1890 / 242 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Oct 1890 18:00:01 GMT) scan diff

zahl der Vertreter der Versicherungsanstalten war jedoch der Ansicht, daß sofort die endgültigen Räume und Behälter, in denen die Quiftungskarten Aufnahme finden sollen, herzu= srellen feien, weil eine spätere Umräumung der Karten mit

Schwierigkeiten verbunden sein würde.

Im Anschluß hieran wurde die Frage erörtert, ob es

ulässi ei, die von den Versicherungs⸗ . ö einzelnen Quittungs⸗ karten vor der Vertheilung der Rente zu vernichten.

Von einem Vertreter des Reichs⸗Versicherungsamts wurde hervorgehoben, daß nach 5. 197 des Gesetzes der Bundesrath zwar die Voraussetzungen zu bestimmen habe, unter denen die Vernichtung von SGuitkungskarten zus erfolgen habe, daß aber diese Vernichtung jedenfalls erst erfolgen könne, wenn die Rente endgültig festgestellt und unter die betheiligten Ver⸗ sicherungsanstallen vertheilt sei, weil gemäß 8. s des Gesetzes die Gutttungskarten dem Rechnungsburegu zum Zwecke der Vertheilung überreicht werden müßten. Auch sei es an sich nicht unbedenklich, baß die Versicherungsanstalt als Schuldnerin die Schuldtitel und als solche müßten die Quittungskarten angesehen werden selbst mit rechtlicher Wirksamkeit gegen⸗ über dem Versicherten als Gläubiger und den übrigen mit⸗ belasteten Versicherungsanstalten vernichte, Die Wichtigkeit der Vernichtung der aufbewahrten Quittungskarten wurde indessen von den Vertretern der Versicherungsanstalten mit, Rücksicht auf die Verminderung der Verwaltungskosten und die leichtere Auffindbarkeit der Karten bei einer geringeren Anzahl nachdrücklich betont, wobei noch besonders hervorgehoben wurde, daß eine Aufbewahrung der Quittungskarten, welche 50 Jahre und längere Zeit dauern würde, zur Folge haben würde, daß der Inhalt der Karten, insbesondere der hand⸗— schriftliche Theil derselben, laum noch erkennbar sein würde. Auf der anderen Seite wurde nicht verkannt, daß die Vernichtung der Quittungskarten vor Feststellung der Rente Bedenken unter⸗ liege, wobei weniger auf den civilrechtlichen Gesichtspunkt als auf die zwingende Vorschrift des §. 8 des Invalikitäts- und Aliersversicherungsgesetzes Gewicht zu legen sei. Bevor An⸗ träge an den Bundetzrath, event., wegen Abänderung der ge— setzlichen Bestimmungen gestellt würden, werde es sich empfehlen, weitere Erfahrungen abzuwarten. .

Zur Frage der Führung von Versicherungs⸗ konten wurde von einem Vertreter des Reichs-Ver⸗ sicherungsamts ein Muster, nach welchem derartige Konten angelegt werden könnten, erläutert. Die Ein⸗ führung von Konten der Versicherten würde, wie derselbe ausführte, einerseits den Versicherungsanstalten das beste und vollständigste Material zur Durchführung der Statistik liefern, andererselis auch für die Versicherten insofern von großem Werthe sein, als bei einer etwaigen Vernichtung der Quittungskarten durch Brand oder dergleichen eine Erneuerung der Karten aus den Konten möglich sein würde. Allein die Einführung von Konten würde den Versicherungsanstalten eine sehr erhebliche Arbeits⸗ last aufbürden; der Üümfang derselben ließe sich ermessen, wenn man erwäge, daß bei einzelnen Versicherungsanstalten täglich 300 bis 4000 Quittungskarten eingehen würden, deren gesamm⸗ ter Inhalt auf andere sogenannte Hülfskarten oder in besondere Register zu übertragen sein würde. Auch die Aufbewah— rung dieser Register oder Hülfskarten würde wiederum einen bedeutenden Raum beanspruchen, so daß die Vor⸗ theile der erwähnten Einrichtung außerordentlich zweifelhaft seien. Eine Beschlußfassung über die angeregte Frage, die noch weiter erwogen werden soll, fand nicht statt.

Bei Punkt 10 der Tagesordnung, welcher den Entwurf der Anleitung, betreffend die Bestimmungen über. die nach dem Invaliditäts- und Altersversicherungs⸗

esetz versicherten Personen zum Gegenstande hat, gab besonders die Versicherungspflichtigkeit der Haus⸗ kinder, welche bei den Eltern ohne Lohn oder Gehalt beschäftigt werden, zu umfassenden Erörterungen Anlaß. Es handelt sich hier um etwa anderthalh Millionen Personen. Keine der von der Konferenz zu behandelnden Fragen steht der vorliegenden an Bedeutung gleich. Für die Ver sicherungspflichtigkeit wurde geltend gemacht, daß das In⸗ valibitäts- und Altersversicherungsgesetz einen möglichst weit gehenden Kreis von Personen habe umfassen wollen. Hiernach könnten arbeitende Personen von der Versicherungspflicht nur insoweit ausgeschlossen werden, als das Gesetz dies klar und unzweideutig ausgesprochen habe. Der bewußte Ausschluß der zahlreichen in der elterlichen Wirthschaft gegen freien Unter⸗ haͤlt beschäftigten erwerbsfähigen Hauskinder sei aber aus den Materialien zum Gesetz mit Bestimmtheit nicht zu ersehen. Auch wurde darauf hingewiesen, daß die erwach⸗ senen Hauskinder durchgehends gegen Krankheit und, die Versicherungspflichtigkeit des Betriebes der Eltern voraus⸗ gesetzt, auch gegen Unfall versichert seien. Es würde voraus— sichtlich in den Kreisen der Betheiligten als unerfreuliche Un⸗ gleichmäßigkeit in der Durchführung der mehr oder weniger ein einheilliches Ganze bildenden sozialpolitischen Gesetze Krankenversicherungs-,, Unfallver sicherungs- und Invaliditäts⸗ versicherungsgesetz empfunden werden, wenn die Hauskinder nach dem Invaliditäts und Altere versicherungsgesetz nicht versichert sein sollten. Die Ausschließung der Hauskinder von der Versicherung würde den Erfolg haben, daß diejenigen Hauskinder, welche bei ihren Eltern verbleiben, der Wohlthaten des Gesetzes ver— lustig gehen, während diejenigen, welche den Hausstand der Eltern verlassen und bei fremden Personen gegen Entgelt Be⸗ schästigung annehmen, an der Alters- und Invaliditäts⸗ versicherung theilnehmen würden. Wenn das Gesetz in §. 3 Absatz?2 bestimme, daß eine Beschäftigung, für welche als Entgelt nur freier Unterhalt gewährt werde, nicht als eine die Versicherungspflicht begründende Beschäftigung anzu⸗ sehen sei, so köärnne, um die Versicherungspflicht der Haus- kinder zu ermöglichen, der Begriff des „freien Unterhalts“ auf die Gewährung von Nahrung und Wohnung be— schränkt werden. Auch könne man die „Entgelt“ Eigen⸗ schaft des den Kindern gewährten Unterhalts bezweifeln.

Von den Vertretern der entgegengesetzten Auffassung wurde dem gegenüber ausgeführt, daß der Begriff des freien Unter—⸗ halts in weiterem Sinne aufzufassen, insbesondere auch die Lieferung der nothwendigen Bekleidung und von Taschengeld darunter zu begreisen sei. Wirthschaftliche Erwägungen könnten dem klaren Wortlaut des Gesetzes gegenüber nicht Platz greifen. Uebrigens habe die Durchführung der Krankenversicherung bei den Hauskindern, besonders unter der ländlichen Bevölkerung, in einzelnen Theilen des südlichen Deutschlands viel böses Blut gemacht, und dieser Unwillen würde sich bei Ein⸗ ern der Invgliditäls⸗ und Altersversicherung er—

eblich steigern. Wollten, die Eltern ihre Hauskinder versichern, so wäre ihnen die Möglichkeit gegeben, durch Ge⸗ währung eines, wenn auch geringen baaren Lohnes die Ver⸗

sicherung derselben herbeizuführen. Für die letztere Auffassun entschied sich zunächst die Mehrheit der Versammlung, un auch die Anregung des Vertreters einer süddeutschen Regierung, die Hauskinder wenigstens dann für versicherungspflichtig zu erklären, wenn ihnen von den Eltern ein nicht gerade minimales Taschengeld gewährt würde, fand nicht die Billigung der Versammlung. Es wurde dieser Auffassung entgegen⸗ gehalten, daß das den Hauskindern gewährte Taschengeld lediglich ein Geschenk darstelle, nicht aber als Entgelt für deren Thätigkeit in dem elterlichen Haushalt anzusehen sei. Nachdem die Kommissarien der preußischen Centralbehörden die Erklärung abgegeben hatten, daß preußischerseits die Frage der Versicherungspflichtigkeit der Hauskinder verneint werden müßte, einigte sich die Versammlung dahin, die Ver⸗ sicherungspflichtigkeit der Hauskinder nur dann anzunehmen, wenn denfelben ein rechtlicher Anspruch auf baaren Lohn oder Gehalt gegen ihre Eltern zustände, im Uebrigen aber die Versicherung derselben zu verneinen, und zwar auch dann, wenn ihnen ein namhaftes Taschengeld gewährt würde.

Auch über die Begriffe des „Betriebsbeamten“ im Sinne des §. 1 Ziffer 2 des Gesetzes und der „Gehülfen“ im Sinne des S8. 1 Ziffer 1, deren Auslegung Gegenstand der weiteren Berathung war, waren die Ansichten in der Ver⸗ sammlung anfänglich getheilt. Man einigte sich demnächst aber dahin, daß weder als Gehülfen noch als versicherungs—⸗ mnhtige Betriebsbeamte solche Personen anzusehen seien, welche vermöge ihrer sozialen Stellung und durch die geistige und wissenschaftliche Natur ihrer Beschäftigung sich über den Kreis der Personen, für die die Invaliditäts- und Alters⸗ versicherung im Allgemeinen bestimmt ist, herausheben, wie Erzieherinnen, Hauslehrer, Hausärzte u. s. w. Auch war man darüber einig, daß die Hauswirthschaft als solche als ein „Betrieb im Sinne des Gesetzes nicht gelten könne, und ebenso mit überwiegender Mehrheit, daß die Kommunal— verwaltungen im engeren Sinne einen „Betrieb“ nicht dar⸗ stellen. In letzterer Beziehung verkannte man zwar nicht, daß der Inbegriff gewisser wirthschaftlicher Thätigkeiten des Gemeindeverbandes, wie z. B. Land⸗ und Forstwirthschaft der Kommunen, Kommunalbauten, Kommunal Irrenanstalten c., als Betrieb zu behandeln sein werde, man lehnte es aber ab, die auf die regiminelle Thätigkeit sich erstreckende Gemeindeverwaltung unter die „Betriebe“ zu rechnen. Daraus folgt indessen nicht, daß alle in dieser eigentlichen Gemeindeverwaltung ohne Pensionsberechtigung beschäftigten Personen unversichert wären; das Gesetz findet vielmehr auf sie zweifellos insoweit Anwendung, als sie ver— möge ihrer mehr mechanischen, auf die Verwendung ihrer körperlichen Kräfte und Fähigkeiten gerichteten Dienstleistungen mit den „Arbeitern! Und „Gehülfen“ auf gleicher oder doch annähernd gleicher Stufe stehen. Es würden dem⸗ nach die als Expedienten oder Registratoren beschäftigten sog. höheren Bureaubeamten nicht als versichert betrachtet werden können; wohl aber würden diejenigen Beamten, die überwiegend mit mechanischen Dienstleistungen betraut sind, wie Kanzlisten, Kassenboten, Kanzleidiener, Polizeidiener, Nachtwächler u. s. w., der Versicherung zu unterstellen sein. Dieselben Gruppen von Personen würden auch in staatlichen Verwaltungen dann versicherungspflichtig sein, wenn sie nicht als „Beamte“ angestellt sind. Ein Einverständniß wurde auch darüber erzielt, daß die Geschäfte eines Rechtsanwalts, deren Inbegriff ein wirthschaftliches Unternehmen darstellt, als „Betrieb“ im Sinne des Gesetzes anzusehen sind; die im Bureau eines Rechtsanwalts beschäftigten Personen werden daher theils als Betriebabeamte, theils als Gehülfen oder Arbeiter der Versicherung unterliegen, ausschließlich derjenigen, auf welche infolge ihrer höheren Bildung und sozialen Stellung (Assessoren zc) dieser letztere Begriff nicht zutrifft.

Bel Erörterung von Punkt 11 der Tagegzordnung ent⸗ spann sich zunächst eine längere Debatte darüber, ob Per— onen, welche bei wechselnden Arbeitgebern persönliche Dienst⸗ leistungen verrichten, wie z. B. Hafenarbeiter, Koffer⸗ träger, Führer, Wegearbeiter, Waschfrauen, Aufwartefrauen, Friseusen, Krantenpflegerinnen, Näherinnen re,, als versicherungspflichtige Arbeiter an— zusehen seien und nicht vielmehr als selbständige Gewerbe⸗ treibende zu gelten hätten. Nachdem hierbei auf die frühere Fassung des Gesetzentwurfs (Absatz 2 des §. 1) und die durch die Kommission des Reichstages beschlossene Aende⸗ rung hingewiesen worden und über die Tragweite dieser Aenderung verschiedene Meinungen geäußert worden waren, einigte man sich dahin, daß mindestens die sog. unständigen Arbeiter, wie die freien landwirthschaftlichen Arbeiter, die Hafenarbeiter, Wegearbeiter, Waschfrauen, welche von Haus zu Haus gehen u. s. w., dem Versicherungszwange unterliegen, und daß bei anderen Veschästigungsarten über die Frage, ob Ar⸗ beiter oder selbständiger Gewerbetreibender, von Fall zu Fall zu entscheiden sein werde. ;

Bezüglich der Frage, ob und in weichem Umfange es sich empfehle, daß der Bundesrath von der ihm in §5. 3 Absatz 3 des Gesetzes zustehen den Befügniß Ge⸗ brauch mache, neigte die Mehrheit der Versammlung dahin, daß diesbezügliche Bestimmungen des Bundesraths zur ordnungsmäßigen Durchführung des Gesetzes unentbehrlich eien. Dabei wurde mehrfach der Wunsch aus gesprochen, ber Bundesrath möge im Allgemeinen mindestens diejenigen Dienstleistungen von der Versicherungspflicht ausnehmen, welche ihrer Natur nach oder durch den Arbeits vertrag im Voraus auf einen Zeitraum von weniger als einem Tage be⸗ schränkt sind; andererseits verkannte man nicht, daß schon durch eine solche Bestimmung zahlreiche Elemente der Arbeiter- bevölkerung, welche der Segnungen des Gesetzes besonders bedürftig seien, von denselben ausgeschlossen werden würden.

Auf die Anfrage, ob das Reichs⸗Versicherungsamt beab⸗ sichtige, ein Muster einer Geschäftsanweisung für die Vertrauensmänner und die Kontreęlbeamten zu erlasfen, wurde erwidert, daß das Reichs Versicherungs amt bei der Vielgestaltigkeit der einschlägigen Verhältnisse, innerhalb der einzelnen Versicherungsanstalten dies nicht in Aussicht ge⸗ nommen habe. Es müsse zunächst den einzelnen Versicherunge⸗ anstalten Üüberlassen bleiben, soweit ein Bedürfniß hierzu sich fühlbar mache was von verschiedenen Seiten nicht als wahrscheinlich bezeichnet wurde geeignete Instruktionen selbst auszuarbeiten. Der anwesende Vertreter einer Ver⸗ sicherungsanstalt erbot sich, den Entwurf einer solchen Instruktion dem Reichs⸗Versicherungsamt einzureichen,

Daß der Kapitän eines deut schen Seefahrzeugs der Versicherunge pflicht unterliege, auch wenn sein regelmäßiger Jahres arbeits verdienst an Lohn oder Gehalt 2000 6 Üübersteige, wurde im Hinblick auf die in des 8. 1 fr 3 des Gesetzes, der eine Veschränkung der Versicherungspflicht, wie sie Ziffer ?

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bezüglich der Betriebs b. Aten und Handlungsgehülfen festsetzt, nicht wiederholt, vielmeh. die Personen der Schiffsbesatzung ohne jede Beschränkung für versicherungspflichtig erklärt, ohne Widerspruch anerkannt. .

Die Frage, ob eine bezüglich J gung nicht versicherungspflichtige Person, z. B. ein niederer Staatsbeamter, der in den Abendstunden als Logen⸗ schließer, Musiker 2c. thätig ist, bezüglich dieser Neben⸗ beschäftigung versichert sei, wurde von der Mehrzahl der Versammlung verneint. Auch war man darüber einig, daß ein Handlungsgehülfe, der gleichzeitig bei mehreren Firmen mit der Buchführung ze betraut ist und von den mehreren Arbeitgebern insgesammt an Lohn oder Gehalt mehr wie 2000 MS bezieht, mit Rücksicht auf die Bestimmung in 5 1 Ziffer 2 des Gesetzes nicht versicherungs⸗ pflichtig ist.

Bezüglich der Frage, wie die Entrichtung der Bei⸗ träge zu erfolgen habe, wenn eine versicherte Person gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern ständig beschäftigt werde, erfolgte zunächst keine Einigung. Einzelne Vertreter wollten diesen Fall nach dem im §. 100 Absatz 2 des Gesetzes aufgestellten Grundsatze entscheiden. Andere hielten die verschiedenen Arbeitgeber solidarisch zur Entrichtung der Beiträge für verpflichtet. Von dritter Seite wurde empfohlen, demjenigen Arbeitgeber die Beitrags⸗ entrichtung aufzuerlegen, dessen Arbeits verhältniß als das für den Versicherten wichtigste anzusehen sei.

Gelegentlich der Wahlen zum Ausschusse der Versicherungs⸗ anstalten ist es zweifelhaft geworden, ob die sogenannten Hofgänger als Arbeiter des Instmannes, Kathenmannes, Freimannes oder aber des Gutsherrn anzusehen seien, und ob hiernach ein Instmann c., welcher Hofgänger beschästigt, im Hinblick auf 5. 52 des Gesetzes als Vertreter der Versicherten wählbar sei oder nicht. Die Frage wurde dahin entschieden, daß, wenn der Hofgänger im Wesentlichen Arbeiten auf dem Gute verrichte, derselbe als Arbeiter des Gutsherrn anzusehen sei, im umgekehrten Falle, wenn also die Beschäftigung in der eigenen Wirthschaft des Instmanns ꝛc. die Hauptbeschäftigung des Hofgängers sei, der Instmann 2c. als Arbeitgeber des⸗ selben und ersterer deshalb als der Klasse der Arbeitgeber im Sinne des §. 52 zugehörig zu erachten sei.

Inzwischen hatte die Wahl des Ausschusses zur Be⸗ rathung der Anweisung für die Rechnungsführung der Versicherungsanstalten stattgefunden. Auf den Vorschlag des Landes⸗Direttors von Levetzow wurden gewählt die Ver⸗ sicherungsanstalten von Bayern (gemeinsam vertreten durch den Königlich bayerischen Kommissar Rasp), Baden, Thü⸗ ringen, Rheinprovinz, Hannover, Pommern, Berlin und Brandenburg, welche se einen Vertreter und eventuell geeignete Kassenbeamte zu der Berathung entsenden werden, die am Donnerstag, den 16. Oktober 1890, im Reichs-Versicherungs⸗ amt ihren Anfang nehmen soll. . .

Abends 5i, Uhr schloß der Vorsitzende die Sitzung, welche um Ühr angefangen hatte.

Für heute stehen Fragen aus dem Gebiet der land⸗ und⸗ forstwirthschaftlichen Unfall⸗Versicherung zur Berathung.

J

Aus Sansibar vom 5. Oktober wird der „Times“ telegraphirt: Nach weiteren von Witu eingegangenen Nachrichken ist der Eigenthumswverlust der Deut sch en daselbst groß. Hr. Toeppen hat berichtet, daß er Witu einen Tag nach dem Gemetzel besucht und den Sultan gesprochen habe. Der Letztere verweigerte die Beerdigung der Todten. Die britischen, französischen und deutschen Missionäre, deren Stationen sich im Bereich der Aufständischen von Witu befinden, sind wohlbehalten an der Küste angeksmmen. Einer von ihnen, Mr. Henderstorm, xettete mit knapper Noth sein Leben. Zum Gluͤck kam eine Karawane der hritischen Gesell⸗ schaft in demselben Augenblick an, als die Mörder ihr Werk verrichten wollten.

Se. Hoheit der Erbprinz von Sach sen⸗Meiningen Commandeur der 4. Garde⸗Infanterie-Brigade, hat sich mit, kurzem Urlaub nach Dresden begeben.

S. M. Schiffs jungen⸗Schulschif „Nixe“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Freiherr von Maltzahn, ist am J. Ofto⸗ ber in St. Vincent (Kap Verdische Inseln) eingetroffen und beabsichtigt am 21. nach Trinidad (West⸗Indien) in See

zu gehen.

Kulm, 6. Oktober. Das Hirtenschreiben über die soziale Frage ist, wie die „Germania“ mittheilt, vom Bischof Dr. Redner von Kulm an den Klerus der Diözese mit dem nachstehenden Begleitschreiben versandt worden;

Vorstehendes Hirtenschreiben bringe Ich dem hochwürdigen Klerus Meiner Viözefe mit der Bestimmung und mit dem Wunsche zur Kenntniß, daß dasselbe zum Ausgangspunkt für die Behandlung der sozialen Frage, sei es auf der Kanzel, sei es in kirchlichen Vereinen 20, bei sich darbietender Gelegenheit in geeigneter Weise gemacht werde. Je größer die Uebel sind an, denen die Völker in der Gegenwart franken, um so eifriger sind die Heilmittel anzuwenden, welche der Kirche gegen diese Krankheiten zu Gebote stehen. Wie der h Vater Leo li in dem an den hochwürdigsten Herrn Erzbischof von Köln unterm 20. April d. J. gerichteten Schreiben hervorhebt, und wie in dem (vorstehenden) Hirtenbriefe des Näheren ausgeführt wird, sind diese Heilmittel folgende; Verbesserung der Sitten und Hebung des religiösen Lebens, Versöhnung und Eintracht, Förderung der Zufriedenheit bei den Armen, der Wohlthätigkeit bei den Reichen; endlich Pflege K des christlichen Vereinslebens und wohlthätiger Anstalten. ; (.

big barf zu dem ehrwürdigen Klerus Meiner Diözese dat Vex⸗ trauen haben, daß derfelbe mit EGifer und Hingebung bemüht sein wird, diese Mittel bei der Pastoration der ihm anvertrauten Gläu— bigen nach besten Kräften zur Anwendung zu bringen und so die helligen Güter christlichen Glaubens und christlicher Sitte unter den selben zu erhalten.

Pelplin, den 30. September 1390.

Der Bischof von Kulm. F Leo.

Die „Germania“ fügt hinzu: Aehnliche Begleitschreiben sind auch von anderen Bischöfen ergangen. Nirgends wird, soweit wir sehen, die Verlesung des Hirtenschreihens über die foziale Frage von der Kanzel allgemein vorgeschrieben, son⸗ bern bieselbe entweder in das Ermessen der Herren Pfarrer gelegt oder überhaupt von derselben Abstand genommen, wäh⸗

zend allgemein das Hirtenschreiben als Grundlage und Aus⸗

.

dn, , für Predigten, Katechesen, Vereinsvorträge u. dgl. ezeichnet und einpfohlen wird. In einigen Begleitschreiben n. sich auch eine Vorschrist über Einsendung von Berichten

ezüglich der in der Diözese bestehenden oder geplanten katho⸗ lischen Arbeitervereine u. s. w.

Posen, 8. Oktober. Der „Dziennik Poznauski“ meldet, dem W. T. B.“ zufolge; In der gestrigen Ver sammlung der Domtapitel von Posen und Gnesen sei beschlossen worden, von der Einreichung einer neuen Kandidatenliste für den erzbischöflichen Stuhl abzusehen und die Angelegen⸗ heit in die Hände des Papstes zu legen.

Erfurt, 5. Oktober. Auf dem VI. evangelischen Schul⸗ kongreß tagte auch die Generalvers ammlung des evan⸗ gelischen Lehrerbundes, der 30 Zweigvereine umfaßt. Nach geschäftlichen Mittheilungen hielt Lehrer Peters⸗ Hamburg einen Vortrag über „Die Schule und die soziale Frage“. Den Hauptinhalt seiner Ausführungen hatte der Redner der „Weim. Ztg.“ zufolge in folgenden Leitsätzen zu⸗ sammengefaßt.

1) Um die gottesfeindlichen und vaterlandslosen Bestrebungen der Sozialdemokratie bekämpfen zu helfen, hat die Schule mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln des Unterrichts und der Zucht dahin zu streben. daß sie aufrichtige Gottesfurcht und Nächstenliebe, sewie herzliche Vaterlandsliebe in die Herzen der ihr anvertrauten Jugend pflanze. 2) Zur Erreichung dieses Zweckes sind die zahlreichen ethischen Momente, die auch die sogenannten weltlichen Lehrfächer, insonderheit Naturkunde, Geschichte, Muttersprache und Gesang, darbieten, wohl zu beachten und sorgfältig zu be4autzen 3) Der Religionsunterricht vermeide alle abstrakten Theorien, halte sich besonders an die Thatsachen des Heils und suche die Kinder stets recht persönlich zu fassen. In— sonderheit lege er ihnen ans Herz, daß sie durch die heilige Taufe Kinder und Erben des Himmels sind. 4 Die Schulzucht hat vornehmlich die Aufgabe, die Kinder dahin zu führen, daß sie sich aller von Gott geordneten menschlichen Autorität un) Ordnung in freiem Gelorsam gern und willig fügen und die Arbeit ihres irdischen Berufes nicht als ein bloßes Mittel zum Erwerb, son⸗ dern als einen ihnen befohlenen Gottesdienst ansehen, den sie mit aller Gewissenhaftigkeit und Treue, Gott, zur Ehre und dem Nächsten zum Trutz, ausrichten sollen. 5) Diesem Beruf kann die Schule aber nur dann nachkommen, wenn sie ganz und gar auf christlichem Boden steht, in christlichem Sinne geleitet wird, und wenn vor Allem die an ihr wirkenden Lehrer von christlichem Geist und von warmer Vaterlandsliebe erfüllte Persönlichkeiten sind. 6) Zur Gewinnung und Bewahrung eines solchen Lehrerstandes ist erforder⸗ lich, daß die Vorbildung der angehenden Lehrer eine dur chaus christ⸗ liche sei und daß den Lehrern durch eine anständige Besoldung, sowie durch eine der hohen Bedeutung ihrer Aufgabe entsprechende würdige Stellung und Behandlung ihr mühevoller Beruf thunlichst erleichtert werde. .

Die Besprechung dieser Leitsätze war eine sehr lebhafte. Schließlich wurden dieselben in der vom Redner gegebenen Fassung angenommen.

Kiel, 8. Oktober. Die amerikanische Kreuzer⸗ Korvette „Baltimore“, Kapitän Schley, ist, dem „W. T. B.“ zufolge, heute 10 /“ Uhr Vormittags nach Kopenhagen in See gegangen. .

Hannover, 8. Oktober. Die sechste allgemeine lutherische Konferenz ist, wie „W. T. B.“ meldet, heute hier eröffnet worden. Zu derselben sind ca. 800 Theilnehmer aus ganz Deutschland eingetroffen. Besonders stark sind Sachsen, die thüringischen Staaten, Württemberg, Mecklenburg und Schleswig⸗Holstein vertreten. Vom Auslande sind Ver⸗ treter aus Danemark, Norwegen und Schweden anwesend.

Sachsen.

Dresden, J. Oktober. Se. Majestät der König wird, wie das „Dresd. Journ.“ mittheilt, nach den hier eingegangenen Nachrichten Freitag, den 19. d. M. früh, von Wien zurück— kehrend, in der Königlichen Villa zu Strehlen eintreffen.

Baden.

Karlsruhe, 6. Oktober. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin begaben sich, der „Karlsr. Zig.“ zufolge, gestern Nachmittag um Ui Uhr mit Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin von Schweden und Norwegen zu dem Armee⸗Jagdrennen nach Iffezheim, verweilten daselbst bis zum Schluß und trafen um 5is. Uhr wieder auf Schloß Baden ein. Um 4 Uhr traf (wie schon telegraphisch gemeldet), von Konstanz kommend, der Reichskanzler, General der Infanterie von Capxivi in Baden ein und wurde am Bahnhof von dem Großherzoglichen Hofmarschall Grafen von Andlaw empfangen und zum Großherzoglichen Schlosse geleitet, wo der Reichskanzler die ihm vom Groß⸗ herzog angebotene Wohnung bezog. Alsbald nach der Rück⸗ kehr der Höchsten Herrschaften von dem Armee -Jagd⸗ rennen empfing Se. Königliche Hoheit der Großherzog den Reichskanzler, welcher nachher auch von Ihrer König⸗ lichen Hoheit der Großherzogin empfangen wurde. Abends Min Uhr fand eine größere Hoftafel von 30 Gedecken stait, zu welcher die obersten Hoschargen, die Mitglieder des Staats⸗Ministeriums, der Königlich preußische Gesandte von Eisendecher und einige höhere Offiziere eingeladen waren. Heute Vormittag verkehrte Se. Königliche Hoheit der Gro ß⸗ herzog längere Zeit mit dem Reichskanzler, welcher sich bei Höchstdemselben und nach 1 Uhr auch bei Ihrer König— lichen Hoheit der Großherzogin verabschiedete, um zu⸗ nächst nach Karlsruhe und von da nach Darmstadt zu reisen. Der Reichskanzler traf gegen 2/ Uhr in Karlsruhe ein, begab sich sofort zu dem Staats—

sinister Dr. Turban und verweilte längere Zeit bei demselben. Später stattete er auch den übrigen Mitgliedern des Staats—⸗ Ministeriums Besuche ab und setzte des Abends die Reise nach Darmstadt fort, nachdem Staats⸗Minister Dr. Turban ihm im Höchsten Auftrage Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs die Insignien des Haus⸗-Ordens der Treue noch persönlich überreicht hatte.

Waldeck.

Arolsen. Das Befinden des Erbprinzen Friedrich ist, wie man dem „Hann. Cour.“ schreibt, ein anhaltend zufriedenstellendes und die vollständige Wiederherstellung des hohen Patienten in nicht zu ferner Zeit mit Sicherheit zu erwarten.

Lippe.

Detmold, J. Oktober. In der heutigen Sitzung des Landtages erklärte, dem „W. T. B.“ zufolge, der Kabinets— Minister von Wolffgramm den Antrag der Linken, welcher dahin geht, die im vorliegenden Regentschafts⸗ gesetz vorgesehene Befugniß des Fürsten Woldemar, den Regenten allein zu ernennen, durch einen berathenden und mitbeschließenden Regentschaftsrath zu beschränken, als für die Regierung un annehmbar.

Deutsche Kolonien.

Deut sch⸗Ostafrika wurde neuerdings im Geographischen Institut zu Weimar auf der neuesten (3. Auflage von Kett⸗ ler's „Handkarte von Deutsch⸗-Ostafrika“ einer planimetrischen Arealberechnung unterzogen; dieselbe ergab, wie die Post“ mittheilt, einen Flächeninhalt von 934 000 km. Das Deutsche Reich mißt 540 600 qkm.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Wien, 8. Oktober. Se, Majestät der König von Griechenland stattete, dem „W. T. B.“ zufolge, gestern dem Minister des Aeußern, Grafen Kälnoky, einen längeren Besuch ab. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von . eden ist gestern Abend von hier nach Neuwied ab⸗ gereist.

Die „Presse“ und das „Fremdenblatt“ bestätigen überein— stimmend, daß bei der am Montag stattgehabten Konferenz des österreichischen Finanz-Ministers mit dem unga⸗ rischen in der Angelegenheit der Valutaregulirung eine

Erörterung über die Hauptpunkte als Vorbereitung für eine dem⸗

nächst einzuberufende Enquete stattgefunden habe. Beide Blätter bezeichnen dagegen die Nachricht, daß über die Frage der Werthrelation irgend ein Beschluß gefaßt worden sei, für vollkommen unbegründet.

Bei der Landtagswahl für den Großgrundbesitz in Nieder-Oesterreich sind insgesammt liberale Kandi⸗ daten gewählt worden.

Im Finanzausschuß des ungarischen Abgeord⸗ netenhauses erwiderte gestern der Finanz-Minister Dr. Weckerle auf eine Anfrage des Abg. Horanszki, be⸗ treffend die Valuta⸗Regulirung, er könne sich über diesen Gegenstand noch nicht eingehend äußern, weil er selbst wohl dazu Stellung genommen habe, nicht aber das Gesammtkabinet, und weil mit der öster⸗ reichischen Regierung noch keine Einigung erzielt sei. Die Regierung habe übrigens, sobald nur einigermaßen Aussichten für die Möglichkeit der Herstellung der Valuta vorhanden waren, sofort das Nöthige gethan und sich keinerlei Versäumniß zu Schulden kommen lassen.

Das auf der Heimfahrt von der Ostsee begriffene österreichische Geschwader ist gestern von Lissabon nach Palermo in See gegangen.

Großbritannien und Irland.

London, J. Oktober. Der in Tipperary schwebende Verschwörungsprozeß gegen Dillon und Genossen will durchaus keine Fortschritte machen. Am Sonnabend und Montag bildete die Ursache der Verschleppung die Abwesenheit eines der Angeklagten, Mr. O' Mahony, Redacteurs des Blattes „New Tipperary“. Mr. Dillon, der Anwalt des An⸗ geklagten, legte zwei ärztliche Zeugnisse vor, welche besagten, daß O'Mahony gefährlich krank sei. Der Kronanwalt Ronan lehnte die Anerkennung dieser Zeug⸗ nisse ab, und der Gerichtshof beschloß, O'Mahony von drei Aerzten untersuchen zu lassen, zu welchem Behuf die Verhand⸗ lung um einige Stunden ausgesetzt wurde. Nach Wieder⸗ eröffnung derselben bekundeten zwei Aerzte, von denen einer von den Angeklagten, der andere von der Krone produzirt wurde, daß O'Mahony krank sei und daß seine Anwesenheit im Gerichtshofe gefährliche Folgen für ihn haben dürfte. Der Kronarzt fügte hinzu, daß O' Mahony in einigen Tagen im Stande sein dürfte, den Verhandlungen wieder beizuwohnen. Der Gerichtshof vertagte sich infolgedessen bis nächsten Freitag. Im Mansion House zu Dublin wurde gestern die von Parnell einberufene Versammlung der Mitglieder der irischen parlamentarischen Partei Behufs Er⸗ örterung der gegenwärtigen Lage in Irland gegenüber dem drohenden Nothstand und der jüngst von der irischen Regierung ergriffenen Schritte zur Unterdrückung des „Feldzugsplanes“ in Tipperary abgehalten. Etwa 64 Mitglieder hatten sich eingefunden. Mr. Justin M'Carthy, der Vize⸗Vorsitzende der Partei, präsidirte an Stelle Parnell's, der sein Ausbleiben brieflich entschuldigte, ohne indeß dafür Gründe anzugeben. Dillon, William O'Brien und die übrigen in Anklagestand versetzten Mitglieder der Partei sandten ein Telegramm, worin sie „die Ekel erregende Gerichtsposse in Tipperary“ als Grund ihres Ausbleibens be⸗ zeichneten. Nach einer geheimen Berathung wurden, wie die „Allg. Corr.“ berichtet, vier Resolutionen angenommen. Die erste verpflichtet die Partei, mit allen ihren Hülfsquellen die gusgetrie⸗ benen Pächter in ihrem Kampfe zu unterstützen. Die zweite leitet die Aufmerksamkeit auf die Unthätigkeit der Regierung gegenüber dem drohenden Nothstand, verlangt die Einstellung von Pächteraustreibungen in gewissen Distrikten im Süden und Westen Irlands und betont die Nothwendigkeit der un⸗ verzüglichen Inangriffnahme von Nothbauten zur Linderung des Nothstandes. Die dritte Resolution mißbilligt die gericht⸗ liche Verfolgung von Dillon und Genossen in dem Augen⸗ blick, wo so ernste Besorgnisse herrschen. Die vierte endlich appellirt an die Großmuth des irischen Volkes im In⸗ und Auslande, namentlich in den Vereinigten Staaten, die Bei⸗ träge zum irischen Pächterschutzfond zu erneuern. Um diesem Appell Nachdruck zu geben, wurde ferner beschlossen, eine Ab⸗ ordnung der Partei, bestehend aus John Dillon, W. O'Brien, T. D. Sullivan, T. P. O'Connor, T. Harrington, W. Abra⸗ 61 und T. P. Gill, nach den Vereinigten Staaten zu ent⸗ enden.

Die Admiralität hat beschlossen, 200 0900 Pfd. Sterl. für die Reparatur und Modernisirung des seiner Zeit bei Comino gestrandeten Panzerschiffes „Sultan“ auszugeben. Zugleich sollen auf Verbesserungen des Panzerschiffes „Thunderer“ 114370 Pfd. Sterl. und auf den „Hercules“ 60 000 Pfd. Sterl. verwandt werden.

Der Oberbefehlshaber der indischen Armee, General Sir Frederick Roberts, hat die Vorbereitungen zur Ab⸗ haltung umfangreicher Heeresübungen in der kalten Jahreszeit von 13590 —91 vollendet. Sowohl europäische wie einheimische Regimenter werden an denselben iheilnehmen. Das Gros der Truppen soll in der Gegend von Attock am Indus, nahe der afghanischen Grenze, concentrirt werden. Dort werden am 15. November 17090 Mann, in zwei Heerlager geschieden, versammelt sein. Der den Uehungen zu Grunde liegende Gedanke ist, daß eine aus goh0 Mann unter dem Befehl des Brigade⸗Generals Keen bestehende Heeresmacht von Afghanistan in Indien einbricht und den Indus mit Gewalt n r en Ihr stellt sich General-⸗Major Sir W. Lockhart mit 8000 Mann entgegen.

Frankreich.

Paris, 8. Oktober. In dem gestern abgehaltenen Minsisterrath wurde der Antrag des Marine⸗ Ministers auf Aufhebung des Admiralitätsraths und Uebertragung der Geschäfte desselben auf den wieder⸗ eingesetzten höheren Marinerath und die General⸗ Inspektion angenommen. Der Marine⸗-Minister bestätigte serner den Abschluß des Friedensvertrages mit Dahomen. Mit der Ausführung des Vertrages durch Zurückziehung der europäischen Truppen sei bereits begonnen. Des Weiteren nahm der Ministerrath die Dar⸗ legungen Jules Roche's über den Allgemeinen Zoll⸗ tarif entgegen und entschied sich für das System der An⸗ nahme eines Maximaltagrifs, welcher je nach Bedürfniß herabgesetzt wer den könne. Jules Roche wurde mit der Aus⸗ arbeitung einer entsprechenden Vorlage beauftragt.

Im Hinblick auf die Ueberschwemmungen im Süden beabsichtigt der Minister der öffentlichen Arbeiten, längs der Wildbäche ein telegraphisches Warnungs⸗ system einzurichten. ö

Das Mittelmeergeschwader ist in Smyrna ein⸗ getroffen.

Die Einnahmen an indirekten Steuern und Monopolen im Monat September ergahen 4 00000 Fr. mehr als im Budget veranschlagt war und 9 Millionen mehr als in demselben Monat des Vorjahres. Die Registrirungs⸗ gebühren haben um 1200000 Fr, die indirekten Steuern um 4 000000 Fr. und die Zuckersteuer um 1164 Millionen Francs mehr ergeben, als im Budget veranschlagt war. Gegenüber den Erträgnissen im gleichen Monat des Vorjahres beträgt der Ueberschuß bei den Registrirungen 3 290 000 Fr., bei den Zöllen 1760000 Fr. und bei der Zuckersteuer 2 600 000 Fr.

Das von der Commune seiner Zeit zerstörte Palais des Rechnungshofes wird auf Antrag des Arbeits⸗ . um den Mindestbetrag von 4 300 000 Fr. verkauft werden. .

Das „Journal Officiel“ vom 6. d. M. veröffentlicht ein Dekret des Präsidenten, durch welches die Kammern auf den 20. Oktober einberufen werden.

Rußland und Polen.

St. Petersburg, J. Oktober. In der heute aus⸗ gegebenen Gesetzsammlung wird eine Novelle veröffent⸗ licht, nach welcher Vorschußkredite für Rechnung der Budgets kommender Jahre, vom Jahre 1891 ab, nicht mehr bewilligt werden dürfen. Ferner werden die Ver⸗ ordnungen, betreffend die Vereinigung der Eisenbahn⸗ linien Tambow— Koslow mit Tambow Ssaratow und Ssamara -= Ufa mit Ufa Slatoust, publizirt.

Der Kriegs-Minister hat durch Tagesbefehl bekannt gegeben, daß einer vom Kaiser bestätigten Resolution des Mi⸗ litärconseils zufolge bis spätestens zum 1. Dezember 1891 die Neu formirung eines J. Ostsibirischen Linien⸗Bataillons in der Stadt Wladiwostok angeordnet und dasselbe den Mannschaften der Truppenbestände des Süd⸗Ussuribezirks zu entnehmen ist.

Der Stapellauf des neuen Panzerschiffs „Han⸗ göudd“ ist nach der Now. Wr.“ definitiv auf den 16 Ok⸗ kober festgesetzt und es sind bereits 150 Mann der künftigen Besatzung des Schiffs aus Kronstadt nach St. Petersburg beordert, um mit den Vorarbeiten für den Stapellauf in der Neuen Admiralität zu beginnen. Wie die „St. Pet. Ztg.“ vernimmt, ist die von den Blättern angekündigte Üebergabe des Kreuzers „Jarosslaw“ der Freiwilligen

lotte an den Fürsten von Montenegro definitiv be⸗ chlossen und dürfte bald erfolgen. Die Gesellschaft der Frei⸗ willigen Flotte erhält von der Regierung eine Entschädigung von 300 000 Rubel. Der Kreuzer liegt in einem der Safen des Schwarzen Meeres und war eine lange Zeit nicht in Gebrauch. ;

Die Gesammtzahl der Klöster in Rußland im Jahre 1887 belief sich, wie die „St. Petersb. Ztg.“ dem Bericht des Ober⸗Prokurators des Hl. Synods entnimmt, auf 673, don denen 459 Mönchs⸗ und 202 Nonnenklöster waren. Zu der Mönchsklöstern gehören 60 bischöfliche Häuser, 4 Katzedralen und 230 etatmäßige und 175 außeretatmäßige, von denen die etatmäßigen wieder in 7 unmittelbar dem 8. Synod 1 stehende, 45 Klöster erster Klasse, 63 zweiter und 115 2, Klasse zerfallen. Die Zahl der Mönche betrug 686M Ver⸗ sonen, die der Nonnen 6289, die der männlichen Nernen 4711, die der weiblichen 16 685. Die Gesammtzahl aller mn Klosterstande Gehörenden sowie der sich zum Eintritt in den⸗ selben Vorbereitenden belief sich auf 11 661 Personen mwäann⸗ lichen und 22 974 weiblichen Geschlechts, zusammen 341 ** Personen.

Italien.

Rom, 7. Oktober. Der Minister⸗Präsident Cris ri int ist heute Nachmittag nach Florenz abgereist.

Die Unterhandlungen, welche in Ne ĩ den italienischen und englischen Delegirten zar grenzung der beiderseitigen afrikanis chen Na sphäre gepflogen werden, begegnen trotz guten W beiden Seiten nicht geringen Schwierigkeilen. I sprucht, wie man dem „St.⸗A. f. W.“ schreibt, em welches es in die Lage setzen würde, nicht blos den von Massovah dem Handel mit dem Sudan zu ersch sondern auch einen strategischen Punkt za gewinnen, von wo das nördliche AÄbyssinien und das Bogesgedzet der den Einfällen der Derwische wirksam geschüzt werden Farmer; mit einem Worte, Italien wünscht Kassala. Dieses werd Ma gegen von der englischen Regierung als ein Stu f Vertheidigung des oberen Nils und Khartum— welchen sie nicht zu verzichten gewillt ist, da lischerseits hervorgehoben wird, die Preis gedang der irrer rr sorge anvertrauten Interessen Sgyptens dedenten wurde.

Wie man dem „H. C. aus Nom meldet, dat die nenen ene Kriegsverwaltung die erythräische Kelsaie dan zwe militärische Zonen, jene von Agmara ad ener mm Keren, getheilt und mit den Kommandos daßel dn de Qer mn des in Afrika stehenden Bersaglieri Regimen nad er Gn geborenen⸗Regiments betraut.

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Eyanien. Mabrid, 6. Oktober. Zur Sage Meet mmm, Damm „Hann. Cour.“ Die Vorbereitungen za der nicknder Waden de de kanntlich zum ersten Male aaf Gemed der Wremen, mm,, stattfinden werden, sind jetzt chen im Ga? n R wm, m,