1890 / 270 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Nov 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Konkurkung S. 563), 4 ein in deutscher Sprache abgefaßter Lebeng⸗ ö iel, in welchem der Gang der Univerfitätsfludien , ist und die Disziplinen zu bezeichnen sind, denen etwa der Re tskandidat vor⸗

56 Fleiß und Intereffe zugewandt, hat, auch anzugeben ist, ob, während welcher Zeit und wo der Rechtskandidat seiner Militärpflicht genügt hat. Außerdem können dem Gesuche noch beigefügt werden: 5) die in den Universttãts. Abgangszeugnissen aus irgend welchen Gründen nicht angeführten Zeugnisse über seminaristische und sonstige Nebungsvorlesungen, 6) die von den Rechtskandidaten bei seminaristischen und sonstigen Uebungsvorlesungen verfaßten schrift⸗ lichen Arbeiten, safern dleselhen mit einer Cenfur des Üniversttätz- lehrers versehen sind. Das Gesuch und der zemselben beizufügende Lebenglauf sind ven dem Rechtskandidaten eigenhändig zu schreiben.

F. 5. Gesuche, in welchen die Zulasfung zur Prüfung in Gemüßheit des §. 1. Absatz 3a beantragt wird, sind von? dem Vorsitzenden der Prüfungskommission dem Ober Landesgerichts Präsidenten zu übermitteln, damit derselbe sich vorbehalt⸗ lich der nach bestandener Prüfung in Gemäßheit des . 14 des Regulativs zu treffenden Entscheidung darüber ausspricht, ob er die Besckäftigung des Rechts kandidaten im Bezirk des Dber⸗Landes— gerickts in Aussicht nimmt. Auf Gesuche, in welchen die Zulaffung zur Prüfung in Gemäßheit des §. 1 Abfatz 3p beantraqt wird, hat der Vorsitzende der Prüfungskommission darüber zu befinden, ob er den Fall des Schlußsatzes im 8. J für vorliegend erachtet. Wird das Gesuch wegen Unzuständigkeit der Prüfungskommission, oder weil der Poisitzende den Fall des Schlußsatzes im §. 1 als vorliegend erachtet, zurückgewiesen, so bleibt es dem Kandidaten überlassen, sich an eine andere zuständige Prüfungskommission zu wenden. Weist der Vorsitzende der Prüfungskommission das Gesuch aus anderen Gründen zurück, so gilt die erfolgte Zurückweisung für saͤmmtliche Prüfungskommissionen und ist auf den Zeugnissen zu vermerken. Eine Zurückweisung mit letzterer Wirkung hat insbefondere zu erfolgen: a. wenn der Rechtskandidat nicht während der ganzen vorgeschriebenen Studienzeit bei der juristischen Fakultät eingefchrieben war, vorhehaltlich jedoch der Entscheidung des Justiz ˖Ministers, b. wenn der Rechtskandidat nach den vorgelegten Zeugntssen sein Studium so wenig methodisch eingerichtet hat, daß dasselbe als ein ordnungt mäßiges Rechtsstudium nicht angesehen werden kann.

5 6 , der Prüfnngskommission hat dem zur Prüfung zugelassenen Rechtskandidaten eine Aufgabe zu einer wissen⸗ schaftlichen Arbeit zu ertheilen. Der Rechts kandidat kann wählen, welcher Disziplin die Aufgabe angehören soll.

S. . Die Arbeit ist binnen einer sechswöchigen Frist in Rein— schrift abzuliefern. Am Schluß hat der Rechtskandidat zu versichern, daß er die Arbeit selbständig angefertigt und anderer als der von ihm angegebenen Schriften sich dabei nicht bedient habe. Wird die Frist versäumt, so ist dem Rechtskandidaten auf seinen Antrag nach dem Ermessen des Vorsitzenden entweder alsbald oder nach Ablauf. einer Frist, welche bis zu sechs Monaten erstreckt werden kann, eine andere Aufgabe zu ertheilen. Bei wiederholter Fristversäumung gilt die Prüfung als nicht bestanden (5. 11 Äbf. D

§. 8. Nachdem die schriftliche Arbeit von denjenigen Mitgliedern der Kommission, vor welchen die mündliche Prüfung abgelegt werden soll, begutachtet worden ist, wird der Rechts kandidat zur mündlichen Prüfung vorgeladen. Zu einem Prüfungstermine sollen nicht mehr als vier Rechtskandidaken geladen werden. Unter den Disziplinen, welche nach §. 4 des Gesetzes vom 5. Mai 1869 den Gegenstand der Prüfung bilden, sind bei jedem Rechtskandidaten diejenigen, soweit thunlich, besonders zu berücksichtigen, mit welchen derselbe sich nach seiner Angabe vorzugsweise beschäͤftigt hat, oder welchen die mit dem Gesuch vorgelegten schriftlichen Arbeiten angehören (oben §. 4). Die Prüfung ist insofern eine öffentliche, als zu derselben Studirende der Rechtswissenschaft und Rechtskandidaten als Zuhörer Zutritt haben, soweit es der Raum gestattet. Ob der Vorsitzende sich an der münd⸗ lichen Befragung betheiligen will, bleibt seinem Ermessen überlaffen. Bei der Beurtheilung des Prüfungsergebnisses hat derfelbe in jedem Falle mitzuwirken.

5. 93. Die Frage, ob die Prüfung überhaupt bestanden und im Bejahungsfalle, nung“ bestanden sei, wird durch Stimmenmehrheit, und zwar nach dem Gesammtergebniß der schriftlichen und mündlichen Prüfung entschieden. Bei Stimmengleichheit giebt der Vorsitzende den Ausschkag.

S. 10. Die Prüfung skommission hat nach beendigter Prüfung zu den Akten zu bemerken: die Aufgabe für die schriftliche Arbeit und das Ergebniß der Begu tachtung der letzteren, die Gegenstände der mündlichen Prüfung und das Gesammtergebniß der Prüfung.

§. 11. Wer die Prüfung nicht bestan den hat, ist auf seinen An⸗ trag nach Ablauf eines Jahres zu einmaliger Wieden holung der Prü⸗ fung zuzulassen, sofern er nachweist, daß er mindestens ein Semester dem sortgesetzten Rechtsstudium auf einer Universität gewidmet hat. Durch einstimmigen Beschluß der Prüfungskemmisston kann unter Erlaß eines weiteren Üniversttätsstudlumß;: a, die Wiederholung auf die schriftliche oder auf die mündliche Prüfung beschränkt und p. die Zeit der Zurückweisung auf sechs Monate ermäßigt, oder auch eine der Vergünstigungen zu a. und P. allein bewilligt werden. Versäumt der, Rechtskandidat ohne genügende Entschuldigung zwei Mal den Prüfungstermin, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Sigmaringen, 8. November. Ihre Königliche Hoheit die Gräfin von Flandern tritt heute mit ihren Töchtern die Rückreise nach Brůffel an. Gestern wohnten, wie der „Köln Ztg.“ gemeldet wird, Fürst und Fürstin⸗RNutter von Hohenzollern sowie die Gräfin von Flandern in Lichtenthal der Weihe des Mausoleums fur die Her— zogin von Hamilton bei.

Bayern.

München, 6. November. Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzefsin Leopold haben sich heute Mittag mit dem Orient-E preßzug über Wien nach Gödöllö begeben. Prinzessin Leopold kommt schon nach acht Tagen wieder zurück, während Prinz Leopold alsdann noch einer Ein⸗ ladung des Großherzogs von Toskana zu den bis Ende dieses Monats dauernden Höchjagden in Siebenbürgen folgt. Im Gefolge der höchsten Herrschaften befinden sich die Hofdame

reün von Limpöck und Hofmarschall Freiherr von Perfall,

welche mit der Pxinzessin Leopold wieder hierher zurückkehren.

Die bayerische Re ierung hat über die Verwandtschaft oder ziichtveru th fl der Redemptoristen mit den Jesuiten drei Gutachten eingeholt, und zwar eins von dem inzwischen verstorbenen Hrn. von Döllinger, die beiden andern aber von den theologischen Fakultäten der beiden bayerischen Universitäten. Mit Hiefen brei Gutachten wird sich, wie der „Köln. Itg.“ geschrieben wird, der Justizausschuß des Bundes⸗ raths zu beschuftigen haben.

Der „Allgemeinen Zeitung“ zufolge genehmigte der Innern in dem gesammten Königreich Bayern en für die Kolonialdampfer auf den innenseen.

Sachsen.

Chemnitz, 7. November. Bei den heutigen Stadt⸗ verordnetenwah en sind die Sozialdemokraten trotz an⸗ gestrengtester Agitation in allen Bezirken unterlegen.

Württemberg.

Stuttg art, 7. November. Die Fun fgehnerkommifion hat, wie der „Staats-Anz. für Württh“ meldet, in ihrer gestrigen Sitzung über das das Dis ziplinarstrafwesen be⸗

ob dieselbe ausreichend“, gut oder mit Auszeich

treffende Kapitel des Verwaltungsgesetzentwurfs

Berathung gepflogen und die Bestimmungen der Vorlage im Wesentlichen un verändert mit großer Majorität angenommen, na⸗ mentlich auch die Vorschriften über Bildung und Zusammensetzung des neuen Disziplingrhofs. Eingefügt wurde die ill sss⸗ keit des formellen Antragsrechts der bürgerlichen ollegien auf Einleitung der Disziplinaruntersuchung gegen Gemeinde⸗ beamte. Außerdem wüinscht die Kommission. Hie Ine ten Motiven des Entwurfs für den Disziplinarhof ertheilten Direktiven in den Tenor des Gesetzes aufgenommen.

Auf,. die Glückwunsch⸗Adresse, welche bas Präsidium des württembergischen Kriegerbundes an den General⸗Feldmarschall Grafen von Moltke, zu dessen 90. Geburtstag gerichtet hat, ist an den Ehren- Präsidenten, Se, Hoheit den Prinzen Her⸗ mann zu Sachsen-Weimar, folgendes Dankschreiben ein⸗ gegangen:

Berlin, 29. Oktober. Ew. Hoheit haben die Gnade gehabt, als Ehren. Präsident eine Adresse von 41 009 Kameraden des Württ. Kriegerbundes zu unterzeichnen, in der mir die Glückwünsche dieses Verbandes, zu meinem Geburtetag ausgesprochen werden. Geruhen Ew. Hoheit, meinen ehrerbietigften Dank für diese Adresse darbringen zu dürfen. Ew. Hoheit ganz unterthänigster Graf Moltke, Feid⸗

marschall.“ Hessen.

Darmstadt, J. November. Das Regierungsblatt ver—⸗ öffentlicht das Edikt, durch welches der Landtag zum 25. No— vember einberufen wird.

Oldenburg.

(H) Oldenburg, 7. November. Der Landtag des Groß herzo gthum s wurde heute durch den Minister Jan fen mit folgender Rede eröffnet:

Meine hochgeehrten Herren! Se. Königliche Hoheit der Groß⸗ herzog haben mich zu beauftragen geruht, Sie bei Fhrem Zusammen⸗ tritt freundlich willkommen zu heißen. Ihrer Thätigkeit harren diesmal umfangreiche und wichtige Aufgaben.

Die Finanzlage des Großherzogthums darf nach wie vor insofern als eine günstige bezeichnet werden, als aus der laufenden Finanz- periode Kassenüberschüsse von bedeutendem Betrage zur Ver⸗ fügung stehen, welche für das a nn wiederum erheb⸗ liche Aufwendungen im wirthscha tlichen Interesse des Landes, insbesondere auf den Gebieten des Chausseebaues und des Eifen⸗ bahnweseng, gestatten. Andererseits erlegt die Ungewißheit des Um fanges der Anforderungen des Reichs an die Leistungen der Einzel⸗ staaten der Finanzverwaltung befondere Vorsicht bei Aufstellung des Voranschlags auf, und es hat deshalb darauf Bedacht genommen werden müssen, den Aufwand für einzelne unvermeidliche Ausgaben von größerem Belang auf eine Reihe von Finanzperioden zu vertheilen. Daneben werden die in Folge des fälliger Anregung Seitens des XXIII. Landtages Ihnen vorzulegenden Gesetzentwürfe wegen höherer Cinkommensteuer⸗Tarifirung der größeren Einkommen und wegen Regelung der Heranziehung der inländischen Aktiengesellschaften, ein⸗ getragenen Genossenschaften und Forenfen zur staatlichen und kom⸗ munalen Besteuerung zugleich in angemessener Weise dem Staate weiter dauernde Einnahmequellen erschließen.

Nach der günstigen Gestaltung der Ergebnisse des Eisenbahn⸗ wesens des Herzogthums in der laufenden Finanzperiode hat die Frage einer planmäßigen Er⸗

ernere Bahnen

Interesse der e Reich und en deutschen

das Groß⸗

geregten Revision der Wege⸗ fern des Herzogthums glaubt en Fragen naher tritt, sich noch ollen, welche Grundsätze nach der r Revision eintretenden Falls zu

35 Jahren in der Aus⸗ und die ausgedehnten Kolonisation und der

on der unteren Hunte hat bis werden können, weil technische efe sich noch in der Schwebe Art und Maß der Betheiligung lichen Kosten noch nicht ausge—⸗

Für beide Fürstenthümer wird Ihnen, dem Vorgange im Herzog—⸗ thum folgend, zur durchgreifenden Entlastung der unteren Volksklassen die Uebernahme des Volksfchulgeldes auf die Landeskassen zu Ihrer Zustimmung unterbreitet werden.

Von Angelegenheiten des Fürstenthums Birkenfeld wird Sie außerdem vorjugsweise die Ausdehnung der im Herzogthum und im Fürstent hum Lübeck bereits eingeführten Gesetzgebung über das

Grundbhuchwesen auf dasselbe beschäftigen Auch haF ber dort in neuerer Zeit wieder mehr entwickelte Bergbau die Nothwendigkeit ergeben, die bergrechtlichen Verhältnisse im Fürstenthum im Anschluß an das be⸗ währte Vorbild der preußischen Berggesetzgebung einer neuen gesetz⸗ lichen Regelung entgegenzuführen.

In dem Wunsche, daß Ihre Arbeiten, meine Herren, dem Lande zum Segen gereichen werden, erkläre ich nunmehr im Namen Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs den XXIV. Landtag des Groß⸗ herjogthums für eröffnet! ;

Seitens der Großherzoglichen Staatsregierung sind dem Landtage 40 Vorlagen zugegangen. Der Landtag wählte in der heutigen ersten Sitzung den Abg. Ober⸗Bürgermeister br. Rogg em ann⸗Oldenburg zum Prästdenten und den Abg. Gutsbesitzer Ah lhorn⸗Jade zum Vize⸗Prasidenten.

Braunschweig. Braunschweig, 7. November. In der Landes⸗ synode wurde ein mehrfach unterstützter Antrag eingebracht, die Regierung möge auf die . aller Staats⸗ lotterren von Reichs wegen hinwirken. Ferner wurde ein Disziplinargesetz für Geistliche eingebracht.

Sachsen⸗Meiningen.

Meiningen, J. November. Der Landtag hat, wie der „Magd. Zig,“ geschrieben wird, nach zweitägiger und sehr

eingehender ö den die Uebernahme der Schiefer⸗ griffel⸗Industrie in Staatsbetrieb bedingenden Nach⸗

trags Etat, angenommen. Der Regierung wurde in dem hierbei für sie maßgebend. gewesenen Gesichts punkt, daß den Griffelmachern in ihrer bedrängten Lage ge⸗ holfen werden müsse, auch von der Opposition zugestimmt. Die Regierung führte den Nachweis, daß die früher beliebte Verpachtung der Schieferbrüche an Privatunternehmer nicht zum Besten der Arbeiter sich erwiesen habe und daher auf eine solche nicht zurückgegriffen werden könne. Uebrigens bleibt der Staat durch den Selbstbetrieb der domänenfiskalischen Schiefer⸗ griffelbrüche unbelastet. Der Nachtrags⸗Etat gestaltet sich nämlich folgendermaßen: Einnahme für durchschnittlich 316 000 006 Griffel 319 609 6; Ausgaben: Arbeitslöhne an 310 Arbeiter 232 5090 , Verwaltungsaufwand 20 666 é, Versicherung der Arbeiter 4150 6, Aufschlußarbeilen 10068 seitheriger Pachtbetrag an den Domänenfiskus 8000 SN, und zum Reservefands 34 700 S6 Heute ist der Landtag auf unbe— stimmte Zeit vertagt worden.

Schwarzburg⸗Sondershausen.

Sonders hausen, 6. November. Am nächsten Montag wird der Land tags⸗Ausschuß des Fürstenthums zum Zwecke der Prüfung der Staatskassenrechnungen für das Jahr 1889 hier zusammentreten.

Waldeck und Pyrmont.

ze, Ärolsen, 6. November. Der am 27. v. M. er— öffnete Landtag hielt alsbald seine erste öffentliche Sitzung ab. Nachdem die . Landtags⸗Neuwahlen stattgefunden, wobei die Wahl eines Abgeordneten aus formellen Gründen für ungültig erklärt wurde, konstituirte sich der Landtag und sg wurde zum Vorsitzenden der Abg. Rho de⸗Arolsen, zum . Vorsitzenden der Abg. Mog k⸗Korbach gewählt.

In der am 3. d. M. abgehaltenen zweiten Sitzung, welcher verschiedene Ausschuß⸗Berathungen vorausgegangen waren, wurde einer Verordnung, betreffend die Abänderung einer Bestimmung des Fürstlichen Hausgesetzes vom 23. April 1857, die Zustimmung ertheilt, von den Uebersichten über das Do manial⸗Stammverm ögen Kenntniß genonimen und über die eingegangenen Petitionen Beschluß gefaßt. Auf den Antrag eines Abgeordneten auf Aufhebung des Ehausseegeldes wurde beschlossen, den Herrn Landesdirektor zu ersuchen, bei Auf⸗ stellung des nächsten Etats thunlichst dahin zu wirken, daß das Chausseegeld in Wegfall komme.

Seine dritte und letzte öffentliche Sitzung hielt der Landtag am 5. d. M. ab; in derfelben fand die Prüfung der Staats? kassen⸗Rech nung pro 1888 statt. Die laufende Verwaltung weist eine Einnahme von 1216964 61 3 und eine Ausgabe von 1169 106 ½ 63 , mithin einen Ueberschuß von 47 857 66 98 3 nach. Der Antheil an den Zöllen, der Taback⸗ und der Branntweinsteuer hat 267 598 ½ 51 3. derjenige an dem Ertrage der Reichs⸗Stempelabgaben für Werthpapiere 28 870 g 88 3 betragen. Als Zuschuß Preußens wurden 310 600 , vereinnahmt. Die Matrikular⸗ Beiträge an das Reich betrugen 37 246 C6 50 Sodann wurde einem Vergleiche zwischen dem Domanium und der Gemeinde Willingen über bisher streitig gewesene Grundstücke die Genehmigung ertheilt.

Hierauf erklärte der Landes⸗-Virektor von Saldern im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs von Preuß en den Landtag für geschlossen. . ᷣ⸗

Nach einem dreifachen Hoch auf Se. Majestät den König von Preußen und Se. Durchlaucht den Fürsten zu Waldeck und Pyrmont trennte sich die Versammlung.

Oesterreich⸗Ungarn.

Wien, J. Noövember. Se. Majestät der Kaiser und König ist mit dem Prinzen Leopold von Bayern und Gemahlin heute in Gödöllö eingetroffen. Erzherzog Franz Salvator und Erzherzogin Valerie werden morgen dort ankommen. . .

Das russische Geschwader ist heute Mittag um 2 Uhr 25 Min, von . ö. dem Groß fürsten-Thronfolger nach Patras abgesegelt. ö .

Die „Wiener Abendpost“ hebt die Art hervor, wie das „Journal de St. Pétersbourg“ den Besuch des Groß⸗ für sten⸗Thronfolgers in Wien (vgl. Nr. 269 des „R.⸗ u. StA.“ unter Rußland“) bespricht; dieselbe könne allen Freunden guter Beziehungen zwischen den beiden Nachbar⸗ reichen nur erfreulich sein. .

Wie die „Presse“ meldet, sind in Angelegenheit der an⸗ gekündigten handelspolitischen Verhandlungen mit Deutschland am Donnerstag die Vertreter der Papier⸗ industrie, am Freitag diejenigen der Glasindustrie durch die Delegirten des Handels Ministeriums vernommen worden. Am Sonnabend sollen die Vertreter der Textilindustrie gehört werden.

Der „Pol. Corr.“ zufolge hätte das Wiener Kabinet dem serbischen Vorschlag einer baldigen Aufnahme der Han⸗ delsvertrags-Verhandlungen zugestimmt und dabei den Wunsch ausgedrückt, daß die Verhandlungen in Wien geführt werden mögen, wogegen die serbische Regierung keine Ein⸗ wendungen zu . scheine. .

Ueber die gestern erwähnten neuen organischen Be⸗ stimmungen für die ÄArtillerie entnehmen wir der „Presse folgendes Nähere:

Der Artilleriestab wird in Zukunft aus 13 Generalen, 12 Obersten, 3 Oberst⸗Lieutenants, 3 Majors, hh Hauptleuten (57 erster und 18 zweiter Klasse) und 27 Ober Lieutenants bestehen, wozu im Olkupationsgebiete noch 1 Oberst, 3 Majors, 4 Ober⸗Lieutenants und ? Lieutenants kommen. Dem Artjlleriestabe gehören der General · Artil · lerie · Inspektor, die Inspizirenden der Festungs ˖ Artillerie, die Artillerie⸗ Brigadiers und die Artillerie Direktoren an. Ver General · Ar- tillerie⸗Inspektor, ein höherer General der Artilleriewaffe, ist mit der Inspizirung der gefammten Artillerie und der für dieselbe bestebenden Bildungsanstakten betraut. Er ist Hülftorgan des Reichs Kriegs. Ministers, nach desfen Weifungen und Absichten er stets ju handeln hat und an welchen er in allen Fällen direkt ge⸗ wiesen ist. Er wird bei allen wichtigen, das Artillerie⸗ wesen und die Organisatlon seiner Waffe betreffenden Fragen, sowie in Angelegenheiten der Reichsbefestigung, soweit letztere in sein Ressort eingreifen, zu Rathe gezogen. Der Artillerie ⸗Arsenal⸗ Direktor hat die Inspizirung der shm untergeordneten Anstalten im Artillerie Arsenale in Wien, dann det Artillerie Zeugs depots nächst Wiener ⸗Neustadt in missstärischer, militärisch · administrativer und technisch⸗ ad ministrativer Beziehung, ferner die Ueberwachung des bkonomisch administrativen Dienftbetriebes bei denselben zu besorgen. In Wien und Budapest sind Generale der Artillerie schon im Frieden mit der Bestimmung als Fnspizirende der Fe stun gs ⸗Artilterie aufgestellt, welche im Kriege entweder als Belagerung. Artillerie Cheftz oder

als Festungs Artillerie Direktoren eines in Krieggausrüstun gesetzten festen Platzes verwendet werden. Im Oklupationgge iet sind Artillerie Inspizirungs⸗Komm anden in Serajewo, Banja⸗ luka und Mostar aufgestellt, die in jeder Beziehung dem ÄÜrsillerie Direktor untergeordnet sind. Die im betreffenden Bereich dislozirten Artillerie⸗ Truppen und Anstalten unterstehen direkt diesen Artillerie · Inspizirungs⸗Kkommanden, welch letzteren auch die Inspiyirung in militärischer, militärisch administrativer und technisch⸗administrativer Beziehung, dann die Beaufsichtigung der Ausbildung obliegt.

Die Feld- Artillerie gliedert sich in 14 Corps Artillerie · Re⸗ gimenter, 28 Batterie ⸗Divistonen und 1 Gehirgs · Batterie Diviston in Tirol. Das Corps, Artillerie Regiment besteht aus 2 Batterie Divisionen zu je 3 Batterien, 1 Balterie⸗Division auf vermindertem Friedens stande (Nr. 29 bis 42), dem Munitionspark Cadre und dem Ersatzdepot . Cadre. Acht Regimenter (Nr. 1, 2, 4, 5, 6, 7, 10 und 1) haben je eine reitende Batterie- Division zu 2 Batterien. Vier Regimenter (Nr. 1, 3, 86 und 14) haben je eine Gebirgs⸗Batterie. Die 28 selbständigen Batterie ⸗Divistsnen haben je 3 Batterien und die BGebirgs. Batterie. Division in Tirol 3 Gebirgs. Batterien. zu welchen im Kriege 3 neue Gebirgs ˖ Batterien und 4 schmalspurige Feld⸗ Batterien treten. Alle Bafterlen der Regimenter und der Batterie⸗ Dipisionen Nr. 1— 42, dann die schmalspurigen Feld Batterien haben Geschütze von 9 em, die reitenden Batterien von 8 em und die Gebirgẽ⸗Batterien von 7 em Kaliber. Jede Artillerie⸗Brigade ist im Frieden grundsätzlich im Territorialbereiche des Corpz, zu welchem sie

gehört. zu disloztren.

Die Festungs Artillerie besteht aut sechs Festungs-⸗ Artillerie Regimentern und drei selbständigen Bataillonen. Bie Regimenter 1, 2 und 3 haben je drei und die Regimenter 4, 5 und 6 je zwei Bataillone zu vier Feld ⸗Compagnien und einen Ersatz Compagnie⸗ Cadre. Im Kriege werden überdies aus den Landwehr ⸗Artilleristen bei jedem Bataillon eine Landwehr⸗Compagnie und auß den Sturm männern Landsturm Compagnien formirt. Die wichtigsten Verände rungen, welche gegen das frühere Organisationgstatut eintreten, sind die Neuformirung der Festungg⸗A Artillerie in Regimenter und Ver⸗ mehrung derselben um drei Bataillonsstäbe, ferner die Bildung einer selbständigen Gebirgsbatterie⸗Division für Tirol und endlich die Auf⸗ lassung der sogenannten seichten Batterien, welche Achteentimeter⸗ Keschütze führten. Die gesammte österreichische Artillerie hat nun Neun centimeter Geschũtze mit Ausnahme der reitenden und der Ge— birgs · Batterien.

Großkbritannien und Irland.

Der irische Ober⸗Sekretär Balfour kann mit seinem Empfang in der irischen Grafschaft Donegal, welche er gegenwärtig bereist, um sich persönlich von dem Noth⸗ stand zu überzeugen, zufrieden sein. Selbst die politischen Gegner müssen zugeben, daß die Bevölkerung ihm überall mit Hochachtung begegnet, welche sicherlich an einigen Orten beträcht⸗ lich darüber hinausgeht. In Glenties, welches eine Sekundẽr⸗ eisenbahn nach Stranolar bekommen soll, hielt der Ober Sekretär eine Ansprache an die ihn bewillkommnende Versammlung der Einwohner. Er versicherte sie, daß ihm der Nothstand von allem Anfang an tief am Herzen gelegen habe. Die Unglückspropheten behaupteten freilich, daß der Bau der Eisenbahnen, welchen die Regierung zur Steuer der Noth unternehmen wolle, erst im nächsten Funi beginnen würde. Tiese würden aber Un— recht bekommen. Der Bau würde zu einer Zeit angefangen werden, wo die Noth voraussichtlich am größten sein würde. Das Problem der ärmeren Theile des Westens Irlands müsse Jeden beschäftigen, ohne Unterschied der Partei, dem das Wohl Irlands am Herzen läge. Der Ober⸗Sekretär sprach die Hoffnung aus, es werde ihm gelingen, etwas Dauerndes zur Besserung der Zustände zu thun. Die Landankaufsakte würden viel, dazu beitragen und den Vorwurf, welchen man der Regierung mache, beseitigen, als ob sie nichts für die materielle Wohlfahrt Irlands thun könne. Die Rede wurde mit großem Beifall aufgenommen. Von Glenties fuhr der Ober-Sekretär vorgestern nach Dungloe. Hier verhielten sich die Einwohner feindselig. Der natignalistische Abgeordnete für West⸗Donegal Mac Neill, welcher Herrn Balfour auf dessen Fahrten durch Donegal auf Schritt und Tritt nachgefolgt war, ließ sich ihm in Dungloe melden; Herr Balfour nahm den Besuch an, war aber nicht wenig erstaunt, statt praktischer Vorschläge zur Linderung der Voth, eine Vorlesung über die Ausweisungen auf den Olp hert'schen Gütern und Verwandtes anhören zu müssen.

Der Premier⸗Minister von Canada Sir John Mac⸗ donald erklärte dem Vertreter des „Reuter'schen Bureaus“, daß Dillon und O'Brien als britische Unterthanen ein Recht hätten, in Canada zu reden. Die canadische Regierung könne sie daran nicht hindern. Auch hielt der Minister es für im höchsten Grade unwahrscheinlich, daß die Reichsregierung gegen die beiden irischen AÄgitatoren einschreiten werde, falls sie nach Canada kämen. Bis jetzt sei keine Aufforderung von den Reichsbehörden eingegangen, die Beiden zu verhaften; sollte die britische Regierung jedoch den Antrag stellen, so würden die canadischen Provinzialbehörden die Durchführung des Ge⸗ setzes in die Hand zu nehmen haben.

Eine Reuter'sche Depesche aus Teheran meldet, daß der britische Gesandte Sir Henry Drummond Wolff jetzt soweit hergestellt ist, um am 1. 8. M. seine Reise nach Eng⸗ land antreten zu können.

Die Westafrikanische Erforschungs⸗Expedition unter dem Kommando des Hen. Cameron soll England am Sonntag oder Montag auf der Yacht Fawn verlassen. Sie besteht aus 24 Personen und wird vielleicht 6 Monate ab⸗ wesend sein. Die Regierung hat den Gouverneuren der ver⸗ schiedenen eta ter rn Kolonien den Auftrag gegeben, die Expedition so viel wie möglich zu unters⸗

tützen. Frankreich.

Paris, J. November., König Milan wird in den ersten Tagen der nächsten Woche hier eintreffen und sich so⸗ dann auf einen längeren Jagdausflug nach England begeben.

Großfürst Nikolaus Michailowitsch hat die Rückreise nach St. Petersburg angetreten.

Das Protokoll der J der Deputirten⸗ kammer über ihre Beschlüsse Betreffs des Zolltarifs, welche wir in Nr. 268 des „R- u. St. A.“ bereits kurz erwähnt haben, lautet nach der „Nat⸗Itg.“:

„Die Kommission hat sich zuvörderst einstimmig für die Annahme eines doppelten Tarifs erklärt, d. h, wie die Regierung es vorschlägt, eines Tarif⸗Maximums, welcher das Zollregime in Bezug auf die Nationen festsez, welche Frank⸗ reich kn Portheile gewähren, und eines Tarif-⸗Minimums, das bezüglich der Nationen, welche Frankreich Zugeständniffe machen, zur Anwendung kommen soll. Die Kommisslon hat sodann, eben falls einstimmig / beschlossen, daß der lbschluß von Konventionen mit den fremden Mächten angestrebt werden soll. Sie hat mit 18 gegen 3 Stimmen entschieden, daß solche Konventionen keinen Tarif enthalten dürfen. Durch dieses Votum hat die Kom— mission, wie aus der bezüglichen Debatte erhellt, erklären

ändern, und daß in Folge dessen dieses letztere nicht konsolidirt werden darf, selbst nicht für eine, ganz kurze Dauer,. Der Vortheil dieses Tarif⸗Minimums soll den Mächten für die Dauer gewährt werden, die uns angemessen erscheinen wird. Die Konventionen sollen sine die, d. h. ohne Bestimmung der Dauer ab—⸗ geschlossen werden; dieselben sollen stets nach dem Belieben der Parteien sechs Monate oder ein Jahr im Voraus ge⸗ kündigt werden können. Einige Mitglieder der Kommission beantragten, man möge nochmals die Regierung befragen, in welcher Weise sie Behufs Abschlusses von Konyentionen mit den Mächten zu unterhandeln gedenke, und ob sie es für noth— wendig erachte, die Tarife für eine bestimmte Dauer fest— zustellen (consolider). Aber die Majorität der Kommission entschied sich dahin, daß ein neues Anhören der Regierung unnöthig sei. Die Kommission wird nunmehr in ihren Unter⸗ Kommissionen zur Prüfung der Ziffern des Tarif-⸗Maximums chreiten.“ . Bei der heutigen Fortsetzung der Berathung der D epu⸗ tirtenkammer über das Kriegsbudget wurden Kapitel 12 bis 40 ohne Abänderung angenommen. Die Kammer ver— tagte sich darauf bis morgen. .

. ö gr ol Paris“ zufolge hat der Kriegs⸗Minister angeordnei, die Ausxüstung der Forts von Modane an der französisch-italienischen Grenze zu verstärken.

Nußland und Polen.

Anläßlich des 25 jährigen Bestehens des Kyrill- und Methudvereins erhielt die Gräfin Bludow in Ostrog (Wolhynien), deren Vater den Verein begründet hatte, Glückwunsch-Telegramme von der Kaiserin und dem Groß fürsten⸗- Thronfolger. Letzterer sprach den Wunsch aus, die edle Thätigkeit des Vereins zu Gunsten der Orthodoxie in den Westmarken Rußlands möge sich mit immer größerem Erfolge entwickeln. Für den Verein spendete der Thronfolger 1000 Rubel. .

Wie die „Nowosti“ erfahren, gedenkt das Ministerium des Aeußeren in Syrien einige russische Schulen nach dem Muster der bereits in Palästina bestehenden zu gründen. Zugleich sollen dahin orthodoxe Missionäre entsandt werden, „um der stets um sich , ,. katholischen Propaganda ein Gegengewicht entgegenzusetzen.“ .

Italien.

Eine Note der „Agenzia Stefani“ bezeichnet die Nach⸗ richten, daß der italienische Resident beim König Menelik, Salimbeni, und der italienische Gesandte beim Sultan von Aoussa, Pestalozza, gefangen seien, als völlig unbegründet. Die aus Harrar vom 3 d. M. eingelaufenen Nachrichten Betreffs Menelik's und Salimbeni's lauten günstig. In einem gleich—⸗ zeitig eingegangenen Schreiben des Königs Menelik an den König Humbert heißt es: zwischen den Bewohnern von Danakil und Schoa bestehe keinerlei Streit. Die Karawane, welche die von Mako nnen für Rechnung des Königs Menelit in Italien gemachten Einkäufe im Werth von einer Million beförderte, habe die Gebiete von Aoussa und Danakil glücklich

assirt. Pestalozza befinde sich in Assab, nachdem die tission in Khreit vollständig erfüllt fei. Die dortigen Häuptlinge hätten ihm den Sultan, der den Verpflichtungen gegen Italien untreu geworden sei, ausgeliefert. Der Sultan, der sich als Gefangener in Assab befinde, sei abgesetzt und durch einen anderen ersetzt worden. Alle Häuptlinge von Danakil hätten sich neuerdings dem anerkannten“ italie— nischen Protektorat unterworfen.

Sy anien.

J

Der Marine⸗Minister Beranger hat in einer der letzten Sitzungen des Ministeriums der Königin seine Vor⸗ schläge Behufs Umgestaltung der spanischen Marine unterbreitet. Nach diesem (schon in Nr. 268 b. Bl. kurz er⸗ wähnten) Plan ol h wie man der „Köln. Ztg.“ schreiht, drei Divisionen, die aus je einem erstklassigen Schlachtschiff von 9000 Tonnen, 3 Kreuzern von 5— 7060 Tonnen, 2 kleinen Kreuzern, 2 Kanonenbooten und 3 Torpedobooten bestehen, geschaffen und in Cadix, Ferrol und Cartagena stationirt wer⸗ den. Die großen Schlachtschiffe und auch die Kreuzer 2. und 3. Klasse sollen, ohne die Maschinen zu sehr anzustrengen, eine Geschwindigkeit von 26 Meilen, einen größten Tiefgang von 7,8 i, ein doppeltes Schraubensystem mit vier voneinander unabhängigen Maschinen, Stahldeck, Cellular⸗ Bau, zwei Kanonen Hoöntaria von 38 em, Schnellfeuer⸗Geschütze und Revolverkanonen, (lektrische Scheinwerfer, 2 kleine Torpedobodte und sechs Vorrichtungen zum Selbsttorpediren erhalten. Auch ist beschlossen, die alten Holzfregatten „Nu⸗ mancia“ und „Vitoria“ in Schlachtschiffe neueren Musters umzuhauen. . . .

Die amtliche Zeitung hat alle Schriftstücke veröffentlicht, die sich auf das Unterfee-Boot Per al⸗ . der Erbauer Peral steht mit dem Marine⸗Minister wegen Konstruirung eines neuen verbesserten Schiffes noch in Unker⸗ handlung.

Portugal.

Wie nach einem Telegramm des W. T. B.“ aus Lissabon verlautet, hätte England einen Modus vivendi mit Portugal bis zum Abschluß eines neuen Pertrages an— genommen, nach welchem Portugal die Schiffahrt auf dem Zambesi und auf dem Schirefluß freigiebt und freien Durch⸗ gang durch das Pungaland gestattet, während England Por⸗ tugal bei der Grenzfestsetzung diejenigen Gebietstheile zu⸗ sichert, die ihm in der Konvention vom 20. August zugefallen waren.

Schweiz.

Der Bundes rath verlangt, wie der „Frkf. Ztg.“ be⸗ richtet wird, Behufs Errichtung von Berufskonsuslaten mit diplomatischem Charakter in Buenos Aires (für Argen⸗ tinien, Chile, Paraguay und Uruguay), in London und Yokohama (Japan) einen erstmaligen Kredit von 100 000 Fr. für 1891.

iner Frage schreibt der „Bund“: rt . . ist die Friebenzkonferenz oder Konsulta nach Bern einberufen. An derselben werden theilnehmen

liberalerseits die Hrrn. Stoppani, Censi und Gabuzzi, konservativer⸗ Wie wir ver⸗

s di Soldati, Pedrazzini und Volonterio. . . Bundesrath Erhebungen machen lassen. zum Zwecke, einer Gesetzuorlage über Wahlen und Abstimmungen, die sich auf das Prinzip der , . gründen und genaue Umschreibungen

u

der sogenannten periodischen Außwanderung enthalten würde, vorzu— bereiten. Die Vertrauensmänner der beiden Parteien auf der Konferenz

wollen, daß Frankreich sich die Freiheit nehmen will, jeden Augenblick . Tarife, selbst das Tarif- Minimum zu

hätten, Falls ein solcher Entwurf wirklich vorgelegt werden soll,

Zusicherungen zu geben, daß er dem ee finn rat und dem Volte einhellig zur Annahme empfohlen werde. ann könnte er ohne Schwierigkeiten Gesetz werden, gerade wie im Jahre 1876 das Rifor⸗ ming. Sffen bliebe noch die Frage, wis diefer Verfaffunggrath zu wählen sei, ob nach dem gegenwärtigen Gesetz ober nach einem anderen Wahlm edus. Diefe Frage hätte infofern keine kapitale Bedeutung mehr, als der Verfassungsrath ja nur noch einem gegenseitigen Ueber⸗ einkommen die gesetzliche Sanktlon zu ertheilen, also eine bloß for⸗ melle Mission zu erfüllen hätte. ; Sämmtliche auf den Tefsiner Aufstand vom letzten September beßüglichen Untersuchungzakten find dem Vernehmen nach nunmehr in Bern angelangt und dem Bundeganwalt unterbreitet worden. Auch die Untersuchung in Betreff der gegen das Militär verübten Exzesse ist ihrem Abschluß nahe. Die Strafverfolgung ist eine komplizfrte, weil nicht bloß eidgenössisches, sondern auch kantonales Strafrecht in Betracht zu kommen scheint. Der bezuͤgliche Bericht des Bundes⸗ kommissars Künzli wird nicht publieirt werden, weil darin militärifche n. behandelt sind, deren Erörterung nicht vor die Oeffentlichkeit gehört. 2

Niederlaude.

Das Befinden des Königs ist, neueren Nachrichten des „W. T. B.“ aus Amsterdam zufolge, nicht so ungünstig, wie einige Blätter meldeten. Die Kräfte nehmen zwar lang sam ab, aber die Ernährung erfolgt in genügendem Maße. Die Gehirnfunktionen haben sich nicht gebesfert, Es besteht keine augenblickliche Gefahr, vielmehr ist es wahrscheinlich, daß die gegenwärtige Situation längere Zeit andauern wird. Der „Staats courant“ bezeichnet den Zustand des Königs als fast unverändert; indessen zeige sich cher eine Verschlimmerung als eine Besserung.

Aus Luxemburg meldet „W. T. B.“, daß von ver⸗ schiedenen Fürsten an den Herzog Adolph Telegramme eingelaufen sind mit Glückwünschen für das Wohl des Landes und Aeußerungen der Anerkennung für das bewiesene Pflicht⸗ gefühl. Der Herzog will heute ohne Ceremoniell und ohne Begleitung Seitens der Regierung wieder abreisen, hat aber die Absicht ausgesprochen, nächstens zurückzukehren, wenn es die Geschäfte erheischen würden. Die Abreise ist, wie schon gemeldet, auf heute Nachmittag 1 Uhr festgesetzt. .

Wie sich die „Magdeb. Ztg.“ aus Frankfurt a. M. melden läßt, wird der dortige? a last des Herzogs von Nassau gegenwärtig ganz neu eingerichtet, da der Herzog nach seinem auf der Rückreise von Luxemburg erfolgenden zweitägigen Besuch bei der Fürstin⸗Mutter in Wied während der Dauer der Regentschaft hauptsächlich in Frankfurt residiren und einige größere Empfänge abhalten werde.

Die schon gestern bruchstückweise mitgetheilte An sprache des Herzogs von Naffau an die Luxemburger Abge⸗ ordnetenkammer hat, der „Köln. Ztg.“ zufolge, in der amt⸗ lichen deutschen Uebersetzung folgenden Wortlaut:

Meine Herren! Von neuem ist der Ruf an mich ergangen, hier neben dem Throne stehend, die luxemburgische Fahne zu ergrejfen, die wir nicht dürfen sinken lassen. Sie sind mit mir in die traurige Lage versetzt, abermals erklären zu müssen, daß Se. Majestät der König⸗ Großherzog außer Stande ist, die Zügel der Regierung zu führen. Verfassung und Kammerreglement schreiben Ihnen vor, Anfangs Novem⸗ ber an einem bestimmten Tage zusammenzutreten; gleichzeitig fordern sie, daß jede Session durch einen vom Staagtgoberhaupte ausgehenden Art eröffnet werde. Es sollen an diesem Tage die beiden bei Ausübung der gesetzgebenden Gewalt zusammenwirkenden Faktoren sich zu ge⸗ meinsamer und gleichbeseelter Thätigkeit herzlich die Hand reichen. Wie peinlich es auch immerhin für ung sein mag, heute allhier zu⸗ sammenzutreten, wie das Grundgesetz es befiehlt, so habe ich meiner⸗

seits, im Gefühl der Pflicht, welche der Krone dem Lande gegenüber Ibliegt, nicht säumen zu dürfen geglaubt, zur Erfüllung dersfelben in Ihrer Mitte zu erscheinen. Ich nehme die durch die Verfasfung und die nassauischen Grundgesetze mir auferlegte Regentschaft an; gemäß Artikel 8 des Grundgesetzes „schwöre ich Treue dem König ⸗Groß⸗ herzog; ich schwöre, die Verfassung und die Gesetze des Landes zu beobachten. So wahr mir Gott beffe!“ =

Wäre es nicht überflüssig, meine Herren, diesem promissorischen Eid weitere Erklärungen beizufügen? Ich könnte ja nur wieder⸗ holen, was ich vor kaum achtzehn Monafen an dieser Stätte erklärt habe. Den Worten, die ich damals aus Ueberzeugung und Pflicht⸗ gefühl gesprochen, habe ich nichts hinzuzufügen, ich babe nichts von denselben wegzunehmen. Im Verlauf der wenigen Wochen, welche inmitten Ihrer Bevölkerung mir zu verweilen vergönnt gewesen, habe ich zu meiner Freude die Ueberzeugung gewonnen, daß Ihre theuersten Hoffnungen mit meinen innigsten Wünschen voll ständig übereinstimmen, daß die Herzen der Luxemburger und ihres erzogs⸗ Regenten in gemeinsamen Gefühlen schlaägen. Flehen wir zum Himmel, daß er die Leiden unseres schwergeprüften ürsten lindere, dem das Land eine lange Aera von Freiheit und ortschritt verdankt und an den mich so zahlreiche und mächtige Bande knüpfen. Möge der Himmel Kraft und Ausdauer verleißen jenem Engel an Aufopferung und Mildthätigkeit, welcher sonder Ermüden am Schmerzenslager des hohen Kranken wacht! Bitten wir schließlich die göttliche Vorfehung, daß sie die Arbeiten segne, welche wir zum Wohl unseres theuren Vaterlandes zu unternehmen im. Begriffe sind! Ich erkläre Ihre ordentliche Sitzung für 1890 eröffnet! Es lebe der König!

Im Haag werden Vorbereitungen zum Empfange der König in getroffen, welche, wie schon erwähnt, nach ihrer Ernennung zur Regen tin den vorgeschriebenen Eid in einer vereinigten Sitzung der beiden Kammern der Generalstaaten abzulegen hat. ; .

Ueber die eigentliche Veranlassung zu der Expedition der Regierung nach der Insfek Flores erfährt die „Köln. Zig.“ jetzt folgendes Nähere:

Die Grpeditson hatte ihren Grund in einem Gesuch des Hrn. Langen an die Regierung in Buitenzorg um die Erlaubniß, auf Flores geologische und mineralogische Unterfuchungen anstellen zu dürfen; das Gesuch wurde abschlägig beschieden, well die Regierung nicht die Ver- pflichtung auf sich laden wollte, diesen Fremden gegen die eingeborene Bevölkerung zu schützen. Bald darauf schickte die Königlich Viederländische Geographische Gesellschaft in Amsterdam einen Ingenieur zu demfelben Zweck nach Indien, und seinem Einfluß wie auch sei nen Verbindungen scheint es gelungen zu fein, zu bewirken, daß die Regierung durch den Ingenieur van Schelle eine Untersuchung der Insel vornehmen ließ, wesche den bekannten unglücklichen und er · folglosen Ablauf hatte. Jetzt sst eine zweite Expedition im Werke, wiewohl die Ansichten der Sachberständigen über das Vorhandensein von Zinn auf Flores einander widersprechen. .

Belgien.

In der gestrigen Sitzung der mit der Bearbeitung eines Tarifs für die Einganzszölle nach dem Congogebiet betrauten Kom misslon wurden diejenigen Punkte fesigestellt, über die einige Delegirte bei ihren respektiven Regierungen Instruktionen einholen müßten. Es fand auch eine Besprechung Üüber die Form der Zollerhebung statt, wie solche im Congo⸗ staate einzurichten wäre. Als Vertreter in der Kommission ür die. Congozölle, welche im Auswärtigen Amte tagt, unktioniren, der „Köln. Zig.“ zufolge, für Deutschland der Gesandte Graf Alvensleben und der General⸗Konsul Göhring Amsterdam; für den Congostaat der General. Gouverneur

nssen, welcher seit einigen Wochen wieder bei der rüsseler Central-Regierung thätig ist, und der frühere

Generalverwalter Van Neuß, seit einigen Tagen General⸗