scheint, die gleichartige Entwickelung beider Arten des Schutzes auf
dem Gebiet der Rechtsrerfolgung zu sichern.
u 8.
Sowohl für die mit den Eint traute Behörde, als auch für Dritte, recht zur Geltung zu bringen ist standes als die zur Inanspruchn Des Nachweises, melder selbst herrühre,
Rechts streitigkeiten.
des Entwurfs mit de Erwägungen, welche Erfordernisse des Nachwei nach der Art der hier eins auf den Gebrauchsmusters diese Grundsä hat, daß die
chutzrecht derart in die Interessensphäre Anderer ein⸗ g der Eintragung sich ergiebt. chutz der das wirthschaftliche enden Erfindungen mehr Rach—⸗ für die hier zu täglichen gewerblichen Lebens war der Entwurf von den Amerika geltenden Bestimmungen en auf Musterpatente die Gesuche um Gewährung eines Gesetz vom 25. August isg3 giebt dem kung die Befugniß, die
genommene S greift, daß ein Würde diese Gestaltu Leben in tiefgreifender theile als Vortheile erzeu schützenden kurzlebigeren wohl am Platze. für die Vereinigten ab, nach welchen d rüfung unterliegen, uch das großbritannische Comptroller ohne Einschrän legten Musters zu versagen. diese Vorschriften nicht zur Folge, Prüfung der Gesuche vorgenommen w Es soll also dem Patentamt keinerlei ob das angemeldete Modell al oder Gebrauchsgegenständen Modells oder die Vorrichtun ob durch diese, oder Gebrauchszwecke oder etwa le und ob schließlich der nständen sonstiger
ßert, daß nicht nur für solche Neuerungen ar 4 . ießt, sondern auch für solche Arbeits- oder deren kechnischer und wirthschaftlicher Werth die Berechtigung oder das Bedürfniß des Patentschutzes zweifelhaft erscheinen läßt, der Gebrauch smusterschutz in Anspruch
ein Nachtheil nicht zu erblicken sein. ö . der unter den Entwurf fallenden Grupre
kodellen ist der in der Literatur und Praxis eingebürgerte Aus— druck Gebrauchsmuster beibehalten worden, obwohl die engere Be—⸗ welche das Gesetz vom 11. Januar 1876 dem Worte Muster beilegt, hier nicht zutrifft. . .
Der Begriff der Neuheit ist im Allgemeinen ebenso, wie im Patentgeseßz festgestellt korden (Abs. 2). E diesem Begriff, daß die Abweichung von bereits beka oder Vorrichtungen eine selbständige ei erscheint die Hinzufügung des Wort
Beschreibung . . Weise stattgefunden hat, daß daraus ohne Zuhülfenabme eines weite⸗ ren, selbständigen Gedankens die Eigenschaften des Modells erkannt werden können. Darüber, ob letzteres der Fall ist, wird der Richter zu entscheiden haben; der ausdrücklichen Hervorhebung, wenn die der gemerblichen Welt verständigen die Benutzung des umsoweniger, als die
in der Regel ohne be
Regelung sich dahin äu
deren Beschaffenheit die Bedürfniß zur Beseitigun für den S
ise beeinfluss
Erscheinungen des Insoweit weicht z Staaten von ie Anmeldung
es unbedingt aus-
rauchsgegenstände, ö ragungen in die Musterrolle be⸗
gegenüber welchen das Schutz- erscheint der Anmelder des Gegen= ahme des Schutzes berechtigte Person. daß die schutzbedürftige Neuerung von dem An⸗ Gelegenheit der Eintragung sich knüpfenden In dieser Beziehung stimmen die Vorschriften ü Grundsätzen des Patentgesetzes überein, da die dazu führten, bei der Patenterth ses der geistigen Urheberschaft abzusehen, chlagenden gewerblichen Verhältniffe auch Es ist um so unbedenklicher, nachdem im Patentwesen sich älle mißbräuchlicher Benutzung von tionen, im Vergleich zu der Zahl der Pakentanmeldu trächtlich sind.
troffen werden. Anmeldung dem Ergebni Einwilligung entlehnt, so ist dem Erfteren die in Schutzes liegende Richtsverbesserung auf
zugekommen. Der dadurch verletzte Urheb fechtung der Eintragung erbalten, und zwar ; entwickelten dadurch ausüben machung des Schutzrechts durch den Eingetragenen den Nachweis der Ent⸗ wendung entgegenstellt, als auch dadurch, Unrecht erfolgten Eintragung verlangt. die Entwendung nicht berufen, da erhältniß zwischen Urheber und Anmelder
. e sie dagegen genommen wird, so dürfte darin
den an die
Registrirung eines Indeß haben, soviel ersichtlich, daß eine eingehende materielle
eilung von dem Es liegt ohne Weiteres in ; nnten Gestaltungen genartige sein muß; demgemäß 8 „eigenthümlich“ nicht noth⸗ vorhanden,
Prüfung darüber zufallen, chutz zutreffen. von Arbeitsgeräthschaften ob die Gestaltung des g an demselben neu oder bereits be⸗ oder Vorrichtung diglich einem Schönheits⸗ Gegenstand der Anmeldung Anmeldungen oder Eintragungen Ferner wird auch nicht beabsich⸗ en, sich vor erfolgter Eintragung zu äußern, weil auch dadurch die Prüfungsverfahrens sich ergeben Aufgabe des Patentamts in der S. 2 niedergelegten ãußeren Erf Ist letzteres nicht der Fall im Wege des Benehmens mit dem An— Mängel herbeizuführen chiedenheiten hervortreten, fo würden die falls auf dem gemäß §. 14 des Entwurfs zum Austrag zu bringen sein Anforderungen, so hat sie d Durch die Bekanntmach und durch die unb Musterrolle und in die derselb von welchen die Modelle einen dargelegten Bedürfniß entspro die Geheimhaltung der Nach- oder eil die besonderen Verhältnisse, 1I. Januar 1876 ausnahmsweise schten Geheimhaltung geführt bab Im Uebrigen ist davon ausgegangen, daß einen seine Anmeldung beglaubigenden erhält, sondern daß auch jeder Dritte au Auszug erlangen kann. und die für die letzteren bei Ant und nicht in Verbindung mit der hebenden Gebühren sollen durch die lassende Ausführungsverordnung gere Eine Löschung der scheint nicht erforderlich, der Anmeldung das Kennjeichen für den Nur insoweit die u Frist durch eine Verzichtl eines Zusatzvermerkes zur Ei ist dem Interesse der Betheiligten in Aenderungen in sofern von augreiche g gestellt wird.
s ein solches e anzuwenden,
sich darstellt, fremden Konzep-
nicht mehr ngen, wenig be⸗
offenkundige
Fälle der letztgenannten Art Vorsorge ge⸗ Anmel der die wesentlichen Grundlagen feiner
zwecke gedient wird sse der Thätigkeit eines A
sich von den Gege in ausreichendem Maße unterscheidet.
tigt, der Industrie Gelegenheit zu biet der Anmeldungen über die letzteren Nothwendigkeit eines beschränkten Vielmehr erschöpft sich die Feststellung, ob die im der Anmeldung vorliegen. Sache des Patentamts sein,
melber eine Beseitigung der
nderen ohne dessen der Erlangung des einem rechtswidrigen Wege er muß daher die wird er nach
daß es genügt, zugänglichen Thatsachen einem Sach⸗ Modells ermöglichen, bedarf es hier durch das Gesetz zu schützenden Neuerungen sondere Sachkunde sich werden beurtheilen ; ordernisse bei ugniß sowohl n ausländischen Gesetze, welche s. . stimmen auch darin e Centralbehörde ge—⸗ atent ⸗ Anmeldungen zu⸗
Zu s. Die in der Einleitung erwähnte den Gebrauchs mustern einen Schutz gewähren, überein, daß sie zur Hinterlegungsstelle dieselb wählt haben, welche für die Annahme von P
seinerseits die Löschung der zu
Personen dagegen k die letztere lediglich das B
In der Aufstellung der Merkmale für die Entw stimmungen des Patentgesetz
elben nöthigen⸗ önnen sich au den Dienstwege
ig den formellen
Meinungẽvers zu bezeichnen Genügt aber die Anmeldur ie Eintragung zur unmittelbaren Folge. ung der Eintragungen im „Reichs-⸗An= Zulassung der Einficht in die en zu Grunde liegenden Anmeldun Bestandtheil bilden, wird dem zu Der Entwurf sieht davon ab, Modellen zu ge⸗ Musterschutz zu der an sich überhaupt en, hier nicht vorliegen. nicht nur der Anmelder Auszug aus der Musterrolle f seinen Antrag einen solchen erfahren bei Ertheilung der Auszüge die nicht von dem Anmelder Anmeldung gestellt sind, zu er— nach Maßgabe des §. 14 zu er—⸗ gelt werden,
Ablauf der Schutzfrist er⸗ intragung festgestellte Zeit Zeitpunkt des Ablaufs der Schutzfrist ver⸗ eistung verkürzt
Gesuch um Eintragung eines al of Patents, Das Gesuch muß das W
So ist in Großbritannien das Musters an den Comptroller Gener Trade Marks zu richten. und die Klasse von Waaren bezeichnen, erfolgen soll; beizufügen sind Zeichnung Darstellungen, Identifizirung Vereinigten kommissar gleichzeitig für die auf Musterpatente zuständig. Modell beizufügen; ausnahms graphien zugelassen. Mustern und Modellen bei dem Eidge liches Eigenthum. Dem Hinterle Musters oder Modells, offen oder verstegelt, oder Darstellung beizugeben.
Auch für die deutschen Verhältni die Bervollständigung des gewerbli der Aufgaben des Patentamts her rung der Gebrauchsmuster auf die zahlreichen zu vertheilen, welche das Gesetz vom 11. Ja Führung des Musterregisters die Verwandtschaft des Gebrauchsmuster r auch die Rück
endung hat der es angeschlossen Ausdruck gelangen sassen, ets der Gebrauchsmuster
Designs, and esen des Musters in welcher die Registrirung en, Photographien oder sonstige Comptroller
Entwurf sich an die Be und dahei nur diesenigen Unterschiede zum welche sich aus der Begrenzung des Gebi ina glich von selbst ergeben.
e en. . §. 1 dargelegt, erscheint es nicht ischen dem Gebiete der Erfindung Es ist demnach mit der und derselbe Gegenstand von einer Patentirung oder offen⸗ Anmeldung Anmeldung
Zu s.
Wie in den Erläuterungen zu thunlich, eine erschöpfende Grenze zw und dem des Gebrauchsmusters zu z Möglichkeit zu rechnen, daß ein S erregister und von einer anderen Seite zur Veröffentlichung
Abbildungen von Anmeldungen welche beim
Entgegennahme der der Regel ein
Der Anmeldung ist in weise werden Zeichnungen und erfolgt die Hinterlegung von nössischen Amte für gewerb⸗ ein Exemplar jedes eine photographische
sse erscheint es als das Zutreffende, chen Schutzes durch Erweiterung anstatt die Registri⸗ örtlichen Amtsstellen nuar 1876 mit der Hierfür spricht einerseits wesens mit dem Patent- sicht auf die Industrie, dem Gebrauchsmusterwesen erwesen nur ganz bestimmte Der gesammten Industrie muß deshalb hebliche Weiterungen und Kosten einen chutzes theilhaftigen Gegenstände zu erhalten Aenderungen schnellstens zu ichs⸗Anzeiger“ erfüllen den ion nicht; dagegen gewähren im Verein
nicht erwün Seite zum Must angemeldet wird. Insoweit dabei die Gegenstandes Gegenstand der anderen entgesetzes, §. 1 Absatz 2 bedarf es einer besonderen Anmeldern nicht. Patentertheilung, schutzrechts, und das zu das Vorhandensein der gung in die Musterrolle Patentgesetzes) 8 vorliegenden daß der eine
In der Schweiz
gungsgesuche ist
(8. 2 des des vorliegenden Entwurfs) sich darstellt,
Regelung des Verhältnisses zwischen den ver Hier fehlt es an den Voraussetzungen, fei es für die sei es für die Geltendmachung des Muster Unrecht ertheilte . materiellen Voraussetzungen erfolgte Eintra der Nichtigkeitsklage schung der Eintragung (5§. 4 de Ebenso ist für den Fall, Anmeldung entwendet dat, setzes und durch §. 5 des vorliegenden etroffen. — In allen Übrigen Fällen atentanmeldung und einer AÄnmeldung cchtfertigt, denselben Grundsatz an⸗ erhältniß zwischen mehreren Patent und ebenso zwischen mehreren Anmeldungen ch, bestimmt, d. b. derjenigen Anmeldung den Es bleibt also Prioritätsrecht zum
beizuführen, Eintragung nach da die in der E Patent oder kann durch Erhebun oder der Klage auf Entwurfs) beseitigt we Anmelder dem anderen die U durch die SS 3 und 10 des Patentge Entwurfs augreichende Vorsorgeng der Kollision zwischen einer P zur Musterrolle ist es offenba zuwenden, welcher das Rangv anmeldungen unter sich. zur Musterrolle unter si Vorzug zu geben, w nur die Frage übrig, in welcher Weise dieses Austrag zu bringen ist.
So förderlich es vielleicht sein könnte, wenn die ausschließliche Abgrenzung und Ausgestaltung des ö von Erfindung und Gebrauchsmuster liegenden Gediets zustände, so bedeutend sind die Schwierigkeiten, welche a Jedem Verfuch einer Kompetenzerweiterung Patentamt mit der Feststellung des Verba und Musterschutzrecht betraut, wei ) stellung es erfordert, die Gebrauchsmmster in den Kreis der behörd⸗ lichen Vorprüfung einbezogen werden J ) des Eintragungssystems wäre geeignet die. Vortheile, welche von der in Aussicht genemmenen Einfachben des Verfahrens erwartet werden, in Frage zu stellen. Es würde aisdann unvermeidlich sein, besondere
ĩ de Vorprüfung der Anmeldungen zur anstatt der als nothwendig er⸗
Schutzfrist enthält. rsprüngliche längert oder der Lauf der wird (5. 8), bedarf es gesehen hiervon daß die Vermerkung von Eingetragenen zu erfolgen hat, Seite ein da hingehender Antra von Licenzen ist für eine Aenderung im Sinne zu erachten.
andererseits abe welche in nahezu allen ihren Zweigen an interessirt ist, während das Geschmacksmust Industriegruppen berührt. daran gelegen sein, ohne er Ueberblick über die des S sowie die auf diesem Geb erfahren. Die Bekanntmachungen im Re Zweck einer solchen vollständigen Informat die durch den Entwurf vorgesehene Patentrolle und die Unterl ein erschöpfendes Bild von hier in Frage kommenden Neuerungen. Die Bedenken, welche rung seines Geschäftskreise Vortheile einer derartigen Gebrauchsmusterschutz die Neuerungen sich von dem Registrirungs verfahren zuwer lastung der Behörde ein. es der Einrichtung besondere lungen nicht, und auch die der Einfachheit der Thätigkelt v
Die Erfordernisse der Anmeldun das Nothwendigste beschraͤnkt. zutragenden Gegenstandes nur infoweit, Grundlage für die demnäc stige Geltend Unter diesem Gesichtspunkte Kraft eigenen Interesses ju erwägen, welche bervorgehoben werden müssen, damit b Vorhandensein einer Gegenstandes mit d ch genommen w bezüglich der Frage, meldung zur Darstell
dahin entgegen⸗ nterlagen der der Person des nd legitimirter Die bloße Ertheilung
iete vorgehenden dieser Vorschrift nicht
ie Wirkungen der Eintragung in die die Folgerungen, welche daraus sich elle Voraussetzung Die Geltendmachung daß die materiellen erkannt werden. c Nachweises einer vorprüfenden Behörde enthoben wird, Beweispflicht für jeden einzelnen Fall, in sein Schutzrecht Handlungen anderer Personen zum diesem Zweck die Beschreitung des? wächst nach Vorstehendem für den das Vorhandensein der materiellen Vo Demgemäß bestimmt der Eintragung als solche, sondern des §. 1 als Gebrauchsmuster si setzlichen Schutz begründet.
Auf der anderen Seite hat die That Gegenstandes in die Musterrolle immerhin stand dadurch ein vermehrtes Ansehen erhält welcher zur erschöpfenden Würdigung des Materials nicht im Stande ist, zunäch wird, daß der Gegenstand ein schutzberechtigter sei. kann schon die Eintragung an sich in die f Es muß deshalb ein
Diese Bestimmung regelt d Musterrolle und ergeben, daß die Eintragung ei für das Insleben
Musterrolle agen zu den Eintragungen in beide Rollen den zur gewerblichen Ausb
elche zeitlich früher erfolgt ist. eutung bestimmten ne lediglich form treten des Schutzes bildet.
dieses Schutzes im Einzelfalle hängt davon ab, Erfordernisse Eingetragene
dem Patentamte
für das Patentamt selbst aus der Erweite—⸗ auf der Grenze
8 entstehen, sind nicht so groß, daß sie die Vereinigung überwögen. Wird durch den Wirkung erzielt, daß eine Änzahl kleinerer Patentprüfungsverfahren ab= ndet, so tritt im Gegentheil eine Ent Behufs Führung der Mußsterrolle bedarf zu besetzender Abthei⸗ Registrirungsbeamten wird bei oraussichtlich gering bemessen werden
Würde das nisses zwischen Patent⸗ insoweit diese Fest⸗
welchem er dahingehenden entgegen rellen. den Rechten oder Ausdruck zu bringen.
Rechtsweges erforderlich, Eingetragenen die Verpflichtung, raussetzungen zu behaupten und Eingangssatz, daß nicht etwa die nur die Eintragung eines im Sinne ch darstellenden Gegenstandes den ge⸗
so müßten.
r, mit Mitgliedern 9 Eine solche Durchbrechung
den Entwurf auf Beschreibung des ein—⸗ als dadurch eine ausreichende machung des Schutzes geboten
g werden durch Es bedarf der EGinrichtungen für eine beschrs Musterrolle zu schaffen und Torn nothmt kannten Entlastung, eine (deren Umfange nach nicht im Voraus zu übersehende Mehrbelastung des Patentamts herbeizuführen.
die Kollisionen
sache der Eintragung eines zur Folge, daß der Gegen⸗ und daß bei Demjenigen, gesammten einschlagenden ung hervorgerufen i. Auf diese Weise Interessen Dritter störend auf welchem ng der letzteren Rechnung, in⸗
zwischen Patent ⸗ und nenden g fh ö die 1 der Patetztrechte unter üch, ergiebt sich aus dem System des deutschen ar, Vieses System nöthigt nur zur Aufstellung des Grundsatzes, daß die Beschlußfassungen über Ertheilung
Nothwendigker
Merkmale im Einzelnen Musterschutzrecht in
Rechtsverfolgung das tät des eingetragenen welchen der Schutz in Das elbe gilt bei der An⸗ Nur die Thatsachen, daß tzterem vorhandene, dem e neue Gestaltung oder Vor— Einreichung einer Nach oder Voraussetzungen der Ein⸗ esen, die mit den Eintra⸗ igt sein. solche Anforderungen an die welche zur Sicherung, Erleichte⸗ des Geschäftsganges nothwendig
Neuerung und die Identi st die Mein em Gegenstande, erden soll, außer Zwe in welcher Form das Modell felbs ung zu kringen ist.
das einzutragende Modell und die an le Arbeits oder Gebrauchszweck dienend richtung bezeichnet wird, sowie daß die Abbildung des Modells erfolgt, gelten tragung. Danehen soll, wie im Patentw ungen befaßte Behörde ermächt orm der Anmeldungen zu st rung und einheitlichen Gestaltung
. . 6 ö eurtheilung ihres Jahalts Beobachtung der rechnen kann, s gestellten Geb Es erscheint
Patentwesens nicht
Weg eröffnet werden ung Benachtheiligten die Beseitizu Der Entwurf trã dem er für den Fall, daß es a gesetzlichen Schutz mangelt, für zulässig Löschungsklage erhebt,
deren Interesses an der Interesse des fugniß haben welcher dur m wird, im Wege der Klage entgegenzutreten
gerichteten Antrage der Klage rechtskräftig Eingetragene anzuhalten, die Löschun
haben, wie dieses Patent zu sonstigen, von derselben Behörde er⸗ theilten Mientrechten sich verhält. anderartigen punkten aus zu beurtheilen, w obne Juanspruchnahme Nennung des patentirten Gegenstandes Grell zwischen Patentrecht und NMechtswege zugewiesen werden, w über Patentverletzungen im Allge das aus §. 5 AÄbs. 1 des Patentge Erfindungsbesitzers anheimfallen.
dem durch die Eintra möglich w . Dagegen sind die Wirkungen des von denselben Gesichts⸗
ie seine Wirkungen in Bezug auf eine entgegenstehenden Rechts
und es kann deshalb der Musterschutzrecht ebensowohl dem ie dem letzteren die Streitigkeiten meinen und beispielsweise auch über
setzes sich ergebende Recht des
Da der Patentschutz und der Schutz von Gebrauchsmustern eine zern, so braucht eine Kollision zwischen daß das eine Recht das andere völlig hat nur die Ausübung des nachstehenden Rechts u ruhen, innerhalb deren das bessere Recht in findet. Solange letzteres der Fall ist, kommen die Anmeldung weder gegenüber dem In- den Rechts, noch gegenüber Dritten zur Geltung.
66 S. 6, des Patentgesetzes, so ist auch hier ausdrädlich ch den gesetzlichen Schutz begründete sei es zum Theil auf Leaders, Das Inglebentreten des Rechts wird darch demgemäß hängt auch die llebertta raren hatsache der geschehenen Eintragun gt, so wird das Recht als in demjenige⸗ in welchem die Anmeldung statt ae fanden 1 des Entwurfs); es sind also auch echts veränderungen wirksam, Anmeldung und demjenigen der Sin⸗
spruch auf Löschung der Eintragung richtet sich nach 8. 4 dessen Name in der Rolle verzeichnet ist; ung dieses Anspruchs Rechts veränderungen gang und dergleichen) nur in soweit sie in der Rolle vermerkt sind (58. 3
gt dieser Nothwendigkeit n materiellen Voraussetzungen für den schung der Eintragung welcher eine solche chweis seines beson⸗ vielmehr muß im
eine Klage auf Lö war demjenigen,
die Verpflichtung zum Na Löschung nicht aufzuerlegen; gewerblichen Freiheit Jedermann die Be⸗ einem Eingriff in den gemeinfamen technisch ch eine materiell ungerechtfertigte Eintrag
Schutzes der gew
ung begründet Wird dem auf Läschung stattgegeben, soö it der g durch Verzichtleistunn au die Absatz 2 des Entwurfs) herbeinuführen zelnen Gegner des Eiagetragenen erstrittene für die Augemeinbeit. .
Außerdem entscheidet der 5. 4 Über das Verbdltniß der Rechte welche einen gang oder themlweise gleichartigen Gegenstand betreffen. Es wird in dleser Hinsicht derselbe s nach welchem sich das Rangverhältniß unter den Zeitpunkt der An deschästlichen Behandlung der adegen wird die Frage, ob und en Anmeldung mit demjenigen
Anmeldung nicht von der behördlichen abhängig ist, vielmehr der Anmelder bei die Eintragung Schutz jahre fest⸗ Anmeldung zusammenfallen. rtigt, als die Gebübr nicht nur des Modells
zeitlich verschiedene Wirkung äußern, beiden nicht dazu zu führen,
während der Zeit Wirksamkeit sich be n aus der späteren
einfachen äußeren Formen auf so darf die Zahlung der für die ersten ühr mit dem Zeitpunkte der dies umsomehr gerechtf den dem Eigenthümer dern auch die Kosten des Verfahrens
Eintragung (5. 8 erlangt der von einem ein Sieg eine Rechtswirkung gewährenden Schutz darste aus verschiedenen Anmeldungen, zu decken . — 1 J haber deg vorgehen Grundsatz aufgestellt, den Patentanmeldungen bestimmt. meldungen an sich kann nach der setzteren ein Zweifel nicht entsteben inwieweit der Gegenstand einer einer früheren Anmeldung sich deckt, und ob demnach das Recht aus der früheren Anmeldung daßslenlge aufhebt oder einschränkt, auf demselben Wege zum Austrag zu bringen sein, welcher einerseitg für die Geltendmachung des Schutzrechts und andererseils für die Beseitigung unbegründeter Eintragungen über Somit fallen Prioritätsstreitlgt Allein auch jeder Dritte tann sich darauf berufen, daß der spätereren Anmeldung durch die frühere An meldung der Boden entzogen sei, und es ist also Jedermann berechtigt, in solchem Falle die i ,. der auf Grund der späteren Anmeldung erfolgten Eintragung zu begehren.
a ier, ,., der Entwurf die Wirkungen des Schutzrechts in derselben Weise, wie etz der Entwurf einer Novelle zum Patent- bezüglich der Wirkungen der Patentertheilung vorsieht. rage, wie weit die Ausschließung Anderer von der Benutzung des angemeldeten Gegenstandes sich erstreckt, ist im Einklang mit den atentgesetzes aufgestellten Vorschlägen behandelt prattischen Bedürfnisse in dieser Richtung auch, weil es dringend wünschenswerth er⸗
Zu F. 3. räthlich noch auch zulässig, welche für die Erlan f den Erwerb des Ge Nothwendigkeit einer wi Patentamt eine Arbeitsl noch mit der
Es ist weder
aussetzungen, festgestellt w
orden, daß das dur Vermsögensrecht, sei es im Ga übertragen werden kann. die Eintragung bedingt; des Rechts von der T die Eintragung erfol punkt entstanden bet
hat (5. 4 Absatz 1, §. 8
zwischen dem Zeitpunkte der tragung liegen.
Absatz 2 geg
der späteren Anmeldung
baupt vorgeschrieben ist. gkelten unter
die Zuständigkeit der Gerichte.
en denjenigen, es brauchen also bei Erheb (abgesehen von solchen durch Erb r ghia zu werden, als
8 . auer der Schutzfrist erscheint das in 5 aufgestellte System von kürzeren und bar, einerseits well die erhebliche Ver⸗ den Interessen der einzelnen Industriezweige,
ür die Bemessung der 3 esetze vom 11. Januar 187
für die Revision des — ; ; längeren Fristen nicht verwerih
worden, nicht nur, weil die völlig gleich sind, sondern
ptung des Vorhandensein d ob das den gefetzlichen V
e auf dem Gebiete des Geschmacksmusterschußzes zu Tage Pit nie . abwaltet, andrersits aber auch deshalb, well eö wegen der Konzentrirung aller Anmeldungen bei einer und derselben Behörde nothwendig ist, die Eintragungen thunlichst einfach und gleichmäßig zu gestalten und der ,. lichen Registrirung von Fristverlängerungen, wie auch . oschung von Eintragungen enge Grenzen zu ziehen. Im Uebrigen 6. geben die bei Handhabung des Gesetzes vom 11. Januar ö gesammelten Erfahrungen, daß auch dort bei der . über⸗· wiegenden Anzahl von Anmeldungen zum Musterregis er eine Schutzfrist von nur drei Jabren verlangt wird, und daß ö. für einen immerhin geringen Bruchtbeil der Eintragungen gestellten Verlängerungsanträge in der Regel eine Ausdehnung der Frist auf die Gefammtdauer von nicht mehr als 5 bis 6 Jahre bezwecken. ge. wird deshalb gerechtfertigt sein, in Anlehnung an die , n und die britische Gesetzgebung, von denen die erstere eine dreijãhr ge, die letztere eine e . Schutzfrist festsetzt, die Dauer von vorn- herein auf drei Jahre zu bemessen, daneben aber eine ,, auf weitere zwei Jahre gegen Zahlung einer erhöhten Gebuühr zuzulassen.
h. ie Gebührensaͤtze des Gesetzes vom 11. Januar 1876 lassen sich nl Ong tba, e er rie, pflegen in einer größeren Anzahl von Varietäten hinterlegt zu werden, weil erst durch praktische Erprobung sich feststellen läßt, welche neue Form die Gunst des Publikums erwerben und daher verwerthbar sein wird. Hier dagegen ist nicht das unsichere Element des Geschmacks entscheidend; sondern es entscheidet die technische Brauchbarkeit, und diese letztere gestattet in der Regel eine größere Zahl von Varietäten in der äußeren Erscheinung des Gegen standes nicht. Was die ausländische Gesetzgebung angeht, so fordern während Großbritannien und die Schweiz die Regelung der Ge— bührerrage dem Verwaltungs wege überlassen) beispielsweise Dester· reich für einen dreijährigen Schutz 19 Tl, die Vereinigten Staaten von Amerika für drei und einhalb Jahre 10 Doll., für sieben Jahre 15 Doll., für vierzehn. Jahre 390 Doll. Nach den deutschen. Verhältnissen wird eine Gebühr von durchschnittlich 10 9 für jedes der fünf Schutzjahre und eine Vertheilung der darnach sich ergebenden Gesammtgebühr in der Weise angemessen sein, daß für den ersten, dreijährigen Abschnitt, in welchem die gewerbliche Veiwerthung des neuen Modells sich noch entwickeln soll, eine Ge⸗ bühr von nur 20 SS, dagegen für die letzten jwei Jahre, welche der Fabrikant in der Regel nur auf Grund ver inzwischen praktisch er⸗ probten Brauchbarkeit des Modelles in Anspruch nehmen wird, der höhere Betrag von 30 „S zu zahlen ist.
Zu §5§. 9 bis 11. .
In Betreff der eivilrechtlichen und der strafrechtlichen Verfolgung von Verletzungen des Schutzrechts hält sich der Entwurf im Einklang mit denjenigen Vorschriften, welche für das Patentwesen maßgebend oder durch den Entwurf einer Novelle zum Patentgesetz in Aussicht genommen sind. Es werden danach die Zulässigkeik von Ent⸗ schädigungsklagen, die Verjährung der GEntschädigungsansprüche, die Voraussetzungen der Strafbarkeit das zulässigen Strafe, die Zuerkennung einer Buße an der Entschädigung u. s. w. für beide Materien
stattgefunden hat, sprechen dieselben Gründe, auß denen die
bracht werden soll.
Es bedarf einer besonderen Bestimmung, gerichtlichen Verfahren über Ansprüche aus Revisionen und Beschwerden, für welche
du 1, damit in
Gesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze ein steht.
zum Gerichtsverfassungsgesetze), wird nicht bedürfen. ö 3 5 1.
Zu 5
Was das Verhältniß zum Auslande anlangt, so wird ebenso, wie
in sonstigen Gesetzen über den Schutz der Urheberrechte bereits ge⸗ schehen, und wie durch den Entwurf der Novelle zum Patentgesetz für das Patentwesen in Aussicht genommen, auch in Betreff des Gebrauchtz⸗ musterschutzes ein Weg zu eröffnen sein, um den Grundsatz der Gegen⸗ Es ist indeß dabei zu berücksichtigen, daß im Patentwesen die Gleichstellung des Äutländers mit dem In⸗ und daß es mit räth⸗ Gegen anerkennenden dem Patentschutz auszuschließen, während in Bezug auf den in Deutschland jetzt neu einzuführenden und in den verschiedenen Staaten des Auslandes verschiedenartig behandelten Gebrauchsmusterschutz richtiger eine auß— drückliche Zulassung derjenigen einzelnen Staaten vorgesehen wird, deren Gesetzgebung genügende Garantie für eine entsprechende Gegen ⸗ Demnach empfiehlt es sich hier, den Grundfatz in derselben positiven Weise zu fassen, wie das Markenschutzgesetz vom
seitigkeit zur Geltung zu bringen
länder bereits seit Jahren gehandhabt worden ist, Rücksicht auf diefen eingebürgerten Rechtszustand dork licher erscheint, die Angehörigen der das Prinzip der seitigkeit Deutschland gegenüber praktisch nicht Staaten im Wege der Ausnahme von
leistung bietet. 30. November 1874 ihn ausspricht.
Hinsichtlich der Bedingungen, unter welchen nach Absatz 2 des 5. 13 der Ausländer das Schutzrecht zur Ausübung zu bringen hat, lehnt sich der Entwurf wiederum an die patentrechtlichen Bestim⸗
mungen an.
Die Entscheidung über das Vorhandensein der hiernach auf— gestellten Erfordernisse wird ebenfalls den Gerichten zustehen; das Patentamt ist nur insofern betheiligt, als es von den nicht im In lande wohnenden oder eine Handels niederlassung besitzenden Anmelder die Bestellung eines inländischen Vertreters zu verlangen hat, ehe die
Eintragung in die Musterrolle . darf.
.
Die zur Handhabung der Bestimmungen des Entwurfs noth⸗ wendigen Ausführungsvorschriften werden namentlich die Frage, durch welches Personal und in welcher Weise die Musterrolle zu führen ist, Der Erlaß dieser Vorschriften durch eine Kaiserliche Verordnung unter Zustimmung des Bundesraths entfpricht
zum Gegenstand haben. dem §. 17 des Patentgesetzes.
Vöchstmaß der Stelle Gleichmãß en ,
leicher Weise geregelt. Hierdurch wird die Gleichmäßig eit in der Ent ⸗ ö beider Arten des Schutzes gewährleistet. Hindernisse gegen die Anwendung der erwähnten Bestimmungen des Patentgesetzes auf das Ge⸗ brauchsmusterwesen ergeben sich nicht. Insbesondere sind die Strafen der Patentverletzung derart normirt, daß sie für die Verletzungen des Musterschußrechts nicht als zu hoch erscheinen, zumal da dem Er⸗ messen des erkennenden Richters ein weiter Spielraum gelassen 16. Auch für die Ausdehnung der Entschädigungspflicht auf solche Fälle, in welchen aus grober a , eine Verletzung des , ent⸗
sprechende Aenderung im 5. 34 des Patentgefetzes in Vorschlag ge—
. dem
diesem Gesetz die nach dem Gerichts⸗ verfassungsgesetz an und für sich das Reichsgericht zuständig ist, dem letzteren auch für das Gebiet derjenigen Bundesftaaten zugewiesen werden, in welchen auf Grund der Vorschrift im 5. 8 des Einführungs⸗ ͤ oberstes Landesgericht be= Daß es wünschenswerth ist, auch hier diefelbe Regelung ein⸗ treten zu lassen, wie solche für das Patentwesen in Geltung sich be⸗ findet (5. 37 des Patentgesetzes, 8. 8 Absatz? des Einführungsgesetzes einer besonderen Begründung
Statistik und Volkswirthschaft. Zur Arbeiterbewegung.
In einem Artikel der Köln. Ztg.“, der den gegenwärtigen . west
i, ln. . . die n
der beiden großen Bergarbeiterverbän er, Des sogenannten „alten“ Verbandes . 3 neuen Verbandes Glückauf hingewiesen, welche roße Masse der Thatsächlich, einer festen Außt⸗ der Zündstoff er⸗ ent⸗ klelne Schaar genügen, um die außerhalb
der Organisation Stehenden anzustecken. Die Verbreitung der Unzu⸗
der Bergarbeiterbewegung im niederrheinifs
fälischen Industriebezirk
sich beide mit zweifelhaftem Erfolge bemühen, die Her enn in fester Organisation an sich zu fesseln. heißt es, daselbst, sind die Bergarbeiter heute Otganisation ebenso fern wie vor dem vorjäͤhrigen tande; indeß wird durch die Verbände alten, und wenn es gelingen sollte, einen Brand zu
fachen, so würde die
friedenheit wird in beiden Verbänden aufs Eifrigste betrieben und daß äußere Gepräge der Versammlungen ist das gleiche. Es wird darüber geklagt, die Behandlung der Bergleute sei eine unmenschliche, die Löhne selen unzureichend, die Arbeitszeiten zu ausgedehnt und Strafen seien an der Tagesordnung. Dabei kommt aber selten ein Redner über allgemeine Redentzarten hinaus, nur kürzlich in Essen trat man in einer starkbesuchten Belegschafts versammlung der Zeche Herkuleß mit bestimmten Klagen über dat auf der Zeche unter einem neuen Grubenverwalter überhand nehmende Wagen ⸗ nullen hervor. Hier aber war es die geschlossene Velegschaft ohne bestimmte Zugehörigkeit zu dem einen ober anberen Verbande, auch scheint dork der Streitgegenstand zur Zufriedenheit der Bergleute beseitigt zu sein, da neue Versammlungen nicht mehr staitgefunden aben und von einer Gährung nichts mehr wahrzunehmen ist. Der große Theil der Bergleute geht überhaupt ruhig feinem Berufe nach und kehrt dem aufreizenden Treiben in den Versammlungen den Rücken. Es ist auch ein zu eintöniges Einerlei, was hier stets von neuem den Leuten vorgeführt wird, allgemeine Klagen ohne ein festes Ziel. Beschlüsse ohne irgend weiche Ergebniß und ohne Aus sicht auf Erfolg, dabei zuletzt und nicht zum mindesten die Beitrags⸗ groschen, die Eintrittsgelder zur Deckung der Versammlungẽskosten und die Ausgaben für Verzehr während der stundenlangen, ermüdenden Redekämpfe. So erblickt man in den Versammlungen stets nicht nur dieselben Redner, sondern auch dieselben Zuhörer, sogar Beifall . Murren kann der aufmerksame Unbetdeiligte im Voraus ver— ünden “ Wie der ‚Voss. Itg“ aus Königshütte telegraphirt wird, erklärt die Königliche Berginspektion die Nachricht über Kündi⸗ ungen Seitens der Bergarbeiter für unrichtig; es wird 6 die in Nr. 260 d. Bl. wiedergegebene Mittheilung der ‚Königsh. Ztg.“ richtig gestellt. In einer sozialdemokratischen Parte iversammlung gab ein Redacteur Thieme aus Mannheim, wie der Saarbr. Ztg. gus der Pfalz mitgetheilt wird, bekannt, daß demnächst in Neu stadt eine allgemeine pfälzische sozialdemokratische Ver— sammlung stattfinden werde, auf deren Tagetzorhnung als hervor- ragendster Punkt die sozialdemokratische Agitation auf dem Lande“ gesetzt werden soll.
,, , , .
Arbeiter veröffentlicht soeben die Abrechnung vom 1. Juni bis 24. Sep⸗ tember d. J.; nach derselben sind, wie die ‚Voss. Ztg.“ berichtet, im Gangen rund 160009 M verausgabt worden. Die Hamburger Sozialisten scheinen über geheime Geldmittel zu verfügen, denn unter den Einnahmen befinden sich 2 000 „Darlehen?. Die größten Summen flossen den Zimmerern, Maurern und Maurerarbeité leuten zu, nämlich im Ganzen 55 0090 ½ꝶ Die Fluß⸗ und Stromschiffer erhielten 14 000 , die Gewerke in Altong ebenfalls 14 000 S„P und die Glas— arbeiter in Bergedorf u, s. w. 8700 S Von den empfangenen Dar⸗ lehen konnten bisher nur 33 000 9 zurückbezahlt werden, so daß die Kommission mit einem Fehlbetrag von 19 000 Æ zu rechnen hat, obgleich der Kassenbestand mit 99000 M angegeben wird. Die Kommission bemerkt zu dieser Abrechnung . Nach dem vorgenannten Datum war die Kommission verpflichtet, die Unter⸗ stützungen fortzusetzen, und wenn dieselbe auch jetzt für die Aus= gesperrten und Ausständigen keine Zuschüsse mehr leistet, so hat sie sich es doch zur Pflicht gemacht, für die Familien Derer zu sorgen, die sich in Folge der Augsperrung im Gefängniß befinden. Die Kom⸗ mission muß deshalb die Aufstellung einer spezifizirten Abrechnung verschieben, bis die Opfer der Hamburger Aussperrung die Gefängnisse verlassen haben.“ ö ; In Buckau⸗ Magdeburg fand, wie die ‚Mgdb. Ztg.“ be⸗ richtet, in einer öffentlichen Versammlung, welche zur Besprechung der Gründung eines Arbeitervereins berufen war, die Gründung eines solchen Vereins für Buckau Zustimmung. Vor⸗ läufig zeichneten sich 120 Personen als Mitglieder für diesen Verein ein. Die endgültige Gründung desselben fowie die Vorlegung der Satzungen soll in einer späteren Versammlung stattfinden.
Der in Halberstadt gegründete Verein könig streuer Arbeiter zur Stärkung und Verbreitung monarchischer und ordnungsliebender Gesinnungen unter der Arbeiterbevölkerung und zur Herstellung guter Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitern scheint, der Köln Ztg. zufolge, mit gutem Erfolge zu wirken. Der junge Verein entfaltet eine rege Thätigkeit, welche die Beachtung aller Kreise auf sich zieht, In der letzten Versammlung wurde u. a. die Errichtung eines Arbeits nachweisebureaus beschlossen, das mit andern Städten entsprechende Verbindungen anknüpfen wird, und allwöchentlich sollen Leseabende mit zwangloser Unterhaltung ein⸗ gerichtet werden. In der nächsten Monatsversammlung wird der Verein der Arbeiterwohnungsfrage näher treten und zur Grün⸗ dung einer größeren Arbeiterwohnungs⸗Baugenossenschaft Veranlassung
eben. ? Das „Berl. Volksbl. theilt mit, daß hier in Berlin auf dem zwischen Schöneberg und Tempelhof gelegenen Neubau eines Industriellen 14 Mann die Arbeit wegen Maßregelung niedergelegt haben; am Sonnabend seien vier der tüchtigsten Maurer wegen
Sammlung entlassen worden.
Sanitäts⸗, Veterinär⸗ und Quarantänewesen.
Bureau.
Suevia“ der Aktiengesellschaft hat, mittag Lizard passirt.
Zwei⸗ und Dreijährige. 1200 m. Hrn. Haniel's Hrn. v. Meyerinck's F⸗H. ( sa zjah Mr. Bruno's br. H. zFreischüz 3jähr. 130 Æ * sicher mit fünfviertel Laͤngen; dreiviertel Sängern m und „Freischütz', dann „Bergschwalbe“ und die 22b0 S dem Sieger, 650 6 dem Zweiten. — für 2900 M von Rittm. Suermondt gefordert
8 1.
in einem Bestande von 63 Ferkeln konstatirt. amel bei dem Tbierarzte der Gesundbeitskommisston wurde der Ceef ? Vzterinärwesens binzugerufen und in seiner Segerert Obduktion von drei Ferkeln vorgenommen, welche 2 daß alle an Schweinepest litten. Von dem ganzen TDertand lebt jetzt kein Tbier mebr, indem mebrere kreptrt and der Re mehr oder minder krankem Zustande getödtet werden it
wurde am Donnerstag ein neuer Srkrankungsfall nnd gester dritter Fall angemeldet. Alle Maßnabmen ur Verbindern ne Ausbreitung der Seuche sind getroffen worden; alle diestgen Scherer ställe werden von zwei Thierärzten unter sucht
——
Sandel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung zu 19 * für Kedlen n 16 gan d en Rubr und in Ober leiten . An der Ruhr e b. d. M. rechtzeitig gestellt MSS
rechtzeitig gestellt keine Wagen.
In Oberschlesien J nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.
Leipzig, 5. November. handel. La Plata.
per März 4,40 , 4,35 „, pr. Juli 4,35 , pr. August 4,390 A, 4,30 M — Umsatz 285 000 kg. Schwach
ladungen angeboten. Bern, 5. Rovember.
trägnissen der Gotthardbahn erhalten die
einzelnen Beträge durch den Bundegrath entfallen auf Its
16849 Fr. Subnmissionen im Wuslande. l. Niederlande.
van Militaire Kloeding, Uitruating ens in utkkerdam
16 000 Blech ⸗Feldflaschen (heuen Modell Mr die Trrren
. S nr 10 * 8 Vie Seuche wurde ern Nach der Anmeldung
nd am 4. d. M. rechtzeitig gestent 128
(W. T. B) Kamm jug - Termin ˖ 9 Grundmuster B. pr. November 4575 A, per .
? ber 4,577 S, per Januar 4,473 AM, ver Februar 4 45 an , t, . April 4,40 , pr. Mai 4,35 A, pr. 371 pr. September
London, 5. November. (W. T. B) An der Küste 4 Weizen
T. B.) Aus den letztjäbrigen Er⸗ 9 6 9,
staaten eine Dividende von „io d. Mach der Felten 2
zz 097 Fre, auf Deutschland 18 08 Fr. nud auf die Saen
dd Der B . . * Dede d Dede W — Woehen , en Werken ) 11. November, Mittag 12 Udr. A RyRs Centraal Magen n
Auskunft an Ort und Stelle. — Einschreibung muß durch in
Holland wohnhafte Personen erfolgen.
2) 11. November, Nachm. 2 Uhr. Maatsehappy tot Exploitatie
van Staatsspoorwegen zu Utrecht im Ceatral⸗Bureau:
Loos Nr. 140: Lieferung eichener Querschwellen (in 6 Ab— theilungen); . ; Loos Nr. 146; Lieferung von Eichenholz zu Weichen. Bedingungen käuflich für je 0,50 Fl. im genannten GCentral⸗
3) 22. November, Nachmittags 2 Uhr. Gemeente - Gasfabriek
zu Mepwvel:
Lieferung eines Gasbehälters von etwa 1000 chm Inhalt nebst gußelserner Wanne. ; .
Bedingungen käuflich für 0,75 Fl. bei dem Direktor der Gasfabrik.
4) 28. November. Het Nederlandsch- Israelitisch Arm.
Gewöhnliches und Osnabrücker Leinen, weiße rohe und ge⸗ bleichte Baumwolle und andere Manufakturen. Auskunft an Ort und Stelle. Il. Rumänien. ; 26. November. Direktion der Rumänifchen Eisenbahnen Bakarest. Lieferung von 185 000 halbrunden Schwellen für die Linie: Dorohoi — Jassy. ö ⸗. Näheretz beim Bienst⸗Sekretariat für Neubauten zu Bukarest,
bestunr zu Amsterdam:
Cealea Grivitee No. 109 und in Jassp, Strada Toma Cosma No., 7
Verkehrs⸗Anstalten.
Damburg, 5. November. (E. T. B) Ver Postdampfer Hamburg⸗Amerikanischen Packetfaßrt⸗ von New⸗HJork kommend, hate Nach⸗ (W. T B.) Der Postdampfer Italia
— 6. November.
der Hamburg ⸗Amerikanischen Pacerfaßrt. Atriengereil- schaft ist, von Hamburg kommend, gestern Mittag in New⸗Jork eingetroffen.
London, 5. November. (W. T. B.) Der Nnion⸗Dampfer
Athenian-; ist heute auf der Ausreise vun Madeira abgegangen.
— 6. Nopember. (M. T. B.) Der Fa st le Dampfer
„Garth Castle“ ist gestern auf der Ausreis von London ab⸗ gegangen.
Rennen zu Charlottenburg. Mittwoch, 5. November, Vormittags 115 Uhr. J. Preis gon Soꝝpeggrten 130 S Flad emen Der Sieger ist far HMo0 . färflick H. Da Gayo * 3jãt Wildfang 3
2
*
. 6 r = , f Ss 1 *
. 1 —
8.
Il. Deutsches Halbblut ⸗FJagd⸗ Rennen Görerrees
2000 6 dem ersten, 1000 M dem zweiten, c0 6 den rr Nerꝛe und 1090 4½ dem Züchter des Siegers. Herren Reiten Din. Mo Lt. v. Willich's scwbr. B. „Bravo 6 jähr. 83 e Se . . v. Schmidt⸗Pauli's br. W. Panther Giäbr. 83 E 2
staedt 2. Lt. Wolff 's br. W. Odin 5jähr. 31 Kg Et
Mit acht Längen gelandet; Odin“ fünfzehn Längen ki
Rothbart!· und Dragoner fielen und entliesen.
preis und 2280 M dem Sieger, 850 M dem Zweit
Dritten.
II. Schmargendorfer Jagd ⸗Rennen
—
dem ersten, 500 M dem zweiten, 460 Æ dem dritten 20 vierten Pferde. 3500 m. a. (umsonst) 594 Eg 1., Rittm. S. v. a. (ibo 06 665 EK 2. zjãhr. (2000 MÆ6) 62 Kg 3. (b06 M 53 Eg 4.
Smal berry!, j Wehmuth fiel und Sroomẽmnen Siegerin, 160 C dem Zeiten. Vierten. — i v. Tepper ˖ Laski gefordert
kãnfsich ꝛc
Der Sieger ist für 2000 4 Lt. Suermondt's schwbr. St. Lt. v. Waldo e Lt. Meincke s ch Gefallen i
Silver“ vier Längen weiter zrẽd Dritter Pansopby und Fahnenwacht !
Mid r
1 . Tdompijon
II. Zwölfbundertstes FKeanen Shrerrrer nee
dem ersten, 1900 dem zweiter 8 O. * dem dritte e. Rennen. Dist. 4500 m. Hrn. Derdert s br. 2 710 kg 1.
Rittm. v. dacion? The Fenman biãbr o kg? mit . Schönbrunn gewinnen; neun Längen; Vir
v do
2 1
56 141 .
2820 A der Seer m Denne,
— ß — e xn* 0 . . r dee er dr 160 AÆ dem erden & W n Dem e e, , , De, Dane, ,n. em dierte O . 2 Sckwidk Red de ee , , & 2 Sa Vm . R nen, , Da, Ds den, ⸗ 282 S R R d de en,, re, o r ,
Gr, , , , ,
. X. e Dede, , R e Don rr nr
.
*
17 *
Dandi' dad
X.
wii Nerd en, Reer, dr den, Ne Dre ren und Deine * * eee e = .
nan, , de, mne, d e, , , Do,. ö . Ew ( Den .
8 2 — Rr
8
Werd e e de Dem, , ..
Verne M n Dean Dane, W, , d,,