1890 / 220 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Sep 1890 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutschen berücksichtigt wird. Alle die, welche sich mit unserem õst⸗· lichen Nachbarreich beschäftigen, werden in den kurzen Aufsätzen manches Neue und Interessante finden. Wenig in den Rahmen des ganzen Bildes aus Nordrußland paßt ein weiterer Aufsatz über das littauische Volkslied und seine Stoffe. t

Phvosiologische Kennzeichen für Beginn und Ende der Rechtsfähigkeit. Mit Berücksichtizung des Entwurfs eines bürgerlichen , . für das Deutsche Reich. Für Aerzte und Juristen. Von Pr. Hermann Ortloff, Landgerichts Rath in Weimar. Heuser's Verlag (Louis Heuser), Berlin und deipꝛig Der Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich enthält im ersten Theil des zweiten, von den Personen“ handelnden Abschnittes die Vorschriften Über Beginn und Ende der Rechtẽfãhig⸗ keit“, und zwar lautet 5. 3: Die Rechtsfähigkeit des Menschen be⸗ ginnt mit der Geburt und endigt mit dem Tode. Hieran schließt sich in 8 4 Abf. J die Beweis lastsregel: Daß eine Person noch lebe oder toodt sei oder zu einer bestimmten Zeit; gelebt oder nicht mehr gelebt babe, bat,. derjenige zu beweisen, welcher aus der betreffenden Thatfache ein Recht herleitet. Zur Befeitigung der Streitfrage, wann denn physiologisch, gerichtlich medizinisch und juristisch das menschliche Leben des Kindes beginne, ob mit jedem Zeichen eines außerhalb der Mutter noch kurze Zeit fortgesetzten Fruchtlebens, wie z. B. füblbares Pulsiren des Herzens des Neugeborenen, oder wahrgenommene peristaltische Darm- bewegungen, oder Zucken von Gliezmaßen, oder Aufschlagen der Augen, oder ob erst mit dem Eintritt des Luftathmens und der dadurch herror⸗ gebrachten Bewegung des kleinen Kreislaufes, womit die Ab⸗ kängigkeit des Reugeborenen von dem Blutlauf und der Ernä hrung Seitens der Mutter aufhört, das selbsteigene Leben des geboren werdenden oder geborenen, d. h. von der Mutter getrennten, etwa aus dem Scheintod (Asphvxie) zum Leben erwachenden Menschen beginne und zur Hebung aller Zweifel im Fragefalle, wann der Tod etwa physiologisch und gerichtlich⸗medizinisch als eingetreten zu betracht en sei, schlägt der Verfasser folgende Fassung des S. 3 vor: Die Rechtsfähigkeit beginnt mit dem Eintritt des selbstän digen Lebens (durch Luftathmung) eines Neugeborenen und endigt mit dem Tode (durch Aufhören der Athmungs und Herzbewegungen) . Diese Vorschläge finden in der vorliegenden Abhandlung, welche sicherlich nicht verfeblen wird, die Aufmerksamkeit der betheiligten wissenschaft· lichen Kreise auf sich zu lenken, eine geistreiche uad ausführliche Be—⸗ gruͤndung unter eingehender Berücksichtigung der einschlägigen Literatur.

Den vollen Wortlaut der in und ausländischen Gesetze über das Urheberrecht und die internationalen Literaturverträge in über- sichtlicher Zusammenstellung zu besitzen, ist seit langer Zeit der Wunsch der Verleger, Autoren, Juristen und der gebildeten Kreise überhaupt. Diesem Wunsch entspricht das jetzt bei G. Hedeler in Leipzig erschei⸗ nende Werk Gesetze über das Urheberrecht im In- und Ausland nebst den internationalen Literaturverträgen und den Bestimmungen über das Verlagsrecht. Die vorliegende J. Abtheilung (2 M) enthält in deutschem Textabdruck die gegenwärtig geltenden Gesetze der Länder Deutschland, Oesterreich, Schweiz, Frankreich, Italien, Großbritannien, Vereinigte Staaten, woran sich die I. Abtheilung in einigen Wochen schließen wird. Mit Recht ist neuerdings dem Urheberrecht in seinen internationalen Beziehungen erhöhte Aufmerksamkeit zugewendet worden, steht doch mit dem sich von Land zu Land erstreckenden Schutz der geistigen Arbeit auch ein Mehrertrag derselben in engstem Zusammenhang. Die vorerwähnte Textsammlung bietet bei der Wahrnehmung dieses Schutzes nach dem heutigen Stand der Gesetzgebung und bei den Bestrebungen, noch rückstandige Länder zu Verträgen heranzu iehen, eine erwünschte Unterlage. Daneben wird das allgemeine Interesse, welches der 86 . dem Buch einen Platz in jeder rößeren Handbibliothek sichern. . U . ö i, Tasso von Kuno Fische r. Heidelberg, C. Winter's Universitätsbuchhandlung, 1890. 30. Preis 6 * Den beiden beifällig aufgenommenen Goethe-Schriften des geistvoll en Philo- sophen an der Universität Heidelberg über Goethe's Iphigenie (888) und die Erklärung des Goethe'schen Faust (1889) folgt jetzt die vor⸗ liegende dritte über Torquato Tasso, den beiden anderen vollkommen eben ˖ bürtig wegen der ausführlichen Darstellung und des gediegenen Inhalts. Wie die Tragödie Faust vorwiegend aus dem eigenartigen Geiftes, und Gemüthsleben des Dichters erklätt wurde, so versucht Fischer auch den Tasso durch ein genaues Eingehen auf die Geistes⸗ und Herzensgeschichte des Meisters klarzulegen und dergestalt ein allgemein richtiges Verständniß der meisterhaften Dichtung zu eröffnen. In sechzehn Abschnitten über Zeit, Anfänge, Umgestaltung und Vollendung der Dichtung, über die alte und neue Tassodichtung, über die Geschichte Tasso's und dessen Feinde, über die Prinzessin Leonore d'Este, über die Tassolegende, das Goethe sche Schauspiel, die Welt des Goethe'schen Tasso, Alphons den Zweiten, Leonore von Este, Legnore Sanvitale, Antonio Montecatino und Torquato Tasso giebt Fischer die Ergebnisfe seiner auf, genauer Kenntniß der maßgebenden historischen . wie persönlichen Verhältnisse be⸗ ruhenden Forschung in formpollendeter Sprache wieder. Das gesammte Material über den italienischen Dichter ist ebenso geschickt wie das über den deutschen Dichter benutzt und ausgenutzt; die Kunde von der bis in die kleinsten Einzelheiten sich erstreckenden Dicht und Denkweise des größten deutschen Dichters der Neuzeit ist offenbar der geistreichen Kritik und scharfsinnigen Kombination zu Gute ge⸗ kommen. Im zehnten Kapitel wird die Grundidee des Goethe ' schen Schauspiels erörtert. Der wirkliche Tasso erlebt eine schreckliche Tragödie, der Goetbe'sche keine. Hier findet der Verfaffer den schöpferischen Gedanken der Tondichtung, aus dem das ganze Werk hervorging (S. 189). In den Leiden eines großen Dichters lieat die Kraft der Erhebung, die schöpferische Kraft, die zur Heilung gereicht. Goethe's Tasso verkümmert nicht in der Zelle des Armenhospitals, sondern erhebt sich über sein Schicksal ; Und wenn der Mensch in seiner Qual verstummt, gab mir ein Goit zu sagen, daß ich leide. Erst dieses ist der wahre Schluß des Goethe ' schen Tasso“ und zugleich der Grundgedanke, aus dem die Dichtung ent stand (S. 191.) Tasso war ein großer Dichter, der Goethe sche ist ein noch größerer. (S. 4858) Der Feinsinnigen und scharfsinnigen Entwidlung einer anerkannten Autorität werden voraussichtlich viele treue Mitglieder der Goethegemeinde beistimmen. .

Das Staatsrecht des Königreichs Dänemark. Be⸗ arbeitet von Dr. C. Goos, Professor an der Universität Kopen bagen, und and. jur. Henrik Hansen in Kopenhagen. Freiburg im Br., 1888, Atademische Verlags handlung von J. C. B. Mobr (PY. Siebech. gr. 8 u. S. VII u. 169. Preis 5 66 Die Ver⸗ fasser, dieset als zweiter Halbband des fünften Bandes von Mar- quardsen's Handbuch des öffentlichen Rechts erschienenen Bearbeitung vom Staatsrecht des Königreichs Dänemark haben über das Maß und den Umfang der getheilten Arbeit keine Andeutung ge⸗ geben. Anerkannt muß werden, daß die Gesammtdarstellung bei Knappheit der Form gleichmäßig tüchtig und über⸗ sichtlich ist. In fünf Abschnitten wird der Gegenstand behandelt, nämlich die Staatsgrundlagen, die Inhaber der Staate zwalt, die Staatefunktionen, die Staatszwecke und die

ebenländer. Hier sei gleich bemerkt, daß ein gründlicher

Kenner der dänischen Geschichte, Dahlmann (- Geschichte von Dännemark. II. Vorwort S. Vl und VII für die Schreibart Dännemark als die historisch begründete, daher richtige, eingetreten ist, während die Verfasser den Namen mit einem Buchstaben n schreiben. Auf die Gestaltung des vollständig beherrschten Stoffes und deren äußere Form der Darstellung ist große. Sorgfalt ver⸗ wendet; dankenswerih sind die geschichtlichen Einleitungen, nam ent · lich über die Verfassung und das Grundgesetz (S. 25 ff sowie über die verfassungsmäßige Stellung Islands und Grönlands zum Königreich (1854 und 160). Hervorgehoben wird die Eigenthümlichteit r für Dänemark, als auch für die beiden anderen fkandingvischen Gebiete, daß die Demokratie hier bisher vorzugsweise vom Bauern⸗ stande reyräsentirt ist. Erst in späteren Jahren hat in Däãnemart eine sozialdemokratische Arbeiterpartei angefangen, ihren Einfluß in Kopenhagen und einigen anderen Städten geltend ju machen (S. 24). Seit Jahren bestehen Uneinigkeiten wegen der Forderung der Linken

des Volkgthings über die Bewilligung der Finanzgesetze. Die Regie⸗ rung in Uebereinftimmung mit der Rechten verfocht die Ansicht, daß ein für das verflossene Jabr gegebenes Finanzgesetz gänzlich außer Stande sei, für ein späteres Jahr eine Norm abzugeben, und daß die im zeitweiligen Bewilligungsgesetze enthaltenen Worte nothwendige laufende Aus- gaben · den Hauptpunkt der gegebenen Bewilligung bildeten, sodaß man bei der Bestreitung der Ausgaben hauptsächlich nur die befohlene Rücksicht auf den vorgelegten neuen Finanzvorschlag zu nebmen habe. Unsere Verfasser vertbeidigen die Auffaffsung des Ministeriums und beweisen durch eine ausführliche geschichtliche Darstellung (S. II10 f), daß die Behauptung, der König fei wobl berechtigt, ein provisorisches e mn n. aher nicht ein provisorisches Finanzgesetz zu erlassen, sich in einen bloßen Formalismus auflösen würde.

ESanitats⸗, Veterinär und QOuarantänewesen.

Sterblichkeitsverbältnisse und Gesundheitsstand im Monat Juli 1890.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts sind im Monat Juli cr. von je 1000 Einwohnern, auf das Jahr berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 23 5, in Breslau 30,98, in Königsberg 31, in Köln 25,5, in Kassel 145, in Magdeburg 28,2, in Stettin 37,7, in Altona 16,5, in Hannover 21,8, in , . a. M. 19,3, in Wiesbaden 18,9, in München 31,7, in Nürnberg 21,4, in Augsburg 2,4, in Dresden 20,8, in deirzig 25,8, in Stuttgart 20,6, in Karlsruhe 21,9, in Braunschweig 22,65, in Hamburg 23,1, in Straßburg 22,5, in Metz 19,7, in Amsterdam 167, in Brüssel 21,3, in Budapest 28,1, in Chriffiania 20,1, in Dublin 20,6. in Edinburg 20,5, in Glasgow 22,4, in Kopenhagen 26.0, in Krakau 34,6, in Liverpool 20, l, in London 17,8, in Lpon 19.8, in Odessa 344, in Paris 20,9, in St. Petersburg 28,0, in Prag 27.8. in Stockholm 15,8, in Triest 25,0, in Turin in Venedig 187, in Warschau 25,5, in Wien 224. (Für die nicht deutschen Städte ist der Zeitraum von 5 Wochen, vom 29. Juni bis 2. Auguft an= genommen) ; .

Der Gesundheitsstand im Monat Juli war in der überwiegenden Mehrzahl der größeren Orte Europas ein günstiger, doch hat die Sterblichkeit im Allgemeinen, im Vergleich zum Juni, etwas zu⸗ genommen, sodaß besonders aus deutschen Städten vielfach etwas böhere Sterblichkeitsziffern gemeldet wurden, als im Vor⸗ mongt. In 13 deutschen Orten (gegen 11 im Juni) und zwar in Grabow, Linden bei Hannover, Prenzlau, Spandau, Stettin, Ludwigshafen a. Rh., Chemnitz, Lindenau, Werdau, Ingolstadt, Lichtenberg, Rixdorf und anderen Vororten Berlins (mit Aus⸗ nahme Schönebergs) stieg die Sterblichkeitsziffer über 35,0 (in Lindenau bis 60.5 pr. M.). Dagegen erfreuten sich 17 deutsche Orte (gegen 11 des Vormonats) einer fehr geringen Sterblichkeit von noch nicht 15,9 pr. M. und zwar Bielefeld, Bockenheim, Celle, Kassel, Neunkirchen, Remscheid, Siegen, Solingen, Wilhelmshaven, Stutt- gart, Schwerin i. M., Eisenach, Gotha. Coburg, Köthen, Bremen und Bremerhaven. In 34 deutschen Städten, von denen hier nur Altona, Barmen, Bromberg, Düsseldorf, Elberfeld, Flensburg, Frankfurt a. Gleiwitz. Koblenz, Minden, Münster, Neisse, Nordhausen, Osnabrück, Stolp, Thorn, Wiesbaden, Bayreuth, Würzburg, Plauen, Zittau, Konstanz, Darmstadt, Mainz, Offenbach Rostock Oldenburg, Deffau, Lübeck, Metz und von außerdeutschen Orten Amsterdam, Kopenhagen, London, Paris, Lyon, Stockholm, Venedig genannt fein sollen, war die Sterblichkeit eine günstige und betrug die Sterblichkeitsziffer bis 20,0 pro Mille und Jahr und in 40 deutschen Städten (darunter Dortmund, Glogau, Hannover, Kre⸗ feld, Kreuznach, Neustadt O. S., Paderborn, Pots dam, Trier, Augs burg, Kaiferslautern, Nürnberg, Passau, Dresden, Meißen, Heilbronn, Reutlingen, Karlsruhe, Pforzbeim, Gießen,; Braunschweig, Straßburg, Mülhausen i. E. und von außerdeutschen Städten in Brüssel, Dublin, Edinburg, Liverpool, Glasgow, Wien, Christiania u. a. blieb die Sterblichkeit eine mäßig hohe (etwas über 20,0 pro Mille und Jahr).

Ziemlich allgemein war die Theil nahme des Säuglings alters an der Gesammtsterblichkeit ge steigert. Von je 10 000 Lebenden starben aufs Jahr berechnet in Stuttgart 78, in Dresden 80, in Hamburg S5, in Berlin 140, in München 147 Sãug⸗ linge. Diese Steigerung der Sterblichkeit wurde hauptsächlich durch die in den meisten Orten häufiger als im Vormonat auftretenden aku ten. Darmkrankheiten (Darm katarrhe und Brech⸗ durchfälle) bedingt, die besonders in den volksreicheren Orten wie in Berlin, Breklau, Königsberg, Köln, Magdeburg, Stettin, Hannover, Frankfurt a. M., München, Nürnberg, Leipzig, Dresden, Stuttgart, Karlsruhe, Braunschweig, Hamburg, Straßburg, Amster stam, Bruͤssel, Budapest, Bukarest, Christiania, Kopenhagen, London, Lon, Odessa, Paris, St. Petersvurg, Stockholm, Triest, Warschau, Wien und seinen Vorten und in den größeren Städten Nord ˖ Amerikas viel mehr Opfer als im Vormonat forderten. Dagegen hat die Sterblichkeit in den höheren Altersklassen abgenommen, zum großen Theil wohl eine Folge der Abnahme an Todesfällen an akuten Entzündungen der Athmungsorgang und an Lung enschwindsucht, die an vielen Orten ersichtlich wurde. Von den Infektionskrankheiten wurden Sterbefälle an Masern, Scharlach, Diphtherie und Pocken weniger, an typbösen Fiebern und Keuckhusten etwas mehr zur Meldung gebracht als im Juni. Masern haben in Berlin, München, Leipzig, Stuttgart, Brüssel, Liverpool, Paris, Prag, St. Petersburg, Wien weniger, in Gnesen, Insterburg, Wesel, Ludwigshafen a. Rh., Köln, Dresden, Hamburg, Amster dam, Dublin, Kopenhagen, Krakau, London und den Vor arten Wiens mehr. Sterbefälle veranlaßt. Todesfalle an Scharlachfieber haben in München, Leipzig, Kopenhagen, Prag und St. Petersburg sehr abgenommen, dagegen stieg ihre Zahl in Berlin, Breslau. Budapest, Krakau, Liverpool, London, Odessa, Paris, Stock · kolm und Warschau. Die Sierblichkeit an Diphtherte und Croup war vielfach eine kleinere als im Vormonat, wie in Berlin, Breslau, Köln, Stettin, Frankfurt a. M., München, Dres den, Leipyig, Stuttgart, Braunschweig, Budapest, Kopenhagen, Ehristiania, Krakau und den Vororten Wiens, während sie in Altona, Hannover, Ham burg, Kiel, Posen, Amsterdam, London, Liverpool, Lon, Paris, St. Petersburg. Prag, Warschau, Wien, eine größere wurde. Der Unterleibstyphus zeigte sich in den größeren Städten Europas im Juli im Ganzen selten; in Berlin, London, St. Petersburg und Mot kau war die Zahl der Opfer eine kleine, in Prag, Paris, Alexandria, Kairo eine größere als im Juni. An Flecktyphus kamen aus Moskau und San Francisco (Juni) je Todesfalle, aus Wien und dem Regierungsbezirk Marienwerder vereinzelte, aus dem Regierung bezirk Münster 3, aus St. Petersburg 7 Erkrankungen zur Mit⸗ theilung. Häufiger zeigte sich das Rückfallsfieber in St. Petersburg, von wo 221 Erkrankungen und 24 Todesfälle zur Be⸗ richterstattung kamen. An Genickstarre wurden aus Kiel 2, aus Kopenhagen 1, aus Boston 1, Cincinnati 7, New · Jork Juni) 6 Sterbefälle, Erkrankungen daran aus Nürnberg und dem Regierungsbezirk Stade vereinzelte, aus dem Regierungsbezirk Erfurt, Schleswig Jowie aus Kopenhagen mehrfache (33 bejw. ) zur Meldung gebracht. Dem Keuch hu sten erlagen in Leipzig, London, Glasgow, Edinburg mehr, in Berlin und Paris weniger Kinder als im Vormonat. Aus St. Petersburg und Bukarest kam je 1 Todesfall an Tol lwuth zur Kenntniß. Pocken ki. sich im Juli selten. Aus Breslau, Brünn, Amsterdam, Genf, Moskau wurden vereinzelte, aus Aussig, Bern, Alexandria, Kairo je 2, aus Prag, Pilsen, Genua und den Vororten Wiens je 3, aus Paris und Odeffa je 4, aus Wien 7, aus Venedig 9, aus St. Petersburg Ji, aus Bombay 13, aus Lemberg 16 aus Lissabon (April) 28, aus Marfeille (Mär) 49, aus Warschau 50 Todesfälle gemeldet. Erkrankungen kamen im Laufe des Monats aus Breslau und dem Regierungebezir Düffeldorf je 1, aus dem Regierungsbezirk Aachen 11, aus Wien 20, aus Budavest 2, aus St. Petersburg 24 zur Anzeige. Die Cholera in Spanien hat sich weiter ausgedehnt und waren zu Ende des Monats dĩe Pro⸗ vinzen Valencia, Alicante, Badajoz und Toledo ergriffen. Auch in Kleinasien und Arabien ist die Zahl der Cholera Todebfälle noch eine große; dagegen hat die Epidemie in Mesopotamien abgenommen und die persische Grenze noch nicht überschritten.

Sandel und Gewerbe.

Die Firma Tennebaum in Jassy, Manufaktur⸗ waarenges . mit welcher deutsche Fabriken in lebhafter Verbindung stehen sollen, hat dem Vernehmen nach ihre Zah⸗ lungen eingestellt. ; .

Um zu verhindern, daß etwaige unterwegs befindliche Wagren der Konkursmasse anheimfallen, würde der Verfuch in Frage kommen können, über dieselben durch die Aufgabe station schleunigst anderweit zu verfügen oder fonstige Sicher⸗ heitsmaßregeln zu treffen.

Die Einnahmen der Lübeck⸗Büchener Eisen bahn be⸗ trugen im Monat August 1890 provisorisch 458 238 . an 458 563 66 im Monat August 1889, mithin weniger 335 6 Pie definitiven Einnahmen im Monat August 1889 betrugen 491 686 M Die Gesammt - Einnahmen vom 1. Januar bis ult. Nugust betrugen provisorisch 3 164 873 gegen 2761 555 M im gleichen Zeitraum des Vorjahres, mithin mehr 463 8 M Bie definitiven Einnahmen vom 1. Januar bis ult. August 1889 betrugen 3 113747 M

Das . Gewerbeblatt für das Großherzogthum Hessen', Zeitschrift des Landes gewerbvereins, hat in der Rr. 37 von 1890 folgenden Inhalt; Generalversammlung der Mitglieder des Landesgewerbvereins zu Heppenheim a. d. B. is9g06. Verschiedene Mittheilungen. Patente von im Großberzogthum Hessen wohnenden Frfindern. Von der technischen Hochschule zu Darmstadt. Die Be⸗ lämpfung der Reblaus. Literatur. Das Reichsgefetz, betr. die Gewerbegerichte.

Ergnkfurt a. M. 11. September. (Getreidemarktbericht von Joseph Strauß) Weizen stand unter dem Druck reich⸗ licher Offerten; ab Umgegend 194 - 198 M, frei hier 197 „S6, Kur⸗ bessiscker ebenso, frei Station der Oberhessischen und Weserbahn⸗ Route (Gießen Büdingen Gelnhausen Frankfurt) 19— ., russische Sorten 224 —=25 4, ungarischer 23 6, Tendenz für prima aus ländische Sorten fest. Roggen verkehrte in fester Haltung, weil die Geringfügigkeit unserer Bestände, wie Offerten, dem Preis⸗ stand einen gewissen Stützpunkt bieten, hiesige Landwaagre 16H - 4 406, russische Sorten fehlen, 15 4 Cours. Ger ste entbehrte jeglicher Nachfrage. Die Notiz für Franken (Ochsenfurter Gau) 17 , Ried⸗ und Wetterauer 17— 1 bleibt, hochfein ungarische 19— 27 ½ Hafer weit über Bedarf offerirt und in rückläufiger Preis bewegung, alter russischer 154 - 173 46 detaillirt. hiesiger (neuer) 14 - 15 S Raps hatte nur kleine Werthschwankungen und ermangelte, bei an⸗ dauernd geringer Betheiligung der Spekulation, jeglicher äußeren An= regung, die Notiz 264 27 M bleibt. Mais (mixed) wurde fefter gehalten. 12 194—– 4 1 Spelsfpreu (Ersaß für Roggenstroh) schwerfälliger Absaß ca. 1 6 per Centner, Käufer treffen hier einen guten Mart. Roggenkleie 83-10 16, Weizenkleie Si— 36 S, bei der Knappheit beliebter Qualitäten schwer⸗ faͤlliger Handel. Mehl war stärker offerirt, begeg⸗ nete aber nur an einigen Tagen einer besseren Frage, während im Allgemeinen der Verkehr schleppend blieb; Preise haben sich schließlich nicht behaupten können. Hiesiges Weizenmehl Rr 6 33— 4 6, Nr. 1 31—2 60, Nr. 2 27. 253 6, Nr. 3 37— 28 S, Nr. 4 23— 24 S, Nr. 5 18 9 Milchbrot⸗ und Brot⸗ mehl im Verbande 58-60 M RNorddeutsche und westfälische Weizenmehle Nr. 00 21 28 166. Roggenmehl loco hier Rr. 6 NI 283 1M, Nr. O I 26— 27 S, Nr. 2324 M0 (Obige Preise verstehen sich per 100 Kg ab hier, häufig jedoch auch loco auswärtiger Stationen.)

Leipzig, 11. September. (W T. B) Kam mzug Term in⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Seytemßer 860 40. pr. Oktober 4, Sai A6, pr. November 4 82 A6, pr. Dejember 4 821 , pr. Januar 475 A, rr. Februar 4.65 Mƽ, pr. März 4,625 0, Ee den 4,625 M, pr. Mai 4625 AÆ. Umsatz 170 000 kg.

uhig.

London, 11. September. (W. T. B.) An der Küste 7 Weizen⸗ ladungen angeboten.

Bradford, 11. September. (W. T. B) Wolle steamm, Merino eher theurer, Garne ruhig, anziehend, Stoffe ruhig.

Verkehrs⸗Anstalten.

Telegraphischer Meldung des Wolff'schen Bureaus“ zufolge wird, nachdem die auf der Linie des Orient ⸗Expreßzuges jüngst eingetretenen Beschädigungen nunmehr beseitigt sind, der Expreßzug von heute ab wieder fahrplanmäßig verkehren.

Dresden, 12. September. (W. T. B.) Die regelmãßige Schiffahrt auf der Elbe ist wieder hergestellt.

Norddeutscher Lloyd in Bremen. (Eetzte Nachrichten über die Bewegungen der Dampfer.) New-Jork⸗ und Baltimore ⸗Linien: Bestimmung. Bremen 11. Sept. Dover passirt. Bremen Sept. von New⸗Hock.

New ·˖ Vork Sept. in New⸗Jork. Bremen Sept. von New⸗NYork. New Jork Sept. in New Jork. Werra. New⸗York Sept. von Southampton. Saale.. New · Jork Sept. von Southampton. , New · Jork Sept. von Southampton. Traven. New · Jork Sept. Beachy Head pass. K Bremen Aug. von New Jork. Hohenzollern“. New Jork Sept. von Bremerhaven. München“. Bremen Sept. von Baltimore. Amerika?. Bremen Sept. von Baltimore. Stuttgart!. Baltimore Sept. in Baltimore. Karlsruhe“. Baltimore Sept. Lizard passirt. Brasil⸗ und La Plata⸗Linien: . . . Antwerp., Bremens 9. Sept. von Vigo. Hannover. Vigo. Antw. Brem. 25. Aug. von Buenos ⸗Aires. Straßburg La Plata 24. Aug. in Montevideo. Baltimore! Brasilien 18. Aug. in Bahia. Leipzig!. La Plata 19. Aug. von Vigo. Berlin . 2. Sept. mit gebrochener Welle gal ,, in Lissabon eingefchleppt. Grf. Bismarck Brasilien 7. Sept. Sta. Cruz passirt. n,, K Hermann. Brasilien

5. Sept. Sta. Cruz passirt. 2imen nach Ost⸗Asien . Australien:

s-Lahn“ . Eider. Kaiser Wilhelm II. Aller. Fulda“.

e, .

Schnell dampfer

8. Sept. Dover passirt. Bremen 1. Sept. von Antwerpen. Bremen 9. Sept. in Colombo. Ost · Asien 8. Sept. in Shanghai. Ost ·˖ Asien 9. Seyt. in Suez. Bremen 10. Sept. in Bremerhaven. Bremen 5. Sept. in Colombo. . Bremen 19. Sept. von Sydney. Hohenstaufen ). Australien 6. Sept. in Colombo. Habe burg. Australien 7. Sept. von Southampton.

London, 11. September. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Tartar, ist heute auf der Autreise bon Madeira abgegangen und der Union Dampfer Spartan“ auf der Ausreise in Capetown angekommen. Ver gastle⸗ Dampfer Garth Casstle' hat heute auf der Ausreise Madeira passirt.

Sachsen⸗ . Bayern Neckar. Salier . Nürnberg. Dresden?

. Verpachfungen, din en ꝛc. 4. Verloofung, Zinszahlung ꝛc. von ge igen Papieren.

1. Steckbrief und 3 ö . ebote, Vorladungen

u. dergl.

Deffentlicher Anzeiger.

5. Tommandit Gesellschaften Aktien u. Aktien ö 6. Berufs Genossen ö 3. ner een 7. Erwerbs und 8. Wochen Ausweise der deutschen Jettelbanten 9. Verschiedene Bekanntmachungen

irthschafts · Genossenschaften.

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

lzöldn! Oeffentliche Ladung.

Die nachbenannten Personen: I) der Wagenstößer Johann Florian Pohl, zuletzt in Laura hütte, geboren am 16. Juni 1853 zu Sorowski, 2) der Alexander Komor, zuletzt in Königshütte, geboren am 27. Februar 1864 zu Kaminietz, 3) der Arbeiter Jose Maron, zuletzt in Königs⸗ hũtte, geboren am 23. Januar 1864 zu Koschmieder, ) der Arbeiter Herrmann Schikora, zuletzt in Zalenze, geboren am 2. Marz 1864 zu Lissau, 5) der Arbeiter Josef Ulbrich, zuletzt in Scharley, geboren zu Lohna am 1. September 1864, 6) der Arbeiter Petrus Wiedera, zuletz in Piekar, geboren am 4. Mai 1864 zu Wendzin, 7) der Schlepper Adam Segeth, zuletzt in Roßberg, geboren am 7. Mär 1865 zu K ein · Lagiewnik, werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Ab⸗ sicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stebenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Buntes⸗ gebiets gufgehalten zu haben, Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str -G. B. Dieselben werden auf Dienstag, den 16. Dezember 1890, Vormit⸗ tags 9 ühr, vor die J. Strafkammer des König. lichen Landgerichts zu Beuthen O.-S. zur Haupt verkandlung geladen. Bei unentschuldigtem Aus. bleiben werden dieselben auf Grund der nach 5. 72 der Strafprozeßordnung von dem Civil Vorsizenden der Königlichen 9 des Kreises . über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. IV. M. 119/99. Beuthen O.⸗S. , den 20. August 1890. Der Erste Staatsanwalt. Beglaubiet: Solbrig.

amm n

2) Zwangs voll streckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

lsnss] Zmangsversteigerung.

Im Wege der Jwangsvollstreckung foll das im Grundbuche von Alt ⸗Schöne berg Band 29 Nr. 1199 auf den Namen der Wittwe des Maurermeisters eh Wilhelmine Friederike, geb. Enders, un— ekannten Aufenthalts. sowie deren minorenner Kinder: a. Friedrich Wilhelm, b. Heinrich Walter, C6. Wilbelmine Charlotte Fanny, 4d. Mathilde, e Käthe, f. Lucia Wilhelmine, Geschwifser Hölz, eingetragene, an der verlängerten Göõbenstraße (Straße 11 nach dem Kataster) belegene Grundstück am 14. November 1890, Vormittags 11 Uhr, bor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße 13, Hof, parterre, Flügel C. Saal 36, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 7,56 M Reinertrag und einer Fläche von 9 a 19 am nur zur Gru ndsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweis ungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberes, ebendaselbst, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An— prüche deren Vorhand ensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Cintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Debungen oder Kosten, späteffens im Versteigerungs— termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge— boten anzumelden und, falls der betreibende Glänbi= ger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringften Gebots nicht berücksichtig? werden und bei Ver— theilung des Kaufgeldes gegen die berücsichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks be⸗ anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstuͤcks tritt. Das Urthenñ über die Ertheilung des Zuschlags wird am 14. November 1899, Mittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle wie oben bezei chnet verkündet werden.

Berlin, den 21. August 1890. .

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 51.

32160 Aufgebot.

Die nachbenannten Antragsteller haben wegen der bei eines Jeden Namen verzeichneten Werthpapiere das Aufgebot beantragt: .

1) Herr Priester Johann Werchoweky in Pillnitz wegen des von der Reichsbankstelle zu Bresden unterm 2. Dezember 1887 auf den Namen des An⸗ tragstellers ausgestellten Depofitenscheins über Hinter- legung eines verschlossen übergebenen, auf 76 6060 4 deklarirten Packets, angeblich 55 00 russische Silber. rubel enthaltend, .

2) die 6 Jung & Simons in Elberfeld wegen des von Hans Böhmer in Dresden unterm 10. Ja— nuar 1890 ausgestellten, von Otto Storsberg in Dresden angenommenen, am 10. Aprũ 1890 sãllig gewesenen Wechsels über 122 M 530 3,

3) die Firma Gutehoff nungshütte, Aktien ⸗Verein für Bergbau und Hüttenbetrieb in Oberhausen, wegen des von Hermann Schniebs in Ebersbach i. S. am 5. März 1890 aufgestellten, von Wilhelm Wünsche in Taubenheim angenommenen, am J5. Ful 1890 bei George Meusel & Co. in Dresden zahlbar gewesenen Wechsels über 300 00.

Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, Rätestenz in dem auf den 23. März isi, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, dandbansstraße Nr. 25, II., anberaumten Auf- gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die

rFkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunden erfolgen wird.

Dresden, den 6. September 15896.

Königliches Amtegericht. Abtheilung Ib.

. Aufgebot.

Auf Antrag der Erben des weiland Johann Gerdes aus

Etta, geb. Gerdes, zu Witimund, de Joh. Gerhard Gerdes zu Jever und d

Wittmund, den 28. Juli 1890. Königliches Amtsgericht. J.

27668] Aufgebot.

Der Steinhändler Eugen Jung zu Ch hat das Aufgebot des von ihm ausge Herin C. Rummel in Brandenburg ge

Credit verein weiter begebenen, von die Reichs hank · Hauptstelle zu Brandenburg demnächst an den Aussteller und Remit

700 M½¶ beantragt. 1891, Vormittags 10 Uhr, vor

Wechsel vorzulegen, widrigenfalls di erklärung desselben erfolgen wird. Brandenburg, den 351. Juli 1890. Königliches Amtsgericht.

. Aufgebot. Die nachbezeichneten Wechsel:

merk des letzteren, daß er ohne Protest sehenen Wechsel 1) vom 4. Juli 1879, fällig am 1879 über 76 A, 2) vom 20. Juli 1879, fällig am 1879 über 39 41;

Siro des Ausstellers und dem Giro der torium sowie einem Vermerke der Kaffe

Wechsel, d. d. Breslau, den 10. April am 10. Juli 1886, über 1200 ;

Breslau am 15. Februar 1879 auf

letzteren acceptirte, am 15. Mai 1875 Schlesinger zu Breslau zahlbare W 131,95 M,

sind angeblich verloren gegangen und den Antrag:

anwalt Silberfeld zu Breslau, zu Breslau, jetzt zu Berlin, vert

. den Rechtsanwalt Sachs zu Berli für kraftlos erklärt werden.

beraumten Aufgebotstermin anzumelden Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die erklärung der letzteren erfolgen wird. Breslau, den 30. Juni 1890. Königliches Amtsgericht.

32159 Aufgebot.

Scheibenstande im Forstrevier Ibenhor der Försterei Ackmenischken gefundenen

12. November 1890, Vormittags

aber ausgeschlossen werden wird.

Ruß, den 15. August 1890. Königliches Amtsgericht.

lsisꝰ⸗

händler Brandt. geb.

Nr. 1488, 149 e. vor dem Rostocker

eb. Meyer, gehörig) für die verehelichte

Heßler.

ändler Brandt, geb. Meyer, hierfelb

] Wittmund, nämlich des Arbeiters Hinrich Frerich Gerdes zu Medernseralten· deich, der Ehefrau des Landwirtbs Job. Heeren, Johanne Margarethe, geb. Gerdes, zu Wittmund, der Ehefrau des Arbeiters Peter Wübbenhorst,

Johann Gerdes zu Leepens, vertreten durch Auktionator Wiechmann zu Wittmund, wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen, auf den Namen des Johann Gerdes ausgestellten Sparbuchs der Ost⸗ sriesischen Sparkafse, Receptur Wittmund, Titt. B. Nr. 1 über 3651 6 535 3 einschließlich der Zinsen bis 1. Januar d. J., hierdurch aufgefordert Väteftent in dem Aufgebetstermin am 3. März 1891, Vormittags 10 uhr, seine Rechte anzu⸗ melden und das Sparbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für krastlos erklärt werden wird

von letzterem acceptirten, an den Charlottenburger

urückgelangten Wechsels vom 5. April 1890 üben j agt. Der Inhaber des Wechsels wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. April

zeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 456, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und den

A. Die beiden von dem Ober Telegraphen⸗ Assistenten Wladislaw Ziolecki auf Frau Repom cena Ziolecka, geb. Sikorska, in Breslau (seine Ehefrau) geiogenen, an eigene Ordre ausgestellten und von der Bezogenen unter der beigefügten schriftlichen Geneh⸗ migung des Ehemannes, welcher sich gleichzeitig als Selbstschuldner verpflichtet hat, acceptirten, mit dem Blanko Indossament des Ausstellers und dem Ver

B. der von dem Kaufmann Benno Sommer auf den Herrn C. Schubert zu Breslau, Schießwerder⸗ platz 36, gezogene, an eigene Ordre ausgestellte und von dem Bezogenen acceptirte, mit dem Blanko—

hauptstelle zu Breslau an das Reichsbank-Direr. bankhauptstelle über Zahlung von 400 4 verfebene

C. der von der Handlung Gebr. Freudenheim zu

Salomo und Rohwer in Reppen gezogene und von

zu A. des Kaufmanns H. Falk zu Breslau, zu B. des Kaufmanns Benno Sommer zu Neu— rode i./Schles., vertreten durch den Rechts.

zu C. der Handlung Gebrüder Freudenheim, früher

Es ergeht daher an die unbekannten Inhaber der vorbezeichneten Wechsel hiermit die Aufforderung, ihre Rechte und Ansprüche auf diefelben bei dem unterzeichneten Gerichte spätestens in dem auf

den 30. Januar 1891, Mittags 12 Uhr, an der Gerichtsstelle, am Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4, Zimmer Nr. 89 des zweiten Stockes, an⸗

Auf den Antrag des Finders werden die Verlierer oder Eigenthümer zweier am 7. Juli 18960 auf dem

markstück, mit dem Biltnisse Sr. Majcstät dez Kaisers Wilhelm J. resp. Kaisers Friedrich II. aufgefordert, spätestens im Aufgebotötermine den

bei dem unterzeichneten Gericht ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls inen nur der An= spruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch bor⸗ handenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht

Auf zulässig befundenen Antrag des Stadt- sekretärs Gerandt und der verehesichten Produkten · ! Meyer, hierselbst, ist rück⸗ sichtlich der angeblich verloren gegangenen Stadt. buchschrift über die auf das Haus . P und Garten ore und den Garten Nr. 125 alldort deg Stadtfekretärs Gerandt (früher der verehelichten Produktenhändler Brandt,

Partikuliers

8 Arbeiters es Arbeiters

arlottenburg stellten, auf zogenen und sem an die

girirten und tenten Jung

dem unter⸗

e Kraftlos⸗

hafte, ver⸗ 2. Oktober 3. Oktober

Reichsbank der Reichs⸗ 1886, fällig

die Herren

bei D. N. echsel über

sollen auf

reten durch n,

und die Kraftlos⸗

st, unweit Zwanzig

10 Uhr,

rodukten

7. Oktober 1871 sub Nr. IV und resp. III der 3. Rubrik des hiesigen Stadtbuches zu A Ig ein- getragenen Kaxitalforderung von 50 Thlr. Cour. leich 150 M das gegenwärtige Mortifikations ; 3 erkannt und ein Liqusdationstermin auf vunabend, den 29. November d. J., Mittags 12 Uhr, auf dem hiesigen Rathhause angesetzt, zu welchem alle Diejenis en, welche der Mortifffation der vorbezeichneten Stadtbuchschrift widersprechen zu können vermeinen, zur bestimmten Anmeldung und sofortigen Rechtfertigung ibrer Widerspruchsrechte peremtorisch hierdurch geladen werden, und mar unter dem jede Restitution ausschließenden Nach⸗ tbeile, daß die gedachte Stadtbuchschrift nebft der zugehörigen Schuldurkunde für kraftlos erklärt und statt derselben eine entsprechende neue Stadtbuch⸗ schrift für die verehelichte Produkten händler Brandt, geb. Meyer, wird ausgestellt werden.

Kröpelin, den 19. August 1896.

Bürgermeister und Rath. Unterschrift.)

32150] Aufgebot. Auf Antrag der Wittiwe Salomon Bendix Iken⸗ berg zu Nieheim wird das Grundstäck Flur 3 Ur. 205 Steuergemeinde Niebeim, genannt große Finnbrok, Acker,? Morgen 1 Rtb. 665 groß, welches im Grundbuche von Nieheim Bd. 3 Blart 1360 auf den Namen der Wittwe Anton Schunicht, Amalie, geb. Wald, zu Nieheim eingetragen steht, aufgeboten. Alle, welche Eigentbumsanfvrüche an dem genannten Grundstück zu haben vermeinen, werden aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf den 10. März 1891, Morgens 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle an. beraumten Termine anzumelden. Im Falle nicht erfolgender Anmeldung und Bescheinigung des Widerspruchsrechts erfolgt der Aussckluß aller Eigen- thumsesprätendenten und die Eintragung des Besitz⸗ titels für die Antragstellerin. Nieheim, den 12 August 1890. Königliches Amtsgericht.

32154 Aufgebot.

Das Sigenthum des Grundstücks Szamarzewo Nr. 35/36, dessen Besitztitel gegenwärtig für die Leonhard und Marranna Kropiwnicki'schen Ehe—⸗ leute, sowie die Martin und Katharina, geb. Bro⸗ niarczpk Lyekawa'schen Eheleute berichtigt ist, sol für den Wirtb Wojciech Urbaniak zu Mlodziejewice eingetragen werden.

Auf den Antrag des Letzteren werden deshalb

IN) alle ihrer Existenz nach unbekannten Eigen tbumseprätendenten aufgefordert, ibre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück spätestens im Aufgebots. termine, den 3. Januar 1891, Vorm. 16 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Rr. 1, anzumelden, widrigenfalls sie mit sbren etwaigen Realansprüchen auf das Grundstück werden ausge— schloßsen und ihnen des halb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird,

2) die ihrem Aufenthalte nach unbekannten Eigen- thumeprãtendenten, nämlich

die Leonhard und Marypanna Kropiwnicki'schen Eheleute und die Martin und Katharina rs kawa'schen Eheleute, bezw. deren Rechtsnachfolger, aufgefordert, spätestens in demselben Termine und bei demselben Gerichte ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück anzumelden und ibr etwaiges Widerspruchsrecht gegen die beabsichtiate Besitztitel berichtigung zu bescheinigen, widrigenfalls die Ein⸗ tragung des Eigenthums für den Wirth Wojciech Urbaniak erfolgen wird und ihnen nur ükerlaffen bleibt, ihre Ansprüche in cinem besonderen Prozesse zu verfolgen. Wreschen, den 5. September 1890. Königliches Amtsgericht.

132155] K. Amtsgericht Mergentheim.

Anfruf eines Verschollenen. An Johann Georg Hoffmann, geboren zu Bronn, Gemeinde Honsbronn, am 8. AÄugust 1833, wescher als Soldat der zweiten Kompagnie 8. Württ. In— santerie Regiments am Feldzug gegen Preußen im Jahre 1866 thrilgenommen bat und seit dem Gefecht bei Tauberbischofs heim vermißt wird, ergebt biedurch die öffentliche Ladung, binnen der Frift von einem Monat glaubbaft Nachricht von seinem Leben beizubringen, widriger falls er für todt erklärt und als sein Todestag der 30. Juni 1869 ange. nommen werden würde (Gesetz vom 13. März 1868 Reg.. Bl. S. 85). Den 8. September 1890.

Amtsrichter gez. Seeger.

ö Aufgebot.

Auf Antrag 1) der Wilhelmine Bechert, geb. Clarius, in Dortelweil, 2) der Marie Emmerich, geb. Clarius, in Rendel, 3) der Dorothea Silber⸗ ling, geb. Clarius, in Rendel, 4) der Katharina Clarius auf dem Röderbof bei Frankfurt a. Main, ) des Philipp Christian Emmerich in Rendel als Bexollmächtigter der Magdalene Kitz, geb. Clarius, in Amerika, wird hiermit bekannt gemacht, daß die Wittwe des im Jahre 1884 verstorbenen Philipp Andreas Clarius von Rendel, Charlotte, geb. Kitz, am 28. Januar 1880 versterben ist. Außer den obengenannten Erben ist noch weiter der seit dem Jahre 1883 nach Amerika ausgewanderte Wilbelm Clarius Erbe geworden; derselbe ist jedoch unbekannt wo abwesend. Behufs Auseinandersetzung und Ver⸗ tbeilung des 932 6 78 8 betragenden Nachlasses der verstorbenen Philipp Andreas Clarius Eheleute von Rendel wird deshalb Wilhelm Clarius aufge— fordert, so gewiß seine Ansprüche und Erbrechte in dem auf Freitag, den 5. Dezember 1890, Vormitt. 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine geltend zu machen und Frklärung über Erbschafts⸗ antretung abzugeben, als sonst unterstellt wird, daß er auf die angefallene Erbschaft verzichte und der Nachlaß seiner Eltern den übrigen Erben, welche sich angemeldet haben, überwiesen werden wird. Vilbel, den 29. August 1890. Großherzogliches Amtꝛegericht. Weidig.

unterm

mn Aufgebot.

Die unbekannten Erben des am 16. Mai 1890 durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts J. Ab— theilung 49 hier für todt erklärten Rentiers, früheren Kaufmanns Siegfried Meinhardt, zuletzt bier wohn. baft gewesen, werden auf Antrag des Nachlaßpflegers, Rechtsanwalts O. H. Cassel hier, aufgefordert, spätestens in dem auf den 10. Juli 1891, Vor- mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstr. 3, Hof, Flügel B, part., Saal 32, anberaumten Aufgebots termine sich zu melden, widrigen⸗ falls der Nachlaß dem sich legitimirenden Erben zur freien Disposition berabfolgt werden wird, und der nach erfolgter Präklusion sich etwa erst meldende nähere oder gleich nahe Erbe alle Handlungen und Dispositionen jenes Erben anzuerkennen und zu über⸗ nehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu? fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit dem, was als⸗ dann noch von der Erbschaft vorhanden sein wird, zu begnügen verbunden sein soll.

Berlin, den 5. September 1890.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 48.

. Aufgebot.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Paul Hein zu Breslau als Nachlaßpflegers werden die Nachlaß⸗ gläubiger und Vermächtnißnehmer der am 1. Auguft 1889 todt aufgefundenen, zuletzt zu Breslau wohn baft gewesenen Brauereipächter Heinrich und Louise geb. Bardell) Funk'schen Gbelente hierdurch auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 6. Dezember 1890, Vormittags 11 Ühr, Zimmer Rr. 35 des zweiten Stocks des Amtsgerichts gebãudes am Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 1, anberaumten Auf · gebotstermine ihre Ansprüche und Rechte an den Nachlaß der Heinrich und Louise Funk'schen Eheleute bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigen⸗ falls sie gegen die Benefizialerben ihre Ansprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode der Erblaffer aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird'

Breslau, den 5. September 1855.

Königliches Amtsgericht.

32156 Ladung.

An Frau Marie Angela Rotrou, Wittwe Nikolaus Thiry, ohne Gewerbe, früher zu Paris, Aubervilliersstraße Nr. 32, jetzt ohne bekannten Wohn · und Aufenthaltsort, als gesezliche Vormünderin ihres minderjährigen Sobnes Eduard Thiry. Hiermit werden Sie eingeladen, am Donnerstag, den sechzehnten Sktober achtzehn hundert neunzig, Nachmittags zwei Uhr, auf meiner Schreibftube sich einzufinden, um in der Theilungssache von 1) Franz Stoufflet, obne Ge⸗ werbe, wohnhaft zu Kurzel, in seiner Eigenschaft als Rechte nachfolger der zu Talingen verstorbenen Wittwe Keller, geborene Stoufflet, aus deren Erb— schaft ihm eine Forderung wegen die unten sub ? und 3 genannten Eheleute Thirv, Zaignen in Höhe von achthundert Mark mit 5 o Iinsen vom 5. Juli 1886 ab, laut Theilungsakt des Notars Regnier in Vigp, zugewiesen wurde, 2 Dominit Thirv, Eigen⸗ thümer, obne Gewerbe, und 3) dessen Ebefrau Margaretha Zaigr on, wohnhaft beisammen in Vigv, 4) Johann Kirsch, Arbeiter, wohnhaft zu Vigy, als gesetzlicher Vormund seines minderjährigen, aus der Ebe mit Marie Catharina Thiry entsprungenen Sohnes Karl, 5) Marie Angela Rotrou, Wittwe Nikolaus Thirv, obne Gewerbe, wohnhaft fräber in Paris, Aubervilliersstraße Nr 32, jetzt ohne be⸗ kannten Wohn. und Aufenthaltsort, in ihrer Eigen- schaft als gesetzliche Vormunderin ihres in oben ge⸗ nannter Che erzeugten minderjährigen Sohnes Eduard Thiry,. gemäß 5§. 6 des Gesetzes vom 14 Juni 1888 zu verbandeln, mit der Warnung, daß wegen ihres Ausbleibens es angenommen wird, daß Sie mit der Vornahme der Theilung einver- standen sind und letztere für Sie ungeachtet Ihres Ausbleibens bindend sein wird. Gleichzeitig er⸗ halten Sie hiermit Abschrift der Antrãge des Antragstellers.

Vigy, den fünften September achtzehnhundert neunzig. Der beauftragte Notar.

gez. Thinesse.

Für Abschrift: (L. S.) Thinesse.

2. Beschluß Die öffentliche Zustellung wird angeordnet. Metz, den 8. September 1890. Ksl. Amtsgericht. gez. Gulat. Beglaubigt: Der Gerichtsschreiber: Mohr.

32166 Der am 27. August 1851 zu Neusaß geborene Friedrich August Moldenbauer ist durch Ürtheil des Königlichen Amtsgerichts Kulm vom 6. Seytember 1890 für todt erklärt. Kulm, den 6. September 1890.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 15. August 15390. Bodendorf, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Wirtbs Michael Hempel zu Gutten J., vertreten durch den Rechtsanwalt PoLschwatek zu Jobannisburg, erkennt das Köni liche Amtsgericht zu Johannisburg durch den Amts= richter Wollschläger für Recht: 1 Die Rechtsnachfolger des Michael Ruschinski des Jüngeren aus Gutten J, für welchen im Grund⸗ buche von Gutten Nr. 47 in Abtb. EI. unter Rr. 1 nachstehende Antheilspost eingetragen ist: 187 Thaler 15 Sgr. rücständiges Kaufgeld mit 8 Projent jährlich zu berichtigenden Zinfen für die Michael und Karoline, geb. Hempel, Ruschinski' schen Eheleute in Gutten, welche diese ibren Kindern Marig, Michael und Louise, jedem mit 62 Thalern 15 Sgr. als künftigem elterlichen Erbtheil an⸗ gewiesen, sowie ein Schaff im Werthe von 2 Thalern und eine Stärke oder 4 Thaler für jede der ge⸗

32163

nannten Geschwister Marie und Luise Ruschins ki