Der Reichskanzler reist heute Abend um 6 Uhr 15 Minuten von Baden-Baden nach Darmfiabt zum Besuch
Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen. Ueber die
noch folgende Mittheilungen des ‚W. T. B.“ vor: Der Reichskanzler wurde in
Sr., Majestät dem König und alsdann Majestät der Königin? empfangen.
zur Hoftafel.
Sonntag über.
Der König von Württemberg verlieh dem Reichskanzler das Großkreuz des Ordens der Württembergischen Krone und dessen Adjutanten Hauptmann Eb meyer das Ritterkreuz
erster Klasse des Friedrichs-Ordens.
Zur Ausführung des Invaliditäts⸗ und Alters⸗ Versicherungsgefetzes hat das Reich s-Versicherungs— amt Vorschriften über die Rechnungsführung der Versicherungs⸗ anstalten zu erlassen, im Einvernehmen mit den Central⸗ Postbehörden den Verkehr der Versicherungsanstalten mit der Post, welcher die Auszahlung der Renten ebenso wie die der Unfallrenten zugewiesen ist, zu regeln und eine Reihe anderer
vorbereitender Maßnahmen zu treffen. Zu diesem Zweck hatte es mittelst Einladungsschreiben vom 20. September unter Mittheilung vollständig ausgearbeiteter Entwürfe die Vorstände der 31 Versicherungsanstalten, sowie die Landes Lentralbehörden der Staaten, in denen sich der Sitz von Ver— sicherungsanstalten befindet, und die Central⸗Postbehörden zu einer Konferenz Berathung für heute und die folgenden Tage eingeladen. Der Einladung entsprechend, fanden sich die Ver— treter der Versicherungsanstalten und Kommissare der vor— genannten Centralbehörden mit Vertretern des Reichs-Ver— sicherungsamts heute, Morgens 10 Uhr, im Reichstagsgebäude zusammen.
Der Präsident des Reichs⸗-Versicherungsamts Dr. Bö diker
begrüßte die Herren Namens der einladenden Behörde, dankte dem als Vorstandsvorsitzenden der Brandenburgischen Ver⸗ sicherungsanstalt mitanwesenden Präsidenten des Reichstages von Levetzow für die gewährte Gastfreundschaft und gab der Hoffnung Ausdruck, es möchten die Verhand⸗ lungen so ersprießlich verlaufen, wie die der gleichen Konferenz vom 36. Juni / l. Juli d. I, welche wesent⸗ lich dazu beigetragen habe, die Arbeiten zu fördern. Nach dem Muster des auf jener Konferenz vereinbarten Nor— malstatuts seien bereits für mehrere Versicherungsanstalten die Statuten vom Reichs-Versicherungsamt genehmigt, für andere die Statut-Entwürfe vorgeprüft. Auch sonst seien die auf jener Konferenz entwickelten Ideen inzwischen weiter aus⸗ geführt, wie ein Theil der heutigen Vorlagen zeige. „Der Herr Reichskanzler“, so fuhr der Vorsitzende fort, 4hat mit Befriedigung von diesem Fortgange der Arbeiten Kenntniß genommen; er hält nach wie vor an dem Stand—⸗ punkt fest, daß das Invaliditäts- und Altersversicherungs⸗ gesetz zum 1. Januar 1891 eingeführt werden muß, und dankt den Herren für die bisherigen erfolgreichen Be— mühungen.“'
Nach einigen geschäftlichen Mittheilungen und Erörte— rungen wurde die Berathung der in der unten folgenden Tagezordnung verzeichneten Gegenstände eröffnet.
Punkt 1 ist der im Einvernehmen mit dem Reichs⸗Postamt ausgearbeitete Entwurf einer Geschäftsanweifun g für den Verkehr der Versicherungsanstalten (und Renten⸗ empfänger) mit der Post. Derselbe lehnt sich an die für die Beruftz⸗ n ten auf dem Gehiete der Unfallversicherungen er⸗ assene Anweisung des Reichs ⸗ Versicherungsamts vom 7. De⸗ zember 1889 an, unter grundsätzlicher Durchführung einer ge⸗ trennten Behandlung der Alters- und der Inyvalidenrenten. Das bayerische und das württembergische Ministerium haben für die dortseitigen Postverwaltungen ihr Einverständniß mit den Entwurf zu erkennen gegeben. Der Entwurf nebst den zuge⸗ hörigen Formularen fand mit einigen aus der Mitte der Ver— jammlung angeregten redaktionellen Abänderungen allseitige Zu⸗ stimmung. Bemerkenswerth ist übrigens, daß nach einer Erklärung der anwesenden Vertreter der Neichs⸗Postverwaltung und der bayerischen und der württembergischen Postverwaltung Seitens der Post von der Befugniß des §. 91 Absatz J, letzter Satz
des Gesetzes, an den Inhaber des Berechtigungsausweises
Zahlung zu leisten, nicht Gebrauch gemacht werden wird. Punkt 2 der Tagesordnung, Entwurf einer Geschäfts⸗ anweisung, betreffend die Art und Form der Rechnungs⸗ führung bei den Versicherungsanstalten, führte zu umfassenden Erörterungen. Die Vorlage des Reichs⸗Versicherungs⸗ amts war auf Grund von Gutachten und Vorschlägen ausge⸗ arbeitet, die von einem anerkannt tüchtigen Renten versicherungs⸗ techniker und von provinzialständischen Kassenbeamten ein- gezogen worden waren. Der Vorsitzende bezeichnete die Vor⸗ lage als einen in keiner Weise bindenden Vorschlag, ins⸗ besondere würden Verein fachungs vorschläge mit größtem Dank entgegengenommen werden. Die letzteren wurben denn auch allseitig, namentlich von süddeutscher Seite, laut und entsprachen im Wesentlichen dem Wunsche, die Kassenführung der Ver— sicherungsanstalten thunlichst an die bestehenden staatlichen und kommunalen Kassenverwaltungen anzuschließen, soweit dies aber nicht stattfinde, wenigstens in der Anwendung der ver⸗ chiedenen herkömmlichen Kassenverwaltungsgrundsůͤtze mög⸗ lichst unbehindert zu fein.. Es werde darauf zu sehen sein, daß die Geschäftsanweisung nur das u'n⸗ umgãänglich Non enz enthalte, dessen das Reichs-Ver— sicherungsamt das Rechnungsbüreau inzbefondere Zweck der ebni Gewinnung owie für die Din gf hrung von Vertretern des
zur Erzielung einheitlichen Materials für den Aufstellung der Rechnung ĩ ĩ
iner brauchbaren Stan ti i nf in D. Revisionen füglich nicht entralhen kön ne. Von den Reichs. Versicherungsamts wurhe dan Entgegenkommen desselben
wiederholt in Aussicht gestellt, indessen die Be iß fü dasselbe aufrechterhallen, eventuell . über ö
Reise des Reichskanzlers liegen ferner
Friedrichshafen am Sonnabend Vormittag 10 Uhr in einstündiger Audienz von auch von Ihrer Später stattete der Reichskanzler dem Minister⸗Präsidenten Freiherrn von Mitt⸗ nacht in dessen Villa einen Besuch ab. Nach der Rückkehr ins Hotel empfing der Reichskanzler die Besuche Sr. König⸗ lichen Hoheit des Prinzen Wilhelm, des Kriegs-Ministers ven Steinheil und mehrerer Hof-Cavaliere. Um 2 Uhr folgte derselbe einer Einladung des Königs und der Königin Die Abreise des Reichskanzlers nach Konstanz erfolgte Nachmittags 5 Uhr in Begleitung des Minister⸗Präsi⸗ denten Freiherrn von Mittnacht, In Baden-Baden stieg der Reichskanzler auf besondere Einladung Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs im Schlosse ab und verweilte dort den
des Rechnungsbureaus zu erlassen. einer Vereinigung der Kassenverwaltung rungsanstalten mit der
treffenden Bundesstagtes bezw. sätzlich nichts im Wege stehe. vorstehenden Sinne Versammlung mit der anweisung im Einzelnen zu betrauen. soll am nächsten Tage vorgenommen werden.
6 3. ; J. Entwurf einer Geschäftsanweisung, betreffend die Auszahlungen 2 6 Post (5. 91 des Invaliditars⸗ und aller r r s mnn gesetzes).
II. Entwurf einer Geschãftsanweisung, betreffend die Art und Form der Rechnungsführung bei den auf Grund des Invaliditäts⸗ und Alters versicherungsgesetzes errichteten Versicherungsanstalten (5. 130 Absatz 2 a. a. O.).
III. Vertrieb der Beitrags⸗ und Doppel ⸗(Zusatz) marken und die Abrechnung aus dem Erlöfe derfelben G65. S9, 121 a. a. O. und Rundschreiben R. V. A. II 721 vom is September 1890).
. JV. Herstellung der Quittungekarten und Beitrags marken (ver⸗ gleiche vorstehendes Rundschreiben).
ö Aulbewahrung der Quittungskarten unter Vorführung ver⸗ schiedener Modelle in natürlicher Größe. Hierzu die von mehreren Seiten angeregte Frage, ob es zusäfsig sei, die von den Versicherungtz⸗ anstalten aufbewahrten einzelnen Quittungskarten vor der Vertheilung der Rente (8§. 87 des Gesetzes) zu vernichten (5. 107 dez Gesetzes) und dagegen Sammelkarten auszustellen, sowie die Frage der Führung von Versicherungs . Conten (ergleiche Rundschreiben R. VA. IE 497, 770 und Bl vom 27. Juli, 11. und 13. September 1890). VI. Sind die Versicherungsanstalten, auch ohne daß der Bundes⸗ rath gemäß 5§. 109 Absatz 2 des Gesetzes hierüber Bestimmungen getroffen hat, berechtigt, die auf den in ihrem Gewahrsam befindlichen Quittungskarten aufgeklebten Marken zu entwerthen (Antrag Graf Posadowsky ⸗Posen)? . XIII. Erlaß einer Anweisung des Reichs ˖ Versicherungsamts über die bei den Versicherungsanstalten zu führende Statistik (Antrag Krefft· Schwerin). VIII. Erörterung über die allgemeinen Grundsätze fuͤr die Auf⸗ stellung des Etats (Antrag Klein ⸗Düsseldorf). 1X. Muß eine beim Inkrafttreten des Invaliditäts⸗ und Alters- versicherungsgesetzes bereits 70 Jahre alte versicherungepflichtige Person Behufs Geltendmachung des Anspruchs auf Altersrente außer den sonstigen Vorausetzungen (8. 157 des Gesetzes) auch den Nachweis führen, daß mindestens eine Beitragsmarke für sie verwendet ist? X. Wiederholte Berathung des Entwurfs einer Anleitung, be⸗ treffend die Bestimmungen Über die nach dem Invalidltäts. und Altersversicherungsgesetz versicherten Personen. Dabei kommen ins⸗ besondere folgende Fragen in Betracht:
ö Versicherungspflichtigkeit der Hauskinder, welche bei den Eltern ohne Lohn oder Gehalt beschäftigt werden;
2) Erläuterung des Begriffs des Gehülfen und des „Betriebg⸗ beamten! (G6. 1 Ziffer 1 und 2 des Gesetzes); Versicherungspflichtig ˖ keit der Erzieher, Hauslehrer, Hausdamen 2c., der Kommunalbeamten ohne Pensionsberechtigung; 3 Erörterung des §. 1 Ziffer 3 des Gesetzes (unterliegt der Schiffer (Kapitän) eines deutschen Seefahrzeugs der Versicherungs⸗ pflicht, auch wenn sein regelmäßiger Jahresarbeits verdienst an Lohn oder 9 16 i ,. ersicherungspflichtigkeit von Personen, welche gleichzeiti in mehreren Betrieben ständig beschäftigt sind; 3e L mh 4 Versicherungspflichtigkeit der sogenannten Hofgänger (ad 2 bis 5 Anträge Freiherr von der Goltz ⸗ Stettin). XI Ausschluß der mit vorübergehenden Dienstleistungen beschäf⸗ i, 9 von der Versicherungepflichtigkeit (5. 3 Absatz 3 des esetzes). XII. Erlaß einer Geschäftsanweisung für die Vertrauens männer und die etwa bestellten Kontrolbeamten Gu XI. und XII.: Anträge Graf Wintzingerode⸗Merseburg). XIII. Anfragen und Vorschläge aus der Mitte der Versammlung.
Fragen aus der landwirthschaftlichen Unfallversicherung: I. Beitragzerhebung von Viehhaltungs⸗ ꝛe. Betrieben ohne ent⸗ sprechende Bodenbewirthschaftung und von landwirthschaftlichen Neben« betrieben: bei geltendem Grundsteuer Vertheilungsmaßflab.
II. Einkommens- und Rentenberechnung bei statutarisch ver⸗ sicherten Unternehmern und deren Ehefrauen.
III. Unfall versicherungs pflicht von Bienenzüchtereien ꝛc.
IV. Erlaß von Unfall verhütungsvorschriften.
V. Verschiedene Rechtsfragen.
An der Konferenz nehmen Theil:
als Vertreter des Reichs-⸗Postamts und der baye⸗ ii l gin ge deni tz end Beni, oft s Bren: ür das Reichs-Pestamt: der Geheime Ober ⸗Postrath Sydow; für Bayern: der Ober ⸗Postrath Seidl; - k sjür Württemberg: der Regierungs⸗Rath Bauer.
Als Vertreter der Centralbehörden der Staaten, in deren Gebieten sich der Sitz von Versicherungs⸗
anstalten befindet, für des Innern): der Geheime Re—
Preußen: a. (Ministerium ( . fern, .. (Ninisterium für Handel und Gewerbe): der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath von Woedtke; h ahern: der Regierungs⸗Rath Rasp; achsen: der Geheime Regierungs · Rath Vodel; ürttem berg: der Ober Regierungs⸗Rath Schicker; Schenkel; in Vertreter angemeldet worden; rial · Direktor Schmidt; Rath Stier; Dr. Driver; Assessor Hassel; nn; der Regierungs Rath Weinmann. Versicherungsanstalten: preußen: der Landes ⸗Rath Burchard; Westpreuß en: a. der Landes. Direktor Jäckel, b. der Gerichts⸗Assessor a. D. Kruse; Brandenburg: a. der Landes⸗Direktor von Levetzow, b. der Landes⸗Syndikus Gerhardt, é. der Landes⸗Rath Grosse, d. der komm. Landes Rath, Staatsanwalt Meyer; Berlin: a der Stadt Syndikus Eberty, b. der Magistrats / Assefsor Mugdan, 6. der Magistrats⸗Assessor Pr. Freund; Pommern a. der Landeg⸗Direkior Pr. Freiherr von der Goltz, b. der Landes, Rath Denhard; Posen: a. der Landeß-Hauptmann, Geheime Regierungs⸗Rath Dr. Graf von Posadowsky Wehner, b. der Assessor Knobloch; Schlesien: a der Ober⸗Bergrath Kratz, b der Landes⸗Rath Schober; ⸗ West falen: der Landes ⸗Hauptmann, Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Overweg; ; Schleswig⸗Holstein: a. der Landesz⸗-Direktor von Ahlefeld, bh der Landes⸗Rath von Grabaꝝ . Rheinprovinz: a. der Landes-Direktor, Geheime Regierung Rath Klein, b. der Landes Rath Klausener, 8. der Landesbank⸗Rath Weber;
Anerkannt wurde, daß der Versiche⸗ Kassenverwaltung des be⸗ Kommunalverbandes grund⸗ —e Es wurde beschlossen, im eine Kommission aus der Mitte der Durchberathung der Geschäfts⸗ Die Wahl derselben
Nachstehend theilen wir die Ta gesordnung für die
b. der Landes ⸗Rath von Werder, . der Gerichts Assessor Körte;
Hannover a. der Landes-Direktor Freiherr von Hammerstein, b. der Senator 9. D. Dr. jur. Liebrecht, e. der Schatzrath von Wersebe;
Hessen⸗Naffgu: a der Landes Direktor von Hundelshausen, b. der Assessor Schröder;
Bayerns acht Versicherungsanstalten werden durch den Vertreter ö Landes ⸗ Centralbehörde, Regierungs⸗Rath Rasp ver⸗ treten;
Königreich Sachsenz der Regierungs⸗Rath Weger;
Württemberg:; der Ober ⸗Regierungs⸗ Rath von Bockshammer;
Baden: der Geheime Regierungtz⸗Rath Rasina;
Großherzogthum Hessen: der Üniversitätg⸗Amtinann Dr. Dietz;
Mecklenburg: der Ministerial⸗Rath Krefft;
Thüringen: der Regierungs- Rath Elle;
Oldenburg: der Amts. Kffessor Düttmann;
Braunschweig: der Regierungs · Assessor Hassel;
LHansestädte: der Stadtdirektor Gebhard;
Elsaß⸗ Lothringen: der Kreisdireltor Spiecker.
Als Vertreter des Reichs ⸗Versicherungsamts außer dessen Präsidenten Dr. Boedicker
der Geheime Regierungs⸗Rath Gaebel, Abtheilungs ˖ Dirigent für das Inyaliditäts! und Altersversicherungswefen;
der Regierungs⸗Rath Pr. Kaufmann;
der Regierungs.· Assessor Dr. Gerstel, Beide Referenten für das
Invasiditäts und Alters versicherungswesen; der Gerichts. Ass for Dr. Vogts, als Protokollführer, und der Geheime expedirende Sekretär Beckmann, als Mathematiker.
. deutsche General-Konsul in Sansibar hat, wie „W. T. B.“ mittheilt, einer Weisung des Auswärtigen Amts entsprechend, den deutschen Reichsangehörigen Meuschel . dem es bei den jüngsten Vorgängen in Wiku zu entrinnen gelang, vernommen. Nach telegraphischer Mittheilung des . hat Meuschel im Wesentlichen Folgendes usgesagt: Seitens des Sultans ist vor Ertheilung der Erlaubniß zur Ansiedlung von Küntzel verlangt worden, daß er ein Schreiben des englischen Konsuls in SJamu vorlege. Da Küntzel diesem Verlangen nicht nachkam, fondern ohne Weiteres mit den Arbeiten begann, ließ der Sultan, die Deutschen nach Witu fuhren und dort unterbringen. Als Küntzel und Genossen am zweiten Tage den Versuch unternahmen, gewaltsam aus Witu auszubrechen, wurde ein Theil derselben innerhalb, die Uebrigen außerhalb der Stadt getödtet. Darüber, wer mit der Anwendung von Waffen begonnen, vermochte Meuschel keine Auskunft zu geben. Der Sultan ließ Herrn Toeppen herbeirufen, der aber erst nach dem Blutbad in Witu eintraf.
Der Kaiserliche Botschafter Graf zu Münster ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub nach Paris zurück⸗ gekehrt und hat die Geschaͤfte der Botschaft wieder übernommen.
. Großherzoglich badische Gesandte am hiesigen Aller⸗ höchsten Hofe, Geheime Legations⸗Rath von Brauer, ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der Hanseatische Gesandte Dr. Krüger ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandt⸗ schaft wieder übernommen.
.Der Inspecteur der 2. Kayallerie⸗Inspektion, General⸗ Lieutenant von Rosenberg ist von Dienstreisen hierher zurückgekehrt.
Der General Lieutenant von Bartenwerffer, Com⸗ mandeur der 34. Division, hat nach beendetem Urlaub Berlin wieder verlassen.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „R. u. St.⸗A.“ wird ein Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Guben im Betrage von 650 000 S veröffentlicht.
Breslau, 4 Oktober. Der Königliche Regierungs—⸗ Präsident zu Breslau hat, der Schweidnitzer „Täglichen Rundschau“ zufolge, nachstehende Verfügung an die König⸗ lichen Landräthe gerichtet:
Mit dem am 1. Oktober d. J.
erfolgenden Außerkrafttreten des Gesetzes gegen die
gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial⸗ demokratie, vom 21. Oktober 1878 erlischt auch die Rechts⸗ beständigkeit der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Ver- bote von Oruckschriften. Penn es tritt mit diesem Zeitpunkte der 5. 1 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 18741 wieder in Kraft, welcher verordnet: „Die Freiheit der? resse unter⸗ liegt nur denjenigen Beschränkungen, welche durch das gegenwärtige Gesetz vorgeschrieben oder zugelaffen sind.“ Mit dieser Bestimmung würde die weitere Aufrechterhaltung der erwähnten Verbote un' vereinbar sein. Nach dem 1. Oktober d. J. wird hiernach ein Ein= schreiten gegen ehemals verbotene Druckschriften, wie der Minister des Innern im Einverständniß mit dem Justiz-⸗Minister bier⸗ her zu erkennen gegeben hat, nur unter den allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen und ohne Rücksicht auf das frühere Verbot stattfinden können. Dagegen unterliegt es! keinen Bedenken, daß die auf Grund der mehrerwähnten Verbote ausge⸗ führten Beschlagnahmen als ihrer Zeit gesetzmäßig vollzogen von der erst vom 1. Oktober d. J an eintretenden Unwirkfamkeit der Ver⸗ bote nicht berührt werden, und daß daher die Freigabe der in Be—⸗ schlag genommenen Exemplare von Druckschriften nicht gefordert eee. . a , . e e n n, einer polszeilichen eschlagnahme von Drucksachen enthält der § 23 ü die Presse vom 7. Mai 1574. ö .
Bayern.
München, 6. Oktober. Se. Königliche Hoheit der
Pränz⸗Regent gab am Sonnabend Morgen telegraphisch Auftrag, dem General der Infanterie und . Reichsrath Ritter von Mallinger Geburtstages einen prachtvollen Blumenstrauß, verbunden mit den besten Glückwünschen, zu überreichen. der Prinz⸗Regent wieder in München ein. — Wie W. T. B.“ meldet, hat Se. Königliche Hoheit den Kriegs-Minister, General⸗ Lieutenant von ernannt.
aus Anlaß dessen 70. Am Abend traf
Safferling zum General der Infanterie
Sessen.
Darmstadt, 6. Oktober. Ihre Königlichen Hoheiten
der Großherzog und der Erbgroßherzog sowie Ihre Großherzoglichen Hoheiten die Prinzessinnen irrt
Nothwendige hinaus zweckmäßige Vorschriften im Interesse
gerode,
Sach sen⸗ Anhalt: a. der Landeg⸗Direktor Graf von Wintzin⸗ . gekehrt.
sind gestern Abend aus Rußland hierher zurück⸗
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Mecklenburg⸗Schwerin.
Schwerin, 5. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Großherzog beabsichtigte den „Meckl. Nachr.“ zufolge, gestern früh von Neapel aus die Reise nach Konstantinopel fort⸗ zusetzen. Das Befinden Sr. Königlichen Hoheit ist viel besser.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.
Weimar, 6. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Groß— herzog ist, wie W. T. B.“ meldet, heute von der Wartburg nach Heinrichau in Schlesien abgereist.
Olde n durg.
(H.) Oldenburg, 3. Oktober. Das Großherzog⸗ liche Hoflager ist heute von Güldenstein nach Eutin verlegt worden. .
Am 29. September hat die Neuwahl der Abgeord— neten zu dem im November d. J. zusammentretenden ordent⸗ lichen Landtage des Großherzogthums stattgefunden. Nur im 1. Wahlkreise (Stadt und Amt Oldenburg) sind die Ab⸗ geordneten des letzten Landtages sämmtlich wiedergewählt worden; für die übrigen 8 Wahlkreise treten verschiedene neue Abgeordnete ein. Im Ganzen gehörten von den jetzt ge⸗ wählten 22 dem letzten Landtage an, 11 sind neu gewählt. Unter den neuen Abgeordneten befinden sich 3 Verwaltungs— beamte, 1 Justizbeamter, 1 Lehrer, 12 Industrielle und
16 Landwirthe. Sachsen⸗Meiningen.
Meiningen, 6. Oktober. Der Landtag des Herzog— thums ist, dem „W. T. B.“ zufolge, auf den 20. d. M. ein⸗ berufen worden.
Sachsen⸗Altenburg.
X. Altenburg, 4. Oktober. Am 3. d. M. sind. Ihre Majestät die Königin und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Mary von Hannover zum Besuch auf Schloß Fröhliche Wiederkunft eingetroffen und wurden bei Ankunft auf dem Bahnhof in Neustadt a. Orla von Sr. Hoheit dem
Herzog begrüßt. Schwarzburg⸗Sondershausen.
Sonderzhausen, 4. Oktober. Se. Durchlaucht der Fürst hat sich, wie das „Reg. u. Nachr.Bl.“ meldet, gestern von hier zu einer Massagekur nach Wiesbaden begeben.
Lippe.
Detmold, 5. Oktober. Ueber den Verlauf der gestrigen Berathung des Regentschaftsgesetzes im Landtage be— richtet der „Hann. Cour.“ /
In der allgemeinen Debatte über das Gesetz sprach als erster
Redner der Abg. Schem mel (kons.), der das Gesetz mit Freuden begrüßte, aber nicht glaubt, daß dasselbe in der vor⸗ liegenden Form angenommen werden könne. Die Vorlage bringe wenigstens einiges Licht in das Dunkel der Zukunst. Mit den Hauptbestimmungen der Vorlage stimme er überein, er er⸗ kenne zunächst das Recht des Fürsten an, den Regenten zu ernennen. Redner richtete zum,. Schluß seiner Rede die dringende Bitte an die Regierung, dieses Gesetz in der vor— liegenden Form nicht ihr letztes Wort sein zu lassen, sondern auch einer veränderten Fassung ihre Zustimmung nicht zu versagen. An seine Kollegen richtete er die Bitte, Entgegenkommen zu zeigen. Abg. Asemissen will nicht in die Berathung des Spezialgesetz es über die Regentschaftsfrage eingehen, ehe nicht eine bestimmte Erklärung der Regierung abgegeben wird, daß eine dauernde Geisteskrankheit des Prinzen Alexander vorliegt. Kabinets⸗ Minister von Wolfgr amm: Bei der Vorlage habe die Regierung zwei Punkte im Auge gehabt: 1) das Wohl des Landes und 2) das monarchische Gefühl. Der Zustand des Prinzen Alexander sei ein derartiger, daß er leider die Regierung niemals werde übernehmen können; nach ärztlichen Attesten sei der Zustand seit 18 Jahren noch immer derselbe. Egz sei daher Pflicht der Regierung, für eine Regentschaft zu sorgen, der Landtag habe ja auch wiederholt diesen Wunsch ausgesprochen, Landtags Präsident von Lengerke sieht es auch als eine Lücke im Gesetze an, daß keine formelle Erklärung der Regierung über den Geisteszustand des Prinzen Alexander vorhanden sei. Wenn es nun auch der Wunsch des Landtages gewesen sei, eine generellere Vorlage zu erhalten, so halte er es doch für bedenklich, jetzt, wo nach langem Zaudern von der Regierung ein Gesetz geboten wurde, dieses vollständig zurückzuweisen. Man müsse daher die gebotene Hand annehmen und das in das Gesetz hineinzubringen suchen, was man für nothwendig halte. Redner ist der Ansicht, daß auch hier ein interimistisches Gesetz, wie in Braunschweig, geschaffen werden solle, nämlich ein solches für die Zeit, wo kein Regent vorhanden und die Thronfolgefrage noch nicht erledigt sei. Die Befürchtung der Regierung, der Bundesrath würde dann den Vertreter Lippes nicht anerkennen, könne er nicht theilen, Braunschweig sei ein ganzes Jahr ohne Regenten gewesen und der Bevollmächtigte sei dennoch anerkannt, Abg. Sch nitger glaubte nicht, daß beim Ableben des Fürsten das Land in Verlegenheit kommen würde, wenn noch kein Regent ernannt wäre. Es sei ja das Kabinets— Ministerium, die Regierung u. s. w. vorhanden. Auch wegen des Regenten brauche man sich keine Sorge zu machen, man könne es in Lippe ja einmal mit einer republikanischen Verfassung versuchen. Der lippesche Landtag sei keine Volks, sondern nur eine Klassen vertretung; wenn man die Stimme des Landes höre, würde man finden daß die Wähler seiner Ansicht wären. Da jttzt überall die so iale Bewegung im Gang sei, könne man ja auch einen sozialistischen Staat gründen, um damit einen Versuch zu machen. Äbg. Schenm el will. es unterlassen, auf diese Rede zu antworten, da er sich sonst in seinen Worten nicht mäßigen könne, und sich dadurch ein Tadelsvotum vom Präsidenten zuziehen würde. Kabinets . Minister von Wolfgramm will auf die einzelnen Punkte bei der Spezial berathung zurückkommen. In Braunschweig sei nur ein Regentschaftsrash gewählt, weil kein Regent da war, in Lippe seien aber Agnaten, aus denen der Regent gewählt werden könne. Der Name des in Aussicht genommenen Regenten sei nicht auß Mangel an Vertrauen nicht genannt, sondern weil man die Diskussion von einem Gebiete fern halten wolle, auf dem sehr große Meinungsverschtedenheiten beständen.
Auch Graf Ernst zur Lippe-Biesterfeld sandte ein Protestschreiben an den Landtag ein, in welchem er Verwahrung einlegt gegen §. 3 der Regentschaftsvorlage, betreffend die Wahl des Regenten durch den Fürsten Wolbe⸗ mar aus den Agnaten des Fürstlichen Hauses. Der Graf setzt voraus, er sei als nächster Agnat ohne Weiteres berechtigt und berufen, eintretenden Falls die Regentschaft im Lande zu übernehmen.
Bremen.
Bremen, 5. Oktober. Eine heute im Börsensaale tagende, zahlreich besuchte Versammlung zur Förderung des Rhein-Weser⸗Elbe⸗Kanals beschf, dem „W. T. B.“ zufolge, durch eine Abordnung von Sr. Masestät dem Kaiser oie Unterstützung der Staatsregierung zur Vornahme von Vorarbeiten e den genannten Kanal zu erbitten und die Erlaubniß nachzusuchen, daß diese Vorarbeiten auf Kosten der Petenten vorgenomnien werden.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Wien, 6. Oktober. Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin⸗Wittwe Stephanie ist, wie die „Wien,. Ztg.“ meldet, am 2. d. M. zu längerem Aufent⸗ halt in Abbazia eingetroffen. — Se. Königliche Hoheit der Prinz von Wales ist, nach einer Meldung des, W. T. B.“, gestern Abend inkognito hier angekommen. — Ihre Kaiser— lichen und Königlichen Hoheiten der Erzherzog Carl Lud⸗ wig und Gemahlin statteten am Sonnabend Sr. Majestät dem König von Griechenland und dem Prinzen Nikolaus im Hotel einen einstündigen Besuch ab. Wie die „Pol, Corr. erfährt, hat der serbische Gesandte Simi am 2. d. M. im Ministerium des Kaiserlichen Hauses und des Aeußern die Antwortsnote, betreffend die end⸗ gültige Lösung der Differenz bezüglich der Schweine— Einfuhr in Ungarn, übergeben. Die serbische Regierung hat die vom ungarischen Kabinet aufgestellten Bedingungen acceptirt und wird demnach am 10.8. M. der vertragsmäßige i e. hergestellt werden, bis dahin aber sollen noch jene Linschränkungen Platz greifen, welche mit Rücksicht auf die Platzverhältnisse in Steinbruch als zweckmäßig betrachtet werden. Bei dem am Sonnabend abgehaltenen zweiten Wahlgange Behufs Wahl eines Landtags⸗-Abgeordneten im dritten Wiener Bezirk wurde keine absolute Majorität erzielt. Pater Schnabl erhielt 2433, der Liberale Gruehl 2378 St. Die Stichwahl soll am Montag stattfinden. . Nach vollkommen authentischen Informationen entbehrt, wie „W. T. B. berichtet, die Neldung eines hiesigen Blattes von dem bevorstehenden Rücktritt des Reichtã⸗Kriegs⸗ Ministers Freiherrn von Bauer jeder Begründung; die daran geknüpften Kombinationen seien einfach aus der Luft gegriff 'ne Erfindungen. . Der Finanzausschuß des ungarischen Abgeord⸗ netenhauses beschloß, nach der „Wiener Zig.“, die Verhand⸗ lung des Budget⸗Präliminars für 1891 am JT. d. M. zu be⸗ ginnen.
Frankreich.
Paris, 6. Oktober. Der Präsident Carnot ist gestern Nachmittag mit seiner Familie aus Fontainebleau hier wieder eingetroffen. .
Bei der gestrigen Deputirtenwahl in Rambouillet eh B. meldet, Graf Caramagnn slonstitutioneller Republikaner) 58435 Stimmen; Viau (Republikaner) erhielt 5747 Stimmen und Jouvencel (radikaler Republikaner) 2345 Stimmen. Es ist somit Stichwahl er⸗ orderlich.
f . gestern hier abgehaltenen Versammlung von 1200 Wählern wurde beschlossen, den boulangistischen Depu⸗ tirten Laur aufzuforden, sein Mandat niederzulegen.
Die nach der Session der Generalräthe an den Minister des Innern eingesandten üblichen Berichte konstatiren, der „Fr. C.“ zufolge, sämmtlich, daß die departementalen Ver— sammlungen inmitten der vollständigsten Ruhe getagt und be⸗ rathen haben. Die allgemeine Beschwichtigung und Beruhigung der Geister, die sich im Lande kundgiebt, haben ihre Rückwirkung in den Generalräthen gehabt. Diese hielten sich sorgfältig innerhalb der geschäftlichen . und nirgends hat die Opposition politische Zwischenfälle erhoben, ausgenommen in zwei oder drei Fällen, wie z. B. im Generalrath des Sarthe⸗Departe— ments. Es ist das erste Mal seit 1810, daß solches in dieser Allgemeinheit hat konstatirt werden können. .
Verschiedenen Blättern zufolge hätte, wie telegraphisch be⸗ richtet wird, der Marine⸗Minister eine Anordnung er⸗ lassen, jedes Schiff mit Demolirungswerkzeugen, wie sie bei den Genie⸗Truppen gebräuchlich sind, zu versehen; die Schiffe des Mittelmeer-Geschwaders sollen unverweilt mit diesem Material, welches das Kriegs-Ministerium überläßt, ausgerüstet werden. .
Im Lager von Chalons haben, nach dem „Avenir militaire“, in diesem Jahre die größeren Artillerie⸗Uebungen zum ersten Mal unter Verwendung des rauch losen Pulvers stattgefunden. Eine größere Zahl von Generalen und Stabs⸗ offizieren der Artillerie hat denselben, beigewohnt; auch General Billot, Armee⸗Inspecteur, hat die Uebungen in Augen⸗ schein genommen. .
Durch Erlaß des Kriegs-Ministers vom 18. August d. J. ist, wie das „Bulletin officiel du ministère de la guerre“ meldet, angeordnet worden, daß von den 184 922 für diensttauglich erkannten Wehrpflicht igen der Jahresklasse 1889, welche sich aus 50 S6ß für ein Jahr und aus 134056 für drei Jahre Auszuhebenden zu⸗ sammensetzen, den Marinetruppen 11400 Mann und der Landarmee 122 606 Mann überwiesen werden sollen. Die Bedienungsmannschaft der Flotte bedarf eines Ersatzes aus dieser Quelle nicht, da sich ihr eine genügende Anzahl von Freiwilligen zur ver in ein gestellt hat. Unter den Ma—⸗ rinetruppen werden nur solche Pflichtigen eingestellt, wesche drei Jahre zu dienen haben. Von ben 11 400 Mann erhält die Marine⸗ Infanterie 9000, die Marine⸗Artillerie 400 Mann,. Zu den oben genannten, zu längerer als einjähriger Dienstzeit für das Land⸗ heer zur Verfügung stehenden 127 656 Mann kommen aber noch Zurückgestellte früherer Jahre, sodaß am 1. November für das Landheer, einschließlich der für ein Jahr Ausgehobenen,
193 473 Mann zu Gebote stehen. Dazu die 11 100 in die Marinetruppen Einzureihenden gerechnet, ergiebt eine Ein— stellung am 1. November von 201 373 Mann,. . Am 2. d. M. fand, wie der „Köln. Ztg; berichtet wird, in Belfort unter der Oberleitung des Gouverneurs eine Uebung zur Besetzung der Außenfonts statt. Der Befehl wurde dem Commandeur, des 151. Infanterie⸗ Regiments um 127 Uhr Mittags übergeben. In einer halben Stunde war das Regiment nach den Forts befördert, die es besetzte, um 2 Uhr war das Regiment wieder in der Kaserne. Dieser Versuch war der erste seiner Art, und er bewies, wie man aus Belfort meldet, daß man kaum einer Stunde bedarf, um die vorgeschobenen Forts von Belfort im Fall eines plötzlichen Angriffs in Vertheidigungs— nd zu versetzen. . ö Ser r räfekt hat, nach der „K. 3.“ einen aus hohen Beamten, Senatoren, Deyutirten, Kaufleuten und Fabrikanten bestehenden Ausschuß mit der Prüfung des lanes, Paris zu einem Seehafen umzuwandeln, be— auftragt. Der Leiter der öffentlichen Bauten von Paris Alphaud führt den Vorsitz,. Zahlreiche algerische Eingeborene, welche sich heim⸗ lich in Tanger einschiffen wollten, um nach Mekkg zu pilgern, wurden, wie telegraphisch gemeldet wird, in Oran
verhaftet.
Nach einem Telegramm des Admirals Cu verville an den Miarine⸗Minister ist mit dem König von Dahomey Frieden geschlossen und die Blokade aufgehoben wor⸗ den. Die Vereinbarung ist unter . der Genehmi⸗ gung der französischen Regierung unterzeichnet und bestimmt, daß der Besitz von Kotonu und das Protektorat über Porto Novo in Zukunft vespektirt werden würden. Alle früheren Verträge bleiben in Kraft. Den gestrigen Morgenblättern zufolge hätte der Admiral ursprünglich als dritten Punkt in dem Friedensvertrage mit, dem König von Dahomey die Einsetzung eines französischen Resi⸗ denten in Whyda und die Errichtung einer franzö⸗ sischen Garnison daselbst verlangt; der König habe dies jedoch abgelehnt.
Rußland und Polen. St. eters burg, 5. Oktober. Die Rückkehr des a , m nn, Wyschnegradski hierher wird am 19. . M.
rtet. ; . .
H ö . 6. ö. B.“ zufolge, ein ues Linien-Bataillon formirt werden. .
. Dem Inspektor der französischen Waf fen fab riken
General Gras ist der Stanislaus⸗Orden 1. Klasse verliehen
worden. Mehrere andere Offiziere der französischen
Artillerie Verwaltung wurden ebenfalls durch Ordens⸗
verleihungen ausgezeichnet. Italien.
Rom, 5. Oktober. Der Minister⸗Präsident Crispi empfing, wie dem „W. T. B.“ aus Neapel gemeldet wird, anläßlich seines gestrigen Geburtstages unter anderen auch ein sehr herzlichts Glückwunschtelegramm vom deutschen Reichskanzler von Caprivi. . . .
Neuerdings beschäftigt sich die Regierung wieder sehr eifrig mit dem Plan der Errichtung eines Bo denkredit⸗ Instituts, dessen Kapital nunmehr nicht. 30, sondern 10 Millionen betragen soll und von dessen Wirksamkeit man in Zukunft sehr große Vortheile, speziell für den lleinen Grundbesitz, erhofft. Ueberhaupt scheint es, der „Pol, Corr. zufolge, als ob in den wirthschaftlichen Verhältnissen Italiens eine erhebliche Besserung Platz gegriffen habe, denn sowohl die Erträgnisse der indirekten Steuern als auch die Zölle zeigen eine merkliche Steigerung. .
Bei einem heute in Genua zu Ehren des Marine⸗ Ministers Brin von der Munizipalität gegebenen Banket kon⸗ statirten die Redner die großen Fortschritte der heimischen Industrie und deren Emanzipation vom Auslande bei dem Bau und der Ausrüstung der Schiffe.
Die „Agenzia Stefani“ erklärt die Meldungen von Kämpfen zwischen Rasman Pascha und Sehhat sowie von Gefahren an den Grenzen der italienischen Besitzungen in Afrika für unbegründet.
SEyanien.
Madrid, 5. Oktober. In Saragossa wurde heute der katholische Kongreß eröffnet; derselbe wird vier Sitzungen abhalten und unter Anderem die Lage des Papst⸗ thums berathen.
Portugal.
Lissabon, 5. Oktober. Es herrschen hier dem W. T. B.“ zufolge widersprechende Gerüchte über das Resultat der Ver⸗ handlungen Seitens Martens Ferraro betreffs Bildung des Kabinets. Indessen wird versichert, derselbe werde dem König morgen die Liste des neuen Kabinets überreichen.
Schweiz.
Bern, 56. Oktober. Zu der gestrigen Volks ab stim⸗ mung im Kanton Tessin über die Ver fassungs⸗ Revision hatte der eidgenössische Kommissar, Oberst⸗ Divisionär Künzli folgende Proklamation an das Tessiner Volk erlassen:
„Tessiner! Die Abstimmung vom nächsten Sonntag wird eine mehr als gewöhnliche Bedeutung haben, die Eidgenossenschaft, ja ganz Europa, sieht auf Euch. Ihr werdet als Sohne eines freien Landes beweisen, daß Ihr den Willen habt und im Stande seid, die Ordnung aufrecht zu erhalten, und Jeder wird trotz der großen ¶ Aufregung der Gemüther die Meinung Anderer respektiren, die mit der seinigen nicht überein⸗ stimmt., Ihr werdet als freie Bürger, stol; auf Eure Rechte, Euch durch keine unrichtigen Mittel beeinflussen lassen. Ihr werdet zur Urne schreiten, um Eure Stimme so abzugeben, wie Ihr es für die Wohl fahrt Eures Landes als geboten erachtet. Ihr werdet frei, nach eigener Ueberzeugung, stimmen. Ich erwarte zuversichtlich, daß weder von kantonalen, noch von Gemeindebehörden der Versuch gemacht werde, einen Druck auf Eure Stimmgabe zu üben. Die Abstimmung soll den Veolkswillen rein zum Ausdruck bringen. Ich bin überzeugt, daß jede Partei zu viel auf ihre Ehre hält, als daß sie sich erniedrigen würde, gesetzwidrige Handlungen zu begehen oder zu begünstigen. Ver—⸗ werfliche Mittel, die angewendet werden könnten, um den Volks⸗ willen zu fälschen, wie Bestechungen durch Geld. Geschenke, Ver⸗ sprechungen von Vortheilen irgend welcher Art, Vertheil ang bereits aus. gefüllter Wahlzettel in den Stimmlokalen, Ausstellung von Stimmrechts⸗ certifikaten für abwesende Bürger, die nicht persönlich an der Ab⸗ stimmung theilnehmen können und, Ausübung des Stimmrechts auf den Namen eines anderen Bürgers, alle solche Handlungen sind nach dem Gesetz strafbar, und sie werden von den Behörden, ohne Ansehen der Partei oder der Person, auf das Strengste geahndet werden.
Wie aber immer die Tessiner Abstimmung ausfallen möge, so werden Ruhe und Frieden in Eurem Kanton nur wieder einkehren, wenn die Parteien, unbeschadet der politischen Anschauungen, sich zur gemeinsamen Arbeit die Hand reichen, wenn die Interessen des Kantons und der Eidgenossenschaft höher gehalten werden, als diejenigen der Parteien.
Gott schütze und schirme den Kanton Tessin und die schweizerische Eidgenossenschaft.“
Nach den bisher vorliegenden telegraphischen Meldungen gus Bellinzona und Bern zu urtheilen, scheint die Abstimmung sich ohne en, vollzogen zu haben. Wie „W. T. B.“ meldet, wurde die Revision der Kantonalver fassung mit 11 928 gegen 11 834 Stimmen angenommen.
Der scheinbare Widerspruch zwischen der Meldung, Eng⸗ land habe die Auslieferung Castioni's verweigert, und der späteren Notiz, der Bundesrath habe noch kein endgültiges Auslieferunge begehren gestellt, löst sich dahin, daß der eng⸗ lische Richter auf Begehren des eidgenössischen Untersuchungs⸗ richters Professor Schneide angegangen worden ist, Castioni festzunehmen und auszulj⸗ en. Der „Bund“ schreibt:
Der englische Richte, lehnte es ab, darauf einzutreten. Da wandte sich das schweizerische Fonsulat in London an den Bundegrath mit der Anfrage, ob es beim englischen Ministerium das betreffende Begehren stellen solle. Nun wird der Bundesrath in diefer Richtung die geeigneten Schritte thun. Unterdessen scheint der englische Richter aber von sich aus sich eines andern besonnen zu haben und Veranstaltungen
zu treffen, um Castioni zu überwachen. Castioni beklagt sich in Folge dessen in einem zweiten Brief an den Buadesrath, daß sein Haus in