Bekanntmachung ᷣ des Großherzoglich oldenburgischen Stagts-Ministeriums für das Fürstenihum Birkenfeld, betreffend die Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend die Invaliditäts- und Alters—
versicherung, vom 22. Juni 1889.
Nachdem in Gemäßheit der 8§. 41 ff. des Reichsgesetzes, betreffend die Invaliditäts- und Alters versicherung, vom 22. Juni 1839 — Reichs-Gesetzblatt Seite 97 — nach Verein⸗ barung mit der Königlich preußischen Staatsregierung und mit Genehmigung des. Bundesraths eine gemein⸗ same Versicherungsanstalt für die Rheinprovinz, die Hohenzollernschen Lande und das Fürstenthum Birkenfeld mit dem Sitz in Düsseldorf errichtet worden ist, werden zur Ausführung der 85 1093 und 128 des gedachten Reichsgesetzes im Anschluß an die Ministerial⸗ Bekanntmachung vom 58. April
. J. — Gesetzblatt Seite 217 — hierdurch mit höchster Geneh⸗ migung die nachstehenden Bestimmungen erlassen.
15 Im Sinne des Reichsgesetzes sollen gelten: .
a als „weitere Kommunalverbände“ in den Fällen der §§. 13, 1I2 und 113 der Landgrmenverhand, die Ortsarmen— verbände und die Bürgermeistereien, im Falle des 5. 48 Absatz 2 der Landarmenverhand, vertreten Durch die R gierung;
b. als „untere , sowie als „Orts⸗
zolizeibehörden“ die Bürgermeister; ⸗ ö. höhere Verwaltungshehörde“ in den Fällen der §§. 13, 22 Äbsatz 2 Ziffer 1, 112, 122 die Regierung, soweit es sich aber in den Fällen der S5. 13 und 112 um die Ge⸗ nehmigung von statutarischen Bestimmungen der Regierung als Vertreterin des Landarmenverbandes handelt, das Staats⸗ Ministerium, Departement des Innern.
2) Die Ausstellung und der Umtausch der Quittungs— karten (5. 103 des Reichsgesetzes), die Ersetzung verlorener, unbrauchbar gewordener oder zerstörter Quittungskarten durch neue (6. 105 4. a. O,, sowie die Entwerthung von Marken, soweit diese durch das Gesetz oder die vom Bundesrath erlassenen Vorschriften vorgeschrieben ist, erfolgt durch die Bürgermeister, in den Städten Birkenfeld, Oberstein und Idar durch die Schöffen.
Oldenburg, den 30. Oktober 1890.
Großherzoglich oldenburgisches Staats⸗Ministerium.
Jansen.
Königreich Preußen.
Ju st iz⸗Ministerium.
Dem Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Siber in Marienwerder ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.
Versetzt sind: der Amtsgerichts Rath Wiebalck in Weener an das Amtsgericht in Stade, der Amtsgerichts-Rath Dr. Peters in Schwedt a. O. als Landgerichte⸗Rath an das Landgericht in Potsdam und der Landrichter Dr. Stoeckel in Gnesen als Amtsrichter an das Amtsgericht 1 in Berlin.
Der kommissarische Hypothekenbewahrer Peltzer in Simmern ist zum Hypothekenbewahrer daselbst ernannt.
Dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Wilde in Weißenfels ist in seiner Amtseigenschaft als Notar vom
1. November d. J. ab der Wohnsitz in Naumburg a. S. an⸗
gewiesen.
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts— anwalt, Justiz Rath Rump bei dem Amtsgericht in Bocholt, der Rechtsanwalt Dr. Kuhlenbeck bei dem Landgericht in Halle a. S. und der Rechtsanwalt Milch bei dem Landgericht in Breslau.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Flies in Sondershausen zugleich bei dem Land⸗ gericht in Erfurt und der Gerichts⸗-Assessor Schönborn bei dem Landgericht I in Berlin.
Der Landrichter Nikolaiski in Tilsit, der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Stephan in Delitzsch, der Rechts— anwalt und Notar, Justiz⸗Rath Meitzen in Angerburg, der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Lüdecke in Neuhaldens—⸗ leben und der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Dr. Dur st— hoff in Essen bei Wittlage sind gestorben.
Finanz⸗Mi nisterium.
Der Regierungs-Rath Müller in Breslau ist als Mit— glied an die Provinzial-Steuer⸗Direktion zu Berlin, und
der Regierungs⸗Rath Höfeld in Stettin als Mitglied an die Provinzial⸗Steuer⸗Direktion zu Breslau versetzt worden.
Der Ober⸗Holl-Inspektor, Regierungs⸗Rath Kähler zu ö ist zum Mitglied der Provinzial⸗Steuer⸗Direktion zu Berlin,
der Ober⸗Zoll⸗Inspektor, Regierungs⸗Assessor Enke zu Strasburg WaPr. zum Mitgliede der Provinzial ⸗Steuer⸗ Direktion zu Stettin, und ⸗ der Ober⸗Zoll Inspektor, Regierungs-⸗-Assessor Colo mb zu Veustadt O.Schl. zum Mitgliede der Provinzial⸗Steuer⸗ Direktion zu Hannover ernannt worden.
Der Ober⸗Kontrole⸗Assistent Kniebusch ist zum Ge— heimen Registrator im Finanz⸗Ministerium ernannt worden.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 1. November.
Se. Majestät der König der Belgier hat gestern Nachmittag um 3 Uhr 10 Minuten Potsdam verlassen und Sich nach Brüssel zurückbegeben.
Mittags um 12 Uhr waren Se. Maje tät der Kaiser und König und Sein Hoher Gast in einem Vierspänner nach der Kaserne des 1. Garde⸗Regiments z. F. gefahren und hatten deren Einrichtung besichtigt. Alsdann fand vor Ihren Majestäten im Lustgarten, wo auch Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Heinrich und Friedrich Leopold sich eingefunden hatten, eine Uebung des J. Batalllons 1. Garde⸗Regiments im Feuergefecht und darauf Parademarsch der gesammten Garnison, erst in Zug, dann in Compagnie⸗-Front, statt. König Leopold besichtigte eingehend Pie feldmarsch⸗ mäßige Ausrüstung eines Unteroffizier des 1. Garde— Regiments sowie die eines Leib-⸗Garde-Huüsaren. Se. Majestät der Kaiser stellte sodann dem Erlauchten Gast die neue Fahne des 1. Bataillons 1. Garde⸗Regiments und die neue Standarte
des Regiments der Gardes du Corps vor und gab Allerhöchst⸗ selhst die Erklärung dazu. Hierauf fuhren die Majestäten unter brausenden Hochs des zahlreich versammelten Publikums nach dem. Regimentshause des 1. Garde⸗Regiments zum Frühstück. Alsdann begaben Sich die Majestäten nach dem Neuen Palais, wo Sich König Leopold von Ihrer Majestät der Kaiserin verabschiedete. Von hier fuhren die Majestäten nach der Wildparkstation, von wo die Abreise des Königs der Belgier erfolgte. Der Abschied der beiden Monarchen war, wie „W. T. B.“ be— richtet, überaus herzlich, ebenso auch die Verabschiedung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich von Sr. Majestãt dem König der Belgier. Auger dem preußischen Ehrendienst, der den König bis Köln geleitet, waren auch die General— Adjutanten und die Flügel-Adjutanten, der Kommandant von Potsdam sowie die belgische Gesandtschaft auf dem Bahn— hof anwesend.
Se. Majestät der Kaiser und König haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 9. Oktober 1890 für die drei Jahre vom 1. Oktober 1890 bis 30. September 1893 zu Mitgliedern des Gerichtshofes, welcher nach 8. 6 des Gesetzes vom 13. Februar 1854 in Fällen, wenn Personen des Sol⸗ datenstandes aus Veranlassung ihres dienstlichen Verhal— tens bei; anderen als Militärgerichten belangt werden, über die erhobenen Konflikte zu entscheiden hat, den General-Lieutenant und Jaspecteur der Feld Artillerie Jacobi, den General-Major und Chef der Landesaufnahme Schreiber und den General-Major und Commandeur der Garde⸗Feld⸗Artillerie Brigade von dem Knesebeck zu er⸗ nennen, sowie außerdem den General-Major und Commandeur der 3. Garde⸗-Infanterie⸗Brigade von Lütcken zur Mit— wirkung bei dem genannten Gerichtshofe in Stelle abwesender Mitglieder zu bestimmen geruht.
Von Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin ist dem hiesigen Magistrat auf seine Geburtstags-Glückwunsch— adresse das folgende Allerhöchste Antwortschreiben zugegangen:
Ich sage dem Magistrat zu Berlin Meinen aufrichtigen Dank für die Mir zu Meinem Geburtstage ausgesprochenen Glückwünsche und die Gesinnungen der Liebe und Treue für das König— liche Haus. Wenn der Magistrat freundlich der Werke christlicher Liebe und Barmherzigkeit gedenkt, durch welche Ich den religiösen und sittlichen Sinn, sowie die Opferwillig⸗ keit zur Linderung geistiger und leiblicher Noth vor Allem in unserer Reichshauptstadt zu fördern bestrebt gewesen bin, so muß Ich dabei der zahlreichen Bürger unserer Stadt und besonders auch des Magistrats dankend gedenken, durch deren thatkräftige Unterstützung es möglich wurde, Kirchenbauten und die Begründung kleinerer Ge— meinden zu beginnen, unter der armen Volksmenge Diakonissen⸗ Stationen zur unenigeltlichen Armen-Krankenpflege zu errichten, sewie bei allen Behörden und in allen Kreisen den Sinn und den Wunsch zur Mithülfe anzuregen. Gottes Segen wird auch in Zukunft diese Arbeiten um so mehr geleiten, je mehr es gelingt, auf dem Grunde hingebender christlicher Nächstenliebe alle Kreise und Parteien zu treuer gemeinsamer Arbeit zu vereinigen, und Ich spreche die Hoffnung aus, daß Ich hierbei wie bisher auch fernerhin auf die Mithülfe des Magistrats rechnen kann.
Neues Palais, 29. Oktober 1890.
Auguste Victoria Kaiserin und Königin.“
Dem Bundesrath ist der Etat der Einnahmen an Stempelabgaben für 1891,92 zugegangen. Außerdem ist dem Bundesrath der Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend den Nachweis der Befähigung als Seeschiffer und Steuermann auf deutschen Kauffahrteischiffen, nebst einer begründenden Denkschrift zur Beschlußfassung vor⸗ gelegt worden.
Heute trat der Ausschuß für Handel und Verkehr zu einer Sitzung zusammen.
Bei den Justizbehörden des preußischen Staats waren am 1. Juli d. J. im Ganzen 2975 Referendare beschäftigt. Davon entfielen auf das Kammergericht 602, auf das Ober— Landesgericht Breslau 296, auf Kassel 99, Celle 230, Köln 411, Frankfurt a. M. 163, Hamm 231, Kiel 77, Königs—⸗ berg 197, Marienwerder 105, Naumburg 334, Posen 9I und Stettin 139. Die Gesammtzahl der beschäftigten Referendare ist seit dem Jahre 1883, wo sie 3937 betrug, fortwährend zurückgegangen. Im Jahre 1884 betrug sie 3919; 1885: 3839; 1886: 3724; 1887: 3385; 1888: 3216; 1889: 3981.
Ein neues portugiesisches Gesetz vom 16. September d. J., betreffend eine an die Stelle der bisherigen Tonnengelder tretende, Ladungssteuer“ (Direito de carga) geht von dem Grundsatze aus, daß es der Gerechtigkeit besser entspricht, die Schiffe nach Maßgabe der nach Portugal gebrachten Ua hung zu besteuern, als wie bisher den ganzen Raum trlbutpslichtig zu halten. Indessen ist der Satz so hoch normirt, haß baburch eine ziemlich bedeutend höhere Belastung der kleineren Schiffe entstehen wird.
Seit dem 1. April 1830 zahlten nach hem Zollreglement vom 31. Januar 1889 sämmtllche ESchisse an Tonnengeld 45 Reis für die Negistertonne Raumgehalt, mit Ausnahme der Postdampfschiffe, welche nur 70 Reis per Registertonne bezahlten; außerdem waren Segelschisfe und Dampfschiffe einer Sanitätsabgabe, erstere von 25 Reis, letztere von 19 Reis per Registertonne, unterworsen. Das neue Gesetz bestimmt dagegen eine Abgabe von 260 Reis auf jede in portugiesischen Häfen gelöschte Tonne Ladung von 1000 kg Gewicht. Fir große transatlantische Dampfschiffe von 2 — 3000 Register⸗ tonnen, welche gewöhnlich nur einen verhältnißmãäßig kleinen Theil ihrer Ladung in Portugal löschen, dürfte eine Mehrbelastung kaum eintreten, ja in manchen Fällen sogar eine Erleichterung stattsfinden, anders aber bei den kleineren Schiffen, welche gerade den regelmäßigen Waarenverkehr zwischen Portugal und dem übrigen Europa vorwiegend vermitteln.
Die Dampfschiffe der oldenburgischen Linie z. B., welche durchschnittlich 600 Registertonnen messen und Liffabon und Oporto anlaufen, zahlten bisher in jedem der beiden Häfen 45 4 15 also 60 Reis und hestritten somit ihre Hafenabgaben für jede Reise nach Por—⸗ tugal mit 72 Milreis. — Da ein solches Dampf— schiff, schwere und leichte Güter ineinander gerechnet, circa 109900 Tonnen Gewicht laden mag, so wird es in Zukunft 250 Milreis bezahlen oder 1125 S — anstatt wie bisher 324 6 — mithin 800 MS mehr.
Die Dampferlinien werden voraussichtlich eine entsprechende Eihöhung der Frachten durchzusetzen versuchen, was bei der starken Konkurrenz immerhin seine Schwierigkeit haben wird, ohne daß selbst bei günstigem Erfolge dadurch ohne Weiteres die Abwälzung der Steuer auf den portugiesischen Empfanger der Ladung erreicht werden würde, welche vielmehr in Folge des immer mehr Platz greifenden Verkaufs einschließlich Fracht und Asse⸗ kuranz in den allermeisten Fällen dem Absender zur Last fallen dürfte.
Außer der Ladung werden auch die Reisenden besteuert, und . ankommende mit 300 Reis, abgehende mit 1000 Reis per Kopf.
Man erwartet von diesem am 25. September d. J. in Kraft getretenen Gesetze eine Mehreinnahme von circa 100 Contos oder 450 000 M
Es ist vorgekommen, daß in den Zeugnissen, welche ein Arzt für impfpflichtige Kinder zu deren Befreiung von der Impfung mit Bezug auf §. 2 des Reichs⸗Impfgesetzes vom 8. April 1874 ausgestellt hat, unter den Gründen für die aus der Impfung zu besürchtende Gefahr neben angeblich vorhandenen körperlichen Krankheiten auch der Grund ange— führt worden ist, daß die sog. Kuh⸗Lymphe mit dem syphilitischen Gifte gleichwesentlich sei. Auf Grund dieses Zeugnisses haben die Eltern sich geweigert, ihre Kinder impfen zu lassen. Die zuständige Inpfbehörde forderte hierauf unter Hinweis auf 8. 2 des Impfgesetzes uns unter Andtohung von Strase im Falle der Zuwiderhandlung gemäß S. 144. a. S. die Eltern auf, ihre bis dahin noch nicht geimpften Kinder zur Untersuchung darüber, ob sie zur Zeit geimpft werden könnten oder nicht, binnen acht Tagen dem betreffen den Impf⸗ arzt zuzuführen. Da die Zuführung nicht erfolgte, so wurde die angedrohte Strafe festgesetzt. Die Bestraften trugen hier— gegen auf richterliche Entscheidung an und erlangten in erster und zweiter Instanz ein obsiegendes Erkenntniß. Dieser Vor⸗ gang könnte die Besorgniß erregen, daß die Durchführung des Impfgesetzes durch die Behörden Uunmöglich werde, wenn man von Impfgegnern ausgestellte Zeugnisse als gleichwerthig mit denen anderer Aerzte anerkennt. Es ergiebt sich indessen us den An⸗ führungen in den Erkenntnißgründen der zweiten Instanz bei oben beschriebenem Falle die Auffassung, daß die Unterlassung des im 5§. 10 des Impfgesetzes vorgeschriebenen Nachweises und die Ünterlassung der polizeilich angeordneten Vorführung vor den Impfarzt (8. 2 a. a. O.) keineswegs gleichartig sind, und daß der letzteren nicht mit den Strafen des S. 14 a. a. O,, soudern nur mit der Androhung von Zwangsmitteln aus §. 132 des Landesverwaltungsgesetzes entgegengewirkt werden darf. Eg engt wird sich einer den Zwecken des Impfgesetzes zuwiderlaufenden, in der Sachlage nicht begründeten Befreiung von der Impspflicht erfolgreich entgegentreten lassen, wenn in allen der Polizeibehörde „zweifelhaft“ erscheinenden Fällen des §. Za. a. GO. — als welche auch solche Fälle, in denen ärztliche Bescheinigungen beigebracht werden, unter besonderen Um⸗ ständen ohne Frage werden angesehen werden können m dem Vater, Vormund z. des zu impfenden Kindes die Vorführung desselben vor den Impfarzt binnen einer bestimmten Frist zur Vermeidung einer Exekutivstrafe bis zu 60 c (im Falle fort— gesetzter Weigerung auch zur Vermeidung zwangs weiser Vor⸗ führung) aufgegeben und die Entscheidung des Impfarztes ab⸗ gewartet, bis zu derselben aber jedes Zeugniß eines appro— birten Arztes als formell ausreichend für den oben gedachten Nachweis angesehen wird. Demgemäß sind diejenigen Be⸗ hörden, denen die Kontrole der impfpflichtigen Kinder. obliegt, für etwa vorkommende, dem hier behandelten gleichartige Fälle mit Anweisung versehen worden.
Heute feiert in stiller Zurückgezogenheit der Vor steher des Centralbureaus im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-Angelegenheiten, Geheime Rechnungs-⸗-Rath Otto Lauer sein fünfzigjähriges Dienstjubiläum . Es ist ein Leben reich an Mühe und Arbeit, an Erfolgen 1nd Aus⸗ zeichnungen, auf welcheg der Jubilar an diesem Ehrentage zurlcckblickt. Geboren den 30. Dezember 1821 und vor⸗ gebildet auf der, Realschule zu Potsdam, welche er mit dem Zeugniß der Reife verließ, trat er am 1. November 1840 mit ministerieller Genehmigung als Civil-Supernumerar bei dem Landrathsamt des Nieder⸗ barnimschen Kreises ein, arbeitete alsdann mehrere Jahre hin⸗ durch bei der Regierung zu Potsdam sowie bei dem Kon⸗ sistorium, und, dem Previnzial-Schulkollegium in Berlin und gehört seit 1860 dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-Angelegenheiten an.
Nachdem er hier in verschiedenen Stellungen theils im Sekretariat, theils als Vorsteher der Geheimen Kanzlei und als Vorsteher der Geheimen Registratur thätig gewesen ist, bekleidet er seit 1578 sein jetziges Amt als Vorsteher des Centralbureaus.
An welche Stelle er auch berufen wurde, überall hat er sich als ein hervorragend tüchtiger Beamter von großer Pflichttreue, umfassender Sachkenntniß und unermüdlichem Fleiß bewährt. Im Jahre 1877 ist er mit dem Charakter als Geheimer Rechnungs⸗-Rath Allerhöchst begnadigt worden. Seit 1851. besitzt er den Königlichen Kronen-Orden dritter glasse, seit 18335 den Rothen Abler⸗-Orden dritter Klasse mit der Schleife, seit 1338 das Ritterkreuz des Königlichen Haus— Ordens von Hohenzollern. Außerdem befindet er sich im Besitz der Hohenzollernschen Denkmünze für Kom⸗ battanten, der Landwehr-Dienstauszeichnung und des Erinnerungs-Kreuzes 1866 für Nichtkombattanten. Aus der Landwehr ist er im Jahre 1867 mit dem Charakter als Hauptmann und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform verabschiedet worden. ;
Im Innersten abgewandt von allem hohlen Schein und aller Unlauterkeit, unentwegt auf die idealen Ziele seines Berufs gerichtet, streng und von unerschrockener Wa hrhaftig⸗
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keit gegen sich und gegen Andere und voll von reinem Wohl⸗ wollen gegen die, welche er seiner Fürsorge überwiesen sah, hat er sein Leben und seine ganze Kraft an seinen Beruf gesetzt und sich im treuen Dienste das Vertrauen seiner Vor⸗ 3 und die Verehrung weiter Kreise in seltenem Maße erworben.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Kaiserliche Unter⸗ Staatssekretär von Schraut ist nach Straßburg abgereist.
Der General⸗Lieutenant von Lindequist, bisher Com— mandeur der 21. Division, welcher unter Ernennung zum General⸗Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers und Königs nach Württemberg Behufs Uebernahme des Kom⸗ mandos der 25. Division kommandirt worden, ist zur Ab⸗ stattung persönlicher Meldung hier eingetroffen.
Der Commandeur der Garde⸗Kavallerie⸗Division, General—⸗ Lieutenant Edler von der Planitz, ist von Urlaub hierher zurückgekehrt. .
Der Chef. der Marinestation der Ostsee, Vize-Admiral Knorr, ist mit Urlaub von Kiel hier angekommen.
Der Königlich bayerische Militärbevollmächtigte hierselbst, Aberst Ritter vom Haag, hat sich auf einige Tage nach München begeben.
Die zur Feier des Geburtstages des General-Feldmarschalls Grafen von Moltke hier eingetroffene Deputation des unga— rischen Infanzerie Regiments Graf von Moltke Nr. 71 hat Berlin wieder verlassen.
Schles mig, 30. Oktober. Der Königliche Regierungs—⸗ Pr äsident hat unter dem 19. d. M. an sämmtliche Landraͤthe der Provinz und die Landrathsämter der Stadtkeeise Altona, Kiel, Flensburg folgende Rundverfügung erlassen:
»Im Verlage von Fr. Puvogel in Wandebek ist ein von dem Stadtrath Stieber dortselbst verfaßtes Plakat erschienen, welches die wichtigsten Bestimmungen des Invaliditäte. und Alters versicherungs⸗ gesetzes vom 22 Juni 1889 in übersichtlicher, knapper und gemein⸗ verfsändlicher Fassung enthält und zum Anheften und Auf⸗ hängen, in Fabriken und an öffentlichen Orten, sowie zur Vertheilung an die Arbeiter sehr geeignet it, e nr die Durchführung und Wirkung der Invaliditätz- und Altersversiche⸗ rung von wesentlicher Bedeutung ist, daß die Woblthaten derfel ben möglichst bald den betheiligten Kreisen zum Bewußtsein gelangen und eine möglichst weitgehende Verbreitung des Stieber'schen Plakats die Kenntniß des Wesens und Inhalts des Gesetzes nicht unerheblich för⸗ dern dürfte, gebe ich Ew. Hochwohlgeboren anheim, die Anschaffung des Plakat in einer entsprechenden Anzahl von Exemplaren den nach⸗ geordneten Bebörden und durch diese den Vorständen von Fabriken und größeren Betriebsstätten zu empfehlen. Der Preis des Plakats beträgt für 1 Exemplar 15 3, für 10 2 80 und für 100 — 6 0ς
Münster, 31. Oktober. Der Provinzial⸗Landtag prüfte und dechargirte, wie die „Köln. Ztg.“ berichtet, gest ern eine Reihe von Rechnungen und nahm sodann Kenntniß von dem durch den Provinzial-Ausschuß erstatteten Bericht über die Ergebnisse der Provinzialverwaltung für das Etats jahr 1889/90. Der nächste Punkt betraf die Regulirung des Emscher⸗ flusses. Der Provinzial⸗Lnandtag hat bereits im Jahre 1887 zur Regulirung eines Theils der Emscher 30 666 „S6 bewilligt. Gestern lag ein Antrag des Regierungs⸗Präsidenten von Düssel⸗ dorf vor, für diesen Zweck einen erneuten Beitrag von rund 18 000 66 zu leisten. An den Antrag schloß sich eine längere Debatte zwischen den Vertretern der Landwirthschaft einerfeits und der Industrie andererseits; auch der Ober⸗Präsident Studt ergriff das Wort in dieser Angelegenheit. Schließlich wies der Landtag die Vorlage an den Provinzial⸗Ausschuß zurück, um erstens die rheinischen Beiträge, zweitens die Bei⸗ träge des Staats festzustellen; drittens auf die höchst⸗ möglichen Beiträge der betheiligten Zechen zu halten; viertens die Unterhaltungepflicht zu sichern. Von dem Vorsitzenden des Fischerei-Vereins für die Provinz Westfalen, Herrn Ehren-Amtmann von Dücker zu Menden, war unter PVorlegung eines Gesetzentwurfs ein Antrag eingegangen, betreffend die BVeschränkung der Ausübung der Fischerei in nicht schifbaren Flüssen. Der Landtag ließ sich auf eine Spezialberathung des Gesetzentwurfs nicht ein und ging zur Tagesordnung über. Eine Vorlage, betreffend die Erhöhung des Grundkapitals und die Abänderung des Reglements für die westfälische Wittwen⸗ und Waisen⸗ kasse, wurde ohne. Debatte genehmigt. In seiner heutigen Sitzung wählte der Provinzial ⸗ Landtag die Ober-Beamten für die „Versicherungsanstalt Westfalen“. Landeshauptmann Overweg wurde Vorfitzender, Landesrath Kettner (Münster) erstes, Gerichts⸗-Assessor Althoff (Schwerte) zweites Horstandsmitglieb, Zum Lanbesrath wurbe der Amts? richter Böse (Brilon) gewählt. Der Landtag wurde darauf durch den Königlichen Kommissar, Ober⸗Präsidenten Studt, in herkömmlicher Weise mittelst folgender Ansprache geschlossen:
. Dochgeehrte Herren!
Sie slehen am Schlusse einer kurzen, aber inhaltsreichen Tagung. Durch zie hon Ihnen vollsogene Wahl der Vorstands mitglieder für, die westfälische Versicherunge-Anfialt ist die Durchführung des KReichtgesetzes über die Inbaliditäts., und Altersbersicherung um einen bedeutsamen Schritt ihrem Ziele näher gerückt wolden
Ihre Beschlüsse über die beabfichtigte Errichtung einer vierten Irrenanstalt, über die Umwandelung der Provinzial ⸗ Pflegeanstalt zu Gefeke in ein Landarmen und Krankenhaus, sowie üßer die Äbände⸗ rung des Reglements der Wittwen und Waisenversorgungs⸗Kasse für . ö ,,, i dem hervorgetretenen Bedürfnisse entgegen und werden die befsere Erreich d der bezeichneten Anstalten sichern. fert Krteichng der ö
Ihre Fürsorge für die dem technischen Unterrichte der Metall- arbeiter dienende Anstalt und ebenso für die wohlthätige Einrichtung der Natural, Verpflegungeslationen haben Sie durch Bewilligungen aus Provinzialmitteln in ausgieblger Weise bethaͤtigt.
Indem Sie mit vollster Cinmüthigkeit dem von dem Provinzial⸗ Ausschuss. Ihnen vorgelegten Plane über die Ausführung eines Provinzial⸗Denkmals an der Porta Westfalica für des Hochseligen Kaisers und Königs. Wilhelm's des Ersten Majestät Ihre Billigung ertheilten, haben Sie wiederum einen glänzenden Bewels der Eintracht und echt vaterländischen Gesinnung gegeben, von welchen Ihre Berathungen allezeit beseelt gewesen sind.
Sie dürsen nunmehr, hochgeehrte Herren, mit dem Bewußtsein, daß Sie durch Ihre pflichttreue Arbeit zur Förderung des Wohles der Provinz und zur Weiterentwickelung der bewährten Einrichtungen der provinziellen Selbstverwaltung nach besten Kräften beigetragen haben, in Ihre Heimath zurückkehren. .
Auf Allerhöchsten Befehl erkläre ich den 32. Westfälischen Provinzial / Landtag für geschlossen.
Nach dieser Ansprache ergriff der Vorsitzende des Provinzial⸗ Landtages, Landrath von Oheimb, das Wort und brachte zum Schlusse ein dreifaches Hoch auf Se. Majestät den
Kaiser und König aus,
in welches die Mitglieder des Provinzial⸗Landtages lebhaft e .
instimmten.
München, 31. Oktober. Prinz⸗Regent kommend, in Begleitun Adelgunde von Mod
Wie die „Allgem. Ztg.“, das „Fremdenblatt“ liche Hoheit der Prinz⸗ Minister des Innern über die Vertheuerung der Flei erklärte sein vollständiges Einverstä des Minister⸗Kollegiums sowie n thunlichsten Milderung der Maßnahmen.
gliche Hoheit . von Berchtesgaden g seiner Schwester, der Herzogin hier eingetroffen.
die „Neuesten Nachrichten“ und ließ sich Se. König⸗ ute Mittag von dem é Fei litz sch Vortrag schpreise halten und ndniß mit den Anschauungen nit den von demselben zur hohen Fleischpreise getroffenen
gleichlautend melden, Regent he Freiherrn vo
Württemberg.
Stuttgart, 31. Oktober.
ist, wie der „St.⸗A. f. W.“ kommend, wieder hier eing Königlichen Residenzschl den Winter
Se. Majestät der König meldet, heute, von Bebenhausen ; Se. Majestät hat im osse Wohnung genommen und wird hier zubringen.
Die Kommiss die Vorlage über die berathen, erst nächste Woche die Ausgabe des Kommissions Monats zu erwarten steht.
ion der Abgeordnetenkammer hat form heute zu Ende Kammer vorzulegenden Anträge Lesung feststellen, sodaß berichts im Laufe des nächsten
. Verwaltungsre wird aber ihre der in einer zweiten
Karlsruhe, 30. Oktober. der „Karlsr. Htg.“ zufolge, Großherzog . den Prinzen welcher seit einigen T nahm mit seinem Gefolge Großherzoglichen Herrschaften Durchlaucht die Prinzesf Geheime Regierungs⸗g
Gestern Abend empfingen, „Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzogin Se. Königliche Alexander von Preußen, Baden⸗Baden weilt. Abendtafel bei Theil, zu welcher auch Ihre in Amélie zu Fürstenberg sowie der tath Richard eingeladen waren.
Der Prinz
Darmstadt, 1. November. Prinz Heinrich von Preußen is heute Vormittag zum Besuche hier eingetroffen.
Se. Königliche Hoheit der t, wie „W. T. B.“ meldet, der Großherzoglichen Familie
Sachsen⸗Meiningen. 30. Oktober.
In der gestrigen Sitzung eine Interpellation wegen des Wallendorf —Propstzella zur Renier ie der „Weim' Sta.“ ne— iegierung war, wie der „Weim. Ztg.“ ge
Meiningen, des Landtages gelangte eine Eisenbahnprojektes Berathung. Die schrieben Verhandlung
hat, wie der
noch mehr — sich zerschlagen haben. ch an Preußen
Regierungs⸗Kommissar erklärte, die Regierung si weil die projektirte Linie in die preußische Staats⸗ Gera = ECichicht Stockheim preußische Interessengebiet berühre. Vor wenigen Tagen hat nun die preußische Regierung hier erklären lassen, daß sie bereit sei, der Sache näher zu treten und den Ab— schluß eines Staatsvertrages anzubahnen.
gewendet,
Oesterreich⸗Ungarn.
Se. Majestät der Kaiser und König empfing, laut Meldung des „W. T. B.“, gestern den neuen dänischen Gesandten von Löwenörn in befonderer Audienz und nahm dessen Akkreditive entgegen.
deutschen Böhmischen Landtage erklärte, dem eine definitive Entschließung Betreffs der Beschickung der Landes-Ausstellung erst zu einem späteren Zeitpunkt ab⸗ geben zu wollen, da die von dem Aktions Comité der Aus— stellung beschlossene Erstreckung des Anmeldetermins bis zum 30. November es ermöglicht, das an welchem in der
1. November.
Abgeordneten „Prag. Abdbl.“ zu⸗
Votum zu einem abzugeben, Ausgleichsfrage ein klares Urtheil möglich sei.
Die russischen Panzerkreuzer „Wladimir Monomack“ und „Damjaty Azowa“ sind gestern Mittag in Triest eingetroffen.
Der überwiegende Theil der Budapester Presse widmet, wie der „Prag. Ztg.“ geschrieben wird, dem aus dem Amte scheidenden Minister Freiherrn von Orczy sehr sympathische Worte für seine dem Staat geleisteten . gouvernementale i oppositionelle Presse begrüßt den Eintritt des Sektionschefs von Szögysny in das Kabinet als hochwichtig für dasselbe und allseitig wird die Erwartung ausgesprochen, daß Hr. von Szögysny seinen großen Einfluß, seine Geschäftskenntniß und seine Beliebtheit auch in seiner neuen Stellung zu Gunsten Ungarns geltend machen werde. einer der „Pol. Corr.“ aus Belgrad unter dem 30. d. M. zugegangenen Nachricht, hat die serbische Regierung bisher in Betreff des 1. Novembers, an welchem bekanntlich die Beschränkung der Ausfuhr serbischer Schweine Vexeinbarun⸗ gen aufzuhören hätte, noch keine endgültige Entschei⸗ Es erscheint keineswegs ausgeschlossen, daß die serbische Regierung mit Rüchsicht auf die Platzverhält⸗ Steinbruch die ꝛ— n schränkungen durch einige Tage fortbestehen lassen wird.
Großbritannien und Irland.
In Liverpool eröffnete am 29. v. M. der Herzog und Avondale das Die Stadt war aus diesem Anlaß auf das Festlichste geschmückt. Der Prinz wurde üherall enthusiastisch begrüßt und ihm im Stadtrhause vom Bürgermeister eine Adresse in einem prächtig ciselirten goldenen Kästchen überreicht.
am Mittwoch Abend
und anerkennende
Ungarn gemäß der Budapester
dung getroffen. vereinbarten
Clarence Königliche
Krankenhaus.
von Paris nach Montreal (Canada) zurück. O telegraphirte
Ihrer Majestät Genugthuunng über den Empfang aus, der ihm Seitens der französischen Unterthanen Ihrer Majestät in Canada zu Theil geworden, die unter der britischen Flagge alle Freiheiten der modernen Eivilisation genössen.
Der Graf von Quebec Aufenthalts
Königin Victoria
J. Abends erhielt der
Graf eine Antwort, worin die Königin ihre Befriedigung über den ihm bereiteten freundschaftlichen Empfang äußert, welchen Ihre Majestät als einen weitern Beleg der Loyalität der Canadier gegen ihre Fürstin ansehe.
Die gesetzgebende Versammlung der Kolonie Victoria (Australien) hat, nach einem Neuter'schen Telegramm aus Melbourne, der Regierung ein Mißtrauensvotum er— theilt. Das von Gillies gebildete Ministerium hat infolge dessen demi ss ignirt. Die Ursache der Niederlage der Ri gierung ist der Abfall einer Anzahl von Arbeiterdeputirten, welche von den Leitern des Strikes beeinflußt waren.
Rußland und Polen.
Die Jahresfeier der Errettung der Kaiser⸗ lichen Familie wurde am 29. Oktober in St. Petersburg, Moskau und anderen Städten des Reichs feierlichst begangen.
„Die Nachrichten über die beabsichtigte Auflösung der Militärbezirke, an deren Stelle schon in Friedenszeiten eine Nord⸗, West⸗ und Südarmee gebildet werden sollten, werden sich, wie man der „Köln. Ztg.“ aus St. Petersburg schreiht, nicht bestätigen. Ebenso bezeichnet die „Köln. Ztg.“ es als irrig, wenn der augenblickliche Aufenthalt des Generalstabs⸗Ehefs, Generals Obrutschew, in Frankreich mit Verhandlungen über ein russischfranzösischts Bündniß und dergleichen in Verbindung gebracht werde. Er sei an eine Französin verheirathet und bringe alljährlich im Spät⸗ herbst einige Wochen auf deren Gütern 2 „Im nächsten Jahre soll nunmehr mit dem Bau der sibirischen Bahn begonnen werden Bis jetzt ist es der „Magdeb. Ztg.“ zufolge freilich noch unbestimmt, welche Thei zuerst in Angriff genommen werden. Das Fin M inisterium hat sich dahin ausg aß nur die Strecke Tomsk-⸗Irkutsk (ca. baut werden, weil das Gebiet, durch da gehen würde, an Verbindungswegen Hier liegt auch das Hauptgebiet der rischen industrie, die für Rußland von großer Bedeutung ist. seits wird darauf hingewiesen, daß, wenn nickt auch die Strecke Slatonst Tomsk oder Tjumen⸗ werde, die Eisenbahn Tomsk-Irkulsk, da ihr der di
schluß an das europäische Bahnnetz hl
Nutzen bringen dürfte, und der Betrisb si
gestalten müßte. Die Bahn? ;
dem durch ein sehr kultur
Im Kriegs⸗Ministerium ;
daß gleichzeitig auch an der Ostseite von ;
Bahnbau in Angriff genommen werde. Das erforderten nicht nur strategische Zwecke, sondern n im Hin⸗ blick auf die sehr nothwendige Kolonisation jenes Ostgebiet? sei dort ein Bahnbau sehr wünschens—⸗ werth. Gegenwärtig finden nun vorläufige Verhand⸗ lungen zwischen den Ministerien statt, um über die sofort in Angriff zu nehmenden Strecken eine Einigung herbeizu⸗ führen, worauf im Dezember die Sache im Ministercomitè zur Verhandlung und zur endgültigen Entscheidung kommen wird. Ueber die Mittel, mit denen die Bahn gebaut werden soll — die ganze sibirische Bahn umfaßt eine Strecke von 1500 Werst und die Kosten werden auf 340 Millionen Rubel geschätzt — verlautet noch nichts.
Die „St. Petersb. Zig.“ schreibt:
Das hrasilianische Auswanderungsfieber hat in unseren westlichen Grenzgebieten fast den Charakter einer Landplage angenommen. Wie groß das Uebel ist, läßt sich beispielsweise daraus ermessen, daß, wie die in Petrokow erscheinende Wochenschrift Tydzien“ berichtet, die Behörden des einen Kreises Tschenstochau allein 1200 Auswanderungslustige aufgehalten und in ihre heimathlichen Dörfer zurückbefördert haben. Die polnische Presse verfolgt die Sache nun= mehr mit gebührendem Ernste und läßt es an Aufklärungen und Ab⸗ mahnungen nicht fehlen, dieselben dringen aber kaum bis zu dem un⸗ wissenden, leicht zu bethörenden polnischen Bauern, der gerade die ge⸗ suchteste Waare für die Auswanderungtzagenten bildet, die offenbar längs unserer Grenze an verschiedenen Stellen ihre Werbebureaus auf⸗ geschlagen haben.
Wie „W. T. B.“ aus Warschau meldet, dauert die Aus—⸗ wanderung nach Brasilien trotz der Warnungen der Behörden fort. Unlängst wollte eine Anzahl Auswanderer im Gouverne⸗ ment Kalisch den Uebergang über die Grenze erzwingen. Die Grenzwache hielt 270 Personen zurück, während etwa 100 Per⸗ sonen über die Grenze entkamen.
Italien.
Wie die „Agenzia Stefani“ erfährt, wird der Kronprinz von Italien gelegentlich seines 21. Geburtstages (11. No⸗ vember) zum Obersten der Infanterie befördert werden.
Kronprinz Constantin von Griechenland und Gemahlin sind gestern Abenb auf der Fahrt von Athen nach Berlin in Brindisi eingetroffen und setzten heute früh die Reise fort.
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Portugal.
Briefliche Berichte des Hann. Cour.“ aus Lissabon kon⸗ statiren die immer fortschreitende Beru higung der inneren Lage Portugals. Es seien in der letzten Zeit keinerlei antidynastische Kundgebungen vorgekommen und auch die stürmische Erregung, welche vor Kurzem neuerdings gegen England entstanden war, habe sich wieder gelegt. Die parla⸗ mentarische Lage habe gleichfalls einen freundlicheren Charakter üangenommen.
Schweiz. Ueber die Vorgänge bei den Nationalraths⸗ wahlen in Freiburg schreibt der Berner Bund“:
Gemäß dem Bundesgesetz, betreffend eidgensfsische Wahlen und Abslimmungen, haben die Kantonsregierungen die Ergebnisse der Na= tionalrathswahlen zu veröffentlichen, und es können vom Tage der Bekanntmachung an innerhalb einer Frist von sechs Tagen bei der Regierung zu Händen der Bundesbehörden Einsprachen gegen die Gültigkeit einer Wahl erhoben werden. Da diese Veroffentlichung Seitens der Regierung von Freiburg noch nicht stattgefunden, hat der von den Liberalen in Aussicht gestelste Rekurs dem Bundesrath noch nicht eingereicht werden können. Bekanntlich hat der Nationalrath über derartige Kassattonsgefuche zu entscheiden.
Insowelt bei den Nationalrathswahlen in Freiburg das Bundes strafrecht übertreten worden ist, tritt die Strafverfolgung nur ein Kraft einer vorläufigen Entsckeidung des Bundesraths, weil es sich um politische Delitte handelt. Wenn der Bundegeath im vorliegenden Falle die Strafverfolgung beschließt, so dürfte er auch unzweifel-⸗ haft das eidgenössische Prozeßverfahren eintreten lassen. Die Schuldigen den freiburgischen Gerichten zur Aburtheilung zuzuweisen, wäre bei den bekannten freiburgischen Justizzuständen nicht angezeigt; nur die eidgenössische Justiz bietet dafür Gewähr, daß nachgewiesene Vergehen in unparteiischer Weise zur gerichtlichen Beurtheilung und Bestrafung gelangen. h
Im Kanton Zürich muß wegen der nach dem Gesetze unrichtigen Berechnung der absoluten Majorität die Revision