1890 / 273 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Nov 1890 18:00:01 GMT) scan diff

55432 57459 59445 61291 63555 665787 67621 69299 71064 73565 75702 77750 78694 80025 82347 83842 87086 92738 96515

16345 19237 51762 53193 55h50 57465 59564 h1372 63655 6b 246 b 7702 69965 71112 73764 75725 77876 78779 S0520 S2 468 S4 159 87252 92824 96891

16426 419737 52191 53212 55714 57495 59748 61589 63725 66754 67712 70212 71198 73924 75756 78007 78783 0846 S2 558 84309 S8 195 92896 97273

46545 49959 52249 53612 55825 57765 59935 61797 63825 66807 68167 70323 71873 74400 76068 78205 78832 81216 82622 S4557 S8 835 93091 97319

416743 50165 52448 54064 56147 57824 60027 62537 63857 67011 68469 70412 71898 74425 716416 78293 79124 81416 82767 84807 91761 93681 98091

1063239 104156 106664 107202 107261 110160 110360 d 10661 112226 112426 115187 116114 117071 119276 120394 24040 124067 124073 124098 124107

124838 124864 125665 126553 126561.

68196 84672

189 7474 15210 22712 30107 42564 50720 60426 73842 78225 87526 93700 100821 108007 119450 133883 142131 148044

1724 6693 10483 183398 32934

46780 50934 52460 54479 56804 57896 60227 62613 63923 67280 68668 70501 71938 74509 716444 78307 79126 81518 82986 S5 096 91979 93764 98841 107922 113458 121023 124364

47235 51226 52609 54864 56812 58011 60230 62707 64145 67312 68722 70522 71990 74521 76892 78352 79243 81618 83106 85297 92096 95228 101437 107968 114082 122109 124598

174413 51426 52945 54936 57204 58203 60740 63026 64203 67457 b 8862 70538 72047 71711 77049 78394 79509 81680 83227 S5 666 92296 95595 101735 109062 114376 122370 124607

47566 51571 52959 54964 57295 58491 60925 63113 64536 67511 69081 70582 72205 75073 77450 78481 79891 81880 83293 86250 92496 95653 101815 109253 114383 122471 124641

b) 31 ige Pfandbriefe:

2000 per Stück die Num.

689 7674 15373 22912 32720 42664 51794 66324 73910 79191 88230 94597

102310 108075 120188 134032 142231 148644

2225 6794 10983 19914 33823

253 3597 7172

10477 16036

Lit. K

6819 47267 61725 73050 87223

zu MJ

12543 54509 62029 76517 87225

15825 55131 64396 78644 87227

18280 58239 64996 78742 S7 228.

18480 58326 65519 80166

18980 58826 65619 0367

Lit. L zu M 1000 per Stück die Num.:

2667

8314 19061 23553 32819 42964 522765 66635 74337 79591 S863 0 95658 102605 108475 121686 134132

149140

2967

8709 19437 25176 33185 43518 52475 70811 75298 79608 8643 95762

3238

9057 19537 25372 33704 43596 54450 72042 75452 79791 89599 96561

102620 103685 108678 109100 112155 122609 125433 126219 136041 137953 139490 142331 142731 144279 144376 1415629

1650448.

3638 9158 20604 26282 33785 43717 54465 72342 76527 82917 91160 96661 103700

4119 9257

20764

26382 33885 46004 54715 72642 716772 83399 92051 97077 104629 112189 126819 39690

4220 10570 20891 27030 37367 47330 55457 73242 76827 S851 98 92751 97279

104717 112755 128960 140527 145929

Lit, M zu 5 500 per Stück die Num. :

2721 7623 12825 20988 33923

2725 8934 13140 22142 36020

2821 9292 14299 24488 37297

4105 9295 16090 29399

37797

4405 9395 16390 29999 37897

4505 9442 16563 30056 38533

Lit. N zu en 200 per Stück die Num.:

1416

9391 15961 21066 26861 32522 35457 38405 417234 51984 57050 62053 64272 67923 73698 82130

1516

9791 15991 21091 28193 33415 36030 42328 47980 52044 57856 62253 64672 68888 74235 83565

1532 98935 16064 21391 28293 33491 36730 42629 47994 52640 58286 62323 65079 69016 75085 dSõ h 78

1621 10571 16164 22992 28593 33915 37011 42757 49367 52940 58760 62453 65377 70098 716057

87019

1832 111 16305 24144 28809 33968 37069 43249 49467 55149 58830 62623 65477 70198 77162

S7 022.

2268 12272 17375 24944 28893 34111 37237 45471 50512 55249 58960 62753 65677 71998 77962

Lit. O zu it 100 per Stück die Num.:

553 3743 7229

12107 16315

1536 3943 8753 12339 16515

1726 4188 9052 13279 16615

1936 4495 9249 14433 16800

3043 4788 9352 144418 17102

München, den 3. November 1890.

Bayerische Sypotheken⸗ und Wechselbank.

3143 5399 9952 14561 17202

19533 59689 66505 81308

4319 13825 21181 27330 39056 48339 59966 73442 77139 86935 92951 97479

104829 112989 131193 141003 147164

4905 9995 17394 32634 40024

2438 13021 18168 25087 29447 34259 37269 45871 51156 55349 60482 63070 65681 72139 81176

Wild sche

17936 51661 53112 55238 57406 58788 61129 63123 65887 67611 69146 70939 73465 75314 77577 78682 79926 2091 83589 87080 92664 95731 102697 109754 115184 123097 124663

6131 14256 22512 27930 42519 50120 60226 73542 77918 87244 92953

100338 106512 114956 131293 141503 147864

5846 10386 17699 32834

40027.

3138 13469 20299 26061 29547 34381 37811 17080 51256 55749 60582 63470 65777 72439 81475

Buchdruckerel Gebr. Parcus) in München.

20829 20992 28025 28725 32955 33146 34733 34881 38928 39187 41478 41496 46855 49002 528623 55100 57854 58323

19818 27742 32355 34233 38577 41329 46655 52162 57654 61024.

18732 27641 32055 34133 38575 41296 46520 49602 57254 61020

21614 28790 3216 397 9196 41596 19292 57 h hz

18055 22056 28925 33323 35090 39258 41770 49224 55900 59694

18322 22656 29098 33446 35690 39358 41796 49398 565616 60063

18556 251600 l3gs 34076 38077 998? 45982 19562 56816 ölo6l9

18332 22856 31187 33822 37838 39958 45574 49399 56716 bob

Von den gekündigten Ferien LIIlII ind. Lit. F zu i 1000 per Stück die Num.:

13184 23132 26570 27900 29384.

Lit. H zu Md 200 per Stück die Num.

7866 11306 19613 19618 33577 33997 39335 39610

6927 16703 33400 38651 48995.

6188 15961 30252 36481 16924

6465 16190 32668 36960 46925

6916 16385 32823 37104 47657

1011 14147 30250 36222

45570 Lit. ] zu Md 100 per Stück die Num. : 900 1765 3799 403838 4664 4709 8396

109779 11411 11654 12372 12444 12490 12720 12983 12998 14122 15582 16399.

354 9335 12835

357 9702 12885

Die den Nummern unserer Pfandbriefe vorgedruckten Nullen, z. B. 000181 O906181, 015432 2c. 2c. finden in vorstehender Liste keine Berücksichtigung.

Die Erhebung des Nennwerthes der heute gezogenen Nummern erfolgt gegen Rückgabe der abquittirten Pfandbriefe und der nicht verfallenen Coupons nebst Talons und kann schon von jetzt an geschehen, musz aber bis längstens 1. Januar 1891 vor sich gehen, an welchem Tage die couponsmäßige Verzinsung aufhört.

Verspäteten Erhebungen wird ein einprozentiger Depositalzins zugestanden. Der gleiche Depositalzins wird für die gekündigten Pfandbriefe der Serien 1 und Il vom 1. Januar 1887 und der Serien III. VIII vom 1. März 1887 an verrechnet.

Die Zahlung der verloosten und gekündigten Summen wird kosten⸗ und spesenfrei geleistet bei unserer Kassa in München, den Filialen der Bayerischen Notenbank in Augsburg, Kempten, Ludwigshafen, Nürnberg, Regensburg und Würzburg, der Agentur der Bayerischen Notenbank in Lindau, ferner bei der k. Hauptbank in Nürnberg und den k. Filial⸗ banken in Amberg, Ansbach, Augsburg, Bamberg, Bahrenth, Hof, Ludwigshafen, Passau, Negensburg, Schweinfurt, Straubing und Würzburg, bei den Bankhäusern M. Af. von Nothschild C Sähne in Frankfurt a. M., Doertenbach & Comp. in Stuttgart, 2A. Böhm in Landshut und Dresdner Bank in Dresden, endlich bei der Subdirektion der Versicherungsanstalten der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank in Berlin, Lindenstraße 3.

Auf Namen gestellte oder vinkulirte Pfandbriefe können nur gegen vollständig genügende Abquittirung des in unseren Büchern eingetragenen Eigenthümers zur Auszahlung gelangen, wozu bei Stiftungen und anderen curatelmäßigen Corporationen und Personen die Genehmigung der einschlägigen Curatelbehörde erforderlich ist.

Die unterfertigte Bank in München wird auf Ver— langen den Ankauf neuer Pfandbriefe an Stelle der ver⸗ loosten oder gekündigten um den Tagescours besorgen.

Verloosungslisten sind im Banklokale und bei allen vorbenannten Zahlstellen zu haben.

ö

Unter den im Reglement festgesetzten Bedingungen übernehmen wir

Werthpapiere aller Art

zur Aufbemahrung und Verwaltung.

* ö X ( 6IFeme HDepoöts. ) In Verbindung damit besorgen wir außer allen mit der Verwaltung von Werthpapieren zusammenhängenden Verrichtungen: 1. den An⸗ und Verkauf von Werthpapieren; 2. eröffnen wir unseren Deponenten provisionsfreie laufende Rechnungen (Conti⸗Correnti); 3. gewähren wir verzinsliche Vorschüsse; 4. übernehmen wir Baareinlagen gegen Zinsvergütung. Mit dieser Einrichtung bieten wir unseren Deponenten neben einer ' sachgemäßen Verwaltung und unbedingt sicheren Aufbewahrung der Werthpapiere auch einen provisionsfreien Check⸗ und Conto⸗Corrent⸗ Verkehr (laufende Rechnung), auf welchen wir hiemit aufmerksam machen. Jedem Besitzer von Werthpapieren ist durch Errichtung eines Offenen Depöts Gelegenheit gegeben, in regelmäßige Bankverbindung zu treten und alle Vortheile auszunützen, die mit einer solchen verbunden sind. Die Gebühren betragen per Jahr bis zu 10000 4. 5 4, für jedes weitere Tausend 59 mehr. Veränderungen, die sich im Laufe der Zeit durch Verloosung, Verkauf, Tausch oder Kauf ergeben, unterliegen, sofern der ursprüngliche Depötwerth nicht vermehrt wird, keiner Gebühr. Unsere 40J e r gr und andere verloosbare Pfandbriefe, Loose und Obligationen, die uns als Offenes Depot übergeben sind, versichern wir gegen Cursverlust. Ansere Reglements versenden wir unentgetttich und stehen solche auch bei sämmtlichen Filialen und Agenturen unserer und der Rayerischen Notenbanß gratis zur Berfügung.

die vortragenden Räthe in den Ministerien Platz genommen.

die Mitglieder des Herrenhauses dezü. des Hauses der Ab⸗

„Ich schäme mich des Evangellums an Christo nicht; denn es glauben“ zu Grunde legte. in Begleitung

Erstere nahmen in der Mitte des Saales, dem Throne gegen⸗

gesammten direkten Steuern berührende Gesetzentwürfe

Deutscher Neichs ⸗Anzeiger

Königlich Preußis

und

Aas Akonnement beträgt vierteljährlich 4 M 50 8.

Alle Rost⸗Anstalten nehmen KGestellung an;

für Gerlin außer den Rost-Anstalten auch die Egpedition

8W., Wilhelmstraste Nr. 32. Einzelne Aummern kosten 25 5.

Insertionspreis sür den Raum einer Aruchzeile 30 3. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

cher Staats Anzeiger.

des Neutschen Neichs Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats- Anzeiger

Berlin 8, Wilhelmstraße Nr. 32. K

M 273.

ö

Berlin, Mittwoch, den 12. November, Abends.

1890.

Berlin, den 12. November 1890.

Der heute, Mittags 12 Uhr, erfolgten feierlichen Er⸗ öffnung beider Häuser des preußischen Landtages ging umi 11 Uhr ein Gottesdienst in der Schloßkapelle für die evangelischen, um 1116 Uhr ein solcher in der St. Hedwigskirche für die katholischen Mitglieder des Landtages vorher. Se. Majestät der Kaiser und König und die hier anwesenden Prinzen des Königlichen Hauses wohnten dem Gottesdienst in der Schloß⸗ kapelle bei und nahmen mit Ihrem Gefolge rechts vom Altar Platz. Den Allerhöchsten Herrschaften gegenüber hatten die zur Theilnahme an der Feierlichkeit eingeladenen Generale, die Wirklichen Geheimen Räthe, die Räthe erster Klasse und

Die dem Altar gegenüber befindlichen Sitze nahmen die Staats-Minister, die rechts und links von diesen befindlichen

geordneten ein. Nach dem einleitenden Gesange und der Liturgie hielt der Konsistorial⸗Rath Dryander die Predigt, welcher er die Worte der Heiligen Schrift: Römer 1, 16:

ist eine Kraft Gottes, die da selig macht Alle, die daran

Nach ,, Gottesdienst begaben Sich Se. Majestät er Prinzen des Königlichen Hauses nach der Rothen Sammetkammer, die Minister nach dem Marine⸗

Salon. Im Weißen Saale versammelten sich unterdessen die Mit⸗ glieder beider Häuser des Landtages und die übrigen Eingeladenen.

uber, Lttztere unter den Arkaden nach der Lustgartenseite und in den Nischen unter der Tribüne auf der Kapellenseite Auf⸗

stellung. Für die Mitglieder des diplomatischen Corps war eine

Loge auf der nach der Schloßkapelle zu belegenen Tribüne

reservirt worden. Sobald die Aufstellung im Weißen Saale vollendet war,

erschienen die Mitglieder des Staats⸗Ministeriums unter Vor⸗ antritt des Präsidenten des Staatz⸗Ministeriums, Reichs⸗ kanzlers von Caprivi, und ordneten sich links vom Throne. Der Nräsident des Staats⸗Ministeriums machte hierauf Sr. Majel t dem Kaiser und König Meldung, daß Alles für die Eröffnung bereit sei. Allerhöchstdieselben erschienen darauf in Begleitung Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen im Weißen Saale und nahmen, mit dreimaligem lebhafte n, von dem Herzog von Ratibor ausgebrachten Hoch, von der Ver⸗ sammlung empfangen, vor dem Throne Stellung, während Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen zur Rechten desselben

ich aufstellten. Se. Majestt geruhten darauf, aus der Hand des

Präsidenten des Staats-Ministeriums, der, sich verneigend, vor den Thron getreten war, die Thronrede entgegenzunehmen und . das Haupt mit dem Helm bedeckt, wie folgt, zu

verlesen:

Erlauchte, edle und geehrte Herren von beiden Häusern des Landtages!

Früher als in den vergangenen Jahren habe Ich den Landtag der Monarchie um Meinen Thron ver⸗ sammelt, damit die eingehende Berathung wichtiger Gesetzentwürfe auf dem Gebiete der Finanz, Schul⸗ und Gemeindeverwaltung ohne Zögerung begonnen und der endgültige Abschluß dieser bedeutungsvollen Reformen, wie Ich zuversichtlich erwarte, zum Wohle des Vater⸗ landes gesichert werde.

Seit Jahren ist das Bedürfniß einer durchgreifenden Verbesserung des Systems der direkten Staatssteuern immer dringender hervorgetreten. Behufs einer plan⸗ mäßigen Durchführung dieses zur Befestigung der finanziellen Grundlagen der Staatsverwaltung sowie im Interesse einer gerechteren Vertheilung der Staatslasten gleichmäßig gebotenen Werks werden Ihnen alsbald die

vorgelegt werden, deren innerer Zusammenhang Ihnen die Beschlußfassung wesentlich erleichtern wird.

Der Gefetzentwurf über die Einkomm ensten er soll die bestehende Klassensteuer und die klassifizirte Ein⸗ kommensteuer zu einer einheitlichen Steuer vereinigen, die Steuersätze zweckmäßeiger gestalten und durch Ein⸗ führung der Deklarationspflicht, sowie durch die ander⸗ weite Organisation der Einschätzungsbehörden und des

sprechende Veranlagung des steuerpflichtigen Einkommens herbeiführen.

Die Ausdehnung der Erbschafts steuer durch eine mäßige Belastung der Erbfälle der Verwandten in auf⸗ und absteigender Linie und der Ehegatten unter Frei⸗ lassung der kleinen Erbschaften wird die zutreffende Be⸗ steuerung des Einkommens wesentlich erleichtern und zugleich eine verhältnißmäßig stärkere Heranziehung des fundirten Vermögens bewirken. z

Die im Wesentlichen noch auf dem Gesetze vom 30. Mai 1820 beruhende den heutigen wirthschaftlichen Verhältnissen nicht mehr entsprechende Besteuerung der gewerblichen Betriebe soll durch einen Gesetzentwurf über die Gewerbestener, welcher den Betriebsertrag selbst ohne Rücksicht auf die Betriebsarten und örtlichen Ein— theilungen zu erfassen bestimmt ist, einer völligen Um⸗ gestaltung zugeführt werden. Eine Erhöhung des Gesammt⸗ aufkommens aus der Gewerbesteuer einschließlich der be⸗ sonderen Besteuerung der Schankgewerbe ist dabei nicht beabsichtigt.

Das Ziel dieser Gesetzentwürfe ist eine gerechtere und gleichmäßigere Veranlagung der direkten Steuern und im Jusammenhange damit eine verhältnißmäßige Ent⸗ lastung der kleineren und mittleren Einkommen und gewerb— lichen Betriebe.

Der Stand der Staatsfinanzen erfordert eine un⸗ mittelbare Vermehrung der Staatseinnahmen nicht. Ebenso wenig gestatten aber die auf allen Gebieten wachsenden Anforderungen an die Hülfsmittel des Staats eine Ver⸗ minderung der festen und sicheren Einnahmen desselben.

Die Ergebnisse des letzten abgeschlossenen Rechnungs⸗ jahres sind zwar wesentlich günstiger, als bei dem Vor⸗ anschlage angenommen war, sodaß erhebliche Ueberschüsse zur Verringerung der Staatsschulden verwendet werden konnten. Auch im laufenden Jahre darf nach den bis— herigen Erfahrungen ein, wenn auch nicht in gleichem Maße, befriedigender Rechnungsabschluß erwartet werden. Die Gestaltung des Staatshaushalts⸗-Etats für das nächste Jahr, welcher gegenwärtig wegen der noch ausstehenden Feststellung des Reichshaushalts-Etats Ihnen noch nicht vorgelegt werden kann, wird jedoch die Unthunlichkeit eines Verzichts auf die bisherigen Staatseinnahmen ohne entsprechenden Ersatz darthun. .

Der nach dem Abschluß der ersten Veranlagung der direkten Steuern auf der neuen Grundlage auf⸗ kommende Mehrertrag soll indeß schon jetzt durch eine ausdrückliche Gesetzesvorschrift ausschließlich zu weiteren Entlastungen insbesondere der Kommunalverbände mittelst Ueberweisung von Grund- und Gebäudesteuer bestimmt werden, soweit darüber der Staatshaushalts-Etat nicht anderweitig Verfügung trifft.

Ich hoffe, daß hierdurch das Gelingen einer Re⸗ form wesentlich gefördert werden wird, welche berechtigten Klagen abzuhelfen und die Zufriedenheit der Bevölkerung zu befestigen geeignet ist.

Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die öffent⸗ liche Volksschule, welcher Ihnen in Ausführung der Vorschriften der Verfassung vorgelegt werden wird, soll der Volksschule auf dem Boden der Gemeindeverfassungen eine sichere Grundlage gewähren, eine gerechte Verthei⸗ lung der Volksschullasten herbeiführen, die durch die Gesetzgebung der letzten Jahre angebahnte Unentgeltlich= keit des Volksschulunterrichts zum Abschluß bringen und dem Lehrerstande den Bezug eines festen, den örtlichen Verhältnissen angemessenen Diensteinkommens gewähr⸗ leisten. Zur Erleichterung des Uebergangs in die neuen Verhältnisse wird Ihnen vorgeschlagen, die Beiträge des Staates zu dem Diensteinkommen, den Alterszulagen

Verfahrens eine sichere und der Wirklichkeit mehr ent⸗

und den Pensionen der Volksschullehrer zu erhöhen,

auch sollen besondere Mittel bereit gestellt werden, um die Gemeinden bei der Aufbringung der Schulbaukosten zu unterstützen.

Um dem Bedürfnisse einer gesetzlichen Regelung der Landgemeinde⸗Verfassungen, welches vorzugsweise in den östlichen Provinzen der. Monarchie hervorgetreten ist, Abhülfe zu schaffen, wird Ihnen der , einer Landgemeinde-Ordnung für diese Landestheile vor⸗ gelegt werden. Derselbe soll einerseits die zur Zeit geltenden gesetzlichen Vorschriften, welche sich in mehr⸗ facher Hinsicht als unzureichend erwiesen haben, in an⸗ gemessener Weise ergänzen und übersichtlich zusammen⸗ stellen. Andererseits ist aber dieser Entwurf dazu be⸗ stimmt, diejenigen Aenderungen auf dem Gebiete des ländlichen Gemeinde⸗Verfassungsrechts, welche durch die Entwickelung der wirthschaftlichen und sozialen Verhält⸗ nisse bedingt werden, unter thunlichster Schonung des bestehenden Rechtszustandes und unter Aufrechthaltung bewährter Einrichtungen herbeizuführen und in den Ge⸗ meinden ein reges kommunales Leben zu fördern. Hier⸗ durch werden zugleich die Erfüllung der den Gemeinden obliegenden öffentlich- rechtlichen Aufgaben gesichert, die Vertheilung der Gemeindelasten angemessen geregelt und für dieselben leistungsfähige Träger geschaffen werden.

Im Anschluß an den Volksschulgesetzentwurf ist eine Regelung der Verhältnisse der mittleren Schulen in Aussicht genommen, bei welchen namentlich die Pensionsansprüche der Lehrer der festen Grundlage seit⸗ her entbehren.

Die Neuregelung der Zahlung der Wittwen⸗ und Waisengelder, wie sie der Volksschulgesetzentwurf vor⸗ sieht, führt zu einer Schließung der nach den Gesetzen von 1869 und 1881 eingerichteten Wittwen⸗ und Waisen-Kassen für Elementarlehrer. Hierüber wird Ihnen eine besondere Vorlage zugehen.

Nachdem eine gemeinsame Regelung der Wegebau⸗ verhältnisfke in den sämmtlichen alten Provinzen als nicht den Verhältnissen entsprechend erkannt worden, empfiehlt es sich, mit der den Bedürfnissen der Gegen⸗ wart entsprechenden Neuordnung des Wegewesens je nach dem hervortretenden Bedürfnisse provinzweise vorzugehen. Zunüchst ist in der Provinz Sachsen das Bedürfniß zur Neuregelung des vielfach veralteten, unzweckmäßigen Wegerechts hervorgetreten, und liegt es in der Absicht, Ihnen den Entwurf einer Wegeordnung für diese Pro⸗ vinz nach Begutachtung durch den Provinzial-Landtag vorzulegen. .

Auch in diesem Jahre wird Ihnen ein Gesetz= entwurf zum Zweck der Erweiterung, sowie Vervoll⸗ ständigung und besseren Ausrüstung des Staats—= eisenbahnnetzes dem wachsenden Verkehrsbediürfniß entsprechend zugehen.

Die Entwickelung der Arbeiterverhältnisse, welche gegenwärtig Gegenstand der Berathungen des Reichs⸗ tages bildet, nimmt fortgesetzt die volle Aufmerksamkeit Meiner Regierung in Anspruch. Um die Gewerbe⸗ verwaltung in den Stand zu setzen, den an sie gestellten erhöhten Anforderungen auf diesem Gebiete zu ent— sprechen, hat sich eine erhebliche Vermehrung der Auf⸗ sichtsbeamten in Verbindung mit einer Neuregelung der Gewerbe⸗Juspektion als nothwendig erwiesen. Mit der Durchführung dieser Maßregel, welche mehrere Jahre in Änspruch nehmen wird, soll im bevorstehenden Rechnungsjahre begonnen werden. Die dazu erforder⸗ lichen Mittel werden in den Etat eingestellt werden.

Durch die Vorlegung des Entwurfs einer Städte— ordnung für den Regierungsbezirk Wiesbaden und von Gesetzentwürfen wegen Erhöhung des Höchstbetrags

der Hundesteuer und wegen der Abänderung einiger