auch auf die Werke von Iffland, Raupach, Clauren, Weyrauch Salingrö ꝛe. Rüchsicht genommen werden soll. Den Anfang macht am Donnerftag, den 16. Dktoher, bei der dritten Abonnements, Ber, stellung Angely mit seiner derbhumorsstischen Reise auf eme nschaft⸗· liche Kosten', dann soll ein Raupach. und später ein IfflandAhend folgen. — Am Sonnabend und Sonntag geht der neuerdings gußer; ordentlich zugkräflige Schwank Der Raub der Sabinerinnen“ mit Emil Thomas als Striese in Scene.
Mannigfaltiges.
Der Wissenschaftliche Centralverein und die 89h boldt⸗Akademie, auf deren Lebrprogtamm i'n Nr. A1 de Vl hingewiesen worden ist. eröffnen ihr 13. Studienjahr am Sonnabend, 11. Ottober, Abends 8 Uhr, im Gesangsaal des Frgnsösischen Cpm. nafiums, Dorotheenstraße Ii, 2 Treppen, mit einer An- prache Stitens des Vorstandes und dem Vortrage des Hrn. Sanitäts, Naths Pr. R. Koch: „Naturgeschichte der Seele'. Solche Einzel. vorträge veranstaltet der Wissenschaftliche Gentral vez fin noch 5 am Sonnabend jedes Wintermonats, wozu Abonnements karten für Nichtmitglieder u 2 „ im Burgau und Invaliden dank ausgegeben werden. Die 28 Vortraggeyklen der Humboldt. Akademie beginnen sämmtlich (bis auf den daß. Collus über neueste RKunstgeschichte) an den Abenden der nächsten Woche = 8 und 5 bis 3 Uhr von Montag, 15. Oftober, ab im Dorotbeenstähtischen Real. vmnasium, Georgenstraße 30 31, und ist der erste Vortrag ledes klus für Herren und Damen auch obne Döͤrerkarte zugänglich Die Voclefungen behandeln allgemein intere sttende Fächer der Natur. wisfenschalten. der Pbilosopbie, Cunst- und iteraturgeschichte Teutsche und ausländische), politische und Kalturgeschichte und Rechtswissen⸗ schaft; alles Nabere im Program Bureau Centralkotel, Laden 14). Das Winter ⸗Semester der edenfalls vom Wissenschaftlichen Gentralverein begründeten Realkurse für Frauen beginnt am Montag 13. Oktober, Nachmittags, in der Gbarlottenschule, Steglitzer. straße B. und finden Neuaufnabmen für alle Fächer statt bei der
Reiterin, Fei. Deiene Lange, Schöneberger Ufer 36 III., 2 — 35 Ubr
Nachmittags.
rin der stãdtischen Pflege befindlichen
wie das Berl. Fremdenbl.“' berichtet, am
N7ꝛ8 Knaben, 2G Mädchen), davon waren
Zwangker zie dun ad kinder 7 ger . Vriabr 12 weniger), andere derwabrleste & J 2 das Voriabr 6 mebr), und erwerbs⸗ ra sabige ebemalige Wai der (gegen das Vorjahr 4 mehr), die
Vorjahr 8 weniger) zäblten zu den
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2 . . . . - 1. Ge Kirschdaam trägt. wie de ztaatsb- Stg.“ mitgetheilt —— Der bern? 1* 2
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Atew) zum zweiten
mütterlicherseits, dem Postmeister Georg Haller, Überlassen,
mancherlei Gaben überreicht werden, u. A. spenden die Damen Havel . eine kostbare Altardecke. Aus Berlin und anderen Orten
werben viele Gäste erwartet.
Kosel, 8. Oltober. Premier ⸗Lieutenant Black -⸗Swinton vom 3. Oberschlesischen Infanterie ⸗Regiment Nr. 62 hat heute als bester Schütze des VI. Armee ⸗ Corps den Kaiserpreis“ für 1890 er⸗ halten. Der Kaiserpreis besteht in einem Degen. Die Schles. It. fügt dieser Mittheilung hinzu: Dieser Degen war früher sehr einfach und unterschied sich von anderen Degen durch nichts als durch eine Inschrift auf dem Stichblatt. Die neuerdings verliehenen Ghrendegen zeigen aber auf dunkler, stellenweise blau angelassener Klinge sehr schön eiselirte Verzierungen und die bezügliche Inschrift in Gold. Auch der Korb ist schön verziert und trägt auf dem Knopf ein W mit Kaiserkrone.
Oberammergau. In Oberammergau belief sich in diesem
Jahre, wie wir der „Magd. Itg.“ entnehmen, die Gesammt⸗ einnahme der per ron fh io auf 700 0090 M, also doppelt so viel wie vor 10 Jahren. Gleichwohl sind die „Gagen“ der, mit⸗ wirkenden Künstler, deren Zahl sich auf etwa 700 beläuft, verhältniß mäßig geringe. So erhält der Christusdarsteller Mayr vermuthlich, wie vor 19 Jahren, seine 1009 „6, die Cworführer und Kaiphas je ungefähr 800 M, Petrus und Pilatus gegen 09 M, die Uebrigen im Verhältniß immer weniger, bis herab zum „Gockelhahn“, der im Jahre 1880 baare 40 MS bekam.
Cloppenburg, 8. Okftober. Der Krammetsvogelfang ist in diesem Jahre so ergiebig, daß der Anfangs gezahlte Preis von 15 3 das Stuck auf 8 3 herabgegangen ist. Allein in den drei letzten Tagen wurden hier, wie man der „Köln. Ztg.“ mittheilt, 6000 Krammetsvögel gefangen.
Braunschweig, 9. Oktober. Die Leichenfeier des verstorbenen General⸗Intendanten von Rudolphi fand heute unter Betheiligung der Mitalieder des Ministeriums, des Hofstaats, der Staats⸗ und Stadtbebörden, zahlreicher Offisiere und eines großen Theiles der hiesigen Cinwohner statt. Se. Königliche Hoheit der Prinz— Regent ließ sich, wie W. T. B.“ mittheilt, durch den General Lieutenant von Wachholtz vertreten.
Aus Innsbruck wird der „Frkf. Ztg., berichtet: Am 1 d. M. ging der Sandwirthshof in passeier durch Ka u f von dem letzten Enkel des tirolischen Freiheitshelden, welcher noch den
Namen Hofer führt, Hrn. Leopold von Hofer in Wien, an die
tirolische Adelsmatrikel üer, welche derart das ehrwürdige Andenken an das Jahr 1809 dem Lande Tirol erhält. Der Tiroler Adel hat die Bewirtbschaftung des Anwesens einem Enkel des Andreas ohe dessen
Mutter Gertraud die jüngste Tochter des Andreas Hofer war. Die
Kaufsumme ist an und für sich gering und nur durch eine Leibrente erböbt; das Gut umfaßt einen bedeutenden Grundumfang mit dem
Kauf aus den von 38 000. 6
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und an deren
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Theater ⸗ Anzeigen.
Schau spiele. Berstellnnaa. Othello.
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mit einer großen Barke zusammengestoßen * Ehe D =
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allbekannten und von jedem Fremden besuchten Sandwirihshause, zwei
großen Wirtbschafts⸗ und mehreren Nebengebäuden.
o , n Dieselde
London, 7. Oktober. Der Kapitän des gestern im Humber angekommenen Dampfers Quse zeigt, wie die Köln. Ztg. mittheilt, an, daß der Dampfer am Sonntag Abend 70 Meilen von Blissingen . die Boote des Dampfers zu Hülfe eilen konnten, war die Barke mit der ganzen Mannschaft untergegangen. Den Hülferufen nach zu urtheilen,
befanden sich einige Frauen an Bord.
London, 8. Oktober. Wie die .. C.“. mittheilt, ist für nächstes Jabr in London eine deutsch-nationale Ausstellung in Auzsicht genommen, welche in Earls Court abgehalten werden soll.
r. Jobn R. Wbitley, der Begründer und Organisator der natio⸗ alen Ausfstellungen in London, ladet gegenwärtig die Deutschen ein, cine dentsch- nationale Ausstellung zu organisiren. Die Oberfläche der
ftellungsrãume und Gärten beträgt etwa 10 ha. Die Auslagen deckt
1c ftellungsgesellfchaft in Höbe von S6 006 — S5 005 Pd. Sterl.
in n Direktion Fritz sche. — 11 1 Oper in
Boito
Julius
. Erinnerungen in Arrigo
— TD w r van err don
Kavellmeister Federmann.
Gaul. Musik von Jos.
J. Haßreiter. K.
Mare NMeyver⸗
der de⸗ Scribe, Pup penfee. en Gmil Graeb. ö.
Residenz - Theater. Direktion: Sigmund Lauten ˖ 29. Male: rr YVariser Sittenbild in 4 Aufjügen von Victorien In Scene gesetzt von Sigmund Lauten
burg. Sonnabend: Zum
JSardon. ; burg. Anfang 74 Uhr. ma bern: Tie Gauben
Belle · Alliance Theater.
Hasemann.
Treptow und L. Herrmann.
; Anfang 74 Uhr
Naria Stuart. U Mann.
Adolph Ernst-⸗ Theater. Sonnabend: Zum
Unsere Don Inans. Leon . Gouplets von
Hhrsta⸗ Görz. Mustk von Fran Roth und Abolph
36. Male: in 4 Aften von
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Ferron,. Anfang 73 Uhr.
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Friedrich ⸗Wilhelmllãdlisches Theater. Sonnabend? Zum Male: Großvaters Operetten. 2 Abtbeilungen, und Prolog, zusammengestellt von Emil Pohl. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. . Hierauf: Zum 50. Male mit durchaus neuer Ausstattung: Die Puppenfee. Dantomimisches e, , von Haßreiter und eyer. K. Hofballetmeister aus Wien. Dirigent: Hr. Kavellmeister Wolfheim. Anf. 7 Uhr. Sonntag: Großvaters Operetten.
Sonntag: Dieselbe Verstellung.
Direktion: Sonnabend: Gastspiel von Mitgliedern des Wallrer⸗Theaters. Zum 11. Male: Mein junger Mann. Poffe mit Sesang in 4 Atten von Leon Musik von Th. Leprez.
Sonntag und die folgenden Tage:
Sonntag: Dieselbe Vorstellung. Thomas - Cheater. Alte Jatohstraßz: 30. ircttig G. Thomas. Sonnabend: Zum 14. Male: Ter Nanß ber r, , I Aften von Fran; un 1 — 9 Emil Thomas)]
aa tag Der Naub der Sab inersianen, , ne, eresfung: Reise auf gemeinschaftliche
Ole bedeckten Rzume werden für den Quadratmeter Bodenfläche mit
Pfd. Sterl. und für den Quadratmeter Wandfläche mit 1 Pfd. Sterl. berechnet. Ifolirte Plätze werden besonderg berechnet. Die unbe⸗ deckten Flächen (in den Gärten u. s. 4 werden mit 2 Pfd. Sterl. für den Quadratmeter vermiethet. aler und Bildhauer haben für den von ihren Erzeugnißsen bedeckten Raum keine Spesen zu zahlen. Selbstverständlich dürfen die augestellten Gegenstände aut— schließlich nur deutschen Ursprungs sein, aber nach Befinden des deut. schen Comitss soll in der Kunstabthellung die Gastfreundschaft auf das deatsch-sprechende Oesterreich ausgedehnt werden. Um der Ausstel⸗ lung ein charakteristischeres und interessanteres Geyräge zu verleihen, wird es den Ausstellern ans Herz gelegt, wo es angeht, die Herstellung ihrer Fabrikate an Ort und Stelle zur Anschauung zu bringen. Die kompefentesten Kräfte der verschiedenen deutschen Industriezweige werden sich als Jury konstituiren, um den verdienstvollen, Ausstellern Ehrendiplome zu gewähren. Vie hervorragendsten Mitglieder der deutschen Kolonie in London werden die erforderlichen Schritte berathen, um einen glänzenden Erfolg für die Londoner Äusstellung herbeizu⸗ . und ein Aussichtscomits zu bilden. Einige der zahlreichen
urn! und Gesangvereine werden das nationale Gepräge der Ausstellung durch. Veranstaltung von Schauturnen und Gesangt⸗ vorträgen veranschaulichen. Wie W. T. B. erfährt, ist der Lord⸗ Mayor von London Mitglied des englischen Empfangs Comité s geworden. Die Professoren Max Müller und Herkomer gehörten dem berathenden Comité als Mitglieder an.
Bern. In der Bundesrathssitzung vom 7. Oktober wurde, dem „Bund“ zufolge, ein Botschafttz und Beschlußentwurf, betreffend Ertheilung der Kon zession für eine elektrische Ei senbahn von St. Moritz nach Pontresina, genehmigt.
Stockholm.
Erzherzog Franz Ferdinand von Oester: reich⸗Este hatte sich am 24. September, begleitet von Graf Wurmbrand und Graf Dominik Hardegg, sowte dem schwedischen Ehren ⸗ Kavalier, Oberst Lieutenant Hammers, nach Bergslapen in Mittelschweden begeben, wo sie 12 Elche zur Strecke brachten. Tags darauf traf der Erjherzog mit König, Ockar zwischen Holleberg und Hüneburg zusammen, der König gab die Jagd-Ordreg. Etz galt, schwere Höhen zu erklimmen, die Jagd aber war auch der Mühe werth, denn 16 Elche lagen, wie das Chemnitz. Tagebl.“ erfährt, auf der Strecke, wovon der Erzherzog allein hr erlegt hatte.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Berlin, 10. Oktober. (W. T. B.) Mittheilung des Betriebsamts Berlin-Schneidemühl: Der Unfall des Zuges Nr. 3 bei Güldenboden (s. u,) beschränkt sich auf die Entgleisung zweier Wagen, wobei Niemand beschädigt worden ist. .
König sberg i. Pr., 10. Oktober. (W. T. B.) Der gestern Abend von Berlin abgegangene, heute Vormittag 5 Uhr 57 Min. hier sällige Courierzug ist erst heute Nach⸗ mittag U Uhr hier eingetroffen. Der „Allg. Ztg.“ zufolge hat bei Güldenbo den eine Entgleisung stattgefunden.
Coburg, 10. Oktober. (W. T. B.) Ihre Königlichen Hoheiten die Prin zessinnen Victoria und Margarethe von Preußen find heute Mittag über Probstzella nach Berlin abgereist. .
Tipperary, 10. Oktober. (W. T. B.) Die ng tio na⸗ listischen Abgeordneten William O'Brien und Dillon, gegen welche gegenwärtig der Prozeß wegen Aufhetzung der Pächter zur Nichtzahlung des Pachtgeldes hierselbst verhandelt wird, sind gestern Abend heimlich nach Amerika abgese gelt. Die von ihnen gestellte Kaution von je tausend Pfund verfällt.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Dritten Beilage.)
Arania, Anstalt für volksthlimliche Naturkunde. Am Lande ⸗Ausstellungs⸗ Park (Lehrter Bahnhof. Geöffnet von 12-11 Uhr. Täglich Vorstellung im wiff enschaftlichen Theater. hiaherci die Anschlag⸗ iettel.
Muskalische einem Vorspiel
Dirigent: Hr.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Frida von Holtzbrinck mit Hrn. Hauptmann Leonhard von Oheimb (Bonn). — Frl Hedwig Kretschmann mit Hrn. Pfarrer H. Vosstus (Königsberg — Klessowen bei Dar kehmem). — Freiin Margarethe von Lüttwitz mit Hrn. Lieut. Eduard Grafen von Oriola (Warmbrunm). — Frl. Frieda Schultze mit Hrn. Pastor Harald Lorenzen (Greifgzwalde = Heiligenstedten in Holstein).
Verehelicht: Hr. Oberarzt Dr. Paul Mertz mit Frl. Valerie Früchel (Kieslingswalde). — Hr. Ernst von Schickfus Neudorff mit Frl. Elfriede von Schickfus⸗Neudorff (auf. Rankau). — Hr. Landgerichts Rath Paul Mächtig mit Frl. Elfriede
W Krämer (Breslau). — Hr. Georg Freiherr von ; Friesen⸗Leysser mit Frl. Gabriele von Heyden (Groß⸗Volbekow). — Hr. Pastor Emil Schneider mit Frl. Anna Giese (Magdeburg). — Hr. Land ⸗ rath Konrad von Sydow mit Frl. Margarethe von Weiß (Rostin). — Hr. Prem. Lieut. Richard Reimer mit Frl. Luey Siemens (Berlin). — Hr. Albrecht Goltwald mit Frl. Emilie Dottmer (Uelzen) .
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierunge⸗ Assessor Mahrenholz (Schleswig). — Hin. Karl Kern (Hamm i. W). — Hrn. Amtsgerichtsrath Börner (Meppen). — Eine Tochter! Hrn. Apotheker Alwin Gloe (Kiel). — Hrn, Hugo Hennig (Dresden). — Hrn. Karl Möller (Kiel,)
Gestorben: Hr. Hauptmann 4. D. Hugo Wlllig⸗ mann (Breßlau) — Hr. Prof. Dr. Wilhelm Haeusel (Chemnitz. — Hr, n n Maximilian von Ruediger (Kalübbe bei Neu brandenburg) Hr. Sanitäts⸗Rath Dr. Gott lieb Emil Muettrich (Königsberg i Pr.). — Frau Gattbesttzer Anna Fuhrmann, geb. Rathsmann (Frantenberg) — Hr. Sec. -Lieut, Wilkelm von Hebhemann (Sonderghausen). — Hin, Amtmann Mau Sohn rolf (Hagenow) — Hr. Könial. Höomalnen⸗Rath a. D. C., Rösche (Hamelu) — Hr, Ganttätt Rath Dr, Gduarb Wehen (Hildes—
Arrangirt von
Hierauf:
Ferr sol.
Mein junger
Gesanghposse
chwank in von Schönthan. Anfang
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Fan, , He, Gomer
onen, enn m, ne mn, , e. n, a, an, n, han, gönn, o, Ger, n,, , n,, , (mm,,
C oncert⸗NAnzeigen. C aner- Haug. Sonnahrh . Kesn Ghesellschastt⸗
Sonntag Abends 6 Ur, Gesellschastgz⸗CGyncert,
Fiugakahemse, GywamBghenh, Ansang 7 Uhr, nue Mismiefung bon 6m
n, , , n, enen, (g, Gst, , fog ö .
heim). — Hr, Johann Ganschow (Schwerin).
Nehacteur: Dr, H. Klee. Berlin; Verlag ber Grpebition (Scholvͤ.
rij her , n, n. Vuchhruckerel und Verlage ⸗ Anslalt, Merlin dw, Wilhelmstraße Nr. 32.
Acht Beilagen (elnschllesslich Mörsen⸗Mellage),
6 mer h. .
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Käniglich Preuß
Erste Beilage
schen Staats⸗Anzeiger.
244.
Deutsches Reich.
Zusam men stellung
des
gegenwärtigen
des
Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, vom 15. Juni 1883
mit demjenigen, welcher sich aus dem die Abänderung dieses Gesetzes betreffenden Gesetzent wurf ergiebt.
Gesetz, betreffend
die Krankenversicherung der Arbeiter— Vom 15. Juni 1883.43
a0 Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kagiser, König von Preußen c. verordnen im Namen des Reichs, nach er⸗ polgter Zustimmung des Bundesrathe und bes
Reichstages, was folgt: A. Versicherungszwang.
3. 1
ersonen, welche gegen Gehalt oder Lohn be⸗
schäftigt sind:
1) in Bergwerken, Salinen, Außsbereitungs⸗ anstalten, Brüchen und Gruben, in Fabriken und Hüttenwerken, beim Eisenbahn⸗ und Binnendampfschifffahrtsbetriebe, auf Werften und bei Bauten,
2) im Handwerk und in sonstigen stehenden Ge⸗ werbebetrieben,
3) in Betrieben, in denen Dampfkessel oder durch elementare Kraft (Wind, Wasser, Dampf, Gas, heiße Luft ꝛc.) bewegte Trieb⸗ werke zur Verwendung kommen, sofern diese Verwendung nicht ausschließlich in vorüber⸗ gehender Benutzung einer nicht zur Betriebs⸗ anlage gehörenden Kraftmaschine besteht,
sind mit Ausnahme der im 5. 2 unter Ziffer 2 bis 6 aufgeführten Personen, sofern nicht die Beschäftigung ihrer Natur nach eine vorübergehende oder durch den Arbeitsvertrag im voraus auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt ist, nach Maß⸗ gabe der Vorschriften dieses Gesetzes gegen Krankheit zu versichern.
Betriebsbeamte unterliegen der Versicherungt⸗ pflicht nur, wenn ihr Arbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt sechszweidrittel Mark für den Arbeitstag nicht übersteigt.
Als Gehalt oder Lohn im Sinne dieses Gesetzes gelten auch Tantismen und Naturalbezüge. Der Werth der letzteren ist nach Ortsdurchschnittspreisen in Ansatz zu bringen.
5. 2.
Durch statutarische Bestimmung einer Gemeinde für ihren Bezirk, oder eines weiteren Kommunal⸗ berbandes für seinen Bezirk oder Theile desselben, kann die Anwendung der Vorschriften des §. 1 er⸗ streckt werden:
I) auf diejenigen im 5. 1 bezeichneten Personen, deren Beschäftigung ihrer Natur nach eine vorüber⸗ gehende oder durch den Arbeitsvertrag im voraus auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt ist,
2) auf Handlungs⸗Gehülfen und Lehrlinge, Ge⸗ hülfen und Lehrlinge in Apotheken,
3) auf Personen, welche in anderen als den im §. 1 bezeichneten Transportgewerben beschäftigt werden,
) auf Personen, welche von Gewerbetreibenden außerhalb ihrer Betriebsstätten beschäftigt werden,
5) auf selbständige Gewerbetreibende, welche in eigenen Betriebsstätten im Auftrage und für Rech⸗ nung anderer Gewerbetreibender mit der Herstell ung oder Bearbeitung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt werden (Hausindustrie),
6) auf die in der Land⸗ und
Forstwirthschaft beschäftigten Arbeiter. ü.
Die auf Grund dieser statutarischen Bestimmungen müssen neben genauer Bezeichnung derienigen Klassen von Personen, auf welche die Anwendung der Vorschriften des §. 1 erstreckt werden soll. Bestimmungen über die Ver⸗ pflichtung zur An und Abmeldung, sowie Über die ' lahm zur Einzahlung der Beiträge ent alten. V ö
Sie bedürfen der Genehmigung der höheren Ver waltungsbebörde und sind in der für Bekannt⸗ machungen der Gemeindebebörden vorgeschriebenen oder üblichen Form zu veröffentliche!
Vorschrift ergehenden
waltungöbehßrde und sind in den für Bekannt⸗ machungen der Gemeindehehörde
Berlin, Freitag, den 19. Ottober
1890.
Wortlauts
Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, vom 15. Juni 1883, und Entwurf eines Gesetzes ü ber die Abänderung des Gesetzes, betreffen d die Krankenversicherung der Arbeiter, i , vom 15. Juni 1883.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen zc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichs⸗ tages, was folgt:
A. Versicherungszwang.
86 1
Personen, welche gegen Gehalt oder Lohn be⸗ schaͤftigt sind:
1) in Bergwerken, Salinen, Aufbereitungs⸗ anstalten, Brüchen und Gruben, in Fabriken und Hüttenwerken, beim Eisenbahn⸗ und Binnendampfschiffahrtsbetriebe, auf Werften und bei Bauten,
2) im Handwerk und Gewerbebetrieben,
2a) in dem Geschäftsbetriebe der An⸗
wälte, Notare und Gerichtsvoll⸗ zieher,
3) in Betrieben, in denen Dampfkessel oder durch elementare Kraft (Wind, Wasser, Dampf, Gas, heiße Luft ꝛc.) bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen, sofern diese Verwendung nicht ausschließlich in vorübergehender Be⸗ nutzung einer nicht zur Betriebsanlage ge⸗ hörenden Kraftmaschine besteht,
sind mit Ausnahme der Gehülfen und Lehr linge in Apotheken, sowie der im 5. 2 unter Ziffer 2 bis 6 aufgeführten Personen, sofern nicht die Beschäftigung durch die Natur ihres Gegenstandes oder im voraus durch den Arbeitsvertrag auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt ist, nach Maßgabe der k dieses Gesetzes gegen Krankheit zu ver⸗ ern.
Betriebsbeamte, Handlungs⸗Gehülfen und Lehrlinge, sowie die unter 2a fallenden Per onen unterliegen der Versicherungspflicht nur, wenn ihr Arbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt e Mark für den Arbeitstag nicht über⸗ eigt.
Als Gehalt oder Lohn im Sinne dieses r gelten auch Tantiemen und Naturalbezüge. er Werth der letzteren ist nach Ortsdurchschnittspreise n in Ansatz zu bringen.
1 in sonstigen stehenden
8. 2.
Durch statutarische Bestimmung einer Gemeinde für ihren Bezirk, oder eines weiteren Kommunal⸗ verbandes für seinen Bezirk oder Theile desselben, kann die Anwendung der Vorschriften des §. 1 er⸗ streckt werden:
I) auf diejenigen im 5. 1 bezeichneten Personen, deren Beschäftigung durch die Natur ihres Gegenstandes oder im voraus durch den Arbeitsvertrag auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt ist,
2) auf die in Reichs ⸗ ;, Staats ⸗ und Kom⸗ munalbetrieben beschäftigten Personen, auf welche die Anwendung des §. 1 nicht durch anderweite reichsgesetzliche Vor⸗ schriften erstreckt ist,
3) auf diejenigen Familienangehsrigen eines Gewerbetreibenden, deren Be⸗ schäftigung in dem Gewerbebetriebe nicht auf Grund eines Arbeitsvertrages statt⸗ findet,
4) auf Personen, welche von Gewerbetreibenden außerhalb ihrer Betriebsstätten beschäftigt werden,
5) auf selbständige Gewerbetreibende, welche in eigenen Hetriebsstätten im Auftrage und für Rechnung anderer Gewerbetreibender mit der Herstellung oder Bearbeitung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt werden (Hausindustrie), und zwar auch für den Fall, daß sie die Rohr un? Hülfsstoffe selbst befchaffen, und auch für die Zeit, während welcher sie vorübergehend für eigene Rechnung arbeiten, .
6) auf die in der Land- und Forstwirthschaft be schäftigten Arbeiter und Betriebsbeamte, auf letztere, soweit ihr Arbeits verdienst an Lohn oder Gehalt sechszweidrittel Mark für den Arbeitstag nicht übersteigt.
Die auf Grund dieser Vorschrift ergehenden statutarischen Bestimmungen müssen neben genauer Bezeichnung derjenigen Klaffen von Personen, auf welche die Anwendung der Vorschriften des 8 1 erftreckt werden soll, Bestimmangen über die Ver= pflichtung zur An und Ahmeldung ssowie über die Verpflichtung zur Ginzahlung der Beiträge ent⸗ halten. 1 .
Sie bedürfen der Genehmigung der höheren Ver⸗
vorgeschriebenen
§. 3.
Auf Beamte, welche in Betriebsverwaltungen des Reichs, eines Bundesstaates oder eines Kommunal⸗ verbandes mit festem Gehalt angestellt sind, finden die Bestimmungen der 5§. 1, 2 dieses Gesetzes keine Anwendung.
Auf ihren Antrag find von der Versicherungs⸗ pflicht zu befreien Personen, welche im Krankheits falle mindestens für dreizehn Wochen auf Ver⸗ finn in der Familie des Arbeitgebers oder auf . zahlung des Gehaltes oder des Lohnes An⸗ pruch haben.
B, Gemeinde⸗Krankenversicherung.
§. 4 Für alle versicherungspflichtigen Personen, welche
nicht
einer Orts⸗Krankenkasse (5. 16),
einer Betriebs⸗ (Fabrik ⸗) Krankenkasse (5. 59),
einer Bau⸗Krankenkasse 6. 69),
einer Innungs ⸗Krankenkasse (86 79),
einer Knappschaftskasse (5. .
einer eingeschriebenen oder auf Grund landes
an r Vorschriften errichteten Hülfskasse 175
angehören, tritt die Semeinde⸗Krankenversscherung ein.
Personen der in 55. 1, 2, 3 bezeichneten Art, welche der Versicherungspflicht nicht unterliegen, sowie Dienstboten sind berechtigt, der Gemeinde⸗ Rrankenversicherung der Gemeinde, in deren Bezirk sie beschäftigt sind, beizutreten. Der Beitritt erfolgt durch schriftliche oder mündliche Erklärung beim Gemeindevorstande, gewährt aber keinen Anspruch auf Unterstützung im Falle einer bereits zur Zeit dieser Erklärung eingetretenen Erkrankung. Belgetretene, welche die Versicherungöbeiträge (8. 5) an zwei auf einander folgenden Zahlungsterminen nicht geleistet haben, scheiden damit aus der Gemeinde⸗Kranken⸗ versicherung aus.
§ 5. ; Denjenigen Personen, für welche die Gemeinde- Krankenversich erung eintritt, ist . der Gemeinde, in deren Bezirk sie beschäftigt sind, in Falle einer Krankheit oder durch Krankheit herbeigeführten Er⸗ werbtunfähigkeit Krankenunterstützung zu gewähren. Von denselben hat die Gemeinde Krankenversiche⸗ rungsbeiträge (5. 9) zu erheben.
oder blichen Form zu veröffenllicher.
Er füllung des Anspruchs 6
Gemeinde it
§. 3. Absatz 1 unverändert.
Absatz 2 fällt fort.
§. 3 a.
Auf ihren Antrag sind von der Ver⸗ sicherungspflicht zu befreien:
I) Personen, welche in Folge von Ver⸗ letzungen, Gebrechen, chronischen Krank⸗ heiten oder Alter nur theilweise oder nur zeitweise erwerbsfähig sind, wenn der unterstützungspflichtige Armenverband der Befreiung zu stimmt,
2) Personen, welchen gegen ihren Arbeit⸗ geber für den Fall der Erkrankung ein Rechtsanspruch auf eine den Bestimmun⸗ gen des 5. 6 entsprechende oder gleich⸗ wert hige Unter stützung zusteht, sofern die Leistungs fähigkeit des Arbeitgebers zur ert ist.
Wird der Antrag auf efreiung von der Verwaltung der Gemein de⸗Kranken⸗ versicherur oder von dem Vorstande der Krankenkasse, welcher der Antragsteller angehören würde, abgelehnt, so ent⸗ scheidet auf Anrufen des Antragstellers die Aufsichtsbehsrde endgültig.
In dem Falle zu 2 gilt die eingeräumte Befreiung nur für die Dauer des Arbeits⸗ vertrages. Sie erlischt vor Beendigung des Arbeitsvertrages: ͤ
a. wenn sie von der Auf sichts behörde wegen nicht genügender Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers von Amtswegen oder auf Antrag eines Betheiligten aufge⸗ hoben wird,
b. wenn der Arbeitgeber die befreite Person zur Krankenversicherung an⸗ meldet. Die Anmeldung ist ohne recht⸗ liche Wirkung, wenn die befreite Person zur Zeit der selben bereits erkrankt war.
In soweit im Erkankungsfalle der gegen den Arbeitgeber bestehende Anspruch nicht erfüllt wird, ist auf Antrag der befreiten Person von der Gemeinde⸗Krankenver⸗ sicherung oder von der Krankenkasse, welcher sie im Nichtbefreiungsfalle an⸗ gehört haben würde, die gefsetzliche oder statutenmäßige Krankenunterstützung zu 1 Die zu dem Ende gemachten
ufwendungen sind von dem Arbeitgeber zu erstatten.
§. 3 b.
uf den Antrag des Arbeitgebers find der Versicherungspflicht zu befreien rlinge, welchen durch den Arbeitgeber die während der Dauer des Lehrver⸗ isses eintretenden Erkrankungsg⸗
I der Anspruch auf freie Kur und erpflegung in einem Krankenhanfe ge⸗ ichert i st
— — — 2 eO &
8
ee —ᷣ
B. Gemeinde ⸗ Kran ken ver fichernag
8
8 9 Für alle versicherungs pflichtigen Persfonen nicht
einer Orts ⸗Krankenkaffe (5. 16
einer Betriebs (Fabrik) Rranfentaffe 6
einer Bau Krank enkafse G6 6
einer Innungs⸗Krankenkasfe
einer Knappschaftskaffe (5.
Tem 212
Personen der in 55 1. 2. 3 bejeichne Art. welche der Versichkernnger flicht l l sowie Dienstboten sind berechti Krankenversichernng der G Bezirk sie bejchãftigt find. ; statntarische Bestim naang 18 2 anderen nichtversiche rung? i sonen die gleiche Ber rãumt werden. ]
Der Beitritt de durch schriftliche oder dl Gemeinde vorflande. gewãbrt aber keinen auf Unterftũßnng im Falle ei dieser Erklãrung rungspflichtige Perfenen Beitritt mel den, ei ꝛĩ suchung unterziebe diese eine bereit? er giebt, don der weisen. ĩ
Freiwillig Beigeteetene sicherun gs beitrã de (8 5) n ee mar, ann mer, n,. genden Zac lungrternm inen aacet Reer den Maden, emden damit aus der Gewerade · Trlakennerficheemm, mn
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