veranlaßt, die Sitzung aufzuheben. Nach Wiederaufnahme der Sitzung legte der Minister des Auswärtigen Hintze Ribeiro die k Konvention mit folgenden Er klärun⸗ gen vor: Die den Handel und die S geh betreffenden Fest⸗ setzungen der Konvention bezögen sich nicht auf die ehe⸗ malige Provinz Angola; die Konvention regle lediglich den Transit verkehr, und es bleibe Portugal somit unbenommen, Ein⸗ und Ausfuhrzölle zu erheben. Der Vorbehalt einer Zu⸗ — Englands zu etwaigen Gebietsabtretungen Seitens Portugals werde durch ein Vorzugsrecht zu Gunsten Englands ersetzt werden. Hierauf wurde der Konventions-Entwurf einer Kommission zur Vorberathung überwiesen.
Schweiz.
Bern, 15. September. Der Bundesrath hat, wie „W. T. B.“ meldet, die gerichtliche Untersuchung Betreffs der Vorgänge in Tessin beschlossen und mit derselben den Bunde anwalt beauftragt, der bereits morgen nach dem Tessin abgehen wird. Nachrichten aus Bellinzona zufolge hielt der Bundeskommissar Oberst Künzli gestern Nach⸗ mittag mit vier Vertrauensmännern der beiden Parteien, zwei Liberalen und zwei Konservativen, eine Berathung ab, welche Ii. Stunden dauerte. In derselben wurde der Vor⸗ schlag des Kommissars, die Volksabstimmung über die Verfassungsrevision am 5. Oktober vorzunehmen, ein—
timmig angenommen. . . ibn 5 Veranlassung zu dem Aufstande wird der
Köln. Ztg.“ geschrieben: . 2 e lg ns ih Monaten, bei der Scazziga⸗Angelegenheit, wo⸗ durch die Staatskasse um 18 Millionen betrogen wurde, hatte man einen Putsch in Tessin erwartet. Damals mußten zwei Mitglieder des Staatsraths, Ragazzi und Pedrazzini, ibren Abschi-?d nebmen und wurden durch Respini und Rossi ersetzt; Ersterer, ein alter Advokat, der lange in Australien ansässig gewesen, wurde Staatsraths ⸗Vorsitzender, Letzterer, ein junger intelligenter Jurist, hat bei dem jetzigen Aufstande seinen Ted gefunden. Die Überale Partei batte auf einen durchgreifenderen Wechsel in der Re—⸗ gierung gerechnet, wurde aber sehr enttäuscht. Bei den Wahlen wie auch bei den schiedsrichterlichen Entscheidungen über den Sceazzigafall zog sie den kürzern. Nun organisirte sie eine Petition, um die Ver— fassungsrevision zu begehren. Mit dieser Revision bezweckte sie die Wiedereinführung der früheren Wahlkreise für die Wahl der Depu⸗ tirten in den Großen. Rath des Kantons, wodurch den Liberalen die Möglichkeit gegeben wurde, nach Verhältniß ibrer numerischen Stärke, wenn auch als Minderheit, ver treten werden zu können. Ferner bezweckten sie die Wahl zum Staats- rath und der Richter erster Instang direkt durch das Volk. Die Liberalen hatten bald anstatt der in der Kantonalverfassung vorgeschrie⸗ benen J000 Stimmen annähernd 10009 Unterschriften. Nun kamen Ausflüchte und Hintanhaltungen der solchen Bestrebungen feindlichen ultramontanen Regierung, und diese führten unerwartet rasch zum Sturze derselben. .
Ueber den Verlauf der Revolution berichten die Tele— gramme der „N. Zürch. Ztg.“: .
Die erste Erhebung fand in Bellinzona statt Um 2 Ubr Nachmittags hörte man plötzlich die Sturmglocke läuten. Alles laubte, es sei eine Feuersbrunst ausgebrochen; aber in zwanzig
inuten waren alle Plätze und Zugänge von Leuten besetzt, die mit Vetterli Gewehren und. Revolvern versehen waren, und alle Verbin⸗ dungen waren abgeschnitten. Der junge Staatsrath Rossi wollte Widerstand leisten und auf die Aufständischen feuern lassen, wurde aber durch einen Revolperschuß getödtet. Seine Kollegen Casella und Gianella wurden verhaftet. Das Zeughaus, welches das Regierungs⸗ ebäude beherrscht, war vom Anfang an von den Aufständischen be⸗ e Um 3 Uhr bemächtigten sie sich auch des Regierungepalastes. Das Kastell von Bellinzona wurde durch eine Kriegslist genommen. Am Donnerstag Bormittag meldete sich ein fein nach englischem Geschmack gekleideter Herr mit einer schönen Dame beim Wärter, um sich Arsenal und Kastell zeigen zu lassen. Aralos wurde dem mit englischem Accent italienisch radebrechenden Fremden alles gezeigt, und er konnte sich alles genau merken und dem Ausschuß
Wetterbericht vom 16. September. 2. Auffügen und 3 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Hierauf: Die Jahres Dircktion zeiten. Tanz ⸗Posm in 2 Akten und 4 Bildern
Morgens 8 Ubr.
Bericht eistatten. Mittags nach 12 Uhr erschien der 4 wieder,
diesmal von einigen Herren begleitet. Er ward freundlich eingelassen und gab dem Wärter ein Goldstück, und wäbrend dieser dasselbe er⸗ staunt anschaute, war er schon von einer Schaar umzingelt. Man bielt ihm einen Revolver vor und zwang ihn, das Arsenal zu übergeben. Nun schleppte man eilig Gewehre und Munition in die Stadt, bewaffnete die Mitverschworenen und begann Sturm zu läuten. Die Landjäger wurden zum Theil auf offener Straße gefangen ge⸗ nommen. Man packte und entwaffnete sie so plötzli daß sie sich nicht zur Webr setzen konnten. — Der Beschluß, Revolution zu machen, wurde am 31. August von den Delegirten mit 29 gegen eine Minderheit von 4 Stimmen gefaßt, welche wegen Verfassungs. 2 beim Bundesrath rekurriren wollte; die Mehrheit verwarf den Rekurs, weil er doch fruchtlos sei. Im Geheimen wurden alle Vorbereitungen getroffen, die Gruppenführer wurden erst am Mitt woch Abend verständigt. Merkwürdig ift, daß das Gebeimniß vollständig gtwabrt blieb. — In Lugano meldete Nachmittags 2 Uhr ein Telegramm aus Bellinzona, daß die Revolution aus, gebrochen sei Sofort erklang die Alarmglocke, und es hieß.; es sei bei der Speisewirthschaft Bariffi an der Brücke über den Cassarate ein Schadenfeuer ausgebrochen. Wirklich machte sich ein Theil des Polijzeicorpz und der Berölkerung dabin auf den Weg. Unterdessen bemächtigten sich einige bewaffnete Bürger des Gendarmeriepostens, und als ein Theil der Gendarmerie zurückkehrte, wurde sie von den bewaffneten Bürgern verhaftet. Man erfuhr unterdessen, daß der Staatsraths ⸗Praͤsident Respini sich im Hause des Advokaten Dr. Reali befinde, und die Menge, in der namentlich auch das weibliche Geschlecht stark vertreten war, drang in das Haus Reali's ein und verlangte die Auslieferung Respini's. Dieser hatte sich in einer Kammer versteckt und konnte daher nicht gleich gelunden werden. Als er dann vom Hause Reali's zum Gefängniß geführt wurde, bekam er den ganzen Haß des Volks haufens zu kosten. Die Leute höhnten ihn aus und schrien der Dieb, der Dieb!“ Die Verhafteten wurden von Männern mit aufgepflanztem Bajonett eskortirt, und man hielt ihnen Revolver vors ECesicht — Staatsrath Bonzanigo war der Einzige, der entkam; er flüchtete ssich auf Urner Gebiet und rief die Inter vention der katholischen Kantone an. ö. . .
Nach dem Einzuge des eidgenössischen Kommissars mit den beiden dorthin entsandten Berner Bataillonen in Bellinzona drohte sich die Lage zu einem Konflikt zuzuspitzen. Das eidgenössische Aufgebot war zwar von den Liberalen mit demonstrativem Jubel empfangen worden, und die bewaffneten Lazzaroni, die vorher die Straßen unsicher ge macht hatten, verschwanden mit einem Male. Aber die provisorische Regierung weigerte sich, den Weisungen des. eidgenössischen Kommissars nachzukommen. Oberst Künzli theilte dem Bun desrath mit, er halte es für die öffentliche Sicherheit und das Leben der gefangenen Ultramontanen für nicht ungefährlich, die letzteren zu befreien und die provisorische Regierung aufjulösen. Der Bundesrath antwortete, der Kommissar habe beide Maßregeln sofort auszuführen und Bericht zu erstatten, ob und wann die alte Regierung im Falle sei, die Regierungsg:schäfte wieder auf ⸗ zunehmen. Ferner wurde der Kommissar ermächtigt, den Tele graphenverkehr im Kanton zu beaufsichtigen, die Absendung von Deveschen zu Lerhindern, sowie die Abhaltung von Schützenfesten im ganzen Kanton zu verbieten. Der Kommissar setzte daraufhin der Provisorischen Regierung eine Frist bis Sonnabend 11 Uhr für die Entlassung der Regierungsmillzen und bis 12 Uhr für ihren Rück⸗ tritt. Die Ultramontanen sammelten in Locarno Bewaffnete und wollten den Großen Rath dorthin einberufen. Der eidgenössische Kommissar untersagte Beides und ordnete zwei Compagnien der Berner nach Locarno ab. Da die Revolutionsregierung sich weigerte, dem eidgenössischen Kommissar die Regierungsgewalt ab— zutreten, ließ Oberst Künzli um 113 Uhr das Regierungsgebäude be— setzen, ohne Widerstand zu finden. Abends wurde sodann die pro⸗ reich Regierung aufgelöst unter Annullirung aller ihrer Akte und Anordnungen, die Gefangenen wurden in Freiheit gesetzt und der eidgenössische Kommissar erließ eine Proklamation, in welcher er die Uebernahme der Regierung anzeigt. (Das Weitere ist aus den Tele⸗ grammen des . W. T. B.“ bekannt.)
Turkei.
Konstantinopel, 16. September. (W. T. B.) Der österreichische Botschafter hierselbst Freiherr von Cali ce ist heute mit dreiwöchentlichem Urlaub nach Wien abgereist.
Julius Fritzsche.
Der in der Provinz Brussa verhastete und hierher trans⸗
portirte Kurden⸗Häuptling Mussa Bey ist hier einge⸗ troffen. .
Serbien. Belgrad, 15. September. (W. T. B.) Der Minister
des Innern hat die nöthigen Verfügungen Behufs Errich⸗ tung einer achttägigen Kontumaz für Schweine ru mänischer Provenienz getroffen.
Amerika. Vereinigte Staaten. Washington, 15. September.
Die Repräsentantenkam mer hat, wie, W. T. B.“ meldet, die vom Senat beschlossenen Abänderungen zu der Tarifbill ,,
Brasili en. io de Janeiro, 16. September. Die
Wahlen zur Legislative sind, dem „W. T. B.“ zu⸗ folge, in vollkommener Ordnung vor sich gegangen. den Gewählten befinden sich der Handels- Minister Glycerio, der Marine-Minister van der Holz, der Minister des Aus⸗
Unter
wärtigen Bocayura und der fruͤhere Marine⸗Minister Ladario.
Majestät die Kaiserin widmete
Friedrich Wilhelmstãdtisches Theater. Mittwoch: Zum Am Landes ⸗Ausstellungs⸗ Park . Bahnhof. 26. Male mit durchauß neuer Ausstattung: Die Geöffnet von 12—11 Uhr. 3
Nach Schluß der Redaktion eingegangene De peschen.
Liegnitz, 16. September. (W. T. B.) Se. Maje stät
der Kaiser hatte Sich um 8 Uhr früh von Prinkendorf aus
zu Pferde ins Manövergelände begeben und kehrte mit den
Prinzen und Fürstlichkeiten um 1 Uhr 20 Min. hierher zurück.
— Die gestrige Ansprache des Ober-Bürgermeisters Dertel beantwortete Se. Majestät der Kaiser mit huldvollen Dankes⸗
worten und mit dem Ersuchen, diesen Seinen Dank auch den
Bewohnern der Stadt kundzuthun.
Breslau, 16. September. (W. T. B.) Ihre den heutigen Vor⸗ mittag dem Besuch mehrerer Wohlthätigkeitsanstalten. Ihre Majestät erschien zunächst, vom Ober⸗Präsidenten von Seyde⸗ witz geführt, in der von der Gräsin Poninska geleiteten Klein⸗ kinder⸗Schule, wo mehrere Kinder Gedichte vortrugen und ein Hoch auf die Söhne Ihrer Majestät ausbrachten. Sodaun begab Sich Ihre Majestät nach Mariahilf, wo Allerhöchstdieselbe von der Gräfin Stolberg begrüßt wurde, hierauf nach dem Augusta-Hospital des Vater⸗ ländischen Frauenvereins, welches unter dem Protektorat der Herzogin von Ratibor steht. Zum Schlusse wur⸗ den die evangelisch⸗lutherische k Bethanien und die Diakonissenstation Bethlehem besichtigt. Für Nach⸗ mittag ist ein Besuch des Klosters der barmherzigen Brüder und des Klosters der Elisabethinerinnen in Aussicht ge⸗ 6 wobei Fürstbischof Dr. Kopp die Führung über⸗ nimmt.
München, 16. September. (W. T. B.) Der hiesige Magistrat hat sich in dem von der Regierung ihm abver⸗ langten Guiachten auf das Entschiedenste gegen die von den hiesigen Brodfabrik-Besitzern beantragte Einführung eines Brodzolls in dem städtischen Bezirk ausgesprochen.
Madrid, 16. September. (W. T. B.) Nach Depeschen aus Grana da brach gestern Abends 10 Uhr im Alhambra⸗ Palast Feu er aus, welches sich im Alberca⸗Hofe rasch verbreitete und trotz aller Anstrengungen der Hülfeleistenden die nächst⸗ liegenden Galerien ergriff. Das Feuer war bis heute Morgen
noch nicht gelöscht. (Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Hrania, Anstalt für volkstbumliche Naturkunde.
ich Vorstellung im 2 die Anschlag⸗
Stationen.
Bar. auf 0 Gr u. d. Meeressp ced. in Millim
Wind. Wetter.
Temperatur in o Gelsius
SO 7 wolkig SSD 4 bedeckt still Nebel
1 Nebel
2 wolkenlos
2 heiter
1 bedeckt
T bedeckt
Mullaghmore Aberdeen. Christiansund Copenhagen. Stockholm. aparanda. t. Petersb. Nos lau Gort᷑. Queens: town... 6 halb bed. Gherbourg. W 1 wolkenlos 1 wolkenlos 2 bedeckt 2 Nebel winemünde 2 heiter Neufahrwasser heiter Memel ö 3 wolkig 1 wolkenlos 4 wolkenlos 3 wolkenlos still wolkenlos heiter O 1woltig 3 wolkig still bedeckt 1' wolkenlos
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Uebersicht der Witterung. .
Die Wetterlage hat sich im Allgemeinen wenig verändert; der Kern des barometrischen Maximums liegt heute über Südskandinavien. Das Wetter ist über Central ⸗ Europa andauernd ruhig, vielfach heiter ohne erhebliche Niederschläge. Die Tempe⸗ ratur liegt in Deutschland durchschnittlich noch etwas unter der normalen. Ueber Neufahrwasser und Berlin ziehen die oberen Wolken aus Nordost. Deutsche Seewarte.
1 BB. Theater⸗Mnzeigen. Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern ⸗
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von E. Taubert und G. Graeb. Musik von P. Hertel. Anfang 74 Ubr. ; Schauspielhaus. 181. Vorstellung. Das Stif⸗ tungsfest. Schwank in 3 Auflsügen von G. v. Moser. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Opernhaus. 177. Vorstellung. Die Hugenotten. Große Oper in 5 Akten von Meyer beer. Text nach dem Französischen des Scribe, übersetzt von Castelli. Tanz von Emil Graeb. Anfang 7 Uhr. ; Schauspielhaus. 182. Vorstellung. Die Auna⸗ Lise. Schauspiel in 5 Aufzügen von H. Hersch. Anfang 7 Uhr.
Deutsches Theater. Mittwoch: Der Richter von Zalamea. ! Donnerstag: Das Wintermärchen. 5 Das Wintermärchen.
onnabend: Zum ersten Male: Die Hauben⸗ lerche. Schauspiel in 4 Aufzügen von Ernst von Wildenbruch.
Berliner Theater. Mittwoch: Der Schrift . stellertag.
Donnerstag: Uriel Acosta.
Freitag! 3. Abonnem. Vorst. Eva.
Tessing Theater. Mittwoch: Die Ehre. Schauspiel in 4 Akten von Hermann Sudermann.
Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Zum ersten Male: Das zweite ar. Lustspiel in 4 Akien von Oskar Blumen⸗ a 1
Wallner Theater. Mittwoch: Zum 102. Male: Mamsell Nitouche. Vaudeville in 3 Akten und 4 Bildern von H. Meilhae und A. Millaud. Musik von M. Hervé. Anfang der Vorftellung 74 Uhr
Donnerstag und die folgenden Tage: Mamsell
Nitonche.
Victoria Thrater. Mittwoch: Zum 23. Male: Die Million. Modernes Ausstattungsstück in 12 Bildern von Alex. Moszkowski und Rich. Nathanson. Musik von C. A. Raida. Ballet von Gredelue. Anfang 74 Uhr.
Haßreiter und Gaul. Musik von Jof. Beyer. Arrangirt von J. Haßreiter, K. K. Hofballetmeister aus Wien. Birigent: Hr. Kayellmeister Knoll. Vorher: Neu in Scene gesetzt: Die Schwätzerin von Saragofsa. Komische Operette in 2 Akten nach dem Französischen von Carl Treumann. Musik von Offenbach. In Seene gesetzt vom Regisseur Hrn. Binder. Dirigent: Hr. Kapellmeister Feder⸗ mann. Anfang 7 Uhr. ö
Donnerstag: Die Puppenfee. Vorher: Die Schwätzerin von Saragofsa.
Nestdenz Theater. Direltion : Sigmund Lauten · burg. Mittwoch:; Zum 5. Male: FZerrsol. Parlser Sittenbild in 4 Aufzügen von Victorien Sardou. In Scene gesetzt von Sigmund Lauten burg. Anfang 75 Ubr.
Donnerstag: Dieselbe Verstellung.
Belle Alliance Theater. Direktion: W. Hasemann. Mittwoch: Ensemble ⸗Gastspiel der Mit⸗ glieder des Wallner · Theaters: Madame Bonivard. Guten Morgen, Herr Fischer! Preise der Plätze wie gewöhnlich.
Adolph Ernst⸗ Theater. Mittwoch: Zum 12. Male: Unsere Dom Inans. Gesangeposse in 4 Akten von Leon Treptow. Couplets von Gustav Görß. Musik von Franz Roth und Adolph Ferron. Anfang 741 Uhr.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Thomas -· Theater. Alte Jakobstraße 30. Mittwoch: Zum 12. Male: Der Alpenkönig und der Menschenfeind. Romantisches Volksmärchen in 3 Akten von . Raimund. Musik von Wenzel Müller. Anfang 7 Ubr.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
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Concert Jaus. Eröffnung der 24. Concert Saison am Donnerstag, den 18. September. Erstet Karl Meyder⸗Concert.
Puppen fee. Pantomimisches Divertissement von . Theater. el.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Luise Buch mit Hrn. Ludwig
Christian Kelber (Berlin — Erlangen). — FIrl.
Meta Germer mit Hein. Kaufmann Hermann
Lebbin (Berlin =-Magdeburg). — Frl. Mary Leser
mit Hrn. Prem.⸗Lieut. Karl Bahl (Hamburg —
Konstanz — Frl. Helene Wagner mit Hrn.
Arthur Tauscher (Chemnitz). — Frl. Emma
. mit Hrn. Ernst Pagels (Dörgelin — Neu⸗
alen).
Verehelicht: Hr. Otto Hillringhaus mit Frl. Helene Jamart (Berlin =-Barmen). — Hr. Wilh. Tiedcke mit Frl. Mathilde Hertha (Parchim). — Hr. Hugo Gerber mit Frl. Anna Fleischer (Breslau = Waldenburg i. Schl) — Hr. Gustav Wilsky mit Frl. Hedwig Lettow (Tessimn).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Otto Wienecke (Berlin). — Hrn. Amtsrichter Guenther (Herrn⸗ stadt) — Hrn. Beuß (Riel). — Hin Albert Baetcke (Gr. Köthel). — Hrn. Anton Neumeifster (Chemnitz — Eine Tochter; Hra. Reg. Assessor Dickhuth (Stade). — Hrn. Apotheker Kik ale (Breslau). — Hrn. Herm. Behreng
orf).
il gn: Hr. Pastor emer. Leopold Hollmann (Hackenberg). — Hr. Geb. Baurgth a. D. Albrecht Pralle (Hannover). — Frau Amtsgerichts Rath Dr. Bleich (Berlin). — Hrn. Gymnasiallehrer Dr. Kübn Tochter Elisabeth (Breslau). — Frau Christiane Friederike Abme (Cbemniß). — Hr. Erbpächter Johann Höft (Kritzkow).
Redacteur: Dr. H. Klee. Berlin:
Verlag der Expedition (Sch oly. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Ver Hasãf t , S. Wilbelmstraße Nr. 6 Vier Beilagen (einschließlich Börsen · Beilage),
und die Inhaltsangabe zu Nr. 5 des öffent- lichen Anzeigers (sCcomman ditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften) für die Woche
hs. 176. Vorstellung. Das schlecht bewachte Mädchen. Pantomimisch⸗ komisches Ballet in
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
J
vom S. bis 13. September 1890.
Er st e Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger.
M 223.
Berlin, Dienstag, den 16. September
1890.
— — —
Deutsches Reich.
Zwischen der Deutschen Witu-Gesellschaft und der Britisch⸗Ostafrikanischen Gesellschaft waren im Jahre 1888 Differenzen über die Pachtung der Zollerhebung und Verwaltung der dem Sultan von Sansibar gehörigen 6 Lamu entstanden. Die Entscheidung in diefer Ange⸗ egenheit wurde durch die deutsche und englische Regierung dem Schiedsspruch des belgischen Staats-Ministers Baron Lambe rmont unterbreitet. Der Schiedsspruch, welcher unter dem 17. August 1889 gefällt wurde, ist zu Ungunsten der Witu⸗Gesellschast ausgefallen. Der Wortlaut desselben ist nachstehend abgedruckt:
Schiedsspruch, betreffend die Insel Lamu.
Wir, Baron Lambermont, Staats. Minister Sr. Majestät des Königs der Belgier,
Nach Uebernahme des Schiedsrichteramts, das uns von der Re— gierung Sr. Majestät des Deutschen Kaisers, Königs von Preußen, und von der Regierung Ihrer Majestät der Königin von Groß— britannien und Irland, Kaiserin von Indien, in Betreff einer zwischen der Deutschen Witu ⸗Gesellschaft und der Kaiserlichen Englifch— Ostafrikanischen Gesellschaft entstandenen Streitigkeiten übertragen worden ist;
Mit dem aufrichtigen Wunsche, durch eine gewissenhafte und unparteiische Entscheidung dem Vertrauen zu entsprechen, das uns die beiden Regierungen bezeigt haben;
Nach gehöriger Prüfung und reiflicher Erwägung der von beiden Seiten beigebrachten Dokumente;
Und Willens, über das Streitobjekt, nämlich die Pachtung der
. und Verwaltung der an der Ostküste Afrikas gelegenen nsel Lamu, Entscheidung zu treffen;
. Indem die Eine der Parteien für die Deutsche Witu⸗Gesellschaft
die Priorität des Rechtes auf diese Pachtung geltend macht;
Während die Andere behauptet, daß der verstorbene Sultan und der jetzige Sultan von Sansibar sich verpflichtet baben. an die Kaiserliche Englisch⸗Ostafrikanische Gesellschaft diese selbe Pachtung ab⸗ zutreten, und daß die von Seiten Deutschlands erhobenen Einwen⸗ dungen nicht von der Beschaffenheit seien, den Souverän der Insel Lamu zu verhindern, die von seinem Vorgänger und von ihm selber gegen diese Gesellschaft nn, Verpflichtungen zu erfüllen.
In Erwägung, daß die von der Kaiserlich deutschen Regierung eingereichte Denkschrift an erster Stelle das Recht der Witu⸗Gesell⸗ schaft aus der am 29. Oktober und am 1. November 1886 zwischen Deutschland und England abgeschlossenen Uebereinkunft und aus der Bedeutung, die diesem Abkommen Seitens der kontrahirenden Mächte beigelegt werden sollte, herleitet; ;
In Berücksichtigung, daß die besagte Uebereinkunft das Gebiet, auf dem sie innerhalb der ausdrücklich festgesetzten Grenzen in An⸗ wendung kommen soll, abgegrenzt hat, nämlich, vom Meere ausgehend durch den Rowuma im Süden und durch den Tama im Norden;
daß dieselbe darauf diese Strecke in zwei Zonen getheilt hat durch eine dem Wanga oder Umbe folgende Demarkationslinie;
daß von diesen beiden Zonen die Eine ausschließlich dem sich im Süden der Demarkationslinie geltend machenden deutschen Einfluß und die Andere ausschließlich dem sich im Norden dieser Linie geltend machenden englischen Einfluß zugewiesen worden ist;
daß die bezüglichen Grenzen der beiden Interessen⸗Zonen in dieser Weise klar fixirt sind und durch die Demarkationslinie und den Um riß gebildet werden, über den hinaus sie sich nicht ausdebnen können, ohne das durch das Abkommen bestimmte Territorium zu verlassen;
In Berücksichtigung, daß, um aus dem Geist oder Sinn der Uebereinkunft eine Folgerung zu ziehen, die nicht aus ihrem Wortlaut hervorgeht, und die Deutschland eine ausschließliche Aktionsfreibeit hinsichtlich der nördlich vom Tana gelegenen Territorien verleihen würde, zu diesem Behufe eine besondere neue Berständigung zwischen den kontrahirenden Mächten hätte getroffen werden und 2 zum Ausdruck kommen müssen; ;
daß jedoch kein das Vorhandensein einer solchen Verständigung erweisendes Dokument beigebracht ist;
daß dieser Erweis sich nicht aus der Note der britischen Regie⸗ rung vom 7. September 1888 ergiebt, da unter Anerkennung, daß die englische InteressenSphäre sich nicht bis an den Osifluß erstreckt, dieses Dokument völlig mit den Bestimmungen des Abkommens von 1886 übereinstimmt, das seine Anwendung auf die zwischen dem Ro—⸗ wuma und dem Tana eingeschlossenen Territorien beschränkt,
Aus diesen Gründen:
Erachten wir, daß unbeschadet der Klausel, welche den Küsten⸗ streifen zwischen Kipini und dem äußersten Norden der Mandabucht als zu dem Witulande gehörig anerkennt, das englisch-deutsche Ab⸗ kommen vom 29. Oktober und 1. November 1886 ebenso wenig jenseits des Tana als jenseits des Rowuma Geltung hat und Keiner der Parteien ein Vorzugsrecht auf die Pachtung der Zollerhebung und Verwaltung der Insel Lamu giebt, da diese außerhalb der Grenzen belegen ist, innerhalb deren diese Abmachung nach ihren eigenen Aus—⸗ drücken zur Anwendung kommen 1
In Erwägung, daß nach der deutschen Denkschrift die Inseln der Mandabucht vom geographischen Gesichtspunkte aus zu dem Witu— lande gebören und dessen Verlängerung bilden würden; daß in kom⸗ merzieller Hinsicht die Insel Lamu der Stapelplatz der aus dem Witulande kommenden und der für diese deutsche Besitzung bestimmten Waaren ist, und daß noch endlich nach juridischer oder politischer Seite hin ihre Abhängigkeit vom Festland aus den viel— fachen Beziehungen der Insulaner zu dem Festlande und den sich daran knüpfenden Fragen eigenthumsrechtlicher und kultureller Natur erhellt, indem diese Thatsachen zusammen bewiesen, daß die Verwaltung der Insel denjenigen Händen anvertraut werden mußte, welche die des Festlandes inne hätten;
In Erwägung, daß die englische Denkschrift ihrerseits die Insel Lamu als einen seit langer Zeit bestehenden Stapelplatz für den kritischen Handel, als einen Anlaufshafen für die die Verbindung mit Ost ⸗Afrika herstellenden Vampfer der Britisch⸗Indischen Compagnie und als ein Handelecentrum darstellt, das sich fast ausschließlich in den Händen englischer Geschäftsleute befindet; ⸗
In Berücksichtigung, daß eine sich auf die Nachbarschaft des Festlandes gründende Schlußfolgerung Betreffs der Insel Lamu gegen die förmliche Klausel des englisch.- dentschen Abkommens vom 29. Ok— tober und 1. November 1886 nicht durchzudringen vermöchte, welches diese Insel zu den Besitzungen rechnet, fur welche das Hoheitsrecht des Sultans von Sansibar anerkannt worden ist, und
daß, wenn Erwägungen, die sich auf das wirthschaftliche und administrative Interesse oder auf politische Zuträglichkeit stützen, zwar die Vortheile oder die Unzuträglichkeiten, die eine den Absichten der Einen oder der Anderen der Parteien entsprechende Lösung darbieten würde, zu beleuchten vermögen, solche Gründe doch nicht die Bedeu⸗ tung eines völkerrechtlich anerkannten Erwerbsmodus haben,
; Aus diesen Gründen: Erachten wir, daß weder die geographische Abhängigkeit noch die
lommerzielle Abhängigkeit, noch das rein volitische Interesse Eine der en rn in den Stand setzt, von Rechtswegen die Abtretung der ollerhebung und der ö Insel Lamu zu beanspruchen.
Nachdem in dieser Weise über die Fragen präjudizieller Natur , . 6. und 3. ö, . das Gebiet der angeblich on den Sultanen Sansibars gegen beide Parteien eingegangenen Verpflichtungen beschränkt bleibt; v 9
In Erwägung, daß es angezeigt ist, zu untersuchen, ob und bis zu welchem Punkte die von beiden Parteien angezogenen Verpflich- tungen die zur Rechtfertigung ihres Bestehens und ibrer Gültigkeit nothwendigen Bedingungen erfüllen;
Betreffs der Deutschen Witu ⸗Gesellschaft:
In Erwägung, daß der deutsche General⸗Konsul und Or. Töppen, Vertreter der Witu ⸗Gesellschaft, am 16. Dezember 1887 vom Sultan Said Bargasch in Audienz empfangen worden sind, uber welche Audienz der General⸗Konsul seiner Regierung einen Bericht abgestattet hat, der zwar nicht beigebracht worden ist, dessen Inhalt jedoch die deutsche Denkschrift in folgender Weise angiebt: Bas Ergebniß der eingehenden Unterredung faßt sich dahin zusammen, daß der Sultan nach Abschluß des anderen Abkommens mit der Deutsch— Ostafrilanischen Gesellschaft zur Ertheilung der Konzession für die Inseln der Mandabucht an die Witu⸗Gesellschast sich sofort bereit erklärte und nur wegen Festsetzung der Geldentschädigung in der einen oder andern Weise noch freie Hand zu haben wünschte.“ ; und daß der General-Konsul in seinem Brief an den Sultan Said Khalifa vom 16. November 1888 sich folgendermaßen ausdrückt: Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, daß unter Seyvid Bargasch bereits Ver— handlungen über die Ertheilung einer Konzession für die Inseln der Mandabucht an die deutsche Witu ⸗Gesellschaft, deren Vertreter Kurt Tõppen in Lamu ist, geführt worden sind; Seyyid Bargasch hat Herrn Töppen in meiner Gegenwart in Audienz empfangen und seine Bereitwilligkeit, ein derartiges Abkommen zu treffen, ausgesprochen, sobald der Vertrag mit der Deutsch⸗Ostafrikanischen Gesellschaft zum Abschluß gelangt sei';
In. Berücksichtigung, daß die Ausdrücke, deren sich der Sultan bedient hat, in ihrem natürlichen Sinn die Absicht einschließen, eine Uebereinkunft zum Abschluß zu bringen;
daß, um diese Absicht in ein einseitig verpflichtendes Versprechen (promesse unilstsrale) von der Kraft einer Uebereinkunft umzu— wandeln, die Willensübereinstimmung sich in dem ausdrücklichen Ver— sprechen Einer der Parteien, verbunden mit der Annahme der Anderen, hätte manifestiren müssen, und daß diese Willensübereinstimmung sich auf die wesentlichen, den Gegenstand der Uebereinkunft bildenden Be—⸗ standtheile hätte erstrecken muͤssen;
In Berücsichtigung, daß in dem hier vorliegenden Fall die Pachtung der Zollerhebung und der Verwaltung eines Territoriums oder eines Hafens ein zweiseitig verpflichtender Vertrag (eontrat synallagmatique) sein müßte, der auf Seiten des Verpächters die Abtretung der Ausübung der Hoheitsrechte enthält, die hinsichtlich ibres Gegenstandes und ihrer Dauer sehr verschiedenartig formulirt werden können, auf Seiten des Pächters in einem entweder als Fixum oder als Tantisme zu entrichtenden Zinse besteht;
daß in den dem Sultan zugeschriebenen Worten, so wie sie in der deutschen Denkschrift resümirt und in dem Brief des deutschen General ⸗Konsuls vom 16. November 1888 wiedergegeben sind, die wesentlichen Bedingungen des einzugehenden Vertrages sich nicht be—⸗ stimmt finden; .
In Berücksichtigung, daß, wenn auch kein Gesetz eine bestimmte Form für die Uebereinkommen unabhängiger Staaten vorschreibt, es nicht minder den internationalen Gepflogenheiten entgegen ist, Ver— . von solcher Art und von solcher Wichtigkeit muͤndlich zu be—
ließen;
daß die Annahme der schriftlichen Form sich besonders bei den Beziehungen zu den Regierungen wenig eirilisirter Völker empfiehlt (s'impose), welche oft nur den in feierlicher oder schriftlicher Form abgegebenen Versprechungen verbindliche Kraft beilegen;
daß, besonders vorliegenden Falls, das Bestehen einer mündlichen Uebereinkunft aus förmlichen Stipulationen resultiren müßte, und daß man dasselbe nicht ohne schweren Nachtheil für die Sicherbeit und Leichtigkeit des internationalen Verkehrs aus der einfachen Erklärung , . herleiten können, daß man bereit sei eine Konzession zu be— willigen;
In Berücksichtigung, daß andere Schriftstücke aus der in Frage kommenden Zeit nicht beigebracht sind als nur der Brief vom 21. November 1887, in welchem der deutsche General⸗Konsul dem Sultan Said Bargasch den Borschlag des Herrn Toöppen übersandt hat, und die von demselben Tage datirte, zur Hauptsache sich nicht auslassende Empfangesbestätigung des Sultans;
daß zwischen dem 10. Dezember 1857, dem Tage der angeblichen Versprechung des Sultans, und dem 28. März 1888. dem Tage seines Todes, kein Dokument, keine, weder schriftliche noch mündliche, von Sr. Hoheit ausgehende Aeußerung beigebracht worden ist, worin Seine Zustimmung zu dem Vorschlage des Vertreters der Witu—⸗ Gesellschaft bestätigt oder enthalten wäre;
daß nach den wiederholentlich sovohl dem deutschen als dem englischen Generalkonsul abgegebenen Versicherungen des jetzigen Sultans weder in den Archiven des Sultanats noch in den Erinne⸗ rungen der Beamten irgend eine Spur einer solchen Einwilligung an den Tag gekommen, und daß, falls man die eben erwähnten Schrift- stücke aufgefunden hätte, die Emxpfangsbescheinigung des Sultans be— zeugt haben würde, daß Se. Hoheit an dem Tage ihres Datums nichts entschieden hatte; .
daß demnach, welchen Sinn man auch den Worten des Sultans beilegen möchte, allein der Beweis der Eröffnung der Verhandlung erbracht ist; daß binsichtlich des Vertragsabschlusses selber, wie er in dem vom deutschen Generalkonsul an den Sultan geschriebenen Brief vom 16. November 1888 erwähnt wird, und wie er in der von demselben Geschäftsträger an seine eigene Regierung in Folge der Audienz vom 10. Dezember 1887 gerichteten Depesche gemeldet wird, die Frage nach der bona fides ganz bei Seite gesetzt, auf internationalem wie auf jedem andern Gebiete der r dr gelten muß, daß Niemand sich selbst einen Rechtstitel schaffen kann;
In Berückschtigung endlich, daß, wie vertrauenswürdig auch der konsularische Beamte sei und seine bona fides ganz außer Betracht gezogen, die Worte des Sultans Said Bargasch arabisch gesprochen und von einem Dragoman entgegengenommen und übersetzt sind, ohne daß es möglich ist, die Treue dieser Uebersetzung zu prüfen und ohne daß ihre Auslegung vom verstorbenen Sultan genehmigt oder von seinem Nachfolger anerkannt ist,
Aus diesen Gründen:
Erachten wir, daß der Nachweis der Verpflichtung, welche der Sultan Said Bargasch am 10. Dezember 1887 in Betreff der Ver⸗ pachtung der Zollerhebung und der Verwaltung der Insel Lamu eingegangen sein soll, nicht als in rechtsverbindlicher Weise erbracht gelten kann;
daß in Folge dessen die besagte Gesellschaft kein Vorzugs⸗ oder Prioritätsrecht auf die Erklärungen des Sultans in der an jenem Tage sftattgehabten Unterredung gründen kann; . .
In Erwägung, daß es angezeigt ist, zu prüfen, ob nicht die thatsächlichen Ereignisse seit dem Regierungsantritt des jetzigen Sultans dazu angethan sind, das Wohlgegründete der obigen Schluß⸗ folgerungen zu ändern;
5 In Berücksichtigung, daß nach der deutschen Denkschrift der Sultan Said Khalifa im Juni 1888 dem deutschen General⸗Konful erklärt haben soll, daß er keine Konzession mehr bewilligen würde, ohne sich mit den Vertretern Englands und Deutschlands verständigt zu haben, und daß nach den Brief des deutschen General-⸗Konsuls an den Sultan vom 16. November desselben Jahres dieser Letztere ihn versichert haben soll, daß englischerseits noch kein Antrag gestellt fei und daß er in solchem Falle vorgängig den dentschen General ⸗Konful um seine Meinung befragen würde; x
In Berücksichtigung, daß Said Khalifa in seinem Brief vom 12. Januar 1889 an den gedachten General ⸗Konsul in Abrede stellt, daß er diese Erklärungen abgegeben habe oder habe abgeben können, indem der Irrthum nach seiner Meinung von einem dem Dragoman zuzuschreibenden Mißverständniß herrühren könne und daß Se. Hoheit in seinem der englischen Denkschrift beigefügten Briefe an den eng⸗ lischen General⸗Konsul seine Ableugnungen wiederholt hat;
daß man, ohne die bona fides der Parteien in Frage zu stellen, anerkennen kann und muß, daß die betreffenden Erklärungen an und für sich der Witu ⸗Gesellschaft kein Recht auf die Infel Lamu haben verleihen können;
. daß dieselben im Uebrigen, was ihre Bedeutung nach anderer Seite hin angeht, hinsichtlich ihrer Form unter die Anwendung der oben entwickelten Grundsätze fallen,
. Aus diesen Gründen:
Erachten wir, daß die Thatsachen, welche nach der Unterredung vom 10 Dezember 1887 eingetreten sind, die Bedentung der Letzteren so wie sie in den vorgehenden Auseinandersetzungen bestimmt ist, nicht geändert haben;
Was die Kaiserliche Englisch⸗Ostafrikanische Gesellschaft betrifft: In Erwägung, daß nach der Darstellung der englischen Denk— schrift die Sultane von Sansibar seit 1877 die Abtretung der die Insel Lamu einschließenden Territorien Herrn William Mackinnon, dessen Associss und der künftigen Britischen Gesellschaft beständig zur Annahme bereit gehalten hätten, daß besagte Abtretung, weit entfernt, zurückgewiesen oder zurückgezogen zu werden, von Zeit zu Zeit für gewisse Theile dieser Territorien angenommen worden sei, während der Rest und insbesondere Lamu der fernerweiten Verfügung der besagten Personen und der besagten Gesellschaft vorbehalten worden;
In Berücksichtigung, daß der zur Begründung dieser Ver— sprechungen erforderliche Abtretungsvertrag sich als ein bloßer Ent— wurf ohne Datum und ohne Unterschrift erwiesen hat;
daß man denselben in dieser Form nur als ein dem Sultan ge— machtes Anerbieten anseben kann, und nicht erwiesen ist, daß dasselbe in eine Abtretung Sr. Hoheit an Herrn Mackinnon oder in ein all— gemeines Versprechen, die Verwaltung des Sultanats an die Englische Gesellschaft abzutreten, umgewandelt worden ist, welches Versprechen diese Gesellschaft nach und nach für verschiedene Theile der dem Sultan gehörigen Territorien angenommen haben soll;
daß keines der späteren, von der Englischen Gesellschaft allegirten Dokumente direkt und deutlich dieses Entwurfs, dessen Ausführung nie versucht worden, Erwähnung thut;
daß nach der in der englischen Denkschrift enthaltenen beeideten Zeugenaussage des Generals Mathews, Commandeurs der Sultans—⸗ truppen, vom 23. Januar 1889 vor etwa neun Jahren Verhandlungen angeknüpft und bis zum Beginn des Jahres 1887 fortgeführt worden, aber kein Vertragsabschluß während dieser Zeit zu Stande gekommen;
datz die von dem Sultan Said Bargasch dem englischen General Konsul in feierlicher Form zugestellte Schrift vom 5. De— zember 1884 unnütz gewesen wäre, wenn der Entwurf von 1877 die Kraft eines kontraktlichen, für den Sultan bezüglich der Kaiserlichen Englischen Gesellschaft absolut verbindlichen Versprechens gehabt hätte;
. Taß es nicht möglich ist, auf Grund der beigebrachten Dokumente die Verhandlungen, welche im Frühjahr 1887 durch Herrn Mackinnon wieder aufgenommen worden, direkt mit jenem Entwurf dermaßen zu verknüpfen, daß sich dieselben als Vollziehung einer früheren voll⸗ ständigen und gültigen Uebereinkunft darstellen würden;
In Berücksichtigung, daß der Sultan Said Bargasch am 22. Februar 15387 an Herrn Mackinnon ein Telegramm richtete, in welchem Se. Hoheit sich bereit erklärte, ihm die Konzessionen zu be⸗ willigen, welche er (Mackinnon) früher vorgeschlagen, und daß auf dies Anerbieten am 24. Mai der Abschluß eines der Kaiserlichen Englischen Gesellschaft den Küstenstrich vom Wanga bis Kipini ab— tretenden Abkommens erfolgt ist;
daß in diesem Abkommen nirgends der nördlich von Kipini be— . und die Insel Lamu einschließenden Territorien Erwähnung geschieht;
daß rücsichtlich dieser die Kaiserliche Englische Gesellschaft sich darauf beschränkt, das Zeugniß des Generals Mathews anzurufen, welcher erklärt, daß seines Wissens diese Territorien Herrn Mackinnon vom Sultan im Jahre 1887 angeboten sind; daß er immer ange⸗ nommen, dieselben feien dem Wunsch des Herrn Mackinnon gemäß einer fernerweiten Abtretung vorbehalten worden, und daß er als Vertreter des Sultans abgesandt worden, um Herrn C. N. Mackensie, Beamten der Kaiserlichen Englischen Gesellschaft, eine mündliche Mittheilung zu machen, die ihn ermächtigen sollte, Herrn Mackinnon davon zu unterrichten, daß alle Territorien im Norden von Kipini ihm im Voraus (de preference) angeboten werden würden, wenn sie zur Verpachtung oder Abtretung kommen würden;
In Berücksichtigung, daß in diesem mündlichen Auftrage, mit dem der General Mathews betraut worden, welche Bedeutung auch sein Zeugniß verdienen mag, die Bestandtheile eines wirksamen und positiven Versprechens einer Abtretung, deren wesentliche Bedingungen genügend bestimmt wären, nicht gefunden werden können, und
daß die vorbehaltene oder antieipirte Annahme des Herrn Mackinnon auf einer rein persönlichen Annahme des Generals beruht;
In Berxücksichtigung, daß das Zeugniß des Generals Mathews mit dem oben angezogenen Telegramm des Sultans Said Bnargasch bezüglich der Absicht, mit den Engländern zu verhandeln, überein stimmt, und daß diese Absicht sich in dem Brief seines Nachfolgers an den englischen General-Konsul vom 26. August 1888 findet und zum Ausdruck kommt; .
daß jedenfalls, wenn dieser letzte Brief ein Abkommen von Re— gierung zu Regierung begründet, die Verwaltung des Sultanats keinem Anderen als Unterthanen des Sultans oder Engländern oder Herrn Mackinnon hinsichtlich Sansibars und Pembas abzutreten, darin noch nicht das direkte und wirksame Versprechen, alle nördlichen Häfen der Kaiserlichen Englischen Gesellschaft selbst abzutreten, enthalten ist;
In Berücksichtigung, daß die Absicht, mit den Englaͤndern zu verhandeln, andrerseits in dem Briefe Said Khalifas an den deutschen General⸗Konsul vom 12. Januar 1889 in überzeugender Weise zum Ausdruck gebracht ist, und daß es nicht angezeigt ist, bei der Ein ˖ wendung zu verharren, daß diese Entschließung wegen falscher Vor⸗ aussetzung ungültig sei, weil, nämlich der Sultan Said Khalifg zu derselben nur in der Annahme gelangt sei, daß sein Vorgänger der Englischen Gesellschaft eine Versprechung gemacht habe, indem die Bekanntschaft mit der Mittheilung seines Vorgängers vom 22. Fehruar 1887 sowie die im Namen des⸗ selben erfolgten Schritte des Generals Mathews mit Recht seinen Entschlus hätten beeinflussen können; und in Anbetracht, daß der Sultan sich überdies nicht in Veranlassung eines einzigen Motivs bat entscheiden können, wie es aus dem gedachten Brief an den deutschen General-Konsul und den im Laufe desselben Monats an
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