aon gaoukursverfahren.
der a Wilhelm ane. . gere n Emmel und
Sbaden, ist am 8. No- Seinrich Emmel zu Wie bas Konkurgber⸗
Rechtsanwalt zum Konkurs ver⸗ Offener mee m ne ,. . kursforderungen bis zum . ,
sowse Prüfungstermin: Mirctwoch, 19. Dezember
vember 18390, Mittags 12 Uhr. fahren. eröffnet worden. Der Dr. Fleischer zu Wiesbaden ist walter ernannt. Anmeldefrist
1. Dezember 1890. Erste
1899, Bormittags 19 Uhr; den 8. November 1890. . unte gerlcf Abtheilung VI.
latzꝛn Beschluf. Das Konkursverfahren über
8 hiermit aufgehoben. . November 1899. Großherzogl. S. , ᷓ ez. Weise r. Versffentlicht: ir indig, Gerichtsschreiber.
144294 Konkursverfahren.
onkurgverfahren über das Vermögen des So er e er, aher. BPanl Brunke, in Firma Eölnischer Bazar Paul Srunke, hier
in Folge eineg von dem Gemeinschuldner gemachten ö Vorschlags zu einem Zwangèvergleiche Vergleichstermin uf den 29. November 1399, Mittags 12 Uhr, vor dem Koͤniglichen Amts gerichte J. bierselbstt, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel B, part, Sagl 32, anberaumt.
Berlin, den 28. Oktober 1890.
Trzebiatows ki, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts J. Abtheilung 48.
144257 gonkurs verfahren.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Lewin (Louis) Ehrlich hier, Brunnenftraße 86, ist in Folge eines von dem Ge—⸗ meinschuldner gemachten, neuen Vorschlags zu einem Zwangtvergleiche Vergleichstermin auf den 26. No vember 1890, Mittags 12 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte L hierselbst, Neue Friedrich straße 13, Hof, Flügel B. part., Saal 32, anberaumt.
Berlin, den J. November 1890.
Thomas, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts 1. Abtheilung 49.
44384 Konkursverfahren.
Das Konkurtverfahren über das Vermögen des Bäckermeisters Georg Diedrich Theodor Rabien in Nodenkirchen wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins und vollzogener Schluß vertheilung hierdurch aufgehoben.
Brake, den 8. November 1890.
Großherzogliches Amtsgericht. Abth. II. ez. Rü der. Beglaubigt: (L. 8) v. d. Vr ing, Gerichtsschreiber⸗Geh.
44316
Das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Gebr. Hartmann und des Gerberei besitzers Franz Hartmann zu Dingelstädt wird nach Abhaltung des Schlußtermins und erfolgter Schlußvertheilung als beendet hiermit aufgehoben.
Dingelstädt, den 6. November 1890.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.
44514
In der Kämmereikafsenrendaut Harke'schen Konturssache von hier wird zur Beschlußfassung über die Wahl eineg anderen Verwalters, fowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falls über die in §. 120 der Konkurs—⸗ ordnung bezeichneten Gegenstände Termin auf den 15. November 1890, Vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 15. Dezember 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an— beraumt.
Freienwalde a.. O., den 12. November 1890.
Königliches Amtsgericht.
144322 ; Konkursverfahren.
Nr. Ih(6. Das Konkursverfahren über den Nachlaß deb verstorbenen Krämers Karl Hilberer von Berghaupten wurde nach erfolgter Abhaltung bes Schlußtermins durch Beschluß Gr. Amtsgerichts hierselbst vom 8. d. Mis. Nr. 7606 wieder auf⸗ gehoben.
Gengenbach, 10 November 1890.
Ber Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts. (L. 8.) Stoll.
[4283 Konkursvverfahren.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Sandelsmanns Gustav Seibt in Ober⸗Har⸗ Fersdorf Armenruh ist in Fol e eines von dem Gemeinschuldner gemachten Her len, zu einem Zwangsvergleiche Vergleichs termin auf Dienstag, den 2. Dezember 18699, Vormittags 19 Üühr, Lor dem Königlichen Amtsgerichte hierfelbst, Zimmer Nr. 14, anberaumt.
Goldberg i. Schl., den 10. November 1890.
Conrad, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
(44387 Konkursverfahren.
In dem Konkursberfahren über den Nachlaß des Mechanikers Louis Körber hier wird zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwal⸗ ters, zur Erhehung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berüücks sichtigenden Forderungen und zur Beschlußfaffung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Ver⸗ mögengstücke der Schlußtermin auf Donnerstag, den 11. Dezember 1896, Mittags 12 uhr, vor
dem Königli 1 ichen Amtegerichte hierselbst, Zimmer do
Dannover, den 10. November 1890. Königliches Amtsgericht. IV. gez. Münchmeyer, (. 6.) Auggefertigt; Thiere s Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.
lege gn ; em Konkurse über das Vermögen I) des Bäckermeisters 2 st Friedrich Dahlmann
, , audlers Karl Wilhelm an , nach erfolgter Abhaltung des
Ewald Dahlmann daselbst soll die Schlußvertheilung erfolgen. Die Summe der bei Nr. 1 zu 3 . Forderungen beträgt 6277 41 75 8 und bei Nr. 2 — 418 S 81 8, dagegen der ju vertheilende Massenbestand bei Nr. 1 — 3577 M 15 8 und bei Nr. 2 — 156 S 68 8. Sattingen, den 10. November 1890. Der Konkursverwalter: Dietrichs, Justizrath.
44320 Bekanntmachnng.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Ehefran des Kaufmanns Carl Auselm Senning, früheren Wittwe Nebel, Marie, geb. Godehardt, zu Hötensleben, Inhaberin der Firma A. Nebel daselbst, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters Termin auf den 24. November 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer Nr. 4, bestimmt.
Hötensleben, den 8. November 1890.
Buresch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
44289 Konkursvverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns J. A. Heister hier wird nach er⸗ y. Abhaltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben. Königsberg, den 10. Noyember 1890. Königliches Amtsgericht. Va.
1413231 Bekanntmachung. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Tapeziers und Dekorateurs Paul Bauer zu Kottbus ist, nach Abhaltung des Schlußtermins und nach Vollziehung der Schlußvertheilung durch Beschluß vom 6. November 1890, aufgehoben. Kottbus, den 6. November 1890. Königliches Amtsgericht.
44328 onkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Sandelsmanns Gottfried Witte in Magde⸗ burg ⸗Neustadt wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Magdeburg, den 4. Nobember 1890.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung 6.
(44389 Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Louis Creutzberg, Inhaber der Firma Creutzberg & Küppers zu M.⸗Gladbach, ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf Freitag, den 21. No⸗ vember 1890, Vormittags 1605 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Abteistraße Nr. 27, Zimmer Nr. 9, anberaumt.
M. Gladbach, den 28. Oktober 1890.
— Schmidt,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 44391] Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren uber das Vermögen des Spezereihändlers Wilhelm Wienen aus M. Gladbach ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschluß⸗ fassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf Freitag, ben 2I. November 1890, e, , 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Abtei⸗ straße Nr. 27, Zimmer Nr. 9, bestimmt.
M.⸗Gladbach, den 28. Oktober 1890.
Schmidt, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
44392 Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Vermögen des
Webereibesitzers Gustav Leyendecker zu M.
Gladbach wird nach erfolgter Abhaltung des
Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
M. Gladbach, den 29. Oktober 1890. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
44326 Konkursverfahren. In dem Könkursverfähren über das Vermögen des Ackerers und Rebmannes Michael Siry, Vater, zu Weier im Thal ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf Donnerstag, den 4. Dezember 1890, Vor⸗ mittags 97 Uhr, vor dem Kaiserlichen Amtsgerichte hierselbst, im Stadthause, anberaumt. Münster, den 8. November 1890.
⸗ Kahl, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
laLs85] In dem Konkurgverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Gebr. Dircks in Neumünster, Inhaber Kaufleute Avolph Emil Dircks und Boie Dircks dafelbst, ist zur Prüfung einer nachträglich angemeldeten Forderung Termin auf Montag, den 24. No⸗ vember 1890, Vormittags 19 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst anberaumt. Neumünfter, den 6. November 1890.
Joen t, Assistent, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
44394 Bekauntmachung. Das Konkursverfahren über das Vermögen der unter der Firma: „Hoseus * Ohler“ in Lambrecht bestehenden Holzhandlung mit ihrer Zweig⸗ nie derlassung in Queichheim sowie über das persönliche Vermögen des Theilhabers dieser Firma Ludwig Hoseus, Holzhändler in Lamb⸗ recht wurde durch Beschluß des K. Amtsgerichts hier vom Heutigen nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Neustadt a. / S., den 10. November 1890. K. Amtsgerichtsschreiberei. Serr, K. Sekretär.
44284 Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Paul Fischer zu Nordhausen, in 56 Fischer Æ Comp. daselbst wird nach er⸗ y'. Abhaltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ ehoben.
Nordhausen, den 11. November 1890.
Y seiner Kinder Otto, Lian, Wilhelm und
44496 Ronknrs verfahren. In . Konkursverfahren über das Vermögen des er, w, de ,. Franz allesnigen Inhabers des unter der Firma Fr. Doebert hier betriebenen Handel ggeschäfts, ist in Folge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangtvergleiche Vergleichztermin auf den 2. Dezember 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herzoglichen Amtsgerichte hierfelbst anberaumt. Oranienbaum, den 11. November 1890. Schütz, Sekretär,
Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts.
44327 Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schueidermeisters Emil Weidelt in Rochlitz soll auf Antrag des Konkursverwalters das dem Konkurgverwalters das dem Gemeinschuldner eigen⸗ thümlich gehörige Hausgrundstück Fol. 145 des Grund und Hypothekenbuchs für die Stadt Rochlitz um den Preis von 6460 „ verkauft werden. Zu der nach 5. 122 der Konkursordnung erforderlichen Beschlußfassung der Gläubiger ist ein Termin auf den 4. Dezember 18990, Bormittags 10 uhr, vor dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht an⸗ beraumt worden. Rochlitz, den 10. November 1890. . . obe.
Ausfertigung. Bekanntmachung.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Maschinenhändlers Wilhelm Racke in Schweinfurt wird zur Abnahme der Schlußrechnung, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß verzeichniß und etwaige weitere Beschlußfassung Termin auf Samstag, den 6. Dezember 1896, Vor⸗ mittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Geschäfts⸗ zimmer Nr. 10, anberaumt, wozu alle Betheiligten hiemit geladen werden.
Das Schlußverzeichniß und die Schlußrechnung nebst Belegen sind auf die Gerichtsschreiberei niedergelegt.
Schweinfurt, den 10. November 1890.
. 8) Königliches Amtsgericht.
Ben ifch. a4 324
Konkuraverfahren.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns J. Rosenthal in Soldan ist jur Abnahme der Schlußrechnung des Verwal- ters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berück⸗ sichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Ver⸗ mögensstücke der Schlußtermin auf den 6. De⸗ zember 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt.
Soldan, den 8. November 1890.
Borowski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. J. V.
44495 K. Amtsgericht Ulm.
Das Konkursverfahren gegen Valentin Fischer, Kaufmann in Langenau, Inhaber der Firma Schrägle u. Fischer das., ist nach Abhaltung des Schlußtermins und nach Vollzug der Schlußver⸗ theilung durch Gerichtsbeschluß vom Heutigen auf— gehoben worden.
Den 8. November 1890. Gerichtsschreiber Sigmund.
(44286 Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Baumeisters Hermann Julius Adolf Blanken burg in Wurzen wird, nachdem der im Ver⸗ gleichstermine vom 27. Oktober 1390 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß von demselben Tage bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Wurzen, den 11. November 1890. Königliches Amtsgericht. Reichenbach, O. A. R. Veröffentlicht: Act. Fischer, G.⸗S.
ad386]
44293
In dem Konkurse über den Nachlaß des am 31. August 1880 zu Zerkow verstorbenen Maner⸗ meisters Sugo Fritsche, soll die Schlußverthei⸗ lung erfolgen. Vazu sind 1007,52 M verfügbar. Nachdem auf der Gerichtsschreiberei niedergelegten Verzeichnisse sind dabei 4863,96 S6 Forderungen zu berücksichtigen. ;
Zerkow, den 10. Novernber 1890. Pröschel, Konkursverwalter.
(44291 Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckers Karl Friedrich August Ullmann in Pobershau ist zut Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berück⸗ sichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Ver- mögensstücke der Schlußtermin auf den 8. De⸗ zember 1899, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte bierselbst bestimmt. Zöblitz, den 16. November 1890.
Hertwig,
Doebert hier,
Tarif ⸗ ꝛc. Veränderungen der deutschen Eisenbahnen. 144334 Niederschlesischer Steinkohlen · Verkehr. Im niederschlesischen Steinkoblen⸗Verkehr nach Stationen der preußischen Staatsbahnen können bis auf Weitere für Sendungen von mindestens 20 00 Eg von einem Versender an einen Empfänger an Stelfe von Wagen mit 10 000 Eg Ladegewicht entweder drei Wagen von weniger als 10 005 1g oder auch ein Wagen von mehr und ein solcher von weniger als 10 90090 kg, in jedem Falle jedoch von zusammen mindestens 20 000 Kg Lade—⸗ gewicht verwendet werden. Die Frachtberechnung erfolgt hierbei nach den für Sendungen von 10 060608 gültigen Ausnahmetarifen. Berlin, den 8. November 1890. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
44396
Saarbrücken ˖⸗Bayerischer Verkehr.
Mit Gültigkeit vom 7. d. Mt. gelangt Thomas⸗
phosphatmebl von Neunkirchen nach Türkheim ein Ausnahmefrachtsatz von 1,03 M pro 100 Kg zur Einführung. Köln, den 6. November 1890.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion
( linksrheinische).
44398]
Der im Tarif für den bezeichneten Verkehr ent⸗ haltene Ausnabmetarif Nr. 2 (Steine u. f. w.) tritt außer Kraft, weil die Saͤtze desselben sich nunmehr mit den Sätzen des neuberechneten Spezialtarifs II decken. Köln, den 8. Nobember 1896.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion (linksrheinische).
44597] Rheinisch westfälisch · nieder ländischer Güterverkehr.
Am 15. d. Mts. tritt ein gemeinsamer Nachtrag zu den Tarifheften A1—4 vom 1. Oktober 1886, welcher Veränderungen in den Verwaltungsbezirken der Niederländischen Bahnen und Aufnahme der Station Amsterdam-⸗Petroleumhafen in den Verkehr enthält, in Wirksamkeit.
Köln, den 19 November 1890
Königliche Eisenbahn ⸗ Direktion ¶linksrheinische).
44498 ö Bekanntmachung.
Im süddeutschen Verbands verkehre mit Desterreich ˖ Ungarn treten mit J. Januar 1891 die nachstehend bezeichneten Hefte des Verband Gütertarifs sammt den dazu erschienenen Nachträgen außer Kraft, nämlich:
Theil 1 Hefte Nr. 3, 6, 9 und 12 vom 1. No—⸗
vember 1879,
Theil II Hest Nr. 15 vom 15. Januar 1880, welche direkte Frachtsäße zwischen Stationen der böhmisch⸗schlesischen Bahnen einerseits und Stationen der württembergischen und badischen Staatsbahnen, der Main⸗Neckarbahn, der bayerisch⸗ pfälzischen Bahnen, der Hessischen Ludwigsbahn, der Eifen= bahnen in Elsaß⸗Lothringen und der K. Eisenbahn— Direktion in Köln (linksrh.) andererseits enthalten.“
Ein Ersatz durch neue Tarife tritt vorerst nicht ein.
München, den 7. November 1890. Generaldirektion der AK. b. Etaats ei senbahnen.
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E BERLIN. 8 JNelegranm Ad 1 e , , e . amgalulien 9 pin.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung Ii.
Berlin! Redacteur: Dr. H. Klee. Verlag ber , ( Scholy. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagg⸗Anstalt, Berl
SV., Wilhelmstraße Nr. 32.
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗AUnzeiger.
M 221.
—
Entwurf eines Einkommen steuergesetzes.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von
reußen 2c. . V 6 Zustimmung beider Häuser des Landtages Unferer Monarchie, für den Umfang derselben mit Ausschluß
der Hohenzollernschen Lande, was folgt: ĩ J. Steuerpflicht. 1) Subjektive Steuerpflicht. 8. 1.
Einkommensteuerpflichtig sind:.
5 die preußischen Staatsangehörigen, mit Ausnahme
jenigen, ⸗ ; J . mie ich, ohne in Preußen einen Wohnsitz G. 1 Absatz? des Reichsgesetzes wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung, vom 13. Mai 1870 — B. G. B. S. 119) zu haben, in einem anderen Bundesstaate wohnen oder sich aufhalten.
b. welche neben einem Wohnsitz in Preußen in einem anderen Bundesstaat ihren dienstlichen Wohnsitz (3. 2 Absatz 3
D. haben; . . J e. Ache ohne in Preußen einen Wohnsitz zu haben, seit mehr als zwei Jahren sich im Auslande dauernd aufhalten;
2) diejenigen Angehörigen anderer Bundesstaaten,
a. welche, ohne in ihrem Heimathsstaat einen Wohnsitz zu haben, in Preußen wohnen oder, ohne im Deutschen Reich einen Wohnsitz zu haben, sich in Preußen aufhalten; .
pb. welche in Preußen ihren dienstlichen Wohnsitz (5. 2 Absatz 3 a. a. O.) haben;
I) diejenigen Ausländer, welche in Preußen einen Wohnsitz haben oder sich des Erwerbes wegen oder länger als ein Jahr aufhalten;
fo Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Berggewerkschaften, welche in Preußen einen Sitz haben⸗ sowie diejenigen eingetragenen Genossenschaften, deren Geschäfts,
betrieb über den Kreis ihrer Mitglieder hinausgeht.
Ohne Rücksicht auf Siaatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Aufenthalt unterliegen der Einkommensteuer alle Personen mit dem Einkommen . ;
a. aus den eon , Staatskasse gezahlten Besoldungen, Pensionen und Wartegeldern;
; b. 63. preußischem Grundhesitz und aus preußischen Ge⸗ werbe⸗ oder Handelsanlagen oder sonstigen gewerblichen Be⸗ triebsstätten. .
Die Bestimmung zu b findet auch auf Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Berggewerkschaften und die im 8. 1 Nr. 4 bezeichneten eingetragenen Genossenschaften
Anwendung.
2
Von der Einkommensteuer sind befreit:
I) die Mitglieder des Königlichen Hauses und des Hohen⸗ zollernschen Fürstenhauses; ᷣ—.
2) die Mitglieder des vormaligen hannoverschen Königs⸗ hauses, des ,,, R und des vormaligen
glich nassauischen Fürstenhauses; dert in 6 ö Kaffer und Könige, beglaubigten Vertreter fremder Mächte und die Bevollmächtigten anderer Bundes⸗ staaten zum Bundesrathe, die ihnen zugewiesenen Beamten, sowie die in ihren und ihrer Beamten Diensten stehenden Personen, soweit sie Ausländer sind; . .
) diejenigen Personen, denen sonst nach völlerrechtlichen Grundsätzen ober nach besonderen, mit anderen Staaten ge⸗ troffenen ,,, Anspruch auf Befreiung von der Einkommensteuer zukommt. .
n n, ,,,. Nr. 3 und 4 erstrecken sich nicht auf das nach §. 2 steuerpflichtige Einkommen. S. 4. .
Die Häupter und Mitglieder der Familien vormals un⸗ . kuf Reichsstände, welchen das Recht der Be⸗ frejung von ordentlichen Personalsteuern nachweiglich zusteht, unterliegen der Einkommensteuer vom 1. April 1894 ab.
Die für Aufhebung der bisherigen Befreiung zu ge— währende Entschädigung wird durch besonderes Gesetz geregelt. 2) Objektive Steuerpflicht.
A. Aligemeine Grundsätze. 65
Die Steuerpflicht beginnt mit einem Einkommen von
mehr als 900 Mark.
§. 6.
Von der Besteuerung sind ausgeschlossen:
I) das Einkommen aus den in anderen deutschen Bundes⸗ staaten belegenen Grunbstücken, den daselbst betriebenen Ge⸗ werben sowle aus Besoldungen, Pensionen und Wartegeldern, welche deutsche Militärpersonen und. Civilbeamte sowie deren Hinterbliebene aus der Kasse eines anderen Bundes⸗ staates beziehen (8. 4 . a. O.); ö
2) das Miliäreinkommen der Personen des Unteroffizier⸗ und Gemeinenstandes, sowie während der Zugehörigkeit zu cinem in der Kriegsformation befindlichen Theil des Heeres oder der Marine das Militäreinkommen aller Angehörigen des aktiven Heeres und der aktiven Marine;
3) das dienstliche Einkommen derjenigen Staats⸗ und Reichsbeamten und Offiziere, welche ihren dienstlichen Wohnsitz
im Auslande haben.
Als Einkommen gelten die gesammten Jahreseinkünfte
der Er nern i lee in Geld und Geldeswerth aus: italvermögen, ; .
3 n, ,, Pachtungen und Miethen, einschließlich des Miethswerthes der Wohnung im eigenen Hause,
I) Handel und Gewerbe einschließlich es Dergbaues,
3 Gewinn bringender Beschästigung sowie aus Rechten auf periodische Hehungen und Vortheil i welcher Art, sowelt biefe Einkünfte nicht schon unter Nr.! bis 3 begriffen sind. 8. en aus Erbschaften, Schen⸗
5e Finnahm Außerordentliche Cinlsah aug dem nicht gewerbsmäßig
kungen, Lebenswersicherungen,
Fünfte Beilage
Berlin, Doannerstag, den 15. Nrvemnber
Spekulationszwecken unternommenen Verkauf von enn er dun nie Erwerbungen gelten nicht als steuerpflichtiges Einkommen, sondern als Vermehrung des Stammpermbgens und kommen ebenso wie Perminderungen des Stammpermögens nur insofern in Betracht, als die Erträge des Letzteren dadurch vermehrt oder vermindert
werden. 3.0 I. Von dem Einkommen (5. I) sind in Abzug zu bt nig Sicherung und Erhaltung des
1) die zur ,, . i ens verwendeten Ausgaben; 2 von den Steuerpflichtigen zu zahlenden Schulden⸗ zinsen und Renten, soweit dieselben nicht auf Einnahmequellen haften, welche bei der Veranlagung außer Betracht zu lassen sind (53. 6 Nr. I).. . 6 Erstreckt sich die Besteuerung lediglich auf das im 5. bezeichnete Einkommen, so sind nur die Zinsen solcher Schulden abzugsfähig, welche auf den inländischen Einkommensquellen haften oder für deren Erwerb aufgenommen sind; 3) die auf besonderen Rechtstiteln beruhenden dauernden R s J die von dem Grundeigenthume und dem Gewerbe⸗ betriebe zu entrichtenden direkten Staatssteuern, sowie solche indirekte Abgaben, welche zu den Geschäftsunkosten zu nen sind; . ö. 5) il regelmäßigen jährlichen Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden, Maschinen, Betriebsgeräthschaften u. s. w., soweit solche nicht aus den Betriebseinnahmen beschafft sind;
6) die von den Steuerpflichtigen zu entrichtenden Beiträge zu Kranken-, Unfall-, Alters- und Invalidenversicherungs⸗ Wittwen⸗, Waisen⸗ und Pensionskassen.
II. Nicht abzugsfähig sind dagegen insbesondere: .
I) Verwendungen zur Verbesserung und Vermehrung des Vermbgens, zu Geschäftserweiterungen, Kapitalanlagen oder Kapitalabtragungen, welche nicht lediglich als durch eine gute Wirthschaft gebotene und aus den Betriebseinnahmen zu deckende Ausgaben anzusehen sind; .
2) die zur Bestreitung des Haushalts der Steuerpflichtigen und zum Unterhalte ihrer Angehörigen gemachten Ausgaben, einschließlich des Geldwerthes der zu diesen Zwecken ver⸗ brauchten Erzeugnisse und Waaren des eigenen landwirth⸗ schaftlichen oder gewerblichen Betriebes. ö
III. Als steuerpflichtiges Einkommen der im 5. 1 Nr. 4 bezeichneten Steuerpflichtigen gelten unbeschadet der Vorschrift im 5. 6 Nr. 1 die Ueberschüsse, welche als Aktienzinsen oder Dividenden, gleichviel unter welcher Benennung, unter die Mitglieder vertheilt werden, und zwar
unter Hinzurechnung der zur Tilgung der Schulden oder des Grundkapitals, zur Verbesserung oder Geschäftserweiterung, sowie zur Bildung von Reservefonds— soweit solche nicht bei den Versicherungsgesellschaften zur Rücklage für die Ver⸗ sicherungssummen bestimmt sind — verwendeten Beträge,
jedoch nach Abzug von drei Prozent des Aktienkapitals bezw. der Summe der Geschäftsantheile.
Im Falle des §. 2b gilt als steuerpflichtiges Einkommen derjenige Theil der vorbezeichneten Ueberschüsse, welcher auf den Geschäftsbetrieb in Preußen bezw. auf das Einkommen aus preußischem Grundbesitz entfällt.
156.
Feststehende Einnahmen diy nach ihrem Betrage für das Steuerjahr, ihrem Betrage nach unbestimmte oder schwankende Einnahmen, sowie das steuerpflichtige Einkommen der Aktien⸗ gesellschaften u. s. w. (5. 9 III), nach dem Durchschnitte der drei der Veranlagung unmittelbar vorangegangenen Jahre, jedoch bei der nach diesem Gesetze attfindenden erst⸗ maligen Veranlagung nach dem Durchschnitte zweier Jahre zu berechnen. . .
Wenn Einnahmen der letztgedachten Art noch nicht, so lange bestehen, so sind sie nach dem Durchschnitte des Zeit⸗ raumes ihres Bestehens, nöthigenfalls nach dem muthmaßlichen Jahresertrage in Ansatz zu bringen.
Die gleichen Grundsätze gelten für die Berechnung der abzugsfähigen Ausgaben.
5 1
Behufs der . ist dem Einkommen des
,, , , das Einkommen der Angehörigen der aushaltung zuzurechnen.
ö . . mit Gehalt oder Lohn zu Dienst⸗
leistungen angenommen sind, sowie Kostgänger, Untermiether
und Schlafstellenmiether werden nicht zu den Angehörigen
einer Haushaltung gezählt.
Selbständig zu veranlagen sind:
I) Ehefrauen, wenn sie dauernd von dem Ehemanne ge⸗ trennt leben; ö
2) Kinder und andere Angehörige der Haushaltung, wenn sie ein der Verfügung des Haushaltungevorstandes nicht unter⸗ liegendes Einkommen aus eigenem Erwerb — mit Ausschluß der Beihülfe in dem Geschäft des Haushaltungsvorstandes — oder aus anderen Quellen beziehen.
den Steuerpflichtigen finden vorstehende Bestimmungen keine Anwendung.
B. Besondere Vorschriften. a. Einkommen aus Kapitalvermögen. 2 5
8. 12
Als Einkommen aus aniialvermbgen gelten: Jinsen, Renten und geldwerthe Vortheile aus Kapitalforderungen jeder Art, soweit solche Bezüge nicht bei Landwirthschaft, Oandel⸗ und Gewerbetreibenden Behuss Ausmittelung des steuernflich tigen Einkommens aus ,. Pachtungen, Handel oder Gewerbe (85. 13, 1 25 Theile des Geschäfttzertrages i ngen sind. ö df er Ii ee gelten als Einkommen aus Kapital⸗
vermögen insbesondere; t ; J =. 3 Anleihen und sonstigen verzinslichen
Kapitalförderungen sowie aus verfinglich gewordenen Jims und anderen Ausständen;
*
1890.
b. Dividenden und Zinsen, Ausbeuten und sonstige Gewinn⸗ antheile von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gewerkschaften, Erwerbs⸗ und Wirthschastsgenossen⸗ schaften, und von einer stillen Gesellschaft (Art. 250 folg. des Handelsgesetzbuchs); J .
e. Zinsen, welche in unverzinslichen Kapitalforderungen, bei denen ein höheres als das ursprünglich gegebene Kapital zurückgewährt wird, einbegriffen sind; .
d. vereinnahmte Gewinne aus der zu Spekulgtionszwecken unternommenen Veräußerung von Werthpapieren, Forderungen, Renten u. s. w.
b. Einkommen aus Grundvermögen.
8 153. . (
Das Einkommen aus Grundvermögen umfaßt die Erträge sämmtlicher Grundstücke, welche dem Steuerpflichtigen eigen⸗ thümlich gehören, oder aus denen ihm in Folge von Berechti⸗ gungen irgend welcher Art ein Einkommen zufließt. .
Von Grundstücken, welche verpachtet oder vermiethet sind, ist der Pacht⸗ oder Miethszins, einerseits unter Hinzurechnung der dem Pächter bezw. Miether obliegenden Natural- und sonstigen Nebenleistungen sowie der dem Verpächter bezw. Ver⸗ miether vorbehaltenen Nutzungen, andererseits unter Abrech⸗ nung der dem Letzteren verbliebenen abzugsfähigen Lasten, als Einkommen zu berechnen. . =
Für nicht vermiethete, sondern von dem Eigenthümer bezw. Nutznießer selbst bewohnte oder sonst benutzte Gebäude ist das Einkommen nach dem Miethswerthe zu bemessen; außer Ansatz bleibt der Miethswerth solcher von dem Eigenthümer bezw. Nutznießer zu seinem landwirthschaftlichen oder gewerblichen Betriebe benutzten Gebäude oder Gebäudetheile, deren Nutzungswerth in dem Einkommen aus Landwirthschafts⸗ oder Gewerbebetrieb enthalten ist.
Bei Schätzung des Einkommens aus nicht verpachteten Besitzungen ist der durch die eigene Bewirthschaftung erzielte Reinertrag zu Grunde zu legen. Die Veranlagung solcher Betriebe, bei welchen die Erträgnisse der Substanz des Bodens entnommen werden, sowie die Veranlagung ländlicher Fabri⸗ kationszweige erfolgen nach den Grundsätzen des 5. 14. soweit diese Betriebe und Fabrikationszweige nicht bei der Ertrage⸗ ermittelung des Hauptbetriebes, zu welchem sie gehören, berüd⸗ sichtigt werden. kö
Der Gewinn beim pachtweisen Betriebe der Landwirth⸗ schaft ist in gleicher Weise zu veranschlagen, wie beim Betriebe auf eigenen Grundstücken, unter Hinzurechnung des Mieths⸗ werths der mitverpachteten Wohnung. .
Der Pachtzins einschließlich des Werths der etwa dem Pächter obliegenden Natural⸗ und sonstigen Nebenleistungen ist davon in Abzug zu bringen.
e. Einkommen aus Handel und Gewerbe einschließlich des Bergbaues. § 14 .
Das Einkommen aus Handel und Gewerbe einschließlich des Bergbaus besteht in dem in Gemäßheit der allgemeinen Grundsaãtze G3. 6 = 11) ermittelten Geschafts gewinne.
Im Uebrigen gilt für die Berechnung und Schätzung
sselben Folgendes: . ö. 1) Die Zinsen des im Handels- oder Gewerbebetrieb angelegten eigenen Kapitals des Steuerpflichtigen sind als Theile des Geschaftsgewinnes zu betrachten. . 2) Der von einer nicht nach . 1 Nr. A steuerpflichtigen Erwerbegesellschaft erzielte Geschäfts gewinn ist den einzelnen
Theilhabern nach Maßgabe ihres Anthei ls anzurechnen. Z) Der Gewinn aus den zu Spekulationszwecken abge= schlossenen Geschäften und aus der Betheilung an derartigen Geschäften ist auch bei solchen Steuerpflichtigen, welche micht zu den Handel- und Gewerbetreibenden gehören, nach den für das Einkommen aus und Gewerbe maßgebenden Grundsãtzen zu berechnen. d. Einkommen tigung und
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Bei Militärpersonen
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