wesenden neigte der bejahenden Ansicht zu. Man ging dabei von der Auffassung aus, daß 5. 109 Absatz 2 des G'setzes nur die Entwerthung der einzelnen. Marken bei ihrer Verwendung behandele. Bei der erheblichen Tragveite dieser Frage und der Belästigung, welche eine obligatorische Entwerthung der Beitragsmarken für sämmtliche Arbeitgeber zur Folge haben könnte, habe das Gesetz hierüber die Entscheidung dem Bundesrath vorbehalten und denselben ermächtigt, die Befolgung etwaiger diesbezüg⸗ ücher Anordnungen durch Strafe zu erzwingen. Dagegen sei es offenbar nicht die Absicht des Gesetzes gewesen, den Ver⸗ sicherungsanstalten die Befugniß zu versagen bezw. die Ge währung derselben dem Bundesrath vorzubehalten, zu ihrer eigenen und der Versicherten Sicherheit die auf den abgeschlossenen in ihrem Gewahrsam befindlichen Quittungskarten eingeklebten Marken zu perforiren, mit einem Stempel oder anderweiten Zeichen zu verseben, um hierdurch ihre nochmalige Verwendung Unmöglich zu machen, sofern nur deren deutliche Erkennbarkeit nicht leide. ö. ö ͤ Punkt 7. Bei der Besprechung der Frage über die bei den Versicherungsanstalten zu führende Statistik wurden zunächst von einem Ver treter des Reichs Versicherungsamts an der Hand eines vorläufig entworfenen Quittungs kartenregisters die für die statistischen Arbeiten der Versicherungsansialten wesentlichsten Punkte erörtert und die Führung einer Statistit näher erörterten Grenzen für unenibebrlich erachtet. eser Auffassung traten einzelne Vertreter von Versicherungs— Sie wiesen insbesondere darauf hin, daß auch
des aus den bei den Versicherungsanstalten
durcklaufenden Quittungskarten (8 107 des Gesetzes) ersicht erials für eine zuverlässige Statistik unentbehrlich
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wenn es sich um die Pensionirung handelt. Die Einholung einer Allerhöchsten Enischeidung zum Zwecke der Zusicherung für den Fall der etwaigen Pensionirung ist unzulässig.
Der Minister des Innern hat Betreffs der Berichtigung der Strafregister, dem Wunsche des Justiz-Ministers ent⸗ sprechend, Folgendes bestimmt:
1 Bic rn gen Standesämter, deren Verwaltung sich nicht mit der Verwaltung der Ortspolizei in einer und derselben Hand be⸗ findet, haben halbjährlich, und zwar bis zum 15. Januar und bis zum 15. Juli jedes Jahres, Listen sämmtlicher in ihren Bezirken während des vorhergegangenen Kalenderhalbsahres — 1. Juli bis 31. Dezember, l. Januar bis 30. Juni — verstorbener Personen, welche zur Zeit des Todes strafmündig waren, also das zwölfte Lebensjahr vollendet hatten, an die Orts - Polizeibehörden, mithin in der Provinz Hannover, soweit es sich um ländliche Bezirke handelt, an die Kreis⸗Landräthe, zu übersenden. Die Listen müssen hinsichtlich jeder in dieselben auf genommenen Person enthalten:
a den Vor und Familiennamen — bei Frauen den Geburts⸗ namen und Namen des Ehemannes,
b. die Vor⸗ und Familiennamen der Eltern,
e. das Lebensalter,
d. den Monat und Tag (das Datum) des Todes.
2) Die Orts -Polizeibehörden haben durch Vergleichung der über sandten Listen oder der von ihnen selbst in der Gigenschaft als Standes beamte geführten Sterberegister mit den ihnen von den Staatsanwalt-⸗ schaften zugestellten Mittheilungen über rechtskräftige Bestrafungen halb jährlich festzustellen, ob und welche der in ihren Bezirken wohnenden bestraften Personen während des verflossenen Kalenderhalbjahres ver⸗ storben sind. Die Verstorbenen sind in eine Nachweisung einzutragen, welche über jede Person alle in dem meinem Erlasse vom 11. Juli v. J. beigefügten Formulare vorgesehenen Angaben zu enthalten hat und bis zum 1. August, bezw. bis zum 1. Februar jedes Jahres unmittelbar an die Staatsanwaltschaft desjenigen Landgerichts einzureichen ist, zu dessen Bezirk der Orts-Polizeibezirk gehört.
Ist während des betreffenden Halbiahres keine der im Polizei bezirk wohnenden bestraften Personen mit Tode abgegangen, so hat die Ortè-Polizeibehörde der Staatsanwaltschaft jedesmal bis zu dem
ö erwähnten Termine Fehlanzeige zu erstatten. zu Tage, es
3) Die Direktionen der Straf⸗ (Gefangenen!) Anstalten sowie
der Besserungs. (Arbeits-. Korrektions⸗) Häuser haben halbjährlich Nachweisungen der in ihren Anstalten während des verflossenen Kalenderhalbjahres des erwähnten
Nachweisungen bis zum 1. August und bis zum 1. Februar jedes Jahres unmittelbar an die Staatsanwaltschaften der für den Ort der Anstalt zuständigen Landgerichte einzureichen oder denselben bis zu
Personen unter Benutzung ebenfalls diese
verstorbenen P Formulares aufzustellen und
diesen Terminen Fehlanzeigen zu erstatten.
4) Die Einrichtung tritt mit dem 1. Januar 1891 dergestalt ins eben, daß die Listen und Nachweisungen zum ersten Male für das dalbjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 1890 aufzu⸗ tellen sind.
Demgemäß sind die Standesämter, die Polizeiverwaltun⸗
gen und die Direktionen der bezeichneten Anstalten, soweit
ihnen nachgeordnet sind, mit Anweisung versehen,
gierbei auch die Polizeiverwaltungen und Anstaltedirektionen
och besonders darauf aufmerksam gemacht worden, daß in die
ie Staatsanwaltschaften bestimmten Nachweisungen nur
n 1. Oktober 1882 bestraften Personen aufzunehmen
Strafregister Vermerke über die vor dieser Zeit Verurtheilungen nicht enthalten.
laiserliche Gesandte am Königlich rumänischen Hofe,
ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub
a zurückgelehrt und hat die Geschäfte der Gesandt⸗ er übernommen.
zu Danzig ist an die
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„Kommandant Korvetten⸗ chtigt am 7. Oktober von Nagasaki
ur heutigen Nummer des „Reichs⸗ ebersicht über die Zucker⸗ 16. bis 30. September
biets mit dem Anspruch
aus Niederlagen gegen
Verkehr zurückgebracht
denkmals, welche, von bei Gladenbeck aus⸗
. ist das Miniaturmonument, unter ge⸗
r Verhältnisse, dem Original mit außer⸗
bilßet unh in Mobellirung wie Aus⸗
ührung gleich ittnernt merth Das Geschenk findet Auf⸗
tellung unf einem Unter satz von Ebenholz, der mit einer aus
geurbeittten Säule bie Hoöhe von 125 em
Der Untersatz enthält auf einer vergoldeten Platte
hie Inschri „Ihrem scheiben den kommandirenden Herrn
here gl von Cap Verehrung und Dankbarkeit die
senere, Sancte, iert, Militär- und Civilbeamten des Irm. 9.
gleichem Muller in!
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Bayern.
An nchen, . Hftoher, Se, Königliche Hoheit der rng eg en f eiste heute Bormittag mittelst Son ber zuget ü, wn, weer, nach Reichenhall und von bort mit Wagen arg He, fenen, gur ld ehren
Tachsen. reg ben fim Se, Königliche Hoheit her ö ; . * ö. 1 2a Jen, Heng von HRreußen ist, dem „Hretzu, Journ,“ folg? Gil Corrnsbtenh Abend won Prag hier angefommen , nn, one, eemnn, ghgestiegen, hre Hoheit hie , Sn e hei zn Schleswig⸗ Holstein ist heute Herne, , nn, Hie, Lingetrosfen, man, Le burg Mme, s.
8g wenn, h. Moher Hy eh n rigli . Hoheit hie n, ü mri wn h Hoh eile e er zogin , , w, e, en gs Fe nich wiltßelm ressen,
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nach den „Meckl. Nachr“, heute Abend in Rab en stein⸗ feld ein.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.
Weimar, 6. Oktober. Im November d. J. tritt, der „Th. C.“ zufolge, die fünfte ordentliche evangelische dan des Sh node hier zusammen Die Wahl der Wahl⸗ männer zur Wahl der Abgeordneten findet am 15., die der Abgeordneten selbst am 27. Oktober statt. Auch die theologische Fakultät der Universität Jena wählt an diesem Tage ihren Abgeordneten zur Synode.
Mecklenburg⸗Etrelitz.
Neustrelitz, 5. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat, nach den „M. L.“, Ostende verlassen, weilt jetzt in Brüssel und wird in einigen Tagen sich nach Paris begeben.
TDachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Coburg, J. Oktober. Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen Victoria und Margarethe von Preußen sind, wie ‚„W. T. B.“ berichtet, heute Morgen bei dem Herzog und der Herzogin von Edinburg hierselbst zum Vesuch eingetroffen.
Lippe.
Detmold, J. Oklober. Ueber die Sitzung des Land⸗ tages vom Sonnabend wir dem „Hannov. Cour.“ berichtet:
In der Fortsetzung der Debatte über das Regentschafts⸗ gesetz brachte zunaͤchst der Abg. Klingenberg einen Fall zur Sprache, der vor einigen Wochen das ganze Land, und besonders die Stadt Lage, in große Aufregung versetzt hatte. Die dortige Gemeinde hatte den Pastor Steinhagen mit außerordentlich großer Maßorität zum Pfarrer gewählt, der Fürst hatte diese Wahl nicht bestätigt. Alle Vorstellungen waren bisher ohne Erfolg geblieben. Eine Petition der Gemeinde liegt noch vor. Abg. Klingenberg meint nun, man könne nur schweren Herzens der Regierung Konzessionen machen im Angesicht eines solchen Vorganges, dennoch sei er bei Entgegen— kommen der Regierung zu Zugeständnissen bereit. Abg. Wipper⸗ mann hat einen anderen Gesetzentwurf erwartet, als diesen, der sich in Widerspruch setze mit den Rechten des Landes. Präsident von Lengerke bespricht die Eingabe des Grafen zur Lippe— Weißenfels. Petent behauptet, daß der nächste Agnat nach dem gemeinen Recht Regent werden müsse, man dürfe dem Fürsten keine Wahl zugestehen aus sämmtlichen Agnaten, wobei vielleicht die beiden zunächst berechtigten Linien (Biesterfeld und Weißenfeld) über⸗ gangen würden. Ferner legt der Graf klar, weshalb alle Bedenken gegen die Ebenbürtigkeit der erbherrlichen Linien ganz unhe⸗ gründet wären. Präsident v. Lengerke muß anerkennen, daß aus den vorliegenden Briefen unb dingt herrorgehe, daß die beiden Linien noch bis zur Mitte dieses Jahrhundert von Lippe und Schaumburg als ebenbürtig anerkannt seien. Man dürfe sich in der Thronfolgefrage nur durch das Recht, nicht durch andere Gründe leiten lassen; schliefllich bestreitet von Lengerke das souveräne Recht des Fürsten, einen Regenten zu ernennen. Minister von Wolf⸗ gramm weist auf das paetum tutorium hin, nach welchem dem Fürsten dieses Recht eingeräumt sei; außerdem sei dem Grafen Simon V. zur Lippe von den Ständen zugestanden, aus den Cognaten (Agnaten waren nichtz mehr vorhanden) einen Thronfolger selbst zu ernennen. Den Auslassungen des Grafen zur Lippe⸗Weißenfeld kann sich der Minister nicht anschließen; der Graf wünsche nun, daß eine Anzahl juristischer Autoritäten oder der Bundessrath über die Thron2 folge entscheiden müsse. Ein Thronfolgegesetz sei nur einzubringen, wenn ein Ausgleich zwischen drei Prätendenten bestände. Abg. Büxten tadelt die Mißwirthschaft, die in der Forstwirthschaft des Landes herrsche. Abg. Asemissen hat aus dem Studium alles vorhandenen Matersals die feste Ueberzeugung gewongen, daß die Biesterfelder Linien nicht zu umgehen seien. Das habe ihm der verstorbene Archip⸗Rath Falkmann bestätigt; derselben Ansicht seien die sämmtlichen Juristen des Landetz./ Es könne und dürfe nur der Regent aus der zunächst erbberechtigten Linie gewählt werden; es müsse der Regent sein, der später Fürst würde. Redner verliest ein Schriftstück, wonach den Sommerfrischlern in den Luft · kurorten des Landes aufgegeben wird. im Walde sich ruhig zu verhalten. Es dürften alss um det Wildes halber in dem alten lippeschen Walde keine Lieder mehr gesungen werden; auf dem Hermannsdenkmal, dem deutschen Nationaldenkmal, müsse man sich ganz still verhalten, weil das Wild kein Geräusch vertragen könne. Minister von Wolfgramm brachte ein ärztliches Attest zur Ver sefung, aus dem die Geistes krankheit des Prinzen Alcxander hervor geht. Abg Asemissen hält es für das Beste, überhaupt nicht in die Spezialberathung des Gesetzes einzutreten, sondern das ganze Gesetz am Montag einfach abzulehnen.
In der gestrigen Abendsitzung des Landtages stellte, wie „W. T. B.“ meldet, bei Fortsetzung der Berathung über das Regentschaftsgesetz die Linke den An⸗ trag: es möge die Bestimmung der Vorlage, welche dem Fürsten die Befugniß zur Berufung eines Regenten aus der Zahl der successionsberechtigten Agnaten des Fürstlichen Hauses einräumt, durch die Einrichtung eines vom Land⸗ tage gewählten Regentschaftsraths beschränkt werden.
Bei der heutigen Spezialdebatte über die Regentschafts⸗ vorlage sprach sich, dem „W. T. B.“ zufolge, der Landtags⸗ Präfident von Lengerke gegen jede Personalunion zwischen Lippe⸗Detmold und einem der benachbarten kleinen Fürsten⸗ thümer aus. Die Bevölkerung von Lippe⸗Detmold wünsche, daß der zu erwählende Regent mit seinem ganzen Herzen ihrem Lande angehöre.
Selgoland.
Die erste Nummer des „Helgolander Wochenblatts“, welche in Cuxhaven gedruckt und herausgegeben wird, ist am H. Oktober erschienen. Sie bringt folgende amtliche Bekannt⸗ machung:
Ge wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen fortan in dem „Hel⸗ golanber Wochenblatt“ erfolgen wird. Helgoland, den 1. Oktober öh) Ver Gouverneur Geiseler. Der Kaiserliche Kommissar Dr, Kelch.
Oesterreich⸗òUngarn.
Wien, J. Yktober. Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hohelten bie Erzherzoge Wilhelm und Rainer statteten geslern Mittag Sr, Masestt hem König von Grüechen⸗ lanb einen Besuch ah. Bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen von MBales fanh, dem „W,. T. W.“ zufolge, sestern Nachmliltag vor hessen Ahrelse nach St. Johann ein Däseuner statt, melchem auch Se,. Masestät der König und ber Erin Rikolgüg von Griechenland beiwohnten.
n elner gestern Nachmittag siattgehabten Konferenz wischen em h sterreichlscheßn unh bem ungartischen Findnz-⸗Minister wuürhe bie Ginherusung einer hsterreichischen und einer ungarischen nn e n , n. in her Angelegenheit her Baluta-Regu—⸗ [ürung bestimimt, Ferner wurbhe bie stonvertirung einzelner
Eisenbahn⸗Papiere für den Fall einer entsprechenden Gestaltung der europäischen Geldverhältnisse beschl ossen.
Der deutsche Botschafter Prinz Reuß richtete an den Gründer der freiwilligen Rettungsgesellschaft, Grafen Wil czek, ein sehr verbindliches Schreiben, in welchem er demselben mittheilt, daß Se. Majestät der Deutsche Kaiser, Allerhöchstwelchem das segentzreiche Wirken der Gefellschaft vielfach zur Kenntniß gelangt sei, derselben 500 S6 zur geeigneten Verwendung zu⸗ , . habe. Graf. Wil ezek dankte dem Prinzen teuß für diese Mittheilung und bat denselben, seinen und der Gesellschaft Dank für die Gabe Sr. Majestät dem Kaiser Wilhelm zu unterbreiten. ,
Bei der Stichwahl im 3. Wiener Gemeindebezirk wurde Pater Schnabl (antilib mit 2138 Stimmen in den ge, ,. gewählt. Der Liberale Dr. Grübl erhielt 2490 Stimmen.
Groszbritannien und Irland.
London, J. Oktober. Der Prinz von Wales reiste am Sonnabend zur Jagd auf den Gütern des Grafen Festeties nach Ungarn ab.
Die Königin von Rumänien beabsichtigt, dem „W. T. B.“ zufol ge, heute Abend die Rückreise nach Bukarest anzutreten.
Das Parlament tritt am 25. November wieder zu⸗ sammen.
Frankreich.
Paris, J. Oktober. Den gestrigen Abendblättern zufolge wird, wie „W. T. B.“ meldet, der Finanz-Minister Ro uvier den durch die Herabsetzung der Grundsteuer entstandenen Aus— fall im Budget nicht, wie ursprünglich verlautete, durch eine Uebertaxe auf Alkohol decken, sondern durch andere Mittel das Gleichgewicht im Budget herzustellen trachten.
Der Deputirte Laur wird bei Eröffnung der Kammer beantragen, daß gegen ihn und gewisse boulangistische Depu⸗ tirte die Untersuchung eingeleitet werde.
Der oberste Kriegsrath soll sich gestern mit mehreren Projekten betreffs Abänderung des Vertheidigungs⸗ systems an der Südostzrenze beschäftigt haben. Wie verlautet, soll der Admiralitätsrath aufgehoben und dafür ein oberster Marinerath eingesetzt werden.
Der Krieg s-⸗Minister hat den Gebrauch des Stoß— degens bei Offiziersduellen verboten.
Der Effektivbestand der Expeditionstruppen in Dahomey soll erheblich verringert werden. Ebenso ver⸗ lautet, daß die meisten dort stalionirten Schiffe in ihre Stationen, resp. zu ihren Geschwadern zurückkehren werden.
Der Kapitän Trivier, welcher kürzlich allein quer durch Afrika reiste, zeigt, wie „W. T. B.“ aus Bordeaux meldet, in einem Briefe an, daß er am 10. November d. J. von dort abreisen wird, um eine kommerzielle Forschungsreise an der West⸗ und Ostküste von Afrika anzutreten. Diese Reise, welche auf Kosten von drei Handelskammern und dem Stadtrath von Paris unternommen wird, hat nicht nur geographische Studien, sondern auch kommerzielle Interessen zum Zweck. Kapitän Trivier geht nach Afrika, um sich über Ein⸗ und Ausfuhr von Waaren, über Hafenabgaben, über Eingangs- und Ausgangszölle und über alle anderen die Einfuhr und Ausfuhr von Waaren belastenden Kosten zu unterrichten. Kapitän Trivier wird außerdem die Reise be⸗ nutzen, um naturwissenschaftliche und geographische Forschungen anzustellen. .
Rußland und Polen.
St. Petersburg, 5. Oktober. Wie die „Revaler Ztg. erfährt, sollen in der demnächst zu eröffnenden Session des Reichsraths mehrere Vorlagen berathen werden, die die Arbeiterschutz-Gesetzgebung weiter auszubauen bestimmt sind. So sollen wesentliche Bestimmungen der auf die Arbeit Minderjähriger in Fabriken bezüglichen Gesetze auch auf die Handlungslehrlinge ausgedehnt werden, so insbesondere die Verpflichtung der Prinzipale, den Lehrlingen, welche den Kursus einer Elementarschule nicht abgemacht haben, die Möglichkeit zum Schulbesuch zu gewähren. Auch wird als wünschenswerth erkannt, die bezüglich der Maximalarbeitszeit der Minderjährigen und jugendlichen Arbeiter in Fabriken geltenden Bestimmungen auch jenen Lehrlingen zu Gute kommen zu lassen, was insbesondere für diejenigen Städte, wie z. B. St. Petersburg, von besonderer Bedeutung wäre, in welchen die Läden (zumal die mit Lebensmitteln handeln), bis tief in die Nacht offen gehalten werden. Die Vorlage, betreffend die Entschädigungspflicht der Unternehmer bei Verletzungen, die die Arbeiter ohne eigene Verschuldung erleiden, soll in einigen Punkten Veränderung erfahren haben gegenüber den bekannt gewordenen Bestimmungen.
Die „Now. Wr.“ erfährt, daß im Ministerium der Kom⸗ munikationen eine besondere Kom mission niedergesetzt wird, die sich mit der Reorganisation der Wasserstraßen resp. Kanalsysteme der Beresina, des Dnjepr, von Wyschne⸗ wolotschok und Tichwin zu beschäfligen haben wird, um ihre Pro— jekte dann dem Reichs rath vorzulegen. —Demselben Blattzufolge werden in sämmtlichen russischen Kadetten-Corps vom be— gonnenen neuen Lehrjahr an allmählich Handarbeiten einge— führt. Die Kadetten der älteren Klassen werden das Tischler⸗ Drechsler, und Schnitzerhandwerk erlernen, die der jüngeren Klassen Cartonnage-Arbeiten. Ferner soll auch ein prak⸗
tischer Kursus der Gartenbaukunst (in den Sommermonaten) eingeführt werden.
J ö — Italien.
om, 6. Oktober. Die englisch-italienischen Verhandlungen über die afrikanischen Angelegen— heiten wurden heute in Neapel wieder aufgenommen.
Die Cholera⸗Epidem ie, welche in Maß sovah aus— gebrochen war, ist Dank den weisen und sehr strengen Maß⸗ regeln der Regierung erloschen. Am 28. v. M. hat der Sanitätsrath die Epidemie in der lalienisch afrika= nischen Kolonie als erloschen erklärt. Auch die poli⸗ tischen Nachrichten, die der, Pol. Corr.“ von dort vorliegen, sind gut. Die Ruhe ist nach wie vor eine ungestörte, und der italienische Minister-Resident bei dem Negus Menelik, Graf Sa limbeni ist (wie schon telegraphisch gemeldet) in Autoio, der Residenz des Kaisers ron Aethiopien, glücklich angelangt. Graf Salimbeni hat also nicht nur ganz Abessynien und Schoa von Massovah aus über Adug und durch das Innere bereist, ohne der geringsten Gefahr zu begegnen, sondern wurde überall mit Ehren empfangen, als Freund und Beschützer be⸗ grüßt. Es ist zum ersten Mal, daß eine ähnliche Neise unter diesen Bedingungen in Aethispien gemacht
Wenn man bedenkt, welchen Schwierigkeiten die Engländer, die Egypter und selbst die Italiener begegneten, als sie nur bis Apua gelangen wollten, und wie groß die Feindseligkeit der Eingeborenen gewesen ist, dann wird man auch ermessen können, welcher Erfolg errungen worden ist, damit eine Reise, wie jene des Grafen Salimbeni, möglich werde. Es ist zweifellos, daß das Ansehen der Italiener und Menelik's in ganz Aethiopien ein sehr großes ist, in der Kolonie aber vollständige Ruhe herrscht.
Portugal.
Lissabson, 6. Oktober. Wie verlautet, ist es Martens Ferraro nicht gelungen, ein neues Kabinet zu bilden. Der König hat in Folge dessen, wie „W. T. B.“ meldet, den General Abreuse Souza (einen gemäßigten Progressisten) mit der Bildung eines Versöhnungs-Ministeriums beauftragt. ;
Der „Pol. Corr.“ wird über die Lage in Portugal ge⸗ schrieben: „Die spanisch⸗-portugiesischen Republikaner mit ihrer Schwärmerei für die iberische Republik suchen gegenwärtig im Inlande wie im Auslande den Glauben hervorzurufen, daß das letzte Stündlein der auf der iberischen Halb⸗ insel bestehenden Dynastien geschlagen habe und die Ausz⸗ rufung der Republik unter endgiltiger Hinwegräumung der Spanien von Portugal srennenden Grenzscheide nur noch eine Frage kurzbemessener Frist sei. Genaue Kenner der Verhältnisse, die sich von der in Madrid und Lissabon herrschenden, künstlich angefachten und genährten Aufregung nicht beirren lassen, legen dem republikanischen Lärm aber keinerlei Bedeutung bei. Die südliche Lebhaftigkeit des Volks— temperaments ergeht sich ebenso leicht in maßlosen Ueber⸗ treibungen nach der einen wie nach der anderen Seite; im Grunde ist die spanische wie auch die portugiesische Nation ebenso monarchisch als konservativ gesinnt; auf beiden Seiten nimmt man gern den Mund recht voll, aber von großen Worten zu entsprechenden Thaten ist der Weg nirgends weiter als jenseits der Pyrenäen. Die spanischen Republikaner haben den Zeitpunkt, wo Portugal durch Großbritannien in eine mißliche Lage gedrängt worden ist, für passend erachtet, mit den Lisisaboner Gesinnungsgenossen offener als sonst zu liebäugeln und von der republikanischen Presse beider Nationen wird das Thema der iberischen Republik bis zum Ueberdruß behandelt. Das Papier ist geduldig, die Wirklichkeit aber weit weniger, und sowohl Spanier als Portugiesen wissen aus der Geschichte der Vergangenheit, daß getrennter Haushalt ihren Neigungen und Interessen besser zusagt als ein gemein⸗ schaftlicher. Die iberische Union findet daher in der großen Masse des Volks weder Verständniß noch Freund⸗ schaft. Die spanische Bevölkerung ist mit den georo⸗ neten, regelmäßigen Verhältnissen, in denen sie unter der Regentschaftsführung der Königin Christine lebt, zufrieden, und die portugiesische wünscht nichts sehnlicher, als daß es der Regierung des Königs Carlos gelingen möchte, den Handel mit England sobald und gründlich wie möglich aus der Welt zu schaffen. Spanien hat vor Portugal den Vor⸗ theil, daß es in dem konservativen Staatsmann Canovas del Castillo einen leitenden Minister besitzt, der sich durch den Phrasenlärm einiger ehrgeiziger Straßenpolitiker nicht irre machen läßt Wenn der neue portugiesische Premier mit kühlem Blut und klarem Blick ans Werk geht, so dürften die scheinbar hochgethürmten Schwierigkeiten einen bescheideneren Umfang annehmen und eine Rückkehr normaler Zustände in Aussicht stehen.“
Schweiz.
Bern, 6. Oktober. Bei der gestrigen Volksabstim⸗ mung im Kanton Tessin wurde, wie „W. T. B.“ meldet, mit großer Mehrheit beschlossen, daß die Revision der Verfgssung nicht durch den Großen Rath, sondern durch einen besonderen Verfassungsrath vorzunehmen sei.
Niederlande.
Haag, 6. Oktober. Nach einer Meldung der amtlichen Zeitung hat sich der Zustand des Königs wenig verändert. Das Nierenleiden ist in den letzten 8 Tagen stärker aufgetreten und nöthigt den König, das Bett zu hüten; die Ernährungs⸗ verhältnisse und der Kräftezustand sind befriedigend.
Belgien.
Brüssel, J. Oktober. Der Minister des Ackerbaues und der öffentlichen Arbeiten de Bruyn, welcher sich gestern zur Einweihung der Wasserbauten nach Mecheln begeben hatte und von den Lokalbehörden begleitet war, wurde, wie „W. T. B.“ meldet, von einem Theil der Be⸗ völkerung mit heftigem Pfeifen und Zischen empfangen. Im Laufe des Abends kam es zu einigen Ruhestörungen; die Gendarmerie mußte wiederholt von der Waffe Gebrau machen, wobei mehrere Personen verwundet und einige 260 verhaftet wurden.
wurde.
Mumãänien.
Bukarest, J. Oktober. Der König und der Prinz Ferdinand reisen morgen zu den Manövern nach Pitesti ab und kehren am 18. Oktober nach Sinaja zurück, woselbst auch am 19. Oktober die Königin eintrifft.
. Serbien. Belgrad, J. Oktober. Die Könige Alexander und
Mäilan werden, dem „W. T. B.“ zufolge, heute aus dem Militärlager nach dem hiesigen Konak übersiedeln.
Schweden und Norwegen.
(FE) Christianig, 2. Oktober, Die Zolleinnahmen in den drei ersten Monaten des laufenden Finanzjahres be⸗ trugen 5 302 024 Kronen gegen 5478 286 Kronen in der gleichen Zeit des Finanzjahres 1889/90.
Durch Königliche Resolution vom 30. v. M. ist die Ein⸗ suhr von Lumpen aller Art aus Spanien verboten worden.
Dänemark.
Kopenhagen, 6. Oktober. Im Folkething ist Högsbro mit 43 Stimmen zum Präsidenten wiedergewählt worden. Im Landsthing wurde Liebe mit 46 Stimmen zum Präsidenten wiedergewählt; die Opposition im Landsthing enthielt sich dabei der Abstimmung.
Amerika.
Vereinigte Staaten. New⸗Nork, 5. Oktober. Das neue Taxrifgesetz trat heute um Müternacht in Kraft. Das Zollamt blieb bis zu dieser Stunde geöffnet, um die Ein⸗ 6 von Waaren unter dem alten Zolltarif zu ermöglichen.
er Cunarddampfer „Etruria“ lief 50 Sekunden vor Mitter⸗ sodaß die an Bord befind⸗
nacht in den Hafen ein, o alten Zollsätzen ver⸗
lichen Waaren noch zu den
steuert werden konnten. — Mr. Reed, der Präsi⸗ dent des Repräsentantenhauses, hielt vorgestern in New⸗Haven eine Rede, worin er, nach der „A. C.“, sagte, daß MeKinley's Tarifvorlage jetzt Geschichte geworden sei und hoffentlich lange genug in Kraft bleiben würde, um die Vortheile zu sichern, die sie sicherlich im Gefolge haben werde. Der Erfolg der Bill, schloß er, hängt von der Wachsamkeit der Wähler ab. Wir dürfen nicht schlummern, während der Feind bereit ist, an jedem Punkte Vgyrtheile zu erlangen.
Unterm 6. Oktober meldet „W. T. B.“: Die deutschen Bürger der Vereinigten Staaten feierten heute in ver⸗ schiedenen Städten den 200. Jahrestag der Landung der ersten deutschen Einwanderer.
ufrika.
Egypten. Kairo, 3. Oktober. Einer Drahtmeldung des „R. B.“ aus Suakim zufolge fiel gestern der briten⸗ freundliche Scheich Saleh mit 159 Mann in Abu Hamed ein, wo ein Treffen mit den Derwischen stattfand, in welchem mehrere der letzteren getödtet wurden. Der Scheich und seine Gefolgschaft kehrten alsdann nach dem Norden urück. ! Maroceo. Nach in Madrid eingetroffenen Meldungen aus Tanger hat sich das Leberleiden des Sultans ver⸗ schlimmert.
Kunft und Wissenschaft.
— Im Nachkstehenden bringen wir einen Auszug aus dem Statut für das Archäologische Institut, betreffend die damit verbundenen Reisestipendien:
§. 19. Um die archäclogischen Studien zu beleben und die anschauliche Kenntniß des klassischen Alterthums möglichst zu ver⸗ breiten, insbesondere um für das Institut für archäologische Corre⸗ spondenz leitende Kräfte und für die vaterländischen Universitäten Lehrer der Archäologie heranzubilden, werden mit dem genannten Institut fünf jährliche Reisestipendien, ein jedes im Belauf von dreitausend Mark, verbunden, welche den nachstehenden Bestim⸗ mungen gemäß vergeben werden sollen.
§. 20. Zur Bewerbung um vier der gedachten Stipendien wird der Nachweis erfordert, daß der Bewerber entweder an einer Universität des Deutschen Reichs, beziehentlich an der Akademie zu Münster die philosophische Doctorwürde erlangt oder das Examen pro facultate docendi bestanden und in demselben für den Unterricht in den alten Sprachen in der obersten Gymnasialklasse die Befähigung nachgewiesen hät. Der Bewerber hat ferner nach uweisen, daß zwischen dem Tage, an welchem er promovirt worden oder das Oberlehrer Examen absolvirt hat, eventuell wo beides stattgefunden kat, dem sTäteren von beiden, und dem Tage, an welchem das nachgesuchte Stipendium für ihn fällig werden würde (8. 26), hächstens ein drei- jähriger Zwischenraum liegt.
Für das fünfte der jährlich zu vergebenden Stipendien, welches in erster Reihe bestimmt ist, die Erforschung der christlichen Alterthümer der römischen Kaiserzeit zu fördern, wird er⸗ fordert, daß der Bewerber an der tbeologischen Fakultät einer Uni⸗ versität des Deutschen Reichs den Kursus der protestantischen oder der katholischen Theologie absolvirt, das heißt nach Ablauf mindesteng des akademischen Trienniums in ordnungt mäßiger Weise die Er= matrikulation bewirkt hat, und daß er an dem Tage, wo das Stixen⸗ dium fällig wird, das dreißigste Lebensjahr noch nicht überschritfen bat.
5. 21. Der Bewerber hat ferner die gutachtliche Acußerurg der vhilosophischen, resp theologischen Fakultät einer Unisersitat des Deutschen Reichs, oder der Akademie zu Münster, oder auch einzelner bei einer solchen Fakultät angestellter Professoren der einschlacerden wissenschaftlichen Fächer über seine bisherigen Leistungen gur fene Befähigung zu erwirken und seinem Gesuch . auch, falls er schon literarische Leistungen aufzuweisen hat, wom oglich Tieseißen wit einzusenden. Ferner sind in dem Gesuche die besonderen Reise? kurz zu bezeichnen. Daß unter den Reisezielen in der Re derm mit einbegriffen sei, liegt im Geiste der Stiftung. ;
Bei Gesuchen um Verlängerung des Stipendium Faden dirse Bestimmungen keine Anwendung. Dagegen sst Hier dee dbersittit g= Darstellung der bisherigen Reiseergebnisse in das Gesfuch auf fanch men, und wird, falls der Stipendiat bereitz in Rem der Atkter id an- gehalten hat oder noch aufhält, über seine Lerftur gen ee enn, Be fähigung das Gutachten des Sekretariats des Irsttrtz Serzert 5. 22. Die Gesuche um Ertheilung des Stirere nas Fe n jedem Jahre vor dem 1. Februar des selte⸗ Central Direktion des archäologischen Instttuts na Berli f welche die Wahl nach vorgenommener Prüfung der Deals Bewerbers in der Gesammtsitzung vornimmt B77 J schastlicher Tüchtigkeit wird die Central. Direktion der jeriger
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vor Ablauf des Namen in dem Reichs §5 26. Das Stipendium wird
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fäl lig, und der gare Jahresketrag anf en Remer der aer seinem gehörig legitimi Berollmichtigten dart de gate d- Kasse gegen Qrittung ansgejabt. z
§5 28. Der Stipendiat int oder Athen verweilt, an den mäßigen Antkeil n neben Er Fa die Zwecke des In stitntg nach M Tear mn nuch Beendigung dersel ten über daren Grgetat em ram mmer, de, eme, an die Centraldiretticn cine.
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