1890 / 232 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Sep 1890 18:00:01 GMT) scan diff

den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe:

von Mer ckel, General-Major und Commandeur der 11. Ka⸗ vallerie⸗ Brigade,

von Legat, General-Major und Commandeur der 23. Infan⸗ terie⸗ Brigade, .

Johannes, General⸗Major und Commandeur der 24. Infan— terie⸗Brigade, und

von Zastrow, General-Major und Commandeur der 12. Kavallerie⸗Brigade;

den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub:

Stieler von Heydekampf, General-Major und Comman— deur der 22. Infanterie⸗Brigade, und . .

Küper, General-⸗Major und Commandeur der 6. Feld-Artil⸗ lerie Brigade;

den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern am Ringe:

von Graberg, Oberst und Chef des Generalstabes des VI. Armee ⸗Corps, .

von Oesfeld, Obeist und Commandeur des Grenadier⸗ Regiments König Friedrich Wilhelm II. (1. Schlesischen) Nr. 10, und ;

von Beneckendorff und von Hindenburg, Oberst und Commandeur des Grengdier⸗Regiments Kronprinz Fried⸗ rich Wilhelm (2. Schlesischen) Nr. 11;

den Rothen Adler-QOrden dritter Klasse mit der Schleife:

von Heimburg, Oberst und Commandeur des Schlesischen Füsilier⸗Regiments Nr. 38, . .

Westphal, Oberst und Commandeur des 4. Niederschlesischen Infanterie⸗Regiments Nr. 51,

Freiherr von Kleist, Oberst und Commandeur des Dragoner— Regiments König Friedrich III. (2. Schlesischen) Nr. 8,

Freiherr von Fircks, Oberst und Commandeur des 3. Ober— schlesischen Infanterie-Regiments Nr. 62, ö

Davidsohn, Oberst und Commandeur des Feld⸗Artillerie— Regiments von Peucker (Schlesischen) Nr. 8,

Dr. Lendel, Ober⸗Stabsarzt 1. Klasse und Regiments⸗-Arzt vom Ulanen⸗Regiment von Katzler (Schlesischen) Nr. 2, und

Dr. Molitor, Wirklicher Geheimer Kriegsrath und Militär— Intendant vom VI. Armee⸗-Corps;

den Rothen Adler-Orden vierter Klasse:

von Pannewitz, Hauptmann vom Generalstabe des VI. Armee Corps, . .

Conzen, Major vom Großherzoglich Hessischen Feld-⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 25 (Großherzogliches Artillerie-Corps), kommandirt als Adjutant beim General-Kommando des VI. Armee⸗Corps,

von Rauch, Ritimeister vom Westfälischen Ulanen⸗Regiment Nr. 5, kommandirt als Adjutant bei der 11. Division,

von Schoeler, Major vom Grenadier⸗Regiment König Friedrich Wilhelm II. (1. Schlesischen) Nr. 10,

von Puttkamer, Hauptmann von demselben Regiment,

Krüger⸗Velthusen, Major vom Schlesischen Füsilier— Regiment Nr. 38,

von Monsterberg, Hauptmann von demselben Regiment,

von Asmuth, Major vom Grenadier-Regiment Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schlesischen) Nr. 11,

Freiherr von Falkenhausen, Hauptmann von demselben Regiment,

von Walther, Hauptmann von demselben Regiment,

Brandis, Major vom 4. Niederschlesischen Infanterie— Regiment Nr. 51, ;

Limberger, Hauptmann von demselben Regiment,

Graf zu Dohna, Rittmeister vom Leib⸗Kürassier⸗Regiment Großer Kurfürst (-Schlesischen) Nr. ,

Freiherr von Buddenbrock-Hettersdorff, Major vom nent König Friedrich III. (2. Schlesischen)

.

Freiherr von Senden-Bibran, Major vom Husaren—⸗ Regiment von Schill (1. Schlesischen) Nr. 4,

Rogalla von Bieberstein, Oberst-Lieutenant z. Disp., 3. Stabsoffizier vom Landwehr-Bezirk J. Breslau,

Waen ker von Dankenschweil, Major vom Generalstabe der 12. Division,

Brée, Hauptmann vom Infanterie-Regiment Keith (1. Ober— schlesischen) Nr. 22,

Foitz ick, Haupimann vom 3. Oberschlesischen Infanterie⸗-Regi⸗ ment Nr. 62,

Lauckhard, Hauptmann vom 4. Oberschlesischen Infanterie— Regiment Nr. 63,

von Klei st, Rittmeister vom Husaren-Regiment Graf Götzen (2. Schlesischen) Nr. 6,

Oelrichs, Major vom Ulanen-Regiment von Katzler e ben Nr. 2,

Körber, Major à la suite des Feld-Artillerie-⸗Regiments König Karl (1. Königlich Württembergischen) Nr. 13 und Abtheilungs Commandeur im Feld⸗Artillerie⸗Regiment von Peucker (Schlesischen) Nr. 6,

Roth, Hauptmann vom Feld-⸗Artillerie-⸗Regiment von Peucker (Schlesischen) Nr. 6, .

Wintgens, Major vom Feld-Artillerie⸗ Regiment von Clause⸗ witz (Oberschlesischen) Nr. 21,

Ascher, Hauptmann von demselben Regiment,

Oertel, Nittmeister vom Schlesischen Train-Bataillon Nr. 6,

Roth, Major vom Fuß⸗AUrtillerie Regiment von Dieskau (Schlesischen) Nr. 6,

Liedke, Hauptmann von demselben Regiment,

Springer, Hauptmann àz la suite des Rheinischen Fuß— Artillerie⸗Regiments Nr. 8 und Vorstand des Artillerie— Depots in Breslau,

Freiherr von Kageneck, Major, aggregirt dem 2. Schlesischen Jäger⸗Bataillon Nr. 6,

2 4 Hauptmann vom Schlesischen Pionier⸗-Bataillon

65,

Regensburger, Hauptmann von der 2. Ingenieur-In— spektion,

Patermann, Major und Platzmajor in Breslau,

Cramer, Oberst-Lieutenant von der 6. Gendarmerie-Brigade,

Dr. Kirchhoff, Ober⸗Stabsarzt 2 Klasse und Regiments—⸗ Arzt vom Schlesischen Füsilier⸗Regiment Nr. 38,

Dr. Weber, Oher⸗Stabgarzt 2. Klaffe und Regiments⸗Arzt vom Feld⸗Artillerie⸗ Regiment von Clausewitz (Ober⸗ schlesischen) Nr. 21,

Dr. Meilly, Ober-Siabsarzt 2. Klasse und Garnison-Arzt in Breslau,

Dr. Herrmann, Stabsarzt vom Fuß⸗ALrtillerie⸗ Regiment von Dies kau (Schlesischen) Nr. 6,

Kollhoff, Militär⸗Intendantur-⸗Rath vom VI. Armee⸗-Corys,

Laub, Justiz⸗Rath und Divisions-Auditeur von der 12. Di⸗ vision, und .

Haaßengier, Regierungs- und Baurath, militärischer Bahn⸗ bevollmächtigter der Direktion Berlin;

den Königlichen Kronen-Orden erster Klasse:

von Schaumann, General-Lieutenant und Commandeur der 11. Division, und .

von Grävenitz, General Lieutenant à la suite des XIII. (Königlich Württembergischen) Armee Corps und Com⸗ mandeur der 12. Division;

den Stern zum Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse: von Boguslawski, General⸗-Major und Commandeur der 21. Infanterie⸗Brigade;

den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit Schwertern am Ringe: Freiherr von Strom beck, General⸗Major und Kommandant von Glatz, und Dr. Strube, General-Arzt 2. Klasse und Corpsarzt vom VI. Armee⸗Corps;

den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse:

Harnickell, Oberst und Commandeur des Infanterie⸗ Regiments von Winterfeldt (2. Oberschlesischenꝰ Nr. 23;

den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse mit Schwertern am Ringe:

von Koppenfels, Oberst-Lieutenant und etatsmäßiger Stabsoffizier des Grenadier-Regiments König Friedrich Wilhelm II. (1. Schlesischen) Nr. 10, und

von Papen, Oberst-Lieutenant und Commandeur des Ulanen—⸗ Regiments von Katzler (Schlesischen) Nr. 2;

den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse:

von Hirschfeld, Oberst-Lieutenant und etatsmäßiger Stabs— offizier des Schlesischen Füsilier-⸗Regiments Nr. 38, von Müller, Oberst-Lieutenant und Commandeur des Husaren⸗Regiments von Schill (1. Schlesischen) Nr. 4, Pauli, Oberst z. Disp. und Commandeur des Landwehr— Bezirks Striegau,

Walther, Oberst⸗-Lieutenant und etatsmäßiger Stabsoffizier des 3. Oberschlesischen Infanterie⸗Regiments Nr. 62, von Beughem, Oberst Lieutenant und etatsmäßiger Stabs— offiiser des Infanterie⸗Regiments von Winterfeldt

(2. Oberschlesischen) Nr. 23, Stroedel, Oberst-Lieutenant und etatsmäßiger Stabsoffizier des 4. Oberschlesischen Infanterie-Regiments Nr. 63, Freiherr von Sauer ma, Oberst-Lieutenant und Commandeur des Husaren-Regiments Graf Götzen (2. Schlesischen) Nr. 6,

von Schimonsky, Oberst⸗-Lieutenant z. Disp. und Com⸗ mandeur des Landwehr⸗Bezirks Ratibor,

Siehr, Oberst-Lieutenant z. Disp. und Commandeur des Landwehr⸗Bezirks Oppeln,

von Kaisenberg, Oberst-Lieutenant z. Disp. und Com⸗ mandeur des Landwehr-Bezirks Neisse,

von Pfister, Oberst-Lieutenant und Commandeur des Fuß⸗ Artillerie⸗Regiments von Dieskau (Schlesischen) Nr. 6,

von Bojanowsky, Oberst-Lieutenant und Commandeur des 2. Schlesischen Jäger-Bataillons Nr. 6,

von Wickede, Oberst und Brigadier der 6. Gendarmerie— Brigade,

Weizm ann, Militär-Intendantur-Rath vom VI. Armee— Corps, und .

Viola, katholischer Divisions-Pfarrer von der 12. Division;

den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse:

Mebus, Intendantur-Sekretär von der Intendantur des VI. Armee⸗Corps,

Walter, Intendantur-Sekretär von derselben Intendantur,

Rißmann, Intendantur-Sekretär von derselben Intendantur,

Behrens, Zahlmeister vom Infanterie⸗Reglment Keit (. Oberschlesischen) Nr. 22,

Lyck, Zahlmeister vom Schlesischen Train-Bataillon Nr. 6,

Stra uch, Corps-Roßarzt vom VI. Armee⸗Corps,

Huch, Ober -Roßarzt vom Leib-Kürassier Regiment Großer Kurfürst (Schlesischen) Nr. 1,

Friebe, Fortifikations⸗-Sekretär in Breslau, und

Schulz, Fortifikations-Sekretär in Neisse;

das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold:

Pantke, Stabshoboist vom Grenadier-Regiment König Friedrich Wilhelm II. (1. Schlesischen) Nr. 10,

Börner, Militär-Musik Dirigent vom 4. Niederschlesischen Infanterie⸗Regiment Nr. 51,

Hay, Wachtmeister vom Leib-Kürassier⸗Regiment Großer Kurfürst (Schlesischen) Nr. 1,

Bessenroth, Wachtmeister vom Dragoner⸗-Regiment König Friedrich JII. (2. Schlesischen) Nr. 8,

Gotthardt, Wachtmeister vom Husaren⸗-Regiment von Schill (1. Schlesischen) Nr. 4

Scheppang, Militär⸗-Mußsik-Dirigent vom 3. Oberschlesischen Infanterie⸗Regiment Nr. 62,

iechulek, Bezirks-Feldwebel vom Landwehr-Bezirk Ratibor, ieber, Bezirks-⸗Feldwebel vom Landwehr-⸗Vezirk Gleiwitz,

6 cher, Stabshoboist vom Schlesischen Pionier⸗Bataillon tr. 6,

Neumann 1, Wallmeister in Neisse,

Heyber, Büchsenmacher vom 3. Oberschlesischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 62,

Bodeusch, Büchsenmacher vom Ulanen-Regiment von Katzler Schlesischen) Nr. 2,

Karnetz ki, evangelischer Divisionsküster von der 12. Di ision, und

Hildebrand, katholischer Garnisonküster in Glatz; sowie

das Allgemeine Ehrenzeichen:

Sie Registrator vom General⸗Kommando des VI. Armee⸗

Torps,

Kern, Feldwebel und Zahlmeister-Aspirant vom Schlesischen Füsilier⸗Regiment Nr. 38,

Schliemann, Sergeant vom Grenadier⸗Regiment Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schlesischen) Nr. 11,

Weile, Wachtmeister und Zahlmeister-⸗Aspirant vom Husaren⸗ Regiment Graf Götzen (2. Schlesischen) Nr. 6,

Karlipp, Stabstrompeter vom Ulanen⸗Regiment von Katzler (Schlesischen) Nr. 2,

Ryssel, k . vom Feld⸗Artillerie⸗Regiment von Peucker (Schlesischen) Nr. 6, . .

Pickardt, Militär⸗Musik-Dirigent vom Fuß⸗AUrtillerie⸗Regi⸗ ment von Dieskau (Schlesischen) Nr. 6,

Legler, Wallmeister in Neisse,

Pfeiffer, Wallmeister in Glatz, ;

Thorwarth, Zeughaus⸗Büchsenmacher vom Artillerie⸗Depot in Breslau, ;

Kirchner, Regiments-Sattler vom Husaren⸗-Regiment Graf Götzen (2. Schlesischen) Nr. 6, 6.

Schmog, evangelischer Divisionsküster von der 11. Division, und

Mo ses, Hausdiener von der Militär⸗Lehrschmiede in Breslau.

Deutsches Reich.

Dem zum Konsular⸗Agenten der Vereinigten Staaten von Amerika in Guben ernannten Herrn Wilhelm Kempe ist Namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden.

Bekanntmachung.

Aufhebung des Kagiserlichen Postamts Nr. 50 (Kaiserhof!). Das Kaiserliche Postamt Nr. 50 (Kaiserhof) wird am 30. September mit dem Schlusse der Dienststunden außer Wirksamkeit treten. Berlin O., den 24 September 1890. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor, Geheime Ober⸗Postrath. Griesbach.

Bekanntmachung.

Am 27. September Abends nach Dienstschluß wird das Kaiserliche Po stamt Nr. 45 aus dem Hause Scharrenstraße Nr. 10 nach dem Hause Scharrenstraße Nr. 12/13 ver⸗ legt werden.

Berlin O., den 24. September 1890.

Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor, Geheime Ober⸗Postrath. Griesbach.

Betanntmachung.

Am 27. September Abends nach Dienstschluß wird das Post amt in Weißen see bei Berlin aus dem Hause Königs⸗ chaussee Nr. 31 nach dem Hause Königschaussee Nr. 14 verlegt.

Berlin C., den 24. September 1890.

Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor, Geheime Ober⸗Postrath. Gries bach.

Flaggenatteste find ertheilt worden: ö

1) von dem Kaiserlichen General⸗Konsul zu Christiania unter dem 11. September d. J. dem daselbst im Jahre 1884 aus Eisen erbauten, bisher unter norwegischer Flagge ge⸗ fahrenen Dampfschiff „Dagny“ von 34,81 britischen Registertons Netto⸗Raumgehalt nach dem Uebergang desselben unter dem Namen „General Contreras“ in das aus⸗ schließliche Eigenthum der Firma Theodor Schmidt zu n r n, Hamburg zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat;

2) von dem Kaiserlichen Vize⸗-Konsul zu Grangemouth unter dem 11. September d. J. der daselbst aus Stahl neu erbauten Bark „Orbis“ von 1578,27 britischen Registertons Netto⸗Raumgehalt nach dem Uebergang derselben in das aus⸗ schließliche Eigenthum der Firma Albert Evers & Classen zu Hamburg, welche Hamburg zum Heimathshafen des Schiffes gewählt haben. ;

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Landgerichts⸗-Direktor Martens hierselbst und

dem Ersten Staatsanwalt Voigt in Stendal den Charakter als Geheimer Justiz-Rath zu verleihen; ferner 833 Gerichts⸗Assessor Ganz in Berlin zum Amtsrichter in Forst,

den Gerichts-Assessor Dr. Albrecht in Berlin zum Amts⸗ richter in Dobrilugk,

den Gerichts-Assessor Großmann in Kalau zum Amts— richter daselbst,

den Gerichts-Assessor Dr. Lotze in Lyck zum Amtsrichter in Gumbinnen,

den Gerichts-Assessor Gercke in Belgard zum Amtsrichter in Pinne, .

den Gerichts-Assessor Rackwitz in Glogau zum Amts⸗ richter in Sprottau und

den Gerichts-Assessor Pomme in Hilders zum Amts⸗ richter daselbst zu ernennen; sowie

in Folge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Merscheid getroffenen Wiederwahl den lie er gen unbe⸗ soldeten Beigeordneten Karl Melcher daselbst in gleicher Eigenschaft für eine fernere Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.

Ju st iz⸗Ministerium.

Der Rechtsanwalt Rost in Schöneck WPr. ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Marien⸗ ,. mit Anweisung seines Wohnsitzes in Schöneck, ernannt worden.

Bekanntmachung.

Diejenigen Herren Studirenden, welche sich an hiesiger Universität im matrikuliren lassen wollen, baben sich vom 15. Oktober er. ab bis zum 5. November auf dem Universi⸗ täts⸗ Sekretariat, Verwaltungsgebäude 1 Treppe hoch, Zimmer Nr. 7, während der Vormittags⸗ stunden von 8 bis 11 Uhr, unter Abgabe ibrer Paplere (Reifezeugniß, Abgangszeugnisse früber besuchter Universitäten

und, falls seit Abgang von der letzten Universität mehr als ein Vierteljahr verflossen, polizeiliches Fu hrungs / Attest) zu melden, und werden hier die weiteren Weisungen mündlich empfangen. Preußen, welche ein Maturitätg-Zeuaniß nicht besitzen, haben vorher kuratoriale Genehmigung zum Studium nachzusuchen und diese mit vorzulegen, Ausländern kann das Vorlegen eines Reifezeugnisses erlassen werden. Später eintreffende Studirende haben ihre Anmeldungen zur Immatrikulation so fort nach ihrer Ankunft in Halle (spätestens 2 Tage nach denn, vorzunehmen und bedürfen zur Immatrikulation überdies der besonderen Genehmigung des Herrn Universitãts⸗Kurators. Halle a. S., am 22. September 1890. . Der Rektor der Königlichen vereinigten . Halle ˖ Wittenberg. ernstein.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats-Minister und Minister des Innern Herrfurth, vom Urlaub.

Aichtamtliches.

Deuntsches Reich.

Preußen. Berlin, 26. Septem ber.

Nach einer zuverlässigen Mittheilung soll der neue nordamerikanische Zolltarif (Me Kinley Bill), dessen Zustandekommen nicht mehr bezweifelt wird, spätestens mit dem 15. Oktober, vermuthlich jedoch bereits mit dem 10. Ok⸗ tober d. J. in Kraft gesetzt werden.

In einem Theile der Presse ist wiederholt der preußischen Staatsregierung der Vorwurf gemacht worden, daß fie sich mit den von ihr veranstalteten Erhebungen über einzelne Punkte der Gewerbeordnungs-Novellbe und der zu derselben von der Reichstags⸗Kommission in erster Lesung ge⸗ saßten Beschlüsse ausschließlich an die Handelskammern und Arbeitgeber⸗Verbände gewandt, Arbeiter-Vereine aber nicht befragt habe. dieser Vorwurf thatsächlich unbegründet ist, ergiebt sich aus der im Wortlaute hierunter abgedruckten Cirkularverfügung vom 6. Juli d. J., welche es dem Ermessen der höheren Verwaltungsbehörden überläßt, außer dem Königlichen Gewerberath, den Landräthen und den Kommunalbehörden auch die Handelskammern und diejenigen Vereine von Arbeitgebern und Arbei⸗ tern zu hören, bei welchen eine nähere Kenntniß der be— treffenden Verhältnisse vorauszusetzen ist.

Die qu. Verfügung hat folgenden Wortlaut:

Ministerium für Handel und Gewerbe. Berlin, 6. Juli 1890.

Um die Ausführung des dem Reichstage vorgelegten Gesetz⸗ entwurfs, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung, zu dem in Aussicht genommenen Zeitpunkt des 1. April 1891 zu ermöglichen und um die Bedenken und Zweifel klar zu stellen, welche sowobl durch die von der Reichstag s⸗Kommission in erster Lesung gefaßten Beschlüsse, als auch durch die inzwischen eingelaufenen Petitionen bervorgerufen sind, ersuche ich Ew.. bis jum 1. Oktober d. J. y, . Punkte in eingehender Weise klarstellen und begutachten zu wollen.

1) Zu §. 105 b Abs. 1 und §. 105 e Abs. 3 des Entwurfs. Ist es in allen im 5. 105 b Abs. 1 bezeichneten Gewerbebetrieben möglich . den Arbeitern für jeden Sonn und Festtag mindestens 30, für das Weihnachts-, Oster⸗ und Pfingstfest 60 und in sonstigen Fallen für 2 , . folgende Sonn und Festtage 48 Stunden Ruhe zu gewähren,

b. diese Ruhezeit am vorbergehenden Werktage frühestens um 6, spätestens um 12 Uhr Abends beginnen zu lafsen,

e. die Arbeiter, welche bei den §. I05 e Ziffer 2 und 3 bezeich⸗ neten Arbeiten länger als 3 Stunden an Sonn und Festtagen be⸗ schäftigt werden, an jedem dritten Sonntage oder Festtage volle 36 Stunden oder an jedem zweiten Sonntage oder Festtage volle 18 oder 24 Stunden ron der Arbeit frei zu lassen?

2) Zu §. 105 b. Abs. 2.

Eischeint es ausfübrbar, vorbehaltlich der Ausnahmen nach 5. 1065 e des Entwurfs, an Sonn: und Festtagen

a. die Verkaufsstellen von Nachmittags 1 Uhr an ganz ju schließen, .

b. die Beschäftigung in den übrigen Handels gewerben auf drei Stunden einzuschränken?

5) Zu &. 157 Äkf 4.

a. Wie viel verheirathete Frauen sind in Fabriken mit Aus- schluß der Spinnereien und Ziegelelen und, in den nach dem 5. 154 der bisherigen Gewerbeordnung den Fabriken gleichgestellten gewerb⸗ lichen Anlagen beschäftigt?

b. Welche Folgen würde für diese Fabriken und Anlagen die gesetzliche Beschränkung der Arbeitszeit der verheiratheten Frauen auf 10 Stunden baben, wenn die Arbeitszeit der übrigen erwachsenen Arbeiterinnen auf 11 Stunden fixirt wird? .

C Stehen Bedenken entgegen, eine 13 stündige Mittagspause für Arbeiterinnen über 16 Jahre, welche ein Hauswesen zu besorgen haben, der Regel nach und vorbebaltlich der anderweiten Normirung der Pausen durch die böhere Verwaltungsbehörde in den Fällen des 5. 139 Abs. 2 einzuführen?

4 Zu 5§. 138 a Abs. 1. ö ö

a Für welche Fabrikations zweige liegt ein Bedürfniß vor, wegen außergewöhnlicher Häufung der Arbeit in regelmäßig wiederkehrenden Zelten oder bei unregelmäßiger verstärkter Rachfrage die Beschäftigung der Arbeiterinnen über 11 Stunden täglich auszudebnen?

b. Genügt diesem Bedürfniß die Verlängerung der täglichen Ar- beitszeit um 1 Stunde und für höchstens 40 Tage im Kalenderjahr?

5) Zu §. 1392 Abs. 1 3iffer 3. .

a. In welchen Fabriken bat bisher eine regelmäßige Nacht- n, , der Arbeiterinnen, also nicht bloß eine Ausdehnung der Tagesbeschäftigung big in die Nacht hinein stattgefunden

b. War diese Nachtbeschäftigung in allen Betrieben desselben Fabritationszweiges üblich?

e. Unter welchen Voraussetzungen erscheint die Gestaltung der Nachtbeschäftigung der Arbeiterinnen in denjenigen Fabrikations⸗ zweigen zulässig, in welchen sie bisber üblich war?

6) Zu 5§. 1398 a Abs. 1 Ziffer 3. .

a. Wie lange isi bisher die regelmäßige Arbeitszeit in den Spinnereien? .

b. Haben sich Schwierigkeiten daraus ergeben, daß die Arbeits. zeit der erwachsenen Arbeiter länger war als diejenige der jugendlichen ?

e. Welche Folgen würde die ausnahmslose Einschräͤnkung der Arbeitszeit der jungen Leute von 14 bis 16 Jahren und der ver⸗ heiratheten Arbeiterinnen in Spinnereien auf 16 Stunden haben?

) Zu 5. jb Abf. 2 .

a. Wie lange ist bisher die regelmäßige Arbeitszeit in den Ziegeleien im Sommer und im Winter? .

Werden Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter in den Ziegeleien nur im Freien oder auch an den Oefen beschãftigt?

. Welche Mißstände haben sich bei der bisherigen Beschäftigungs⸗

zeit ergeben, und bestehen Bedenken dagegen, die Arbeitszeit der jugend⸗

lichen Arbeiter und der Arbeiterinnen in Ziegeleien auf 69 Stunden wöchentlich ,, . .

d. Welche Folgen würde eine Ermäßigung der Arbeitszeit der jugendlichen Arbeiter und der Arbeiterinnen in den Ziegeleien auf 64 oder auf 60 Stunden wöchentlich haben?

e, Wärden aus der Anwendung der §5. 134 bis 139 b auf die über Tage betriebenen Brüche und Gruben, welche nicht bloß vor= übergehend oder in geringem Umfang betrieben werden, Schwierig- keiten zu befürchten sein?

8 Zu 5. 154 Abs. 3.

a. Können die Bestimmungen der *? 135 bis 133 ohne Schwierigkeit Anwendung finden auf erkstãtten. in welchen durch elementare Kraft bewegte Triebwerke nicht bloß vorübergehend zur Verwendung kommen?

b. Welche Ausnahmen von den Bestimmungen der 5§5§5. 135 bis 139 sind für einzelne Arten dieser Wertstätten erforderlich?

M Gemeinsam ju 55. 139 a und 164.

Für alle Spinnereien und für alle Ziegeleien, welche nicht bloß vorübergehend oder in geringem Umfange betrieben werden, ist der Bestand der Mitte August d. J. beschäftigten Arbeiter nach folgendem Schema aufzunebmen:

1. 2. 3. 4. Zahl der ter Arbeiter unter Zibl se. 6365 6 Ge⸗ 16 Jahren . sammnt. b. C. zabl ledige oder ver⸗ der Ar⸗ verwitt⸗ heirathete beiter.

Be zeichnung der

gewerblichen 2. b. männ weib⸗

Anlage. liche. liche, männliche. wee Fei. er . terinnen. rinnen.

Aus diesen Aufnahmen ift eine Zusammenstellung getrennt für K und für Ziegeleien zu machen und Ihrem Berichte bei⸗ zufügen.

Ew Ermessen stelle ich anheim, über die erforderten that⸗ sächlichen und gatachtlichen Aeußerungen außer dem Königlichen Ge werberath, den Landräthen und den Kommunalbebörden auch die Handelskammern und diejenigen Vereine von Arbeitgebern und Ar⸗ beitern zu hören, bei welchen eine nähere Kenntniß der betreffenden Verhältnisse vorauszusetzen ist. .

Auf die pünktliche Innehaltung des Eingangs gesetzten Term ins muß ich Gewicht legen, damit ich das gewonnene Material noch für die weitere Berathung der Gewerbe⸗Novelle in der Reichstags⸗Kom⸗ mission verwerthen kann.

Der Minister für Handel und Gewerbe. Freiherr von Berlepsch.

An sämmtliche Herren Regierungs⸗Präsidenten und den Königlichen Polizei⸗Präsidenten hier.

Der Königliche Gesandte in Weimar von Derenthall ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaube auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandischaft wieder übernommen.

Der hiesige chinesische Gesandte Hung hat sich für einige Zeit auf seinen Posten nach St. Petersburg begeben. Während seiner Abwesenheit von Berlin fungirt der Legations-Sekretär Wong Fong Tsao als Geschäftsträger.

Der Regierungs⸗-A1Assessor Dr. jur. Böͤöninger zu Minden ist mit der kommissarischen Verwaltung des Landrathsamt⸗? im Kreise Merzig, Regierungs⸗-Bezirk Trier, beauftragt worden.

S. M. Schiffsjungen⸗Schulschiff „Nixe“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Freiherr von Maltzahn, ist am 23. Sep⸗ tember in Teneriffa eingetroffen und beabsichtigt, am 30. nach St. Vincent (Kap Verdische Inseln) in See zu gehen.

Bayern.

München, 25. September. Se. Königliche Hoheit der Prinz Rupprecht feierte gestern seinen Namenstag. Aus diesem Anlaß war Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Ludwig mit den Geschwistern des Prinzen von Schloß Leutstetten nach München gekommen, sodaß die ganze Prinz Ludwig'sche Familie hier vereinigt war. Mittags 111, Uhr begaben sich . Königlichen Hoheiten die Prinzen Ludwig und Rupprecht zur Abhaltung von Hosjagden nach Pfronten.

Baden.

Karlsruhe, 25. September. Se. Königliche Hoheit der Großherzog verließ, wie schon gemeldet, am Sonntag, Nachmittags 5 Uhr. Baden-Baden, um sich zu den Corps⸗ manörpern des XVI. Armee⸗Corps bei Mörchingen zu begeben. Die Änkunft daselbst erfolgte, der „Karlsr. Ztg.“ zufolge, von Saarburg aus mittels Extrazuges Abends 11 Uhr. Se. Königliche Hoheit wurde am Bahnhof von dem kommandirenden General des XVI. Armee-⸗-Corps, General der Kavallerie Grafen Haeseler empfangen. Ver Weg vom Bahnhof zur Stadt war mit Fackelträgern besetzt und am Eingang der Stayt eine Ehrenpforte errichtet. Hier begrüßten unter Glockengeläute und Böllerschießen der Kreis— direktor und der Bürgermeister mit der Stadtvertretung Se. Königliche Hoheit. Die zu durchfahrenden Straßen der Stadt und der Marktplatz waren mit Flaggenstangen, Fahnen und Kränzen reich geschmückt, die Häuser verziert und be⸗ leuchtet. Als der Großherzog an seinem Absteigequartier bei dem Erzpriester Kremer anfuhr, erfolgte eine zweite Be⸗ grüßung durch eine Anzahl weißgekleideter Mädchen, deren eines Sr. Königlichen Hoheit mit einer Ansprache einen Blumenstrauß überreichte, und dann durch den Erzpriester Kremer. Montag, den 22. d. M., früh 3 Uhr, begab sich der Großherzog zu Wagen nach dem Mansverfelde zwischen Chategu⸗Salins, Baronweiler und Baudrs court und stieg in der Nähe des Dorfes Dalheim zu Pferde. Gegen 4 Uhr wurde das Gefecht abgebrochen, und während die Truppen ins Biwak rückten und Vorposten ausstellten, kehrte Se. Königliche Hoheit vom gleichen Punkte, wo Höchstderselbe Morgens zu Pferde gestiegen war, mit seinem Gefolge wieder zu Wagen nach , . zurück. Gestern Nacht traf der Großherzog, wie „W. T. B.“ meldet, von den Manövern in Lothringen wieder in Baden⸗Baden ein und stattete heute dem dort weilenden Kaiser von Brasilien einen Besuch ab.

Mecklenburg⸗Echwerin.

Schwerin, 25. September. Se. Königliche Hoheit der Großherzog ist, nach hier eingegangenen 3 Nachrichten, am 24. d. M. nach Men tone gereist unb' wird sich von dort nach Neapel begeben. Daz Befinden Sr. Königlichen Hoheit ist etwas besser.

Sach sen⸗Weimar⸗Eisenach.

Weimar, 25. September. Ihre Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Herrmann sowie Ihre Hoheiten die Prinzessin Olga und Prinz Gustay von Sachfen— Weim ar haben sich, wie die ‚Weim. Itg.“ mittheilt, gestern nach mehrtägigem Aufenthalt in Etteraburg nach Stuttgart bezw. Liebenstein begeben. Se. Königliche Hoheit der Erb—⸗ großherzog hegleitete die Höchsten Herrschaften bis Eisenach, wo Höchstderselbe auf einige Tage zum Befuch bei Sr. König— lichen Hoheit dem Großherzog verweilen wird.

Sachsen⸗Coburg⸗ Gotha.

Gotha, 26. September. Ihre Hoheit die Herzogin begiebt sich, der „Goth. Itg.“ zufolge, heute von Coburg nach dem Herzoglichen Jagdschlofse Hinterriß in Tirol, woselbst um die Zeit auch Se Hoheit der Herzog zur Abhaltung von Hochwildjagden eintrifft.

Schaumburg⸗Lippe.

Bückeburg, 24. September. Zur Feier des 75jähri— gen Jubiläums des hiesigen Westfälischen Jäger⸗ Bataillons Nr. J, das, wie berichtet, am 25. und 26. September hier festlich begangen wird, sind zahlreiche Theilnehmer angelangt und auf dem Bahnhofe von Vertretern des Bataillons empfangen und in die Quartiere geleitet worden. Zum Freitag, den 26., Nachmittags, hat, wie der „Hann. Cour.“ meldet, Se. Durchlaucht der Fürst das Offizier⸗Eorps und die Gäste des Bataillons zur Mittagstafel auf das Fürst⸗ liche Residenzschloß geladen.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Wien, 26. September. Bei den heute in den Land— gemeinden vorgenommenen Wahlen zum niederöster— reichischen Landtage wurden insgesammt 5 Liberale und 15 Antiliberale gewählt. Die Liberalen haben vier Sitze verloren.

Großbritannien und Irland.

London, 26. September. Die Königin hat dem Herzog und der Herzogin von Connaught eine Reihe von Gemächern im Kensington-Palast als Londoner Stadt—⸗ wohnung angewiesen.

Die Königin von Rumänien weilt seit vorgestern wieder in Llandudno. Nächsten Mittwoch begiebt sich die Königin nach Balmoral, um der Königin Victoria ihre Auf— wartung zu machen, und tritt dann über London die Rückreise nach Bukarest an.

Major Prinz Albert Victor, Herzog von Cla— ren ce und Avondale, wurde zum Ehren⸗Oberst des 4. (Prinz Albert Victor's Leib-) Bombay-Kavallerie⸗Regiments ernannt. General Prinz Edward von Sachsen— Weimar wird am 11. Oktober, zehn Tage nachdem er den Oberbefehl der Truppen in Irland niedergelegt hat, wegen vorgerückten Alters in Pension treten.

Am Vorabend des Beginns der gegen John Dillon, William O'Brien und andere parnellitische Abgeordnete eingeleiteten Kriminalprozedur wegen Förderung des „Feldzug splanes“ in Tipperary wurde, wie die „Allg. Corr.“ berichtet, vorgestern in der Stadt Tipperary ein „Nationalliga-Convent“ abgehalten, bei welchem die erst⸗ genannten zwei Abgeordneten die Hauptredner waren. Dillon charakterisirte seine und O'Brien's Verhaftung als einen Uebergriff. Die in den Reihen der Nationalisten herrschenden Differenzen, welche übrigens in hohem Grade übertrieben wurden, seien durch das Vorgehen der Regierung beigelegt worden, und dies würde die Wirkung haben, daß die Sache der Pächter des Großgrundbesitzers Smith Barry von der irischen Rasse in der ganzen Welt aufgenommen werden werde. In Tipperary werde sich Jedermann mit Leib und Seele in die Bewegung stuͤrzen, um der Welt zu beweisen, daß er nicht ein Bundesgenosse der irischen Vollzugsregierung sei. William O'Brien sprach in ähnlichem Sinne, und es wurden Beschlüsse gefaßt, welche die eingeleitete gerichtliche Verfolgung mißbilligen Und die Parnelliten der Grafschaften Tipperary und Limerick verpflichten, die dem Grundbesitzer Smith Barry gehörigen Läden zu meiden und nur denen in Neu⸗Tipperary ihre Kundschaft zu schenken. Mr. Long, der Sekretär des Lokalregierungs-Amts, welcher vorgestern Abend in Süd⸗-Wiltshire bei einem Primelnliga-Meeting sprach, erklärte, Dillon und William O Brien wären ver— haftet worden, weil sie den Feldzugsplan befürworteten, „der, frei von der Leber weg gesprochen, ein Raubplan sei“. Sie verdienten deswegen als Parlamentsmitglieder und Volks—⸗ führer eine härtere Strafe als die irregeleiteten kleinen Pächter und Bauern in Irland. Die gestrige Verhandlung gegen O'Brien und Genossen in Tippe rary wurde, dem, W. T. B.“ zufolge, fast gänzlich durch Hin⸗ und Widerreden der beider⸗ seitigen Advokaten ausgefüllt und schließlich auf heute vertagt. Der Führer der Liberalen Morley sowie mehrere radikale Deputirte begleiteten, von einer großen Menge ge⸗ folgt, die Angeklagten bis zum Gerichtssaale. Bei dem Ver— suche der Polizeibeamten, die Menge zu zerstreuen, erhielt Morley einen Stockschlag. Der Gerichtssaal war von Polizei⸗ mannschaften stark bewacht. Bei den Bemühungen der Polizei, die Menge von dem Eindringen in den Sitzungssagl abzu⸗ halten, hatte auch der Deputirte Harrison einen Stockhieb er⸗ halten, durch den er am Kopfe verwundet wurde. Schließlich hatte das Gericht dem Publikum den Zutritt gestattet.

Aus Kalkutta, vom 24. September, meldet ein Telegramm des „Bureau Reuter“:

Der Aufstand in Manipur bat zwei Personen das Leben gekostet. Der Maharadjah, welcher im Begriff ist, eine Pilger⸗ fahrt nach Mathura anzutreten, hat zu Gunsten seines Bruders des Thronerben, abgedankt. Die Ordnung ist jetzt wiederbergestellt.“

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 26. September. Das Kriegs⸗ Ministerium hat, wie die „Nowosti“ berichten, der Obuchow'schen Stahlgießerei die Bestellung auf 200 0090 Ge⸗ wehrläufe neuesten Systems zugehen lassen, die aber erst binnen zwei Jahren abzuliefern sind, was das genannte Blatt, „Angesichts des Umstandes, daß fast alle Weststaaten

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