1890 / 173 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Jul 1890 18:00:01 GMT) scan diff

über Geschichte der Unternehmungssormen beruht. Er theilt sich in drei Abschnitte: 1) die . der Unter⸗ nehmung, ihr heutiger Charakter als soziales Organ im Allgemeinen; 2) die Arbeiter in ihrer Beweglich⸗ keit, technischen Bildung und Laufbahn; 3) das patriarchalische System und die Arbeiterausschüsse. Schmoller macht darin den Vorschlag, die Arbeiterschaft der großen Unternehmungen wieder mehr als bisher an die Werke durch einen Stufengang der Stellungen und Löhne zu fesseln und damit die sittlichen Bande zwichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder zu ver⸗ stärken. Von diesem Gesichtspunkt aus tritt er für die Arbeiterausschüsse ein, indem er zugleich manche Winke betreffs ihres Wirkungskreises giebt: er glaubt, daß die Be⸗ deutung der Ausschüsse für die Zukunft eine außerordentliche werden kann, weil sie zur moralischen und geschãftlichen Hebung der unteren Klassen beitragen. Ferner enthält die Sammlung noch einen anderen bisher ungedruckten Vortrag (vom 17. März 1390) über Gewinnbetheiligung, sowie eine Ende Februar in den Schmoller'schen „Jahrbüchern“ er⸗ schienene Betrachtung über die Kaiserkichen Erlasse vom 4 Februar 1899 im Lichte der deutschen Wirth—⸗ schafts politik, welche einen Ueberblick über die Ent— wickelung der Wirthschaftspolitik seit 1856 giebt und die hohe . Bedeutung der Kaiserlichen Erlasse in das rechte icht stellt.

So stellt sich die ganze Sammlung als ein werthvoller Führer durch das Gebiet der Sozial- und Gewerbepolitik der Gegenwart dar, der anregend, belehrend und klärend wirkt, selbst dort, wo man im Allgemeinen auf der Grundlage Schmoller's stehend im Einzelnen doch abweichender Meinung ist.

Rekursentscheidungen, Bescheide und Beschlüsse des Reichs⸗Versicherungsamts.

(843) Ein Schiedsgericht hatte auf Grund des 5. 50 Absatz 5 des Unfallversicherungsgesetzes die obsiegende Berufsgenossenschaft zum Ersatze der der unterliegenden Gegenpartei durch ihr ohne gerichtliche Anordnung erfolgtes Erscheinen vor dem Sciedsgericht erwachsenen außergerichtlichen Kosten mit der Begründung verurtheilt, die An wesenheit der Partei babe zur Aufklärung des Sachverbalts und zur Urtheilsfindung wesentlich beigetragen. Das Reichs Versicherungsamt hat durch Urtheil vom 10. April 1590 diese Entscheidung aufgeboben. Da es sich um außergerichtlich Keosten kandelt, kommt der 8. 50 Absaß 5 des Urfallversicherungs gesetzes überhaupt nickt in Betracht, weil derselbe nur über die Kosten des Schiedsgerichts (Gerichtshaltungskosten) und über die Kosten des Verfahrens vor dem Schiedsgericht (gerichtliche Kosten Bestimmung trifft. Maßgebend ist vielmehr der 5. 18 Absatz 2 der Kaiferlichen Verordnung rom 2. November 1885. Derselbe läßt aber die Ver⸗ urtheilung zur Erstattung außergerichtlicher Kosten nur zu im Falle des Unterliegens in der Hauptsache Nach Absatz 4 ff. des Rund—⸗ schreibens des Reichs ⸗Versicherungsamts vom 3. Juli 1888 (Amt liche Nachrichten des R. VA, 18883 Seite 252) kann nun jwar der in, der Hauptsache unterliegende Berufungskläger Ersatz für die Kosten der fraglichen Art verlangen, wenn er nicht lediglich als Partei zur Wahrnehmung seiner Rechte, sondern auf Grund einer ausdrücklichen richterlichen An⸗ ordnung erschienen ist, welche im Wege des Beweisverfahrens sein Erscheinen zu dem Zwecke rorgescktieben hat, damit durch eine an dem Körper der vorgeladenen Person vorzunehmende Augenscheinseinnabme gerichtsseitig Beweis erhoben werden kann. An dieser Voraus setzung seblt es aber im vorliegenden Falle, da die Partei lediglich aus freien Stücken erschienen und nicht erkennbar ist, daß ibre Anwesen— keit, so wichtig sie auch immerhin für die Aufklärung der Sache gewesen sein mag, zur Durchführung einer gerichtlichen Handlung, wie der der Augenscheinseinnahme, nothwendig ge⸗ wesen und thatsächlich erfolgt ist. Uebrigens würde auch die Fest⸗ setzung der nach Inhalt des vorbezeichneten Rundschreibens zu ge⸗ waͤbrenden gerichtlichen Kosten nicht durch schiedsgerichtliches Urtbeil zu erfolgen haben, so wenig, wie die Festsetzung von Gebühren für gerichtlich vernommene Zeugen und Sachverstäsdige (zu vergl. letzter Absatz des Runzschreibens vom 20. Dezember 1886, „Amtliche Räch= richten des R- V⸗A. 1887 S. 6).

(844) Durch eine schiedsgerichtliche Entscheidung war dem Kläger neben einer Rente ein Ansrruch auf Kostenerstattung Seitens der Beklagten zuerkannt, die Festsetzung des zu erstattenden Betrages aber durch einen späteren Beichluß des Schiedsgerichts erfolgt. Nachdem die Beklagte gegen die erste Entscheidung wegen er zuerkannten Rente rechtzeitig Rekurs eingelegt hatte, wandte sich Kläger nach Ablauf von vier Wochen seit Zustellung der ersten, aber innerhalb vier Wochen nach Zustellung der zweiten Entscheidung mit dem Antrag auf Erböhung des festgesetzten Kostenbetrages an das Reichs. Versicherungsamt. Dieser Antrag ist durch Rekursentscheidung vom 10. April 1890 für formell zuläffig erachtet worden. Ein besondere Beschwerde gegen Kostensestfezungsbeschlüsse des Schieds. gerichts ist zwar nicht gegeben (Rekursentscheidungen 326 Absatz ? und 411, „Amtliche Nachrichten des R -V A. 1887 Seite 131 und 351). Aus der Zulässizkeit der Verzandlung über die Kosten überbaupt welche im vorliegenden Falle mit Rücksicht auf den von der Gegenpartei in der Sache selbst eingelegten Rekurz gegeben ist Gu vergleichen Entscheidungen 502, 636, 766, „Amtliche Nach=— richten des R. VA. 1883 Seite 197, 345, 18897 Seite 317) folst aber, daß auch über den Betrag der Kosten muß verhandelt und entschieden werden können, umsomehr als die über die Er— stattungspflicht selest erkennende Instanz auch den Betrag ausschlies— lich, festjusetzen hat (zu vergleichen die oben angejogene Ent⸗ scheidung 411). Daraus ergiebt sich von selbst das die Frist für die Anfechtung der Kostenböhe nicht schon durch die Zustellung der Entscheidung über die Kostenerstattungspflicht, fondern Trst durch die der Entscheidung über den jestgesetzten Betrag eröffnet wird.

(S845) Die Ausführung einer Androhung aus 8. 10 Absatz 3 der Kaiserlichen Verordnung vom 2. November 1885 ist wie as Reichs ⸗Versicherungsamt in einer Rekursentscheidung vom 10. April 1890 angenommen hat zwar ein Recht, aber nickt eine Pflicht des erkennenden Sciedsgerichts. Ein Schiedsgerichte vorstzender hatte einen Verletzten, dessen Rente durch die Berufegenossenf haft don vierzig auf dreißig Prozent der Rente für völlige Erwerbunfãhigkeit berabgesetzt war, auf erhobene Berufung ohne dorgängigen Gerichts. beschluß unter der Androhung eines Rechtsnachtheils bei Fer— meidung der Annabme einer Erwerbsbeschränkung von nur noch

dreißig Prozent gemäß z 10 Absatz 3 der Kaiserlichen Verordnung vom 2 November 1335 jum verfönlichen Erscheinen vor dem Schiede= gericht aufgefordert. Obwohl der Verletzte nicht erschien, bat daz Schieds gericht demsel ben die Rente in der früheren Höhe von vierzig Prosenr wieder znerkannt. Auf den dagegen von der Berufsgenossenfchaft erhobenen Rekurs hat das Reichs⸗Versicherungs amt dieses Verfahren gebilligt. Dabei wurde unter Anerkennung der Befugniß der Vorsitzenden, schon bei Vorbereitung der mündlicken Verbandlung eine Androbung gemãß S 19 A6aß 3 a a. zu erlassen (iu vergleichen auch Rund reiben vom 2. Jali 1857 Ziffer 3 und vom 3. Juli i838, Amtliche Nach⸗ richten des K- V. A. 1383 Seite 2536 252), die Natur dieser Maß⸗ regel als eines Aktes des Beweis verfahrens betont. Nach diesem Ge sichtsvuntt war das Gericht zur Ausführung der ergangenen Androhung 63 13 . . 3 e,. jwar weder * wo diesel be, wie ler, einleitig vom Voꝛrsitzenden erlassen war, dessen Rechtsauffaffung für das Gericht nicht maßgebend zu fein braucht, noch auch dann, .

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die Androhung sich als Ausführung eines Gerichts beschluñ es dar⸗ gestellt bãätte. Die . Annahme würde eine vom Gesetz · geber nicht gewollte Einschränkung des das schiedsgerichtliche Ver⸗ fahren beherrschenden Grundsatzes freier Beweiswürdigung und der Entscheidung nach freiem Ermessen innerhalb der Parteianträge (zu vergleichen 5. 18 Absatz 1 der Verordnung vom 2. November 1835) mit sich bringen. Der Bezugnahme der Berufsgenossenschaft auf die Bestimmungen der Civilprozeßordnung über das Versãumnißverfabren daselbst S5. 295 ff.), ist entgegen ˖ zuhalten, daß es sich im Civilprozeß im Allgemeinen um formelle Wahrheit bandelt, daß dagegen in dem eine öffentlich ˖ rechtliche Fürsorge betteffenden Verfahren vor den Sch iedsgerichten materielle Wahrheit zu erstreben ist (zu vergleichen das vorangeführte Rundschreiben vom 2 Juli 1887 Ziffer 2). Auch die Civilprojeß - ordnung hat bei gewissen, nicht ausschließlich dem Privatrecht ange⸗ börenden Rechtsstreitigkeiten z B. für das Verfahren in Ehe⸗ sachen bebufs Erzielung materieller Wabrheit besondere, von den gewöhnlichen wesentlich abweichende Bestimmungen vorgesehen (zu ver⸗ gleichen §5. 577 f. daselbst).

(846) Ein Arbeiter beanspruchte in der Berufung gegen einen Bescheid, durch welchen seine Rente von hundert auf sechzig Prozent der Rente für völlige Erwerbsunfähigkeit berabgesetzt war, Fort— gewährung der vollen Rente mit 345 M 60 3 jährlich. Das Schiedsgericht hat zwar die Erhöhung des Prozenksatzes der Rente abgelehnt, aber ohne besonderen Antrag (in Folge der Anrechnung don 300 statt 240 Arbeitstagen) der Rentenberechnung einen höheren Jahresarbeitsverdienst zu Grunde gelegt und danach die sechzig⸗ prozentige Rente von 267 M 36 4 auf 259 M 20 A erhößt. Das Reichs ⸗Versicherungsamt hat auf den Rekurs der Beklagten, welche das Urtheil anfocht, weil nicht gemäß §. 18 Absatz 1 der Kaiferlichen Verordnung vom 2. November 1885 innerhalb der erhobenen An—⸗ sprüche erkannt sei, durch Rekursentscheidung vom 28. Januar 13890 dieses Verfahren gebilligt Durch Zubilligung einer Rente von 259 6 20 4 ist der Rahmen der erhobenen Ansprüche', welche auf eine Jahresrente von 345 M 60 4 gerichtet waren, im zahlenmäßigen Ergebniß und darauf kommt es an nicht überschritten worden.

(847) Durch 5. 63 Absatz 1 in Verbindung mit 5. 57 Absatz 1 Ziffer 16 des Unfallversicherungsgesetzes wird wie das Reichs— Versicherungsamt in einer Rekursentfckeidung vom 285. April 1890 ausgesprochen hat das Rechtsmittel des Rekurses nur für Ansprüche aus an sich vorübergehenden Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit ausgeschlossen, dagegen nicht für Ansprüche aus an sich dauernder Beeinträchtigung, welche nur aus zufälligen Gründen für begrenzte und bereits abgelaufene Zeiträume verfolgt werden. Falle der letzteren Art liegen 3 B. vor, wenn von den Erben verstorbener Verletzter die dem Verstorbenen erwachsenen Rentenansprüche geltend gemacht wer⸗ den, oder wenn ein Verletzter Ansprüche auf Erhöhung seiner Rente wegen einer injwischen bereits wieder vorübergegangenen zeit- weiligen Verschlimmerung verfolgt. In derselben Entscheidung hat das Reichs Versicherungsamt in Anwendung der aus den Entschei⸗ dungen 5092, 636, 706 („Amtliche Nachrichten des R. V.⸗A. 18838 Seite 197, 343, 1889 Seite 317) ersichtlichen Grundsätze über die Grenzen der Rekursfähigkeit angenommen, daß der Anspruch auf Er— satz der Kosten des Heilberfahrens (5 57 Absatz 1 Ziffer 12 a. a. S.) rekursfähig wird, falls in demselben Verfahren auch andere, an sich rekursfähige Ansprüche verfolgt werden.

(815) Das Reichs ⸗Versicherungsamt hat in einzelnen Fällen bei Abschlus des Rekurs verfahrens Anlaß genommen, sich Über den wünschenswerthen Umfang der Vorbereitung der schiedsgerichtlichen Entscheidung den betreffenden Schiedsgerichts. Vorsitzenden gegenüber zu äußern. In den bezüglichen Verfügungen wird im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: Wie die Beobachtung auf dem fortwäbrend wachsenden Gebiet der Rekursrechtsprechnung ergiebt, gewinnt bei vielen Schiedsgerichten die Praxis an Boden, im Falle der Berufung gegen einen ablehnenden Bescheid, wenn dessen Aufhebung beschlossen ist, die ziffermäßige Festseßung der dem Entschädigungsberechtigten zu gewährenden Bezüge zu unterkassen, fo—⸗ bald die vorliegenden Akten der Berufsgenossenschaft die für die Fest= setzung nöthigen Unterlagen an ärztlichen Gutachten, Lohnnachwesfun gen 3c. nicht oder nicht vollständig enthalten. Die Schiedsgerichte begnügen sich in solchen Fällen vielfach damit, entweder die Entschädigungs pflicht der Berufsgenossenschaft 2c. nur dem Grunde nach auszusprechen, oder zwar ein einzelnes Element der Rentenberechnung, z. B. den Projentsatz der Erwerbsunfähigkeit, mitfestzulegen, dagegen andere, z. B. den Jahresarbeits verdienst, offen zu lassen. Oefters ist sogar vorgekommen, daß zwar das Vor⸗ liegen eines Betriebsunfalls festgestellt wurde, nicht aber auch, daß eine Einbuße des Verletzten an Erwerbsfähigkeit über die dreizehnte Woche hinaus bestand. Die Urtheilsformel pflegt alsdann dahin zu lauten: Es wird für Recht erkannt, ‚daß der Unfall rom als Betriebsunfall im Sinne des Gesetzes anzusehen“ oder gar nur daß ein Betriebsunfall für vorliegend zu er⸗ achten“. In solchen Fällen kann, was auch wiederholt geschehen ist, trotz der Aufhebung des ablehnenden Bescheides durch das Schieds- gericht und ohne greifbaren Widerspruch mit dieser Entscheidung ein zweiter ablehnender Bescheid über denselben Entschädigungsanspruch ergehen, wenn nicht ausnahmsweise aus den erläuternden Urtheils⸗ gründen eine weitergehende Tragweite der Formel zweifellos zu folgern, und die konkrete Entschädigungspflicht der Berufsgenossenfchaft als festgestellt anzuseben ist. Es ist nicht zu verkennen, daß die vorbejeichnete Praxis, mag auch die Zulässigteit einer auf den Grund des Anspruchs z. sich beschränkenden Entscheidung zu⸗ Tegeben werden, und eine solche Beschraͤnkung sich in vereinzelten Fallen sogar empfehlen, mit erheblichen Nachtheilen für die Bethei⸗ ligten verknüpft ist. Es sind in erster Linie die entschädigungs— berechtigten Verletzten beziehungsweise Hinterbliebenen, welche regel mäßig darunter zu leiden haben. Für sie bedeutet eine derart den Streitstoff nicht röllig erledigende Entscheidung zumeist eine be—⸗ deutende Verzögerung des Entschädigungsbezuges. Allerdings sollen die Berufsgenossenschaften Gu vergleichen Bescheid 3338, ‚Amt⸗ liche Nachrichten des R. V. A. 1857 Seite 207) auch solche Schiedsgerichtsurtheile im Hinblick auf die sofortige Vollstreckbarkeit derselben zu vergleichen Bescheid 824, „Amtliche Nachrichten des RV. A.“ 1890 Seite 195) unverzüglich durch ziffermäßige Fest⸗ setzung der Entschädigungsbeträge zur Ausführung bringen. Allein thatsachlich erfolgt diese Festsetzung nicht immer mit der erforderlichen Bejchleunigung; rielfach wird erst nach Empfang des verurtheilenden Erkenntnisses, oft also erst geraume Zeit nach seiner Verkündung damit begonnen, die für die Feststellung nöthigen Unter⸗ lagen zu beschaffen. Auf der anderen Seite erweist sich die in Rede stehende Praxis auch für die Berufsgenossenschaften nachtbeilig. Sie bedingt stets eine wiederholte Befaffung des Ent= schädigungsorgans mit demselben Entschädigungsanfpruch und bringt, abgesehen von der hieraus erwachsenden Mehrarbeit, in vielen Fällen auch eine Vertheuerung des Verfahrens mit sich, wenn der neuergehende Feststellungsbescheid eine neue Berufung nach sich zieht und so eine wieder⸗ Holte Schiedegerichtssitzurg über denfelben Ünspruch erforderlich wird. In Würdigung dieser Uebelstände hat das Reichs- Verficherungs amt bereits in dem unter dem 1I. Januar 1888 an die Berufsgenoffen⸗ schafts vorstände erlassenen und auch den Schiedsgerichts vorsitzenden mit⸗ getheilten Rundschreiben, betreffend die Feststellung der Entschädi⸗ gungen, R. B. . J. 1451 im Abschnitt i den Weg bezeichnet, welcher einzuschlagen ist, um die geschilderten Nachtheile zu vermeiden. Es sind dort die Feststellungsorgane der Berufsgenoffenschaften darauf hingewiesen worden, dafür Sorge zu tragen, daß die zur ziffermäßigen e n der Entschädigungsbeträge erforderlichen Unterlagen, wenn

e nicht von vornherein zur Vorbereitung der eigenen Beschlußfaffung des Feststellungs organs schon zu den Atten gebracht sind, wenigstens alsdann schleunigst beschafft werden, wenn gegen den ablehnenden Bescheid Serufung eingelegt ist. Diese vorforgliche Thätigieit ist entsprechend auch im 8. 16 der auf dem vorerwähnten Rundschreiben beruhenden Anleitung fär die zur Feststellung der Entfschädigungen zu⸗ stãndigen e , enschaftlichen Organe (. Amtliche Nachrichten des R.

Ve AL. 1888 Seite a8 ff) den Vorsitzenden c dieser Organe augdrũcklich ju⸗ gewiesen worden. Sache der Schiedsgerichts Vorsißzenden wird es fein, darauf hinzuwirken, daß Seitens der Berufsgenossenschaft die in jeder Bejiebung empfehlenswerthe Vorsorge, die Akten zeitig zu vervoll= ständigen, im Ginzelfalle stets geübt wird. Das Reichs. Versiche⸗ rungsamt hat bereits in dem Rundschreiben vom 2. Just 1857 (Amtliche Nachrichten des R. V. A. 1858 Seite 235) unter Ziffer 3 seine Meinung dahin ausgesprochen, das es dem Schiedsgerichts⸗Vor⸗ sitzenden zustehe, selbständig, ohne Mitwirkung des Schiedsgerichts, prozeßleitende und die schiedsgerichtliche Entscheidung zweckmäßig vor⸗ bereitende Handlungen vorzunehmen (auch zu vergleichen die oben unter Ziffer S5 abgedruckte Entscheidung Absatz H. Es liegt im Rahmen dieser Befugniß, daß der Borsttzende im Fall einer Berufung ßegen Linen ablehnenden Bescheid das betreffende berufsgenoffenschaft= liche Organ erfucht, die in den Akten der Berufsgenossenschaft seblenden Unterlagen für eine eventuelle ziffermäßige Feststellung der Entschãdigung schleunigst zu beschaffen. Es empfiehlt sich aber weiter, daß der Schiedsgerichts. Vorsitzende gegebenen Falls auch selbstãändig zur Vorbereitung der Entscheidung des Schiedsgerichts äritliche Gutachten, Lohnauskünfte 2c. einßolt, Zeugen oder Sach⸗ verständige zur mündlichen Verhandlung vorladet und überbaupt alles nöthige Material bis zu der letzteren fel bstthãtig bereit stellt, damit im Falle der Aufhebung des ablehnenden Bescheides sofort auch auf eine beflimmt⸗ Rente, einen bestimmten Betrag an Kosten des Heilverfabrens ꝛc. erkannt werden kann. Nur wenn eine Verurtbeilung der Berufs genossenschaft von vorn herein ausgeschlossen erfcheint, wird von einer folchen Bor— bereitung der mündlichen Verhandlung abzuseben sein. Bei allgemeiner Beachtung der vorstehenden Ausführungen würde die Zahl derjenigen sHiedsgerichtlichen Urtheile, welche bei Äurbebung eines ableknenden *. scheides nicht zugleich auch einen bestimmten Entschãadigungs betrag festsetzen, in Zukunft eine verschwindend geringe sein. Ein solcher Erfolg würde dem. Geiste der Unfallversicherungs. Gesetzgebung, welche eine möglichst rasch zu einem greifbaren Ergebniß führende Behandlung der Ent⸗ sckädigungsangelegenheiten bejweckt, offenbar entfprechen. Das Be— streben, die schiedsgerichtlichen Entscheidungen so zu gestalten, daß mit dem Eintritt ibrer Rechtskraft der im Streit gewesene Anfbruch, fei es durch Ablehnung oder durch Feststellung der Entschädigung, end gültig erledigt ist, wird aber um so mehr auf Anerkennung auch bei den Berufsgenossenschaften zählen können, als damit, wie gezeigt, auch deren Interesse nur gefördert wird. Schließlich aber ist eine auf er— FHöpfender Vorbereitung und vollständigen Unterlagen beruhende, den Streitstoff völlig erledigende Aburtheilung auch für die Schiedz. gerichte selbst und in letzter Linie für das Reichs · Versicherungsamt don nicht gering zu schätzender Bedeutung, indem dadurch beiden In⸗ stanzen eine Fülle von Mehrarbeit, und endlich dem Reich, welches die Kosten des Verfahrens vor dem Reichs ˖ Versicherungsamt trägt, ein namhafter Betrag an Mehrkosten erspart wird.

Statiftik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

In Barbeck fand am Sonntag eine Bergarbeiter⸗ Ver fam m lung iu dem Zweck statt, einen Ortsverein zu dem neuen Bergarbeiterverbande zu gründen. Bergmann Fischer⸗ Cen entwickelte, wie die Ess. Volks Ztg. schreibt, in fachlicher Weise das Programm des alten Verbandes und lud schließlich zum Eintritt in den neuen Verband ein. Lebhafter Beifall ward ihm von Seiten der christlich patriotischen Bergleute zu Theil, während die Gegner den Schluß der Versammlung durch wildes Gefchrei herbeiführten.

Aus Ham burg schreibt man der. Voß. Ztg.“: Welche Summen die jetzigen Hamburger Aus stände verfchlinzen, geht aus einer Zu⸗ sammenstellung des sozialdemokratifchen Organs Hamburgs beröor. Diesem zufolge sind noch im Ausstand 787 Maurer, davon sind 728 verheiratet und haben insgesammt 1735 Kinder zu ernähren; außer⸗ dem müsfen 149 Frauen Abgereister unterstützt werden. Hierfür sind wöchentlich 13 200 S aufjubringen. Ferner sind zur Unterstützung von 535 ausständigen immerleuten, worunter sich nur 10 Unverheirathete befinden, und ihrer 891 Kinder wöchent⸗ lich 500 ½ zu zablen. Zu diesen rund 20 060 S, wöchentlich kommen noch die Gelder, welche erforderlich sind für 336 Maurer? arbeitsleute mit 480 Kindern. In Altona machen auf Unterstü ung Anspruch 860 Zimmerleute und 73 Maurer, in Ottensen 260 Glas? arbeiter und in Wandsbeck die Bauarbeiter. Der Umstand, daß am 1. August die Miethe zu zahlen ist, verschlimmert die Sachlage bedeutend.

Die „Volks Ztg. berichtet aus Magdeburg, daß eine Ver⸗ sammlung fast ausnahmslos den deutschen Gewerkvereinen angehöriger Arbeiter sich in eingehender Berathung mit den auf dem letzten Innungstage in Berlin gefaßten Beschlüffen beschãftigte. Namentlich das Verlangen obligatorischer Arbeits bücher für alle Är— beiter ohne Unterschied des Alters und die Forderung des Befähigungs⸗ nachweises wurde einer scharfen Kritik unterzogen. Nachftehende Re—= solution wurde einstimmig angenommen: Die Versammlung des Drts— verbandes Magdeburg erklärt sich mit den Beschlüffen' des dies- jährigen deutschen Innungs ⸗Verbandstages nicht einverstanden, hält dieselben im Intereffe der freien Selbstentwickelung des Handwerks, des Handels und der Inzustrie für verwerflich und stellt sich auf den Boden der Gemerhefteibeit, welke allein es jedem Staatsbärger ermöglicht, seine Fähigkeiten und Kenntnisfe nach allen Seiten hin zu verwerthen

Die Mitglieder des Arbeitgeberbundes der Maurer

und Zimmergeschäfte zu Stettin und Kreis Randow, so⸗ wie die Mitglieder der Bau gewerke⸗ Innung hielten gestern Abend eine Versammlung ab, um Beschluß darüber zu fassen, von wann ab denjenigen Maurern, welche recht⸗ zeitig die Arbeit zu den von den Arbeitgebern geftellten Bedingungen wieder aufgengmmen haben, eine Lohnzulage gewährt wer—⸗ den solle. Nachdem in der sebr zablreich besuchten Verlamm lung die Angelegenheit eingehend besprochen worden, kam man zu dem Beschluß, eine öffentliche Erklärung ergehen zu lassen, daß bis jetzt . kein Grund vorliege, eine Lohnerhöhung eintreten zu lassen. In Leipzig beschloß, wie wir nach der Lz. Ztg.“ mittheilen, eine Versammlung der Graveure, Ciseleure, Sold und Silberarbeiter, am Donnerstag sich auf dem geplanten Kongreß der deuts en Graveure ꝛc. durch zwei Belegirte vertreten zu lafsen; der Ort, wo der Kongreß stattfinden soll, ist noch nicht bestimmt.

Einer Meldung der Köln. Ztg.“ aus Mons vom 17. d. M. zufolge brachte das Schiedsgerickt von Paturages eine Verstãn⸗ digung zwischen den ausständischen Bergleuten und der Verwaltung der Zeche Belle et- Sonne za Stande, wonach die Arbeit wieder zu den alten Löhnen aufgenommen und der rück⸗ ständige Lohn der vorigen Woche nächsten Samflag zur Auszahlung gelangen soll. Der Verdienst von zwei Tagen foll jedoch als Bärg' schaft fär die Vermeidung eines weiteren Vertragsbruchs von Seiten der Arbeiter bei der Grubenkasse hinterlegt werden. Ueber diese glückliche Loösung der Ausstandsfrage berrscht allgemeine Freude.

Aus New Jork berichtet die Londoner Allg. Corr.“ daß in dem großen Stahl, und Cisenwerk des früheren Bürgermeisters don New. Jork Abram Hewitt in Trenton, New. Jerfey, ein St ri ke ausgebrochen ist. Die Leute verlangen die von ihrem Gewerk verein festgesetzten Löhne und fordern überdies, daß ihnen dieselben auf ein Jahr garantirt werden. Hewitt ist auf einer Reise in Guropa begriffen. Sein Schwager und Tompagnon Cooper ist ihm nach⸗ gereist, um mit ihm zu berathen.

aftliche Lage des Handelskammerbezirks . n,, Bromberg im Fahre 1889 wird von der j von Bromberg in ihrem Jahres

j ie folgt, charatterisirt: . ‚. (

. Gn n er wirthschaftlichen Lage unseres Bezirks wird nafargemãß beeinflußt von den stetig zunehmenden Verãnderungen, welche fich in den gewerblichen Unternehmungen und in den Erwerbs verbältniffen eines großen Theils unserer Bevölkerung vollziehen. Ber bier einst fo blühende Handel hat zum Tbeil seine vorherrschende Stellung eingebüßt. wäbrend eine allmählich wachsende In du st rie in verschiedenartigen Unternehmungen troß der bier weniger günstigen Kaxvitals', Ärbeits- und Verkebrsperhältnifse erfreulickerweise eine allfeirig anerkannte Leistunge fähigkeit bewiesen hat. Es ist unserer jungen Induftrie gelungen, erfolgreich den Wettbewerb auf inländischen und ausländischen Absatzgebieten aufjunebmen. ,

In engem Zusammenhange mit der Ausdebnung der Industrie hat fich ein beachtenswerther Umschwung auch in den Arbeiter · verbättnissen unseres Bezirkes volliogen. Ein großer Theil ge— wöbnlicher Tagearbeiter hat in der Industrie nicht nur dauernde und lohnende Beschäftigung, sondern auch Gelegenheit gefunden, sich zu tüchtigen und geschulten Facharbeitern heranzubilden, welche bei der sterigen Nachfrage nach solchen einen wesentlich höheren Arbeits- perdienst erhalten. Damit war aber eine durchgängige Lohnerböhung, welche 10 bis 15 0 gegen das Vorjahr betrug, auch für alle anderen weniger tüchtigen Arbeiter in sämmtlichen Gewerben eingetreten, obne daß jedoch die davon erboffte bessere Lebenshaltung der Arbeiter⸗ bebölkerung durchweg wahrnehmbar wurde, weil fast alle Lebensmittel tbeurer geworden sind. Zuweilen wurden die Mehrerträge des Ar beitsverdienstes auch in wenig wirthschaftlicher und zweckentsprechender Weise verausgabt, wodurch, wie geklagt wird, oft auch die Leistungs-⸗ fähigkeit der Arbeiter beeinträchtigt wurde. .

Der Arbeiter selbst wird mit der Zeit anerkennen müssen, wie ungleich günstiger gegen früher seine Lage geworden ist, auf welche auch die reichsgesetzliche Versicherung gegen Krankheit und Unfãlle sehr vortheilhaft eingewirkt hat. Dem Umstande, daß somit der Arbeiter keinen Grund zur Unzufriedenbeit hat, ift es zuzuschreiben, daß nur in einzelnen Betrieben vorübergehend Arbeiterausstände ein · getreten waren, welche, sofern sie nicht durch Anerkennung berechtigter Forderungen beseitigt wurden, die meist verfübrten Arbeiter selbst schädigten, für welche bald Ersgtz beschafft werden konnte.

Wenn auch der Holz-, Eisen ; und Spiritus handel gegen das Vorjahr bessere Ergebnisse aufweisen, so waren dagegen die übrigen Handelszweige einschließlich des Transportgewerbes weniger be ; friedigend. Nachdem der Handels verkehr mit Rußland aufgehört hat, derjenige mit dem weiteren Hinterlande durch den Ausbau des Eisen— bahnnetzes von bier fast. gänzlich abgelenkt ist, wird der Handel größtentheils auf die Befriedigung der Lebensbedürfnisse für unsere Stadt und ihre Umgegend begrenzt. Bei ersterer wird über die Konkurrenz der Offiziers! und Beamten ⸗Konsumvereine, sowie der auswärtigen Versandgeschäfte geklagt, und die Landwirthschaft, deren Lage durch die ungünstige Ernte sich noch verschlechterte, hat bei den erheblicken Preissteigerungen fast aller Waarengattungen sich auf den Ankauf der allernothwendigsten Bedarfsartikel beschranken müssen. . .

Dabingegen hatte der Handwerkerstand wie in den Vor— jahren vollauf zu thun, und die Arbeiten erzielten bei anerkannter Gäte höhere Preise. Insbesondere hat sich, da die Bautbätigkeit wiederum recht umfangreich war, die Lage der verschiedenen Bau⸗

handwerker und ihrer Arbeiter wesentlich gebessert und als anhaltend J

günstig erwiesen.“ ö

Ihr Urtheil über Lie allgemeine Lage des Handels und der In dustrie im Jahre 1889 faßt die Handelskammer zu Neuß dabin zusammen: Im verwichenen Jahre erfreutz sich Handel und Industrie im Allgemeinen eines guten Fortganges. In manchen Branchen er fubren die Preise der Waaren eine Steigerung obne dat die Nach- frage dadurch eine Einbuße zu erleiden hatte. Wir können somit das Geschäftsjabr 1889 als ein befriedigendes und günstiges bezeichnen“.

Die Bierproduktion Bayerns im Jahre 13839.

Nach den von der Königlich bayerischen General ⸗Direktion der Zölle und indirekten Steuern veröffentlichten statistischen Uebersichten über die Bierbrauereien Bayerns und ihren Malzverbrauch bestanden, wie wir dem Jahresbericht der Handels- und Gewerbekammer für Ober Bayern entnehmen, im Jahre 1889 in Bavern 4665 Privatbrauereien, 60 Aktienbrauereien und 535 Kommunalbrauereien, im Ganzen 5260 oder 46 weniger als im Vorjahre.

Der Malzverbrauch dieser (Braunbier -) Brauereien betrug ins gesammt 6 388 313 hl oder 375 855 hl mehr als 1888, und zwar kamen davon auf die Privatbrauereien 4 820 817 bl, auf die Aktien- brauereien 1 233 707 hl und auf die ommunalbrauereien 333 789 kl.

Die Gesammtmenge des erzeugten Bieres betrug 14 064 842 hl, 758 S5 hf mehr als 1533. .

Weißbierbrauereien waren 1621 im Betriebe. Sie verbrauchten 50 831 hI Mal; und erzeugten 212223 bI Bier. ;

Sämmtliche Brauereien Baverns verbrauchten zusammen 6 4383 144 I Mali, 375 240 hl mehr als 1888. Für das Braumal; wurde ein Aufschlag von 38 533 462 M erhoben, 2 027217 4 mehr als im Vorjahre. ö .

Der Malzverbrauch der 34 (Braunbier Brauereien in der Stadt⸗ gemeinde München betrug im Sudjahre 1338 39 (1. Juli 1388 bis 30. Juni 1889) 1293 118,55 hl. Ueber 30 000 Hl verbrauchten fol⸗ gende 10 Brauereien Gabriel Sedlmayr, Brauerei zum Spaten 22319 hl; Aktienbrauerei zum Löwenbräu 223 389 hz Joseph Wagner, Brauerei zum Augustiner 108 366 kl; Josevhb Sedlmayr, Brauerei zum Franziskaner 132 234 hl; Georg Pschocr 125 270 hl; Aktiengesellschaft Hackerbräu 91 208 hl; Bürgerliches Bräuhaus A527 hl; Aktiengesellschaft vorm. Gebrüder Schmederer 54 551 hl; ,,, Münchener Kindl 338 332 hl; Königliches Hofbräuamt

2 442 hl

In den 5 Weißbierbrauereien Münchens wurden 11005,90 kl Mal; verbraucht. ö

Die Biereinfuhr aus den Staaten des deutschen Zollgebiets nach Bayern betrug 45 51462 hl (gegen 40 013,72 hl im Jahre 1888), aus dem Zollaus lande 2438 hl (gegen 2359 hl im Vorjahre)

Ausgeführt wurden mit Anipruch auf Rückvergütung des Malz— aufschlagez 2016204, 35 hl oder 158 425,99 hl mehr als 1888. Der rückvergütete Maljausschlag betrug 5 486 800,52 0 Ohne Anspruch auf Rückvergütung des Malzaufschlages gelangten 2601,73 hl zur Ausfuhr.

Sächsische Kriminalstatistik.

Das soeben erschienene Heft III und I7 des Jahrgangs 1889 der Zertichritt des Königlich Sächsischen Statistischen Bureaus enthält zunächst eine größere Arbeit von Referendar Dr jur. Karl Böhmert über die sächsische Kriminalstatistik mit besonderer Rücksicht auf die Jahre 1882 bis 1887. Nach den mit— getheilten Zablen, die bis auf das Jabr 1860 zurückgehen, ergeben sich für Sachsen zwei Hochflutben der Kriminalität, die in den Jahren 1858 und I878 ibren Höbepunkt erreichen. Von Beginn des jetzigen Jahrzehnts an haben sich die Verhältnisse in erfreulicher Weise gebessert. Die Zahl der in Sachsen überbauyt Verursßeilten wegen Verbrechen und Vergehen gegen Reichsgesetze betrug im Jahre 185ä1 24 os, irn Jahre 1857 j doch nur noch 30 277. Die Abnahme der Kriminalität Liegt hauptsachlich au dem Gebiet der Eigenthums verbrechen. Die Ziffer der wegen Diebstabls verurtbeilten Personen 3. B. ist von 9252 im Jahre i851 zuf ho4l im Fabre 1857 zurückgegargen. Mit Rücksicht auf die Gin webnerzahf ergiebt fich, daß im Jabre 1537 feit 27 Jabren am wenigsten Perfonen wegen Diebstahls verurtheilt worden sind. Auch die Sittlichkeits vergeben befinden fich seit j8z in erfreulicher Abnahme.

ervorzuheben ist . daß die Zahlen der jugendlichen Verurtheilten

ortdauernd sinken, im Jabre i857 wurden 414 . Personen

weniger bestraft alt im Jahre 1852. Auch die Betbeillaung des weib⸗ lichen Geschiechts an der Kriminalität ift im Laufe der jeßten Jahre

regelmäßig gesunken. Immerhin ist aber die jugendliche wie im All ˖ . auch die weibliche Kriminalität in Sachsen böher als im

urchschnitt des Reicht, während die Zahl der erwachsenen Ver⸗ urtheilten im Verhältniß zur Bevölkerung in Sachsen geringer ist als im Deutschen Reich. Anlangend die Konfession der Verurtbeilten, so bat sich für die katholische Bevölkerang in Sachsen eine sehr bobe Kriminalitätsziffer ergeben, die sich aber leicht durch den zahl teichen Zuzug ungebildeter schlesischer und polnischer Arbeiter erklärt, die theilweise mit dem Verlassen der Heimath den sittlichen Halt verloren haben und bei der höheren Kultur und größeren Wohlhabenheit Sachsens in öfteren Widerstreit mit den Strafgefetzen kommen. Die Verminderung der Kriminalität, welche sich in den Zahlen der bestraften Personen zeigt, tritt auch in den Zahlen der ftrafbaren Handlungen zu Tage, welche von 34 475 im Jahre 1882 auf 30 780 im Jabre 1887 zurückgingen. Bezüglich der Vertheilung der Kriminalität auf einzelne Landgerichtsbesirke bat sich ergeben, daß die höchste Kriminalität der Landgerichtsbezirk Plauen aufweist, wäbrend die Bezirke Freiberg, Bautzen und Zwickau am günstigsten dasteben. Anlangend einzelne Strafthaten, so hat der Landgerichtsbejirk Dresden eine hohe Verbãltnißʒiff er für Betrug, Leipzig für Diebstahl, Chemnitz für Gewalt und Drohungen gegen Beamte,. Beleidigung und Ge—⸗ werbekontraventionen, während der Bezirk Plauen eine hohe Ziffer der gefährlichen Körperverletzungen aufweift. Nach Verwaltungs⸗ bezirken ergiebt sich, daß die Kreis hauptmannschaft Bautzen eine be⸗ sonders günstige und die Kreisbauptmannschaften Leipzig und Zwickau ziemlich ungünstige Kriminalitätsziffern haben, während sich die Kreis hauptmannschaft Dresden in der Mitte hält. Für die kleineren Ver waltungsbezirke (die Amtshauptmannschaften und die Bezirke der drei Großstädte Dres den, Leipzig und Chemnitz) ergiebt sich eine ziemlich gleich ˖ mäßige Abnahme in den Zahlen der verurtheilten Personen. Ausnahmen hiervon bilden die Amtsbkauptmannschaften Oschatz, Schwarzenberg und Rochlitz, deren Kriminalität seit 1385 bezw. 18385 wächst, ohne jedoch die Kriminalität von 1883 zu erreichen. Das betrübende Bild einer andauernd starken Steigerung der Kriminalität seit 1383 bezw. 1884 bieten nur die Stadt Chemnitz und die Amtshauptmannschaft Leipzig. Anlangend die Kriminalität fpeziell der drei Großstädte, so sei noch etwäbnt, daß dieselben selbstverständlich höbere Zablen aufweisen, als die meist ländlichen Bezirke der Amtshauptmannschaften. Am günstigsten unter den drei Großstädten ist der Stand der Kriminalität in der Stadt Dresden.

Bevölkerungsbewegung im Königreich Sachsen.

In dem zweiten Aufsatz des neuesten Heftes der Sächsischen Statistischen Zeitschrift behandelt Medizinal⸗ Rath Dr. Geißler die Bewegung der Bevölkerung im Königreich Sachsen während des Jahres 18838. Hiernach betrug die Zahl der Ehbeschließungen im Jahre 1888 30 327 gegen 30 153 im Jahre 13387. Geboren wurden im Jahre 1888 145 697 Kinder (gegen 142 677 im Vorjahre). Ebeliche Kinder wurden geboren im Jahre 1888 127313 (1887 124 289) und uneheliche 1888 18384 (1837 18388). Während hiernach 3024 ebelich Geborene mehr als im Vorjahre zu verzeichnen waren, haben sich die unehelich Geborenen um 4 vermindert. Es ist für die Hebung der Sittlichkeit der sächsischen Bevölkerung gewiß ein erfreuliches Zeichen, wenn an der Zunahme der Geborenen lediglich die ebeliche Fruchtbarkeit betbeiligt gewesen ist. Die Zahl der Sterbe—⸗ fälle betrug im Berichtsjahre 86 881“ (gegen 88329 im Vorjahre). Bringt man die Sterbefälle in Beziehung zur Bevölkerung, so hat sich ergeben, daß seit dem Jahre 18652, alfso seit einem Zeitraum von 25 Jahren, so günstige Gesundheitsverhältnisse in der gesammten sächsischen Bevölkerung nicht vorgekommen waren. Was weziell die Säuaglingsfterblichkeit anlangt, so ift dieselbe wiederum zurückgegangen: auf 160 Lebendgeborene kamen im ersten Lebensjahr Geftorbene 13888: 26,8 (1887: 27,04, 1886: 30,6).

Die Eisenbahnen Frankreichs.

Nach den auf amtlichen Quellen des französischen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten beruhenden Mittheilungen des ‚Archios für Eisenbahnwesen“ batte das gesammte im Betrieb befindliche Eisen⸗ bahnnetz Frankreichs Ende 1888 eine Länge von 65 263 Em.

Auf die Eisenbabnen, welche dem Staat gehören oder an ihn zurückfallen müssen, kamen davon 32576 km, und zwar hatten die französischen Staatsbahnen am 31. Dezember 1888 eine Länge von 2468 km, die konzessionirten Bahnen eine solche von 30181 Em, die nicht konzessionirten eine solche von 227 Em.

Die Linien lokaler Bedeutung umfaßzten 2387 Em.

Von den (konzessionirten' Eisenbahaen, d. b. denjenigen Unter nebmungen, welche nach Ablauf der Konzessionszeit in den Besitz des Staats übergehen, batte die Nordbahn Ende 1888 eine Länge von 3240 km, die Ostbahn 4197 km, die Westbabn 4617 km, die Paris⸗-Orlsans⸗Babn 5973 km, die Paris Lyon⸗Mittelmeer-⸗Bahn S060 km, die Südbabn 2896 Em, die Pariser Gürtelbahn (rechtes Seine⸗Ufer) 17 Em, die Große Pariser Gürtelbahn 110 km, die Linien verschiedener anderer Gesellschaften zusammen 840 km, In- dustrie⸗ und sonstige Bahnen 231 km

Die mittlere Betriebs länge des Staatsbahnnetzes war 2597 km. Die Betriebseinnahmen betrugen 34 209 989 Fr., die Betriebs ausgaben 26583 2298 Fr., der Reinertrag 7 625 750 Fr. Für 1 Be⸗ triebs⸗Kilometer war der mittlere Reinertrag 2 936,R765 Fr.

Von der Einnahme kamen auf den Personenverkehr 34, 76s 0, auf den Gepäckverkebr J 07 ,, auf den Frachtverkehr 55,18 06, auf sonstige Einnahmen (, 99 eo. , ;

In Folge der übernommenen Zinsbürgschaft hatte der französische Staat im Jahre 1838 für die großen Eisenbahngesellschaften an Zinszuschüssen zu zablen: für die Ostbabn-Gesellschaft 10339 132 Fr., (gegen 124 Millionen im Jahre 1887 und 110 Millionen im Jahre 1886) die. Westbahn ⸗Gesellschaft 11747 731 Fr. (gegen 105 bezw. 13,4 Millionen), die Paris⸗Orls ns · Sabn · Gesellschaft 16222859 Fr. (gegen 15.7 bejw. 195 Millionen), die Südbahn ⸗Gesellschaft 12632 339 Fr. (gegen 1242 bezw. 15,5 Millionen). Die Paris⸗Lyon⸗ Mittelmeer ⸗Bahn . Gesellschaft zablte 13338 10033583 Fr. zurück; die Staatszuschüsse für die vorhergebenden Jahre betrugen 3, 07 bezw. 11,18 Millionen Fr. .

Im Jahre 1889 war, einer Uebersicht im „Journal officiel“ zufolge, die durchschnittliche Betriebslänge der Staatsbabnen 2624 Rm; die Einnahmen berechneten sich auf 55 556 023 Fr. (1 46 034 Fr. mehr als 1885) oder pro Kilometer auf 13 550 Fr. (2.36 c böber).

Die Bahnnetze der großen Gesellschaften hatten eine durchschnitt⸗ liche Gesammtbetriebslänge von 29 783 Em; ihre Einnahmen bejziffer⸗ ten sich insgesammt auf 1088 264 665 Fr. (79 498 552 Fr. höher als 13858) oder pro Kilometer 36 553 Fr. (5, 72 Cο höher). Die größte Betriebelänge (802 Em)“ᷣ und die hböchste Einnabmeziffer (345 524 5s Fr., pro Kilometer 43 061 Fr.) zeigt die Paris Lpon⸗ Mittelmeer⸗ Bahn. Im Verhältniß zur Ririck fing die höchsten Einnahmejiffern haben die Pariser Gurtelbahnen aufzuweisen, nämlich die auf dem rechten Ufer der Seine bei 20 km Betriebslänge 5169 102 Fr., d. s. 258 455 Fr. pro Kilometer, die des linken Ufers bei 12 Em Betriebslänge 1 744 895 Fr. oder 115 408 Fr. pro Filometer. .

Verschiedene andere Gesellschaften erscheinen in der Tabelle für 1889 mit 375 km Betriebslänge und 6 698 926 Fr. Einnahmen (608 649 Fr. mebr als 1888) oder 17 864 Fr. pro Kilometer, die nichtkonzessionirten Babnen mit 259 km Betriebsläͤnge, 17 785 Fr. Einnahme (322 757 Fr. mehr) oder 3559 Fr. pro Kilometer.

Die Gesammt - Betriebslänge der französischen Eifenbabnen betrug Ende 1889 33 3899 Em, die Einnahmen L132 167 399 Fr. (G1 676 992 Fr. mehr als 1888), pro Kilometer 34 423 Fr. (1750 Fr. oder 5, 36 Cυάä mehr als 1888).

Nach . des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den biesigen Standesämtern in der Woche vom 6. Juli big inkl. 12. Juli er. zur Anmeldung gekommen! 300 Gbeschließungen, 877 Lebendgeborene, 30 Todtgeborene, 669 Sterbefälle.

Lite ratur.

S Soeben ist im Verlage von C. Hirzel in Leipzig (1390) er= schienen der dritte Theil des Werkes; Erinnerungen aus dem Leben des General-Feldmarschalls Hermann von Boyen“‘. Aus seinem Nachlaß im Auftrage der Familie heraus. gegeben von Friedrich Nippold. Mit Namen verzeichniß. Abdruck einer Denkmuͤnze und mehreren Karten. Mit diesem 700 Seiten starken Bande, welcher den Zeitraum vom Bündniß von Kalisch bis zur Leipziger Schlacht umfaßt, liegt endlich der Deffentlichkeit ein Driginalwerk vor, welches eine alte Schuld der vaterländischen Ge— schichtsschreibung tilgt, eine bislang empfindlich füblbare Lücke der neueren Geschichtsforschung füllt und nach dem Urtheil unseres großen Kaisers Wilbelm J. einem Manne ein Denkmal setzt, der in vorderfter Reihe die Grundlagen mitgelegt hat, auf denen wir seitdem weiter gebaut haben, der aber leider oft und viel ver⸗ kannt worden ist'. Der Umfang des vorliegenden dritten Theils ist durch den Abdruck der sämmtlichen von dem Verfasser persönlich ausgewählten, dem Text als zuverlässige Unterlagen dienenden Ur⸗ kundenstücke freilich recht groß geworden. Aber gerade in der Aus wahl der Beilagen (38), welche der Herausgeber dem einzigen Sohne des Feldmarschalls von Boven dankt, dessen stilles, werthoolstes Familienbesitztbum sie bildeten und zu welchen der Text dieses Bandes einfach nur den verbindenden Faden bildet, zeigt sich recht der bistorische Sinn des verdienstvollen Feldmarschalls, welcher wie einer unserer kompetentesten Historiker mit Recht bejengt hat neben seinen außergewöhnlichen Verdiensten als Soldat kaum weniger zu einem Kulturhistoriker ersten Ranges veranlagt war. Die meisten Beilagen sind nach dem bis dahin noch unveröffentlichten Driginalmanusfript, sogar unter Wahrung der eigenthümlichen Orthographie (gemäß ausdrücklicher Bestimmung des Erblassers), abgedruckt und bisher völlig unbekannt. Die wenigen, welche anderwärts schon gedruckt waren, sind wie das Beispiel des im J, Bande angeführten Volksfreund' von 1808 gezeigt hat so gut wie unzugänglich geworden. Der unschätzbare Werth aller dieser Beilagen unterliegt keinem Zweifel. Sogar die trockenen Zablen und Daten der Beilagen dieses dritten Band 3 werden sich als köstliche Zeugnisse des Geistes bekunden, welcher den darniedergeworfenen preußischen Staat von der Fremdherrschaft befreit und damit zum zrocher de bronze“ des werdenden Deutschen Reichs gemacht hat. Wenn wir uns auch nicht verheblen, daß für den großen Leserkreis, den die beiden ersten Bände bereits gewonnen nur ein Theil der Beilagen von allgemeinem Interesse ißE, so kann doch die Bedeutung der neu erschlossenen Quellen für die Vorbereitung und Durchführung des Befreiungskrieges und die Vorgänge und Zustände des Waffen⸗ stillltandes, deren Kenntniß bis dahin nur immer eine bruchstuüͤckweise war, von Niemandem untersckätzt werden. Nicht minder wichtig ist die Mittheilung derjenigen Aktenstücke welche die Gneisenau⸗ Biographie ergänzen. Läßt sich doch erst durch den jetzt möglich zewordenen Vergleich vollständig überschauen, von welcher Tragweite es gewesen, daß die beiden Generalstabs⸗

der schlesischen und der Nord Armee Hand in

und a des von auf Antrag des Direktorꝛ der Geheimen Staatsarchive der Entscheid getroffen, die nöthigen Vorbereitungen für eine Biographie Boven's zu veranstalten. Gewiß dürfen wir darin eine schöne Frucht erblicken, welche die Veröffentlichung dieser Erinnerung“ bereits gezeitigt bat. Garnison⸗ Geschichten von H. Ferschke. Mit 73 Illustrationen von Chr. Speyer. In fachigem Umschlag 2 , geb. 3 66 (Verlag von Carl Krabbe in Stuttgart). Dem Gebiet der Militärhumoreske, das dieser Verlag mit Vorliebe und Erfolg pflegt, zugehörig, entbalt das elegant ausgestattete Büchlein eine Reihe offenbar dem Leben abgelauschter Scilderungen aus jener kleinen, bunten Welt, die heute noch im Mittelpunkt des allgemeinsten Interesses stebt; kleine anspruchslose Skizzen mit meist schalkbafter Pointe, an denen sich der Fachmann wie der Laie wohl gern ein Stündlein ergötzt. Von großem Talent zeugen die 73 in den Tert gestreuten Illustrationen des Münchener Kunstlers sowie die berden von ibm hertührenden Buntdrucke auf dem Uafchlag. Was die rea— listische, mit außerordentlicher Pünttlichkeit und ficherer Charakteristik durchgefübrte Darstellung spezsell militäriscker Typen betriff!, stebt Chr. Spever heute in erster Reihe der modernen Illuftratoren, und gerade seine Kunst dürfte ein Wesentliches zur Verbreitung des hübschen Buches beitragen.

Die am 19. Juli erschienene Nr. 2455 der Illustrirten Zeitung (J. J. Weber in Leivzig) enthält folgende Abbildungen: Vom 19. Deutschen Bundesschießen in Berlin. J Abbildungen. Kaiser Wilbelm's Nordlandsfahrt: 3 Abbildungen Nach Zeichnungen von Otto Sinding. Der Empfang am Landungsvlatz in Christiania am 1. Juli. Das deutsche Geschwader, von norwegischen Dampfern begleitet, den Christianiafjord hinauffahrend. An' der Referenten Tribüne am Landungeplatz in Christiania am 1. Juli. Dorothy Tennant, die Gattin Henty Stanley 's. Adolf Ebert, F am 1. Juli. Von der Land- und Forstwirthschaftlichen Ausste llung in Wien: Das Viererzugwettfahten von Preßburg nach Wien (Ankunkt am Ziel). Otiginalseichnung von M. Ledeli. Karl Maria von Weber's Denk— mal in Eutin.

Handel und Gewerbe.

Rerlin. 18. Jun. (Amtliche Preisfeststel lung für Butter, KRäse und Schmalz) Butter: Hof. und Genossen- schaftsbutter I. S5 88 S6, Ha. Si-S4 6, IIa. , 20. abfallende 70—- 75 ½é, Land, Preußische 76— 73 6, Netzbrũcher O 73 M, Pommersche 70-73 M, Polnische 70–- 73 „4, Baxverische Sennbutter “, do. Landbutter —— 4, Schlef. 75-73 4, Balizische 6 7— 710 ½ Margarine 40- 70 SM Köfe: Schweizer, Emmenthaler 90-35 44, Baverischer 70–- 75 , do. Oft und We preußischer, La. 70 - 75 M6, do. 2a. 60-65 S, Holländer 80 . S0. M, Limburger 42—= 45 M6 Quadratmagerkäse 15- 35 M Schmal: Prima Western 17 0, Ta. 39,060 M, reines, in Deutsch⸗ land raffinirt 43 45 6„½é, Berliner Bratenschmal; 45 = 418 7 Fett, in Amerika raffinirt 37,0 6, in Deutschland rafsinirt I— 43 66 Tendenz: Butter: Auswärtige Berichte beeinflußten den Markt. Schmalz; unverändert.

Vom oberschlesischen Eisen⸗ und Metallmarkt berichtet die Schles. Ztg.: Die andauernd lustlofe Haltung des Walzésenmarktes hat den oberschlesischen Rohesfenmarkt insofern beeinflußt, als mit der Herabsetzung des Konventionspreises für Stabeisen auch die Robheisenvreise eine Ermäßigung erfuhren. Dem Absatze nach erlitt die Produktion der Hoböfen keine Veränderung, da dieselbe eben nach Scalenpreisen verschlossen ist, und liegt böchstens keine Veranlassung vor, neben der inländischen Erjeugung noch Roheisen aus dem Grenzgebiet heranzuziehen. Die Zahl der im Betriebe stebenden Hoh⸗ öfen ist daher dieselbe geblieben wie im J. Quartal und ist auch in der Zu⸗ fuhr von in⸗ und ausländischen Erzen kein Abbruch gescheben; nur die Anfuhr von Schlacken hat sich etwas gemindert, nachdem die Schlacken⸗ lager älterer Hüttenplätze so ziemlich ausgeräumt sind. Zur Er⸗ schließung der Erjlager bei Georgenberg baben die dortigen Berg autreibenden sich zur Anwendung des Pötsch'schen Gefrier⸗ verfahrens entschließen müssen, um die Schächte durch die tertiären Schwimmlandmassen hindurch zu treiben. Für Gießereirobeisen wurde b. 50 7, 00 - 8, 0 M gefordert, für gewöhnliches Puddelroheifen werden So 650 * gejahlt, für gewöhnlichen Hobofen⸗ herdguß sind 7,60 AK ju erreichen. Für die Waljwerte