.
. — ö
Staaten die Berliner Volksküchen stets als nachahmungswerth und musterhaft gepriesen werden, weil in diesen die Güte des Essens Hung habe, alloholartige Getränke entbehrlich u machen. In dieser
rwägung und in der, daß der Kaffee als Getränk bei und nach dem Essen sich in den Voltsküchen so eingebürgert, daß vom 1. Ja⸗ nuar bis 1. Juli d. J. 160 189 Becher Kaffee verkauft und daß die Velksküchen 24 Jahre ohne Bier bestanden haben, in Erwägung ferner, daß „die den Volkeküchen so. unentbehrlichen Chrendamen sich bei Bierausschank zum Theil zurückziehen würden. wurde der Antrag zurückgezogen und beschlossen, vor dem 25 jährigen Jubiläum des Vereins im Juni 1891 nichts an der Praxis der Volkeküchen ju verändern. Dies schien um so mehr geboten, als noch in keinem Jahre die Volksküchen so stark besucht waren wie in dem laufenden. Trotz der gesteigerten Fleischpreise vermochte der Verein seine Portionenpreise innezuhalten. In den 14 Volksküchen und den zwei ju dem Verein gehörenden Frauen-Speiseanstalten wurden vom 1. Januar bis 1. Juli verabreicht: Mittags“ portionen 5l 947 ganze à 25 3, S277 456 halbe à 16 8, 160 189 Becher Kaffee und Milch à 5 3. Abendpor tionen in der Zeit
vom 1. Januar bis 31. März 60 916 à 10 3 Wurst und Kartoffeln,
76 (C44 à 8 3 Hering und Kartoffeln, 107 049 à 6 3 Suppen, 46 209 Becher, Kaffee und Thee 4 5. 3. In den beiden Frauenküchen betrug der Konsum 61 760 Portionen Suppe, Fleisch, Gemüse und Kaffee. Die Unterstützungskasse des Vereins, die aus Geschenken besteht und außerhalb des Betriebes steht, vertheilte gratis im 1 Semester: 2045 ganze, 4291 halbe Por⸗ tionen; hierbei sind eine Anzahl eingerechnet, welche von anderen Wohlthätigkeits vereinen angewiesen wurden, namentlich auch diejenigen aus der Bianea⸗Stiftung, zu welcher ein wohlwollender Mitbürger zur Kräftigung armer Frauen die Mittel hergiebt. Das Polizei⸗ gefängniß entnahm aus der 11. Volksküche k 13 692 halbe Portionen. Der Gesammtkonsum in den erliner Volksküchen betrug demnach im ersten Halbjahre 1890 1410 628
Portionen.
Aus Köln, 2. September, meldet W. T. B.:; Seitens des hiesigen Lokal⸗Comitss zum Zweck der Errichtung, eines National⸗Denkmals für den Fürsten von Bismarck in der Reichshauptstadt wurden heute dem Central⸗Comits in Berlin als zweite Rate 160 000 M überwiesen. ⸗
Ferner meldet W. T. B. aus London: Die von dem hiesigen Zweig Comits unter den in England lebenden Deutschen zum Zweck der Errichtung eines Nattonal-‚Denkmals für den Fürsten von Bismarck veranstalteten Sammlungen sind nunmehr beendet worden. Das Gesammtergebniß, welches dem Central-Comits in Berlin überwiesen ist, stellt sich auf 32 000 M
Ueber Hochwasser und Ueberschwemmungen bringt W. T. B.“ folgende neue Meldungen: Aus Bern unterm 1. September: Die Rheinbrücken bei Diessenhofen, Stein und Konstanz sind wegen Hoch— wassers für Dampfschiffe nicht mehr passirbar. In he dessen sind die Dampfschiffahrten zwischen Diessen⸗ ofen und Konstanz eingestellt. Bei Visp im Kanton Wallis ist in Folge eines auf das Geleise gestürzten Felsblockes heute ein Zug entgleist, doch ist Niemand verletzt.
Ferner aus Rorschach unterm heutigen Tage: Die Ueber— schwemmung nimmt, da es unaufhörlich weiterregnet, stündlich an Ausdehnung zu. Der Boden scee ist auf der Strecke von Bregenz bis Romanshorn aus seinen Ufern getreten. Hier in Rorschach sind die Eisenbahnlinien theils unter Wasser gesetzt, theils unterspül't. Die Landung der Schiffe ist mit Gefahren berknüpft. In den überschwemmten Dörfern des Rheinthales müssen die Be wohner sich in die höheren Stockwerke flüchten, wohin auch das Vieh geschafft wird. Das Elend ist unbeschreiblich, zumal auch an Trinkwasser Mangel eintritt.
Pots dam, 1. September. Dem „Dtsch. Tagebl.“ wird ge⸗ schrieben: Die scharfe Ecke an der Jäger ⸗Allee, wo bekanntlich Se. Majestät der Kaiser mit Sr. Hoheit dem Erbprinzen von Meiningen am ersten Pfingstfeiertage einen Unfall mit
Wetterbericht vom 2. Septem ber, Morgens 8 Uhr.
Stationen. Wetter.
Maskenball.
Bar. auf 0 Gr u. d. Meeressp red. in Millim
Temperatur
Mullaghmore Regen Anfang 7 Uhr.
Aberdeen. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. aranda.
t. Petergb. Moskau ...
Gorł,. Queeng⸗ town ...
heiter halb bed. Nebel
wolkenlos
— — — d d —
wolkig 769 heiter k vlt 768 mburg .. 770 winemünde 1767 Neufahrwasser 765 Memel ... 765 aris... J7I7I ünster... 770 Karlsruhe. 770 Wiesbaden 770 k. . 3. emnitz .. Berlin.. 767 Wien.... 760 Breslau 1.63 Ile d' Aix .. 772 Niza .... 761 Trieft ... 7560 sti
1) Nachm. Regens chauer.
Uebersicht der Witterung. . Ein barometrisches Maximum über 770 mm liegt
wolkenl. i)
wolkig Stuart.
wolkenlos wolkenlos
Regen Anfang 7 Uhr.
heiter wolkenlos
Seel ee oder de — — — d L — — — D
Südost⸗Europa. Bei meist schwacher nördlicher Luft⸗ bewegung ist das Wetter in Deutschland kühl und vorwiegend trübe, nur in den nordwestlichen Gebiets⸗
meldet 29, München 56 mm Regen. Deutsche Seewarte.
Theater⸗Anzeigen.
Nönigliche Schauspiele. Mittwoch: Opern- haus. 162. Vorstellung. Der fliegende Holländer.
Romantische Oper in 3 A kten von Richard Wagner. Contert-Park. Mittwoch: Zum 12. Male mit durchaus neuer Austattung: Die Puppenfee. Pantomimisches! Coburg. Anfang der Vorstellung um 7 Uhr.
In Scene gesetzt vom Ober⸗Regiffeur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Sucher. Anfang 7 ÜUhr.
Direktion: Hr. Steinmann. Anfang 7 Uhr.
bedeckt Schauspiel haus. 168. Vorstellung. Don Carlos, Infant von Spanien. Trauerspiel in 5 Auf⸗ zügen von Schiller. Anfang 7 Uhr. burg. Mittwoch; Zum 117. Male: Marquise.
— Lustspiel in 3 Akten von Sardou. In Seene Arthur Voltolini (Berlin —-Wien). — Irl.
. BDeutsches Theater. Mittwoch: Das Winter · bedeckt märchen. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Der Richter von Zalamea. Freitag: Das Wintermärchen.
wolkig Sonnabend: Hamlet.
wollig Tessing — Theater. Mittwoch: Ein Bolts beiter feind. Schauspiel in 5 Akten von Henrik Ibsen. 15. Male: Der Dorfteufel. ; 3 Abtheilungen und einem Vorspiel von Terd. Nes⸗ , i e fg a eienr e nr orletztes Großes Volksfest zu halben Kassenpreisen. ; . , Sommergarten: Großes Concert. Geboren: Ein Sobn: Hrn Bernhard Nißle Irren, ,, . . . bir lan umination des ganzen arten ⸗Etablifsements. 3 Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 77 Uhr. (Wedel) — Hrn. Dom - Pächter Ernst Ziepult Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Regen Donnerstag: Nene Zeiten.
eh Freitag: Die Ehre.
ö 9 Sonnabend: Zum ersten Male: Margot. Lust⸗ ede spiel in 3 Akten von Henri Meilhac.
Regen Wallner - Theater. Mittwoch: gum 90. Male: Manmsell Nitonche. Vaudeville in 3 Akten und 4 Bildern von H. . M. . en * ,,,. 74 r, f r Donnerstag: Erstes Wiederauftreten von erese 145. Male: Der Goldfuchs über der Nordhälfte Frankreichs, barometrische De⸗ Biedermann nach ihrem kontraktlichen ÜUrlaub— ; ; i
pressionen unter 760 mm über Nordwest-⸗ und Mamsell Nitouche. s Ketten, von I Ebkard, Jacgbfon und „zog, Gly.
,, , Victoria Theater. Mittwoch: Zum 9. Male: eilen Perr eitere. Witterung. Friedrichshafen Mit gänzlich neuer Ausstattung. Die Million oder r5. Roth. VivJat Imperator. Modernes Ausstattungs⸗ MJ
stück in 12 Bildern von . Mogzkowski und . — — —— — — Rich, Nathanson, NMusit von G. von Gredelue. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Triedrich⸗Milhelmstãdtisches Theater und
dem Fuhrwerk erlitt, ist jetzt abgerundet worden, auch der dort stehende Prellstein wurde entfernt.
Köslin. In den Städten Stolp und Lauenburg sind nunmehr die neuerbauten Schlacht häuser soweit gefördert, daß ihre Benutzung in der nächsten Zeit erfolgen soll.
Da hl a. d. Vollme, 31. August. Unter großem Andrang des nach Tausenden zählenden, aus dem Kreise Hagen und aus allen Kreisen des Regierungsbezirks und aus ferneren Gegenden herbei⸗ geströmten Publikums sowie zahlreicher Krieger,, Turn und Gesang / vereine fand heute, laut Mittheilung der Dortm. Ztg.. hierselbst die Enthüllung des Kaiser Friedrich ⸗Denkmals statt.
Eisenach, 31. August. Die. Gesellschaft für Ver⸗ breitung von Volksbildung hält, W. T. B.“ zufolge, hier ihre diessährige Ja hresversammlung ab. Nach geschãftlichen Mittheilungen wurde heute über Hauswirthschaftsunterricht verhandelt.
Vom Südharz, 29. August. Aus Ellrich wird der Magd. Ztg. berichtet, daß durch den Ausbruch der alten Wa s serh olde in der Gräflich Stolberg⸗Wernigeröder Steinkohlengrube bei Sülz hayn sämmtliche Fische der Sülze und der Zorge von der Ein mündung der Sülze bis binab nach dem 6 km entfernten Niedersachs⸗ wersen getödtet worden sind. Die schönsten Forellen sind centner · weise aufgelesen worden. Die Fischerei in diesen Harzbächen dürfte auf Jahrjebnte hinaus schwer geschädigt sein.
Wien, 1. September. Auf der Franz⸗Josef⸗Bahn fand, laut Meldung des W. T. B.“, heute vor Nußdorf in der Nähe Wiens eine Zugent gleisung statt. Drei Wagen sind umgestürzt; zwei Personen sollen schwer, sieben leicht verletzt worden sein. Das Verkehrshinderniß ist bereits beseitigt.
Rom, 31. August. W. T. B.‘ meldet: In Folge eines Cyclons stürzten in For modizoldo vier Häuser ein, wobei achtzehn Personen getödtet wurden. Drei Personen befinden sich noch unter den Trümmern.
Genf, 30. August. Wie bereits in Nr. 206 und 209 des R.“ u. St.- A. mitgetheilt ist, wur de der nebst Begleitung auf den Montblane gestiegene Graf Villan ova vermißt. Nach vielen ver⸗ geblichen Versuchen ist nun, wie die Frkf. Ztg.“ mittheilt, seine Spur entdeckt worden. Er ist mit den ihn begleitenden Führern in eine Gletscherschlucht oberhalb Bionassay gestürzt. — Der italienische Alpinist Sinigaglia wurde, wie bereits in Nr. 209 berichtet, bei der Besteigung des Mont Cervin (Matter⸗ horn) von einem Schneesturm überrascht und sammt seinen beiden Führern Garrel und Gorret zwei Tage lang in einer Hütte blockirt. Da ihnen die Lebensmittel ausgingen, suchten sie durch das Val Tournanche herabzusteigen. Nach unerhörten An⸗ strengungen glaubten sie sich gerettet, als Garrel liegen blieb, um nicht wieder aufzustehen. Sinigaglia und Gorret kamen in schreck⸗ lichem Zustande unten an; Gorret hat beide Hände erfroren. Garrel war einer der renommirtesten Bergführer; er hat die amerikanischen Anden und die schwierigsten Alpengipfel bestiegen.
Athen. Ueber den bereits in Nr. 204 des „R. u. St⸗A.“ telegraphisch gemeldeten großen Waldbrand wird der „Post“ ge⸗ schrieben:; Am 20. August geriethen die vier Anhöhen, in der Um⸗ gebung Athens. Parnes, Helicon, Pentelicon und der Hymettos fast alle nach und nach in Brand, bis Athen am Sonn abend von einem Feuerkranze umlodert war. Entstanden war das Feuer, wie man vermuthet, im Walde des Dionysos, an den Ab— hängen des Pentelieon. Unglücklicherweise herrschte in Attica ein so heftiger Wind, daß man sich auf den Straßen Athens kaum auf den Füßen halten. konnte., Kein Wunder daher, wenn der Brand mit Riesenschritten sich ausbreitete. Eine Zeit lang schien es, als ob die Schlösser in Tatoi dem Feuer zum Opfer fallen müßten, und bereits waren alle Vorbereitungen getroffen, das Werth⸗ vollste in Sicherheit zu bringen. Von Donnerstag Mittag bis Sonn
Schauspielhaus. 167. Vorstellung. Der Sturm. Divertissement von Haßreiter und Gaul. Musit Zauber Komödie in 5 Aufzügen von Shakespeare. von Jos. Beyer. Arrangirt von J. Haßreiter, Am Lande Augstellungg⸗ Part Nach A. W. v. Schlegel's Uebersetzung. Musik von W. Taubert. Tanz von G. Eraeb. In Scene gesetzt Kapellmeister Knoll. Vorher: vom Direktor Dr. Otto Devrient. Musikalische Leichte Kavallerie. Komische Operette in 2 Akten von C. Costa. Musik von Fr. von Supps. Regie: Donnerstag: Opernhaus. 163. Vorstellung. Ein Hr. Binder. Dirigent: Hr. Kapellmeister Federmann.
Oper in 4 Aufzügen von Verdi. Donnerstag: Die Puppenfee. Vorher: Leichte nm mmm mm mmm, Deutscher Text von Grünbaum. Tanz von G. Graeb. Kavallerie.
gesetzt von Sigmund Lautenburg.
der Vorstellung? Uhr.
Belle Alliance · Theater.
teilhae und A. Millaud. Mustk Adolph Ernst Theater.
Franz Roth. Anfang 74 Uhr.
A. Raida. Ballet
K. K. Hofballetmeister aus Wien. ; Nen, einstadirt: wissenschaftlichen Theater.
Die neuen Deko⸗
rationen sind aus dem Atelier der Herren Hartwig, — Frl. Albertine Lesealle mit Hrn. Dr phü.
Hinze u. Harder. Anfang 743 Uhr. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
R roll's Theater. Mittwoch: Das Glöckchen . BVerliner Theater. Mittwoch: Maria Stuart. . ö
e Donnerstag: Die Räuber. Bei günstigem Wetter vor und nach der Vor- wolkig Freitag: 1. Abonnements = Vorstellung. Maria stellung,ů Abendg be brillanter eiektr. Beleuchtung
des Sommergartens Großes Concert, Anfang bt,
Mittwoch: Zum Dorfkomödie in
Couplets theilweise von G. Görß. Musik von
In Vorbereitung: Unsere Don Juans. Gesangs⸗ posse in 4 Akten von Leon Treptow. Couplets
Thomas-Theater. Sonnabend, den 6. Sep⸗
tember 1890: Eröffnungs ˖ Vorstellung. Fest⸗Ouverture von Gustav Steffens Zum ersten Male: Der Alpenkönig und der Menschenfeind. Romantisches Volksmärchen in 3 Akten von Ferdinand Raimund, Musik von Wenzel Müller. In Scene gesetzt vom und die Juhaltsangabe zu Nr. 5 des öffent⸗
tag früh wüthete der Brand, der zuletzt nur bei Pentelicon sich über eine Strecke von 20 Tausend Morgen ausgebreitet hatte. Die Hitze in Athen selbft war in diesen drei Schreckengtagen so gewaltig, daß man vermeinte, in einem Kesselhause zu athmen. Der Himmel war von einem gelblichen Dunst überzogen, durch den die Sonne nur matt zu dringen vermochte. Obwohl die Stadt vier Meilen von dem Brandherde entfernt liegt, entsandte dieser doch seinen glühenden Regen von verkohlten Blättern und kleinen Zweigen uͤber den Hügel Lycabettos hinweg nach Athen. — Die Königliche Familie und mit ihr Kgiserin Friedrich und ihre Töchter begaben sich am Sonn= abend zu Pferde nach der Brandstätte. Von einem Hügel aus beob ˖ achteten sie zwei Stunden lang das Schauspiel. Zur Bewältigung des Feuer war die gesammte Athener Garnison aufgeboten worden, in der Nähe der Hohen Herrschaften arbeiteten allein an fünfbundert Soldaten. Als der Hof nach etwa zwei Stunden sich nach Tatoi wieder zurückbegab, blieb Prinz Georg allein auf der Brandstätte und bet beiligte sich selbst an der Arbeit. Die verbrannten Wälder waren nicht allein durch ihren Holzreichthum ausgezeichnet, sondern auch durch die zahl reichen Bienenstöcke, die natürlich durch das Feuer vernichtet worden sind. Für die Rettungsmannschaften fehlte es bei der Katastrophe nicht an höchst kritischen Momenten. So hatte sich eine Abtheilung von 100 Soldaten zu tief in den Wald hineingewagt und war rings vom Feuer umschlossen, als sich noch im letzten Moment ein schmaler Ausweg zeigte, auf dem sie der Gefahr entgingen. Versengt und mit Brandwunden bedeckt sind mehrere Soldaten worden. Von verbrannten Menschen hat man bisher nur eine Frau gefunden. Thiere dagegen sind der Katastrophe in großer Zahl zum Opfer gefallen.
(F) Stockholm. Aus Wis by auf Goth land wird folgen⸗ des, durch Linienstörung verspätete Telegramm veröffentlicht: Am Dennerstag Vormittag um 10 Uhr zog ein furchtbarer Cyklon über Wisby. Der Regen goß in Strömen; die See kochte. Dach⸗ ziegel tanzten in der Luft, Bäume wurden umgeworfen, Getreide⸗ schober zerrissen und hunderte von Fensterscheiben zerstört. Die im äußeren Hafen liegenden Schiffe Düppel“, Orvar Oed‘ und „Prinz Adalbert‘ sprengten ihre Ankerketten, letzteres trieb auf Grund. Strandungen werden befürchtet. Der Telegraph und das Telephon waren während drei Stunden unbrauchbar.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Tölz, 2. September. (W. T. B.) In Begleitung des Vorsitzenden des Aufsichtsraths der Ostafrikanischen Gesellschaft, von der Heydt, ist heute Dr. Peters hier eingetroffen, um den Dirigenten der Kolonial⸗Abtheilung, Geheimen Legations⸗ 2 . zu besuchen und mit ihm über koloniale Fragen zu berathen.
New⸗Nork, 2. September. (W. T. B.) Wie eine Depesche des „New Hork Herald“ aus Guatemala meldet, ist gestern gegen den dortigen Vertreter der Vereinigten Staaten Mizner durch die Tochter des Generals Barrundia, Christine Bar⸗ rundia, ein Attentat versucht worden. Das Mädchen trat auf den am Schreibtische sitzenden Gesandten zu, beschuldigte den⸗ selben, die Ursache des Todes ihres Vaters zu sein und feuerte hierauf einen Revolver gegen denselben ab. Der Gesandte blieb unverletzt. Christine Barrundia wurde verhaftet. Ihre Mutter, die Wittwe des Generals Barrundia, hat vom Präsidenten Harrison telegraphisch Entschädigung verlangt.
New⸗York, 2. September. (W. T. B.) Bei den Staats⸗ wahlen in Arkansas haben die Demokraten mit noch größerer Majorität als bei den Wahlen von 1888 obgesiegt.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Nrania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. ge,. Lehrter Bahnhof). Dirigent: vr. Geöffnet von 12 —11 Uhr. Tä 6 Vorstellung im j. Näheres die Anschlag⸗
jettel. —
Familien⸗Nachrichten.
Residenz - Theater. Direltion Sigmund Lauten · Verlobt: Frl. Agnes Börner mit Hrn. Heinrich
Kruse (Berlin). — Frl. Anna Gehrs mit 6. Martha Sachs mit Hrn. Ernst Hintze (Berlin).
Rich. Müller (Straßburg — Berlin). — Frl. Martha Gränert mit Hrn. Heinrich Randow (Rostock— Güstrow). — Frl. Therese Wellert mit Hrn. Emil Mieritz (Appelhagen — Trollenhagen). — Frl. Sophie Japp mit Hrn. , ,. Fries (Belau — Kiel. — Frl. Martha Vollrath mit Hrn. Bruno Benecke (Sangerhausen —-Nordhausen). — Irl. Anna Dressing mit Hrn. Heinrich Wilker (Wehren dorf Hamburg).
Verehelicht: Hr. Max Hähle mit Frl. Luise Wurmseider (Chemnitz). — Hr. Gustav Beckmann mit Frl. Elisabeth Calom (Bielefeld). — Hr. Gerichts ⸗ Assessor Adalbert Hoffmann mit Frl. Anna Fritsch (Breslau). — Hr. Karl Haensch jun. mit Frl. Klara Jenssen (Rostock). — Hr. Eugen Bohnen mit Frl. Frida von Schultzendorff (Berlin).
(Berlin),. — Hrn. Hauptmann Lehmann (Köslin). Hrn. Hermann Voß (Loitz). — Hrn. W. Stein
(Ueiechow b Sulmiereyce). — Eine Tochter: Hrn. J. Steinhart (Bergedorf). — Hrn. Paul Stümer ( Berlin). ;
Mittwoch: Zum Gestorben: Hr. Oberst z. D. Hermann von Gesangsposse in
Rosenberg (Görlitz). — Hr. Johann Heinr. Lesnau (Hamburg). — Hr. Rentier Fritz Heldt (Berlin). — Hr. Hermann Jahn (Berlin).
Redacteur: Dr. H. Klee.
Verlag der Expedition (Scholy.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstalt, Berlin 8W.. Wilhelmstraße Nr. 3.
Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),
Berlin:
Direktion? Julius Fritzsche. Sber-Regisseur August Kurz? die vollstuͤnbis neue lichen An iger ¶ ommanditgesellschaften auf
Ausstattung an Dekorationen von Lütkemayer in Aktien und
ktiengesellschaften) für die Woche vom 25. bis 30. August 1890.
M 211.
Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1890.
Berlin, Dienstag, den 2. September
—
Deutsches Reich.
Dien stanweisung,
betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit i dem südwestafrikanischen ß ö
Zur Ausführung der Verschriften der Kaiserlichen Ver— ordnung vom 10. August 1890 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 171) über die Ausübung der Gerichtsbarkeit in dem südwestafrikanischen Schutzgebiet wird auf Grund des 8§. 11 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (Reichs⸗ Gesetzbl. 1888 S. 75), Folgendes bestimmt:
§. 1. Personen, welche der Gerichtsbarkeit unterliegen. . (8u den S5. 1 und 2 der Verordnung.) Die Gerichtsbarkeit in dem Schutzgebiet erstreckt sich nach . Richtungen auf einen weiteren Kreis von Personen als ie Konsulargerichtsharkeit. Der ersteren sind unterworfen:
1I) nicht nur Reichsangehörige und Schutzgenossen, son⸗ dern auch Ausländer; ausgenommen sind nur Eingeborene (vgl. S. 2 der Verordnung), soweit sie nicht durch die von dem Kaiserlichen Kommissar mit Genehmigung des Reichskanzlers e . Bestimmungen der Gerichtsbarkeit unterstellt w
2) nicht nur alle Personen, welche im Schutzgebiet wohnen oder sich dort aufhalten, sondern auch solche . e deren, ohne daß sie dort Wohnsitz oder Aufenthalt
aben, ein Gerichts stand nach den zur Geltung kommenden esetzen begründet ist (z. B. in den Fällen der §§. 24, 29, 31, 32 der Civilprozeßordnung).
8. 2. Gerichtsbehörden. 858. 2, der
.
anzuwenden. Y Die Gerichtsbehörde zweiter Instanz hat in den von ihr ausgehenden Schrifistücken
a. in den unter 12 bezeichneten Fällen (5. 7 Absatz 1, §. 13, Absatz 1 der Verordnung) die Bezeichnung als:
„Kaiserliches Obergericht des südwestafrikanischen Schutzgebietes“
b. in den unter 16 bezeichneten Fällen die Bezeich⸗ nung als
„Kaiserlicher Ober⸗Richter des südwestafrikanischen
Schutzgebietes“
anzuwenden.
3) l Ausübung der Gerichtsbarkeit zweiter Instanz ist der Kaiserliche Kommissar ermächtigt. Die Gerichtsbarteit erster Instanz wird durch die vom Reichakanzler ermächtigten Personen ausgeübt.
Für den Fall der Behinderung des zur Aus— übung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten gilt der zur allgemeinen Vertretung desselben durch Anordnung des Reichskanzlers berufene Beamte auch als zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigt. Es ist jedoch zu beachten, daß in der höheren Instanz kein Richter mitwirken darf, welcher in der unteren Instanz bei Erlassung der angefochtenen Ent— scheidung betheiligt war (Civilprozeßordnung 5 41 Nr. 6, Strafprozeßordnung §. 23 Absatz 1). Für den Fall, daß aus diesem Grund oder aus sonstigen Ursachen der allgemeine Vertreter des zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten an der Vertretung behindert ist, ist ein außerordent⸗ licher Vertreter zu bestellen. Die Bestellung erfolgt durch den Kaiserlichen Kommissar oder dessen ordentlichen Vertreter.
Die zur Augübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Personen haben vor Antritt ihres Amts, sofern sie nicht bereits als Kaiserliche Beamte den Diensteid geleistet haben, einen Eid dahin zu leisten:
„Ich 2ꝛc., schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die Pflichten eines Kaiserlichen Richters in dem südwestafrikanischen Schutzgebiet getreulich zu erfüllen. So wahr mir Gott helfe.“
Die Eidesleistung kann auch mittels Unterschreibens der Eidesformel erfolgen. Von der Vereidigung ist dem Reichs⸗ kanzler Anzeige zu machen.
5) Die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit erster Instanz ermächtigten Beamten führen die Dienstanfsicht über die bei der betreffenden Gerichtsbehörde angestellten Beamten und regeln die Vertretung derselben im Falle der Behinderung.
Die Dienstaufsicht über die zur Ausübung der Gerichts— barkeit erster Instanz ermächtigten Beamten wird durch ben Kaiserlichen Kommissar geübt. Die von den ersteren erlassenen allgemeinen Anordnungen, insbesondere über Zustellungen und Zwangavollstreckungen, sind dem Kaiserlichen Kommissar mit⸗ utheilen. Derselbe kann die getroffenen Bestimmungen auf— eben oder abändern, sowie selbst allgemeine Anordnungen Shih eich r , Inhalts auch für die Gerichtsbehörden .
nstanz erlassen.
6) Die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten sind befugt, geeigneten Personen die Erledigung ein⸗ zelner zu ihrer Zuständigkeit gehöriger Geschäfte dauernd oder in bestimmten Fällen zu übertragen. Diese fsten erstreckt sich nicht auf die Ürtheilsfällung, die Entscheidung über Durchsuchungen und Bes lagnahme und Verhaftungen, sowie auf die Ernennung und Beeidigung der Beisitzer und die Zu⸗ lassung zur Rechtsanwaltschaft. — Im Falle einer dauernden
Uebertragung ist die beauftragte Person mittelst Handschlags an Eidesstatt zur getreulichen Erfüllung ihrer Obliegenheiten g verpflichten. Die dauernde Uebertragung hindert den
eamten nicht, jederzeit Geschäfte der betreffenden Art selbst wahrzunehmen.
Der Beauftragte handelt im Namen der Gerichtsbehörde, derselbe ist in den betreffenden Schriftstücken als an Stelle des Beamten handelnd zu bezeichnen.
I Die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten sind befugt, die Abhaltung von Gerichtstagen außer— halb des n, , Gerichtsbehörde anzuordnen.
S) Der Kaiserliche Kommissar ist befugt, polizeiliche Vor— . für das gesammte Schutzgebiet oder für Theile des⸗ elben zu erlassen und gegen die Nichtbefolgung derselben Ge— fängniß bis zu drei Monaten, Haft, Geldstrafe und Einziehung einzelner Gegenstände anzudrohen.
ö Beisitz er.
(Bu den S§. T bis 9 des Gesetzes über die Konsular—
gerichtsbarkeit.)
D. Die Worte, welche der Vorsitzende bei der Beeidigung der Beisitzer an die zu Beeidigenden zu richten hat, lauten:
Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die Pflichten eines Beisitzers des Kaiser— lichen Gerichts des südwestafrikanischen Schutzgebietes sᷣ . (des Kaijerlichen Ober⸗Gerichts des üdwestafrikanischen Schutzgebietes) getreulich zu erfüllen . Ihre Stimme nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben.“
2) Die auf Ernennung und Beeidigung der Beisitzer und deren Stellvertreter sich beziehenden Verhandlungen und Protokolle sind zu besonderen Akten zu nehmen.
Die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten haben Namen, Stand und Staatsangehoörigkeit der von ihnen ernannten Beisitzer und Stellvertreter dem Reichs— kanzler anzuzeigen.
§. 4. Gerichtsschreiber. (Zu §. 10 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit)
I) Als Gerichtsschreiber ist eine hierzu geeignete Person, welche am Amtssitz des zur Ausübung der Gerichts barkeit ermächtigten Beamten wohnen muß, von dem letzteren zu be— stellen. Bei . des solchergestalt bestellten Gerichts⸗ schreibers kann der Beamte die Verrichtungen desselben einer andern geeigneten Person übertragen.
27). Der Gerichtsschreiber hat vor seinem Amtsantritt, die mit den Verrichtungen eines solchen im einzelnen Falle be— ker. Person vor Ausübung derselben einen Eis dahin zu eisten:
„Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und All— wissenden, die Pflichten eines Gerichtsschreibers getreulich zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
3) Wird die . einzelner zur Zuständigkeit des zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten ge⸗ hörenden fe, e. anderen Person übertragen EG. 2 Nr. 6), so kann dieser auch die Bestellung des bei Erledigung des Geschäfts zuzuziehenden Gerichtsschreibers aufgetragen werden. Im Falle der dauernden Bestellung eines solchen Gerichtsschreibers ist derselbe mittels , . an Eides⸗ statt zur getreulichen Erfüllung seiner Obliegenheiten zu ver⸗
pflichten. 85
U Recht anwälte. (Zu §. 11 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit.)
I) Die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten haben ein Verzeichniß der von ihnen zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft zugelassenen Personen zu führen.
2) Die Bedingungen der Zulassung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft sind dem Ermessen des Beamten überlassen. Der Besitz der Reichsangehörigkeit ist nicht erforderlich. Wenn geeignete Personen mit juristischer Vorbildung nicht vorhanden sind, kann der Beamte unter Umständen auch aus anderen Beruféklassen zuverlässige Personen, welche die nöthige Ge⸗ schäftskenntniß hesitzen, zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft zulassen. Eine Beeidigung der Rechtsanwälte findet nicht statt.
6. Zustellungen. (Zu den §§. 5 und 6 der Verordnung.)
1) In dem Verfahren vor den Gerichtsbehörden des Schutzgebietes erfolgen die Zustellungen sämmtlich auf Ver⸗ anlassung der Gerichtsbehörde. Dies gilt sowohl von Zu— stellungen von Amtswegen (Nr. 2) als von solchen auf Be⸗ treiben der Parteien (Nr. 3). Der Unterschied zwischen beiden Arten von Zustellungen beruht lediglich darin, daß die letzteren nur dann, von der Gerichtsbehörde veranlaßt werden, wenn die Partei einen auf die Bewirkung der Zustellung gerichteten Antrag gestellt hat, während es bei Zustellungen von ÄAmts— wegen eines solchen Parteiantrages nicht bedarf. Zu dem Antrag einer Partei auf Bewirkung der Zustellung genügt, abgesehen von dem Gesuche um Bewilligung einer öffentlichen . G. 187 der Civilprozeßordnung), eine mündliche
rklärung. Ist das zuzustellende Schriftstlick ein Schriftsatz oder eine sonstige von der Partei ausgehende Erklärung, sö hat die Gerichtsbehörde nach Einreichung des Schriftftücks auch ohne ausdrücklichen Parteiantrag für die Zustellung Sorge zu tragen, wenn aus dem Inhalt des Schriftstücks hervorgeht, daß und wem es zugestellt werden soll.
27) Von Amtswegen erfolgen.
A. in bürgerlichen r, e itigteiten: die Zustellung der Abschrift der Berufungsschrift an die Gegenpartei, sowie die Zustellung aller gerichtlichen Entscheidungen, nicht bloß (wie nach 5. 294 Abs. 3 der Civilprozeßordnung) der nicht ver⸗ kündeten, sondern auch der verkündeten (5. 5 Abs. 1 der Ver— ordnung), insbesondere auch der Urtheile. Ebenso werden Zah⸗ lungs- und Vollstreckungsbefehle dem Gläubiger und dem Schuldner und Beschlüsse, durch welche eine Forderung ge— pfändet oder überwiesen wird, dem Gläubiger, dem Schuldner und dem Drittschuldner von Amts wegen zugestellt (a. a. D.)
Ausgenommen sind nur:
aA. Beschlüsse, welche lediglich die Prozeß- und Sach⸗ leitung einschließlich der Bestimmung und Aenderung von Terminen betreffen, insbesondere auch Beweisbeschlüsse (5. 6 Abs. 2 der Verordnung); bei diesen genügt die Verkündung n . ohne Rücksicht auf die Anwefenheit der Parteien bei erselben; ;
b. Arrestbefehle; die Zustellung derselben an den Gläu⸗ biger erfolgt zwar ebenfalls ven Amtswegen (5. 294 Abs. 3, 09 Abs. Z der Civilprozeßsrdnung), die Zustellung an den chuldner dagegen findet nur auf Äntrag' des Gläubigers statt (G3. 802 Abs. 3 daselbst), damit nicht durch vorzeitige Bekanntmachung des verfügten Arrestes an den Schuldner die demnächstige Vollstreckung des Arrestes in ihrem Erfolge gefährdet werde. Dieses Interesse des Gläu⸗ bigers fällt jedoch weg, wenn derselbe mit dem An— trag auf Erlaß des Arrestbefehls zugleich die Vollstreckung desselben, z. B. durch Bezeichnung des Arrestgegenstandes (der zu pfändenden beweglichen Sachen oder Forderungen u. s. w.) beantragt. In diesem Fall ist anzunehmen, daß mit dem Antrag auf Erlaß des Arrestbefehls auch die Zustellung des— selben beantragt sei, und demzufolge mit dem Arrestbefehl zu⸗ er die . desselben und die betreffende Voll— treckungsmaßregel zu verfügen.
B. in Strafsachen: alle Zustellungen mit Ausnahme der Zeugenladungen im Falle des §. 219 der Strafprozeßordnung;
G. im Konkursverfahren: alle Zustellungen (5. 66, Abs. 2 der Konkursordnung);
D. in Angelegenheiten der nicht streitigen Gerichtsbarkeit: alle vom Gericht ausgehenden Zustellungen; jedoch ist hier eine förmliche Zustellung nur nothwendig, insofern es (3. B. wegen Beginns einer Frist und dergl.) einer Beurkundung der Zustellung bedarf.
3) Auf Betreiben der Parteien erfolgen:
A. in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: die Zustellung von Schriftsätzen Seitens einer Partei an die andere mit Aus— nahme der Berufungsschrift (Nr. ? A) und die Zustellung von Arrestbefehlen an den Schuldner (Nr. 2 Ab);
B. in Strafsachen: die Zustellung von Zeugenladungen
im Falle des §. 219 der Strafprozeßordnung. 4 Auch in dem Schutzegebiet besteht die Zustellung, wenn eine Ausfertigung zugestellt werden soll, in deren Uebergabe, in den übrigen Fällen in der Uebergabe einer beglaubigten Abschrift des zuzustellenden Schriftstücks (5. 156, Rbs. 1 der Civilprozeßordnung). Die . kann aber hier in allen Fällen (nicht, wie nach 8. 156, Abs. 2 der Civilprozeß⸗ ordnung, nur bei Zustellungsn von Amtswegen) durch den Gerichtsschreiber erfolgen (5. 6 Abs. 3 der erordnung). Der Gerichtsschreiber hat bei Zustellungen auf Be— treiben der Parteien die erforderlichen Abschriften (5. 155 der Civilprozeßordnung) auf Verlangen auch anzufertigen.
5) Die Vorschriften über die Person, an welche die Zu⸗
stellung zu erfolgen hat (838. 157 bis 164 der Civilprozeß⸗ ordnung), sind auch in dem Schutzgebiet zu beachten, jedoch . an Stelle der §§. 160, 161 der 8. 6, Abs. 6 der Ver⸗ ordnung. 6) Die S§§. 165 bis 181 der Civilprozeßordnung finden in dem Schutzgebiet keine Anwendung. An ihre Stelle treten die Anordnungen, welche von dem zur Ausuͤbung der Ge— richtsbarkeit ermächtigten Beamten gemäß 8. 5 der Verordnung erlassen werden (oben §. 2 Nr. 5). Diese Anordnungen können für eine einzelne Zustellung mit Rücksicht auf die Umstände des Falls besonders oder allgemein für alle Fälle, in denen nicht etwas Abweichendes bestimmt wird, ge— troffen werden. Dieselben können sich beziehen auf die Personen, durch welche die Zustellungen zu be— werkstelligen sind, und die Uebermittelung der Aufträge an dieselben; auf Ort und Zeit der Zustellungen; auf diejenigen Personen, welchen an Stelle des Empfängers das zuzustellen de Schriftstück bezw. die Abschrift desselben übergeben werden darf, wenn der Empfänger nicht angetroffen wird; auf das Verfahren, wenn keine Person angetroffen wird, an' welche die Uebergabe bewirkt werden kann; auf den Nachweis der erfolgten Zustellung. Ein solcher Nachweis ist stets schriftlich zu den Akten zu bringen (5. 6, Abs. 7 der Perordnung). Bei den An⸗ ordnungen . der Form dieses Nachweises ist zu beachten, daß durch den letzteren festgestellt werden muß, welches Schrift⸗ stück in Ausfertigung oder Abschrift übergeben ist.
7) Zustellungen, welche in einer bei einer Gerichtsbehörde erster Instanz in dem Schutzgebiet anhängigen Rechts⸗ angelegenheit erforderlich werden, aber außerhalb des Bezirks, in welchem die Gerichtsbehörde ihren Sitz hat, zu bewirken sind, sowie Zustellungen in dem Verfahren zweiter Instanz, ie im Wege des Ersuchens (§. 5, Abs. 3 der Ver— ordnung). .
8) Das Ersuchen ist zu richten:
a. bezüglich einer im Schutzgebiet zu bewirkenden Zu⸗ stellung an diejenige Gerichtsbehörde erster Instanz, in deren Bezirk die Zustellung ausgeführt werden soll (88. 158 und 167 des Gerichts verfassungsgesetzes);
b. bezüglich einer im Deutschen Reich zu bewirkenden ,, an den Gerichtsschreiber des Amtsgerichts, in dessen zezirk die Hustellung ausgeführt werden soll (5. 162 des ele , af n e e,
e. bezüglich einer in einem anderen deutschen Schutzgebiet oder im Bezirk eines deutschen Konsulargerichts zu bewirkenden Zustellung an die Gerichtsbehörde des betreffenden Schutz⸗ gebietes bezw. an den betreffenden Konsul;
d. bezüglich einer in einem ausländischen Staat zu be⸗ wirkenden Zustellung an die in §§. 182 — 184 der Civilprozeß⸗ ordnung bezeichneten Behörden und Beamten.
9) Die öffentliche Zustellung erfolgt in den bei den Ge⸗ richtsbehörden des Schutzgebietes anhängigen Rechtsangelegen⸗ heiten nach den Vorschriften in 8§. 186 —– 189 der Civilprozeß⸗ ordnung. 5 kann die Gerichtsbehörde bei Bewilligung der öffentlichen Zustellung einer Ladung anordnen, daß eine Einrückung in . Blätter nichteerforderlich sei (56. 6, Abs. 5 der Verordnung). In einem sölchen Falle gilt die
Ladung als zugestellt, wenn seit der Anheftung des Schrift=