten Haupt- und Nebenland— straßen, sowie der im Zuge derselben befindlichen öffentlichen Brücken und Fähren mit Fuhrwerken von mehr als 7566 kg Ladungsgewicht und die Benutzung der nicht ausgebauten Nebenlanzstraßen sowie der wichtigeren Nebenwege und. der im Zuge derselben befindlichen bffenklichen Brücken und Fähren für den Verkehr von Fracht- und Lastfuhrwerk. soweit der⸗ selbe nach dem Gesetz vom 15. Juni 1885 — 5. 29 — gestattet ist, mit Ladungsgewichten von mehr als 4000 kg ist nur, wenn die Ladung aus einer untheilbaren Last besteht, und auch dann nur mit Genehmigung der Strafenverwaltung . Innehaltung der von ihr gestellten Bedingungen ge⸗
Für die in der Unterhaltung der Kreise oder Gemeinden befindlichen ausgebauten Nebenlandstraßen kann die Höhe des zulässigen Ladungsgewichtes durch Kreisstatut von 6 kg bis auf 4000 kg herabgesetzt werden.
ö.
Die Genehmigung muß ertheilt werden, wenn
a. die Straßen, welche für den Transport benutzt werden sollen, mit deren Zubehör an Brücken und Sielen oder Fähren die erforderliche Tragfähigkeit besitzen, und
b. wegen der Kosten der etwa erforderlichen besonderen Sicherheitsvorkehrungen oder Wiederherstellung der durch den Transport veranlaßten Schäden im Voraus genügende Sicher⸗ heit bestellt ist.
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Die Führer der in dem 5. 1 bezeichneten Fracht- und Lastfuhrwerke sind verpflichtet, den mit der Beaufsichtigung der öffentlichen Straßen und Wege betrauten kommunalen Beamten — insbesondere den provinzialständischen Streckenaufsehern und. Wärtern, Kreis- und Gemeindebeamten — sowie den Polizeibeamten und Gendarmen — auf Erfordern das Ladungs⸗ gewicht anzugeben und glaubhaft nachz uweisen. Können oder wollen sie diesen Nachweis nicht führen, so sind sie ver⸗ . in Begleitung des Beamten . Fuhrwerk bis zu dem nächsten, in der Richtung ihrer Reise liegenden Ort zu fahren, an welchem die Ermittelung des Ladungsgewichts erfolgen kann, und dort diese Ermittelung vornehmen zu lassen.
Wird eine Ueberschreitung des zulässigen Ladungs⸗ gewichts — 5. 1 — festgestellt, so fallen die Kosten der Er⸗ mittelung dem Führer — Unternehmer — zur Last. m ,, sind dieselben von demjenigen Ver— bande — Provinz, Kreis, Gemeinde, Gutsbezirk — zu tragen, auf dessen Straße oder Weg das Fuhrwerk ange⸗ . ist. h
egen des durch die Ermittelung verursachten Aufent⸗ alts steht dem Führer — Unternehmer zc. '. ge 9 die erwaltung ein Entschädigungsanspruch in keinem 6. zu.
ö. S. 4.
Der Provinzialrath ist befugt, Normalgewichte für die wichtigsten Frachtgüter nach Maß oder Zahl mit der Wirkung festzustellen, da diese Gewichtssätze bei Ermittelung des zu—⸗ lässigen Ladungsgewichts vorbehaltlich des Gege nbeweises zu Grunde zu legen sind.
F. 5.
Soweit nicht nach allgemeinen Strafgesetzen eine andere Strafe verwirkt ist, werden Zuwiderhandlungen mit einer e strafe bis zu 190 nf ; ? ö Für die Geldstrafe und die Kosten, zu denen der; ührer eines Fuhrwerks verurtheilt wird, sind im Falle des Ünver— mögens die Eigenthümer des Fuhrwerks und der Bespannung als solidarisch haftbar zu erklären.
Gegen die als haftbar Erklärten tritt an Stelle der Geldstrafe eine Freiheitsstrafe nicht ein.
6.
Bei Huwiderhandlungen sind die Gespannführer ver⸗ 6. ich den mit der Beaufsichtigung der Eier rare. ezw. , betrauten provinzialständischen Strecken⸗ aufsehern bezw. Wärtern, Kreis- und Gemeindebeamten, ferner den Polizeibeamten und Gendarmen auf Erfordern über ihre Persönlichkeit und den Eigenthümer des Fuhr⸗ werks, der Maschine, des Gespanns ꝛc. auszuweisen. Können oder wollen sie sich über ihre Persönlichkeit wie über den Eigenthümer des Fuhrwerks ꝛc. nicht aus⸗ weisen, so sind die Beamten berechtigt, ein der verwirkten Strafe entsprechendes Pfandstück mit Beschlag zu belegen und an sich zu nehmen. Dem ee tn ist unaufgefordert ein Pfandschein zu ertheilen. Als Pfand dürfen nur r Sachen genommen werden, welche weder dem Verderben ausgesetzt sind, noch Unterhaltun Skosten erfordern.
Die Kosten der Aufbewahrung von Pfandstücken fallen dem Führer des Fuhrwerks ꝛc, bezw. dem Eigenthümer des⸗ selben zur Last. . verfallen binnen vier Wochen, wenn nicht die erforderten Nachweisungen innerhalb dieses Zeitraumez erbracht werden, und werden durch einen Gerichtz⸗ vollzieher öffentlich verkauft.
. §. ].
Eine wiederholte Bestrafung wegen auf derselben Reise fort⸗ rr i. Zuwider , tritt nur dann ein, wenn der Zuwider⸗ andelnde die Reise über den nächsten Ort hinaus, an welchem es