1890 / 275 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Nov 1890 18:00:01 GMT) scan diff

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Dber⸗Hofmeisterin fungirende Freifrau von Reischach, geborene Prinzessin von Ratibor geht, tragen die Damen: 1) Gräfin Wanda zu Eulenburg, 2) Fräulein Theodora von Bethmann⸗Hollweg, 3 Hen. Marie Adgnes von Hochberg, 4) Gräfin Luch von Radolin. Links neben der Schleppe geht der für den Hofstaat Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Braut, designirte. Kavalier. Hinter Sr. Durchlaucht dem Prinzen Bräutigam: der Höchstdemselben zur Aufwartung beigegebene Comman⸗ deur des uten. Regiments König Wilhelm J. (I. Rheinisches Nr. J, Oberst Synold von Schüz.

V. Die Hof⸗ die Vize⸗Ober⸗Hof⸗, die Ober⸗Hof⸗ und die Obersten ö Sr. Majestät, paarweise.

VI. Se. Majestät der Kaiser und König führen . , Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Friedrich.

Die General-Adjutanten, die Generale à la suite und die Flügel⸗Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers und Königs folgen Allerhöchstdenselben; zur Linken Sr. Majestät, hinter Allerhöchstdenselben, ö

der Minister des Königlichen Hauses von Wedell.

Rechts neben der Schleppe Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Friedrich geht Allerhöchstdero Ober⸗Hofmeisterin Fürstin von Hatzsfeldt⸗ Trachenberg, links Allerhöchstdero Palast⸗ dame Gräfin von Brühl und der Ober⸗Hofmeister Graf von Seckendorff.

; Die Egle Ihrer Majestät tragen die Damen:

1) Gräfin Margarethe von Perponcher,

2) Fräulein Margarethe von Faber du Faur,

3) Gräfin Elisabeth zu Solms-Sonnewalde,

4) Fräulein Clara von Wedell.

Die dienstthuenden Kammerherren folgen Ihrer Majestät.

VII. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin geführt von Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu Schaum⸗ bur g⸗Lippe. Neben der Schleppe Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin gehen ; . zur Rechten: Allerhöchstdero Ober⸗Hofmeisterin Gräfin von Brockdorff, zur Linken: Allerhöchstdero Ober⸗Hofmeister Freiherr won Mirbach.

Die Schleppe Ihrer Majestät tragen die Damen:

I) Gräfin Mathilde von Keller,

2) Fräulein Elara von Gersdorff,

3) Gräfin Helene von der Schulenburg,

Frau von Lippe, geborene Freiin von Ungern⸗ Sternberg.

Die beiden Kammerherren Ihrer Majestät treten Aller⸗

höchstdenselben vor.

Die Hofstaaten Sr. Durchlaucht des Fürsten zu Schaum⸗ burg Lippe, sowie der Höchstdemselben zur Aufwar⸗ tung beigegebene Inspecteur der Jäger und Schützen, General⸗Major von Oidtman gehen hinter Sr. Durchlaucht.

VIII. Se. . Hoheit der Prinz Heinrich

mi Ihrer Durchlaucht der Fürstin zu Schaum— burg⸗Lippe. Die Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit, sowie der Hof⸗ staat der . zu Schaumburg⸗Lippe folgen ihren r

resp. Herrschaften; der Ihrer Durchlaucht zum Ehren⸗

dienst beigegebene Kavalier, Vize⸗Ober⸗Mundschenk

Graf von Kleist⸗Tychow, tritt Höchstderselben vor.

Die Schleppe Ihrer Durchlaucht wird von zwei Pagen getragen.

Die weitere Anordnung des Zuges ist noch Allerhöchster e ,,. vorbehalten.

Die Schleppen Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzessinnen werden je von zwei Pagen getragen; die Hofdamen

gehen hinter der Schleppe. Die Kavaliere treten . Höchsten Herrschaften vor, die Adjutanten olgen.

Der Zug bewegt sich durch den Rittersaal, die Bilder— galeri, in welche Zuschauer auf Billets eingelasfen sind, und den Weißen Saal nach der Kapelle, Bei Eintritt des Zuges in dieselbe ertönt eine geistliche Musik.

Der mit der Verkreiung des erkrankten Schloßpfarrers D. Kögel Allerhöchst beauftragte Konsistorial-⸗Rath Dryander und die Hof⸗ und Dom⸗Geistlichkeit empfangen das Hohe Brautpaar beim Eintreten in die

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geleiten Höchstdasselbe zum Altare und stellen sich sodann rückwärts desselben auf. .

Se, Durchlaucht der Prinz stellt sich zur Rechten Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Braut; die h er und di Höchsten Herrschaften treten im Halbkreise um bas Hohe Brautpagr, und zwar so, daß Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten, Ihre Majestüt die Kaiserin und Königin Friedrich und Ihre Durchlauchten der Fürst und die ö zu Schaumburg Lippe die ersten Plätze rechts und inks vom Altare einnehmen.

Die Hofchargen ordnen sich in der Art, daß sie beim Hinausgehen sogleich wieder vortreten können. Der Konsistorial⸗Rath Dryander vollzieht die Trauung.

„aFYn dem Augenblicke, in welchem das Hohe Vrautpagt die Ringe wechselt, werden von der im Lustgarten , . Leib Batterie des J. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments drei Mal zwölf Kanonenschüsse abgefeuert, wozu der dienstthuende Königliche Flügel⸗A ,. das Zeichen giebt.

1 Nach qusgesprochenem Segen begeben Sich Ihre Kaiser—

ichen und Königlichen Majestäten, 86 Majestät die Kaiserin

und Königin Friedrich und die Höchsten Herrschaften in der

vorhin beschrlebenen Ordnung nach dem Kurfürstenzimmer,

,, dem Hohen Brautpaare die Glückwünsche abzu⸗ Die Hofstaaten verweilen im Königs— imme i

, . er en und die Höchsten Herrschaften erheben 53 sobald Sr. Majestät durch den Sber w

er Hof und. Hausmarschasl Grafen zu Eulenburg die ent⸗

Meldung gemacht worden sst, in der fu diesen ung und begeben Sich durch die angrenzenden Festräume nach dem

Im Weißen Saale 2, sich die Königliche Gala⸗Tafel, ; an welcher Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten, Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Friedrich, das Hohe Brautpaar und sämmt⸗ 24 Höchsten Herrf chaften nebst, denjenigen Gästen Platz nehmen, welche dazu Ansage erhalten haben. Außer der König⸗ lichen Gala⸗Tafel finden Tafeln statt im Marine-Saale und in der angrenzenden Alt⸗ deutschen Kammer, im Elisabeth⸗Saale, im Apollo⸗Saale, gn 2. der . i g seuschaf i ir denjenigen Theil der Gesellschaft, welcher nicht an diesen Tafeln placirt ist, sind in der ersten Etage unter der Bildergalerie (Zugang vom Kapitelsaal über die Theater⸗ treppe) Buffets aufgestellt.

Se. Majestät der Kaiser und König bringen nach der Suppe die Gesundheit des Hohen Brautpaares aus. ö des Leib⸗Garde⸗Husaren⸗Regiments bläst

usch.

Nach aufgehobener Tafel begeben Sich die Allerhöchsten und die Höchsten Herrschaften wiederum in der für diesen Abend bestimmten Ordnung in die Bildergalerie, um daselbst . Glückwünsche der eingeladenen Gesellschaft entgegen zu nehmen.

Nachdem Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten die Gesellschaft entlassen haben, begeben Sich Allerhöchstdieselben mit den Höchsten Herrschaften in dem vor— geschriebenen Zuge und unter dem großen Vortritt, dessen Spitze an dem Eingange der für die Hohen Neu vermählten . Gemächer Halt macht, in das Kurfürstenzimmer zurück.

Hier wird die Königliche Krone den Beamten des Haus— schatzes wieder überliefert, und die als Qber⸗Hofmeisterin der Hohen Braut fungirende Freifrau von Reischach nimmt bie Vertheilung des Strumpfbandes vor, worauf Se. Majestät der Kaiser und König den Hof zu entlassen geruhen.

Auf Sr. Kaiserlichen und Königlichen Majestät Allergnädigsten Spezial⸗Befehl. Berlin, den 13. November 1890.

Der Ober⸗Ceremonienmeister: Graf A. Eulenburg.

PMinisterium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Uninersität zu Breslau, Ober-Stabsarzt 1. Klasse und RNegiments⸗Arzt des Feld⸗Artillerie⸗ Regiments von Peucker (Schlesisches) Nr. 6, Br. Josef Schroeter und

dem Oberlehrer am Gymnasium in Wittenberg Pr. . Müller ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Der praktische Arzt Dr. Karl Richter in Berlin ist zum Kreisphysikus des Kreises Groß-Wartenberg und Der praktische Arzt Dr. Karl Reimer in Mühlhausen in Ostpreußen zum Kreisphysikus des Kreises Mi itsch er⸗ nannt worden.

Ministerium des Innern.

Dem Landrath Dr. von Flügge ist das Landrathsamt im Kreise Winsen übertragen worden.

Justiz⸗Ministerium.

Der Gerichts-Assessor Gerhard Schult in Köln ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Köln, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Tholey, ernannk worden.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 14. November.

Se. Maje stät der Kaiser und König begaben Sich gestern Nachmittag um 4 Uhr 20 Minuten vom Bahnhof Wildpark über Charlottenburg und Jävenitz nach Letzlingen und trafen daselbst um / Uhr Abends mit der geladenen hohen Jagdgesellschaft ein.

eute Morgen um 8 Uhr nahmen Allerhöchstdieselben den Vortrag des Chefs des Civilfabinets entgegen und hielten von 83 / Uhr ab in den Oberförstereien Planken und Kolbitz Lapptreiben auf Damwild ab.

Die Rede, welche der Präsident des Staats⸗Ministeriums, Reichskanzler von Caprivi, in der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten hielt, hat folgenden Wortlaut:

Ich habe die Ehre, auf Grund Allerhöchster Ermächtigung und im Namen des Staatsministeriums folgende Gesetzentwärfe dem hohen Hause vorzulegen: 1) den Entwurf eines Einkommensteuergesetzes, 2) den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Erb—= schaftssteuergesetzeg, 3) den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die öffentliche Volksschule, 4) den Entwurf eines ce , betreffend die Abänderung des Gesetzeg vom 14. Mal 1885, betreffend Ueberweisung von Beträgen, welche aus landwirthschaftlichen Zöllen eingehen, an die Kommunalverbände, und 5) den Entwurf einer Landgemeinde⸗ ordnung für die sieben östlichen Provinzen der Monarchie.

Indem das Staatsministertum diese Entwürfe dem Landtage vor⸗ legt, ist es sich der hohen Anforderungen, die es an den stelgenden Fleiß beider Häuser des Landtages stellt, wohlbewußt.

Es lag die Frage nahe, ob eine so gehäufte Arbeit auf einmal den Häusern vorzulegen gerathen, ob es vermeidlich war. Nach reif⸗ licher Erwägung hat die Staatsregierung die Ueberzeugung gewonnen, . ein späterer Termin für die Vorlage nicht wohl gewählt werden

nne.

Es hat im Laufe der Entwickelung der Dinge gelegen, daß nach Gründung des Deutschen Reiches arbeitsvolle Leh das Interesse aller politischen Männer und politischen Körperschaften, vor Allem für den Ausbau und die Entwickelung des Reiches, in Anspruch genommen haben. Als das einigermaßen geschehen war, trat das Reich in die großen Sozialreformen ein, und wiederum konzentrirten sich Kräfte und Interesse auf das Reich und auf dessen gesetzgeberische Körperschaft.

Eine natürliche 6a davon war, daß im preußischen Staate Manches hat zurückgestellt werden müssen, Manches nicht fo früh in die Hand genommen, oder wenigstens nicht fo früh zur Durchführung

ö 3 . . kommen ist, als es an wünschenswerth gewesen wäre. taatsregierung ist der Ueberzeugung, daß ein 2 .

der Bearbeitung der Materien, die in den genannten Gesetzen ent⸗ halten sind, nicht wohl möglich ist, daß nunmehr dazu aus inneren sachlichen Gründen geschritten werden muß. .

Die Staatsregierung mußte sich weiter die Frage vorlegen, ob denn aber alle diese Gesetze so dringlich wären, ob eine gleichzeitige Behandlung derselben erforderlich wäre. Auch diese Frage hat si⸗ nach reiflicher Erwägung bejahen zu müssen geglaubt, einmal, weil die Tendenz der gesetzgeberlschen Vorlagen sich im Allgemeinen in einer und derselben Richtung bewegt., dann aber auch, weil materiell die- selben an mehr als einem Punkte in einem Zusammenhang stehen und eine Trennung nicht wohl räthlich machen würden.

Die Staatsregierung ist deshalb zu der früheren Einberufung des Landtages geschritten, um demselben eine längere Periode zu dieser schweren Arbeit zu gewähren. Sie hat sich der Hoffnung hingegeben, daß es möglich sein werde, und sie hat den dringenden Wunsch. daß es durchgeführt werden möge diese Gesetze in der gegenwärtigen Session zur Verabschiedung zu bringen. Sie rechnet dabei darauf, daß für diesen Winter der Reichstag voraussichtlich weniger in Anspruch genommen sein werde, als es sonst der Fall ist, und daß die Thätig⸗ keit derjenigen Herren, die Mitglieder beider Körperschaften sind, 6. zum größten Theil den hier vorliegenden Arbeiten wird zuwenden

nnen.

Es wurde dann die Staatsregierung noch vor die Frage gestellt, ob nicht zur Erleichterung und Förderung der Arbeiten es möglich wäre, einen Theil der Gesetzentwürfe diesem Hause, einen anderen Theil dem Herrenhause vorzulegen. Die Frage mußte verneint werden, eben wiederum des inneren Zusammenhanges der Gesetze, der Schwierigkeiten wegen, die ein Verkehr zwischen verschiedenen Kom- missionen zweier Häuser haben würde. Bas Staatsministerium ver⸗ kennt nicht, daß auch in diesem Hause Schwierigkeiten aus dem ge— meinsamen Tagen verschiedener Kom missionen, die doch nicht ganz disparate Wege einschlagen können, entstehen würden, giebt sich aber der Hoff nung hin, daß es der Weisheit und dem Geschick der Leitung dieserl dommissionen gelingen werde, die Uebelstände, die etwa hervor= treten können, zu beseitigen; jedenfalls glaubt das Staatsministerium, daß sich solche Schwierigkeiten innerhasb diefes Haufes leichter be— seitigen lassen werden, wie wenn gleichzeitig das Herrenhaus zur Thätigkeit aufgerufen würde.

Die Staatsregierung legt einen hohen Werth darauf, diese Ge⸗ setze gemeinsam und pari passu behandelt zu fehen. Ich will aut= drücklich erwähnen, weil mir zu Ohren gekommen ist, daß an anderer Stelle eine andere Ansicht verbreitet worden ist daß die Staatsregierung keines dieser Gesetze aus dem Rahmen der gemein⸗ samen Vorlagen heraußzunehmen wünscht und den höchsten Werth darauf legt, sowohl die Finanzgesetze, die Ihnen vorgelegt sind und noch vorgelegt werden sollen, als die Landgemeindeordnung und die Reform der Volksschulen zur Verabschiedung zu bringen.

Es ist nur möglich gewesen, die Gesetze dem Hause vorzulegen unter einer Anstrengung der Königlich preußischen Ministerien, wie sie wohl seit langer Zeit nicht dagewesen ist. Eg ist mir ein Be⸗ dürfniß und gereicht mir zur Freude, hier konstatiren zu können, daß in allen betheiligten Ressorts und fast alle waren betheiligt mit einer Hingabe und einer Schaffensfreudigkeit gearbeitet worden ist, die mir den Beweis liefert, daß unfer Beamtenftand noch der alte, noch eine sichere Stütze der Monarchie und des Staates ist.

Es kann nicht meine Aufgabe sein, eine erschöpfende Darstellung des Inhalts dieser Gesetze zu geben. Aus dem, was die Thronrede gesagt hat, werden die Herren in den Begründungen, die den Gesetzen beigegeben sind, ein reichhaltiges Material zu deren Beurthelluͤng finden. Bei der ersten Lesung der Gefetze werden die Herren Ressort⸗ minister dasjenige hinzufügen, was zum Verständniß des Zusammen⸗ hanges erforderlich sein wird.

Was die Finanzgesetze angeht, so kann ich mich auf die Be— merkung beschränken, daß diesen Gesetzen ein umfassender und, ich glaube nicht zu viel zu sagen, großartiger Plan zu Grunde liegt, ein lan, der über diese Gesetze, die Ihnen heute vorgelegt werden, inausgeht, der zunächst die Gewerbesteuer noch umfaßt, die voraug— sichtlich in wenigen Tagen auf den Tisch des Hauses wird nieder⸗ gelegt werden können, ein Plan, der, wenn die ersten Schritte, die in dieser Session gethan werden sollen, gelingen, noch auf Jahre hinaus die gesetzgebenden Faktoren beschäftigen wird. .

Waß die Einkommensteuer angeht, so kann ich nur wiederholen, was die Thronrede gesagt hat. Es liegt nicht in der Absicht der Staatsregierung, die Cinnahmen des Staateg durch die in Bezug auf die Einkommensteuer Ihnen vorgeschlagenen Veränderungen zu vermehren.

Es liegt in der Absicht, die Steuer so umzuformen, daß die Auflage eine gerechtere wird, daß unbemittelte Schultern entlastet werden und daß individuellen Verhältnissen der Steuerzabler mehr Rücksicht geschenkt werden kann, als das bisher der Fall gewesen ist.

Sollten Mehreinnahmen aus der Einkommensteuer entstehen, worüber ein Urtheil zu fällen bis jetzt unmöglich ist, so wird der Mitwirkung der gesetzgebenden Faktoren für die weitere Verwendung solcher Ueberschüsse der Spielraum gesichert werden

Die Gewerbesteuer hat dieselbe Tendenz; auch sie will entlasten da, wo das Tragen am schwersten drückt. Ein völliges in früheren Thronreden verheißenes Aufgeben der Grund und Gebäudesteuer kann für jetzt noch nicht ins Auge gefaßt werden. Es ist aber dieses Aufgeben ein integrirender Theil der von dem Herrn Finanzminister ins Auge gefaßten Reformen unserer ganzen Staatssteuern und Finanzen.

Das Gesetz über die Erbschaftssteuer, so wie es hier vorgeschlagen wird, nimmt in dem staatlichen Steuersystem eine vollkommen andere Stellung ein als die Erbschaftssteuer bisher bei uns inne hatte. Denn es soll dieses Gesetz im Wesentlichen nur eine Kontrole zu der Deklarationspflicht für die Einkommensteuer bieten. Es hat also der Staatsregierung zulässig geschienen, in Bezug auf die Erweiterung der Steuer auf die nächsten Anverwandten ein Minimum von Steuer festzusetzen, und jwar wird Ihnen vorgeschlagen, für die Ehegatten und Descendenten J Go, für die Ascendenten 1 co festzusetzen. Es wird außerdem auch hier danach getrachtet, die weniger Bemittelten zu entlasten und Erbschaften unter tausend Mark, sowie den Haugrath, Wäsche, Kleider von der Steuer ganz freizulassen.

Das Volksschulgesetz, das Ihnen vorgelegt worden ist, ist zur Nothwendigkeit geworden, zunächst dadurch, daß der bestehende Rechts⸗ zustand an vielen Stellen unsicher war und die Rechtsverhältnisse sich zu mannigfaltig, zu unübersichtlich gestalteten. Die Herren werden

in den dem Gesetzentwurf beigefügten Motiven Näheres darüber finden. Es ist dies Gesetz sowohl als die Landgemeindeordnung, wie die Herren erkennen werden, sobald! sie das Gesetz und die Motive in die Hand nehmen, keineßwegs ein Kind der letzten Zeit. Es ist lange an den Vorarbeiten für diese Gesetze gearbeitet, ein reichhaltiges Material zusammengebracht worden. Die bisherigen Grundlagen unserer, Volksschule, das Schulgeld, die Gutsherrlichkeit und die Dausvätersozietät sind als Grundlagen für ein für das Stgatsleben so, wichtiges Institut auf die Bauer nicht mehr haltbar; sie sollen ersetzt werden, wie die Thronrede ausgesprochen hat, durch die Ba⸗ sirung der Volktschule auf die Gemeinden und Gutgbezirke. Eine Reihe von Cinzelakten der , . haben schon seit Jahren in derselben Richtung zu wirken gesucht, in der Richtung, die Volks⸗ schule lebensfaͤhiger zu machen, die Lasten gleichmäßiger zu vertheilen, die Lehrer angemessener zu besolden; es hat aber jetzt unvermeidlich erschienen, die , die an ein gesundes Leben und eine gesunde f e der Volksschule gestellt werden müssen, in ein Gesetz zusammenzufassen, das Ihnen hier vorliegt und dessen wesentlichste Grundlagen eine gerechtere Vertheilung der Schullasten, eine voll—⸗ ständige e, , . des Unterrichtes und eine angemessene Be⸗ soldung der Lehrer bilden. In konfessioneller Beziehung hat der Entwurf sich bemüht, das Aufsichtsrecht des Staates festzuhalten und eine Grenze für die be⸗ rechtigten Ansprüche der Religionggesellschaften auf Mitwirkung bei Gestaltung des Religionsunterrichtes zu , Die Staatsregierung ist in dieser n zu Gunsten der Religionsgesellschaften so weit gegangen, als sie mit der Wahrung staatlicher Interessen gehen zu

können geglaubt hat. Ez ist als Grundfatz festgehalten worden, daß

. nd, soweiß es angängig ist, ven Religiongunterricht seines Be⸗ . und daß womöglich kein Kind ohne Religions richt bleiben soll. ;

mntet diesem Gesetze steht in enger Verbindung das andere Gesetz, das ich in der Einleitung erwähnen zu müssen glaubte, betreffend Abänderung des Gesetzes vom 14. Mai 1885, der sogenannten lex Huene. Die Ihnen hier vorzulegende Abänderung geht darauf aus, den Gemeinden und Gutgbezirken eine Entlastung in Bezug auf ihre Schulbaupflichten zu gewähren und zwar derart, daß für den Etat 1890191 und für den Etat 1891ñ92 aus den durch die lex Huene den Kommunalverbänden vorbehaltenen Summen je 10 Millionen zu Schulbauzwecken abgezweigt werden.

In Bezug auf die Landgemeindeordnung ist die Staatsregierung der Ueberzeugung, daß auch ein Vorgehen in dieser Richtung nicht länger aufgeschoben werden konnte. Sie konnte sich der Ueberzeugung, die ja auf alten Erfahrungen beruht, nicht verschließen, daß, wenn der richtige Moment für Reformen verfehlt werde, dieselben später leichter der Gefahr ausgesetzt sind, übertrieben zu werden, daß man dann nur zu leicht über das Ziel hinausschießt. Die Staatsregierung hat geglaubt, dem von ihr anerkannten Bedürfniß einer Umformung der Gemeindeordnung jetzt Folge geben zu müssen. Ich habe auch hier die Ueberzeugung: wenn die . das reichhaltige Material, das theils in statistischen Berichten, theils in Aeußerungen der Regierungs⸗ behörden hier wiedergegeben ist, gelesen haben werden, so werden die Zweifel, die hier und da aufgetaucht sind, ob überhaupt der Moment gekommen sei, an eine Reform der Landgemeindeordnung heran zugehen, ob man sie nicht aufschieben könne, diese Zweifel werden verstummen. ö

Der vorliegende Entwurf hält an der Selbständigkeit der be⸗ stehenden Landgemeinden und Gutsbezirke, so weit es irgend geht, sest; er sfucht die Gemeinden zu stärken und das Leben in ihnen zu heben. Er gewährt aber die Möglichkeit, da, wo Gemeinden und Gutsbezirke nicht mehr leistungsfähig, nicht mehr existenzfähig sind, sie auch wider den Willen der Betheiligten zusammenzulegen. Er umgiebt jedoch eine solche Zusammenlegung mit gewissen Kautelen insofern, als er zunächst die Anhörung des Kreisausschusses vorschreibt und die Ge—⸗ nehmigung in die Hände Sr. Majestät des Königs legt Der Ent⸗ wurf sieht dann die Möglichkeit und die Nothwendigkeit, Zweckver⸗ bände bilden zu können, vor und giebt Vorschriften darüber, wie das zu geschehen hat, ohne aber die Absicht zu haben, etwa die ganzen östlichen Provinzen, wie das wohl hier und da gewünscht worden ist, mit einem Netz solcher Verbände zu überziehen. Der Entwurf be— schäftigt sich mit der Ertheilung des Gemeinderechts und weicht darin insofern von dem Bestehenden ab, als er beabsichtigt, das Gemeinde⸗ recht auch nicht angesessenen Personen zu gewähren; er macht es aber für solche Personen von einem immerhin niedrigen Satze der künftigen Einkommensteuer abhängig. In Bezug auf die Gemeindevertretung geht der Entwurf auch von der Ansicht aus, daß es räthlich ist, dem angesessenen Theil der Bevölkerung in der Vertretung der Land⸗ gemeinden ein starkes Gewicht zu erhalten, und er schlägt deshalb vor, die Zahl der nichtangesessenen in die Gemeindevertretung aufzu⸗ nehmenden Gemeindemitglieder auf ein Drittel der Gefammtzabl zu sixiren. Außerdem giebt er die Möglichkeit, hervorragenden Grund besitzern in der Gemeinde ein erhöhtes Stimmrecht in dem Gemeinde⸗ vorstand zu gewähren. .

Ich bin der Meinung, daß in einer Zeit, in der die soziale Frage eine so herborragende Stellung einnimmt, in der wir vor so schwieri⸗ gen Aufgaben nach der sozialen Richtung stehen, alle Schritte der Regierung und der gesetzgeberischen Körper auch nach der Richtung hin geprüft werden müssen: wie werden sie wirken in Bezug auf die sozialen Reformen? Es konnte nicht die Aufgahe der Staatsregierung fein, diese Gesetze etwa zujuschneiden ju einem Glied in der Kette der reformatorischen Maßregeln, die an anderer Stelle getroffen werden; aber immerhin mußte man sich die Frage vorlegen, wie werden denn diese Gesetzb nach der Richtung hin wirken, werden sie in einem Kampfe, der von den staatsbedrohenden Elementen ausgehend, gegen das Dasein des Staates und der Kultur inszenirt zu werden scheint, werden da diese Gesetze im Stande sein, den Staat zu stärken und zu kräftigen? Das wird der Fall sein! Zunächst wird der Staat eine direkte Stärkung dadurch erfahren, daß die Finanzen des Staates auf eine festere, sicherere Grundlage gestellt werden, daß Rechtsunsicher⸗ heiten, wie sie in Bezug auf das Gemeindeleben und in Bezug auf die Volksschule thatsächlich und in nicht unerheblichem Umfange vor, gelegen haben, beseitigt werden, und daß die Volksschule an Kraft und Gesundheit gewinnt und dadurch auf die Erziehung der künftigen Generation mehr und besser einzuwirken befähigt wird, als das bisher der Fall gewesen ist. Die Staatsregierung hat keinen Anlaß gehabt auf eine Verstärkung ihrer Macht in irgend einer Richtung hierbei oder bei einer anderen Gelegenheit auszugehen; die Staatsregierung ist sich ihres Rechts und ihrer Pflicht, die Gesetze mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln durchzuführen, die Ordnung im Staate zu erhalten, den Besitz zu schützen, vollkommen bewußt; sie hat aber bisher noch nicht das mindeste Anzeichen gefunden, daß die be⸗ stehenden Gesetze für diese Zwecke nicht ausreichen. Sollten solche Anzeichen eintreten, so wird die Staatsregierung nicht säumen das zu thun, was etwa nothwendig sein könnte, um weitere Garantieen zu

affen.

ö frgh lege Werth darauf, das hier ausdrücklich zu erwähnen, obwohl ein Theil der Frage ja die sedes materiae auf einem anderen Boden hat, ich lege aber Werth darauf, es ausdrücklich zu erwähnen, um einer Richtung, die die Staatsregierung eines schwächlichen Zuwartens beschuldigt, entgegenzutreten. Wir wissen ganz genau, was unsere Schuldigkeit ist, und sind gewillt, alle der Regierung zu Gebote stehenden Machtmittel rücksichtslos anzuwenden, wenn wir, was Gott verhüten wolle, vor die Rothwendigkeit gestellt werden; wir sind aber nicht gesonnen, vorher aus Besorgniß Maßregeln zu ergreifen, wenn nicht reale Motive zur Zeit vorliegen.

Diese Gesetze stärken also nicht die Staatsregierung, sondern den Staat direkt. an darf sich aber der Hoffnung hingeben, daß sie auch indirekt zur Stärkung des Staats beitragen werden; denn es will mir scheinen, wie wenn der Staat nur gewinnen kann in dem Kampf, vor den er gestellt ist, wenn es ihm gelingt, die Zahl seiner Gegner zu verringern. Die Regierung kann niederhalten, nieder schlagen, damit ist die Sache aber nicht gemacht; die Schäden, vor denen wir stehen, müssen von innen herauß geheilt werden, und dazu gehört nach dem Dafürhalten der Regierung, daß die Liebe zum Staat, das Wohlbefinden im Staat, dag Sichheimischfühlen, die Theilnahme mit Kopf und Herz an den Aufgaben des Staats in weitere Kreise getragen wird. . ;

Dazu gehen diese Gesetze insofern eine Hülfe, als, wie ich an mehreren Stellen ju erwähnen mir erlaubt habe, und wie Sie in noch klarerem und größerem Umfange vielleicht aus dem Studium des Gefetzes selbst erkennen werden. als sie die Tendenz haben, die schwachen Schultern zu entlasten. Sie haben aher auch weiter die Tendenz, die Thätigkelt mnnerbalb der Gemeinde in breitere Kreise zu übertragen, und wenn die Eristenz des Staats mit einer Feindschaft auf Tob und Leben bedroht wird, so wird auf der anderen Seite als Gegenmittel gesucht werden müssen eine Verstärkung der Liebe zum Staat. Der Weg zu . Liebe zum Staat wird aber für einen großen Thell unserer Mitbürger durch die Liebe zur Gemeinde gehen, und eine solche Lsebe zur Gemeinde zu erhöhen, zu wecken und zu kräf⸗ tigen, ist einer der Zwecke dieser Vorlage.

Die Staatzreglerung ist sich bewußt, daß sie diese Vorlage nur zum AÄbschluß bringen kann unter einer kräftigen, freiwilligen, opfer⸗ fähigen Unterstützung von Seiten des Hauseg. Wir werden mit der großen Aufgabe, vor die ung das Jahrhundert gestellt hat, ohne Opfer nicht fertig werden können; wenn von Ihnen ein Opfer von Arbeit verlangt wird, so ist die Regierung der Ucberseugung, daß dieses bohe Haut und dag Herrenhautz bereit sein werden, soweit ihre Kräfte reichen, diese Arbeit zu leisten. Die Staatsregierung selbst legt sich und ihren Mitgliedern durch dat, wat sie heute vor das Haus ung, ein Pensum auf, dag sie nach einem arbeitgvollen Sommer vor die Frage stellen wird, ob fie dag auch leisten kann. Sie giebt sich aber der Hoffnung hin, daß das Bewußtsein von der Wichtigkeit der Auf⸗ gabe, von der Rothwendigkeit ihrer Durchführung ihr die Kräfte geben

Jahr mehr, wie mir scheint,

Amtes ist. Wir werden bon Jahr zu e, r,, , . . 3 e, . kommen müssen, e

ü taatsgefährdenden Tendenz, ch immer breiter k g staatgzerhaltenden Elemente immer

. 4 waß sind dann alle die Fragen, die etwa

hier Streitigkeiten, Melnunggverschiedenheiten zwischen den Parteien hervorrufen . gegenüber den Fragen, vor die uns die Sozial⸗

den ire elf Dehlaratioheyfliht, was ist ein Zusammen legen von

ind D Gutsbezirken, was ein Einfluß auf die Wahl von K mit den Fragen, die den Staat vor

ĩ ĩ tellen? ; ö 2 it Elk dem Appell an das hohe Haus schliehen,

ü men diefer Vorlagen hinaus zusammenzuhalten zur Er lein nnn, few haben große Kriege erlebt, und ju den erfreulschften und schönsten Seiten dieser Kriege hat gehört. daß während ihrer Dauer alle Parteien den inneren Hader vergaßen und alle nur das eine Ziel hatten, das Vaterland. Jetzt stehen wir auch in einem Kriege, der in seinen Folgen nicht weniger bedenklich, nicht weniger gefährlich ist. Warum sollte es da nicht auch möglich sein, zu sagen: Hier das Vaterland, bei dem wollen wir stehen, ür das wollen wir arbeiten, für das wollen wir alle inneren kleinen Streitig⸗

keiten vergessen.

n der gestern unter dem Vorsitz des Vize⸗Präsidenten des , Staatssekretärs des Innern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung genehmigte der Bundesrath die Etatsentwürfe für 1871,92 für den Reichskanzler und die Reichskanzlei, des Reichs⸗Schatz amts, für das Reichsamt des Innern, der Reichs⸗Justizverwaltung, der Einnahmen an Zöllen und Verbrauchssteuern sowie an Stempel⸗ abgaben und üder den Invalidenfonds. Dem Entwurfe einer Verordnung wegen Ergänzung der Verordnung vom 15. August 1876, betreffend die Kautionen der bei der Militär- und Marine⸗Verwaltung angestellten Beamten, wurde die Zu⸗ stimmung ertheilt. Auf den Vortrag der Ausschüsse für Holl⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen erklärte die Ver⸗ sammlung sich damit einverstanden, daß in den preußischen Etats der Zollverwaltungs⸗ bezw. der Salzsteuerverwaltungs⸗ kosten einige Erhöhungen für Beamtenbesoldungen vorgenommen werden. Von Seiten derselben Ausschüsse wurde über die gemeinschaftlichen Einnahmen an Zöllen und Verbrauchs⸗ steuern für 1887,88 Bericht erstattet. Den zuständigen Aus⸗ schüssen wurden überwiesen: die Uebersicht der Reichsausgaben und Einnahmen für 1889,90, der Entwurf, eines Gesetzes, betreffend die Unterstützung der Familien der zu Friedensübungen einberufenen Mannschaften, der Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Zuckers, die Ver⸗ ordnungs-Entwürfe über die Formen des Verfahrens und den Geschäftsgang des Reichs⸗Versicherungsamts in den Angelegenheiten der Invaliditäts- und Altersversicherung, und über die Inkraftsetzung des Gesetz es, betreffend die Invalidität s⸗ und Altersversicherung, und der Ent⸗ wurf von Bestimmungen zur Ausführung des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes, betreffend die Erstreckung und Be⸗ schränkung der Versicherungspflicht, sowie die Entwerthung und Vernichtung von Marken. Der allgemeinen Landesknappschafts⸗ Pensionskasse in Sachsen und der Pensionskasse für die Arbeiter der preußischen Stagtseisen bahnverwaltung wurde das Recht zur selbstndigen Durchführung der Invaliditäts⸗ und Altersversicherung zugestanden. Endlich wurde über die Zulassung eines Steuermanns zur Seeschifferprüfung, sowie über die Sr. Majestät dem Kaiser wegen Wiederbesetzung zweier Stellen beim . zu unterbreitenden Vor⸗ schläge Beschluß gefaßt. on dem Stand der Bauaus⸗ führungen für Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen nahm der Bundesrath Kenntniß.

Dem Bundesrath sind von dem Reichshaushalts⸗ Etat für 1891/92 ferner folgende Theile zugegangen: Etat für das Auswärtige Amt, die Etats für die Verwaltung des Reichsheeres (Etat für das Königlich preußische Reichs⸗ Militär-Kontingent und Etat für das Königlich sächsische Reichs⸗Militär⸗Kontingent) eine Uebersicht der Etatsstä ke des deutschen Heeres und eine Berechnung der nach dem Reichs⸗ haushalts-Etat für 1891,92 zur Deckung der Gesammt⸗ ausgabe des ordentlichen Etats aufzubringenden Ma⸗ trikularbeiträge. Weiter ist dem Bundesrath eine Uebersicht der Reichsausggben und —Ein⸗ nahmen für das Etatsjahr 1889/90 nebst Anlagen mit dem Antrage vorgelegt worden, die Etatsüberschreitungen und außer⸗ etatsmäßigen Ausgaben und ebenso die in Gemäßheit des 8. 10 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der zum dienst⸗ lichen Gebrauch einer Reichsverwaltung bestimmten Gegenstände vom 25. Mai 1873 nachgewiesenen, den Etat überschreitenden und außeretatsmäßigen Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken, Materialien, Utensilien oder sonstigen Gegen⸗ ständen vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Entlastung ge⸗ nehmigen zu wollen.

Wie aus St. Petersburg gemeldet wird, begrüßen die „Nowoje Wremja“ und die „Petersburgskija Wied om osti⸗ die preußische Thron rede als ein neues Zeichen des gesicherten h ön g Die „Nowoje Wremjg / benutzt die Gelegenheit, um nochmals die persönlichen Verdienste Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm um die Wahrung des Friedens hervorzuheben. Die „Petersburgskijag Wiedo⸗ mosti“ giebt auch der Sympathie für die humanen Reformen a rut welche Se. Masestät der Kaiser und König im Innern anstrebe.

In der Zweiten und Dritten Beilage zur heutigen Nummer des „Reich und Staats- Anzeigers“, veröffentlichen wir die Begründung zu dem gestern mitgetheilten Entwurf eines Einkommensteuergesetzes.

Bei dem großen Umfang der Reformvorlagen muß sich ihr Abdruck auf mehrere Nummern vertheilen. Wir werden

damit morgen und an den folgenden Tagen fortfahren.

In der Dritten Beilage zur heutigen Nummer des „R u. St-A.“ theilen wir den soeben in einer Extra- Ausgabe er „Deutschen Medijeinischen Wochenschrift“ ver⸗ öffenllichten Aufsatz des Geheimen Medizinal⸗Raths 8 * Br, Robert Koch über sein Heilmittel gegen Tuber⸗

kulose mit.

Nach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten, in der Vierten Beilage zur heutigen Nummer des ö. u. St.⸗A.“ ver⸗ öffentlichten Nachweisung über die im Monat September 1890 auf deutschen Binn (ausschließlich der bayerischen) bei den Zügen mit Per sonenbeförderung vorgekomnienen Verspätungen haben auf I6 größeren Bahnen bezw. Bahnnetzen mit einer Gesammtbetriebslänge von 35 823,34 kin von den fahrplanmäßigen Zügen überhaupt sich verspätet: 1604 Schnellzüge, 2608 Personenzüge und 275 zur Personen⸗ sowie zur Güterbeförderung gleichzeitig dienende üge, zusammen 4487. Von den fahrplanmäßigen ügen mit ersonenbeförderung wurden geleistet: 13 S68 453 Zugkilometer, 269 940 705 Achskilometer. Von den Verspätungen wurden 1720 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge veranlaßt, sodaß den aufgeführten Bahnen nur 2767 Verspätungen zur Last fallen. Davon kommen auf 10900000 Zugkilometer 199.52 Verspätungen, auf 10009000 Achskilometer 935 Verspätungen. In Folge der Verspätungen . 2238 An⸗ schlüsse versäumt (gegen 2233 in demselben Monat des Vorjahres und 2191 im Vormonat). Bei 8 Bahnen sind Zugverspätungen und gleichfalls bei 8 Bahnen Anschluß⸗ versäumnisse nicht vorgekommen. In der Nachwei⸗ sung, sind diejenigen Bahnen, auf welchen Zug—⸗ verspätungen vorkamen, nach der Verhältnißzahl (geometrisches Mittel) zwischen der Anzahl der von den fahrplanmäßigen, der Personenbeförderung dienenden Zügen auf 1 0000090 Zug⸗ bezw. 1000 000 Achskilometer entfallenden eigenen Ver⸗ spätungen geordnet. Danach nehmen die Hessische Ludwigs⸗ bahn, die Main⸗Neckar-Eisenbahn und die Bahnen im Bezirke der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Elberfeld die ungünstigsten Stellen ein. Wird die Reihenfolge der Bahnen statt nach der Anzahl der Verspätungen nach der Anzahl der Anschlußversäumnisse bestimmt, so treten die Bahnen im Be⸗ zirk der Königlichen Eisenbahn-Direttion (linksrheinischen) zu Köln, die Hessische Ludwigsbahn und die Bahnen im Bezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Altona an die un⸗ günstigsten Stellen. In den vorstehenden Angaben sind die Verspäͤtungen und Anschlußversäumnisse bei denjenigen Zügen, welche in Folge Ueberschwemmung der Geleise ausfielen, un⸗ berücksichtigt geblieben. Aus ö Grunde sind 49 Züge ganz und 13 Züge streckenweise ausgefallen, 2 Züge haben Verspätungen erlitten, wobei 6 Anschlüsse verfehlt wurden.

Der Kaiserliche Botschafter am österreichisch⸗ungarischen Hofe Prinz Reuß hat einen ihm Allerhöchst bewilli ten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit von Wien fungirt der Erste Sekretär, Legations⸗Rath Prinz von Ratibor als Geschäftsträger.

Der zum Kaiserlichen Gesandten in Buenos⸗Aires er⸗ nannte Geheime Legations⸗Rath Dr. Krau el ist auf seinem neuen Posten eingetroffen und hat die Geschäfte der Gesandt⸗ schaft übernommen.

Der Königlich bayerische Gesandte am hiesigen Aller⸗ höchsten Hofe Graf von Lerchen fel d⸗-Köfering ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Regierungs-Assessor von Gost kowski zu Hannover ist an das Königliche Ober⸗Präsidium zu Münster versetzt worden.

Posen, 13. November. Die Posensche Provinzial⸗ Synode nahm in ihrer heutigen Sitzung, wie das „Pos. Tgbl.“ berichtet, den von der Synode Filehne gestellten An⸗ trag zur Sachsen gängerei:

Die Provinzial⸗Synode welle beschließen, bei den betreffenden Behörden vorstellig zu werden: 1) daß bei den Eisenbahnfahrten eine Trennung der Geschlechter stattfinden solle; 2) daß die Unterhändler strenge kontrolirt werden; 3) daß die Sachsenganger kirchlich möglichst gut versorgt werden möchten; ) daß die Sachsengängerei Kindern unter 17 Jahren verboten werde. .

an und beschloß, an die General-Synode die Bitte zu richten,

in Verbindung mit dem evangelischen Ober⸗Kirchenrath dahin

zu wirken, daß auch in der Provinz Posen der Char⸗

freitag zum gesetzlichen Feiertag erklärt werde. Bayern.

Der Chef der ostafrikanischen Schutztruppe Freiherr von . . wohnte, wie W. T. B. berichtet. gestern in Augsburg einer Feier bei, welche der Kolonial⸗ verein ihm zu Ehren veranstaltet hatte, und an welcher auch die Spitzen der Civil⸗ und Militãrbeborden theilnahmen. Freiherr von Gravenreuth hielt bei dieser Ge legenheit eine Rede über den großen Werth von Ost -Afrika und forderte zu einer Beisteuer zu den Seen Dampfern auf. Das Offiziercorps der Garnison Augsburg veranstaltete seinem früheren Kameraden zu Ehren ein Festessen.

Baden. . .

Karlsruhe, 13. November. Ihre Königlichen Doheiten der Großherzog und die Großherzogin treffen der „Karlsr. Stg.“ zufolge, heute von Baden bier ein und kehren heute Abend dorthin zurück

Seffen. ; -

Darmstadt, 13. November. * 2 —— Erbgroßherzog, nicht, wie die Darnist. 4. kern irr= nn . hatte. Ibre Großherzogliche ö die Prinzessin Alix, wird fich am Sonntag mit Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog nach Berlin begeben.

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Schwerin, 13. November. Se Doheit Jshann Aldrecht ist den Meckl. Nacht Nachmittag von bier nach Potsdam wieder a-

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Oesterreich · Angarn. Betref der bern, r en zwischen Deut schland und Oeerreid Uggarn die Polit. rg. gegennder ander lautenden Jeihange meldungen, daß über den Zeitpunkt des Eintreffens der deutschen Bevollmächtigten in Wien nech nicht

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und Königin, dat, wie daz Prag = deriche; am